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Vollständige Version anzeigen : Demonstration gegen Kinderschänder



Sterntaler
25.01.2010, 17:56
der angeblich nicht aus dem Verkehr gezogen werden kann.


http://www.rtl.de/cms/information/rtlaktuell/artikel/aktuelle_news.html?startid=208146&set_id=37866

Kinderschänder kann man doch nicht einsperren, wer sollte den dann den deutschen tätervolks Nachwuchs terrorisieren, also das geht nun wirklich nicht



Sein Bruder wirbt um Verständnis :lach:
Einen Tag nach der Urteilsverkündung im Fall des in Heinsberg lebenden Sex-Täter Karl D. sind die Straßen in dem nordrhein-westfälischen Ort leergefegt. Die Menschen sind entsetzt darüber, dass der Kinderschänder der unter ihnen lebt immer noch auf freiem Fuß bleiben darf.

Am Mittwoch hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass Karl D. weiterhin frei bleibt. Obwohl Gutachter den verurteilten Verbrecher auch nach seiner Haftentlassung für gefährlich halten, hatte das Landgericht München II im Februar letzten Jahres eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung abgelehnt. Der BGH verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft.

reich und schön
25.01.2010, 18:14
der angeblich nicht aus dem Verkehr gezogen werden kann.


http://www.rtl.de/cms/information/rtlaktuell/artikel/aktuelle_news.html?startid=208146&set_id=37866

Kinderschänder kann man doch nicht einsperren, wer sollte den dann den deutschen tätervolks Nachwuchs terrorisieren, also das geht nun wirklich nicht

Das ist ein Skandal, da werde ich gleich den Wahlkreiskandidaten der FDP Herrn Stegemann kontaktieren, unser Mann vor Ort wird sich um die Angelegenheit kümmern.

Rumburak
25.01.2010, 18:17
Das ist ein Skandal, da werde ich gleich den Wahlkreiskandidaten der FDP Herrn Stegemann kontaktieren, unser Mann vor Ort wird sich um die Angelegenheit kümmern.

Selten so gelacht. Als ob einen Systemling die Ängste und Nöte des Volkes interessieren würden.:D

Rumburak
25.01.2010, 18:20
Aber falls jemand seine Zeit verschwenden möchte.


René Stegemann

Am Krümelbach 41b
52538 Gangelt

Tel.: 02454/5000
E-Mail: info@stegemann-kfz.de

dimu
25.01.2010, 18:21
der angeblich nicht aus dem Verkehr gezogen werden kann.


http://www.rtl.de/cms/information/rtlaktuell/artikel/aktuelle_news.html?startid=208146&set_id=37866

Kinderschänder kann man doch nicht einsperren, wer sollte den dann den deutschen tätervolks Nachwuchs terrorisieren, also das geht nun wirklich nicht

derartige demonstrationen sollten sich gegen unsere justiz richten.
das ist die richtige adresse. festerscheiben dürfen dabei zu bruch gehen.

.

klartext
25.01.2010, 18:25
der angeblich nicht aus dem Verkehr gezogen werden kann.


http://www.rtl.de/cms/information/rtlaktuell/artikel/aktuelle_news.html?startid=208146&set_id=37866

Kinderschänder kann man doch nicht einsperren, wer sollte den dann den deutschen tätervolks Nachwuchs terrorisieren, also das geht nun wirklich nicht

Der Täter befindet sich seit 2 Wochen wieder in Haft.
Im übrigen können Gesetze aus gutem Grund nie rückwirkend gültig sein. Der Mann ist ein Restbestand.

meckerle
25.01.2010, 18:31
Am Mittwoch hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass Karl D. weiterhin frei bleibt. Obwohl Gutachter den verurteilten Verbrecher auch nach seiner Haftentlassung für gefährlich halten, hatte das Landgericht München II im Februar letzten Jahres eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung abgelehnt. Der BGH verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft.
Aufgrund der Entscheidung des BGH nehme ich mal an: die Damen und Herren haben keine Kinder und Enkel.

Man müsste diese Klientel mitsamt dem Kinderschänder, hinter Schloss und Riegel bringen.

meckerle
25.01.2010, 18:35
derartige demonstrationen sollten sich gegen unsere justiz richten.
das ist die richtige adresse. festerscheiben dürfen dabei zu bruch gehen.

.
:top: Volle Zustimmung!

Sterntaler
25.01.2010, 18:41
Der Täter befindet sich seit 2 Wochen wieder in Haft.
Im übrigen können Gesetze aus gutem Grund nie rückwirkend gültig sein. Der Mann ist ein Restbestand.

erzähl keinen Müll- du verwechselst den mit dem Uwe K. aus Berlin



Die Menschen sind entsetzt darüber, dass der Kinderschänder der unter ihnen lebt immer noch auf freiem Fuß bleiben darf.



Polizeibewachung kostet 100.000 Euro im Monat
Karl D. wirbt um Verständnis für die Lage seines Bruders. "Er fühlt sich wie in einen Käfig drin", so Helmut D. "Er kann ja keinen einzigen Schritt machen. Sobald er die Haustüre draußen verlässt hat er zwei Beamte am Hals."

Der Einsatz der Polizei in Heinsberg kostet den Steuerzahler 100.000 Euro im Monat. "Das ist natürlich ein erheblicher Personalansatz, der sicherlich auch betriebswirtschaftlich sehr viel Geld kostet", sagte Peter Deckers, Kreisdirektor von Heinsberg. Die finanzielle Frage sei aber nachrangig vor der Sicherheitsfrage.

Der 58-jährige Karl D. hat rund 20 Jahre hinter Gittern verbracht. Er war 1985 wegen der Vergewaltigung einer Schülerin zu fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Weil er nach seiner Haftentlassung wieder zwei Mädchen stundenlang vergewaltigte und sadistisch misshandelte, kam er 1995 für weitere 14 Jahre ins Gefängnis.

100 Tsd. EUR pro Monat, von solchen Beträgen träumen nur Kindereinrichtungen etc. pp.

Cinnamon
25.01.2010, 19:04
Wieder einige, die es nicht begreifen: Die Gerichte können sich nicht aussuchen, für wen unsere Gesetze gelten und für wen nicht. Das Gutachten, das bei der Verurteilung des Mannes erstattet wurde gab diese Gefährlichkeit nicht an, das spätere Gutachten berücksichtigte keine neuen Tatsachen, sondern bewertete nur die alten Tatsachen neu. Das ist vom Gesetz her nicht ausreichend, ihn weiter wegzusperren, und das aus gutem Grunde. Sonst könnte man einfach die Haftzeit eines beliebigen Straftäters abwarten und ihn dann per neuem Gutachten mit alten Tatsachen neu bewertet weiter wegsperren. Das ein paar Bauern diesen Zusammenhang nicht begreifen geht ja noch in Ordnung, aber das ihr hier das auch nicht begreift wundert mich sehr. Einfach mal das Reizwort "Kinderschänder" abdecken und das ganze in eine Formel packen:

X wurde wegen Y zu Z Jahren verurteilt, das Gutachten des Sachverständigen S bei der Verurteilung sah keine weitere Gefährlichkeit von X als gegeben an. Kurz vor Ende der Haftzeit des X erstattete Gutachter G im Auftrage der Justiz ein neues Gutachten. X hat sich während seiner Haftzeit gut geführt und war nicht auffällig. G stützte sich in seinem Gutachten, das nun die Gefährlichkeit von X postulierte, ausschließlich auf die Tatsachen, die schon zum Gutachten des Sachverständigen S. geführt hatten.

borisbaran
25.01.2010, 19:54
Schade dass es sowas wie den Punisher nicht in der Realität gibt...