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Vollständige Version anzeigen : Die Entstehungsgeschichte des Maulkorbparagraphen §130 StGB "Volksverhetzung"



Blue Max
04.01.2010, 07:02
skydive meinte mal, daß sich die Richter in den USA darüber wundern, daß es bei uns eine Einschränkung der Meinungsfreiheit gibt.

Gemeint ist v.a. der §130er ("Volksverhetzung"), aber auch andere Paragraphen.

Immerhin werden inder BRD jedes Jahr 10.000 Dissidenten wegen Meinungsäußerungen verfolgt, weil sie eine andere Meinung zum Holocaust und zur Ausländerpolitik haben als das BRD-System. Das sind mehr, als in China, der DDR und der UDSSR zusammengenommen wegen "falscher" Meinungen verfolgt wurden. Ein trauriger Weltrekord.

Ebenso befinden sich 60.000 Buchtitel auf dem Index, und jedes Jahr werden über 1000 neue Bücher in ihren Gesamtauflagen eingezogen und verbrannt. Auch hier wieder Weltrekord.

Es gibt dazu einen schönen Artikel in den VffG. Den kann ich hier nicht bringen, weil er Revisionismus beinhaltet (wobei wir gleich beim Thema wären :) ).

Ich kann ihn jedoch mit eigenen Worten wiedergeben bzw. habe ich noch einen anderen Artikel gefunden.

Wer nun sind die ideologischen Urheber des Maulkorbparagraphen, den sie "Volksverhetzung" nennen?

Der Hebel zur intellektuellen Unterdrückung, Manipulation und Kontrolle fremder Völker heißt "militant democracy", ein Ausdruck, der erstmals durch den Juden Karl Loewenstein, einem früheren Politikwissenschaftler am Amherst College (U.S.A.), eingeführt wurde und dessen inhaltliches Konzept später von dem Juden David Riesman übernommen und variiert wurde.

Die "deutschen" Vollstrecker dieser Hinterlist, deren heutige Erben sich in kaum zu überbietender Chuzpe mit dem Attribut "anständig" schmücken, gaben Loewensteins Produkt den Schwindelbegriff "wehrhafte Demokratie", ein Konzept, das nach Loewenstein insbesondere dazu führen sollte, die Rede-, Presse-, Versammlungs- und Parteigründungsfreiheit für bestimmte Aussagen und Ziele auszuschalten, bestimmte politische Symbole zu verbieten, das aktive und passive Wahlrecht für bestimmte Bevölkerungsteile einzuschränken und Berufsverbote zu verhängen.

Die BRD sollte aus der Weimarer Republik ihre Lehren ziehen, damit keine Machtübernahme von demokratiefeindlichen Elemten stattfinden kann.

Wie sieht nun die Realität aus?

Der "Volksverhetzungsparagraph" gilt nur, wenn angebilch gegen Minderheiten "gehetzt" wird, also gegen Ausländer, Migranten allgemein, Juden, Zigeuner, u.s.w. Außerdem ist es verboten, den Holocaust frei zu erforschen oder "Positives" über das Dritte Reich festzustellen.

Einmal wurde ein Deutscher verurteilt, weil er an die Süddeutsche Zeitung einen Leserbrief schickte, in dem er meinte, es sei normal, daß sich ein Volk gegen den Zuzug von kriminellen Unterschichten volksfremder Völker wehre.

Sarrazin wäre auch verurteilt worden, wenn er nicht den Bonus der Prominenz gehabt hätte. So kam er mit Berufsverbot davon.

Allerdings gilt beim §130 der Grundsatz: "Quod licet Jovi, non licet bovi."

Deutsche dürfen und sollen sogar verhetzt werden. Ein Beispiel: "Hitlers willige Vollstrecker" von dem Juden Daniel Goldhagen, in welchem das deutsche volk pauschal verunglimpft wird.

Auch Aussagen von Türken, wie z.B., man müsse alle Deutschen vergasen, sind von der "freien" Meinungsäußerung gedeckt. Denn die Türken sind nur ein "Teil" der Bevölkerung, die Deutschen aber nicht. Mal sehen, wie es 2050 aussieht, wenn die Deutschen in ihrem eigenen Land zur Minderheit geworden sind. Ob sie dann auch unter dem Schutz des §130 stehen?

Wohl kaum. Der antideutschen Camarilla um Schäuble oder Merkel ist das egal.

Schäuble verstieg sich sogar mal zu der Aussage, als er den Verein "Heimattreue deutsche Jugend" verbot, sie trete für den Fortbestand des deutschen Volkes und andere verbrecherische Dinge ein.

"Bomber Harris, do it again", ist auch ein beliebter Schlachtruf der "Anständigen"/"Demokraten".

Die Liste ließe sich noch endlos weiterführen.

Paragraphen gegen "rechtsextremistische" Bestrebungen, sind:

- § 86 Abs. 1 Ziff. 4 StGB (Verbreitung von Propagandamitteln zur Fortführung verbotener NS-Organisationen). Hierzu gehören Parolen wie “Man nennt uns Neo-Nazis Na und?!”, für die der bekennende Neonazist Kühnen vom Landgericht Frankfurt verurteilt wurde.

- § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Zu nennen sind u.a. das Verbot des Hakenkreuzes oder das öffentliche Zeigen des Hitlergrußes.

- § 130 StGB (Volksverhetzung) Hier nennt Jaschke ein Zitat aus dem NPD-Monatsblatt “Deutsche Stimme”, das den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllte, indem unter einem Bild mit Asylbewerbern geschrieben wurde: “ Sie fallen in unser Land ein. Sie rauben und vergewaltigen. Sie zerstören unsere Jugend mit Rauschgift. Aber sie nennen sich Asylanten - und werden von den Opfern bezahlt. Solch einen Wahnsinn gibt es nur bei uns. Merke: Ist es auch Wahnsinn, hat es doch Methode” (1991, S. 154).

- § 131 StGB (Aufstachelung zum Rassenhaß) Hierunter fallen Parolen wie “Deutschland den Deutschen - Ausländer raus” oder “Husch, husch, Neger in den Busch”, die trotz ihrer häufigen Verwendung in rechtsextremen Kreisen, aber auch z.B. Fußballstadien, verboten sind.

http://home.foni.net/~kahlund/04.htm

Kurz zur Vita der beiden Juden:

Karl Loewenstein studierte nach dem Abitur 1910 am Wilhelmsgymnasium München Jura in Paris, Heidelberg, Berlin und München, wo er 1918 auch promovierte. Er war bis 1919 für das Kriegswucheramt in Bayern tätig. Nach dem ersten Weltkrieg arbeitete er als Anwalt und ab 1931 als Privatdozent an der Münchner Fakultät.

Durch das nationalsozialistische Regime wurde Karl Loewenstein wegen seiner jüdischen Wurzeln aus Deutschland vertrieben und flüchtete in die USA.

Von 1934 bis 1936 arbeitete er an der Yale University in New Haven (Connecticut) und ging anschließend zum Amherst College nach Massachusetts. Zwischen 1942 und 1944 war er als Berater für den amerikanischen Generalstaatsanwalt tätig. In dieser Funktion war er mit Fragen der Staatsschutzgesetzgebung der amerikanischen Staaten betraut.

Nach dem Zweiten Weltkrieg (1945) kehrte er kurzzeitig als juristischer Berater der amerikanischen Militärregierung nach Deutschland zurück. 1956 erhielt er als Wiedergutmachung für die Vertreibung aus Deutschland eine Professur an der juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München - unter der Bedingung, dass er sich für das laufende Wintersemester beurlauben ließe und gleich anschließend seine Emeritierung einreichte. Das Wiedergutmachungsverfahren war belastet von Konflikten zwischen dem Emigranten und einigen aus der Zeit des Nationalsozialismus stark belasteten Mitgliedern des Lehrkörpers.

Nach der Emeritierung luden ihn zahlreiche Universitäten zu Gastprofessuren nach Berlin, Kyoto, Mexiko-Stadt und Basel ein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Loewenstein#Leben

David Riesman wird 1909 als Sohn eines Medizinprofessors geboren. Die Vorfahren beider Eltern waren jüdische Emigranten aus Deutschland, die vor Generationen in die USA ausgewandert waren. Nach Abschluss seines Studiums in Harvard 1931 mit Hauptfach Biochemie promoviert er im Fach Rechtswissenschaften 1934 an derselben Universität. Nebenbei arbeitet er als Redakteur für The Crimson und Harvard Law Review. Nach seinem Referendariat in Boston führt ihn sein Weg nach einer kurzen Tätigkeit am Obersten Gerichtshof (1935–1936) zu einem Intermezzo als Anwalt 1936–1937, worauf er 1937 bis 1941 einen Lehrauftrag an der Buffalo Law School wahrnimmt.

Als Gastdozent an der Columbia Law School (1941–1942) begegnet er einflussreichen Wissenschaftlern wie etwa der Anthropologin Margaret Mead, dem Soziologen Paul Lazarsfeld, der Philosophin Hannah Arendt und dem Psychoanalytiker Erich Fromm. 1949 wird er an die sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität von Chicago berufen, wo er zusammen mit Nathan Glazer und Reuel Denney 1950 seinen Bestseller The Lonely Crowd (dt. Die einsame Masse, 1956) verfasst und quasi über Nacht Berühmtheit erlangt. Im selben Jahr wird Riesman Mitglied des Congress for Cultural Freedom, einer anti-kommunistischen Vereinigung prominenter Intellektueller, die, wie entdeckt wurde, Gelder von der CIA erhielt. Riesman verlässt die Gruppe und beginnt seine Kritik der Strategien McCarthys. Zusammen mit Paul Lazarsfeld arbeitet er an einer Studie über die Nachwirkungen der McCarthy-Ära auf amerikanische Sozialwissenschaftler. Riesman gehört zu den Mitbegründern eines Forschungsfelds, das später unter dem Namen „qualitative Sozialforschung“ zur soziologischen Standardausbildung gehört.

1958 wird Riesman an die Harvard University berufen, wo er mehr als 20 Jahre lang unterrichtet, wobei das Seminar American Character and Social Structure Berühmtheit erlangt. In den 60er Jahren konzentriert sich sein Interesse auf die Veränderungen der akademischen Bildung in den Vereinigten Staaten.

http://de.wikipedia.org/wiki/David_Riesman#Leben

Ähnlich wie die Juden Adorno, Horkheimer und anderen Verbrechern mit der Frankfurter Schule die Begründer der 68er waren und am Niedergang des deutschen Volkes hauptverantwortlich sind, so sind die Juden Löwenstein und Riesman für die Wehrlosigkeit des deutschen Volkes an den heutigen Umständen mitverantwortlich.

Die Deutschen sind an Händen und Füßen gefesselt.

Die Propaganda des Juden Sefton Delmer wird somit zementiert:

"Mit Greuelpropaganda haben wir den Krieg gewonnen ...Und nun fangen wir erst richtig damit an! Wir werden diese Greuelpropaganda fortsetzen, wir werden sie steigern bis niemand mehr ein gutes Wort von den Deutschen annehmen wird, bis alles zerstört sein wird, was sie etwa in anderen Ländern noch an Sympathien gehabt haben, und sie selber so durcheinander geraten sein werden, daß sie nicht mehr wissen, was sie tun. Wenn das erreicht ist, wenn sie beginnen, ihr eigenes Nest zu beschmutzen, und das nicht etwa zähneknirschend, sondern in eilfertiger Bereitschaft, den Siegern gefällig zu sein, dann erst ist der Sieg vollständig. Endgültig ist er nie. Die Umerziehung (Reeducation) bedarf sorgfältiger, unentwegter Pflege wie englischer Rasen. Nur ein Augenblick der Nachlässigkeit, und das Unkraut bricht durch, jenes unausrottbare Unkraut der geschichtlichen Wahrheit."

Sefton Delmer, ehemaliger britischer Chefpropagandist nach der Kapitulation 1945 zu dem deutschen Völkerrechtler Prof. Grimm (Die Propaganda der Alliierten wird durch den Überleitungsvertrag Art. 7.1 als OFFENSICHTLICHE TATSACHEN vom "deutschen' Strafrecht geschützt.)

http://www.npd-goettingen.de/

Gute Nacht Deutschland! ;(

Commodus
04.01.2010, 15:26
Sehr schöner Beitrag. Der so perfektioniertes Konstrukt dieser "reeducater" funktioniert jedoch nur im Einzelnen und das auch im Hintergrund, wenn das andere Konstrukt "Rechtsstaatlichkeit" nicht gefärden werden soll.

Ist jedoch ein "Verhetzen" (etwa gegen Minderheiten) mehrheitlich vorhanden, lässt sich dieser § 130 kaum noch juristisch umsetzen. Diese Konstrukte könnten demnach demnächst stürzen.

Denkpoli
04.01.2010, 18:39
Schäuble verstieg sich sogar mal zu der Aussage, als er den Verein "Heimattreue deutsche Jugend" verbot, sie trete für den Fortbestand des deutschen Volkes und andere verbrecherische Dinge ein.

Ist ja interssant! Du hast nicht zufällig einen Link?

Beißer
04.01.2010, 18:46
Man sehe sich noch nur einmal an, mit welch fadenscheinigen Begründungen selbst so harmlose Bücher wie Stahlfront verboten werden.

Blue Max
04.01.2010, 18:57
Ist ja interssant! Du hast nicht zufällig einen Link?

Sie würden dazu angehalten, für die «Blutreinheit» und das «Fortbestehen des deutschen Volkes» einzutreten.

http://www.news.de/politik/797321609/schaeuble-verbietet-rechten-jugendverband/1/

willke
04.01.2010, 19:30
Die Deutschen sind an Händen und Füßen gefesselt.

Gute Nacht Deutschland! ;(

Die Deutschen sind doch selbst schuld. Warum wählen sie *******n an die Regierung, warum lassen sie sich vom ausländischen Mob auf der Nase rumtanzen?

Die Deutsche sind Arschlöcher geworden die auf die Schnauze kriegen und jammern.

Beißer
05.01.2010, 10:02
Die Deutschen sind doch selbst schuld. Warum wählen sie *******n an die Regierung, warum lassen sie sich vom ausländischen Mob auf der Nase rumtanzen?

Weil sie aufgrund ihrer Situation als immer noch besetzte und massivst unterdrückte Nation keine andere Wahl haben. Und es wird noch schlimmer kommen.

willke
05.01.2010, 16:48
Weil sie aufgrund ihrer Situation als immer noch besetzte und massivst unterdrückte Nation keine andere Wahl haben. Und es wird noch schlimmer kommen.

Wurde nicht hunderte von Milliarden als Sühne gezahlt? Man lässt sich aus Dummheit heraus unterdrücken und gängeln. Die Regierungen tun nichts dagegen weil das ihre eigene Macht und finanziellen Pfründe sichert.

Beißer
05.01.2010, 17:01
Wurde nicht hunderte von Milliarden als Sühne gezahlt? Man lässt sich aus Dummheit heraus unterdrücken und gängeln. Die Regierungen tun nichts dagegen weil das ihre eigene Macht und finanziellen Pfründe sichert.

Das hat nichts mit Dummheit zu tun, sondern mit böswilliger Berechnung. Die Regierungen wissen, daß sie ohne Stützung durch die Siegermächte keine Chance hätten, in Amt und Pfründen zu bleiben. :rolleyes:

mabac
05.01.2010, 19:15
Nun, den § 130 hat Deutschland u.a. folgenden Experten zu verdanken:


Das Landgericht Offenburg stellte fest, dass Zinds Aussagen, der Holocaust habe seine Berechtigung gehabt, die Grundkonzeption des Nationalsozialismus sei richtig gewesen und sein Gesprächskontrahent Lieser „sei besser den Rauch hochgegangen“, beleidigend gewesen seien und das Andenken Verstorbener verunglimpft worden sei. Im Prozess selbst bezeichnete Ludwig Zind den Staat Israel als eine „Pestbeule“, die ausradiert gehöre, und wiederholte seine Ansichten des Streitgesprächs.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Zind

und diesem:


"Glauben Sie, Herr Minister (Bundesinnenminister Schröder), Deutsche ohne Anleitung von Fachleuten, wie es doch der Judenabkömmling Eichmann war ... wären gar nicht in der Lage gewesen, so einen brutalen Mord an Juden zu vollbringen."
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42624393.html

Senator74
09.01.2010, 12:46
Sag nur,was opportun ist...am besten -- werde POLITIKER!!!

draufgänger
10.01.2010, 16:57
"Verhetzen" kann man Tiere. "Fass Waldi, fass!

Dass man de jure auch das Volk verhetzen kann offenbart sehr schön die Meinung, die die "Volksvertreter" von ihrem Volk haben.

Beißer
11.01.2010, 08:27
Mich hat noch niemand verhetzt, und ich gehöre zum Volk.

Esreicht!
12.01.2010, 17:48
skydive meinte mal, daß sich die Richter in den USA darüber wundern, daß es bei uns eine Einschränkung der Meinungsfreiheit gibt.

Gemeint ist v.a. der §130er ("Volksverhetzung"), aber auch andere Paragraphen....

"Mit Greuelpropaganda haben wir den Krieg gewonnen ...Und nun fangen wir erst richtig damit an! Wir werden diese Greuelpropaganda fortsetzen, wir werden sie steigern bis niemand mehr ein gutes Wort von den Deutschen annehmen wird, bis alles zerstört sein wird, was sie etwa in anderen Ländern noch an Sympathien gehabt haben, und sie selber so durcheinander geraten sein werden, daß sie nicht mehr wissen, was sie tun. Wenn das erreicht ist, wenn sie beginnen, ihr eigenes Nest zu beschmutzen, und das nicht etwa zähneknirschend, sondern in eilfertiger Bereitschaft, den Siegern gefällig zu sein, dann erst ist der Sieg vollständig. Endgültig ist er nie. Die Umerziehung (Reeducation) bedarf sorgfältiger, unentwegter Pflege wie englischer Rasen. Nur ein Augenblick der Nachlässigkeit, und das Unkraut bricht durch, jenes unausrottbare Unkraut der geschichtlichen Wahrheit."

Sefton Delmer, ehemaliger britischer Chefpropagandist nach der Kapitulation 1945 zu dem deutschen Völkerrechtler Prof. Grimm (Die Propaganda der Alliierten wird durch den Überleitungsvertrag Art. 7.1 als OFFENSICHTLICHE TATSACHEN vom "deutschen' Strafrecht geschützt.)

http://www.npd-goettingen.de/

Gute Nacht Deutschland! ;(

Spitzenbeitrag, politikforen.net bildet!:top:

kd

klartext
12.01.2010, 17:53
Es gibnt keinen Index von verbotenen Büchern. Und was soll das sein, Dissidenten ? Und wo ist die Quelle für die angeblich 10.000 Verfolgten ?
NPD-Propganda wieder mal der bekannten Machart ?

GnomInc
12.01.2010, 17:55
Es gibnt keinen Index von verbotenen Büchern. Und was soll das sein, Dissidenten ? Und wo ist die Quelle für die angeblich 10.000 Verfolgten ?
NPD-Propganda wieder mal der bekannten Machart ?

Du begreifst nix , was ?


http://www.news.ch/Polizeistaat+Ranking+Deutschland+unter+Top+Ten/386488/detail.htm

klartext
12.01.2010, 20:11
"Verhetzen" kann man Tiere. "Fass Waldi, fass!

Dass man de jure auch das Volk verhetzen kann offenbart sehr schön die Meinung, die die "Volksvertreter" von ihrem Volk haben.

Einen solchen Paragraphen gibt es in fast allen europäischen Staaten, auch in der liberalen Schweiz. Das hat gute Gründe.

Sterntaler
12.01.2010, 20:13
und dann China, oder den Iran etc. pp. was vorschreiben zu wollen :lach: , dicken Max spielen in der Welt und den Dreck vor der eigenen Haustür übersehen :lach:

Rumburak
12.01.2010, 20:21
Die Deutschen sind doch selbst schuld. Warum wählen sie *******n an die Regierung, warum lassen sie sich vom ausländischen Mob auf der Nase rumtanzen?

Die Deutsche sind Arschlöcher geworden die auf die Schnauze kriegen und jammern.

Die Frage ist ob das deutsche Volk sie wählt. Ich bin mir da nicht mehr so sicher!

Nationalix
12.01.2010, 20:37
Einen solchen Paragraphen gibt es in fast allen europäischen Staaten, auch in der liberalen Schweiz. Das hat gute Gründe.

In § 130 stehen konstruierte Tatbestände, durch die weder Menschen noch Vermögenswerte geschädigt werden. Dieser Paragraph ist nichts anderes als das Unterdrücken anderer Meinungen, Gesinnungsterror pur.

Esreicht!
12.01.2010, 21:25
Es gibnt keinen Index von verbotenen Büchern. Und was soll das sein, Dissidenten ? Und wo ist die Quelle für die angeblich 10.000 Verfolgten ?
NPD-Propganda wieder mal der bekannten Machart ?

Klartext-Geblubber "wieder mal der bekannten Machart" :D

aus dem VS-Bericht 2006/2007 Seite 34:


Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus demBereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“*Gewalttaten 2006 2007 Tötungsdelikte 0 0 Versuchte Tötungsdelikte 0 1 Körperverletzungen 919 845 Brandstiftungen 18 24 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 1 1 Landfriedensbruch 33 37 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Luft-, Schiffs- und Straßenverkehr 6 7 Freiheitsberaubung 0 0 Raub 13 11 Erpressung 7 4 Widerstandsdelikte 50 50 Sexualdelikte 0 0 gesamt 1.047 980 Sonstige Straftaten Sachbeschädigungen 391 821 Nötigung/Bedrohung 150 146 Propagandadelikte 12.627 11.935 Störung der Totenruhe 14 18 Andere Straftaten, insbesondere Volksverhetzung 3.368 3.276 gesamt 16.550 16.196 Straftaten insgesamt 17.597 17.176
* Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Die Übersicht enthält – mit Ausnahme der Tötungsdelikte – vollendete und versuchte Straftaten. Jede Tat wurde nur einmal gezählt. Sind zum Beispiel während eines Landfriedensbruchs zugleich Körperverletzungen begangen worden, so erscheint nur die Körperverletzung als das Delikt mit der höheren Strafandrohung in der Statistik. ..

http://www.verfassungsschutz.de/download/SHOW/vsbericht_2007.pdf

kd

Felix Krull
12.01.2010, 21:34
Einen solchen Paragraphen gibt es in fast allen europäischen Staaten, auch in der liberalen Schweiz. Das hat gute Gründe.

In den USA existiert keine solche Spezialgesetzgebung, und das hat sogar noch viel bessere Gründe, Du Wichtigtuer.

In der DDR gabs aber was ähnliches:

§ 106 StGB der DDR [Staatsfeindliche Hetze]

(1) Wer die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und
Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik angreift oder gegen
sie aufwiegelt, indem er
1. die gesellschaftlichen Verhältnisse, Repräsentanten oder andere Bürger der
Deutschen Demokratischen Republik wegen deren staatlicher oder gesellschaft-
licher Tätigkeit diskriminiert;
2. Schriften, Gegenstände oder Symbole zur Diskriminierung der gesell-
schaftlichen Verhältnisse, von Repräsentanten oder andern Bürgern herstellt,
einführt, verbreitet oder anbringt;
3. die Freundschafts- oder Bündnisbeziehungen der Deutschen Demokratischen
Republik diskriminiert;
4. Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen
die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokra-
tischen Republik zu leisten;
5. den Faschismus oder Militarismus verherrlicht oder Rassenhetze treibt,
wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu acht Jahren bestraft.
(2) Wer zur Durchführung des Verbrechens mit Organisationen, Einrichtungen oder
Personen zusammenwirkt, deren Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische
Republik gerichtet ist oder das Verbrechen planmäßig durchführt, wird mit
Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren Haft bestraft.
(3) Vorbereitung und Versuch sind strafbar.
§ 106 StGB der DDR [Staatsfeindliche Hetze] (http://wiki.kepler-gymnasium.de/index.php?title=Lexikon:Staatsfeindliche_Hetze)

Brutus
12.01.2010, 21:43
In der DDR gabs aber was ähnliches:

Bei Adolf Hitler natürlich auch: das Heimtückegesetz, ein besonders eindrucksvolles Beispiel, das sich ausnimmt, als wäre es direkt der BRD entnommen.

Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20. Dezember 1934 (Reichsgesetzblatt I S. 1269).

Artikel 1
§ 1
(1) Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Reichs oder das Ansehen der Reichsregierung oder das der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei oder ihrer Gliederungen schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwerere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.

(2) Wer die Tat grob fahrlässig begeht, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Richtet sich die Tat ausschließlich gegen das Ansehen der NSDAP. oder ihrer Gliederungen, so wird sie nur mit Zustimmung des Stellvertreters des Führers oder der von ihm bestimmten Stelle verfolgt.

§ 2
(1) Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP., über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft.

(2) Den öffentlichen Äußerungen stehen nichtöffentliche böswillige Äußerungen gleich, wenn der Täter damit rechnet oder damit rechnen muss, dass die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.

http://www.nazis.de/inidia/heimtueckegesetz.htm

Brutus
12.01.2010, 22:29
Man muß den §130 der OMF-BRD und Adolf Hitlers Heimtückegesetz nebeneinanderhalten, um die Tragweite des Satzes zu verstehen, *Wenn du wissen willst, wer in einem Land die Macht hat, mußt du fragen, wen du nicht kritisieren darfst*.

draufgänger
13.01.2010, 06:36
Einen solchen Paragraphen gibt es in fast allen europäischen Staaten, auch in der liberalen Schweiz. Das hat gute Gründe.

Selbstverständlich gibt es einen solchen Paragraphen in vielen europäischen Staaten, werden sie doch alle von der gleichen Pseudoelite regiert. Aber lassen wir das. Ich wollte auf etwas anderes hinaus:

Fall A - es gibt gute Gründe für einen "Volksverhetzungsparagraphen": Solche Gründe liegen vor, wenn sich weite Teile des Volkes von noch so unsinnigen Ideen aufhetzen und sogar zu Gewalttaten anstacheln lassen. Wenn also die Regierungen dieser Meinung sind, womit der Paragraph seine Berechtigung hätte, so wäre das Volk dumm, unmündig und nicht fähig eigene politische Entscheidungen zu treffen. Vor einem solchen Hintergrund wäre es absurd, die Macht in die Hände des Volkes zu legen, folglich müsste sich die Pseudoelite konsequenter Weise von der Demokratie distanzieren.

Fall B - das Volk ist politisch mündig: In einem solchen Fall ist ein "Volksverhetzungsparagraph" eine sowohl unnötige, wie auch den freiheitlichen Grundsätzen widersprechende Einschränkung der Meinungsfreiheit.

In der Realität sehen wir, dass Fall A zutrifft: Die Regierenden halten das Volk für verhetzbare Tiere, distanzieren sich jedoch nicht konsequenter Weise von der Demokratie sondern gestalten letztere so, dass sich durch Wahlen nichts ändert, das dumme Volk jedoch glaubt der "Souverän" zu sein. Ganz großes Kino!

Abschließend sei auf das von Brutus zitierte Heimtückegesetz der Nationalsozialisten hingewiesen, das dem "Volksverhetzungsparagraphen" erstaunlich ähnelt. Der Unterschied besteht darin, dass die Nationalsozialisten wenig Zweifel an ihrem Verhältnis zur Demokratie ließen, während die heute Regierenden Demokratie heucheln.

Beißer
13.01.2010, 08:06
Es gibnt keinen Index von verbotenen Büchern.

Wozu auch? Die werden von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.

Und die Liste der indizierten Bücher ist geheim.

Brutus
13.01.2010, 08:08
Abschließend sei auf das von Brutus zitierte Heimtückegesetz der Nationalsozialisten hingewiesen, das dem "Volksverhetzungsparagraphen" erstaunlich ähnelt. Der Unterschied besteht darin, dass die Nationalsozialisten wenig Zweifel an ihrem Verhältnis zur Demokratie ließen, während die heute Regierenden Demokratie heucheln.

Es gibt eine weitere, vielleicht noch interessantere Gemeinsamkeit zwischen Adolf Hitlers Heimtückegesetz und dem §130 der freiheitlich-demokratischen BRD:

Beide Gesetze schützen Partikularinteressen!

Das Heimtückegesetz die der *Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei*, *Reichsregierung* und von *Persönlichkeiten des Staates*, der §130 die von *Teilen der Bevölkerung*. Teil heißt auf Lateinisch *pars* => partikular => Partikularinteresse (n).

Welcher Teil der Gesellschaft als besonders schützenswert betrachtet wird, haben die Nazis gleich ins Gesetz reingeschrieben, die *Demokaten* machen es durch die Rechtspraxis klar; verlogen und hinterfotzig wie sie nun mal sind.

Noch Zweifel, in welchen geistig-moralischen Spuren die BRD wandelt?

Mich hat schon vor Jahren das ungute Gefühl beschlichen, daß die ewige Beschwörung des Dritten Reichs von der Absicht getragen ist, davon abzulenken, daß die staatstragenden Schichten daran arbeiten, eine ähnliche Diktatur zu errichten, wie unter Adolf Hitler. Seit dem *Vertrag* von Lissabon können daran kaum noch Zweifel bestehen. Der Unterschied zum Hitlerreich (bis 1939) dürfte lediglich darin bestehen, daß Nazi-Deutschland ein nationalistischer Staat gewesen ist, die Länder der EUdSSR inter-nationalistische.

Beißer
13.01.2010, 08:43
Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß das Heimtückegesetz maximal zwei Jahre Haft vorsieht, der 130er hingegen fünf.

C-Dur
13.01.2010, 19:44
Danke 1000mal, Peiper, fuer den informativen Beitrag. Ich habe eine Menge gelernt!

Was mir auffaellt ist, dass die juedische Fraktion sich bis jetzt noch nicht im Thread sehen liess. Muessen sich wohl erst Antworten von der "Zentrale" einholen.;)

Odin
13.01.2010, 22:47
Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß das Heimtückegesetz maximal zwei Jahre Haft vorsieht, der 130er hingegen fünf.

Zumal das Heimtückegesetz eben gegen Heimtücke gerichtet ist. Und es sagt einem das normale Wortverständnis, daß es sich dabei um eine ganz üble Lumperei handeln muß. Dafür müßte es eigentlich den Strang geben.

dZUG
14.01.2010, 00:11
Man muss nur etwas mit Chemtrails nachschieben, dann passiert gar nichts :hihi:

monrol
14.01.2010, 00:42
skydive meinte mal, daß sich die Richter in den USA darüber wundern, daß es bei uns eine Einschränkung der Meinungsfreiheit gibt.

Gemeint ist v.a. der §130er ("Volksverhetzung"), aber auch andere Paragraphen.

Immerhin werden inder BRD jedes Jahr 10.000 Dissidenten wegen Meinungsäußerungen verfolgt, weil sie eine andere Meinung zum Holocaust und zur Ausländerpolitik haben als das BRD-System. Das sind mehr, als in China, der DDR und der UDSSR zusammengenommen wegen "falscher" Meinungen verfolgt wurden. Ein trauriger Weltrekord.

Ebenso befinden sich 60.000 Buchtitel auf dem Index, und jedes Jahr werden über 1000 neue Bücher in ihren Gesamtauflagen eingezogen und verbrannt. Auch hier wieder Weltrekord.

Es gibt dazu einen schönen Artikel in den VffG. Den kann ich hier nicht bringen, weil er Revisionismus beinhaltet (wobei wir gleich beim Thema wären :) ).

Ich kann ihn jedoch mit eigenen Worten wiedergeben bzw. habe ich noch einen anderen Artikel gefunden.

Wer nun sind die ideologischen Urheber des Maulkorbparagraphen, den sie "Volksverhetzung" nennen?

Der Hebel zur intellektuellen Unterdrückung, Manipulation und Kontrolle fremder Völker heißt "militant democracy", ein Ausdruck, der erstmals durch den Juden Karl Loewenstein, einem früheren Politikwissenschaftler am Amherst College (U.S.A.), eingeführt wurde und dessen inhaltliches Konzept später von dem Juden David Riesman übernommen und variiert wurde.

Die "deutschen" Vollstrecker dieser Hinterlist, deren heutige Erben sich in kaum zu überbietender Chuzpe mit dem Attribut "anständig" schmücken, gaben Loewensteins Produkt den Schwindelbegriff "wehrhafte Demokratie", ein Konzept, das nach Loewenstein insbesondere dazu führen sollte, die Rede-, Presse-, Versammlungs- und Parteigründungsfreiheit für bestimmte Aussagen und Ziele auszuschalten, bestimmte politische Symbole zu verbieten, das aktive und passive Wahlrecht für bestimmte Bevölkerungsteile einzuschränken und Berufsverbote zu verhängen.

Die BRD sollte aus der Weimarer Republik ihre Lehren ziehen, damit keine Machtübernahme von demokratiefeindlichen Elemten stattfinden kann.

Wie sieht nun die Realität aus?

Der "Volksverhetzungsparagraph" gilt nur, wenn angebilch gegen Minderheiten "gehetzt" wird, also gegen Ausländer, Migranten allgemein, Juden, Zigeuner, u.s.w. Außerdem ist es verboten, den Holocaust frei zu erforschen oder "Positives" über das Dritte Reich festzustellen.

Einmal wurde ein Deutscher verurteilt, weil er an die Süddeutsche Zeitung einen Leserbrief schickte, in dem er meinte, es sei normal, daß sich ein Volk gegen den Zuzug von kriminellen Unterschichten volksfremder Völker wehre.

Sarrazin wäre auch verurteilt worden, wenn er nicht den Bonus der Prominenz gehabt hätte. So kam er mit Berufsverbot davon.

Allerdings gilt beim §130 der Grundsatz: "Quod licet Jovi, non licet bovi."

Deutsche dürfen und sollen sogar verhetzt werden. Ein Beispiel: "Hitlers willige Vollstrecker" von dem Juden Daniel Goldhagen, in welchem das deutsche volk pauschal verunglimpft wird.

Auch Aussagen von Türken, wie z.B., man müsse alle Deutschen vergasen, sind von der "freien" Meinungsäußerung gedeckt. Denn die Türken sind nur ein "Teil" der Bevölkerung, die Deutschen aber nicht. Mal sehen, wie es 2050 aussieht, wenn die Deutschen in ihrem eigenen Land zur Minderheit geworden sind. Ob sie dann auch unter dem Schutz des §130 stehen?

Wohl kaum. Der antideutschen Camarilla um Schäuble oder Merkel ist das egal.

Schäuble verstieg sich sogar mal zu der Aussage, als er den Verein "Heimattreue deutsche Jugend" verbot, sie trete für den Fortbestand des deutschen Volkes und andere verbrecherische Dinge ein.

"Bomber Harris, do it again", ist auch ein beliebter Schlachtruf der "Anständigen"/"Demokraten".

Die Liste ließe sich noch endlos weiterführen.

Paragraphen gegen "rechtsextremistische" Bestrebungen, sind:

- § 86 Abs. 1 Ziff. 4 StGB (Verbreitung von Propagandamitteln zur Fortführung verbotener NS-Organisationen). Hierzu gehören Parolen wie “Man nennt uns Neo-Nazis Na und?!”, für die der bekennende Neonazist Kühnen vom Landgericht Frankfurt verurteilt wurde.

- § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Zu nennen sind u.a. das Verbot des Hakenkreuzes oder das öffentliche Zeigen des Hitlergrußes.

- § 130 StGB (Volksverhetzung) Hier nennt Jaschke ein Zitat aus dem NPD-Monatsblatt “Deutsche Stimme”, das den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllte, indem unter einem Bild mit Asylbewerbern geschrieben wurde: “ Sie fallen in unser Land ein. Sie rauben und vergewaltigen. Sie zerstören unsere Jugend mit Rauschgift. Aber sie nennen sich Asylanten - und werden von den Opfern bezahlt. Solch einen Wahnsinn gibt es nur bei uns. Merke: Ist es auch Wahnsinn, hat es doch Methode” (1991, S. 154).

- § 131 StGB (Aufstachelung zum Rassenhaß) Hierunter fallen Parolen wie “Deutschland den Deutschen - Ausländer raus” oder “Husch, husch, Neger in den Busch”, die trotz ihrer häufigen Verwendung in rechtsextremen Kreisen, aber auch z.B. Fußballstadien, verboten sind.

http://home.foni.net/~kahlund/04.htm

..............
Die Deutschen sind an Händen und Füßen gefesselt.

Die Propaganda des Juden Sefton Delmer wird somit zementiert:

"Mit Greuelpropaganda haben wir den Krieg gewonnen ...Und nun fangen wir erst richtig damit an! Wir werden diese Greuelpropaganda fortsetzen, wir werden sie steigern bis niemand mehr ein gutes Wort von den Deutschen annehmen wird, bis alles zerstört sein wird, was sie etwa in anderen Ländern noch an Sympathien gehabt haben, und sie selber so durcheinander geraten sein werden, daß sie nicht mehr wissen, was sie tun. Wenn das erreicht ist, wenn sie beginnen, ihr eigenes Nest zu beschmutzen, und das nicht etwa zähneknirschend, sondern in eilfertiger Bereitschaft, den Siegern gefällig zu sein, dann erst ist der Sieg vollständig. Endgültig ist er nie. Die Umerziehung (Reeducation) bedarf sorgfältiger, unentwegter Pflege wie englischer Rasen. Nur ein Augenblick der Nachlässigkeit, und das Unkraut bricht durch, jenes unausrottbare Unkraut der geschichtlichen Wahrheit."

Sefton Delmer, ehemaliger britischer Chefpropagandist nach der Kapitulation 1945 zu dem deutschen Völkerrechtler Prof. Grimm (Die Propaganda der Alliierten wird durch den Überleitungsvertrag Art. 7.1 als OFFENSICHTLICHE TATSACHEN vom "deutschen' Strafrecht geschützt.)

http://www.npd-goettingen.de/

Gute Nacht Deutschland! ;(

DANKE Peiper,

dass Du dieses heikle Thema anschneidest.

Zwar bin ich NICHT mit allem, was Du schreibst bzw. ausdrückst einverstanden, denn ich bin gegen JEDE Hetze, also auch die hier besonders häufige gegen Muslime!

Aber auch ich halte DAS was Du eingangs schreibst, für einen Skandal, der jeder Demokratie, d.h. besonders der im GG postulierten "Meinungsfreiheit" eindeutig HOHN spricht, weshalb ich es wiederhole:

"Gemeint ist v.a. der §130er ("Volksverhetzung"), aber auch andere Paragraphen.

Immerhin werden inder BRD jedes Jahr 10.000 Dissidenten wegen Meinungsäußerungen verfolgt, weil sie eine andere Meinung zum Holocaust und zur Ausländerpolitik haben als das BRD-System. Das sind mehr, als in China, der DDR und der UDSSR zusammengenommen wegen "falscher" Meinungen verfolgt wurden. Ein trauriger Weltrekord.

Ebenso befinden sich 60.000 Buchtitel auf dem Index, und jedes Jahr werden über 1000 neue Bücher in ihren Gesamtauflagen eingezogen und verbrannt. Auch hier wieder Weltrekord."

Diese Bücherverbrennungen sind besonders anstössig, erinnern sie doch in fataler Weise an die sog. Reichsprogromnacht"!

Freelancer
14.01.2010, 01:27
skydive meinte mal, daß sich die Richter in den USA darüber wundern, daß es bei uns eine Einschränkung der Meinungsfreiheit gibt.

Gemeint ist v.a. der §130er ("Volksverhetzung"), aber auch andere Paragraphen.

Immerhin werden inder BRD jedes Jahr 10.000 Dissidenten wegen Meinungsäußerungen verfolgt, weil sie eine andere Meinung zum Holocaust und zur Ausländerpolitik haben als das BRD-System. Das sind mehr, als in China, der DDR und der UDSSR zusammengenommen wegen "falscher" Meinungen verfolgt wurden. Ein trauriger Weltrekord.Zur Entstehungsgeschichte lässt sich ganz knapp folgendes sagen:

Der Holocaust-130er kam erst nach der Wende heraus und zwar 1994. In den ist wohl die gesamte Kunst der DDR eingeflossen, wie man Menschen politisch verfolgen kann.

Vorher war es nämlich so. Wenn man den Holocaust leugnete dann kamen dafür potentiell zwei mögliche Strafstatbestände in Frage.

1.) Beleidigung
2.) Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Da man den Opfern von Beleidigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nich zumuten wollte, dass sie jedesmal einen Strafanstrag stellen müssen wurden in StGB 194 (man kann es immer noch lesen) von Amts wegen verfolgt. Kann man verstehen. Finde ich auch eine gute Sache.

Aber! Es musste bewiesen werden, OB der Angeklagte wirklich BEABSICHTIGTE, mit seiner Leugnung jemanden zu beleidigen oder das Andenkens Verstorbener zu verunglimpfen.

Das änderte sich mit dem 130er. Seit dem muss im Verfahren nur noch festgestellt werden, DASS geleugnet oder verharmlost wurde.

Es hat auch keinen Sinn zu versuchen, entlastende Beweise einzubringen. Denn das Gericht geht davon aus, dass alles schon bewiesen wurde und OFFENKUNDIG ist und dass einzubringende Beweise nur der endlosen Verfahrungsverschleppung dienen sollen. Es kann sogar sein, dass der Rechtsanwalt selber wegen Holocaustleugnung verklagt wird, wenn er einen Antrag stellt, entlastende Beweise einbringen zu wollen.

Am besten lässt sich das so zusammenfassen:

Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der lapidaren - und für einige Antifaschisten im Publikum schockierenden - Begründung ab, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht.
http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2007/02/09/a0140

monrol
14.01.2010, 02:32
Zur Entstehungsgeschichte lässt sich ganz knapp folgendes sagen:

Der Holocaust-130er kam erst nach der Wende heraus und zwar 1994. In den ist wohl die gesamte Kunst der DDR eingeflossen, wie man Menschen politisch verfolgen kann.

Vorher war es nämlich so. Wenn man den Holocaust leugnete dann kamen dafür potentiell zwei mögliche Strafstatbestände in Frage.

1.) Beleidigung
2.) Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Da man den Opfern von Beleidigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nich zumuten wollte, dass sie jedesmal einen Strafanstrag stellen müssen wurden in StGB 194 (man kann es immer noch lesen) von Amts wegen verfolgt. Kann man verstehen. Finde ich auch eine gute Sache.

Aber! Es musste bewiesen werden, OB der Angeklagte wirklich BEABSICHTIGTE, mit seiner Leugnung jemanden zu beleidigen oder das Andenkens Verstorbener zu verunglimpfen.

Das änderte sich mit dem 130er. Seit dem muss im Verfahren nur noch festgestellt werden, DASS geleugnet oder verharmlost wurde.

Es hat auch keinen Sinn zu versuchen, entlastende Beweise einzubringen. Denn das Gericht geht davon aus, dass alles schon bewiesen wurde und OFFENKUNDIG ist und dass einzubringende Beweise nur der endlosen Verfahrungsverschleppung dienen sollen. Es kann sogar sein, dass der Rechtsanwalt selber wegen Holocaustleugnung verklagt wird, wenn er einen Antrag stellt, entlastende Beweise einbringen zu wollen.

Am besten lässt sich das so zusammenfassen:

Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der lapidaren - und für einige Antifaschisten im Publikum schockierenden - Begründung ab, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht.
http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2007/02/09/a0140

Dieser total undemokratische WAHNSINN hat Methode; er passt bestens zu jeder DIKTATUR!

politisch Verfolgter
14.01.2010, 15:48
"Arbeitnehmer" und "Zumutbarkeit" ist Volksverhetzung, hat bereits zu NS, DDR und Kommunismus geführt.

monrol
14.01.2010, 22:33
Man muß den §130 der OMF-BRD und Adolf Hitlers Heimtückegesetz nebeneinanderhalten, um die Tragweite des Satzes zu verstehen, *Wenn du wissen willst, wer in einem Land die Macht hat, mußt du fragen, wen du nicht kritisieren darfst*.

Hat vielleicht Adenauers Staatssekretär, der Alt-Nazi GLOBKE, Formulierungs-Hilfe geleistet?

Freelancer
17.01.2010, 13:01
Dieser total undemokratische WAHNSINN hat Methode; er passt bestens zu jeder DIKTATUR!Nun, ich kann dazu nur folgendes sagen.

Für mich ist es nicht wichtig, ob der Holocaust stattgefunden hat oder nicht. Ich bin weder Zionist noch Nazi.

Was ich aber erstaunlich finde ist folgendes.

Revisionisten behaupten, dass sie für einige ihrer Ausführungen Beweise hätten. Ob es welche sind oder nicht sei jetzt mal dahingestellt. Aber eigentlich müsste es gerichtlich überprüft, da der Angeklagte ja ein Recht darauf hat, dass ihn zu entlastende Beweise überprüft werden.

Das Gericht behauptet aber, dass die Beweise keine sein könnten, weil es ja "offenkundig" wäre, was passiert ist. "Offenkundig" ist in dem Fall, worüber die Öffentlichkeit keinen merklichen Zweifel hat. Gleichzeitig aber sorgt das Gericht mit seiner Weigerung, diese mutmaßlichen Beweise aufzunehmen dafür, dass es auch so bleibt.

So konstruiert das Gericht selber den Konsens mit, denn es dann als Begründung zur Abstrafung des Dissenz verwendet. Und es ist ihm sogar prinzipell egal, was Wahrheit ist oder nicht, weil es nur die Leugnung des "Offenkundigen" bestraft und nicht darüber urteilt, ob das Offenkundige wahr ist oder nicht.

Brutus
17.01.2010, 13:55
Revisionisten behaupten, dass sie für einige ihrer Ausführungen Beweise hätten. Ob es welche sind oder nicht sei jetzt mal dahingestellt. Aber eigentlich müsste es gerichtlich überprüft, da der Angeklagte ja ein Recht darauf hat, dass ihn zu entlastende Beweise überprüft werden.

Das Gericht behauptet aber, dass die Beweise keine sein könnten, weil es ja "offenkundig" wäre, was passiert ist. "Offenkundig" ist in dem Fall, worüber die Öffentlichkeit keinen merklichen Zweifel hat. Gleichzeitig aber sorgt das Gericht mit seiner Weigerung, diese mutmaßlichen Beweise aufzunehmen dafür, dass es auch so bleibt.

So konstruiert das Gericht selber den Konsens mit, denn es dann als Begründung zur Abstrafung des Dissenz verwendet. Und es ist ihm sogar prinzipell egal, was Wahrheit ist oder nicht, weil es nur die Leugnung des "Offenkundigen" bestraft und nicht darüber urteilt, ob das Offenkundige wahr ist oder nicht.

Es handelt sich um einen Zirkelschluß wie aus dem Lehrbuch: was zu beweisen wäre, wird vorausgesetzt! Beweiskraft von Zirkelschlüssen => Null!!

Trotzdem glaube ich an alles, von dem die Staatsmacht eines verlogenen Verbrecherstaates sagt, daß ich verpflichtet bin, daran zu glauben.

Freelancer
17.01.2010, 14:47
Es handelt sich um einen Zirkelschluß wie aus dem Lehrbuch: was zu beweisen wäre, wird vorausgesetzt! Beweiskraft von Zirkelschlüssen => Null!!Exakt.

Und das absurdeste daran ist, dass ein Rechtsanwalt, der versucht, angebliche Entlastungsbeweise anzubringen gerade deswegen ebenfalls wegen StGB 130 angeklagt werden kann.

Das ist in etwa so, als ob man einem Rechtsanwalt wegen Mittäterschaft verklagen würde, wenn er einen Mandanten verteidigt.

Brutus
17.01.2010, 14:58
Exakt. Und das absurdeste daran ist, dass ein Rechtsanwalt, der versucht, angebliche Entlastungsbeweise anzubringen gerade deswegen ebenfalls wegen StGB 130 angeklagt werden kann. Das ist in etwa so, als ob man einem Rechtsanwalt wegen Mittäterschaft verklagen würde, wenn er einen Mandanten verteidigt.

Leider habe ich null Ahnung von Rechtsgeschichte. Es wäre interessant zu wissen, welche Möglichkeiten die Verteidigung in Inquisitionsverfahren und vor Roland Freislers Volksgerichtshof gehabt hat, und welche nicht? Die Parallelen der Verfahren wegen Verstoßes gegen §130 und der vor dem IMT Nürnberg sind ja klar.