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Vollständige Version anzeigen : BGH stärkt rechte von Kinderschänder



Sterntaler
13.01.2010, 18:24
ich hoffe das so ein Schwein sich mal ein Kind von einem BRD Justiz Angehöriger schnappt und vergewaltigt es nach Strich und Faden, damit die Herrschaften mal ihrer eigene Medizin schlucken.



Sexualstraftäter bleibt auf freiem Fuß
Ein in Heinsberg (NRW) lebender Sexualstraftäter muss nicht in nachträgliche Sicherungsverwahrung. Das entschied der Bundesgerichtshof. Vor einem Jahr wurde er aus der Haft entlassen.



Quelle (http://www.n24.de/news/newsitem_5752490.html)

Cinnamon
13.01.2010, 20:02
Das Urteil ist völlig gerechtfertigt. Bei der Verurteilung wurde nun mal keine Sicherungsverwahrung verhängt und wie die Richter richtig sagten kamen während der Haft keine neuen Erkenntnisse hinzu, nur alte Erkenntnisse wurden neu bewertet. Man kann sich nicht aussuchen, für wen Grundrechte gelten sollen und für wen nicht, zumal die Richter heute eben auch verhindert haben, dass der Willkür Tür und Tor geöffnet wird.

Für die Heinsberger verständlicherweise eine schlimme Sache, aber man muss eben auch mal die größere Dimension sehen.

Brotzeit
13.01.2010, 20:08
Mir tun die Kinder leid! ...........

Cinnamon
13.01.2010, 20:10
Mir tun die Kinder leid! ...........

Natürlich. Aber die Justiz hat nun mal nicht den Luxus, solche grundsätzlichen Fragen emotional zu entscheiden.

Rumburak
13.01.2010, 20:22
Das Urteil ist völlig gerechtfertigt. Bei der Verurteilung wurde nun mal keine Sicherungsverwahrung verhängt und wie die Richter richtig sagten kamen während der Haft keine neuen Erkenntnisse hinzu, nur alte Erkenntnisse wurden neu bewertet. Man kann sich nicht aussuchen, für wen Grundrechte gelten sollen und für wen nicht, zumal die Richter heute eben auch verhindert haben, dass der Willkür Tür und Tor geöffnet wird.

Für die Heinsberger verständlicherweise eine schlimme Sache, aber man muss eben auch mal die größere Dimension sehen.

So, und jetzt landest Du Trottel auf Ignore bevor ich deinetwegen noch nen Infarkt kriege!/:(

Mr Capone-E
13.01.2010, 21:02
Da wird wohl schon nach dem Koran entschieden?

Fiel
13.01.2010, 21:07
So, und jetzt landest Du Trottel auf Ignore bevor ich deinetwegen noch nen Infarkt kriege!/:(

Nun sei mal nicht so streng. Wir wissen ja, dass die Nazis gerade bei Kinderschändern keinen Spaß verstehen und das ist ja auch gut so. Aber man kann nicht sagen, dass das BGH das Recht von Kinderschändern stärkt. Höchstens kann man sagen, dass die Gesetze schlampig wie immer von den Politikern gestrickt wurden. Das Problem liegt wieder einmal bei den völlig unfähigen Politikern.

sporting
13.01.2010, 21:08
ich hoffe das so ein Schwein sich mal ein Kind von einem BRD Justiz Angehöriger schnappt und vergewaltigt es nach Strich und Faden, damit die Herrschaften mal ihrer eigene Medizin schlucken.

das hoffe ich nicht, was kann das kind dafür ... deine aussage ist abartig.

hätte es jemanden aus meiner familie betroffen wäre ich froh wenn man dieses schwein sofort wieder auf freien fuss laufen lässt.

den dann könnte die familie über ihn richten.

Tormentor
13.01.2010, 21:12
ich hoffe das so ein Schwein sich mal ein Kind von einem BRD Justiz Angehöriger schnappt und vergewaltigt es nach Strich und Faden, damit die Herrschaften mal ihrer eigene Medizin schlucken.



Du bist nicht nur zu beschränkt,um die Aufgaben des BGH zu verstehen,sondern zudem noch ein widerlicher Perversling. Einem anderen Menschen solches Leid zu wünschen,gerade einem Kind,ist abartig.

Rumburak
13.01.2010, 21:24
Nun sei mal nicht so streng. Wir wissen ja, dass die Nazis gerade bei Kinderschändern keinen Spaß verstehen und das ist ja auch gut so. Aber man kann nicht sagen, dass das BGH das Recht von Kinderschändern stärkt. Höchstens kann man sagen, dass die Gesetze schlampig wie immer von den Politikern gestrickt wurden. Das Problem liegt wieder einmal bei den völlig unfähigen Politikern.

Was hat das bitte mit Deinem Verständniss von Nazis zu tun?

Eine Gesellschaft die ihr wichtigstes Gut, ihre Kinder nicht angemessen schützt und verteidigt ist wohl keinen Pfifferling wert!
Hier kann eine Drecksau, über Jahre, mehrere Kindern zu seelischen Krüppeln machen und erst wenn diese Bestien einem wehrlosen Kind die Kurgel durchschneidet wird über lange Haft nachgedacht.

In diesem Land geht Täterschutz vor Opferschutz und das sollte jeden normal denkenden Menschen wütend machen!

Und zu Finrod. Der geht mir mit seinem dümmlichen Geschwaffel schon lange auf den Sack und das muß ich mir nicht antun.

Grüße. Rumburak

Fiel
13.01.2010, 21:27
Einem anderen Menschen solches Leid zu wünschen,gerade einem Kind,ist abartig.

Das ist unserer Erbe, dass wir mit den wilden Horden aus dem Osten nach den 2.WK machen mußten. Da war es auch egal ob Alte, Frauen,
Kinder odes Babies bestialisch getötet wurden. Übertragen auf die Zustände in der BRD sind solche Gedanken nicht völlig unverständlich.

Tormentor
13.01.2010, 21:30
Das ist unserer Erbe, dass wir mit den wilden Horden aus dem Osten nach den 2.WK machen mußten. Da war es auch egal ob Alte, Frauen,
Kinder odes Babies bestialisch getötet wurden. Übertragen auf die Zustände in der BRD sind solche Gedanken nicht völlig unverständlich.

Ich fürchte,ich kann dir nicht folgen.

GG146
13.01.2010, 21:32
Für die Heinsberger verständlicherweise eine schlimme Sache, aber man muss eben auch mal die größere Dimension sehen.

Ja genau, der Einzelne ist nichts, das übergeordnete Prinzip ist alles. Die Idee ist nicht neu.

Blöd wird es nur, wenn man unschuldige Menschen nicht auf dem Altar einer faschistoiden Ideologie, sondern auf dem grundgesetzlicher Prinzipien opfern will.

Und der Gipfel der politischen Schizophrenie ist es, unschuldige Kinder für solche Rechtsprinzipien zu opfern ("Rückwirkungsverbot"), die in der jüngeren Vergangenheit permanent zweckentfremdet wurden und in ihrem ursprünglichen Sinn kaum noch zu greifen sind.

Rumburak
13.01.2010, 21:33
Wenn es nur das wäre,aber ein Mensch,der nicht sonderlich klug ist,muss kein schlechter Mensch sein. Es gehört vielmehr ein großes Maß an Bosartigkeit dazu, solche Wünsche zu äußern.

Auch dumme Menschen äußern leicht Dinge weil sie sich ihrer Tragweite nicht bewußt sind.

Fiel
13.01.2010, 21:35
Und zu Finrod. Der geht mir mit seinem dümmlichen Geschwaffel schon lange auf den Sack und das muß ich mir nicht antun.

Grüße. Rumburak

Da hast du natürlich völlig Recht. Aber das müssen wir eben aushalten.
Aber nochmal, das BGH konnte hier gar nicht anders handeln, da die Politiker die Gesetze eben so gemacht hatten. Das ganze System ist eben völlig desolat.

Lotos
13.01.2010, 21:41
Der BGH muss nach geltendem Recht entscheiden, nicht nach Moral oder Ethik.
Die Entscheidung ist leider richtig, auch wenn mir einige DInge einfallen, die man mit so einem Etwas anfangen könnte.

Tormentor
13.01.2010, 21:42
Das war mir völlig klar. Ich habe das auch extra genau so wegen dir geschrieben. Aber da kannste sowieso wieder nicht folgen. Du bist eben auch nur ganz einseitig orientiert.

Ich bezweifle,dass das etwas mit der Orientierung zu tun hat. Mir ist schlicht nicht klar,wo der Zusammenhang zwischen roten Greueltaten und Idioten,die Gewaltfantasien rausposaunen,ist.

GG146
13.01.2010, 21:48
Der BGH muss nach geltendem Recht entscheiden, nicht nach Moral oder Ethik.
Die Entscheidung ist leider richtig, auch wenn mir einige DInge einfallen, die man mit so einem Etwas anfangen könnte.

Menschenleben aufzuopfern, um vermeintliche Verletzungen hochrangiger Rechtsprinzipien zu vermeiden, die bei genauer Betrachtung gar nicht verletzt werden, ist kein geltendes Recht - danach ist dieses Aufopfern nämlich strikt untersagt weil mit Art. 1 GG nicht vereinbar - sondern richerliche Dekadenz im Endstadium der völligen geistigen Debilität.

Jodlerkönig
13.01.2010, 22:05
ich hoffe das so ein Schwein sich mal ein Kind von einem BRD Justiz Angehöriger schnappt und vergewaltigt es nach Strich und Faden, damit die Herrschaften mal ihrer eigene Medizin schlucken.





Quelle (http://www.n24.de/news/newsitem_5752490.html)das kind eines justizangehörigen kann ebenso wenig dafür wie ein anderes. kinderschänder sind der todesstrafe zuzuführen, da der staat nicht in der lage ist die bevölkerung vor diesen überführten bestien endgültig zu schützen, muß eine grundgesetzänderung her, die bei solchen taten die todesstrafe zwingen vorschreibt.

Rumburak
13.01.2010, 22:11
das kind eines justizangehörigen kann ebenso wenig dafür wie ein anderes. kinderschänder sind der todesstrafe zuzuführen, da der staat nicht in der lage ist die bevölkerung vor diesen überführten bestien endgültig zu schützen, muß eine grundgesetzänderung her, die bei solchen taten die todesstrafe zwingen vorschreibt.

Vom Gefühl her wäre ich bei solchen Verbrechen auch für die Todesstrafe. Mein Verstand ist aus einem Grund dagegen.

Es kann Unschuldige treffen.

Querulantin
13.01.2010, 22:16
Das Urteil ist völlig gerechtfertigt. Bei der Verurteilung wurde nun mal keine Sicherungsverwahrung verhängt und wie die Richter richtig sagten kamen während der Haft keine neuen Erkenntnisse hinzu, nur alte Erkenntnisse wurden neu bewertet. Man kann sich nicht aussuchen, für wen Grundrechte gelten sollen und für wen nicht, zumal die Richter heute eben auch verhindert haben, dass der Willkür Tür und Tor geöffnet wird.

Für die Heinsberger verständlicherweise eine schlimme Sache, aber man muss eben auch mal die größere Dimension sehen.
Danke Finrod!

Aber manche Menschen sehnen sich nach Pranger und anderen Unarten der willkürlichen Rechtssprechung.

Das Sexualstraftäter ein besonderer Fall sind, komischer Weise gehäuft Männer, ist eine andere Sache. Die Möglichkeiten zur Sicherungsverwahrung gibt es. Wann diese genutzt werden, hat nicht der Mopp zu entscheiden. Trotzdem sollte Opferschutz über Täterschutz gehen.

Mögliche und rechtlich umsetzbare Lösungen wären z.B., dass Sexualstraftäter niemals in der Nähe, z.B. in die selbn Stadt, wie ihre alten Opfer wohnen dürfen. Und zieht das Opfer zufällig in die Stadt des Täter, muss der Täter sofort wegziehen. Aktuell ist es eher umgedreht.

Liebe Grüße Q.

Jodlerkönig
13.01.2010, 22:22
........Mögliche und rechtlich umsetzbare Lösungen wären z.B., dass Sexualstraftäter niemals in der Nähe, z.B. in die selbn Stadt, wie ihre alten Opfer wohnen dürfen. Und zieht das Opfer zufällig in die Stadt des Täter, muss der Täter sofort wegziehen. Aktuell ist es eher umgedreht.

Liebe Grüße Q.na dann können wir ihn gleich mit wattebeuschchen bewerfen. so ein mistschwein darf niemals mehr die möglichkeit bekommen, so eine tat zu wiederholen. und das geht nur auf 2 möglichkeiten...entweder aufhängen oder einsperren und schlüssel wegschmeissen.

es ist eine sauerei, daß dieser staat dieses schwein wieder rauslässt, weil so ein saudummer richter die sicherungsverwahrung nicht ausspricht. wer ist demnächst dann der schuldige wenn er das nächste kind vergewaltigt?! der staat? der richter? das opfer? deren eltern? nä aufhängen die sau!

Landogar
13.01.2010, 22:39
Dem BGH blieb aufgrund der Rechtslage gar keine andere Wahl, als so zu entscheiden, leider.


Die rechtliche Situation wird im "lawblog" recht anschaulich verdeutlicht:


Die Strafkammer, die nunmehr über die nachträgliche Sicherungsverwahrung nach § 66b StGB zu entscheiden hatte, stellte – wiederum sachverständig beraten – nunmehr doch einen Hang fest. Sie kam zu dem Ergebnis, dass vom Verurteilten sehr wohl erhebliche Sexualstraftaten zu erwarten sind. Deshalb sei er für die Allgemeinheit gefährlich. Diese abweichende Beurteilung des Hanges und der Gefährlichkeit beruht allerdings allein auf einer Neubewertung der bereits damals bekannten Umstände der Tat und der Persönlichkeit des Verurteilten.

Somit fehlte eine Voraussetzung für die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die das Gesetz ausdrücklich vorsieht: Es müssen vor Ende des Vollzugs der Freiheitsstrafe Tatsachen für die Gefährlichkeit des Verurteilten erkennbar werden. Hierbei muss es sich um neue Tatsachen handeln.


http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/01/13/heinsberger-straftater-bleibt-frei/

Fiel
13.01.2010, 22:46
Dem BGH blieb aufgrund der Rechtslage gar keine andere Wahl, als so zu entscheiden, leider.


Selbst das leider muß natürlich in Frage gestellt werden. Es ist inzwischen eine absolut völlig unverständliche Flut von sogenannten Sicherheitsverwahrungen entstanden.
Die Richter sollen ihre Urteile treffen von mir aus Lebenslang, Todesstrafe oder Vierteilung. Aber dieses völlig bescheuerte Instrument der Sicherheitsverwahrung ist zu nichts tauglich und beschädigt nur den Rechtsstaat.

Michel
13.01.2010, 23:09
Selbst das leider muß natürlich in Frage gestellt werden. Es ist inzwischen eine absolut völlig unverständliche Flut von sogenannten Sicherheitsverwahrungen entstanden.
Die Richter sollen ihre Urteile treffen von mir aus Lebenslang, Todesstrafe oder Vierteilung. Aber dieses völlig bescheuerte Instrument der Sicherheitsverwahrung ist zu nichts tauglich und beschädigt nur den Rechtsstaat.


Gewohnheitsververbrecher, und vor allem Schwerverbrecher wie Mörder und Vergewaltiger sind dauerhaft einzusperren.

Das wird man aber in dieser BRD nicht durchsetzen können.
Ein Hauptgrund warum diese BRD auch ihrem wohlverdienten Ende zugehen wird.

Assoziale Gesindel und krankes Gelumpe sind aus der Bevölkerung herauszuholen und dauerhaft einzusperren.
Die BRD verhätschelt aber ihre Kriminellen, sie werden nicht nur verhätschelt, auf der kommunalen Ebene bilden Kriminelle und Staatsorgane flächendeckend bereits seit Jahrzehnten mafiöse Strukturen.

Tormentor
13.01.2010, 23:58
Je nach Intention gelte ich hier als Kommunsit, oder Anarchist, nur nie als Anarcho-Kommunist.



Den meisten Foristen wird es wohl so wie mir gehen,dass sich "Anarcho-Kommunisten" in den meisten Fällen als pubertierende Halbwissende entpuppt haben,die einfach gerne ne Ideologie mit den dollen Namen vertreten wollen und sich was schön kompliziertes und möglichst linkes gesucht haben. Nicht persönlich gemeint,aber das ist zumindest meine Erfahrung.

Fiel
14.01.2010, 00:04
Gewohnheitsververbrecher, und vor allem Schwerverbrecher wie Mörder und Vergewaltiger sind dauerhaft einzusperren.

Das wird man aber in dieser BRD nicht durchsetzen können.
Ein Hauptgrund warum diese BRD auch ihrem wohlverdienten Ende zugehen wird.

Assoziale Gesindel und krankes Gelumpe sind aus der Bevölkerung herauszuholen und dauerhaft einzusperren.
Die BRD verhätschelt aber ihre Kriminellen, sie werden nicht nur verhätschelt, auf der kommunalen Ebene bilden Kriminelle und Staatsorgane flächendeckend bereits seit Jahrzehnten mafiöse Strukturen.

Das kann ich nachvollziehen. Aber dann muß man auch die Gesetze ändern, Lager einrichten und alles dafür tuen, dass dem Volk die Verbrecher erspart bleiben. Jede Straftat, die verhindert werden kann und dem normalen Bürger schaden zufügt, ist zu begrüßen. Dabei sollten aber besonders die Verbrechen in Schlips und Kragen besonders hart behandelt werden.

Commodus
14.01.2010, 05:24
Hat nicht erst das EuGh die nachträgliche Sicherheitsverwahrung einkassiert?

Sterntaler
14.01.2010, 05:38
die Richter gehören allesamt hinter Gittern, das Verbrecherschwein ist bekannt für seine Gefährlichkeit, trotzdem wird die Ratte nicht weggesperrt. damit machen die Kinderschänderfreunde sich an einem neuen Fall mitschuldig.

McDuff
14.01.2010, 05:42
Immer schön Recht, Gesetz und Gesellschaft zersetzen, ganz wie es die Eurokraten und Rotfrontler wollen.

Sterntaler
14.01.2010, 05:45
das die Kriminelle gern auf die Deutschen extra loslassen dient deren dreckigen Ziel die Deutschen und Europäer zu zerstören und zu schädigen. Pädophile , Gendermainstream etc. pp. Freunde die Volkszersetzer.

heide
14.01.2010, 05:46
Natürlich. Aber die Justiz hat nun mal nicht den Luxus, solche grundsätzlichen Fragen emotional zu entscheiden.

Der BGH muss sich an dem Urteil der EU richten. So wird es sicher nicht zu einer nachträglichen Sicherheitsverwahrung kommen.
Es bleibt die Frage, wie in der Zukunft mit solchen Tätern umgegangen werden soll.
Im Grunde genommen bleibt dann nur eine lebenslange Haft.

heide
14.01.2010, 05:47
das hoffe ich nicht, was kann das kind dafür ... deine aussage ist abartig.

hätte es jemanden aus meiner familie betroffen wäre ich froh wenn man dieses schwein sofort wieder auf freien fuss laufen lässt.

den dann könnte die familie über ihn richten.

Das wäre Selbstjustiz. Ist verboten.

Sterntaler
14.01.2010, 05:47
das BGH ist kein verlängerter Arm der EU Verbrecher, dann kann es sich auflösen, wir brauchen keine Institution die gegen die Bevölkerung arbeitet , aber von dieser unterhalten wird.

Sterntaler
14.01.2010, 05:47
Das wäre Selbstjustiz. Ist verboten.

wenn schon, Kinderficken ist auch verboten. So ist dies Notwehr.

Sterntaler
14.01.2010, 05:52
Kinderficker haben in der EU gute Karten, siehe Polanski, Doutroux und Co. Der letztere soll hohe pädophile Kreise in Belgien mit Kindern versorgt haben.

heide
14.01.2010, 05:55
Hat nicht erst das EuGh die nachträgliche Sicherheitsverwahrung einkassiert?

So ist es.

harlekina
14.01.2010, 06:08
Er wird seit knapp einem Jahr rund um die Uhr von der Polizei bewacht.

Wirtschaftlich gesehen ist das Wegsperren billiger.

schastar
14.01.2010, 06:27
wenn schon, Kinderficken ist auch verboten. So ist dies Notwehr.

Nein, das wäre Mord

§ 32
....

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Wenn, dann müßtest du ihn schon bei der Tat erwischen, und selbst dann darfst du nur ein Mindestmaß an Gewalt anwenden, und zwar nur soviel um die Tat zu stoppen. Fühlt er sich alleine Aufgrund deiner Anwesenheit gestört und läuft davon, ist die Tat als beendet anzusehen und somit keine Notwehr mehr.

Aus dem gleichen Grund darf man auch keinem Schläger hinterher schießen, oder vorsorglich stehlende Kinder erschlagen, selbt wenn damit zu rechnen ist daß dies nicht ihre letzte Straftat war.

Commodus
14.01.2010, 06:37
Kinderficker haben in der EU gute Karten, siehe Polanski, Doutroux und Co. Der letztere soll hohe pädophile Kreise in Belgien mit Kindern versorgt haben.

Und nun gehe eine Stufe höher ( Cohn-Bendit ) ins EU-Parlament.

Entfernungsmesser
14.01.2010, 06:52
Für die Heinsberger verständlicherweise eine schlimme Sache, aber man muss eben auch mal die größere Dimension sehen.

Hast du Frau und Kinder?? Evtl. Töchter??

Na, dann können sie ja richtig stolz auf dich sein! So einen "Beschützer" mögen Frauen.

Oder haben die Damen dich Weichei durchschaut und haben schon längst das Weite gesucht?

Onanie, Onana!

bernhard44
14.01.2010, 06:53
das die Kriminelle gern auf die Deutschen extra loslassen dient deren dreckigen Ziel die Deutschen und Europäer zu zerstören und zu schädigen. Pädophile , Gendermainstream etc. pp. Freunde die Volkszersetzer.

klar und nun züchten sie auch noch Pädos um uns zu zerstören...... :rolleyes:
Dass der Kerl in den tiefsten Kerker gehört ist eine ganz andere Frage.

Paul Felz
14.01.2010, 07:15
Man hätte die "nachträgliche" Sicherungsverwahrung einfach in "vorsorgliche" Sicherungsverwahrung umbenennen sollen ;)

heide
14.01.2010, 07:44
http://www.n-tv.de/panorama/Sextaeter-bleibt-draussen-article677102.html


..."Die Kinderhilfe kritisierte, wegen der Gesetzeslücke müsse nun die Polizei den Mann an dessen Heimatort rund um die Uhr bewachen. Dies koste rund 100.000 Euro im Monat. Es sei unverständlich, dass der Gesetzgeber dagegen nicht einschreite. Die Deutsche Polizeigewerkschaft erklärte, mit einer "unzureichenden, um nicht zu sagen schlampigen Gesetzgebung" seien Sicherheitslücken geschaffen worden. Noch in diesem Jahr müsse das Gesetz zur Sicherungsverwahrung novelliert werden, forderte Gewerkschaftschef Rainer Wendt im MDR."....

Ist es rein rechnerisch nicht preiswerter, eine lebenslange Haft für "Kinderschänder" einzufordern?

Cinnamon
14.01.2010, 08:00
Was hat das bitte mit Deinem Verständniss von Nazis zu tun?

Eine Gesellschaft die ihr wichtigstes Gut, ihre Kinder nicht angemessen schützt und verteidigt ist wohl keinen Pfifferling wert!
Hier kann eine Drecksau, über Jahre, mehrere Kindern zu seelischen Krüppeln machen und erst wenn diese Bestien einem wehrlosen Kind die Kurgel durchschneidet wird über lange Haft nachgedacht.

In diesem Land geht Täterschutz vor Opferschutz und das sollte jeden normal denkenden Menschen wütend machen!

Und zu Finrod. Der geht mir mit seinem dümmlichen Geschwaffel schon lange auf den Sack und das muß ich mir nicht antun.

Grüße. Rumburak

Jetzt nimm erstmal deine Blutdrucksenker und dann überleg noch mal, um was es geht. Der BGH hat nicht die Rechte von Kinderschändern gestärkt, es gibt in diesem Zusammenhang auch keine Lücken im Gesetzessystem. Der BGH hat ganz richtigerweise entschieden, dass man nicht einfach während der Haft oder an deren Ende schon beim Urteil bekannte Tatsachen neu bewerten darf, um die Haft dann willkürlich zu verlängern. Für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung braucht es neue Tatsachen. Das Gericht, das ihn verurteilt hat, hat den Fehler gemacht und sonst niemand.

schastar
14.01.2010, 08:08
Hast du Frau und Kinder?? Evtl. Töchter??

Na, dann können sie ja richtig stolz auf dich sein! So einen "Beschützer" mögen Frauen.

Oder haben die Damen dich Weichei durchschaut und haben schon längst das Weite gesucht?

Onanie, Onana!

Mit einer Tochter wäre er auf der "sichereren" Seite. Es werden statistisch mehr Jungen als Mädchen mißbraucht.

Oder wolltest du Mädchen höher bewerten als Jungs?

Cinnamon
14.01.2010, 08:09
Ja genau, der Einzelne ist nichts, das übergeordnete Prinzip ist alles. Die Idee ist nicht neu.

"Das Wohl der Vielen ist stets wichtiger als das Wohl der Wenigen oder Einzelnen."

Der Schutz jedes Menschen vor Willkür ist nun mal so wichtig, dass man dafür manchmal auch einen sehr hohen Preis bezahlen muss.


Blöd wird es nur, wenn man unschuldige Menschen nicht auf dem Altar einer faschistoiden Ideologie, sondern auf dem grundgesetzlicher Prinzipien opfern will.

Unsinn.


Und der Gipfel der politischen Schizophrenie ist es, unschuldige Kinder für solche Rechtsprinzipien zu opfern ("Rückwirkungsverbot"), die in der jüngeren Vergangenheit permanent zweckentfremdet wurden und in ihrem ursprünglichen Sinn kaum noch zu greifen sind.

Das Rückwirkungsverbot schützt auch dich vor Willkür. Das darf man nicht über Bord werfen.

schastar
14.01.2010, 08:11
http://www.n-tv.de/panorama/Sextaeter-bleibt-draussen-article677102.html


..."Die Kinderhilfe kritisierte, wegen der Gesetzeslücke müsse nun die Polizei den Mann an dessen Heimatort rund um die Uhr bewachen. Dies koste rund 100.000 Euro im Monat. Es sei unverständlich, dass der Gesetzgeber dagegen nicht einschreite. Die Deutsche Polizeigewerkschaft erklärte, mit einer "unzureichenden, um nicht zu sagen schlampigen Gesetzgebung" seien Sicherheitslücken geschaffen worden. Noch in diesem Jahr müsse das Gesetz zur Sicherungsverwahrung novelliert werden, forderte Gewerkschaftschef Rainer Wendt im MDR."....

Ist es rein rechnerisch nicht preiswerter, eine lebenslange Haft für "Kinderschänder" einzufordern?

So so, 100.000 Euro im Monat.

Würde mich mal interessieren wer so einen Mist ausrechnet, und wer so etwas glaubt.

Cinnamon
14.01.2010, 08:14
Hat nicht erst das EuGh die nachträgliche Sicherheitsverwahrung einkassiert?

Nein. Der EuGHMR hat die willkürliche Verlängerung der SV kassiert. Vor 1998 durfte ein Täter maximal 10 Jahre in SV behalten werden, seit 1998 unbefristet. Die Anwendung des neuen Rechts auf Täter, die ihre Tat vor dem Inkrafttreten dieser Reform begangen haben (Altfälle) wurde zu Recht als Unrecht kassiert. Wie gesagt: Es mag schlimm sein, wenn Sexualstraftäter auf freien Fuß kommen und gerade noch Kinderschänder, aber das ist nun mal der Preis den wir dafür zahlen müssen, dass wir nicht in einem Willkürstaat leben.

George Rico
14.01.2010, 08:18
Nein. Der EuGHMR hat die willkürliche Verlängerung der SV kassiert. Vor 1998 durfte ein Täter maximal 10 Jahre in SV behalten werden, seit 1998 unbefristet. Die Anwendung des neuen Rechts auf Täter, die ihre Tat vor dem Inkrafttreten dieser Reform begangen haben (Altfälle) wurde zu Recht als Unrecht kassiert. Wie gesagt: Es mag schlimm sein, wenn Sexualstraftäter auf freien Fuß kommen und gerade noch Kinderschänder, aber das ist nun mal der Preis den wir dafür zahlen müssen, dass wir nicht in einem Willkürstaat leben.
Die Eltern potentieller Opfer werden sich bestimmt freuen, nicht "in einem Willkürstaat zu leben".



---

Cinnamon
14.01.2010, 08:19
Selbst das leider muß natürlich in Frage gestellt werden. Es ist inzwischen eine absolut völlig unverständliche Flut von sogenannten Sicherheitsverwahrungen entstanden.
Die Richter sollen ihre Urteile treffen von mir aus Lebenslang, Todesstrafe oder Vierteilung. Aber dieses völlig bescheuerte Instrument der Sicherheitsverwahrung ist zu nichts tauglich und beschädigt nur den Rechtsstaat.

Richtig. Die SV ist inzwischen zu einem Instrument geworden, dass einer willkürlichen Doppelbestrafung und Strafverlängerung gleichkommt.

Cinnamon
14.01.2010, 08:20
Die Eltern potentieller Opfer werden sich bestimmt freuen, nicht "in einem Willkürstaat zu leben".



---

Möchtest du lieber in einem Staat leben, der seine Bürger 2 x für das Selbe Vergehen belangen kann?

Cinnamon
14.01.2010, 08:21
Hast du Frau und Kinder?? Evtl. Töchter??

Na, dann können sie ja richtig stolz auf dich sein! So einen "Beschützer" mögen Frauen.

Oder haben die Damen dich Weichei durchschaut und haben schon längst das Weite gesucht?

Onanie, Onana!

Rabulistik, Unterstellungen, Schwachsinn.

Felix Krull
14.01.2010, 08:24
Möchtest du lieber in einem Staat leben, der seine Bürger 2 x für das Selbe Vergehen belangen kann?

Heinrich Pommerenke (http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Pommerenke)

Cinnamon
14.01.2010, 08:32
Heinrich Pommerenke (http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Pommerenke)

Der war zu Lebenslang verurteilt und wurde lediglich aus guten Gründen nicht auf Bewährung gesetzt. Das ist keine Doppelbestrafung.

Felix Krull
14.01.2010, 08:34
Der war zu Lebenslang verurteilt und wurde lediglich aus guten Gründen nicht auf Bewährung gesetzt. Das ist keine Doppelbestrafung.

Die gleichen "guten Gründe" könnte man auch für diesen anderen Perversen geltend machen.

Cinnamon
14.01.2010, 08:42
Die gleichen "guten Gründe" könnte man auch für diesen anderen Perversen geltend machen.

Dann soll man aber auch die Strafen entsprechend im StGB regeln und nicht mittels Sicherungsverwahrung das Gesetz umgehen. Lebenslang für Kinderschänder wäre ok, zeitliche Strafe + SV ist es nicht. 2 x bestrafen geht nicht.

schastar
14.01.2010, 08:43
Die gleichen "guten Gründe" könnte man auch für diesen anderen Perversen geltend machen.

zu spät, das hätte beim Urteil fallen müssen.

Cinnamon
14.01.2010, 08:45
zu spät, das hätte beim Urteil fallen müssen.

Richtig. In dem Fall geht das nicht mehr. Das Willkürverbot ist schlicht zu wichtig.

George Rico
14.01.2010, 08:47
Möchtest du lieber in einem Staat leben, der seine Bürger 2 x für das Selbe Vergehen belangen kann?

Wenn das Wohlergehen von potentiellen Opfern dadurch stärker geschützt würde - ja!



---

Paul Felz
14.01.2010, 08:47
Richtig. In dem Fall geht das nicht mehr. Das Willkürverbot ist schlicht zu wichtig.

Ja, wenn man so doof ist, Strafe mit Sichherheitsverwahrung zu verwechseln. Aber das ist das BGH offensichtlich auch.

Cinnamon
14.01.2010, 08:48
Ja, wenn man so doof ist, Strafe mit Sichherheitsverwahrung zu verwechseln. Aber das ist das BGH offensichtlich auch.

Die Sicherungsverwahrung ist defacto eine Strafe.

Cinnamon
14.01.2010, 08:50
Wenn das Wohlergehen von potentiellen Opfern dadurch stärker geschützt würde - ja!



---

Du begreifst es nicht und daher ist es auch gut, dass du das nicht zu entscheiden hast. Das Willkürverbot schützt nämlich auch dich davor mehrmals für dasselbe belangt zu werden. Auch die Interessen potentieller Opfer müssen da mal zurückstehen.

Paul Felz
14.01.2010, 08:52
Die Sicherungsverwahrung ist defacto eine Strafe.

Nimm andere Pillen. Sie ist eine, ich bucstabiere es:

S I C H E R H E I T S verwahrung.

Wenn Du die erste Silbe kapiert hast, erkläre ich die zweite. Aber bitte noch dieses Jahr.

Gehirnnutzer
14.01.2010, 08:52
Die Sicherungsverwahrung ist defacto eine Strafe.

Hier irrst du Finrod, denn bei Sicherrungsverwahrung muss regelmäßig überprüft werden, ob die Gefährdung noch besteht, auf Grund dessen sie verhängt wurde.

Paul Felz
14.01.2010, 08:53
Hier irrst du Finrod, denn bei Sicherrungsverwahrung muss regelmäßig überprüft werden, ob die Gefährdung noch besteht, auf Grund dessen sie verhängt wurde.

Danke.

sporting
14.01.2010, 08:56
Das wäre Selbstjustiz. Ist verboten.

wie gemein aber auch, klar das der deutsche bückling sich diesen gesetzen beugt und dem kinderschänder gegenüber "menschlichkeit" beweist und ihm vergibt. aber glücklicherweise ist das bei uns anders. den kinderschänder kann nichts mehr retten. geht es um die familie, haben wir unsere eigenen gesetze, und das hebelt das strafgesetzbuch von einem auf den anderen augenblick aus:]

klingt für einen gesetzestreuen brdler sicherlich schrecklich, aber für den kinderschänder gilt dann, wer sich in gefahr begibt, kommt darin um.

Cinnamon
14.01.2010, 08:58
Nimm andere Pillen. Sie ist eine, ich bucstabiere es:

S I C H E R H E I T S verwahrung.

Wenn Du die erste Silbe kapiert hast, erkläre ich die zweite. Aber bitte noch dieses Jahr.

Nimm du andere Pillen. Begreif es endlich: Nicht wie etwas heißt zählt, sondern was es real ist. Der Verwahrte bleibt weiter in derselben Haft, unterliegt weiter denselben Einschränkungen etc. Faktisch unterscheidet sich die Verwahrung nicht von der Strafe und damit hat es sich. Auch wenn es nur um Gefährdung geht.

Cinnamon
14.01.2010, 08:59
Hier irrst du Finrod, denn bei Sicherrungsverwahrung muss regelmäßig überprüft werden, ob die Gefährdung noch besteht, auf Grund dessen sie verhängt wurde.

Ändert das was an den Bedingungen, unter denen derjenige lebt?

Paul Felz
14.01.2010, 09:00
Nimm du andere Pillen. Begreif es endlich: Nicht wie etwas heißt zählt, sondern was es real ist. Der Verwahrte bleibt weiter in derselben Haft, unterliegt weiter denselben Einschränkungen etc. Faktisch unterscheidet sich die Verwahrung nicht von der Strafe und damit hat es sich.

Offensichtlich bist Du in Sicherungsverwahrung. Leih Dir mal irgendwo ein Gehirn. Dann laß mal für Dich denken, was der Unterschied zwischen Strafe und Sicherheit ist.

Paul Felz
14.01.2010, 09:01
Ändert das was an den Bedingungen, unter denen derjenige lebt?

Erstens ja, aber nicht relevant. Zweitens ändert es etwas an den Bedingungen, unter denen seine möglichen Opfer leben.

Aber das ist Dir ja völlig gleichgültig. Ruhig ein paar Kinder vergewaltigen lassen, hauptsache der Herr Kinderschänder läuft frei rum.

Cinnamon
14.01.2010, 09:01
Offensichtlich bist Du in Sicherungsverwahrung. Leih Dir mal irgendwo ein Gehirn. Dann laß mal für Dich denken, was der Unterschied zwischen Strafe und Sicherheit ist.

Dieser Unterschied ist völlig gleichgültig. Wenn man nur Sicherheit will, gibt man denjenigen in eine Klapsmühle und lässt ihn nicht im Gefängnis. Oder man belangt ihn gleich richtig, führt also Lebenslang für Kinderschänder ein.

Cinnamon
14.01.2010, 09:03
Erstens ja, aber nicht relevant. Zweitens ändert es etwas an den Bedingungen, unter denen seine möglichen Opfer leben.

Aber das ist Dir ja völlig gleichgültig. Ruhig ein paar Kinder vergewaltigen lassen, hauptsache der Herr Kinderschänder läuft frei rum.

Nein, es geht darum, dass jeder das Recht hat, nicht mehr als einmal für dasselbe Delikt belangt zu werden. Wenn man die Opfer schützen möchte, richtet man die Strafen passend ein und bestraft denjenigen nicht 2 x. Der EuGHMR hat das genau richtig erkannt und entsprechend geurteilt.

George Rico
14.01.2010, 09:07
Du begreifst es nicht und daher ist es auch gut, dass du das nicht zu entscheiden hast. Das Willkürverbot schützt nämlich auch dich davor mehrmals für dasselbe belangt zu werden. Auch die Interessen potentieller Opfer müssen da mal zurückstehen.
Ich begreife die Thematik sehr wohl, stehe aber ganz offen zu der Auffassung, dass die nachträgliche Anordnung der Sicherheitsverwahrung legitim sein sollte. Deswegen stehe ich für eine Änderung der bestehenden Regelungen ein, da der Gesetzesgeber hier mit unzureichender Sorgfalt gearbeitet und es so ermöglicht hat, dass Verbrecher wie der im Eingangsthread genannte trotz Gefährdung für die Bevölkerung frei herumlaufen dürfen.

Und um mich geht es hier nicht. Sollte ich je kriminell werden, habe ich entsprechend der Gesetzeslage selbstverständlich die volle Verantwortung für meine Taten zu übernehmen.



---

Cinnamon
14.01.2010, 09:10
Ich begreife die Thematik sehr wohl, stehe aber ganz offen zu der Auffassung, dass die nachträgliche Anordnung der Sicherheitsverwahrung legitim sein sollte. Deswegen stehe ich für eine Änderung der bestehenden Regelungen ein, da der Gesetzesgeber hier mit unzureichender Sorgfalt gearbeitet und es so ermöglicht hat, dass Verbrecher wie der im Eingangsthread genannte trotz Gefährdung für die Bevölkerung frei herumlaufen dürfen.

Und um mich geht es hier nicht. Sollte ich je kriminell werden, habe ich entsprechend der Gesetzeslage selbstverständlich die volle Verantwortung für meine Taten zu übernehmen.



---

Es geht hier aber gerade darum, dass hier nachträglich SV angeordnet werden sollte aufgrund Neubewertung alter Tatsachen, nicht aufgrund neuer Tatsachen. Das hat der Gesetzgeber berechtigterweise ausgeschlossen. Sonst könnte künftig bei jedem kleinen Betrüger nachträglich SV angeordnet werden.

schastar
14.01.2010, 09:12
Ja, wenn man so doof ist, Strafe mit Sichherheitsverwahrung zu verwechseln. Aber das ist das BGH offensichtlich auch.


Aus der Sicht des Täters ist die Sicherheitsverwahrung eine Strafe. Das wurde auch vom EuGH so gesehen weshalb die nachträgliche auch abgelehnt wurde.

Man könnte aber auch die Kinder in Sicherheitsverwahrung nehmen, dann wären sie in Sicherheit und auch gleich Verwahrt. Angeblich ist das ja keine Strafe.
Die Bedeutung der Wörter muß ich ja nicht erklären oder?

Paul Felz
14.01.2010, 09:14
Aus der Sicht des Täters ist die Sicherheitsverwahrung eine Strafe. Das wurde auch vom EuGH so gesehen weshalb die nachträgliche auch abgelehnt wurde.

Man könnte aber auch die Kinder in Sicherheitsverwahrung nehmen, dann wären sie in Sicherheit und auch gleich Verwahrt. Angeblich ist das ja keine Strafe.
Die Bedeutung der Wörter muß ich ja nicht erklären oder?

Sauber! Bis auf eines: doch, Du mußt es ihm erklären.

Paul Felz
14.01.2010, 09:14
Dieser Unterschied ist völlig gleichgültig. Wenn man nur Sicherheit will, gibt man denjenigen in eine Klapsmühle und lässt ihn nicht im Gefängnis. Oder man belangt ihn gleich richtig, führt also Lebenslang für Kinderschänder ein.


ach? Und Klapsmühle ist keine Strafe? Hast Dich schon dran gewöhnt?

George Rico
14.01.2010, 09:17
Es geht hier aber gerade darum, dass hier nachträglich SV angeordnet werden sollte aufgrund Neubewertung alter Tatsachen, nicht aufgrund neuer Tatsachen. Das hat der Gesetzgeber berechtigterweise ausgeschlossen. Sonst könnte künftig bei jedem kleinen Betrüger nachträglich SV angeordnet werden.

Niemand fordert, einen Betrüger lebenslang wegzusperren, zumal er keine signifikante Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Wohl aber der hier thematisierte Kinderschänder, der von Sachverständigen als rückfallgefährdet eingestuft wurde. Das mag momentan noch ein unzureichender Grund für eine Sicherheitsverwahrung sein, doch muss meiner Meinung nach alles dafür getan werden, dass dies zukünftig ausreicht, um die Allgemeinheit weiter vor tickenden Zeitbomben wie dem Heinsberger Kinderschänder zu schützen.



---

schastar
14.01.2010, 09:18
Sauber! .

Stimmt, deshalb ist er ja auch frei und nicht im Knast. Und, das ist wichtig, kann auch nicht mehr eingesperrt werden, solange er sich kein neues Vergehen zu schulden kommen läßt.

Paul Felz
14.01.2010, 09:19
Es geht hier aber gerade darum, dass hier nachträglich SV angeordnet werden sollte aufgrund Neubewertung alter Tatsachen, nicht aufgrund neuer Tatsachen. Das hat der Gesetzgeber berechtigterweise ausgeschlossen. Sonst könnte künftig bei jedem kleinen Betrüger nachträglich SV angeordnet werden.

Demnach dürfen keine Nazis verurteilt werden.

Cinnamon
14.01.2010, 09:19
ach? Und Klapsmühle ist keine Strafe? Hast Dich schon dran gewöhnt?

In der Klapse wird man behandelt. Außerdem bin ich nicht du.

Cinnamon
14.01.2010, 09:20
Demnach dürfen keine Nazis verurteilt werden.

Auch sie haben das Recht, nicht doppelt bestraft zu werden.

Cinnamon
14.01.2010, 09:21
Niemand fordert, einen Betrüger lebenslang wegzusperren, zumal er keine signifikante Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Wohl aber der hier thematisierte Kinderschänder, der von Sachverständigen als rückfallgefährdet eingestuft wurde. Das mag momentan noch ein unzureichender Grund für eine Sicherheitsverwahrung sein, doch muss meiner Meinung nach alles dafür getan werden, dass dies zukünftig ausreicht, um die Allgemeinheit weiter vor tickenden Zeitbomben wie dem Heinsberger Kinderschänder zu schützen.



---

Erstens mal: Doch, es werden eben auch kleine Einbrecher oder Betrüger in SV genommen, weil eben "Gefahr für die Allgemeinheit" sehr unbestimmt ist. Zweitens: Die Sachverständigen haben ihn für rückfallgefährdet befunden, ja. Aber eben nicht aufgrund neuer Tatsachen, sondern aufgrund neubewerteter alter Tatsachen.

Paul Felz
14.01.2010, 09:21
Auch sie haben das Recht, nicht doppelt bestraft zu werden.

Sie werden aber nach einem Recht bestraft, welches es damals nicht gab. Und genau das liegt hier vor, keine Doppelbestrafung.

Außerdem wird man auch im Knast behandelt. Sogar kostenlos versorgt.

harlekina
14.01.2010, 09:23
Jetzt nimm erstmal deine Blutdrucksenker und dann überleg noch mal, um was es geht. Der BGH hat nicht die Rechte von Kinderschändern gestärkt, es gibt in diesem Zusammenhang auch keine Lücken im Gesetzessystem. Der BGH hat ganz richtigerweise entschieden, dass man nicht einfach während der Haft oder an deren Ende schon beim Urteil bekannte Tatsachen neu bewerten darf, um die Haft dann willkürlich zu verlängern. Für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung braucht es neue Tatsachen. Das Gericht, das ihn verurteilt hat, hat den Fehler gemacht und sonst niemand.

Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Offenbar hält die Justiz ihn doch für so gefährlich, dass er bewacht werden muß.
Wieso wird dem Steuerzahler diese Ausgabe zugemutet, und keiner kann verhindern, dass er doch wieder rückfällig wird.
Fazit: Geld ans Bein geschmiert, Kind vergewaltigt.

schastar
14.01.2010, 09:23
Niemand fordert, einen Betrüger lebenslang wegzusperren, zumal er keine signifikante Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Wohl aber der hier thematisierte Kinderschänder, der von Sachverständigen als rückfallgefährdet eingestuft wurde. Das mag momentan noch ein unzureichender Grund für eine Sicherheitsverwahrung sein, doch muss meiner Meinung nach alles dafür getan werden, dass dies zukünftig ausreicht, um die Allgemeinheit weiter vor tickenden Zeitbomben wie dem Heinsberger Kinderschänder zu schützen.

---


Würde man das Gesetz ändern, gälte es für alle. Man könnte dann im nachhinein eine Strafe verschärfen auch wenn dieser die Tat nach damaliger Gesetzeslage schon abgegolten hat. Man könnte dann z.B. einem Autofahrer nach Änderung der Promillegrenze nach 5 Jahren den Führerschein für weiter 9 Monate entziehen weil es damals nur 3 Monate dafür gab. Und die Gefahr besteht ja immer das einer mal was trinkt.

schastar
14.01.2010, 09:24
Sie werden aber nach einem Recht bestraft, welches es damals nicht gab. ...


Und dies alleine ist schon eine Schweinerei.

harlekina
14.01.2010, 09:25
"Das Wohl der Vielen ist stets wichtiger als das Wohl der Wenigen oder Einzelnen."

Der Schutz jedes Menschen vor Willkür ist nun mal so wichtig, dass man dafür manchmal auch einen sehr hohen Preis bezahlen muss.



Unsinn.



Das Rückwirkungsverbot schützt auch dich vor Willkür. Das darf man nicht über Bord werfen.


Er war 1985 wegen der Vergewaltigung einer Schülerin zu fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Weil er nach seiner Haftentlassung wieder zwei Mädchen stundenlang vergewaltigte und sadistisch misshandelte, kam er 1995 für weitere 14 Jahre ins Gefängnis.

Willkür??? :lach:
Was ist mit der Pflicht, den unbescholtenen Bürgern gegenüber? Der Mann ist eine tickende Zeitbombe; die Frage ist nicht, ob, sondern wann.

Cinnamon
14.01.2010, 09:25
Sie werden aber nach einem Recht bestraft, welches es damals nicht gab. Und genau das liegt hier vor, keine Doppelbestrafung.

Außerdem wird man auch im Knast behandelt. Sogar kostenlos versorgt.

Das ist mir jetzt ehrlich gesagt zu blöd. Einen Zivilisationsbruch durch eine Diktatur mit einem Vergewaltiger gleichzusetzen ist einfach nur lächerlich. Als nächstes erzählst du, Kinderschänder und KZ-Schergen seien dasselbe.

Don
14.01.2010, 09:27
Nimm du andere Pillen. Begreif es endlich: Nicht wie etwas heißt zählt, sondern was es real ist..

Blöd. Dann müssen wir unsrer gesamten Gesetzeswerke inclusive dem GG schreddern.
Denn da steht nur was etwas heißt, nicht was es real ist.

Cinnamon
14.01.2010, 09:31
Willkür??? :lach:
Was ist mit der Pflicht, den unbescholtenen Bürgern gegenüber? Der Mann ist eine tickende Zeitbombe; die Frage ist nicht, ob, sondern wann.

Lies einfach noch mal nach. Wenn man die lebenslang einsperren will, soll man auch Lebenslang als Strafe einführen. Das wäre völlig ok.

schastar
14.01.2010, 09:31
Willkür??? :lach:
Was ist mit der Pflicht, den unbescholtenen Bürgern gegenüber? Der Mann ist eine tickende Zeitbombe; die Frage ist nicht, ob, sondern wann.

Stimmt, sagt schon ein altes Sprichwort:

Einmal ist keinmal, zweimal ist immer wieder.


Obwohl das auch nicht immer stimmt.

harlekina
14.01.2010, 10:01
Stimmt, sagt schon ein altes Sprichwort:

Einmal ist keinmal, zweimal ist immer wieder.


Obwohl das auch nicht immer stimmt.

Wenn jemand zweimal wegen Kindesmißbrauchs auffällig wird, ist er nicht therapierbar und gehört von der Straße.

Landogar
14.01.2010, 10:10
die Richter gehören allesamt hinter Gittern, das Verbrecherschwein ist bekannt für seine Gefährlichkeit, trotzdem wird die Ratte nicht weggesperrt. damit machen die Kinderschänderfreunde sich an einem neuen Fall mitschuldig.


Du kapierst es nicht, oder? Die Richter können ihre Urteile nur auf Grundlage der gegeben Gesetze fällen. Es gibt keine rechtliche Grundlage, diesen Mann wegzusperren.
Die Verantwortlichkeit liegt bei der Legislative, und nicht bei der Judikative oder gar der Exekutive, somit ist die Politik verantwortlich.

Landogar
14.01.2010, 10:14
http://www.n-tv.de/panorama/Sextaeter-bleibt-draussen-article677102.html


..."Die Kinderhilfe kritisierte, wegen der Gesetzeslücke müsse nun die Polizei den Mann an dessen Heimatort rund um die Uhr bewachen. Dies koste rund 100.000 Euro im Monat. Es sei unverständlich, dass der Gesetzgeber dagegen nicht einschreite.


Genau das ist der Punkt. Es ist ein Versäumnis der Politik. Hier jetzt die deutsche Justiz dafür verantwortlich machen zu wollen, so wie es Sterntaler tut, zeugt von einem gehörigen Mangel an Sachverstand.

Gehirnnutzer
14.01.2010, 10:30
Wenn jemand zweimal wegen Kindesmißbrauchs auffällig wird, ist er nicht therapierbar und gehört von der Straße.

harlekina, das ist auch richtig, jedoch muss das auf einer rechtlichen Grundlage geschehen.
Und das Problem ist hier ist nicht der Richtspruch, sondern das die Legislative bei Verabschiedung der Gesetze und Regelungen zur Sicherheitsverwahrung keinen Fall wie diesen vorausgesehen hat.

Tosca
14.01.2010, 10:30
Dem BGH blieb aufgrund der Rechtslage gar keine andere Wahl, als so zu entscheiden, leider.


Die rechtliche Situation wird im "lawblog" recht anschaulich verdeutlicht:




http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/01/13/heinsberger-straftater-bleibt-frei/

Richtig. Der BGH konnte nicht anders entscheiden. Als der Kerl verurteilt wurde, waren die Zeiten noch weichgespülter (man sollte es nicht glauben, ist aber so) und "wir müssen mal reden" war das Wichtigste. Täterschutz stand ganz oben, na ja, steht er noch heute, wenn der Täter ein Mohammedaner ist.

Es wurde von den Richtern damals keinerlei Sicherungsverwahrung in Betracht gezogen und genau da liegt der Fehler. Der Kerl wäre heute hinter Schloss und Riegel, wenn diese depperten Schlamper das nicht versäumt hätten.

Mir kann man vieles erzählen, sogar dass im Himmel Jahrmarkt ist und der Liebe Gott Würstchen verkauft, da frage ich dann garantiert nach der Leiter, aber ein Sexualtäter ist und bleibt eine Gefahr für unsere Kinder. Diese Leute kann man nicht heilen, wer das behauptet ist ein Lügner. Also gehören Straftäter runter von der Straße. Nachdem ich gegen die Todesstrafe bin (geht viel zu schnell, die Opfer haben lebenslänglich, dann darf man das dem Täter auch gönnen), wäre ich dafür, die Täter nach verbüsster Strafe in einen etwas gelockerten mit hohen Mauern und Stacheldraht versehenen Trackt zu verbringen. Da dürften sie dann bei mir fernsehen, lesen, malen usw. Aber keinen Fuß vor die Tür und Internet könnten sie sich in die Haare schmieren.

Tosca
14.01.2010, 10:33
Wenn jemand zweimal wegen Kindesmißbrauchs auffällig wird, ist er nicht therapierbar und gehört von der Straße.

Der Kerl nahm keine Therapie an. Erst jetzt, wo der Druck von der Straße sehr groß ist, hat er sich dazu herabgelassen. Das ist alles Augenwischerei, der Kerl ist und bleibt eine Gefahr. Das Einzige, was den Bürgern bleibt: Rund um die Uhr beobachten, der darf nicht einen einzigen Furz lassen, den man nicht mitbekommt. Nur so kann man die Kinder vor dem Monster schützen. Leider!

Cinnamon
14.01.2010, 10:35
Richtig. Der BGH konnte nicht anders entscheiden. Als der Kerl verurteilt wurde, waren die Zeiten noch weichgespülter (man sollte es nicht glauben, ist aber so) und "wir müssen mal reden" war das Wichtigste. Täterschutz stand ganz oben, na ja, steht er noch heute, wenn der Täter ein Mohammedaner ist.

Es wurde von den Richtern damals keinerlei Sicherungsverwahrung in Betracht gezogen und genau da liegt der Fehler. Der Kerl wäre heute hinter Schloss und Riegel, wenn diese depperten Schlamper das nicht versäumt hätten.

Mir kann man vieles erzählen, sogar dass im Himmel Jahrmarkt ist und der Liebe Gott Würstchen verkauft, da frage ich dann garantiert nach der Leiter, aber ein Sexualtäter ist und bleibt eine Gefahr für unsere Kinder. Diese Leute kann man nicht heilen, wer das behauptet ist ein Lügner. Also gehören Straftäter runter von der Straße. Nachdem ich gegen die Todesstrafe bin (geht viel zu schnell, die Opfer haben lebenslänglich, dann darf man das dem Täter auch gönnen), wäre ich dafür, die Täter nach verbüsster Strafe in einen etwas gelockerten mit hohen Mauern und Stacheldraht versehenen Trackt zu verbringen. Da dürften sie dann bei mir fernsehen, lesen, malen usw. Aber keinen Fuß vor die Tür und Internet könnten sie sich in die Haare schmieren.

Das ist eine akzeptable Einstellung.

harlekina
14.01.2010, 10:57
harlekina, das ist auch richtig, jedoch muss das auf einer rechtlichen Grundlage geschehen.
Und das Problem ist hier ist nicht der Richtspruch, sondern das die Legislative bei Verabschiedung der Gesetze und Regelungen zur Sicherheitsverwahrung keinen Fall wie diesen vorausgesehen hat.

Ich werde mal populistisch: Für jeden Scheiß kriegen die Politiker die Ärsche hoch und beschließen rückwirkend (Steuergesetzgebung etc.), aber wirklich brisante Dinger kriegen sie nicht geregelt.

Hilarius
14.01.2010, 11:06
Den armen TÄTER schützt man, die Bevölkerung setzt man weiteren Verbrechen aus.

Gegen "RECHTS" können über Nacht neue Gesetze erlassen werden.......abartige Verbrecher geniessen Narrenfreiheit!

haihunter
14.01.2010, 12:43
ich hoffe das so ein Schwein sich mal ein Kind von einem BRD Justiz Angehöriger schnappt und vergewaltigt es nach Strich und Faden, damit die Herrschaften mal ihrer eigene Medizin schlucken.

Quelle (http://www.n24.de/news/newsitem_5752490.html)

So bedauerlich das auch ist: das BGH konnte nicht anders entscheiden, weil unsere Gesetze nun mal so sind. Die Politik ist da jetzt gefragt. Die muss nun ein Gesetz schaffen, damit man in Zukunft solche Typen für immer wegsperren kann.

Paul Felz
14.01.2010, 13:23
Das ist eine akzeptable Einstellung.

Nein, das nennt man Sicherungsverwahrung. Werd nüchtern.

Don
14.01.2010, 13:29
Lies einfach noch mal nach. Wenn man die lebenslang einsperren will, soll man auch Lebenslang als Strafe einführen. Das wäre völlig ok.


Ich bin jetzt zu faul zu suchen, es ist aber 100% sicher daß du das noch vor äußerst kurzer Zeit als Verstoß gegen die Menschenrechte bezeichnet hast.

Versuchs mal mit Doppelherz oder Sanostol.

Don
14.01.2010, 13:31
harlekina, das ist auch richtig, jedoch muss das auf einer rechtlichen Grundlage geschehen.
Und das Problem ist hier ist nicht der Richtspruch, sondern das die Legislative bei Verabschiedung der Gesetze und Regelungen zur Sicherheitsverwahrung keinen Fall wie diesen vorausgesehen hat.

Das Problem ist, daß unsere Legislative bei jedem Gesetz bestenfalls durch Zufall Fälle voraussieht, die außerhalb des aktuellen Ereignishorizonts liegen.

Sterntaler
14.01.2010, 18:17
klar und nun züchten sie auch noch Pädos um uns zu zerstören...... :rolleyes:
Dass der Kerl in den tiefsten Kerker gehört ist eine ganz andere Frage.

etwa nicht? das soll doch ins BRD GG, das die sexuelle Freiheit über allem steht. Auch dies Gendermeinstream Theater , Schwulenehe etc. pp. geht in diese Richtung.

Du kannst davon ausgehen, das kein Gebiet der Gesellschaft von diesen Lumpen unbeachtet bleibt.

http://img322.imageshack.us/img322/7651/screenshot06092006173459gd0.png


Die Eltern dieser Toten dürfen sich auch mit bei solchen BRD Richtern für den Tod ihrer Kinder bedanken.

GG146
14.01.2010, 18:23
"Das Wohl der Vielen ist stets wichtiger als das Wohl der Wenigen oder Einzelnen."

Der Schutz jedes Menschen vor Willkür ist nun mal so wichtig, dass man dafür manchmal auch einen sehr hohen Preis bezahlen muss.



Unsinn.



Das Rückwirkungsverbot schützt auch dich vor Willkür. Das darf man nicht über Bord werfen.


Das Rückwirkungsverbot ist hier überhaupt nicht verletzt worden, weil es nur für Strafen im engeren Sinne gilt und nicht für die Sicherungsverwahrung.

So kann ein schlichtweg falsches Gerichtsurteil im Bereich des höchstrangigen und unantastbaren Rechts (Rückwirkungsverbot = Teil des absoluten Willkürverbots = unabänderlich) zu unmöglichen praktischen Ergebnissen führen, ohne dass sich die demokratische Gemeinschaft dagegen wehren kann.

Den "Unsinn" verbitte ich mir übrigens, wenn die Konsequenz der staatlichen Handlungsunfähigkeit ist, dass Menschen schutzlos gestellt werden, die der Staat zu schützen verpflichtet ist, bedeutet das ihre Aufopferung für das Vermeiden einer vermeintlichen Verletzung hochrangigen Rechts.

Das blendest Du aus, machst es Dir selbst leicht mit dieser absurd oberflächlichen Betrachtung und nennst es Unsinn, wenn jemand genau hinsieht.

Wirklich ein unterirdisch schwaches Bild.

GG146
14.01.2010, 18:28
Ich werde mal populistisch: Für jeden Scheiß kriegen die Politiker die Ärsche hoch und beschließen rückwirkend (Steuergesetzgebung etc.), aber wirklich brisante Dinger kriegen sie nicht geregelt.

Im Steuerrecht gilt zwar das strafrechtliche Rückwirkungsverbot nicht, aber Vertrauensschutz in geltende Regelungen hat auch was mit Verfassungsrecht zu tun. Da hat es in den letzten Jahren etliche m. M. n. verfassungswidrige rückwirkende Regelungen gegeben.

Übrigens kriegen sie das Steuerrecht auch nicht geregelt.

schastar
14.01.2010, 18:31
Wenn jemand zweimal wegen Kindesmißbrauchs auffällig wird, ist er nicht therapierbar und gehört von der Straße.


Therapierbar ist es ohnehin nicht, da es auch keine Krankheit ist. Faible würde es viel besser treffen.
Das Problem ist nicht seine Neigung, sondern das er anderen Schaden zufügt ohne dass diese dies wollen. Und wer den Wink mit dem Zaunpfahl beim ersten mal nicht kapiert, der muß eben dann drinnen bleiben.
Das sehe ich im übrigen nicht nur bei Vergewaltigern so sondern auch bei allen anderen Gewalttätern und Schlägern.

Cinnamon
14.01.2010, 20:11
Das Rückwirkungsverbot ist hier überhaupt nicht verletzt worden, weil es nur für Strafen im engeren Sinne gilt und nicht für die Sicherungsverwahrung.

So kann ein schlichtweg falsches Gerichtsurteil im Bereich des höchstrangigen und unantastbaren Rechts (Rückwirkungsverbot = Teil des absoluten Willkürverbots = unabänderlich) zu unmöglichen praktischen Ergebnissen führen, ohne dass sich die demokratische Gemeinschaft dagegen wehren kann.

Den "Unsinn" verbitte ich mir übrigens, wenn die Konsequenz der staatlichen Handlungsunfähigkeit ist, dass Menschen schutzlos gestellt werden, die der Staat zu schützen verpflichtet ist, bedeutet das ihre Aufopferung für das Vermeiden einer vermeintlichen Verletzung hochrangigen Rechts.

Das blendest Du aus, machst es Dir selbst leicht mit dieser absurd oberflächlichen Betrachtung und nennst es Unsinn, wenn jemand genau hinsieht.

Wirklich ein unterirdisch schwaches Bild.

So, dann überleg mal ganz genau, was die Folge wäre, wenn man die SV nicht dem Rückwirkungsverbot unterwerfen würde: Menschen könnten auch ohne Straftat willkürlich in SV genommen werden, wenn der Gesetzgeber lustig ist. Ist ja keine Strafe, und gefährliche Leute sperrt man doch lieber vorsorglich weg, gell? Das Willkürverbot muss hier also greifen, anders geht es nicht. Der Staat muss die Rechte jeder Person schützen, ob Täter oder Opfer. Das heißt eben auch, dass man nicht jedes Opfer vermeiden kann.

Cinnamon
14.01.2010, 20:12
Ich bin jetzt zu faul zu suchen, es ist aber 100% sicher daß du das noch vor äußerst kurzer Zeit als Verstoß gegen die Menschenrechte bezeichnet hast.

Versuchs mal mit Doppelherz oder Sanostol.

Lebenslang ohne jede Bewährungschance ja. Etwas, das du verteidigt hast.

GG146
14.01.2010, 20:19
So, dann überleg mal ganz genau, was die Folge wäre, wenn man die SV nicht dem Rückwirkungsverbot unterwerfen würde: Menschen könnten auch ohne Straftat willkürlich in SV genommen werden, wenn der Gesetzgeber lustig ist. Ist ja keine Strafe, und gefährliche Leute sperrt man doch lieber vorsorglich weg, gell? Das Willkürverbot muss hier also greifen, anders geht es nicht. Der Staat muss die Rechte jeder Person schützen, ob Täter oder Opfer. Das heißt eben auch, dass man nicht jedes Opfer vermeiden kann.

Die SV knüpft an die medizinisch - psychologisch testierte Gefährlichkeit der Person an, nicht an die Tat. Das verletzt das Willkürverbot und das besondere Bestimmtheitsgebot / Rückwirkungsverbot ebensowenig wie eine Unterbringung nach PsychKG, deren Voraussetzungen von der persönlichen Schuld des psychisch Kranken auch völlig unabhängig sind. Das Urteil des EuGHMR ist schlicht und ergreifend juristisch falsch - schrecklich falsch. Eine neue Art furchtbarer Juristen. Auch die 68er Revolution frisst ihre Kinder.

Sterntaler
14.01.2010, 20:20
lt. Gutachten, über das sich das BRD Gericht hinweg gesetzt hat, gilt das Schwein als äußerst gefährlich, mal sehen, wann er wieder zuschlägt, die Kinder und deren Eltern dürfen den Täterschutz ausbaden.

Cinnamon
14.01.2010, 20:29
Die SV knüpft an die medizinisch - psychologisch testierte Gefährlichkeit der Person an, nicht an die Tat. Das verletzt das Willkürverbot und das besondere Bestimmtheitsgebot / Rückwirkungsverbot ebensowenig wie eine Unterbringung nach PsychKG, deren Voraussetzungen von der persönlichen Schuld des psychisch Kranken auch völlig unabhängig sind. Das Urteil des EuGHMR ist schlicht und ergreifend juristisch falsch - schrecklich falsch. Eine neue Art furchtbarer Juristen. Auch die 68er Revolution frisst ihre Kinder.

Das Urteil ist richtig, und du bist der beste Beweis. Mit dieser Argumentation (mediznisch-psychologisch testierte Gefährlichkeit einer Person ohne Tatbezug) kann man auch jemanden einsperren, der noch gar nichts getan hat, aber als "gefährlich" eingestuft wird. Da braucht es nur mal wieder die falschen Leute an den falschen Hebeln und schon ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Eigentlich hätte der EuGHMR die SV ganz kassieren sollen. Wenn man die Täter lebenslang wegsperren möchte, muss das per lebenslanger Freiheitsstrafe getan werden (die dann wegen weiterer Gefährlichkeit nicht auf Bewährung ausgesetzt wird) und nicht mit solchen Mitteln.

Cinnamon
14.01.2010, 20:30
lt. Gutachten, über das sich das BRD Gericht hinweg gesetzt hat, gilt das Schwein als äußerst gefährlich, mal sehen, wann er wieder zuschlägt, die Kinder und deren Eltern dürfen den Täterschutz ausbaden.

Und du zeigst wieder mal, dass du nicht lesen kannst. Das er gefährlich ist, wird vom BGH nicht bestritten. Das Gutachten kann nur nicht für eine nachträgliche SV herangezogen werden.

GG146
14.01.2010, 20:44
Das Urteil ist richtig, und du bist der beste Beweis. Mit dieser Argumentation (mediznisch-psychologisch testierte Gefährlichkeit einer Person ohne Tatbezug) kann man auch jemanden einsperren, der noch gar nichts getan hat, aber als "gefährlich" eingestuft wird. Da braucht es nur mal wieder die falschen Leute an den falschen Hebeln und schon ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.


Mit den falschen Leuten an den Hebeln ist sowieso der Willkür Tür und Tor geöffnet, egal was man für Rechtskonstruktionen gewählt hat. Die sind dann alle das Papier nicht mehr wert, auf dem sie stehen.

Und je mehr dumme und falsche Urteile es gibt, die die Mehrheit der Menschen absolut nicht mehr nachvollziehen kann, um so grösser wird die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwann mal wieder die falschen Leute an die Hebel kommen.

Übrigens ist eine medizinisch - psychologisch testierte Gefährlichkeit ganz ohne Tatbezug gar nicht möglich, weil es ohne Hinweis auf die Gefährlichkeit durch eine Handlung ja kein Gutachten gibt.

Bei der Unterbringung nach PsychKG kommt es nur nicht auf die persönliche Schuld des Kranken an, bei der Unterbringung eines Straftäters in der SV auch nicht. Es wird nur auf die Gefährlichkeit abgestellt, bei dem Rückwirkungsverbot geht es aber darum, dass die nachträgliche Strafbarkeit theoretisch ausnahmslos jedes Verhalten und damit jeden Menschen kriminalisieren könnte, ohne dass er die Freiheit hatte, sich zwischen Recht und Unrecht zu entscheiden. Das ist ein ganz anderes paar Schuhe als eine rein präventive Unterbringung, der EuGHMR hat das alles durcheinandergeschmissen.

Unterbringung in SV oder nach PsychKG oder Bundesseuchengesetz (bei hochansteckenden Krankheiten) - alles das selbe.

Gehirnnutzer
14.01.2010, 21:13
lt. Gutachten, über das sich das BRD Gericht hinweg gesetzt hat, gilt das Schwein als äußerst gefährlich, mal sehen, wann er wieder zuschlägt, die Kinder und deren Eltern dürfen den Täterschutz ausbaden.

Sterntaler, auch wenn die Geschichte skandalös ist, die Dinge zu verdrehen ist auch nicht angebracht.

Tatsache ist nämlich, das das Gericht sich nicht über das Gutachten hinweggesetzt hat, sondern das Gericht konnte auf Grund der Gesetzeslage dieses Gutachten zu nachträglichen Anordnung der Sicherungsverfahren nicht verwenden.
Das Gutachten beschreibt das Gefährdungspotential, das vor Haftantritt bestand. Auf Grund der Gesetzeslage darf die nachträgliche Sicherungsverwahrung in diesem Fall aber nur angeordnet werden, wenn es sich ein Gefährdungspotential auf Grund von Tatsachen und Umständen während der Haftzeit ergibt.

Du fragst dich sicherlich warum das Gutachten keine Bedeutung hat? Okay ich bezweifle das du diese Frage stellen würdest, es ist wahrscheinlicher das du mir wegen der Schilderung der Sachlage Schimpfwörter an den Kopf werfen wirst.

Aber für alle anderen hier dürfte die Sachlage trotz aller Emotionen interessant sein.

Der Kinderschänder wurde 1995 zu 14 Jahren verurteilt. Zu diesem Zeitpunkt gab es die Möglichkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung noch nicht, sondern nur die Möglichkeit die Sicherungsverwahrung im Strafurteil anzuordnen.

Die nachträglich Sicherungsverwahrung wurde erst 2002 eingeführt, zunächst nach Länderrecht geregelt und da dies verfassungswidrig war, 2004 per Bundesgesetz geregelt.

Das Problem mit dem Gutachten ist, da es das Gefährdungspotential von 1995 schildert, das es, wenn es 1995 nicht dazu ausreichte um eine Sicherungsverwahrung im Strafurteil anzuordnen, selbst wenn das selbe Gefährdungspotential immer noch besteht, es auch nicht ausreichen kann, jetzt eine nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen.

Der Fehler liegt als bei den Richtern aus dem Jahr 1995 und beim Gesetzgeber, der bei der Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, eine Situation wie diese nicht berücksichtigt hat.

harlekina
15.01.2010, 06:12
So, dann überleg mal ganz genau, was die Folge wäre, wenn man die SV nicht dem Rückwirkungsverbot unterwerfen würde: Menschen könnten auch ohne Straftat willkürlich in SV genommen werden, wenn der Gesetzgeber lustig ist. Ist ja keine Strafe, und gefährliche Leute sperrt man doch lieber vorsorglich weg, gell? Das Willkürverbot muss hier also greifen, anders geht es nicht. Der Staat muss die Rechte jeder Person schützen, ob Täter oder Opfer. Das heißt eben auch, dass man nicht jedes Opfer vermeiden kann.

So muß in diesem Fall der Steuerbürger für die Rund-um-die-Uhr-Überwachung aufkommen.
Ist das kein Zeichen von Unberechenbarkeit?
Es ist nicht so, dass es sich bei dem Betreffenden um einen Ladendieb handelt.
Zum Thema Opfervermeidung drehe ich die Sache mal rum:
Angenommen, ein einschlägig verurteilter Triebtäter zieht in deine Gemeinde, wird rückfällig und erwischt ausgerechnet ein Kind in deiner Verwandtschaft oder vielleicht sogar dein eigenes?

Wie wäre deine Reaktion? Das ließ sich nicht vermeiden?

schastar
15.01.2010, 06:38
lt. Gutachten, über das sich das BRD Gericht hinweg gesetzt hat, gilt das Schwein als äußerst gefährlich, mal sehen, wann er wieder zuschlägt, die Kinder und deren Eltern dürfen den Täterschutz ausbaden.


Nach der zweiten Tat hätte man ihn für immer wegsperren müssen, man hat aber nicht das nötige Urteil dafür gesprochen.
Beim dritten mal wird man es dann hoffentlich machen. Die Hauptschuld wird auch dann der Täter tragen da er der Tatausführende war. Ermöglicht hat es ihm aber ein Richter der in als Wiederholungstäter eben nicht für immer aus dem Verkehr zog.

In der Hand eines Richters lieft es also wie oft Wiederholungstäter wieder freikommen und weiteres Leid anrichten. Würde also ein Betroffener Vater den Täter erschießen, recht er nur sein Kind. Erschießt er den Richter, rettet er womöglich andere Kinder.

Aus dem Nutzen heraus betrachtet eine ganz einfache Entscheidung, auch wenn egal was alles eine Straftat und somit verboten ist.

Cinnamon
15.01.2010, 07:54
So muß in diesem Fall der Steuerbürger für die Rund-um-die-Uhr-Überwachung aufkommen.
Ist das kein Zeichen von Unberechenbarkeit?
Es ist nicht so, dass es sich bei dem Betreffenden um einen Ladendieb handelt.
Zum Thema Opfervermeidung drehe ich die Sache mal rum:
Angenommen, ein einschlägig verurteilter Triebtäter zieht in deine Gemeinde, wird rückfällig und erwischt ausgerechnet ein Kind in deiner Verwandtschaft oder vielleicht sogar dein eigenes?

Wie wäre deine Reaktion? Das ließ sich nicht vermeiden?

Ich sagte ja: Warum verurteilt man diese Leute nicht gleich zu lebenslang? Das wäre ja absolut unbedenklich.

Entfernungsmesser
15.01.2010, 08:20
Rabulistik, Unterstellungen, Schwachsinn.

Du meinst damit dein eignes Geschwätz!?

harlekina
15.01.2010, 08:43
Ich sagte ja: Warum verurteilt man diese Leute nicht gleich zu lebenslang? Das wäre ja absolut unbedenklich.

Kann ich dir sagen, weil sich nämlich diverse Gutachter-Generationen mit solchen Fällen sanieren und andere befürchten, der arme Täter könnte psychisch einen Knacks abbekommen, wenn er denn zu lange hinter Gittern sitzt.
Unsere Rechtssprechung ist auf Resozialisierung, nicht auf Bestrafung ausgerichtet.

Paul Felz
15.01.2010, 08:48
Kann ich dir sagen, weil sich nämlich diverse Gutachter-Generationen mit solchen Fällen sanieren und andere befürchten, der arme Täter könnte psychisch einen Knacks abbekommen, wenn er denn zu lange hinter Gittern sitzt.
Unsere Rechtssprechung ist auf Resozialisierung, nicht auf Bestrafung ausgerichtet.

Dem ist auch im Grunde auch nicht zu widersprechen. Bei Mord und Kindervergewaltigung wird es allerdings grenzwertig.

Wichtiger ist jedoch, daß die Rechtsprechung auf etwas NICHT ausgerichtet ist: Schutz der (möglichen) Opfer.

Cinnamon
15.01.2010, 09:06
Kann ich dir sagen, weil sich nämlich diverse Gutachter-Generationen mit solchen Fällen sanieren und andere befürchten, der arme Täter könnte psychisch einen Knacks abbekommen, wenn er denn zu lange hinter Gittern sitzt.
Unsere Rechtssprechung ist auf Resozialisierung, nicht auf Bestrafung ausgerichtet.

Resozialisierung und Buße sind nicht prinzipiell entgegengesetzt.

harlekina
15.01.2010, 09:33
Resozialisierung und Buße sind nicht prinzipiell entgegengesetzt.

Wenn es sich denn die Waage halten würde; aber die kippt zugunsten Resozialisierung.
Das Opfer wird schlichtweg übergangen bis vergessen.
Wenn es nicht den Weißen Ring gäbe, sähe es manchmal ganz schön duster aus.

Don
15.01.2010, 09:36
Ich sagte ja: Warum verurteilt man diese Leute nicht gleich zu lebenslang? Das wäre ja absolut unbedenklich.

Wei das im StGB nicht vorgesehen ist, Depp?

Cinnamon
15.01.2010, 09:39
Wenn es sich denn die Waage halten würde; aber die kippt zugunsten Resozialisierung.
Das Opfer wird schlichtweg übergangen bis vergessen.
Wenn es nicht den Weißen Ring gäbe, sähe es manchmal ganz schön duster aus.

So heftig ist es auch wieder nicht. Das Opfer leidet ja nicht weniger, wenn der Täter nicht resozialisiert würde. Das Prinzip der Wiedereingliedeurng ist schon sinnvoll. Nur bei Vergewaltigung von Kindern (mit oder ohne Mord) wird es eben aus verständlichen Gründen von der Bevölkerung nicht gutgeheißen. Wie gesagt: Lebenslange Freiheitsstrafe wäre dafür ja sogar angemessen (sie ermöglicht sowohl den Schutz der Gesellschaft als auch die Resozialisierung).

Cinnamon
15.01.2010, 09:41
Wei das im StGB nicht vorgesehen ist, Depp?

Das ist mir auch klar, du Volltrottel. Das StGB ist aber änderbar.

schastar
15.01.2010, 09:42
Kann ich dir sagen, weil sich nämlich diverse Gutachter-Generationen mit solchen Fällen sanieren und andere befürchten, der arme Täter könnte psychisch einen Knacks abbekommen, wenn er denn zu lange hinter Gittern sitzt.
Unsere Rechtssprechung ist auf Resozialisierung, nicht auf Bestrafung ausgerichtet.

In erster Linie sollte es aber auch die Sicherheit der friedliebenden Bevölkerung ausgerichtet sein. Und wenn jemand andere gegen deren Willen schädigt und es nach dem ersten einsitzen nicht begriffen hat daß man dies nicht tut, dann ist er eben beim zweitenmal dauerhaft aus dem Verkehr zu ziehen.
Das verüben von Gewalttaten ist weder eine Krankheit noch Resozialisierungsfähig, es geht lediglich darum um jemand einsieht daß man dies nicht tut und es demzufolge unterläst.
Wenn nicht, muß er weg zum Wohle der anderen. In diese Richtung muß das Gesetz gehen.
Tut es aber nicht.

schastar
15.01.2010, 09:43
Das ist mir auch klar, du Volltrottel. Das StGB ist aber änderbar.

jedes Gesetz ist änderbar. Ist ja nur Papier.

Don
15.01.2010, 09:49
Das ist mir auch klar, du Volltrottel. Das StGB ist aber änderbar.

Nicht solange Typen wie du alle 2 Minuten ihre Meinung ändern.

Felix Krull
15.01.2010, 09:53
Resozialisierung und Buße sind nicht prinzipiell entgegengesetzt.

Wichtiger als Blödsinn wie "Resozialisierung" und "Buße" ist die Gefahrenabwehr.

Gehirnnutzer
15.01.2010, 10:27
Kann ich dir sagen, weil sich nämlich diverse Gutachter-Generationen mit solchen Fällen sanieren und andere befürchten, der arme Täter könnte psychisch einen Knacks abbekommen, wenn er denn zu lange hinter Gittern sitzt.
Unsere Rechtssprechung ist auf Resozialisierung, nicht auf Bestrafung ausgerichtet.


Dem ist auch im Grunde auch nicht zu widersprechen. Bei Mord und Kindervergewaltigung wird es allerdings grenzwertig.

Wichtiger ist jedoch, daß die Rechtsprechung auf etwas NICHT ausgerichtet ist: Schutz der (möglichen) Opfer.

Bei aller berechtigten Empörung, eure jetzige Argumentation passt nicht in diese Diskussion.

1. Es geht nicht um Bestrafung sondern um Sicherungsverwahrung. Strafen werden im Urteil festgelegt. Ob ihre Höhe angemessen ist oder nicht, ist eine andere Diskussion.

2. Unser Strafrecht ist tatbezogen. Trotz der Richtigkeit, das unser Strafsystem zu sehr auf Resozialisierung setzt, bleibt folgendes bestehen:
Die Aufgabe einer Strafe ist nicht der Schutz der Allgemeinheit vor potentiellen zukünftigen Taten, sondern die Sühne einer vollzogenen rechtswidrigen Tat.
Das gilt vollkommen unabhängig von der Art der Tat. Deswegen gibt es ja die Unterscheidung zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung.
Hat ein Täter seine Strafe abgegolten, ist seine Schuld gegenüber der Allgemeinheit für seine begangene Tat im rechtlichen Sinne gesühnt.

Wäre es Aufgabe einer Strafe, die Allgemeinheit vor zukünftigen Taten zu schützen, dann braucht man keine unterschiedlichen Strafrahmen, dann müsste man für jede rechtswidrige Tat, egal welche, die gleiche Strafe verhängen.

Das Recht unterliegt dem Gleichheitsgrundsatz, es kann die schwere einer Tat nur über die Höhe der Strafe berücksichtigen, ansonsten muss es den Dieb genauso behandeln wie den Kinderschänder. Kommt der Dieb frei, nach dem er seine Strafe verbüßt hat, so kann das Recht nicht sagen, weil ein anderer eben Kinderschänder ist, das er nicht nach Verbüßung seiner Strafe freikommt.

Es gibt die Sicherungsverwahrung um den Schutz der Allgemeinheit unabhängig von der Strafe zu bewerkstelligen. Für die Anordnung der Sicherungsverwahrung ist das Gefährdungspotential für zukünftige Taten, das vom Täter ausgeht, entscheidend. Jetzt könnte man sagen, weil eine Person Kinderschänder oder Vergewaltiger ist reicht das aus, um das Gefährdungspotential zu beschreiben.
Dann müsste das Recht aber so handeln, das von einem Dieb, das gleich hohe Gefährdungspotential ausgeht, erneut einen Diebstahl zu begehen, wie von einem Vergewaltiger erneut eine Vergewaltigung.
Wie hoch ist das Gefährdungspotential eines kastrierten Vergewaltigers gegenüber dem Gefährdungspotential eines unkastrierten Vergewaltigers erneut eine Vergewaltigung zu begehen?
Wäre nur die Tat ausschlagebend, so wie ihr verfahren möchtet (kein Vorwurf), so wäre es gleich.

Das Problem in diesem Fall dreht sich nicht darum, das ein Gefährdungpotential da ist oder nicht, es wahr schon 1995 vorhanden und ist geblieben, sondern darum, das das Recht seinen Grundsätzen folgen muss um nicht willkürlich zu sein und deswegen auch immer nur allgemeingültig und nicht fallspezifisch sein kann.
Das Recht muss den Entcheidungen, die aus ihm heraus getroffen worden sind Folge leisten und darin liegt das Problem.
Wenn das Gefährdungspotential 1995 nicht ausreichend war, um im Strafurteil eine Sicherungsverwahrung anzuordnen und gleich bleibt, so kann es auch Jahre später nicht ausreichen um Sicherungsverwahrung anzuordnen.

Der Gesetzgeber hat es unterlassen, die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nur an die Existenz oder Nichtexistenz der Gefährdung zu koppeln.
Wie man aus der Presse erfährt, bemüht man sich jetzt darum. Leider ist es für diese spezifischen Fall zu spät.

harlekina
15.01.2010, 10:28
So heftig ist es auch wieder nicht. Das Opfer leidet ja nicht weniger, wenn der Täter nicht resozialisiert würde. Das Prinzip der Wiedereingliedeurng ist schon sinnvoll. Nur bei Vergewaltigung von Kindern (mit oder ohne Mord) wird es eben aus verständlichen Gründen von der Bevölkerung nicht gutgeheißen. Wie gesagt: Lebenslange Freiheitsstrafe wäre dafür ja sogar angemessen (sie ermöglicht sowohl den Schutz der Gesellschaft als auch die Resozialisierung).

Unterschätze die Psyche nicht.

harlekina
15.01.2010, 10:29
Vielleicht sollte dieser Saukerl einfach vom Blitz erschlagen werden.

Paul Felz
15.01.2010, 10:33
Bei aller berechtigten Empörung, eure jetzige Argumentation passt nicht in diese Diskussion.

1. Es geht nicht um Bestrafung sondern um Sicherungsverwahrung. Strafen werden im Urteil festgelegt. Ob ihre Höhe angemessen ist oder nicht, ist eine andere Diskussion.

2. Unser Strafrecht ist tatbezogen. Trotz der Richtigkeit, das unser Strafsystem zu sehr auf Resozialisierung setzt, bleibt folgendes bestehen:
Die Aufgabe einer Strafe ist nicht der Schutz der Allgemeinheit vor potentiellen zukünftigen Taten, sondern die Sühne einer vollzogenen rechtswidrigen Tat.

[....]


Eben! Nichts anderes schreibe ich ja auch hier. Ich habe es nur deshalb in einem Satz erwähnt, weil die gemeinsame Grundlage eben die begangene Straftat ist.

Cinnamon
15.01.2010, 10:59
Bei aller berechtigten Empörung, eure jetzige Argumentation passt nicht in diese Diskussion.

1. Es geht nicht um Bestrafung sondern um Sicherungsverwahrung. Strafen werden im Urteil festgelegt. Ob ihre Höhe angemessen ist oder nicht, ist eine andere Diskussion.

2. Unser Strafrecht ist tatbezogen. Trotz der Richtigkeit, das unser Strafsystem zu sehr auf Resozialisierung setzt, bleibt folgendes bestehen:
Die Aufgabe einer Strafe ist nicht der Schutz der Allgemeinheit vor potentiellen zukünftigen Taten, sondern die Sühne einer vollzogenen rechtswidrigen Tat.
Das gilt vollkommen unabhängig von der Art der Tat. Deswegen gibt es ja die Unterscheidung zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung.
Hat ein Täter seine Strafe abgegolten, ist seine Schuld gegenüber der Allgemeinheit für seine begangene Tat im rechtlichen Sinne gesühnt.

Wäre es Aufgabe einer Strafe, die Allgemeinheit vor zukünftigen Taten zu schützen, dann braucht man keine unterschiedlichen Strafrahmen, dann müsste man für jede rechtswidrige Tat, egal welche, die gleiche Strafe verhängen.

Das Recht unterliegt dem Gleichheitsgrundsatz, es kann die schwere einer Tat nur über die Höhe der Strafe berücksichtigen, ansonsten muss es den Dieb genauso behandeln wie den Kinderschänder. Kommt der Dieb frei, nach dem er seine Strafe verbüßt hat, so kann das Recht nicht sagen, weil ein anderer eben Kinderschänder ist, das er nicht nach Verbüßung seiner Strafe freikommt.

Es gibt die Sicherungsverwahrung um den Schutz der Allgemeinheit unabhängig von der Strafe zu bewerkstelligen. Für die Anordnung der Sicherungsverwahrung ist das Gefährdungspotential für zukünftige Taten, das vom Täter ausgeht, entscheidend. Jetzt könnte man sagen, weil eine Person Kinderschänder oder Vergewaltiger ist reicht das aus, um das Gefährdungspotential zu beschreiben.
Dann müsste das Recht aber so handeln, das von einem Dieb, das gleich hohe Gefährdungspotential ausgeht, erneut einen Diebstahl zu begehen, wie von einem Vergewaltiger erneut eine Vergewaltigung.
Wie hoch ist das Gefährdungspotential eines kastrierten Vergewaltigers gegenüber dem Gefährdungspotential eines unkastrierten Vergewaltigers erneut eine Vergewaltigung zu begehen?
Wäre nur die Tat ausschlagebend, so wie ihr verfahren möchtet (kein Vorwurf), so wäre es gleich.

Das Problem in diesem Fall dreht sich nicht darum, das ein Gefährdungpotential da ist oder nicht, es wahr schon 1995 vorhanden und ist geblieben, sondern darum, das das Recht seinen Grundsätzen folgen muss um nicht willkürlich zu sein und deswegen auch immer nur allgemeingültig und nicht fallspezifisch sein kann.
Das Recht muss den Entcheidungen, die aus ihm heraus getroffen worden sind Folge leisten und darin liegt das Problem.
Wenn das Gefährdungspotential 1995 nicht ausreichend war, um im Strafurteil eine Sicherungsverwahrung anzuordnen und gleich bleibt, so kann es auch Jahre später nicht ausreichen um Sicherungsverwahrung anzuordnen.

Der Gesetzgeber hat es unterlassen, die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nur an die Existenz oder Nichtexistenz der Gefährdung zu koppeln.
Wie man aus der Presse erfährt, bemüht man sich jetzt darum. Leider ist es für diese spezifischen Fall zu spät.

Nein, das Recht unterliegt nur bei gleichen Straftaten dem Gleichheitsgrundsatz. Müßte der Staat z. B. den fahrlässigen Körperverletzer genauso behandeln wie den Mörder, wäre der Gleichheitssatz ja gerade verletzt (weil ein fahrlässiger Verletzer eben kein Mörder ist und das Recht nicht im gleichen Maße gebrochen hat). Das würde auch jedem gerechten Empfinden eines halbwegs normalen Menschen zuwiderlaufen. Und einen Kinderschänder und einen Dieb zu vergleichen ist auch völliger Unsinn. Zwischen beiden liegt ein prinzipieller und kein gradueller Unterschied.

Don
15.01.2010, 11:11
Nein, das Recht unterliegt nur bei gleichen Straftaten dem Gleichheitsgrundsatz. Müßte der Staat z. B. den fahrlässigen Körperverletzer genauso behandeln wie den Mörder, wäre der Gleichheitssatz ja gerade verletzt (weil ein fahrlässiger Verletzer eben kein Mörder ist und das Recht nicht im gleichen Maße gebrochen hat). Das würde auch jedem gerechten Empfinden eines halbwegs normalen Menschen zuwiderlaufen. Und einen Kinderschänder und einen Dieb zu vergleichen ist auch völliger Unsinn. Zwischen beiden liegt ein prinzipieller und kein gradueller Unterschied.

Es gibt wohl kaum jemand hier der juristuische Sachverhalte korrekter und verständlicher darstellen kann als Gehirnnutzer.

Und du verstehst es nicht.

Vaddi
16.01.2010, 08:56
ich hoffe das so ein Schwein sich mal ein Kind von einem BRD Justiz Angehöriger schnappt und vergewaltigt es nach Strich und Faden, damit die Herrschaften mal ihrer eigene Medizin schlucken.

Quelle (http://www.n24.de/news/newsitem_5752490.html)



Ich finde das pervers... Sogar die Menschenrechtsfuzzis wollten dass er frei kommt. Wohl damit er dann noch mehr die Rechte von unschuldigen Leuten in die Tonne treten kann...

Wo soll das alles nur hinführen!? ?(

Sterntaler
16.01.2010, 09:03
Ich finde das pervers... Sogar die Menschenrechtsfuzzis wollten dass er frei kommt. Wohl damit er dann noch mehr die Rechte von unschuldigen Leuten in die Tonne treten kann...

Wo soll das alles nur hinführen!? ?(

zu einer neuen Weltordnung der Nasen, wie der Odin so schön sagt.


http://img31.imageshack.us/img31/1576/pr009w.jpg