Vollständige Version anzeigen : Bizarrer Fall von Selbstjustiz ; deutscher Arzt wurd nach Frankreich entführt
JensVandeBeek
21.10.2009, 13:05
Ein Mädchen stirbt im Jahr 1982 in Obhut seines deutschen Stiefvaters. Der Mann wird in 1995 wegen Mordes in Frankreich zu 15 Jahren verurteilt. Deutschland liefert ihn nicht aus. Damit der Kardiologe die Strafe auch antritt, ließ der leibliche Vater ihn jetzt nach 26 Jahren, nach Frankreich entführen.
http://magazine.web.de/de/themen/nachrichten/panorama/9152872-Mann-gesteht-Anordnung-von-Arzt-Entfuehrung.html
- Ist es Selbstjustiz?
- Was hättest Du gemacht?
- Hat der Vater des getöteten Mädchens richtig gehandelt?
- Soll der Vater wegen Entführung angeklagt werden?
PS : Hier ist die fehlende "e" für den Titel!
Cinnamon
21.10.2009, 13:20
In meinen Augen ok. Der Arzt hat ja jetzt Gelegenheit, sich evtl. erneut vor einem französischen Gericht zu verteidigen.
Zitatstelle aus der Linkquelle:
" Bamberski kämpft seit 27 Jahren dafür, dass K. seine Strafe in Frankreich absitzen muss. Ihm zufolge hatte K. seiner Tochter eine Betäubungsspritze verabreicht, um sie zu vergewaltigen; das Mädchen starb nach Einschätzung der französischen Justiz an der Injektion. K. hatte seine Zulassung als Arzt in Deutschland 1997 wegen sexuellen Missbrauchs verloren. Das Landgericht Kempten befand ihn für schuldig, eine 16-jährige Patientin unter Narkose vergewaltigt zu haben. Er bekam dafür zwei Jahre Haft auf Bewährung, übte seinen Beruf aber illegal weiter aus "
- Ist es Selbstjustiz? (Ja, aber gerechtfertigt )
- Was hättest Du gemacht? (chinesische, finale Lösung: Genickschuss)
- Hat der Vater des getöteten Mädchens richtig gehandelt? (Ja)
- Soll der Vater wegen Entführung angeklagt werden? (Nein)
X(
Mütterchen
21.10.2009, 13:37
...hatte K. seiner Tochter eine Betäubungsspritze verabreicht, um sie zu vergewaltigen; das Mädchen starb nach Einschätzung der französischen Justiz an der Injektion. K. hatte seine Zulassung als Arzt in Deutschland 1997 wegen sexuellen Missbrauchs verloren. Das Landgericht Kempten befand ihn für schuldig, eine 16-jährige Patientin unter Narkose vergewaltigt zu haben. Er bekam dafür zwei Jahre Haft auf Bewährung, übte seinen Beruf aber illegal weiter aus.
Wenn das Mädchen tatsächlich starb und der Arzt der Schuldige ist, dann hat der Vater des Mädchen richtig gehandelt.
Und dann hoffe ich, dass der Arzt verurteilt wird.
lupus_maximus
21.10.2009, 13:41
Ein Mädchen stirbt im Jahr 1982 in Obhut seines deutschen Stiefvaters. Der Mann wird in 1995 wegen Mordes in Frankreich zu 15 Jahren verurteilt. Deutschland liefert ihn nicht aus. Damit der Kardiologe die Strafe auch antritt, ließ der leibliche Vater ihn jetzt nach 26 Jahren, nach Frankreich entführen.
http://magazine.web.de/de/themen/nachrichten/panorama/9152872-Mann-gesteht-Anordnung-von-Arzt-Entfuehrung.html
- Ist es Selbstjustiz?
- Was hättest Du gemacht?
- Hat der Vater des getöteten Mädchens richtig gehandelt?
- Soll der Vater wegen Entführung angeklagt werden?
PS : Hier ist die fehlende "e" für den Titel!
So eine Entführung nennt man Eichmannisieren.
Haben die Juden als Erste mit dem Eichmann gemacht.
Ein Mädchen stirbt im Jahr 1982 in Obhut seines deutschen Stiefvaters. Der Mann wird in 1995 wegen Mordes in Frankreich zu 15 Jahren verurteilt. Deutschland liefert ihn nicht aus. Damit der Kardiologe die Strafe auch antritt, ließ der leibliche Vater ihn jetzt nach 26 Jahren, nach Frankreich entführen.
http://magazine.web.de/de/themen/nachrichten/panorama/9152872-Mann-gesteht-Anordnung-von-Arzt-Entfuehrung.html
- Ist es Selbstjustiz?Ja aber es ist richtig
- Was hättest Du gemacht?Er hätte kein Gericht mehr benötigt
- Hat der Vater des getöteten Mädchens richtig gehandelt?Nein, die Aktion kam viel zu spät.
- Soll der Vater wegen Entführung angeklagt werden? Ja, aber nur die Mindeststrafe verhängen
PS : Hier ist die fehlende "e" für den Titel!
Es ist und bleibt Selbstjustiz und muß deshalb natürlich symbolisch bestraft werden. Der Skandal ist jedoch, dass man den Täter nicht ausliefern lassen konnte und die Justiz offenbar derart unfähig ist, dass man solche Wege gehen muß. Ich halte die Vorgehensweise für gerechtfertigt, aber die Aktion kam viel zu spät.
Alion
Ein Mädchen stirbt im Jahr 1982 in Obhut seines deutschen Stiefvaters. Der Mann wird in 1995 wegen Mordes in Frankreich zu 15 Jahren verurteilt. Deutschland liefert ihn nicht aus. Damit der Kardiologe die Strafe auch antritt, ließ der leibliche Vater ihn jetzt nach 26 Jahren, nach Frankreich entführen.
http://magazine.web.de/de/themen/nachrichten/panorama/9152872-Mann-gesteht-Anordnung-von-Arzt-Entfuehrung.html
- Ist es Selbstjustiz?
- Was hättest Du gemacht?
- Hat der Vater des getöteten Mädchens richtig gehandelt?
- Soll der Vater wegen Entführung angeklagt werden?
PS : Hier ist die fehlende "e" für den Titel!
1. Ja es ist Selbstjustiz, aber da in der BRD die Richterschaft das Vergewaltigen von Minderjährigen wie ein Kavaliersdelikt handhabt ist es schon ok.
2. Ich hätte den Arzt erschossen.
3. Ja
4. Nein, er sollte eine Auszeichnung erhalten. Das ist gelebte Zivilcourage.
Das als Selbstjustiz abzutun finde ich als zu hart formuliert, er hat er ja kein eigenes Urteil gefällt und vollstreckt, im Gegenteil, er hat doch den Kerl der Justiz zukommen lassen.
JensVandeBeek
22.10.2009, 17:16
Das als Selbstjustiz abzutun finde ich als zu hart formuliert, er hat er ja kein eigenes Urteil gefällt und vollstreckt, im Gegenteil, er hat doch den Kerl der Justiz zukommen lassen.
Wie ich heute in N24 gehört habe, der Mann soll jetzt doch wegen Entführung und Körperverletzung angeklagt werden. Schade !
Mütterchen
22.10.2009, 17:24
Wie ich heute in N24 gehört habe, der Mann soll jetzt doch wegen Entführung und Körperverletzung angeklagt werden. Schade !
Ich vermute mal, der Vater des Mädchens war sich durchaus bewusst, dass es solche Folgen für ihn haben kann, wie sie jetzt eben gekommen sind. Es war ja eigentlich zu erwarten, dass eine Anklage kommt - es ist ja auch nicht zu leugnen, dass er den Arzt entführt hat.
Natürlich hoffe ich, dass die Strafe wirklich am untersten Strafmaß bleibt.
Und genauso wünsche ich mir, dass der Arzt eine angemessene Strafe erhält für das, was er getan hat.
Wobei - ich muss es einfach sagen - die Strafe in meinen Augen sowieso nicht hart genug ausfallen wird.
Wenn ich nur versuche, mich in die Lage des Vaters zu versetzen: da gibt man die Tochter in die Obhut des Stiefvaters - und dann geschieht so etwas.
JensVandeBeek
22.10.2009, 17:41
Ich vermute mal, der Vater des Mädchens war sich durchaus bewusst, dass es solche Folgen für ihn haben kann, wie sie jetzt eben gekommen sind. Es war ja eigentlich zu erwarten, dass eine Anklage kommt - es ist ja auch nicht zu leugnen, dass er den Arzt entführt hat.
Natürlich hoffe ich, dass die Strafe wirklich am untersten Strafmaß bleibt.
Und genauso wünsche ich mir, dass der Arzt eine angemessene Strafe erhält für das, was er getan hat.
Wobei - ich muss es einfach sagen - die Strafe in meinen Augen sowieso nicht hart genug ausfallen wird.
Wenn ich nur versuche, mich in die Lage des Vaters zu versetzen: da gibt man die Tochter in die Obhut des Stiefvaters - und dann geschieht so etwas.
Genau so ist es.
Außerdem der Vater hat bereits damit gerechnet, Deshalb ist er überhaupt nicht sauer, weil er eventuell in den Knast muss. Hauptsache der Täter wird bestraft. Das wollte er erreichen und wie es aussieht , hat er ja auch.
Das als Selbstjustiz abzutun finde ich als zu hart formuliert, er hat er ja kein eigenes Urteil gefällt und vollstreckt, im Gegenteil, er hat doch den Kerl der Justiz zukommen lassen.
Richtig, denn offensichtlich hat der Vater auch Kontakte zur Russischen MAfia, ein (verständlicher) Mordauftrag wäre wahrscheinlich billiger gekommen.
Mütterchen
22.10.2009, 18:42
Richtig, denn offensichtlich hat der Vater auch Kontakte zur Russischen MAfia, ein (verständlicher) Mordauftrag wäre wahrscheinlich billiger gekommen.
Kontakte zur Mafija? Das hatte ich gar nicht gelesen.
Der Mann ist wirklich charakterstark. Respekt.
Kontakte zur Mafija? Das hatte ich gar nicht gelesen.
Der Mann ist wirklich charakterstark. Respekt.
Angeblich hat er für die Entführung, der Russischen MAfia € 19 000 bezahlt.
Mütterchen
22.10.2009, 18:49
Angeblich hat er für die Entführung, der Russischen MAfia € 19 000 bezahlt.
Der Super-Gau wäre jetzt, wenn dieses Schw... von Arzt nicht angemessen bestraft wird.
Mütterchen
22.10.2009, 20:17
Es gibt einen weiteren, ähnlichen Strang zu dem Thema.
http://www.politikforen.net/showthread.php?t=84728
Aber ich sage auch hier gerne nochmal, dass ich das Vorgehen des Mannes ebenfalls richtig finde.
Dass es in Frankreich so viele Menschen gibt, die ihn unterstützen, freut mich.
Mütterchen
22.10.2009, 20:36
Ich finde die Vorgehensweise des Vaters zumindest nachvollziehbar. 27 Jahre lang ertragen zu müssen, dass der Mörder des eigenen Kindes frei herumläuft und sogar noch weitere Kinder vergewaltigt,.... Hoffentlich schicken ihn die Franzosen nicht wieder nach Deutschland zurück.
Ja, das wäre der Hammer. Die Franzosen wollten ja eigentlich sowieso seine Auslieferung.... Aber ich weiß ja nicht, wie die Gesetzeslage ist, weil er ja nicht ausgeliefert wurde, sondern eben entführt.
Ich hoffe wirklich, dass der Mann nicht bereuen muss, der Mafija für ein Extrageld nicht noch einen zusätzlichen Auftrag zugeschoben zu haben. Dafür bewundere ich den Mann fast am meisten - dass er trotzdem versucht, das Gesetz zu achten.
Ich finde die Vorgehensweise des Vaters zumindest nachvollziehbar. 27 Jahre lang ertragen zu müssen, dass der Mörder des eigenen Kindes frei herumläuft und sogar noch weitere Kinder vergewaltigt,.... Hoffentlich schicken ihn die Franzosen nicht wieder nach Deutschland zurück.
Vor allem wenn man bedenkt das in Deutschland das Vergewaltigen von Kindern für keinen Richter mehr einen Grund darstellt jemanden in Haft zu stecken.
Drückmich (http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Nichte-vergewaltigt--Bewaehrungsstrafe-gekriegt-13544964)
Cinnamon
23.10.2009, 09:46
Ich sage es nochmal: Ich finde das Verhalten des Vaters völlig in Ordnung. Allerdings muss man natürlich pro Forma zeigen, dem Gesetz Genüge zu tun. Eine symbolische Geldstrafe von einem Euro wäre dem Fall angemessen.
Gehirnnutzer
23.10.2009, 10:17
Vor allem wenn man bedenkt das in Deutschland das Vergewaltigen von Kindern für keinen Richter mehr einen Grund darstellt jemanden in Haft zu stecken.
Drückmich (http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Nichte-vergewaltigt--Bewaehrungsstrafe-gekriegt-13544964)
Mein lieber Alfred, du vergleichst hier wieder Äpfel mit Birnen, denn Auslieferungsersuchen werden von der Tat unabhängig behandelt. Nur das zu erwartene Strafmaß hat ein wenig Einfluss.
Ich empfehle die Lektüre der §§ 80 ff des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. (http://www.gesetze-im-internet.de/irg/index.html)
Sprecher
23.10.2009, 10:26
Waren die Franzosen nicht diejenigen die den Kinderschänder Polanski jahrzehntelang unbehelligt gelassen haben?
Mein lieber Alfred, du vergleichst hier wieder Äpfel mit Birnen, denn Auslieferungsersuchen werden von der Tat unabhängig behandelt. Nur das zu erwartene Strafmaß hat ein wenig Einfluss.
Ich empfehle die Lektüre der §§ 80 ff des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. (http://www.gesetze-im-internet.de/irg/index.html)
Oh...soweit wollte ich nicht gehen. Also mit dem Auslieferungsersuchen. Ich meinte nur das Deutsche Richter bei Sexuell Motivierten Straftaten gerne beide Augen zudrücken. Ansonsten wie immer Danke für die Erklärung.
von Richthofen
23.10.2009, 11:53
Auch wenn die Aktion von nem Franzosen an einem Deutschen verübt wurde....
Ich befürworte ja grundsätzlich solche Art von Selbstjustiz, zumal der Mann das Arschloch ja nicht umgelegt hat, was ich für verständlich gehalten hätte.
Hier im Forum gibt es soviele Leute die behaupten, wenn einer ihrem Kind was antun würde, würden sie ihn umlegen. Also sollten sich diese Leute hier mal nicht darin ergehen, über den Mann abzuziehen nur weil der Täter ein Deutscher war der von einem Franzosen entführt wurde.
Gehirnnutzer
23.10.2009, 11:59
Oh...soweit wollte ich nicht gehen. Also mit dem Auslieferungsersuchen. Ich meinte nur das Deutsche Richter bei Sexuell Motivierten Straftaten gerne beide Augen zudrücken. Ansonsten wie immer Danke für die Erklärung.
Nun geht man nach der Schilderung im Artikel dürfte es schwerfallen für den Richter ein Auge zuzudrücken.
§ 176b Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge
Verursacht der Täter durch den sexuellen Mißbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
Mein lieber Alfred, du vergleichst hier wieder Äpfel mit Birnen, denn Auslieferungsersuchen werden von der Tat unabhängig behandelt. Nur das zu erwartene Strafmaß hat ein wenig Einfluss.
Ich empfehle die Lektüre der §§ 80 ff des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. (http://www.gesetze-im-internet.de/irg/index.html)
Nun, der Mann tat nichts anderes als die CIA auch.
Oder die Direction Générale de la Sécurité Extérieure. Oder die Stasi.
Gut, nicht der BND. Der nicht. Nicht wirklich.
Nun geht man nach der Schilderung im Artikel dürfte es schwerfallen für den Richter ein Auge zuzudrücken.
In dem Artkel steht das der Täter, der eine 8 Jährigen vom Balkon werfen wollte wenn sich die 12 Jährige nicht von ihm missbrauchen lassen würde, nur eine Bewährungsstrafe bekam.
Gehirnnutzer
23.10.2009, 13:20
In dem Artkel steht das der Täter, der eine 8 Jährigen vom Balkon werfen wollte wenn sich die 12 Jährige nicht von ihm missbrauchen lassen würde, nur eine Bewährungsstrafe bekam.
Ich Alfred, du vermischt Dinge, die nicht vermisch gehören und stellst dadurch falsche Vergleiche an.
Ich spare mir jetzt eine Erklärung darüber, warum warum der Tatbestand deines Beispiels und der Tatbestand der Threadfalls unterschiedlich sind, da es für das eigentliche Problem, das du kritisierst unbedeutend ist.
Eigentlich sind es zwei Probleme, die du kritisierst und das auch berechtigt, jedoch stehen diese Probleme vollkommen unabhängig von den hier erwähnten Taten
1. Problem 1: Der Resozialisierungsgedanke
Resozialisierung muss Bestandteil des humanen Strafvollzuges sein, jedoch darf der Resozialisierungsgedanke nicht über dem Strafaspekt stehen oder ihn in den Hintergrund drängen.
Einfacher in eine Vergleich dargestellt, sei gesagt, was wir an Resozialisierung zuviel haben, haben die Amis zu wenig. Es ist das richtige Maß zu finden. Um das zu finden muss unser Strafrecht sich von der pauschalen Annahme lösen, jeder Straftäter sei resozialisierbar, sondern umfangreich und Fall spezifisch klären ob Resozialisierungsfähigkeit, Resozialisierungsmöglichkeit und Resozialisierungsbereitschaft vorhanden sind und das geht nicht im Rahmen des Strafprozesses, so etwas kann man nur tatabhängig und im Strafvollzug erkennen.
2. Problem 2: Strafbemessung
Die Strafbemessung in unserem Strafrecht ist für den Bürger nicht nachzuvollziehen. Zwar sind die vom Gesetz vorgesehenen Strafrahmen im allgemeinen ausreichend, jedoch muss die Festlegung innerhalb dieses Rahmens mehr vom Bürger nachzuvollziehen sein, oder besser noch, der Bürger muss in den Prozeß der Strafbemessung einbezogen werden.
Dabei denke ich an etwas in dieser Art:
Es ist und bleibt Aufgabe des Richters zu entscheiden ob jemand schuldig oder unschuldig ist. Ist die Schuldfrage geklärt, gibt es vom Verteidiger, Staatsanwalt und dem Richter jeweils einen Vorschlag über das Strafmass inklussive einer intensiven Begründung und eine Jury aus Bürgern entscheidet dann darüber welches Strafmaß verhängt wird.
Sind 2/3 der Jury nicht mit den vorgeschlagenen Strafmaßen einverstanden, kann es selber ein Strafmaß festlegen, jedoch muss dieses von der Jury einstimmig beschossen werden.
Kann eine Jurysich nicht auf ein Strafmaß einigen, so wird aus den ursprünglichen drei Strafmaßen eine Durchschnittsstrafe gebildet.
Ich finde, der Vater hat in Anbetracht der Tatsache, daß mit dem Mord an seiner kleinen Tochter sein Leben zerstört wurde, ungewöhnlich milde gehandelt. Eigentlich sollte Obama seinen Preis weiterreichen.
Der Verbrecher hätte früher und ausdrucksvoller bestraft werden sollen.
Sind 2/3 der Jury nicht mit den vorgeschlagenen Strafmaßen einverstanden, kann es selber ein Strafmaß festlegen, jedoch muss dieses von der Jury einstimmig beschossen werden.
Kann eine Jurysich nicht auf ein Strafmaß einigen, so wird aus den ursprünglichen drei Strafmaßen eine Durchschnittsstrafe gebildet.
Sobald eine Jury überhaupt im Spiel ist, bringst Du auch die ganzen psychlogischen Spielchen und Manipulationsmethoden in das Verfahren ein, die in den USA zu einem destruktiven Wettbewerb zwischen Verteidigung und Anklage führen, mit der Konsequenz, dass dort sowohl mehr Schuldige entwischen als auch Unschuldige verurteilt werden als in Europa.
Gehirnnutzer
23.10.2009, 15:49
Sobald eine Jury überhaupt im Spiel ist, bringst Du auch die ganzen psychlogischen Spielchen und Manipulationsmethoden in das Verfahren ein, die in den USA zu einem destruktiven Wettbewerb zwischen Verteidigung und Anklage führen, mit der Konsequenz, dass dort sowohl mehr Schuldige entwischen als auch Unschuldige verurteilt werden als in Europa.
GG146, du hast meinen Post nicht richtig gelesen, im Gegensatz zum amerikanischen System entscheidet die Jury nicht über Schuld und Unschuld des Angeklagten, nur über die Strafbemessung.
GG146, du hast meinen Post nicht richtig gelesen, im Gegensatz zum amerikanischen System entscheidet die Jury nicht über Schuld und Unschuld des Angeklagten, nur über die Strafbemessung.
Aus meinem Beitrag geht deutlich hervor, dass ich mich auf Deine Kompromiss - Vorstellungen beziehe. Ich habe das sehr wohl gelesen und geschrieben, dass jedes Einbringen von Geschworenen in das Verfahren die psychologische Kriegführung nach amerikanischem Modell auf den Plan rufen und dann die Zahl der Fehlurteile erhöhen würde. Gerade bei Gewaltdelikten gibt es sehr weite Strafrahmen (gef. Körperv. 6 Monate bis 10 Jahre, die Höchststrafe 20 x so hoch wie die Mindeststrafe!!!), grobe Verzerrungen in diesem Bereich wären ein fast so grosses Übel wie falsche Schuld- oder Freisprüche.
Gehirnnutzer
23.10.2009, 18:15
Aus meinem Beitrag geht deutlich hervor, dass ich mich auf Deine Kompromiss - Vorstellungen beziehe. Ich habe das sehr wohl gelesen und geschrieben, dass jedes Einbringen von Geschworenen in das Verfahren die psychologische Kriegführung nach amerikanischem Modell auf den Plan rufen und dann die Zahl der Fehlurteile erhöhen würde. Gerade bei Gewaltdelikten gibt es sehr weite Strafrahmen (gef. Körperv. 6 Monate bis 10 Jahre, die Höchststrafe 20 x so hoch wie die Mindeststrafe!!!), grobe Verzerrungen in diesem Bereich wären ein fast so grosses Übel wie falsche Schuld- oder Freisprüche.
Aus meiner Sicht bewertest du die Dinge falsch.
Die Regel wird sein, das einer der Vorschläge von Verteidiger, Staatsanwalt oder Richter angenommen wird.
Das Procedere mit der 2/3 Mehrheit und dem einstimmigen Beschluß wird dazu führen, das die Festlegung der Strafe nur durch die Jury, der seltene Fall sein wird. Die Regel wird sein, das man einem der Vorschläge folgt.
Du willst doch nicht behaupten, das Richter und Staatsanwalt mit überhöhten Strafforderungen kommen werden.
Aus meiner Sicht bewertest du die Dinge falsch.
Die Regel wird sein, das einer der Vorschläge von Verteidiger, Staatsanwalt oder Richter angenommen wird.
Das Procedere mit der 2/3 Mehrheit und dem einstimmigen Beschluß wird dazu führen, das die Festlegung der Strafe nur durch die Jury, der seltene Fall sein wird. Die Regel wird sein, das man einem der Vorschläge folgt.
Du willst doch nicht behaupten, das Richter und Staatsanwalt mit überhöhten Strafforderungen kommen werden.
Nein, ich will nur behaupten, dass hauptberufliche Richter und Staatsanwälte einigermaßen immun gegen manipulative Methoden sind, die teure Anwälte (mit einem Psychologenstab als coaches) in den USA gegenüber den Geschworenen anwenden.
Gehirnnutzer
24.10.2009, 16:03
Nein, ich will nur behaupten, dass hauptberufliche Richter und Staatsanwälte einigermaßen immun gegen manipulative Methoden sind, die teure Anwälte (mit einem Psychologenstab als coaches) in den USA gegenüber den Geschworenen anwenden.
Was soll ein Verteidiger, ein Richter oder der Staatsanwalt bei meinem System groß manipulieren können.
Defacto brauch die Jury gar keinen großen Kontakt mit diesen Personen haben. Theoretisch brauch sie auch nicht dem Prozess großartig zu folgen, denn sie sind nicht für die Frage schuldig oder unschuldig verantwortlich.
In dem Moment wo ein Richter auf Freispruch entscheidet, sind sie überhaupt nicht notwendig.
Nichts mit irgendeinem großartigen Plädoyer für Meisterrethoriker, sondern nur der Strafmaßvorschlag mit schriftlicher Begründung vom Verteidiger, vom Staatsanwalt und vom Richter. Trockenes Schriftwerk.
Nichts mit irgendeinem großartigen Plädoyer für Meisterrethoriker, sondern nur der Strafmaßvorschlag mit schriftlicher Begründung vom Verteidiger, vom Staatsanwalt und vom Richter. Trockenes Schriftwerk.
Das ist jetzt schon gewährleistet, die Vollprofis lassen sich im Gegensatz zu Geschworenen nicht schwindelig quatschen. Anwälte, die vor deutschen Gerichten so eine show abziehen, machen das für die Galerie und für die Medien.
Wenn durch Geschworene überhaupt etwas besser werden soll - gelegentlich ist das Problem die Justizklasse selbst, z. B. wenn es um Korpsgeist geht, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus u. ä. Konstellationen - dann allenfalls in Gestalt eines Veto - Rechts einer Jury, die aus einer neutralen Beobachterrolle heraus den Prozess nach Anzeichen von richterlicher Befangenheit oder ähnlichen Mängeln beurteiln kann und ggfs. eine weitere Instanz erzwingen kann.
Noch wichtiger wäre es allerdings m. M. n., dass die allerletzte Instanz (nicht die oberste, das BVerfG ist keine Superrevisionsinstanz) wirklich nur Volk und Verfassung verpflichtet ist und keine Justiz- und Politik - Karrierewege mehr zum Bundesverfassungsgericht führen - vom Parteibuchproporz ganz zu schweigen.
Da, wo das letzte Wort gesprochen wird, muss zuerst demokratisiert werden.
vBulletin v4.2.5 Alpha 3, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.