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Vollständige Version anzeigen : "Ihre Meinung ist widerlich, aber ich werde mich dafür köpfen lassen........Voltaire?



WIENER
04.03.2010, 16:53
"Ihre Meinung ist mir widerlich, aber ich werde mich dafür köpfen lassen, daß Sie sie sagen dürfen"

Unabhängig davon, aus welchem Munde oder Feder dieser Satz tatsächlich stammt, kann ich diesem Satz, als Extremer Radikal-Demokrat, aus vollstem Herzen zustimmen. Vom "köpfen lassen" einmal abgesehen. Man soll ja nichts übertreiben.

Aus aktuellem Anlass, möchte ich prinzipiell die Frage stellen, welche Qualität hat eine Demokratie, in der die Meinungsfreiheit derart eingeschränkt ist wie in Deutschland oder Österreich und in der Menschen wegen Meinungsdelikte Jahrelang eingesperrt werden dürfen.

Ich stelle hier den Deutschen § 130 und seinem Österreichischen Pendant
zur Diskussion.

Was ist in Österreich passiert?

Die schon im vornhinein als Verliererin feststehende Bundespräsidentschafts-Kandidatin Barbara Rosenkranz hat in einem Interview folgendes gesagt.


Zitat:
Das Verbotsgesetz gehöre wegen der Wichtigkeit der Meinungsfreiheit aufgehoben. "Absurde und verwerfliche Meinungen" müsse man dann eben auch zulassen. Das Geschichtsrevisionisten damit Tür und Tor geöffnet wäre, sieht sie als hinzunehmende Begleiterscheinung einer Aufhebung: "Ist man für Meinungsfreiheit, dann wird es nicht anders gehen, als dass man absurde, skurrile, verwerfliche oder ekelhafte Meinungen zulässt."

"Ich bin der Meinung, dass das Verbotsgesetz, so wie es ist, also wie auch Juristen darlegen, ausufernd, schwammig, dem Missbrauch Tür und Tor öffnend, nicht im Einklang mit unserer Verfassung, die ja Meinungsfreiheit gewährt, steht."

Nun ist schon klar, was sie zu dieser Äußerung veranlasst. Als aussichtslose Herausforderin des Sozialistischen Amtsinhabers, "Bundespräsident Fischer",
ein aalglatterMainstreamschleimer, möchte sie in der verbleibenden kurzen Wahlphase, soviele "Rechtswähler als möglich angeln. Trotzdem hat sie in der "Sache" an sich nicht unrecht.

Als extrem schwachsinnig und Demokratiefeindlich bezeichne ich aber die Gegenreaktion der roten Gesinnungsgenossenschaft. Ein bekannter, der linken Schicki-Micki zugehöriger, oft in Fernsehen zu sehender Anwalt, hat jetzt Anzeige gegen die Präsidentschaftskandidatin erstattet. Die ebenso schwachsinnige wie vollvertrottelte Begründung

Einen Forderung nach Abschaffung dieses Paragraphen stellt eine


"Vorbereitungshandlung zur Wiederbetätigung"

dar. Man darf gespannt sein, wie sich diese Diskussion entwickelt.

wtf
04.03.2010, 16:56
Aus aktuellem Anlass, möchte ich prinzipiell die Frage stellen, welche Qualität hat eine Demokratie, in der die Meinungsfreiheit derart eingeschränkt ist wie in Deutschland oder Österreich und in der Menschen wegen Meinungsdelikte Jahrelang eingesperrt werden dürfen.


Eine Scheißqualität.

Bettmaen
04.03.2010, 17:01
Das sehe ich ähnlich. Wenn man für Meinungsfreiheit ist, dann muss man auch unbequeme oder trottelige Meinungen aushalten.

Allerdings hat die Meinungsfreiheit da ihre Grenzen, wo die Würde von Menschen verletzt wird. Wenn ein Kandidat in verleumderischer Weise behauptet, dass sein Konkurrent ein Kinderschänder sei, dann hat das mit Meinungsfreiheit nichts zu tun.

Ebenso, wenn jemand im Wahlkampf zum Töten von politischen Gegnern aufruft. Es gibt Leute, die keinen Anstand haben und dies täten, wenn sie dürften und sich dann auf ihr Recht auf freie Meinung berufen würden.

WIENER
04.03.2010, 17:41
Das sehe ich ähnlich. Wenn man für Meinungsfreiheit ist, dann muss man auch unbequeme oder trottelige Meinungen aushalten.

Allerdings hat die Meinungsfreiheit da ihre Grenzen, wo die Würde von Menschen verletzt wird. Wenn ein Kandidat in verleumderischer Weise behauptet, dass sein Konkurrent ein Kinderschänder sei, dann hat das mit Meinungsfreiheit nichts zu tun.

Ebenso, wenn jemand im Wahlkampf zum Töten von politischen Gegnern aufruft. Es gibt Leute, die keinen Anstand haben und dies täten, wenn sie dürften und sich dann auf ihr Recht auf freie Meinung berufen würden.

Das wäre ein Aufruf, ein Anstiften zu einer ohnehin mit Strafe bedrohten Handlung. Selbstverständlich ist diese Anstiftung ebenfalls strafrechtlich zu verfolgen. Verleumdung oder Üble Nachrede ist eine zivilrechtliche Angelegenheit.