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Vollständige Version anzeigen : Höhere Strafen gefordert



bernhard44
24.11.2009, 18:20
Höhere Strafen bei Attacken auf Polizisten geplant



Union und FDP wollen Attacken auf Polizisten schärfer bestrafen. «Polizeibeamte und andere Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, werden immer häufiger Ziel brutaler gewalttätiger Angriffe», heißt es zur Begründung im Koalitionsvertrag

Die jetzigen Regelungen im Strafgesetzbuch würden «den Taten nicht mehr gerecht», sagte der neue Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach
http://www.arcor.de/content/aktuell/news_politik_inland/78296283,1,artikel,HC3B6here%2BStrafen%2Bbei%2BAtt acken%2Bauf%2BPolizisten%2Bgeplant.html

henriof9
24.11.2009, 18:25
Ach ?
Sind Polizisten etwas anderes als die " normalen " Bürger ?

Vielleicht wäre es zielführender, wenn man die Art der Strafen und die Höhe der Strafdauer mal konsequent durch- un umsetzt und nicht immer eine passende Ausrede finden würde, warum dies nicht so angewandt wird.

bernhard44
24.11.2009, 19:18
Ach ?
Sind Polizisten etwas anderes als die " normalen " Bürger ?

Vielleicht wäre es zielführender, wenn man die Art der Strafen und die Höhe der Strafdauer mal konsequent durch- un umsetzt und nicht immer eine passende Ausrede finden würde, warum dies nicht so angewandt wird.

ja natürlich, sie sind Exekutive und meistens bewaffnet (Ok. bewaffnet sind die anderen meist auch....);)

Menetekel
25.11.2009, 19:42
Dann soll die Politik endlich mal Handeln und nicht nur Kleckern.
Wäre schon längst fällig, etwas in dieser Richtung zu realisieren.

Koslowski
25.11.2009, 19:44
Ach ?
Sind Polizisten etwas anderes als die " normalen " Bürger ?

Ja sie sind die Büttel, die im Sold unserer Eliten stehen. Der Rest ist der Dreck, der für die Eskapaden der Eliten blechen darf.

Zeljko
25.11.2009, 19:45
Da bin ich dagegen.
Oder sind die was besseres als wir Normanlbürger ?

Deutschmann
25.11.2009, 20:06
Da bin ich dagegen.
Oder sind die was besseres als wir Normanlbürger ?

Jep. Denn sie sind legitimiert die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten und gelten als Autoritätspersonen.

Koslowski
25.11.2009, 20:13
Jep. Denn sie sind legitimiert die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten und gelten als Autoritätspersonen.

:lach:

Gehirnnutzer
25.11.2009, 21:07
Höhere Strafen bei Attacken auf Polizisten geplant

http://www.arcor.de/content/aktuell/news_politik_inland/78296283,1,artikel,HC3B6here%2BStrafen%2Bbei%2BAtt acken%2Bauf%2BPolizisten%2Bgeplant.html

Wieder ein Scheinaufruf um den Bürger zu beruhigen, denn das Problem liegt nicht in der Höhe der Strafen, das Problem liegt darin, das Richter die im Gesetz niedergelegten Strafrahmen nicht ausnutzen.

Wenn ein steinewerfender Demonstrant mal eben zu 5 Jahren ohne Bewährung verurteilt wird, ist das ein klares Zeichen.

Attacken gegen Polizisten sind zumeist Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung oder der Versuch dazu. Höchsstrafen hierfür sind 5 bzw. 10 Jahre. Nimmt man noch für solche speziellen Fälle die Anwendung der Tateinheit weg, kann man noch den Widerstand gegen die Staatsgewalt mit 2 bis 5 Jahren draufschlagen.

Es ist also kein Problem von höheren Strafen, sondern ein Problem des Ausnutzen der vorhandenen Strafrahmen durch die Richter.

Odin
25.11.2009, 21:08
Ja sie sind die Büttel, die im Sold unserer Eliten stehen. Der Rest ist der Dreck, der für die Eskapaden der Eliten blechen darf.

So ist es.

Lotos
25.11.2009, 21:29
und gelten als Autoritätspersonen.

Bei mir?
Davon wüsste ich...

Deutschmann
25.11.2009, 21:57
Bei mir?
Davon wüsste ich...

Warum wundert mich das nicht.

luftpost
25.11.2009, 21:59
Jep. Denn sie sind legitimiert die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten und gelten als Autoritätspersonen.

:] Genau.

Und weil sie das dürfen, dürfen sie Hetzjagden veranstalten und weil sie das dürfen sollten sie vogelfrei sein

..als Autoritätspersonen müssten sie sich doch zu helfen wissen

Zeljko
26.11.2009, 09:16
:lach:




:lach:

Da lach ich gleich mt.

schastar
26.11.2009, 09:32
Jep. Denn sie sind legitimiert die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten und gelten als Autoritätspersonen.

:hihi:

Der ist gut.

Deutschmann
26.11.2009, 10:56
Alle machen sich über mich lustig. :heulsuse:

-SG-
26.11.2009, 11:12
Wenn zwei von einem wütenden Mob gelyncht zu werden drohende Polizisten mal rechtskonform aus Notwehr in die Menge ballern würden, dann würden sich die Ghettoboyz auch nicht dauernd so aufführen.

Schwäche provoziert.

Stadtknecht
26.11.2009, 11:17
Wenn die Richter die bereits bestehenden Strafrahmen ausschöpfen würden, wäre das schon in Ordnung.

Ach ja, wenn der Täter Geld hat, kann der geschädigte Vollstreckungsbeamte Schadenersatz einklagen.

Das funktioniert, habe ich auch schon mal gemacht.

Deutschmann
26.11.2009, 11:18
Wenn zwei von einem wütenden Mob gelyncht zu werden drohende Polizisten mal rechtskonform aus Notwehr in die Menge ballern würden, dann würden sich die Ghettoboyz auch nicht dauernd so aufführen.

Schwäche provoziert.

Das wäre natürlich die andere Lösung. Anstatt höhere Strafen mehr Befugnisse.

-SG-
26.11.2009, 11:20
Das wäre natürlich die andere Lösung. Anstatt höhere Strafen mehr Befugnisse.

Warum mehr Befugnisse? Reichen die aktuellen Befugnisse eines Polizisten nicht dazu aus, sich im Falle eines massenhaften Angriffes zu wehren?

Deutschmann
26.11.2009, 11:25
Warum mehr Befugnisse? Reichen die aktuellen Befugnisse eines Polizisten nicht dazu aus, sich im Falle eines massenhaften Angriffes zu wehren?

Ich meinte das so dass er in Notwehr einfach schneller zur Waffe greifen darf ohne seine Job zu riskieren. Die Polizisten werden doch auf "Deeskalation" getrimmt und nicht auf "wehrhaftes" Auftreten.

Agano
26.11.2009, 11:37
ja natürlich, sie sind Exekutive und meistens bewaffnet (Ok. bewaffnet sind die anderen meist auch....);)angriffe auf polizisten, egal welcher art, sind nicht in ordnung. jeder, der einen stein schmeisst, könnte damit auch einen menschen töten. auch einen unbeteiligten menschen. angriffe mit steinen sind somit lebensgefährlich und dementsprechend als mordversuch, als tötungsversuch zu bewerten und auch zu bestrafen. so meine meinung. richard

Stadtknecht
26.11.2009, 11:40
Wenn zwei von einem wütenden Mob gelyncht zu werden drohende Polizisten mal rechtskonform aus Notwehr in die Menge ballern würden, dann würden sich die Ghettoboyz auch nicht dauernd so aufführen.

Schwäche provoziert.


Warum mehr Befugnisse? Reichen die aktuellen Befugnisse eines Polizisten nicht dazu aus, sich im Falle eines massenhaften Angriffes zu wehren?

Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen ( PolG )

§ 65 Schusswaffengebrauch gegen Personen in einer Menschenmenge

(1) Schusswaffen dürfen gegen Personen in einer Menschenmenge nur gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus schwerwiegende Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und andere Maßnahmen keinen Erfolg versprechen.
(2) Wer sich aus einer solchen Menschenmenge nach wiederholter Androhung des Schusswaffengebrauchs nicht entfernt, obwohl ihm das möglich ist, ist nicht Unbeteiligter im Sinne des § 63 Abs. 4.

FranzKonz
26.11.2009, 11:42
Höhere Strafen bei Attacken auf Polizisten geplant


Das fordern Konservative immer. Sogar in Staaten, wo es die Todesstrafe gibt.

fatalist
26.11.2009, 11:48
Dumme Argumentation, die Gesetze konsequent anwenden reicht völlig aus. Gehirnnutzer hat dazu alles gesagt.

Die Polizei muss das Gewaltmonopol durchsetzen, und die Justiz muss die Polizei dabei unterstützen.

BRDDR_geschaedigter
26.11.2009, 12:05
Zuerst führt man höhere Strafen für den Angriff gegen Polizeibeamte ein, danach definiert man Angriff auf Polizeibeamte so um, das schon blöd schauen als Angriff gewertet wird.

Abgelehnt dem Regime ist nicht zu trauen.

Koslowski
26.11.2009, 12:11
Zuerst führt man höhere Strafen für den Angriff gegen Polizeibeamte ein, danach definiert man Angriff auf Polizeibeamte so um, das schon blöd schauen als Angriff gewertet wird.

Abgelehnt dem Regime ist nicht zu trauen.

Ich bin ausnahmsweise deiner Meinung.

-SG-
26.11.2009, 12:55
Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen ( PolG )

§ 65 Schusswaffengebrauch gegen Personen in einer Menschenmenge

(1) Schusswaffen dürfen gegen Personen in einer Menschenmenge nur gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus schwerwiegende Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und andere Maßnahmen keinen Erfolg versprechen.
(2) Wer sich aus einer solchen Menschenmenge nach wiederholter Androhung des Schusswaffengebrauchs nicht entfernt, obwohl ihm das möglich ist, ist nicht Unbeteiligter im Sinne des § 63 Abs. 4.

Eben. Zur Waffe greifen, warnen, Warnschuss, Beinschuss. Da wäre schnell Ruhe.

Denkpoli
26.11.2009, 17:33
Es ist also kein Problem von höheren Strafen, sondern ein Problem des Ausnutzen der vorhandenen Strafrahmen durch die Richter.

Die Frage ist nur, wie man die Richter dazu bringen will, die Strafrahmen auszunutzen. Die Einführung hoher Mindeststrafen wäre eine Möglichkeit.

Gehirnnutzer
26.11.2009, 17:42
Die Frage ist nur, wie man die Richter dazu bringen will, die Strafrahmen auszunutzen. Die Einführung hoher Mindeststrafen wäre eine Möglichkeit.

Nein ein simples Umdenken bezüglich des Resozialisierungsgedanken, der ist nicht bei Urteil und Strafbemessung zu berücksichtigen, sondern erst zusammen mit dem Verhalten des Täters während des Strafvollzuges.

Misteredd
26.11.2009, 22:45
Eben. Zur Waffe greifen, warnen, Warnschuss, Beinschuss. Da wäre schnell Ruhe.

Ist aber wegen Durchschüssen zu gefährlich. Zerlegt sich das Geschoß nicht, wird es aber nach Austritt ziemlich sicher abgelenkt. Zerlegt es sich, dann hat esdie Wirkung von scharfkantigem Schrot auf der Austrittsseite.

Freikorps
26.11.2009, 23:26
Höhere Strafen wären bei uns generell begrüßenwert. Noch besser wäre es, wenn die Bereicherer bereits bei der ersten Straftat verknackt werden und nicht erst bei der 143ten!

Hrafnaguð
26.11.2009, 23:31
Wieder ein Scheinaufruf um den Bürger zu beruhigen, denn das Problem liegt nicht in der Höhe der Strafen, das Problem liegt darin, das Richter die im Gesetz niedergelegten Strafrahmen nicht ausnutzen.

Wenn ein steinewerfender Demonstrant mal eben zu 5 Jahren ohne Bewährung verurteilt wird, ist das ein klares Zeichen.

Attacken gegen Polizisten sind zumeist Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung oder der Versuch dazu. Höchsstrafen hierfür sind 5 bzw. 10 Jahre. Nimmt man noch für solche speziellen Fälle die Anwendung der Tateinheit weg, kann man noch den Widerstand gegen die Staatsgewalt mit 2 bis 5 Jahren draufschlagen.

Es ist also kein Problem von höheren Strafen, sondern ein Problem des Ausnutzen der vorhandenen Strafrahmen durch die Richter.

du wirst "harte strafen" schon noch früh genug sehen.
aber anders als du denkst.
wenn die zustände irgendwann SO gravierend sind das die deutschen es endlich einmal wagen aufzubegehren dann wirst du höchststrafen bis hin zu todesstrafe sehen - härteste strafen gegen aufständische deutsche, todesstrafen für die rädelsführer solcher aufstände, versteckt hinter gezielten eliminierungen.
aber gegen muselmesserstecher, gewaltfreaks, strassenräuber, chaoten???
wovon träumst du nachts?

steffel
26.11.2009, 23:33
Höhere Strafen wären bei uns generell begrüßenwert. Noch besser wäre es, wenn die Bereicherer bereits bei der ersten Straftat verknackt werden und nicht erst bei der 143ten!

Das kommt ganz auf das Delikt an; bei Straftaten wie gefährlicher Körperverletzung, Vergewaltigung, Totschlag, Mord, Angriff auf öffentliches Personal wie Polizisten, Busfahrer, Lehrer,.. wäre ich auch dafür.

steffel
26.11.2009, 23:38
du wirst "harte strafen" schon noch früh genug sehen.
aber anders als du denkst.
wenn die zustände irgendwann SO gravierend sind das die deutschen es endlich einmal wagen aufzubegehren dann wirst du höchststrafen bis hin zu todesstrafe sehen - härteste strafen gegen aufständische deutsche, todesstrafen für die rädelsführer solcher aufstände, versteckt hinter gezielten eliminierungen.
aber gegen muselmesserstecher, gewaltfreaks, strassenräuber, chaoten???
wovon träumst du nachts?

Wir Deutschen müssen einfach wieder Herr im eigenen Land werden; Todesstrafen gegen aufständische Deutsche würde dem Ansehen der jetzigen Eliten noch mehr schaden, selbst die DDR hat Ende der 80er Jahre nicht so reagiert.

Hrafnaguð
26.11.2009, 23:53
Wir Deutschen müssen einfach wieder Herr im eigenen Land werden; Todesstrafen gegen aufständische Deutsche würde dem Ansehen der jetzigen Eliten noch mehr schaden, selbst die DDR hat Ende der 80er Jahre nicht so reagiert.

das mit der als eliminierung getarnten todesstrafe bei aufständen und vorallem gegen deren rädelsführer habe ich mir nicht aus den fingern gesaugt und es ist nicht allein auf deutschland beschränkt sondern eine teufelei aus der EU gesetzgebung:
http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1080287&kat=4

unter gutmenschlicher führung würden garantiert randalierende muselmanenhorden geschont, aufständische autochtone aber ebenso garantiert beschossen.
nichts anderes lässt diese gesetzgebung zu.

steffel
27.11.2009, 00:18
das mit der als eliminierung getarnten todesstrafe bei aufständen und vorallem gegen deren rädelsführer habe ich mir nicht aus den fingern gesaugt und es ist nicht allein auf deutschland beschränkt sondern eine teufelei aus der EU gesetzgebung:
http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1080287&kat=4

unter gutmenschlicher führung würden garantiert randalierende muselmanenhorden geschont, aufständische autochtone aber ebenso garantiert beschossen.
nichts anderes lässt diese gesetzgebung zu.

Deshalb muss die gutmenschlich Führung eben ausgetauscht werden. Leider ist der deutsche Michel so blöd, die auch noch in den Bundestag zu wählen.

Stadtknecht
27.11.2009, 12:34
du wirst "harte strafen" schon noch früh genug sehen.
aber anders als du denkst.
wenn die zustände irgendwann SO gravierend sind das die deutschen es endlich einmal wagen aufzubegehren dann wirst du höchststrafen bis hin zu todesstrafe sehen - härteste strafen gegen aufständische deutsche, todesstrafen für die rädelsführer solcher aufstände, versteckt hinter gezielten eliminierungen.
aber gegen muselmesserstecher, gewaltfreaks, strassenräuber, chaoten???
wovon träumst du nachts?

Mal ehrlich, leidest Du unter Verfolgungswahn?

Stadtknecht
27.11.2009, 12:36
Nein ein simples Umdenken bezüglich des Resozialisierungsgedanken, der ist nicht bei Urteil und Strafbemessung zu berücksichtigen, sondern erst zusammen mit dem Verhalten des Täters während des Strafvollzuges.

Das ist eine sehr gute Idee.

haihunter
27.11.2009, 18:30
Höhere Strafen bei Attacken auf Polizisten geplant

http://www.arcor.de/content/aktuell/news_politik_inland/78296283,1,artikel,HC3B6here%2BStrafen%2Bbei%2BAtt acken%2Bauf%2BPolizisten%2Bgeplant.html

Man sollte generell die Strafen bei Gewaltdelikten deutlich verschärfen. Es kann nicht sein, dass ein Steuerhinterzieher, egal wie hoch hinterzogen wurde, härter bestraft wird als z.B. ein Vergewaltiger. Nur Strafverschärfungen bei Angriffen auf Polizisten ist mir zu wenig, allerdings besser als gar nix. Man denke nur an Berlin, wo es ja fast täglich irgendwelche Randale und brennende Autos gibt. Diese Idioten müssen exemplarisch bestraft werden, wenn sie dann auch noch auf Polizisten losgehen. Aber, wie gesagt, sinnvoller wäre eine generelle Stafverschärfung bei Gewaltdelikten.

haihunter
27.11.2009, 18:36
Höhere Strafen wären bei uns generell begrüßenwert. Noch besser wäre es, wenn die Bereicherer bereits bei der ersten Straftat verknackt werden und nicht erst bei der 143ten!

Jeder Kriminelle sollte sofort und angemessen bestraft werden. Die weiche Tour, die unsere Gerichte hier fahren, ist ja echt lachhaft. Straffällige Bereicherer dagegen müssen schnellstmöglich abgeschoben werden. Die Bayern scheinen da ja zur Zeit schon einen etwas härteren Kurs zu fahren.

nachgefragt
27.11.2009, 18:49
Straffällige Bereicherer - spielst Du hier auf die Bayern LB an?

ABAS
27.11.2009, 19:01
Die gesetzlichen Strafrahmen sind O.K.

Heute kommt aber jeder Straftäter mit
einem Heer von Anwälten, Psychologen
und Sozialarbeitern an, die dem Richter
und dem Staatsanwalt hartnäckig die
Birnen weichquatschen.

Wenn jeder dieser Soziopathen die Strafen
absitzen müsste, die sie dem Straftäter im
Prozess durch ihre Gutachen erspart haben,
wären jede Menge Stellen für neue Anwälte,
Psychologen, Gutachter und Sozialarbeiter
frei. :hihi:

Was das alles dem Steuerzahler kostet,
mal ganz von abgesehen. Der Staat muss ja
in jeder Hinsicht " human " sein.

Das geht dann soweit das ein Sexualtäter,
"mildernd" bestraft wird, weil er in seiner Jugend
als 14 Jähriger von seiner Englischlehrerin
verschmäht wurde, die er nicht ficken durfte.

Später nimmt er sich dann eine englische
Touristin vor, um die Schmach zu kompensieren.
Für seine "schwierige" Jugend gibt es aber dann
vor Gericht wegen "Gutachten" Bonus-Punkte.

Was für eine kranke Welt.

:D

Hrafnaguð
28.11.2009, 21:57
Mal ehrlich, leidest Du unter Verfolgungswahn?

nein.
aber dieses von mir geschilderte szenario liegt trotzdem durchaus im bereich des möglichen. eine mögliche realität ist NOCH keine realität, es kann durchaus auch anders kommen.
aber die todesstrafe durch die hintertür per eu-gesetzgebung IST eine realität.
warum denkst du machen die sowas, wenn die nicht ungefähr absehen können das so etwas notwendig werden könnte?

Gehirnnutzer
29.11.2009, 02:21
aber die todesstrafe durch die hintertür per eu-gesetzgebung IST eine realität.
warum denkst du machen die sowas, wenn die nicht ungefähr absehen können das so etwas notwendig werden könnte?

Mal wieder die Mär von der Todesstrafe durch die Hintertür. Nur dumm, wenn man sich nicht mit den Texten beschäftig, auf die man sich bezieht.

Die Europäische Menschenrechtskonvention kann sicherlich einfach lesen, jedoch sollte man ihre Zusatzprotokolle nicht vergessen und daran ändert auch nichts der Vertrag von Lissabon, denn er verweist auf die EMRK.

Ich zitiere aus dem 13. Zusatzprotokoll der EMRK, 2004 von Deutschland ratifiziert und seit 2005 in Deutschland in Kraft

Artikel 1

Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Quelle (http://www.staatsvertraege.de/emrk.htm#p13)

Koslowski
29.11.2009, 16:45
Artikel 1

Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Quelle (http://www.staatsvertraege.de/emrk.htm#p13)

Das schließt Tötungen ohne Urteil aber nicht aus.