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Vollständige Version anzeigen : Verwaltungsgericht Koblenz: keine GEZ-Gebühr für Computer mit Internetanschluss



Ganz_unten
19.01.2010, 12:44
http://www.silicon.de/cio/wirtschaft-politik/0,39038992,39194650,00/urteil+keine+gez_gebuehr+fuer+computer+mit+webansc hluss.htm

Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt:


Ein Rechtsanwalt oder Geschäftsmann muss für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühren bezahlen. Ob er damit Fernseh- und Hörfunk-Sendungen empfangen kann ist nicht entscheidend, die vorrangige Nutzung ist es. Eine Funktion rechtfertigt also nicht automatisch eine Gebührenerhebung.


Werden generell bald keine GEZ-Gebühren für Computer mit Webanschluss mehr erhoben?

Ich habe da meine Zweifel.....

Wer freiwillig Öffentlich-rechtlichen Rundfunk usw. auf seinem Computer "empfängt", der soll meinentwegen der GEZ die ihr zustehenden Gebühren überweisen. Alle anderen Bürger sind bitte schön unbehelligt zu lassen!

Auf jeden Fall ist eine klar und gesetzlich verankerte Umkehr der Beweislast erforderlich!

Agano
19.01.2010, 13:00
http://www.silicon.de/cio/wirtschaft-politik/0,39038992,39194650,00/urteil+keine+gez_gebuehr+fuer+computer+mit+webansc hluss.htm

Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt:



Werden generell bald keine GEZ-Gebühren für Computer mit Webanschluss mehr erhoben?

Ich habe da meine Zweifel.....

Wer freiwillig Öffentlich-rechtlichen Rundfunk usw. auf seinem Computer "empfängt", der soll meinentwegen der GEZ die ihr zustehenden Gebühren überweisen. Alle anderen Bürger sind bitte schön unbehelligt zu lassen!

Auf jeden Fall ist eine klar und gesetzlich verankerte Umkehr der Beweislast erforderlich!nun, der gerichtsbeschluss bestätigt es doch, oder... kannste nicht lesen?! richard

Ganz_unten
19.01.2010, 13:18
nun, der gerichtsbeschluss bestätigt es doch, oder... kannste nicht lesen?! richard

Es gibt auch ein völlig anderes Urteil,
siehe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach vom 10. Juli 2008
AN 5 K 08.00348

http://www.vgh.bayern.de/VGAnsbach/documents/08-00348.pdf

Gehirnnutzer
19.01.2010, 14:29
Man merkt wieder, das ihr nur selektiv lest.

Beide Urteile beschäftigen sich mit geschäftlich genutzten PC.
Für Otto-Normalverbraucher sind sie also irrelevant.

Ganz_unten
19.01.2010, 22:42
Man merkt wieder, das ihr nur selektiv lest.

.

Ich wiederhole was oben schon gesagt wurde:


Ein Rechtsanwalt oder Geschäftsmann muss für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühren bezahlen. Ob er damit Fernseh- und Hörfunk-Sendungen empfangen kann ist nicht entscheidend, die vorrangige Nutzung ist es. Eine Funktion rechtfertigt also nicht automatisch eine Gebührenerhebung.

reich und schön
21.01.2010, 19:29
Die GEZ gehört abgeschafft wir brauchen keine öffentlichen-rechtlichen Medien.

Senator74
21.01.2010, 19:33
http://www.silicon.de/cio/wirtschaft-politik/0,39038992,39194650,00/urteil+keine+gez_gebuehr+fuer+computer+mit+webansc hluss.htm

Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt:



Werden generell bald keine GEZ-Gebühren für Computer mit Webanschluss mehr erhoben?

Ich habe da meine Zweifel.....

Wer freiwillig Öffentlich-rechtlichen Rundfunk usw. auf seinem Computer "empfängt", der soll meinentwegen der GEZ die ihr zustehenden Gebühren überweisen. Alle anderen Bürger sind bitte schön unbehelligt zu lassen!

Auf jeden Fall ist eine klar und gesetzlich verankerte Umkehr der Beweislast erforderlich!

Nun,ein Gesetz ändern,das Einnahmen beschert,war noch nie schwierig...

schastar
21.01.2010, 19:41
http://www.silicon.de/cio/wirtschaft-politik/0,39038992,39194650,00/urteil+keine+gez_gebuehr+fuer+computer+mit+webansc hluss.htm

Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt:



Werden generell bald keine GEZ-Gebühren für Computer mit Webanschluss mehr erhoben?

Ich habe da meine Zweifel.....

Wer freiwillig Öffentlich-rechtlichen Rundfunk usw. auf seinem Computer "empfängt", der soll meinentwegen der GEZ die ihr zustehenden Gebühren überweisen. Alle anderen Bürger sind bitte schön unbehelligt zu lassen!

Auf jeden Fall ist eine klar und gesetzlich verankerte Umkehr der Beweislast erforderlich!

Mal sehen was sich daraus entwickelt.

Landogar
22.01.2010, 12:50
http://www.silicon.de/cio/wirtschaft-politik/0,39038992,39194650,00/urteil+keine+gez_gebuehr+fuer+computer+mit+webansc hluss.htm

Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt:



Werden generell bald keine GEZ-Gebühren für Computer mit Webanschluss mehr erhoben?

Ich habe da meine Zweifel.....

Wer freiwillig Öffentlich-rechtlichen Rundfunk usw. auf seinem Computer "empfängt", der soll meinentwegen der GEZ die ihr zustehenden Gebühren überweisen. Alle anderen Bürger sind bitte schön unbehelligt zu lassen!

Auf jeden Fall ist eine klar und gesetzlich verankerte Umkehr der Beweislast erforderlich!


Man könnte die Empfangsfähigkeit von Programmen übers Internet schlicht an einen Benutzernamen und Passwort koppeln. Dann zahlt nur der, der es sehen kann und will.

heide
23.01.2010, 05:45
Die GEZ gehört abgeschafft wir brauchen keine öffentlichen-rechtlichen Medien.

Meine Zustimmung.

Senator74
23.01.2010, 10:18
Man könnte die Empfangsfähigkeit von Programmen übers Internet schlicht an einen Benutzernamen und Passwort koppeln. Dann zahlt nur der, der es sehen kann und will.

Auch bei laptops??

Landogar
23.01.2010, 10:45
Auch bei laptops??


Natürlich.

ARD und ZDF stellen ja auf ihren Homepages Inhalte zur Verfügung, in den sogenannten "Mediatheken". Die kann sich jeder ansehen, der über einen PC oder Laptop mit Internetzugang verfügt.


http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite#/hauptnavigation/startseite/


Die Logik der GEZ besteht ja darin, dass der Computer somit automatisch zu einem Empfangsgerät wird, völlig gleichgültig, ob der Computer primär für ganz andere Sachen genutzt wird.

Die Lösung wäre also, dass nur derjenige die Inhalte ansehen kann, der auch GEZ-Teilnehmer ist, und für seinen Computer die Rundfunkgebühr entrichtet. Einfach, in dem sich der Nutzer in den Mediatheken mit seiner GEZ-Teilnehmernummer und einem Passwort einloggen muss, im Prinzip also wie hier im Forum.

Nordlicht
24.01.2010, 21:50
Die Lösung wäre also, dass nur derjenige die Inhalte ansehen kann, der auch GEZ-Teilnehmer ist, und für seinen Computer die Rundfunkgebühr entrichtet. Einfach, in dem sich der Nutzer in den Mediatheken mit seiner GEZ-Teilnehmernummer und einem Passwort einloggen muss, im Prinzip also wie hier im Forum.

Richtig. Das ist die einzige, praktikable Lösung, die zudem auch noch ohne großen Aufwand zu realisieren wäre.
Das Ungerechte an dem bisherigem Prinzip ist ja auch, dass das Online-Angebot und per SAT-Anlage auch das reguläre Programm weltweit zu empfangen ist.
Zahlen muss aber nur derjenige mit gemeldetem Wohnsitz in Deutschland.
Fahre ich also mit meinem Laptop z.B. in die benachbarten Niederlande kann ich mir die Angebote der ZDF-Mediathek völlig legal anschauen ohne nur 1 Cent zu zahlen. Und wenn ich dann dort an meinem Wohnwagen die mobile SAT-Anlage installiere empfange ich auch das Live-Programm der ÖR ohne etwas zahlen zu müssen.

Beim Online-Angebot ist es zumindest bei mir so, dass mein PC und mein Internetanschluss schon vorhanden war bevor man an sowas wie die Mediathek überhaupt gedacht hat. Ich kann mich noch daran erinnern wie ich den Telefonhörer in den Akustikkoppler gedrückt habe und schon die nächste Telefonrechnung vor dem geistigen Auge hatte.
Jetzt wird da auf einmal irgendwas im Internet bereitgestellt und ich soll dafür zahlen nur weil ich es mir theoretisch anschauen könnte.
Da kann ja jeder daherkommen und kostenpflichtige Inhalte anbieten und wer diese Inhalte theoretisch abrufen könnte hat zu bezahlen, egal ob er das Angebot nutzt oder nicht.

Senator74
25.01.2010, 17:54
Mit so einer Regelung kann glaube ich jeder Betroffene "leben"...