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Vollständige Version anzeigen : Fragen zum Knöllchen



Menetekel
25.10.2009, 11:10
Hallo, Forengemeinde
Folgender Sachverhalt und dazu meine Frage.
Wir wohnen nunmehr seit zwanzig Jahren in einer Wohnanlage.
Direkt vor unserem Eingang befindet sich eine Parktasche, wo durch den Straßenübergang die Bordsteinkante abgesenkt ist.
Gestern habe ich, was sehr selten vorkommt, auf dieser Parktasche unser Auto abgestellt, da ich noch zum Krankenhausbesuch zu meiner Frau wollte. Das Auto stand etwa eine Stunde dort.
Nach allen Vorbereitungen bin ich dann zum Krankenhaus gefahren, quer durch die Stadt. Also keine kurze Strecke. Habe nichts an den Wischern bemerkt.
Zurück von diesem Besuch, stellte ich unsere "Kutsche" in die Tiefgarage.
Nach einiger Zeit machte ich mich auf den Weg zur Garage, weil ich noch eine Besorgung erledigen wollte.
Als ich vor unserem Auto stehe, sehe ich im Scheibenwischerbügel das "Knöllchen" mit einer Zahlungsaufforderung zu 10 €, wegen parkens vor dieser abgesenkten Bordsteinkante.

Nun meine Frage: Ist dies rechtens? Kann mir dies auf diese Art zugestellt werden? Sozusagen im Nachhinein?

Für Eure vernünftigen Antworten meinen Dank
Menetekel

Paul Felz
25.10.2009, 12:02
Hallo, Forengemeinde
Folgender Sachverhalt und dazu meine Frage.
Wir wohnen nunmehr seit zwanzig Jahren in einer Wohnanlage.
Direkt vor unserem Eingang befindet sich eine Parktasche, wo durch den Straßenübergang die Bordsteinkante abgesenkt ist.
Gestern habe ich, was sehr selten vorkommt, auf dieser Parktasche unser Auto abgestellt, da ich noch zum Krankenhausbesuch zu meiner Frau wollte. Das Auto stand etwa eine Stunde dort.
Nach allen Vorbereitungen bin ich dann zum Krankenhaus gefahren, quer durch die Stadt. Also keine kurze Strecke. Habe nichts an den Wischern bemerkt.
Zurück von diesem Besuch, stellte ich unsere "Kutsche" in die Tiefgarage.
Nach einiger Zeit machte ich mich auf den Weg zur Garage, weil ich noch eine Besorgung erledigen wollte.
Als ich vor unserem Auto stehe, sehe ich im Scheibenwischerbügel das "Knöllchen" mit einer Zahlungsaufforderung zu 10 €, wegen parkens vor dieser abgesenkten Bordsteinkante.

Nun meine Frage: Ist dies rechtens? Kann mir dies auf diese Art zugestellt werden? Sozusagen im Nachhinein?

Für Eure vernünftigen Antworten meinen Dank
Menetekel

Sicher. Da sind ja auch Zeugen angegeben.

Freikorps
25.10.2009, 12:17
du hast das Knöllchen sicher übersehen, weil du geistig bereits bei deiner Frau im Krankenhaus warst!

Paul Felz
25.10.2009, 12:19
du hast das Knöllchen sicher übersehen, weil du geistig bereits bei deiner Frau im Krankenhaus warst!

Es wäre auch egal. Bei Geschwindigkeitsmessungen auf der Autobahn rennt Dir auch kein Beamter hinterher.

Es ist nur selten nachweisbar, wer denn das Auto dort geparkt hat. Kannst ja behaupten, es war jemand anders. Viel Spaß mit dem Fahrtenbuch.

Cash!
25.10.2009, 15:54
Vorsichtshalber erstmal Widerspruch einlegen...

Menetekel
25.10.2009, 16:44
Sicher. Da sind ja auch Zeugen angegeben.

Hallo, aber von Zeugen steht auf dem Zettelchen nichts.
Es ist lediglich die Nummer des Eintreibers vermerkt.

Menetekel
25.10.2009, 16:53
du hast das Knöllchen sicher übersehen, weil du geistig bereits bei deiner Frau im Krankenhaus warst!

So, wie ich den Zettel gefunden habe in der Tiefgarage, wäre er mir; sofern er schon vorher dort gesteckt hätte; bei der Fahrt zum Krankenhaus bzw. beim Abstellen auf dem Parkplatz, oder nach der Rückkehr in die Tiefgarage, mit Sicherheit aufgefallen.
Wenn ich auch schon die 60 überschritten habe, aber meine Augen sind mit der Brille noch recht brauchbar.
Sicher gebe ich Dir meine Zustimmung, daß dieser Einfluß die Aufnahme von Umwelt und so beeinträchtigen kann. Wenn aber in einer solchen Höhe im Wischerbügel ein solcher Zettel hängt, der ist nicht die gesamte Fahrtdauer zu übersehen.

Menetekel
25.10.2009, 16:55
Vorsichtshalber erstmal Widerspruch einlegen...

Ich will und werde auch Morgen bei dieser Institution, weche sich mit Verkehrsüberwachung bezeichnet, vorsprechen.

Scrooge
25.10.2009, 17:32
So, wie ich den Zettel gefunden habe in der Tiefgarage, wäre er mir; sofern er schon vorher dort gesteckt hätte; bei der Fahrt zum Krankenhaus bzw. beim Abstellen auf dem Parkplatz, oder nach der Rückkehr in die Tiefgarage, mit Sicherheit aufgefallen.
Wenn ich auch schon die 60 überschritten habe, aber meine Augen sind mit der Brille noch recht brauchbar.
Sicher gebe ich Dir meine Zustimmung, daß dieser Einfluß die Aufnahme von Umwelt und so beeinträchtigen kann. Wenn aber in einer solchen Höhe im Wischerbügel ein solcher Zettel hängt, der ist nicht die gesamte Fahrtdauer zu übersehen.
Du glaubst aber nicht ernsthaft, dass derjenige, der Dir das Knöllchen verpasst hat, noch einmal zurückkam, Dein Auto bis in die Tiefgarage verfolgt und da den Zettel angebracht hat (der übrigens nicht mal notwendig ist)? ?(
Normalerweise kommt das echte Knöllchen per Post an den Halter des Fahrzeugs. Dann kann man zahlen oder sich zur Sache äußern.

henriof9
25.10.2009, 17:43
Hallo, aber von Zeugen steht auf dem Zettelchen nichts.
Es ist lediglich die Nummer des Eintreibers vermerkt.

Steht da nicht die Uhrzeit drauf ?
Und eigentlich müßte auch die ( Gegend ) Straße ect. draufstehen.

Menetekel
25.10.2009, 17:52
Steht da nicht die Uhrzeit drauf ?
Und eigentlich müßte auch die ( Gegend ) Straße ect. draufstehen.

Ist alles so auf dem Zettel vermerkt.
Aber ich bin der festen Überzeugung, daß es so ist, wie ich es geschildert habe.
Wie ich schon geschrieben habe, wäre mir mit Sicherheit auf der Fahrtstrecke, dem Parkplatz am Krankenhaus und auf der Rückfahrt, dieser Zettel aufgefallen.
Schließlich stiert man beim Fahren nicht ständig nur linear durch die Frontscheibe, wenn man an Kreuzungen und Einmündungen den Verkehr beobachten muß.
Wie schon vermerkt, werde ich Morgen bei dieser Institution vorstellig.

Stadtknecht
26.10.2009, 15:14
Zahlen und fröhlich sein.

Menetekel
28.10.2009, 14:35
Nun möchte ich hier mal eine Zwischenmeldung stationieren.
Bin nicht fröhlich und zahle auch nicht einfach, wie angeraten.
Mündlicher Einspruch ist schon bei der zuständigen Behörde eingereicht.

Heut am Vormittag hatte ich wegen der Parkniesche mit einem zur Zeit in unserer Wohnanlage tätigen Handwerker ein Gespräch, da er mit seinem Betriebsauto auf der besagten Fläche stehen wollte.
Auf meine Frage, ob er und seine Kollegen auch schon zur Kasse gebeten wurden, verneinte er. Jetzt kommt aber ein für mich bedeutender Hinweis durch ihn.
Sie haben die betreffende Eintreiberin schon persönlich gesprochen, als sie hier beim kassieren war. Da wurde von dieser Person darauf hingewiesen, daß sie auf Anruf zum "Tatort" kommt und dann die Strafzettel ausschreibt.
Was sagt es denjenigen, welche schon oft auf die alten Zeiten angespielt haben:
Wir sind bei Honnecker oder bei Adolf angekommen. Der Eine scheißt den Anderen an, der Letzte scheißt sich dann selber an!
Hurra, Deutschland!
Wenn ich nun den schriftlichen Zahlungsbescheid erhalte, werde ich diesbezüglich bei dem zuständigen Herrn beim Stadtrat vorsprechen.
Dann schaun wir mal.
Zumal es meine Annahme bestärkt, daß ein Bewohner der Anlage den Zugang zur Tiefgarage ermöglicht, um den Strafzettel dort an die Autos zu hängen.

Kaktus63
29.10.2009, 14:20
Geparktes Fahrzeug (Ruhender Verkehr) = Halterhaftung.
Ergo, wenn du der Halter des Fzg. bist, dann zahlst du auch.
Es ist vollkommen egal wer es abgestellt hat. Außer er ist zu ermitteln.
Schau mal § 25a STVG.
Oder "gockel" mal nach Halterhaftung.

Anders verhält es sich im fließenden Verkehr (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholverbot etc.)

"besserwiss Funktion aus" :cool2:

arnd
29.10.2009, 14:33
Nun möchte ich hier mal eine Zwischenmeldung stationieren.
Bin nicht fröhlich und zahle auch nicht einfach, wie angeraten.
Mündlicher Einspruch ist schon bei der zuständigen Behörde eingereicht.

Heut am Vormittag hatte ich wegen der Parkniesche mit einem zur Zeit in unserer Wohnanlage tätigen Handwerker ein Gespräch, da er mit seinem Betriebsauto auf der besagten Fläche stehen wollte.
Auf meine Frage, ob er und seine Kollegen auch schon zur Kasse gebeten wurden, verneinte er. Jetzt kommt aber ein für mich bedeutender Hinweis durch ihn.
Sie haben die betreffende Eintreiberin schon persönlich gesprochen, als sie hier beim kassieren war. Da wurde von dieser Person darauf hingewiesen, daß sie auf Anruf zum "Tatort" kommt und dann die Strafzettel ausschreibt.
Was sagt es denjenigen, welche schon oft auf die alten Zeiten angespielt haben:
Wir sind bei Honnecker oder bei Adolf angekommen. Der Eine scheißt den Anderen an, der Letzte scheißt sich dann selber an!
Hurra, Deutschland!
Wenn ich nun den schriftlichen Zahlungsbescheid erhalte, werde ich diesbezüglich bei dem zuständigen Herrn beim Stadtrat vorsprechen.
Dann schaun wir mal.
Zumal es meine Annahme bestärkt, daß ein Bewohner der Anlage den Zugang zur Tiefgarage ermöglicht, um den Strafzettel dort an die Autos zu hängen.

Der schlimmste Hund im ganzen Land ,dass ist und bleibt der Denunziant.
Allerdings könnte es sein ,dass dich ein Rollstuhlfahrer oder ein anderer angezeigt haben ,welcher wegen deiner Falschparkerei behindert wurde. Das hat dann nichts mehr mit Denunziation zu tun .

Ausonius
29.10.2009, 14:37
Ich will und werde auch Morgen bei dieser Institution, weche sich mit Verkehrsüberwachung bezeichnet, vorsprechen.

Nicht nötig, schriftlicher Widerspruch reicht. Die Zeit, mit denen rum zu diskutieren, würde ich mir sparen.

Menetekel
29.10.2009, 17:30
Nicht nötig, schriftlicher Widerspruch reicht. Die Zeit, mit denen rum zu diskutieren, würde ich mir sparen.

Warte nun noch auf den Teil zwei des Dinges, weil nach meinem Anruf der Hinweis auf diesen kam. Dann verfasse ich das Ding schriftlich.
Bis heut noch nichts eingelaufen.
Werde mich wieder dazu melden.

Stadtknecht
31.10.2009, 17:22
So ein Theatzer wegen 10 oder 15€?

Vor Gericht wirst Du sowieso verlieren.

Ein Beispiel:
In unserer Stadt gab es einen gutsituierten Menschen, der permanent im Haltverbot vor seiner Kneipe parkte, wo er jedoch nur Cola trank.

Ich verpasste ihm um die 10 Verwarnungen, die er anstandslos bezahlte.
Irgendwann fühlte ich mich nicht ernst genommen und verfasste einen Dreizeiler an die Führerscheinstelle mit der Bitte, mit dem Herrn ein Gespräch hinsichtlich seiner charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu führen.

Das half.