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Vollständige Version anzeigen : Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden



bernhard44
29.11.2009, 17:29
Gerichtsurteil Fürs Pilgern gibt's Urlaub vom Chef

Doch für viele Pilger ist die Wallfahrt mehr als „nur“ ein Modetrend und sogar religiöse Pflicht, beispielsweise die islamische Hadsch nach Mekka. Dann dürfen Gläubige sogar unerlaubt im Job fehlen, ohne dass ihnen gekündigt werden darf. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Köln.

In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt, um an einer Pilgerreise nach Mekka teilzunehmen. Das Schulamt lehnte ab. Als sie daraufhin trotzdem an der Reise teilnahm und dabei unerlaubt bei der Arbeit fehlte, kündigte ihr die Stadt.
Dagegen klagte die Frau und führte an, dass eine „Große Pilgerfahrt“, die zu den fünf Geboten für Moslems zählt, erst in 13 Jahren in den Zeitraum der Schulferien fallen würde. Dann wäre sie aber schon 64 Jahre alt. Außerdem könne ihre Mutter dann voraussichtlich nicht mehr das behinderte Kind der Klägerin betreuen.
Das Gericht gab ihr recht.

http://www.bild.de/BILD/lifestyle/reise/2009/04/gerichtsurteil-pilgern/extra-urlaub-vom-chef.html


....na alles was recht ist! :=

Sprecher
29.11.2009, 17:43
"In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt, um an einer Pilgerreise nach Mekka teilzunehmen"

Tja selbst schuld hätte das Schulamt keine Muslima eingestellt hätte sich das Problem nicht ergeben.

Hans Huckebein
29.11.2009, 17:45
Der deutsche michel käme nie auf so eine idee! Da würde brav ein urlaubsantrag gestellt und bei ablehnung= pech gehabt!

und weiter geht es mit den extrawürsten: gebetsraum, pilgern...was kommt noch??(

Drache
29.11.2009, 22:33
Lächerlich!
Wenn ein Christ ohne Attest dreimal am Tag scheissen geht, wird er gekündigt, aber diese Pack darf sich scheinbar alles erlauben.

Abgesehen davon, muss man sich nur den Sitz des Gerichtes anschauen: Köln!
Schwuchteln, Neger, Vaterlandsverräter und muslimischer Abschaum auf einem Fleck!
Dazu noch korrupte Stadtväter und alles ist perfekt...

Zeljko
30.11.2009, 07:39
Wieso hat man es ihr nicht elaubt ?
Es war doch schulfreie Zeit.

FranzKonz
30.11.2009, 08:15
http://www.bild.de/BILD/lifestyle/reise/2009/04/gerichtsurteil-pilgern/extra-urlaub-vom-chef.html


....na alles was recht ist! :=

Da fragt man sich ernsthaft, wofür die Aufklärer, teilweise unter Einsatz ihres Lebens, gestritten haben. Ich hätte durchaus noch eingesehen, wenn sich die Frau einen Urlaubsanspruch erstritten hätte. Aber einfach abhauen ist ein Unding.

wtf
30.11.2009, 08:19
Und dann wundert man sich lautstark, daß es Vorbehalte gegen muslimische Arbeitnehmer gibt.

Ich erinnere mich an eine Azubinenanwärterin, die tatsächlich in vollem Kopftuchornat zum Vorstellungsgespräch kam...

skydive
30.11.2009, 08:24
Und dann wundert man sich lautstark, daß es Vorbehalte gegen muslimische Arbeitnehmer gibt.

Ich erinnere mich an eine Azubinenanwärterin, die tatsächlich in vollem Kopftuchornat zum Vorstellungsgespräch kam...

In einem INterview bei der Sendung(Namen vergessen"Explosiv" bestand eine Muslima auf Ihrem Kopftuch und bekam deshalb keine Anstellung! Nachgefragt hat sie geantwortet, dass das Kopftuch heilige Pflicht wäre und wenn Sie deshalb keine Arbeit bekäme, wäre das Deutschland schuld und deshalb muss Deutschland auch Hilfe zum Lebensunterhalt zahlen. So einfach geht es!

FranzKonz
30.11.2009, 08:26
Ich erinnere mich an eine Azubinenanwärterin, die tatsächlich in vollem Kopftuchornat zum Vorstellungsgespräch kam...

In Deinem Beruf sehr zu empfehlen. :D


http://picture.yatego.com/images/452f6fa2b34d19.7/df66_1_bo11.JPG

wtf
30.11.2009, 08:28
Ich habe mich gehütet, den Grund der Ablehnung zu nennen ("leider für eine/n andere/n Bewerber/in entschieden"). Bin ja nicht blöd.

Paul Felz
30.11.2009, 08:31
Ich habe mich gehütet, den Grund der Ablehnung zu nennen ("leider für eine/n andere/n Bewerber/in entschieden"). Bin ja nicht blöd.

Wie jetzt? Nicht "Ossi" auf die Papiere geschrieben? :D

Don
30.11.2009, 08:47
Ich habe mich gehütet, den Grund der Ablehnung zu nennen ("leider für eine/n andere/n Bewerber/in entschieden"). Bin ja nicht blöd.

Positiv unterstützt wird das von den präpotenten Anstrengungen diverser Teppichbeter alle möglichen Extrawürste in Schule oder am Arbeitsplatz gerichtlich zu erstreiten.
Öffnet auch dem Thema eher ignorant gegenüberstehenden Chefs und Personalern die Augen.

BRDDR_geschaedigter
30.11.2009, 09:45
Und dann wundert man sich lautstark, daß es Vorbehalte gegen muslimische Arbeitnehmer gibt.

Ich erinnere mich an eine Azubinenanwärterin, die tatsächlich in vollem Kopftuchornat zum Vorstellungsgespräch kam...

Richtig, das wird dazu führen, das Moselms gar nicht mehr eingestellt werden. Diese Gutmenschen erreichen mit ihren Methoden wirklich immer genau das Gegenteil von dem, was sie eigentlich erreichen wollten.
Danach verschärfen sie die Antidiskriminierungsvorschriften und erreichen wieder genau das Gegenteil. Eine Abwärtsspirale.

Menetekel
30.11.2009, 12:13
http://www.bild.de/BILD/lifestyle/reise/2009/04/gerichtsurteil-pilgern/extra-urlaub-vom-chef.html


....na alles was recht ist! :=



Da fällt mir nichts ein dazu!?!?!?
Und ein Gericht entscheidet dies als rechtens?
Und mit solchen Urteilen trägt man mit Sicherheit zum Verständnis der Integration solcher Mitmenschen bei. Absolut!

Lotos
30.11.2009, 19:20
Mal wieder eine die Tatsachen verdrehende Überschrift, diesmal sogar von einem Mod...
Unerlaubt fehlen darf man laut Urteil nur, wenn praktisch keine andere Möglichkeit besteht.
Sie wollte sich Urlaub nehmen, wurde ihr nicht gewehrt.
Sie hätte also 13 Jahre warten müssen, wäre dann 64 gewesen.
Wäre sie nicht beim Schulamt sondern in einer beliebigen angestellt hätte sie nicht recht bekommen.

Alfred
01.12.2009, 15:59
Mal wieder eine die Tatsachen verdrehende Überschrift, diesmal sogar von einem Mod...
Unerlaubt fehlen darf man laut Urteil nur, wenn praktisch keine andere Möglichkeit besteht.
Sie wollte sich Urlaub nehmen, wurde ihr nicht gewehrt.
Sie hätte also 13 Jahre warten müssen, wäre dann 64 gewesen.
Wäre sie nicht beim Schulamt sondern in einer beliebigen angestellt hätte sie nicht recht bekommen.

Wo steht das sie 13 Jahre lang keinen Urlaub bekommen hätte? Das Urteil ist nur wieder ne Extrawurst fur Muslime, mehr nicht.

Die große Pilgerfahrt, der Haddsch, kann nur während bestimmter Tage im Jahr (8.–12. Dhu l-Hiddscha) durchgeführt werden; die kleine Pilgerfahrt, ʿUmra genannt, kann zu jeder beliebigen Zeit erfolgen.

Klick (http://de.wikipedia.org/wiki/Haddsch)

Zumindest die kleine Pilgerfahrt hätte sie machen können, die große eben ein Jahr später. Die Angabe mit den 13 Jahren war eine bewusste Lüge und das Gericht hat ihr diese abgenommen.

bernhard44
01.12.2009, 16:08
Mal wieder eine die Tatsachen verdrehende Überschrift, diesmal sogar von einem Mod...
Unerlaubt fehlen darf man laut Urteil nur, wenn praktisch keine andere Möglichkeit besteht.
Sie wollte sich Urlaub nehmen, wurde ihr nicht gewehrt.
Sie hätte also 13 Jahre warten müssen, wäre dann 64 gewesen.
Wäre sie nicht beim Schulamt sondern in einer beliebigen angestellt hätte sie nicht recht bekommen.

sie hat auch so recht bekommen, Dussel!

PS. ich gebe dir gleich was fürs Verdrehen...... :rolleyes:

Zeljko
01.12.2009, 16:15
Wo steht das sie 13 Jahre lang keinen Urlaub bekommen hätte? Das Urteil ist nur wieder ne Extrawurst fur Muslime, mehr nicht.

Die große Pilgerfahrt, der Haddsch, kann nur während bestimmter Tage im Jahr (8.–12. Dhu l-Hiddscha) durchgeführt werden; die kleine Pilgerfahrt, ʿUmra genannt, kann zu jeder beliebigen Zeit erfolgen.

Klick (http://de.wikipedia.org/wiki/Haddsch)

Zumindest die kleine Pilgerfahrt hätte sie machen können, die große eben ein Jahr später. Die Angabe mit den 13 Jahren war eine bewusste Lüge und das Gericht hat ihr diese abgenommen.

Du scheinst zu dämlich zu sein um das was du gelesen hast zu verstehen.

13 Jahre hätte sie warten müßen bis die Hadsch wieder in eine SCHULFREIE Zeit fällt.

Mr Capone-E
01.12.2009, 16:24
Diese Götzenanbeterei ist abzulehnen.

Lotos
01.12.2009, 16:29
Wo steht das sie 13 Jahre lang keinen Urlaub bekommen hätte? Das Urteil ist nur wieder ne Extrawurst fur Muslime, mehr nicht.

Die große Pilgerfahrt, der Haddsch, kann nur während bestimmter Tage im Jahr (8.–12. Dhu l-Hiddscha) durchgeführt werden; die kleine Pilgerfahrt, ʿUmra genannt, kann zu jeder beliebigen Zeit erfolgen.

Klick (http://de.wikipedia.org/wiki/Haddsch)

Zumindest die kleine Pilgerfahrt hätte sie machen können, die große eben ein Jahr später. Die Angabe mit den 13 Jahren war eine bewusste Lüge und das Gericht hat ihr diese abgenommen.

Ich vermute einfach mal, dass man auf einem Schulamt normalerweise nur Urlaub in den Ferien hat...

Orakel
01.12.2009, 16:35
Einfach herlich die Story. Ich habe ja auch religiöse Menschen auf der Arbeit. Z.B. Ein Musel der dumm wie Heu ist und jedes mal wenn der befristete Vertrag ausläuft in den obersten Chefetagen, wo wir uns niemals getrauen würden anzuklopfen, rumjammert das er 3 Kinder zu ernähren hat.
Oder der von den Zeugen Jehovas, der sich wieder reingeklagt hat, weil er nur gemoppt und diskriminiert wurde.
Ich glaube, die haben bei uns den sichersten Arbeitsplatz.

Lotos
01.12.2009, 16:38
Einfach herlich die Story. Ich habe ja auch religiöse Menschen auf der Arbeit. Z.B. Ein Musel der dumm wie Heu ist und jedes mal wenn der befristete Vertrag ausläuft in den obersten Chefetagen, wo wir uns niemals getrauen würden anzuklopfen, rumjammert das er 3 Kinder zu ernähren hat.

Offenbar hat er mehr Mut als ihr... :)):))

Orakel
01.12.2009, 16:42
Offenbar hat er mehr Mut als ihr... :)):))

Du verstehst nicht. Er kann nichts, ist kaum für eine Tätigkeit zu gebrauchen und ist schwer vom Begriff. Also ein Fehlgriff.
Wenn ich da klopfen würde, wäre das mein Ende.

bernhard44
01.12.2009, 16:45
Ich vermute einfach mal, dass man auf einem Schulamt normalerweise nur Urlaub in den Ferien hat...


Mal wieder eine die Tatsachen verdrehende Überschrift, diesmal sogar von einem Mod...
Unerlaubt fehlen darf man laut Urteil nur, wenn praktisch keine andere Möglichkeit besteht.
Sie wollte sich Urlaub nehmen, wurde ihr nicht gewehrt.
Sie hätte also 13 Jahre warten müssen, wäre dann 64 gewesen.
Wäre sie nicht beim Schulamt sondern in einer beliebigen angestellt hätte sie nicht recht bekommen.

könntest du dir vorstellen, das man diesen Termin, der ja nur aller 13 Jahre ansteht, nicht entsprechend vorbereiten (beantragen) kann?

Lotos
01.12.2009, 20:00
In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt,

Sie hat ihn vorher beantragt.
Liest du Beiträge auch so gründlich, wenn du Sperrungen verteilst? :D:D

sodaqua
01.12.2009, 20:19
In einem INterview bei der Sendung(Namen vergessen"Explosiv" bestand eine Muslima auf Ihrem Kopftuch und bekam deshalb keine Anstellung! Nachgefragt hat sie geantwortet, dass das Kopftuch heilige Pflicht wäre und wenn Sie deshalb keine Arbeit bekäme, wäre das Deutschland schuld und deshalb muss Deutschland auch Hilfe zum Lebensunterhalt zahlen. So einfach geht es!

Oh ja da wäre sie bei mir richtig. Ich würde sie nach einen Beweis für diese Behauptung fragen. Sie müsste belegen das irgendwo in ihrem Hassbuch drinnen steht das sie sich vermummen muss! Könnte sie das nicht no dann....gäbe es entweder Arbeit die sie zu verrichten hätte ohne Kopftuch oder kein Geld vom deutschen Steurerzahler. So einfach ist das. Soviel Recht muss ein Arbeitgeber schon haben.

bernhard44
01.12.2009, 20:26
In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt,

Sie hat ihn vorher beantragt.
Liest du Beiträge auch so gründlich, wenn du Sperrungen verteilst? :D:D

mein kleiner Blitzmerker, wenn "ich" einen Arbeitsvertrag unterschreibe, indem die Urlaubsregel so vereinbart wurde, muss "ich" mich lange genug auf solchen Termin vorbereiten! Schließlich hatte sie ja 13 Jahre Zeit.
Oder sie löst ihr Arbeitsverhältnis!
Und unterlasse deine "Off Topic" Bemerkungen!

skydive
01.12.2009, 23:40
Oh ja da wäre sie bei mir richtig. Ich würde sie nach einen Beweis für diese Behauptung fragen. Sie müsste belegen das irgendwo in ihrem Hassbuch drinnen steht das sie sich vermummen muss! Könnte sie das nicht no dann....gäbe es entweder Arbeit die sie zu verrichten hätte ohne Kopftuch oder kein Geld vom deutschen Steurerzahler. So einfach ist das. Soviel Recht muss ein Arbeitgeber schon haben.


Eben! Aber niemand wendet geltendes Recht an! Das ist genau dass, was die meisten Menschen zum Kotzen bringt, aber keiner bekommt den Arsch hoch!

Lotos
01.12.2009, 23:54
mein kleiner Blitzmerker, wenn "ich" einen Arbeitsvertrag unterschreibe, indem die Urlaubsregel so vereinbart wurde, muss "ich" mich lange genug auf solchen Termin vorbereiten! Schließlich hatte sie ja 13 Jahre Zeit.
Oder sie löst ihr Arbeitsverhältnis!
Und unterlasse deine "Off Topic" Bemerkungen!

Schön das du das so siehst.
Das Gericht sah es anders.
Pech gehabt mein kleiner Möchtegernentscheider ;).

McDuff
02.12.2009, 05:20
Mal sehen ob christliche Jakobs- oder Columbanpilger die gleiche Bevorzugung erfahren. Angesichts der Islamisierung Europas, wage ich das zu bezweifeln.

harlekina
02.12.2009, 06:33
Mal sehen ob christliche Jakobs- oder Columbanpilger die gleiche Bevorzugung erfahren. Angesichts der Islamisierung Europas, wage ich das zu bezweifeln.

Pech hattn, der Jakobsweg unterliegt m.W. keiner zeitlichen Begrenzung.

Polemi
02.12.2009, 06:57
Mal wieder eine die Tatsachen verdrehende Überschrift, diesmal sogar von einem Mod...
Unerlaubt fehlen darf man laut Urteil nur, wenn praktisch keine andere Möglichkeit besteht.
Sie wollte sich Urlaub nehmen, wurde ihr nicht gewehrt.
Sie hätte also 13 Jahre warten müssen, wäre dann 64 gewesen.
Wäre sie nicht beim Schulamt sondern in einer beliebigen angestellt hätte sie nicht recht bekommen.
Was du schreibst, ist zwar soweit richtig, ändert m.E. aber nichts an der falschen gerichtlichen Entscheidung! Ob Sonntagseinkaufsverbot oder Pilgerreisen - Staat und Justiz haben sich aus religiösen Belangen rauszuhalten und sich durch diese auch nicht beeinflussen zu lassen!

schastar
02.12.2009, 07:06
Wieso hat man es ihr nicht elaubt ?
Es war doch schulfreie Zeit.


Woher nimmst du deine Erkenntnis?

sodaqua
02.12.2009, 11:31
Eben! Aber niemand wendet geltendes Recht an! Das ist genau dass, was die meisten Menschen zum Kotzen bringt, aber keiner bekommt den Arsch hoch!

Woran es wohl liegen mag das man trotz geltendem Recht es nicht 100% korrekt anwendet? Das sollte negative Folgen haben für jeden der den Arsch nicht hochkriegt. Dadurch sind so viele vom Islam erpressbar und er kann immer weiter fordern weil es freche Leute sind die keinen Respekt kennen. Man duckt sich nur und schweigt frisst seinen Frust in sich hinein. Eigenen Meinung darf man auch nicht haben. Gehirngewaschen. Traurig was die Gutmenschenmafia alles möglich macht

skydive
02.12.2009, 11:43
Woran es wohl liegen mag das man trotz geltendem Recht es nicht 100% korrekt anwendet? Das sollte negative Folgen haben für jeden der den Arsch nicht hochkriegt. Dadurch sind so viele vom Islam erpressbar und er kann immer weiter fordern weil es freche Leute sind die keinen Respekt kennen. Man duckt sich nur und schweigt frisst seinen Frust in sich hinein. Eigenen Meinung darf man auch nicht haben. Gehirngewaschen. Traurig was die Gutmenschenmafia alles möglich macht

Guter Ausdruck! Gutmenschenmafia!

Rotbart
02.12.2009, 12:45
...

Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Köln.

...

http://www.bild.de/BILD/lifestyle/reise/2009/04/gerichtsurteil-pilgern/extra-urlaub-vom-chef.html


....na alles was recht ist! :=

Köln. Wo denn sonst?

bernhard44
02.12.2009, 13:14
Pech hattn, der Jakobsweg unterliegt m.W. keiner zeitlichen Begrenzung.

auch haben Christen keinen Anspruch auf solcherlei Pilgerurlaub, da dieses Pilgern im Christentum keine elementare Pflicht ist....... ;)

Krabat
02.12.2009, 13:49
auch haben Christen keinen Anspruch auf solcherlei Pilgerurlaub, da dieses Pilgern im Christentum keine elementare Pflicht ist....... ;)

Aber die Sonntagsruhe ist elementare religiöse Pflicht. Am siebten Tage sollst du ruhen!

Rotbart
02.12.2009, 13:58
Aber die Sonntagsruhe ist elementare religiöse Pflicht. Am siebten Tage sollst du ruhen!

Allerdings sollte dir als gutem Christ bekannt sein, dass die Woche nach christlicher Tradition Sonntags beginnt, folgerichtig ist also der Samstag bzw. Sonnabend der siebte Tag der Woche, also der Ruhetag.

Krabat
02.12.2009, 14:24
Allerdings sollte dir als gutem Christ bekannt sein, dass die Woche nach christlicher Tradition Sonntags beginnt, folgerichtig ist also der Samstag bzw. Sonnabend der siebte Tag der Woche, also der Ruhetag.

Da muß ich was übersehen haben. Also dann ist eben Samstag der Ruhetag und nicht Sonntag. Man lernt doch im Forum nie aus. Ich werd's gleich den Papst melden, damit das korrigiert wird.

Lotos
02.12.2009, 15:53
Was du schreibst, ist zwar soweit richtig, ändert m.E. aber nichts an der falschen gerichtlichen Entscheidung! Ob Sonntagseinkaufsverbot oder Pilgerreisen - Staat und Justiz haben sich aus religiösen Belangen rauszuhalten und sich durch diese auch nicht beeinflussen zu lassen!

Das ist wieder eine andere Frage.
Ich würde jeglichen Religionen alle Sonderrechte nehmen.
Auf einem Status mit einem Verein, über das gemeinnützig kann man noch verhandeln.

Zeljko
02.12.2009, 16:04
Woher nimmst du deine Erkenntnis?


Steht im Eröffnungsthread.

Muttu lesen.

Denkpoli
02.12.2009, 18:39
Und dann wundert man sich lautstark, daß es Vorbehalte gegen muslimische Arbeitnehmer gibt.

Ich erinnere mich an eine Azubinenanwärterin, die tatsächlich in vollem Kopftuchornat zum Vorstellungsgespräch kam...

Hat sie deinen speziellen Prozentrechnungstest bestanden?

Krabat
02.12.2009, 20:17
Allerdings sollte dir als gutem Christ bekannt sein, dass die Woche nach christlicher Tradition Sonntags beginnt, folgerichtig ist also der Samstag bzw. Sonnabend der siebte Tag der Woche, also der Ruhetag.

Um das kurz inhaltlich zu beantworten: In christlichem Denken beginnt der Sonntag am Samstag Abend, wenn die Sonne untergangen ist. Wir zählen also Samstag (abend) als 1.

Die Juden machen es genauso. Der Sabbat beginnt Freitag Abend bei Sonnenuntergang.

Genuin jüdisches Denken ist das aber nicht. Das Denken stammt eher aus dem Sonnenkultdenken. Der alte Tag endet, wenn der Sol Invictus, der unbesiegbare Sonnengott, seine tägliche Herrschaft beendet, also wenn es Nacht wird.

Zu Beginn der Nacht beginnt also der neue Tag. Alles klar soweit?

sodaqua
02.12.2009, 20:29
Guter Ausdruck! Gutmenschenmafia!

Was einem nicht alles einfällt in seiner Wut! Sie sind bestens organisiert und staatlich geschützt. Ich hatte einige Jahre leider intensiven Kontakt mit dieser Spezies. Ein Haufen arroganter dipl. Sozialtussen die sich alle für was besseres hielten und die Kohle der Bevölkerung an Kosovoalbaner usw. verteilten. In allen ixlam. Sprachen gab es Broschüren wie man am besten den Staat bescheisst nur nicht in Deutsch! Darum hatten die Inländer ein Riesendefizit in Punkto Information. Deshalb nenne ich sie Gutmenschenmafia

latrop
02.12.2009, 22:05
Allerdings sollte dir als gutem Christ bekannt sein, dass die Woche nach christlicher Tradition Sonntags beginnt, folgerichtig ist also der Samstag bzw. Sonnabend der siebte Tag der Woche, also der Ruhetag.


Da muß ich was übersehen haben. Also dann ist eben Samstag der Ruhetag und nicht Sonntag. Man lernt doch im Forum nie aus. Ich werd's gleich den Papst melden, damit das korrigiert wird.

Die Juden haben doch schon ihren Sabbat am Samstag.

Wann soll hier eigentlich noch voll durch gearbeitet werden, wenn jeden Tag jemand frei hat ?

luftpost
02.12.2009, 22:53
Wie jetzt? Nicht "Ossi" auf die Papiere geschrieben? :D

:D


Schade eigentlich

Freikorps
02.12.2009, 23:20
"In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt, um an einer Pilgerreise nach Mekka teilzunehmen"

Tja selbst schuld hätte das Schulamt keine Muslima eingestellt hätte sich das Problem nicht ergeben.

Wer nach diesem Urteil noch Moslems einstellt ist selber Schuld!

schastar
03.12.2009, 04:10
Steht im Eröffnungsthread.

Muttu lesen.

Hab ich , da steht aber es waren keine Schulferien


Gerichtsurteil Fürs Pilgern gibt's Urlaub vom Chef

Doch für viele Pilger ist die Wallfahrt mehr als „nur“ ein Modetrend und sogar religiöse Pflicht, beispielsweise die islamische Hadsch nach Mekka. Dann dürfen Gläubige sogar unerlaubt im Job fehlen, ohne dass ihnen gekündigt werden darf. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Köln.

In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt, um an einer Pilgerreise nach Mekka teilzunehmen. Das Schulamt lehnte ab. Als sie daraufhin trotzdem an der Reise teilnahm und dabei unerlaubt bei der Arbeit fehlte, kündigte ihr die Stadt.
Dagegen klagte die Frau und führte an, dass eine „Große Pilgerfahrt“, die zu den fünf Geboten für Moslems zählt, erst in 13 Jahren in den Zeitraum der Schulferien fallen würde. Dann wäre sie aber schon 64 Jahre alt. Außerdem könne ihre Mutter dann voraussichtlich nicht mehr das behinderte Kind der Klägerin betreuen.
Das Gericht gab ihr recht.

Paul Felz
03.12.2009, 07:43
Hab ich , da steht aber es waren keine Schulferien

In dem Zitat ist ein Fehler. "Das Gericht gab ihr Recht" ist dummes Zeug (im Namen des Volkes). Tatsächlich gab es ein Urteil.

Zeljko
03.12.2009, 17:08
Hab ich , da steht aber es waren keine Schulferien

Stimmt, du hast recht.

Don Pacifico
03.12.2009, 17:17
Ich habe mich gehütet, den Grund der Ablehnung zu nennen ("leider für eine/n andere/n Bewerber/in entschieden"). Bin ja nicht blöd.


Das war vorausschauend. Es gab doch mal den Fall einer Friseursaloninhaberin, welche ausdrücklich auslobte, daß es bei ihr um "funky Frisuren" gehe. Es stellte sich eine Friseurs-Azubine im Kopftuch vor. Die Inhaberin war leider so ungeschickt, zuzugeben, daß das nicht zusammenpasse: Kund/inn/en könnten Vorbehalte bekommen, ob jemand, der sein Haar versteckt, das dann auch gut beurteilen und frisieren kann.
Ergebnis: Strafzahlung wg. Diskriminierung.

http://www.pi-news.net/2008/06/friseuse-mit-kopftuch-ja-das-geht/

PS: Ich meine, wir hatten sogar einen Strang dazu hier.

klartext
03.12.2009, 18:46
In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt,

Sie hat ihn vorher beantragt.
Liest du Beiträge auch so gründlich, wenn du Sperrungen verteilst? :D:D
Du wirst verstehen, dass man einen Musel nicht einstellt, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Wer ohne Ansage einfach seinen Job verlässt, hat im Berufsleben nichts verloren.

Alfred
04.12.2009, 14:45
Du scheinst zu dämlich zu sein um das was du gelesen hast zu verstehen.

13 Jahre hätte sie warten müßen bis die Hadsch wieder in eine SCHULFREIE Zeit fällt.

Darum schrieb ich ja das die ein Jahr später Urlaub bekommen hätte, sofern sie den beantrag hätte. Dämlich bist du in dieser Sache.