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Vollständige Version anzeigen : Selbstjustiz ?



Liba
28.01.2010, 08:51
Werden wir ein "Gottesstaat" - nach dem Motto: "HILF DIR SELBST, SO HILFT DIR GOTT?

Ist das so?

Ist die Strafverfolgung einer mutwilligen Sachbeschädigung nicht von öffentlichem Interesse?

Da hätte ich gerne einmal Antworten der Öffentlichkeit.

Der Fall:
Ich erwische jemanden, wie er mutwillig den Rückspiegel meines PKW abreisst. Ich halte den Täter fest und hole die Polizei. Die nimmt die Personalien und Tathergang auf. Ich stelle Strafantrag gegen den erwachsenen Täter.

Nach 3 Monaten bekomme ich Post von der Staatsanwaltschaft, "nach Prüfung des Sachverhaltes kann ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung des Beschuldigten NICHT ANGENOMMEN WERDEN."

Ist das wirklich so? Ist es der Öffentlichkeit egal, wenn Vandalen um die Häuser ziehen und alles kaputt machen?

...und weiter:
"Das von Ihnen vorgetragene strafbare Verhalten gehört zu den Delikten, die nach der Strafprozessordnung grundsätzlich im Wege der Privatklage zu verfolgen sind."

Wo sind wir eigentlich?

soll ich demnächst so verfahren wie in Dick- und Doof-Filmen, wo sich die Kontrahenten gegenseitig die Spiegel an ihren Autos abreissen.... die Türen, die Räder....usw.? Reisst einer meinen Spiegel ab - reisse ich seinen Spiegel ab?

Besteht ja kein "öffentliches Interesse"

schastar
28.01.2010, 08:57
Von diesem Verhalten solltest du absehen wenn man dich finanziell belangen kann, also wenn du etwas hast was man dir wegnehme kann.
Asoziales Verhalten kann man leichter an den Tag legen wenn einem nix wegzunehmen ist.

GG146
28.01.2010, 09:07
So kriegt man die Akte schnell vom Tisch und spart sich viel Arbeit. Staatsanwälte sind ja verbeamtet und kriegen jeden Monat das gleiche Geld, egal ob sie dafür was tun oder nicht.

In diesem Fall liegt meiner Meinung nach sehr wohl ein öffentliches Interesse vor:


In der Regel liegt "öffentliches Interesse an der Strafverfolgung " vor, wenn die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört wird dem/der Verletzten wegen persönlicher Beziehungen zum Täter eine Privatklage nicht zugemutet werden kann (http://www.spd-molfsee.de/aktuell/aktuell2.htm).

Jeder Verkehrsteilnehmer und damit die gesamte Bevölkerung = "Öffentlichkeit" hat ein Interesse daran, dass etwas gegen Sachbeschädigungen unternommen wird, die die Verkehrssicherheit von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen.

Du hättest ja auch übersehen können, dass der Aussenspiegel weg ist und deswegen einen Unfall bauen können.

Stadtknecht
28.01.2010, 09:22
So kriegt man die Akte schnell vom Tisch und spart sich viel Arbeit. Staatsanwälte sind ja verbeamtet und kriegen jeden Monat das gleiche Geld, egal ob sie dafür was tun oder nicht.

...


Klemmt Euch dochmal diese debile Beamtenhetze!

Der Staatsanwalt hat verdammt wichtigeres zu tun, als sich um einen besch... abgerissenen Außenspiegel zu kümmern.

Senator74
28.01.2010, 09:25
Klemmt Euch dochmal diese debile Beamtenhetze!

Der Staatsanwalt hat verdammt wichtigeres zu tun, als sich um einen besch... abgerissenen Außenspiegel zu kümmern.

Damit muß unsereiner leben...Kollege!

GG146
28.01.2010, 09:56
Klemmt Euch dochmal diese debile Beamtenhetze!

Der Staatsanwalt hat verdammt wichtigeres zu tun, als sich um einen besch... abgerissenen Außenspiegel zu kümmern.

Ich hatte auf die Relevanz von Sachbeschädigungen an KFZ für die Sicherheit des öffentlichen Verkehrsraumes hingewiesen und Du kaprizierst Dich weiter stumpfsinnig auf den besch... Außenspiegel. So kannst Du Vorurteilen gegen Beamte ganz bestimmt nicht entgegenwirken.

GnomInc
28.01.2010, 10:27
Ich hatte auf die Relevanz von Sachbeschädigungen an KFZ für die Sicherheit des öffentlichen Verkehrsraumes hingewiesen und Du kaprizierst Dich weiter stumpfsinnig auf den besch... Außenspiegel. So kannst Du Vorurteilen gegen Beamte ganz bestimmt nicht entgegenwirken.

Zumal der Verweis ins Zivilverfahren dem Geschädigten weder eine
Wiederherstellung des Zustandes vor der Schädigung besichert ,noch eine Verhältnismässigkeit des zu betreibenden Aufwandes zum Schadensausmass
enthält.

Das weiss diese Zecke von Staatsanwalt genau!

Von wegen " Rechtsfrieden " im Land sichern !

henriof9
28.01.2010, 10:34
Der Staatsanwalt hat verdammt wichtigeres zu tun, als sich um einen besch... abgerissenen Außenspiegel zu kümmern.

Ja klar, schließlich liegt der Kampf gegen Rechts ja mehr im öffentlichen Interesse und ist um vieles wichtiger als der immer mehr zunehmende Vandalismus und die mutwillige Zerstörung am Eigentum anderer. :rolleyes:

Jetzt weiß ich auch, warum in Berlin die Autos seelenruhig abgefackelt werden können- da liegt anscheinend auch kein öffentliches Interesse vor.

Stadtknecht
28.01.2010, 11:57
Ich hatte auf die Relevanz von Sachbeschädigungen an KFZ für die Sicherheit des öffentlichen Verkehrsraumes hingewiesen und Du kaprizierst Dich weiter stumpfsinnig auf den besch... Außenspiegel. So kannst Du Vorurteilen gegen Beamte ganz bestimmt nicht entgegenwirken.

Bei insegsamt drei Spiegeln die zeitgenössische PKW haben, ist der vorübergehende Verlust eines dieser Spiegel sicherheitstechnisch vertretbar.

Warum leitest Du daraus Beamtenhetze ab?

Stadtknecht
28.01.2010, 11:58
Ja klar, schließlich liegt der Kampf gegen Rechts ja mehr im öffentlichen Interesse und ist um vieles wichtiger als der immer mehr zunehmende Vandalismus und die mutwillige Zerstörung am Eigentum anderer. :rolleyes:

Jetzt weiß ich auch, warum in Berlin die Autos seelenruhig abgefackelt werden können- da liegt anscheinend auch kein öffentliches Interesse vor.

Das ist schlichtweg falsch!

meckerle
28.01.2010, 12:25
Bei insegsamt drei Spiegeln die zeitgenössische PKW haben, ist der vorübergehende Verlust eines dieser Spiegel sicherheitstechnisch vertretbar.

Warum leitest Du daraus Beamtenhetze ab?
Was kostet es denn, wenn man mit nur einem Rückspiegel in eine Verkehrskontrolle kommt?
Der von dir angeführte 2. Spiegel, befindet sich ja im Innenraum des Fahrzeuges.

GG146
28.01.2010, 12:46
Bei insegsamt drei Spiegeln die zeitgenössische PKW haben, ist der vorübergehende Verlust eines dieser Spiegel sicherheitstechnisch vertretbar.

Warum leitest Du daraus Beamtenhetze ab?

Der Verlust eines Aussenspiegels durch eine vorsätzliche Sachbeschädigung eines KFZ ist sicherheitstechnisch vertretbar, deshalb entfällt das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und der Arbeitsaufwand für die Behörde.

So so...

Ich frage mich wirklich, warum ich hier noch was gegen den öffentlichen Dienst schreibe, Deine Beiträge sind viel besser.

Don
28.01.2010, 12:53
Klemmt Euch dochmal diese debile Beamtenhetze!

Der Staatsanwalt hat verdammt wichtigeres zu tun, als sich um einen besch... abgerissenen Außenspiegel zu kümmern.

Vielleicht in Flachdeutschland.

Neulich in München, ich hatte grade meine Karre geparkt oberhalb der Theresienwiese, ein eher unangenehmes Viertel, rauschte eine Streife um die Ecke, ein aufgebrachter Anwohner wedelte mit seinem abgetretenen Außenspiegel rum und zeigte die abgebrochene Antenne.
Nach kurzem Fingerzeig auf einen Waschsalon gegenüber holten die beiden Sherriffs einen angesoffenen Mitbürger in Handschellen da raus, als er sich unflätig benahm packten sie ihn ein und nahmen ihn mit.

Dein Staatsanwalt soll bei Guiliani, dem New Yorker Ex Bürgermeister, in die Lehre gehen.
Unser Problem beginnt exakt da. Beim abgerissenen Außenspiegel.
Wer schon das nicht im Griff hat soll sich nicht anheischig machen mit größeren Problemen fertig zu werden.

Peg Bundy
28.01.2010, 12:55
Bei insegsamt drei Spiegeln die zeitgenössische PKW haben, ist der vorübergehende Verlust eines dieser Spiegel sicherheitstechnisch vertretbar.

Warum leitest Du daraus Beamtenhetze ab?

Dann mach mal. Dreh Deinen Außenspiegel gen Himmel und fahre los...

Du könntest Argumente bringen, da sträuben sich einem die Haare.

Don
28.01.2010, 12:55
Der Verlust eines Aussenspiegels durch eine vorsätzliche Sachbeschädigung eines KFZ ist sicherheitstechnisch vertretbar, deshalb entfällt das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und der Arbeitsaufwand für die Behörde.

So so...

Ich frage mich wirklich, warum ich hier noch was gegen den öffentlichen Dienst schreibe, Deine Beiträge sind viel besser.

Ja, ist wirklich toll.

Nur noch ein kleiner Schritt zur sicherheitstechnischen Vertretbarkeit von Einschußlöchern in Windschutzscheiben.

Drache
28.01.2010, 15:22
Wenn ich jemanden erwische, der mir den Spiegel abreisst, dem haue ich aufs Maul und lasse ihn DANN den Spiegel bezahlen. Völlig ohne Polizei. Sollte er kein Geld dabei haben, pfände ich seine Klamotten. Von mir aus kann er dann in Unterhosen heimgehen.
Die Klamotten verscheuere ich dann bei Ebay unter der Bezeichnung "Gay- Wear"! :))

henriof9
28.01.2010, 16:28
Das ist schlichtweg falsch!

Sorry, aber so kommt es beim Berliner Bürger an und erst recht wenn Du mit wichtigeren Dingen kommst welche ein Richter zu bewältigen hätte.
Sicherlich gibt es schlimmeres wie ein mutwillig abgerissener Spiegel, allerdings heißt es nicht umsonst wehret den Anfängen und es ist nicht hinnehmbar das auch nur ein geringfügiger Vandalismus, quasi, tolleriert werden soll.

Und so falsch war mein, zugegeben etwas übertriebener, Vergleich nicht, male mal irgendwo ein Hakenkreuz hin, da fängt sogar der Staatsschutz an zu ermitteln.

ABAS
28.01.2010, 16:47
Man(n) muss in dieser Beziehung Schwein sein.
Beschädigt der Täter Teile des Fahrzeuges, wie
Antenne oder Spiegel muss auf frischer Tat dem
Täter ein Diebstahlsversuch angehängt werden.
Das "Zauberwort" heisst nicht Sachbeschädigung
sondern Diebstahlsversuch oder Diebstahl in der
Tateinheit mit Sachbeschädigung.

" Der Täter wollte meinen Aussenspiegel oder
die Antenne stehlen und nicht nur das Auto
beschädigen "

Ist nicht fair, wirkt aber bei den Vandalen und dann
muss die Polizei gegen diese ermitteln, weil Diebstahl
und versuchter Diebstahl Offizialdelikte sind.