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Vollständige Version anzeigen : Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.



Alfred
01.11.2009, 14:38
Wie der Strangtitel es schon aufzeigt :

Die Tötung von etwa 1000 Zivilisten nach dem Einmarsch der Roten Armee in der Kleinstadt Treuenbrietzen am 23. April 1945 bleibt ungesühnt. "Wegen eines Verfahrenshindernisses" habe die Staatsanwaltschaft Potsdam das Verfahren wegen Mordes eingestellt, teilte Oberstaatsanwalt Helmut Lange mit.

Hier sieht man wer noch immer das sagen hat in der BRD :

Bei dem „Hindernis“ handele es sich nach einer Stellungnahme des Bundesjustizministeriums um den Artikel III des Kontrollratsgesetzes Nr. 4 vom 20. Oktober 1945. Er schloss die Zuständigkeit deutscher Gerichte für strafbare Handlungen von Militärpersonen der Alliierten Streitkräfte oder Alliierte Staatsangehörige aus. „Nach diesem Gesetz können wir nicht weiter ermitteln“, sagte der Oberstaatsanwalt. Man wolle jetzt aber prüfen, ob russische Behörden um Mithilfe gebeten werden sollen.

*Weiterlesen* (http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Treuenbrietzen-Rote-Armee;art128,2937244)

Der gleiche Fall, aber intensiver geschildert bei der Berliner Morgenpost :

Klick (http://www.morgenpost.de/brandenburg/article988852/Massaker_in_Treuenbrietzen_das_Tabu_ist_gebrochen. html)

Zitate :

Etwa 1000 Zivilisten sollen an diesem 23. April 1945 in Treuenbrietzen getötet worden sein. In der Kleinstadt wurde jahrzehntelang über dieses Massaker geschwiegen. Das änderte sich erst 1989 nach der politischen Wende.

Für "nicht haltbar" hält Wolfgang Ucksche die Version, Anlass sei eine am 23. April 1945 durchgeführte Massenerschießung italienischer Zwangsarbeiter in einer Kiesgrube nahe der Stadt gewesen. Bei dieser Gräueltat - verübt vermutlich durch Angehörige der Waffen-SS - waren 127 Menschen gestorben. Auch dieses Verbrechen ist noch nicht aufgeklärt. Das Verfahren wird in der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg (Baden-Württemberg) geführt.

Letztlich sei das Vorgehen nach einem Befehl des Oberbefehlshabers der Weißrussischen Front, Marschall Schukow, vom 15. April 1945 ja auch gedeckt gewesen, sagt Ucksche. "Geiselnahmen und Erschießungen von Mitgliedern der ortsansässigen Bevölkerung waren darin eindeutig vorgesehen."

Settembrini
01.11.2009, 15:58
Wer genau soll denn dafuer jetzt auch noch "suehnen"?



Hier sieht man wer noch immer das sagen hat in der BRD

Richtig, naemlich das Gesetz. Und?

Lichtblau
01.11.2009, 16:01
Lustig, ich bin gerade durch Treuenbritzen durchgefahren, und befinde mich in unmittelbarer Nähe.

Deutschmann
01.11.2009, 16:03
In einem Staat der russische Ehrenmale in seiner Hauptstadt duldet und im Regierungsgebäude russische Siegergraffity hinter Glas stellt, sollte einen nichts mehr wundern.

Gryphus
01.11.2009, 16:17
Lustig, ich bin gerade durch Treuenbritzen durchgefahren, und befinde mich in unmittelbarer Nähe.

Lustig, ich hab da mal gewohnt.

Lichtblau
01.11.2009, 16:30
Lustig, ich hab da mal gewohnt.

Würdest du immer noch da wohnen, wäre ich glatt mal vorbeigekommen...

Gryphus
01.11.2009, 16:33
Würdest du immer noch da wohnen, wäre ich glatt mal vorbeigekommen...

Wenn wir schon bei hypothetischen Fragen sind, dann würde ich mich hypothetisch betrachtet darüber freuen. ;)

Alfred
02.11.2009, 06:33
Wer genau soll denn dafuer jetzt auch noch "suehnen"?



Richtig, naemlich das Gesetz. Und?

Hallo, geht es noch? Welches Gesetz dennn du Ahnungslose Niete? Hier geht es um ein Kriegsverbrechen das gesühnt werden muss. Du schreibst aber auch einen Müll zusammen.

Alfred
02.11.2009, 06:34
Lustig, ich bin gerade durch Treuenbritzen durchgefahren, und befinde mich in unmittelbarer Nähe.

Ja, Lustig. Ein Massaker an der Zivilbevölkerung ist lustig. Linke Logik. Muss man nicht verstehen.

Alfred
02.11.2009, 06:36
In einem Staat der russische Ehrenmale in seiner Hauptstadt duldet und im Regierungsgebäude russische Siegergraffity hinter Glas stellt, sollte einen nichts mehr wundern.

Da hast du recht. Anschaulich sind auch die Kommentare der Linksspinner hier.

Bodenplatte
02.11.2009, 07:51
Das bedeutet also, dass das Besatzungsrecht noch immer in Kraft ist.

Haben wir unsere Bundestrottel Fraktion hier nicht ständig das Gegenteil krakeelen gehört?

jak_22
02.11.2009, 07:59
Ja, Lustig. Ein Massaker an der Zivilbevölkerung ist lustig. Linke Logik. Muss man nicht verstehen.

Ich kenne die Antwort jetzt schon: "Nein, natürlich nicht
das Massaker, das habe ich doch gar nicht gemeint, nur,
weil ich gerade zufällig da war ..." :rolleyes:

Würde jemand einen Kommentar zu Treblinka mit dem Wort
"lustig" einleiten, weil er gerade durch Masowien fährt? Ich
meine, jemand mit Verstand, und einem Hauch von Pietät?

berty
02.11.2009, 11:21
Wenn ich mich nicht irre, dann ist ein weiteres Verbrechen in Treuenbrietzen nicht aufgeklärt und somit ungesühnt. Der Mord an 127 italienischen Kriegsgefangenen durch Deutsche im Jahr 1945.

Nicht ungewöhnlich, wenn Kriegsverbrechen durch deutsche Gerichte ungesühnt bleiben. In den meisten derartiger Fälle behinderte kein Kontrollratsgesetz die Verfolgung und Sühne.

In Russland wird es in den Jahrzehnten seither gewesen sein wie in Deutschland. Die Vorwürfe trafen geachtete Mitbürger, die jahrzehntelang ihre Verbrechen verschwiegen hatten. Ebenso wird die russische Justiz es gehandhabt haben wie ihre Kollegen in Deutschland. Auch die versuchten die Täter zu entlasten statt anzuklagen.

Mittlerweile sind die Täter von damals, gleich ob Russen oder Deutsche, meist außerhalb irdischer Strafverfolgung. Mögen sie in der Hölle schmoren.

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2004/0517/brandenburg/0018/index.html

Settembrini
02.11.2009, 11:54
Hallo, geht es noch? Welches Gesetz dennn du Ahnungslose Niete? Hier geht es um ein Kriegsverbrechen das gesühnt werden muss. Du schreibst aber auch einen Müll zusammen.

Du hast doch den Zeitungsartikel selbst abgeschrieben, guck doch einfach nochmal oben nach.

Und nochmal die Frage: Wer genau soll suehnen?

Alfred
02.11.2009, 12:01
Du hast doch den Zeitungsartikel selbst abgeschrieben, guck doch einfach nochmal oben nach.

Und nochmal die Frage: Wer genau soll suehnen?

Die Verbrecher der Roten Armee sollten für dieses Verbrechen sühnen. Und das Gesetz ist ja ein Besatzergesetz das unsere Justiz an der Aufklärung des Falles behindert. War das jetzt so schwer? Oder stört es dich das hier eben Deutsche die Opfer sind und Russen die Täter? Passt ja nicht jedem Linken diese Tatsache.

Brutus
02.11.2009, 12:01
Das bedeutet also, dass das Besatzungsrecht noch immer in Kraft ist. Haben wir unsere Bundestrottel Fraktion hier nicht ständig das Gegenteil krakeelen gehört?

Die Sonne der revisionistischen Bemühungen bringt es an den Tag. Ich sehe in der Bestätigung, daß nach wie vor Besatzungsrecht in Kraft ist, auch die eigentliche Brisanz des Falls.

Alfred
02.11.2009, 12:04
Die Sonne der revisionistischen Bemühungen bringt es an den Tag. Ich sehe in der Bestätigung, daß nach wie vor Besatzungsrecht in Kraft ist, auch die eigentliche Brisanz des Falls.

Und wieder wurde etwas enttarnt, nämlich das die Brd ein Souveräner Staat ist.
Jahrelang wurde jeder der das bezweifelte als " Spinner " usw verhöhnt.

ErhardWittek
02.11.2009, 12:15
Das bedeutet also, dass das Besatzungsrecht noch immer in Kraft ist.

Und das soll natürlich auch für alle Zeiten so bleiben, und zwar mit tätiger Mithilfe der durch die Besatzer handverlesenen Politiker, die wir "wählen" dürfen, um den Anschein einer Demokratie aufrechtzuerhalten.



Haben wir unsere Bundestrottel Fraktion hier nicht ständig das Gegenteil krakeelen gehört?
Das müssen die, wenn sie ihren Posten behalten wollen. Aber Politikern dieser Couleur fällt das Lügen leicht.

Marathon
02.11.2009, 12:35
Das Kontrollratsgesetz Nr. 4:
http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz4.htm


Das Kontrollratsgesetz Nr. 4 gilt in Deutschland nicht her:


Geltung

Das Kontrollratsgesetz Nr. 4 vom 20. Oktober 1945 wurde am 30. Oktober in Berlin ausgefertigt und trat am 2. November 1945 in Kraft.

Es wurde für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch das Gesetz Nr. 13 (Gerichtsbarkeit auf den vorbehaltenen Gebieten) der Alliierten Hohen Kommission vom 25. November 1949 (ABl. AHK S. 54)

http://de.wikipedia.org/wiki/Kontrollratsgesetz_Nr._4



Am 01. Januar 1950 wurde durch Kontrollratsgesetz Nr. 13 die Gerichtsbarkeit auch bei den vorbehaltenen strafbaren Handlungen auf deutsche Gerichte übertragen.

http://www.dielinke-fraktion-lsa.de/fileadmin/PDF/Publikationen/4._konf_reader_web.pdf

Die Staatsanwaltschaft lügt also und damit ist die brD ein Unrechtsstaat.



Noch viel schlimmer finde ich die Massenbombardements der USA und der Briten gegen deutsche Städte, die in voller Absicht auf die Zivilbevölkerung gerichtet waren und damit glasklare Kriegsverbrechen sind.

Aufrechnung mit Coventry funktioniert ebenfalls nicht, weil Deutschland in Coventry eindeutig militärische Ziele angriff und sich die Opferzahl nur auf ein paar hundert belief.

Solange die USA und die Briten diese ihre Schuld nicht eingestehen und dafür Wiedergutmachung zahlen, sind das Feindstaaten.

Nur weil Deutschland bedingungslos kapitulierte bedeutet das doch nicht, dass deswegen auch Kriegsverbrechen der Kriegsgegner legalisiert würden.

Alfred
02.11.2009, 12:40
Das Kontrollratsgesetz Nr. 4:
http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz4.htm


Das Kontrollratsgesetz Nr. 4 gilt in Deutschland nicht her:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kontrollratsgesetz_Nr._4


http://www.dielinke-fraktion-lsa.de/fileadmin/PDF/Publikationen/4._konf_reader_web.pdf

Die Staatsanwaltschaft lügt also.

Hmm, eventuell wird uns der Gehirnnutzer mehr dazu sagen können wer er mag.
Schon kurios mit der Staatsanwaltschaft. Oder regelt das nachvollgende Gesetz solche Verbrechen der Besatzer?

Es wurde für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch das Gesetz Nr. 13 (Gerichtsbarkeit auf den vorbehaltenen Gebieten) der Alliierten Hohen Kommission vom 25. November 1949 (ABl. AHK S. 54)



Noch viel schlimmer finde ich die Massenbombardements der USA und der Briten gegen deutsche Städte, die in voller Absicht auf die Zivilbevölkerung gerichtet waren und damit glasklare Kriegsverbrechen sind.

Aufrechnung mit Coventry funktioniert ebenfalls nicht, weil Deutschland in Coventry eindeutig militärische Ziele angriff und sich die Opferzahl nur auf ein paar hundert belief.

Solange die USA und die Briten diese ihre Schuld nicht eingestehen und dafür Wiedergutmachung zahlen, sind das Feindstaaten.

Nur weil Deutschland bedingungslos kapitulierte bedeutet das doch nicht, dass deswegen auch Kriegsverbrechen der Kriegsgegner legalisiert würden.

Top.

Settembrini
02.11.2009, 16:53
Die Verbrecher der Roten Armee sollten für dieses Verbrechen sühnen. Und das Gesetz ist ja ein Besatzergesetz das unsere Justiz an der Aufklärung des Falles behindert. War das jetzt so schwer? Oder stört es dich das hier eben Deutsche die Opfer sind und Russen die Täter? Passt ja nicht jedem Linken diese Tatsache.

Was regst du dich eigentlich so kuenstlich auf?

Erstens bin ich kein "Linker", das duerfte auch dir eventuell schon mal irgendwann aufgefallen sein.

Zweitens ist das Gesetz zwar in der tat auf die Besatzungszeit zurueckzufuehren, aber nichtsdestotrotz offenbar immer noch juristisch bedeutsam. Zu sagen haben die "Besatzer" jedenfalls schon lange nichts mehr; dafuer, dass es aus der Zeit noch diverse Relikte gibt, koennen die ja auch nicht viel.

Drittens ist in meinen Augen jedes Opfer ein Opfer zu viel; ob es sich dabei um einen Deutschen oder einen Russen handelt, interessiert mich genausowenig wie das ewige Gegeneinanderaufrechnen diverser Kriegsverbrechen.

Viertens wuesste ich mal gerne, ob von den erwaehnten "Verbrechern der roten Armee" ueberhaupt noch jemand lebt, der die von dir geforderte Suehne dann ja auf sich laden koennte...

Biskra
02.11.2009, 17:12
Wie der Strangtitel es schon aufzeigt :

[B]Die Tötung von etwa 1000 Zivilisten nach dem Einmarsch der Roten Armee in der Kleinstadt Treuenbrietzen am 23. April 1945 bleibt ungesühnt.


eine am 23. April 1945 durchgeführte Massenerschießung italienischer Zwangsarbeiter in einer Kiesgrube nahe der Stadt gewesen. Bei dieser Gräueltat - verübt vermutlich durch Angehörige der Waffen-SS - waren 127 Menschen gestorben. Auch dieses Verbrechen ist noch nicht aufgeklärt.

Zwei ungesühnte Verbrechen also. Wer sind die guten Opfer?

Alfred
02.11.2009, 17:14
Zwei ungesühnte Verbrechen also. Wer sind die guten Opfer?

Ich helfe dir ebens, dann musste nicht selbst Scheisse verzapfen. Die Italiener sind die guten, die Deutschen sind die Beschissenen. Was anderes hättest du eh nicht geschrieben. Und Nein, die SS hat die Italiener nicht ermordet. Was nun?

Biskra
02.11.2009, 18:01
Ich helfe dir ebens, dann musste nicht selbst Scheisse verzapfen. Die Italiener sind die guten, die Deutschen sind die Beschissenen. Was anderes hättest du eh nicht geschrieben.

Na, da hast du mich aber falsch eingeschätzt. Helfen brauchst du mir da sowieso nicht, du schriebst von guten und schlechten Opfern, nicht ich.


Und Nein, die SS hat die Italiener nicht ermordet. Was nun?

Wenn du natürlich Beweismittel hast, die der offenbar seit Jahren mit dem Fall überforderten StA Ludwigsburg noch nicht bekannt sind, dann nur raus damit.

Falk
02.11.2009, 19:16
Kriegsverbrecher gehören vor Gericht. Alle. Ausnahmslos. Es gibt keine guten und keine schlechten Kriegsverbrechen - genauso wie es keine guten und keine schlechten Opfer gibt.

Inwieweit das Kontrollratsgesetz Nr.4 (das ab 1955 auf dem Gebiet der DDR nicht mehr galt) noch juristisch relevant ist, tät mich auch interessieren. Vielleicht kann ja hier mal jemand für Erhellung sorgen (gerne auch ohne Polemik).

Bodenplatte
02.11.2009, 20:25
Zu sagen haben die "Besatzer" jedenfalls schon lange nichts mehr

Natürlich nicht. Und wofür haben die Amis dann Krieg geführt? "Deutschland" so einfach in die Freiheit entlassen? Lächerlich.

Die BRD ist eine von fremden Geheimdiensten infiltrierte amerikanische Kulturkolonie, welcher eigenständige Politik zugunsten des hier einheimischen Volkes wesensfremd ist.

ErhardWittek
03.11.2009, 12:58
....
Zweitens ist das Gesetz zwar in der tat auf die Besatzungszeit zurueckzufuehren, aber nichtsdestotrotz offenbar immer noch juristisch bedeutsam. Zu sagen haben die "Besatzer" jedenfalls schon lange nichts mehr; dafuer, dass es aus der Zeit noch diverse Relikte gibt, koennen die ja auch nicht viel.
....

Die aus der Besatzungszeit herrührenden Gesetze finden heute noch Anwendung, obwohl die Besatzer lt. Deiner kühnen Behauptung nichts mehr zu sagen haben. Das ist aber schon erklärungsbedürftig und kann nicht so billig damit abgetan werden, daß die Besatzer nichts dafür können. Wer denn dann, Deiner Meinung nach?

Alfred
03.11.2009, 13:19
Die aus der Besatzungszeit herrührenden Gesetze finden heute noch Anwendung, obwohl die Besatzer lt. Deiner kühnen Behauptung nichts mehr zu sagen haben. Das ist aber schon erklärungsbedürftig und kann nicht so billig damit abgetan werden, daß die Besatzer nichts dafür können. Wer denn dann, Deiner Meinung nach?

Eine gute Frage...

Götz
03.11.2009, 14:38
Wie der Strangtitel es schon aufzeigt :

Die Tötung von etwa 1000 Zivilisten nach dem Einmarsch der Roten Armee in der Kleinstadt Treuenbrietzen am 23. April 1945 bleibt ungesühnt. "Wegen eines Verfahrenshindernisses" habe die Staatsanwaltschaft Potsdam das Verfahren wegen Mordes eingestellt, teilte Oberstaatsanwalt Helmut Lange mit.

Hier sieht man wer noch immer das sagen hat in der BRD :

Bei dem „Hindernis“ handele es sich nach einer Stellungnahme des Bundesjustizministeriums um den Artikel III des Kontrollratsgesetzes Nr. 4 vom 20. Oktober 1945. Er schloss die Zuständigkeit deutscher Gerichte für strafbare Handlungen von Militärpersonen der Alliierten Streitkräfte oder Alliierte Staatsangehörige aus. „Nach diesem Gesetz können wir nicht weiter ermitteln“, sagte der Oberstaatsanwalt. Man wolle jetzt aber prüfen, ob russische Behörden um Mithilfe gebeten werden sollen.

*Weiterlesen* (http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Treuenbrietzen-Rote-Armee;art128,2937244)

Der gleiche Fall, aber intensiver geschildert bei der Berliner Morgenpost :

Klick (http://www.morgenpost.de/brandenburg/article988852/Massaker_in_Treuenbrietzen_das_Tabu_ist_gebrochen. html)

Zitate :

Etwa 1000 Zivilisten sollen an diesem 23. April 1945 in Treuenbrietzen getötet worden sein. In der Kleinstadt wurde jahrzehntelang über dieses Massaker geschwiegen. Das änderte sich erst 1989 nach der politischen Wende.

Für "nicht haltbar" hält Wolfgang Ucksche die Version, Anlass sei eine am 23. April 1945 durchgeführte Massenerschießung italienischer Zwangsarbeiter in einer Kiesgrube nahe der Stadt gewesen. Bei dieser Gräueltat - verübt vermutlich durch Angehörige der Waffen-SS - waren 127 Menschen gestorben. Auch dieses Verbrechen ist noch nicht aufgeklärt. Das Verfahren wird in der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg (Baden-Württemberg) geführt.

Letztlich sei das Vorgehen nach einem Befehl des Oberbefehlshabers der Weißrussischen Front, Marschall Schukow, vom 15. April 1945 ja auch gedeckt gewesen, sagt Ucksche. "Geiselnahmen und Erschießungen von Mitgliedern der ortsansässigen Bevölkerung waren darin eindeutig vorgesehen."

Interessant, demnach gelten "Kontrollratsgesetze" nach wie vor. Wie lässt sich dies mit unserer vollen Souveränität vereinbaren, die wir doch angeblich im 2+4 Vertrag zugestanden bekamen ?

Mich interessiert die Meinung von Verfechtern dieser angeblichen Souveränität , insbesondere von einigen Mitgliedern der liberalen Fraktion.

Cinnamon
03.11.2009, 14:54
Warum hebt man das Gesetz nicht einfach nachträglich auf?

bernhard44
03.11.2009, 14:58
Kriegsverbrecher gehören vor Gericht. Alle. Ausnahmslos. Es gibt keine guten und keine schlechten Kriegsverbrechen - genauso wie es keine guten und keine schlechten Opfer gibt.

Inwieweit das Kontrollratsgesetz Nr.4 (daß ab 1955 auf dem Gebiet der DDR nicht mehr galt) noch juristisch relevant ist, tät mich auch interessieren. Vielleicht kann ja hier mal jemand für Erhellung sorgen (gerne auch ohne Polemik).

dann sollte man sich den "2+4 Vertrag" und den Einigungsvertrag mal durchlesen!


passend zum Thema:


Die ungeheure sexuelle Gewalt der Roten Armee

Max Färberböcks Filmdrama "Anonyma" greift die Erlebnisse der von Russen vergewaltigten Berliner Journalistin Marta Hillers auf. Sexuelle Gewalt war 1945 an der Tagesordnung. Selbst bei vorsichtigen Schätzungen muss man von einem Massenphänomen sprechen. Befehle gab es dazu nicht.
http://www.morgenpost.de/kultur/article961986/Die_ungeheure_sexuelle_Gewalt_der_Roten_Armee.html

Götz
03.11.2009, 15:00
Warum hebt man das Gesetz nicht einfach nachträglich auf?

Vielleicht will man nicht auf eine gute Ausrede verzichten, mit der sich unsere Justiz vor der Untersuchung der Taten "unserer Befreier" drücken kann.

jak_22
03.11.2009, 15:02
Warum hebt man das Gesetz nicht einfach nachträglich auf?

Wurde es doch schon.


Für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch
Gesetz Nr. 13 (Gerichtsbarkeit auf den vorbehaltenen Gebieten) der Alliierten Hohen Kommission vom 25. November 1949 (ABl. AHK S. 54)

Für die DDR wurde das Kontrollratsgesetz Nr. 4 aufgehoben:


Für die DDR außer Wirkung gesetzt durch
Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955

Kompletter Text hier:

http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz4.htm

Ich kann das also nur als faule Ausrede werten.

Falk
03.11.2009, 15:16
dann sollte man sich den "2+4 Vertrag" und den Einigungsvertrag mal durchlesen!

Kannst Du da etwas konkreter werden?

bernhard44
03.11.2009, 19:03
Kannst Du da etwas konkreter werden?

schau mal hier den "Überleitungsvertrag!

http://www.hackemesser.de/ueberleitungsvertrag.html

und die hier gelisteten immer noch bestehenden Punkte:

Der Überleitungsvertrag wurde am 28. September 1990 infolge der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags außer Kraft gesetzt. Lediglich einige wenige Passagen behalten ihre Gültigkeit. Immer noch gültig sind Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8. Dritter Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs. Sechster Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3. Siebter Teil: Art 1 und Art. 2. Neunter Teil: Art. 1. Zehnter Teil: Art. 4.[3]


http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberleitungsvertrag

den 2+4 Vertrag musst du bitte mal selber suchen!

Alpha Scorpii
03.11.2009, 19:47
Zweitens ist das Gesetz zwar in der tat auf die Besatzungszeit zurueckzufuehren, aber nichtsdestotrotz offenbar immer noch juristisch bedeutsam. Zu sagen haben die "Besatzer" jedenfalls schon lange nichts mehr; dafuer, dass es aus der Zeit noch diverse Relikte gibt, koennen die ja auch nicht viel.



Die aus der Besatzungszeit herrührenden Gesetze finden heute noch Anwendung, obwohl die Besatzer lt. Deiner kühnen Behauptung nichts mehr zu sagen haben. Das ist aber schon erklärungsbedürftig und kann nicht so billig damit abgetan werden, daß die Besatzer nichts dafür können. Wer denn dann, Deiner Meinung nach?


Wenn diese alierten Gesetze "nur Teil" der deutschen Rechtsordnung geworden wären, dann könnten sie gar kein Verfahrenshindernis darstellen, da übergeordnetes Recht, Grundgesetz, Völkerrecht, Menschenrechtserklärung etc. eine "verfassungskonforme Auslegung" erzwingen würden - um es kurz zu machen Mord verjährt nicht, gerade wegen der Ereignisse des zweiten Weltkriegs.

Also entweder kennt die dortige Staatsanwaltschaft ihre Gesetze nicht oder ignoriert diese, was ich einfach mal ausschließe, oder äußere Zwänge verhindern eine Verfolgung was allerdings bedeuten würde, daß die Bundesrepublik nicht souverän ist.

Falk
03.11.2009, 23:22
...

Danke.

ErhardWittek
04.11.2009, 01:59
Wenn diese alierten Gesetze "nur Teil" der deutschen Rechtsordnung geworden wären, dann könnten sie gar kein Verfahrenshindernis darstellen, da übergeordnetes Recht, Grundgesetz, Völkerrecht, Menschenrechtserklärung etc. eine "verfassungskonforme Auslegung" erzwingen würden - um es kurz zu machen Mord verjährt nicht, gerade wegen der Ereignisse des zweiten Weltkriegs.

Also entweder kennt die dortige Staatsanwaltschaft ihre Gesetze nicht oder ignoriert diese, was ich einfach mal ausschließe, oder äußere Zwänge verhindern eine Verfolgung was allerdings bedeuten würde, daß die Bundesrepublik nicht souverän ist.
Mal davon abgesehen, daß deutsche Kriegs- und Nachkriegsopfer als solche ja noch nie anerkannt wurden, - das ist ja auch neuerdings im grassierenden Multikultikrieg schon wieder so -, dürfte kaum ein Zweifel daran bestehen, daß uns eine angebliche Souveränität nur deshalb vorgegaukelt wird, um uns einigermaßen bei Laune zu halten. Die Kuh muß noch möglichst lange produktiv bleiben, denn allzuviele Länder haben sich gemütlich darauf eingerichtet, ihren regelmäßigen Scheck aus der BRD zu empfangen und wären ohne diese Zuwendung überhaupt nicht lebensfähig.

Wüßte die Mehrheit der Deutschen, wie sehr wir versklavt sind, wäre kaum einer noch bereit, diese Frondienste zu leisten.

ErhardWittek
04.11.2009, 02:02
Vielleicht will man nicht auf eine gute Ausrede verzichten, mit der sich unsere Justiz vor der Untersuchung der Taten "unserer Befreier" drücken kann.
"Unsere" Justiz besteht doch weitgehend auch nur aus von den Befreiern bezahlten Handlangern. Die drücken sich nicht, sondern sie erfüllen den Auftrag ihrer Geldgeber.

Götz
04.11.2009, 09:16
"Unsere" Justiz besteht doch weitgehend auch nur aus von den Befreiern bezahlten Handlangern. Die drücken sich nicht, sondern sie erfüllen den Auftrag ihrer Geldgeber.

Wenn dies wenigstens so wäre, leider wird in Wahrheit der Michel geschröpft , die gesetzlichen und anderen staatlichen Würdenträger profitieren als Privilegierte innerhalb dieser partiellen indirekten Fremdherrschaft , was sehr zu deren Stabilität beiträgt, direkte Bestechungen sind wohl in der Regel nicht notwendig.

ps
Wo sind denn jene Liberalen die behaupten ,wir wären Souverän, wie lässt sich denn dieser seltsame Gesetzesdinosaurier mittels "juristischem Hausverstand" mit der "vollen Souveränität" vereinbaren ?

Weiter_Himmel
04.11.2009, 09:29
Hallo, geht es noch? Welches Gesetz dennn du Ahnungslose Niete? Hier geht es um ein Kriegsverbrechen das gesühnt werden muss. Du schreibst aber auch einen Müll zusammen.


Wurde da gegen eine Person ermittelt oder nur Allgemein?

Biskra
06.11.2009, 15:13
Wo sind denn jene Liberalen die behaupten ,wir wären Souverän, wie lässt sich denn dieser seltsame Gesetzesdinosaurier mittels "juristischem Hausverstand" mit der "vollen Souveränität" vereinbaren ?

Also ich habe keine Ahnung wie das Justizministerium zu einer derartigen Einschätzung kommt und vermute, wie andere hier auch schon, daß es wohl eher darum geht, das politisch sensible Thema unter den Tisch zu kehren. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Stell dir mal vor, die Russen würden im Gegenzug dann jedes noch nicht aufgeklärte Verbrechen aus der Zeit des Russlandfeldzugs wieder vor ihre Gerichte bringen.

Götz
07.11.2009, 10:34
Also ich habe keine Ahnung wie das Justizministerium zu einer derartigen Einschätzung kommt und vermute, wie andere hier auch schon, daß es wohl eher darum geht, das politisch sensible Thema unter den Tisch zu kehren. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Stell dir mal vor, die Russen würden im Gegenzug dann jedes noch nicht aufgeklärte Verbrechen aus der Zeit des Russlandfeldzugs wieder vor ihre Gerichte bringen.

Sie würden sich wohl nicht auf ein ehemaliges Gesetz berufen, es gäbe sicher andere Möglichkeiten diese Angelegenheit erst auf die lange Bank zu schieben um sie später bei den Akten verstauben zu lasssen.

Wahrscheinlich sind es auch derartige "lebende Gesetzesfossilien" die Exhumierungsarbeiten an den Standorten der Rheinwiesenlager zu verhindern helfen.

Gehirnnutzer
07.11.2009, 11:19
Bevor einige Leute wieder persönlich angreifend werdend, ich schildere nur den Sachverhalt.
Ich spare mir Ausführungen über Rechtssicherheit und Rechtskontinuität, das die meisten hier so auf den einzelnen Fall focusiert sind, das sie die Bedeutung dieser Begriffe und deren Auswirkungen nicht verstehen.
Ich mache nur eine einfach Aussage zum Sachverhalt.

Es ist eine irrige Annahme, das die Aufhebung eine Gesetzes bezüglich seiner Gültigkeit bedeutet, es wäre nie existent gewesen.

Auch ein aufgehobenes Gesetz hat immer noch Rechtswirkung, nämlich für den Zeitraum wo es gültig war.

Das bedeutet ganz einfach, das Gesetz behält seine Gültigkeit für die diese Gesetz betreffende Geschehnisse, die sich bis zum Zeitpunkt seiner Aufhebung ereignet haben.
Das heißt konkret, das alle strafbaren Handlungen von Militärpersonen der Alliierten, die bis zum Zeitpunkt der Aufhebung des Gesetzes begangen worden sind, nicht unter die Zuständigkeit der deutschen Gerichte fallen, jedoch strafbare Handlungen, die nach der Aufhebung begangen worden sind, fallen unter die deutsche Gerichtsbarkeit bzw. gesetzlichen Regelungen, die nach der Aufhebung beschlossen worden sind.

Das ist keine Sonderegelung, das ist ganz normale rechtstaatliche Praxis.

Götz
07.11.2009, 11:25
Bevor einige Leute wieder persönlich angreifend werdend, ich schildere nur den Sachverhalt.
Ich spare mir Ausführungen über Rechtssicherheit und Rechtskontinuität, das die meisten hier so auf den einzelnen Fall focusiert sind, das sie die Bedeutung dieser Begriffe und deren Auswirkungen nicht verstehen.
Ich mache nur eine einfach Aussage zum Sachverhalt.

Es ist eine irrige Annahme, das die Aufhebung eine Gesetzes bezüglich seiner Gültigkeit bedeutet, es wäre nie existent gewesen.

Auch ein aufgehobenes Gesetz hat immer noch Rechtswirkung, nämlich für den Zeitraum wo es gültig war.

Das bedeutet ganz einfach, das Gesetz behält seine Gültigkeit für die diese Gesetz betreffende Geschehnisse, die sich bis zum Zeitpunkt seiner Aufhebung ereignet haben.
Das heißt konkret, das alle strafbaren Handlungen von Militärpersonen der Alliierten, die bis zum Zeitpunkt der Aufhebung des Gesetzes begangen worden sind, nicht unter die Zuständigkeit der deutschen Gerichte fallen, jedoch strafbare Handlungen, die nach der Aufhebung begangen worden sind, fallen unter die deutsche Gerichtsbarkeit bzw. gesetzlichen Regelungen, die nach der Aufhebung beschlossen worden sind.

Das ist keine Sonderegelung, das ist ganz normale rechtstaatliche Praxis.

Allerdings gab es dieses Gesetz das den Vorwand für die Einstellung der Untersuchung lieferte zum Tathergangszeitpunkt noch gar nicht,
der Freispruch würde demnach rückwirkend erfolgen. Es ist interessant, daß unser Staat Siegerwillkür und Tyrannei als rechtens betrachtet und sogar offen als Teil seiner Rechtssprechung akzeptiert.

bernhard44
07.11.2009, 11:29
KRIEGSVERBRECHEN



„Töte die Deutschen“

Mord und Folter: Ein Historiker dokumentiert die Greuel der Roten Armee an der Wehrmacht

Der Befehl ließ keinen Zweifel: „Es werden keine Gefangenen gemacht, alle Deutschen werden erschlagen. Keiner darf am Leben bleiben.“

Was der politische Kommissar des Schützenregiments 406 der Roten Armee am 17. Januar 1942 vor dem Angriff anordnete, setzten seine Soldaten in die Tat um. Das schreckliche Geheiß entstammte nicht der unmenschlichen Verirrung eines einzelnen sowjetischen Politruks. Diese Anordnung war Ausdruck des Hasses, mit dem Stalins Truppen im Zweiten Weltkrieg kämpften. Die daraus folgenden Taten stellte der Münchner Historiker Franz W. Seidler in seiner jetzt erschienenen Dokumentation „Verbrechen an der Wehrmacht“ zusammen.
http://www.focus.de/politik/deutschland/kriegsverbrechen-toete-die-deutschen_aid_167773.html

http://bilder.buecher.de/produkte/07/07499/07499206n.jpg

http://www.buecher.de/shop/Wehrmacht/Verbrechen-an-der-Wehrmacht/Gebundenes-Buch/products_products/detail/prod_id/07499206/


http://de.wikipedia.org/wiki/Franz_W._Seidler

Götz
07.11.2009, 12:00
KRIEGSVERBRECHEN


http://www.focus.de/politik/deutschland/kriegsverbrechen-toete-die-deutschen_aid_167773.html

http://bilder.buecher.de/produkte/07/07499/07499206n.jpg

http://www.buecher.de/shop/Wehrmacht/Verbrechen-an-der-Wehrmacht/Gebundenes-Buch/products_products/detail/prod_id/07499206/


http://de.wikipedia.org/wiki/Franz_W._Seidler

Der berüchtigte Kommisarbefehl Hitlers wird immer wieder gerne als Beweis für den Willen der Deutschen den Krieg gegen die Sowjetunion absolut gnadenlos zu führen herangezogen und russische Grausamkeiten als Reaktion darauf gedeutet. Vieles deutet aber darauf hin, daß es umgekehrt gewesen sein könnte. Die Eskalation wurde von den Russen mitverursacht, denn die deutschen Soldaten bekamen auf ihren Vormarsch die Machenschaften ihres Gegners zu Gesicht, diese trugen sicher wenig zu ihrer Mässigung bei.

Gehirnnutzer
07.11.2009, 12:06
Allerdings gab es dieses Gesetz das den Vorwand für die Einstellung der Untersuchung lieferte zum Tathergangszeitpunkt noch gar nicht,
der Freispruch würde demnach rückwirkend erfolgen. Es ist interessant, daß unser Staat Siegerwillkür und Tyrannei als rechtens betrachten und sogar offen als Teil seiner Rechtssprechung akzeptiert.

Götz, du solltest dir mal das entsprechende Gesetz (http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz4.htm) anschauen, insbesondere den Artikel III Satz d, denn wüsstest du, das dieses Gesetz während seiner Gültigkeit einen weiten Rahmen hatte und die Entscheidungen des Militärbefehlshaber mit einschloß.

Im Übrigen ignorierst du, das dieses Gesetz die Zuständigkeit der Gerichte betrifft, nicht aber eine Tat selber. Es bedeutet einfach, das über Schuld oder Unschuld bei den entsprechenden Taten eben nicht deutsche Gerichte entscheiden konnten und können.

Zudem hat dieses Gesetz nicht nur Auswirkungen auf das deutsche Rechtssystem sondern auch auf die Rechtssysteme der Alliierten. Eine entsprechende Klage/ bzw. Anzeige vor Gerichten der Alliierten muss von diesen Gerichten behandelt werden, wie Anzeigen in ihrem Rechtssystem auch.
Klagezulassung, Verfahren etc. unterliegen dann den Bestimmungen ihres Rechtssystems, wie auch Revision und Berufung.

bernhard44
07.11.2009, 12:07
Der berüchtigte Kommisarbefehl Hitlers wird immer wieder gerne als Beweis für den Willen der Deutschen den Krieg gegen die Sowjetunion absolut gnadenlos zu führen herangezogen und russische Grausamkeiten als Reaktion darauf gedeutet. Vieles deutet aber darauf hin, daß es umgekehrt gewesen sein könnte. Die Eskalation wurde von den Russen mitverursacht, denn die deutschen Soldaten bekamen auf ihren Vormarsch die Machenschaften ihres Gegneres zu Gesicht, diese trugen sicher wenig zu ihrer Mässigung bei.

Krieg ist niemals ohne Schuld! Egal von welcher Seite begangen, werden die Untaten immer grausamer, je länger eine kriegerische Auseinandersetzung dauert.
Nur sich hinterher hinzustellen und zu behaupten, die Schuldigen sind immer die Anderen, ist eine Anmaßung der Sieger!

Götz
07.11.2009, 12:17
Krieg ist niemals ohne Schuld! Egal von welcher Seite begangen, werden die Untaten immer grausamer, je länger eine kriegerische Auseinandersetzung dauert.
Nur sich hinterher hinzustellen und zu behaupten, die Schuldigen sind immer die Anderen, ist eine Anmaßung der Sieger!

Das ist richtig. Aber kein Sieg währt ewig.

Götz
07.11.2009, 12:28
Götz, du solltest dir mal das entsprechende Gesetz (http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz4.htm) anschauen, insbesondere den Artikel III Satz d, denn wüsstest du, das dieses Gesetz während seiner Gültigkeit einen weiten Rahmen hatte und die Entscheidungen des Militärbefehlshaber mit einschloß.

Im Übrigen ignorierst du, das dieses Gesetz die Zuständigkeit der Gerichte betrifft, nicht aber eine Tat selber. Es bedeutet einfach, das über Schuld oder Unschuld bei den entsprechenden Taten eben nicht deutsche Gerichte entscheiden konnten und können.

Zudem hat dieses Gesetz nicht nur Auswirkungen auf das deutsche Rechtssystem sondern auch auf die Rechtssysteme der Alliierten. Eine entsprechende Klage/ bzw. Anzeige vor Gerichten der Alliierten muss von diesen Gerichten behandelt werden, wie Anzeigen in ihrem Rechtssystem auch.
Klagezulassung, Verfahren etc. unterliegen dann den Bestimmungen ihres Rechtssystems, wie auch Revision und Berufung.

Der Kernpunkt meiner Äusserung wird dadurch nicht angefochten. Die Alliierten erklärten ihre Soldaten gesetzlich , zumindest bezüglich der Verlierer, für immun und dieser Bestandteil des Besatzungsrechtes wird von unserem Staat nach wie vor akzeptiert, oder zumindest als Rechtfertigung herangezogen um heikle Tatbestände nicht untersuchen zu müssen. Eigentlich geht es darum ob es sich nur um eine bequeme Ausrede handelt oder ob Relikte der Besatzungszeit tatsächlich für Deutschland und die "+4 Mächte" auch heutzutage noch rechtlich verbindlich sind.

Im Grunde hast Du diese Frage zu Gunsten der zweiten viel übleren Option beantwortet. Dafür meinen Dank.

bernhard44
07.11.2009, 15:37
Das ist richtig. Aber kein Sieg währt ewig.

auch keine Niederlage!

Götz
07.11.2009, 16:54
auch keine Niederlage!

Was man uns aber einzureden und per Verträge dauerhaft zu zementieren versucht .