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Vollständige Version anzeigen : Das Recht auf Arbeit in der NRW-Verfassung.



vader
04.11.2009, 14:53
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassung_NRW.jsp

Artikel 24

(1) Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.

(2) Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.

(3) Das Recht auf einen ausreichenden, bezahlten Urlaub ist gesetzlich festzulegen.

Wie weit sind die Parteien in NRW Verfassungskonform?
Und wie weit wird dieser Artikel 24 durchgesetzt?
Kennt jemand sein Recht auf Arbeit?

Um Anregungen wird gebeten.

Paul Felz
04.11.2009, 14:55
[.....]

(2) Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.
[...]


Wie soll das denn gehen?

GG146
04.11.2009, 14:59
http://www.landtag.nrw.de/portal​/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassun​g_NRW.jsp

Artikel 24

(1) Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.

(2) Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.

(3) Das Recht auf einen ausreichenden, bezahlten Urlaub ist gesetzlich festzulegen.

Wie weit sind die Parteien in NRW Verfassungskonform?
Und wie weit wird dieser Artikel 24 durchgesetzt?
Kennt jemand sein Recht auf Arbeit?

Um Anregungen wird gebeten.

Wie bereits auf dem anderen Strang gesagt...

Sieht fast so aus, als wären in NRW alle Politiker ausser denen von der Linkspartei Verfassungsfeinde... :]

Im Ernst, diese beiden (fett markierten) Sätze in der NRW - Verfassung fallen in die in Deutschland immer bedeutendere Rubrik mit der Überschrift "Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe".

GG146
04.11.2009, 15:00
Wie soll das denn gehen?

Aha ... noch ein Verfassungsdefätist...

vader
04.11.2009, 15:01
Wie soll das denn gehen?


das ist das gesetz...., und wer kennt das?.......

das ist verfassungsgemäß zugesichert......

Paul Felz
04.11.2009, 15:01
Aha ... noch ein Verfassungsdefätist...

In diesem Falle ist die Verfassung schlichtweg unlogisch und wirtschaftlich gesehen kriminell.

Don
04.11.2009, 15:09
das ist das gesetz...., und wer kennt das?.......

das ist verfassungsgemäß zugesichert......

Dann entnimm Deinen Lohn der Verfassung.

leuchtender Phönix
04.11.2009, 15:25
http://www.landtag.nrw.de/portal​/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassun​g_NRW.jsp

Artikel 24

(1) Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.

(2) Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.

(3) Das Recht auf einen ausreichenden, bezahlten Urlaub ist gesetzlich festzulegen.

Wie weit sind die Parteien in NRW Verfassungskonform?
Und wie weit wird dieser Artikel 24 durchgesetzt?
Kennt jemand sein Recht auf Arbeit?

Um Anregungen wird gebeten.

Durchgesetzt? So etwas kann man nicht durchsetzen. Das sind alles Wischi-Waschi-Formulierungen ohne klare Aussagen.

Worin definiert sich das "Wohl des Menschen". (Recht auf Arbeit hat jeder)
Was ist ein "der Leistung entsprechender Lohn"?
Was ist ausreichender Urlaub? (wird sowieso im Bundesurlaubsgesetz festgelegt)

Paul Felz
04.11.2009, 15:30
Durchgesetzt? So etwas kann man nicht durchsetzen. Das sind alles Wischi-Waschi-Formulierungen ohne klare Aussagen.

Worin definiert sich das "Wohl des Menschen". (Recht auf Arbeit hat jeder)
Was ist ein "der Leistung entsprechender Lohn"?
Was ist ausreichender Urlaub? (wird sowieso im Bundesurlaubsgesetz festgelegt)

Soweit wollte ich gar nicht. Ist doch viel einfacher.

Wenn jemand 3 Stunden im Jahr einen Stein 8 Meter weit trägt, was ist dann sein leistungsgerechter Lohn? Und wie ernährt er davon eine Familie?

GG146
04.11.2009, 15:33
In diesem Falle ist die Verfassung schlichtweg unlogisch und wirtschaftlich gesehen kriminell.

Unsere Verfassung ist kriminell?? ?(

Das wäre ja schlimm ... aber zum Glück geht das GG den Landesverfassungen vor. In Hessen gibt`s auf dem Verfassungspapier sogar noch die Todesstrafe, wird aber vom Art. 102 GG derogiert (verdrängt).

vader
04.11.2009, 15:33
nochmal........, das steht so in der verfassung von nrw........

und ich bewerbe mich gleich bei don..., der muß mir nämlich dann arbeit geben......., ich habe ein recht darauf......., und don ist ja nunmal arbeitgeber, wenn ich das so richtig gelesen habe.......

Paul Felz
04.11.2009, 15:36
nochmal........, das steht so in der verfassung von nrw........

und ich bewerbe mich gleich bei don..., der muß mir nämlich dann arbeit geben......., ich habe ein recht darauf......., und don ist ja nunmal arbeitgeber, wenn ich das so richtig gelesen habe.......

Dann viel Spaß beim Einklagen.

vader
04.11.2009, 15:38
Unsere Verfassung ist kriminell?? ?(

Das wäre ja schlimm ... aber zum Glück geht das GG den Landesverfassungen vor. In Hessen gibt`s auf dem Verfassungspapier sogar noch die Todesstrafe, wird aber vom Art. 102 GG derogiert (verdrängt).



interessant......, wirklich........, die todesstrafe......., und wenn die nicht in der verfassung steht, heißt das, dass es in hessen dann noch geben darf?......, und sollten dann eventuell verfassungsfeinde in hessen hingerichtet werden dürfen?.....

das ist eine rein hypotethische frage....., die aber auch ignoranten von rechten und gesetzen sich stellen dürfen......

GG146
04.11.2009, 15:39
nochmal........, das steht so in der verfassung von nrw........

und ich bewerbe mich gleich bei don..., der muß mir nämlich dann arbeit geben......., ich habe ein recht darauf......., und don ist ja nunmal arbeitgeber, wenn ich das so richtig gelesen habe.......

Das behauptet er wenigstens.

Aber selbst wenn das stimmen würde, wäre die NRW - Verfassung für ihn nicht maßgeblich, weil er in Bayern residiert.

Don
04.11.2009, 15:40
nochmal........, das steht so in der verfassung von nrw........

und ich bewerbe mich gleich bei don..., der muß mir nämlich dann arbeit geben......., ich habe ein recht darauf......., und don ist ja nunmal arbeitgeber, wenn ich das so richtig gelesen habe.......

Blöd für dich. Don sitzt in Bayern.

Paul Felz
04.11.2009, 15:40
Das behauptet er wenigstens.

Aber selbst wenn das stimmen würde, wäre die NRW - Verfassung für ihn nicht maßgeblich, weil er in Bayern residiert.

Ich bin zwar kein Arbeitgeber (mehr), aber selbständig und könnte Leute einstellen. Zudem wohne ich in NRW.

Verklage mich.

leuchtender Phönix
04.11.2009, 15:41
Soweit wollte ich gar nicht. Ist doch viel einfacher.

Wenn jemand 3 Stunden im Jahr einen Stein 8 Meter weit trägt, was ist dann sein leistungsgerechter Lohn? Und wie ernährt er davon eine Familie?

Ach was. Da würde sich bestimmt einer finden, der die physikalische Leistung als Maßstab nimmt.

Don
04.11.2009, 15:42
Das behauptet er wenigstens.

Lügen angebliche ehemalige Rechtsabteilungsleiter immer so?
Don hatte mal einen Angestellten, ist ansonsten aber lediglich selbständig und behauptete nie etwas anderes.

Paul Felz
04.11.2009, 15:42
Ach was. Da würde sich bestimmt einer finden, der die physikalische Leistung als Maßstab nimmt.

Ist aber Pech, wenn er waagerecht transportiert, oder gar bergab :D

Don
04.11.2009, 15:43
Ach was. Da würde sich bestimmt einer finden, der die physikalische Leistung als Maßstab nimmt.

Da wird es aber dünn, bei den paar Wattstunden.

leuchtender Phönix
04.11.2009, 15:43
nochmal........, das steht so in der verfassung von nrw........

und ich bewerbe mich gleich bei don..., der muß mir nämlich dann arbeit geben......., ich habe ein recht darauf......., und don ist ja nunmal arbeitgeber, wenn ich das so richtig gelesen habe.......

Du hast zwar das Recht zu arbeiten aber keiner hat die Pflicht dich einzustellen. Von der Einstellung, von jemandem, der glaubt wegen solch einem solchen Artikel anspruch auf Arbeit zu haben, würde ich abraten.

GG146
04.11.2009, 15:43
Ich bin zwar kein Arbeitgeber (mehr), aber selbständig und könnte Leute einstellen. Zudem wohne ich in NRW.

Verklage mich.

Nur gegenüber dem Staat gilt eine deutsche Verfassung unmittelbar, zwischen Bügern nur höchst ausnahmsweise...

aber nach dem Wortlaut des Artikel 24 Abs. 1 der NRW - Verfassung müsste man eigentlich einen Arbeitsplatz beim Land NRW einklagen können..


Wir können ja hier mal einen Prozesskostenhilfefonds aufmachen :cool:

... oder wir suchen uns einen Arbeitslosen in NRW mit Rechtsschutzversicherung...

GG146
04.11.2009, 15:47
Lügen angebliche ehemalige Rechtsabteilungsleiter immer so?
Don hatte mal einen Angestellten, ist ansonsten aber lediglich selbständig und behauptete nie etwas anderes.

Dann hat eben die Art und Weise dieser Behauptung bzw. der Kontext irgendwo impliziert, dass Du ein grosser Boss seist, Forenpöbler.

lupus_maximus
04.11.2009, 15:48
nochmal........, das steht so in der verfassung von nrw........

und ich bewerbe mich gleich bei don..., der muß mir nämlich dann arbeit geben......., ich habe ein recht darauf......., und don ist ja nunmal arbeitgeber, wenn ich das so richtig gelesen habe.......

Sehr gut, als Unternehmer habe ich mit der Privatautonomie das Recht, mir den Arbeitnehmer nach meinen Wünschen auszusuchen!

Nach meinem Wissenstand, muß ich keine Berufs-Trottel einstellen!

vader
04.11.2009, 15:51
es geht hier nicht um das einklagen bei usern hier, ob in bayern oder nrw......, es geht hier um ein recht, welches noch nie angewandt wurde, oder?....

aber es wäre mal interessant bei paul fetz, der ja hier zugibt, selbständig zu sein und angestellte beschäftigt, einen arbeitsplatz ein zu klagen mit den vorgaben des gesetzes von nrw........

das könnte auch eine buchprüfung beinhalten, ob und wieweit er einen mitarbeiter noch beschäftigen könnte oder nicht......, eine mehr als interessante these.......

vader
04.11.2009, 15:52
Sehr gut, als Unternehmer habe ich mit der Privatautonomie das Recht, mir den Arbeitnehmer nach meinen Wünschen auszusuchen!

Nach meinem Wissenstand, muß ich keine Berufs-Trottel einstellen!



für dich gilt das eh nicht......, also, keine angst........

Paul Felz
04.11.2009, 15:54
es geht hier nicht um das einklagen bei usern hier, ob in bayern oder nrw......, es geht hier um ein recht, welches noch nie angewandt wurde, oder?....

aber es wäre mal interessant bei paul fetz, der ja hier zugibt, selbständig zu sein und angestellte beschäftigt, einen arbeitsplatz ein zu klagen mit den vorgaben des gesetzes von nrw........

das könnte auch eine buchprüfung beinhalten, ob und wieweit er einen mitarbeiter noch beschäftigen könnte oder nicht......, eine mehr als interessante these.......

Leseschwierigkeiten? Ich habe keine Angestellten. Das ist schon lange her.

Allerdings könnte ich welche einstellen. Mache ich aber nicht.

leuchtender Phönix
04.11.2009, 15:58
es geht hier nicht um das einklagen bei usern hier, ob in bayern oder nrw......, es geht hier um ein recht, welches noch nie angewandt wurde, oder?....

Du hast echt keinen Schimmer. Dieses Recht kommt permanent zum Einsatz. Recht auf Arbeit bedeutet, das man Arbeiten darf aber es beinhaltet nicht, das dir Jemand Arbeit geben muss.


aber es wäre mal interessant bei paul fetz, der ja hier zugibt, selbständig zu sein und angestellte beschäftigt, einen arbeitsplatz ein zu klagen mit den vorgaben des gesetzes von nrw........

Als was denn? Du kannst warscheinlich nicht einmal Kaffee kochen. Vielleicht taugst Du ja was als Pauls neuer Fußabtreter.


das könnte auch eine buchprüfung beinhalten, ob und wieweit er einen mitarbeiter noch beschäftigen könnte oder nicht......, eine mehr als interessante these.......

Wenn so etwas droht, wird sich Paul schnell ins Ausland absetzen. Ich würde auch nicht auf die Idee kommen, mir irgendwelche dumme Arbeitslose aufhalsen zu lassen.

lupus_maximus
04.11.2009, 15:58
es geht hier nicht um das einklagen bei usern hier, ob in bayern oder nrw......, es geht hier um ein recht, welches noch nie angewandt wurde, oder?....

aber es wäre mal interessant bei paul fetz, der ja hier zugibt, selbständig zu sein und angestellte beschäftigt, einen arbeitsplatz ein zu klagen mit den vorgaben des gesetzes von nrw........

das könnte auch eine buchprüfung beinhalten, ob und wieweit er einen mitarbeiter noch beschäftigen könnte oder nicht......, eine mehr als interessante these.......
Alles Quatsch, es gibt weder ein Recht auf Arbeit noch ein Recht auf Ernährung!
Es gibt nur eine Pflicht für jeden, sich selber zu ernähren und nicht auf Kosten der Steuerzahler. Deshalb, nieder mit den Steuern, damit diese Pflicht eingehalten werden kann!

lupus_maximus
04.11.2009, 16:05
Leseschwierigkeiten? Ich habe keine Angestellten. Das ist schon lange her.

Allerdings könnte ich welche einstellen. Mache ich aber nicht.
Mit AN fängt bei Unternehmern der Pleitegeier an zu kreisen, jedenfalls in Deutschland.

vader
04.11.2009, 16:15
uiuiuiuiuiui......, bei den gedanken geht dem einen oder anderen aber der hintern auf grundeis, oder?

man kann die schweißperlen schon die stirn runterlaufen sehen......

wieso liest man den text nicht?...., da steht alles drin....

GG146
04.11.2009, 16:17
das könnte auch eine buchprüfung beinhalten, ob und wieweit er einen mitarbeiter noch beschäftigen könnte oder nicht......, eine mehr als interessante these.......

Das wäre vielleicht eine Idee - wer betriebswirtschaftlich eindeutig in der Lage dazu ist, muss Leute einstellen.

Eine entsprechende Regelung wäre jedenfalls von der Sozialpflichtigeit des Eigentums nach dem Grundgesetz gedeckt und durch Art. 24 NRW möglicherweise sogar geboten... :cool:

Das könnte aber einen gewissen Nachteil im internationalen bzw. als Landesgesetz im überregionalen Standortwettbewerb mit sich bringen... :rolleyes:

Don
04.11.2009, 16:32
Dann hat eben die Art und Weise dieser Behauptung bzw. der Kontext irgendwo impliziert, dass Du ein grosser Boss seist, Forenpöbler.

Ich bin nicht verantwortlich für die Interpretationskapriolen von Leuten, die in jedem zweiten Satz mit Prozessen drohen.

Paul Felz
04.11.2009, 16:36
Das wäre vielleicht eine Idee - wer betriebswirtschaftlich eindeutig in der Lage dazu ist, muss Leute einstellen.

Eine entsprechende Regelung wäre jedenfalls von der Sozialpflichtigeit des Eigentums nach dem Grundgesetz gedeckt und durch Art. 24 NRW möglicherweise sogar geboten... :cool:

Das könnte aber einen gewissen Nachteil im internationalen bzw. als Landesgesetz im überregionalen Standortwettbewerb mit sich bringen... :rolleyes:

Ja klar. We betriebswirtschaftlich dazu in der Lage ist :rolleyes:

Lerne erst mal die Grundbegriffe

lupus_maximus
04.11.2009, 16:37
Das wäre vielleicht eine Idee - wer betriebswirtschaftlich eindeutig in der Lage dazu ist, muss Leute einstellen.

Eine entsprechende Regelung wäre jedenfalls von der Sozialpflichtigeit des Eigentums nach dem Grundgesetz gedeckt und durch Art. 24 NRW möglicherweise sogar geboten... :cool:

Das könnte aber einen gewissen Nachteil im internationalen bzw. als Landesgesetz im überregionalen Standortwettbewerb mit sich bringen... :rolleyes:
Das GG verpflichtet mich nur, mein Eigentum zu behalten und nicht an Sozial-Schmarotzer herauszugeben!
Dies beinhaltet die Sozialbindung.

GG146
04.11.2009, 17:04
Ja klar. We betriebswirtschaftlich dazu in der Lage ist :rolleyes:

Lerne erst mal die Grundbegriffe

Was ist daran technisch falsch?



Das GG verpflichtet mich nur, mein Eigentum zu behalten und nicht an Sozial-Schmarotzer herauszugeben!
Dies beinhaltet die Sozialbindung.

Jedenfalls ist im GG nirgends von einem Recht auf Arbeit die Rede, in der Landesverfassung NRW schon.

Dass die Sozialbindung beinhaltet, alle Kohle nur für sich zu behalten, möchte ich allerdings bezweifeln. :]

klartext
04.11.2009, 17:07
es geht hier nicht um das einklagen bei usern hier, ob in bayern oder nrw......, es geht hier um ein recht, welches noch nie angewandt wurde, oder?....

aber es wäre mal interessant bei paul fetz, der ja hier zugibt, selbständig zu sein und angestellte beschäftigt, einen arbeitsplatz ein zu klagen mit den vorgaben des gesetzes von nrw........

das könnte auch eine buchprüfung beinhalten, ob und wieweit er einen mitarbeiter noch beschäftigen könnte oder nicht......, eine mehr als interessante these.......

In der Verfassung der DDR stand auch das Recht auf Arbeit, aber auch die Pflicht zur arbeit. Wenn man die Verfassung dahingehend ergänzen würde, hätte ich nichts dagegen. Rechte ziehen auch immer Pflichten nach sich.

vader
04.11.2009, 17:21
In der Verfassung der DDR stand auch das Recht auf Arbeit, aber auch die Pflicht zur arbeit. Wenn man die Verfassung dahingehend ergänzen würde, hätte ich nichts dagegen. Rechte ziehen auch immer Pflichten nach sich.


endlich auch mal ein vernünftiger post..........

Caly
04.11.2009, 17:44
Das Recht auf Arbeit bedeutet auch das jemand anderes GEZWUNGEN wird jemanden einzustellen. Dies kann nur nach hinten losgehen, zudem ist es gegen grundlegende Prinzipien der Marktwirtschaft, ja selbst gegen die der sozialen MW.

Aber OK, setzen wir das Recht auf Arbeit durch, aber wenn ein Unternehmer schon die Pflicht hat Arbeiter einzustellen die er nicht braucht, so sollte er das Recht bekommen das seine Ware aufgekauft wird. Das wäre zumindest konsequent. :]

Querulantin
04.11.2009, 17:49
Das einzige Recht eines Sklavens ist das Recht auf Arbeit!

Paul Felz
04.11.2009, 17:56
Das Recht auf Arbeit bedeutet auch das jemand anderes GEZWUNGEN wird jemanden einzustellen. Dies kann nur nach hinten losgehen, zudem ist es gegen grundlegende Prinzipien der Marktwirtschaft, ja selbst gegen die der sozialen MW.

Aber OK, setzen wir das Recht auf Arbeit durch, aber wenn ein Unternehmer schon die Pflicht hat Arbeiter einzustellen die er nicht braucht, so sollte er das Recht bekommen das seine Ware aufgekauft wird. Das wäre zumindest konsequent. :]

Einverstanden, wenn das auch für Dienstleistungen gilt.

GG146
04.11.2009, 18:02
Das Recht auf Arbeit bedeutet auch das jemand anderes GEZWUNGEN wird jemanden einzustellen. Dies kann nur nach hinten losgehen, zudem ist es gegen grundlegende Prinzipien der Marktwirtschaft, ja selbst gegen die der sozialen MW.

Aber OK, setzen wir das Recht auf Arbeit durch, aber wenn ein Unternehmer schon die Pflicht hat Arbeiter einzustellen die er nicht braucht, so sollte er das Recht bekommen das seine Ware aufgekauft wird. Das wäre zumindest konsequent. :]


.... oder das Recht auf finanziellen Ersatz für betriebliche Leerläufe, die durch die Rechtspflicht zur Einstellung von zusätzlichen Leuten entstehen, so dass das jedenfalls für die Unternehmen kostenneutral wäre.

Ob sich das für den Staat lohnen würde, statt Sozialleistungen zig Milliarden an Entschädigungen für den Eingiriff in das Eigentumsrecht zu zahlen, wäre die eigentlich interessante Frage.

Die Beantwortung ist m. M. n. davon abhängig, wie sich Schwarzarbeit volkswirtschaftlich und für den Fiskus auswirkt. Die würde nämlich drastisch zurückgehen, wegen mit dem Recht auf Arbeit auch eine Pflicht zur Arbeit eingeführt würde bzw. das Recht auf Sozialleistungen dadurch ersetzt würde. Es hätte ja niemand mehr Tagesfreizeit zum Schwarzarbeiten.

Querulantin
04.11.2009, 18:03
Das Recht auf Arbeit bedeutet auch das jemand anderes GEZWUNGEN wird jemanden einzustellen. Dies kann nur nach hinten losgehen, zudem ist es gegen grundlegende Prinzipien der Marktwirtschaft, ja selbst gegen die der sozialen MW.

Aber OK, setzen wir das Recht auf Arbeit durch, aber wenn ein Unternehmer schon die Pflicht hat Arbeiter einzustellen die er nicht braucht, so sollte er das Recht bekommen das seine Ware aufgekauft wird. Das wäre zumindest konsequent. :]Ganz genau, und nicht nur das Recht, einen garantierten Absatz zu bekommen, sondern auch einen garantieren und kostendeckenden Preis sowie etwas Gewinn. Darüber würden sich die Bauern bei aktuellen Milchpreisen sicher freuen. Aber wollen wir das bei allen Produkten?:rolleyes:

Ich denke nicht.

Mit freundlichen Grüßem
Querulant

Caly
04.11.2009, 19:40
Einverstanden, wenn das auch für Dienstleistungen gilt.

Die viel bessere Frage ist, ob du die "Dienstleistungen" aller (wirklich aller) anderer Zwangsabnehmen willst. ;)

Caly
04.11.2009, 19:46
Ganz genau, und nicht nur das Recht, einen garantierten Absatz zu bekommen, sondern auch einen garantieren und kostendeckenden Preis sowie etwas Gewinn. Darüber würden sich die Bauern bei aktuellen Milchpreisen sicher freuen. Aber wollen wir das bei allen Produkten?:rolleyes:

Ich denke nicht.

Mit freundlichen Grüßem
Querulant


Bei einen Recht auf Arbeit wird auch kein Unternehmer gefragt ob dieser den neuen Arbeitnehmer bei sich wirklich einstellen will, er wird einfach dazu gezwungen, also warum ein Verbraucher gefragt werden ob er das Produkt wirklich will? Konsequent (also äquivalent bescheuert) wäre den Verbraucher ohne ihn zu fragen dazu zu zwingen das Produkt zu kaufen und das natürlich, nicht zu vergessen, zu einen "sozialverträglichen" Preis.

Manfred_g
04.11.2009, 20:00
Dann entnimm Deinen Lohn der Verfassung.

Wollte ich grade sinngemäß sagen. Wenn auf Papier gedruckter Unsinn Werte erzeugen könnte, gäbe es bald gar keine Arbeitsplätze mehr - ausser in der Papierherstellung.

Paul Felz
04.11.2009, 20:05
Die viel bessere Frage ist, ob du die "Dienstleistungen" aller (wirklich aller) anderer Zwangsabnehmen willst. ;)

Es reicht mir, wenn meine abgenommen wird ;)

Manfred_g
04.11.2009, 20:06
Bei einen Recht auf Arbeit wird auch kein Unternehmer gefragt ob dieser den neuen Arbeitnehmer bei sich wirklich einstellen will, er wird einfach dazu gezwungen, also warum ein Verbraucher gefragt werden ob er das Produkt wirklich will? Konsequent (also äquivalent bescheuert) wäre den Verbraucher ohne ihn zu fragen dazu zu zwingen das Produkt zu kaufen und das natürlich, nicht zu vergessen, zu einen "sozialverträglichen" Preis.

Das "Recht auf Arbeit" in einer demokratisch freiheitlichen Verfassung kann meines Erachtens nichts anderes bedeuten, als daß der Staat keine zu hohen Hürden aufbauen darf, die Menschen in ihrer gewünschten Berufsausübung einzuschränken. Alles andere ist Unfug.

Querulantin
04.11.2009, 23:26
http://www.landtag.nrw.de/portal​/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassun​g_NRW.jsp

Artikel 24

(1) Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.

(2) Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.

(3) Das Recht auf einen ausreichenden, bezahlten Urlaub ist gesetzlich festzulegen...
Hallo Forum,

ich hatte jetzt auf ein paar Juristen gewartet, die hierzu Stellung nehmen. Dann versuche ich mal meine Interpretationen:

zu Punkt (3): Das war nach dem Krieg überhaupt keine Selbstverständlichkeit. Oder wenn ich gar an früh kapitalistische Arbeitszeiten von 12 Stunden am Tag und das 6,5 Tage die Wochen, also mit einem freien Sonntag morgen zum in die Kirche gehen denke. Aber das ist ja mit dem heutigen gesetzlich geregelten Urlaubstagen geklärt.

zu Punkt (2): Auch dazu muss man an Zeiten denken, als z.B. Lehrstellen noch bezahlte Ausbildungen waren. Hungerlöhne gab es in der Tat in der Weltwirtschaftskrise. Das ist ja ähnlich dem heutigen Ansatz von Mindestlöhnen zu sehen. Offen bleibt dabei immer, was gleiche Tätigkeit, also auch gleiche Leistung ist. Selbst am Band mit vorgegebenem Takt ist die Leistung mitnichten gleich, wenn auch die Fehlerquote mit einbezogen wird. Und das unabhängig vom Geschlecht etc. bezahlt werden soll, ist doch auch heute noch nicht in all Konsequenz umgesetzt.

zu Punkt (1): jetzt wird es schwierig. Den ersten Satz finde ich bemerkenswert. Aber wir leben auch in einer sozialen Marktwirtschaft. Eigentum verpflichtet, wie es so schön heißt, weshalb auch immer noch Zwangsenteignungen möglich sind. Auch der zweite Satz ist bemerkenswert und sollte hin und wieder mal zu Anwendung finden, wenn es um heutige Gewinnquoten geht. Aber wer legt fest, wie viel vernünftig und angemessen ist? Und wie ist das Wohl zu definieren. Das ist schwammig wie der Begriff der Menschenwürde.

Den eigentlichen Aufhänger dieses Beitrages verstehe ich nach mehrmaligem Lesen ganz anders. Ich sehe ihn negativ, das niemand auf Grund von Religion, Volk etc. AUSGESCHLOSSEN werden darf. Damit wäre z.B. der radikalen Erlass hinterfragbar, der Menschen nur auf Basis von politischen Meinungen von der Arbeit ausschließt. Ein einklagbares Recht auf eine Arbeitsstelle lese ich nicht wirklich aus dem Satz.

Mit freundlichen Grüßen
Querulant

Nationalix
05.11.2009, 05:26
Unsere Verfassung ist kriminell?? ?(

Das wäre ja schlimm ... aber zum Glück geht das GG den Landesverfassungen vor. In Hessen gibt`s auf dem Verfassungspapier sogar noch die Todesstrafe, wird aber vom Art. 102 GG derogiert (verdrängt).

Demnächst werden Grundgesetz und Landesverfassungen durch den Lissabonvertrag derogiert.

GG146
05.11.2009, 12:06
Demnächst werden Grundgesetz und Landesverfassungen durch den Lissabonvertrag derogiert.

Das werden wir sehen, das Bundesverfassungsgericht hat in den sogenannten "solange" - Entscheidungen eine vollständige Verdrängung des deuschen Grundgesetzes ausgeschlossen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Solange_I

http://de.wikipedia.org/wiki/Solange_II

GG146
05.11.2009, 12:10
zu Punkt (1): jetzt wird es schwierig. Den ersten Satz finde ich bemerkenswert. Aber wir leben auch in einer sozialen Marktwirtschaft. Eigentum verpflichtet, wie es so schön heißt, weshalb auch immer noch Zwangsenteignungen möglich sind. Auch der zweite Satz ist bemerkenswert und sollte hin und wieder mal zu Anwendung finden, wenn es um heutige Gewinnquoten geht. Aber wer legt fest, wie viel vernünftig und angemessen ist? Und wie ist das Wohl zu definieren. Das ist schwammig wie der Begriff der Menschenwürde.

Auf jeden Fall würde die Sozialpflicht des Eigentums eine Einschränkung der Freiheit im Umgang mit dem eigenen Betrieb rechtfertigen, wenn dadurch der substantielle Wert des Eigentums nicht entschädigungslos geschmälert würde.

Die Pflicht zur Einstellung von mehr Arbeitnehmern, als der Betrieb für seine eigenen Zwecke braucht, setzte also voraus, dass der Staat die Kosten dafür trägt. Sonst wäre das wegen Verletzung der Eigentumsgarantie verfassungswidrig.

vader
05.11.2009, 15:05
der link wurde aktualisiert.

Don
05.11.2009, 15:13
........Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.......

Die Ersteller dieser Verfassung waren noch so klug, hier den Begriff Arbeit zu verwenden. Und nicht Job oder bezahlte Anwesenheit.

Wohl wissend, daß kein Berufsforderer jemals auf die Idee kommen wird, sein Recht auf Arbeit einzuklagen.

Grenzer
05.11.2009, 15:51
es geht hier nicht um das einklagen bei usern hier, ob in bayern oder nrw......, es geht hier um ein recht, welches noch nie angewandt wurde, oder?....

aber es wäre mal interessant bei paul fetz, der ja hier zugibt, selbständig zu sein und angestellte beschäftigt, einen arbeitsplatz ein zu klagen mit den vorgaben des gesetzes von nrw........

das könnte auch eine buchprüfung beinhalten, ob und wieweit er einen mitarbeiter noch beschäftigen könnte oder nicht......, eine mehr als interessante these.......

Dieser Artikel sieht ja aus ,wie aus der DDR-Verfassung geklaut.
Dort hatte praktisch jedermann ein verfassungsmässiges Recht auf Arbeit !
Hat zwar den Staat umgebracht, aber seinen Bewohnern gings dabei nicht so übel.........

politisch Verfolgter
05.11.2009, 19:35
Als Anbieter ist man Hersteller, die Wirtschaft und das Kapital.
Dazu benötigen wir eine AnbieterAbgaben- und -RechtsOrdnung, Wirtschaftswissenschaften und Großrechner für goldene Netzwerke, deren Effizienz mit der Anzahl ihrer Mitglieder und bezahlenden Nutzer exponenziell zu nimmt.
Alle Gesetze und Institutionen sind ein Verbrechen, die teilleistungsreduziert umverteilungs-marginalisierte Kostenfaktoren, sog. "Arbeitnehmer" deklarieren.

Arbeiten ist anbieten.
Der Rechtsraum bedingt Anbieterrecht.
Anbieter benötigen Netzwerke zwecks Kaufkraftmaximierung per Erwerbsphase.
Die DDR war ein dortiges ÖD-Terrorkonstrukt, nicht viel besser als der NS-ÖD.
Auch in GesamtD haben wir ÖD-Terror per Arbeitsgesetzgebung.
Der Dreck muß weg, AnbieterRecht muß her.

Querulantin
05.11.2009, 20:13
Dieser Artikel sieht ja aus ,wie aus der DDR-Verfassung geklaut.
Dort hatte praktisch jedermann ein verfassungsmässiges Recht auf Arbeit !
Hat zwar den Staat umgebracht, aber seinen Bewohnern gings dabei nicht so übel.........
Naja, wenn ein wirtschaftlicher Lebensstandart unter einem heutigen Hart IV Satz als "nicht übel" angesehen wird, dann mag das stimmen.

politisch Verfolgter
06.11.2009, 10:18
Marktwirtschaft bedingt das Recht auf Anbieterstatus per Berufsausbildung.
Der Rechtsraum hat goldene Anbieternetze zu bezwecken, die Kaufkraftmaximierung per Erwerbsphase herstellen.
Stattdessen läßt das Regime Finanzblasen füllen, Fremdvermögen bewirtschaften und Fremdkredite per Gesetz abtragen.
Es geht nicht um Finanzbelange Anderer, sondern um möglichst kaufkräftigen Nachfragern möglichst lukratives Anbieten.
Anbieterprofit gibts nur aus Nachfragertaschen.
Das Regime stranguliert die Marktwirtschaft per Sozialstaat, wozu es einschlägige ÖD-Chargen zwangsfinanzieren läßt.
Den daraus entstehenden SpaltungsDreck läßt es von seinen Opfern untereinander zwangsfinanzieren.
Damit bezweckt es die VermögensFaktor 320 bis 933 Parallelwelten.

GG146
06.11.2009, 10:59
Dieser Artikel sieht ja aus ,wie aus der DDR-Verfassung geklaut.
Dort hatte praktisch jedermann ein verfassungsmässiges Recht auf Arbeit !
Hat zwar den Staat umgebracht, aber seinen Bewohnern gings dabei nicht so übel.........

Der Artikel 24 Landesverfassung NRW ist auch weitestgehend inhaltsgleich mit dem Artikel 23 der Menschenrechtserklärung zur UNO - Charta:


Artikel 23

Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. (http://de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte)

Der Norm sind alle UNO - Mitgliedsstaaten verpflichtet, auch die ohne jedes soziale Netz. Der Unterschied zwischen "Recht haben und Recht kriegen" ist also keine deutsche Besonderheit.

Mark Mallokent
06.11.2009, 11:51
Die Ersteller dieser Verfassung waren noch so klug, hier den Begriff Arbeit zu verwenden. Und nicht Job oder bezahlte Anwesenheit.

Wohl wissend, daß kein Berufsforderer jemals auf die Idee kommen wird, sein Recht auf Arbeit einzuklagen.

Man hätte zur Präzisierung schreiben sollen: "Jeder hat das Recht auf unbezahlte Arbeit". :smoke:

politisch Verfolgter
06.11.2009, 13:42
Anbieten bedingt goldene Netzwerke.
Erst mit ihnen ist der Profit mental leistungsadäquat vernetzungsoptimiert high tech basiert gruppenintelligent moderiert zu generieren, während er leistungsanteilig abgeschöpft wird.
Das haben AnbieterAbgaben, Wirtschaftswissenschaften und Großrechner zu flankieren.
Erst aus den Taschen dadurch per Erwerbsphase Kaufkraftmaximierter gibts marktwirtschaftliche AnbieterProfitmaximierung.
Diese pure ökonomische Vernunft hat Rechtsraumszweck freier Marktwirtschaft zu sein, einer grundrechtskonformen Leistungsgesellschaft.
Anbieterprofit ist Rechtsraumszweck.

tommy3333
06.11.2009, 17:15
uiuiuiuiuiui......, bei den gedanken geht dem einen oder anderen aber der hintern auf grundeis, oder?

man kann die schweißperlen schon die stirn runterlaufen sehen......

wieso liest man den text nicht?...., da steht alles drin....

http://sebastian.ramrod-network.de/Bilder/Sack_Reis01.jpg

politisch Verfolgter
06.11.2009, 17:25
Der GEZ-ÖD saut mit "die Arbeitnehmer".
Das muß dort weg.
Noch nie kamen dort die Eink./Verm.-Verteilungskurven.

Manfred_g
06.11.2009, 20:08
es geht hier nicht um das einklagen bei usern hier, ob in bayern oder nrw......, es geht hier um ein recht, welches noch nie angewandt wurde, oder?....

aber es wäre mal interessant bei paul fetz, der ja hier zugibt, selbständig zu sein und angestellte beschäftigt, einen arbeitsplatz ein zu klagen mit den vorgaben des gesetzes von nrw........

das könnte auch eine buchprüfung beinhalten, ob und wieweit er einen mitarbeiter noch beschäftigen könnte oder nicht......, eine mehr als interessante these.......

Man könnte auch dich solange in Beugehaft nehmen (und das ist nur die zivile Version meiner momentanen Überlegungen), bis du einen Betrieb aufmachst und Arbeitsplätze anbietest, die deinen eigenen Forderungen genügen.

dZUG
06.11.2009, 22:22
Deshalb werden ja so viele Moscheen gebaut, damit die Deutschen NRW'ler dort putzen dürfen. Ist eigentlich alles logisch .... oder :D

Don
07.11.2009, 08:49
Man könnte auch dich solange in Beugehaft nehmen (und das ist nur die zivile Version meiner momentanen Überlegungen), .....

Ich hätte da auch ein paar Versionsupdates und bugfixes.....:]

politisch Verfolgter
07.11.2009, 14:42
Es darf keine Pflicht zum Affenschieben geben.
Netzwerkeffizienz ist Bürgerrecht.
Dabei gehts um Profit aus kaufkraftmaximierten Nachfragertaschen, um das marktwirtschaftliche Leistungsprinzip.
Dafür gibts unermeßlich viel zu tun.
Schließlich gehts um prinzipiell grenzenlos erweiterbare materielle Freiheitsgrade individueller Selbstverwirklichung.
Der PolitDreck und sein einschlägiger ÖD tun alles, das nicht offenzulegen, mit "Arbeitnehmer"Idiotien zu verbarrikadieren.

vader
09.11.2009, 16:39
Man könnte auch dich solange in Beugehaft nehmen (und das ist nur die zivile Version meiner momentanen Überlegungen), bis du einen Betrieb aufmachst und Arbeitsplätze anbietest, die deinen eigenen Forderungen genügen.


ja, und du mit don mein zellengenosse........, aber es ist schon interessant, wie manche sich gegen den ausdruck recht auf arbeit und dementsprechendes einkommen wehren......

für euch scheint ja wohl das wort human auch nicht zu existieren, zumindest nicht für andere, sonst würdet ihr anders schreiben.....

wer selbst genügend leute kennt, denen es dreckig geht, weil sie keine arbeit bekommen und dadurch kein einkommen, obwohl sie gerne arbeiten würden.....

ihr scheint nur euch etwas zu gönnen, eure mitmenschen interessieren euch nicht.

deshalb scheint dieses gesetz ja auch seine berechtigung zu haben..., damit egoisten nicht immer nur an sich denken.....

ach so.., und eure mildtätigkeit wird wahrscheinlich außerordentlich groß sein, um das eigene gewissen zu beruhigen, oder?.........

vader
09.11.2009, 16:41
ja, und du mit don mein zellengenosse........, aber es ist schon interessant, wie manche sich gegen den ausdruck recht auf arbeit und dementsprechendes einkommen wehren......

für euch scheint ja wohl das wort human auch nicht zu existieren, zumindest nicht für andere, sonst würdet ihr anders schreiben.....

wer selbst genügend leute kennt, denen es dreckig geht, weil sie keine arbeit bekommen und dadurch kein einkommen, obwohl sie gerne arbeiten würden.....

ihr scheint nur euch etwas zu gönnen, eure mitmenschen interessieren euch nicht.

deshalb scheint dieses gesetz ja auch seine berechtigung zu haben..., damit egoisten nicht immer nur an sich denken.....

ach so.., und eure mildtätigkeit wird wahrscheinlich außerordentlich groß sein, um das eigene gewissen zu beruhigen, oder?.........

..... und das ist eine unterstellung......, das mit dem gewissen........

BRDDR_geschaedigter
09.11.2009, 16:54
ja, und du mit don mein zellengenosse........, aber es ist schon interessant, wie manche sich gegen den ausdruck recht auf arbeit und dementsprechendes einkommen wehren......

für euch scheint ja wohl das wort human auch nicht zu existieren, zumindest nicht für andere, sonst würdet ihr anders schreiben.....

wer selbst genügend leute kennt, denen es dreckig geht, weil sie keine arbeit bekommen und dadurch kein einkommen, obwohl sie gerne arbeiten würden.....

ihr scheint nur euch etwas zu gönnen, eure mitmenschen interessieren euch nicht.

deshalb scheint dieses gesetz ja auch seine berechtigung zu haben..., damit egoisten nicht immer nur an sich denken.....

ach so.., und eure mildtätigkeit wird wahrscheinlich außerordentlich groß sein, um das eigene gewissen zu beruhigen, oder?.........

Das Recht auf Arbeit ist alles Andere als human, denn damit schränkt man die Freiheit eines Anderen ein. Entweder durch Zwangseinstellungen, oder durch Staazijobs, für die der Steuerzahler löhnen muss.

GG146
09.11.2009, 17:35
Das Recht auf Arbeit ist alles Andere als human, denn damit schränkt man die Freiheit eines Anderen ein. Entweder durch Zwangseinstellungen, oder durch Staazijobs, für die der Steuerzahler löhnen muss.

Dass die Steuerzahler derzeit für`s Nichtstun löhnen, hast Du wohl völlig ausgeblendet? Oder willst Du Arbeitslose künftig euthanasieren? Wird Dir nämlich kaum was anderes übrigbleiben, wenn Du sie auf 0 setzt und leben lässt, findet sich garantiert einer, der besser mit der Knarre umgehen kann als Du. Und das werden die meisten vor dem Verhungern ausprobieren.

BRDDR_geschaedigter
09.11.2009, 17:44
Dass die Steuerzahler derzeit für`s Nichtstun löhnen, hast Du wohl völlig ausgeblendet? Oder willst Du Arbeitslose künftig euthanasieren? Wird Dir nämlich kaum was anderes übrigbleiben, wenn Du sie auf 0 setzt und leben lässt, findet sich garantiert einer, der besser mit der Knarre umgehen kann als Du. Und das werden die meisten vor dem Verhungern ausprobieren.

Ob das fürs Nichtstun bezahlt wird oder nicht spielt keine Rolle. Das Geld wird nämlich dem Steuerzahler per Zwang abgenommen, er kann nicht freiwillig entscheiden für was er das Geld ausgeben will. Das ist abzulehnen. Der Rest deines Beitrags ist sozialistisches Geschwurbel und Rattenfängerei.

GG146
09.11.2009, 18:25
Ob das fürs Nichtstun bezahlt wird oder nicht spielt keine Rolle. Das Geld wird nämlich dem Steuerzahler per Zwang abgenommen, er kann nicht freiwillig entscheiden für was er das Geld ausgeben will. Das ist abzulehnen. Der Rest deines Beitrags ist sozialistisches Geschwurbel und Rattenfängerei.

Den Vorwurf muss ich volley zurückgeben. Willst Du Arbeitslose auf 0 setzen oder nicht? Dein Kommentar hier ist bislang die wirkliche Schwurbelei. Welt- und lebensfremd.

politisch Verfolgter
09.11.2009, 18:36
Anbieterprofit bedingt Netzwerkeffizienz.
Völlig klar: für Villa&Porsche und immer noch weiter mehr gibts grenzenlos viel zu tun.
Sog. "Arbeitslosigkeit" ist vom Regime per ÖD staatlich garantiertes Berufsverbot, was es von seinen Opfern untereinander zwangsfinanzieren läßt.
Der Sozialstaat und damit auch NRW ist ein einziger Umverteilungsmotor.
Treibstoff zum Durchlauferhitzen sind sog. "Arbeitnehmer", die dazu eben verheizt werden.
Das wird per Arbeitsgesetzgebung "zumutbarkeitsrechtlich" garantiert.
Also besser nachwuchslos nix tun.

BRDDR_geschaedigter
09.11.2009, 19:42
Den Vorwurf muss ich volley zurückgeben. Willst Du Arbeitslose auf 0 setzen oder nicht? Dein Kommentar hier ist bislang die wirkliche Schwurbelei. Welt- und lebensfremd.

Jup, Arbeitslose sollten per Steuern keine Hilfe bekommen. Wenn man etwas subventioniert, dann bekommt man mehr davon (Mehr Arbeitslose). Das muss nicht heißen das die Arbeitslosen verhungern, die karitativen Organisationen können viel besser helfen.

GG146
09.11.2009, 20:06
Jup, Arbeitslose sollten per Steuern keine Hilfe bekommen. Wenn man etwas subventioniert, dann bekommt man mehr davon (Mehr Arbeitslose). Das muss nicht heißen das die Arbeitslosen verhungern, die karitativen Organisationen können viel besser helfen.

Was meinst Du wohl, wo sich die karikativen Organisationen in Deutschland ihre Kohle abholen?

BRDDR_geschaedigter
09.11.2009, 20:13
Was meinst Du wohl, wo sich die karikativen Organisationen in Deutschland ihre Kohle abholen?

Durch Spenden natürlich. Spenden sind jedoch freiwillig und werden nicht durch Zwang vom Staat abgezockt. Spenden sind wirklich sozial, da sie freiwillig sind. Dadurch würde auch ein Wettbewerb entstehen, da dann Privatpersonen nur an Organisationen spenden würden, die wirklich gute Arbeit leisten.

GG146
09.11.2009, 20:28
Durch Spenden natürlich. Spenden sind jedoch freiwillig und werden nicht durch Zwang vom Staat abgezockt. Spenden sind wirklich sozial, da sie freiwillig sind. Dadurch würde auch ein Wettbewerb entstehen, da dann Privatpersonen nur an Organisationen spenden würden, die wirklich gute Arbeit leisten.

Meine Fresse :rolleyes:

Ich schrieb "karikativ" absichtlich falsch.

Die grossen deutschen karitativen Einrichtungen - Caritas und Diakonie - sind mit die übelsten Steuergeldabzocker im Land.

BRDDR_geschaedigter
09.11.2009, 20:42
Meine Fresse :rolleyes:

Ich schrieb "karikativ" absichtlich falsch.

Die grossen deutschen karitativen Einrichtungen - Caritas und Diakonie - sind mit die übelsten Steuergeldabzocker im Land.

"karikativ", bedeutet ohne Steuerabzocke. Das müsste natürlich alles geändert werden.

Manfred_g
09.11.2009, 21:41
..... und das ist eine unterstellung......, das mit dem gewissen........

Bösartige Unterstellungen sind das Markenzeichen der meisten Moralheuchler und Berufswinsler. :)

Manfred_g
09.11.2009, 22:51
Ich halte es für abwegig, undurchsetzbar und auch mit humanitären Vorstellungen nicht vereinbar, ein "Recht auf Arbeit" in einer freiheitlichen Marktwirtschaft so zu interpretieren, daß "irgendjemand" die Bringschuld hat, "irgendeinem anderen" Arbeit bereitzustellen, die zudem Kriterien erfüllt, die von marktwirtschaftlichen Gesetzen entkoppelt sind.

GG146
09.11.2009, 23:48
Ich halte es für abwegig, undurchsetzbar und auch mit humanitären Vorstellungen nicht vereinbar(...)

Ich finde auch ziemlich viele Dinge inhuman, derzeit insbesondere den Umgang mit den Leuten, die angesichts des Fehlens mehrerer Millionen Arbeitsplätze beim Auseinandersortieren von Glückspilzen und Pechvögeln auf der falschen Seite gelandet sind und jetzt schuld an der Misere sein sollen.

Manfred_g
10.11.2009, 01:05
Ich finde auch ziemlich viele Dinge inhuman, derzeit insbesondere den Umgang mit den Leuten, die angesichts des Fehlens mehrerer Millionen Arbeitsplätze beim Auseinandersortieren von Glückspilzen und Pechvögeln auf der falschen Seite gelandet sind und jetzt schuld an der Misere sein sollen.

Wieviele der geforderten Arbeitsplätze stellst du denn bereit?

GG146
10.11.2009, 11:25
Wieviele der geforderten Arbeitsplätze stellst du denn bereit?

Ich habe bereits ausgeführt, dass es von der Sozialpflicht des Eigentums gedeckt sei, Unternehmer zur Bereitstellung zusätzlicher für sie betrieblich nicht erforderlicher Arbeitsplätze zu verpflichten. Das darf sie aber keinen Cent kosten, sonst wäre das ein entschädigungsloser enteignungsgleicher Eingriff und glatt verfassungswidrig.

Einen solchen Arbeitsplatz könnte ich allerdings leicht schaffen, der Gesetzgeber müsste nur die Maßstäbe vorgeben, nach welchen Kriterien zusätzliche Arbeitsplätze volkswirtschaftlich und / oder sozialpolitisch wünschenswert geschaffen werden sollen.

Ein denkbarer Maßstab wäre etwa der Versuch, neuartige Dienstleistungen aller Art für den Kundenstamm der Unternehmen anzutesten. Bei den hohen Lohnkosten heutzutage kann sich kaum ein Unternehmen solche Experimente leisten, wenn der Staat die Kosten (statt Sozialleistungen für`s Nichtstun) übernähme, würde ein Teil dieser Experimente zu neuartigen Dienstleistungsprofilen führen, weil sich herausstellen würde, dass die Kunden das auch später, wenn sie dafür zahlen müssten, nicht missen wollten.

Die einzigen Erfolgsgeschichten staatlicher Intervention in die Wirtschaft haben mit dem Erschließen neuer Märkte zu tun, das Unternehmer hinsichtlich der Kosten und der Risiken überfordert hätte. Man denke nur an VW, Lufthansa, Airbus und erneuerbare Energien.

elas
10.11.2009, 11:32
Ich habe bereits ausgeführt, dass es von der Sozialpflicht des Eigentums gedeckt sei, Unternehmer zur Bereitstellung zusätzlicher für sie betrieblich nicht erforderlicher Arbeitsplätze zu verpflichten. Das darf sie aber keinen Cent kosten, sonst wäre das ein entschädigungsloser enteignungsgleicher Eingriff und glatt verfassungswidrig.

Einen solchen Arbeitsplatz könnte ich allerdings leicht schaffen, der Gesetzgeber müsste nur die Maßstäbe vorgeben, nach welchen Kriterien zusätzliche Arbeitsplätze volkswirtschaftlich und / oder sozialpolitisch wünschenswert geschaffen werden sollen.

Ein denkbarer Maßstab wäre etwa der Versuch, neuartige Dienstleistungen aller Art für den Kundenstamm der Unternehmen anzutesten. Bei den hohen Lohnkosten heutzutage kann sich kaum ein Unternehmen solche Experimente leisten, wenn der Staat die Kosten (statt Sozialleistungen für`s Nichtstun) übernähme, würde ein Teil dieser Experimente zu neuartigen Dienstleistungsprofilen führen, weil sich herausstellen würde, dass die Kunden das auch später, wenn sie dafür zahlen müssten, nicht missen wollten.

Die einzigen Erfolgsgeschichten staatlicher Intervention in die Wirtschaft haben mit dem Erschließen neuer Märkte zu tun, das Unternehmer hinsichtlich der Kosten und der Risiken überfordert hätte. Man denke nur an VW, Lufthansa, Airbus und erneuerbare Energien.

Warte noch 20-30 Jahre dann wird das alles von der EUdSSR garantiert.

vader
10.11.2009, 11:49
Jup, Arbeitslose sollten per Steuern keine Hilfe bekommen. Wenn man etwas subventioniert, dann bekommt man mehr davon (Mehr Arbeitslose). Das muss nicht heißen das die Arbeitslosen verhungern, die karitativen Organisationen können viel besser helfen.


diese organisationen werden teilweise mit vom staat getragen, durch welche gelder?

und die arbeitslosen zahlen erst einmal als arbeitnehmer ein, vergessen?

es nennt sich versicherung......

DJ_rainbow
10.11.2009, 11:52
Eher nennt es sich Verunsicherung durch ein asoziales Betrugsamt.

GG146
10.11.2009, 11:57
Eher nennt es sich Verunsicherung durch ein asoziales Betrugsamt.

Wer die politische Macht hat, hat auch jede Definitionsmacht über rechtliche und politische Verhältnisse. Die haben die Macht und nennen sich eben Versicherung, was Du dazu sagst, interessiert die hohen Herrschaften nicht die Bohne.

Bis jetzt jedenfalls nicht, dazu müsstest Du erst einmal irgendwie unbequem werden. germane

DJ_rainbow
10.11.2009, 11:59
Wer die politische Macht hat, hat auch jede Definitionsmacht über rechtliche und politische Verhältnisse. Die haben die Macht und nennen sich eben Versicherung, was Du dazu sagst, interessiert die hohen Herrschaften nicht die Bohne.

Bis jetzt jedenfalls nicht, dazu müsstest Du erst einmal irgendwie unbequem werden. germane

Ich arbeite dran.

vader
10.11.2009, 12:02
Warte noch 20-30 Jahre dann wird das alles von der EUdSSR garantiert.


das hofft man zu vermeiden, oder?

das regulierungen kommen müssen, damit die menschen genug zum leben haben und die schere zwischen superreich und ganz arm nicht so weit auseinander geht, sehe ich als zwingend notwendig an, aber auch in einer sozialistischen gesellschaftsform gab es diese unterschiede zwischen denen, denen es sehr gut ging und die ale freiheiten für sich in anspruch nahmen und denen, die nicht davon profitieren konnten und durften.

an nordkorea sieht man es immer noch am deutlichsten.

also, keinen sozialismus.

Manfred_g
10.11.2009, 12:14
Ich habe bereits ausgeführt, dass es von der Sozialpflicht des Eigentums gedeckt sei, Unternehmer zur Bereitstellung zusätzlicher für sie betrieblich nicht erforderlicher Arbeitsplätze zu verpflichten. Das darf sie aber keinen Cent kosten, sonst wäre das ein entschädigungsloser enteignungsgleicher Eingriff und glatt verfassungswidrig.

Einen solchen Arbeitsplatz könnte ich allerdings leicht schaffen, der Gesetzgeber müsste nur die Maßstäbe vorgeben, nach welchen Kriterien zusätzliche Arbeitsplätze volkswirtschaftlich und / oder sozialpolitisch wünschenswert geschaffen werden sollen.

Ein denkbarer Maßstab wäre etwa der Versuch, neuartige Dienstleistungen aller Art für den Kundenstamm der Unternehmen anzutesten. Bei den hohen Lohnkosten heutzutage kann sich kaum ein Unternehmen solche Experimente leisten, wenn der Staat die Kosten (statt Sozialleistungen für`s Nichtstun) übernähme, würde ein Teil dieser Experimente zu neuartigen Dienstleistungsprofilen führen, weil sich herausstellen würde, dass die Kunden das auch später, wenn sie dafür zahlen müssten, nicht missen wollten.

Die einzigen Erfolgsgeschichten staatlicher Intervention in die Wirtschaft haben mit dem Erschließen neuer Märkte zu tun, das Unternehmer hinsichtlich der Kosten und der Risiken überfordert hätte. Man denke nur an VW, Lufthansa, Airbus und erneuerbare Energien.

Das Argument, daß es den Arbeitgeber keinen Cent kosten darf klingt zwar zunächst einmal sehr versöhnlich, raubt der ganzen Absicht dafür ihren Sinn von der anderen Seite her, denn letztlich geht es doch immer darum, mit Arbeit einen "Mehrwert" für beide Beteiligten zu schaffen. Wo ist denn der Reiz dieser Arbeit für den Arbeitnehmer? Weiterhin ist das Problem, daß man die Kostenneutralität langfristig nicht garantieren kann. Kosten entstehen auch verdeckt und belasten bei fehlender Wertschöpfung immer den einen oder anderen in irgendeiner Form. Wenn das nicht der Fall ist, dann wiederum bedarf es eigentlich keines Gesetzes, sondern im Gegenteil, nur einer Liberalisierung des Marktes.

politisch Verfolgter
10.11.2009, 12:26
"Arbeitgeber" sind möglichst kaufkräftige Nachfrager nach Produkten, Gütern und Dienstleistungen.
Ihnen hat man mental adäquat vernetzungseffizient anbieten zu können.
Der Mehrwert ist die ökonomische high tech Hebelwirkung rationalisierungseffizienter Netzwerke, deren Profit mit der Anzahl ihrer Mitglieder und bezahlenden Nutzer exponenziell zu nimmt.
Anbieterprofit ist Rechtsraums- und Netzwerkzweck.
Zwecks Kostenminimierung gehören Sozialstaat und ÖD um mind. 90 % abgebaut, zumal immer alles von Nachfragern finanziert wird.
Keine öffentl. Mittel sind in Privatvermögen, in Leistungsunterbindung, Zwangsarbeit, Enteignung, Lehnswesen und Berufsverbot zu pumpen.
User value ist wirtschaftswissenschaftlich, mit GroßrechnerKapazitäten und mittels AnbieterAbgaben- und -RechtsOrdnung rechtsräumlich zu flankieren.
Freie Marktwirtschaft bedingt Kaufkraftmaximierung per Erwerbsphase, also mentale Leistungsadäquanz und leistungsanteilige Profitabschöpfung.
Jeder kann begreifen: für Villa&Porsche und für immer noch weiter mehr gibts unermeßlich viel zu tun, weil eben die materiellen Freiheitsgrade individueller Selbstverwirklichung durch grenzenlose NutzbarkeitsErschließung der Naturgesetze unbeschränkt ausbaubar sind, ohne das damit Anderen einzuschränken.
Das hat das Grundprinzip dieser Spezies zu werden, um sich ihren Planeten zum high tech GenerationenRaumschiff auszugestalten, um damit inmitten ursprgl. Natur wie Götter auf dem Olymp residieren zu können.
Wir Alle könnten längst ein superlanges GötterLeben haben.
Denn wir sind imstande, uns dazu die Naturgesetze immer dienstbarer zu bekommen.
Dazu haben wir uns vom Planeten der Affenschieber zu verabschieden und zum lifestyle GenerationenRaumschiff zu kommen.

GG146
10.11.2009, 12:26
Das Argument, daß es den Arbeitgeber keinen Cent kosten darf klingt zwar zunächst einmal sehr versöhnlich, raubt der ganzen Absicht dafür ihren Sinn von der anderen Seite her, denn letztlich geht es doch immer darum, mit Arbeit einen "Mehrwert" für beide Beteiligten zu schaffen. Wo ist denn der Reiz dieser Arbeit für den Arbeitnehmer? Weiterhin ist das Problem, daß man die Kostenneutralität langfristig nicht garantieren kann. Kosten entstehen auch verdeckt und belasten bei fehlender Wertschöpfung immer den einen oder anderen in irgendeiner Form. Wenn das nicht der Fall ist, dann wiederum bedarf es eigentlich keines Gesetzes, sondern im Gegenteil, nur einer Liberalisierung des Marktes.


Noch einmal: Das ist ein Ansatz, die aktuell existierende Arbeitslosigkeit anders zu bewältigen als durch Geldzahlungen ohne jede Gegenleistung, die teilweise schon zu generationenübergreifender Abhängigkeit von Sozialleistungen führen.

Für AG wie für AN bestünde bei dieser Lösung der Anreiz in der Chance, dass das jeweilige staatlich finanzierte Marktexperiment zu dauerhaften neuen Erwerbsmöglichkeiten führen könnte.

Und für den Fiskus bzw. den Steuerzahler wären die Vorteile im Vergleich zu der heutigen Situation kaum abschätzbar. Einmal ist der Staat an jeder Chance auf neue Geschäftsfelder auch beteiligt und zum zweiten würde sich auch das Problem der Schwarzarbeit entspannen, wenn es keine voll erwerbsfähigen Arbeitslosen mit Tagesfreizeit mehr gäbe.

Die Liberalisierung von Märkten allein hat in der Vergangenheit das Problem der Arbeitslosigkeit ohne staatliche Steuerung nicht bewältigt.

Don
10.11.2009, 12:27
Das Argument, daß es den Arbeitgeber keinen Cent kosten darf klingt zwar zunächst einmal sehr versöhnlich, raubt der ganzen Absicht dafür ihren Sinn von der anderen Seite her, denn letztlich geht es doch immer darum, mit Arbeit einen "Mehrwert" für beide Beteiligten zu schaffen..

Nicht nur. Es verkennt völlig daß ein Arbeitsplatz nicht nur die Lohnsumme kostet die gnädigerweise erstattet werden soll, sondern erheblich schwankend situationsbedingt bis in den Millionenbereich gehen kann was die dafür erforderlichen Investitionen anbelangt.

Es gibt heute bereits Zwangsarebitsplätze, man beschäftige sich mit der Quote für Schwerbehinderte. Allerdings kann man sich davon freikaufen. Was die meisten Betriebe tun, obwohl die Arbeitsplätze stark subventioniert sind.
Weshalb wohl?

Es ist hahnebüchen. Und wenn der Laden dann wirtschaftlich bedingt Personal ausstellen muß werden vermutlich alle entlassen außer den Zwangsbeschäftigten die überhaupt keine sinnvolle Tätigkeit ausüben. Ein Traumszenario.

GG146
10.11.2009, 12:34
Es gibt heute bereits Zwangsarebitsplätze, man beschäftige sich mit der Quote für Schwerbehinderte. Allerdings kann man sich davon freikaufen. Was die meisten Betriebe tun, obwohl die Arbeitsplätze stark subventioniert sind.
Weshalb wohl?

Mal wieder ein hohler Äpfel und Birnen - Vergleich. Ich habe von durchdachten Maßstäben gesprochen, nach denen zusätzliche Arbeitsplätze auf Staatskosten die Geldzahlungen ohne Gegenleistung ersetzen sollen.

Das mit den neuen Dienstleistungsprofilen, die auf Staatskosten angetestet werden können, war nur eine von allen denkbaren Ideen, volkswirtschaftliche und sozialpolitisch nützliche oder zumindest unschädliche Alternativen zu entwickeln.

Einen Teil der vorhandenen Arbeitsplätze analog den Schwerbehinderten auf Arbeitslose zu verteilen, wäre etwas völlig anderes. Ich würde so etwas auf keinen Fall vertreten, weil ich es als volkswirtschaftlich schädlich und damit den Maßstäben für die Entwicklung von Alternativen nicht genügend ansehe.

politisch Verfolgter
10.11.2009, 12:36
Anbieterpositionen bedingen Netzwerkeffizienz.
User value geht analog shareholder value, wo ebenfalls Inhabertätigkeiten nicht erforderlich sind.
99 % der techn.-wiss. Entwicklung stammt sowieso von Betriebslosen. Sie ist netzwerkeffizient zu forcieren, womit man z.B. mental adäquate Realabstraktion für ihr ebenbürtig unterlagerte hardware assembler mit voranbringen zu können hat.
Der Arbeitsgesetzdreck ist "hahnebüchen", bezweckt letztlich Berufsverbot oder teilleistungsreduziert umverteilungs-marginalisiertes KostenfaktorUnwesen dazu per ÖD gegeneinander gehetzten Kanonenfutters.
Goldene Netzwerke sind kein "Laden", sondern Spitzen-high-tech ihrer bezahlenden user, die damit profitmaximierend anbieten.
Wie gesagt - für Villa&Porsche gibts grenzenlos zu tun, wozu immer effizientere high tech immer umfassender rund um die Uhr zu verwenden und voran zu bringen ist.
Anbieterprofit ist damit Nachfragerkaufkraft.
Es geht um die positive Rückkopplung von NetzwerkRendite in ökonomische KundenPotenz.
Bis dahin ists elend langweilig.
Man hat für Netzwerknutzung kräftig bezahlen zu können.
Betriebe tun gar nix, Menschen tun dort damit was.
Anbieterpositionen bewirken Nachfragerkaufkraft.
Bis dahin gibts die laufend unterschlagene Eink./Verm.-Verteilung, die mit der mentalen Verteilung zudem nix zu tun hat.
Die Arbeitsgesetzgebung bezweckt eine marktwirtschaftsfeindliche LeistungsunterbindungsGesellschaft.
Das ist wirklich grauenhaft langweilig.

Mit "Recht auf Arbeit" meint das Regime "Pflicht zur Zwangsarbeit".
Wir benötigen aktive Wertschöpfungspolitik für vollwertige Marktteilnahme betriebsloser Anbieter.
Weg mit dem Arbeitsgesetzdreck.

Manfred_g
10.11.2009, 13:47
Noch einmal: Das ist ein Ansatz, die aktuell existierende Arbeitslosigkeit anders zu bewältigen als durch Geldzahlungen ohne jede Gegenleistung, die teilweise schon zu generationenübergreifender Abhängigkeit von Sozialleistungen führen.

Für AG wie für AN bestünde bei dieser Lösung der Anreiz in der Chance, dass das jeweilige staatlich finanzierte Marktexperiment zu dauerhaften neuen Erwerbsmöglichkeiten führen könnte.

Und für den Fiskus bzw. den Steuerzahler wären die Vorteile im Vergleich zu der heutigen Situation kaum abschätzbar. Einmal ist der Staat an jeder Chance auf neue Geschäftsfelder auch beteiligt und zum zweiten würde sich auch das Problem der Schwarzarbeit entspannen, wenn es keine voll erwerbsfähigen Arbeitslosen mit Tagesfreizeit mehr gäbe.

Das es ein Ansatz sein soll, ist mir schon klar. Nur überzeugt er mich halt nicht, denn aus meiner Sicht ist es (wieder einmal) nichts anderes, als Sozialismus durch die Hintertür. Hier liegt der Trick darin, daß der Unternehmer originellerweise einmal nicht komplett, sondern nur teilweise enteignet werden soll. Dies geschieht dadurch, daß der Staat sich "freie Ressourcen" des Unternehmens definiert und sie dann übernimmt, mit denen er dann zu experimentieren gedenkt.
Abgesehen davon, daß dies zu massiven Konflikten mit dem noch selbstbestimmten Teilen des Marktes führen würde, läuft es immer darauf hinaus, daß der Staat besser weiß, was die Leute brauchen, als diese selbst.



Die Liberalisierung von Märkten allein hat in der Vergangenheit das Problem der Arbeitslosigkeit ohne staatliche Steuerung nicht bewältigt.

Liberalisierung ist ein sehr relativer Begriff. Einen wirklich freien, liberalen Markt hatten wir nie. Das Problem der Arbeitslosigkeit wird auch niemals vollständig zu bewältigen sein. Grade ein liberaler Markt und eine freie Gesellschaft zielt darauf auch gar nicht ab. Sie versucht lediglich, dem Phänomen Arbeitslosigkeit nicht ausschließlich durch Umverteilung und Dirigismus beizukommen, sondern auch durch Selbstverantwortung.

Don
10.11.2009, 14:04
Mal wieder ein hohler Äpfel und Birnen - Vergleich. Ich habe von durchdachten Maßstäben gesprochen, nach denen zusätzliche Arbeitsplätze auf Staatskosten die Geldzahlungen ohne Gegenleistung ersetzen sollen.

Das mit den neuen Dienstleistungsprofilen, die auf Staatskosten angetestet werden können, war nur eine von allen denkbaren Ideen, volkswirtschaftliche und sozialpolitisch nützliche oder zumindest unschädliche Alternativen zu entwickeln.

Einen Teil der vorhandenen Arbeitsplätze analog den Schwerbehinderten auf Arbeitslose zu verteilen, wäre etwas völlig anderes. Ich würde so etwas auf keinen Fall vertreten, weil ich es als volkswirtschaftlich schädlich und damit den Maßstäben für die Entwicklung von Alternativen nicht genügend ansehe.

Man verteilt heute keine vorhandenen Arbeitsplätze auf Schwerbehinderte. Könnte ein Schwerbehinderte den normal ausfüllen, gäbe es die Regelung nicht. Es sind stets, teils oder vollständig, zusätzliche Arbeitsplätze die betrieblich nicht erforderlich sind und daher subventioniert werden. Daß die Bezeichnung als Quote der Gesamtarbeitsplätze eines Unternehmens irreführende, politisch korrekte Nebelwerferei ist ändert daran nichts.

Neue Dienstleistungsprofile auf Steuerzahlerkosten austesten. Hervorragende Idee.
Ich weiß auch schon genau was dabei rauskommt. Analog genau derselbe Scheiß wie bei den privaten Jobvermittlern die für horrendes Geld die ach so überlasteten Mitarbeiter des AA "ergänzen" sollten.
Es kann nur Mist rauskommen. Wo immer Steuerknete abzugreifen ist kommt Mist raus.

GG146
10.11.2009, 14:55
Dies geschieht dadurch, daß der Staat sich "freie Ressourcen" des Unternehmens definiert und sie dann übernimmt, mit denen er dann zu experimentieren gedenkt.


Nein, das tut der Staat eben gerade nicht. Er finanziert den Unternehmern zusätzliche Ressourcen, mit denen sie Chancen wahrnehmen können, die sie wegen der Kosten und Risiken sonst nicht wahrnehmen würden auf Grund der zu schlechten Abwägung oder der nicht darstellbaren Höhe der Kosten.

Ich erinnere noch einmal an die einzigen bekannten Erfolgsmodelle staatlicher Intervention in die freie Wirtschaft - VW, Lufthansa, Airbus, neue Energien - das hatte alles mit der Erschließung ganz neuer Wirtschaftsbereiche zu tun, das ist das einzige, was Unternehmer mit staatlicher Unterstützung bzw. Risikoübernahme besser können als ohne Staat zu wirtschaften.

Paul Felz
10.11.2009, 15:05
Man verteilt heute keine vorhandenen Arbeitsplätze auf Schwerbehinderte. Könnte ein Schwerbehinderte den normal ausfüllen, gäbe es die Regelung nicht. Es sind stets, teils oder vollständig, zusätzliche Arbeitsplätze die betrieblich nicht erforderlich sind und daher subventioniert werden. Daß die Bezeichnung als Quote der Gesamtarbeitsplätze eines Unternehmens irreführende, politisch korrekte Nebelwerferei ist ändert daran nichts.

Neue Dienstleistungsprofile auf Steuerzahlerkosten austesten. Hervorragende Idee.
Ich weiß auch schon genau was dabei rauskommt. Analog genau derselbe Scheiß wie bei den privaten Jobvermittlern die für horrendes Geld die ach so überlasteten Mitarbeiter des AA "ergänzen" sollten.
Es kann nur Mist rauskommen. Wo immer Steuerknete abzugreifen ist kommt Mist raus.

Guck Dir mal die gesamten Fördermitteldatenanken an. Da wird Dir schlecht.

BRDDR_geschaedigter
10.11.2009, 15:06
Nein, das tut der Staat eben gerade nicht. Er finanziert den Unternehmern zusätzliche Ressourcen, mit denen sie Chancen wahrnehmen können, die sie wegen der Kosten und Risiken sonst nicht wahrnehmen würden auf Grund der zu schlechten Abwägung oder der nicht darstellbaren Höhe der Kosten.

Ich erinnere noch einmal an die einzigen bekannten Erfolgsmodelle staatlicher Intervention in die freie Wirtschaft - VW, Lufthansa, Airbus, neue Energien - das hatte alles mit der Erschließung ganz neuer Wirtschaftsbereiche zu tun, das ist das einzige, was Unternehmer mit staatlicher Unterstützung bzw. Risikoübernahme besser können als ohne Staat zu wirtschaften.

Woher willst du wissen, ob die genannte Situation ohne Staatsinterventionismus nicht besser wäre? Die Leute meinen immer, das ohne Staat alles automatisch schlechter sein müsste. Was du forderst ist 100% Planwirtschaft und kann schon rein logisch nicht funktionieren. Wie lange muss es denn noch dauern, bis dieser sozialistische Schwachsinn endlich verworfen wird?

GG146
10.11.2009, 15:09
Guck Dir mal die gesamten Fördermitteldatenanken an. Da wird Dir schlecht.

Ich kenne die Datenbanken, da wird wirklich eine unglaubliche Geldverschwendung dokumentiert.

Aber ich bleibe dabei, dass staatliche Hilfen zur Erschliessung neuer Geschäftsfelder in der Wirtschaftsgeschichte unter dem Strich mehr Erfolge als Verschwendung gebracht haben.

GG146
10.11.2009, 15:12
Woher willst du wissen, ob die genannte Situation ohne Staatsinterventionismus nicht besser wäre? Die Leute meinen immer, das ohne Staat alles automatisch schlechter sein müsste. Was du forderst ist 100% Planwirtschaft und kann schon rein logisch nicht funktionieren. Wie lange muss es denn noch dauern, bis dieser sozialistische Schwachsinn endlich verworfen wird?

Ohne die staatlichen Hilfen für das Airbu - Projekt hätten wir jetzt ein Boeing - Weltmonopol. Monopole sind gesamtwirtschaftlich noch verheerender als Staatsmurks, kleines 1 x 1 der Volkswirtschaftslehre.

Und typisch unternehmerische Ideen und Initiativen mit Staatsgeld zu fördern, wenn die Chancen / Risiko - Abwägung für einzelne Unternehmer sonst zu schlecht ist, ist alles andere als Sozialismus.

Paul Felz
10.11.2009, 15:14
Ohne die staatlichen Hilfen für das Airbu - Projekt hätten wir jetzt ein Boeing - Weltmonopol. Monopole sind gesamtwirtschaftlich noch verheerender als Staatsmurks, kleines 1 x 1 der Volkswirtschaftslehre.

Und typisch unternehmerische Ideen und Initiativen mit Staatsgeld zu fördern, wenn die Chancen / Risiko - Abwägung für einzelne Unternehmer sonst zu schlecht ist, ist alles andere als Sozialismus.

Nein, wir hätten ein Deutsches(!) Airbus-Monopol. Die staatlichen "Hilfen" haben die Luschen an der Spitze gehalten.

BRDDR_geschaedigter
10.11.2009, 15:14
Ohne die staatlichen Hilfen für das Airbu - Projekt hätten wir jetzt ein Boeing - Weltmonopol. Monopole sind gesamtwirtschaftlich noch verheerender als Staatsmurks, kleines 1 x 1 der Volkswirtschaftslehre.

Und typisch unternehmerische Ideen und Initiativen mit Staatsgeld zu fördern, wenn die Chancen / Risiko - Abwägung für einzelne Unternehmer sonst zu schlecht ist, ist alles andere als Sozialismus.

Doch es ist zu 100% Planwirtschaft, weil eine Gruppe von Menschen entscheidet, was gefördert, bzw. in was investiert wird. Das alles passiert dann natürlich unter dem Deckmantel der "sozialen Gerechtigkeit" und anderem Geschwurbel.

GG146
10.11.2009, 15:18
Nein, wir hätten ein Deutsches(!) Airbus-Monopol. Die staatlichen "Hilfen" haben die Luschen an der Spitze gehalten.

Welche deutschen Unternehmen hätten denn alleine den Vorsprung von Boeing aufholen und Milliarden riskieren sollen?

Sogar Daimler ist bei dem Versuch, ganz alleine in eine bestimmtes Marktsegment von Verkehrsflugzeugen einzudringen, voll auf die Fresse gefallen.

Irgendwo sind die Grenzen nüchterner unternehmerischer Chancen / Risiken - Abwägungen.

GG146
10.11.2009, 15:19
Doch es ist zu 100% Planwirtschaft, weil eine Gruppe von Menschen entscheidet, was gefördert, bzw. in was investiert wird. Das alles passiert dann natürlich unter dem Deckmantel der "sozialen Gerechtigkeit" und anderem Geschwurbel.

Nein, das ist staatlich geförderte Unternehmerfreiheit, wo die Wahrnehmung der Freiheitsrechte ohne staatliche Begleitung sonst zu gefährlich wäre... :]

BRDDR_geschaedigter
10.11.2009, 15:22
Nein, das ist staatlich geförderte Unternehmerfreiheit, wo die Wahrnehmung der Freiheitsrechte ohne staatliche Begleitung sonst zu gefährlich wäre... :]

Neusprech pur. :]

GG146
10.11.2009, 15:24
Neusprech pur. :]

Ich bin eben kreativ, auf jeden Fall plappere ich nicht die Modewörter anderer Leute nach :]

Manfred_g
10.11.2009, 16:31
Nein, das tut der Staat eben gerade nicht. Er finanziert den Unternehmern zusätzliche Ressourcen, mit denen sie Chancen wahrnehmen können, die sie wegen der Kosten und Risiken sonst nicht wahrnehmen würden auf Grund der zu schlechten Abwägung oder der nicht darstellbaren Höhe der Kosten.

Na na, du stellst es so dar, als sei es ein Förderprogramm des Staates für Unternehmer. Wenn der Unternehmer nur dabeistehen muß und Däumchen drehen, dann wird er eigentlich nicht gebraucht und der Staat kann gleich eine Art Kombinat in Eigenregie errichten. Mir will nicht einleuchten, wo das Vorteilhafte bei einer halb-halb Lösung sein sollte.



Ich erinnere noch einmal an die einzigen bekannten Erfolgsmodelle staatlicher Intervention in die freie Wirtschaft - VW, Lufthansa, Airbus, neue Energien - das hatte alles mit der Erschließung ganz neuer Wirtschaftsbereiche zu tun, das ist das einzige, was Unternehmer mit staatlicher Unterstützung bzw. Risikoübernahme besser können als ohne Staat zu wirtschaften.

Jain...bei Größtunternehmungen wie dem Airbus muß man sehen, daß der "Markt
Deutschland" nicht mehr der maßgeblich zu betrachtende Rahmen war, sondern der Weltmarkt. Dieser war aber bereits durch andere dominiert (insb. Boeing) welche ebenfalls ihren Staat im Rücken hatten. Den Aspekt, daß hier "neue" Marktbereiche erschlossen wurden, sehe ich insofern nicht. Die Politik hat lediglich da einen Ausgleich im nationalen Interesse geschaffen, wo der Binnenmarkt (im wahrsten Sinne des Worstes) an seine Grenzen gestoßen war.

Manfred_g
10.11.2009, 16:36
Welche deutschen Unternehmen hätten denn alleine den Vorsprung von Boeing aufholen und Milliarden riskieren sollen?

Sogar Daimler ist bei dem Versuch, ganz alleine in eine bestimmtes Marktsegment von Verkehrsflugzeugen einzudringen, voll auf die Fresse gefallen.

Irgendwo sind die Grenzen nüchterner unternehmerischer Chancen / Risiken - Abwägungen.

Es ist müßig, zu sehr ins "was wäre wenn" zu verfallen, aber letztlich war der Deutsche Staat überhaupt erst der Steigbügelhalter für die amerikanische Luftfahrtindustrie.

GG146
10.11.2009, 16:45
Na na, du stellst es so dar, als sei es ein Förderprogramm des Staates für Unternehmer. Wenn der Unternehmer nur dabeistehen muß und Däumchen drehen, dann wird er eigentlich nicht gebraucht und der Staat kann gleich eine Art Kombinat in Eigenregie errichten. Mir will nicht einleuchten, wo das Vorteilhafte bei einer halb-halb Lösung sein sollte.

Wieso dabeistehen und Däumchen drehen? Das trifft auf die Steuerzahler zu, die von Behörden eingesetzen und von ihnen bezahlten ABM - Kräften bzw. heute 1- Euro - Kräften zugucken.

Ich würde lieber fähigen Unternehmern überlassen, aus einer zur Verfügung gestellten Ressource etwas Selbstragendes zu machen oder es eben zu versuchen oder nicht. Wo sind die Chancen wohl besser?

Das grosse praktische Problem dabei ist nur, den Missbrauch für etwas anderes als das Erschliessen neuer Felder zu verhindern. Ob das unmöglich ist, kriegt man nur raus, wenn man es versucht. Missbrauch gibt`s bei allen heutigen staatlichen Geldflüssen ja auch schon.




Jain...bei Größtunternehmungen wie dem Airbus muß man sehen, daß der "Markt
Deutschland" nicht mehr der maßgeblich zu betrachtende Rahmen war, sondern der Weltmarkt. Dieser war aber bereits durch andere dominiert (insb. Boeing) welche ebenfalls ihren Staat im Rücken hatten. Den Aspekt, daß hier "neue" Marktbereiche erschlossen wurden, sehe ich insofern nicht. Die Politik hat lediglich da einen Ausgleich im nationalen Interesse geschaffen, wo der Binnenmarkt (im wahrsten Sinne des Worstes) an seine Grenzen gestoßen war.

Für Verkehrsflugzeuge war auch schon vor der Airbus - Gründung der Weltmarkt maßgeblich und niemand auf einen Binnenmarkt angewiesen. Das Problem war der ungeheure Finanzbedarf für die Anschubfinanzierung, ohne Gewissheit, dass das Ganze sich auch rentiert, ist das einfach zuviel für einzelne Unternehmer oder auch Unternehmensgruppen, das muss der Staat begleiten.

Und in der Summe von 100.000 neuen Geschäftsideen, die jede für sich eine schlechte Chancen / Risiken - Abwägung ergibt, würde der Staat bei der Paketförderung des Anschubs neuer Bereiche im tertiären Sektor auch einen viel günstigere Perspektive haben als 100.000 Unternehmer jeder für sich.

Manfred_g
10.11.2009, 19:00
Wieso dabeistehen und Däumchen drehen? Das trifft auf die Steuerzahler zu, die von Behörden eingesetzen und von ihnen bezahlten ABM - Kräften bzw. heute 1- Euro - Kräften zugucken.

Ich würde lieber fähigen Unternehmern überlassen, aus einer zur Verfügung gestellten Ressource etwas Selbstragendes zu machen oder es eben zu versuchen oder nicht. Wo sind die Chancen wohl besser?

Das grosse praktische Problem dabei ist nur, den Missbrauch für etwas anderes als das Erschliessen neuer Felder zu verhindern. Ob das unmöglich ist, kriegt man nur raus, wenn man es versucht. Missbrauch gibt`s bei allen heutigen staatlichen Geldflüssen ja auch schon.

Mir will dein Konzept nicht ganz einleuchten. Du willst es hier so verstanden wissen, als würde der Staat dem Unternehmer eine Wohltat angedeihen lassen, gleichzeitig soll der Unternehmer aber per Gesetz zu etwas gezwungen werden. Das paßt nicht zusammen.



Für Verkehrsflugzeuge war auch schon vor der Airbus - Gründung der Weltmarkt maßgeblich und niemand auf einen Binnenmarkt angewiesen. Das Problem war der ungeheure Finanzbedarf für die Anschubfinanzierung, ohne Gewissheit, dass das Ganze sich auch rentiert, ist das einfach zuviel für einzelne Unternehmer oder auch Unternehmensgruppen, das muss der Staat begleiten.

Und in der Summe von 100.000 neuen Geschäftsideen, die jede für sich eine schlechte Chancen / Risiken - Abwägung ergibt, würde der Staat bei der Paketförderung des Anschubs neuer Bereiche im tertiären Sektor auch einen viel günstigere Perspektive haben als 100.000 Unternehmer jeder für sich.

Darum gehts doch nicht. Es geht darum, daß man die Rolle des Staates bei Airbus nicht als Vergleich heranziehen kann, weil es bei Airbus nicht um binnenmarktinterne Probleme ging, sondern um den Weltmarkt wo die Politik naturgemäß ihren Einflußbereich hat.

GG146
10.11.2009, 19:19
Mir will dein Konzept nicht ganz einleuchten. Du willst es hier so verstanden wissen, als würde der Staat dem Unternehmer eine Wohltat angedeihen lassen, gleichzeitig soll der Unternehmer aber per Gesetz zu etwas gezwungen werden. Das paßt nicht zusammen.

Das passt schon zusammen, es gibt viele Beispiele, wo der Staat Menschen in die Pflicht nimmt, aber dabei auf die Interessenwahrung der Verpflichteten achtet oder sogar nur darauf abstellt. Bestes Beispiel: Schulpflicht.

Dein Einwand ist aber insofern nicht ganz unerheblich, als dass fähige Unternehmer erfahrungsgemäß nicht zu ihrem Glück gezwungen werden müssen. Wenn man also ein gesetzliches Recht auf staatliche Ressourcenbereitstellung für das Antesten von wirtschaftlichem Neuland festlegt und das Konzept "Recht auf Arbeit statt auf Geld ohne Arbeit" einfach draufsattelt, müsste das von selbst funktionieren.


Darum gehts doch nicht. Es geht darum, daß man die Rolle des Staates bei Airbus nicht als Vergleich heranziehen kann, weil es bei Airbus nicht um binnenmarktinterne Probleme ging, sondern um den Weltmarkt wo die Politik naturgemäß ihren Einflußbereich hat.

Glaube ich nicht, die verspätete Entwicklung eines Konkurrenzkonzerns zu Boeing war einfach nur zu teuer, um ausschliesslich von Unternehmen ohne jede staatliche Risikoabfederung gestemmt zu werden. Das ist übrigens bei vielen ordinären Auslandsgeschäften so ähnlich, deswegen gibt es ja Hermes - Bürgschaften.

tommy3333
10.11.2009, 19:54
Das mit den neuen Dienstleistungsprofilen, die auf Staatskosten angetestet werden können, (...)

Die Kombination aus Dienst, Leistung und Staat ist eigentlich ein Oxymoron.

tommy3333
10.11.2009, 20:05
Welche deutschen Unternehmen hätten denn alleine den Vorsprung von Boeing aufholen und Milliarden riskieren sollen?

Sogar Daimler ist bei dem Versuch, ganz alleine in eine bestimmtes Marktsegment von Verkehrsflugzeugen einzudringen, voll auf die Fresse gefallen.

Die musste wenigstens nicht der Steuerzahler tragen. Das mit Steuermilliarden subventionierte Airbus dagegen kündigte erst vollmundig den A380 an, lies sich von Polikern und Journallie feiern, und musste dann hohe Konventionalstrafen zahlen und Kurseinbrüche hinnehmen, weil es nicht man annähernd termingerecht liefern konnte. Erinnert mich irgendwie an die Wartezeiten beim Trabi - nur hatten wir keinen Anspruch auf Konventionalstrafe (wir hatte ja auch keinen verbindilchen Liefertermin, sondern mussten die Zuteilung abwarten).

GG146
10.11.2009, 23:12
Die Kombination aus Dienst, Leistung und Staat ist eigentlich ein Oxymoron.


die neuen Chancen sollen nicht vom Staat, sondern auf Staatskosten angetestet werden... :rolleyes:

tommy3333
11.11.2009, 14:55
die neuen Chancen sollen nicht vom Staat, sondern auf Staatskosten angetestet werden... :rolleyes:
Ich glaube nicht, dass der Unterschied so groß ist, wenn der Auftraggeber eine externe Leistung mit fremden Geld bezahlt oder sie - finanziert mit mit fremden Geld - selbst tut. Es würde nur einen Unterschied machen, wenn die Geldgeber je nach Qualität der Leistung ihre Bezahlung zur Disposition stellen können. Genau da hat aber der Steuerzahler schlechte Karten.

politisch Verfolgter
12.11.2009, 21:58
Niemand darf per Gesetz zum sog. "Arbeitnehmer" gezwungen werden, auch nicht abgabenrechtlich.
Der Anbieter benötigt goldene Netzwerke, deren Effizienz mit der Anzahl ihrer Mitglieder und bezahlenden Nutzer exponenziell zu nimmt, die dazu dicht und elastisch diversiv innovationstransfer-dynamisch zu verweben sind.
Das geht analog rel. anonymen Finanzkonglomeraten, Holdings und Kapitalgesellschaften, in denen ebenfalls Eigentümer nicht aktiv zu sein brauchen.
Genau deswegen kann es analog shareholder value user value geben.
Goldene Netzwerke bezwecken Kaufkraftmaximierung per Erwerbsphase, schöpfen also keine UmverteilungsKonzentration aus dem Markt ab, füllen keine immer neuen Finanzblasen, bewirken keine FinanzKrisenZyklen, entziehen dem damit zudem erst freien Markt keine Kaufkraft, sondern führen sie ihm zu.

GG146
12.11.2009, 22:23
Ich glaube nicht, dass der Unterschied so groß ist, wenn der Auftraggeber eine externe Leistung mit fremden Geld bezahlt oder sie - finanziert mit mit fremden Geld - selbst tut. Es würde nur einen Unterschied machen, wenn die Geldgeber je nach Qualität der Leistung ihre Bezahlung zur Disposition stellen können. Genau da hat aber der Steuerzahler schlechte Karten.

Die hat der Steuerzahler jetzt auch. Wenn man echten Unternehmern im Zuge eines Programmes "Recht auf Arbeit statt auf Geld ohne Arbeit" überlassen würde, aus den entsprechenden Steuergeldern gleichzeitig im eigenen und im öffentlichen Interesse etwas zu machen, bestünde die Chance X, dass sich das unter dem Strich finanziell neutral oder gar postiv für den Fiskus darstellte.

Derzeit ist diese Chance exakt = 0.

batumi
13.11.2009, 07:15
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassung_NRW.jsp

Artikel 24

(1) Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.

(2) Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.

(3) Das Recht auf einen ausreichenden, bezahlten Urlaub ist gesetzlich festzulegen.

Wie weit sind die Parteien in NRW Verfassungskonform?
Und wie weit wird dieser Artikel 24 durchgesetzt?
Kennt jemand sein Recht auf Arbeit?

Um Anregungen wird gebeten.

Bundesrecht bricht Landesrecht. Alles was mit unserer Verfassung nicht konform geht, ist demgemäß nichtig. Art. 31 GG

Das hätte dir dein Forenjurist aber auch mal sagen können, auf der anderen Seite akzeptiert Herr GG ja nur Gesetze die mit seiner aktuellen Meinung konform gehen, so gesehen müssten man den Art. 31 GG erweitern in etwa so:

Bundesrecht bricht Landesrecht, wenn es dem Forenjurist GG genehm ist. Viva la Selbstverliebtheit :hihi:

politisch Verfolgter
13.11.2009, 11:11
Die Arbeitsgesetzgebung ist grundrechtswidrig: Leistungsunterbindung, Zwangsarbeit, Enteignung, Lehnswesen, Berufsverbot und VerantwortungsZuweisung für FremdKredite und FremdVermögen sind jedem Gesetzgeber untersagt.
Alles muß weg, was "Arbeitnehmer"Konstrukte deklariert, institutionalisiert und öffentl. von den Opfern untereinander zwangsfinanzieren läßt.
Es gibt die grundrechtliche Verpflichtung zu aktiver Wertschöpfungspolitik für die vollwertige Marktteilnahme der betriebslosen Anbieter.
Wer sich dem politisch verweigert, handelt grundrechtsverweigernd, gehört also strafrechtlich belangt.
Per Staat dürfen keine Privatvermögen in Privatvermögen gepumpt werden.
Derartige Umlauferhitzung ist grundrechtswidrig, wozu sog. "Arbeitnehmer" verheizt werden.
Alle Gesetze müssen weg, die einen für FremdKredite und FremdVermögen zuständig erklären.

tommy3333
13.11.2009, 16:08
Die hat der Steuerzahler jetzt auch. Wenn man echten Unternehmern im Zuge eines Programmes "Recht auf Arbeit statt auf Geld ohne Arbeit" überlassen würde, aus den entsprechenden Steuergeldern gleichzeitig im eigenen und im öffentlichen Interesse etwas zu machen, bestünde die Chance X, dass sich das unter dem Strich finanziell neutral oder gar postiv für den Fiskus darstellte.

Derzeit ist diese Chance exakt = 0.

Und wer legt fest, was "öffentliches Interesse" ist und was nicht? Wer sorgt dafür, dass die Unternehmen für die Steuergelder auch Qualität abliefern? Wer legt die Höhe fest - und was ist, wenn die Unternehmen sich einfach der Meinung annehmen, die Steuergelder in der festgelegten Höhe reichen dafür nicht? Auf dem Staat kann man sich ja nicht verlassen, denn wer selbst Steuergelder verschwendet, der verhindert auch nicht, dass andere Steuergelder verschwenden.