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Vollständige Version anzeigen : Heimliche Vaterschaftstests sind nun verboten!



Candymaker
31.01.2010, 23:43
Die Versuchung für den jungen Vater war groß. Nur einige Haare vom Schopf des Kindes hätten genügt, um herausfinden zu lassen, ob er tatsächlich der Vater des Zwergs ist. Und der hätte nicht einmal etwas davon bemerkt. Ein solcher heimlicher Vaterschaftstest ist von Montag an verboten. Bis zu 5000 Euro Strafe drohen.

http://www.welt.de/politik/article6049645/Heimliche-Vaterschaftstests-sind-nun-verboten.html

WIENER
31.01.2010, 23:46
http://www.welt.de/politik/article6049645/Heimliche-Vaterschaftstests-sind-nun-verboten.html


Das Gesetz wird als Verfassungswidrig angefochten werden, bin neugierig was der OGH dazu sagt.

Candymaker
31.01.2010, 23:51
Das Gesetz wird als Verfassungswidrig angefochten werden, bin neugierig was der OGH dazu sagt.

Das Wissen darum, wer die eigenen Kinder sind, ist meiner Meinung nach ein
Grundrecht.

The Dude
31.01.2010, 23:59
http://www.welt.de/politik/article6049645/Heimliche-Vaterschaftstests-sind-nun-verboten.html

Das ist ja absolut irre! Die Ergründung von Verwandtschaftsverhältnissen wird unter Strafe gestellt. Das muss man sich mal vorstellen! Hier wird Glaube über Wahrheit gestellt, Mißtrauen gesetzlich gefördert, zum Schaden von Ehe und Familie. Absichtlich!

borisbaran
01.02.2010, 00:39
Dann fährt der misstrausche Pa nach Holland und erledigt es da.

Rumburak
01.02.2010, 00:45
Wenn die Frau keinem Test zustimmt, weiß man(n) ja wo der Hase lang läuft bzw. der Kuckuck fliegt.

Trotzdem ist es absurd!

Commodus
01.02.2010, 08:09
Das ist ja wirklich ein lustiges Thema!! :D

1.) Wir alle kennen ja diese Moral-Apostel (meist weiblich): Fremdgehen ist das widerlichste, das schlimmste Vergehen und Vertrauensbruch überhaupt.

2.) Wir alle kennen den Spruch: "Ich habe schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen".



Zu 1: Solche Frauen kenne ich genügend. Aus persönlichen Erfahrungen (involviert) kann ich nur sagen: Mädel, auch Dein schwacher Moment wird kommen! :))


Insofern müsste Punkt 2 modifiziert werden: Pferde gehen mittlerweile in die Apothe rein und erledigen es dort.


Es gibt keine klare und erfassbare Statistik über Kuckuckskinder. Unterschiedliche Schätzungen gehen von 3,7 ... 5 bis 10 ... andere sogar über 20 % aller Kinder seien vom Kuckuck aus. Nehmen wir einfach mal die moralisch "bequemste" Zahl von 5 %, dann ergäbe dies für !!! JEDE !!! Schulklasse á 20 Kinder 1 KIND!! :eek:

Ein Kind pro Schulklasse!! Da kann sich jeder selbst ein Bild von machen ... wieviele Klassen gibt es pro Schule? Wieviele Schule hat diese Gemeinde/Stadt/Kreis/Bundesland/Land??

Haaaaalt, der Sumpf ist ja noch tiefer!! Denn wir reden hier nur über die "Dämlichkeit", beim Fremdpoppen auch noch schwanger zu werden!

No Comment
:cool:

henriof9
01.02.2010, 09:25
Das Gesetz wird als Verfassungswidrig angefochten werden, bin neugierig was der OGH dazu sagt.

Den Versuch wird es sicherlich geben, ob er erfolgreich endet wage ich allerdings zu bezweifeln liegt doch die Begründung in der Selbstbestimmung.

Hier wird, m.M.n. der Bock zum Gärtner gemacht wenn ein Mann die Zustimmung genau der Frau bedarf welche er verdächtigt ihm ein Kuckuckskind untergejubelt zu haben.
Ich habe ja nichts dagegen, daß ein Gericht einen Privattest nicht als Nonplusultra anerkennt, aber wenn ein Privattest ein Kuckuckskind zu Tage fördert sollte dies Grund genug sein für eine gerichtliche Feststellung als Grund für das Verfahren zu fungieren.
Das Gericht kann dann ja gern ein eigenes Gutachten in Auftrag geben, kostet dann zwar noch einma und dann auch Steuerkohle, aber so kann zumindest Mauschelei ausgeschlossen werden.

Cinnamon
01.02.2010, 09:28
Hierzu muss man aber sagen, dass der Mann schon seit paar Jahren einen Test vor Gericht beantragen kann, der nur dann abgelehnt werden kann, wenn der psychische Zustand des Kindes diese Ablehnung rechtfertigt.

henriof9
01.02.2010, 09:50
Hierzu muss man aber sagen, dass der Mann schon seit paar Jahren einen Test vor Gericht beantragen kann, der nur dann abgelehnt werden kann, wenn der psychische Zustand des Kindes diese Ablehnung rechtfertigt.

Nur das der Vater nicht einfach mal so behaupten kann er wäre nicht der Vater und dadurch seine Vaterschaft anzweifeln kann, es müssen vielmehr nachprüfbare Umstände vorgetragen werden, die an der biologischen Abstammung erhebliche Zweifel wecken, auch wenn aus dem Blickwinkel des Gesetzes (§ 1592 BGB) die Vaterschaft nicht biologisch definiert ist.
Insofern wäre ein geheimer Vaterschaftstest sehr wohl eine Möglichkeit dieses zu begründen, insofern hat sich die Situation für Schein- Väter nicht verbessert.

Cinnamon
01.02.2010, 10:06
Nur das der Vater nicht einfach mal so behaupten kann er wäre nicht der Vater und dadurch seine Vaterschaft anzweifeln kann, es müssen vielmehr nachprüfbare Umstände vorgetragen werden, die an der biologischen Abstammung erhebliche Zweifel wecken, auch wenn aus dem Blickwinkel des Gesetzes (§ 1592 BGB) die Vaterschaft nicht biologisch definiert ist.
Insofern wäre ein geheimer Vaterschaftstest sehr wohl eine Möglichkeit dieses zu begründen, insofern hat sich die Situation für Schein- Väter nicht verbessert.

Das wurde ja geändert. Die Behauptung reicht heute.

schastar
01.02.2010, 10:12
Das Wissen darum, wer die eigenen Kinder sind, ist meiner Meinung nach ein
Grundrecht.


Normalerweise sollte es gleich nach der Geburt eine Pflichtuntersuchung sein. So kann sich dann auch der vermeintliche Vater sicher sein. Das Ergebnis wird im beisein der Mutter dann bekannt gegeben und fertig. So haben beide die gleiche Sicherheit was ja in Anbetracht des viel propagierten Gleichberechtigung nur wünschenswert sein kann.

schastar
01.02.2010, 10:13
Das wurde ja geändert. Die Behauptung reicht heute.

Würde es eine Pflichtuntersuchung geben, wäre nicht der komische Beigeschmack des Mißtrauens.

Akra
01.02.2010, 10:15
http://www.welt.de/politik/article6049645/Heimliche-Vaterschaftstests-sind-nun-verboten.html

Ewig mit Zweifeln leben oder eine Strafe von 5000Euro in kauf nehmen?

ich wüßte wie ich mit entscheiden würde.

henriof9
01.02.2010, 10:17
Das wurde ja geändert. Die Behauptung reicht heute.

Eben nicht.


Für die Anfechtungsklage reicht es regelmäßig nicht aus, wenn der bisherige Vater behauptet, er sei nicht der biologische Vater.
Es müssen vielmehr nachprüfbare Umstände vorgetragen werden, die an der biologischen Abstammung erhebliche Zweifel wecken, auch wenn aus dem Blickwinkel des Gesetzes (§ 1592 BGB) die Vaterschaft nicht biologisch definiert ist.

Dies können sein:

Zweifel an der ehelichen Abstammung eines Kindes (Empfängnis oder Geburt außerhalb der Ehe)
konkrete Möglichkeit der Abstammung von einem anderen Mann
Unmöglichkeit der Vaterschaft wegen fehlendem sexuellen Verkehr mit der Mutter oder Unfruchtbarkeit des Mannes im Empfängniszeitraum.

Nicht ausreichend ist das Ergebnis eines ohne Zustimmung des Kindes und/oder der gesetzlichen Vertreter eingeholten DNA-analytischen Abstammungsgutachtens, da ein so gewonnenes Gutachten für alle Gerichtsverfahren unverwertbar bleibt (heimlicher DNA-Test).

Tosca
01.02.2010, 10:18
Dann fährt der misstrausche Pa nach Holland und erledigt es da.

Und was macht er dann mit seinen Kenntinissen? Oder wusstest du nciht, dass er sie überhaupt nicht anwenden darf?

Paul Felz
01.02.2010, 10:21
Eben nicht.

Das hier:

Nicht ausreichend ist das Ergebnis eines ohne Zustimmung des Kindes und/oder der gesetzlichen Vertreter eingeholten DNA-analytischen Abstammungsgutachtens, da ein so gewonnenes Gutachten für alle Gerichtsverfahren unverwertbar bleibt (heimlicher DNA-Test).

ist völliger Bullshit. Natürlich ist es für das Verfahren nicht relevant, aber sehr wohl verwertbar, nämlich als Parteivortrag. Wie bei jedem normalen Privatgutachten auch.

Entschieden wird natürlich nicht nach Parteivortrag, sondern nach Sachverständigengutachten: Sachverständiger vom Gericht bestimmt.

Es geht ja darum, die Klage überhebt erheben zu können, nicht um einen Beweis.

henriof9
01.02.2010, 10:21
Normalerweise sollte es gleich nach der Geburt eine Pflichtuntersuchung sein. So kann sich dann auch der vermeintliche Vater sicher sein. Das Ergebnis wird im beisein der Mutter dann bekannt gegeben und fertig. So haben beide die gleiche Sicherheit was ja in Anbetracht des viel propagierten Gleichberechtigung nur wünschenswert sein kann.

Nein, denn dies würde schon im Vornherein die Mutter ( und Partnerin ) unter Generalverdacht stellen, was für eine Beziehung sicherlich nicht so förderlich ist.

Es würde ja völlig ausreichend sein, wenn der, irgendwann einmal, zweifelnde Vater durch einen Privattest zunächst für sich eine Klärung bekommt und diese dann als Grundlage für eine Vaterschaftsanfechtung genommen wird.

Akra
01.02.2010, 10:21
Und was macht er dann mit seinen Kenntinissen? Oder wusstest du nciht, dass er sie überhaupt nicht anwenden darf?

Wenn man zweifelsfrei sicher ist, findet man schon Wege um einen rechtlich sicheren Vaterschaftstest zu erzwingen.

Notfalls sagt halt einer der eigenen Freunde aus, er hätte mit der Ex-Frau geschlafen und könnte vielleicht der Vater sein.

henriof9
01.02.2010, 10:22
Das hier:


ist völliger Bullshit. Natürlich ist es für das Verfahren nicht relevant, aber sehr wohl verwertbar, nämlich als Parteivortrag. Wie bei jedem normalen Privatgutachten auch.

Entschieden wird natürlich nicht nach Parteivortrag, sondern nach Sachverständigengutachten: Sachverständiger vom Gericht bestimmt.

Es geht ja darum, die Klage überhebt erheben zu können, nicht um einen Beweis.

Sehe ich genauso und hatte ich schon in meinem Beitrag #8 so formuliert.

PeterH
01.02.2010, 10:23
Ich liebe meine Kinder. Ich möchte im Zweifel so einen Test gar nicht machen lassen.

Paul Felz
01.02.2010, 10:23
Nein, denn dies würde schon im Vornherein die Mutter ( und Partnerin ) unter Generalverdacht stellen, was für eine Beziehung sicherlich nicht so förderlich ist.

Es würde ja völlig ausreichend sein, wenn der, irgendwann einmal, zweifelnde Vater durch einen Privattest zunächst für sich eine Klärung bekommt und diese dann als Grundlage für eine Vaterschaftsanfechtung genommen wird.

1.
Das wäre so, wenn es eben NICHT Standard wäre. Ist es aber vorgeschrieben, gibt es keinen Mißtrauensgrund. Nur mehr Grund für Frauen, vorsichtiger zu sein ;)

2.
Ja, so ähnlich schrieb ich es ja oben.

henriof9
01.02.2010, 10:25
Und was macht er dann mit seinen Kenntinissen? Oder wusstest du nciht, dass er sie überhaupt nicht anwenden darf?

Genau das ist es ja, liebe Tosca.

Der Scheinvater wird nun also dadurch gezwungen irgendwelche Beweise zu finden um einen glaubhaften Grund für eine Vaterschaftsanfechtung vorzutragen, was z.B. nach Jahren kaum mehr möglich ist.

Apart
01.02.2010, 10:25
Die Kastrierung des Mannes in all seinen natürlichen Rechten ist das wichtigste Mittel unserer linkgrünen Emanzengesellschaft, zur Zerstörung von Kultur und Volk.

henriof9
01.02.2010, 10:30
1.
Das wäre so, wenn es eben NICHT Standard wäre. Ist es aber vorgeschrieben, gibt es keinen Mißtrauensgrund. Nur mehr Grund für Frauen, vorsichtiger zu sein ;)



Schon allein eine gesetzlich vorgeschriebene Standartisierung würde alle Frauen unter Generalverdacht stellen, sorry, aber das geht mir zu weit.
Schließlich kommt ja auch keiner auf die Idee den potenziellen Vater auf finanzielle Fähigkeit zu überprüfen und dafür Standarts festzulegen nur damit die Familienvorschußkasse im Falle von nicht geleisteten Unterhaltszahlungen entlastet würde.

Jodlerkönig
01.02.2010, 10:30
Ich liebe meine Kinder. Ich möchte im Zweifel so einen Test gar nicht machen lassen.das ist lobenswert, aber nicht alle väter sehen das so....und ich verstehe das!

elas
01.02.2010, 10:35
Wieder ein Urteil gegen die Familie und für Hartz4.

Wie so oft. Die Juristen....ein weltfremdes Akademikergeschwärtel.

Commodus
01.02.2010, 10:35
Und was macht er dann mit seinen Kenntinissen? Oder wusstest du nciht, dass er sie überhaupt nicht anwenden darf?

Er kann diese nicht anwenden, aber in einem vertrautem Gespräch bei einer ruhigen Minute könnte man diesen Bericht der Mutter um die Ohren hauen: Deine Hinterhältigkeit wird zwar gesetzlich beschützt, aber ich weiß Bescheid.

Cinnamon
01.02.2010, 10:39
Eben nicht.

Das Verfahren wurde ja reformiert. Es gibt jetzt 2 Stufen. Erstmal eine Vaterschaftsfeststellung und dann erst nachgelagert die Anfechtung der Vaterschaft:

http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanfechtung#Rechtsprechung_in_Deutschla nd


Diese ständige Rechtsprechung wurde vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls bestätigt, jedoch mit der Maßgabe, dass darüber hinaus der Gesetzgeber eine autonome Klärungsmöglichkeit für die biologische Vaterschaft (→ Genitor) regeln muss, ohne dabei die bisherige Regelung der rechtlichen Vaterschaft notwendigerweise zu ändern.[3] Dabei sind legislativ zwei komplexe Probleme zu lösen: Einerseits die praktische Konkordanz im Dreiecksverhältnis unter den Grundrechtsträgern (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) und andererseits die Abstimmung auf zwei weiteren Ebenen: mit den Anforderungen an den besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) sowie dem Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG). Hierzu ist dem Gesetzgeber eine Frist bis 31. März 2008 gesetzt, was mit dem "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" vom 31. März 2008 BGBl. I 2008 (11) S. 411 ff. umgesetzt wurde. Das Gesetz trat zum 1. April 2008 in Kraft. Es beinhaltet im wesentlichen den neu eingefügten § 1598a BGB.[

http://dejure.org/gesetze/BGB/1598a.html




(1) Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können
1. der Vater jeweils von Mutter und Kind,
2. die Mutter jeweils von Vater und Kind und
3. das Kind jeweils von beiden Elternteilen

verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden. Die Probe muss nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen werden.

(2) Auf Antrag eines Klärungsberechtigten hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen.

(3) Das Gericht setzt das Verfahren aus, wenn und solange die Klärung der leiblichen Abstammung eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohls des minderjährigen Kindes begründen würde, die auch unter Berücksichtigung der Belange des Klärungsberechtigten für das Kind unzumutbar wäre.

(4) Wer in eine genetische Abstammungsuntersuchung eingewilligt und eine genetische Probe abgegeben hat, kann von dem Klärungsberechtigten, der eine Abstammungsuntersuchung hat durchführen lassen, Einsicht in das Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift verlangen. Über Streitigkeiten aus dem Anspruch nach Satz 1 entscheidet das Familiengericht.

Ergo: Der Vaterschaftstest kann immer verlangt werden und es sind nur wenige Fälle denkbar, in denen das Gericht die Klärung aussetzen kann. Dieser Vaterschaftstest kann dann für eine Anfechtung verwendet werden, wenn der Scheinvater das möchte.

Cinnamon
01.02.2010, 10:41
Nein, denn dies würde schon im Vornherein die Mutter ( und Partnerin ) unter Generalverdacht stellen, was für eine Beziehung sicherlich nicht so förderlich ist.

Es würde ja völlig ausreichend sein, wenn der, irgendwann einmal, zweifelnde Vater durch einen Privattest zunächst für sich eine Klärung bekommt und diese dann als Grundlage für eine Vaterschaftsanfechtung genommen wird.

Der Privattest wurde aus guten Gründen verboten. Woher weiß man z. B., dass das Material wirklich vom fraglichen Kind stammt und nicht von einer ganz anderen Person? Woher weiß man, wie untersucht wurde, ob die Proben nicht kontaminiert wurden etc.? Solche heimlichen Tests sind schlicht zu unsicher, um als Beweis heranziehbar zu sein.

schastar
01.02.2010, 10:47
Nein, denn dies würde schon im Vornherein die Mutter ( und Partnerin ) unter Generalverdacht stellen, was für eine Beziehung sicherlich nicht so förderlich ist.
.......

Bei 10% vermuteten Kuckuckskindern ist dies ja auch nicht so unberechtigt. Abgesehen davon wird man täglich für weit weniger Wichtiges unter Generalverdacht gestellt.


.......

Es würde ja völlig ausreichend sein, wenn der, irgendwann einmal, zweifelnde Vater durch einen Privattest zunächst für sich eine Klärung bekommt und diese dann als Grundlage für eine Vaterschaftsanfechtung genommen wird.


Nein, da er da eventuell schon jahrelang bezahlt hat und das Geld nur schwer wiederzubeschaffen ist.


P.S. Die 5000 wären es mir persönlich wert.

Tosca
01.02.2010, 10:50
Wenn man zweifelsfrei sicher ist, findet man schon Wege um einen rechtlich sicheren Vaterschaftstest zu erzwingen.

Notfalls sagt halt einer der eigenen Freunde aus, er hätte mit der Ex-Frau geschlafen und könnte vielleicht der Vater sein.

"Herzlich willkommen Islam". So läuft es dort auch, wenn man die ungeliebte Frau los werden will.

Die gesteinigte Frau (http://www.igfm.de/Eine-Steinigung-erzaehlt-am-Beispiel-der-Iranerin-Soraya-Manou.599.0.html)

Tosca
01.02.2010, 10:52
Ich liebe meine Kinder. Ich möchte im Zweifel so einen Test gar nicht machen lassen.

Dass ich solch vernünftige Zeilen noch lesen darf... Danke!

Cinnamon
01.02.2010, 10:54
"Herzlich willkommen Islam". So läuft es dort auch, wenn man die ungeliebte Frau los werden will.

Die gesteinigte Frau (http://www.igfm.de/Eine-Steinigung-erzaehlt-am-Beispiel-der-Iranerin-Soraya-Manou.599.0.html)

Wenn sie den Mann betrogen hat, sehe ich kein Problem darin, dass er sie abserviert.

Paul Felz
01.02.2010, 10:56
Der Privattest wurde aus guten Gründen verboten. Woher weiß man z. B., dass das Material wirklich vom fraglichen Kind stammt und nicht von einer ganz anderen Person? Woher weiß man, wie untersucht wurde, ob die Proben nicht kontaminiert wurden etc.? Solche heimlichen Tests sind schlicht zu unsicher, um als Beweis heranziehbar zu sein.

Lies, was ich geschrieben habe.

henriof9
01.02.2010, 10:56
Das Verfahren wurde ja reformiert. Es gibt jetzt 2 Stufen. Erstmal eine Vaterschaftsfeststellung und dann erst nachgelagert die Anfechtung der Vaterschaft:

Ergo: Der Vaterschaftstest kann immer verlangt werden und es sind nur wenige Fälle denkbar, in denen das Gericht die Klärung aussetzen kann. Dieser Vaterschaftstest kann dann für eine Anfechtung verwendet werden, wenn der Scheinvater das möchte.

Nix ergo, Du hast lediglich aufgeführt wer überhaupt eine Vaterschaftsklärung verlangen kann.
Es geht nicht darum ob jemand das Recht dazu hat, sondern welche Gründe er dafür vorbringt.


Gründe für eine Vaterschaftsanfechtung

Ein Mann kann nur dann eine bestehende Vaterschaft anfechten, wenn er berechtigte Zweifel hat. Ein bloßer Verdacht ist allerdings nicht ausreichend, er muss auch nachprüfbar belegt werden: Zum Beispiel Zeugungsunfähigkeit oder kein Verkehr mit der Mutter zum Zeitpunkt der Empfängnis. Fehlende Ähnlichkeit mit dem Kind sowie ein heimlicher Vaterschaftstest ohne Zustimmung von Mutter und Kind werden vor Gericht nicht anerkennt.

Tosca
01.02.2010, 10:56
Genau das ist es ja, liebe Tosca.

Der Scheinvater wird nun also dadurch gezwungen irgendwelche Beweise zu finden um einen glaubhaften Grund für eine Vaterschaftsanfechtung vorzutragen, was z.B. nach Jahren kaum mehr möglich ist.

Und nach all den Jahren, in denen er die Kinderkrankheiten des Kindes mitgemacht hat, das erste "Papa" hörte, die ersten Schritte des Kindes erfreut miterlebte, kann er den schalter umlegen und sagen "das Balg geht mich nix an"? Haben die das Kind dann jemals geliebt? Was kann das Kind dafür.

Mit solch billigen handlungen stellt man sich auf die Stufe, die er vor ein paar Tagen hier im Forum besprochen wrude. Ein Türke zahm nur den Zwilling zu sich, den er gemacht hat, das andere Kind, das von einem anderen Mann stammt hat er ins Heim abgeschoben. Toll! Also über den Islam brauchen wir uns dann demnächst nicht mehr aufzuregen.

Paul Felz
01.02.2010, 10:57
Das Verfahren wurde ja reformiert. Es gibt jetzt 2 Stufen. Erstmal eine Vaterschaftsfeststellung und dann erst nachgelagert die Anfechtung der Vaterschaft:

http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanfechtung#Rechtsprechung_in_Deutschla nd



http://dejure.org/gesetze/BGB/1598a.html





Ergo: Der Vaterschaftstest kann immer verlangt werden und es sind nur wenige Fälle denkbar, in denen das Gericht die Klärung aussetzen kann. Dieser Vaterschaftstest kann dann für eine Anfechtung verwendet werden, wenn der Scheinvater das möchte.

Punkt 3:

(3) Das Gericht setzt das Verfahren aus, wenn und solange die Klärung der leiblichen Abstammung eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohls des minderjährigen Kindes begründen würde, die auch unter Berücksichtigung der Belange des Klärungsberechtigten für das Kind unzumutbar wäre.

trifft fast immer zu. Und zwar deshalb, weil es dann den Staat Geld kosten würde.

Cinnamon
01.02.2010, 10:58
Nix ergo, Du hast lediglich aufgeführt wer überhaupt eine Vaterschaftsklärung verlangen kann.
Es geht nicht darum ob jemand das Recht dazu hat, sondern welche Gründe er dafür vorbringt.

Es ist ein eigenes Verfahren. Die Feststellung der Vaterschaft wurde als autonomes Verfahren eingeführt und hat nichts mit der Anfechtung zu tun.

Tosca
01.02.2010, 10:58
Wenn sie den Mann betrogen hat, sehe ich kein Problem darin, dass er sie abserviert.

Du hast ganz offensichtlich kein Wort aus diesem Link gelesen:

Der Mann wollte eine jüngere poppen. Und dank Islam geht das auch wunderbar. Er muss nur jemanden beibringen, der mit ihr angeblich gepoppt hat.

Und genau das wurde ja auch hier in diesem Strang empfohlen: Einfach einen Freund lügen lassen.

Tolle Moral!

Paul Felz
01.02.2010, 10:58
Und nach all den Jahren, in denen er die Kinderkrankheiten des Kindes mitgemacht hat, das erste "Papa" hörte, die ersten Schritte des Kindes erfreut miterlebte, kann er den schalter umlegen und sagen "das Balg geht mich nix an"? Haben die das Kind dann jemals geliebt? Was kann das Kind dafür.

Mit solch billigen handlungen stellt man sich auf die Stufe, die er vor ein paar Tagen hier im Forum besprochen wrude. Ein Türke zahm nur den Zwilling zu sich, den er gemacht hat, das andere Kind, das von einem anderen Mann stammt hat er ins Heim abgeschoben. Toll! Also über den Islam brauchen wir uns dann demnächst nicht mehr aufzuregen.

Es geht wohl eher um die ersten Lebensmonate. Wenn Vater und Mutter blond und blauäugig sind, das Kind aber ein Neger, sind Zweifel berechtigt.

Cinnamon
01.02.2010, 10:59
Punkt 3:

trifft fast immer zu. Und zwar deshalb, weil es dann den Staat Geld kosten würde.

Nein. Dieser Punkt träfe nur dann zu, wenn das Kind etwa Selbstmordgefährdet wäre oder so.

Paul Felz
01.02.2010, 11:00
Nein. Dieser Punkt träfe nur dann zu, wenn das Kind etwa Selbstmordgefährdet wäre oder so.

Quatsch. Kindswohl ist etwas weiter gefaßt, als daß es nur am Leben bleibt.

Cinnamon
01.02.2010, 11:00
Und nach all den Jahren, in denen er die Kinderkrankheiten des Kindes mitgemacht hat, das erste "Papa" hörte, die ersten Schritte des Kindes erfreut miterlebte, kann er den schalter umlegen und sagen "das Balg geht mich nix an"? Haben die das Kind dann jemals geliebt? Was kann das Kind dafür.

Mit solch billigen handlungen stellt man sich auf die Stufe, die er vor ein paar Tagen hier im Forum besprochen wrude. Ein Türke zahm nur den Zwilling zu sich, den er gemacht hat, das andere Kind, das von einem anderen Mann stammt hat er ins Heim abgeschoben. Toll! Also über den Islam brauchen wir uns dann demnächst nicht mehr aufzuregen.

Das tun die wenigsten Väter, und deshalb gibt es heute eben die Möglichkeit, sich nur Gewissheit zu verschaffen ohne die Vaterschaft anzufechten.

Cinnamon
01.02.2010, 11:01
Quatsch. Kindswohl ist etwas weiter gefaßt, als daß es nur am Leben bleibt.

Es war nur ein Beispiel. Auch sonstige schwere psychische Folgen können da ein Grund sein, das Verfahren auszusetzen.

henriof9
01.02.2010, 11:02
Der Privattest wurde aus guten Gründen verboten. Woher weiß man z. B., dass das Material wirklich vom fraglichen Kind stammt und nicht von einer ganz anderen Person? Woher weiß man, wie untersucht wurde, ob die Proben nicht kontaminiert wurden etc.? Solche heimlichen Tests sind schlicht zu unsicher, um als Beweis heranziehbar zu sein.

Ich habe auch nicht von einem alleinigen Beweis gesprochen, lies dazu meinen Beitrag #8.
Da es zur Anfechtung der Vaterschaft bestimmte Gründe bedarf wäre ein Privattest zumindest eine Grundlage dafür, im Gericht läuft dann das üblichen Verfahren mit der entsprechenden gutachterlichen Feststellung.

Paul Felz
01.02.2010, 11:04
Ich habe auch nicht von einem alleinigen Beweis gesprochen, lies dazu meinen Beitrag #8.
Da es zur Anfechtung der Vaterschaft bestimmte Gründe bedarf wäre ein Privattest zumindest eine Grundlage dafür, im Gericht läuft dann das üblichen Verfahren mit der entsprechenden gutachterlichen Feststellung.

Eben. Schrieb ich ja auch schon ausführlich.

henriof9
01.02.2010, 11:05
Und nach all den Jahren, in denen er die Kinderkrankheiten des Kindes mitgemacht hat, das erste "Papa" hörte, die ersten Schritte des Kindes erfreut miterlebte, kann er den schalter umlegen und sagen "das Balg geht mich nix an"? Haben die das Kind dann jemals geliebt? Was kann das Kind dafür.

Mit solch billigen handlungen stellt man sich auf die Stufe, die er vor ein paar Tagen hier im Forum besprochen wrude. Ein Türke zahm nur den Zwilling zu sich, den er gemacht hat, das andere Kind, das von einem anderen Mann stammt hat er ins Heim abgeschoben. Toll! Also über den Islam brauchen wir uns dann demnächst nicht mehr aufzuregen.

Natürlich hast Du recht damit und auch ich wundere mich immer wieder darüber wie ein Vater von jetzt auf gleich völlig andere Gefühle seinem Kind entgegenbringen kann.
Aber, das steht auf einem völlig anderen Blatt und nennt sich u.a. auch Unterhaltspflicht und wie heißt es so schön- bei Geld hört die Freundschaft auf.

Paul Felz
01.02.2010, 11:06
Es war nur ein Beispiel. Auch sonstige schwere psychische Folgen können da ein Grund sein, das Verfahren auszusetzen.

Ach ne? Watt denn nu? Es gibt immer Befürchtungen(!), das Kind könnte sich etwas weniger wohl fühlen. Da muß nic bewiesen werden, der Glaube der Richter reicht. Das schreibt man eben hin als Richter und spart sich ne Menge Arbeit.

Akra
01.02.2010, 11:11
"Herzlich willkommen Islam". So läuft es dort auch, wenn man die ungeliebte Frau los werden will.

Die gesteinigte Frau (http://www.igfm.de/Eine-Steinigung-erzaehlt-am-Beispiel-der-Iranerin-Soraya-Manou.599.0.html)

Wo ist der Zusammenhang?

Mann und Frau trennen sich.
Mann hat Zweifel weil er Gerüchte gehört hat über seine Frau.
Frau weigert sich einen Vaterschaftstest zuzustimmen.
Mann macht heimlichen Vaterschaftstest und vergewissert sich.
Mann sucht nach Wegen um einen rechtlichen sicheren Vaterschaftstest zu erzwingen.

Wo hast du moralische bedenken?

Achja deine Vergleiche mit gesteinigten Frauen sind lächerlich.

Cinnamon
01.02.2010, 11:14
Ich habe auch nicht von einem alleinigen Beweis gesprochen, lies dazu meinen Beitrag #8.
Da es zur Anfechtung der Vaterschaft bestimmte Gründe bedarf wäre ein Privattest zumindest eine Grundlage dafür, im Gericht läuft dann das üblichen Verfahren mit der entsprechenden gutachterlichen Feststellung.

Es braucht keinen Privattest, da das Gericht allein auf Antrag einen Test genehmigen muss, der dann als Beweis für die Anfechtung zulässig ist.

Paul Felz
01.02.2010, 11:17
Es braucht keinen Privattest, da das Gericht allein auf Antrag einen Test genehmigen muss, der dann als Beweis für die Anfechtung zulässig ist.

Lies endlich richtig!

Akra
01.02.2010, 11:17
Natürlich hast Du recht damit und auch ich wundere mich immer wieder darüber wie ein Vater von jetzt auf gleich völlig andere Gefühle seinem Kind entgegenbringen kann.
Aber, das steht auf einem völlig anderen Blatt und nennt sich u.a. auch Unterhaltspflicht und wie heißt es so schön- bei Geld hört die Freundschaft auf.

warum werden immer solche Fälle gebracht?

Der Normalfall wird wohl eher sein: Mann und Frau beenden die Beziehung. Frau findet einen neuen Mann und dieser soll die Vaterrolle übernehmen. Der eigentliche Vater darf weiterzahlen aber das Umgangsrecht wird soweit wie möglich eingeschränkt. Desweiteren wird das Kind beeinflußt indem der eigentliche Vater als das Übel schlechthin dargestellt wird sodaß das Kind überhaupt kein Kontakt mehr haben will.

Dies ist für mich eher die Realität als der böse Vater welcher nichts mehr von seinem Kind wissen will.

Und jeder Vater der in meinem Beispiel sich, berechtigterweise wenn es sich um ein Kuckuckskind handelt, aus der finanziellen Knechtschaft befreien will hat man volles Verständnis.

henriof9
01.02.2010, 11:18
Es braucht keinen Privattest, da das Gericht allein auf Antrag einen Test genehmigen muss, der dann als Beweis für die Anfechtung zulässig ist.

Was ist eigentlich so schwer daran zu verstehen, daß es schon allein für diesen Antrag einen bestimmten, vom Gericht anerkannten Grund geben muß damit dieses überhaupt erst tätig wird ?

Cinnamon
01.02.2010, 11:18
Lies endlich richtig!

Wenn hier einer nicht richtig liest dann du. Der Antrag auf Vaterschaftstest hat mit einer Anfechtung erstmal 0 zu tun.

Cinnamon
01.02.2010, 11:20
Was ist eigentlich so schwer daran zu verstehen, daß es schon allein für diesen Antrag einen bestimmten, vom Gericht anerkannten Grund geben muß damit dieses überhaupt erst tätig wird ?

Weil diesen Grund nicht braucht. Du meinst immer noch, das hinge mit einer Anfechtungsklage zusammen, was aber nicht der Fall ist. Der Vater kann einen Test verlangen, fertig. Den vom Gericht anerkannten Grund braucht es erst wenn der mutmaßliche Vater seine Vaterschaft anfechten will.

Paul Felz
01.02.2010, 11:21
Weil diesen Grund nicht braucht. Du meinst immer noch, das hinge mit einer Anfechtungsklage zusammen, was aber nicht der Fall ist. Der Vater kann einen Test verlangen, fertig. Den vom Gericht anerkannten Grund braucht es erst wenn der mutmaßliche Vater seine Vaterschaft anfechten will.

Himmel! Jetzt haben es Henri und ich zweimal versucht, es Dir zu erklären. So verbohrt kann man eigentlich nur als Frau sein.

Cinnamon
01.02.2010, 11:23
Himmel! Jetzt haben es Henri und ich zweimal versucht, es Dir zu erklären. So verbohrt kann man eigentlich nur als Frau sein.

Ihr erklärt es nicht, ihr verbohrt euch in eine hanebüchene Vorstellung.

Cinnamon
01.02.2010, 11:25
http://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsgutachten#Rechtliche_Beurteilung_von_Va terschaftstests


Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es dem rechtlichen Vater möglich sein muss, seine biologische Elternschaft (→ Genitor) auch ohne Einverständnis des Kindes (bzw. bis zur Entscheidungsmündigkeit ohne Einverständnis seiner gesetzlichen Vertreter) nachprüfen zu lassen. Die Feststellung der biologischen Vaterschaft soll dabei keine automatischen Auswirkungen auf die rechtliche Vaterschaft haben. Eine Regelung hierzu zu schaffen war dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. März 2008 gesetzt.[2][3] Deshalb hat der Bundestag am 21. Februar 2008 ein entsprechendes Gesetz beschlossen, das am 1. April 2008 in Kraft trat.

Für einen solchen Test muss niemand die Vaterschaft anfechten.

Paul Felz
01.02.2010, 11:29
http://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsgutachten#Rechtliche_Beurteilung_von_Va terschaftstests



Für einen solchen Test muss niemand die Vaterschaft anfechten.

:rolleyes: :rolleyes:


Zitat:
Für die Anfechtungsklage reicht es regelmäßig nicht aus, wenn der bisherige Vater behauptet, er sei nicht der biologische Vater.
Es müssen vielmehr nachprüfbare Umstände vorgetragen werden, die an der biologischen Abstammung erhebliche Zweifel wecken, auch wenn aus dem Blickwinkel des Gesetzes (§ 1592 BGB) die Vaterschaft nicht biologisch definiert ist.

Dies können sein:

Zweifel an der ehelichen Abstammung eines Kindes (Empfängnis oder Geburt außerhalb der Ehe)
konkrete Möglichkeit der Abstammung von einem anderen Mann
Unmöglichkeit der Vaterschaft wegen fehlendem sexuellen Verkehr mit der Mutter oder Unfruchtbarkeit des Mannes im Empfängniszeitraum.

Nicht ausreichend ist das Ergebnis eines ohne Zustimmung des Kindes und/oder der gesetzlichen Vertreter eingeholten DNA-analytischen Abstammungsgutachtens, da ein so gewonnenes Gutachten für alle Gerichtsverfahren unverwertbar bleibt (heimlicher DNA-Test).


Der Antrag muß erst mal genehmigt werden, was ist daran so schwer zu kapieren?

Cinnamon
01.02.2010, 11:31
:rolleyes: :rolleyes:


Der Antrag muß erst mal genehmigt werden, was ist daran so schwer zu kapieren?

Lies endlich mal: Da geht es um eine Anfechtung der Vaterschaft. Das heißt, der rechtliche Vater des Kindes (der nicht mit dem biologischen Vater übereinstimmen muss) fechtet seine rechtliche Verbindung mit dem Kind an. Das Verfahren zum Abstammungstest ist davon autonom. Der Antrag auf Vaterschaftstest muss nicht genehmigt werden, von niemandem.

Cinnamon
01.02.2010, 11:33
Hier noch:

http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/Maenner-haben-Recht-auf-Vaterschaftstest-id2103251.html

Und überhaupt mal Google benutzen und "Recht auf Vaterschaftstest" suchen.

Sauerländer
01.02.2010, 11:35
Ich liebe meine Kinder. Ich möchte im Zweifel so einen Test gar nicht machen lassen.
Mir ginge es dabei deutlich eher um mein Verhältnis zu meiner Partnerin als zu den Kindern. Denn für ersteres wäre die Frage, ob die während unserer Beziehung sich auch anderweitig betätigt und dann ein Kind (oder mehrere) als von mir abstammend ausgegeben hat... nicht gänzlich ohne Interesse, um es einmal vorsichtig zu formulieren.

Wobei ich schon sagen muss, dass ich absolut nachvollziehen kann, wenn mancher in solchen Fällen dann die Kinder zumindest ein Stück weit weniger als die seinen empfindet.

Paul Felz
01.02.2010, 11:37
Hier noch:

http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/Maenner-haben-Recht-auf-Vaterschaftstest-id2103251.html

Und überhaupt mal Google benutzen und "Recht auf Vaterschaftstest" suchen.

Bevor Du google als Gott anbetest, solltest Du Dich über Gerichtsverfahren und Anträge schlau machen. Gehe einfach mal hin, ist nicht verboten.

Cinnamon
01.02.2010, 11:38
Bevor Du google als Gott anbetest, solltest Du Dich über Gerichtsverfahren und Anträge schlau machen. Gehe einfach mal hin, ist nicht verboten.

Das würde ich eher dir empfehlen.

henriof9
01.02.2010, 11:40
warum werden immer solche Fälle gebracht?

Der Normalfall wird wohl eher sein: Mann und Frau beenden die Beziehung. Frau findet einen neuen Mann und dieser soll die Vaterrolle übernehmen. Der eigentliche Vater darf weiterzahlen aber das Umgangsrecht wird soweit wie möglich eingeschränkt. Desweiteren wird das Kind beeinflußt indem der eigentliche Vater als das Übel schlechthin dargestellt wird sodaß das Kind überhaupt kein Kontakt mehr haben will.

Dies ist für mich eher die Realität als der böse Vater welcher nichts mehr von seinem Kind wissen will.

Und jeder Vater der in meinem Beispiel sich, berechtigterweise wenn es sich um ein Kuckuckskind handelt, aus der finanziellen Knechtschaft befreien will hat man volles Verständnis.

Und, willst Du nun ein Unrecht ( das boykottierte Umgangsrecht ) mit einem anderen Unrecht ( die bloße Behauptung ein Kuckuckskind zu haben ) ausgleichen ?
Und vor allem, wäre dem nicht so, trifft es ja nicht die Frau denn die ist ja emotional sowieso schon vom Ex getrennt, es trifft die Kinder. Erkläre denen dann mal das Du mit dem Vaterschaftstest eigentlich nur die Mutter treffen wolltest.

Und ja, ein Vater sollte die Möglichkeit haben die Gewissheit zu bekommen ob er nun Vater oder Scheinvater ist, aber ändert es etwas an seiner emotionalen Bindung zum Kind für dessen Umgangsrecht er vorher noch so vehement gekämpft hat und wenn ja, kann diese ja nicht so tief gewesen sein.

Cinnamon
01.02.2010, 11:41
Und ja, ein Vater sollte die Möglichkeit haben die Gewissheit zu bekommen ob er nun Vater oder Scheinvater ist, aber ändert es etwas an seiner emotionalen Bindung zum Kind für dessen Umgangsrecht er vorher noch so vehement gekämpft hat und wenn ja, kann diese ja nicht so tief gewesen sein.

Wie oft noch? Diese Möglichkeit gibt es seit April 2008.

Paul Felz
01.02.2010, 11:41
Das würde ich eher dir empfehlen.

Witzbold, ich bin oft genug beruflich da.
Aber Du gehst natürlich hin, und stellt einen Antrag auf ein Verfahren ohne Begündung. Oder doch der selbstgemachte Vaterschaftstest?

Denke einfach mal nach.

Oder stelle den Antrag und nimm den Lachanfall für mich auf Band auf.

Paul Felz
01.02.2010, 11:42
Und, willst Du nun ein Unrecht ( das boykottierte Umgangsrecht ) mit einem anderen Unrecht ( die bloße Behauptung ein Kuckuckskind zu haben ) ausgleichen ?
Und vor allem, wäre dem nicht so, trifft es ja nicht die Frau denn die ist ja emotional sowieso schon vom Ex getrennt, es trifft die Kinder. Erkläre denen dann mal das Du mit dem Vaterschaftstest eigentlich nur die Mutter treffen wolltest.

Und ja, ein Vater sollte die Möglichkeit haben die Gewissheit zu bekommen ob er nun Vater oder Scheinvater ist, aber ändert es etwas an seiner emotionalen Bindung zum Kind für dessen Umgangsrecht er vorher noch so vehement gekämpft hat und wenn ja, kann diese ja nicht so tief gewesen sein.

Einer der Gründe, das Verfahren wegen des Kindeswohls gar nicht erst zu eröffnen.

Cinnamon
01.02.2010, 11:45
Witzbold, ich bin oft genug beruflich da.
Aber Du gehst natürlich hin, und stellt einen Antrag auf ein Verfahren ohne Begündung. Oder doch der selbstgemachte Vaterschaftstest?

Denke einfach mal nach.

Oder stelle den Antrag und nimm den Lachanfall für mich auf Band auf.

Der Antrag auf Vaterschaftstest muss nicht begründet werden, sondern nur der auf Anfechtung der Vaterschaft.

Im Übrigen tischt du uns so viele Geschichten über deine beruflichen Werdegänge auf, dass ich dir da mittlerweile gar nichts mehr glaube.

Paul Felz
01.02.2010, 11:46
Der Antrag auf Vaterschaftstest muss nicht begründet werden, sondern nur der auf Anfechtung der Vaterschaft.

Aaaaaaarghhhhhh!

Cinnamon
01.02.2010, 11:48
Aaaaaaarghhhhhh!

Lies endlich mal im Gesetz nach. Aber du tust so, als müsse man die Vaterschaft immer noch anfechten, um einen Vaterschaftstest zu kriegen.

Apart
01.02.2010, 11:55
Der linkgrüne Emanzenstaat versucht mit allen Mitteln a)den Mann zur Unterhaltszahlung zu verdonnern, b) den Frauen alle erdenklichen Freiheiten zu lassen.

Paul Felz
01.02.2010, 11:57
Lies endlich mal im Gesetz nach. Aber du tust so, als müsse man die Vaterschaft immer noch anfechten, um einen Vaterschaftstest zu kriegen.

Darum geht es nicht, Blitzbirne. Hast wohl nochmal nachgelesen und versuchst Dich jetzt rauszuschreiben.

Cinnamon
01.02.2010, 11:58
Darum geht es nicht, Blitzbirne. Hast wohl nochmal nachgelesen und versuchst Dich jetzt rauszuschreiben.

Doch, darum geht es. Du zitierst laufend Anfechtungsangelegenheiten.

Apart
01.02.2010, 12:01
Lies endlich mal im Gesetz nach. Aber du tust so, als müsse man die Vaterschaft immer noch anfechten, um einen Vaterschaftstest zu kriegen.



Die männerfeindliche Teufelin steckt immer im Detail.

Will z.B. ein Mann die Vaterschaft von Anfang an nicht anerkennen, weil er Zweifel an seiner biologischen Vaterschaft hat, wird ihm gleich mal von der Behörde damit gedroht, daß er den gerichtlich erzwungenen Vaterschaftstest zu bezahlen hat.

Paul Felz
01.02.2010, 12:02
Doch, darum geht es. Du zitierst laufend Anfechtungsangelegenheiten.

Na endlich hast Du das Thema erkannt.

Cinnamon
01.02.2010, 12:02
Die männerfeindliche Teufelin steckt immer im Detail.

Will z.B. ein Mann die Vaterschaft von Anfang an nicht anerkennen, weil er Zweifel an seiner biologischen Vaterschaft hat, wird ihm gleich mal von der Behörde damit gedroht, daß er den gerichtlich erzwungenen Vaterschaftstest zu bezahlen hat.

Wenn der Test negativ ist, muss er ihn nicht bezahlen.

PeterH
01.02.2010, 12:02
Mir ginge es dabei deutlich eher um mein Verhältnis zu meiner Partnerin als zu den Kindern. Denn für ersteres wäre die Frage, ob die während unserer Beziehung sich auch anderweitig betätigt und dann ein Kind (oder mehrere) als von mir abstammend ausgegeben hat... nicht gänzlich ohne Interesse, um es einmal vorsichtig zu formulieren.

Wobei ich schon sagen muss, dass ich absolut nachvollziehen kann, wenn mancher in solchen Fällen dann die Kinder zumindest ein Stück weit weniger als die seinen empfindet.

Wenn ich meiner Partnerin derart misstraue brauche ich den Test nicht. Dann ist der Beziehung eh nicht zu helfen. Ein unerfreulicher Testbericht würde zusätzlich noch das Verhältnis zu dem "Kukukskind" negativ beeinflussen.

Paul Felz
01.02.2010, 12:04
Die männerfeindliche Teufelin steckt immer im Detail.

Will z.B. ein Mann die Vaterschaft von Anfang an nicht anerkennen, weil er Zweifel an seiner biologischen Vaterschaft hat, wird ihm gleich mal von der Behörde damit gedroht, daß er den gerichtlich erzwungenen Vaterschaftstest zu bezahlen hat.

Richtig, das ist eines der Details. Deswegen ja der erbitterte K(r)ampf um die heimlichen Vaterschaftstests. Denn dann könnte der Scheinvater den kosten gelassen entgegen sehen.

Also wurde die weiteren Hürden - wie .z.B. Kindswohl - eingebaut.

(Und in einem anderen STrang will mir jemand weismachen, die Gesetze würden vom Volk gemacht)

Paul Felz
01.02.2010, 12:05
Wenn ich meiner Partnerin derart misstraue brauche ich den Test nicht. Dann ist der Beziehung eh nicht zu helfen. Ein unerfreulicher Testbericht würde zusätzlich noch das Verhältnis zu dem "Kukukskind" negativ beeinflussen.

Eben. Aus diesem Grunde bin ich ja für Zwangstest direkt nach der Geburt.

henriof9
01.02.2010, 12:08
Weil diesen Grund nicht braucht. Du meinst immer noch, das hinge mit einer Anfechtungsklage zusammen, was aber nicht der Fall ist. Der Vater kann einen Test verlangen, fertig. Den vom Gericht anerkannten Grund braucht es erst wenn der mutmaßliche Vater seine Vaterschaft anfechten will.

Sorry, da haben mir uns die ganze Zeit mißverstanden, insofern hast Du vollkommen recht,

Paul Felz
01.02.2010, 12:09
Sorry, da haben mir uns die ganze Zeit mißverstanden, insofern hast Du vollkommen recht,

Das war nur nicht das Thema. Ohne Klage ist der ganze Kram nämlich sinnlos.

PeterH
01.02.2010, 12:12
Eben. Aus diesem Grunde bin ich ja für Zwangstest direkt nach der Geburt.

Gibt dieser Test nicht nur eine 99%-ige Sicherheit? Was, wenn die Haarprobe im Labor verwechselt wurde? Dann wird aus dem leiblichem Vater plötzlich ein Gehörnter.

WIENER
01.02.2010, 12:43
Eben. Aus diesem Grunde bin ich ja für Zwangstest direkt nach der Geburt.


Eine gute und logische Lösung. Zu diesem Zeitpunkt kann auch noch der wahre Vater zur Verantwortung gezogen werden.

Paul Felz
01.02.2010, 12:44
Eine gute und logische Lösung. Zu diesem Zeitpunkt kann auch noch der wahre Vater zur Verantwortung gezogen werden.

Wenn man eine Auswahl hat......
Wichtiger ist jedoch, daß die Frauen dann vorsichtiger werden :]

Paul Felz
01.02.2010, 12:46
Gibt dieser Test nicht nur eine 99%-ige Sicherheit? Was, wenn die Haarprobe im Labor verwechselt wurde? Dann wird aus dem leiblichem Vater plötzlich ein Gehörnter.

Jein. Es gibt aber gewisse Ausschlußkriterien, die sicherstellen, daß der Kandidat NICHT der Vater ist. Deswegen ja mein krasses Beispiel von oben: beide blond und blauäugig, aber das Kind ein Neger. Dann braucht es allerdings auch keinen Gentest mehr :))

Apart
01.02.2010, 13:04
Zitat:
Zitat von Apart
Die männerfeindliche Teufelin steckt immer im Detail.

Will z.B. ein Mann die Vaterschaft von Anfang an nicht anerkennen, weil er Zweifel an seiner biologischen Vaterschaft hat, wird ihm gleich mal von der Behörde damit gedroht, daß er den gerichtlich erzwungenen Vaterschaftstest zu bezahlen hat.





Wenn der Test negativ ist, muss er ihn nicht bezahlen.



Es gibt aber solche Fälle, in denen der Mann eben vorher die Vaterschaft unterschreibt, die Emanze von Mutter umgarnt ihn dann noch ein wenig, und er will ja nicht so sein....und eigentlich sieht das Kind dem blonden Pseudovater ja schon ein wenig ähnlich, auch wenn es schwarze Haare hat....:rolleyes:

Apart
01.02.2010, 13:06
Eben. Aus diesem Grunde bin ich ja für Zwangstest direkt nach der Geburt.



Wird der linkgrüne Emanzenstaat nie dulden, zuviele zukünftige Zahlväter würden abspringen.

Paul Felz
01.02.2010, 13:08
Wird der linkgrüne Emanzenstaat nie dulden, zuviele zukünftige Zahlväter würden abspringen.

Ja, schrieb ich ja schon: das würde dem Staat zu teuer.

Apart
01.02.2010, 13:09
Das ganze System funzt so:

Frau, "selbstbewußt, emanzipiert und unabhängiug" läßt sich mit geistig und moralisch unterbelichteten Testosteronwundern ein, bekommt ein Kind, und der solide und anständige Facharbeiter soll dann bezahlen.

Cinnamon
01.02.2010, 13:13
Das war nur nicht das Thema. Ohne Klage ist der ganze Kram nämlich sinnlos.

Die Klage ist aber eben durch die Zweistufigkeit auch erleichtert.

Paul Felz
01.02.2010, 13:16
Die Klage ist aber eben durch die Zweistufigkeit auch erleichtert.

Oh Mann! Das ist bei jeder Klage, bzw. hier ist es eher ein selbständiges Beweisverfahren, so.

Doc Gyneco
01.02.2010, 13:36
Hierzu muss man aber sagen, dass der Mann schon seit paar Jahren einen Test vor Gericht beantragen kann, der nur dann abgelehnt werden kann, wenn der psychische Zustand des Kindes diese Ablehnung rechtfertigt.

Toll !

Der Papa kann zahlen ! Es geht ja oft um die Alimente !

Der psychische Zustand des Kindes erlaubt nicht nachzuweisen, dass der "offizielle" Vater nicht der Erzeuger des Kindes ist !

Bekloppter ist nicht möglich !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Paul Felz
01.02.2010, 13:43
Toll !

Der Papa kann zahlen ! Es geht ja oft um die Alimente !

Der psychische Zustand des Kindes erlaubt nicht nachzuweisen, dass der "offizielle" Vater nicht der Erzeuger des Kindes ist !

Bekloppter ist nicht möglich !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Doch. Denn das "Kindswohl" muß nur voraussichtlich - also nach Gutdünken des Richters - gefährdet sein.

Jetzt darfst raten, was der Richter macht:
1. Klage zulassen, tagelang verhandeln und ein - anfechtbares - Urteil schreiben
2. Klage ablehnen mit dem Verweis: "Kindswohl könnte gefährdet sein"

Na?

Marathon
01.02.2010, 15:24
Wenn man solch einen Verdacht hat, dann macht man heimlich einen Vaterschaftstest im EU-Ausland und beim unpassenden Ergebnis stellt man einfach die Zahlungen ein. Dann muss sie klagen und den Beweis führen, was sie nicht kann.

henriof9
01.02.2010, 15:48
Wenn man solch einen Verdacht hat, dann macht man heimlich einen Vaterschaftstest im EU-Ausland und beim unpassenden Ergebnis stellt man einfach die Zahlungen ein. Dann muss sie klagen und den Beweis führen, was sie nicht kann.

Nö, ganz so einfach ist das nun auch wieder nicht, Du mußt die deutsche Justiz nicht für blöde halten.

Wenn Du die Unterhaltszahlung einstellst wirst Du verklagt und dann mußt Du den Grund nennen, warum Du nicht mehr zahlst, sie muß erstmal garnichts beweisen.
Unabhängig davon, selbst wenn Du durch einen heimlichen Vaterschaftstest weißt das es nicht Dein Kind ist, von der Zahlung wirst Du nicht befreit, so lange, bis DU den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft gestellt hast und dann auch noch eine Vaterschaftsanfechtung gewonnen hast.

Nur auf Gund Deiner schönen blauen Augen glaubt Dir kein Richter. :)

Apart
01.02.2010, 16:08
Nö, ganz so einfach ist das nun auch wieder nicht, Du mußt die deutsche Justiz nicht für blöde halten.

Wenn Du die Unterhaltszahlung einstellst wirst Du verklagt und dann mußt Du den Grund nennen, warum Du nicht mehr zahlst, sie muß erstmal garnichts beweisen.
Unabhängig davon, selbst wenn Du durch einen heimlichen Vaterschaftstest weißt das es nicht Dein Kind ist, von der Zahlung wirst Du nicht befreit, so lange, bis DU den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft gestellt hast und dann auch noch eine Vaterschaftsanfechtung gewonnen hast.

Nur auf Gund Deiner schönen blauen Augen glaubt Dir kein Richter. :)



eben, zumal die Behörden alle auf Seiten der Frauen stehen.