Punisher
23.12.2009, 19:37
Welche Bedeutung hat unsere Freiheit? Es handelt sich hierbei um ein Gut, dass die meisten von uns für selbstverständlich nehmen. Diese Leute lernen die Freiheit erst zu schätzen, wenn sie eingesperrt sind. Daher stellt sich die Frage, was ein Leben in Freiheit wert ist. Ist sie lediglich etwas, was man wie fast alle Dinge in der Welt kaufen kann? Oder ist sie eine Form des Idealismus, die einen höheren Wert besitzt als das Leben selbst? Letzteres ist für mich mehr als nur eine daher gesagte Phrase, denn es gab schon viele Menschen , die bei ihrem Kampf um Freiheit ihr Leben lassen mussten. Im Prinzip wissen wir erst was Freiheit wirklich ist, wenn alle Zwänge, die sich die Menschen selbst auferlegt haben, nicht mehr bestehen. Die Grenzen der Freiheit können daher von der Justiz gar nicht erfasst werden. Trotzdem möchte ich im folgenden zwei Schicksale von Menschen aufzeigen, deren Recht auf Freiheit von der Justiz sehr unterschiedlich beurteilt wurde.
Als der Serientäter Reinhard M. im Jahre 1986 zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, war die anschließende Anordnung von zehn Jahren Sicherheitsverwahrung die oberste Grenze im Gesetz. Diese Grenze wurde von der Rotgrünen Regierung erst im Jahre 1998 auf die Möglichkeit von unbefristet verlängert. Dies wurde dann auf Reinhard M. im Jahre 2001 rückwirkend angewandt und vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2004 gebilligt. Es gelte kein absolutes Rückwirkungsverbot, da es sich hierbei um keine Strafe handle, sondern um eine Maßnahme zur Besserung und Sicherung.
Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg widersprach am 17. Dezember 2009 dieser Rechtsauffassung.
Bitte hier weiterlesen! (http://ll-moral.org/DasGeschenkderFreiheit.html)
ein Beitrag von ll-moral.org (http://ll-moral.org/Startseite.html)
Frohe Weihnachten wünscht Euch der Punisher
Als der Serientäter Reinhard M. im Jahre 1986 zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, war die anschließende Anordnung von zehn Jahren Sicherheitsverwahrung die oberste Grenze im Gesetz. Diese Grenze wurde von der Rotgrünen Regierung erst im Jahre 1998 auf die Möglichkeit von unbefristet verlängert. Dies wurde dann auf Reinhard M. im Jahre 2001 rückwirkend angewandt und vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2004 gebilligt. Es gelte kein absolutes Rückwirkungsverbot, da es sich hierbei um keine Strafe handle, sondern um eine Maßnahme zur Besserung und Sicherung.
Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg widersprach am 17. Dezember 2009 dieser Rechtsauffassung.
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