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Vollständige Version anzeigen : 90-Jähriger vor Gericht



heide
18.11.2009, 05:46
http://www.n-tv.de/panorama/SS-Mann-angeklagt-article593280.html

Dienstag, 17. November 2009
90-Jähriger vor Gericht
SS-Mann angeklagt
Frühling 1945, der Zweite Weltkrieg ist fast vorbei: SS-Männer treiben jüdische Zwangsarbeiter in ein Waldstück. Sie müssen niederknien. Erst fallen Schüsse, dann die Körper der Hingerichteten auf den Boden eines Grabens. Jetzt wird gegen einen der Schützen Anklage erhoben.

Wegen der Ermordung von 58 jüdischen Zwangsarbeitern in der Endphase des Zweiten Weltkriegs hat die Dortmunder Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 90-Jährigen aus Duisburg erhoben. Wie das Landgericht Duisburg mitteilte, soll der Beschuldigte als Angehöriger der 5. SS-Panzer-Division "Wiking" mit weiteren SS-Leuten die Morde im heutigen Österreich verübt haben.

Laut Anklage brachte der Mann am 29. März 1945 mit weiteren Tätern mindestens 57 Zwangsarbeiter in ein Waldstück bei Deutsch-Schützen im Burgenland, wo sie in einem Graben niederknien mussten. Die Opfer wurden dann grausam von hinten erschossen.
..."Das Duisburger Gericht muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Rentner entscheiden.".....


Es ist erstaunlich, dass immer noch Täter aus der NS-Zeit gefunden werden.
Die Frage ist, ob es Sinn macht, diesen Mann noch vor ein Gericht zu stellen.
Die Verhandlung kostet den Steuerzahler viel Geld. Eine zweite Frage ist, ob der 90-Jährige diesen Prozess überlebt.
Die dritte Frage wäre, ob, wenn der Greis zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden würde, sich die Kosten mit der jetzigen Rente aufrechnen lassen.

McDuff
18.11.2009, 05:51
Bald werden wieder Leichen vor Gericht gestellt (s. Leichensynode) damit der Schuldkult auf ewig fortbestehe.

Falk
18.11.2009, 06:35
Es ist erstaunlich, dass immer noch Täter aus der NS-Zeit gefunden werden.

Was ist daran erstaunlich? So inkonsequent wie seinerzeit die Strafverfolgung in der Bundesrepublik erfolgte, ist daran nichts erstaunlich.

Alfred
18.11.2009, 06:44
Was ist daran erstaunlich? So inkonsequent wie seinerzeit die Strafverfolgung in der Bundesrepublik erfolgte, ist daran nichts erstaunlich.

Das ist daran inkonsequent :

Klick (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=85295)

Bruddler
18.11.2009, 06:50
Was ist daran erstaunlich? So inkonsequent wie seinerzeit die Strafverfolgung in der Bundesrepublik erfolgte, ist daran nichts erstaunlich.

Ich denke, die großen Rädelsführer,(Befehlsgeber) sind längst gestorben oder wurden bereits abgeurteilt.
Inzwischen geht man mehr und mehr dazu über, auch den kleinen Soldaten, der Mitglied in einem Erschießungskommando war, zu verfolgen.
Jedes Altersheim sollte daher durchforstet werden, vielleicht stößt man dabei auf "Schütze Müller", den man anschließend als Kriegsverbrecher presentieren kann.... :rolleyes:

Artemud-de-Gaviniac
18.11.2009, 06:52
Bald werden wieder Leichen vor Gericht gestellt (s. Leichensynode) damit der Schuldkult auf ewig fortbestehe.



Dieser Schuldkult ist ja das Perfideste was jemals kreiert wurde .

Meines Wissens wurde der Schuldkult eben von den Nazis kreiert,
unter dem Begriff " Kollektivschuld "

In einer Masse von sich kollektiv Schuldigfühlenden konnten sich ja eben
diese Nazis jahrzehntelang verstecken .

Bringt man sie jetzt vor Gericht ,tut man nichts anderes als diesen
schandhaften Schuldkult weiter zu pflegen .

NUR sollte jeder wissen ,WER den Begriff " Kollektivschuld " kreierte

DIE SCHULDIGEN .

Man sollte sich fragen WER denn heute Wen ans Messer liefert....
und womit ,wobei dann dann auch die Frage zu stellen wäre,
woher es mit einem Male diese Beweislast gibt .

Ich unterstelle hier keine Konstruktion von Beweislast ,
ich unterstelle aber das eine immer vorhanden gewesene
Beweislast wie ein Schatz gehütet wurde ...der dann ausgebuddelt
wird ...wenn die Zeit dafür da ist .

Und siehe ...Wir erregen uns :cool:

Bruddler
18.11.2009, 07:00
@Artemud-de-Gaviniac, wie ich lese, ist Dir der Unterschied zwischen Schuldkult und Kollektivschuld nicht ganz verständlich ?! :rolleyes:

Würfelqualle
18.11.2009, 07:01
Ein 1945, 18 jähriger, wurde 1927 geboren. Dieser ist heute 2009, 82 Jahre alt. In 10 Jahren, wären mögliche Täter 92 Jahre alt. Selten werden Männer so alt und dann müsste er nachweislich noch Kriegsverbrecher gewesen sein. Also in absehbarer Zeit müssen sich die selbsternannten Nazijäger ein neues Betätigungsfeld suchen. Klofrauen und Hundekacke Wegmacher werden ja immer gesucht.

schastar
18.11.2009, 07:03
.....
Laut Anklage brachte der Mann am 29. März 1945 mit weiteren Tätern mindestens 57 Zwangsarbeiter in ein Waldstück bei Deutsch-Schützen im Burgenland, wo sie in einem Graben niederknien mussten. Die Opfer wurden dann grausam von hinten erschossen.
.....

Auf die Art der Tötung bezogen gehe ich davon aus daß auf den Kopf geschossen wurde. Somit ist die Art Tötung als äußerst human zu bezeichnen. Das Opfer nimmt nicht mal den Schussknall war.

Die Tat an sich war natürlich falsch, nur denke ich für mich persönlich ist es nicht so einfach in einer Zeit in welcher ein Leben nix wert ist einen klaren und deutlichen Befehl zu missachten.
Auch heute ist ein Befehl ein Befehl.

Artemud-de-Gaviniac
18.11.2009, 07:04
@Artemud-de-Gaviniac, wie ich lese, ist Dir der Unterschied zwischen Schuldkult und Kollektivschuld nicht ganz verständlich ?! :rolleyes:


Aus der Kollektivschuld wurde ein Schuldkult ,und der wird gepflegt :]

Bruddler
18.11.2009, 07:16
Aus der Kollektivschuld wurde ein Schuldkult ,und der wird gepflegt :]

o.k...... :trost:

Falk
18.11.2009, 07:23
Das ist daran inkonsequent :

Klick (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=85295)

Hast Du nicht gelesen, was ich in dem von Dir verlinkten Strang geschrieben habe? :rolleyes:

henriof9
18.11.2009, 07:50
Ein 1945, 18 jähriger, wurde 1927 geboren. Dieser ist heute 2009, 82 Jahre alt. In 10 Jahren, wären mögliche Täter 92 Jahre alt. Selten werden Männer so alt und dann müsste er nachweislich noch Kriegsverbrecher gewesen sein. Also in absehbarer Zeit müssen sich die selbsternannten Nazijäger ein neues Betätigungsfeld suchen. Klofrauen und Hundekacke Wegmacher werden ja immer gesucht.

Schön, dann könnten die Nazijäger sich ja um die Stasi- Leute kümmern.

Ups- habe ich ja glatt vergessen, die kann man ja nicht verfolgen, würde irgendwie nicht ins Koalitionskonzept passen. :rolleyes:

Bruddler
18.11.2009, 07:56
Schön, dann könnten die Nazijäger sich ja um die Stasi- Leute kümmern.

Ups- habe ich ja glatt vergessen, die kann man ja nicht verfolgen, würde irgendwie nicht ins Koalitionskonzept passen. :rolleyes:

Viele von denen genießen inzwischen Immunität, da sie wichtige politische Ämter begleiten... :rolleyes:

MarschallŁukasiewicz
18.11.2009, 10:09
http://www.n-tv.de/panorama/SS-Mann-angeklagt-article593280.html

Dienstag, 17. November 2009
90-Jähriger vor Gericht
SS-Mann angeklagt
Frühling 1945, der Zweite Weltkrieg ist fast vorbei: SS-Männer treiben jüdische Zwangsarbeiter in ein Waldstück. Sie müssen niederknien. Erst fallen Schüsse, dann die Körper der Hingerichteten auf den Boden eines Grabens. Jetzt wird gegen einen der Schützen Anklage erhoben.

Wegen der Ermordung von 58 jüdischen Zwangsarbeitern in der Endphase des Zweiten Weltkriegs hat die Dortmunder Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 90-Jährigen aus Duisburg erhoben. Wie das Landgericht Duisburg mitteilte, soll der Beschuldigte als Angehöriger der 5. SS-Panzer-Division "Wiking" mit weiteren SS-Leuten die Morde im heutigen Österreich verübt haben.

Laut Anklage brachte der Mann am 29. März 1945 mit weiteren Tätern mindestens 57 Zwangsarbeiter in ein Waldstück bei Deutsch-Schützen im Burgenland, wo sie in einem Graben niederknien mussten. Die Opfer wurden dann grausam von hinten erschossen.
..."Das Duisburger Gericht muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Rentner entscheiden.".....


Es ist erstaunlich, dass immer noch Täter aus der NS-Zeit gefunden werden.
Die Frage ist, ob es Sinn macht, diesen Mann noch vor ein Gericht zu stellen.
Die Verhandlung kostet den Steuerzahler viel Geld. Eine zweite Frage ist, ob der 90-Jährige diesen Prozess überlebt.
Die dritte Frage wäre, ob, wenn der Greis zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden würde, sich die Kosten mit der jetzigen Rente aufrechnen lassen.

Was erstaunlicher und schmerzlicher ist,dass man nicht sofort nach dem Krieg die Leute zur Verantwortung gezogen hat.
Wäre ich Richter wären diese Leute konsequent in Arbeitslager gewandert,zwischen 3-5 Jahren (in leichten Fällen),bis 25 Jahren bis lebenslänglich (bei Nazigrössen) wo sie beim Wiederaufbau eingesetzt worden wären.Aber dafür ist es zu spät. Dennoch,lieber solche seltsame Form der Gerechtigkeit (hier auch Ehrverlust) als gar nichts.

schastar
18.11.2009, 10:15
Was erstaunlicher und schmerzlicher ist,dass man nicht sofort nach dem Krieg die Leute zur Verantwortung gezogen hat.
Wäre ich Richter wären diese Leute konsequent in Arbeitslager gewandert,zwischen 3-5 Jahren (in leichten Fällen),....


Warum?

Vermutlich befolgte er nur Befehle. Für deren Verweigerung hätte man ihn wohl erschossen, und die anderen ohnehin, nur etwas später.

Bruddler
18.11.2009, 10:23
Warum?

Vermutlich befolgte er nur Befehle. Für deren Verweigerung hätte man ihn wohl erschossen, und die anderen ohnehin, nur etwas später.

Wir alle wissen inzwischen, dass keiner dieser nachkrieglichen Gutmenschen bei dem doofen Adi mitgemacht hätte....gar niiiiiiemals nie nicht iiwooo ! :whis::nido:

schastar
18.11.2009, 10:36
Wir alle wissen inzwischen, dass keiner dieser nachkrieglichen Gutmenschen bei dem doofen Adi mitgemacht hätte....gar niiiiiiemals nie nicht iiwooo ! :whis::nido:


Voller gehorsam wären sie vorausgelaufen, wie jetzt auch.

Ich wäre wohl nicht vorausgelaufen, aber erschießen hätte ich mich auch nicht lassen.

Falk
18.11.2009, 16:39
Ich denke, die großen Rädelsführer,(Befehlsgeber) sind längst gestorben oder wurden bereits abgeurteilt.

Sowohl Rädelsführer als auch Befehlsempfänger sind in der Mehrzahl wohl eher verstorben als abgeurteilt worden. Wenn alte Eliten in erheblicher Zahl in den neuen Staats- und Justizapparat übernommen werden, so wie seinerzeit in manchen Gegenden Deutschlands geschehen, ist es auch nicht verwunderlich, wenn es am entsprechenden politischen Willen mangelt(e):


Die Bundesamnestie von 1949 und das Zweite Straffreiheitsgesetz vom Juli 1954 amnestierten jedoch nicht nur Vergehen wie Schwarzmarkt-Delikte, sondern – gewollt oder ungewollt – zugleich auch viele Täter der Novemberpogrome 1938 und die meisten Endphaseverbrechen des Krieges. Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen NS-Straftaten sank von rund 2.500 im Jahre 1950 auf 183 im Jahre 1954. In den folgenden fünf Jahren wurden insgesamt nur 140 Personen rechtskräftig verurteilt.
Das Kontrollratsgesetz Nr. 10 wurde im Jahre 1956 förmlich aufgehoben, jedoch schon am 31. August 1951 wegen rechtlicher Bedenken von Bundesjustizministerium und Bundesgerichtshof praktisch nicht mehr angewendet. Seitdem konnten auf dieser Basis keine Verfahren mehr eröffnet oder Urteile gefällt werden. Nunmehr wurde das bundesdeutsche Strafgesetzbuch maßgebend, das jedoch nach damals herrschender Rechtsauffassung keine Möglichkeit rückwirkender Anwendung erlaubte und daher für die Strafverfolgung von NS-Verbrechen denkbar ungeeignet war.
...
Weil in Westdeutschland ab 1958 Kriegsverbrechen des Zweiten Weltkriegs von der juristischen Aufklärung faktisch ausgeschlossen wurden, wurden in den deutschen NS-Prozessen vorwiegend Tötungsverbrechen an Zivilpersonen verhandelt, die abseits von Kampfhandlungen und Kampfgebieten begangen wurden. Schwerpunkte waren die Straftaten in Konzentrationslagern, Zwangsarbeitslagern, Ghettos sowie die Morde, die von den Einsatzkommandos und Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD begangen worden waren. Die Unterscheidung der beiden Verbrechenstatbestände „NS-Verbrechen“ und „Kriegsverbrechen“, die von den Landesjustizministern 1958 bei der Gründung der Ludwigsburger Zentralen Stelle beschlossen wurde, zielte darauf ab, die ideologisch begründeten Vernichtungsaktionen, also die Ermordung der europäischen Juden sowie der Sinti und Roma, aufzuklären, nicht aber die Verbrechen der Wehrmacht, beispielsweise das geplante Verhungernlassen von Millionen sowjetischer Kriegsgefangener.[6]
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/NS-Prozesse#Bundesrepublik_Deutschland

Mit welcher Verschleppungstaktik selbst heute noch gearbeitet wird, läßt sich hier nachlesen:

http://www.rbb-online.de/kontraste/beitrag/2004/ss_verbrecher_unbehelligt.html


Inzwischen geht man mehr und mehr dazu über, auch den kleinen Soldaten, der Mitglied in einem Erschießungskommando war, zu verfolgen.
Jedes Altersheim sollte daher durchforstet werden, vielleicht stößt man dabei auf "Schütze Müller", den man anschließend als Kriegsverbrecher presentieren kann.... :rolleyes:

Wenn man vor Jahrzehnten konsequent gearbeitet hätte, wäre es jetzt nicht nötig, Altersheime zu durchforsten. :rolleyes:

http://www.michael-greve.de/strafenbrd.htm

Alfred
18.11.2009, 16:48
Hast Du nicht gelesen, was ich in dem von Dir verlinkten Strang geschrieben habe? :rolleyes:

Jep, und deshalb finde ich das nun die andere Seite dran ist. Erst wenn wenigstens der Fall Treuenbrietzen verhandelt wurde sollte man wieder einen Deutschen vor Gericht stellen. Vorher ist es einfach eine weitere blamage unserer Justiz.

Alfred
18.11.2009, 16:51
.../schnitt...


Wenn man vor Jahrzehnten konsequent gearbeitet hätte, wäre es jetzt nicht nötig, Altersheime zu durchforsten. :rolleyes:

http://www.michael-greve.de/strafenbrd.htm

Dann würden auch Alliierte in den Gefängnissen hocken. Da man aber bewusst diese Täter eben nicht verfolgt, frei nach dem Mottoo " Nur ein Toter Deutscher ist ein guter Deutscher ", ist das wieder eine Justizposse sondersgleichen.

Bruddler
18.11.2009, 16:51
Voller gehorsam wären sie vorausgelaufen, wie jetzt auch.

Ich wäre wohl nicht vorausgelaufen, aber erschießen hätte ich mich auch nicht lassen.

zugegeben, auch ich haette mich sehr oft "fußkrank" gemeldet..... aber erschießen hätte ich mich auch nicht lassen ! :D

Falk
18.11.2009, 17:13
Dann würden auch Alliierte in den Gefängnissen hocken. Da man aber bewusst diese Täter eben nicht verfolgt, frei nach dem Mottoo " Nur ein Toter Deutscher ist ein guter Deutscher ", ist das wieder eine Justizposse sondersgleichen.

Das ist teilweise richtig. Aber eben auch nur teilweise.


Demgegenüber drohte Rokossowski in einem Tagesbefehl vom 22. Januar 1945 solche Verstöße „bis hin zum Erschießen zu ahnden“, um in kürzester Frist „mustergültige Ordnung und Disziplin“ herzustellen sowie um materielle Werte zu schützen. Dieser Befehl war als streng geheim eingestuft und musste bis zu den Zugführern mündlich übermittelt werden, das heißt er war nicht für öffentliche Propagandazwecke bestimmt. In einer durch Wehrmachtsdienststellen erbeuteten Detailanweisung des Militärstaatsanwaltes eines Armeeverbandes vom 23. Januar 1945 wurde gefordert, schnell einige Schauprozesse gegen Schuldige durchzuführen. Der militärische Justizdienst wurde angewiesen, Disziplinlosigkeit und ausdrücklich auch das „Niederbrennen von Gebäuden und Ortschaften“ als „staatsfeindliche Handlungen“ zu verfolgen. Außerdem seien Repressalien gegen die Zivilbevölkerung und insbesondere der Waffeneinsatz gegen Frauen und Kinder als „in der Roten Armee nicht üblich“ zu bestrafen.[47]

Mitte 1947 versuchte die Führung der Roten Armee, das Problem weiter einzudämmen[38]; dabei reichten die Strafen von Arrest bis zur Hinrichtung. Die Rote Armee wurde räumlich von der Wohnbevölkerung getrennt. Im März 1949 schließlich erließ das Präsidium des Obersten Sowjets einen Erlass, der das Strafmaß vereinheitlichte und erhöhte. Die sowjetischen Besatzungstruppen wurden instruiert, dass die neuen Gesetze auch für sie gelten.[38] Eine Vergewaltigung zog zwingend eine Strafe von 10 bis 15 Jahren Arbeitslager nach sich, schwere Fälle eine Strafe von 10 bis 20 Jahren.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen_der_Roten_Armee_im_Zweiten_Weltkrieg#St rafverfolgung_durch_Milit.C3.A4rgerichtsbarkeiten

Gleichwohl darf man in diesem Zusammenhang ruhig ein paar Gedanken an solche Begriffe wie Ursache, Wirkung und Quantität verschwenden

Alfred
18.11.2009, 17:16
Das ist teilweise richtig. Aber eben auch nur teilweise.



Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen_der_Roten_Armee_im_Zweiten_Weltkrieg#St rafverfolgung_durch_Milit.C3.A4rgerichtsbarkeiten

Gleichwohl darf man in diesem Zusammenhang ruhig ein paar Gedanken an solche Begriffe wie Ursache, Wirkung und Quantität verschwenden

Wo hat denn die Wehrmacht bei einer eroberten Stadt, wie die Russen in Berlin, 100000 Frauen Vergewaltigt? Wo haben Wehrmacht oder SS-Angehörige Kinder zum Vergnügen Totgeschlagen? Fragen über Fragen. Und das der Tagesbefehl dieses Herrn Rokossowski kaum befolgt worden ist steht ja einwandfrei fest.

Agano
18.11.2009, 17:43
http://www.n-tv.de/panorama/SS-Mann-angeklagt-article593280.html

Dienstag, 17. November 2009
90-Jähriger vor Gericht
SS-Mann angeklagt
Frühling 1945, der Zweite Weltkrieg ist fast vorbei: SS-Männer treiben jüdische Zwangsarbeiter in ein Waldstück. Sie müssen niederknien. Erst fallen Schüsse, dann die Körper der Hingerichteten auf den Boden eines Grabens. Jetzt wird gegen einen der Schützen Anklage erhoben.

Wegen der Ermordung von 58 jüdischen Zwangsarbeitern in der Endphase des Zweiten Weltkriegs hat die Dortmunder Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 90-Jährigen aus Duisburg erhoben. Wie das Landgericht Duisburg mitteilte, soll der Beschuldigte als Angehöriger der 5. SS-Panzer-Division "Wiking" mit weiteren SS-Leuten die Morde im heutigen Österreich verübt haben.

Laut Anklage brachte der Mann am 29. März 1945 mit weiteren Tätern mindestens 57 Zwangsarbeiter in ein Waldstück bei Deutsch-Schützen im Burgenland, wo sie in einem Graben niederknien mussten. Die Opfer wurden dann grausam von hinten erschossen.
..."Das Duisburger Gericht muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Rentner entscheiden.".....


Es ist erstaunlich, dass immer noch Täter aus der NS-Zeit gefunden werden.
Die Frage ist, ob es Sinn macht, diesen Mann noch vor ein Gericht zu stellen.
Die Verhandlung kostet den Steuerzahler viel Geld. Eine zweite Frage ist, ob der 90-Jährige diesen Prozess überlebt.
Die dritte Frage wäre, ob, wenn der Greis zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden würde, sich die Kosten mit der jetzigen Rente aufrechnen lassen.der bursche war da um die 25 jahre alt. ein junger schnössel, der befehle auszuführen hatte, oder selbst erschossen worden wäre.

mein onkel damals weigerte sich, bei einem schiesskomando mitzumachen und wurde gleich mit erschossen!!!! so ein mensch gehört also nicht vor gericht, so ein mensch gehört vor die linse, ins fernsehn, damit er über diese kreultaten aus erster hand berichten kann, damit er berichten kann, dass er gar keine andere wahl hatte. entweder sterben, oder befehle ausführen. er sollte die namen seiner befehlshaber verlauten lassen, die aber älter wären als er, also mindestensüber 30 jahre und somit jetzt und heute 100 jahre alt!!!

die holocaust-industrie - wie hier ja auch erwähnt, wird es womöglich noch durchboxen, das sie ehemalige täter aus ihren gräber buddeln und vor gericht stellen.

ich betrachte diese vorgehensweise als krank und hirnlos. richard

Zeljko
18.11.2009, 18:44
Wo ist das Problem ?
Mörder und solche Ungeheuer könnte man auch noch kurz vorm Abkratzen noch in den Kerker werfen.

Alfred
18.11.2009, 18:46
Wo ist das Problem ?
Mörder und solche Ungeheuer könnte man auch noch kurz vorm Abkratzen noch in den Kerker werfen.

Na Spamwurst...alles Fit?

Mütterchen
18.11.2009, 18:46
der bursche war da um die 25 jahre alt. ein junger schnössel, der befehle auszuführen hatte, oder selbst erschossen worden wäre.
.....


Das sehe ich übrigens ähnlich. Es sagt sich so leicht - aus großer zeitlicher Distanz heraus und wenn man selbst schön gemütlich und sicher sitzt: man hätte sich wehren sollen, die Befehle verweigern, Flagge zeigen u.s.w.

Auch heute überlegen sich ganz, ganz viele Leute ganz genau, was sie sagen, wieviel sie sagen und zu wem sie etwas sagen.

Wenn der Mann 1945 25 Jahre alt war, dann war ein ein Jugendlicher, als Hitler die Macht übernahm, hat all die Propaganda miterlebt, in Schule und Hitlerjugend, im Radio und in den Zeitungen. Daran sollte man, finde ich, auch denken.

roxelena
18.11.2009, 18:49
Das sehe ich übrigens ähnlich. Es sagt sich so leicht - aus großer zeitlicher Distanz heraus: man hätte sich wehren sollen, die Befehle verweigern, Flagge zeigen u.s.w.
Das fällt auch leicht zu sagen, wenn man schön gemütlich und sicher sitzt.
Auch heute überlegen sich ganz, ganz viele Leute ganz genau, was sie sagen, wieviel sie sagen und zu wem sie etwas sagen.

Wenn der Mann 1945 25 Jahre alt war, dann war ein ein Jugendlicher, als Hitler die Macht übernahm, hat all die Propaganda miterlebt, in Schule und Hitlerjugend, im Radio und in den Zeitungen. Daran sollte man, finde ich, auch denken.

Das kann er doch vor Gericht erklären. Dieser NS-Schurke bekommt einen fairen Prozess. Was will er mehr?

Rumburak
18.11.2009, 18:54
Was will er mehr?

Vielleicht in Frieden seine letzten Jahre erleben?

Alfred
18.11.2009, 18:55
Das kann er doch vor Gericht erklären. Dieser NS-Schurke bekommt einen fairen Prozess. Was will er mehr?

So fair wie im anderen Fall wo jemand ohne Beweis verurteilt wurde? Mach dich doch bitte nicht in jedem Strang lächerlich, es ging doch früher auch Roxi...;(

Mütterchen
18.11.2009, 18:58
Das kann er doch vor Gericht erklären. Dieser NS-Schurke bekommt einen fairen Prozess. Was will er mehr?

Du hast recht, rein theoretisch besteht sogar die Möglichkeit, dass das Gericht so sieht, dass der Mann damals eben keine andere Wahl hatte. Und ihn freispricht.

schastar
18.11.2009, 19:03
zugegeben, auch ich haette mich sehr oft "fußkrank" gemeldet..... aber erschießen hätte ich mich auch nicht lassen ! :D


Ich war nicht beim Bund, hab aber auch nicht verweigert. Dafür war ich 5 mal bei der Musterung und mußte nach dem 3ten mal zum Vertrauensarzt.
Dafür hatte ich aber ein paar Jahre später eine Sondergenehmigung um auf der Schießanlage des Militärs üben zu dürfen.
Meist kam ich mit der Polizei zusammen, schießen die scheiße.
Ein Paar Jahre später hatte ich eine Genehmigung für die Anlage des SEKs. Die sind richtig gut.

roxelena
18.11.2009, 19:11
Du hast recht, rein theoretisch besteht sogar die Möglichkeit, dass das Gericht so sieht, dass der Mann damals eben keine andere Wahl hatte. Und ihn freispricht.

Vielleicht kriegt er das was er sich redlich verdient hat....lebenslänglich

Alfred
18.11.2009, 19:16
Vielleicht kriegt er das was er sich redlich verdient hat....lebenslänglich

Und die andere Seite geht dir am Arsch vorbei, nunja, deine Einstellung ist die gleiche wie die der bekennenden Deutschenhasserin und Terroristin Luxenburg.

Zeljko
18.11.2009, 19:22
Vielleicht in Frieden seine letzten Jahre erleben?


So ´ne Einzelzelle ist sicherlich sehr friedlich.

Brotzeit
18.11.2009, 19:34
Was machen unsere Schuldkutlivierer und Nazi - Rentnerverkläger , wenn sie in gut 30 Jahren keinen Nazi mehr finden können ?

MarschallŁukasiewicz
18.11.2009, 20:32
Was machen unsere Schuldkutlivierer und Nazi - Rentnerverkläger , wenn sie in gut 30 Jahren keinen Nazi mehr finden können ?

Dann gehen sie dran die SED Leute zu jagen ;)

Brotzeit
18.11.2009, 21:03
Vielleicht kriegt er das was er sich redlich verdient hat....lebenslänglich

Die Gräber deiner Freunde und Mörder Marx, Lehnin, Engels, Stalin, Honecker und Mao gehören eingeebnet ...........

Brotzeit
18.11.2009, 21:08
Das kann er doch vor Gericht erklären. Dieser NS-Schurke bekommt einen fairen Prozess. Was will er mehr?

Hyatte je ein Gegner der dümmlich - roten Menschenverachter und deiner Freunde; der verharmlosend und erniedlichend sogenannten Sozialisten je einen fairen Prozess?

Dein Freund Honecker ließ ja noch in den 80´ern Staatsfeinde ermorden; sogar ausserhalb des grössten sozialistischen Konzentrationslagers ; der DDR .........

Settembrini
18.11.2009, 21:25
Du hast recht, rein theoretisch besteht sogar die Möglichkeit, dass das Gericht so sieht, dass der Mann damals eben keine andere Wahl hatte. Und ihn freispricht.

Hoechstwahrscheinlich wird es ueberhaupt nicht mehr zu einem Urteil kommen, sondern es wird einen sich kaugummiartig hinziehenden Prozess geben, der so lange andauert, bis der Mann dann irgendwann eines natuerlichen Todes stirbt.

In wessen Sinne dies letztlich sein soll, erschliesst sich mir bei solchen Faellen irgendwie nie so richtig.

heide
18.11.2009, 22:55
Viele von denen genießen inzwischen Immunität, da sie wichtige politische Ämter begleiten... :rolleyes:

Na na, Du wirst doch wohl nicht....germane

heide
18.11.2009, 23:02
Vielleicht in Frieden seine letzten Jahre erleben?

Als ich den Artikel las, fragte ich mich, ob dieser alte Mann sich noch an alle Einzelheiten erinnert.

heide
18.11.2009, 23:05
Was machen unsere Schuldkutlivierer und Nazi - Rentnerverkläger , wenn sie in gut 30 Jahren keinen Nazi mehr finden können ?
Da findet sich dann bestimmt etwas ganz Neues.

Artemud-de-Gaviniac
19.11.2009, 05:53
Da findet sich dann bestimmt etwas ganz Neues.


Da unsere Landesverteidigung auch noch die nächsten 30 zig Jahre
am Hindukush stattfinden wird , ist für Anklagestoff reichlich gesorgt .

Aber vorher kommt es zu Prozessen gegen die ,die auf dem Balkan zusehen mussten ....


Da hätten wir aber auch noch die GSG 9 und ihr schändliches Verbrechen
in Mogadishu :rolleyes:

Falk
19.11.2009, 06:32
Wo hat denn die Wehrmacht bei einer eroberten Stadt, wie die Russen in Berlin, 100000 Frauen Vergewaltigt? Wo haben Wehrmacht oder SS-Angehörige Kinder zum Vergnügen Totgeschlagen? Fragen über Fragen. Und das der Tagesbefehl dieses Herrn Rokossowski kaum befolgt worden ist steht ja einwandfrei fest.

Junge, Du scheinst in Deiner Borniertheit offensichtlich KEINEN BLASSEN SCHIMMER davon zu haben, was seinerzeit im Osten passiert ist. Das ist einfach nur peinlich.

Falk
19.11.2009, 06:36
... bekennenden Deutschenhasserin und Terroristin Luxenburg.

Auch von der Luxemburg scheinst Du verdammt wenig zu wissen.

Alfred
19.11.2009, 07:03
Junge, Du scheinst in Deiner Borniertheit offensichtlich KEINEN BLASSEN SCHIMMER davon zu haben, was seinerzeit im Osten passiert ist. Das ist einfach nur peinlich.

Ich denke ich habe mehr Wissen auf diesem Gebiet als du.

Alfred
19.11.2009, 07:04
Auch von der Luxemburg scheinst Du verdammt wenig zu wissen.

Das was ich weiss ist mehr als genug.

Falk
19.11.2009, 07:45
Ich denke ich habe mehr Wissen auf diesem Gebiet als du.

Oh ja, das will ich Dir gerne glauben, daß Du das denkst. Du denkst schließlich noch ganz anderes.

Wer sich so wie Du allen Ernstes auf einen Ernst-Salomon-Roman von 1938 beruft und in beispielloser Naivität steif und fest behauptet, dieser Roman wäre ein historischer Beweis (http://www.politikforen.net/showthread.php?p=3233787#post3233787), ja der denkt ganz sicher so allerlei merkwürdiges Zeug.

Nun, wenn Du (wie Du denkst) so ausgezeichnet informiert bist, wird Dir beispielsweise auch der folgende kleine Ausschnitt deutscher Aktivitäten im Osten bestens vertraut sein:

http://images.google.de/images?hl=de&um=1&sa=1&q=einsatzgruppen&btnG=Bilder-Suche&aq=f&oq=&start=0


„In Ausführung des Befehls zur Vernichtung der jüdischen Ostbevölkerung sowie anderer gleichfalls als rassisch minderwertig angesehener Bevölkerungsgruppen und der Funktionäre der russischen KP führte das EK 8 nach Überschreitung der im Jahre 1939 zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion festgelegten Demarkationslinie laufend Erschiessungsaktionen durch, bei denen hauptsächlich Juden getötet wurden. […] Die Erfassung der Juden in den jeweils betroffenen Orten – im damaligen Sprachgebrauch als „Überholung“ bezeichnet – geschah in der Weise, dass die Ortschaften oder Strassenzüge von einem Teil der Angehörigen des Einsatzkommandos umstellt wurden und anschliessend die Opfer durch andere Kommandoangehörige aus ihren Häusern und Wohnungen wahllos zusammengetrieben wurden. Die Opfer wurden dann entweder im unmittelbaren Anschluss an ihre Gefangennahme mit Hilfe von Lastkraftwagen an die vorher bereits festgelegten und vorbereiteten Erschiessungsstätten transportiert oder in dafür geeigneten Gebäuden (Schulen, Fabrikgebäuden) oder an sonstigen Örtlichkeiten gefangen gehalten, bis sie dann am nächsten Tag oder einige Tage später erschossen wurden. Schon bei diesen sogenannten „Durchkämmungsaktionen“ kam es zu körperlichen Misshandlungen und in einzelnen Fällen auch zur Tötung alter und kranker Leute, die nicht mehr gehfähig waren und infolgedessen in ihren Behausungen oder deren unmittelbarer Nähe erschossen wurden.

Die Massenerschiessungen fanden jeweils ausserhalb der „überholten“ Stadt oder Ortschaft statt, wobei entweder natürliche Bodenvertiefungen, verlassene Infanterie- und Artilleriestellungen und vor allem Panzergräben oder von den Opfern selbst geschaufelte Massengräber als Exekutionsorte dienten. Bei den Exekutionen, die während der ersten Wochen des Russlandfeldzuges erfolgten, wurden nur Männer etwa im Alter zwischen 18 und 65 Jahren getötet, während man Frauen und Kinder offenbar zunächst noch verschonte. Spätestens ab August 1941 jedoch – bereits bei den Erschiessungen in Minsk – ging man dazu über, Männer und Frauen jeder Altersstufe und auch Kinder zu töten. Nach Abschluss der Vorbereitungen wurden die Opfer, die in unmittelbarer Nähe der Erschiessungsgrube von den Lastkraftwagen abgeladen wurden und auf dem Boden sitzend auf die weiteren Ereignisse warten mussten, entweder durch Angehörige des EK 8 an die Gruben herangeführt oder durch Gassen, die von Kommandoangehörigen gebildet wurden, an die Gruben, notfalls mit Hilfe von Stockschlägen herangetrieben. Nachdem sie zunächst ihre Wertsachen und die gut erhaltenen Kleidungsstücke abgegeben hatten, sofern dies nicht bereits bei der Gefangennahme geschehen war, hatten sie sich mit dem Gesicht zum Boden in die Grube zu legen und wurden dann durch Schüsse in den Hinterkopf getötet. Bei den anfänglichen Erschiessungsaktionen (Bialystok, Baranowicze, Minsk), aber auch gelegentlich noch später anlässlich von Grossaktionen, wurden aus den Angehörigen der Einsatzkommandos und den zugeteilten Polizisten Hinrichtungspelotons zusammengestellt, die in ihrer Stärke der Zahl der jeweils zur Erschiessungsgrube getriebenen Menschengruppen entsprachen oder in einzelnen Fällen auch die doppelte Stärke besassen, so dass jeweils ein Schütze oder zwei Schützen auf ein Opfer zu schiessen hatten. Diese Erschiessungskommandos, die mit Karabinern ausgerüstet waren, wurden zumeist aus Polizeiangehörigen zusammengestellt und von einem Zugführer der unterstellten Polizeieinheit entsprechend den ihm von der Führung des EK 8 erteilten Anordnungen befehligt. Bei diesen von Erschiessungspelotons vorgenommenen Exekutionen kam es gelegentlich auch vor, dass die Opfer sich am Grubenrand aufstellen mussten, um anschliessend in die Gruben „hineingeschossen“ zu werden.

Im Laufe des Einsatzes ging man jedoch immer mehr dazu über, die Erschiessung durch Gewehrsalven abzustellen und die zur Exekution bestimmten Menschen durch Einzelfeuer aus Maschinenpistolen zu töten. Der Grund hierfür lag einmal darin, dass die Erschiessung mittels Gewehrsalven verhältnismässig lange Zeit in Anspruch nahm, zum anderen, dass die Wirkung der aus kürzester Entfernung abgegebenen Schüsse so heftig war, dass das Erschiessungskommando und sonstige an den Aktionen beteiligten Personen von Blut und von Gehirnteilen der Getöteten bespritzt wurden, ein Umstand, der die ohnehin schon ausserordentliche seelische Belastung der zu den Hinrichtungskommandos eingeteilten Männer so sehr steigerte, dass häufig Fehlschüsse vorkamen und dadurch eine Verlängerung der Leiden der Opfer eintrat.

Die Erschiessungen mittels Maschinenpistolen gingen in aller Regel so vor sich, dass die zur Durchführung der Hinrichtung ausersehenen Angehörigen des Einsatzkommandos in der Grube an der Reihe der zu erschiessenden Personen entlang gingen und ein Opfer nach dem anderen durch Schüsse in den Hinterkopf töteten. Diese Art der Exekution führte allerdings zwangsläufig dazu, dass ein Teil der Opfer, auf den schlecht oder überhaupt nicht abgedeckten Leichen liegend und den sicheren Tod vor Augen, längere Zeit warten mussten, bis sie selbst den Todesschuss erhielten. In einigen Fällen wurde die Tötung der Opfer in der Weise durchgeführt, dass diese im Laufschritt an die Erschiessungsstätte herangetrieben, in die Grube gestossen und dann im Fallen erschossen wurden. Während bei den Erschiessungen in Bialystok und Baranowicze, zum Teil auch noch bei den Exekutionen in Minsk, die Leichen mit Sand oder Erde mehr oder weniger gut abgedeckt worden waren, bevor die nächste Gruppe an die Grube herangetrieben oder herangeführt wurde, fand eine solche Abdeckung bei den späteren Erschiessungsaktionen nur noch selten statt, so dass die nachfolgenden Opfer, soweit sie in der Grube erschossen wurden, sich jeweils auf die Leichen der unmittelbar vorher Getöteten zu legen hatten. Aber auch in den Fällen, in denen die Leichen flüchtig mit Sand oder Erde zugeworfen worden waren, spürten die nachfolgenden Opfer die Körper ihrer getöteten Schicksalsgenossen, deren Körperteile häufig noch aus der dünnen Erd- oder Sandschicht herausragten.

Ein Arzt wurde zu den Exekutionen nicht hinzugezogen. Falls eines der Opfer noch Lebenszeichen von sich gab, wurde ihm von einem Angehörigen des Kommandos, zumeist einem Führer, mit der Pistole ein Nachschuss verabreicht.

Die Exekutionsstätten wurden jeweils durch Angehörige des Einsatzkommandos oder diesem unterstellte Polizeibeamte abgeriegelt, so dass für die in unmittelbarer Nähe der Erschiessungsgruben auf ihren Tod wartenden Menschen keine Möglichkeit bestand, ihrem Schicksal zu entrinnen. Vielmehr hatten sie Gelegenheit – dieser Umstand stellt eine besondere Verschärfung ihrer Leiden dar –, das Krachen der Gewehrsalven oder der Maschinenpistolenschüsse zu hören und in einzelnen Fällen sogar die Erschiessungen, denen Nachbarn, Freunde und Verwandte zum Opfer fielen, zu beobachten. Angesichts dieses grausigen Geschicks brachen die Opfer häufig in lautes Weinen und Wehklagen aus, beteten laut und versuchten, ihre Unschuld zu beteuern. Zum Teil aber gingen sie ruhig und gefasst in den Tod.“[6]

(aus dem Urteil des Landgerichts München I vom 21. Juli 1961 (22 Ks 1/61.) zitiert bei: Irene Sagel-Grande (Bearb.): Justiz und NS-Verbrechen. Die vom 04.11.1960 bis zum 21.11.1961 ergangenen Strafurteile: lfd. Nr. 500–523. Band 17. Amsterdam University Press, Amsterdam 1977, ISBN 90-6042-017-9, S. 669ff.) (http://de.wikipedia.org/wiki/Einsatzgruppen_der_Sicherheitspolizei_und_des_SD#E insatz_im_Osten)

Falk
19.11.2009, 07:46
Das was ich weiss ist mehr als genug.

Ja klar. Das kann ich mir lebhaft vorstellen.

Zinsendorf
19.11.2009, 10:32
Ein 1945, 18 jähriger, wurde 1927 geboren. Dieser ist heute 2009, 82 Jahre alt. In 10 Jahren, wären mögliche Täter 92 Jahre alt. Selten werden Männer so alt ....

Ich denke, man sollte niemanden, der sich jahrzehntelang vor einem Gericht drücken konnte, noch mit Amnestie belohnen. Wenn er persönlich Schuld auf sich geladen hat, was ja das Gericht feststellen soll, ist er zu verurteilen, ohne wenn und aber.

Das kann aber nicht nur für Deutsche gelten. Deshalb wäre es an der Zeit, dass auch z. Bsp. die Nachkriegsverbrechen an den Sudetendeutschen von den Gerichten geahndet werden, bevor der letzte Verbrecher zu seinem Schöpfer hinabfährt.

Agano
19.11.2009, 10:52
Wo ist das Problem ?
Mörder und solche Ungeheuer könnte man auch noch kurz vorm Abkratzen noch in den Kerker werfen.klar. eindeutig nach den sinne: die grossen liess man laufen und die kleinen hängt man. richtig? richard

umananda
19.11.2009, 11:03
90 Jahre? Nun, mir ist keine Altersbegrenzung nach oben bekannt .... nur nach unten .... bei Kindern ist sie auch sinnvoll, aber bei Greisen wohl weniger. Es kommt ja auf die juristische sowie historische Aufarbeitung einer Straftat an, deshalb ist der Prozess sinnvoll .... und ob der Angeklagte seine Strafe aufgrund seines Greisenalter verbüßen kann oder nicht, ist doch völlig zweitrangig.

Servus umananda

heide
20.11.2009, 05:34
Da unsere Landesverteidigung auch noch die nächsten 30 zig Jahre
am Hindukush stattfinden wird , ist für Anklagestoff reichlich gesorgt .

Aber vorher kommt es zu Prozessen gegen die ,die auf dem Balkan zusehen mussten ....


Da hätten wir aber auch noch die GSG 9 und ihr schändliches Verbrechen
in Mogadishu :rolleyes:
Siehst Du, wenn gesucht wird, dann fällt unserer Regierung Neues ein.

Pythia
20.11.2009, 06:10
90 Jahre? Nun, mir ist keine Altersbegrenzung nach oben bekannt .... nur nach unten .... bei Kindern ist sie auch sinnvoll, aber bei Greisen wohl weniger. Es kommt ja auf die juristische sowie historische Aufarbeitung einer Straftat an, deshalb ist der Prozess sinnvoll .... und ob der Angeklagte seine Strafe aufgrund seines Greisenalter verbüßen kann oder nicht, ist doch völlig zweitrangig.Im Zweifel für den Angeklagten:

Da bei Erschießungs-Kommandos routinemäßig das Gewehr eines der Schützen mit Platzpatronen geladen ist, ist der Nachweis sehr schwer, daß der vor Gericht stehende keine Platzpatrone abgefeuert hat.

Für einen einwandfreien Schuldsptuch ist der Nachweis jedoch erforderlich, da sonst immer ein Zweifel bleibt.

umananda
20.11.2009, 09:36
Im Zweifel für den Angeklagten:

Da bei Erschießungs-Kommandos routinemäßig das Gewehr eines der Schützen mit Platzpatronen geladen ist, ist der Nachweis sehr schwer, daß der vor Gericht stehende keine Platzpatrone abgefeuert hat.

Für einen einwandfreien Schuldsptuch ist der Nachweis jedoch erforderlich, da sonst immer ein Zweifel bleibt.

Erstens war das ein Massaker und keine standrechtliche Erschießung und zweitens handelte es sich bei den Mördern um eine kriminelle Vereinigung. Es geht auch nicht mehr um Gerechtigkeit, sondern um Aufarbeitung.

Wie lange dieser mörderischer Greis nun einsitzen muss oder ob er gleich ins Plegeheim eingewiesen wird, ist doch völlig nebensächlich. Außerdem ist es wenigstens ein gerechter Ausgleich dafür, wenn man an die Opfer denkt, dass dieser Greis mit der Erkenntnis sein Dasein beschließen muss, in dem er öffentlich als bestalischer Mörder bezeichnet wird. Vielleicht pocht ja noch a bisserl menschliche Würde in seine Mördergrube. Ein Mensch, der so lange mit einem solchen Verbrechen leben konnte, ist eigentlich kein Mensch.

Servus umananda

Pythia
21.11.2009, 00:24
... ein gerechter Ausgleich ...Aha, Du hast also schon vor dem Gericht klar erkannt, was gerecht ist. Melde Dich doch im Justiz-Ministerium, um als talentierte Gerchtigkeits-Erkennerin die Gerichte zu entlasten.
http://www.24-carat.de/Forum/L-635.GIF
Viele Juristen und ihre Mitarbeiter können der BRD dann als Müllsortierer und Erntehelfer viel Geld sparen für Wanderarbeiter, die viel von ihrer Kohle heim schicken, statt sie hier in den Binnenmarkt zu pumpen. Dann winkt Dir das Bundesverdienstkreuz:
http://www.24-carat.de/Forum/L-635.GIF
http://www.24-carat.de/2009/BUVER.JPG Giordano droht allerdings mit dessen Rückgabe, da die jüdische Anwältin Felicia-Amalia Langer diese Auszeichnung auch erhalten hat, obwohl sie, wie der ZdJ wettert, ihr Jüdischsein als Fahne vor sich her trägt. Trag Du nicht auch Dein Jüdischsein als Fahne vor Dir her, sonst wird das vielleicht doch nix mit Deinem Bundesverdienstkreuz.

umananda
21.11.2009, 09:05
Aha, Du hast also schon vor dem Gericht klar erkannt, was gerecht ist. Melde Dich doch im Justiz-Ministerium, um als talentierte Gerchtigkeits-Erkennerin die Gerichte zu entlasten.
http://www.24-carat.de/Forum/L-635.GIF
Viele Juristen und ihre Mitarbeiter können der BRD dann als Müllsortierer und Erntehelfer viel Geld sparen für Wanderarbeiter, die viel von ihrer Kohle heim schicken, statt sie hier in den Binnenmarkt zu pumpen. Dann winkt Dir das Bundesverdienstkreuz:
http://www.24-carat.de/Forum/L-635.GIF
http://www.24-carat.de/2009/BUVER.JPG Giordano droht allerdings mit dessen Rückgabe, da die jüdische Anwältin Felicia-Amalia Langer diese Auszeichnung auch erhalten hat, obwohl sie, wie der ZdJ wettert, ihr Jüdischsein als Fahne vor sich her trägt. Trag Du nicht auch Dein Jüdischsein als Fahne vor Dir her, sonst wird das vielleicht doch nix mit Deinem Bundesverdienstkreuz.

Wenn du mir jetzt noch erläutern würdest, was das Ganze mit meinem Jüdischsein und mit Gerechtigkeit zu tun hat, dann wäre ich dir sehr verbunden.

Servus umananda

Andreas63
21.11.2009, 09:51
Auch heute überlegen sich ganz, ganz viele Leute ganz genau, was sie sagen, wieviel sie sagen und zu wem sie etwas sagen.
Das ist die entscheidende Aussage. Viele der hier schrebenden Linksknaller begreifen einfach nicht, daß es schon zu allen Zeiten gefährlich war, einen vom Regime abweichenden Standpunkt zu vertreten. Auch und gerade in der ach so freiheitlichen 'BRD'.

Aber sie hätten natürlich im Krieg einen Befehl verweigert. Wer's glaubt, wird seelig. Genau so, wie sie dem jetzigen Regime den Speichel lecken, so hätten sie in der DDR oder eben bei den Nazis eifrig mitgemacht. Es sind immer die gleichen, wiederlichen Mitläufer, die Unterdrückung erst möglich machen.

Mayer III
21.11.2009, 23:51
Erstens war das ein Massaker und keine standrechtliche Erschießung und zweitens handelte es sich bei den Mördern um eine kriminelle Vereinigung. Es geht auch nicht mehr um Gerechtigkeit, sondern um Aufarbeitung.

Wie lange dieser mörderischer Greis nun einsitzen muss oder ob er gleich ins Plegeheim eingewiesen wird, ist doch völlig nebensächlich. Außerdem ist es wenigstens ein gerechter Ausgleich dafür, wenn man an die Opfer denkt, dass dieser Greis mit der Erkenntnis sein Dasein beschließen muss, in dem er öffentlich als bestalischer Mörder bezeichnet wird. Vielleicht pocht ja noch a bisserl menschliche Würde in seine Mördergrube. Ein Mensch, der so lange mit einem solchen Verbrechen leben konnte, ist eigentlich kein Mensch.

Servus umananda

Sie scheinen sich ja schon intensiv mit diesem Fall beschäftigt zu haben. Es sind allerdings noch einige Fragen offen:
1. Gibt es glaubwürdige Zeugen ?
2. Sind die Opfer namentlich bekannt ?
3. War es eine Aktion im Rahmen der Partisanenbekämpfung ?

Da Sie diesen "mörderischen Greis" ja nun schon vorverurteilt haben, dürfte Ihnen die Beantwortung meiner Fragen sicherlich nicht schwer fallen.

Pythia
22.11.2009, 01:18
Wenn du mir jetzt noch erläutern würdest, was das Ganze mit meinem Jüdischsein und mit Gerechtigkeit zu tun hat, dann wäre ich dir sehr verbunden.Jüdischsein hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, außer daß man Beides nicht als Fahne vor sich her tragen sollte. Es hat eben Niemand Recht, weil er oder sie glaubt Recht zu haben, und es hat auch Niemand Recht, weil er oder sie jüdisch ist.
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Selbst wenn hierzuland vor Gericht auch schonmal ein von einem Besoffenem Überfahrener schuldig befunden wird, falls der besoffene Fahrer Jude ist. Gerecht ist es dennoch nicht. Leute, die Jüdischsein oder Gerechigkeit als Fahne vor sich hertragen, sind eben sogar dem ZdJ suspekt.
http://www.24-carat.de/Forum/L-635.GIF
Und vorgerichtliche Urteile, wie Du sie fällst, sind in keinem Fall gerecht. Hier sind Leute erst dann schuldig, wenn ein Gericht sie schuldig befunden hat und alle Einspruchfriisten ohne Einspruch verstrichen sind, denn Einsprüche stellen ja erst einmal die gerichtliche Entscheidung in Frage.

Odin
22.11.2009, 01:23
Heil Dir, alter Soldat!