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Vollständige Version anzeigen : 5.000 Euro Schadensersatz wegen Diskriminierung



Felix Krull
19.01.2010, 13:39
OLG-Richter verurteilen Immobilienverwalter zu Schadensersatz

19.01.2010

Im Jahr 2006 hatte sich ein Ehepaar auf die Suche nach einer geeigneten Wohnung gemacht und in den Kleinanzeigen einer Aachener Zeitung eine geeignete Wohnung gefunden. Beide wollten nach Aachen umziehen und meldeten sich auf die Annonce eines Wohnungsverwalters. Beide Seiten vereinbarten einen Besichtigungstermin, doch dann kam alles anders. Die Hausmeisterin des Objekts empfing das dunkelhäutige Pärchen mit der Ankündigung, man werde nicht an „Neger“ vermieten. Zwar versuchte die Frau noch, durch das Wort „Schwarzafrikaner“ zu ersetzen, doch der Eklat war da. Es kam zur Anklage. Unterstützt wurden die beiden Zurückgewiesenen durch das Gleichstellungsbüro der Stadt Aachen. Sie verklagten den Immobilienverwalter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Die Causa wurde in erster Instanz vor dem Landgericht Aachen verhandelt. Die Richter dort entschieden allerdings am 17. März vergangenen Jahres, dass eine Anklage nicht zulässig sei. In ihrem Urteil kam der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln) nun aber zu einer anderen Einschätzung. In ihrem aktuellen Urteil (Az. OLG Köln 24 U 51/09) sprachen die Richter dem Paar eine Geldentschädigung und einen Schadensersatz in Höhe von 5056 Euro zu. [...]

In ihrer Urteilsbegründung sahen die Richter es als erwiesen an, dass die Hausmeisterin mit ihrer Zurückweisung und der Begründung die Menschenwürde und damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht der afrikanischen Mietinteressenten verletzt habe. Auch sei die Bezeichnung „Neger“ nach heutigen Maßstäben diskriminierend und ehrverletzend. Ebenso sei es aus Sicht der Richter nicht hinnehmbar, dass ein Vermieter eine Wohnung nur wegen der Herkunft und der Hautfarbe der Interessenten verweigert. [...]

OLG-Richter verurteilen Immobilienverwalter zu Schadensersatz (http://www.koeln-nachrichten.de/lokales/gerichtsurteile/koeln_oberlandesgericht_olg_urteil_diskriminierung .html)

Nach welchen "Maßstäben" ist denn der "Neger" diskriminierend, wer legt das fest und in welchem Gesetz kann man nachlesen, welche inkriminierenden Begriffe nicht mehr verwendet werden dürfen?

Paul Felz
19.01.2010, 13:41
OLG-Richter verurteilen Immobilienverwalter zu Schadensersatz (http://www.koeln-nachrichten.de/lokales/gerichtsurteile/koeln_oberlandesgericht_olg_urteil_diskriminierung .html)

Nach welchen "Maßstäben" ist denn der "Neger" diskriminierend, wer legt das fest und in welchem Gesetz kann man nachlesen, welche inkriminierenden Begriffe nicht mehr verwendet werden dürfen?

Negroid gibt es immer noch. Es ist ohnehin ein Unding, das ein Gericht über die Verwendung des Eigentums Fremder entscheidet.

Agano
19.01.2010, 13:42
OLG-Richter verurteilen Immobilienverwalter zu Schadensersatz (http://www.koeln-nachrichten.de/lokales/gerichtsurteile/koeln_oberlandesgericht_olg_urteil_diskriminierung .html)

Nach welchen "Maßstäben" ist denn der "Neger" diskriminierend, wer legt das fest und in welchem Gesetz kann man nachlesen, welche inkriminierenden Begriffe nicht mehr verwendet werden dürfen?das urteil geht in ordnung. neger ist nun mal diskriminierend. fertig. das urteil ist gesprochen. richard

Felix Krull
19.01.2010, 13:44
das urteil geht in ordnung. neger ist nun mal diskriminierend. fertig. das urteil ist gesprochen. richard

Damit hast Du meine Frage aber nicht beantwortet.

Don
19.01.2010, 13:49
OLG-Richter verurteilen Immobilienverwalter zu Schadensersatz (http://www.koeln-nachrichten.de/lokales/gerichtsurteile/koeln_oberlandesgericht_olg_urteil_diskriminierung .html)

Nach welchen "Maßstäben" ist denn der "Neger" diskriminierend, wer legt das fest und in welchem Gesetz kann man nachlesen, welche inkriminierenden Begriffe nicht mehr verwendet werden dürfen?

Nun, es ist reichlich unvernünftig auf diktatorischen Schwachsinn mit Starrköpfigkeit zu reagieren.

Wie schon die ostasiatische Kampfkunst lehrt, ist flexible response das geeingnete Mittel der Wahl, wobei der Schwung des Gegeners zu seinem eigenen Nachteil eingesetzt wird.

Soll heißen, man schlägt sie mit ihrem eigenen Gutsprech.

Die Ablehnung eines mißliebigen potentiellen Mieters wird also nicht begründet "wir vermieten nicht an .....xyz", sondern mit "wir werden ihr Ansinnen bevorzugt und wohlwollend prüfen".
Es ist ja nicht erforderlich zu erwähnen in welche Richtung wohlwollend.:P

Dasselbe gilt für den Arbeitsmarkt, die Politik und generell jeden Lebensbereich.
Man kann Menschen auch in Sirup ersäufen, es ist nicht erforderlich den Unwillen auf sich zu ziehen indem man sie mit dem Hammer erschlägt.

Doc Gyneco
19.01.2010, 13:51
das urteil geht in ordnung. neger ist nun mal diskriminierend. fertig. das urteil ist gesprochen. richard

Blahfasel !!!

Das beantwortet die Frage des Strangerstellers immer noch nicht !


Nach welchen "Maßstäben" ist denn der "Neger" diskriminierend, wer legt das fest und in welchem Gesetz kann man nachlesen, welche inkriminierenden Begriffe nicht mehr verwendet werden dürfen?

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Don
19.01.2010, 13:51
Negroid gibt es immer noch. Es ist ohnehin ein Unding, das ein Gericht über die Verwendung des Eigentums Fremder entscheidet.

Nicht im Sozialismus. Ein weiterer Beweis daß wir ihn bereits haben.

Felix Krull
19.01.2010, 13:53
Nun, es ist reichlich unvernünftig auf diktatorischen Schwachsinn mit Starrköpfigkeit zu reagieren.

Wie schon die ostasiatische Kampfkunst lehrt, ist flexible response das geeingnete Mittel der Wahl, wobei der Schwung des Gegeners zu seinem eigenen Nachteil eingesetzt wird.

Soll heißen, man schlägt sie mit ihrem eigenen Gutsprech.

Die Ablehnung eines mißliebigen potentiellen Mieters wird also nicht begründet "wir vermieten nicht an .....xyz", sondern mit "wir werden ihr Ansinnen bevorzugt und wohlwollend prüfen".
Es ist ja nicht erforderlich zu erwähnen in welche Richtung wohlwollend.:P

Dasselbe gilt für den Arbeitsmarkt, die Politik und generell jeden Lebensbereich.
Man kann Menschen auch in Sirup ersäufen, es ist nicht erforderlich den Unwillen auf sich zu ziehen indem man sie mit dem Hammer erschlägt.

Selbstverständlich, und die leicht verblödete Hausmeisterin verliert hoffentlich ihren Job wegen geschäftsschädigenden Verhaltens. Aber das ist eigentlich nicht der Kern meiner Frage.

Doc Gyneco
19.01.2010, 13:56
Selbstverständlich, und die leicht verblödete Hausmeisterin verliert hoffentlich ihren Job wegen geschäftsschädigenden Verhaltens. Aber das ist eigentlich nicht der Kern meiner Frage.

Einige Hirnlose hier schaffen es nicht, Deine Frage intellektuel abzuarbeiten !!!

:D:D:D

schastar
19.01.2010, 13:57
...Auch sei die Bezeichnung „Neger“ nach heutigen Maßstäben diskriminierend und ehrverletzend. ...

Ich finde es nicht diskriminierend. Der geht also offensichtlich von seiner persönlichen Meinung aus, allgemein gültig ist sie also nicht.


Ich würde wohl auch nicht an Neger vermieten, an Linke sicher nicht.

Unschlagbarer
19.01.2010, 14:00
OLG-Richter verurteilen Immobilienverwalter zu Schadensersatz (http://www.koeln-nachrichten.de/lokales/gerichtsurteile/koeln_oberlandesgericht_olg_urteil_diskriminierung .html)

Nach welchen "Maßstäben" ist denn der "Neger" diskriminierend, wer legt das fest und in welchem Gesetz kann man nachlesen, welche inkriminierenden Begriffe nicht mehr verwendet werden dürfen?Ich glaub, man hat sich unter einsichtigen Menschen weltweit geeinigt, dass diese Bezeichnung wie das englische "Nigger" auch nicht mehr verwendet werden.

Diese Bezeichnungen waren zumeist verbunden mit der abwertenden Einstellung gegenüber Schwarzafrikanern bzw. Afroamerikanern und allen dunkelhäutigen Menschen und man will damit sicher auch die Vorverurteilung bekämpfen. Aus ähnlichen Gründen wird die Menschheit offiziell auch nicht mehr in sog. Rassen eingeteilt.

Außerdem steht klar im dt. Grundgesetz, dass keiner wegen Hautfarbe, Geschlecht, Religion etc. benachteiligt werden darf. Dagegen hat der Hausverwalter ganz klar verstoßen.

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Unschlagbarer
19.01.2010, 14:03
Nun, es ist reichlich unvernünftig auf diktatorischen Schwachsinn mit Starrköpfigkeit zu reagieren.

Wie schon die ostasiatische Kampfkunst lehrt, ist flexible response das geeingnete Mittel der Wahl, wobei der Schwung des Gegeners zu seinem eigenen Nachteil eingesetzt wird.

Soll heißen, man schlägt sie mit ihrem eigenen Gutsprech.

Die Ablehnung eines mißliebigen potentiellen Mieters wird also nicht begründet "wir vermieten nicht an .....xyz", sondern mit "wir werden ihr Ansinnen bevorzugt und wohlwollend prüfen".
Es ist ja nicht erforderlich zu erwähnen in welche Richtung wohlwollend.:P

Dasselbe gilt für den Arbeitsmarkt, die Politik und generell jeden Lebensbereich.
Man kann Menschen auch in Sirup ersäufen, es ist nicht erforderlich den Unwillen auf sich zu ziehen indem man sie mit dem Hammer erschlägt.Gegen diese Alternativen ist schlecht anzugehn. Der Hausverwalter ist einfach nicht auf der Höhe des normalen Intellekts. Jetzt kann er es ausbaden. Wer nicht begreifen will, denn muss man eben mal mit der Nase in die Pfütze stupsen.

_

lupus_maximus
19.01.2010, 14:06
Nicht im Sozialismus. Ein weiterer Beweis daß wir ihn bereits haben.Dann könnte ich ja eigentlich auf meinem eigenen Grundstück auch den Kapitalismus einführen. Jeder der mein Grundstück betritt und eventtuell dort arbeitet, fällt dann unter den Kapitalismus. Wenn mein Geld nicht das Grundstück verläßt, sind ja auch keine Steuern fällig, oder?

Felix Krull
19.01.2010, 14:19
Ich glaub, man hat sich unter einsichtigen Menschen weltweit geeinigt, dass diese Bezeichnung wie das englische "Nigger" auch nicht mehr verwendet werden.
Dieser Glaube allein ist aber nicht gerichtsfest. Mich interessiert, welche anderen Begriffe außerdem "gefährlich" sind, und wo ich das nachlesen kann. Woher beziehen diejenigen, die sowas festlegen, ihre Deutungshoheit.

Außerdem steht klar im dt. Grundgesetz, dass keiner wegen Hautfarbe, Geschlecht, Religion etc. benachteiligt werden darf. Dagegen hat der Hausverwalter ganz klar verstoßen.
Das könnte schon eher hinkommen, aber das Gericht hat sich explizit auf den Begriff "Neger" bezogen. Zudem hat man trotz der im GG enthaltenen Klausel obendrein das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlassen, ergo scheint die Formulierung im GG allein nicht ausreichend gewesen zu sein. Immerhin wird die allgemeine Handlungsfreiheit, und damit die Vertragsfreiheit, ebenfalls durch das GG geschützt.

In der freien Wildbahn wird es üblicherweise schon lange so gehandhabt, wie Don beschrieben hat. Das ändert gar nichts daran, daß einige eben keinen Bock haben an Neger zu vermieten.

Unschlagbarer
19.01.2010, 14:43
Dieser Glaube allein ist aber nicht gerichtsfest. Mich interessiert, welche anderen Begriffe außerdem "gefährlich" sind, und wo ich das nachlesen kann. Woher beziehen diejenigen, die sowas festlegen, ihre Deutungshoheit.Wer will denn immer gleich vor Gericht wegen jeder Sache? Ich bin kein Jurist, ich weiß aber (mit glauben wollte ich ausdrücken, dass ich mir sicher bin), dass kaum jemand gerichtlich dagegen ankommen wird, dass "Nigger" oder "Neger" als rassistisch eingestuft werden. Manche Gerichte haben es auch als "fremdenfeindlich" bezeichnet, darüber könnte man schon eher streiten. Wenn ein Neger hier geboren wurde, evtl. sogar seine Eltern schon hier lebten, wie sollte man den als Fremden bezeichnen?

Begriffe allein sind ja auch nicht gefährlich, sondern nur die Einstellungen, die damit verbunden werden. Man sagt z. B. "Judensau", meint damit aber gar keinen Juden, sondern das christliche Bildmotiv einer Sau, deren Exkremente ein Jude isst. (google bitte danach, falls jemand nicht weiß, wovon die Rede ist)


Das könnte schon eher hinkommen, aber das Gericht hat sich explizit auf den Begriff "Neger" bezogen. Zudem hat man trotz der im GG enthaltenen Klausel obendrein das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlassen, ergo scheint die Formulierung im GG allein nicht ausreichend gewesen zu sein. Immerhin wird die allgemeine Handlungsfreiheit, und damit die Vertragsfreiheit, ebenfalls durch das GG geschützt.

In der freien Wildbahn wird es üblicherweise schon lange so gehandhabt, wie Don beschrieben hat. Das ändert gar nichts daran, daß einige eben keinen Bock haben an Neger zu vermieten.Die beiden Gesetze widersprechen sich nicht. Niemand kann den Vermieter hindern, nicht zu vermieten, oder besteht etwa schon Vermietungspflicht?

Gegen den Bock hilft wohl nur eine Zicke. ;)

_

Felix Krull
19.01.2010, 15:11
Wer will denn immer gleich vor Gericht wegen jeder Sache? Ich bin kein Jurist, ich weiß aber (mit glauben wollte ich ausdrücken, dass ich mir sicher bin), dass kaum jemand gerichtlich dagegen ankommen wird, dass "Nigger" oder "Neger" als rassistisch eingestuft werden. Manche Gerichte haben es auch als "fremdenfeindlich" bezeichnet, darüber könnte man schon eher streiten.
Der SPIEGEL hat bis Anfang der 80er Jahre regelmäßig das Wort "Neger" verwendet, ohne das jemand sich daran gestört hätte. Nun allerdings scheint sich bei der Bewertung des Ausdrucks ein Sinneswandel vollzogen zu haben, und der ist wegen seiner Begrifflichkeit in keinem Gesetz festgelegt. Es riecht nach Willkür. Über den "Nigger" ließe sich streiten, aber das ist ohnehin kein originär deutscher Begriff.

Wenn ein Neger hier geboren wurde, evtl. sogar seine Eltern schon hier lebten, wie sollte man den als Fremden bezeichnen?
Darum gehts nicht. Als Norddeutscher erscheinen mir auch Bayern fremdartig, und ich verstehe ihre Sprache nicht. Trotzdem hätte eine Klage wegen des Satzes "an Bayern vermieten wir nicht" wohl kaum Aussicht auf Erfolg gehabt. Daher eben die Frage mit welchem Maß überhaupt gemessen wird.

Laotse
19.01.2010, 16:40
OLG-Richter verurteilen Immobilienverwalter zu Schadensersatz (http://www.koeln-nachrichten.de/lokales/gerichtsurteile/koeln_oberlandesgericht_olg_urteil_diskriminierung .html)

Nach welchen "Maßstäben" ist denn der "Neger" diskriminierend, wer legt das fest und in welchem Gesetz kann man nachlesen, welche inkriminierenden Begriffe nicht mehr verwendet werden dürfen?

Die Maßstäbe legen die selbsternannten (geisteskranken) Gutmenschen fest. Und den Marsch durch die Instanzen haben die Kinder der RAF-Anhänger jetzt geschafft ... jeder 2. Richter macht diese (geisteskranken) Auslegungen unserer Gesetze. M ott: "Täterschutz vor Opferschutz".

Da sich die Maßstäber ständig ändern, darf man nie seine wahre Meinung sagen, sondern immer ausweichend, ungenau, unangreifbar formulieren und nur überlegt schriftlich antworten.

Danke, ich muß :kotz:

henriof9
19.01.2010, 16:47
Ich finde es nicht diskriminierend. Der geht also offensichtlich von seiner persönlichen Meinung aus, allgemein gültig ist sie also nicht.


Ich würde wohl auch nicht an Neger vermieten, an Linke sicher nicht.

Denken tun viele genauso, aber ist es nicht furchtbar, daß man es nicht mal mehr sagen darf ?

Im Grunde genommen werden die deutschen Bürger im eigenen Land per Gesetz zum lügen gezwungen. :rolleyes:

Laotse
19.01.2010, 17:02
Denken tun viele genauso, aber ist es nicht furchtbar, daß man es nicht mal mehr sagen darf ?

Im Grunde genommen werden die deutschen Bürger im eigenen Land per Gesetz zum lügen gezwungen. :rolleyes:

Na, war das nicht immer so ?( Mein einer Nachbar ist ein riesengroßes Arschloch, aber ich sage immer: " Alles klar" und er strahlt wie ein "Arschkappenmuster".

Also lieber :shutup: als etwas unüberlegtes (wahrheitsgemäß) sagen ... wir sind in Deutschland, dem Land der selbsternannten Gutmenschen.

/:(

Sterntaler
19.01.2010, 17:03
OLG-Richter verurteilen Immobilienverwalter zu Schadensersatz (http://www.koeln-nachrichten.de/lokales/gerichtsurteile/koeln_oberlandesgericht_olg_urteil_diskriminierung .html)

Nach welchen "Maßstäben" ist denn der "Neger" diskriminierend, wer legt das fest und in welchem Gesetz kann man nachlesen, welche inkriminierenden Begriffe nicht mehr verwendet werden dürfen?

wie die Richter bei mir ne Wohnung suchten würde (wenn ich eine zum vermieten hätte) wäre die Begründung die Gleiche. an Alt68 Neger wird nicht vermietet.

roxelena
19.01.2010, 17:04
Denken tun viele genauso, aber ist es nicht furchtbar, daß man es nicht mal mehr sagen darf ?

Im Grunde genommen werden die deutschen Bürger im eigenen Land per Gesetz zum lügen gezwungen. :rolleyes:

Würde sich die deutschen Bürger in ihrer Gesamtheit anständig verhalten wäre ein AGG nicht notwendig gewesen.

Aber da genug üble Zeitgenossen wie du rumlaufen, muss die Allgemeinheit per Gesetz vor euch Spiessern geschützt werden

Sterntaler
19.01.2010, 17:05
an wen was vermietet wird entscheiden nicht OLG Richter, und Neger schon lange nicht.

Don
19.01.2010, 17:07
Außerdem steht klar im dt. Grundgesetz, dass keiner wegen Hautfarbe, Geschlecht, Religion etc. benachteiligt werden darf. Dagegen hat der Hausverwalter ganz klar verstoßen.

_

Das GG regelt das Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger, nicht das Verhalten von Bürgern untereinander.

Sonst könnte ich ja auch dagegen klagen daß ich als Mann nicht die Damentoilette benutzen darf.
Diese Überstrapazierung der Verfassung ist schon sehr ermüdend.

George Rico
19.01.2010, 17:15
Das ist so lächerlich, dass man am liebsten die Hände über dem Kopf zusammenschlagen möchte. Wenn mich jemand "Scheiß-Deutscher" nennt, ignoriere ich ihn einfach oder hau' ihm auf's Maul. Doch das Negerpärchen scheint gut erkannt zu haben, wie der Hase in Deutschland läuft und konnte so seine Haushaltskasse beträchtlich aufbessern.



---

Sterntaler
19.01.2010, 17:18
die 5 Tsd. jucken nicht, die sind schnell wieder drin, und die Hauptsache ist, die Neger sind draußen :top:

Unschlagbarer
19.01.2010, 17:30
Der SPIEGEL hat bis Anfang der 80er Jahre regelmäßig das Wort "Neger" verwendet, ohne das jemand sich daran gestört hätte. Nun allerdings scheint sich bei der Bewertung des Ausdrucks ein Sinneswandel vollzogen zu haben, und der ist wegen seiner Begrifflichkeit in keinem Gesetz festgelegt. Es riecht nach Willkür. Über den "Nigger" ließe sich streiten, aber das ist ohnehin kein originär deutscher Begriff.Ich verwende auch Neger oder Tschechei und meine es keineswegs abwertend. Ich sage aber auch nicht "Du Neger bist weniger wert als ich Deutscher" oder "Die Resttschechei gehört zu Deutschland".


Darum gehts nicht. Als Norddeutscher erscheinen mir auch Bayern fremdartig, und ich verstehe ihre Sprache nicht. Trotzdem hätte eine Klage wegen des Satzes "an Bayern vermieten wir nicht" wohl kaum Aussicht auf Erfolg gehabt. Daher eben die Frage mit welchem Maß überhaupt gemessen wird.Umgedreht haben es Nord- oder Ostdeutsche in Bayern vielleicht nicht so gut. Nein, so ist die Gesellschaft aber nun mal. Sie jagt Hexen und verbrennt sie solange, bis sich die Überzeugung durchsetzt, dass es gar keine Hexen gibt. Polen klauen, Schwarze haben weniger Grips als Weiße, Frauen sind dümmer, Italiener und Russen sind in der Mafia, ein Gott lenkt unsere Geschicke, die Erde ist der Mittelpunkt der Welt usw. usw.

Solche Haltungen halten oft Hunderte von Jahren oder noch länger.

_

Unschlagbarer
19.01.2010, 17:33
Mein einer Nachbar ist ein riesengroßes Arschloch, aber ich sage immer: "Alles klar" und er strahlt wie ein "Arschkappenmuster".Einer meiner Nachbarn ist auch so ein Riesenarschloch und Alleswisser. Ich sage ihm "Du hast schon Recht". Dann gehe ich mit freundlichem Gesicht weiter und denke mir mein Teil. Ich werd mich doch mit dem nicht anlegen! Dumme sind nämlich gefährlich!

_

Sprecher
19.01.2010, 17:36
http://www.focus.de/immobilien/mieten/vermietung-schadenersatz-fuer-diskriminierung-farbiger_aid_472150.html

Wenn politisch korrekte Gutmenschen ein NPD-Mitglied als Mieter abgelehnt hätten weil sie keinen "Nazi" wollen wäre das Urteil vermutlich anders ausgegangen.

Fernandinho
19.01.2010, 17:39
Wenn ich vermieten wollte, würde ich darauf achten, dass ich auch Miete bekomme. Und da ist die Wahrscheinlichkeit bei einem deutschen Interessenten doch wesentlich höher als bei einem Neger, Muslim oder beides.
Es gibt viele weiße Mietnomaden, wie uns das Fernsehen immer wieder zeigt, vielleicht mit Hintergedanken, trotzdem würde ich Europäer vorziehen und zwar nur aus dem Grund, dass die eher Einkommen aus geregelter Arbeit haben und - an 2. Stelle - voraussichtlich sauberer sind. Womit ich nicht ausschließe, dass es zahlungskräftige, -willige und saubere Türken und Schwarze gibt. :peace:

ochmensch
19.01.2010, 17:40
Na wer so blöd ist und das offen sagt... muss doch langsam jedem klar sein, in was für einem Staat er hier lebt.

Sterntaler
19.01.2010, 17:41
Wenn ich vermieten wollte, würde ich darauf achten, dass ich auch Miete bekomme. Und da ist die Wahrscheinlichkeit bei einem deutschen Interessenten doch wesentlich höher als bei einem Neger, Muslim oder beides.
Es gibt viele weiße Mietnomaden, wie uns das Fernsehen immer wieder zeigt, vielleicht mit Hintergedanken, trotzdem würde ich Europäer vorziehen und zwar nur aus dem Grund, dass die eher Einkommen aus geregelter Arbeit haben und - an 2. Stelle - voraussichtlich sauberer sind. Womit ich nicht ausschließe, dass es zahlungskräftige, -willige und saubere Türken und Schwarze gibt. :peace:


Letztendlich entscheidest Du, wen Du dein eigentum anvertraust und keine Linke Spinner, die von er Realität keine Ahnung haben.

henriof9
19.01.2010, 17:42
Würde sich die deutschen Bürger in ihrer Gesamtheit anständig verhalten wäre ein AGG nicht notwendig gewesen.

Aber da genug üble Zeitgenossen wie du rumlaufen, muss die Allgemeinheit per Gesetz vor euch Spiessern geschützt werden

Und ich dachte, Du würdest mich mitlerweile besser kennen, denn da ich ja zu den ,von Dir so verhaßten, Kapitalisten gehöre müßtest Du eigentlich wissen, daß mich, so ich denn Vermieter in Deutschland wäre, ein Schwarzer, Mulatte oder sonstwie Gefärbter als Mieter so lange nicht stören würde, so lange er seine Miete zahlt.

Mir geht es dabei nicht nur um die angebliche Diskriminierung sondern darum, daß man als Deutscher nicht mal mehr seine ureigenste, persönliche Einstellung zu gewissen Menschen und Dingen haben und kund tun darf ohne nicht dafür belangt zu werden und dies nur weil es nicht der PolCor entspricht.
Ändert sich denn mit diesem Gesetz irgendetwas zu Gunsten der angeblich Schutzbedürftigen außer das die Menschen eben lügen oder sich Ausreden einfallen lassen ?

Klopperhorst
19.01.2010, 17:46
Wer will schon Neger in seinem Haus.

---

henriof9
19.01.2010, 17:48
Wer will schon Neger in seinem Haus.

---

Ist alles nur eine Frage des Preises. :D

Würfelqualle
19.01.2010, 17:49
Hätte da man nicht klüger bei der Ablehnung vorgehen können ? Ich hätte mir politisch korrekte Ausreden für die Nichtvermietung an das Negerpaar einfallen lassen.

Aber Neger, Türken, oder Zigeuner im Aufgang, wären für mich ein Auszugsgrund.

schastar
19.01.2010, 17:50
Denken tun viele genauso, aber ist es nicht furchtbar, daß man es nicht mal mehr sagen darf ?

Im Grunde genommen werden die deutschen Bürger im eigenen Land per Gesetz zum lügen gezwungen. :rolleyes:

Klar denken das viele, und das ist auch gut so. Noch besser ist es daß viele auch danach handeln.
Schlecht ist daß man es nicht mehr ehrlich sagen darf, gut ist daß man dennoch danach handeln kann.

Rassismus ist eine ganz feine Sache und sehr lobenswert, verbindet er doch das was zusammen gehört und trennt was nicht zusammen paßt. :]

Peg Bundy
19.01.2010, 17:50
http://www.focus.de/immobilien/mieten/vermietung-schadenersatz-fuer-diskriminierung-farbiger_aid_472150.html

Wenn politisch korrekte Gutmenschen ein NPD-Mitglied als Mieter abgelehnt hätten weil sie keinen "Nazi" wollen wäre das Urteil vermutlich anders ausgegangen.

:no_no: Mit 100%iger Sicherheit!
Mehr noch, die hätten die Klage gar nicht erst zugelassen.

schastar
19.01.2010, 17:54
Wer will schon Neger in seinem Haus.

---


So mancher Neger wäre mir wohl lieber als so mancher Linker, da bin ich mir sicher.

Aber im Grunde sollte man sich schon überlegen was man sich und den anderen Mietern so antut.
Ich hab ja alles Mögliche, aber keine Musels. Sozusagen muselfreie Zone.

Tosca
19.01.2010, 17:54
:no_no: Mit 100%iger Sicherheit!
Mehr noch, die hätten die Klage gar nicht erst zugelassen.

Richtig, alles was keine Ausländer mag ist Nazi und gehört umgebracht, das ist dann natürlich kein Mord, das ist ein gutes Werk.

Wir leben in Deppenhausen.

Eridani
19.01.2010, 17:58
Hätte da man nicht klüger bei der Ablehnung vorgehen können ? Ich hätte mir politisch korrekte Ausreden für die Nichtvermietung an das Negerpaar einfallen lassen.

Aber Neger, Türken, oder Zigeuner im Aufgang, wären für mich ein Auszugsgrund.

Zustimmung..............was wäre, würde ein NPD-Kader abgelehnt? Wäre das keine Diskriminierung? Ein seltsamer Staat auf dem Wege in einen roten Faschimus.

Na,- dann an alle Schnüffler hier im Forum: " Scheißt doch mal meine Wohnungsverwaltung an! Warum? Ich bin vor einem halben Jahr an einem schönen Sommertag mal aus Langeweile alle 540 Adressen unserer Wohneinheit abgegangen ( An den Hausklingeln/Schildern ).....

98% waren rein deutsche und verwandte Namen.
~ 12 Namen hatten einen polnischen/russischen Stamm......
Es war nicht ein einziger türkischer, arabischer und ähnlicher Name dabei!"

so - nun sucht schön..............:D

E:

henriof9
19.01.2010, 17:58
:no_no: Mit 100%iger Sicherheit!
Mehr noch, die hätten die Klage gar nicht erst zugelassen.

Berlin ist da schon viel weiter.


Neue Mietklauseln gegen Rechts in allen Bezirken

In allen zwölf Berliner Bezirken sollen in Zukunft strenge Auflagen für Mietverträge verhindern, dass Rechtsextremisten öffentliche Räume anmieten. Darauf haben sich die Bezirksbürgermeister in einer gemeinsamen Erklärung verständigt. Außerdem wollen sich die Bezirke ein Zugangsrecht bewahren, um eventuelle Verstöße schneller ahnden zu können.


Aber Du als Privatvermieter darfst keine Auflagen machen welche dem GG entgegenstehen. :rolleyes:

Klopperhorst
19.01.2010, 18:04
So mancher Neger wäre mir wohl lieber als so mancher Linker, da bin ich mir sicher.
...

Den Gestank wirst du nie wieder los.

---

Würfelqualle
19.01.2010, 18:12
So mancher Neger wäre mir wohl lieber als so mancher Linker, da bin ich mir sicher.



Was erreichst du mit dem Zuzug von Negern ? Das die übrigen Deutschen wegziehen und noch mehr Neger, Türken und Zigeuner in dein Haus ziehen.

Bestes Beispiel ist dafür die High Deck Siedlung in Berlin Neukölln. In den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts gebaut, wohnten da nur Deutsche und kaum Ausländer. Durch massive, laute, dreckige Sanierung und Mieterhöhung, zogen viele Deutsche weg. Immer mehr Ausländer zogen zu. Das war ein weiterer Wegzugsgrund für die verbliebenen Deutschen.

Fazit :

In der High Deck Siedlung im Jahr 2010, wohnen vielleicht noch 5 % Deutsche.

Fernandinho
19.01.2010, 18:12
Zustimmung..............was wäre, würde ein NPD-Kader abgelehnt? Wäre das keine Diskriminierung? Ein seltsamer Staat auf dem Wege in einen roten Faschimus.

Na,- dann an alle Schnüffler hier im Forum: " Scheißt doch mal meine Wohnungsverwaltung an! Warum? Ich bin vor einem halben Jahr an einem schönen Sommertag mal aus Langeweile alle 540 Adressen unserer Wohneinheit abgegangen ( An den Hausklingeln/Schildern ).....

98% waren rein deutsche und verwandte Namen.
~ 12 Namen hatten einen polnischen/russischen Stamm......
Es war nicht ein einziger türkischer, arabischer und ähnlicher Name dabei!"

so - nun sucht schön..............:D

E:

Kaum zu glauben ! Also gibt es Wege, sich unliebsame Mieter vom Hals zu halten.

Würfelqualle
19.01.2010, 18:27
Kaum zu glauben ! Also gibt es Wege, sich unliebsame Mieter vom Hals zu halten.

Naja, Eri wohnt weit von der ehm. Berliner Sektorengrenze entfernt. Die östlichen Stadtteile, die nahe an der Mauer waren, werden auch schon von Ausländern überflutet. Aber Häuser, die nur kleine Wohnungen haben, bleiben auch in ehm. Mauernähe verschont. Weiterhin fühlen sich Ausländer in rein deutschen Wohngegenden nicht wohl. Aber haben sich 2-3 Ausländerfamilien in einem Mietshaus etabliert, ziehen erste genervte deutsche Familien aus. Ausländer ziehen nach, bis kein Deutscher mehr im Haus wohnt.

schastar
19.01.2010, 18:29
Den Gestank wirst du nie wieder los.

---





Was erreichst du mit dem Zuzug von Negern ? Das die übrigen Deutschen wegziehen und noch mehr Neger, Türken und Zigeuner in dein Haus ziehen.

Bestes Beispiel ist dafür die High Deck Siedlung in Berlin Neukölln. In den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts gebaut, wohnten da nur Deutsche und kaum Ausländer. Durch massive, laute, dreckige Sanierung und Mieterhöhung, zogen viele Deutsche weg. Immer mehr Ausländer zogen zu. Das war ein weiterer Wegzugsgrund für die verbliebenen Deutschen.

Fazit :

In der High Deck Siedlung im Jahr 2010, wohnen vielleicht noch 5 % Deutsche.

Es gibt ja nicht nur Asylantenneger und Drogenneger sondern auch bei uns geborene die auch deutsch denken. Und an sowas dachte ich eigentlich.


P.S. ich weiß daß es solche gibt, ich kenne einen. Und wäre der nicht Neger, man hätte ihn wohl schon wegen rassistischer Äußerungen gegen Asylanten und Co. angezeigt. Der lebt auch nicht vom Staat, sondern zahlt kräftig Steuern, hat eine eigene Firma.

Würfelqualle
19.01.2010, 18:31
Es gibt ja nicht nur Asylantenneger und Drogenneger sondern auch bei uns geborene die auch deutsch denken. Und an sowas dachte ich eigentlich.

P.S. ich weiß daß es solche gibt, ich kenne einen. Und wäre der nicht Neger, man hätte ihn wohl schon wegen rassistischer Äußerungen gegen Asylanten und Co. angezeigt. Der lebt auch nicht vom Staat, sondern zahlt kräftig Steuern, hat eine eigene Firma.



Was du für Neger kennst.

:regionen0146:

schastar
19.01.2010, 18:37
Was du für Neger kennst.

:regionen0146:

Ich ging mit ihm in die Klasse :]

Würfelqualle
19.01.2010, 18:44
Ich ging mit ihm in die Klasse :]


Neger in der Schulklasse ? Da hätte ich die Klasse gewechselt. Oder den Neger rausgeekelt.

schastar
19.01.2010, 18:51
Neger in der Schulklasse ? Da hätte ich die Klasse gewechselt. Oder den Neger rausgeekelt.

Ist heute noch einer meiner besten Freunde, und nächtes Monat werde ich ihn wieder besuchen.
Ich war mit ihm sogar auf dem Zimmer. :)

Würfelqualle
19.01.2010, 19:03
Ist heute noch einer meiner besten Freunde, und nächtes Monat werde ich ihn wieder besuchen.
Ich war mit ihm sogar auf dem Zimmer. :)

Jetzt hör aber auf mit diesen Widerlichkeiten !

X(

latrop
19.01.2010, 19:15
Eben auf WDR in der aktuellen Stunde, war dieses Ehepaar.

Es hiess, der Mann sei schon über 30 Jahre in D.

Wie der sprach, da wäre ich als Vermieter auch sehr skeptisch.

Habe ich mich jetzt polkorrekt ausgedrückt ?

schastar
19.01.2010, 19:21
Jetzt hör aber auf mit diesen Widerlichkeiten !

X(


Das ist wirklich so. Ich war Internatschüler, deshalb auch das gemeinsame Zimmer. War wirklich eine tolle Zeit, war nämlich ein Mädchen-Jungen-Internat. :]

meckerle
19.01.2010, 19:31
Negroid gibt es immer noch. Es ist ohnehin ein Unding, das ein Gericht über die Verwendung des Eigentums Fremder entscheidet.
Genau aus diesem Grund investiert ein normaler Mensch nicht mehr im Mietwohnungsbau!

Sollen sich doch die Herren Richter dafür einsetzen, dass die Menschen künftig einen warmen Platz in einer Einkaufspassage, oder unter einer Brücke finden. :D

Würfelqualle
19.01.2010, 19:34
Ich hätte bei Sichtung des Negerpaares gesagt, die Wohnung ist leider schon vermietet.

Sterntaler
19.01.2010, 19:34
Eben auf WDR in der aktuellen Stunde, war dieses Ehepaar.

Es hiess, der Mann sei schon über 30 Jahre in D.

Wie der sprach, da wäre ich als Vermieter auch sehr skeptisch.

Habe ich mich jetzt polkorrekt ausgedrückt ?

das ist klar, aber scheissegal, der Vermieter entscheidet über sein Eigentum und nicht eine weltfremde und deutschfeindliche Alt68 Klassenjustiz. Der richter kann ja die Neger bei sich zu Hause auf seine Kosten aufnehmen, wenn er das nicht will ist dies ebenfalls rassistisch und fremdenfeindlich.

Hilarius
19.01.2010, 19:37
1x Neger im Haus und die Immobilie ist nichts mehr wert

Würfelqualle
19.01.2010, 19:37
das ist klar, aber scheissegal, der Vermieter entscheidet über sein Eigentum und nicht eine weltfremde und deutschfeindliche Alt68 Klassenjustiz.

Hätte der Vermieter nicht diesen ehrlichen, aber nicht politisch korrekten Spruch abgelassen, hätte es keine Klage gegeben.

Der hätte nur einen Satz sagen müssen : Die Wohnung ist schon vermietet.

Sterntaler
19.01.2010, 19:38
Hätte der Vermieter nicht diesen ehrlichen, aber nicht politisch korrekten Spruch abgelassen, hätte es keine Klage gegeben.

Der hätte nur einen Satz sagen müssen : Die Wohnung ist schon vermietet.

Klar.:] und ohne weiteren Kommentar.

Würfelqualle
19.01.2010, 19:42
Klar.:] und ohne weiteren Kommentar.

Da sagt der Wasserkopf, wir vermieten nicht an Neger, äh Schwarzafrikaner.

Wie blöd kann man nur sein ?

Hilarius
19.01.2010, 19:45
da sagt der wasserkopf, wir vermieten nicht an neger, äh schwarzafrikaner.

Wie blöd kann man nur sein ?

Er hat das Recht zu sagen............keine Neger!
Die scheiss BrD ist verfault bis ins Mark.....zum kotzen³

Das Wort NEGER mag zwar bei vollverblödeten Deutschen Nazialarm auslösen.....aber NOCH regieren diese debilen Affen NICHT die Sprache.

Würfelqualle
19.01.2010, 19:59
Er hat das Recht zu sagen............keine Neger!
Die scheiss BrD ist verfault bis ins Mark.....zu kotzen³

Das Wort NEGER mag zwar bei vollverblödeten Deutschen Nazialarm auslösen.....aber NOCH regieren diese debilen Affen NICHT die Sprache.

Du siehst doch am Urteil, dass sie die Sprache regieren. Sie haben Gesetze geschaffen, die es dem Deutschen verbietet, einen Neger, Neger zu nennen.

Weiterhin haben sie verboten, jemanden eine Wohnung nicht zu vermieten, weil er Neger ist.

lupus_maximus
19.01.2010, 20:04
Er hat das Recht zu sagen............keine Neger!
Die scheiss BrD ist verfault bis ins Mark.....zu kotzen³

Das Wort NEGER mag zwar bei vollverblödeten Deutschen Nazialarm auslösen.....aber NOCH regieren diese debilen Affen NICHT die Sprache.Wie wäre es denn ausgegangen, wenn der Vermieter gesagt hätte: Wer die Wohnung bekommt, entscheiden wir noch!
Es gibt doch schließlich noch die Privatautonomie. Man kann mich schließlich nicht zwingen, einen Vertrag mit einem mir nicht genehmen Menschen einzugehen!

Würfelqualle
19.01.2010, 20:13
Wie wäre es denn ausgegangen, wenn der Vermieter gesagt hätte: Wer die Wohnung bekommt, entscheiden wir noch!
Es gibt doch schließlich noch die Privatautonomie. Man kann mich schließlich nicht zwingen, einen Vertrag mit einem mir nicht genehmen Menschen einzugehen!

Damit hast du Recht. Aber der Spruch : an Neger, äh Schwarzafrikaner vermieten wir nicht, rief das Antidiskriminierungsgesetz auf den Plan.

So lange Polititverbrecher der etablierten Parteien in der BRD das Sagen haben, wird sich nichts positiv ändern, sondern es wird nur schlimmer.

Felix Krull
19.01.2010, 20:18
Eben auf WDR in der aktuellen Stunde, war dieses Ehepaar.

Es hiess, der Mann sei schon über 30 Jahre in D.

Wie der sprach, da wäre ich als Vermieter auch sehr skeptisch.

Habe ich mich jetzt polkorrekt ausgedrückt ?

Aktuelle Stunde 19.01.2010 (http://www.wdr.de/tv/aks/sendungsbeitraege/2010/kw03/0119/diskriminierung.jsp)

Neger mit Familie:

http://www.wdr.de/tv/aks/sendungsbeitraege/2010/kw03/0119/img/familie_160q.jpg

Sathington Willoughby
19.01.2010, 20:20
das urteil geht in ordnung. neger ist nun mal diskriminierend. fertig. das urteil ist gesprochen. richard
Dann verklag doch
http://www.amazon.de/Nigga-Please-Ol-Dirty-Bastard/dp/B00000K3GK
Ol dirty Bastard, Album "Nigga please"

Oder Dave Chapelle, einen bekannten US-Komödianten, der dauernd N..Witze macht
http://www.youtube.com/watch?v=DelwItMuJiY

oder
http://www.youtube.com/watch?v=N-5TGeooDCs
den NIgger Lil Wayne, der "Nigga wit money" sabbelt.

Es gibt dutzende weitere Künstler"; die, seis auf MTV oder auf anderen Kanälen, in ihren Texten das Nigger oder Nigga-Wort benutzen, ohne igendwie belangt zu werden. Nicht mal die freiwillige Selbstkontrolle springt hier ein.
Offenbar gibt s nur für Weiße ein Verbot von Nigger, Nigga und Neger, und das ist im höchsten Maß rassistisch.

Würfelqualle
19.01.2010, 20:24
Also für mich besteht schon ein Unterschied zwischen Neger und Nigger. Nigger denke ich und spreche es zu Hause aus.

Neger sage ich draußen auf der Straße und schreibe es hier im Forum.

Würfelqualle
19.01.2010, 20:27
das urteil geht in ordnung. neger ist nun mal diskriminierend. fertig. das urteil ist gesprochen. richard



Seit wann ist es diskriminierend ? Jahrhunderte war es nicht so.

laurin
19.01.2010, 20:49
...
Darum gehts nicht. Als Norddeutscher erscheinen mir auch Bayern fremdartig, und ich verstehe ihre Sprache nicht. Trotzdem hätte eine Klage wegen des Satzes "an Bayern vermieten wir nicht" wohl kaum Aussicht auf Erfolg gehabt. Daher eben die Frage mit welchem Maß überhaupt gemessen wird.

Die Antwort auf deine rhetorische Frage kennst du ja selbst: Es wird eben mit zweierlei Maß gemessen.

Bei "ich vermiete nicht an Neger, Schwarze, Türken, Zigeuner etc" folgt eine Klage und du zahlst Schadensersatz.

Bei "ich vermiete nicht an Deutsche", passiert gar nichts.

Bei "ich vermiete nicht an die NPD", erfolgt Belobigung.

... und ein Ende mit zweierlei Maß ist nicht abzusehen. Täglich wird das Betätigungsfeld der PC erweitert.

Laurin

latrop
19.01.2010, 21:05
Neger sage ich draußen auf der Straße und schreibe es hier im Forum.

Sag doch einfach mal Kreole :)):)):)):))

Hilarius
19.01.2010, 21:05
Bei "ich vermiete nicht an die NPD", erfolgt Belobigung.


Laurin

DAS ist Bundesverdienstkreuz verdächtig!

Würfelqualle
19.01.2010, 21:16
Sag doch einfach mal Kreole :)):)):)):))

Was issen das ? Ist das ein Sammelbegriff für Neger ? Neger geht mir leichter über die Lippen. Außerdem sag ich schon ewig Neger zu Negern. Also Gewohnheitsrecht. Das lass ich mir von verwirrten politisch Korrekten nicht verbieten.

Punkt
19.01.2010, 21:52
Kreole steht für alles Mögliche

http://de.wikipedia.org/wiki/Kreolen

http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Kreolen.html


Und noch was: In dem unsäglichen Gesetz ist eine Diskriminierung wegen politischer Gesinnung ausdrücklich nicht erwähnt. Die Macher dieses Monstrums wussten schon warum.

Felix Krull
19.01.2010, 21:54
... und ein Ende mit zweierlei Maß ist nicht abzusehen. Täglich wird das Betätigungsfeld der PC erweitert.
Sehr richtig. Danke.

Es bleibt also festzuhalten, daß man als stinknormaler Durchschnittsdeutscher ohne Minderheitenmerkmale von staatswegen nach Herzenslust beleidigt, verklagt und diskriminiert werden darf. Als Ausgleich zahlt man ständig mehr Steuern und wird von der Politik dreist belogen.

Na wer da nicht gerne Deutscher in der BRD ist, der muß einfach ein Nazi sein.

Aldebaran
19.01.2010, 22:18
...

Außerdem steht klar im dt. Grundgesetz, dass keiner wegen Hautfarbe, Geschlecht, Religion etc. benachteiligt werden darf. Dagegen hat der Hausverwalter ganz klar verstoßen.

_

Unsinn. Dieser Grundsatz bindet staatliches Handeln, aber nicht privates. Wie sonst wäre z.B. bei der Vermietung der Sachverhalt des "Eigenbedarfs" zu erklären, der ohne Bezug auf die Herkunft ja nun einmal gar nicht existieren könnte?

Unschlagbarer
19.01.2010, 22:32
Ist heute noch einer meiner besten Freunde, und nächtes Monat werde ich ihn wieder besuchen.
Ich war mit ihm sogar auf dem Zimmer.Und? Wie war er? Stimmt es, was sie über "Afrikaner" so reden? ;)

_

Unschlagbarer
19.01.2010, 22:33
Unsinn. Dieser Grundsatz bindet staatliches Handeln, aber nicht privates. Wie sonst wäre z.B. bei der Vermietung der Sachverhalt des "Eigenbedarfs" zu erklären, der ohne Bezug auf die Herkunft ja nun einmal gar nicht existieren könnte?Wer hat dir denn den Blödsinn eingeredet? Ein Grundgesetz für staatliches Handeln und eins für den privaten Bereich?

Junge, geh am besten mal zur Volkshochschule, da können sie dir das Auslegen von Gesetzen beibringen. Selbst nach dem Einigungsvertrag gilt: "Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk." Lies einfach mal bisschen im Internet, dann kannst du dir sogar die Volkshochschule sparen.

_

Aldebaran
19.01.2010, 22:46
Wer hat dir denn den Blödsinn eingeredet? Ein Grundgesetz für staatliches Handeln und eins für den privaten Bereich?

Junge, geh am besten mal zur Volkshochschule, da können sie dir das Auslegen von Gesetzen beibringen. Selbst nach dem Einigungsvertrag gilt: "Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk." Lies einfach mal bisschen im Internet, dann kannst du dir sogar die Volkshochschule sparen.

_



GG Art. 1 (3):

...

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Also nicht das Handeln des Einzelnen.

Natürlich will der linke Totalitarismus auch die Privatsphäre beherrschen, aber das hat nichts mit dem GG zu tun.

schastar
20.01.2010, 04:09
Und? Wie war er? Stimmt es, was sie über "Afrikaner" so reden? ;)

_

Naja, seine Mutter ist Deutsche. Wie weit sich das auf die Sch...länge ausübt kann ich nicht sagen. Zu den kleinen gehörte er jedenfalls nicht.

WesternCato
20.01.2010, 04:47
Das Wort "nigger" hat ursprünglich "black" bedeutet, aber zu der Zeit waren die Blacks in Nordamerika Sklaven. Daher bezog sich die Bezeichnung "Nigger" oder "Neger" auf den Status der Sklaven; die Verwendung dieser Bezeichnung heute wird als ein Hinweis auf die Minderwertigkeit solcher Leute verstanden.

Dies muß nicht jedem in Deutschland bekannt sein, aber Leute, die hier Beiträge schreiben, sind oder sollten schon etwas aus der Welt hören und verstehen.

Ich finde die Arroganz und den Rassismus von so vielen Leuten, wie auf diesen Foren als solche erscheinen, einfach unglaublich.

Paul Felz
20.01.2010, 06:45
Das Wort "nigger" hat ursprünglich "black" bedeutet, aber zu der Zeit waren die Blacks in Nordamerika Sklaven. Daher bezog sich die Bezeichnung "Nigger" oder "Neger" auf den Status der Sklaven; die Verwendung dieser Bezeichnung heute wird als ein Hinweis auf die Minderwertigkeit solcher Leute verstanden.

Dies muß nicht jedem in Deutschland bekannt sein, aber Leute, die hier Beiträge schreiben, sind oder sollten schon etwas aus der Welt hören und verstehen.

Ich finde die Arroganz und den Rassismus von so vielen Leuten, wie auf diesen Foren als solche erscheinen, einfach unglaublich.

Dann erklär mal negroid

FranzKonz
20.01.2010, 06:52
Nicht im Sozialismus. Ein weiterer Beweis daß wir ihn bereits haben.

Tja, den Sozialismus in seinem Lauf hält weder Ochs, noch Esel auf. :))

Sterntaler
20.01.2010, 06:52
bei mir an der Wohnung steht "Neger müssen draußen bleiben" und das ist gut so

Jodlerkönig
20.01.2010, 07:30
OLG-Richter verurteilen Immobilienverwalter zu Schadensersatz (http://www.koeln-nachrichten.de/lokales/gerichtsurteile/koeln_oberlandesgericht_olg_urteil_diskriminierung .html)

Nach welchen "Maßstäben" ist denn der "Neger" diskriminierend, wer legt das fest und in welchem Gesetz kann man nachlesen, welche inkriminierenden Begriffe nicht mehr verwendet werden dürfen?neger bleibt neger....das ist genauso wie mit den indianern....das sind rothäute....in alle ewigkeit.

Paul Felz
20.01.2010, 07:31
neger bleibt neger....das ist genauso wie mit den indianern....das sind rothäute....in alle ewigkeit.

Und Geronimo ist nicht einmal beleidigt, wenn man ihn so nennt ;)

Unschlagbarer
20.01.2010, 10:11
Seit wann ist es diskriminierend ? Jahrhunderte war es nicht so.Nein, Jahrhunderte galt die Diskriminierung Farbiger durch Weiße als normal.

_

Unschlagbarer
20.01.2010, 10:14
Also nicht das Handeln des Einzelnen.Das ist deine ganz persönliche Auslegung. Es ist wie wenn jemand sagt, rechts dürfe auf der Autobahn überholt werden. Er versteht die Rechtslage nur nicht.

_

roxelena
20.01.2010, 10:29
neger bleibt neger....das ist genauso wie mit den indianern....das sind rothäute....in alle ewigkeit.

..und für jodlerkönig gilt doof bleibt doof

Hilarius
20.01.2010, 10:30
Nein, Jahrhunderte galt die Diskriminierung Farbiger durch Weiße als normal.

_

"Farbige"? Wie bunt waren die denn?

Oder meinst du NEGER?

Fernandinho
20.01.2010, 10:32
Er hat das Recht zu sagen............keine Neger!
Die scheiss BrD ist verfault bis ins Mark.....zum kotzen³

Das Wort NEGER mag zwar bei vollverblödeten Deutschen Nazialarm auslösen.....aber NOCH regieren diese debilen Affen NICHT die Sprache.

Und die Hauptschuldigen an der Fäulnis, die grünen 68er, legen stimmenmäßig zu. Wäre heute Wahl, bekämen sie mehr Stimmen als kürzlich die Gelben.

Dieses Volk kann nicht nur nicht reiten ....

/:(

Laotse
20.01.2010, 10:35
..und für jodlerkönig gilt doof bleibt doof

Das ist Quatsch ...

Sozi bleibt Sozi
Kapitalist bleibt Kapitalist
Neger bleibt Neger (nur Jacko hat versucht das zu ändern, wäre fast geglückt :)) )
Schlitzauge bleibt meistens ein Schlitzauge (kann man aber operativ ändern)
Musel bleibt Musel

ich weiß nicht was daran schlimm sein soll .... ?(

Wenn man sagen würde Neger sind dumm ... oder faul, dann wäre das vielleicht mehrheitlich richtig, aber dennoch eine Diskriminierung.


mfg
Laotse (schlau bleibt schlau :)) )

Jodlerkönig
20.01.2010, 10:42
..und für jodlerkönig gilt doof bleibt doof
ja und?! klage ich am eugerichtshof deswegen? du mannheimer bordsteinschwalbe!

übrigens...man darf doof sein,,,,,nur zu helfen muß man sich wissen.......da happerts bei dir :))

Felix Krull
20.01.2010, 15:07
Hier ist der Videobeitrag der "Aktuellen Stunde" des WDR zu dem Fall:

Diskriminierung bei Wohnungssuche (http://www.wdr.de/tv/aks/sendungsbeitraege/2010/kw03/0119/diskriminierung.jsp?mid=133481)

Dafür daß der Neger angeblich schon seit 25 Jahren in Deutschland lebt "spricht" er immer noch Deutsch, als käme er grade vom Bananenboot.

latrop
20.01.2010, 17:02
Wenn er vom Boot kommt, darf er auch in unserer Bananrepublik bleiben. :hihi::hihi:

Wo leben wir denn eigentlich. Wenn ich eine Wohnung zu vermieten habe, bestimme ich noch immer, wem ich die Wohnung vermieten will.
Wenn da jeder Abgewiesene (auch Weisser) mir einen Prozess wegen Diskriminierung an den Hals hängen würde.....................http://www.smilies.4-user.de/include/Brutal/smilie_b_043.gif (http://www.smilies.4-user.de)

henriof9
20.01.2010, 17:13
Wenn er vom Boot kommt, darf er auch in unserer Bananrepublik bleiben. :hihi::hihi:

Wo leben wir denn eigentlich. Wenn ich eine Wohnung zu vermieten habe, bestimme ich noch immer, wem ich die Wohnung vermieten will.
Wenn da jeder Abgewiesene (auch Weisser) mir einen Prozess wegen Diskriminierung an den Hals hängen würde.....................http://www.smilies.4-user.de/include/Brutal/smilie_b_043.gif (http://www.smilies.4-user.de)

Du kannst ja vermieten an wen Du willst.
Du darfst nur die Wahrheit über Deine Ablehnung nicht sagen.
Wie ich schon schrieb, die Deutschen werden sogar per Gesetz ( AGG ) zum lügen gezwungen. :rolleyes:

Felix Krull
20.01.2010, 17:16
Du kannst ja vermieten an wen Du willst.
Du darfst nur die Wahrheit über Deine Ablehnung nicht sagen.
Wie ich schon schrieb, die Deutschen werden sogar per Gesetz ( AGG ) zum lügen gezwungen. :rolleyes:

Man könnte in einer schriftlichen Absage z.B. schreiben: "Ich habe die Wohnung jetzt doch an einen anderen Neger vermietet". :D

Hilarius
20.01.2010, 17:17
BRD - Die Müllkippe des Planeten

henriof9
20.01.2010, 17:20
Man könnte in einer schriftlichen Absage z.B. schreiben: "Ich habe die Wohnung jetzt doch an einen anderen Neger vermietet". :D

Du besitzt eine Advocard ? :D

schastar
20.01.2010, 17:24
Das Wort "nigger" hat ursprünglich "black" bedeutet, aber zu der Zeit waren die Blacks in Nordamerika Sklaven. Daher bezog sich die Bezeichnung "Nigger" oder "Neger" auf den Status der Sklaven; die Verwendung dieser Bezeichnung heute wird als ein Hinweis auf die Minderwertigkeit solcher Leute verstanden.

Dies muß nicht jedem in Deutschland bekannt sein, aber Leute, die hier Beiträge schreiben, sind oder sollten schon etwas aus der Welt hören und verstehen.

Ich finde die Arroganz und den Rassismus von so vielen Leuten, wie auf diesen Foren als solche erscheinen, einfach unglaublich.

Neger als Bezeichnung ist schon in Ordnung, schließt sie doch gleich die Rassenzugehörigkeit ein. Das macht vieles einfacher. Ruft z.B. einer die Polizei weil da ein Neger mit Drogen handelt, wird die wohl nicht nach einem Weißen mit roten Haaren Ausschau halten sondern nach was dunkelbraunen mit krausem schwarzem Haar. Afrikaner wäre da schon wieder fast irreführend, gibt es ja z.B. die Buren.

Das hat also nix mit Rassismus zu tun, sondern ist einfach eine kurze und gängige Bezeichnung die mehr aussagt als einfach nur Mitbürger. Quasi eine Aufwertung. :]

CarlCarlsen
20.01.2010, 20:21
Das ist deine ganz persönliche Auslegung. Es ist wie wenn jemand sagt, rechts dürfe auf der Autobahn überholt werden. Er versteht die Rechtslage nur nicht.

_

Das ist nicht seine persönliche Auslegung. Das ist die Rechtslage. Es mag Ausnahmen geben (Stichwort Drittwirkung), aber im Grundatz gilt, daß das Grundgesetz, also auch die Grundrechte, nur den Staat binden. Die Zeile "gilt für das gesamte deutsche Volk" bezieht sich, wie man dem Kontext unschwer entnehmen kann, auf die Wiedervereinigung, nicht jedoch auf die Bindungswirkung des Grundgesetzes.

Würfelqualle
20.01.2010, 21:15
Neger als Bezeichnung ist schon in Ordnung, schließt sie doch gleich die Rassenzugehörigkeit ein. Das macht vieles einfacher. Ruft z.B. einer die Polizei weil da ein Neger mit Drogen handelt, wird die wohl nicht nach einem Weißen mit roten Haaren Ausschau halten sondern nach was dunkelbraunen mit krausem schwarzem Haar. Afrikaner wäre da schon wieder fast irreführend, gibt es ja z.B. die Buren.

Das hat also nix mit Rassismus zu tun, sondern ist einfach eine kurze und gängige Bezeichnung die mehr aussagt als einfach nur Mitbürger. Quasi eine Aufwertung. :]

Stimmt. Weil wenn man nach einem Farbigen sucht, könnte es auch ein Weisser mit Sonnenbrand im Gesicht sein. Oder ein Asiate, die es in braun, gelb und leicht grünlich gibt. Ein Indianer könnte es auch sein, die sind auch nicht weiss.

Bei Neger weiss man sofort Bescheid.

Hilarius
20.01.2010, 21:43
Stimmt. Weil wenn man nach einem Farbigen sucht, könnte es auch ein Weisser mit Sonnenbrand im Gesicht sein. Oder ein Asiate, die es in braun, gelb und leicht grünlich gibt. Ein Indianer könnte es auch sein, die sind auch nicht weiss.

Bei Neger weiss man sofort Bescheid.

Bei Nacht immer zwischen die weißen Punkte zielen............

laurin
20.01.2010, 21:51
Man könnte in einer schriftlichen Absage z.B. schreiben: "Ich habe die Wohnung jetzt doch an einen anderen Neger vermietet". :D

:rofl::rofl::lach::lach:

WIENER
20.01.2010, 21:58
ja und?! klage ich am eugerichtshof deswegen? du mannheimer bordsteinschwalbe!

übrigens...man darf doof sein,,,,,nur zu helfen muß man sich wissen.......da happerts bei dir :))

Wobei ich noch immer nicht weiß ob sie schluckt oder spuckt.?(

WesternCato
21.01.2010, 00:03
Dann erklär mal negroid
1. Negroid ist kein deutsches Wort.

2. Negrid, das deutsche Wort für das englische negroid ist ein Adjektiv, während Neger ein Hauptwort ist.

Holdus
21.01.2010, 16:30
Was wäre wohl geschehen hätte sie gesagt (und auch so gemeint) "ja, an Neger vermieten wir gerne" ?

Sterntaler
21.01.2010, 16:31
Neger und sonstiges haben draußen zu bleiben, da bin ich mit meinem Vermieter auf gleicher Wellenlänge.

Senator74
24.01.2010, 16:30
Alle,die hier im Forum schon mal diskriminiert wurden...
Ansprüche sind anzumelden!! Die Kontonummer erhält man mit der Antwortmail!!

Bergischer Löwe
25.01.2010, 10:01
Als Vermieter gelten folgende "güldene Regeln"

- nur Deutsche, die auch "Blutsdeutsche" sind (im Gegensatz zu "Paßdeutschen")

- 3 Monatskaltmieten in BAR als Kaution. Wer damit schon Schwierigkeiten hat, wird auch bei der Mietzahlung Probleme haben und kommt nicht in Frage.

- Immer über einen Makler vermieten, denn i.d.R. können und wollen sich die MiHis einen solchen nicht leisten.

- Grundsätzlich vom Vorvermieter ein Zeugnis einfordern.

- Mitglied in der Deutschen Mieterdatenbank sein.

und IMMER gesundes Mißtrauen an den Tag legen.

Don
25.01.2010, 10:21
Als Vermieter gelten folgende "güldene Regeln"

- nur Deutsche, die auch "Blutsdeutsche" sind (im Gegensatz zu "Paßdeutschen")

Schmarrn. Ich vertickte neulich meinen Oldtimer an Jugos.
Vertraglich gefixt war das Ganze bereits per Fax bevor die die Karre gesehen hatten, Bezahlung und Übergabe erfolgte eine Woche drauf, ich hatte noch nie ein angenehmeres Geschäft. Um es präzise zu formulieren, so deutsch wie die waren kenne ich kaum einen Deutschen



- 3 Monatskaltmieten in BAR als Kaution. Wer damit schon Schwierigkeiten hat, wird auch bei der Mietzahlung Probleme haben und kommt nicht in Frage.

Das ist sowieso klar. Wer sich da auf Geschwätz und Hin und Her einäßt hat die Laus im Pelz. Übrigens hilft da auch die Klausel, daß der Mietvertrag erst mit der quittierten Übergabe der Barkaution in Kraft tritt.



- Immer über einen Makler vermieten, denn i.d.R. können und wollen sich die MiHis einen solchen nicht leisten.

Ein zweischneidiges Schwert. Letztlich hilft nichts als die eigene Menschenkenntnis.



- Grundsätzlich vom Vorvermieter ein Zeugnis einfordern.

Hängt auch wieder von der Situation ab. Es ist aber hilfreich zumindest das Einverständnis dazu einzuholen und die Reaktion auf diese Forderung zu registrieren.



- Mitglied in der Deutschen Mieterdatenbank sein.

Ja.



und IMMER gesundes Mißtrauen an den Tag legen.

Uneingeschränkt ja.

henriof9
25.01.2010, 10:24
Als Vermieter gelten folgende "güldene Regeln"

- nur Deutsche, die auch "Blutsdeutsche" sind (im Gegensatz zu "Paßdeutschen")

- 3 Monatskaltmieten in BAR als Kaution. Wer damit schon Schwierigkeiten hat, wird auch bei der Mietzahlung Probleme haben und kommt nicht in Frage.

- Immer über einen Makler vermieten, denn i.d.R. können und wollen sich die MiHis einen solchen nicht leisten.

- Grundsätzlich vom Vorvermieter ein Zeugnis einfordern.

- Mitglied in der Deutschen Mieterdatenbank sein.

und IMMER gesundes Mißtrauen an den Tag legen.

Die Bankbürgschaft hast Du noch vergessen. :]

Senator74
25.01.2010, 11:11
Schmarrn. Ich vertickte neulich meinen Oldtimer an Jugos.
Vertraglich gefixt war das Ganze bereits per Fax bevor die die Karre gesehen hatten, Bezahlung und Übergabe erfolgte eine Woche drauf, ich hatte noch nie ein angenehmeres Geschäft. Um es präzise zu formulieren, so deutsch wie die waren kenne ich kaum einen Deutschen



Das ist sowieso klar. Wer sich da auf Geschwätz und Hin und Her einäßt hat die Laus im Pelz. Übrigens hilft da auch die Klausel, daß der Mietvertrag erst mit der quittierten Übergabe der Barkaution in Kraft tritt.



Ein zweischneidiges Schwert. Letztlich hilft nichts als die eigene Menschenkenntnis.



Hängt auch wieder von der Situation ab. Es ist aber hilfreich zumindest das Einverständnis dazu einzuholen und die Reaktion auf diese Forderung zu registrieren.



Ja.



Uneingeschränkt ja.

Vertrauen ist gut,...KONTROLLE besser!!

elas
25.01.2010, 11:15
OLG-Richter verurteilen Immobilienverwalter zu Schadensersatz (http://www.koeln-nachrichten.de/lokales/gerichtsurteile/koeln_oberlandesgericht_olg_urteil_diskriminierung .html)

Nach welchen "Maßstäben" ist denn der "Neger" diskriminierend, wer legt das fest und in welchem Gesetz kann man nachlesen, welche inkriminierenden Begriffe nicht mehr verwendet werden dürfen?

Wir haben eine Gesinnungsjustiz die sich von Missständen in China kaum unterscheidet.

Wer weiter diese EU-Gleichmacher unterstützt wird in einer sozialistischen Gesellschaft erwachen in der es sich nicht mehr lohnt sein Leben selbst gestalten zu wollen.

Registrierter
25.01.2010, 17:56
OLG-Richter verurteilen Immobilienverwalter zu Schadensersatz (http://www.koeln-nachrichten.de/lokales/gerichtsurteile/koeln_oberlandesgericht_olg_urteil_diskriminierung .html)

Nach welchen "Maßstäben" ist denn der "Neger" diskriminierend, wer legt das fest und in welchem Gesetz kann man nachlesen, welche inkriminierenden Begriffe nicht mehr verwendet werden dürfen?


Bei meiner Oma in Berlin wird GRUNDsätzlich nur noch an Ausländer vermietet.
Als der (deutsche) Hausmeister die Hausverwaltung fragte, ob seine Tochter die gerade leerstehende Wohnung bekommen koenne, wurde freunflich abgelehtn und lieber an Moslems vernmietet.
Der Hausmeister ist inzwischen gekuendigt, Russen wohnen jetzt in seiner Wohnung.
Das Haus/die Wohnanalge über 60 Mietparttien war 1990 zu 100% von Deutschen bewohnt.
Heute im Jahr 2010 wohnen dort gerade mal noch 10% Deutsche in einem eigentlich noch gut-deutschen Viertel.

Unschlagbarer
28.01.2010, 12:43
Das ist nicht seine persönliche Auslegung. Das ist die Rechtslage. Es mag Ausnahmen geben (Stichwort Drittwirkung), aber im Grundatz gilt, daß das Grundgesetz, also auch die Grundrechte, nur den Staat binden. Die Zeile "gilt für das gesamte deutsche Volk" bezieht sich, wie man dem Kontext unschwer entnehmen kann, auf die Wiedervereinigung, nicht jedoch auf die Bindungswirkung des Grundgesetzes.Nur, dass mit dem "gesamten deutschen Volk" nicht nur Teile von ihm gemeint sind, sondern alle und jeder einzelne, und auch sog. "juristische Personen".

Und du bringst bitte erst mal einen Nachweis, dass das GG nur den Staat bindet und nicht jeden Bürger, ehe hier weitere solche private Falschauslegungen kursieren oder sich gar noch etablieren.

Am Ende sucht sich noch jeder aus, was für ihn gültig sein soll (etwa die Grundrechte) und was nur für andere gilt! Soweit kommt es noch!

Ist hier kein Rechtskundiger anwesend? Man kann auch mal ein extra Thema aufmachen dazu. Sollte ich im Unrecht sein, dann werde ich es anerkennen (müssen), das jedoch erst nach einer verbindlichen Quellangabe.

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Pythia
28.01.2010, 20:24
http://www.politikforen.net/images/cpf/buttons/viewpost.gif (http://www.politikforen.net/showthread.php?p=3417370#post3417370) see full quote http://www.politikforen.net/images/cpf/buttons/viewpost.gif (http://www.politikforen.net/showthread.php?p=3417370#post3417370) Du fragst also: "Ist Neger eine Beleidigung? (http://www.koeln-nachrichten.de/lokales/gerichtsurteile/koeln_oberlandesgericht_olg_urteil_diskriminierung .html)" Nö. Unmöglich. Sind ja auch nur Arschlöcher beleidigt, wenn sie Arschloch genannt werden, und für die kann es ja gar keine Beleidigung sein.
Dann erklär mal negroid

... Negroid ist kein deutsches Wort ...Behauptet Paulchen auch nicht. Aber Nigger-Denkweise kenne ich. Ich spreche sogar leidlich Zulu und Siswati und hatte in Afrika viele schwarze Freunde. Nur beschimpfen sich Afros südlich vom Sambesi nicht mit "Nigger!" wie in USA, sondern mit "Kaffer!" oder "Kafir!"
http://www.24-carat.de/Forum/L-635.GIF
Weiße beschimpfen sie mit "Lomaggot!" So nennen sie auch die weißen Maden im Speck. So wie sich hier Denglish verbreitet, ist es Spanglish in Latein-Amerika und Benglish bei Bantus. Für viele Benglish-Worte wie "Lomaggot" gibt es gar kein Bantu-Wort.
http://www.24-carat.de/Forum/L-635.GIF
"Lo" ist der Artikel, und Made heißt auf Englisch maggot. Auch für Moped und Motorrad gibt es keine Bantu-Worte. Entweder nutzen sie das Afrikaans-Wort "Brummfiets" oder sagen "Lomotobeik" mit dem Artikel "Lo" und dem englischem motor bike.
http://www.24-carat.de/Forum/L-635.GIF
Also ist "Made in Germany" falsch und müßte "Maggot in Germany" heißen, oder? Aber ich bin nie beleidigt, wenn mich jemand "Made in Germany" nennt. Nur sind die Maden im deutschen Speck eigentlich Links-Knaller und Import-Proleten, dabei natürlich auch Importiert-Neger.

Felix Krull
28.01.2010, 20:29
Nö. Unmöglich. Sind ja auch nur Arschlöcher beleidigt, wenn sie Arschloch genannt werden, und für die kann es ja gar keine Beleidigung sein.
Behauptet Paulchen auch nicht. Aber Nigger-Denkweise kenne ich. Ich spreche sogar leidlich Zulu und Siswati und hatte in Afrika viele schwarze Freunde. Nur beschimpfen sich Afros südlich vom Sambesi nicht mit "Nigger!" wie in USA, sondern mit "Kaffer!" oder "Kafir!"
http://www.24-carat.de/Forum/L-635.GIF
Weiße beschimpfen sie mit "Lomaggot!" So nennen sie auch die weißen Maden im Speck. So wie sich hier Denglish verbreitet, ist es Spanglish in Latein-Amerika und Benglish bei Bantus. Für viele Benglish-Worte wie "Lomaggot" gibt es gar kein Bantu-Wort.
http://www.24-carat.de/Forum/L-635.GIF
"Lo" ist der Artikel, und Made heißt auf Englisch maggot. Auch für Moped und Motorrad gibt es keine Bantu-Worte. Entweder nutzen sie das Afrikaans-Wort "Brummfiets" oder sagen "Lomotobeik" mit dem Artikel "Lo" und dem englischem motor bike.
http://www.24-carat.de/Forum/L-635.GIF
Also ist "Made in Germany" falsch und müßte "Maggot in Germany" heißen, oder? Aber ich bin nie beleidigt, wenn mich jemand "Made in Germany" nennt. Nur sind die Maden im deutschen Speck eigentlich Links-Knaller und Import-Proleten, dabei natürlich auch Importiert-Neger.
Hör bitte auf meine Zitate zu fälschen.

Pythia
28.01.2010, 22:57
Hör bitte auf meine Zitate zu fälschen.Nicht böse gemeint. Hab es geändert. Nun mag Jeder Deine Worte selbst lesen.
http://www.24-carat.de/Forum/L-635.GIF
Aber "A rose by any other name ist a rose!" zwingt zu der Erkenntnis: "Ein Neger ist ein Neger, egal wie er genannt wird." Unverfänglich ist natürlich eine Stammes-Bezeichnung wie Zulu oder Matabele, aber das kann auch zurück feuern, wenn genug Zulus oder Matabele das Ansehen ihres Stammes in den Dreck ziehen:
http://www.24-carat.de/Forum/L-635.GIF
Hier gibt es sogar schon Türken, die beleidigt sind, wenn sie "Türke!" genannt werden. Vielleicht bescimpfen sie sich mit "Türke!" sogar gegenseitig, und Angehörige aller anderen Völker fühlen sich hier in der BRD arg herab gewürdigt, wenn sie als Türken bezeichnet werden.
http://www.24-carat.de/Forum/L-635.GIF
Türlische Kurden oder Armenier könnten gar zum Messer greifen. Versuch Dein Glück mal mit Hayaser (http://www.politikforen.net/member.php?u=114541) und nenn ihn einen Türken. Ich bin echt gespannt wie er reagiert. Vielleicht nennst Du ihn vorsichthalber "Kümmeltürke!" damit er nicht all zu heftig regiert.

CarlCarlsen
15.03.2010, 14:03
Und du bringst bitte erst mal einen Nachweis, dass das GG nur den Staat bindet und nicht jeden Bürger, ehe hier weitere solche private Falschauslegungen kursieren oder sich gar noch etablieren.

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Jetzt bin ich gerade bei einer Exkursion in mein Kontrollzentrum über diesen alten Beitrag gestolpert und will meine Stellungnahme noch untermauern.

Betrachten wir zunächst einmal Artikel 1 III GG, der hier schon erwähnt wurde und nur die drei Elemente der Staatsgewalt erwähnt. Das Dir das aber vermutlich nicht reichen wird, eine Stellungnahme dazu:

Private Adressaten der Grundrechtsbindung:

"Wenn durch Art. 1 III GG nur die öffentliche Gewalt an die Grundrechte gebunden wird, nicht aber private Rechtssubjekte - außer in dem Fall, dass sie als Beliehene selbst punktuell öffentliche Gewalt ausüben -, dann ist das eine deutliche Aussage gegen eine Drittwirkung (=Wirkung der Grundrechte zwischen Privaten, Anm. von mir) der Grundrechte. Hierunter versteht man die Geltung der Grundrechte über das klassische Zweierverhältnis zwischen Einzelnen und Staat hinaus auch im Verhältnis des einen zum anderen Einzelnen (also zum Dritten)"

Grundrechte Staatsrecht II , Pieroth/Schlink 23. Aufl. 2007, Rn. 173

Hinzu kommt ein historisches Argument, da die Grundrechte klassischerweise Abwehrrechte des einzelnen gegen den Staat sind sowie ein Umkehrschluss aus z.B. Art. 9 III 2 GG, der eine unmittelbare Drittwirkung postuliert, was andere Grundrechte gerade nicht tun. ; vgl, auch hier Pieroth/Schlink aaO, Rn. 175

Das Argument aus Art. 1 II GG, der das Bekenntnis des deutschen Volkes zu den Menschenrechten enthält, kann hingegen die oben genannten Argumente aus Wortlaut, Genese und Systematik nicht entkräften. Zwar macht dieser Einwand deutllich, dass die Grundrechte auch im Verhältnis von Privaten nciht völlig bedeutungslos sind. "Gleichwohl kann das nicht zu einer unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte des Grundgesetzes führen" (hL und ständige Rspr. des BVerfG )

Pieroth/Schlink aaO, Rn. 176

Was es gibt, ist eine mittelbare Wirkung der Grundrechte und zwar über die Generalklauseln des Privatrechts wie z.B. §§ 138, 242 BGB

Heinrich_Kraemer
15.03.2010, 22:18
Das Negerpaar ist sich schon der Rechtslage bewußt und hat gleich geklagt, in Gefahr selber zahlen zu müssen?! Da hat die Gutmenschenbürokratie schon ganze Arbeit geleistet.

Neutraler
15.03.2010, 23:11
Eigentlich ist das ein schwerer Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Wenn man nicht mit Schwarzen unter einem Dach leben möchte oder eine Wohnung an sie vermieten will, dann sollte man dies sagen dürfen. Sicherlich sollte man nicht unbedingt "Neger" sagen, wenn sie vor einem stehen, aber es ist doch besser, den wahren Grund zu nennen als zu lügen, oder? Was würdet ihr tun, wenn so eine Situation kommt.

Heinrich_Kraemer
15.03.2010, 23:29
Eigentlich ist das ein schwerer Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Wenn man nicht mit Schwarzen unter einem Dach leben möchte oder eine Wohnung an sie vermieten will, dann sollte man dies sagen dürfen. Sicherlich sollte man nicht unbedingt "Neger" sagen, wenn sie vor einem stehen, aber es ist doch besser, den wahren Grund zu nennen als zu lügen, oder? Was würdet ihr tun, wenn so eine Situation kommt.

Selbstverständlich lügen. Ist mittlerweile reine Notwendigkeit in diesem Staat.

Unschlagbarer
17.03.2010, 09:07
Jetzt bin ich gerade bei einer Exkursion in mein Kontrollzentrum über diesen alten Beitrag gestolpert und will meine Stellungnahme noch untermauern.Ich weiß nicht, welchen Bezug deine Kenntnisse zur rechtlichen Lage tatsächlich haben, es mag ja sein, dass das alles stimmt, was du schreibst, ich hab aber eben nur die eine Aussage, die da sagt, dass das Grundgesetz für alle gelte.

Ich verweise nur auf den Artikel in der Rheinischen Post (http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Afrikanisches-Paar-erhaelt-Schadenersatz_aid_808720.html):


Von Vermieter als "Neger" bezeichnet
Afrikanisches Paar erhält Schadenersatz
zuletzt aktualisiert: 19.01.2010 - 14:53

Köln (RPO). Einem dunkelhäutigen Paar ist nun vom Oberlandesgericht Köln wegen erlittener Diskriminierungen Schadenersatz zugesprochen worden. Bei der Wohnungssuche war das Paar aufgrund seiner Hautfarbe als Mieter abgelehnt und zugleich als "Neger" diskriminiert worden.

Nach Gerichtsangaben vom Dienstag hatte das afrikanische Paar eine Wohnung in Aachen besichtigen wollen und war von der Hausmeisterin mit den Worten abgewiesen worden, die Wohnung werde nicht an "Neger...äh, Schwarzafrikaner oder Türken" vermietet. Mit dieser Äußerung und der Verweigerung der Besichtigung habe die Hausmeisterin Menschenwürde und Persönlichkeitsrecht des Paares verletzt, urteilte das Gericht.

Dem Richterspruch zufolge erhält das Paar nun 5056 Euro von einem in Aachen ansässigen Immobilienverwalter, weil dieser nach Auffassung des Gerichts für das Verhalten der Hausmeisterin haftbar ist. Die Summe setzt sich zusammen aus dem Schadenersatz für die Fahrkosten des nach Aachen angereisten Paares und zusätzlich einer Art Schmerzensgeld, weil das Persönlichkeitsrecht der Afrikaner besonders schwerwiegend verletzt worden sei.

Die Bezeichnung "Neger" sei nach heutigem Verständnis eindeutig diskriminierend und ehrverletzend, befand das Gericht. Ein Angriff auf die Menschenwürde des Paares sei es auch, dass ihm allein wegen der Hautfarbe die Besichtigung und mögliche Anmietung der Wohnung verweigert worden sei. Bei seiner Klage war das Paar vom Gleichstellungsbüro der Stadt Aachen unterstützt worden.aus dem klar hervorgeht, dass die im GG festgelegten Verhaltensweisen verletzt wurden.


Was mir aber gefällt, ist deine # Signatur
"Philosophie ist der Versuch, eine Begründung für das zu finden, woran man instinktiv glaubt."

Das ist gleichermaßen auf Theologie anzuwenden. Ich sehe da keinerlei prinzipiellen Unterschied. Die Theologen versuchen seit langem, Begründungen zu finden für den Glauben an Götter. Und es gelingt ihnen immer weniger. Jetzt geben manche von ihnen wenigstens schon offen zu, dass sich die religiösen Behauptungen nicht wissenschaftlich beweisen lassen.

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Cinnamon
18.03.2010, 16:34
Ich weiß nicht, welchen Bezug deine Kenntnisse zur rechtlichen Lage tatsächlich haben, es mag ja sein, dass das alles stimmt, was du schreibst, ich hab aber eben nur die eine Aussage, die da sagt, dass das Grundgesetz für alle gelte.

Ich verweise nur auf den Artikel in der Rheinischen Post (http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Afrikanisches-Paar-erhaelt-Schadenersatz_aid_808720.html):

aus dem klar hervorgeht, dass die im GG festgelegten Verhaltensweisen verletzt wurden.


Was mir aber gefällt, ist deine # Signatur
"Philosophie ist der Versuch, eine Begründung für das zu finden, woran man instinktiv glaubt."

Das ist gleichermaßen auf Theologie anzuwenden. Ich sehe da keinerlei prinzipiellen Unterschied. Die Theologen versuchen seit langem, Begründungen zu finden für den Glauben an Götter. Und es gelingt ihnen immer weniger. Jetzt geben manche von ihnen wenigstens schon offen zu, dass sich die religiösen Behauptungen nicht wissenschaftlich beweisen lassen.

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Das GG bindet nur den Staat, wie oft soll man das noch sagen?

CarlCarlsen
18.03.2010, 22:52
Ich weiß nicht, welchen Bezug deine Kenntnisse zur rechtlichen Lage tatsächlich haben, es mag ja sein, dass das alles stimmt, was du schreibst, ich hab aber eben nur die eine Aussage, die da sagt, dass das Grundgesetz für alle gelte.

Ich verweise nur auf den Artikel in der Rheinischen Post (http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Afrikanisches-Paar-erhaelt-Schadenersatz_aid_808720.html):

aus dem klar hervorgeht, dass die im GG festgelegten Verhaltensweisen verletzt wurden.

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Vermutlich fußt diese Entscheidung auf §§ 823, 831 BGB. Die Rechtsprechung erkennt das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG als sonstiges (absolutes) Recht i.S.d. § 823 I an. Dieses sah das OLG Köln augenscheinlich durch die Bezeichnung als Neger und die auf der Hautfarbe beruhende Weigerung, an das Paar zu vermieten, als veletzt an.



Was mir aber gefällt, ist deine # Signatur
"Philosophie ist der Versuch, eine Begründung für das zu finden, woran man instinktiv glaubt."

Das ist gleichermaßen auf Theologie anzuwenden. Ich sehe da keinerlei prinzipiellen Unterschied. Die Theologen versuchen seit langem, Begründungen zu finden für den Glauben an Götter. Und es gelingt ihnen immer weniger. Jetzt geben manche von ihnen wenigstens schon offen zu, dass sich die religiösen Behauptungen nicht wissenschaftlich beweisen lassen.

Ist denn nicht die Religion eine Spielart der Philosophie? ;)

GG146
18.03.2010, 22:58
Vermutlich fußt diese Entscheidung auf §§ 823, 831 BGB. Die Rechtsprechung erkennt das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG als sonstiges (absolutes) Recht i.S.d. § 823 I an. Dieses sah das OLG Köln augenscheinlich durch die Bezeichnung als Neger und die auf der Hautfarbe beruhende Weigerung, an das Paar zu vermieten, als veletzt an.

Falsch vermutet, die deutsche Rechtsprechung hat das aus diesen allgemeinen Vorschriften heraus nie entwickelt.

Das fußt ausschliesslich auf der konkreten Rechtgrundlage des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, dass von der europäischen Ebene vorgegeben wurde:

http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html

CarlCarlsen
18.03.2010, 23:05
Falsch vermutet, die deutsche Rechtsprechung hat das aus diesen allgemeinen Vorschriften heraus nie entwickelt.

Das fußt ausschliesslich auf der konkreten Rechtgrundlage des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, dass von der europäischen Ebene vorgegeben wurde:

http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html

Schau mal auf der Seite vorbei. Das OLG hat, zumindest lässt das diese Kurzfassung vermuten, den Beklagten über § 831 in die Haftung für den Hausmeister reinmanövriert. Ich dachte auch zuerst an das AGG, das würde auch passen, aber das "Urteil" äußert sich da anders.

Nachtrag: Voilà:

http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/19_01_2010/index.php

Hier der Volltext des Urteils:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2010/24_U_51_09urteil20100119.html

Tatsächlich stützt sich dieses auf § 831 und das dadurch geschützte Persönlichkeitsrecht. Schmerzensgeld dann aus §§ 823, 831 direkt bzw. Art. 2 I, 1 I GG.

GG146
19.03.2010, 09:41
Hier der Volltext des Urteils:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2010/24_U_51_09urteil20100119.html

Tatsächlich stützt sich dieses auf § 831 und das dadurch geschützte Persönlichkeitsrecht. Schmerzensgeld dann aus §§ 823, 831 direkt bzw. Art. 2 I, 1 I GG.

In dem Urteil steht aber auch, dass der § 21 AGG nur mangels Passivlegitimation nicht einschlägig sei, weil der Vermieter die diskriminierende Äusserung dazu selbst gemacht haben müsste. Die Haftung nach § 831 wird damit begründet, dass der Vemieter seinen Erfüllungsgehilfen bei Inkrafttreten des AGG nicht entsprechend geschult habe.

Die heutige Lesart des § 823 Abs. 1 in dieser Frage hat natürlich auch etwas mit dem AGG zu tun - eigentlich hätte das Gericht m. M. n. das AGG als Schutzgesetz nach § 823 Abs. 2 BGB ansehen müssen.

Vor Inkraftreten des AGG hat die Rechtsprechung - wie ich zuvor geschrieben hatte - jedenfalls aus den allgemeinen deutschen Vorschriften nicht herausgelesen, dass so eine Ungleichbehandlung im Zivilrechtsverkehr (ausserhalb des Arbeitsrechts) eine Schadensersatzpflicht auslösen würde.

Unschlagbarer
20.03.2010, 07:57
Eigentlich ist das ein schwerer Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Wenn man nicht mit Schwarzen unter einem Dach leben möchte oder eine Wohnung an sie vermieten will, dann sollte man dies sagen dürfen. Sicherlich sollte man nicht unbedingt "Neger" sagen, wenn sie vor einem stehen, aber es ist doch besser, den wahren Grund zu nennen als zu lügen, oder? Was würdet ihr tun, wenn so eine Situation kommt.Seine Meinung zu sagen ist die eine Sache. Diese Meinung aber in die Tat umsetzen, eine völlig andere. Und das wird nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Meinungsfreiheit bedeutet ja nicht Handlungsfreiheit für jedermann.

Hätten die Nazis nur gegen die Juden polemisiert, gegen sie gehetzt, sie aber ansonsten behandelt wie alle anderen auch, hätte es keinen Holocaust gegeben. Es wäre zwar auch nicht begründet und auch nicht anständig und "nur" in der christlichen Tradition der vergangenen zwei Jahrtausende, aber kein solches Verbrechen wie die Umsetzung ihres Rassenhasses.

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latinroad
23.03.2010, 07:09
Ich finde es nicht diskriminierend. Der geht also offensichtlich von seiner persönlichen Meinung aus, allgemein gültig ist sie also nicht.


Ich würde wohl auch nicht an Neger vermieten, an Linke sicher nicht.

Ich würde genauso weniger an Türken, Araber etc. vermieten wenn ich nur ein Haus hätte. Würde ja die ganzen Mieten kaputtmachen. Klar wenn es ein ganzes Türkenviertel wäre - das wäre was anderst!

lupus_maximus
23.03.2010, 07:28
Ich würde genauso weniger an Türken, Araber etc. vermieten wenn ich nur ein Haus hätte. Würde ja die ganzen Mieten kaputtmachen. Klar wenn es ein ganzes Türkenviertel wäre - das wäre was anderst!
Ich würde auch nicht an Ersatzdeutsche vermieten!

Die haben die lästige Angewohnheit, ihren Müll ständig aus dem Fenster zu werfen!
Außerdem würde es laufend brennen weil die keine Ahnung von der Nutzung unserer technischen Geräte haben.

Praktisch müßte man jedes Jahr das Haus verlegen, wenn man den Müllbergen entkommen will!

Nanu
23.03.2010, 18:12
Ich würde genauso weniger an Türken, Araber etc. vermieten wenn ich nur ein Haus hätte. Würde ja die ganzen Mieten kaputtmachen. Klar wenn es ein ganzes Türkenviertel wäre - das wäre was anderst!

Ein gut bürgerliches Viertel mit adäquaten Mieten und Grundstückspreisen kann sich rasend schnell zum nur noch weit unter Wert verkaufbaren Grund und Boden entwickeln.

Sobald das erste Haus eines solchen Viertels an "Südländer" übergeht, ist wahnsinnig schnelles Agieren, d.h. Verkaufen angesagt. Ganze Stadtteile im Ruhrgebiet, die innerhalb von nur 2 bis 3 Jahren 70 bis 80% an Wert verloren haben, sind Beispiel und Mahnung genug.