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Vollständige Version anzeigen : Ist die BRD ein souveräner Staat?



Sprecher
21.10.2009, 09:40
der Grundgesetzartikel 139 besagt:

"Die zur ”Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt."

http://lexetius.com/GG/139

Rotbart
21.10.2009, 15:53
der Grundgesetzartikel 139 besagt:

"Die zur ”Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt."

http://lexetius.com/GG/139

Danke für den Hinweis, das habe ich bisher nicht gewusst. Hab jetzt mal schnell in meinem GG nachgeschaut, und es steht da tatsächlich.:eek:

Könntest du noch einen Link zu den Rechtsvorschriften zur Befreiung des deutschen Volkes... hinzufügen?

Lichtblau
21.10.2009, 15:55
Die Alternativen zur Auswahl sind dürftig, die BRD gehorcht wie alle Staaten dem Finanzkapital.

Bruddler
21.10.2009, 15:57
Die Alternativen zur Auswahl sind dürftig, die BRD gehorcht wie alle Staaten dem Finanzkapital.

Geld regiert die Welt, Geld bedeutet Macht, wer sind diese Machtmenschen ? :rolleyes:

borisbaran
21.10.2009, 16:15
Quatsch mit Soße, seit dem 2+4 Vertrag ist Deutschland souverän...

Brotzeit
21.10.2009, 16:38
Allein die Frage bzw. das Stellen dieser Frage ist in den Augen der Verblendeten ein Sakrileg ......

borisbaran
21.10.2009, 16:49
Allein die Frage bzw. das Stellen dieser Frage ist in den Augen der Verblendeten ein Sakrileg ......
Nö, wieso?

henriof9
21.10.2009, 17:01
Quatsch mit Soße, seit dem 2+4 Vertrag ist Deutschland souverän...

Vom Grundsatz her stimme ich Dir zwar zu, allerdings finde uch einige Passagen aus dem 2+4- Vertrag einem voll souveränen Land nicht angemessen.
So z.B. die Bestimmung über die Truppengröße wie auch die Bestimmungen die eine Verfassung nur nach dem Prinzip des 2+4- Vertrages zulassen.

Insofern ist man eigentlich nicht unbedingt vollständig Herr im eigenen Haus, was derzeitig allerdings eh nicht so aktuell ist.

Gehirnnutzer
21.10.2009, 17:02
Mal wieder jemand, der die Bestandteile des Rechtstaatsprinzipes Namens Rechtssicherheit und Rechtskontinuität nicht versteht.

Im Übrigen mein lieber Sprecher werfe mal ein Blick auf den Artikel 79 GG.

Mehr ist zu dem üblichen Geschwurbel nicht zu sagen.

Brotzeit
21.10.2009, 17:03
Nö, wieso?


" Wie kann man nur; wie kann man nur zweifeln an der Souveränität Deutschlands ? "

:=


:rolleyes:


:eek:

Gehirnnutzer
21.10.2009, 17:05
Vom Grundsatz her stimme ich Dir zwar zu, allerdings finde uch einige Passagen aus dem 2+4- Vertrag einem voll souveränen Land nicht angemessen.
So z.B. die Bestimmung über die Truppengröße wie auch die Bestimmungen die eine Verfassung nur nach dem Prinzip des 2+4- Vertrages zulassen.

Insofern ist man eigentlich nicht unbedingt vollständig Herr im eigenen Haus, was derzeitig allerdings eh nicht so aktuell ist.

Abrüstungsvereinbarungen sind auch Verträge die über die Truppengröße bestimmen.
Ansonsten denke auch du über die Begriffe Rechtssicherheit und Rechtskontinuität nach.

henriof9
21.10.2009, 17:17
Abrüstungsvereinbarungen sind auch Verträge die über die Truppengröße bestimmen.
Ansonsten denke auch du über die Begriffe Rechtssicherheit und Rechtskontinuität nach.

Wenn es Verträge sind, welche allein einen bestimmten Punkt behandeln habe ich auch nichts dagegen.
Hier war es aber so, daß eine Annahme dieses Vertrages die Vorraussetzung der vier Mächte für die Zustimmung zur deutschen vollständigen Souveränität war.
Ein etwas empfindlicher Mensch könnte dies auch als Erpressung betrachten.

Natürlich habe ich generell nichts gegen Rechtssicherheit und Rechtskontinuität, obwohl unsere Politik diese Kontuität ja selbst auch nicht mehr gewährleistet weswegen ja mitunter Gesetze wieder geändert werden sobald eine andere Regierung am Ruder ist, allerdings hat das Alles nichts damit zu tun, das ich unter voller Souveränität verstehe, daß D z.B. eine Verfassung verabschieden könnte in welcher z.B. auf die zukündtigen Bedrohungen in der Welt reagiert werden könnte, noch dazu durch Volksabstimmung.
Dies wäre aber ebend nur möglich, so lange sie nicht dem Prinzip des 2+4 Vertrages wiederspricht.

Michel
21.10.2009, 17:41
Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945

http://de.metapedia.org/wiki/Rechtslage_des_Deutschen_Reiches_nach_1945



oZu den Pariser Verträgen gehörte der Deutschlandvertrag vom 26. Mai 1952 in der Fassung vom 23. Oktober 1954 und dazugehörige Zusatzverträge wie dem sogenannten Überleitungsvertrag. Artikel 1 Absatz 1 des Deutschlandsvertrags bestimmte, dass die Drei Westmächte das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission auflösen würden. Weiterhin legte Artikel 1 Absatz 2 fest:

„Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.“

Aus dem Wort „demgemäß“ in Artikel 1 Absatz 2 wird allerdings ersichtlich, dass Deutschland lediglich Teilsouveränität erhalten sollte. Ein über das von den Alliierten diktiertes Maß an Souveränität war nicht vorgesehen. Denn bereits Artikel 2 legte den Fortbestand alliierter Vorbehaltsrechte bezüglich Berlin und Deutschland als Ganzem fest:

„Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung.“


In dem zusätzlich geschlossenen Überleitungsvertrag wurde in Teil 1 Artikel 2 ergänzend folgendes von den Alliierten diktiert:

„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“


„Deutschland wird innerhalb seiner Grenzen vom 31. Dezember 1937 für Besatzungszwecke in drei Zonen aufgeteilt, von denen jeweils eine jeder der drei Mächte zugewiesen wird, und in ein besonderes Gebiet von Berlin, das der gemeinsamen Besatzung durch die drei Mächte unterworfen ist.“

(Londoner Protokoll vom 12. September 1944; die entsprechende Erweiterung um Frankreich erfolgte erst auf der Jalta-Konferenz 1945)


Bereits im 1955 in Kraft getretenen Deutschlandvertrag (siehe oben) hatten die Vertragsparteien Bundesrepublik Deutschland, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie die Französische Republik festgestellt, dass die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu einer frei verhandelten Friedensvereinbarung aufgeschoben werden müsse:

Siehe Feindstaatenliste in der UN Regelung dazu, das Deutschland defacto noch im Kriegszustand steht und als besetztes Gebiet gilt.


„Die Unterzeichnerstaaten sind darüber einig, daß ein wesentliches Ziel ihrer gemeinsamen Politik eine zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern frei vereinbarte friedensvertragliche Regelung für ganz Deutschland ist, welche die Grundlage für einen dauerhaften Frieden bilden soll. Sie sind weiterhin darüber einig, daß die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu dieser Regelung aufgeschoben werden muß.“ (Artikel 7 des Deutschlandvertrags)

Eine Regelung bezüglich der Oder-Neiße-Linie gab es erstmals im Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945, in dem die östlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen Gebiete des Deutschen Reiches als „ehemalige deutsche Gebiete“ unter vorübergehender polnischer Verwaltung bezeichnet wurden. Die endgültige Grenzziehung wurde gleichwohl einem Friedensvertrag vorbehalten. In dem am 6. Juli 1950 zwischen der DDR und Polen geschlossenen Görlitzer Vertrag gingen die Vertragsparteien dann von einer Souveränität Polens über die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie aus. Was auch nicht verwundert, da die Regierung der DDR de facto eine sowjetische Marionettenregierung innerhalb des damaligen Ostblocks war. Im Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik und Polen erkannte auch die Bundesrepublik diese Grenze als unverletzlich, jedoch nicht als unantastbar an.



UN-Feindstaatenklauseln

Immernoch nicht aufgehoben worden sind die sog. Feindstaatenklauseln der UN-Charta:

Artikel 53: Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.

(2) Der Ausdruck "Feindstaat" in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.
Artikel 107: Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.

Artikel 53 UN-Charta erlaubt den drei Westmächten, Zwangsmaßnahmen gegen Deutschland ohne Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat zu ergreifen. Dies schließt auch militärische Interventionen mit ein. Artikel 107 UN-Charta erlaubt den Westmächten die Ergreifung oder Genehmigung von sonstigen gegen UN-Recht verstoßenden Maßnahmen gegen Deutschland.

Desöfteren wird behauptet, daß die Feindstaatenklauseln obsolet geworden seien. Als Argument führt diese Ansicht die auf der 50. Generalversammlung 1995 verabschiedete UN-Resolution zu Charta-Fragen (Res. 50/52) an. Hierin seien die Feindstaatenklauseln für obsolet erklärt worden. In der Resolution heißt es:

...in der Erwägung, daß die "Feindstaaten"-Klauseln in den Artikeln 53, 77 und 107 der Charta in Anbetracht der weitreichenden Veränderungen, die in der Welt eingetreten sind, hinfällig geworden sind


Die Formulierung "in Erwägung, daß..." ist aber gerade keine eindeutige Erklärung, daß die Feindstaaten-Klauseln obsolet geworden sind. Die Rechtskraft dieser Artikel ist damit unklar. Aus der UN-Resolution 50/52 sind bis heute jedenfalls keine praktischen Konsequenzen gezogen worden. Ein Verfahren zur Streichung der Artikel wurde bisher nicht eingeleitet.

Ich hoffe jetzt ist klar warum die BRD die DDR 1990 in die westliche "Wertegemeinschaft" einvernommen hat.

So jetzt aber genug mit den Kopiere und Verschiebe-Bahnhof.

Gehirnnutzer
21.10.2009, 18:23
Interessant kirov, das du nicht den englische Orginalpart der Resolution postest ist klar, denn dann würde klar sein, das deine Übersetzung gezielt manipuliert wurde.


Taking note of the recommendation of the Special Committee on the most
appropriate legal action to be taken on the question of the deletion of the
"enemy State" clauses from Articles 53, 77 and 107 of the Charter of the
United Nations,

Recognizing that, having regard to the substantial changes that have
taken place in the world, the "enemy State" clauses in Articles 53, 77 and 107
of the Charter of the United Nations have become obsolete,

Die volle Resolution in Englisch (http://www.un.org/documents/ga/res/50/a50r052.htm).

Es ist auch zweckdienlich, Teile zu ignorieren,


Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“

borisbaran
21.10.2009, 18:45
[***]
Das einzige, was klar ist, ist, dass die Metapedia zu nix taugt.

Michel
21.10.2009, 18:55
Interessant kirov, das du nicht den englische Orginalpart der Resolution postest ist klar, denn dann würde klar sein, das deine Übersetzung gezielt manipuliert wurde.



Es ist auch zweckdienlich, Teile zu ignorieren,

@Hirn:

Setz dich mal lieber den Warschauer Vertrag zwischen damaliger BRD und Polen und seiner Bedeutung für die Oder/Neiße Grenze auseinander .


Ansonsten hilft dir vielleicht das weiter.

Vortrag von Hr. Görlitz zur Rechtslage in Deutschland (2. Fassung mit besserem Ton)
http://vimeo.com/5506711

Michel
21.10.2009, 18:59
Das einzige, was klar ist, ist, dass die Metapedia zu nix taugt.

Ich würde mich freuen, für dich und deine ganze Sippe das Zugticket nach Russland zu bezahlen.

Die Russen werden sich freuen, :hihi: und wir haben ein paar Sozialfälle weniger im Land.

Lichtblau
21.10.2009, 19:20
Geld regiert die Welt, Geld bedeutet Macht, wer sind diese Machtmenschen ? :rolleyes:

Die Besitzer der großen Firmen.
Um so größer eine Firma, um so höher der Profit, um so mehr Macht.

Die haben dann das Geld, die Gesellschaft nach ihren Vorstellungen zu beeinflussen. Sie fördern dann Leute, Stiftungen, Projekte die ihre Ideen verbreiten.

Gawen
21.10.2009, 19:43
Mal wieder jemand, der die Bestandteile des Rechtstaatsprinzipes Namens Rechtssicherheit und Rechtskontinuität nicht versteht.

Dann begründe mal wie im Rahmen dieses "Rechtstaatsprinzipes Namens Rechtssicherheit und Rechtskontinuität" die Verjährung von Mord rückwirkend aufgehoben werden konnte, ohne es zu verletzen... ;)


"Im Strafgesetzbuch war für Mord ursprünglich eine Verfolgungsverjährung von zwanzig Jahren vorgesehen."

Gehirnnutzer
21.10.2009, 19:45
@Hirn:

Setz dich mal lieber den Warschauer Vertrag zwischen damaliger BRD und Polen und seiner Bedeutung für die Oder/Neiße Grenze auseinander .


Ansonsten hilft dir vielleicht das weiter.

Vortrag von Hr. Görlitz zur Rechtslage in Deutschland (2. Fassung mit besserem Ton)
http://vimeo.com/5506711

kirov, du solltest dich mal mit Rechtslehre und Geschichte auseinandersetzen.

1. Rechtliche Bedeutung von Grenzanerkennungsverträge.
Sie beinhalten, das man den Grenzverlauf anerkennt und auf Gewaltmaßnahmen zu dessen Änderung verzichtet. Der Grenzverlauf kann rechtlich gesehen trotzdem immer noch geändert werden, durch weitere Verträge, das Einverständnis aller Beteiligten vorausgesetzt, geändert werden.

2. Geschichte
Ich empfehle dir die Lektüre des Potsdamer Abkommens. Aus dem Wortlaut des Abkommens geht klar hervor, das die Rückgabe der Ostgebiete schon damals nicht geplant war. Nicht umsonst wird schon dort von "ehemaligen deutschen Gebieten" gesprochen.

Es spielt keine Rolle ob du den 2+4 Vertrag und die mit ihm verbundenen Verträge als Friedensregelung bzw. Friedensvertrag anerkennst oder nicht, ein Friedenvertrag, wäre er denn trotz der eben genannten Verträge noch notwendig, würde bezüglich der Ostgebiete, keine andere Regelung enthalten, als die jetzige.

Die Ostgebiete sind seit 45 verloren und kommen nicht zurück, das ist, abgesehen von der oben erwähnten theoretischen Möglichkeit über erneute Verträge, Tatsache und daran wird kein Pochen auf die HLKO helfen und auch kein Säbelrasseln.

Gawen
21.10.2009, 19:56
Die Ostgebiete sind seit 45 verloren und kommen nicht zurück, das ist, abgesehen von der oben erwähnten theoretischen Möglichkeit über erneute Verträge, Tatsache und daran wird kein Pochen auf die HLKO helfen und auch kein Säbelrasseln.

Das Thema wurde nur vertagt... ;)

"Die bestehenden Grenzen sind endgültig, das heißt, das vereinigte Deutschland verpflichtet sich, keine Gebietsansprüche (beispielsweise auf die seit dem Zweiten Weltkrieg de facto, jedoch nicht völkerrechtlich zu Polen und der Sowjetunion gehörenden Gebiete des Deutschen Reiches östlich der Oder-Neiße-Linie) zu erheben."

Definiere "das vereinigte Deutschland"... :]

Bodenplatte
21.10.2009, 20:01
kirov, du solltest dich mal mit Rechtslehre und Geschichte auseinandersetzen.

Das spielt doch alles überhaupt keine Rolle, was soll diese alberne Paragraphenreiterei?

Die BRD mag zwar souverän in den meisten Verwaltungsfragen sein, sicher jedoch nicht in Bezug auf die wirklich entscheidenen Grundsatzfragen welche die Zukunft Deutschlands betreffen.

Die BRD ist zur "Westbindung" verpflichtet, und innerhalb eines gewissen Rahmens der zu diesem Ziel führt, kann die BRD natürlich auch "souverän" agieren.

In Sachen Bündnispolitik, Zuwanderung, Wirtschaftlichen Kernfragen etc. ist die BRD Führungselite weiterhin nur williger Befehlsempfänger hauptsächlich amerikanischer oder globalistischer (EU) Kreise.

Die BRD ist beispielsweise die logistische Hauptdrehscheibe für die U.S. Truppen in ganz Europa, meinst du eine Frau Merkel könnte das ändern, selbst wenn sie es wollte?

All diese Dinge sind offenkundig.

borisbaran
21.10.2009, 23:36
Das spielt doch alles überhaupt keine Rolle, was soll diese alberne Paragraphenreiterei?

Die BRD mag zwar souverän in den meisten Verwaltungsfragen sein, sicher jedoch nicht in Bezug auf die wirklich entscheidenen Grundsatzfragen welche die Zukunft Deutschlands betreffen.

Die BRD ist zur "Westbindung" verpflichtet, und innerhalb eines gewissen Rahmens der zu diesem Ziel führt, kann die BRD natürlich auch "souverän" agieren.

In Sachen Bündnispolitik, Zuwanderung, Wirtschaftlichen Kernfragen etc. ist die BRD Führungselite weiterhin nur williger Befehlsempfänger hauptsächlich amerikanischer oder globalistischer (EU) Kreise.

Die BRD ist beispielsweise die logistische Hauptdrehscheibe für die U.S. Truppen in ganz Europa, meinst du eine Frau Merkel könnte das ändern, selbst wenn sie es wollte?

All diese Dinge sind offenkundig.
1) Die "Westbindung" als Verfplichtugn gibt's nciht, es sei de, du sagtst mir, wo.
2) Deutschland ist Teil der EU, also bestimmt sie auch, was läuft, wie jedes Mitglied der EU
3) Natürlich kann sie es ändern, wieso sollte sie es?

Lichtblau
22.10.2009, 10:03
Firmeninhaber

Das erzählen dir diese Firmeninhaber, um ihr Eigentum zu verteidigen.
So ein Eigentum ist sowas von wahnsinnig schön! Die wollen es unbedingt verteidigen! Jeder strebt nach Reichtum, das Eigentum ist die Grundlage von Reichtum und MACHT!

Martha Dodd, die Tochter des amerikanischen Botschafters in Berlin William Dodd, zur NS-Zeit, schreibt in ihren Erinnerungen über eine Reise nach Ungarn:

"Da die Menschen schrecklich arm waren, der Krieg sie in den Bankrott getrieben hatte und ihre Nation unter ihren Nachbarn aufgeteilt war, kochte ihr potentieller Antisemitismus, der bis dahin nicht in Erscheinung getreten war, wieder hoch, und man konnte beobachten, wie die herrschende Klasse verzweifelt versuchte, die Folgen ihrer Ausbeutung und ihrer wirtschaftlichen und militärischen Fehlschläge den Juden zu Last zu legen. Der Land- und Industrieadel setzte auf Hitler, da er größere Angst vor dem Sozialismus als vor einer nationalen Auslöschung hatte."

Quelle: Martha Dodd, Meine Jahre in Deutschland 1933 bis 1937, Frankfurt am Main 2005, S. 229.

Martha Dodd, muss wissen worüber sie schreibt, denn sie bewegte sich in diesen Gesellschaftsschichten.

Brutus
22.10.2009, 10:25
Das spielt doch alles überhaupt keine Rolle, was soll diese alberne Paragraphenreiterei? (...) In Sachen Bündnispolitik, Zuwanderung, Wirtschaftlichen Kernfragen etc. ist die BRD Führungselite weiterhin nur williger Befehlsempfänger hauptsächlich amerikanischer oder globalistischer (EU) Kreise. (...) All diese Dinge sind offenkundig.

Die BRD souverän? Lachhaft, für dieses Schoßhündchen aller Fremdinteressen ist Vasallenstaat ein viel schwacher Ausdruck! Der BRD fehlen folgende Souveräntätsaspekte, die einen selbstbestimmten Staat ausmachen. Die über

1. Staatsfinanzen

2. Bündnisverhältnisse

3. Sicherung der Außengrenzen

4. Art und Umfang der militärischen Rüstung

5. Energieversorgung

6. Wirtschaft

7. Währung

8. Rentenkassen

9. Krankenkassen

10. Sozialhilfe

11. Zusammensetzung der Be-Völkerung

12. Innere Sicherheit

13. Territoriale Ausdehnung (Gorbatchow-Offerte)

14. Selbstverständnis sowie Darstellung und Interpretation seiner Geschichte

15. Inhalte von Lehr- und Studienplänen

16. Inhalte der massenmedialen Berichterstattung

17. Anwesenheit von feindstaatlichen Besatzertruppen

18. Teilnahme oder Nicht-Teilnahme an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen

19. Mitgliedschaft in EU

20. Ablehnung der Zahlmeisterrolle in Europa

21. Ablehnung der Zahlmeisterrolle bei UNO-Beiträgen

22. Abweisen zionistischer Forderungen

23. Wahrnehmung seiner Rechte ggn. Maßnahmen der Alliierten

24. Abschaffen alliierter Militärgesetzgebung (SHAEF etc.)

25. Selbstbestimmung über eigene Hauptstadt, für die nach wie vor ein siegermächtlicher Sonderstatus gilt

Brotzeit
22.10.2009, 12:11
Das erzählen dir diese Firmeninhaber, um ihr Eigentum zu verteidigen.
So ein Eigentum ist sowas von wahnsinnig schön! Die wollen es unbedingt verteidigen! Jeder strebt nach Reichtum, das Eigentum ist die Grundlage von Reichtum und MACHT!


Die Rotärsche natürlich nicht ........ :rolleyes:
Nein! Üüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüübe rhaupt nicht!
Gelle?


Tschuikow; merkst du es noch? .......... :rolleyes:

Gehirnnutzer
22.10.2009, 12:12
Wenn es Verträge sind, welche allein einen bestimmten Punkt behandeln habe ich auch nichts dagegen.
Hier war es aber so, daß eine Annahme dieses Vertrages die Vorraussetzung der vier Mächte für die Zustimmung zur deutschen vollständigen Souveränität war.
Ein etwas empfindlicher Mensch könnte dies auch als Erpressung betrachten.

Natürlich habe ich generell nichts gegen Rechtssicherheit und Rechtskontinuität, obwohl unsere Politik diese Kontuität ja selbst auch nicht mehr gewährleistet weswegen ja mitunter Gesetze wieder geändert werden sobald eine andere Regierung am Ruder ist, allerdings hat das Alles nichts damit zu tun, das ich unter voller Souveränität verstehe, daß D z.B. eine Verfassung verabschieden könnte in welcher z.B. auf die zukündtigen Bedrohungen in der Welt reagiert werden könnte, noch dazu durch Volksabstimmung.
Dies wäre aber ebend nur möglich, so lange sie nicht dem Prinzip des 2+4 Vertrages wiederspricht.

Rechtssicherheit und Rechtskontinuität sind komplexe Geschichten und sind mehr an die Kombination Rechtsverhältnis-Rechtsfolgen- Rechtswirkung-Rechtsnorm gebunden, als direkt an einzelne Rechtsnormen.

Kleines Beispiel ist der Führerschein, die ursprüngliche Führerscheinklasse III berechtigte zum Führen von PKW, PKW mit Anhänger, etc. pp. ohne das man dafür gesonderte Prüfungen ablegen musste.
Durch Änderung der Gesetze, hat sich zum einen die Ausführung des Führerscheins geändert, als auch die Führerscheinklassen und die verbundenen Prüfungen.
Wenn du keine entsprechende Prüfung gemacht hast, erhälst du auch die dazugehörige Führerscheinklasse nicht.
Nun ich habe die ganze normale PKW-Prüfung für den Führerscheinklasse III gemacht, keine Prüfung für PKW mit Anhänger etc.pp.
Wenn ich also meine Führerschein auf die neuen Klassen umschreiben lasse, kann ich für bestimmte Klassen keine Prüfung vorweisen.
Das hieße ich könnte mit dem neuen Führerschein nicht mehr alle Fahrzeuge führen, wie ich sie mit dem unter alten Recht erworbenen Führerschein Klasse III noch führen konnte.
Die Regelung, die der Staat für solche Fälle getroffen hat, müsste dir bekannt sein.
Ich habe die Führerscheinklassen nach neuem Recht ohne zusätzliche Prüfungen für alle Fahrzeuge, die ich nach altem Recht mit der Klasse 3 führen durfte.
Die Rechtskontinuität wurde gewahrt, da ich die Berechtigungen, die ich durch das alte Recht erworben habe, behalten habe, die Rechtssicherheit ist dadurch gewahrt, das die einmal erworbenen Berechtigungen trotz Gesetzesänderung erhalten bleiben.
Stell dir einfach mal vor, wenn die neue Regelung die alte Führerscheinregelung komplett außer Kraft setzen würde, wieviele Leute hätten dann keinen gültigen Führerschein.

Das ist nun ein sehr einfaches Beispiel, extremer wird die Geschichte, wenn es um Entscheidungen und Bestimmungen geht, auf die nachfolgende Entscheidungen und Bestimmungen aufbauen oder wenn nachfolgende Entscheidungen und Bestimmungen in bestimmten Verhältnissen zu den ursprünglichen Entscheidungen stehen.

Bruddler
22.10.2009, 13:55
Das erzählen dir diese Firmeninhaber, um ihr Eigentum zu verteidigen.
So ein Eigentum ist sowas von wahnsinnig schön! Die wollen es unbedingt verteidigen! Jeder strebt nach Reichtum, das Eigentum ist die Grundlage von Reichtum und MACHT!

Martha Dodd, die Tochter des amerikanischen Botschafters in Berlin William Dodd, zur NS-Zeit, schreibt in ihren Erinnerungen über eine Reise nach Ungarn:

"Da die Menschen schrecklich arm waren, der Krieg sie in den Bankrott getrieben hatte und ihre Nation unter ihren Nachbarn aufgeteilt war, kochte ihr potentieller Antisemitismus, der bis dahin nicht in Erscheinung getreten war, wieder hoch, und man konnte beobachten, wie die herrschende Klasse verzweifelt versuchte, die Folgen ihrer Ausbeutung und ihrer wirtschaftlichen und militärischen Fehlschläge den Juden zu Last zu legen. Der Land- und Industrieadel setzte auf Hitler, da er größere Angst vor dem Sozialismus als vor einer nationalen Auslöschung hatte."

Quelle: Martha Dodd, Meine Jahre in Deutschland 1933 bis 1937, Frankfurt am Main 2005, S. 229.

Martha Dodd, muss wissen worüber sie schreibt, denn sie bewegte sich in diesen Gesellschaftsschichten.

Tschuikow, das mit dem angeblichen "Zitat" solltest Du nicht tun, Du weißt was ich meine !? X(

Lichtblau
22.10.2009, 14:22
Tschuikow, das mit dem angeblichen "Zitat" solltest Du nicht tun, Du weißt was ich meine !? X(

Ups, Entschuldige bitte.
ich nehms raus.

Bruddler
22.10.2009, 15:15
Ups, Entschuldige bitte.
ich nehms raus.

Eine ursprüngliche PN (Bewertungskommentar) als angebliches "Zitat" veröffentlichen ist schon ein starkes Stück ! X(...o.k. Schwamm drüber !

Pirat02
22.10.2009, 15:44
Wenn das weiter so geht, sehe ich noch eines Tages die WeltRegierung auf uns zukommen.

Wir Deutschen machen leider in gesamt Europa den Fehler, dass wir uns von Verbrechern aufhetzen lassen, hätten damals alle Deutschen den Hass gegen die Elite , gegen das StalinPack sowie HitlerPack solidarität bewiesen und gemeinsam mit Osteuropa und Franzossen die Verräter verjagdt, wir hätten ein wunderbares Europa.

Leider machen wir den Fehler uns wieder spalten zu lassen, schon im eigenen Land.

Westdeutscher vs. Ostdeutscher - war deutlich nach der Wende zu spüren... einfach nur widerlich !!!!

Ajax
22.10.2009, 15:44
Die Alternativen zur Auswahl sind dürftig, die BRD gehorcht wie alle Staaten dem Finanzkapital.

Und alle Fäden des Finanzkapitals laufen in den USA zusammen. Die USA sind somit der größte Feind der freien Völker. Erst wird den Ländern dieser Welt "der Segen des Demokratie" gebracht, dann werden sie amerikanisiert und schließlich durch internationale Abhängigkeit durch die Wirtschaft ihrer Souveränität beraubt. Wenn wir wirklich frei sein wollen, müssen die USA untergehen, der Westen besiegt und wir autark und eine Hegemonialmacht in Mittel- und Osteuropa mit Russland als Bündnispartner werden.

Brotzeit
22.10.2009, 18:13
Wie kann ein Staat souverän sein, wenn er verfassungsmässig festgeschrieben Rechte oder Pflichten an eine nicht verfassungsmässig festgeschriebene Organisation abtritt, die noch nicht mal vom Soiuverän legitimiert worden ist oder das diesbezüglich der Souverän gefragt wurde? Und das nur weil man dies mit de rOrganisation abgesprochen hat .................

Diese illegale kriminelle Organisation ist das europäische Parlament, das durch Politgreise repräsentiert wird, die keine Ahnung von den wahren Bedürfnissen der Bürger hat!

Gawen
22.10.2009, 19:09
Rechtssicherheit und Rechtskontinuität sind komplexe Geschichten und sind mehr an die Kombination Rechtsverhältnis-Rechtsfolgen- Rechtswirkung-Rechtsnorm gebunden, als direkt an einzelne Rechtsnormen.

Welche Rechtssicherheit und Rechtskontinuität? ;)


Dann begründe mal wie im Rahmen dieses "Rechtstaatsprinzipes Namens Rechtssicherheit und Rechtskontinuität" die Verjährung von Mord rückwirkend aufgehoben werden konnte, ohne es zu verletzen... ;)


"Im Strafgesetzbuch war für Mord ursprünglich eine Verfolgungsverjährung von zwanzig Jahren vorgesehen."

Gehirnnutzer
22.10.2009, 23:22
Welche Rechtssicherheit und Rechtskontinuität? ;)

Mein lieber Gawen, wenn du die Natur der Verjährung verstehen würdest, dann würdest du erkennen das die Änderung der Verjährung bei Mord keine Verletzung der Rechtssicherheit und der Rechtskontinuität darstellte.
Neben der üblichen Verkennung der Abstraktheit des Rechts verkennst du nämlich zusätzlich auf wessen Rechte und Ansprüche die von dir erwähnte Verjährung, um genau zu seien, es ist die Verfolgungsverjährung, Einfluss hat und was tatsächliche Folgen der Verjährung sind.

Verjährung hat keinen Einfluss auf die Sache oder das Ereignis die am Anfang ihre Auslösung stehen, egal ob es z.B. nun Schulden sind oder die Handlung eines Mordes ist, Verjährung hat Einfluss auf Rechte und Ansprüche im Bezug auf die Sache und das Ereignis.

Ich weiß, das du den schönen Satz auf der wikipedia gelesen hast "mit der Verjährung erlischt die Strafbarkeit", so sieht das für den Laien auch aus, aber so einfach ist es aber nicht.

Hier kommt die Sache mit dem Rechtsverhältnis ins Spiel, in diesem Fall das Rechtsverhältnis zwischen Täter und Staat.

Durch die rechtswidrige Tat, enstehen dem Täter, weder Rechte noch Ansprüche gegenüber dem Staat, jedoch entsteht durch jede rechtwidrige Tat dem Staat der Anspruch auf Strafverfolgung. Mit der Verjährung einer Straftat erlischt nicht die Straftat, sondern der Anspruch des Staates auf Strafverfolgung.

Durch die Veränderung der Verjährung ändert sich für den Täter nichts, da aus seiner Tat, dem Mord, keine Rechte oder Ansprüche erwachsen. Ihm wird weder was genommen noch gegeben. Durch die Änderung der Verjährung ändert sich auch nichts an der Rechtswidrigkeit des Mordes, denn die Tat ist vollkommen unabhängig von der Verjährung.
Zur Verdeutlichung, nehmen wir eine Tat, die verjährt, Diebstahl (Verjährungsfrist 5 Jahre). Nehmen wir mal an X begeht einen Diebstahl und die Verjährung tritt nach 5 Jahren ein, was geschieht mit der Rechtswidrigkeit von Diebstahl, nichts, Diebstahl ist und bleibt rechtswidrig.