Candymaker
15.02.2010, 18:58
http://img16.imageshack.us/img16/3397/jjjjjzg.jpg (http://img16.imageshack.us/i/jjjjjzg.jpg/)
Am 1. Juli treten Änderungen des Strafgesetzbuches in Kraft, die in bestimmten Fällen einen lebenslangen Führerscheinentzug obligatorisch machen.
Das lebenslange Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen, trifft Fahrzeuglenker, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen einen Unfall mit Personenschaden verursachen. Ein lebenslanger Führerscheinentzug erfolgt auch, wenn Fahrzeuglenker sich nach einem solchen Unfall von der Unfallstelle entfernen, ohne Hilfe zu leisten oder Hilfe anzufordern. Bislang lag die letzte Entscheidung über den lebenslangen Führerscheinentzug beim zuständigen Gericht.
Wer in Zukunft zweimal in einer Polizeikontrolle als “Alkoholsünder” auffällt, muss ins Gefängnis. Das Strafmass in solchen Fällen liegt zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Hier können allerdings die Gerichte unter Berücksichtigung des besonderen Einzelfalles entscheiden, dass der Vollzug der Haftstrafe ausgesetzt wird.
Fachleute wie der Rechtsprofessor Ryszard Stefanski bezweifeln allerdings, dass mit der Verschärfung von Strafvorschriften mehr Sicherheit auf polnischen Strassen einkehrt. Bereits heute fahre nur unter Alkoholeinfluss, wer sich sicher wähne, nicht “ertappt” zu werden. Sinnvoller, so Stefanski gegenüber der Internetzeitung “Gazeta Prawna”, wäre es, die Verkehrspolizei personell deutlich aufzustocken.
Allein im ersten Halbjahr 2009 wurden in Polen 1911 Tote und 25259 Verletzte bei Verkehrsunfällen registriert. Die Strafrechtsänderungen, die ab 1.7. helfen sollen, diese Zahlen zu reduzieren, wurden bereits vom Sejm und Senat beschlossen. Heute werden sie von Präsident Kaczynski unterzeichnet.
http://www.infoseite-polen.de/newslog/?p=2509#more-2509
Am 1. Juli treten Änderungen des Strafgesetzbuches in Kraft, die in bestimmten Fällen einen lebenslangen Führerscheinentzug obligatorisch machen.
Das lebenslange Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen, trifft Fahrzeuglenker, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen einen Unfall mit Personenschaden verursachen. Ein lebenslanger Führerscheinentzug erfolgt auch, wenn Fahrzeuglenker sich nach einem solchen Unfall von der Unfallstelle entfernen, ohne Hilfe zu leisten oder Hilfe anzufordern. Bislang lag die letzte Entscheidung über den lebenslangen Führerscheinentzug beim zuständigen Gericht.
Wer in Zukunft zweimal in einer Polizeikontrolle als “Alkoholsünder” auffällt, muss ins Gefängnis. Das Strafmass in solchen Fällen liegt zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Hier können allerdings die Gerichte unter Berücksichtigung des besonderen Einzelfalles entscheiden, dass der Vollzug der Haftstrafe ausgesetzt wird.
Fachleute wie der Rechtsprofessor Ryszard Stefanski bezweifeln allerdings, dass mit der Verschärfung von Strafvorschriften mehr Sicherheit auf polnischen Strassen einkehrt. Bereits heute fahre nur unter Alkoholeinfluss, wer sich sicher wähne, nicht “ertappt” zu werden. Sinnvoller, so Stefanski gegenüber der Internetzeitung “Gazeta Prawna”, wäre es, die Verkehrspolizei personell deutlich aufzustocken.
Allein im ersten Halbjahr 2009 wurden in Polen 1911 Tote und 25259 Verletzte bei Verkehrsunfällen registriert. Die Strafrechtsänderungen, die ab 1.7. helfen sollen, diese Zahlen zu reduzieren, wurden bereits vom Sejm und Senat beschlossen. Heute werden sie von Präsident Kaczynski unterzeichnet.
http://www.infoseite-polen.de/newslog/?p=2509#more-2509