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Vollständige Version anzeigen : Geldstrafe für Machtmissbrauch



GG146
22.11.2009, 13:50
12.000,-- Euro Geldstrafe für planmäßige Rechtsstaatssabotage:


FRANKFURT/M. taz | Späte Genugtuung erfuhren diese Woche vier hessische Steuerfahnder. Das Berufsgericht für Heilberufe am Landgericht Gießen verurteilte den Frankfurter Psychiater und Neurologen Thomas H. zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro. Er habe die drei Männer und eine Frau durch fehlerhafte Gutachten in den vorzeitigen Ruhestand schicken lassen. Diese hatten acht Jahre lang vergeblich um ihre Rehabilitation gekämpft.

Bis 2001 galten sie beim Frankfurter Finanzamt V als Dreamteam, weil sie Millionensummen in großem Stil hinterzogener Steuern nach Durchsuchungen unter anderem bei der Commerzbank in die Staatskasse zurückbrachten.

Quelle: taz.de > kaltgestellte Steuerfahnder (http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/auf-die-couch-und-ab-in-pension/)

siehe auch: Querdenkerforum (http://www.querdenkerforum.de/forum/showthread.php?tid=2337&pid=4622#pid4622) und Grundgesetz Aktivierer (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4595822&lastpost=true)

Zumindest hinsichtlich der perfiden Methode, pflichtbewusste und rechtstreue Steuerfahnder, Staatsanwälte etc. als psychisch krank zu stigmatisieren, hat das Landgericht Gießen jetzt Grenzen aufgezeigt.

Ich befürchte allerdings, dass politisch machtvollen Rechtsstaatssaboteuren noch genügend Mittel und Wege verbleiben, um der Erosion des Rechtsstaatsprinzips weiter Vorschub zu leisten.

Zeljko
22.11.2009, 13:52
Aber den Hintermännern (Koch) passiert nichts.

GG146
22.11.2009, 14:04
Aber den Hintermännern (Koch) passiert nichts.

So weit sind wir noch lange nicht. Aber eine der bösartigsten Methoden der Rechtsstaatssaboteure ist Gott sei Dank erst einmal ausgebremst.

bernhard44
22.11.2009, 14:12
12.000,-- Euro Geldstrafe für planmäßige Rechtsstaatssabotage:



Quelle: taz.de > kaltgestellte Steuerfahnder (http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/auf-die-couch-und-ab-in-pension/)

siehe auch: Querdenkerforum (http://www.querdenkerforum.de/forum/showthread.php?tid=2337&pid=4622#pid4622) und Grundgesetz Aktivierer (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4595822&lastpost=true)

Zumindest hinsichtlich der perfiden Methode, pflichtbewusste und rechtstreue Steuerfahnder, Staatsanwälte etc. als psychisch krank zu stigmatisieren, hat das Landgericht Gießen jetzt Grenzen aufgezeigt.

Ich befürchte allerdings, dass politisch machtvollen Rechtsstaatssaboteuren noch genügend Mittel und Wege verbleiben, um der Erosion des Rechtsstaatsprinzips weiter Vorschub zu leisten.

eine wichtige Nachricht, wenn sie auch nur an der Oberfläche kratzt. Aber auf diesem Urteil lässt sich aufbauen!

GG146
22.11.2009, 14:17
eine wichtige Nachricht, wenn sie auch nur an der Oberfläche kratzt. Aber auf diesem Urteil lässt sich aufbauen!

Wenigstens hinsichtlich der miesesten Methode, rechtstreue Staatsdiener kaltzustellen....

Aber sie mussten 8 Jahre um ihre Reputation kämpfen, ich fürchte deshalb, dass viele mit vollen Pensionsansprüchen in die Wüste geschickten Verteidiger des Rechtsstaatsprinzips in vergleichbaren Situationen den Rückzug ins Private bevorzugen werden und der Aufbau auf diesem Urteil deshalb nicht allzu schnell erfolgen kann.

maxikatze
22.11.2009, 17:21
Mir fällt in diesem Zusammenhang der Steuersünder ein, der in seiner Position als Chef der Post, eine nicht unerhebliche Summe nicht versteuert hat und die Staatsanwältin, die mit diesem Fall betraut war, regelrecht strafversetzt wurde.

GG146
22.11.2009, 17:31
Mir fällt in diesem Zusammenhang der Steuersünder ein, der in seiner Position als Chef der Post, eine nicht unerhebliche Summe nicht versteuert hat und die Staatsanwältin, die mit diesem Fall betraut war, regelrecht strafversetzt wurde.

Das war die Staatsanwältin Lichtinghagen im Fall Zumwinkel:


Gegen Margrit Lichtinghagen wurden verschiedene Vorwürfe erhoben, die von der Generalstaatsanwaltschaft überprüft wurden. Diese Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass diese Vorwürfe weder strafrechtlich noch disziplinarrechtlich aufrechterhalten werden können. (http://de.wikipedia.org/wiki/Margrit_Lichtinghagen)

Die Vorwürfe gegen sie waren allesamt haltlos, aber man ist sie losgeworden und konnte - u. a. durch Verjährenlassen eines Teils der Vorwürfe gegen Zumwinkel - den Bonzen an einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung vorbeischleusen. Die Summe der hinterzogenen Steuern ist nur duch die Verjährung eines Teilbetrages unter 1 Mio. gerutscht, ab 1 Mio. ist Bewährung bei Steuerhinterziehung nach der Rechtsprechung des BGH nicht möglich.

Denkpoli
22.11.2009, 17:44
Die Summe der hinterzogenen Steuern ist nur duch die Verjährung eines Teilbetrages unter 1 Mio. gerutscht, .....

Das ist doch blos eine lächerliche Ausrede für die politisch angeordnete Bewährung. Oder gibt es irgendein BGH - Urteil, welches bei winziger Unterschreitung der 1 Mio. - Grenze zwangsweise Bewährung vorsieht?

GG146
22.11.2009, 17:50
Das ist doch blos eine lächerliche Ausrede für die politisch angeordnete Bewährung. Oder gibt es irgendein BGH - Urteil, welches bei winziger Unterschreitung der 1 Mio. - Grenze zwangsweise Bewährung vorsieht?

Nein, die Bewährung oberhalb von 1 Mio. ist nach der Rechtsprechung des BGH nur ausgeschlossen, darunter aber keineswegs immer geboten.

Ich halte es schlichtweg für eine ausgewachsene Strafvereitelung im Amt, ausgerechnet in diesem Fall einen Teilbetrag verjähren zu lassen. Das kann man nur nicht beweisen. Frau Lichtinghagen mussten sie jedenfalls loswerden, um so vorgehen zu können. Der wäre 1. nichts verjährt und 2. hätte sie auch kein Urteil mit Bewährung hingenommen und wäre notfalls in Berufung / Revision gegangen.

maxikatze
22.11.2009, 17:52
Aha, darum ist er so glimpflich davongekommen.
Gab es nicht danach noch eine Anzeige gegen ihn ? Es ging um Datenmissbrauch im großen Stil bei der Telekom in dessen Aufsichtsrat er saß.
Man hört nichts mehr davon.

GG146
22.11.2009, 18:07
Aha, darum ist er so glimpflich davongekommen.
Gab es nicht danach noch eine Anzeige gegen ihn ? Es ging um Datenmissbrauch im großen Stil bei der Telekom in dessen Aufsichtsrat er saß.
Man hört nichts mehr davon.

In der zweiten Sache passiert anscheinend tatsächlich nichts mehr:


Als Hoffmann-Becking daraufhin erzählte, dass Zumwinkel und Ricke im Herbst 2005 offen vom illegalen Bespitzeln von Aufsichtsräten und Journalisten geredet hatten, schickte Balz ihn zur Staatsanwaltschaft Bonn. (http://www.rp-online.de/wirtschaft/news/Zumwinkel-neu-belastet_aid_709779.html)

Ein Serienstraftäter aus der Bonzokratie, der serienweise Strafvereitelungen im Amt veranlasst....

Odin
22.11.2009, 18:17
Steuern sind ein Verbrechen.

nachgefragt
22.11.2009, 18:44
Steuern sind ein Verbrechen.
Da outet sich ein offenbar entschiedener Gegner jeglichen Gemeinwesens.

GG146
22.11.2009, 18:48
Da outet sich ein offenbar entschiedener Gegner jeglichen Gemeinwesens.

Mir gegenüber hast Du ihn erst geoutet, der Herr ist nämlich bei mir auf Igno und ich konnte das nicht lesen... :]

Odin
22.11.2009, 19:02
Kann jemand ernstlich Odins Beiträge ignorieren.

nachgefragt
22.11.2009, 19:30
Ein anderer Fall von Machtmissbrauch (in Ö. passiert, berührt auch Deutschland):
http://www.profil.at/articles/0946/560/ ... milliarden
Hoffentlich kommt es im Rahmen der Erhebungen gegen den damaligen Vorstand der Bayern LB auch zu Auslieferungsbegehren betreffend die noch lebenden Hypo Alpe Adria Vorstandsmitglieder aus der Zeit des Vertragsabschlusses. Die Kärntner Staatsanwaltschaft blieb bisher untätig und ist sowieso hinsichtlich politischer Rücksichtnahmen hochgradig verrufen.

GG146
22.11.2009, 19:33
Ein anderer Fall von Machtmissbrauch (in Ö. passiert, berührt auch Deutschland):
http://www.profil.at/articles/0946/560/ ... milliarden


Der link funktioniert nicht...

GG146
24.11.2009, 14:47
Die Psychatrie war auch in der DDR ein beliebtes staatliches Machtmittel gegen Unbotmäßige. Das hat heute auf meinem Forum (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4613630) jemand dazu geschrieben:
__________________________________________________ ____________

Hier mal ein Link zum Thema:

http://www.welt.de/print-welt/article631666/Mielkes_willige_Vollstrecker_im_weissen_Kittel.htm l

Aus dem verlinkten Text:

"Der Versuch der totalitären Beherrschung der Gesellschaft war vor allem ein Angriff auf die menschlichen Seelen. Dabei bediente sich das MfS zunehmend auch wissenschaftlicher Methoden. Vorlesungen und Seminare über Operative Psychologie gehörten zur Standartausbildung [sic] an der Juristischen Hochschule des MfS in Potsdam. Dort wurden die Methoden der Zersetzung politisch Andersdenkender als Universitätsfach gelehrt."

Und weiter:

"Die Ärzte waren Psychiater und MfS-Offiziere in einer Person. Sie schrieben diffamierende Gutachten über politische Häftlinge und gaben ihr Wissen aus dem psychiatrischen Gespräch an die Untersuchungsbehörde weiter."

Nette Gesellschaft, die sich unsere verfilzten Pöstchenschubser da ausgesucht haben.

Gehirnnutzer
24.11.2009, 15:52
Das war die Staatsanwältin Lichtinghagen im Fall Zumwinkel:



Die Vorwürfe gegen sie waren allesamt haltlos, aber man ist sie losgeworden und konnte - u. a. durch Verjährenlassen eines Teils der Vorwürfe gegen Zumwinkel - den Bonzen an einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung vorbeischleusen. Die Summe der hinterzogenen Steuern ist nur duch die Verjährung eines Teilbetrages unter 1 Mio. gerutscht, ab 1 Mio. ist Bewährung bei Steuerhinterziehung nach der Rechtsprechung des BGH nicht möglich.

GG146 so weit ich mich erinnere hatte das BGH-Urteil auf das Verfahren Zumwinkel überhaupt keinen Enfluss haben können, da es erst während des laufenden Verfahren gefallen ist und nicht vor Verfahrensbeginn.

GG146
24.11.2009, 16:04
GG146 so weit ich mich erinnere hatte das BGH-Urteil auf das Verfahren Zumwinkel überhaupt keinen Enfluss haben können, da es erst während des laufenden Verfahren gefallen ist und nicht vor Verfahrensbeginn.

Entscheidend wäre hinsichtlich des Einflusses, ob das BGH - Urteil vor der Verjährung des Teilbetrages der hinterzogenen Steuern gefallen ist. So konkrete Informationen zu dem Zumwinkel - Verfahren habe ich nicht.

Jedenfalls war bei dieser Schadenssumme unter Berücksichtigung der planvoll - fachkundigen Nutzung der Besonderheiten des internationalen Bankwesens bei der Begehung der Tat Bewährung unabhängig von der 1 Mio. - Grenze nicht angezeigt gewesen. Dass zunächst die "scharfe" Staatsanwältin mit unberechtigten Vorwürfen konfrontiert und weggeekelt wird, um dann Bewährung auszuhandeln, ist allein für sich genommen ein Skandal sondergleichen.

GG146
24.11.2009, 16:42
GG146 so weit ich mich erinnere hatte das BGH-Urteil auf das Verfahren Zumwinkel überhaupt keinen Enfluss haben können, da es erst während des laufenden Verfahren gefallen ist und nicht vor Verfahrensbeginn.

Ich habe noch mal gegoogelt, das Urteil ist erst nach der Justizpanne mit der Verjährung gefallen:


Der Durchsuchungsbeschluss wurde, so ein Sprecher des Landgerichts, am 31. Januar 2008 unterzeichnet, die Verjährungsfrist sei aber schon am 30. Januar 2008 abgelaufen. (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,594017,00.html)

BGH 1 StR 416/08 - Urteil vom 2. Dezember 2008 (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/08/1-416-08.php)

Trotzdem dokumentiert das "Beseitigen" der unbequemen Staatsanwältin, die einen deal nicht mitgemacht hätte, dass die mit politischen Seilschaften verbandelten Obermotze in der Wirtschaft vor unseren Gesetzen "gleicher" sind als Normalbürger. Die Gewaltenteilung funktioniert also nicht wirklich, das Rechtsstaatsprinzip ist damit ebenso defekt wie das Demokratieprinzip.

Gehirnnutzer
24.11.2009, 16:58
Entscheidend wäre hinsichtlich des Einflusses, ob das BGH - Urteil vor der Verjährung des Teilbetrages der hinterzogenen Steuern gefallen ist. So konkrete Informationen zu dem Zumwinkel - Verfahren habe ich nicht.

Jedenfalls war bei dieser Schadenssumme unter Berücksichtigung der planvoll - fachkundigen Nutzung der Besonderheiten des internationalen Bankwesens bei der Begehung der Tat Bewährung unabhängig von der 1 Mio. - Grenze nicht angezeigt gewesen. Dass zunächst die "scharfe" Staatsanwältin mit unberechtigten Vorwürfen konfrontiert und weggeekelt wird, um dann Bewährung auszuhandeln, ist allein für sich genommen ein Skandal sondergleichen.

Verurteilt wurde Zumwinkel am 26. Januar 2009, also nach der Grundsatzentscheidung des BGHs vom 2.12.2008 (1 StR 416/08), jedoch liegen Klageerhebung und Eröffnung vor der Entscheidung. Die Entscheidung hatte auf das Verfahren Zumwinkel noch keinen Einfluss.
Hinsichtlich der Verjährung sei gesagt, das hier nicht nur für die Strafverfolgung eine Verjährung eintrat, sondern auch für die hinterzogene Steuerschuld aus 2001.
Jedoch beglich Zumwinkel auch die Steuerschulden aus dem Jahr 2001 und machte von dem, aus der Verjährung resultierenden Leistungsverweigerungsrechtes für diesen Zeitraum keinen Gebrauch.

GG146
24.11.2009, 17:05
Verurteilt wurde Zumwinkel am 26. Januar 2009, also nach der Grundsatzentscheidung des BGHs vom 2.12.2008 (1 StR 416/08), jedoch liegen Klageerhebung und Eröffnung vor der Entscheidung.

Das hatte ich einen Beitrag zuvor schon geschrieben.


Die Entscheidung hatte auf das Verfahren Zumwinkel noch keinen Einfluss.
Hinsichtlich der Verjährung sei gesagt, das hier nicht nur für die Strafverfolgung eine Verjährung eintrat, sondern auch für die hinterzogene Steuerschuld aus 2001.
Jedoch beglich Zumwinkel auch die Steuerschulden aus dem Jahr 2001 und machte von dem, aus der Verjährung resultierenden Leistungsverweigerungsrechtes für diesen Zeitraum keinen Gebrauch.

Na toll, er bekommt Bewährung, die ihm nach der Schadenshöhe in Verbindung mit der planvoll - kompetenten Art der Tatbegehung (kriminelle Energie) nicht zusteht, verzichtet auf die Einrede der Verjährung (? - wenn das mal so richtig ist...) in Höhe von 214.000,-- Euro und damit ist seine Reputation wiederhergestellt und die Integrität des Rechtsstaats gewahrt?

... nun wirklich nicht.

Gehirnnutzer
24.11.2009, 17:46
Das hatte ich einen Beitrag zuvor schon geschrieben.



Na toll, er bekommt Bewährung, die ihm nach der Schadenshöhe in Verbindung mit der planvoll - kompetenten Art der Tatbegehung (kriminelle Energie) nicht zusteht, verzichtet auf die Einrede der Verjährung (? - wenn das mal so richtig ist...) in Höhe von 214.000,-- Euro und damit ist seine Reputation wiederhergestellt und die Integrität des Rechtsstaats gewahrt?

... nun wirklich nicht.

GG146, den Einfluss von Geständnis und dem Mitwirken bei den Ermittlungen auf ein Urteil, weiß ich nicht zu bewerten, Reue führe ich gar nicht auf, weil das so oder so ein subjektiver Eindruck.
Materieller Schaden besteht auch nicht mehr, denn er hat sämtliche Steuerschulden nebst Steuerverkürzung (3,9 Millionen Euro) und die Geldstrafe von 1.000.000 bezahlt.
Alle weiteren Bewährungsauflagen gelten bis 2014, dank Rechtshilfeabkommen auch in Italien. Bis 2024 gilt er als vorbestraft.
Das Strafmaß von 2 Jahren Freiheitsstrafe halte ich durchaus für vertretbar.

Die Aussetzung der Gesamtstrafe zur Bewährung betrachte ich getrennt davon, denn die kritisiere ich nicht speziell wegen des Fall Zumwinkels, sonder allgemein, das sie ist ein Auswuchs des falschen Resozialisierungsgedankens.

Ansonsten sage ich, wo etwas nicht besteht kann auch nichts gewahrt sein. Unser Rechtsstaat ist sicherlich integer hinsichtlich der Anwendung seiner Rechtsnormen, jedoch bestand noch nie eine Gesamtintegrität, weil es

- eine zu große Diskrepanz zum Rechtsempfinden des Bürgers gibt,

- die falsche Anwendung des Resozialisierunggedankens gibt,

- keine Nachvollziehbarkeit von Urteilen durch den Bürger.

und da auch der Bürger selber Bestandteil des Rechtsstaates ist,

- fehlende Achtung rechtsstaatlicher Prinzipien durch den Bürger.

GG146
24.11.2009, 17:54
- eine zu große Diskrepanz zum Rechtsempfinden des Bürgers gibt,

- die falsche Anwendung des Resozialisierunggedankens gibt,

- keine Nachvollziehbarkeit von Urteilen durch den Bürger.

und da auch der Bürger selber Bestandteil des Rechtsstaates ist,

- fehlende Achtung rechtsstaatlicher Prinzipien durch den Bürger.

Das kann ich so unterschreiben, allerdings betrachte ich das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip immer als zwei Seiten einer Medaillie. Die (wissentlich) falsche Anwendung des Resozialisierungsgedankens im Zusammenhang mit dem justizseitigen Missbrauch der Bewährung ist in der Erscheinungsform des Privilegs für politisches und wirtschaftliches Führungspersonal ein ganz anderes Kaliber von Gefährdungspotential für die Schutzgüter des Artikel 20 als etwa im Zusammenhang mit jugendlichen Intensivtätern aus Gründen der Justizökonomie.

GG146
25.11.2009, 17:24
GG146, den Einfluss von Geständnis und dem Mitwirken bei den Ermittlungen auf ein Urteil, weiß ich nicht zu bewerten, Reue führe ich gar nicht auf, weil das so oder so ein subjektiver Eindruck.
Materieller Schaden besteht auch nicht mehr, denn er hat sämtliche Steuerschulden nebst Steuerverkürzung (3,9 Millionen Euro) und die Geldstrafe von 1.000.000 bezahlt.
Alle weiteren Bewährungsauflagen gelten bis 2014, dank Rechtshilfeabkommen auch in Italien. Bis 2024 gilt er als vorbestraft.
Das Strafmaß von 2 Jahren Freiheitsstrafe halte ich durchaus für vertretbar.


Das Strafmaß wäre vielleicht vertretbar, wenn nicht kleinere Fische für einen halb so grossen Schaden 3 Jahre Knast ohne Bewährung bekämen, obwohl sie auch den Schaden ausgeglichen und gestanden haben:

http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/frankfurt/?em_cnt=2101268&em_cnt_page=2

Gehirnnutzer
25.11.2009, 19:18
Das Strafmaß wäre vielleicht vertretbar, wenn nicht kleinere Fische für einen halb so grossen Schaden 3 Jahre Knast ohne Bewährung bekämen, obwohl sie auch den Schaden ausgeglichen und gestanden haben:

http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/frankfurt/?em_cnt=2101268&em_cnt_page=2

GG146, wenn du schon vergleichst, dann bitte richtig.

1. Fall Zumwinkel Steuerverkürzung bei der Einkommensteuer
Dein Fall Steuerverkürzung bei Einkommenssteuer und Umsatzsteuer.

2. Fall Zumwinkel Verschleierung der Steuerverkürzung durch Auslandsanlage und Nichtangabe.
Dein Fall Verschleierung durch Gründung eine Firmengeflechtes.

3. Fall Zumwinkel Geständnis und Mitarbeit vor der Eröffnung des Hauptverfahrens. Das gleiche gilt für die Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung.

Dein Fall Geständnis und Verpflichtung erst während des Hauptverfahrens.

Es gibt eben durchaus berechtigte Gründe, die für die unterschiedliche Behandlung sprechen, sie sind aber für den Normalbürger kaum verständlich bzw. ersichtlich.
Ich sage wieder, es muss daran gearbeit werden, das Urteile für den Normalbürger verständlicher und nochvollziehbar werden.

GG146
26.11.2009, 10:47
GG146, wenn du schon vergleichst, dann bitte richtig.

1. Fall Zumwinkel Steuerverkürzung bei der Einkommensteuer
Dein Fall Steuerverkürzung bei Einkommenssteuer und Umsatzsteuer.

2. Fall Zumwinkel Verschleierung der Steuerverkürzung durch Auslandsanlage und Nichtangabe.
Dein Fall Verschleierung durch Gründung eine Firmengeflechtes.

3. Fall Zumwinkel Geständnis und Mitarbeit vor der Eröffnung des Hauptverfahrens. Das gleiche gilt für die Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung.

Dein Fall Geständnis und Verpflichtung erst während des Hauptverfahrens.

Es gibt eben durchaus berechtigte Gründe, die für die unterschiedliche Behandlung sprechen, sie sind aber für den Normalbürger kaum verständlich bzw. ersichtlich.
Ich sage wieder, es muss daran gearbeit werden, das Urteile für den Normalbürger verständlicher und nochvollziehbar werden.

Diese Unterschiede erklären eine derartige Ungleichbehandlung m. M. n. nicht hinreichend.

Und kaum verständliche Gesetze erlauben keine verständlichen Urteile, gewährleisten den Mächtigen in der Gesellschaft aber weite Spielräume. Hinter den Nebelschwaden eines undurchschaubaren Gesetzeswustes kann man nämlich wunderbar Willkür verstecken.

nachgefragt
27.11.2009, 09:59
Der link funktioniert nicht...

Tatsächlich - jetzt funkt er nicht mehr. Ein Grund, an der Sache weiter dranzubleiben Da sind sichtlich massive Interessen im Spiel.

nachgefragt
27.11.2009, 14:05
Nachtrag: Wie ich festgestellt habe, haben nur einige Server diesen Link blockiert. Nachstehend kopiere ich den "gefährlichen" Text hier herein:
Haiders Hypothek: So verspielte die
Kärntner Hypo Group Milliarden
Wie eine Landesbank zum Selbstbedienungsladen für Jörg Haider und schließlich zum Sanierungsfall wurde. Ein Kärntner Sittenbild – anhand streng vertraulicher Unterlagen.

Von Eva Linsinger, Josef Redl und Ulla SchmidLehman-Pleite, Wirtschaftskrise, Börsentief – trotz aller Widrigkeiten hätte die Bayrische Landesbank heuer schwarze Zahlen schreiben können. Wäre da nicht dieses kleine Kreditinstitut im Süden Österreichs, das tiefe Löcher in die weiß-blaue Bilanz reißt. Die ehemalige Kärntner Landesbank Hypo Group Alpe Adria benötigt wegen fauler Kredite eine Milliarde Euro. Geld, das die Hypo aus eigener Kraft nicht auftreiben kann. Die Minderheitsgesellschafter Grazer Wechselseitige und Land Kärnten haben bereits abgewunken, Finanzminister Josef Pröll zögert noch. Bleibt also nur die BayernLB, seit 2007 Hypo-Mehrheits*eigentümerin.

Warum will niemand einer Bank beistehen, die in Kärnten lange als Vorzeigeunternehmen und sicherer Renditebringer galt? Die Antwort ist relativ einfach: Das Institut war über Jahre hinweg Selbstbedienungsladen für den mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider. Über eine gewiefte Konstruktion konnte er als Eigentümervertreter nach Lust und Laune in die Bank hineinregieren. Und, wie aus einem profil vorliegenden, vertraulichen Rechnungshofbericht hervorgeht, sogar den Verkauf an die Bayern beinahe im Alleingang durchziehen.

Haider und Hypo – das waren, nicht nur in Kärnten, zwei untrennbare Begriffe. Wann immer Haider Geld brauchte, um seine persönlichen Kärntner Festspiele zu finanzieren – auf die Hypo konnte er zählen. Mit ebenso schöner Regelmäßigkeit entwickelten sich die pompösen Projekte zum Desaster: Ins Schlosshotel Velden, den „neuen Stern am europäischen Tourismushimmel“ (Haider), pumpte die damalige Landesbank 120 Millionen Euro; im Vorjahr erwirtschaftete das Hotel ein Minus von elf Millionen Euro.

Die Wörtherseebühne mit ihrem „Sensationsprogramm“ (Haider) und ihrem Sponsor Hypo schaffte das seltene Kunststück, in nur einem Jahr fünf Millionen Euro zu versenken. Und das großkotzige Stadion, die „Hypo Arena“, muss mit dem Fußballverein Kärnten um Finanzierung und Bespielung bangen. „Man wusste immer, an welche Hypo-Türe geklopft werden muss, um politisch motivierte Großprojekte einzufädeln“, fasste der Hypo-Betriebsrat seine Verbitterung vergangenen Freitag in einem offenen Brief zusammen.

Nicht nur geschäftlich, auch personell waren das BZÖ und die Hypo eng verflochten: Der heutige BZÖ-Finanzlandesrat Harald Dobernig war vor seinem Aufstieg zum Büroleiter von Jörg Haider in der Hypo beschäftigt. Der Personalaustausch funktionierte auch umgekehrt: Karl Pfeifenberger wechselte einst vom Sessel des Kärntner Finanzlandesrats in die Hypo.
Derart enge Geschäftsbeziehungen zogen durchaus originelle Deals nach sich. So kassierte das chronisch defizitäre Land Kärnten das Geld aus dem für 2008 geplanten Börsengang der Hypo mittels einer so genannten „Wandelanleihe“ schon Jahre zuvor. Auch die Provision für die (bis zum Verkauf geltende) Landeshaftung für die Hypo wurde als Vorauszahlung in das Landesbudget eingespeist.

Sein und Schein. „Kärnten ist reich“, jubelte Haider nach dem Blitzverkauf der Hypo 2007 – und das stimmte schon damals nicht. 809 Millionen Euro aus dem Deal flossen in einen „Zukunftsfonds“, mit dem eigentlich innovative Projekte finanziert werden sollten. Investiert wurde aber vor allem in Wahlzuckerln wie Billigbenzin oder Müttergeld und Uraltprojekte, von der Kor*almbahn bis zur Therme Villach. Das jüngste Projekt ist der „Jugendtausender“, mit dem sich 16-Jährige ihre Führerscheinprüfung subventionieren lassen.

Angesichts dieser Brot-und-Spiele-Politik wundert nicht, dass das Kärntner Budget völlig aus dem Ruder gelaufen ist. Der aktuelle Schuldenstand beträgt satte 2,2 Milliarden Euro. Dabei hatte Haider im Jahr 1999 von seinem Vorgänger Christof Zernatto nur Gesamtschulden von 970 Millionen Euro übernommen. Die Pro-Kopf-Verschuldung verdoppelte sich unter Haider zwischen 2002 und 2007 auf 1560 Euro. Zum Vergleich: In der benachbarten Steiermark sank die Pro-Kopf-Verschuldung im selben Zeitraum von 548 auf 367 Euro.

Parallel zur Landesverschuldung und den Wahlerfolgen Haiders stieg die Bilanzsumme der Hypo Alpe Adria. Innerhalb weniger Jahre hatte Wolfgang Kulterer, der unter Haider im Jahr 1999 den Chefsessel in der Hypo-Zentrale erklommen hatte, aus der kleinen Landesbank einen veritablen Player – vor allem – auf dem osteuropäischen Markt gemacht. Zwischen 2001 und 2004 stieg die Bilanzsumme von 7,6 auf 17,8 Milliarden Euro. Die Strukturen der Landesbank konnten mit dem schnellen Wachstum nicht Schritt halten. Plötzlich saßen Männer in Führungspositionen, die wenige Jahre zuvor noch als Schalterbeamte gedient hatten.

Es folgt der Absturz. Die Kärntner Banker legen 2004 auf dem internationalen Finanzmarkt einen Bauchfleck hin: Bei hochriskanten Devisentermingeschäften mit der mittlerweile kollabierten Investmentbank Lehman Brothers fährt die Hypo einen Verlust von 288 Millionen Euro ein.
Verluste passen nicht ins Konzept. Also präsentiert Kulterer für 2004 ein weiteres „Rekordergebnis“, die 288 Millionen Euro tauchen in der Bilanz nicht auf. Erst im Jahr 2006 erfahren die Wirtschaftsprüfer von Deloitte von den Fehlspekulationen und informieren die Finanzmarktaufsicht.

Von September 2006 bis April 2007 arbeitet die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) die Machenschaften innerhalb der Hypo auf. Das Ergebnis nimmt teilweise vorweg, was nun in ein Milliardenloch im Kreditgeschäft mündet. „Als sehr schwerer Mangel ist die Negierung der Kontrollinstrumente, insbesondere in der Institution des Risikomanagements, zu sehen, welches für die formelle und materielle Kreditprüfung zuständig ist“, heißt es im Abschlussbericht der OeNB. Und weiter: „Laut Statistik der Innenrevision gab es in der Stichprobenprüfung 2005 für rund 35 Prozent der beantragten Kredite keine nachweislich vorgelegte Stellungnahme des Risikomanagements. Im Jahre 2006 erhöhte sich dieser Prozentsatz sogar auf 54 Prozent.“ Das heißt: Im Jahr 2006 war jeder zweite beantragte Kredit bei der Hypo ohne ausreichendes Risikomanagement bearbeitet worden.

Genau diese Kredite finden sich zum Großteil noch heute in den Büchern der Bank – und müssen nun in der Bilanz mit Sicherheiten unterlegt werden. Obwohl zu diesem Zeitpunkt, beinahe zwei Jahre nach den Swap-Verlusten, Landespolitik und *Aufsichtsrat längst über die Probleme bei der Hypo informiert waren, hatte offenbar niemand auf eine solidere Geschäftsgebarung gedrängt. Mehr noch: Jörg Haider geißelte schon allein die Tatsache der OeNB-Prüfung als die Hexenjagd einer Wiener Bankenlobby.

Verlässlicher Aufsichtsrat. Bei so viel Argwohn gegenüber Wien war es kein Wunder, dass sich Haider um den Verkauf der Hypo persönlich kümmern musste. Über die Kärntner Holding Beteiligungs-AG, die heute noch 12,42 Prozent an der Hypo hält, konnte Haider als Eigentümervertreter elegant in die Bank hineinregieren. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist ÖVP-Landesrat Josef Martinz. In den Aufsichtsrat entsandt waren in den für den Verkauf entscheidenden Jahren 2006 bis 2008 fast ausschließlich politische Vertreter des Landes: für das BZÖ Martin Strutz, *Harald Dobernig und Kurt Scheuch, für die ÖVP Martinz und für die SPÖ die damalige Landesrätin Gabriele Schaunig und Landesarbeiterkammerpräsident Günther Goach.

Ex-Finanzminister Ferdinand Lacina war das einzige Mitglied, das in keinem Bezug zur Landesregierung stand. Allzu viel Informationen ließ Haider dem Gremium aber nicht zukommen. Das zeigt ein Bericht des Landesrechnungshofs, der die Verkäufe der Hypo-Anteile des Landes unter die Lupe nahm. Das Papier ist als streng vertraulich klassifiziert. Und das nicht ohne Grund. Die Landesprüfer zeichnen auf fast 80 Seiten nach, wie eigenmächtig Jörg Haider als Eigentümervertreter über die Köpfe der Holding Verhandlungen geführt und Entscheidungen getroffen hat, die seine Parteifreunde mit Unterstützung der ÖVP später im Aufsichtsrat durch Beschlüsse legitimieren mussten.

Im Jänner 2007 stand Haider vor einem veritablen Problem: Das Land hatte sich 2004 eine Wandelanleihe in Höhe von 500 Millionen Euro geholt. Die musste nun zurückgezahlt werden. Allerdings waren mittlerweile intern offenbar erste Zweifel aufgetreten, ob ein Börsengang 2008 überhaupt machbar sei – oder ob man sich nicht besser nach Alternativen umschaut: In der Aufsichtsratssitzung der Holding vom 1. Februar 2007 musste also geklärt werden, wie man sich „im Falle des Interesses außerbörslicher Investoren verhalten solle“. Sowohl das Land Kärnten als auch die Bank waren an einer unkomplizierten Lösung interessiert.

Alleingang. Was sich in der Folge abspielte, bleibt auch für die Prüfer im Dunkeln. „Über den Beginn und die erste Phase der Verkaufsverhandlungen konnte aus der Sphäre des Verkäufers dem LHR (Landesrechnungshof, Anm.) keine Dokumentation vorgelegt werden“, schreiben die Prüfer. Tatsache ist, dass Haider und Martinz bereits im März 2007 Gespräche mit der Bayerischen Landesbank begannen. Ohne Wissen und Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Die Prüfer: „Erkennbar waren die Vertreter der Holding bis zum 16.5.2007 an diesen Verkaufsverhandlungen nicht beteiligt.“ An diesem Tag nahm der Holding-Vorstand erstmals an einem Treffen mit den Bayern in München teil – und war verwundert, als ihm dort ein vorverhandeltes Vertragskonvolut übergeben wurde.

Auch Gaby Schaunig, damals immerhin Landesrätin und Aufsichtsratsmitglied der Landesholding, erfuhr erst tags darauf bei einer Pressekonferenz von Haider vom paktierten Verkauf. Am 21. Mai wurden die Papiere in München abschlussreif gemacht, am selben Abend fand die entscheidende Sitzung des Aufsichtsrats statt – und sie kann nur als *unorthodox bezeichnet werden. Mit der durchaus seltsamen Begründung, dass die Vertraulichkeit im Aufsichtsrat nicht gewährleistet sei, wurden den Aufsichtsräten keine Unterlagen ausgehändigt. Erst nach heftigem Drängen bekamen die Holding-Aufsichtsräte den Syndikatsvertrag mit der BayernLB überreicht. Zum Studium der 30 Seiten blieb ihnen rund eine Minute Zeit, dann wurde abgestimmt. Die vier Prostimmen von BZÖ und ÖVP reichten, die drei SPÖ-Gegenstimmen fielen nicht ins Gewicht. Entscheidende Fragen wie jene nach der Rolle des Konsortiums hinter Tilo Berlin wurden nicht beantwortet. Immerhin hatte dieser ein halbes Jahr zuvor seine Hypo-Anteile günstiger erwerben können.

Sehr wohl Zeit fand Jörg Haider aber für ein ORF-Interview: Er ließ kurz vor 22 Uhr die Sitzung unterbrechen und sich in die „Zeit im Bild 2“ schalten, um den Verkauf zu verkünden. Ferdinand Lacina fasste die Sitzung so zusammen: „Eine solche Vorgangsweise habe ich in meiner jahrelangen Tätigkeit im Bankengeschäft noch nie erlebt.“ Einen Tag später, am 22. Mai 2007, freute sich Haider in der Sitzung der Landesregierung: „Kärnten hat ein gutes Geschäft gemacht.“ Einwände der SPÖ, etwa den, dass dem Aufsichtsrat wichtige Informationen vorenthalten worden seien, wischte Gerhard Dörfler, heute Landeshauptmann, laut Protokoll vom Tisch: „Die SPÖ soll angesichts der Pleiten auf ihrem Hof, von Konsum bis Bawag, Wirtschaftsthemen jenen überlassen, die das können.“ Außerdem, konterte Haider: „Die Verkaufsabsicht war nicht geheim.“

Der Landesrechnungshof hält die Vorgangsweise schlicht für gesetzwidrig: „Die Verkaufsverhandlungen für den Eigentümer, die KLHd (Landesholding, Anm.), wurden vom LH (Landeshauptmann Jörg Haider, Anm.) und vom AR-Vorsitzenden (Josef Martinz, Anm.), die dafür keine gesetzliche Vertretungsmacht haben, geführt und bis zu einem (...) Vertragsentwurf entwickelt. Die zuständigen Organe (...) sind erst beigezogen worden, nachdem die Vertragsinhalte zum Großteil vorverhandelt waren“, heißt es da (siehe Faksimile). Das Argument der Landesregierung, der Aufsichtsrat wäre aus Vertraulichkeitsgründen nicht in die Verhandlungen eingebunden worden, hält der Landesrechnungshof *offenbar für absurd: „Dem hält der LRH (Landesrechnungshof, Anm.) entgegen, dass die Organe die gesetzliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit trifft und somit ihr weitgehender Ausschluss vom konkreten Transaktionsgeschäft mit der Wahrung von Geheimhaltungsinteressen nicht begründet werden kann.“ Bis heute stemmen sich BZÖ und ÖVP gegen die Freigabe des Berichts und dessen Debatte im Landtag. Das Denkmal Haider darf keine Kratzer abbekommen, und das BZÖ gibt als Parole aus: „Zum Wohl der Hypo müssen jetzt alle zusammenstehen.“