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Vollständige Version anzeigen : bitte nochmal das GG



ursula
12.01.2010, 15:42
http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_00.html:

Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

es ist schlussendlich für die ethnie definiert? wie das?

warum wurde §23 durch diesen eu-schweinskram ersetzt und wer hat das erlaubt? auch dieses o. g. volk ?(?( doch wohl eher nicht.

unserer hoheitlichen entscheidungsbefugnisse beraubt... warum spricht man nicht darüber....

Senator74
12.01.2010, 16:52
http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_00.html:

Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

es ist schlussendlich für die ethnie definiert? wie das?

warum wurde §23 durch diesen eu-schweinskram ersetzt und wer hat das erlaubt? auch dieses o. g. volk ?(?( doch wohl eher nicht.

unserer hoheitlichen entscheidungsbefugnisse beraubt... warum spricht man nicht darüber....

Den Text sollte man ob seiner Erhabenheit stehend lesen...wie beim Ertönen der Hymne!!

henriof9
12.01.2010, 17:24
http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_00.html:

warum wurde §23 durch diesen eu-schweinskram ersetzt und wer hat das erlaubt? auch dieses o. g. volk ?(?( doch wohl eher nicht.

unserer hoheitlichen entscheidungsbefugnisse beraubt... warum spricht man nicht darüber....

Die Änderungen ebneten den Weg für den Vertrag von Maastricht und sind durch das Parlament bestätigt worden, sonst wäre ja eine Änderung nicht möglich gewesen.

GnomInc
12.01.2010, 17:43
Warum darüber noch reden ?

ist doch sowiesoeine komplette Lügenstory......

.." hat sich das Deutsche VolK dieses Grundgesetz gegeben "....


Niemals hat das Volk sich damit befasst !

Senator74
14.01.2010, 14:00
Warum darüber noch reden ?

ist doch sowiesoeine komplette Lügenstory......

.." hat sich das Deutsche VolK dieses Grundgesetz gegeben "....


Niemals hat das Volk sich damit befasst !

Du bringst entschieden zu wenig Ehrfurcht und Pathos und noch mehr von solchen Attributen mit!
Grins...

Luzibel
18.01.2010, 00:20
Daß die sogenannten "Väter des Grundgesetzes" nicht vom deutschen Volk gewählt wurden, ist jedem bekannt.
Dennoch wäre die BRD ein relativ demokratischer Staat, wenn das GG mit Leben erfüllt wäre - und nicht breiträumig ausgehöhlt in der Realität.
Daß der ohne Plebiszit durchgeführte Beitritt zur EU im Grunde nicht mit dem GG vereinbar ist, dürfte auch jedem klar sein.

Ich möchte noch darauf hinweisen, daß das GG staats- UND völkerrechtlich eigentlich nur eine übergestellte Regelungsform eines real existierenden Staates, BRD, war.
Denn das Deutsche Reich hatte rechtlich betrachtet, nicht aufgehört zu existieren. *** (( Mit dieser Feststellung spreche ich in keiner Weise inhaltlich dem sogenannten III.Reich zu. Es geht um die rechtliche Frage als solche ! ))

*** Hierzu äußerten sich kompetente Personen wie z.B. Carlo Schmid in seiner Rede als Abgeordneter im Parlamentarischen Rat, 8. September 1948, und z.B. auch der unabhängige Völkerrechtler, Prof. Dr. jur. Bracht, in seiner publizierten Stellungnahme zur Völkerrechtslage in Deutschland.

Wer die abgedruckte Rede von Herrn Schmid und die wissenschaftliche Behandlung der Sache von Herrn Prof. Bracht haben möchte (vermutlich aber auch so im Internet zu finden), kann diese von mir haben.

GG146
18.01.2010, 00:37
Niemals hat das Volk sich damit befasst !

Schön doof, das Volk.

Ausonius
18.01.2010, 14:54
http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_00.html:

Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

es ist schlussendlich für die ethnie definiert? wie das?

warum wurde §23 durch diesen eu-schweinskram ersetzt und wer hat das erlaubt? auch dieses o. g. volk ?(?( doch wohl eher nicht.

unserer hoheitlichen entscheidungsbefugnisse beraubt... warum spricht man nicht darüber....

Das ist halt die Präambel, aus der sich noch keine weitergehenden Rechtsfolgen ableiten. Was nun "das gesamte Deutsche Volk" ist, darüber streitet man sich ja schon mindestens seit den Befreiungskriegen (siehe Ernst Moritz Arndt). Dennoch ist der Geltungsbereich im GG ja doch territorial definiert.

ursula
18.01.2010, 17:29
Ernst Moritz Arndt - stimmt es, dass die greifswalder studenten ihre uni umbenennen wollen???