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Vollständige Version anzeigen : Anwalt beruft sich auf "Herkunft aus mittelalterlichen Gesellschaft"



Sathington Willoughby
30.10.2009, 10:33
http://www.express.de/nachrichten/region/duesseldorf/er-heiratete-und-schwaengerte-kind_artikel_1253811731617.html



Mit zwölf verheiratet, neun Monate später Mutter und mit fünfzehn Jahren die zweite Schwangerschaft. Das ist kein Schicksal aus dem Mittelalter, sondern das Los von Meltem G. (Name geändert) mitten in der modernen Großstadt Düsseldorf.

Rechtsanwalt Robin Kinzler plädierte auf Verständnis: „Mein Mandant stammt aus einer mittelalterlich archaischen Gesellschaft, hütete mit seinem Großvater Schafe. Er hat mittlerweile begriffen, dass er im Unrecht war
Abgesehen davon, das wir hier bestimmt hochqualifizierte Schafhirten brauchen und Kinder auch schon Kinder kriegen sollten wg. Demografie, wird der Rechtsanwalt jetzt wg.Volksverhetzung angeklagt?
Immerhin hat er gesagt, sein Klient käme aus einer mittelalterlichen, archaischen Gesellschaft, eine Beleidigung par exellence!

Paul Felz
30.10.2009, 10:35
http://www.express.de/nachrichten/region/duesseldorf/er-heiratete-und-schwaengerte-kind_artikel_1253811731617.html


Abgesehen davon, das wir hier bestimmt hochqualifizierte Schafhirten brauchen und Kinder auch schon Kinder kriegen sollten wg. Demografie, wird der Rechtsanwalt jetzt wg.Volksverhetzung angeklagt?
Immerhin hat er gesagt, sein Klient käme aus einer mittelalterlichen, archaischen Gesellschaft, eine Beleidigung par exellence!

Er meinte damit die deutsche Gesellschaft und damit ist es keine Volksverhetzung.

Gehirnnutzer
30.10.2009, 10:52
http://www.express.de/nachrichten/region/duesseldorf/er-heiratete-und-schwaengerte-kind_artikel_1253811731617.html

Abgesehen davon, das wir hier bestimmt hochqualifizierte Schafhirten brauchen und Kinder auch schon Kinder kriegen sollten wg. Demografie, wird der Rechtsanwalt jetzt wg.Volksverhetzung angeklagt?
Immerhin hat er gesagt, sein Klient käme aus einer mittelalterlichen, archaischen Gesellschaft, eine Beleidigung par exellence!

Man merkt das du hier nur rumblödeln willst Zaphod und dir noch nie den § 130 StGB angeschaut hast.

Die Verteidigungsstrategie des Anwaltes erfüllt den Tatbestand des § 130 StGB Absatz 1 nicht, weil sie nicht den öffentlichen Frieden stört.

Tonsetzer
30.10.2009, 10:53
http://www.express.de/nachrichten/region/duesseldorf/er-heiratete-und-schwaengerte-kind_artikel_1253811731617.html


Abgesehen davon, das wir hier bestimmt hochqualifizierte Schafhirten brauchen und Kinder auch schon Kinder kriegen sollten wg. Demografie, wird der Rechtsanwalt jetzt wg.Volksverhetzung angeklagt?
Immerhin hat er gesagt, sein Klient käme aus einer mittelalterlichen, archaischen Gesellschaft, eine Beleidigung par exellence!

Wenn es darum geht eine Verurteilung abzuwenden fühlt sich keines unserer Schätzchen in seiner "Ehre" verletzt.

Auch von den ansonsten sofort aufheulenden Verbänden ist ob dieses brachial-Vorwurfs des Anwalts nur das Schweigen im Walde zu vernehmen.

Sathington Willoughby
30.10.2009, 11:42
Man merkt das du hier nur rumblödeln willst Zaphod und dir noch nie den § 130 StGB angeschaut hast.

Die Verteidigungsstrategie des Anwaltes erfüllt den Tatbestand des § 130 StGB Absatz 1 nicht, weil sie nicht den öffentlichen Frieden stört.

Falsch. Hier wird eine Wahrheit angesprochen, die in einer anderen Situation zur Anzeige führen würde.
Es geht mir hier darum, diese Willkür offenzulegen.

Unser Parteikollege Hr. Burkhardt wurde in Pirmasens wegen einer deutlich harmloseren Äußerung, die ebenfalls intern (im Kreistag) gefallen ist, wg. "Volksverhetzung" verurteilt.
http://www.rep-rp.de/content.aspx?ArticleID=e1cd68e2-465a-4ffc-807f-844af7797ad4

Zu der Berufungsverhandlung kam es, weil der Fraktionsvorsitzende der Republikaner im Pirmasenser Stadtrat, Andreas Burkhardt, im Oktober letzten Jahres vom Amtsgericht Pirmasens wegen angeblicher „Volksverhetzung“ zu einer Geldstrafe von 3600 € verurteilt worden war. Zuvor hatte Burkhardt gegen einen entsprechenden Strafbefehl über 3000 € Einspruch eingelegt.

Grundlage für diesen Strafbefehl war eine Anfrage der REP-Stadtratsfraktion, in der diese in einer Ratssitzung Auskunft über den „Umgang der Stadtverwaltung mit dem parasitären Verhalten bestimmter Gruppen“ haben wollte.

In dieser Anfrage ging es um eine Zigeunerfamilie, die vor Jahren illegal aus dem Kosovo nach Deutschland eingewandert war, hier keine Aufenthaltserlaubnis besitzt und vollständig auf Kosten der deutschen Steuerzahler lebt!

Als Asylanten wurden diese Personen ausdrücklich nicht anerkannt, jedoch trotz rechtskräftiger Ausreiseverpflichtung weiterhin in Deutschland „geduldet“. Die beiden Erwachsenen setzten in den darauffolgenden Jahren weitere Kinder in die Welt und der Familienvater wurde darüber hinaus auch noch mehrfach wegen krimineller Handlungen und Gewalttaten verurteilt!

Dieses dreiste und unerträgliche Gesamtverhalten bezeichnete der REP-Stadtrat als „parasitäres Verhalten“ gegenüber den Einheimischen, welche die Zigeunerfamilie offenbar nur durchzufüttern und ansonsten die Klappe zu halten bzw. die Gewalttaten des Familienvaters zu ertragen haben. Desweiteren beging Burkhardt das „Kapitalverbrechen“, entgegen der politisch verordneten Bezeichnung „Sinti und Roma“ die für diese Gruppe historisch zutreffende Bezeichnung „Zigeuner“ zu verwenden.

Ahab
30.10.2009, 11:49
Hm... Wie soll man das kommentieren?


Die ganzen Geschehnisse sind zwar schon ziemlich ekelhaft, aber soweit das Mädchen tatsächlich mit der Situation zufrieden ist wie aus dem Artikel hervorgeht sehe ich da jetzt keine besondere Brisanz.


Was die Verteidigung angeht kann man so eine Argumentation selbstverständlich in keinem Fall gelten lassen.

Denn selbst wenn man wohlwollend um Integration bemüht ist, dann gehört dazu natürlich auch die Integration in unser Werte- und Rechtssystem.

Davon ganz abgesehen schützt Unwissenheit natürlich auch vor Strafe nicht.

Gehirnnutzer
30.10.2009, 12:08
Falsch. Hier wird eine Wahrheit angesprochen, die in einer anderen Situation zur Anzeige führen würde.
Es geht mir hier darum, diese Willkür offenzulegen.

Unser Parteikollege Hr. Burkhardt wurde in Pirmasens wegen einer deutlich harmloseren Äußerung, die ebenfalls intern (im Kreistag) gefallen ist, wg. "Volksverhetzung" verurteilt.
http://www.rep-rp.de/content.aspx?ArticleID=e1cd68e2-465a-4ffc-807f-844af7797ad4

Zaphod, du vergleichst Äpfel mit Birnen und zeigst auf das du den § 130 StGB wirklich nicht gelesen hast, insbesondere den Absatz 1 um den es hier geht.


Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Es gibt einen meilenweiten Unterschied zwischen den beiden Aussagen.
Der Verteidiger macht eine Aussage bezüglich seine Mandanten, das er aus einer archaischen Gesellschaft kommt, was diesem speziellen durch das ursprünglich fehlende Unrechtsbewußtsein hinsichtlich der Kinderehe und der Gesetzgebung in der griechischen Präfektur belegt ist. Er sagt nicht, das allen Personen, die aus dieser Gesellschaft kommen, dieses Unrechtsbewußtsein fehlt. Das kann der Verteidiger auch nicht belegen. Es ist einfach eine Aussage im Bezug auf den Mandanten.

Din lieber Herr Burkhard macht genau das umgekehrte, nämlich er hat das parasitäre Verhalten einer Zigeunerfamilie als Beleg für Gruppen von Zigeunerfamilien aufgestellt. Nun kann aber das Verhalten einer Familie nicht das Verhalten eine Gruppe von Familien belegen.

Skaramanga
30.10.2009, 12:39
...
Es gibt einen meilenweiten Unterschied zwischen den beiden Aussagen.
Der Verteidiger macht eine Aussage bezüglich seine Mandanten, das er aus einer archaischen Gesellschaft kommt, was diesem speziellen durch das ursprünglich fehlende Unrechtsbewußtsein hinsichtlich der Kinderehe und der Gesetzgebung in der griechischen Präfektur belegt ist.
...



Ziegen hüten in Griechenland nur Albaner und Zigeuner.

Außerdem ist das keine "griechische Gesetzgebung", sondern es handelt sich um die unappetitlichen Auswirkungen des "Lausanner Vertrags", der Griechenland nach WK1 auf Betreiben der Türkei aufgezwungen wurde, und an dem die Türkei bis heute eisern festhält, wegen der zahlreichen darin festgeschriebenen "Extrawürste" für die türkische und moslemische Minderheit. So viel dazu.

McDuff
03.11.2009, 05:36
Wobei man sich wieder die Frage stellen muß, wozu wir solche Leute in unser Land lassen? Fachkräfte zum Ziegenhüten brauchen wir ebensowenig wie solche sanktionierten Kinderschänder.
Das Urteil selbst ist skandalös und unserem Rechtswesen unwürdig.

Weiter_Himmel
03.11.2009, 07:15
Und es gibt alleine 3 solche Paare in Düsseldorf... . 15 Monate wegen schweren sexuellen Missbrauchs man kann gar nicht so viel essen wie man kotzen möchte.

Noch schlimmer ist das die Griechiche Enklave diese Ehen schließen lässt.

Skaramanga
03.11.2009, 07:29
Und es gibt alleine 3 solche Paare in Düsseldorf... . 15 Monate wegen schweren sexuellen Missbrauchs man kann gar nicht so viel essen wie man kotzen möchte.

Noch schlimmer ist das die Griechiche Enklave diese Ehen schließen lässt.

Sie muss. Die minderjährigen Paare bzw. deren Eltern könnten (wg. Lausanner Vertrag) vorm IGH klagen - und sie würden Recht erhalten.

Weiter_Himmel
03.11.2009, 07:40
Sie muss. Die minderjährigen Paare bzw. deren Eltern könnten (wg. Lausanner Vertrag) vorm IGH klagen - und sie würden Recht erhalten.

Ich dachte das zählt nur für die Moslemische Minderheit in Griechenland und nicht für jeden dahergelaufenen. Verstösst so etwas nicht gegen Eu recht oder so?

Skaramanga
03.11.2009, 08:45
Ich dachte das zählt nur für die Moslemische Minderheit in Griechenland und nicht für jeden dahergelaufenen. Verstösst so etwas nicht gegen Eu recht oder so?

Richtig, nur Musel haben dieses "Privileg". Wobei im Einzelfall schwer nachzuweisen ist, ob es sich tatsächlich um einen "echten" Pomaken handelt, für die der Lausanner Vertrag gilt, oder um sonstiges eingesickertes Gelumpe aus Albanien, Kosovo oder Bulgarien.

vader
03.11.2009, 13:45
was passiert ist, ist passiert....
für die zukunft hilft da nur einfuhrstopp.................

Quo vadis
03.11.2009, 14:17
Zaphod, du vergleichst Äpfel mit Birnen und zeigst auf das du den § 130 StGB wirklich nicht gelesen hast, insbesondere den Absatz 1 um den es hier geht.



Es gibt einen meilenweiten Unterschied zwischen den beiden Aussagen.
Der Verteidiger macht eine Aussage bezüglich seine Mandanten, das er aus einer archaischen Gesellschaft kommt, was diesem speziellen durch das ursprünglich fehlende Unrechtsbewußtsein hinsichtlich der Kinderehe und der Gesetzgebung in der griechischen Präfektur belegt ist. Er sagt nicht, das allen Personen, die aus dieser Gesellschaft kommen, dieses Unrechtsbewußtsein fehlt. Das kann der Verteidiger auch nicht belegen. Es ist einfach eine Aussage im Bezug auf den Mandanten.

Din lieber Herr Burkhard macht genau das umgekehrte, nämlich er hat das parasitäre Verhalten einer Zigeunerfamilie als Beleg für Gruppen von Zigeunerfamilien aufgestellt. Nun kann aber das Verhalten einer Familie nicht das Verhalten eine Gruppe von Familien belegen.


Der geschätzte bernhard lobte unlängst die sehr guten Beiträge des Users "Gehirnnutzer".Ich hingegen habe seine Beiträge schon immer als das wahrgenommen was sie sind---durch totale Linksromantik verklärte, individuelle Juristeninterpretation von Aspekten des Staats, Straf- und Verwaltungsrechtes.
Kurzum, exakt das, warum es mit der Gesellschaft immer weiter bergab geht.

Klopperhorst
03.11.2009, 15:23
... Nun kann aber das Verhalten einer Familie nicht das Verhalten eine Gruppe von Familien belegen.

Doch, sofern sie genetisch derselben Rasse angehören, haben sie natürlich auch dieselben Denk- und Verhaltensweisen.

Die Protagonisten der sogenannten Freiheit verweisen gerne darauf, dass sich nicht beweisen ließe, dass ein Individuum rassenspezifisch handeln muss. Aber der Beweis wird durch die moderne Ethnobiologie kommen, und dann ist es zuende mit eurer Spitzfindigkeit.


---

Tosca
03.11.2009, 15:33
http://www.express.de/nachrichten/region/duesseldorf/er-heiratete-und-schwaengerte-kind_artikel_1253811731617.html


Abgesehen davon, das wir hier bestimmt hochqualifizierte Schafhirten brauchen und Kinder auch schon Kinder kriegen sollten wg. Demografie, wird der Rechtsanwalt jetzt wg.Volksverhetzung angeklagt?
Immerhin hat er gesagt, sein Klient käme aus einer mittelalterlichen, archaischen Gesellschaft, eine Beleidigung par exellence!

Nein, er hat nichts zu befürchten. Schließlich ist es ja ein Trick, um seinen türkischen Mandanten frei zu bekommen. Da darf man dann schon mal zu diesen Mitteln greifen.

romeo1
03.11.2009, 18:34
Ich hatte vor Jahren mal ein interessantes Gespräch mit einer jungen Zigeunerin, der niemals die politsch-korrekten Worte "Sinti und Roma" entfleuchten. Sie sprach ausschließlich von Zigeunern und sie schämte sich außerordentlich für das unzivilisierte Verhalten vieler ihrer Landsleute. Wenn sie eine Deutsche gewesen wäre, würden ihre restlichen Worte bzgl. des Verhaltens vieler Zigeuner mit Sicherheit als Volksverhetzung gewürdigt werden.