Vollständige Version anzeigen : Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland
bernhard44
17.12.2009, 12:44
17. Dezember 2009, 12:23
Gericht verurteilt Deutschland
Straßburg (dpa) - Deutschland hat mit der rückwirkenden Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.
In diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesregierung in Berlin am Donnerstag zur Zahlung von 50 000 Euro Schmerzensgeld an den 52-jährigen Beschwerdeführer verurteilt. Der Mann, ein mehrfach vorbestrafter Gewaltverbrecher, wird seit 18 Jahren im hessischen Schwalmstadt in Sicherungsverwahrung gehalten, weil er immer noch als gefährlich eingestuft wird. Der Anwalt des Inhaftierten forderte die sofortige Freilassung seines Mandanten.
http://www.arcor.de/content/aktuell/news_politik_ausland/78440738,1,artikel,Gericht%2Bverurteilt%2BDeutschl and.html
Paul Felz
17.12.2009, 12:47
Stellt sich die Frage, was Sicherungsverwahrung mit Strafe zu tun hat.
Stellt sich die Frage, was Sicherungsverwahrung mit Strafe zu tun hat.
Absolut gar nichts. Das Urteil ist haarsträubend, das strafrechtliche Rückwirkungsverbot ist hier noch nicht einmal tangiert.
Fernandinho
17.12.2009, 12:57
http://www.arcor.de/content/aktuell/news_politik_ausland/78440738,1,artikel,Gericht%2Bverurteilt%2BDeutschl and.html
Und ab sofort zieht er bei dem obersten Richter ein. Für die 50 TEUR kann das arme Unschuldslamm ja etwas Gutes erwarten.
Kann eigentlich ein Arschloch hirnrissig sein ?
Paul Felz
17.12.2009, 13:01
Absolut gar nichts. Das Urteil ist haarsträubend, das strafrechtliche Rückwirkungsverbot ist hier noch nicht einmal tangiert.
So sehe ich das auch, aber warum sieht das Gericht das anders?
ortensia blu
17.12.2009, 13:06
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine überflüssige Institution, deren Urteile die Länder Europas ignorieren sollten.
Das "Kreuz"-Urteil führte in Italien zu einem landesweiten Wettbewerb im Aufhängen neuer Kreuze. Verteidigungsminister Ignazio La Russa in deiner Fernseh-Diskussion: "Die Kreuze bleiben dran!" Und er fügte hinzu: "Sollen sie* doch sterben - samt diesen internationalen Schein-Institutionen."
Etliche italienische Bürgermeister ergriffen die Gelegenheit, es der lästigen EU-Bürokratie einmal so richtig zu zeigen.
In San Remo ließ der Bürgermeister ein zwei Meter hohes Kreuz im Rathaus aufstellen. Die Schulleiter seiner Stadt forderte er auf, dafür zu sorgen, daß in jedem Klassenraum ein Kruzifix hängt.
_____
*) gemeint sind die Kruzifix-Gegner
Straßburg (dpa) - Deutschland hat mit der rückwirkenden Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. (...)
Ich bitte, sich folgendes einzuprägen:
Rechte gelten immer nur gegen uns, nie für uns!
Bei *Rechten* aus internationalen Abkommen und Verträgen wie dem von Versailles, den Völkerbund-Statuten, Maastricht-Klauseln und Menschenrechten war das schon immer so. Neu ist, daß wir uns im eigenen Land der gleichen Situation gegenüber sehen.
So sehe ich das auch, aber warum sieht das Gericht das anders?
Vielleicht haben sie die SV zum quasi - Strafrecht erklärt, ich habe das Urteil noch nicht gelesen. Möglicherweise spielt es eine Rolle für die Richter, dass die SV bei uns im Strafgesetzbuch geregelt ist (§ 66 StGB) (http://dejure.org/gesetze/StGB/66.html). Wie auch immer diese Konstruktion aussieht, sie kann nicht richtig sein. Strafe und SV sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe.
Die Rechtsnatur bzw. Begründung der SV entspricht der der Quarantäne nach Bundesseuchengesetz und der zwangsweisen Unterbringung nach PsychKG zum Schutz psychisch Kranker vor sich selbst. In diesen Fällen ist überhaupt nicht erforderlich, dass die Betroffenen eine Straftat begangen haben. Es geht nur um die öffentliche Sicherheit.
bernhard44
17.12.2009, 13:21
Ich bitte, sich folgendes einzuprägen:
Rechte gelten immer nur gegen uns, nie für uns!
Bei *Rechten* aus internationalen Abkommen und Verträgen wie dem von Versailles, den Völkerbund-Statuten, Maastricht-Klauseln und Menschenrechten war das schon immer so. Neu ist, daß wir uns im eigenen Land der gleichen Situation gegenüber sehen.
..und ich dachte Linke! :shock:
Vielleicht haben sie die SV zum quasi - Strafrecht erklärt, ich habe das Urteil noch nicht gelesen. Möglicherweise spielt es eine Rolle für die Richter, dass die SV bei uns im Strafgesetzbuch geregelt ist (§ 66 StGB) (http://dejure.org/gesetze/StGB/66.html). Wie auch immer diese Konstruktion aussieht, sie kann nicht richtig sein. Strafe und SV sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe.
Du und Gehirnnutzer macht meiner bescheidenen Meinung nach laufend einen, wenn auch entscheidenden Fehler.
Zwar seid Ihr imstande, sehr kompetent und eloquent Gesetzestexte und Gerichtsurteile zu erklären, aber Ihr blendet permanent aus, daß das alles nur verstanden werden kann, wenn man die hinter den Buchstaben der Paragraphen und Urteile stehenden politischen Absichten berücksichtigt, sprich, die Machtfrage in den Blick nimmt.
Sobald man die Voraussetzung einführt, daß neben Legislative und Exekutive auch die Iudikative dem Ziel der Aufösung sämtlicher Staaten und Völker untergeordnet ist, klären sich die offenen Fragen wie von selbst. Man kann sogar mit bestechender Treffsicherheit vorhersagen, welches Urteil die *Justiz* sprechen wird, muß sie zwischen den Zielen des Internationalismus-Globalismus und den berechtigten Interessen der angestammten Völker eine Güterabwägung vornehmen.
Sobald man die Voraussetzung einführt, daß neben Legislative und Exekutive auch die Iudikative dem Ziel der Aufösung sämtlicher Staaten und Völker untergeordnet ist, klären sich die offenen Fragen wie von selbst. Man kann sogar mit bestechender Treffsicherheit vorhersagen, welches Urteil die *Justiz* sprechen wird, muß sie zwischen den Zielen des Internationalismus-Globalismus und den berechtigten Interessen der angestammten Völker eine Güterabwägung vornehmen.
Vielleicht macht Gehirnnutzer den von Dir beschriebenen Fehler, aber ich bin wirklich der letzte Mensch in Deutschland, der sich diesen Schuh anziehen muss:
1. Das angestrebte Ziel kann nur mit einer deutlich verbesserten Gewaltenteilung erreicht werden. Wir wollen den bisherigen Bundespräsidenten und den Bundesverfassungsrichtern keine Vorwürfe machen. Jedoch ist nach übereinstimmender Auffassung aller Mitwirkenden die Besetzung dieser Ämter ausschließlich durch Übereinkunft der eingangs genannten kleinen Personengruppe führender Parteipolitiker unakzeptabel. Dazu sind entgegen der heutigen Regelungen, dass der Bundespräsident auf einer von der vorbezeichneten kleinen Gruppe von Parteipolitikern besetzten Bundesversammlung gewählt wird und die Verfassungsrichter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat bestimmt werden, sowohl der Bundespräsident als auch die Verfassungsrichter auf einem demokratischerem Wege als bisher zu wählen. (http://www.grundgesetz-aktivierer.de/)
Vielleicht macht Gehirnnutzer den von Dir beschriebenen Fehler, aber ich bin wirklich der letzte Mensch in Deutschland, der sich diesen Schuh anziehen muss:
Falls ich mich getäuscht habe, nehme ich diese Aussage mit Bedauern zurück.
Falls ich mich getäuscht habe, nehme ich diese Aussage mit Bedauern zurück.
Akzeptiert.
Der zitierte Text ist jedenfalls von mir, ich halte die Gewaltenteilung für den Dreh- und Angelpunkt einer funktionierenden (Verfassungs-) Demokratie und in Deutschland für schwer defekt.
Das ist der Krankheitsherd schlechthin, alles andere sind nur Symptome.
Skaramanga
17.12.2009, 14:17
Es sollten umgehend Bürger ebenfalls Klage zum EuGHMR erheben wegen Verletzung ihrer Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit und Schutz vor Gewalt, die durch die Freilassung dieses gemeingefährlichen Gewaltverbrechers bedroht ist. Der juristische Spagat, den das Gericht dann vollführen muss, könnte interessant werden. Werden sie tatsächlich den Nerv haben, die Rechte eines Gewohnheitsverbrechers höher einzustufen als diejenigen unbescholtener gesetzestreuer Menschen? Man muss sie zu dieser Entscheidung zwingen.
Und ... wäre es möglich, mal den Namen des Spackos zu erfahren?
Manfred_g
17.12.2009, 14:19
Vielleicht haben sie die SV zum quasi - Strafrecht erklärt, ich habe das Urteil noch nicht gelesen. Möglicherweise spielt es eine Rolle für die Richter, dass die SV bei uns im Strafgesetzbuch geregelt ist (§ 66 StGB) (http://dejure.org/gesetze/StGB/66.html). Wie auch immer diese Konstruktion aussieht, sie kann nicht richtig sein. Strafe und SV sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe.
Die Rechtsnatur bzw. Begründung der SV entspricht der der Quarantäne nach Bundesseuchengesetz und der zwangsweisen Unterbringung nach PsychKG zum Schutz psychisch Kranker vor sich selbst. In diesen Fällen ist überhaupt nicht erforderlich, dass die Betroffenen eine Straftat begangen haben. Es geht nur um die öffentliche Sicherheit.
Auch wenn ich mich jetzt in diesem Strang in die Nesseln setze und ich einräumen muß, nicht wirklich besonders fachkompetent zu sein: die sog. "Sicherheitsverwahrung" ist mir immer sauer aufgestoßen. Sie kommt mir von jeher so vor wie der Spagat, Menschen möglichst beliebig, ohne klare Begründung Wegsperren zu können, sich aber gleichzeitig nicht die Hände nicht schmutzig machen zu wollen. Schließlich will man in Deutschlands Chefetagen nicht den Ruf des internationalen Nachkriegsmoralisten aufs Spiel setzen, und scheint aussichtreicher, wenn kein noch so übler Halunke offiziell über 3 Jahre Knast bekommt.
Anders gesagt, warum buchten wir Serienmörder nicht einfach reale(!) 50 Jahre ein, wie es auch woanders üblich ist und nennen es auch so ??
http://www.arcor.de/content/aktuell/news_politik_ausland/78440738,1,artikel,Gericht%2Bverurteilt%2BDeutschl and.html
Der "Europäische Gerichtshof gegen Menschenrechte" (der Opfer) sollte in Sicherheitsverwahrung gebracht werden.
wegen Verletzung ihrer Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit und Schutz vor Gewalt, die durch die Freilassung dieses gemeingefährlichen Gewaltverbrechers bedroht ist.
Das ist das Hauptproblem, das ich mit dieser ganzen Geschichte habe. Die Wächter der Menschenrechte - aber auch die deutschen Obergerichte - blenden aus, dass Grund- und Menschenrechte aktiv zu schützen sind, das ist eine Bringschuld der Rechtsstaaten gegenüber den Menschen, für die sie verantwortlich sind.
Auch wenn ich mich jetzt in diesem Strang in die Nesseln setze und ich einräumen muß, nicht wirklich besonders fachkompetent zu sein: die sog. "Sicherheitsverwahrung" ist mir immer sauer aufgestoßen. Sie kommt mir von jeher so vor wie der Spagat, Menschen möglichst beliebig, ohne klare Begründung Wegsperren zu können, sich aber gleichzeitig nicht die Hände nicht schmutzig machen zu wollen.
Der Aspekt ist tatsächlich nicht zu vernachlässigen. Heute kann die SV auch bei anderen als Gewaltverbrechen verhängt werden, wenn der Täter als nicht resozialisierungsfähig gilt. Damit bin ich absolut nicht einverstanden, nur die unbedingte Notwendigkeit des Schutzes der Menschen von Gewalttätern rechtfertigt eine lebenslängliche SV. In diesen Fällen könnten sie die aber von mir aus deutlich häufiger verhängen.
Absolut gar nichts. Das Urteil ist haarsträubend, das strafrechtliche Rückwirkungsverbot ist hier noch nicht einmal tangiert.
Falsch. Die Sicherheitsverwahrung ist eine verlogene Maßnahme weil dieser Drecksstaat, genauer gesagt seine charakter- und rückgratlose Legislative zu feige ist das Strafgesetz so zu formulieren daß a) lebenslange Freiheitstrafen lebenslang bedeuten sowie die Justiz daran gehindert wird Kuschelurteile zu fällen.
Und wie es bei jeder auf Feigheit beruhenden Maßnahme der Fall ist fällt sie irgendwann in sich zusammen. Jetzt eben diese.
Dagegen hat der EUGH nämlich nichts. Zum Beispiel verhängt Spanien auch mal ohne Federlesens 90 Jahre. Und nein, das verstößt nicht gegen Art 1, GG.
Oder wo ist die Grenze der Menschenwürde? Bei 15 Jahren? Bei 20? Bei 25? Oder bei 26,8?
Auch wenn ich mich jetzt in diesem Strang in die Nesseln setze und ich einräumen muß, nicht wirklich besonders fachkompetent zu sein: die sog. "Sicherheitsverwahrung" ist mir immer sauer aufgestoßen. Sie kommt mir von jeher so vor wie der Spagat, Menschen möglichst beliebig, ohne klare Begründung Wegsperren zu können, sich aber gleichzeitig nicht die Hände nicht schmutzig machen zu wollen. Schließlich will man in Deutschlands Chefetagen nicht den Ruf des internationalen Nachkriegsmoralisten aufs Spiel setzen, und scheint aussichtreicher, wenn kein noch so übler Halunke offiziell über 3 Jahre Knast bekommt.
Anders gesagt, warum buchten wir Serienmörder nicht einfach reale(!) 50 Jahre ein, wie es auch woanders üblich ist und nennen es auch so ??
Korrekt.
Wie ich schon erwähnte. Feigheit. Erbärmliche Feigheit.
Falsch. Die Sicherheitsverwahrung ist eine verlogene Maßnahme weil dieser Drecksstaat, genauer gesagt seine charakter- und rückgratlose Legislative zu feige ist das Strafgesetz so zu formulieren daß a) lebenslange Freiheitstrafen lebenslang bedeuten sowie die Justiz daran gehindert wird Kuschelurteile zu fällen.
Wie ich weiter oben schon ausgeführt habe, die Rechtsnatur der SV ist nicht strafrechtlich bestimmt. Da geht es nur um den Schutz der öffentlichen Sicherheit, deswegen gilt das Rückwirkungsverbot da nicht und das Urteil ist falsch.
Dass die SV eine politisch feige Umgehung der Notwendigkeit viel höherer Obergrenzen von Strafen gegen Gewaltverbrecher ist, will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber diese Umgehung ist geltendes Recht, mit dem sie nicht gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen konnten.
Wie ich weiter oben schon ausgeführt habe, die Rechtsnatur der SV ist nicht strafrechtlich bestimmt. Da geht es nur um den Schutz der öffentlichen Sicherheit, deswegen gilt das Rückwirkungsverbot da nicht und das Urteil ist falsch.
Dass die SV eine politisch feige Umgehung der Notwendigkeit viel höherer Obergrenzen von Strafen gegen Gewaltverbrecher ist, will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber diese Umgehung ist geltendes Recht, mit dem sie nicht gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen konnten.
Die juristische Spitzfindigkeit, es wäre nicht rückwirkend auf die Straftaten bezogen wenn Otto Gewaltverbrecher unbegrenzt in Sicherheitsverwahrung sitzt wird ihn sicher erfreuen, wie es auch jedem anderen völlig einleuchtet daß da nichts mit rückwirkender Betrachtung zu tun hat sondern mit Schutz vor möglichen künftigen Straftaten.
Übrigens etwas, das rechtlich gar nicht möglich ist. Nicht begangene Taten sind eigentlich nicht zu ahnden. Das Ganze ist eine extrem schleimige und glitschige Angelegenheit, die simpel dadurch vermieden werden könnte das Strafrecht das ist, was seine Bezeichnung aussagt. Strafrecht. Darin läßt sich dann sehr einfach sicherstellen daß bestimmte Täter keine Gelegenheit bekommen, es wieder zu tun.
Das Ganze ist eine extrem schleimige und glitschige Angelegenheit, die simpel dadurch vermieden werden könnte das Strafrecht das ist, was seine Bezeichnung aussagt. Strafrecht. Darin läßt sich dann sehr einfach sicherstellen daß bestimmte Täter keine Gelegenheit bekommen, es wieder zu tun.
Mag sein, dass das nebeneinander von Strafrecht und Maßregeln zur Sicherung in dem politischen Kontext glitschig ist.
Es ist aber keine "juristische Spitzfindigkeit", die SV mit der Zwangsquarantäne nach Bundesseuchengesetz und der Unterbringung nach PsychKG zu vergleichen. Wie glitschig diese Lösung aus poltischen Gründen auch sein mag, als gültiges Recht unterliegt sie nicht dem Rückwirkungsverbot.
Das ist bei der rückwirkenden Verlängerung bzw. Aufhebung von Verjährungsfristen im Strafrecht übrigens auch so.
Mag sein, dass das nebeneinander von Strafrecht und Maßregeln zur Sicherung in dem politischen Kontext glitschig ist.
Es ist aber keine "juristische Spitzfindigkeit", die SV mit der Zwangsquarantäne nach Bundesseuchengesetz und der Unterbringung nach PsychKG zu vergleichen. Wie glitschig diese Lösung aus poltischen Gründen auch sein mag, als gültiges Recht unterliegt sie nicht dem Rückwirkungsverbot.
Das ist bei der rückwirkend Verlängerung bzw. Aufhebung von Verjährungsfristen im Strafrecht übrigens auch so.
Finde ich schon. Alles was vieler Worte bedarf ist spitzfindig.
Da dies kein Juraforum ist dient es der Meinungsäußerung. Und meine Meinung ist, daß es überhaupt keinen, einem vernünftigen Gehirn logisch zugänglichen, Zusammenhang zwischen einer Seuchen oder Epidemieverhinderung und einem individuellen Straftäter gibt.
Daß Menschen zum Schutz vor sich selbst eingekastet werden dürfen (wenns nur das wäre, sie dürfen ja auch medikamentös zwangsbehandelt werden, Elektroschocks sollen ja auch noch nicht völlig aus dem Arsenal der Psychofrankensteins verschwunden sein) ist sowieso gröbste Autobahn.
Cinnamon
17.12.2009, 15:17
Das Urteil ist so wie es ist zunächst mal völlig ok. Es heißt ja nicht umsonst Nulla Poena sine lege. Wenn das Sicherungsverwahrungsgesetz zum Zeitpunkt seiner Straftaten noch nicht in Kraft war, kann es auf ihn auch nicht angewandt werden. Zumal nachträgliche Sicherungsverwahrung immer den Beigeschmack doppelter und damit verbotener Strafverfolgung hat.
Da dies kein Juraforum ist dient es der Meinungsäußerung. Und meine Meinung ist, daß es überhaupt keinen, einem vernünftigen Gehirn logisch zugänglichen, Zusammenhang zwischen einer Seuchen oder Epidemieverhinderung und einem individuellen Straftäter gibt.
Natürlich gibt es diesen Zusammenhang. Alle drei Rechtsgrundlagen dienen ausschließlich der Gefahrenabwehr und überhaupt nicht der strafrechtlichen Restriktion.
Mit dem PsychKG habe ich auch grosse Probleme, vor allem, weil schon Missbräuche vorgekommen sind. Aber das liegt zu weitab von diesem Thema hier.
Wenn das Sicherungsverwahrungsgesetz zum Zeitpunkt seiner Straftaten noch nicht in Kraft war, kann es auf ihn auch nicht angewandt werden. Zumal nachträgliche Sicherungsverwahrung immer den Beigeschmack doppelter und damit verbotener Strafverfolgung hat.
Du irrst. Das Rückwirkungsverbot gilt nur für Strafnormen im engsten Sinne. Das trifft auf die SV nicht zu, die dient der Gefahrenabwehr.
Cinnamon
17.12.2009, 15:39
Du irrst. Das Rückwirkungsverbot gilt nur für Strafnormen im engsten Sinne. Das trifft auf die SV nicht zu, die dient der Gefahrenabwehr.
Man kann das Sicherheitsrecht nicht benutzen, um die gültigen Strafrechtsregeln zu unterlaufen. Es macht für den Gefangenen keinen Unterschied, ob er nun in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung sitzt. Beides ist eine Beschränkung seiner Freiheit. Bei der SV über das Maß der gerichtlich verhängten Freiheitsstrafe hinaus.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine überflüssige Institution, deren Urteile die Länder Europas ignorieren sollten.
Das "Kreuz"-Urteil führte in Italien zu einem landesweiten Wettbewerb im Aufhängen neuer Kreuze. Verteidigungsminister Ignazio La Russa in deiner Fernseh-Diskussion: "Die Kreuze bleiben dran!" Und er fügte hinzu: "Sollen sie* doch sterben - samt diesen internationalen Schein-Institutionen."
Etliche italienische Bürgermeister ergriffen die Gelegenheit, es der lästigen EU-Bürokratie einmal so richtig zu zeigen.
In San Remo ließ der Bürgermeister ein zwei Meter hohes Kreuz im Rathaus aufstellen. Die Schulleiter seiner Stadt forderte er auf, dafür zu sorgen, daß in jedem Klassenraum ein Kruzifix hängt.
_____
*) gemeint sind die Kruzifix-Gegner
Der Italiener hat Recht. Diese ganzen europ. Institutionen, aufgebläht bis zum Abwinken auf unsre Kosten, sind so überflüssig wie ein Kropf.
Dieser Gerichtshof der sich letztes Jahr schon in unsre Tarifautonomie eingemischt hat, geht es gar nichts an, ob wir Gewaltverbrecher in Sicherungsverwahrung nehmen.
Es wird ein bißchen viel mit all den Pseudo-Regierungen der EU.
Die EU und das ganze Theater in Brüssel und Straßburg gehören neu geordnet
auch Deutschland muß aber mal siene Strafen überdneken.
Wäre lebenbslänglich für so einen Gewlatverbrecher auch mal wider lebenslänglich, dann würde sich die Frage einer Sicherungsverwahrung nicht stellen.
Cinnamon
17.12.2009, 16:04
Der EuGHMR gehört nicht zur EU, sondern ist eine eigenständige Institution.
Cinnamon
17.12.2009, 16:04
auch Deutschland muß aber mal siene Strafen überdneken.
Wäre lebenbslänglich für so einen Gewlatverbrecher auch mal wider lebenslänglich, dann würde sich die Frage einer Sicherungsverwahrung nicht stellen.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon in den 70ern die Verfassungswidrigkeit solcher Ansinnen festgestellt.
Man kann das Sicherheitsrecht nicht benutzen, um die gültigen Strafrechtsregeln zu unterlaufen. Es macht für den Gefangenen keinen Unterschied, ob er nun in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung sitzt. Beides ist eine Beschränkung seiner Freiheit. Bei der SV über das Maß der gerichtlich verhängten Freiheitsstrafe hinaus.
Ist das wirklich ein "Unterlaufen"? Die Voraussetzung für die SV nach Strafende ist die nachhaltige Gefährlichkeit des Verbrechers. Das ist etwas anderes als eine Bestrafung. Wenn bei den (ab dem 10. Jahr SV) zweijährlich vorzunehmenden psychologischen Überprüfungen herauskommt, dass die Gefährlichkeit nicht mehr vorliegt, ist die SV aufzuheben. Das ist ein weiterer grosser Unterschied zur Bestrafung.
Dass die SV sich für den Betroffenen ähnlich wie eine Freiheitsstrafe auswirkt, ist ein anderes Thema, und zwar ein sehr komplexes.
Ich hatte vor längerer Zeit auf verschiedenen Foren threads zu der Idee aufgemacht, eine Art von SV ohne Strafcharakter zu entwickeln, eine Sicherheitszone in Gestalt einer hermetisch abgeschlossenen Kleinstadt, in der man ähnlich freizügig leben kann wie in Freiheit, aus der man aber nicht heraus kann.
Damit habe ich so wütende Proteste wirklich aus allen Richtungen provoziert, dass ich das Thema lieber abgehakt habe. Für die einen ist das zu verbrecherfreundlich, für die anderen menschenrechtsverletzend (KZ blablablubb).
Das Bundesverfassungsgericht hat schon in den 70ern die Verfassungswidrigkeit solcher Ansinnen festgestellt.
Das BVG ändert auch gelegentlich seine Ansichten. Es ist nämlich nicht der Olymp, dort sitzen keine unfehlbaren Götter.
Cinnamon
17.12.2009, 16:32
Eine einfache Frage, GG: Ändert die Sicherungsverwahrung etwas am Gefängnisaufenthalt des Betroffenen? Nö. Damit setzt sie faktisch die Strafe fort (da die Behandlung des Gefangenen und sein Eingesperrtsein sich nicht durch den Übergang Haftstrafe - Sicherungsverwahrung ändert). Insoweit handelt es sich um doppelte Strafe und damit ist SV m. E. sowieso menschenrechtswidrig.
Cinnamon
17.12.2009, 16:33
Das BVG ändert auch gelegentlich seine Ansichten. Es ist nämlich nicht der Olymp, dort sitzen keine unfehlbaren Götter.
Warum sollte es die Unvereinbarkeit von Lebenslang und Menschenwürde jetzt plötzlich negieren? Weil ein paar unverbesserliche und ahnungslose Knalltüten dass so wollen?
Natürlich gibt es diesen Zusammenhang. Alle drei Rechtsgrundlagen dienen ausschließlich der Gefahrenabwehr und überhaupt nicht der strafrechtlichen Restriktion.
Die Seuchenabwehr dient aber der Abwehr einer akuten Gefahr. Bedeutet, es gibt die Seuche bereits, und nicht die theoretische Möglichkeit eines Virus, das irgendwann entstehen könnte und möglicherweise eine Seuche auslöst. Womit ich die Internierung von jemand rechtfertige der bereits einmal irgendwo Urlaub machte woher dieses Virus vielleicht kommen könnte.
Wenn dies aber geschieht, ist diese Internierung völlig klar begrenzt mit dem Zeitpunkt, an dem objektiv festgestellt wird daß keine Infektionsgefahr von der betreffenden Person oder Gruppe mehr ausgeht.
Dies ist bei der SV nicht möglich, da man Hirne nicht testen kann.
Wohlgemerkt, ich bin nicht bekannt dafür, mit solchem Pack besonders pfleglich umzugehen. aber hier besteht kein Zusamenhang. Eine Epidemie ist, einmal ausgebrochen, nicht mehr beherrschbar.
Wenn du da einen Zusamenhang zur SV siehst müßtest du auch die Benutzung von KfZ verbieten, da damit möglicherweise jemand zu Schaden gebracht wird und diese Gefahr abzuwehren ist.
Eine einfache Frage, GG: Ändert die Sicherungsverwahrung etwas am Gefängnisaufenthalt des Betroffenen? Nö. Damit setzt sie faktisch die Strafe fort (da die Behandlung des Gefangenen und sein Eingesperrtsein sich nicht durch den Übergang Haftstrafe - Sicherungsverwahrung ändert). Insoweit handelt es sich um doppelte Strafe und damit ist SV m. E. sowieso menschenrechtswidrig.
Wenn schon, dann eine doppelbödige Strafe, sie ist ja grundsätzlich geeignet, das Verbot der echten lebenslänglichen Freiheitsstrafe zu umschiffen. Eine Doppelbestrafung ist was anderes.
Es macht aber m. M. n. neben dem Gesetzeszweck auch noch die regelmäßige (alle zwei Jahre) Überprüfung der aktuellen und künftig zu erwartenden Gefährlichkeit des Betroffenen einen sehr grossen Unterschied zu 50 oder 90 Jahren Gefängnis aus, die als Strafe ausgewiesen sind und im Falle einer Verbesserung der Sozialprognose trotzdem weiter vollstreckt werden.
Dass man die Sicherung vllt. auch ohne Bestrafung durchführen könnte, ist allerdings nicht kommunizierbar. Das habe ich versucht, da regen sich alle nur ganz fürchterlich drüber auf. Das belegt natürlich wieder, dass in der öffentlichen Wahrnehmung die SV auch eine Art von Strafe ist, nur anders tituliert. Der Sinn des Gesetzes ist hier aber nicht mit der öffentlichen Wahrnehmung deckungsgleich.
Warum sollte es die Unvereinbarkeit von Lebenslang und Menschenwürde jetzt plötzlich negieren? Weil ein paar unverbesserliche und ahnungslose Knalltüten dass so wollen?
Wo endet denn die Menschenwürde? Ich fragte das schon.
Bei 10 Jahren? bei 15? Bei 20? Bei 25? Bei 27,5?
Also. Definiere.
Aber dann müßest du ja tun, was keiner Kann. Menschenwürde definieren.
Wenn du da einen Zusamenhang zur SV siehst müßtest du auch die Benutzung von KfZ verbieten, da damit möglicherweise jemand zu Schaden gebracht wird und diese Gefahr abzuwehren ist.
Um den Lappen zu verlieren, muss man nicht rechtswidrig und schuldhaft seine Ungeeignetheit zum Führen von KFZ unter Beweis gestellt haben (besoffen fahren). Es reichen regelmäßige epileptische Anfälle.
Das sind alles Rechtsgrundlagen, die mit Strafrecht im engeren Sinne nicht die Bohne zu tun haben, auch nicht die Sicherungsmaßregel.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine überflüssige Institution, deren Urteile die Länder Europas ignorieren sollten.
Das "Kreuz"-Urteil führte in Italien zu einem landesweiten Wettbewerb im Aufhängen neuer Kreuze. Verteidigungsminister Ignazio La Russa in deiner Fernseh-Diskussion: "Die Kreuze bleiben dran!" Und er fügte hinzu: "Sollen sie* doch sterben - samt diesen internationalen Schein-Institutionen."
Etliche italienische Bürgermeister ergriffen die Gelegenheit, es der lästigen EU-Bürokratie einmal so richtig zu zeigen.
In San Remo ließ der Bürgermeister ein zwei Meter hohes Kreuz im Rathaus aufstellen. Die Schulleiter seiner Stadt forderte er auf, dafür zu sorgen, daß in jedem Klassenraum ein Kruzifix hängt.
*) gemeint sind die Kruzifix-Gegner
Aber dann ist doch der Deppenverein eine nützliche Einrichtung. Er sorgt dafür, dass die Leute anfangen selber zu denken. Nun gut, die einzhige Ausnahme ist natürlich Deutschland, das zu tief im mohammedanischen Hintern steckt.
_____
Senator74
17.12.2009, 16:52
Warum sollte es die Unvereinbarkeit von Lebenslang und Menschenwürde jetzt plötzlich negieren? Weil ein paar unverbesserliche und ahnungslose Knalltüten dass so wollen?
So wird die Glaubwürdigkeit solcher Institutionen nicht verbessert,eher hält man sie für entbehrlich,oder wie hier schon festgehalten wurde,für Tintenburgen die "heiße Luft" erzeugen...
Menschenrechte sind relativ. Was in den meisten islamischen Ländern nach unserer Meinung Unrecht ist, gilt für Saudi Arabien nicht. In Saudi Arabien gibt es für Gotteslästerung die Todesstrafe. ?( Auszug aus Link:
Regierungsform: Monarchie
Todesstrafe: Ja
Delikte: Mord, Vergewaltigung, bewaffneter Raubüberfall, Hochverrat, Drogenhandel, Ehebruch, Entführung, Gotteslästerung und Hexerrei
Methode: Enthauptung (Steinigung,Hängen,Erschießen)
http://www.todesstrafe.de/todesstrafenatlas_Saudi%20Arabien.html
Denkpoli
17.12.2009, 17:35
Die juristische Spitzfindigkeit, es wäre nicht rückwirkend auf die Straftaten bezogen wenn Otto Gewaltverbrecher unbegrenzt in Sicherheitsverwahrung sitzt wird ihn sicher erfreuen, wie es auch jedem anderen völlig einleuchtet daß da nichts mit rückwirkender Betrachtung zu tun hat sondern mit Schutz vor möglichen künftigen Straftaten.
Bei lebenslangen Freiheitsstrafen liegt kein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot vor, weil der Täter vorher weiß, dass eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung lediglich eine Möglichkeit ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon in den 70ern die Verfassungswidrigkeit solcher Ansinnen festgestellt.
Das Urteil trägt das Aktenzeichen BVerfGE 45, 187 vom 21. Juni 1977.
Es haben unterzeichnet:
Dr. Benda, Dr. Haager, Dr. Böhmer, Dr. Simon, Dr. Faller, Dr. Hesse, Dr. Rupp-v.Brünneck
Das sind 7 Richter. Jeder Senat besteht immer aus 8 Richtern. Es muß also wohl einer dagegen gestimmt haben.
Wie dir bekannt sein dürfte ergehen Urteile des BVerfG selten einstimmig. Es ist also eine Anmaßung ohne Gleichen von Dir denjenigen Dummheit oder Verfassungsfeindlichkeit oder was auch immer vorzuwerfen, die auch mal der Meinung der unterlegenen Richter sind.
Immerhin ebenfalls Verfassungsrichter.
Es steht nicht an zu bezweifeln, daß Entscheidungen des BVerfG bindend sind. Aber dort sitzen, wie gesagt, keine Götter auf dem Olymp sondern Menschen gewisser Sozialisierung und Prägung. Und ihr Wort gilt nicht für die Ewigkeit.
Womit sich auch die Beurteilung der Menschenwürde durchaus einmal ändern kann.
Und ich erlaube mir qua Selbsthoheit auch Dinge für falsch zu halten die ich nicht ändern kann oder Dinge für richtig zu halten die ich nicht durchsetzen kann.
Die Mehrheit hat nicht zwangsläufig recht. Sie hat die Mehrheit. Da ist alles.
Bei lebenslangen Freiheitsstrafen liegt kein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot vor, weil der Täter vorher weiß, dass eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung lediglich eine Möglichkeit ist.
Das ist Quatsch, lies das Urteil das ich grade anführte.
Cinnamon
17.12.2009, 17:59
Wg. deiner Menschenwürdefrage: Es mag paradox sein, aber man kann nicht sagen, was ihr entspricht, sondern nur, was ihr eindeutig nicht entspricht.
Und jetzt erkläre mal, wie es mit einer unveräußerlichen Würde vereinbar sein soll, jemanden lebenslang einzusperren.
Menschenrechte sind relativ. Was in den meisten islamischen Ländern nach unserer Meinung Unrecht ist, gilt für Saudi Arabien nicht. In Saudi Arabien gibt es für Gotteslästerung die Todesstrafe. ?( Auszug aus Link:
Regierungsform: Monarchie
Todesstrafe: Ja
Delikte: Mord, Vergewaltigung, bewaffneter Raubüberfall, Hochverrat, Drogenhandel, Ehebruch, Entführung, Gotteslästerung und Hexerrei
Methode: Enthauptung (Steinigung,Hängen,Erschießen)
http://www.todesstrafe.de/todesstrafenatlas_Saudi%20Arabien.html
Menschenrechte sind nicht uiniversell und gottgegeben, sondern von Menschen erdacht und umgesetzt, und fallen dementsprechend je nach Umfeld verschieden aus.
Was bedeutet, daß auch die bei uns geltenden oder so interpretierten keinen Ewigkeitscharakter haben sondern auf der Gesellschaftsordnung beruhen die wir im Augenblick haben.
Und wer noch alle Pfannen am Dach hat ist sich auch bewußt daß wir die grade mal 60 Jahre haben. Ein Fliegenschiß in der Geschichte, außerdem begründet und entstanden aus einer Ausnahmesituation heraus.
Wg. deiner Menschenwürdefrage: Es mag paradox sein, aber man kann nicht sagen, was ihr entspricht, sondern nur, was ihr eindeutig nicht entspricht.
Und jetzt erkläre mal, wie es mit einer unveräußerlichen Würde vereinbar sein soll, jemanden lebenslang einzusperren.
Was ist daran nicht vereinbar?
Im Übrigen ist Menschenwürde nicht unveräußerlich. Jeder kann sich ihrer sogar völlig ohne Gegenleistung entledigen. Er braucht nur nackt auf den Kirchturm klettern und runterspringen.
Das Wort heißt unverletzlich.
Wg. deiner Menschenwürdefrage: Es mag paradox sein, aber man kann nicht sagen, was ihr entspricht, sondern nur, was ihr eindeutig nicht entspricht.
Und jetzt erkläre mal, wie es mit einer unveräußerlichen Würde vereinbar sein soll, jemanden lebenslang einzusperren.
Abgesehen davon. Wie ist es denn mit der Menschenwürde vereinbar jemand ohne Zeitbegrenzung gegen seinen Willen in eine psychiatrische Klinik zu stecken weil irgendein verrückter Freudianer irgendwas diagnostiziert, ihm sogar das Recht zu nehmen sich dagegen mit juristischen Mitteln zur Wehr zu setzen, ihn zwangszubehandeln und unter Vormundschaft zu stellen?
Jemand, der nie irgendwem etwas zuleide tat oder Schaden zufügte?
Cinnamon
17.12.2009, 18:11
Was ist daran nicht vereinbar?
Im Übrigen ist Menschenwürde nicht unveräußerlich. Jeder kann sich ihrer sogar völlig ohne Gegenleistung entledigen. Er braucht nur nackt auf den Kirchturm klettern und runterspringen.
Das Wort heißt unverletzlich.
Jemanden lebenslang einzusperren ohne ihm die Möglichkeit auf Wiedererlangung seiner Freiheit zu geben kann man nicht mit der Menschenwürde in Einklang bringen.
Cinnamon
17.12.2009, 18:13
Abgesehen davon. Wie ist es denn mit der Menschenwürde vereinbar jemand ohne Zeitbegrenzung gegen seinen Willen in eine psychiatrische Klinik zu stecken weil irgendein verrückter Freudianer irgendwas diagnostiziert, ihm sogar das Recht zu nehmen sich dagegen mit juristischen Mitteln zur Wehr zu setzen, ihn zwangszubehandeln und unter Vormundschaft zu stellen?
Jemand, der nie irgendwem etwas zuleide tat oder Schaden zufügte?
Ist auch menschenunwürdig.
Jemanden lebenslang einzusperren ohne ihm die Möglichkeit auf Wiedererlangung seiner Freiheit zu geben kann man nicht mit der Menschenwürde in Einklang bringen.
Natürlich kann man das.
Wenn man es mit der Menschenwürde vereinbaren kann Soldaten nach Kuffnukistan zu schicken und dort mit 20 ihr Leben zu beenden ist es auch mit der Menschenwürde vereinbar jemand nicht mehr aus dem Knast zu lassen.
Es kommen Leute ins Alters- oder Pflegeheim im Wissen, ihr Zimmer dort nicht mehr lebend zu verlassen. Where the hell is the difference?
Wg. deiner Menschenwürdefrage: Es mag paradox sein, aber man kann nicht sagen, was ihr entspricht, sondern nur, was ihr eindeutig nicht entspricht.
Und jetzt erkläre mal, wie es mit einer unveräußerlichen Würde vereinbar sein soll, jemanden lebenslang einzusperren.
Eigentlich (genau genommen auch uneigentlich) müsstest Du erklären, wie es mit der Menschenwürde völlig Unschuldiger zu vereinbaren ist, einen nachhaltig gefährlichen Mörder freizulassen. Das auch noch in einem Staat, in dem es kaum möglich ist, einen Waffenschein zu bekommen, um sich legal selbst zu schützen.
Eines der Hauptkriterien für die Verletzung der Menschenwürde ist in der Rechtsprechung und Literatur das Vorliegen einer Verfügung über Menschen, ihre Degradierung zu Objekten, z. B. zum Verteidigungsinstrument zur Verteidigung der Rechtsgüter anderer. Das hat das BVerfG in dem bekannten Urteil zum Luftsicherheitsgesetz gross und breit ausgeführt.
Wenn in dem Spannungsfeld zwischen den Menschenrechten inhaftierter Gewaltverbrecher und von Verbrechen bedrohten unschuldigen Menschen über jemanden verfügt wird, dann über die Opfer von freigelassenen Wiederholungstätern. Die werden nämlich zum Verteidigungsinstrument für die Menschenwürde des Täters von Staats wegen degradiert.
Der Täter selbst wird in keinem Fall für irgendwas instrumentalisiert. Ein Strafparagraph ist wegen Art. 103 Abs. 2 GG und § 1 StGB ein rein technisches Instrument zum Schutz bestimmter Rechtsgüter. Der Täter, der diese Rechtsgüter verletzt, setzt sich willentlich und wissentlich durch seine eigene Verfügung dem Risiko aus, dass die in der Strafandrohung beschriebenen Folgen ihn treffen, falls er erwischt wird.
Er hat im Gegensatz zu dem Opfer des Wiederholungstäters also die alleinige und völlige Herrschaft über den gesamten Ablauf der Tragödie. Seine Menschenwürde kann deshalb noch nicht einmal mit der Todesstrafe verletzt werden, geschweige denn mit der echten lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Es ist seine Party, er ist der Herr des Verfahrens!!
Jedes Opfer eines freigelassenen Mörders dagegen ist ein Opfer einer schweren Menschenrechtsverletzung von Staats wegen. Das wird nur nicht gesehen, die Blendwirkung der grellen Epoche des Faschismus und Stalinismus ist noch zu gross.
Aber künftige Generationen werden für die "Menschenrechtsschützer" unserer Zeit nur tiefe Verachtung übrig haben.
Denkpoli
17.12.2009, 18:20
Das ist Quatsch, lies das Urteil das ich grade anführte.
Das Urteil hat nichts mit dem Rückwirkungsproblem zu tun, sondern mit Gutmenschen - Blabla.
Cinnamon
17.12.2009, 18:20
Natürlich kann man das.
Wenn man es mit der Menschenwürde vereinbaren kann Soldaten nach Kuffnukistan zu schicken und dort mit 20 ihr Leben zu beenden ist es auch mit der Menschenwürde vereinbar jemand nicht mehr aus dem Knast zu lassen.
Es kommen Leute ins Alters- oder Pflegeheim im Wissen, ihr Zimmer dort nicht mehr lebend zu verlassen. Where the hell is the difference?
Ich merke schon, Ethik liegt dir nicht. Gott sei Dank haben wir aber ein BVerfG, das damals schon die Weisheit hatte, dein Verständnis von Ethik nicht zu teilen.
Skaramanga
17.12.2009, 18:21
Wer sich nicht würdig benimmt, hat auch keine Menschenwürde. "Basta", wie Gas-Gerd sagen würde. :cool:
Jemanden lebenslang einzusperren ohne ihm die Möglichkeit auf Wiedererlangung seiner Freiheit zu geben kann man nicht mit der Menschenwürde in Einklang bringen.
Die Opder sowie zukünftig möglichen Opfer derjenigen auf die das zutrifft haben diese Möglichkeit auch nicht mehr.
Ist zwar ausgelutscht, nichtdestotrotz Fakt.
Ich merke schon, Ethik liegt dir nicht. Gott sei Dank haben wir aber ein BVerfG, das damals schon die Weisheit hatte, dein Verständnis von Ethik nicht zu teilen.
Wenn du mit Ethik Kuscheljasminteestuhlkreise meinst, liegt du richtig.
Cinnamon
17.12.2009, 18:23
@GG146
Du verdrehst die Menschenrechte. Erstens ist die Würde-Würde Abwägung unzulässig, und bei Kollission gleicher Rechtsgüter muss der Staat einen Eingriff unterlassen, zweitens geht es bei der SV auch im hier fraglichen Fall nicht zwingend um Mörder oder Vergewaltiger. Auch notorische Einbrecher können in SV genommen werden.
Denkpoli
17.12.2009, 18:25
Jemanden lebenslang einzusperren ohne ihm die Möglichkeit auf Wiedererlangung seiner Freiheit zu geben kann man nicht mit der Menschenwürde in Einklang bringen.
Wenn sich ein Krimineller durch die lebenslange Inhaftierung in seiner Menschenwürde beeinträchtigt sieht, soll er sich einen anderen Job suchen!
@GG146
Du verdrehst die Menschenrechte. Erstens ist die Würde-Würde Abwägung unzulässig, und bei Kollission gleicher Rechtsgüter muss der Staat einen Eingriff unterlassen, zweitens geht es bei der SV auch im hier fraglichen Fall nicht zwingend um Mörder oder Vergewaltiger. Auch notorische Einbrecher können in SV genommen werden.
Du verwechselst die aktuelle Rechtsprechung und Kommentierung mit der Bewertung derselben durch Leute mit eigener Meinung.
Denkpoli
17.12.2009, 18:31
Ich merke schon, Ethik liegt dir nicht. Gott sei Dank haben wir aber ein BVerfG, das damals schon die Weisheit hatte, dein Verständnis von Ethik nicht zu teilen.
Aber der Einsatz biologischer Waffen gegen Unschuldige ist mit deiner Ethik vereinbar?
@GG146
Du verdrehst die Menschenrechte. Erstens ist die Würde-Würde Abwägung unzulässig, und bei Kollission gleicher Rechtsgüter muss der Staat einen Eingriff unterlassen, zweitens geht es bei der SV auch im hier fraglichen Fall nicht zwingend um Mörder oder Vergewaltiger. Auch notorische Einbrecher können in SV genommen werden.
Wieso - der Staat greift doch ein, obwohl er es wegen des Kollisionskurses von meinen Rechten aus dem Kernschutzbereich von Art. 1 GG mit denen von freigelassenen Mördern nicht tun dürfte.
Er verweigert mir einen Waffenschein, um mich selbst zu verteidigen - in einem Staat, in dem Mörder von Staats wegen in Freiheit entlassen werden. Damit hält er sich eben nicht aus dem Konflikt der kollidierenden höchstrangigen Rechtsgüter raus, sondern mischt sich auf der Seite des Aggressors ein.
Dass andere Kriminelle mit schlechter Sozialprognose als Gewaltverbrecher in SV genommen werden können, halte ich für unvertretbar und den § 66 StGB insofern für glatt verfassungswidrig. Das hatte ich auf diesem thread aber schon angedeutet.
CarlCarlsen
17.12.2009, 21:00
@GG146
Du verdrehst die Menschenrechte. Erstens ist die Würde-Würde Abwägung unzulässig, und bei Kollission gleicher Rechtsgüter muss der Staat einen Eingriff unterlassen, zweitens geht es bei der SV auch im hier fraglichen Fall nicht zwingend um Mörder oder Vergewaltiger. Auch notorische Einbrecher können in SV genommen werden.
Wenn es denn so einfach wäre. Wenn in eine Abwägung Würde des Einen und Würde des Anderen fallen, dann findet zwangsläufig eine Abwägung statt. Ein Beispiel: Abschuss eines entführten Flugzeugs, auf der einen Seite die/das körperliche Unversehrtheit/Leben und die Würde der Passagiere, die bei einem Abschuss ihrer Qualität als menschliches Subjekt beraubt werden und auf der anderen Seite die körperliche UNversehrtheit bzw. das Leben der Menschen am Boden. Entscheidet sich der Staat jetzt allerdings gegen den Abschuss, hat er eine Abwägung getroffen und zwar gegen die Würde der MEnschen am Boden. Er kommt dieser Abwägung nicht aus.
Im Übrigen hat das BVerfG nie gesagt, eine lebenslange Freiheitsstrafe sei ein Verstoß gegen die Menschwürde. Der Verurteilte muß lediglich die Möglichkeit haben, überhaupt jemals seine Freiheit wiederzuerlangen. Und wenn er Pech hat, ist lebenslänglich auch wirklich lebenslänglich. 15 Jahre sind nur das absolute Minimum.
Absolut gar nichts. Das Urteil ist haarsträubend, das strafrechtliche Rückwirkungsverbot ist hier noch nicht einmal tangiert.
Was geschieht nun mit den Straffälligen, die in die Sicherheitsverwahrung kommen?
Wer wird uns vor Wiederholungstätern schützen?
Das Bundesverfassungsgericht kann ja noch in Berufung gehen, wenn alle Stricke reißen.
Hat der Täter nach den Menschenrechten gefragt, als er die Strafttat begangen hat?
Von den 50 T € kann er ja die Opfer entlöhnen.
Der Weiße Ring wurde diese freundliche Geste bestimmt wohlwollend abnicken. Ironie aus.
[QUOTE=ortensia blu;3339850]Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine überflüssige Institution, deren Urteile die Länder Europas ignorieren sollten.
Das "Kreuz"-Urteil führte in Italien zu einem landesweiten Wettbewerb im Aufhängen neuer Kreuze. Verteidigungsminister Ignazio La Russa in deiner Fernseh-Diskussion: "Die Kreuze bleiben dran!" Und er fügte hinzu: "Sollen sie* doch sterben - samt diesen internationalen Schein-Institutionen."
Etliche italienische Bürgermeister ergriffen die Gelegenheit, es der lästigen EU-Bürokratie einmal so richtig zu zeigen.
In San Remo ließ der Bürgermeister ein zwei Meter hohes Kreuz im Rathaus aufstellen. Die Schulleiter seiner Stadt forderte er auf, dafür zu sorgen, daß in jedem Klassenraum ein Kruzifix hängt.
_____
Gute Reakion der Italiener. Warum machen es unsere Bürger nicht ebenso?
Vielleicht haben sie die SV zum quasi - Strafrecht erklärt, ich habe das Urteil noch nicht gelesen. Möglicherweise spielt es eine Rolle für die Richter, dass die SV bei uns im Strafgesetzbuch geregelt ist (§ 66 StGB) (http://dejure.org/gesetze/StGB/66.html). Wie auch immer diese Konstruktion aussieht, sie kann nicht richtig sein. Strafe und SV sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe.
Die Rechtsnatur bzw. Begründung der SV entspricht der der Quarantäne nach Bundesseuchengesetz und der zwangsweisen Unterbringung nach PsychKG zum Schutz psychisch Kranker vor sich selbst. In diesen Fällen ist überhaupt nicht erforderlich, dass die Betroffenen eine Straftat begangen haben. Es geht nur um die öffentliche Sicherheit.
Der Kläger hat die europäische Menschenrechtskommision angeschrieben, weil die SV innerhalb seiner lfd. SV verlängert wurde.
Begründung der Kommision in etwa...."der Täter konnte sich und musste sich nicht auf eine noch längere SV vorbereiten, als die SV die er nach der Haft antreten musste. Diese Verlängerung innerhalb seiner SV stelle seine Lebensplanung in Frage.......
schastar
18.12.2009, 05:32
Stellt sich die Frage, was Sicherungsverwahrung mit Strafe zu tun hat.
Vermutlich weil es aus seiner Sicht auch eine ist. Oder würdest du es nicht als Strafe empfinden wenn man dich 18 Jahre lang gefangen hält?
Was mischt sie diese versch.... EU in unsere inneren Sicherheitsangelegenheiten ein? Warum ist Deutschland immer der Buhmann? Wir sollten dieses Urteil ignorieren und die Zahllungen an diesen bürokratischen Moloch einstellen. Das ist die einzige Möglichkeit dieses Monstrum zu besiegen.
Abgesehen davon bin ich für die Einquartierung des Gewalttäters bei einer Richterfamilie.
http://www.arcor.de/content/aktuell/news_politik_ausland/78440738,1,artikel,Gericht%2Bverurteilt%2BDeutschl and.html
Der sog. "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" müsste zahlreiche Überstunden schieben und wäre im Dauerstreß, käme die Türkei in die EU, denn Menschenrechte oder gar Minderheitenrechte sind seit Jahrzehnte Fremdwörter in der Türkei.
Was geschieht nun mit den Straffälligen, die in die Sicherheitsverwahrung kommen?
Wer wird uns vor Wiederholungstätern schützen?
Das Bundesverfassungsgericht kann ja noch in Berufung gehen, wenn alle Stricke reißen.
Die Bundesregierung kann und wird den grossen Senat des EuGHMR anrufen, das Bundesverfassungsgericht hat doch schon lange entschieden, dass das Rückwirkungsverbot für die Sicherungsverwahrung nicht gilt. Der europäische Gerichtshof hat hier eben gegen das BVerfG entschieden
Hat der Täter nach den Menschenrechten gefragt, als er die Strafttat begangen hat?
Von den 50 T € kann er ja die Opfer entlöhnen.
Der Weiße Ring wurde diese freundliche Geste bestimmt wohlwollend abnicken. Ironie aus.
Ich hoffe, dass die Opfer zivilrechtliche Titel haben und die Entschädigung rechtzeitig pfänden, wenn sie am Ende wirklich gezahlt werden muss.
Etliche italienische Bürgermeister ergriffen die Gelegenheit, es der lästigen EU-Bürokratie einmal so richtig zu zeigen.
In San Remo ließ der Bürgermeister ein zwei Meter hohes Kreuz im Rathaus aufstellen. Die Schulleiter seiner Stadt forderte er auf, dafür zu sorgen, daß in jedem Klassenraum ein Kruzifix hängt.
Hier ein Link dazu:
http://www.freiewelt.net/blog-1212/%22die-kreuze-bleiben-dran!%22.html
maxikatze
18.12.2009, 10:31
Eine einfache Frage, GG: Ändert die Sicherungsverwahrung etwas am Gefängnisaufenthalt des Betroffenen? Nö. Damit setzt sie faktisch die Strafe fort (da die Behandlung des Gefangenen und sein Eingesperrtsein sich nicht durch den Übergang Haftstrafe - Sicherungsverwahrung ändert). Insoweit handelt es sich um doppelte Strafe und damit ist SV m. E. sowieso menschenrechtswidrig.
Die Todesstrafe wäre m.M.n. menschenrechtswidrig.
Mit anschliessender Sicherheitsverwahrung kommt der Schwerkriminelle noch gut bei weg.
Das Urteil des europ.Gerichtshofes ist unverantwortlich. Das versteht kein normaler Mensch mehr.
Die Todesstrafe wäre m.M.n. menschenrechtswidrig.
Mit anschliessender Sicherheitsverwahrung kommt der Schwerkriminelle noch gut bei weg.
Das Urteil des europ.Gerichtshofes ist unverantwortlich. Das versteht kein normaler Mensch mehr.
Besonders bedenklich finde ich dabei, dass das Bundesverfassungsgericht die gegenteilige Entscheidung getroffen hat.
Die Souveränität der europäischen Staaten wird so in einer Weise und in einem Ausmaß beeinträchtigt, die m. M. n. durch den EU - Vertrag noch lange nicht legitimiert ist. Dazu bedürfte es schon einer vollwertigen europäischen Verfassung.
Germ_Nr_B
18.12.2009, 10:46
Deutschland wurde schon des Öfteren
wegen der Mißachtung von Menschenrechten durch
den Gerichtshof angemahnt oder gar verurteilt.
Das hier angesprochene Urteil ist korrekt.
Immer wieder kommen auch Klagen wegen
Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter.
Hinweis: Jugendämter sind eine Erfindung der Nazis und
der SS und die Organisationsstruktur im Wesentlichen wurde
beibehalten, dh. keine Kontrollmöglichkeit durch den Bürger.
Herzlichst
Germ
Deutschland wurde schon des Öfteren
wegen der Mißachtung von Menschenrechten durch
den Gerichtshof angemahnt oder gar verurteilt.
Was kümmert es die Eiche wenn sich die Sau daran reibt?
Würfelqualle
18.12.2009, 10:52
Versuchter Raubmord. Aber mit der Sicherungsverwahrung ist gewährleistet, das er nicht mehr rückfällig wird. Menschen können sich ändern, aber wie geschrieben, es ist gewährleistet, das er mit der Sicherungsverwahrung nicht mehr....
Er könnte wieder Straftaten ausüben und solange er aber in Sicherungsverwahrung bleibt ist sichergestellt, dass er keine Straftaten mehr ausübt.
Die Bundesregierung kann und wird den grossen Senat des EuGHMR anrufen, das Bundesverfassungsgericht hat doch schon lange entschieden, dass das Rückwirkungsverbot für die Sicherungsverwahrung nicht gilt. Der europäische Gerichtshof hat hier eben gegen das BVerfG entschieden.
Der Ober sticht den Unter! Es interessiert in den EU-Institutionen keine Sau, was man in der BRD denkt, oder für Recht und Gesetz hält. Wir haben zu zahlen, uns auiszuplündern und bespucken zu lassen, bis das ganze Land ruiniert ist, aber es steht uns nicht zu, dagegen auch nur einen Mucks zu machen.
Per EU-*Justiz* wird das globalistische *Germany must perish* letztlich durchgesetzt, so wie das die verbrecherische BRD per eigener Geriohtsbarkeit dem deutschen Steuerdeppen gegenüber tut.
Es ist jetzt schon abeshbar, daß das ausgehen wird wie das Hornberger Schießen. Die Angelegenheit vor dem EuGHMR wird genauso enden wie die beim BVG eingereichten Klagen gegen €urotz und *Vertrag* von Lissabon.
Wenn man sich nicht klarmacht, von welchen Absichten ein Staatswesen und seine *Justiz* getrieben sind, kommt man zwangsläufig zu dramatischen Fehleinschätzzungen.
Entsöprechend der politischen Absichten, die unter Adolf Hitler, Josef Stalin, Walter Ulbricht und Erich Honecker geherrscht haben, konnte man mit hervorragender Treffsischerheit die Gerichtsurteile prognostizieren.
In der OMF- BRD und auf europäischer oder globaler Ebene (IMT Nürnberg, Den Haag) ist es ganz genauso.
Wahrlich nichts Neues unter der Sonne!
Ich hoffe, dass die Opfer zivilrechtliche Titel haben und die Entschädigung rechtzeitig pfänden, wenn sie am Ende wirklich gezahlt werden muss.
Ich hoffe mit, weiß aber zugleich, wie unbegründet das ist. Die EU ist letztlich dazu da, die BRD abzuwickeln und das deutsche Volk durch Migranten zu ersetzen. Deshalb werden wir gnadenlos ausgeplündert und sogar im eigenen Land zum Freiwild gemacht, das straflos abgestochen und abgeknallt werden darf - sofern es sich bei dem fröhlichen Jägersmann um einen Kulturbereicherer handelt.
Deutschland wurde schon des Öfteren
wegen der Mißachtung von Menschenrechten durch
den Gerichtshof angemahnt oder gar verurteilt.
Das hier angesprochene Urteil ist korrekt.
Immer wieder kommen auch Klagen wegen
Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter.
Hinweis: Jugendämter sind eine Erfindung der Nazis und
der SS und die Organisationsstruktur im Wesentlichen wurde
beibehalten, dh. keine Kontrollmöglichkeit durch den Bürger.
Herzlichst
Germ
Ach so, weil die Nazis die deutschen Jugendämter erfunden haben, ist die eigentlich falsche Einstufung von Sicherungsmaßregeln als Bestrafung dann doch in Ordnung?
Leute wie Du erreichen mit dieser Art von "Argumentation" nur, dass alle anderen die Ohren auf Durchzug stellen. Und wenn irgendwann wirklich ein Rückfall in vordemokratische bzw. faschistische Methoden der Staatsmacht droht, stehen die Ohren immer noch auf Durchzug. So kann man unmöglich aus der Geschichte lernen.
Cinnamon
18.12.2009, 10:55
Besonders bedenklich finde ich dabei, dass das Bundesverfassungsgericht die gegenteilige Entscheidung getroffen hat.
Die Souveränität der europäischen Staaten wird so in einer Weise und in einem Ausmaß beeinträchtigt, die m. M. n. durch den EU - Vertrag noch lange nicht legitimiert ist. Dazu bedürfte es schon einer vollwertigen europäischen Verfassung.
Der EuGHMR ist keine EU-Institution, sondern eine Einrichtung des Europarates, die aufgrund der EMRK errichtet wurde:
http://de.wikipedia.org/wiki/EuGHMR
Europarat und EU werden gern verwechselt, sind aber formal und organisatorisch unabhängig voneinander.
Vor allem hat der EuGHMR keine Kompetenz, nationale Gesetze, Verwaltungsakte oder Gerichtsentscheidungen aufzuheben, er kann sie nur für menschenrechtswidrig befinden und dem Beschwerdeführer eine Entschädigung zusprechen. Alles andere ist Sache der nationalen Stellen, die solche Entscheidungen aber nicht ignorieren werden.
Grotzenbauer
18.12.2009, 10:56
Deutschland wurde schon des Öfteren
wegen der Mißachtung von Menschenrechten durch
den Gerichtshof angemahnt oder gar verurteilt.
Das hier angesprochene Urteil ist korrekt.
Immer wieder kommen auch Klagen wegen
Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter.
Hinweis: Jugendämter sind eine Erfindung der Nazis und
der SS und die Organisationsstruktur im Wesentlichen wurde
beibehalten, dh. keine Kontrollmöglichkeit durch den Bürger.
Herzlichst
Germ
__________
Wer andauernd der Vergangenheit nachhängt, kann die Zukunft nicht gestallten. Die Deutschen müssen lernen, den aufrechten Gang zu gehen.?(
Cinnamon
18.12.2009, 10:59
Ach so, weil die Nazis die deutschen Jugendämter erfunden haben, ist die eigentlich falsche Einstufung von Sicherungsmaßregeln als Bestrafung dann doch in Ordnung?
Leute wie Du erreichen mit dieser Art von "Argumentation" nur, dass alle anderen die Ohren auf Durchzug stellen. Und wenn irgendwann wirklich ein Rückfall in vordemokratische bzw. faschistische Methoden der Staatsmacht droht, stehen die Ohren immer noch auf Durchzug. So kann man unmöglich aus der Geschichte lernen.
Du denkst zu formalistisch. Man kann kaum behaupten, die Sicherungsverwahrung sei keine Fortsetzung der Strafhaft. Derjenige bleibt ja in der gleichen Zelle, nur die formale Art der Verwahrung ist eine andere.
Du denkst zu formalistisch. Man kann kaum behaupten, die Sicherungsverwahrung sei keine Fortsetzung der Strafhaft. Derjenige bleibt ja in der gleichen Zelle, nur die formale Art der Verwahrung ist eine andere.
Dann denkt das ganze Bundesverfassungsgericht ebenso formalistisch wie ich, das sieht in der SV nämlich auch keine Fortsetzung der Strafhaft.
Ich habe auf diesem thread auch einige handfeste Unterschiede zwischen SV und Strafhaft dargestellt (z. B. die zweijährliche psychologische Begutachtung), aber Du lässt Dich ja nicht dazu herab, auf Sachargumente einzugehen.
Cinnamon
18.12.2009, 11:09
Dann denkt das ganze Bundesverfassungsgericht ebenso formalistisch wie ich, das sieht in der SV nämlich auch keine Fortsetzung der Strafhaft.
Ich habe auf diesem thread auch einige handfeste Unterschiede zwischen SV und Strafhaft dargestellt (z. B. die zweijährliche psychologische Begutachtung), aber Du lässt Dich ja nicht dazu herab, auf Sachargumente einzugehen.
Es ist doch völlig egal, dass es alle 2 Jahre überprüft wird. Es ändert nichts an der Gefangenschaft des Betroffenen in seiner Zelle und auch nichts daran, dass er in derselben Zelle hockt wie vorher. Warum wird die Sicherungsverwahrung nicht in einer entsprechenden eigenen Einrichtung durchgeführt?
maxikatze
18.12.2009, 11:36
Deutschland wurde schon des Öfteren
wegen der Mißachtung von Menschenrechten durch
den Gerichtshof angemahnt oder gar verurteilt.
Das hier angesprochene Urteil ist korrekt.
Immer wieder kommen auch Klagen wegen
Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter.
Hinweis: Jugendämter sind eine Erfindung der Nazis und
der SS und die Organisationsstruktur im Wesentlichen wurde
beibehalten, dh. keine Kontrollmöglichkeit durch den Bürger.
Herzlichst
Germ
Das entzieht sich meiner Kenntnis, aber ich halte Jugendämter für eine wichtige Einrichtung. Gut ist, dass es sie gibt. Traurig ist, dass es sie geben muss.
Es ist doch völlig egal, dass es alle 2 Jahre überprüft wird. Es ändert nichts an der Gefangenschaft des Betroffenen in seiner Zelle und auch nichts daran, dass er in derselben Zelle hockt wie vorher. Warum wird die Sicherungsverwahrung nicht in einer entsprechenden eigenen Einrichtung durchgeführt?
Meines Wissens gibt es Hafterleichterungen für Sicherheitsverwahrte innerhalb der Gefängnisse.
Warum es keine speziellen Einrichtungen gibt, die eine gesicherte Unterbringung mit minimiertem Strafcharakter gibt, habe ich auf diesem thread auch schon einmal dargestellt.
Das ist politisch so kontrovers, dass ich das Thema "Sicherungsverwahrung ohne Strafcharakter", das ich vor über einem Jahr auf mehreren Internetforen eröffnet hatte, ad acta legen musste. Ich bin von allen Seiten angegiftet worden, von den einen als Verbrecherversteher und von den anderen als KZ - Architekt. Die Berufspolitiker fassen so ein Thema natürlich nicht an.
Es ist doch völlig egal, dass es alle 2 Jahre überprüft wird.
Es ist völlig egal, ob die nächste Chance auf Freilassung in 2 Jahren kommt oder erst in 40 Jahren oder gar nicht? Das kann doch wohl nicht Dein Ernst sein.
Felix Krull
18.12.2009, 11:43
Ein gutes, richtiges und wichtiges Urteil.
Das ist daß Ergebis der furchtbaren Juristen der post-68er BRD, die ihre Gefangenen wie anno 39 durch Vernichtungshaft zu Untermenschen degradieren will.
maxikatze
18.12.2009, 11:54
Ein gutes, richtiges und wichtiges Urteil.
Das ist daß Ergebis der furchtbaren Juristen der post-68er BRD, die ihre Gefangenen wie anno 39 durch Vernichtungshaft zu Untermenschen degradieren will.
Glaubst du vllt, dass sich ein Herr Zurwehme nach Haftstrafe völlig harmlos benimmt und wieder auf die Menschheit losgelassen werden kann ?
Oder Sexualstraftäter, wie diesen hier:
http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/prozess-gegen-sexualmoerder-nach-geiselnahme-meta-549969.html
Ein gutes, richtiges und wichtiges Urteil.
Das ist daß Ergebis der furchtbaren Juristen der post-68er BRD, die ihre Gefangenen wie anno 39 durch Vernichtungshaft zu Untermenschen degradieren will.
Wenn hier jemand zu Untermenschen degradiert wird, dann die unschuldigen Opfer freigelassener Mörder, die für den Hochmut und die politische Eitelkeit derjenigen sterben müssen, die verantwortungsbewussten Umgang mit der Sicherheit der Menschen vor Schwerverbrechen auf die gleiche Stufe stellen wie die Untaten der furchtbaren Juristen der NS - Zeit.
Ob nun Herrenmenschen der biologischen oder der politisch - moralischen Art, ohne das Blut Unschuldiger auf den Altären ihrer Ideologien kommen sie alle nicht aus.
Leute wie Du erreichen mit dieser Art von "Argumentation" nur, dass alle anderen die Ohren auf Durchzug stellen. Und wenn irgendwann wirklich ein Rückfall in vordemokratische bzw. faschistische Methoden der Staatsmacht droht, stehen die Ohren immer noch auf Durchzug. So kann man unmöglich aus der Geschichte lernen.
Der Rückfall in vordemokratische und faschistische Methoden der Staatsmacht ist doch längst verwirklicht; spätestens seit dem *Vertrag* von Lissabon.
Viele andere Teilaspekte des Hitlerreichts wie Gleichschaltung der Presse, Freisler-Justiz, rassistische Diskriminierung von Teilen der Bevölkerung (der Deutschen), allgegenwärtiges Spitzel- und Denunziantenwesen, Kampf gegen Rechts und den Revisionismus (statt Judentum und Kulturbolschewismus), Unterlaufen der Gewaltenteilung, Entmachtung der Arbeitnehmer sowie symbiotisches Kungeln mit Großkapital und Unternehmerschaft sind bereits vor Jahren auf schleichendem Wege, demokrattisch-hinterfotzig eben, verwirklicht worden.
Alles, was noch fehlt, ist ein Führer.
In Angriffskriegen stecken wir auch, sogar die Konzentrationslager stehen, wenn auch vorerst nur in den USA.
Erik der Rote
18.12.2009, 12:34
Alles, was noch fehlt, ist ein Führer.
.
den haben wir doch schon hat gerade erst den Friedensnobelpreis bekommen für nichts....... äh für Aufstockung des Militärs in Afghanistan
http://www.obamaformessiah.com/wp-content/uploads/2008/07/obama-messiah.jpg
den haben wir doch schon hat gerade erst den Friedensnobelpreis bekommen für nichts....... äh für Aufstockung des Militärs in Afghanistan http://www.obamaformessiah.com/wp-content/uploads/2008/07/obama-messiah.jpg
Adolf Hitler hätte ihn auch mal bekommen ... beinahe!
Nachtrag:
Ist Obama nicht von Henry Kissinger zu einer Art neuem Weltenführer ausgerufen worden?
Die Bundesregierung kann und wird den grossen Senat des EuGHMR anrufen, das Bundesverfassungsgericht hat doch schon lange entschieden, dass das Rückwirkungsverbot für die Sicherungsverwahrung nicht gilt. Der europäische Gerichtshof hat hier eben gegen das BVerfG entschieden
Ich hoffe, dass die Opfer zivilrechtliche Titel haben und die Entschädigung rechtzeitig pfänden, wenn sie am Ende wirklich gezahlt werden muss.
Ist es nicht so, dass ein zivilrechtlicher Anspruch unabhängig von der Strafsache eingeklagt werden muss?
maxikatze
19.12.2009, 07:47
Adolf Hitler hätte ihn auch mal bekommen ... beinahe!
Nachtrag:
Ist Obama nicht von Henry Kissinger zu einer Art neuem Weltenführer ausgerufen worden?
Dass man diesen Verbrecher für seine damaligen Verstrickungen mit der chilenischen Militärjunta nicht verhaftet und verurteilt hat, ist mir bis heute ein Rätsel.
(Dieser Film schildert nach einer wahren Begebenheit die Odyssee eines Vaters, der in Chile seinen Sohn sucht und herausfindet, dass der CIA und die amerikan. Regierung eng mit der Junta zusammengearbeitet haben.
http://www.moviepilot.de/movies/vermisst
Eindrucksvoller Film mit Jack Lemmon.)
Ist es nicht so, dass ein zivilrechtlicher Anspruch unabhängig von der Strafsache eingeklagt werden muss?
Das wird normalerweise so gehandhabt, es gibt aber auch nach der Strafprozessordnung die Möglichkeit, die zivilrechtlichen Ansprüche gleich im Strafprozess einzuklagen. Das nennt sich Adhäsionsprozess.
bernhard44
19.12.2009, 13:44
was kommt da auf uns zu?
Was kommt da bloß auf uns zu? Nach dem umstrittenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte können mindestens 70 Schwerverbrecher in Deutschland auf ihre Freilassung hoffen!
Die Richter in Straßburg hatten geurteilt: Die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung, die Reinhard M. (52, versuchter Mord) in einem Gefängnis absitzen muss, verstößt gegen die Menschenrechte!
http://www.bild.de/BILD/news/2009/12/19/eu-urteil-schwerverbrecher/gladbeck-gangster-degowski-will-raus.html
Wer schützt uns vor diesen Richtern?
19.12.2009 - 00:23 UHR
Wird aus Gerhard Schröders „Wegschließen – und zwar für immer!“ jetzt „Macht hoch die Tür, die Tor macht weit!“?
Darauf könnte im Ergebnis das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hinauslaufen.
Der Richterspruch aus Straßburg bedeutet: Schwerverbrecher, also auch Sexualstraftäter, dürfen in Altfällen nicht rückwirkend in unbefristete Sicherungsverwahrung genommen werden – so wie es das neue Recht vorsieht.
http://www.bild.de/BILD/news/standards/kommentar/2009/12/19/kommentar.html
Senator74
19.12.2009, 17:18
###edit###
Es wird hoffentlich nicht lange dauern,bis alle Entscheidungsträger hier im Forum
deinen intellektuellen Schwachsinn durchschauen,der gerade mal reicht,um user,denen du nie das Wasser reichen kannst,anzuschütten!!
Aber es wird dir HIER nicht gelingen,den Forumsfrieden zu stören,du selten widerwärtige Tussi!
Cinnamon
19.12.2009, 17:56
Das wird normalerweise so gehandhabt, es gibt aber auch nach der Strafprozessordnung die Möglichkeit, die zivilrechtlichen Ansprüche gleich im Strafprozess einzuklagen. Das nennt sich Adhäsionsprozess.
Entschädigungen sind soweit ich weiß grundsätzlich nie pfändbar.
Es wird hoffentlich nicht lange dauern,bis alle Entscheidungsträger hier im Forum
deinen intellektuellen Schwachsinn durchschauen,der gerade mal reicht,um user,denen du nie das Wasser reichen kannst,anzuschütten!!
Aber es wird dir HIER nicht gelingen,den Forumsfrieden zu stören,du selten widerwärtige Tussi!
Ich kenne diese muselmanische Gürtenzwürgen noch aus einem anderen Forum. Dort unterbietet sie/es ihr hierzuforum ohnehin kaum vorhandenes Niveau noch um Lichtjahre. Du kannst Dich noch auf allerhand bizarre Thesen gefaßt machen.
Cinnamon
19.12.2009, 17:58
was kommt da auf uns zu?
http://www.bild.de/BILD/news/2009/12/19/eu-urteil-schwerverbrecher/gladbeck-gangster-degowski-will-raus.html
http://www.bild.de/BILD/news/standards/kommentar/2009/12/19/kommentar.html
Oh Gott, 70 Personen sind natürlich nicht durch die Polizei zu überwachen.
Oh Gott, 70 Personen sind natürlich nicht durch die Polizei zu überwachen.
Selbstredend sind sie das nicht.
Abgesehen davon daß dafür rund 500 Beamte benötigt würden um es vorsichtig zu kalkulieren darf die Polizei das gar nicht, die Stasi und die Gestapo sind abgeschafft.
In welchem Wolkenkuckucksheim lebst Du?
Entschädigungen sind soweit ich weiß grundsätzlich nie pfändbar.
Eigentlich solltest Du Dir die Mühe machen, nach der Stelle im Gesetz zu googeln, wenn Du so etwas behauptest. §§ 850 ff Zivilprozessordnung, wenn so etwas nicht pfändbar ist, steht das da irgendwo.
Cinnamon
19.12.2009, 18:09
Selbstredend sind sie das nicht.
Abgesehen davon daß dafür rund 500 Beamte benötigt würden um es vorsichtig zu kalkulieren darf die Polizei das gar nicht, die Stasi und die Gestapo sind abgeschafft.
In welchem Wolkenkuckucksheim lebst Du?
Was meinst du wieviele Leute von der Polizei beschattet werden, weil sie von Gerichten auf freien Fuss gesetzt wurden? Wir reden heir über 70 Schwerverbrecher.
Was meinst du wieviele Leute von der Polizei beschattet werden, weil sie von Gerichten auf freien Fuss gesetzt wurden? Wir reden heir über 70 Schwerverbrecher.
Aber nicht den Rest ihres Lebens rund um die Uhr.
Du solltest wirklich mal das Haus verlassen und am realen Leben teilnehmen.
bernhard44
19.12.2009, 18:17
Was meinst du wieviele Leute von der Polizei beschattet werden, weil sie von Gerichten auf freien Fuss gesetzt wurden? Wir reden heir über 70 Schwerverbrecher.
Auch Gladbeck-Gangster Degowski will jetzt raus!
http://www.bild.de/BILD/news/fotos/2009/19/eu-urteil-schwerverbrecher/degowski-14382558-mfbh,templateId=renderScaled,property=Bild,height= 349.jpg
http://www.bild.de/BILD/news/2009/12/19/eu-urteil-schwerverbrecher/gladbeck-gangster-degowski-will-raus.html
Cinnamon
19.12.2009, 18:17
Eigentlich solltest Du Dir die Mühe machen, nach der Stelle im Gesetz zu googeln, wenn Du so etwas behauptest. §§ 850 ff Zivilprozessordnung, wenn so etwas nicht pfändbar ist, steht das da irgendwo.
Es handelt sich bei Schmerzensgeld nicht um einen einmaligen Bezug, Gut, du hast Recht, ist pfändbar, wobei ich hier aber wegen des staatlichen Verschuldens das als Verfassungswidrig sehen würde.
Es handelt sich bei Schmerzensgeld nicht um einen einmaligen Bezug, Gut, du hast Recht, ist pfändbar, wobei ich hier aber wegen des staatlichen Verschuldens das als Verfassungswidrig sehen würde.
Deshalb solltest du anderen auch zugestehen, andere Dinge als nicht verfassungsmäßig oder von der Verfassung nicht geboten anzusehen.
Es handelt sich bei Schmerzensgeld nicht um einen einmaligen Bezug, Gut, du hast Recht, ist pfändbar, wobei ich hier aber wegen des staatlichen Verschuldens das als Verfassungswidrig sehen würde.
Es geht doch um zivilrechtliche Ansprüche von einer Privatperson gegen die andere. Welchen Unterschied sollte es machen (auch noch verfassungswidrig!), ob der Drittschuldner auch ein Privater ist oder der Staat?
Cinnamon
19.12.2009, 18:33
Es geht doch um zivilrechtliche Ansprüche von einer Privatperson gegen die andere. Welchen Unterschied sollte es machen (auch noch verfassungswidrig!), ob der Drittschuldner auch ein Privater ist oder der Staat?
Weil hier der Staat jemandem etwas angetan hat und deshalb Schmerzensgeld leisten muss.
Cinnamon
19.12.2009, 18:35
Deshalb solltest du anderen auch zugestehen, andere Dinge als nicht verfassungsmäßig oder von der Verfassung nicht geboten anzusehen.
Ich gestehe dir diese Meinung sofort zu. Du hast ein Recht darauf. Dem Staat gestehe ich die Meinung, ein echtes Lebenslang - ggf. über 50, 60 oder noch mehr Jahre - sei verfassungsmäßig auf keinen Fall und unter keinen Umständen zu.
Weil hier der Staat jemandem etwas angetan hat und deshalb Schmerzensgeld leisten muss.
Ich verstehe immer noch nicht, welchen Unterschied Du im Zusammenhang mit dem Zwangsvollstreckungsrecht zwischen einem privaten und einem staatlichen Drittschuldner siehst.
Cinnamon
19.12.2009, 18:36
http://www.bild.de/BILD/news/fotos/2009/19/eu-urteil-schwerverbrecher/degowski-14382558-mfbh,templateId=renderScaled,property=Bild,height= 349.jpg
http://www.bild.de/BILD/news/2009/12/19/eu-urteil-schwerverbrecher/gladbeck-gangster-degowski-will-raus.html
Auch der hat das Recht auf Schutz vor Rückwirkung von Strafgesetzen.
Cinnamon
19.12.2009, 18:38
Ich verstehe immer noch nicht, welchen Unterschied Du im Zusammenhang mit dem Zwangsvollstreckungsrecht zwischen einem privaten und einem staatlichen Drittschuldner siehst.
Ich sehe da gar keinen Unterschied. Wer etwas als Genugtuung für erlittenes Unrecht bekommt, sollte das unter keinem Umstand gepfändet bekommen. Darf immerhin nichtmal auf H4 bzw. SGB XII Leistungen angerechnet werden.
bernhard44
19.12.2009, 18:40
Auch der hat das Recht auf Schutz vor Rückwirkung von Strafgesetzen.
aber ja :rolleyes:
Cinnamon
19.12.2009, 18:42
aber ja :rolleyes:
Ja. Natürlich. Oder möchtest du Menschenrechte und ihre Geltung jetzt nach dem Motto verteilen: Nur wer uns genehm ist hat sie, alle anderen nicht? Die Entscheidung für oder wider ihren Schutz ist eine grundsätzliche. Wie gesagt wäre die Sicherungsverwahrung unproblematisch, wenn sie nicht einfach eine Verlängerung der Strafhaft wäre. Das ist aber der Fall. Warum richtet man keine speziellen Verwahranstalten ein, die NUR für solche Täter da sind, die ihre Strafe verbüßt haben, aber weiter gefährlich sind? Innerhalb dieser Anstalten müsste dann natürlich minimale Einschränkung gegeben sein, also nur die, die für den Zweck der SV UNBEDINGT erforderlich sind. Aber Mogelpackungen sind nicht drin.
Ich gestehe dir diese Meinung sofort zu. Du hast ein Recht darauf. Dem Staat gestehe ich die Meinung, ein echtes Lebenslang - ggf. über 50, 60 oder noch mehr Jahre - sei verfassungsmäßig auf keinen Fall und unter keinen Umständen zu.
Wir sind der Staat. Theoretisch jedenfalls.
Und ich wie viele andere halten das für verfassungsgemäß. Wer das nicht für verfassunsgemäß hält möge zuerst mal den Begriff Menschenwürde definieren.
Es ist ein toller Begriff, er ermöglicht nämlich jedem ideologischen Saubären alles hineinzuinterpretieren was er möchte.
Daß dies auch geschieht war den Verfassern des GG mit Sicherheit nicht klar. Es ist einleuchtend und braucht nicht näher erläutert zu werden aus welchem Grund sie diesen Begriff wählten und was sie darunter verstanden, angesichts des Zeitpunkts zu dem sie ihn wählten.
Eine Verfassung sollte solche Nebelbegriffe aber nicht enthalten. Sie kann enthalten daß staatliche Organe nicht physisch foltern oder quälen dürfen, daß die Todesstrafe abgeschafft ist, etc. Ich schreibe bewußt physisch, da ohne diesen Zusatz bereits Anschreien ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt wäre.
Und nochmal. Wenn lebenslänglich verknacken gegen die Menschenwürde verstieße, täte das 1 Tag in der Zelle bereits ebenfalls.
Ja. Natürlich. Oder möchtest du Menschenrechte und ihre Geltung jetzt nach dem Motto verteilen: Nur wer uns genehm ist hat sie, alle anderen nicht? Die Entscheidung für oder wider ihren Schutz ist eine grundsätzliche. Wie gesagt wäre die Sicherungsverwahrung unproblematisch, wenn sie nicht einfach eine Verlängerung der Strafhaft wäre. Das ist aber der Fall. Warum richtet man keine speziellen Verwahranstalten ein, die NUR für solche Täter da sind, die ihre Strafe verbüßt haben, aber weiter gefährlich sind? Innerhalb dieser Anstalten müsste dann natürlich minimale Einschränkung gegeben sein, also nur die, die für den Zweck der SV UNBEDINGT erforderlich sind. Aber Mogelpackungen sind nicht drin.
Was sollen jetzt die Menschenrechte hier?
Außerdem würde ich es begrüßen, wenn sie schon so vehement gefordert werden, das ebenfalls für die Opfer zu tun. Die verschwinden in solchen Diskusionen immer sehr schnell von der Bildfläche.
Cinnamon
19.12.2009, 19:00
Wir sind der Staat. Theoretisch jedenfalls.
Und ich wie viele andere halten das für verfassungsgemäß. Wer das nicht für verfassunsgemäß hält möge zuerst mal den Begriff Menschenwürde definieren.
Was sagte ich dazu? Man kann diesen Begriff nicht definieren. Man kann nur definieren, was menschenunwürdig ist. Übrigens muss ich auch nicht beweisen, warum es verfassungswidrig ist, vielmehr müsstest du beweisen, warum es verfassungsgemäß sein soll, zumal 1977 das Bundesverfassungsgericht (auch wenn das keine unfehlbaren Heiligen waren) festgestellt hat, dass deine Auffassung dazu zumindest den staatlichen Organen egal sein muss. Ich weiß nicht, was so furchtbar daran sein soll, zu resozialisieren und nicht einfach nur zu bestrafen. Tatsächlich sind resozialisierende Maßnahmen insgesamt billiger als Strafe.
Es ist ein toller Begriff, er ermöglicht nämlich jedem ideologischen Saubären alles hineinzuinterpretieren was er möchte.
Und?
Eine Verfassung sollte solche Nebelbegriffe aber nicht enthalten. Sie kann enthalten daß staatliche Organe nicht physisch foltern oder quälen dürfen, daß die Todesstrafe abgeschafft ist, etc. Ich schreibe bewußt physisch, da ohne diesen Zusatz bereits Anschreien ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt wäre.
So, jetzt überleg mal was du da sagst: Du bist selbst Verdächtiger bei einem Verbrechen, warst es aber nicht. Der Polizist glaubt aber, du warst es und schreit dich an, bis sein Kollege übernimmt und dich wieder anbrüllt. Das geht über Stunden so. Es ist nachgewiesen, dass auch hier in Deutschland genug tatsächlich Unschuldige unter dem Druck der Ermittler in der Vernehmungssituation einfach gestanden haben, nur um diesem psychischen Druck zu entgehen. Ergo: Nein, auch Anschreien, Anpöbeln etc. muss natürlich verboten sein.
Ich sehe da gar keinen Unterschied. Wer etwas als Genugtuung für erlittenes Unrecht bekommt, sollte das unter keinem Umstand gepfändet bekommen. Darf immerhin nichtmal auf H4 bzw. SGB XII Leistungen angerechnet werden.
Das stimmt einfach nicht, Du verwechselst immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld) mit materiellen Schadensersatzleistungen in Gestalt von Renten:
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Auffassung des Insolvenzverwalters zutreffend ist. Schmerzensgeld ist pfändbar (Zöller, ZPO-Kommentar, 26. Auflage 2007, § 829 Rz. 33). (http://www.frag-einen-anwalt.de/Kann-Schmerzensgeld-gepfändet-werden-__f23868.html)
Die Unpfändbarkeit solcher Renten und ihre Nichtanrechnung auf Sozialleistungen wird vornehmlich damit begründet, dass mit diesen Renten auch die erhöhten alltäglichen Kosten von körperlich beeinträchtigten Menschen abgedeckt werden sollen. Das hat mit dem Schmerzensgeld aber nichts zu tun.
Was sollen jetzt die Menschenrechte hier?
Außerdem würde ich es begrüßen, wenn sie schon so vehement gefordert werden, das ebenfalls für die Opfer zu tun. Die verschwinden in solchen Diskusionen immer sehr schnell von der Bildfläche.
Aus den Augen, aus dem Sinn. Demgegenüber sind Täter sehr augenfällig, oft grell im Erscheinungsbild und damit faszinierend.
Menschen sind eben visuelle Wesen bzw. Augentiere. Das Phänomen ist mir in diesem ernsten Zusammenhang allerdings bei weitem zu tierisch. Soviel Phantasie, sich die eigenen nächsten Angehörigen als Mordopfer vorzustellen, sollte man eigentlich jedem noch so abgestumpften Konsummenschen zutrauen.
... Du bist selbst Verdächtiger bei einem Verbrechen, warst es aber nicht. Der Polizist glaubt aber, du warst es und schreit dich an, bis sein Kollege übernimmt und dich wieder anbrüllt. Das geht über Stunden so. Es ist nachgewiesen, dass auch hier in Deutschland genug tatsächlich Unschuldige unter dem Druck der Ermittler in der Vernehmungssituation einfach gestanden haben, nur um diesem psychischen Druck zu entgehen. Ergo: Nein, auch Anschreien, Anpöbeln etc. muss natürlich verboten sein.
1. Willkommen im real existierenden Leben.
2. Ein Fall für "amnesty international", damit die auch ihre Daseinsberechtigung haben.
3. Viel Glück bei der Suche nach der "paradiesischen Gerechtigkeit", die es auf Gottes Erden noch nie, nie gab und vermutlich auch niemals geben wird.
4. Vergiß bitte nicht, dass Du es immer und überall mit "Menschen" zu tun hast, die einen Job zu erledigen haben, und die nicht alle so unfehlbar sein können wie Du es von Dir selber wünschst zu sein! ;)
Cinnamon
19.12.2009, 19:18
Das stimmt einfach nicht, Du verwechselst immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld) mit materiellen Schadensersatzleistungen in Gestalt von Renten:
Die Unpfändbarkeit solcher Renten und ihre Nichtanrechnung auf Sozialleistungen wird vornehmlich damit begründet, dass mit diesen Renten auch die erhöhten alltäglichen Kosten von körperlich beeinträchtigten Menschen abgedeckt werden sollen. Das hat mit dem Schmerzensgeld aber nichts zu tun.
Ich habe das gelesen. Dennoch halte ich das für verfassungswidrig.
Was sagte ich dazu? Man kann diesen Begriff nicht definieren. Man kann nur definieren, was menschenunwürdig ist.
Nein kannst du nicht. Du kannst es behaupten, aber nicht definieren oder begründen.
Übrigens muss ich auch nicht beweisen, warum es verfassungswidrig ist, vielmehr müsstest du beweisen, warum es verfassungsgemäß sein soll, zumal 1977 das Bundesverfassungsgericht (auch wenn das keine unfehlbaren Heiligen waren) festgestellt hat, dass deine Auffassung dazu zumindest den staatlichen Organen egal sein muss.
Dann eigne dir gefälligst auch jede andere Meinung des BVerfG an.
Übrigens erwähnte ich bereits, das Urteil erfolgte 7:1.
Es war also ein Richter des 1. Senats damals anderer Ansicht.
Ich muß gar nichts beweisen, ich bin nur dieser anderen Ansicht. Und es ist nicht so völlig ausgeschlossen daß ein anderer Senat irgendwann mal ebenfalls anderer Ansicht ist.
Ich weiß nicht, was so furchtbar daran sein soll, zu resozialisieren und nicht einfach nur zu bestrafen. Tatsächlich sind resozialisierende Maßnahmen insgesamt billiger als Strafe.
Nicht für nachfolgende Opfer. Aber darum geht es nicht. Es geht darum, daß der Staat dem Bürger die Möglichkeit der Strafe abgenommen hat. Er ist damit in der Pflicht diese stellvertretend auszuüben. Tut er das nicht, verliert er die Legitimation.
Dieses Resozialisierungsgefasel ist ein ideologisch vorangetriebener Feldversuch von Hobbypsychologen und Gesellschaftsumformern. Der Grundgedanke davon ist ein anderer, nämlich den Übergang von Strafgefangenen zurück in die Gesellschaft zu gestalten, abhängig von deren Taten und strafrahmen. Nicht im Grundgedanken enthalten ist die grundsätzliche Begnadigung jedes Mörders, der anderen nicht nur Eigentum nahm oder sie verletzte, sondern deren Leben beendete.
Und?
Was und? Bist du so blöd oder tust du nur so?
So, jetzt überleg mal was du da sagst: Du bist selbst Verdächtiger bei einem Verbrechen, warst es aber nicht. Der Polizist glaubt aber, du warst es und schreit dich an, bis sein Kollege übernimmt und dich wieder anbrüllt. Das geht über Stunden so. Es ist nachgewiesen, dass auch hier in Deutschland genug tatsächlich Unschuldige unter dem Druck der Ermittler in der Vernehmungssituation einfach gestanden haben, nur um diesem psychischen Druck zu entgehen. Ergo: Nein, auch Anschreien, Anpöbeln etc. muss natürlich verboten sein.
Es ist sinnlos. Freundchen, es ist nicht verboten und völlig normale Praxis.
Du hast wirklich ein Wahrnehmungsproblem und träumst dir irgendeine Kuschelwelt zusammen.
Cinnamon
19.12.2009, 19:25
1. Willkommen im real existierenden Leben.
2. Ein Fall für "amnesty international", damit die auch ihre Daseinsberechtigung haben.
3. Viel Glück bei der Suche nach der "paradiesischen Gerechtigkeit", die es auf Gottes Erden noch nie, nie gab und vermutlich auch niemals geben wird.
4. Vergiß bitte nicht, dass Du es immer und überall mit "Menschen" zu tun hast, die einen Job zu erledigen haben, und die nicht alle so unfehlbar sein können wie Du es von Dir selber wünschst zu sein! ;)
Und weil das so ist, braucht es Gesetze, die diesen Menschen ihren Job so reglementieren, dass Fehler so weit als möglich vermieden werden. Schlicht: Wird das Geständnis durch Anschreien etc. erlangt, hat es als Beweismittel draußen zu sein und auch alles, was man erst aufgrund des Geständnisses gefunden hat. Das hat auf die Polizei einen Erziehungseffekt
Stanley_Beamish
19.12.2009, 19:28
Warum richtet man keine speziellen Verwahranstalten ein, die NUR für solche Täter da sind, die ihre Strafe verbüßt haben, aber weiter gefährlich sind? Innerhalb dieser Anstalten müsste dann natürlich minimale Einschränkung gegeben sein, also nur die, die für den Zweck der SV UNBEDINGT erforderlich sind. Aber Mogelpackungen sind nicht drin.
Die gibt es doch. In Berlin-Tegel z.B. gibt es eine eigene Abteilung für Sicherungsverwahrte. Die sind getrennt von den Anderen untergebracht und haben auch entsprechend StVollzG gesonderte Rechte und Vergünstigungen.
Cinnamon
19.12.2009, 19:30
Es ist sinnlos. Freundchen, es ist nicht verboten und völlig normale Praxis.
Du hast wirklich ein Wahrnehmungsproblem und träumst dir irgendeine Kuschelwelt zusammen.
Don, du bist bei mir jetzt endgültig unten durch. Du bist doch nur eine weitere von all diesen verbohrten Figuren, denen nur eines wichtig ist: Sie selbst. Alle anderen Leute sind dir und deinsgleichen sch***egal. Ich weiß, dass es nicht verboten ist, die Verdächtigen anzuschreien. Fakt ist aber, dass diese gängige Praxis schon mehr als ein Fehlurteil hervorgebracht hat und da kann es nur eine Konsequenz geben: Wir verbieten diese Praxis. Von Fehlurteilen hat nämlich keiner was: Das Opfer nicht, die Gesellschaft nicht, die Polizei nicht, der Richter nicht. Schlicht: Keiner.
Ich habe das gelesen. Dennoch halte ich das für verfassungswidrig.
Du hälst die Pfändbarkeit von Schmerzensgeld für verfassungswidrig? Gegen welches Verfassungsgut soll das denn verstoßen?
Cinnamon
19.12.2009, 19:35
Du hälst die Pfändbarkeit von Schmerzensgeld für verfassungswidrig? Gegen welches Verfassungsgut soll das denn verstoßen?
Gleichheitssatz. Wenn es nicht mal auf die Sozialhilfe angerechnet werden darf, sollte es auch unpfändbar sein.
Stanley_Beamish
19.12.2009, 19:35
Und weil das so ist, braucht es Gesetze, die diesen Menschen ihren Job so reglementieren, dass Fehler so weit als möglich vermieden werden. Schlicht: Wird das Geständnis durch Anschreien etc. erlangt, hat es als Beweismittel draußen zu sein und auch alles, was man erst aufgrund des Geständnisses gefunden hat. Das hat auf die Polizei einen Erziehungseffekt
Dann schaffen wir am Besten doch gleich Verhöre insgesamt ab.
Es kann dem armen, kleinen, unschuldigen Felidae doch nicht zugemutet werden, als Tatverdächtiger von der Polizei in einem Mordfall auch etwas energischer befragt zu werden.
Cinnamon
19.12.2009, 19:46
Dann schaffen wir am Besten doch gleich Verhöre insgesamt ab.
Es kann dem armen, kleinen, unschuldigen Felidae doch nicht zugemutet werden, als Tatverdächtiger von der Polizei in einem Mordfall auch etwas energischer befragt zu werden.
:rolleyes: Zwischen energisch befragen und anschreien sind schon einige feine Unterschiede bemerkbar. Und wie gesagt: Es gibt Untersuchungen, die die Effektivität dieser Methoden in Frage stellen. Weil du unter dem Druck dieser Situation irgendwann auch behaupten würdest, deine Mutter wäre ein Kohlrabi.
Gleichheitssatz. Wenn es nicht mal auf die Sozialhilfe angerechnet werden darf, sollte es auch unpfändbar sein.
Das ist schon wieder eine falsche Behauptung, das wird sehr wohl auf Sozialleistungen angerechnet.
In den SGB - Regelungen stöbere ich jetzt aber nicht herum, wenn Du sowas behauptest, hast Du das zu blegen.
Cinnamon
19.12.2009, 19:49
Das ist schon wieder eine falsche Behauptung, das wird sehr wohl auf Sozialleistungen angerechnet.
In den SGB - Regelungen stöbere ich jetzt aber nicht herum, wenn Du sowas behauptest, hast Du das zu blegen.
http://www.123recht.net/Schmerzensgeld-wird-nicht-auf-Arbeitslosengeld-II-angerechnet-__a32509.html
Stanley_Beamish
19.12.2009, 20:00
:rolleyes: Zwischen energisch befragen und anschreien sind schon einige feine Unterschiede bemerkbar. Und wie gesagt: Es gibt Untersuchungen, die die Effektivität dieser Methoden in Frage stellen. Weil du unter dem Druck dieser Situation irgendwann auch behaupten würdest, deine Mutter wäre ein Kohlrabi.
Für die Einen ist es eine laute, energische Stimme, für die Anderen ist es anschreien ...
http://www.123recht.net/Schmerzensgeld-wird-nicht-auf-Arbeitslosengeld-II-angerechnet-__a32509.html
Na gut, das Urteil kannte ich nicht. Dass das Bundessozialgericht es als "besondere Härte" ansieht, 32.000 Euro Vermögen aus einer Schmerzensgeldzahlung vor dem Bezug von Sozialleistungen zu verwerten, heisst aber noch lange nicht, dass das BVerfG auch eine besondere Härte in der Pfändbarkeit des Schmerzensgeldes durch private Gläubiger sieht.
Im Gegensatz zum BSG befasst sich das BVerfG nämlich ab und zu auch mit den Härten, mit denen die deutschen Steuerzahler und Gläubiger zu kämpfen haben.
Und wenn sie einen sachlichen Grund für eine legitime Ungleichbehandlung der beiden Sachverhalte finden wollen, damit der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht durchzieht, finden sie den auch. Wenn sie eine Begründung wirklich finden wollen, finden sie die immer und für ausnahmslos alles, was sie wirklich wollen.
dieses Urteil kommt recht schnell nach dem Installieren des Lissabon-Vertrages und macht mich doch etwas nachdenklich.
Wir uns hier gezeigt, dass Deutschalnd nciht mehr souverän ist?
Dieser Vertrag also ganz offenbar bis in die inenrste Innenpolitik eingreift?
Na dann Gute Nacht Deutschland
Wr hat eigentlich diesen europ. Gerichtshof isntalliert?
Die Diktatur aus Brüssel?
Denkpoli
19.12.2009, 21:42
Don, du bist bei mir jetzt endgültig unten durch. Du bist doch nur eine weitere von all diesen verbohrten Figuren, denen nur eines wichtig ist: Sie selbst. Alle anderen Leute sind dir und deinsgleichen sch***egal.
Aber jemand, der Verbrecher auf die Öffentlichkeit loshetzt, also vorsätzlich Opfer produziert, ist nicht egoistisch?
Das wird normalerweise so gehandhabt, es gibt aber auch nach der Strafprozessordnung die Möglichkeit, die zivilrechtlichen Ansprüche gleich im Strafprozess einzuklagen. Das nennt sich Adhäsionsprozess.
Danke für die Info.
Grotzenbauer
20.12.2009, 09:41
dieses Urteil kommt recht schnell nach dem Installieren des Lissabon-Vertrages und macht mich doch etwas nachdenklich.
Wir uns hier gezeigt, dass Deutschalnd nciht mehr souverän ist?
Dieser Vertrag also ganz offenbar bis in die inenrste Innenpolitik eingreift?
Na dann Gute Nacht Deutschland
Wr hat eigentlich diesen europ. Gerichtshof isntalliert?
Die Diktatur aus Brüssel?
_____________
Maxli fragt Papi: «Was ist ein europ. Gerichtshof»?
Papa: «Willkür-Verein».
Maxli: «Was heisst Willkür-Verein»?
Papi: «Eben, Willkür-Verein».
Maxli: «Heisst Willkür-Verein unvollständig, unzureichend, unvollkommen»?
Papi: «Frag nicht zu tief mein Sohn. Komm wir gehen einen Sirup trinken»...:]
Trashcansinatra
20.12.2009, 09:51
http://www.arcor.de/content/aktuell/news_politik_ausland/78440738,1,artikel,Gericht%2Bverurteilt%2BDeutschl and.html
Das reicht für einen Dauerurlaub in Thailand, wo er dann seinen perversen Neigungen nachgehen kann ... :rolleyes:
Senator74
21.12.2009, 11:34
Das reicht für einen Dauerurlaub in Thailand, wo er dann seinen perversen Neigungen nachgehen kann ... :rolleyes:
War dein Beitrag schon das Schlußwort zu diesem Thema??
Trashcansinatra
21.12.2009, 14:11
War dein Beitrag schon das Schlußwort zu diesem Thema??
Es gibt nicht mehr viel zu sagen, GG 146 hat die Sachfragen schon mehr als fundiert be- und durchleuchtet.
Der Bock liegt entweder in Brüssel oder bei Schröder & Co., die m. W. n. die Verfahrensgrundlagen für die sog. "Sicherungsverwahrung" gelegt haben - und Schmerzensgelder sind de facto unpfändbar. So schwierig dies für den Normalbürger zu verstehen ist, aber es sind nun mal unterschiedliche Anspruchsgrundlagen, da die Rechtsbeziehungen zwischen den Akteuren unterschiedlich sind.
So blieb mir nur ein lakonisches Schlußwort übrig.
Senator74
21.12.2009, 14:29
Es gibt nicht mehr viel zu sagen, GG 146 hat die Sachfragen schon mehr als fundiert be- und durchleuchtet.
Der Bock liegt entweder in Brüssel oder bei Schröder & Co., die m. W. n. die Verfahrensgrundlagen für die sog. "Sicherungsverwahrung" gelegt haben - und Schmerzensgelder sind de facto unpfändbar. So schwierig dies für den Normalbürger zu verstehen ist, aber es sind nun mal unterschiedliche Anspruchsgrundlagen, da die Rechtsbeziehungen zwischen den Akteuren unterschiedlich sind.
So blieb mir nur ein lakonisches Schlußwort übrig.
Alles klar,man ist nur ein konventionelles Ende eines Stranges nicht gewohnt!!
Skaramanga
22.12.2009, 11:26
Es gibt nicht mehr viel zu sagen, GG 146 hat die Sachfragen schon mehr als fundiert be- und durchleuchtet.
Der Bock liegt entweder in Brüssel oder bei Schröder & Co., die m. W. n. die Verfahrensgrundlagen für die sog. "Sicherungsverwahrung" gelegt haben - und Schmerzensgelder sind de facto unpfändbar. So schwierig dies für den Normalbürger zu verstehen ist, aber es sind nun mal unterschiedliche Anspruchsgrundlagen, da die Rechtsbeziehungen zwischen den Akteuren unterschiedlich sind.
...
Mit einem verfahrensrechtlichen Trick hätte man die Sache deichseln können - indem man die Sicherungsverwahrung aus dem Strafrecht herausgenommen und im Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wo auch Vormundschaft und Unterbringung behandelt wird, angesiedelt hätte.
Aber solche Feinheiten waren "Acker" Basta-Gerds Sache nicht.
Mit einem verfahrensrechtlichen Trick hätte man die Sache deichseln können - indem man die Sicherungsverwahrung aus dem Strafrecht herausgenommen und im Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wo auch Vormundschaft und Unterbringung behandelt wird, angesiedelt hätte.
Aber solche Feinheiten waren "Acker" Basta-Gerds Sache nicht.
Die Sicherungsverwahrung ist doch als Maßregel und nicht als Bestrafung eingeordnet, die meisten SV`ler werden auch in gesonderten Gefängnis - Blocks mit Hafterleichterungen untergebracht, um darauf Rücksicht zu nehmen, dass das keine Forsetzung der Strafe sein soll.
Der EuGHMR sieht das trotzdem als quasi - Weiterbestrafung und hält hinsichtlich der von der Gesetzesverschärfung 1998 betroffenen SV`ler das rein strafrechtliche Rückwirkungsverbot für verletzt.
Davon ist jetzt erst einmal nur die Gruppe von ca. 70 SV`lern (z. B. Dieter Degowski) betroffen, die 1998 schon verurteilt waren und bei denen erst später die SV verhängt bzw. über 10 Jahre hinaus verlängert wurde.
Allerdings bringt die Definition der SV als Weiterbestrafung auch unsere eigene BVerfG - Rechtsprechung zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe durcheinander. Wenn das deutsche Verfassungsgericht diese Definition übernehmen muss, dann bleibt ihm in der Konsequenz der eigenen Rechtsprechung zu Artikel 1 GG nichts anderes übrig, als alle SV`ler, die derzeit nach den ersten 10 Jahren zweijährlich psychologisch überprüft werden, ohne grünes Licht der Forensiker zu einem für die Gefangenen verlässlichen Zeitpunkt freizulassen.
Senator74
22.12.2009, 13:09
Die Sicherungsverwahrung ist doch als Maßregel und nicht als Bestrafung eingeordnet, die meisten SV`ler werden auch in gesonderten Gefängnis - Blocks mit Hafterleichterungen untergebracht, um darauf Rücksicht zu nehmen, dass das keine Forsetzung der Strafe sein soll.
Der EuGHMR sieht das trotzdem als quasi - Weiterbestrafung und hält hinsichtlich der von der Gesetzesverschärfung 1998 betroffenen SV`ler das rein strafrechtliche Rückwirkungsverbot für verletzt.
Davon ist jetzt erst einmal nur die Gruppe von ca. 70 SV`lern (z. B. Dieter Degowski) betroffen, die 1998 schon verurteilt waren und bei denen erst später die SV verhängt bzw. über 10 Jahre hinaus verlängert wurde.
Allerdings bringt die Definition der SV als Weiterbestrafung auch unsere eigene BVerfG - Rechtsprechung zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe durcheinander. Wenn das deutsche Verfassungsgericht diese Definition übernehmen muss, dann bleibt ihm in der Konsequenz der eigenen Rechtsprechung zu Artikel 1 GG nichts anderes übrig, als alle SV`ler, die derzeit nach den ersten 10 Jahren zweijährlich psychologisch überprüft werden, ohne grünes Licht der Forensiker zu einem für die Gefangenen verlässlichen Zeitpunkt freizulassen.
Wir nähern uns langsam einer "Horrorvision"! Es gibt keine Gefängnisse mehr!!
Frei nach J.P.SARTRE "Die Hölle-das sind die Anderen!"...
Wir nähern uns langsam einer "Horrorvision"! Es gibt keine Gefängnisse mehr!!
Frei nach J.P.SARTRE "Die Hölle-das sind die Anderen!"...
Es gibt noch kein Urteil des EuGHMR, nach dem sehr viel höhere Freiheitsstrafen als heute in Deutschland üblich auch menschenrechtswidrig wären.
Wenn man das Urteil betr. SV unter allen Umständen beachten muss (da bin ich mir nicht so sicher*), könnte man als Konsequenz die heutigen SV - Kandidaten künftig zu 50 oder 60 Jahren Knast verurteilen, dann sind sie auch weitgehend unschädlich gemacht.
* Irgendwann wird die überzogene Menschenrechtsschützerei auf europäischer Ebene selbst zu einer Gefährdung der höchstrangigen deutschen Verfassungsrechtsgüter. Die von noch gefährlichen freigelassenen Schwerverbrechern bedrohten Menschen sind auch Grundrechtsträger. Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind wir noch lange nicht soweit, dass der EuGHMR zentrale Grundrechtsnormen völlig aushebeln kann.
Senator74
22.12.2009, 13:38
Allesamt keine GUTE Entwicklung,der Zug fährt in die FALSCHE
Richtung!!!
Trashcansinatra
22.12.2009, 15:37
Die Sicherungsverwahrung ist doch als Maßregel und nicht als Bestrafung eingeordnet, die meisten SV`ler werden auch in gesonderten Gefängnis - Blocks mit Hafterleichterungen untergebracht, um darauf Rücksicht zu nehmen, dass das keine Forsetzung der Strafe sein soll.
Der EuGHMR sieht das trotzdem als quasi - Weiterbestrafung und hält hinsichtlich der von der Gesetzesverschärfung 1998 betroffenen SV`ler das rein strafrechtliche Rückwirkungsverbot für verletzt.
Davon ist jetzt erst einmal nur die Gruppe von ca. 70 SV`lern (z. B. Dieter Degowski) betroffen, die 1998 schon verurteilt waren und bei denen erst später die SV verhängt bzw. über 10 Jahre hinaus verlängert wurde.
Allerdings bringt die Definition der SV als Weiterbestrafung auch unsere eigene BVerfG - Rechtsprechung zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe durcheinander. Wenn das deutsche Verfassungsgericht diese Definition übernehmen muss, dann bleibt ihm in der Konsequenz der eigenen Rechtsprechung zu Artikel 1 GG nichts anderes übrig, als alle SV`ler, die derzeit nach den ersten 10 Jahren zweijährlich psychologisch überprüft werden, ohne grünes Licht der Forensiker zu einem für die Gefangenen verlässlichen Zeitpunkt freizulassen.
Damit es dann wieder irgendwann mal heißt:
http://www.60xdeutschland.de/wp-content/uploads/1988_sendung-1.jpg
ICH&MEIN
MAGNUM
:ar::depp::popcorn::ar:
Damit es dann wieder irgendwann mal heißt:
http://www.60xdeutschland.de/wp-content/uploads/1988_sendung-1.jpg
ICH&MEIN
MAGNUM
:ar::depp::popcorn::ar:
Das Bild ist von Jürgen Rösner, ob der auch von der rückwirkenden Verschärfung der SV betroffen ist, weiss ich nicht.
Sein Kumpel Dieter Degowski aber mit Sicherheit, dessen Anwalt Rolf Bossi hat bereits angekündigt, dass er nach dem EuGHMR - Urteil die Freilassung nach Ende der Strafhaft (maximal 25 Jahre, ist m. W. 2013 vorbei) verlangen will. Das ist Dieter Degowski:
http://www.ndr.de/kultur/geschichte/gladbeck116_v-gallery.jpg
maxikatze
22.12.2009, 16:13
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass es Proteste hagelt, sollten beide oder auch nur einer von den beiden aus dem Knast kommen.
Die haben 2 junge Menschen auf dem Gewissen ( Gewissen haben die keins ) und keiner kann voraussagen, ob sie ihre kriminelle, mörderische Laufbahn nicht weiterführen.
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass es Proteste hagelt, sollten beide oder auch nur einer von den beiden aus dem Knast kommen.
Die haben 2 junge Menschen auf dem Gewissen ( Gewissen haben die keins ) und keiner kann voraussagen, ob sie ihre kriminelle, mörderische Laufbahn nicht weiterführen.
Bei Degowski muss ein Gutachter festgestellt haben, dass er nach Strafende noch gefährlich ist, sonst wäre er nicht von der rückwirkenden Änderung der Vorschriften zur SV im Jahre 1998 betroffen.
Also verfügt der EuGHMR mit diesem Urteil, dass nachweislich gefährliche Gewaltverbrecher auf freien Fuss gesetzt werden müssen.
Für mich ist das eine Menschenrechtsverletzung in jedem Sinne dieses Begriffes zu Lasten der Menschen, die dadurch gefährdet werden.
maxikatze
22.12.2009, 16:27
Mich berührt das heute noch, nach so vielen Jahren, als der 15 jährige italienische Junge im Bus kaltblütig erschossen wurde, als er sich schützend vor seine Schwester stellte. Den Mut hat der Kleine mit dem Leben bezahlt.
Niemand dürfte auch nur im Traum dran denken, diese Gewaltverbrecher frei zu lassen.
Das kann ich gut verstehen, aber das deutsche Bundesverfassungsgericht und die deutschen Rechtspolitiker sind so lange wie die Katze um den heissen Brei um ihre eigenen Ansprüche an den Schutz der Menschenwürde von Schwerverbrechern herumgeschlichen und haben versucht, die Konsequenzen über eine Art von Sicherungsverwahrung zu umschiffen, die tatsächlich sehr stark an eine Weiterbestrafung erinnert (was sie ja selbst verboten haben), dass es mich gar nicht wundert, das der europäische Gerichtshof das Lügengebäude zum Einsturz bringt.
Aber eigentlich muss ich Dir das ja nicht erzählen.
He He, da wollte ein Menschenschinder wegen des Urteils des EuGHMR ganz schnell raus, aber das BVerfG hat heute erst einmal auf die Bremse getreten :]
b) Erginge die einstweilige Anordnung, wiese aber das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde später als unbegründet zurück oder gäbe ihr ohne die Folge einer Entlassung des Beschwerdeführers aus dem Maßregelvollzug statt, so entstünden ebenfalls schwerwiegende Nachteile. Die Fachgerichte haben in nachvollziehbarer Weise die Gefahr bejaht, dass der Beschwerdeführer infolge seines Hanges erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden. Diese Annahme ist nachvollziehbar begründet; sie beruht unter anderem auf einem widerspruchsfreien und plausiblen Gutachten eines externen Sachverständigen. In Anbetracht dessen überwiegt insoweit das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit gegenüber dem Freiheitsgrundrecht des Beschwerdeführers. (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20091222_2bvr236509.html)
Felix Krull
26.12.2009, 03:35
Wenn hier jemand zu Untermenschen degradiert wird, dann die unschuldigen Opfer freigelassener Mörder, die für den Hochmut und die politische Eitelkeit derjenigen sterben müssen, die verantwortungsbewussten Umgang mit der Sicherheit der Menschen vor Schwerverbrechen auf die gleiche Stufe stellen wie die Untaten der furchtbaren Juristen der NS - Zeit.
Ob nun Herrenmenschen der biologischen oder der politisch - moralischen Art, ohne das Blut Unschuldiger auf den Altären ihrer Ideologien kommen sie alle nicht aus.
Wenn Du meine anderen Beiträge kennen würdest dann wüßtest Du, daß das Sarkasmus war.
Sterntaler
26.12.2009, 08:03
den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann man zuscheissen, die Komiker billigen die Tötung tausender Deutscher Zivilisten in der Tschechoslowakei nach dem WKII. Ist klar wer hinter diesen selbsternannten Komiker steckt. es geht um die etablierung des Islams in Europa mit pseudojuristischen Mitteln.
Sterntaler
26.12.2009, 08:14
den größten Müll was die nicht legitemierten Spinner vom Stapel gelassen haben ist das Urteil über das Kruzifix. Ein Kreuz sei störend für Menschenrechte :vogel:, wahrscheinlich kiffen die den ganzen Tag schwarzen Aghannen. Die meinen sicherlich Minarette und Islam tempel in Europa sind störend für die Menschrenrechte :vogel:
So sei es, „inakzeptabel, daß man das Kreuz und damit den christlichen Glaube als störend für die Menschenrechte empfindet.“ Der CSU-Politiker befürchtet, daß aus dem Urteil „ein Generalangriff auf das Kreuz im öffentlichen Raum“ entstehen könnte. Deshalb solle „Deutschland Flagge zeigen“ und gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs Rechtsmittel einlegen.
Quelle (http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M58a828f117d.0.html)
Trashcansinatra
26.12.2009, 11:19
den größten Müll was die nicht legitemierten Spinner vom Stapel gelassen haben ist das Urteil über das Kruzifix. Ein Kreuz sei störend für Menschenrechte :vogel:, wahrscheinlich kiffen die den ganzen Tag schwarzen Aghannen. Die meinen sicherlich Minarette und Islam tempel in Europa sind störend für die Menschrenrechte :vogel:
Quelle (http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M58a828f117d.0.html)
Ich jedenfalls kann liebend gerne auf JEDE Religion verzichten. Trotzdem: Mir ist das Christentum (in der heutigen Light-Version) auf jeden Fall lieber als die steinzeitliche Religion IS-LAHM.
den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ... billigen die Tötung tausender Deutscher Zivilisten in der Tschechoslowakei nach dem WKII.
Da die CSSR nie Mitglied der EMRK war und daher auch keine Möglichkeit bestand, sie zu verklagen, geht die Bemerkung wohl ein wenig an den Tatsachen vorbei.
Sterntaler
26.12.2009, 14:20
Da die CSSR nie Mitglied der EMRK war und daher auch keine Möglichkeit bestand, sie zu verklagen, geht die Bemerkung wohl ein wenig an den Tatsachen vorbei.
ganz falsch, das war der Faustpfand dafür, das man den Vertrag von Lisabon unterzeichnete, das ggf. entsprechende Klagen abgewiesen werden und die Benesch Dekrete nicht angetastet werden dürfen.
Denkpoli
26.12.2009, 14:22
Das Bild ist von Jürgen Rösner, ob der auch von der rückwirkenden Verschärfung der SV betroffen ist, weiss ich nicht.
Sein Kumpel Dieter Degowski aber mit Sicherheit, dessen Anwalt Rolf Bossi hat bereits angekündigt, dass er nach dem EuGHMR - Urteil die Freilassung nach Ende der Strafhaft (maximal 25 Jahre, ist m. W. 2013 vorbei) verlangen will. Das ist Dieter Degowski:
http://www.ndr.de/kultur/geschichte/gladbeck116_v-gallery.jpg
Seit wann endet die Strafhaft nach maximal 25 Jahren?
Trashcansinatra
26.12.2009, 14:50
Seit wann endet die Strafhaft nach maximal 25 Jahren?
Guck in die Kommentierung des GG, wie der Rechtsbegriff "Lebenslänglich" im Sinne des Art. 1 GG ausgelegt und in ständiger Rechtsprechung angewendet wird.
Auch in Wikipedia steht es wohl drin.
Guck in die Kommentierung des GG, wie der Rechtsbegriff "Lebenslänglich" im Sinne des Art. 1 GG ausgelegt und in ständiger Rechtsprechung angewendet wird.
Auch in Wikipedia steht es wohl drin.
Rein theoretisch können die 25 Jahre auch überschritten werden, diesen Killer hier haben sie auch gegen einen Beschluss des BVerfG weit über 40 Jahre bis zu seinem Tod eingesperrt:
http://www.focus.de/panorama/welt/heinrich-pommerenke-frauenmoerder-nach-49-jahren-in-haft-gestorben_aid_358866.html
Das war aber in Baden Württemberg und eines der Mordopfer war eine Klassenkameradin von Wolfgang Schäuble, da funktionieren die Gesetze ein bisschen anders.
Normalerweise ist die erste Haftprüfung nach 15 Jahren, nach 18 Jahren sind die meisten Lebenslänglichen mit Ausnahme derjenigen, bei denen eine besondere Schwere der Schuld im Urteil festgestellt wurde, wieder draussen. Für letztere wird dann durch das Haftgericht eine endgültige Strafe festgelegt, die meist 25 Jahre beträgt. Das ist im Fall Degowski auch so. Nur haben sie gegen den nachträglich Sicherungsverwahrung nach Strafende verhängt, das war zum Zeitpunkt seiner Verurteilung rechtlich noch nicht möglich, erst nach einer Gesetzesänderung im Jahre 1998.
Deswegen hat der EuGHMR, der die deutsche SV für eine Art Weiterbestrafung hält, auch das Bussgeld gegen die Bundesrepublik wegen Verstoßes gegen das rein strafrechtliche Rückwirkungsverbot verhängt.
ganz falsch, das war der Faustpfand dafür, das man den Vertrag von Lisabon unterzeichnete, das ggf. entsprechende Klagen abgewiesen werden und die Benesch Dekrete nicht angetastet werden dürfen.
??? Die Europäische Menschenrechtskonvention ist kein Staat der EU und daher keine Partei des Lissabon-Vertrags. Deutschland schon eher, kann aber dem EGMR keine Vorschriften machen.
Entsprechende Klagen sind schon allein deshalb aussichtslos, weil die Taten nicht im Geltungsbereich der EMRK geschehen sind. Ähnlich sind ja auch die Klagen von Vertriebenen gegen Polen wegen der dortigen Enteignungen 1945 und danach in Straßburg daran gescheitert, dass Polen erst nach 1990 der EMRK beigetreten ist. Alles Unrecht, was den Sudetendeutschen bei und nach Kriegsende zugestoßen sein mag, ist ein abgeschlossener Vorgang, der sich nicht im Bereich der EMRK abgespielt hat und für den der EGMR daher nicht zuständig ist.
Über die Benesch-Dekrete braucht sich auch kein Mensch mehr aufzuregen, weil es völlig egal ist, ob man sie aufhebt oder nicht. Die Vorgänge, die dadurch geregelt wurden, sind seit Jahrzehnten abgeschlossen. Ebenso wie etwa der Art. 136 GG, den ab Oktober 1949 auch keiner mehr brauchte, der aber immer noch drinsteht.
Das sind doch alles Phrasen, die von interessierter Seite bei Bedarf abgedroschen werden. Zuletzt war es eben der tschechische Präsident, dem die ganze Richtung nicht passte und der es deswegen für gut hielt, mal wieder ein wenig auf dem Klavier des Chauvinismus zu klimpern. Klingt gar nicht gut, verfehlt aber selten seine Wirkung.
Senator74
05.01.2010, 16:12
??? Die Europäische Menschenrechtskonvention ist kein Staat der EU und daher keine Partei des Lissabon-Vertrags. Deutschland schon eher, kann aber dem EGMR keine Vorschriften machen.
Entsprechende Klagen sind schon allein deshalb aussichtslos, weil die Taten nicht im Geltungsbereich der EMRK geschehen sind. Ähnlich sind ja auch die Klagen von Vertriebenen gegen Polen wegen der dortigen Enteignungen 1945 und danach in Straßburg daran gescheitert, dass Polen erst nach 1990 der EMRK beigetreten ist. Alles Unrecht, was den Sudetendeutschen bei und nach Kriegsende zugestoßen sein mag, ist ein abgeschlossener Vorgang, der sich nicht im Bereich der EMRK abgespielt hat und für den der EGMR daher nicht zuständig ist.
Über die Benesch-Dekrete braucht sich auch kein Mensch mehr aufzuregen, weil es völlig egal ist, ob man sie aufhebt oder nicht. Die Vorgänge, die dadurch geregelt wurden, sind seit Jahrzehnten abgeschlossen. Ebenso wie etwa der Art. 136 GG, den ab Oktober 1949 auch keiner mehr brauchte, der aber immer noch drinsteht.
Das sind doch alles Phrasen, die von interessierter Seite bei Bedarf abgedroschen werden. Zuletzt war es eben der tschechische Präsident, dem die ganze Richtung nicht passte und der es deswegen für gut hielt, mal wieder ein wenig auf dem Klavier des Chauvinismus zu klimpern. Klingt gar nicht gut, verfehlt aber selten seine Wirkung.
Ich verlange nach wie vor VEHEMENT die Löschung der Benes-Dekrete,weil es Irrsinn ist Verbrechen an Menschen(egal ob Sudetendeutsche oder sonst wer) zu sanktionieren...so ein Schwachsinn kann nicht verjähren...die Vorgänge + Regelungen klareweise,bin selber 2.Generation und nicht mehr Betroffener,aber Unrecht ist und bleibt UNRECHT!Punktum!
Ich verlange nach wie vor VEHEMENT die Löschung der Benes-Dekrete,weil es Irrsinn ist Verbrechen an Menschen(egal ob Sudetendeutsche oder sonst wer) zu sanktionieren...so ein Schwachsinn kann nicht verjähren...die Vorgänge + Regelungen klareweise,bin selber 2.Generation und nicht mehr Betroffener,aber Unrecht ist und bleibt UNRECHT!Punktum!
Das begangene Unrecht verschwindet ja nicht aus der Welt, weil man die Dekrete löscht. Es wäre eine bloße Rechtsbereinigung ohne jede moralische Wirkung. Die Nürnberger Gesetze sind aufgehoben worden, aber das auf ihrer Grundlage begangene Unrecht verschwand damit auch nicht. Ebenso ist niemand bisher auf die Idee gekommen, das Münchner Abkommen aufzuheben. Es ist einfach nicht mehr relevant.
Da ist schon interessanter die deutsch-tschechische Erklärung von 1997, in der es heißt:
Artikel III: Die tschechische Seite bedauert, daß durch die nach dem Kriegsende erfolgte Vertreibung sowie zwangsweise Aussiedlung der Sudetendeutschen aus der damaligen Tschechoslowakei, die Enteignung und Ausbürgerung unschuldigen Menschen viel Leid und Unrecht zugefügt wurde, und dies auch angesichts des kollektiven Charakters der Schuldzuweisung. Sie bedauert insbesondere die Exzesse, die im Widerspruch zu elementaren humanitären Grundsätzen und auch den damals geltenden rechtlichen Normen gestanden haben, und bedauert darüber hinaus, daß es aufgrund des Gesetzes Nr. 115 vom 8. Mai 1946 ermöglicht wurde, diese Exzesse als nicht widerrechtlich anzusehen, und daß infolge dessen diese Taten nicht bestraft wurden.
Ich finde, mehr kann man nicht verlangen.
Senator74
05.01.2010, 17:48
Das begangene Unrecht verschwindet ja nicht aus der Welt, weil man die Dekrete löscht. Es wäre eine bloße Rechtsbereinigung ohne jede moralische Wirkung. Die Nürnberger Gesetze sind aufgehoben worden, aber das auf ihrer Grundlage begangene Unrecht verschwand damit auch nicht. Ebenso ist niemand bisher auf die Idee gekommen, das Münchner Abkommen aufzuheben. Es ist einfach nicht mehr relevant.
Da ist schon interessanter die deutsch-tschechische Erklärung von 1997, in der es heißt:
Ich finde, mehr kann man nicht verlangen.
Stimmt.nur den Pkt.3 der Benes-Dekrete zu annulieren wär einfacher gewesen...
Menschenrechte sollten verboten werden.
Senator74
06.01.2010, 22:31
Menschenrechte sollten verboten werden.
Wenn du meinst,dass sie keine Beachtung finden,obwohl praktisch alle Staaten der Erde sie unterzeichnet haben...dann gebe ich dir Recht....ansonsten machst du nur "amnesty international" arbeitslos...
Wenn du meinst,dass sie keine Beachtung finden,obwohl praktisch alle Staaten der Erde sie unterzeichnet haben...dann gebe ich dir Recht....ansonsten machst du nur "amnesty international" arbeitslos...
Nein, ich bin gegen das gesammte Konzept souveränen Staaten ihre Rechtsschreibung zu diktieren. Und für Amnesty International sollte an den Grenzen Schießbefehl gelten.
Senator74
06.01.2010, 22:53
Nein, ich bin gegen das gesammte Konzept souveränen Staaten ihre Rechtsschreibung zu diktieren. Und für Amnesty International sollte an den Grenzen Schießbefehl gelten.
Die von "amnesty" sind häufig realitätsfremd,das stellt man sich nicht vor!!
Wenn dieser diktatorische Moloch nicht unsere Steuergelder abkassiert, dann schadet er uns auf andere Weise. Die EU ist unser Feind.
Die von "amnesty" sind häufig realitätsfremd,das stellt man sich nicht vor!!
AI ist eine der größten internationalen Interventen- und Propagandainstitutionen und sollte zum Wohle des Friedens der Völker verboten werden.
Senator74
08.01.2010, 10:50
Angemerkt soll aber bleiben,dass es auch genug Fälle gibt,wo "AI" zu recht aktiv wird...
haihunter
14.01.2010, 13:11
So sehe ich das auch, aber warum sieht das Gericht das anders?
Weil Richter eben nicht denken, wie normale Menschen. Man sieht das ja in schöner Regelmässigkeit an deren Urteilen, die kein normaler Mensch nachvollziehen kann.
Trashcansinatra
14.01.2010, 13:23
Weil Richter eben nicht denken, wie normale Menschen. Man sieht das ja in schöner Regelmässigkeit an deren Urteilen, die kein normaler Mensch nachvollziehen kann.
Mit juristischem Hintergrundwissen schon - meistens jedenfalls.
Auch wenn es tendenzielle Urteilssprüche gibt, die sich "mit der Menschenwürde" befassen, jedoch einfach nur religiös verbrämt sind, wie z.B. das Urteil über den Kannibalen von Rotenburg, welches als Mord qualifiziert worden ist und auch alles, was in den Bereich "aktive Sterbehilfe" hineingeht.
haihunter
14.01.2010, 13:25
Mit juristischem Hintergrundwissen schon - meistens jedenfalls.
Auch wenn es tendenzielle Urteilssprüche gibt, die sich "mit der Menschenwürde" befassen, jedoch einfach nur religiös verbrämt sind, wie z.B. das Urteil über den Kannibalen von Rotenburg, welches als Mord qualifiziert worden ist und auch alles, was in den Bereich "aktive Sterbehilfe" hineingeht.
Okay, mit juristischem Hintergrundwissen vielleicht. Aber es gibt schon Urteile, die gegen den normalen Menschenverstand gehen.
Senator74
14.01.2010, 15:06
Okay, mit juristischem Hintergrundwissen vielleicht. Aber es gibt schon Urteile, die gegen den normalen Menschenverstand gehen.
Gesetz ist Gesetz,...sonst kann da ja ein jeder konmmen!?!?!?
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