Würfelqualle
07.12.2009, 19:05
Meine Freundin wohnt seit dem 16.5.2000 in einer Mietwohnung. Nun wollte sie kündigen und nach 3 Monaten ausziehen. Ich habe mir mal ihren Mietvertrag angesehen und da steht :
9 Monate Kündigungsfrist, wenn mehr als 8 Jahre vergangen sind.
Nun gibts ein neues Urteil :
Neuregelung ab 1. Juni 2005:
Ab 1. Juni 2005 können nahezu alle Mieter ihren Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Damit ist von Gesetzes wegen klar gestellt, dass die 3-Monats-Frist für alle Standardmietverträge gilt, auch wenn in dem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag längere, gestaffelte Kündigungsfristen vorgesehen sind. Ausgenommen bleiben hiervon lediglich vor diesem Zeitpunkt individuell vereinbarte Regelungen im Mietvertrag. Für den Vermieter bleibt es bei den gestaffelten Kündigungsfristen.
Die vorgenannte Neuregelung ist Ende April 2005 vom Bundesrat beschlossen worden.
Ich werde da nicht ganz schlau daraus. Gilt dieses Urteil jetzt auch für meine Freundin ?
9 Monate Kündigungsfrist, wenn mehr als 8 Jahre vergangen sind.
Nun gibts ein neues Urteil :
Neuregelung ab 1. Juni 2005:
Ab 1. Juni 2005 können nahezu alle Mieter ihren Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Damit ist von Gesetzes wegen klar gestellt, dass die 3-Monats-Frist für alle Standardmietverträge gilt, auch wenn in dem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag längere, gestaffelte Kündigungsfristen vorgesehen sind. Ausgenommen bleiben hiervon lediglich vor diesem Zeitpunkt individuell vereinbarte Regelungen im Mietvertrag. Für den Vermieter bleibt es bei den gestaffelten Kündigungsfristen.
Die vorgenannte Neuregelung ist Ende April 2005 vom Bundesrat beschlossen worden.
Ich werde da nicht ganz schlau daraus. Gilt dieses Urteil jetzt auch für meine Freundin ?