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Vollständige Version anzeigen : EGMR-Urteil: Abschiebung eines Heroindealers verstößt gegen die Menschenrechte



-SG-
05.03.2010, 12:11
EGMR: Ausweisung eines am Heroinhandel (2,5 kg) Beteiligten (7 Jahre Freiheitsstrafe) verstößt gegen Art. 8 EMRK


The applicant, Abdul Waheed Khan, is a Pakistani national who was born in 1975 and has been living in the United Kingdom since the age of three. He currently lives in Bradford (United Kingdom).


...THE COURT UNANIMOUSLY

1. Declares the application admissible;

2. Holds that there would be a violation of Article 8 of the Convention in the event of the applicant's deportation;

3. Holds

(a) that the respondent State is to pay the applicant...
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=1&portal=hbkm&action=html&highlight=47486/06%20|%2047486/06&sessionid=47917001&skin=hudoc-fr

wtf
05.03.2010, 12:16
Ich finde auch, daß die Ausweisung gegen die Menschenwürde (seiner Opfer) verstößt.

Mir würde eine eher finale Lösung des Problems im Millimeterbereich vorschweben.

Salazar
05.03.2010, 12:19
Tja, wer Menschenrechte will, muss sie auch ernstnehmen.

Don
05.03.2010, 12:23
Tja, wer Menschenrechte will, muss sie auch ernstnehmen.

Gilt das auch für den Dealer oder steht dem frei sie zu mißachten?

-SG-
05.03.2010, 12:24
Tja, wer Menschenrechte will, muss sie auch ernstnehmen.

"Menschenrechte" interpretiert doch eh jeder wie er will. Das UK darf Geert Wilders rauswerfen und mit Einreiseverbot belegen, aber keinen pakistanischen Staatsangehörigen, der 2,5 Kg Heroin ins Land schmuggelt?

Schaschlik
05.03.2010, 12:25
Gilt das auch für den Dealer oder steht dem frei sie zu mißachten?


Natürlich nicht, dafür wurde er ja auch zu 7 Jahren Haft verurteilt. Der EGMR hat die Frage beantwortet, ob eine Ausweisung als Strafe rechtmäßig ist. Es wurde überhaupt nicht in Frage gestellt, ob Drogenhandel hart bestraft werden muss.

Don
05.03.2010, 12:26
Natürlich nicht, dafür wurde er ja auch zu 7 Jahren Haft verurteilt. Der EGMR hat die Frage beantwortet, ob eine Ausweisung als Strafe rechtmäßig ist. Es wurde überhaupt nicht in Frage gestellt, dass Drogenhandel hart bestraft werden muss.
Es gibt kein Menschenrecht für den Aufenthalt in England.

Schaschlik
05.03.2010, 12:29
"Menschenrechte" interpretiert doch eh jeder wie er will. Das UK darf Geert Wilders rauswerfen und mit Einreiseverbot belegen, aber keinen pakistanischen Staatsangehörigen, der 2,5 Kg Heroin ins Land schmuggelt?


Das was UK mit Wilders gemacht hat, könnte es auch mit dem Pakistani machen: das Parlament beschließt für diesen einen Fall die Ausweisung. Wird das Parlament nicht machen, aber darum gehts beim Urteil des EGMR auch garnicht! Die Frage war, ob eine Ausweisung als Bestrafung für den Drogenhandel rechtmäßig ist und das wurde verneint.

Ums auf Wilders zu beziehen: hätte man den beim Klauen im Supermarkt erwischt, wäre es nicht legal wenn ihn das Gericht als Strafe für den Diebstahl ausgewiesen hätte. Unabhängig davon darf aber das Parlament eine Ausweisung Wilders beschließen.


Ist also so ein Äpfel - Birnen Ding ;)

Schaschlik
05.03.2010, 12:32
Es gibt kein Menschenrecht für den Aufenthalt in England.


Nein, das gibt es auch nicht. Es gibt allerdings ein Recht auf verhältnismäßige Strafen und eine Ausweisung im Zuge einer Bestrafung durch das Gericht eines Mitgliedstaates ist nicht zulässig. Hat jedenfalls der EGMR entschieden und da die Mitgliedsstaaten dessen Entscheidungen akzeptieren müssen, ist das nunmal so.

Es steht den Briten frei, im Parlament ein Ausschaffungsgesetz zu beschließen.


Wäre die Ausweisung durch das Gericht legal, hieße das nichts anderes, als dass sich die Judikative über den Willen der Legislative (in dem Fall wohl Asylgesetze) setzt und das wäre zutiefst undemokratisch.

Don
05.03.2010, 12:34
Das was UK mit Wilders gemacht hat, könnte es auch mit dem Pakistani machen: das Parlarment beschließt für diesen einen Fall die Ausweisung. Wird das Parlarment nicht machen, aber darum gehts beim Urteil des EGMR auch garnicht! Die Frage war, ob eine Ausweisung als Bestrafung für den Drogenhandel rechtmäßig ist und das wurde verneint.

Ums auf Wilders zu beziehen: hätte man den beim Klauen im Supermarkt erwischt, wäre es nicht legal wenn ihn das Gericht als Strafe für den Diebstahl ausgewiesen hätte. Unabhängig davon darf aber das Parlament eine Ausweisung Wilders beschließen.


Ist also so ein Äpfel - Birnen Ding ;)

Seit wann ist irgendein Parlament in Ausweisungen involviert?

Das Einreiseverbot für Wilders beschloß nicht das Parlament, sondern das Innenministerium.
Dafür hat man eine Exekutive.
Das Parlament nennt man Legislative. Diese bestimmt die Gesetze eines Landes und danach richtet sich was legal ist.
Im Unterschied zu legitim, was Du vermutlich meinst.

Don
05.03.2010, 12:39
Nein, das gibt es auch nicht. Es gibt allerdings ein Recht auf verhältnismäßige Strafen und eine Ausweisung im Zuge einer Bestrafung durch das Gericht eines Mitgliedstaates ist nicht zulässig. Hat jedenfalls der EGMR entschieden und da die Mitgliedsstaaten dessen Entscheidungen akzeptieren müssen, ist das nunmal so.

Natürlich ist es das. Wir weisen ja auch Leute aus die eine Strafe über 3 Jahre kriegen. Wenn auch viel zu selten.



Es steht den Briten frei, im Parlament ein Ausschaffungsgesetz zu beschließen.

Offensichtlich haben sie eins. Sonst hätte das Gericht keine Ausweisung verfügen können.



Wäre die Ausweisung durch das Gericht legal, hieße das nichts anderes, als dass sich die Judikative über den Willen der Legislative (in dem Fall wohl Asylgesetze) setzt und das wäre zutiefst undemokratisch.

Quatsch. Das verstieße gegen die Res Publika. Demokratie ist etwa anderes.
Das Gericht hat offensichtlich auch nicht gegen britische Gesetze gehandelt. Sondern gegen die Ansichten der Hobbyrichter des EGMR. Wie bekannt sind das überhaupt keine zum Richteramt befähigten Personen. Sondern höchstbestallte PC Politschranzen.

-SG-
05.03.2010, 12:44
Das was UK mit Wilders gemacht hat, könnte es auch mit dem Pakistani machen: das Parlament beschließt für diesen einen Fall die Ausweisung. Wird das Parlament nicht machen, aber darum gehts beim Urteil des EGMR auch garnicht! Die Frage war, ob eine Ausweisung als Bestrafung für den Drogenhandel rechtmäßig ist und das wurde verneint.

Ums auf Wilders zu beziehen: hätte man den beim Klauen im Supermarkt erwischt, wäre es nicht legal wenn ihn das Gericht als Strafe für den Diebstahl ausgewiesen hätte. Unabhängig davon darf aber das Parlament eine Ausweisung Wilders beschließen.


Ist also so ein Äpfel - Birnen Ding ;)

Er hat aber nicht im Supermarkt geklaut sondern eine 7-jährige Haftstrafe aufgebrummt bekommen, was nach britischem Recht eine Ausweisung nach sich zieht.

Schaschlik
05.03.2010, 12:48
Er hat aber nicht im Supermarkt geklaut sondern eine 7-jährige Haftstrafe aufgebrummt bekommen, was nach britischem Recht eine Ausweisung nach sich zieht.

Das war mir nicht bekannt, bitte um Entschuldigung. :=

-SG-
05.03.2010, 12:51
Wäre die Ausweisung durch das Gericht legal, hieße das nichts anderes, als dass sich die Judikative über den Willen der Legislative (in dem Fall wohl Asylgesetze) setzt und das wäre zutiefst undemokratisch.

?( Diese Taxonomie verstehe wer will, jedenfalls hat ja die Verwaltung beim Erlass der Abschiebung gegen britisches Recht verstoßen, sondern der EGMR hat im Nachhinein entschieden, dass es dabei gegen ein (völlig fluides) Metarecht namens "Menschenrecht" verstoßen habe.

fatalist
05.03.2010, 12:53
Das sind ja prima Aussichten!
Geben wir gleich allen einen Europäischen Pass, dann haben wir alle länger was davon...

klartext
05.03.2010, 12:59
Tja, wer Menschenrechte will, muss sie auch ernstnehmen.

Menschenrechte, eine mehr als dehnbare Formel, wird zu einer Ersatzreligion, die der Gesellschaft mehr schadet als nützt, wenn man sie so wie im vorliegenden Fall auslegt. Und auch mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun, es ist die Diktatur nicht gewählter EU-Schranzen.
Zur Zeit läuft dort eine Klage gegen Russland, Streitwert 63 Milliarden Eur.

Don
05.03.2010, 13:05
Menschenrechte, eine mehr als dehnbare Formel, wird zu einer Ersatzreligion, die der Gesellschaft mehr schadet als nützt, wenn man sie so wie im vorliegenden Fall auslegt. Und auch mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun, es ist die Diktatur nicht gewählter EU-Schranzen.
Zur Zeit läuft dort eine Klage gegen Russland, Streitwert 63 Milliarden Eur.


Das wird Putin eher peripher tangieren..:P

Salazar
05.03.2010, 13:34
Menschenrechte, eine mehr als dehnbare Formel, wird zu einer Ersatzreligion, die der Gesellschaft mehr schadet als nützt, wenn man sie so wie im vorliegenden Fall auslegt. Und auch mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun, es ist die Diktatur nicht gewählter EU-Schranzen.
Zur Zeit läuft dort eine Klage gegen Russland, Streitwert 63 Milliarden Eur.

1. Um das klarzustellen, stehe ich der Menschenrechtsideologie sehr kritisch gegenüber. Wer aber bereitist, mit diesem Instrument zu arbeiten, der kann es nicht selektiv anwenden.

2. Zum 100.: Das hier betrifft die Europäische Menschenrechtskonvention bzw. den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das ist NICHT die Diktatur nicht gewählter "EU-Schranzen".

-SG-
05.03.2010, 13:37
Ob EU oder Europaparlament in diesem Falle - was liegt an Namen...

Und was bitte ist der vorliegende Fall wenn kein Paradebeispiel für ebendie völlig selektive Anwendung eines nebulösen Metarechts?

Salazar
05.03.2010, 13:42
Gilt das auch für den Dealer oder steht dem frei sie zu mißachten?

Die Rechte in der Europäischen Menschenrechtskonvention sind nur gegen Staaten durchsetzbar, die diese Charta unterzeichnet haben.

Um den Dealer kümmer sich das Strafrecht.

Salazar
05.03.2010, 13:43
Ob EU oder Europaparlament in diesem Falle - was liegt an Namen...


Was hat das Europaparlament damit zu tun? Der EGMR ist ein Organ des Conseil D'Europe. Der hat mit der EU nichts zu tun.



Und was bitte ist der vorliegende Fall wenn kein Paradebeispiel für ebendie völlig selektive Anwendung eines nebulösen Metarechts?

Inwiefern ist die Anwendung selektiv?

Don
05.03.2010, 14:38
Was hat das Europaparlament damit zu tun? Der EGMR ist ein Organ des Conseil D'Europe. Der hat mit der EU nichts zu tun.



Natürlich nicht. Die ist ja auch nicht in Europa.

-SG-
05.03.2010, 15:02
Was hat das Europaparlament damit zu tun? Der EGMR ist ein Organ des Conseil D'Europe. Der hat mit der EU nichts zu tun.



Inwiefern ist die Anwendung selektiv?

Europarat, meinte ich selbstverständlich.


Inwiefern ist diese Anwendung nicht selektiv? Wenn man einen 2,5kg-Heroinschmuggler nicht abschieben darf, weil dies gegen seine Menschenrechte verstoße, dann darf man gar niemanden abschieben.

kotzfisch
05.03.2010, 15:40
Auch der hat mit Europa nichts zu tun.

Don
05.03.2010, 15:44
Auch der hat mit Europa nichts zu tun.

Das ist ja der Trick bei Europa. Es hat mit Europa nichts zu tun.
Das zumindest haben sie von ihren Lieblingen schon gelernt.

GG146
05.03.2010, 15:50
EGMR: Ausweisung eines am Heroinhandel (2,5 kg) Beteiligten (7 Jahre Freiheitsstrafe) verstößt gegen Art. 8 EMRK


The applicant, Abdul Waheed Khan, is a Pakistani national who was born in 1975 and has been living in the United Kingdom since the age of three. He currently lives in Bradford (United Kingdom).


http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=1&portal=hbkm&action=html&highlight=47486/06%20|%2047486/06&sessionid=47917001&skin=hudoc-fr

Ob die Ausweisung gegen Artikel 8 EMRK (http://dejure.org/gesetze/MRK/8.html)verstösst oder nicht, kommt im Einzelfall auf die Familienverhältnisse an, hier sind noch mehr solcher Fälle beschrieben:

http://books.google.de/books?id=rdpn2mGgXz0C&pg=PA207&lpg=PA207&dq=EMRK+heroinschmuggler&source=bl&ots=6Mui1P22z9&sig=vHe42Ik-CMatk_dznRzG2djF2n4#v=onepage&q=&f=false

Salazar
05.03.2010, 17:34
Europarat, meinte ich selbstverständlich.


Inwiefern ist diese Anwendung nicht selektiv? Wenn man einen 2,5kg-Heroinschmuggler nicht abschieben darf, weil dies gegen seine Menschenrechte verstoße, dann darf man gar niemanden abschieben.

Wenn der EGMR Artikel 8 der Menschenrechtskonvention so weit auslegen möchte, dann können wir ihn nur schwer daran hindern. Ich halte das ebenfall für völligen Blödsinn.

Um aber zu beurteilen ob diese Anwendung selektiv ist oder nicht, muss man sich schon ein wenig in die Rechtsprechung zu Artikel 8. einlesen (was ich nicht getan habe). Es ist durchaus wahrscheinlich, dass der EGMR Artikel 8. bereits mehrfach so weit ausgelegt hat. Dass der Betroffene, dessen Privat- und Familienleben der Artikel schützt, in diesem Fall ein schwerkrimineller Heroindealer ist, spielt bei der Entscheidung, ob eine Abschiebung seine Rechte verletzt, nur bedingt eine Rolle. Schliesslich gelten die Menschenrechte per definitionem für alle. Eine Einschränkung dieser Rechte muss laut der Konvention "in accordance with the law" sein und notwendig in einer demokratischen Gesellschaft ("necessary in a democratic society"). Was das konkret bedeutet liegt in der Macht des EGMR. Das hier ist im übrigen (damit es keiner in den falschen Hals bekommt) keine Verteidigung der Konvention, sondern eine Feststellung der Sachlage.

Mir ging es auch eigentlich eher darum, dass man nicht, wie viele das tun, die Verletzung der Menschenrechte in muslimischen oder sonstwelchen Ländern anprangern kann, um dann zu Hause jedes Mal Alarm zu schlagen, wenn diese Menschenrechte durchgesetzt werden.

Salazar
05.03.2010, 17:36
Natürlich nicht. Die ist ja auch nicht in Europa.

Na wieder Schaum vor dem Mund, wenn du Europa hörst? Oder was willst du uns mitteilen?

Brotzeit
06.03.2010, 12:39
Ich finde auch, daß die Ausweisung gegen die Menschenwürde (seiner Opfer) verstößt.

Mir würde eine eher finale Lösung des Problems im Millimeterbereich vorschweben.

Ja so ca. 1oo Milimeter lang ; o,5 Milimeter im Innendurchmesser; aus Stahl und "direkt" "mitten ins Zentrum". :rolleyes:
.............
So als sozial vertägliche therapeutische Dosis zur Erfahrung nach dem Prinzip "Learning by doing"
Sicher ein nachvollziehbarer und einmaliger Lernerfolg für den Drogendealer.
Es muss natürlich sichergestellt sein , daß es ein finaler Lernerfolg für den Dealer ist!

Sprecher
06.03.2010, 14:22
Wir sollten alle Drogendealer mit Migrationshintergrund nach Engeland abschieben, als V3-Waffe sozusagen.

Laotse
06.03.2010, 20:56
Tja, wer Menschenrechte will, muss sie auch ernstnehmen.

"Dumme Sprüche hat man schnell, aber noch lange keinen warmen Leberkäs" fränkisches Sprichwort

Salazar war ein brutaler Diktator, warum wundert das mich nicht ??

Alion
06.03.2010, 21:37
Europarat, meinte ich selbstverständlich.


Inwiefern ist diese Anwendung nicht selektiv? Wenn man einen 2,5kg-Heroinschmuggler nicht abschieben darf, weil dies gegen seine Menschenrechte verstoße, dann darf man gar niemanden abschieben.

Genau so ist es Drogendealer vergiften vor allem die Jugend eines Landes, wenn selbst das keine Ausweisung mehr nach sich zieht, dann weiß ich auch nicht.

Dieses Urteil ist einfach nur lächerlich.

Drogendealer kommen gleich nach Bombenlegern beide sind sie Abschaum übelster Sorte.


Alion

Geronimo
06.03.2010, 21:44
Genau so ist es Drogendealer vergiften vor allem die Jugend eines Landes, wenn selbst das keine Ausweisung mehr nach sich zieht, dann weiß ich auch nicht.

Dieses Urteil ist einfach nur lächerlich.

Drogendealer kommen gleich nach Bombenlegern beide sind sie Abschaum übelster Sorte.


Alion

Ich halte Drogendealer für schlimmer. Bombenleger rufen wenigstens hier und da noch Empörung hervor. Heroindealen scheint manchem (auch hier im Forum) ein Kavaliersdelikt zu sein. Ekelhaft. Die sind das, was früher Brunnenvergifter waren. Die gehören mit 'nem Stein totgeschlagen. Aber langsam!

Bettmaen
06.03.2010, 21:54
Vielleicht sollte irgendein Staat (China z.B.), dem die Tommies gerne die Leviten lesen, Krach schlagen wegen der Höhe der Strafe für den Rauschmittelmanager.

Sieben Jahre! Für dieses Kavaliersdelikt! Drei Monate Delphintherapie hätten es auch getan.

Gawen
06.03.2010, 22:05
EGMR: Ausweisung eines am Heroinhandel (2,5 kg) Beteiligten (7 Jahre Freiheitsstrafe) verstößt gegen Art. 8 EMRK

Ich weiss ja nicht, was andere freundliche Helfer empfehlen, aber ich finde die sollten sich an diesem Gericht alle mal 9mm durch den Kopf gehen lassen.

aobzh... X(

Felix Krull
06.03.2010, 22:20
Heroindealer gehören aufgehängt.

Da gibt es nichts zu diskutieren.

Salazar
06.03.2010, 23:08
"Dumme Sprüche hat man schnell, aber noch lange keinen warmen Leberkäs" fränkisches Sprichwort

Salazar war ein brutaler Diktator, warum wundert das mich nicht ??

1.) War Salazar zwar ein Diktator aber auch nicht brutaler als die meisten "Demokraten".
2.) Schrieb ich, wer Menschenrechte will... Ich stehe der Menschenrechtsideologie kritisch gegenüber.

Laotse
07.03.2010, 10:06
1.) War Salazar zwar ein Diktator aber auch nicht brutaler als die meisten "Demokraten".
2.) Schrieb ich, wer Menschenrechte will... Ich stehe der Menschenrechtsideologie kritisch gegenüber.

Warum wundert mich das nicht :eek:

Sterntaler
07.03.2010, 10:07
solche Vollidioten von diesem "Gericht" sind nicht ernst zu nehmen, (siehe auch Kruzifix"urteil" ), es zeigt eher den Zustand dieser Freimaurer- Bilderbergerverbrecherbande in Brüssel.

Als nächstes wird Mord und Totschlag als unerschütterliches "Menschenrecht" deklariert. :vogel:

romeo1
07.03.2010, 11:21
solche Vollidioten von diesem "Gericht" sind nicht ernst zu nehmen, (siehe auch Kruzifix"urteil" ), es zeigt eher den Zustand dieser Freimaurer- Bilderbergerverbrecherbande in Brüssel.

Als nächstes wird Mord und Totschlag als unerschütterliches "Menschenrecht" deklariert. :vogel:

Quatsch, die haben nichts mit Deinem Freimaurergeschwurbel zu tun. Ich habe vor einigen Wochen gelesen, daß 5 der 7 Richter eine kommunstische vergangenheit haben. Das Ergebnis sieht man dann in diesen haarsträubenden Urteilen.

Salazar
07.03.2010, 12:05
Warum wundert mich das nicht :eek:

Keine Ahnung, aber eben hat dich noch was ganz anderes gewundert.

Sterntaler
07.03.2010, 12:44
Quatsch, die haben nichts mit Deinem Freimaurergeschwurbel zu tun. Ich habe vor einigen Wochen gelesen, daß 5 der 7 Richter eine kommunstische vergangenheit haben. Das Ergebnis sieht man dann in diesen haarsträubenden Urteilen.

der Kommunismus ist Bestandteil der Freimaurerideologie , Buddy.;)

bernhard44
07.03.2010, 12:46
ich hab gerade Hereroindianer gelesen.......ich mach mal Pause! Tschüssn

Pascal_1984
08.03.2010, 21:45
EGMR: Ausweisung eines am Heroinhandel (2,5 kg) Beteiligten (7 Jahre Freiheitsstrafe) verstößt gegen Art. 8 EMRK


The applicant, Abdul Waheed Khan, is a Pakistani national who was born in 1975 and has been living in the United Kingdom since the age of three. He currently lives in Bradford (United Kingdom).


http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=1&portal=hbkm&action=html&highlight=47486/06%20|%2047486/06&sessionid=47917001&skin=hudoc-fr

Die chinesen wissen, wie man solche problemfälle behandelt

fatalist
09.03.2010, 07:33
Schon merkwürdig, dass der Pakistani nicht längst einen britischen Pass hatte...

...das wär in der BRD sicher nicht passiert ;)

Cinnamon
09.03.2010, 07:58
Um auch hierzu noch was zu sagen: Das ist mal ein klassisches Fehlurteil der EuGHMR. Es ist unmöglich, die Ausweisung eines Drogendealers als menschenrechtswidrig zu bezeichnen. Auch wenn man einen sehr strengen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anwendet.

Siegfriedphirit
09.03.2010, 11:33
Unsere Herren Politiker verbl ... langsam. Auf der einen Seite erklärt man fast jeden Muslimen zum Terroristen und auf der anderen Seit kann man nicht genug von ihnen in unser Land lassen. Das eigene Volk über Steuern abzocken, damit man das reichen Hotelbesitzern in den A...stecken kann - das ist ok . Aber krimminelle Ausländer rauszuschmeißen verstößt gegen das Grundgesetz.