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carpe diem
22.12.2009, 23:12
Menschenrechtsgericht verurteilte Österreich

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich wegen Misshandlung eines Asylbewerbers verurteilt. Dem heute 37 Jahre alten Kläger sprachen die Straßburger Richter 10.000 Euro Schmerzensgeld zu. Das Land kann gegen das Urteil einer kleinen Kammer binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen.


Der aus dem früheren Jugoslawien stammende Mann war im Mai 1994 in Schubhaft genommen worden. Dort quälten ihn zwei Wärter dem Urteil zufolge mit einem Kugelschreiber, dessen Spitze sie ihm hinter dem Ohr in die Haut bohrten.

Außerdem schleiften sie den Mann über den Boden und eine Stiege hinab. Drei Tage später stellten Besucher des Inhaftierten Spuren der Misshandlung fest und benachrichtigten den Gefängnisarzt. Dieser diagnostizierte Verletzungen hinter dem Ohr und am Rücken.

Eine Beschwerde des Asylbewerbers vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat wurde 1995 abgewiesen - mit dem Argument, die "Disziplinarmaßnahme" gegen den widerspenstigen Häftling habe der Hausordnung des Polizeigefängnisses entsprochen. Der Gerichtshof für Menschenrechte rügte das Vorgehen der Wärter hingegen als Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtkonvention, der Folter und menschenunwürdige Behandlung untersagt.

Als erschwerend wertete das Gericht, dass sich der Mann zum fraglichen Zeitpunkt seit drei Wochen in Hungerstreik befand und geschwächt war. Dennoch sei ihm zunächst ärztliche Behandlung verweigert worden.

Der Kläger war 1994 wegen Haftunfähigkeit entlassen worden. Später erhielt er in Österreich politisches Asyl.

http://nachrichten.at.msn.com/chronik/article.aspx?cp-documentid=151472989

Zur Belohnung politisches Asyl-Erpressung durch Hungerstreik- 10.000 Euro abgestaubt,und lebenslanges Durchfüttern, vermutlich mit Familie sowas regt mich auf.
Warum bleiben die nicht zuhause?
Ins ehemalige Jugoslawien hätte er schon lange zurückgebracht werden können?

Octopus
25.12.2009, 06:11
Menschenrechtsgericht verurteilte Österreich

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich wegen Misshandlung eines Asylbewerbers verurteilt. Dem heute 37 Jahre alten Kläger sprachen die Straßburger Richter 10.000 Euro Schmerzensgeld zu. Das Land kann gegen das Urteil einer kleinen Kammer binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen.


Der aus dem früheren Jugoslawien stammende Mann war im Mai 1994 in Schubhaft genommen worden. Dort quälten ihn zwei Wärter dem Urteil zufolge mit einem Kugelschreiber, dessen Spitze sie ihm hinter dem Ohr in die Haut bohrten.

Außerdem schleiften sie den Mann über den Boden und eine Stiege hinab. Drei Tage später stellten Besucher des Inhaftierten Spuren der Misshandlung fest und benachrichtigten den Gefängnisarzt. Dieser diagnostizierte Verletzungen hinter dem Ohr und am Rücken.

Eine Beschwerde des Asylbewerbers vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat wurde 1995 abgewiesen - mit dem Argument, die "Disziplinarmaßnahme" gegen den widerspenstigen Häftling habe der Hausordnung des Polizeigefängnisses entsprochen. Der Gerichtshof für Menschenrechte rügte das Vorgehen der Wärter hingegen als Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtkonvention, der Folter und menschenunwürdige Behandlung untersagt.

Als erschwerend wertete das Gericht, dass sich der Mann zum fraglichen Zeitpunkt seit drei Wochen in Hungerstreik befand und geschwächt war. Dennoch sei ihm zunächst ärztliche Behandlung verweigert worden.

Der Kläger war 1994 wegen Haftunfähigkeit entlassen worden. Später erhielt er in Österreich politisches Asyl.

http://nachrichten.at.msn.com/chronik/article.aspx?cp-documentid=151472989

Zur Belohnung politisches Asyl-Erpressung durch Hungerstreik- 10.000 Euro abgestaubt,und lebenslanges Durchfüttern, vermutlich mit Familie sowas regt mich auf.
Warum bleiben die nicht zuhause?
Ins ehemalige Jugoslawien hätte er schon lange zurückgebracht werden können?


Weil wir die falsche Regierung und unzulängliche Gesetze haben, carpe diem !

WesternCato
25.12.2009, 20:18
Zur Belohnung politisches Asyl-Erpressung durch Hungerstreik- 10.000 Euro abgestaubt,und lebenslanges Durchfüttern, vermutlich mit Familie sowas regt mich auf.
Warum bleiben die nicht zuhause?
Ins ehemalige Jugoslawien hätte er schon lange zurückgebracht werden können?
Soll dies eine Entschuldigung für die "Behandlung" des Mannes sein?

frodo
25.12.2009, 20:32
Wir wissen nicht mehr als obiger Artikel und brechen den Stab über den Kläger nur weil es ihm gelang der Republik Versäumnisse nachzuweisen. Die Beurteilung kann ja wohl nur dann erfolgen wenn man den ganzen Sachverhalt kennt.
@octopus - falsche Regierung. Jede Regierung hat die Trennung von Staat und Justiz zu beachten. Das müsste auch die FPÖ wenn sie Verantwortung übernehmen würde. Die letzten Versuche haben ja gezeigt das sie dazu ausserstande ist. Allerdings haben wir auch gesehen das in Kärnten das Ausräumen der Futtertröge, vorwiegend fremder, vorzüglich beherrscht wird. Kindesweglegung ist auch ihr Metier. Konsequenzen ziehen ist ihnen gänzlich unbekannt. Wo sind die Zeiten wo ein Justizminister Foregger die Justiz unbeeinflusst werken ließ?

Lotos
25.12.2009, 20:35
Er wurde gefoltert.
Wie kann er es wagen da zu klagen, also wirklich...

WIENER
25.12.2009, 21:22
Weil wir die falsche Regierung und unzulängliche Gesetze haben, carpe diem !


Nicht wir haben die falschen Gesetze sondern der EuGH. Schließlich war er es, der Österreich verurteilte. Ich finde das natürlich auch sehr skandalös, jedem Land sollte es erlaubt sein, allen seinen Häftlingen Kugelschreiber in jede Körperöffnungen, in die Haut oder ins Auge zu bohren. Alles andere ist , reine gutmenschliche warmduscherei. :nido: