PDA

Vollständige Version anzeigen : Soll man an Hartz IV-Empfänger keine Eigentumswohnungen mehr vermieten?



lupus_maximus
29.10.2009, 08:22
Da in Wohnanlagen immer mehr zerstört wird, bin ich der Meinung, man sollte an H IV-Empfänger nicht mehr vermieten.
Das Amt bezahlt zwar anteilig die Zerstörungswut des Prekariats, aber eben nur anteilig.

Die Normalmieter ohne SH, müssen dann die Nebenkostenerhöhung durch Vandalismus, anteilig mittragen.
Dies finde ich, ist nicht akzeptabel.
Deshalb, nicht in eine Wohnanlage ziehen mit teilweise an SH-Mietern vermieteten Eigentumswohnungen.
Deren Vandalismus und Gemeinschaftsstromnutzende Angewohnheiten müssen dann die Nicht-SH-Bezieher über die Nebenkosten mitbezahlen.

I.Kant
29.10.2009, 08:32
Ich kenne Leute, die eine Wohnung bezogen, verhunzt und dann verlassen haben. Er ist Verkäufer und sie Erzieherin.
Ich würde vorschlagen, daß Du diese beiden Berufsgruppen mit auf die negativ-Liste setzen solltest.

wtf
29.10.2009, 08:33
Man sollte Eigentumswohnungen möglichst nicht besitzen und schon gar nicht vermieten (gilt für Deutschland).

lupus_maximus
29.10.2009, 08:38
Man sollte Eigentumswohnungen möglichst nicht besitzen und schon gar nicht vermieten (gilt für Deutschland).
In diesem Fall müßtest du dir eine Wohnung oder ein Haus kaufen und dies finde ich in Deutschland nicht mehr für gut. Du bist damit für diesen Staat erpreßbar geworden und kannst nicht mehr weg! Du bekommst dann das Haus nur noch mit gewaltigen Abschlägen los, also ist dies unrentabel.

Rumburak
29.10.2009, 08:41
Das Amt bezahlt zwar anteilig die Zerstörungswut des Prekariats, aber eben nur anteilig.

Die Normalmieter ohne SH, müssen dann die Nebenkostenerhöhung durch Vandalismus, anteilig mittragen.
Dies finde ich, ist nicht akzeptabel.
Deshalb, nicht in eine Wohnanlage ziehen mit teilweise an SH-Mietern vermieteten Eigentumswohnungen.
Deren Vandalismus und Gemeinschaftsstromnutzende Angewohnheiten müssen dann die Nicht-SH-Bezieher über die Nebenkosten mitbezahlen.


Zumindest in meiner Gegend wird gern an H4 Empfänger vermietet weil somit gewährleistet ist das auch die Miete gezahlt wird.

jak_22
29.10.2009, 08:43
Zumindest in meiner Gegend wird gern an H4 Empfänger vermietet weil somit gewährleistet ist das auch die Miete gezahlt wird.

Dazu eine Verständnisfrage (ich habe davon zugegeben keine
Ahnung): Wird die Miete direkt vom Amt an den Vermieter gezahlt?
Oder bekommt der Mieter die zuerst aufs Konto, und überweist
dann selber weiter?

lupus_maximus
29.10.2009, 08:57
Dazu eine Verständnisfrage (ich habe davon zugegeben keine
Ahnung): Wird die Miete direkt vom Amt an den Vermieter gezahlt?
Oder bekommt der Mieter die zuerst aufs Konto, und überweist
dann selber weiter?
Die Miete wird nur vom Amt direkt an den Vermieter gezahlt, wenn der Mieter damit einverstanden ist. Wenn der Mieter dies nicht macht und auch die Miete mit verpraßt, hat der Vermieter schlechte Karten.
Der kann dann die Miete für mehrere Jahre in den Mond schreiben, besonders dann wenn der Mieter ersatzdeutsch ist!

jak_22
29.10.2009, 09:00
Die Miete wird nur vom Amt direkt an den Vermieter gezahlt, wenn der Mieter damit einverstanden ist. Wenn der Mieter dies nicht macht und auch die Miete mit verpraßt, hat der Vermieter schlechte Karten.
Der kann dann die Miete für mehrere Jahre in den Mond schreiben, besonders dann wenn der Mieter ersatzdeutsch ist!

Aha, alles klar, danke. Dann verstehe ich den Einwand
von rumburak nicht. Von einer sicheren Mieteinnahme
kann keine Rede sein.

Rumburak
29.10.2009, 09:00
Dazu eine Verständnisfrage (ich habe davon zugegeben keine
Ahnung): Wird die Miete direkt vom Amt an den Vermieter gezahlt?
Oder bekommt der Mieter die zuerst aufs Konto, und überweist
dann selber weiter?

Der Vermieter kann in dem Mietvertrag festlegen das die Miete direkt vom Amt kommt.
Ist der Leistungsempfänger damit nicht einverstanden, kann sich ja jeder Vermieter denken warum.;)

lupus_maximus
29.10.2009, 09:06
Der Vermieter kann in dem Mietvertrag festlegen das die Miete direkt vom Amt kommt.
Ist der Leistungsempfänger damit nicht einverstanden, kann sich ja jeder Vermieter denken warum.;)
Kann er nicht!

Der Vertragspartner ist der Mieter und nicht das Amt.
Jedenfalls bei Eigentumswohnungen!
Bei Sozialwohnungen gilt dies nicht, aber da ist der Vermieter ja auch kein Privatmann!

Rumburak
29.10.2009, 09:11
Kann er nicht!

Der Vertragspartner ist der Mieter und nicht das Amt.

Ich kenne drei Vermieter, die nur unter dieser Voraussetzung vermieten. Warum sollten sie auch nicht, es handelt sich schließlich um ihr Eigentum?(

Ich bin mir auch ziemlich sicher, das jeder Vermieter dem Amt melden kann wenn die Miete nicht fließt.
Schließlich wird sie seperat in der Leistungsberechnung aufgeführt und kann somit eingestellt werden.

Mütterchen
29.10.2009, 09:17
Ich kenne drei Vermieter, die nur unter dieser Voraussetzung vermieten. Warum sollten sie auch nicht, es handelt sich schließlich um ihr Eigentum?(

Ich bin mir auch ziemlich sicher, das jeder Vermieter dem Amt melden kann wenn die Miete nicht fließt.
Schließlich wird sie seperat in der Leistungsberechnung aufgeführt und kann somit eingestellt werden.

Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Nämlich die, dass es dem Amt schlicht und einfach egal ist. Sich nicht zuständig fühlt. Das Amt übernimmt die Miete, hat also seinen Part erfüllt.

lupus_maximus
29.10.2009, 09:23
Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Nämlich die, dass es dem Amt schlicht und einfach egal ist. Sich nicht zuständig fühlt. Das Amt übernimmt die Miete, hat also seinen Part erfüllt.
Richtig, abgesehen davon, kann der Mieter später seine Einwilligung zur direkten Mietzahlung vom Amt widerrufen.
Das hat bereits im Saarland zur Beschaffung von Bürgen für die Mietzahlungen geführt. Wer keinen Bürgen für die Miete beibringen kann, sitzt endgültig auf der Straße!

Rumburak
29.10.2009, 09:23
Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Nämlich die, dass es dem Amt schlicht und einfach egal ist. Sich nicht zuständig fühlt. Das Amt übernimmt die Miete, hat also seinen Part erfüllt.

Kommt sicher aufs Amt und auf den Sachbearbeiter an. Die haben scheinbar einen zu großen Handlungsspielraum!

lupus_maximus
29.10.2009, 09:26
Ich kenne drei Vermieter, die nur unter dieser Voraussetzung vermieten. Warum sollten sie auch nicht, es handelt sich schließlich um ihr Eigentum?(

Ich bin mir auch ziemlich sicher, das jeder Vermieter dem Amt melden kann wenn die Miete nicht fließt.
Schließlich wird sie seperat in der Leistungsberechnung aufgeführt und kann somit eingestellt werden.
Eigentum ist im sozialistischen Irrwahnien nicht mehr sicher!
Deshalb fährt man in Irrwahnien inzwischen ohne hochwertiges Eigentum deutlich besser.

henriof9
29.10.2009, 09:30
Ich kenne drei Vermieter, die nur unter dieser Voraussetzung vermieten. Warum sollten sie auch nicht, es handelt sich schließlich um ihr Eigentum?(

Ich bin mir auch ziemlich sicher, das jeder Vermieter dem Amt melden kann wenn die Miete nicht fließt.
Schließlich wird sie seperat in der Leistungsberechnung aufgeführt und kann somit eingestellt werden.

Der Mieter ist nicht verpflichtet dem Amt die Mietzahlung zu überlassen und er kann diese Zustimmung jederzeit wiederufen.
Und selbst wenn, letztens gab es sogar mal den Fall, daß das Amt die Miete regelmäßig unpänktlich gezahlt hat und auch da konnte der Vermieter nichts gegen machen, er unterlag vor dem Gericht mit seiner Klage.

lupus_maximus
29.10.2009, 10:10
Der Mieter ist nicht verpflichtet dem Amt die Mietzahlung zu überlassen und er kann diese Zustimmung jederzeit wiederufen.
Und selbst wenn, letztens gab es sogar mal den Fall, daß das Amt die Miete regelmäßig unpänktlich gezahlt hat und auch da konnte der Vermieter nichts gegen machen, er unterlag vor dem Gericht mit seiner Klage.
Von diesem Fall habe ich auch gelesen!

Man sollte am Besten gar keine Wohnungen mehr vermieten, aber was wäre die Alternative für einen Wohnungslosen?
Campingplatz?

henriof9
29.10.2009, 10:17
Von diesem Fall habe ich auch gelesen!

Man sollte am Besten gar keine Wohnungen mehr vermieten, aber was wäre die Alternative für einen Wohnungslosen?
Campingplatz?

Nun, unser Staat steht ja auf dem Standpunkt " Eigentum verpflichtet ", schütz aber z.B. Vermieter nicht davor, daß diese ggf. dieses Eigentum überhaupt erst erhalten können.
Da wäre es eigentlich nur Recht und billig wenn er eben in den Städten und Gemeinden eine entsprechende Anzahl an Obdachlosenheimen oder Quartiere einrichtet damit die entsprechende Klientel untergebracht ist.

Das er dies nicht im ausreichenden Maße tut zeigt doch eigentlich nur, daß er das mit der Verpflichtung selbst nicht so ernst nimmt.