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Vollständige Version anzeigen : Soll die Polizei jetzt auch noch für die "öffentliche Ordnung" zuständig sein?



Ganz_unten
05.12.2009, 19:42
"Öffentliche Ordnung" ist klar definiert:

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/o/oeffentliche-ordnung/

Das ist üblicherweise das Tätigkeitsfeld der etablierten Ordnungsbehörden.

Soll es der Polizei künftig wirklich erlaubt sein, ohne konkreten Verdacht willkürlich unbescholtene Bürger zu kontrollieren, nur weil sie z.B. spät in der Nacht unterwegs sind? In NRW hat die CDU jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/Polizeigesetz/index.jsp

"Das Schutzgut der öffentlichen Ordnung soll wieder in das Gesetz aufgenommen werden (§§ 1 und 8), wodurch die Polizei legitimiert werden soll, im Einzelfall auch gegen belästigendes Verhalten in der Öffentlichkeit einzuschreiten."

"Es wird klargestellt, dass die Polizei Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, die geeignet sind das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen, unterbinden kann und insofern nicht weniger darf als die örtlichen Ordnungsbehörden."

Ahab
06.12.2009, 14:21
Soll es der Polizei künftig wirklich erlaubt sein, ohne konkreten Verdacht willkürlich unbescholtene Bürger zu kontrollieren, nur weil sie z.B. spät in der Nacht unterwegs sind? In NRW hat die CDU jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt:



Da kommst du wohl etwas zu spät.


Mit der Schleierfahndung ist das längst möglich gemacht worden.

Menetekel
06.12.2009, 15:29
Wäre schon zu wünschen.
Dann würden diese nicht nur verdeckt hinter irgend einem Baum oder Strauch mit der Laserpistole Geld eintreiben, sondern müssten aus dem Auto raus, sich auch mal mit einem Menschen direkt befassen, ohne gleich Kasse zu machen.
Und wenn es jedem klar wäre, daß da doch ne Streife unterwegs ist, kann er mit mehr Sicherheit durch die Städte gehen, egal zu welcher Tageszeit. Viele Spitzbuben hätten somit auch nicht völlig freie Entfaltungsmöglichkeiten.

Ganz_unten
06.12.2009, 15:37
Da kommst du wohl etwas zu spät.


Mit der Schleierfahndung ist das längst möglich gemacht worden.


Du meinst doch nicht "Schleier"? Das würde vielleicht mancher hier im Forum mal als Fortschritt bezeichnen.

Ich verstehe Dich so, dass Du von Rasterfahndung sprichst. Die gibt es schon, da hast Du Recht.

Mir geht es darum, zu diskutieren, dass die Polizei ermächtigt werden soll, auf Gutdünken hin Bürger auf der Strasse zu stoppen und zu durchzusuchen. Unter dem Vorwand der Aufrechterhaltung der "öffentlichen Ordnung" kann künftig jeder jubelnde Fussballfan gefilzt werden.

Ich bin dagegen!

Biskra
06.12.2009, 16:29
Mir geht es darum, zu diskutieren, dass die Polizei ermächtigt werden soll, auf Gutdünken hin Bürger auf der Strasse zu stoppen und zu durchzusuchen. Unter dem Vorwand der Aufrechterhaltung der "öffentlichen Ordnung" kann künftig jeder jubelnde Fussballfan gefilzt werden.

Woraus schließt du das denn? Darf das Ordnungsamt etwa "filzen"?

Ausonius
06.12.2009, 16:31
Ich verstehe auch nicht so genau, was daran das neue sein soll. Die Einrichtung des Freiwilligen Polizeidienstes in manchen Städten schon vor Jahren ging doch genau in diese Richtung.

Ganz_unten
06.12.2009, 16:47
Der Gesetzentwurf enthält Änderungen und Ergänzungen des Polizeigesetzes, die Aufgaben und Befugnisse der Polizei betreffen. Betreffend den Komplex " Öffentliche Sicherheit und Ordnung" ist beabsichtigt, das Schutzgut der öffentlichen Ordnung wieder in das Gesetz aufzunehmen (§§ 1 und 8). Hierdurch wird die Polizei legitimiert , im Einzelfall auch gegen belästigendes Verhalten in der Öffentlichkeit einzuschreiten. " Es wird klargestellt, dass die Polizei Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, die geeignet sind "das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen", unterbinden kann und insofern "nicht weniger darf als die örtlichen Ordnungsbehörden" .

Die gewählten juristischen Formulierungen ermöglichen es der Polizei , ganz "willkürlich" Personen anzuhalten, zu durchsuchen, zu befragen usw. , z.B. nach einem Fußballspiel, einem Konzert oder einer Demonstration. Der unbescholtene selbstbewusste Bürger ist, so befürchte ich, nicht mehr auf Augenhöhe, wenn er mit Polizisten zu tun hat.

Biskra
06.12.2009, 16:55
Die gewählten juristischen Formulierungen ermöglichen es der Polizei , ganz "willkürlich" Personen anzuhalten, zu durchsuchen, zu befragen usw. , z.B. nach einem Fußballspiel, einem Konzert oder einer Demonstration. Der unbescholtene selbstbewusste Bürger ist, so befürchte ich, nicht mehr auf Augenhöhe, wenn er mit Polizisten zu tun hat.

Woraus schließt du das? Darf der Ordnungsamtbüttel das? Nein? Na also.

Ganz_unten
06.12.2009, 17:20
Woraus schließt du das? Darf der Ordnungsamtbüttel das? Nein? Na also.

Ja klar, z.B. darf das Bauamt in private Wohnungen, um festzustellen, ob Räume womöglich gewerblich genutzt werden. Jederzeit. Und jetzt darf das auch die Polizei, ohne dass die Behörde erst Amtshilfe anfordern muss.

Im Prinzip kann die Polizei unter dem Vorwand, die öffentliche Ordnung wäre gestört, jetzt direkt eingreifen.

Ein Beispiel.
Es wird eine Party gefeiert. Die Nachbarn sind alle einverstanden, dass es ausnahmsweise mal lauter wird. Die Polizei kommt vorbei, obwohl sich niemand über Lärm beklagt hat, und kann verlangen, dass es leiser gestellt wird. Einfach so.

Biskra
06.12.2009, 17:42
Ja klar, z.B. darf das Bauamt in private Wohnungen, um festzustellen, ob Räume womöglich gewerblich genutzt werden. Jederzeit.

Zeig mir die Anspruchsgrundlage.



Ein Beispiel.
Es wird eine Party gefeiert. Die Nachbarn sind alle einverstanden, dass es ausnahmsweise mal lauter wird. Die Polizei kommt vorbei, obwohl sich niemand über Lärm beklagt hat, und kann verlangen, dass es leiser gestellt wird. Einfach so.

Ja, das darf die Polizei vielleicht, in die Wohnung darf sie deshalb aber nicht.

Ganz_unten
06.12.2009, 17:59
...

Ja, das darf die Polizei vielleicht, in die Wohnung darf sie deshalb aber nicht.

Nein, der Punkt ist doch, dass die Polizei im geschilderten Fall bisher nicht eingreifen durfte, da sich ja niemand in der Nachbarschaft beschwert hat! Nach der neuen Gesetzeslage kann die Polizei in die Wohnung eindringen, wenn aus ihrer Sicht die "öffentliche Ordnung" in Gefahr ist.

Zur ersten Bemerkung. Wer z.B. einen Keller als Hobbyraum ausbaut, muss sich die Genehmigung dazu vom Bauamt erteilen lassen. Wenn sich z.B. ein Nachbar daran stört, dass laute Musik gehört wird, dann muss er nur behaupten, es wäre ein "Musikstudio" eingerichtet worden. Dann kommt das Bauamt und überprüft, ob die Räume gewerblich genutzt werden.

Der Bürger ist in der Tat verpflichtet, auch auf unbegründeten Verdacht hin den Ordnungsbehörden Zutritt zu den Räumen zu erteilen. Weigert er sich, dann wird das Ordnungsamt Amtshilfe vom Gericht und von der Polizei anfordern.

GSch
06.12.2009, 18:00
"Öffentliche Ordnung" ist klar definiert:

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/o/oeffentliche-ordnung/

Das ist üblicherweise das Tätigkeitsfeld der etablierten Ordnungsbehörden.

Na ja, und unter denen steht doch die Polizei an erster Stelle. Dass Gefahrenabwehr und Wahrung der öffentlichen Ordnung Aufgabe der Polizei sind, stand schon im Allgemeinen Preußischen Landrecht:


Paragraph 10 II 17 ALR: Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit, und Ordnung, und zur Abwendung der dem Publico, oder einzelnen Mitgliedern desselben, bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizey.

Von modernisierter Rechtschreibung und Ausdrucksweise mal abgesehen steht das heute so ähnlich immer noch in den Polizeigesetzen.

Ahab
06.12.2009, 18:09
Du meinst doch nicht "Schleier"? Das würde vielleicht mancher hier im Forum mal als Fortschritt bezeichnen.

Ich verstehe Dich so, dass Du von Rasterfahndung sprichst. Die gibt es schon, da hast Du Recht.

Mir geht es darum, zu diskutieren, dass die Polizei ermächtigt werden soll, auf Gutdünken hin Bürger auf der Strasse zu stoppen und zu durchzusuchen. Unter dem Vorwand der Aufrechterhaltung der "öffentlichen Ordnung" kann künftig jeder jubelnde Fussballfan gefilzt werden.

Ich bin dagegen!

Ich rede tatsächlich von der Schleierfahndung.

"Als Schleierfahndung werden in der Bundesrepublik Deutschland verdachtsunabhängige Personenkontrollen bezeichnet. Zum Teil wird auch von ereignisunabhängigen, anlassunabhängigen oder – bei der Bundespolizei – lageorientierten Personenkontrollen gesprochen."

http://de.wikipedia.org/wiki/Schleierfahndung


Die Rasterfahndung funktioniert anders.

Dabei werden die Daten der Einwohner des Landes mit dem Täterprofil einer gesuchten Person abgeglichen.

politisch Verfolgter
06.12.2009, 18:13
Zur öffentl. Ordnung gehört, daß es keiner Behörde erlaubt ist, einen für Kredite und Vermögen Anderer zuständig zu erklären.
Es reicht nicht, nicht inhaftiert zu werden, wenn man BehördenAufforderungen nicht nachkommt, Fremdkredite und Fremdvermögen zu bedienen.
Wer einen behördlich dazu auffordert, macht sich vielmehr strafbar.
Es gibt also jede Menge behördliche Straftäter, die gegen Grund- und Bürgerrechte verstoßen.
Das ist durchaus mit der DDR vergleichbar.

Biskra
06.12.2009, 18:13
Nein, der Punkt ist doch, dass die Polizei im geschilderten Fall bisher nicht eingreifen durfte, da sich ja niemand in der Nachbarschaft beschwert hat! Nach der neuen Gesetzeslage kann die Polizei in die Wohnung eindringen, wenn aus ihrer Sicht die "öffentliche Ordnung" in Gefahr ist.

Das kann sie nur bei Gefahr für Leib und Leben. Sorry, aber du scheinst keine Ahnung von deinen Rechten als Bürger zu haben.
Wenn du sinnvoll weiter argumentieren willst, dann zeig mir die Rechtsvorschriften, die das erlauben sollen.

politisch Verfolgter
06.12.2009, 18:17
Jeder Bürger hat das Recht, weder für Kredite noch Vermögen Anderer zuständig zu sein.
Jeder Gesetzgeber hat die Pflicht, das umfassend rechtsräumlich zu garantieren.
Eigentum Anderer verpflichtet, es nicht anzutasten.
Das ist Grundpfeiler öffentlicher Ordnung.

Ganz_unten
06.12.2009, 18:18
Ich rede tatsächlich von der Schleierfahndung.

"Als Schleierfahndung werden in der Bundesrepublik Deutschland verdachtsunabhängige Personenkontrollen bezeichnet. Zum Teil wird auch von ereignisunabhängigen, anlassunabhängigen oder – bei der Bundespolizei – lageorientierten Personenkontrollen gesprochen."

http://de.wikipedia.org/wiki/Schleierfahndung


Die Rasterfahndung funktioniert anders.

Dabei werden die Daten der Einwohner des Landes mit dem Täterprofil einer gesuchten Person abgeglichen.

Ja, bei Grenkontrollen.
Aber bisher konnte die Polizei nicht eingreifen, wenn ich aus der Kneipe komme und laut über einen Witz meiner Kumpel lache.

"Nach Inkrafttreten des Übereinkommens von Schengen wurden die innereuropäischen Grenzkontrollen reduziert und die Schleierfahndung verstärkt. Sie sollte ein Ausgleich für die weggefallenen Grenzkontrollen sein. Sie findet aber auch an den Außengrenzen der Schengener Vertragsstaaten statt."

Die Vorschrift des § 22 Abs. 1a Bundespolizeigesetz (BPolG) sollte eigentlich zum 30. Juni 2007 außer Kraft treten. Das ursprünglich gesetzliche Außerkrafttreten am 31. Dezember 2003 wurde durch Gesetz vom 14. November 2003 verschoben.

In Berlin ist die Schleierfahndung 2004 wieder abgeschafft worden.

Ahab
06.12.2009, 18:45
Ja, bei Grenkontrollen.
Aber bisher konnte die Polizei nicht eingreifen, wenn ich aus der Kneipe komme und laut über einen Witz meiner Kumpel lache.

"Nach Inkrafttreten des Übereinkommens von Schengen wurden die innereuropäischen Grenzkontrollen reduziert und die Schleierfahndung verstärkt. Sie sollte ein Ausgleich für die weggefallenen Grenzkontrollen sein. Sie findet aber auch an den Außengrenzen der Schengener Vertragsstaaten statt."

Die Vorschrift des § 22 Abs. 1a Bundespolizeigesetz (BPolG) sollte eigentlich zum 30. Juni 2007 außer Kraft treten. Das ursprünglich gesetzliche Außerkrafttreten am 31. Dezember 2003 wurde durch Gesetz vom 14. November 2003 verschoben.

In Berlin ist die Schleierfahndung 2004 wieder abgeschafft worden.

Das spielt überhaupt keine Rolle.


Die Kontrollen sind nicht explizit ausschließlich für "Grenzkontrollen" vorgesehen.




Sie geben den Polizeien der Länder in denen die Schleierfahndung möglich ist die Kompetenz dazu.

Sie könnten also. Ob sie es tun ist eine andere Frage.

willke
06.12.2009, 22:20
Nein, der Punkt ist doch, dass die Polizei im geschilderten Fall bisher nicht eingreifen durfte, da sich ja niemand in der Nachbarschaft beschwert hat! Nach der neuen Gesetzeslage kann die Polizei in die Wohnung eindringen, wenn aus ihrer Sicht die "öffentliche Ordnung" in Gefahr ist.



Das stimmt nicht. Die Unversehrheit der Wohnung ist ein Grundrecht, da kann die öffentliche Ordnung zehnmal in Gefahr sein.

Eine Wohnung kann die Polizei betreten bei
Gefahr im Verzuge
Leib und Leben müssen in Gefahr sein
die Einholung eines richterlichen Beschlusses ist zeitlich nicht möglich

Ganz_unten
06.12.2009, 23:06
Das stimmt nicht. Die Unversehrheit der Wohnung ist ein Grundrecht, da kann die öffentliche Ordnung zehnmal in Gefahr sein.

Eine Wohnung kann die Polizei betreten bei
Gefahr im Verzuge
Leib und Leben müssen in Gefahr sein
die Einholung eines richterlichen Beschlusses ist zeitlich nicht möglich

Wenn das jetzt so ist, dann bin ich ja beruhigt.
Hoffentlich ist die Polizei darüber penibel informiert, was erlaubt ist und was nicht.

Bei mir zuhause ist schon mal die Polizei gewesen, weil sie einen betrunkenen alten Mann unbedingt zu mir in die Wohnung bringen wollten, der im Rausch aus welchen Gründen auch immer fortwährend meinen Namen lallte.

Es handelte sich um einen betrunkenen Nachbarn von mir. Die beiden Polizisten unterstellten mir, trotz meiner erbitterten verbalen Gegenwehr, während einer Viertelstunde nachts um 1:00 Uhr, ein Verwandschaftsverhältnis zu dem alten Herrn, und somit eine Sorgepflicht, und wollten ihn deshalb bei mir abladen.

Der angetrunkene alte Herr, ein ehemaliges Mitglied der Handwerkskammer, war der Polizei auf der Strasse laut singend zu Fuß begegnet, worauf die ihn wegen Störung der öffentlichen Ordnung in Gewahrsam nahmen, und dann zu mir(!) bringen wollten.

Bei der Gelegenheit sind beide Polizisten vom Flur aus in meine Wohnräume eingetreten, wobei sie den laut schimpfenden alten Herrn, der sich lebhaft gegen die Bevormundung der Polizisten wehrte, gestützt haben.

Sie hätten ja den Mann in seine eigene Wohnung bringen können, dazu hätten sie ihm nur die Türe aufzuschliessen brauchen.

Ich hatte mich Tage später in einem Brief beim Polizeipräsidenten über den Vorfall beschwert, aber habe bis heute keine Entschuldigung erhalten.

Biskra
07.12.2009, 01:12
Bei der Gelegenheit sind beide Polizisten vom Flur aus in meine Wohnräume eingetreten, wobei sie den laut schimpfenden alten Herrn, der sich lebhaft gegen die Bevormundung der Polizisten wehrte, gestützt haben

Na, dann wirst du sie wohl reingelassen haben, sollte die Geschichte denn überhaupt stimmen.

Ganz_unten
07.12.2009, 01:34
Na, dann wirst du sie wohl reingelassen haben, sollte die Geschichte denn überhaupt stimmen.

Die erwähnte (anekdotische) Begebenheit hat sich genau so wie von mir geschildert in einer süddeutschen Großstadt zugetragen.

Ich befürchte, die neue Gesetzgebung für NRW wird die Rechte für städtische Polizisten ausweiten, indem ihnen nun zusätzlich Aufgaben übertragen werden, die bisher den zuständigen Ordnungsämtern vorbehalten waren.

Als freier mündiger Bürger spreche ich mich sehr deutlich dagegen aus.

Biskra
07.12.2009, 01:42
Als freier mündiger Bürger spreche ich mich sehr deutlich dagegen aus.

Wärst du ein mündiger Bürger, dann würdest du deine Rechte kennen. Kein Polizeigesetz in Deutschland erlaubt einfach so den Zutritt zu Privatwohnungen. Das wäre schlichtweg ein Verstoß gegen unsere Verfassung.

Ganz_unten
07.12.2009, 01:57
Wärst du ein mündiger Bürger, dann würdest du deine Rechte kennen. Kein Polizeigesetz in Deutschland erlaubt einfach so den Zutritt zu Privatwohnungen. Das wäre schlichtweg ein Verstoß gegen unsere Verfassung.

Na ja, eine Verfassungsklage hätte wohl keine Chance gehabt, angenommen zu werden, das ist sicher.

Doch, es ist schon mal vorgekommen, dass die Polizei im Bemühen einen Verbrecher zu fassen, und im guten Glauben handelnd, versehentlich eine falsche Wohnung gestürmt hat, weil sich die Polizisten im Stockwerk geirrt hatten, und dann der Hund des Besitzers der falschen Wohnung im Affekt erschossen wurde, weil der natürlich gebellt hat, als die Polizei überfallartig die Wohnung stürmte.



Das ist doch auch gegen die Verfassung, oder nicht?

Der Polizeipräsident hat sich in dem Fall übrigens nie dafür entschuldigt, dass der Hund erschossen wurde. Es ist auch kein Schadenersatz gezahlt worden.

Ganz_unten
07.12.2009, 02:14
http://www.netzeitung.de/deutschland/317905.html

Biskra
07.12.2009, 14:17
Doch, es ist schon mal vorgekommen, dass die Polizei im Bemühen einen Verbrecher zu fassen, und im guten Glauben handelnd, versehentlich eine falsche Wohnung gestürmt hat, weil sich die Polizisten im Stockwerk geirrt hatten, und dann der Hund des Besitzers der falschen Wohnung im Affekt erschossen wurde, weil der natürlich gebellt hat, als die Polizei überfallartig die Wohnung stürmte.



Das ist doch auch gegen die Verfassung, oder nicht?

Na sicher, das ist vor Allem ein Irrtum.


Der Polizeipräsident hat sich in dem Fall übrigens nie dafür entschuldigt, dass der Hund erschossen wurde. Es ist auch kein Schadenersatz gezahlt worden.

Das kann ich schlecht beurteilen. Woher weißt du das denn?