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Vollständige Version anzeigen : Post-Mindestlohn verfassungswidrig



klartext
28.01.2010, 16:47
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat den Mindestlohn von bis zu 9,80 EUR für Postangestellte aufgehoben und ihn als verfassungswidrig bezeichnet.
Damit bestätigte es letztinstanzlich die Urteile der beiden vorherigen Instanzen.

Gehirnnutzer
28.01.2010, 17:59
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat den Mindestlohn von bis zu 9,80 EUR für Postangestellte aufgehoben und ihn als verfassungswidrig bezeichnet.
Damit bestätigte es letztinstanzlich die Urteile der beiden vorherigen Instanzen.

Wollen wir es aber faktengenau, der Postmindestlohn ist rechtswidrig, nicht verfassungswidrig, auch wenn Spiegel Online (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,674616,00.html) das so nett schreibt.
Die Widrigkeit ergibt sich nicht aus der Verfassung, auch wenn hier die Rechte der Kläger verletzt wurden. Die Widrigkeit ergibt sich aus dem Konflikt mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5i6oISaOV-3TqI7mg91hOqiJjdH5A

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/postmindestlohn102.html

klartext
28.01.2010, 18:02
Wollen wir es aber faktengenau, der Postmindestlohn ist rechtswidrig, nicht verfassungswidrig, auch wenn Spiegel Online (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,674616,00.html) das so nett schreibt.
Die Widrigkeit ergibt sich nicht aus der Verfassung, auch wenn hier die Rechte der Kläger verletzt wurden. Die Widrigkeit ergibt sich aus dem Konflikt mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5i6oISaOV-3TqI7mg91hOqiJjdH5A

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/postmindestlohn102.html

Naja, praktisch ist es kein Unterschied, das Gesetz wird aufgehoben, ein neues in dieser Form wird es nicht geben.

Gehirnnutzer
28.01.2010, 18:29
Naja, praktisch ist es kein Unterschied, das Gesetz wird aufgehoben, ein neues in dieser Form wird es nicht geben.

Du sprichst so schön von Form. Durch einen Formfehler entstand die Rechtswidrigkeit.

Wird dieser Formfehler nicht gemacht, kann es das Gesetz in gleicher Weise wieder geben.

klartext
28.01.2010, 18:40
Du sprichst so schön von Form. Durch einen Formfehler entstand die Rechtswidrigkeit.

Wird dieser Formfehler nicht gemacht, kann es das Gesetz in gleicher Weise wieder geben.

Man sollte dieses Urteil im Kontext mit den beiden Urteilen der Vorinstanzen sehen. Ein vorgelagerter Formfehler schliesst die Verfassungswidrigkeit nicht aus.
Mit der FDP in der Regierung wird es ein ähnliches Gesetz nicht geben.

Edmund
28.01.2010, 18:58
Nennenswerte Konkurrenz auf dem Briefmarkt wird es ohnehin nie geben. Daran kann weder die EU mit ihrem Liberalisierungsterror, noch 'Wettbewerb' über Hungerlöhne etwas ändern. Dieses System ist zum scheitern verurteilt.

Sprecher
28.01.2010, 21:32
Naja 9,80 finde ich auch ein bißchen viel für einfaches Briefzustellen. Ein Mindestlohn von 8 Euro wäre da ausreichend.

tommy3333
28.01.2010, 21:53
Man sollte dieses Urteil im Kontext mit den beiden Urteilen der Vorinstanzen sehen. Ein vorgelagerter Formfehler schliesst die Verfassungswidrigkeit nicht aus.

Das vielleicht nicht, aber das Bundesverwaltungsgericht ist auch nicht befugt, über die Verfassungsmäßigkeit (oder -widrigkeit) rechtsverbindlich zu urteilen. Diese Befugnis hat nur das BVerfG.

heide
29.01.2010, 07:42
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat den Mindestlohn von bis zu 9,80 EUR für Postangestellte aufgehoben und ihn als verfassungswidrig bezeichnet.
Damit bestätigte es letztinstanzlich die Urteile der beiden vorherigen Instanzen.
Dieser Mindestlohn wurde aufgrund von Verfahrungsfehlern gekippt.
PIN soll, wenn ich den Nachrichten glauben darf, den Stundenlohn auf 8,50€ absenken.

klartext
29.01.2010, 17:32
Das vielleicht nicht, aber das Bundesverwaltungsgericht ist auch nicht befugt, über die Verfassungsmäßigkeit (oder -widrigkeit) rechtsverbindlich zu urteilen. Diese Befugnis hat nur das BVerfG.

Du hast grundsätzlich recht. In der Regel wird jedoch ein Gericht verfassungsrechtliche Bedenken im Urteil erwähnen. Umgekehrt tun das viele Kläger und begründen damit ihre Klage. Dafür gibt es Beispiele.