Vollständige Version anzeigen : Schulsenator zieht Berufung gegen Gebetsraum-Urteil in Betracht
BERLIN. Der Berliner Schulsenat beabsichtigt, gegen das sogenannte Gebetsraum-Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vorzugehen. Im März vergangenen Jahres hatte das Gericht das Diesterweg-Gymnasium in Wedding dazu verpflichtet, dem damals 14jährigen Schüler Yunus M. einen Gebetsraum für islamische Gebete zur Verfügung zu stellen.
[...]
Nach Angaben der Schulverwaltung benutzt Yunus M., der sich vor Gericht gleich von zwei Anwälten vertreten ließ, den Gebetsraum beinahe überhaupt nicht.
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M5d36d480b01.0.html
Aber der Gebetsraum war doch lebensnotwendig für den armen Bub.:(
Diesen Worten des SPD-Politikers Jürgen Zöllner sollten nun Taten folgen!
rechtsvonlinks
19.11.2009, 12:09
Nach Angaben der Schulverwaltung benutzt Yunus M., der sich vor Gericht gleich von zwei Anwälten vertreten ließ, den Gebetsraum beinahe überhaupt nicht.
Den Bengel sollte man täglich fünfmal in den Gebetsraum prügeln. germane
Den Bengel sollte man täglich fünfmal in den Gebetsraum prügeln. germane
Muss niemand, denn der Junge nutzt diesen Raum gar nicht.
Ich hoffe, dass der Senat mit der Berufung Erfolg hat.
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Aber der Gebetsraum war doch lebensnotwendig für den armen Bub.:(
Diesen Worten des SPD-Politikers Jürgen Zöllner sollten nun Taten folgen!
Er hatte ja auch nicht geklagt, sondern seine Eltern hatten ihn dazu "aufgefordert!
Muss niemand, denn der Junge nutzt diesen Raum gar nicht.
Ich hoffe, dass der Senat mit der Berufung Erfolg hat.
Sonst kriegt Deutschland wieder 1000 Einzelfälle......
Bruddler
20.11.2009, 09:56
Nach Angaben der Schulverwaltung benutzt Yunus M., der sich vor Gericht gleich von zwei Anwälten vertreten ließ, den Gebetsraum beinahe überhaupt nicht.
Da bleibt doch die Frage:
Wen wollte der Junge vorführen ? ...wollte er evtl. nur etwas austesten ?
bernhard44
20.11.2009, 09:57
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M5d36d480b01.0.html
Aber der Gebetsraum war doch lebensnotwendig für den armen Bub.:(
Diesen Worten des SPD-Politikers Jürgen Zöllner sollten nun Taten folgen!
sie sollten aber nicht deswegen klagen, weil er den Raum so selten nutzt, sondern weil es sich nicht mit dem Neutralitätsgebot der Schule vereinbaren lässt, dass eine bestimmte Religion einen Sonderstatus genießt.
Bruddler
20.11.2009, 10:02
sie sollten aber nicht deswegen klagen, weil er den Raum so selten nutzt, sondern weil es sich nicht mit dem Neutralitätsgebot der Schule vereinbaren lässt, dass eine bestimmte Religion einen Sonderstatus genießt.
christliche Schüler könnten demnach auch ein kleines Kirchlein fordern, zumindest aber einen Raum, in dem ein kleiner Altar aufgebaut ist.... :rolleyes:
sie sollten aber nicht deswegen klagen, weil er den Raum so selten nutzt, sondern weil es sich nicht mit dem Neutralitätsgebot der Schule vereinbaren lässt, dass eine bestimmte Religion einen Sonderstatus genießt.
Richtig! Nur brauch die Schúle nicht zu klagen, da die Berufung ausdrückllich bereits bei der Verkündung zugelassen war!
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M5d36d480b01.0.html
Aber der Gebetsraum war doch lebensnotwendig für den armen Bub.:(
Diesen Worten des SPD-Politikers Jürgen Zöllner sollten nun Taten folgen!früher hat man so einen schwachkopf in den kockskeller geschickt zum kohlezählen!!!! mir geht dieses weinerliche staatspack auf den keks. richard
christliche Schüler könnten demnach auch ein kleines Kirchlein fordern, zumindest aber einen Raum, in dem ein kleiner Altar aufgebaut ist.... :rolleyes:richtig. und kleine machoisten einen knebelkeller mit lederfesseln und peitsche!!!!
AAAAAAAAAAAAHHHHHH!!!!!! richard
derRevisor
20.11.2009, 11:23
Zusätzlich bitte noch einen Raum für die Jünger des fliegenden Spagetthimonsters mit miniaturisierten Vulkan (mindestens mit Rauch).
Die Anhänger des rosafarbenen unsichtbaren Einhorns brauchen dagegen keinen Andachstraum sondern nur täglich frische Ananaspizza.
Die beiden Anwälte sollte man an ihren Krawatten durch die Straße schleifen und dabei ständig mit der Bibel/Koran oder meinetwegen einem Stapel leerem Druckerpapier(Photos des unsichtbaren Einhorns) feste auf den Kopf hauen. Den Richter kann man evtl. dazuziehen, sofern er seinen Ermessungsspielraum auch außerhalb des logischen Denkens nutzte.
richtig. und kleine machoisten einen knebelkeller mit lederfesseln und peitsche!!!!
AAAAAAAAAAAAHHHHHH!!!!!! richard
Was ist mit Masturbationsräumen?
derRevisor
20.11.2009, 14:42
Was ist mit Masturbationsräumen?
Das hängt davon ab, ob maturbieren ein integraler Bestandteil deines Glaubens ist. Wem dem so sei, dann sollst du ihn natürlich bekommen (incl. Pornos und Zewa).
sie sollten aber nicht deswegen klagen, weil er den Raum so selten nutzt, sondern weil es sich nicht mit dem Neutralitätsgebot der Schule vereinbaren lässt, dass eine bestimmte Religion einen Sonderstatus genießt.
Vollkommen richtig. Dieses Urteil verstößt gegen die Bestimmungen von Trennung von Kirche und Staat. Vor allem in Anbetracht des Kruzifix-Urteils ist das Urteil eine Verhöhnung der Christlichen Kulturgemeinschaft.
Vollkommen richtig. Dieses Urteil verstößt gegen die Bestimmungen von Trennung von Kirche und Staat. Vor allem in Anbetracht des Kruzifix-Urteils ist das Urteil eine Verhöhnung der Christlichen Kulturgemeinschaft.
Da dass erste Verwaltungsstreitverfahren grundsätzliche Bedeutung hatte, wird die jetzige Regelung wahrscheinlich in der Berufung verworfen, da es sich um einen nicht hinnehmbaren Akt der Ausnahme , die nicht gerechtfertigt ist, handelt! Primär ist auf die strikte Trennung von Staat und Kirche zu achten, ebenso wie das Neutratlitätsgebot der Schule! ICh hoffe, dass die RIchter des Oberverwaltungsgerichts "Eier " haben und sich nicht von ROten oder Grünen ihre Rechtsprechung diktieren lassen.
Zusätzlich bitte noch einen Raum für die Jünger des fliegenden Spagetthimonsters mit miniaturisierten Vulkan (mindestens mit Rauch).
Die Anhänger des rosafarbenen unsichtbaren Einhorns brauchen dagegen keinen Andachstraum sondern nur täglich frische Ananaspizza.
Die beiden Anwälte sollte man an ihren Krawatten durch die Straße schleifen und dabei ständig mit der Bibel/Koran oder meinetwegen einem Stapel leerem Druckerpapier(Photos des unsichtbaren Einhorns) feste auf den Kopf hauen. Den Richter kann man evtl. dazuziehen, sofern er seinen Ermessungsspielraum auch außerhalb des logischen Denkens nutzte.
Du horch mal, was erdreistest du dich?
Bitte wo bleibt die stinkende Socke?
Ich fordere einen Gebetsraum für die Anbeter der stinkenden Socke, nebst großer stinkender Socke!
Vollkommen richtig. Dieses Urteil verstößt gegen die Bestimmungen von Trennung von Kirche und Staat. Vor allem in Anbetracht des Kruzifix-Urteils ist das Urteil eine Verhöhnung der Christlichen Kulturgemeinschaft.
Das ist doch der Zweck der Übung. Die Richter haben alle Messer an der Kehle...
Das hängt davon ab, ob maturbieren ein integraler Bestandteil deines Glaubens ist. Wem dem so sei, dann sollst du ihn natürlich bekommen (incl. Pornos und Zewa).
Wofür Zewa? Die linksgrünen Lehrerinnen lutschen das doch begierig weg.
Was ist mit Masturbationsräumen?für dich soooofort. richard
Das hängt davon ab, ob maturbieren ein integraler Bestandteil deines Glaubens ist. Wem dem so sei, dann sollst du ihn natürlich bekommen (incl. Pornos und Zewa).man muss einfach nur an alles glauben dann fällt auch alles unter glaube. den papst wird es freuen.
also, die aussage: ich glaub, ich muss mal pinkeln - heisst ich glaube, und schon fällt diese notdurft auch unter das glaubensbekenntnis. ist doch was, oder? richard
Da dass erste Verwaltungsstreitverfahren grundsätzliche Bedeutung hatte, wird die jetzige Regelung wahrscheinlich in der Berufung verworfen, da es sich um einen nicht hinnehmbaren Akt der Ausnahme , die nicht gerechtfertigt ist, handelt! Primär ist auf die strikte Trennung von Staat und Kirche zu achten, ebenso wie das Neutratlitätsgebot der Schule! ICh hoffe, dass die RIchter des Oberverwaltungsgerichts "Eier " haben und sich nicht von ROten oder Grünen ihre Rechtsprechung diktieren lassen.na, da ist einer sachlich. prima ausgedrückt. wenn diese kreuze schon in schulen verboten sind, ist ein gebetsraum für andersgläubige irrelevant.
wichtig in erster linie ist die trennung staat, kirche.
glaube ist und sollte eine komplette privatsache werden. ich persönlich würde die einzelnen, regionalen glaubensgemeinden sogar in vereine pressen mit vorgegebenen regeln, die unbedingt einzuhalten sind. niemand auf dieser welt sollte religiös gegen seinen willen - sozusagen geistig vergewaltigt - werden dürfen. alles, was mit glaube zu tun hat, sollte vollkommen freiwillig vonstatten gehen, deshalb würde ich aus den gemeinden vereine machen, in die nur leute eintreten dürften, die mindestens 16 jahre alt sind und die nicht vorher manipuliert wurden. so meine meinung. richard
Den Bengel sollte man täglich fünfmal in den Gebetsraum prügeln. germane
Sammt Berliner Schulsenat!
bürger_auf_der_palme
20.11.2009, 21:19
Sollen sie ruhig bei uns beten, wenn sie uns nur fürchten.
früher hat man so einen schwachkopf in den kockskeller geschickt zum kohlezählen!!!! mir geht dieses weinerliche staatspack auf den keks. richard
Früher hätte man sich schlappgelacht, wenn die Ölaugen mit solchen Ansinnen gekommen wären.
Man sollte das Früchtchen zwingen, jede Pause im Gebetsraum verbringen zu müssen.
Mein Gott, was geht mir das auf den Keks, dieses den Museln alles rechtmachend zu wollen.
Nur unsere deutschen Kinder bleiben dabei auf der Strecke.
Dabei sind das diejenigen, und nur sie!!!!!!! die der deutsche Staat, der von mir mit horrenden Steuergeldern finanziert wird, zu fördern, zu behüten und zu beschützen hat.
Laurin
Laurin
Sonst kriegt Deutschland wieder 1000 Einzelfälle......
Oder eine Kollektiv-Klage. Wird billiger!
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