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Vollständige Version anzeigen : Irisches Blasphemiegesetz tritt in Kraft



marc
02.01.2010, 12:43
Am 1. Januar ist das irische Blasphemiegesetz in Kraft getreten, durch welches Gotteslästerer bis zu 25.000 Euro Strafe zahlen müssen, wenn sie erfolgreich versuchen, den öffentlichen Frieden zu stören und die Gefühle von Gläubigen verletzen.

Die Piusbrüder finden es toll...

Ein solches Blaspemiegesetz wäre in Deutschland in höchstem Maße wünschenswert. Dann wäre es möglich, auf rechtlichem Wege gegen gotteslästerliche Werke wie "Frosch ans Kreuz geschlagen" oder "Piss-Christ" vorzugehen.
http://piusbruderschaft.de/component/content/article/717-aktuell/3247-blasphemie-in-irland-strafbar

...irische Atheisten veröffentlichen "blasphemische" Zitate...

15. George Carlin, 1999: "Religion easily has the greatest bullshit story ever told. Think about it. Religion has actually convinced people that there’s an invisible man living in the sky who watches everything you do, every minute of every day. And the invisible man has a special list of ten things he does not want you to do. And if you do any of these ten things, he has a special place, full of fire and smoke and burning and torture and anguish, where he will send you to live and suffer and burn and choke and scream and cry forever and ever ’til the end of time!
But He loves you..."
http://blasphemy.ie/2010/01/01/atheist-ireland-publishes-25-blasphemous-quotes/

...und der Spiegel berichtet recht nüchtern:

Nachdrücklich wehrt sich Ahern gegen den Vorwurf, er habe einen neuen Straftatbestand geschaffen. Im Gegenteil, sagt er: Er habe die Hürden für die Strafverfolgung erhöht und die Strafe für Gotteslästerung reduziert. Bisher könne man für bis zu sieben Jahre ins Gefängnis wandern, künftig soll es maximal eine Geldstrafe von 25.000 Euro sein. Ursprünglich hatte Ahern 100.000 Euro vorgesehen, war dann aber im Verlauf der Debatte heruntergegangen.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,636558,00.html

Auch in der BRD soll durch §166 der öffentliche Frieden geschützt werden:

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Laut Wikipedia waren im alten Preußen die christlichen Kirchen selber Gegenstand des Schutzes - nicht der öffentliche Frieden. Man fragt sich, ob der Fortschritt nicht insofern ein zweischneidiges Schwert ist, weil der öffentliche Frieden eher gefährdet werden könnte, wenn man Menschen beleidigt, die auch willens sind, sehr unfriedlich zu reagieren. Während man mit der Beleidigung einer winzigen und harmlosen Minderheit dann paradoxerweise eher durchkommen könnte. Aber das ist natürlich nur spekulative Skepsis - und die Frage, wann der "öffentliche Frieden" gefährdet wurde, sehr strittig.

Beispiele:

Eine Frau wurde für die Aussage, die christlichen Kirchen gehören zu den „größten Verbrecherbanden“ der Welt auf einem Flugblatt sowie zwei Aufklebern mit den Texten „Lieber eine befleckte Verhütung als eine unbefleckte Empfängnis“ und „Masochismus ist heilbar“ in Verbindung mit einem durchgestrichenen Kruzifix, in zwei Instanzen verurteilt.


Mit Hilfe des Paragraphen wurden die Darstellung gekreuzigter Schweine und die Aufführung des Musicals Das Maria-Syndrom verboten, in dem eine (neuzeitliche) „Marie“ durch eine verunreinigte Klobrille befruchtet wird und daraufhin ein Fall von „Jungfrauengeburt“ eintritt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Verbots.


Ein Frührentner wurde wegen Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses und Störung des öffentlichen Friedens zu 12 Monaten Haft auf Bewährung und 300 Stunden Sozialarbeit verurteilt. Er hatte Toilettenpapier mit einem Stempel „Koran, der heilige Qur'an“ bedruckt und es zusammen mit beleidigenden Schreiben an Moscheen und Fernsehsender verschickt. Außerdem bot er es zum Verkauf an.

Brotzeit
02.01.2010, 13:21
...........Und diese irischen Kleingeister sollen tatsächlich in der cosmopolitisch orientierten EU sein, in der es das uneingeschränkte und in den Menschenrechten festgeschriebene Recht auf freie Meinungsäusserung gilt?

Die Katholen sind geisteskranke Mentalkastraten!

Mütterchen
02.01.2010, 13:37
Ich tue mir da selbst schwer, eine Position zu finden. Grundsätzlich tendiere ich eher dazu, religiöses Empfinden zu akzeptieren und darauf Rücksicht zu nehmen.

Wo man da die Grenze ziehen sollte, ist mir auch nicht so ganz klar. Ich selbst finde z.B. ( um bei den von marc zitierten Beispielen zu bleiben) - eine Frau darf äußern, sie halte die Kirche für kriminell. Oder sich einen ähnlichen Aufkleber auf ihr Auto pappen.
Etwas anderes wäre es meiner Meinung nach, etwa während einer Prozession, eines Gottesdienstes o.ä. die Gläubigen für ihre religiösen Gefühle zu beschimpfen.

Der Rentner, der beleidigende Briefe ( wobei ich jetzt den Inhalt nicht kenne) an Moscheen geschickt hat, hat auch in meinen Augen eindeutig eine Grenze überschritten.

mabac
02.01.2010, 14:08
Auch in der BRD soll durch §166 der öffentliche Frieden geschützt werden:

In Deutschland, mittlerweile BRD genannt, wurde der segensreiche § 130a RStGB von 1871 im Jahr 1953 abgeschafft:


Ein Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welcher in Ausübung oder in Veranlassung der Ausübung seines Berufes öffentlich vor einer Menschenmenge; oder welcher in einer Kirche oder an einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte vor Mehreren Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstande einer Verkündigung oder Erörterung macht, wird mit Gefängniß oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bestraft.

Helle Köpfe in Deutschland wussten genau, auf welcher Seite Hetzer und Störer des öffentlichen Friedens sitzen!
Die Abschaffung des § 130a RStGB ging Hand in Hand mit der Retardisierung Deutschlands.

MarschallŁukasiewicz
02.01.2010, 14:16
Lächerlich.
Diese Menschen beleidigen Gott,so er existiert,viel mehr als es jeder Blasphemiker je könnte.
Anscheinend ist Gott in den Augen dieser "Gläubigen" nicht in der Lage die Beleidigung seiner Person selbst in Ordnung zu bringen.Oder,das Gesetz sollte "Gläubigenlästerung" heißen, schließlich ist der Schöpfer aller Dinge sicher nicht so bigott-kleinlich wie seine Schäfchen deren "Glauben" durch etwas Blasphemie sofort zum Einsturz gebracht werden kann :lach:
Wie dem auch sei,ich hoffe,die ganzen Ungläubigen werden jetzt auf Youtube anonym mal loslegen gegen diesen Blödsinn.

Brotzeit
02.01.2010, 14:16
Ich tue mir da selbst schwer, eine Position zu finden. Grundsätzlich tendiere ich eher dazu, religiöses Empfinden zu akzeptieren und darauf Rücksicht zu nehmen.



Keine Rücksicht und keine Gnade für religiös motivierte Unterdrückung!

Brotzeit
02.01.2010, 14:20
WAS ist "Blasphemie" eigentlich?

Wer hat das eigentlich definiert , was genau "Blasphemie" ist ?

Es waren die kranken religiösen Fanatiker , Moralisten und verlogenen Unterdrücker der in den Kirchen und Moscheen, die in ihrem Wahn und ihrer gnadenlosen Selbstüberschätzung glauben, es gäbe einen G-TT oder Bellalah!

Agano
02.01.2010, 14:25
reise nicht nach iRRRRRRRRland, wenn du hier im forum gegen gott gelästert hast. die könnten das wissen und dann zocken sie dich ab! also, alle reisende nach irrrrrrrrrrland, überlegt euch die reise. bleibt zuhause, die IRRRRRREN habe eh euer geld nicht verdient.

ein land, dass solche IRRRRRRRRRwitzigen gesetze heraus bringt, hat in der EU auch nichts zu suchen. was sagt eigentlich die gesetzgebung der EU dazu. ist ja auch mal ne interessante frage. wenn die das genehmigen, haben das bald alle von der religion beeinflusste länder und dann kannste dich nur noch duckenderweise und heimlich in diesen ländern aufhalten. wo soll der IRRRRRRwitz nur hinführen. kehren wir wieder ins mittelalter zurück? richard

Lotos
02.01.2010, 15:28
Scheiterhaufenholz!
Scheiterhaufenholz!
Heute im Sonderangebot!

GG146
02.01.2010, 15:53
Sowas gibt`s in Deutschland schon:

http://dejure.org/gesetze/StGB/166.html

maxikatze
02.01.2010, 17:28
Sowas gibt`s in Deutschland schon:

http://dejure.org/gesetze/StGB/166.html




§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Soll das vllt heißen, dass ich meine scharfe Kritik, zB am Islam, nicht äußern darf ? Steht dieser § nicht im Gegensatz zur Rede - und Meinungsfreiheit ?

JensVandeBeek
02.01.2010, 17:53
§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Soll das vllt heißen, dass ich meine scharfe Kritik, zB am Islam, nicht äußern darf ? Steht dieser § nicht im Gegensatz zur Rede - und Meinungsfreiheit ?

Wenn du die Grenzen der Meinungsfreiheit so ausweitest, dass diese auch deine Äußerungen über Islam beinhaltet, dann musstest du die Äußerungen der Ausländer über die deutschen bzw. Christentum als Meinungsfreiheit auch hinnehmen.

maxikatze
02.01.2010, 18:03
Wenn du die Grenzen der Meinungsfreiheit so ausweitest, dass diese auch deine Äußerungen über Islam beinhaltet, dann musstest du die Äußerungen der Ausländer über die deutschen bzw. Christentum als Meinungsfreiheit auch hinnehmen.

Ich habe kein Problem mit Kritik von Islamisten wegen meiner Ungläubigkeit. Was sie über mich denken, ist mir gleichgültig. Es steht ihnen zu, uns zu kritisieren ,von mir aus auch Karikaturen, Cartoons etc, was darüber hinausgeht (Gewalt), nicht.

JensVandeBeek
02.01.2010, 18:08
Ich habe kein Problem mit Kritik von Islamisten wegen meiner Ungläubigkeit. Was sie über mich denken, ist mir gleichgültig. Es steht ihnen zu, uns zu kritisieren ,von mir aus auch Karikaturen, Cartoons etc, was darüber hinausgeht (Gewalt), nicht.

So etwa denke ich auch. Dich habe ich nur als Beispiel gegeben, weil du darauf reagiert hast. Mir war es wichtig, die Auslegung der Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung alle Betroffene.

GG146
02.01.2010, 19:32
§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Soll das vllt heißen, dass ich meine scharfe Kritik, zB am Islam, nicht äußern darf ? Steht dieser § nicht im Gegensatz zur Rede - und Meinungsfreiheit ?

Bis jetzt galt im Zusammenhang mit diesem § immer: "wo kein Kläger ist, ist kein Richter". Die christlichen Kirchen haben sich damit zurückgehalten, die Staatsmacht gegen Blasphemie in Stellung zu bringen.

Das könnte sich aber demnächst irgendwann ändern, wenn beleidigte Moslems darüber nachdenken, was sie sonst noch so machen könnten ausser zu demonstrieren oder Gewalt anzudrohen.

Sauerländer
02.01.2010, 19:36
Hmmm, das ist eine sehr zweischneidige Sache.

EINERSEITS tue ich mich, vorsichtig formuliert, schwer mit der Aussicht, dass womöglich, wenn man mit dieser Richtung anfängt, es irgendwann bereits strafbar sein könnte, ohne jede Feindseligkeit etwa festzuhalten, man selber könne nicht glauben, da man zu viele Erwägungen und Indizien sehe, die aus der eigenen subjektiven Sicht dagegen sprächen. Ich tue mich schwer mit der Aussicht, dass irgendwann womöglich schon ein harmloses kleines Witzchen als staatszersetzender Anschlag gehandhabt werden könnte.

ANDERERSEITS nehme ich durchaus Äußerungen verbaler oder gegenständlicher Art wahr, bei denen es mich, vorsichtig formuliert, nicht stören würde, wenn sich der sich Äußernde sehr genau überlegen muss, ob er das, was er da von sich gegeben hat, in Zukunft wiederholt.

heide
03.01.2010, 06:41
Sowas gibt`s in Deutschland schon:

http://dejure.org/gesetze/StGB/166.html

Danke für die Info. M.E. n. greift dieses Gesetz jedoch nicht wirklich. Oder gab es schon einmal einen Prozess in Bezug auf diesen Pragraphen?
Mir fällt auf die Schnelle kein solcher Prozess ein.
Bestraft werden kann ein Mensch, der die Totenruhe stört.

heide
03.01.2010, 06:46
Bis jetzt galt im Zusammenhang mit diesem § immer: "wo kein Kläger ist, ist kein Richter". Die christlichen Kirchen haben sich damit zurückgehalten, die Staatsmacht gegen Blasphemie in Stellung zu bringen.

Das könnte sich aber demnächst irgendwann ändern, wenn beleidigte Moslems darüber nachdenken, was sie sonst noch so machen könnten ausser zu demonstrieren oder Gewalt anzudrohen.

Dann werden die Richter viel Arbeit zusätzlich bekommen. Ich erinnere an das Einklagen eines Raumes zum Beten, der nun ungenutzt von dem jungen Mann bleibt.
Die Wirksamkeit eines dann gesprochenen Urteils hat nur für die Moslems Sinn, wenn es sich in bare Münze umwandeln lässt.

dr-esperanto
03.01.2010, 06:59
Da der Glaube nicht beweisbar ist, tendiert er dazu, gerade in einer saturierten Wohlstandsgesellschaft schwächer und schwächer zu werden. Da muss der Staat dieses zarte, aber doch so kostbare Pflänzchen namens Glaube vor dem Sarkasmus und der Häme und der Lächerlichmachung schützen. Ohne Glaube und Religion vertiert der Mensch und die Gesellschaft, sie wird materialistisch und egoistisch.
Gerade weil der Glaube ja so angreifbar ist, muss er staatlicherseits geschützt werden, sonst geht alles den Bach runter.
@Agano: Irland hat sich eine Sonderregelung mit Brüssel ausbedungen, was Tradition und Religion und besonders Abtreibungsverbot anlangt, wie auch Polen; allerdings besteht die Gefahr, dass diese Sonderregelungen seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages nur noch Makulatur sind. Nichts widerlegt Illuminati (der die Jesuiten und Katholiken als die geheimen Drahtzieher der Neuen Weltordnung betrachtet) besser als die EU, die trotz eines gur katholischen Präsidenten namens Van Rompuy geradezu ein Musterstaat für Unterdrückung der kath. Religion ist, schon jetzt, und es wird noch schlimmer kommen.

alberich1
03.01.2010, 14:33
Na, dann flackern in Irland demnächst ja wieder die Scheiterhaufen!

Religion hat nichts im Strafgesetzbuch verloren!

EinDachs
04.01.2010, 21:15
"Religion easily has the greatest bullshit story ever told. Think about it. Religion has actually convinced people that there’s an invisible man living in the sky who watches everything you do, every minute of every day. And the invisible man has a special list of ten things he does not want you to do. And if you do any of these ten things, he has a special place, full of fire and smoke and burning and torture and anguish, where he will send you to live and suffer and burn and choke and scream and cry forever and ever ’til the end of time!
But He loves you..."

Herrlich. :D
Ich mag Blasphemie.

“Also it has another name – The Word of God. For the Christian thinks every word of it was dictated by God. It is full of interest. It has noble poetry in it; and some clever fables; and some blood-drenched history; and some good morals; and a wealth of obscenity; and upwards of a thousand lies… But you notice that when the Lord God of Heaven and Earth, adored Father of Man, goes to war, there is no limit. He is totally without mercy – he, who is called the Fountain of Mercy. He slays, slays, slays! All the men, all the beasts, all the boys, all the babies; also all the women and all the girls, except those that have not been deflowered. He makes no distinction between innocent and guilty… What the insane Father required was blood and misery; he was indifferent as to who furnished it.”

Überhaupt ein sehr schöner Link.

Brotzeit
04.01.2010, 21:26
Wer hat das eigentlich wann genau weshalb mit welchem Ziel definiert, was genau "Blasphemie" ist ?
Welche Absichten hatte der Erfinder des Begriffes ?
Was wollte er damit erreichen ?
Welche Absichten hatte er wohl ?
..........

Felix Krull
04.01.2010, 21:32
Nur Gewaltaufrufe sollten bestraft werden. Den Gesslerhut der "Blasphemie" brauchen wir nicht, für alle anderen Fälle reichen die Gesetze bzgl. Beleidigung bzw. übler Nachrede aus. Gott, Allah, JWHE oder das fliegende Spaghetti-Monster müßten allerdings schon persönlich vor Gericht erscheinen, wenn sie sich beleidigt fühlen.