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Vollständige Version anzeigen : Der Todesschuss fiel aus 1,5 Metern Entfernung



Tanzwut
08.10.2009, 06:04
http://kurier.at/

berufsrisiko eines kriminellen.
hätte er keinen einbruch unternommen, wäre er noch am leben.
hätte er keinen fluchtversuch unternommen, wäre er noch am leben.
aber der aufschrei der gutmenschenmafia schallt durch ganz österreich.
von "der war ja noch ein kind und hat bloss "dummheiten" gemacht bis zu transparente schwingende hirnederln auf denen der "natürlich" NICHT volksverhetzende und diffamierende satz prangt:
"ALLE BULLEN SIND SCHWEINE" reicht die palette dieser narren.

Im Waffengebrauchsgesetz 1969 ist verankert, dass der Gebrauch einer Waffe gegen Menschen nicht nur im "Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung
eines Menschen" gerechtfertigt ist. Der Paragraf 7, Absatz 3, rechtfertigt den lebensgefährdenden Waffengebrauch zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung der Flucht.

Im genauen Wortlaut heißt das: "Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen Menschen ist nur zulässig: zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist ..."

McDuff
08.10.2009, 06:07
Haben den nicht schon lange die Würmer gefressen? Da geilen sich wohl die Gutmenschen immer noch auf. Ein Verbrecher weniger und gut ist!

Tanzwut
08.10.2009, 06:17
Haben den nicht schon lange die Würmer gefressen? Da geilen sich wohl die Gutmenschen immer noch auf. Ein Verbrecher weniger und gut ist!
laut cafe-puls nachrichten von heute morgen, wird es vermutlich zu einer anklage des todesschützen kommen.

da kann man nur ungläubig den kopf schütteln.:rolleyes:

Lobo
08.10.2009, 07:12
Stimmt auf 1,5 Meter kann man ja bekanntlich nicht einfach ins Knie schießen. :rolleyes:

Ruepel
08.10.2009, 07:17
Stimmt auf 1,5 Meter kann man ja bekanntlich nicht einfach ins Knie schießen. :rolleyes:

Deiner negertiven Kritik kann ich mich nur anschließen!
Das war keine Fluchtverhinderung,das war Mord!

Justas
08.10.2009, 07:26
Im genauen Wortlaut heißt das: "Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen Menschen ist nur zulässig: zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist ..."Lerne mal korrekt zu zitieren:

§ 7. Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen Menschen ist nur zulässig:

1. im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen;

2. zur Unterdrückung eines Aufstandes oder Aufruhrs;

3. zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, überwiesen oder dringend verdächtig ist, das für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet;

4. zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens eines Geisteskranken, der für die Sicherheit der Person oder des Eigentums allgemein gefährlich ist.Welcher der Punkte siehst du nun als erfüllt, wenn man einem Kleinkriminellen aus 1.5 Meter Entfernung in den Rücken schiesst?

lupus_maximus
08.10.2009, 07:29
Lerne mal korrekt zu zitieren:
Welcher der Punkte siehst du nun als erfüllt, wenn man einem Kleinkriminellen aus 1.5 Meter Entfernung in den Rücken schiesst?
Du meinst also, man hätte den Kleinkriminellen ruhig gewähren lassen sollen?

Lobo
08.10.2009, 07:33
Du meinst also, man hätte den Kleinkriminellen ruhig gewähren lassen sollen?

Ins Knie schießen oder ihn einfach packen und ordentlich abwatschn.

Justas
08.10.2009, 07:36
Du meinst also, man hätte den Kleinkriminellen ruhig gewähren lassen sollen?Er hätte ihn festnehmen sollen. Er wurde ausgebildet, gegen Gewalttäter vorzugehen. Nun ja, er bekam die Hosen voll.

Sophisticated
08.10.2009, 07:37
Stimmt auf 1,5 Meter kann man ja bekanntlich nicht einfach ins Knie schießen. :rolleyes:

Seine Kollegin hat es ja offensichtlich hinbekommen.

Gruß,
Soph.

Lobo
08.10.2009, 07:47
Er hätte ihn festnehmen sollen. Er wurde ausgebildet, gegen Gewalttäter vorzugehen. Nun ja, er bekam die Hosen voll.

Was genau den Polizisten zu dem Schuß bewog, wird nur er selber wissen. Schlechte Ausbildung, Angst, Mordlust.....auf jedenfall spricht die derzeitige Beweislage gegen ihn und wen man sich nach wie vor mit ihm solidarisiert, befürwortet man Falschaussagen und Gesetzlosigkeit.

Lobo
08.10.2009, 07:48
Seine Kollegin hat es ja offensichtlich hinbekommen.

Gruß,
Soph.

Frauen sind multitaskingfähig, die können Kaffee saufen und zielen gleichzeitig. :))

Justas
08.10.2009, 07:48
Was genau den Polizisten zu dem Schuß bewog, wird nur er selber wissen. Schlechte Ausbildung, Angst, Mordlust.....auf jedenfall spricht die derzeitige Beweislage gegen ihn und wen man sich nach wie vor mit ihm solidarisiert, befürwortet man Falschaussagen und Gesetzlosigkeit.
Einverstanden.

lupus_maximus
08.10.2009, 08:00
Er hätte ihn festnehmen sollen. Er wurde ausgebildet, gegen Gewalttäter vorzugehen. Nun ja, er bekam die Hosen voll.
Dies hättest du vor 40 Jahren noch anwenden können, heute nicht mehr. Jetzt hat fast jedes Arschl.... irgendeine Waffe bei sich!

Fazit: Heute ist es besser, man schießt zuerst und fragt dann!
Wenn der Kriminelle dann nicht mehr antworten kann, ist der Fall erledigt!

Tanzwut
08.10.2009, 08:06
Lerne mal korrekt zu zitieren:
Welcher der Punkte siehst du nun als erfüllt, wenn man einem Kleinkriminellen aus 1.5 Meter Entfernung in den Rücken schiesst?

a) das solltest du dem kurierjournalisten mitteilen ;)
b) FLUCHT
c) wenn der herr kriminelle auf frischer tat ertappt wird so hat er nur EINE möglichkeit körperlich ungeschoren davon kommen zu können----sich widerstandslos festnehmen zu lassen, alles andere ist berufsrisiko.

Lobo
08.10.2009, 08:06
Dies hättest du vor 40 Jahren noch anwenden können, heute nicht mehr. Jetzt hat fast jedes Arschl.... irgendeine Waffe bei sich!

Fazit: Heute ist es besser, man schießt zuerst und fragt dann!
Wenn der Kriminelle dann nicht mehr antworten kann, ist der Fall erledigt!

Wäre lustig wenn sich die Befürworter von gesetzesbrüchigen Exekutivbeamten mal entscheiden ob der jetzt zur Fluchtvereitelung oder zum Selbstschutz geschossen haben soll. :))

Tanzwut
08.10.2009, 08:07
Stimmt auf 1,5 Meter kann man ja bekanntlich nicht einfach ins Knie schießen. :rolleyes:

besonders wenn es taghell ist und sich alles in sekundenbruchteilen abspielt :rolleyes:

Tanzwut
08.10.2009, 08:10
Deiner negertiven Kritik kann ich mich nur anschließen!
Das war keine Fluchtverhinderung,das war Mord!
natürlich, die bösen bullen waren MORDlüstern.

Lobo
08.10.2009, 08:11
c) wenn der herr kriminelle auf frischer tat ertappt wird so hat er nur EINE möglichkeit körperlich ungeschoren davon kommen zu können----sich widerstandslos festnehmen zu lassen, alles andere ist berufsrisiko.

Das wird das Gericht klären.

Lobo
08.10.2009, 08:11
besonders wenn es taghell ist und sich alles in sekundenbruchteilen abspielt :rolleyes:

siehe #19

Tanzwut
08.10.2009, 08:12
Du meinst also, man hätte den Kleinkriminellen ruhig gewähren lassen sollen?
warum nicht, vielleicht wird dann ein "grosser" daraus.
BEIDE waren schon ZUVOR mit dem gesetz in konflikt gekommen.

Tanzwut
08.10.2009, 08:13
Ins Knie schießen oder ihn einfach packen und ordentlich abwatschn.
wie kleinlobo sich das halt so vorstellt.......

Lobo
08.10.2009, 08:14
warum nicht, vielleicht wird dann ein "grosser" daraus.
BEIDE waren schon ZUVOR mit dem gesetz in konflikt gekommen.

Damit rechtfertigst du also einen tödlichen Gebrauch der Schutzwaffe?
Wozu haben wir überhaupt noch Gesetze? Scheinbar ist eh niemand an deren Einhaltung interessiert solange es den eigenen Interessen zuwiderläuft.

Tanzwut
08.10.2009, 08:14
Er hätte ihn festnehmen sollen. Er wurde ausgebildet, gegen Gewalttäter vorzugehen. Nun ja, er bekam die Hosen voll.
der nächste herr obergscheit, der keine ahnung hat und vorverurteilt.

Tanzwut
08.10.2009, 08:15
Was genau den Polizisten zu dem Schuß bewog, wird nur er selber wissen. Schlechte Ausbildung, Angst, Mordlust.....auf jedenfall spricht die derzeitige Beweislage gegen ihn und wen man sich nach wie vor mit ihm solidarisiert, befürwortet man Falschaussagen und Gesetzlosigkeit.

MORDLUST, genau, das könnte es gewesen sein :rolleyes:

Lobo
08.10.2009, 08:15
wie kleinlobo sich das halt so vorstellt.......

Wie das Gutachten eben die Auffassung von "kleinlobo" stützt, deine lediglich von Stammtischgeseiere untermalt wird. Außerdem ist Nickverhunzung in diesem Forum nicht gerne gesehen.

Lobo
08.10.2009, 08:16
MORDLUST, genau, das könnte es gewesen sein :rolleyes:

Ich nannte auch noch 2 weitere Möglichkeiten, ich kenne den Polizisten nicht.

Tanzwut
08.10.2009, 08:20
Damit rechtfertigst du also einen tödlichen Gebrauch der Schutzwaffe?
Wozu haben wir überhaupt noch Gesetze? Scheinbar ist eh niemand an deren Einhaltung interessiert solange es den eigenen Interessen zuwiderläuft.

a) berufsrisiko JEDES kriminellen.
b) ich gehe einmal davon aus, dass es KEIN mord war.

Tanzwut
08.10.2009, 08:23
Wie das Gutachten eben die Auffassung von "kleinlobo" stützt, deine lediglich von Stammtischgeseiere untermalt wird. Außerdem ist Nickverhunzung in diesem Forum nicht gerne gesehen.

spiel dich nicht auf, über meine nick-verhunzungen konnte ich nur schmunzeln.
wo du dein bier säufst interessiert mich nicht.

Lobo
08.10.2009, 08:23
a) berufsrisiko JEDES kriminellen.
b) ich gehe einmal davon aus, dass es KEIN mord war.

a) Der Kriminelle ist völlig nebensächlich, es geht darum das der Schusswaffengebrauch klar geregelt ist und daher muss es geahndet und untersucht werden sofern Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen.

b) Ich hab schon erwähnt, dass die Motive unklar sind und nur der Beamte selber wissen wird warum er gehandelt hat, wie er eben handelte.

lupus_maximus
08.10.2009, 08:23
Das wird das Gericht klären.
Dazu braucht man kein Gericht!
Da urteilt sowieso nur dasselbe Kaliber!

Tanzwut
08.10.2009, 08:24
Ich nannte auch noch 2 weitere Möglichkeiten, ich kenne den Polizisten nicht.

aber unterstellen, das kannste-mordlust und co.

Lobo
08.10.2009, 08:24
spiel dich nicht auf, über meine nick-verhunzungen konnte ich nur schmunzeln.
wo du dein bier säufst interessiert mich nicht.

Ich verhunze deinen Nick nicht, selbigen Respekt erwarte ich von dir auch.

Tanzwut
08.10.2009, 08:29
a) Der Kriminelle ist völlig nebensächlich, es geht darum das der Schusswaffengebrauch klar geregelt ist und daher muss es geahndet und untersucht werden sofern Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen.

b) Ich hab schon erwähnt, dass die Motive unklar sind und nur der Beamte selber wissen wird warum er gehandelt hat, wie er eben handelte.

natürlich ist dieser klar geregelt.
ob dieser schusswaffengebrauch rechtskonform war oder nicht, wird womöglich ein gericht zu klären haben, nicht du und nicht ich.
bis zu einem rechtskräftigen urteil gilt die UNSCHULDSVERMUTUNG, also keine vorverurteilung wie du sie betreibst.

P.S.

BIS DAHIN STEHE ICH AUF DER SEITE DER GESETZHÜTER UND NICHT DER GESETZBRECHER !!

und du ???

Lobo
08.10.2009, 08:32
aber unterstellen, das kannste-mordlust und co.

Du scheinst offensichtlich Schwierigkeiten mit dem Verstehen von Texten zu haben.

Agano
08.10.2009, 08:32
http://kurier.at/

berufsrisiko eines kriminellen.
hätte er keinen einbruch unternommen, wäre er noch am leben.
hätte er keinen fluchtversuch unternommen, wäre er noch am leben.
aber der aufschrei der gutmenschenmafia schallt durch ganz österreich.
von "der war ja noch ein kind und hat bloss "dummheiten" gemacht bis zu transparente schwingende hirnederln auf denen der "natürlich" NICHT volksverhetzende und diffamierende satz prangt:
"ALLE BULLEN SIND SCHWEINE" reicht die palette dieser narren.

Im Waffengebrauchsgesetz 1969 ist verankert, dass der Gebrauch einer Waffe gegen Menschen nicht nur im "Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung
eines Menschen" gerechtfertigt ist. Der Paragraf 7, Absatz 3, rechtfertigt den lebensgefährdenden Waffengebrauch zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung der Flucht.

Im genauen Wortlaut heißt das: "Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen Menschen ist nur zulässig: zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist ..."

den polizisten muss auf jeden fall mehr rechte zugestanden werden. gut, auch da gibt es schwarze schafe. wer aber gegen polizisten pflastersteine wirft, begeht einen versuchten tötungsdelikt und die antwort sollte hier eindeutig sein.

wer eine einbruch begeht und erwischt wird und sich mit einer waffe die flucht ermöglichen will, oder andere damit bedroht, sollte sich darüber im klaren sein, dass er getötet werden kann.

mit einfachen worten: wer steine gegen polizisten wirft und waffen auf polizisten richtet, muss sich nicht wundern, wenn er ausgeschaltet wird.

wie sich insgesamt die umstände und gründe der steinewerfer zusammen setzt, oder ob das ein ... jugendlicher ist, ist irrelevant. allen muss einfach nur klar sein, dass solche, zum möglichen tote führenden aktionen ..., beantwortet werden müssen, um anderen leid zu ersparen. richard

Lobo
08.10.2009, 08:33
natürlich ist dieser klar geregelt.
ob dieser schusswaffengebrauch rechtens war oder nicht, wird womöglich ein gericht zu klären haben, nicht du und nicht ich.
bis zu einem rechtskräftigen urteil gilt die UNSCHULDSVERMUTUNG, also keine vorverurteilung wie du sie betreibst.

P.S.

BIS DAHIN STEHE ICH AUF DER SEITE DER GESETZHÜTER UND NICHT DER GESETZBRECHER !!

Die Beweislast spricht gegen den Beamten, und weiteres wird ein Gericht klären.
und nein du stellst dich mit deinen Aussagen wie "Berufsrisiko" eben nicht auf Seiten des Gesetzes.

Strandwanderer
08.10.2009, 08:33
Deiner negertiven Kritik kann ich mich nur anschließen!


Also, von "Neger" war nun wirklich nicht die Rede!

Lobo
08.10.2009, 08:34
Also, von "Neger" war nun wirklich nicht die Rede!

Abwarten. :))

Tanzwut
08.10.2009, 08:35
Ich verhunze deinen Nick nicht, selbigen Respekt erwarte ich von dir auch.
nein, damit warst auch nicht du gemeint, aber mach jetzt nicht aus einer mücke einen elefanten.

lupus_maximus
08.10.2009, 08:36
den polizisten muss auf jeden fall mehr rechte zugestanden werden. gut, auch da gibt es schwarze schafe. wer aber gegen polizisten pflastersteine wirft, begeht einen versuchten tötungsdelikt und die antwort sollte hier eindeutig sein.

wer eine einbruch begeht und erwischt wird und sich mit einer waffe die flucht ermöglichen will, oder andere damit bedroht, sollte sich darüber im klaren sein, dass er getötet werden kann.

mit einfachen worten: wer steine gegen polizisten wirft und waffen auf polizisten richtet, muss sich nicht wundern, wenn er ausgeschaltet wird.

wie sich insgesamt die umstände und gründe der steinewerfer zusammen setzt, oder ob das ein ... jugendlicher ist, ist irrelevant. allen muss einfach nur klar sein, dass solche, zum möglichen tote führenden aktionen ..., beantwortet werden müssen, um anderen leid zu ersparen. richard
Wenn ich nachts in meinem Haus aufwache weil ich Geräusche höre, muß sich der Einbrecher nicht wundern wenn er in die ewigen Jagdgründe eingeht. Da wird nicht lange gefragt, sondern geschossen. Aber nicht mit einer Zimmerflak, sondern mit einer Schrotflinte.
Da frage ich nicht lange ob ich dazu berechtigt bin oder nicht!

Tanzwut
08.10.2009, 08:39
Die Beweislast spricht gegen den Beamten, und weiteres wird ein Gericht klären.
und nein du stellst dich mit deinen Aussagen wie "Berufsrisiko" eben nicht auf Seiten des Gesetzes.

damit brachte ich zum ausdruck, dass ZUMINDEST eine MITSCHULD besteht-
oder ist diese für dich nicht erkennbar ???
was an dieser aussage gegen das gesetz gerichtet sein sollte, bitte mir näher zu erläutern.
du aber VORVERURTEILST einen polizisten.
( schlecht ausgebildet, angst, mordlust )

Tanzwut
08.10.2009, 08:42
Du scheinst offensichtlich Schwierigkeiten mit dem Verstehen von Texten zu haben.

polemik gefällig, wenn du willst sehr gerne.

lupus_maximus
08.10.2009, 08:44
damit brachte ich zum ausdruck, dass ZUMINDEST eine MITSCHULD besteht-
oder ist diese für dich nicht erkennbar ???
was an dieser aussage gegen das gesetz gerichtet sein sollte, bitte mir näher zu erläutern.
du aber VORVERURTEILST einen polizisten.
( schlecht ausgebildet, angst, mordlust )
Schlecht ausgebildete Polizisten kommen erst noch, wenn die Ersatzdeutschen die Polizei übernehmen!

Es sollte sich jeder Deutsche einmal überlegen was er in diesem Fall macht, wenn er von einem ersatzdeutschen Polizisten beschuldigt wird.
Da würde ich eher von Mordlust ausgehen, die haben die Mentalität dazu!

Lobo
08.10.2009, 08:45
damit brachte ich zum ausdruck, dass ZUMINDEST eine MITSCHULD besteht-
oder ist diese für dich nicht erkennbar ???
was an dieser aussage gegen das gesetz gerichtet sein sollte, bitte mir näher zu erläutern.


Nein du marginalisierst damit einen strittigen Vorfall auf "Pech gehabt".



du aber VORVERURTEILST einen polizisten.
( schlecht ausgebildet, angst, mordlust )

Wie oft muss ich es dir noch sagen, daß wird allein der Beamte selbst genau wissen und ich zeigte nur Möglichkeiten auf.

Lobo
08.10.2009, 08:45
Wenn ich nachts in meinem Haus aufwache weil ich Geräusche höre, muß sich der Einbrecher nicht wundern wenn er in die ewigen Jagdgründe eingeht. Da wird nicht lange gefragt, sondern geschossen. Aber nicht mit einer Zimmerflak, sondern mit einer Schrotflinte.
Da frage ich nicht lange ob ich dazu berechtigt bin oder nicht!

Rechtlich nunmal fragwürdig.

Tanzwut
08.10.2009, 08:47
Wenn ich nachts in meinem Haus aufwache weil ich Geräusche höre, muß sich der Einbrecher nicht wundern wenn er in die ewigen Jagdgründe eingeht. Da wird nicht lange gefragt, sondern geschossen. Aber nicht mit einer Zimmerflak, sondern mit einer Schrotflinte.
Da frage ich nicht lange ob ich dazu berechtigt bin oder nicht!

und das ist Dein gutes recht, auch wenn es z.B. in den usa rechtens ist und hierzulande nicht.
denn-Du schützt damit Deine körperliche unversehrtheit, womöglich sogar Dein leben und auch Dein eigentum.

Agano
08.10.2009, 08:51
Wenn ich nachts in meinem Haus aufwache weil ich Geräusche höre, muß sich der Einbrecher nicht wundern wenn er in die ewigen Jagdgründe eingeht. Da wird nicht lange gefragt, sondern geschossen. Aber nicht mit einer Zimmerflak, sondern mit einer Schrotflinte.
Da frage ich nicht lange ob ich dazu berechtigt bin oder nicht!das ist gegen das gesetz. dann müsste jeder in seinem hause eine waffe zur verteidigung haben dürfen und jeder einbrecher müsste sich darüber im klaren sein, was auf ihn zukommen könnte. das zum einen.

nun zum missbrauch dieser möglichkeit, waffen im hause zu haben: wir kennen verschiedene geschichten, wo kinder ihre schule überfielen und menschen töteten. folgedessen müssten sicherheitsmassnahmen getroffen werden, die verhindern, dass waffen von nicht berechtigten personen benutzt werden könnten. so was soll es schon geben. das verhindert aber nicht, dass die waffenbsitzer selbst verrückt spielen könnten, was ja auch schon passierte.

ja, wo willst du nun anfangen und wo aufhören? richard

lupus_maximus
08.10.2009, 08:52
Rechtlich nunmal fragwürdig.
Wer lange fragt, geht lang lang irr!
Es gibt auch moralisches Recht, daß unabhängig von 68er Rechtsansichten ist.
Steht sogar schon seit 2000 Jahren in der Bibel: Du sollst nicht stehlen!

Lobo
08.10.2009, 08:53
Wer lange fragt, geht lang lang irr!
Es gibt auch moralisches Recht, daß unabhängig von 68er Rechtsansichten ist.
Steht sogar schon seit 2000 Jahren in der Bibel, du sollst nicht stehlen!

Tja damit begibst dich eben in die Illegalität und wirst die Konsequenzen tragen müssen.

Tanzwut
08.10.2009, 08:53
Nein du marginalisierst damit einen strittigen Vorfall auf "Pech gehabt".
Wie oft muss ich es dir noch sagen, daß wird allein der Beamte selbst genau wissen und ich zeigte nur Möglichkeiten auf.
a) nein eben nicht, nochmals die frage an dich gerichtet-besteht deiner meinung nach zumindest eine MITSCHULD des kriminellen ??
b) warum nur möglichkeiten die den beamten belasten und keine die ihn entlasten würden ???

Sophisticated
08.10.2009, 08:54
Wer lange fragt, geht lang lang irr!
Es gibt auch moralisches Recht, daß unabhängig von 68er Rechtsansichten ist.
Steht sogar schon seit 2000 Jahren in der Bibel: Du sollst nicht stehlen!

Es steht dort auch, dass Du nicht morden sollst.

Gruß,
Soph.

Tanzwut
08.10.2009, 08:58
Wäre lustig wenn sich die Befürworter von gesetzesbrüchigen Exekutivbeamten mal entscheiden ob der jetzt zur Fluchtvereitelung oder zum Selbstschutz geschossen haben soll. :))
klarer fall von vorverurteilung.

lupus_maximus
08.10.2009, 08:59
Tja damit begibst dich eben in die Illegalität und wirst die Konsequenzen tragen müssen.
Falsch!
Illegal ist der, der sich unbefugt in meinem Haus aufhält, auch wenn nach linker Ansicht kein Mensch illegal ist!!
Was sich in meinem Haus befindet, unterliegt nicht der Beliebigkeit des Gesetzgebers, sondern meiner Hausmacht!

lupus_maximus
08.10.2009, 09:02
Es steht dort auch, dass Du nicht morden sollst.

Gruß,
Soph.
Richtig, ich morde aber nicht wenn ich mein Eigentum verteidige, auch wenn Linke ein anderes Verständnis zum Eigentum haben als ich!

Sophisticated
08.10.2009, 09:03
Richtig, ich morde aber nicht wenn ich mein Eigentum verteidige, auch wenn Linke ein anderes Verständnis zum Eigentum haben als ich!

Nach welcher Definition "mordest" Du denn nicht?

Gruß,
Soph.

Tanzwut
08.10.2009, 09:03
Das wird das Gericht klären.
klaro.
eine in diesem sinne eindeutigere gesetzeslage wäre wünschenswert.
( ein jahr bedingung streichen etc.)

Lobo
08.10.2009, 09:04
a) nein eben nicht, nochmals die frage an dich gerichtet-besteht deiner meinung nach zumindest eine MITSCHULD des kriminellen ??

Solange er nichts tat, was den tödlichen Schuß nach geltendem österreichischen Recht rechtfertigt, ist er juristisch gesehen wohl nicht mitschuldig.




b) warum nur möglichkeiten die den beamten "belasten" ???

Derzeitige Faktenlage. Es lag laut Guttachten keine Angriffsituation vor, wie der Beamte behauptet hat und sofern sich an der Faktenlage nichts ändert ist dies eine Falschaussage.

Lobo
08.10.2009, 09:05
klaro.
eine in diesem sinne eindeutigere gesetzeslage wäre wünschenswert.
( ein jahr bedingung streichen etc.)

Anderes Thema, man könnte natürlich den Schusswaffengebrauch an amerikanische Verhältnise anpassen oder sonstwie modifizieren, aber solange die Gesetze so sind wie sie sind, müssen wir uns damit beschäftigen. Außerdem sollten gerade die Inhaber des Gewaltmonopols sich daran halten.

Lobo
08.10.2009, 09:07
Falsch!
Illegal ist der, der sich unbefugt in meinem Haus aufhält, auch wenn nach linker Ansicht kein Mensch illegal ist!!
Was sich in meinem Haus befindet, unterliegt nicht der Beliebigkeit des Gesetzgebers, sondern meiner Hausmacht!

In einem Strafgerichtsprozess wirst du mit der Argumentation nicht sehr weit kommen.

Tanzwut
08.10.2009, 09:08
Nach welcher Definition "mordest" Du denn nicht?

Gruß,
Soph.

Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,einen Menschen tötet.

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__211.html

erklär mir bitte wo du da eine MORDTAT siehst.:rolleyes:

Sophisticated
08.10.2009, 09:12
Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,einen Menschen tötet.

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__211.html

erklär mir bitte wo du da eine MORDTAT siehst.:rolleyes:

Ich denke es geht hier ums "moralische Recht", und nicht um das StGb.

Gruß,
Soph.

lupus_maximus
08.10.2009, 09:12
Nach welcher Definition "mordest" Du denn nicht?

Gruß,
Soph.
Ich weiß, Linke behaupten ja auch, das Soldaten "morden" wenn sie ihr Land verteidigen. Genauso "morde" ich auch nicht, wenn ich mein Eigentum vor dem Zugriff von Linken schütze!
Die Linken sollten einmal den Begriff "Mord", etwas besser definieren!

Eine Abwehr eines Angriffs auf mich oder mein Eigentum ist niemals Mord, auch wenn es für den Angreifer tödlich endet.
Übrigens, meine Ansicht dazu war völlig normal, bevor die 68er Volltrottel auf der Rechtsbühne erschienen!

Lobo
08.10.2009, 09:13
Ich denke es geht hier ums "moralische Recht", und nicht um das StGb.

Gruß,
Soph.

In der Bibel steht doch auch "töten" und nicht "morden" oder irre ich Ketzer mich da?

Tanzwut
08.10.2009, 09:13
das ist gegen das gesetz. dann müsste jeder in seinem hause eine waffe zur verteidigung haben dürfen und jeder einbrecher müsste sich darüber im klaren sein, was auf ihn zukommen könnte. das zum einen.

nun zum missbrauch dieser möglichkeit, waffen im hause zu haben: wir kennen verschiedene geschichten, wo kinder ihre schule überfielen und menschen töteten. folgedessen müssten sicherheitsmassnahmen getroffen werden, die verhindern, dass waffen von nicht berechtigten personen benutzt werden könnten. so was soll es schon geben. das verhindert aber nicht, dass die waffenbsitzer selbst verrückt spielen könnten, was ja auch schon passierte.

ja, wo willst du nun anfangen und wo aufhören? richard


über das waffengesetz gibt es bereits einen strang ;)

und auch darüber, dass ein liberales waffengesetz nicht zu mehr tötungsdelikten durch schusswaffen führt.
ebenso dass in KEINER statistik die tatverhinderung eines waffenbesitzers aufscheint der so manchen, abgesehen von der eigenen person, seine körperliche gesundheit bzw. leben garantierte, wohl aber etwaiger missbrauch.
auch dass der WEITAUS überwiegende teil der missbräuche auf illegale waffenbesitzer zurückgeht.

Die Polizei kommt meist zu spät, um ein potentielles Opfer davor zu bewahren, ein Opfer zu werden: "Call for a cop, call for an ambulance, and call for a pizza. See who shows up first."

Sophisticated
08.10.2009, 09:14
Ich weiß, Linke behaupten ja auch, das Soldaten "morden" wenn sie ihr Land verteidigen. Genauso "morde" ich auch nicht, wenn ich mein Eigentum vor dem Zugriff von Linken schütze!
Die Linken sollten einmal den Begriff "Mord", etwas besser definieren!

Eine Abwehr eines Angriffs auf mich oder mein Eigentum ist niemals Mord, auch wenn es für den Angreifer tödlich endet.
Übrigens, meine Ansicht dazu war völlig normal, bevor die 68er Volltrottel auf der Rechtsbühne erschienen!

Man durfte vor 1968 jeden armen Tropf, der sich in der Haustür geirrt hat mit der Schrotflinte bearbeiten? Und noch einmal die Frage: Was genau ist für Dich jetzt "Mord"?

Gruß,
Soph.

Sophisticated
08.10.2009, 09:15
In der Bibel steht doch auch "töten" und nicht "morden" oder irre ich Ketzer mich da?

Meines Wissens heißt es "morden".

Gruß,
Soph.

lupus_maximus
08.10.2009, 09:18
In einem Strafgerichtsprozess wirst du mit der Argumentation nicht sehr weit kommen.
Dies ist mir bekannt, ändert aber nichts daran das linke Ansichten in Europa völlig neben der Kappe sind!
Das moralische Recht der Abwehr von Angriffen ändern sie trotzdem nicht!

lupus_maximus
08.10.2009, 09:21
Meines Wissens heißt es "morden".

Gruß,
Soph.
Nein, ich kenne noch die ursprüngliche Version: Du sollst nicht töten!

Da die Linken inzwischen sogar die Bibel an ihre Idiotie angepaßt haben, muß es natürlich nicht mehr stimmen!

Sophisticated
08.10.2009, 09:22
Nein, ich kenne noch die ursprüngliche Version: Du sollst nicht töten!

Da die Linken inzwischen sogar die Bibel an ihre Idiotie angepaßt haben, muß es natürlich nicht mehr stimmen!

Exodus 20,2-17:
"Du sollst nicht morden."

Bekomme ich noch eine Antwort auf meine Frage?

Gruß,
Soph.

Lobo
08.10.2009, 09:23
Nein, ich kenne noch die ursprüngliche Version: Du sollst nicht töten!


So welches Gebot ist jetzt "wichtiger"?
[ ] Du sollst nicht stehlen.
[ ] Du sollst nicht töten.

lupus_maximus
08.10.2009, 09:24
Man durfte vor 1968 jeden armen Tropf, der sich in der Haustür geirrt hat mit der Schrotflinte bearbeiten? Und noch einmal die Frage: Was genau ist für Dich jetzt "Mord"?

Gruß,
Soph.
Wie kommt er denn an meine Hausschlüssel wenn er plötzlich in der Wohnung steht?
Es ändert also nichts an der Illegalität des Besuchers.

Tanzwut
08.10.2009, 09:27
Ich denke es geht hier ums "moralische Recht", und nicht um das StGb.
Gruß,
Soph.

ja, ich nehme mir das MORALISCHE recht heraus, einem etwaigen lebensbedrohenden angriff auf meine person mit waffengewalt zu beenden.

Tanzwut
08.10.2009, 09:29
das ist gegen das gesetz. dann müsste jeder in seinem hause eine waffe zur verteidigung haben dürfen und jeder einbrecher müsste sich darüber im klaren sein, was auf ihn zukommen könnte. das zum einen.

nun zum missbrauch dieser möglichkeit, waffen im hause zu haben: wir kennen verschiedene geschichten, wo kinder ihre schule überfielen und menschen töteten. folgedessen müssten sicherheitsmassnahmen getroffen werden, die verhindern, dass waffen von nicht berechtigten personen benutzt werden könnten. so was soll es schon geben. das verhindert aber nicht, dass die waffenbsitzer selbst verrückt spielen könnten, was ja auch schon passierte.

ja, wo willst du nun anfangen und wo aufhören? richard


Wie formulierte es ein Ladenbesitzer so treffend:
"Wenn sie ein Dieb wären, würden sie lieber einen Laden überfallen, bei dem sie wissen, daß der Kassierer eine Waffe hat oder lieber einen bei dem sie wissen, daß er keine hat?"

Eine Schusswaffe ist nicht nur ein Wehrmittel sondern auch eine Abschreckung ähnlich einer Atombombe für einen Staat. Wenn jeder eine hat, dann traut sich niemand sie zu verwenden. Nur gegen Staaten die keine haben, werden sie eingesetzt (z.B. Japan). Genauso ist es mit den Schusswaffen. Wenn jeder eine hat, überlegen es sich die Leute dreimal ob sie sie einsetzen, denn das Riskio selbst erschossen zu werden ist dann "deutlich höher" als wenn das Opfer sicher keine hat. Was ist daran so schwer zu verstehen ??

Selbst gegen Amokläufer oder entschlossene Kriminelle ist der beste Schutz eine bewaffnete Gemeinschaft. Soll man 20 Minuten warten bis die Polizei kommt, wenn der Amokläufer Menschen tötet. Dazu braucht er nicht mal eine Schusswaffe, da reicht schon ein Messer. Das hat es alles schon gegeben. Bei bewaffneten Leuten tötet er vielleicht einen, aber dann liegt er selbst, weil die anderen ihn erschossen haben.

Siehe Massaker in der amerikanischen Universität, wo ein asiatische Amokläufer über 30 Menschen erschossen hat, ohne das sich wer wehren konnte. Hätte nur ein einziger eine Schusswaffe dabeigehabt, dann hätte er den Amokläufer stoppen können. Aber so wurden sie wie die Schafe abgeschlachtet, vom einzigen bewaffneten Mann im ganzen Gebäude, wärend die Polizei das Gebiet abriegelte und sich hinter Bäumen versteckte. Dort hat das Waffenverbot über 30 Menschen getötet.

Nur ein Narr oder ein Feigling gibt sein Recht auf Waffe und Verteidigung auf.

Sophisticated
08.10.2009, 09:29
ja, ich nehme mir das MORALISCHE recht heraus, einem etwaigen lebensbedrohenden angriff auf meine person mit waffengewalt zu beenden.

Ein Schuss, aus 1,5 Metern Entfernung in den Rücken einer Person - rein technisch: Wo siehst Du hier eine potentielle Bedrohung für den Schießenden?

Gruß,
Soph.

lupus_maximus
08.10.2009, 09:29
So welches Gebot ist jetzt "wichtiger"?
[ ] Du sollst nicht stehlen.
[ ] Du sollst nicht töten.
Wenn jemand das Gebot: Du sollst nicht stehlen, beachtet, kommt er ja nicht in die zweite Version: Er könnte getötet werden!
Da wir aber seit Karl Murx, ein etwas eigenartiges Verständnis gegenüber Eigentum haben, sehe ich bei Linken niemals ein Verständnis meiner Ansichten zum Eigentum aufkommen!

Tanzwut
08.10.2009, 09:30
Rechtlich nunmal fragwürdig.
leider hierzulande ja, in den usa keineswegs.

lupus_maximus
08.10.2009, 09:35
Ein Schuss, aus 1,5 Metern Entfernung in den Rücken einer Person - rein technisch: Wo siehst Du hier eine potentielle Bedrohung für den Schießenden?

Gruß,
Soph.
Wieder eine sehr komische Ansicht!

Wenn sich einer illegal in meinem Haus aufhält und er steht plötzlich mit dem Rücken zu mir, ist er nicht mehr illegal in meinem Haus und ich darf in dann nicht mehr erschießen?
Mir ist natürlich klar, bei Schußwaffengebrauch in einem Haus vom Hauseigentümer, für linke Hausbesetzer tödliche Folgen hätte.

Tanzwut
08.10.2009, 09:37
Solange er nichts tat, was den tödlichen Schuß nach geltendem österreichischen Recht rechtfertigt, ist er juristisch gesehen wohl nicht mitschuldig.

Derzeitige Faktenlage. Es lag laut Guttachten keine Angriffsituation vor, wie der Beamte behauptet hat und sofern sich an der Faktenlage nichts ändert ist dies eine Falschaussage.

a) und im nichtjuridischen sinne, hier wird doch gerade von "moral" gesprochen ???
b) wir sind lediglich auf die pressemitteilungen angewiesen, wir sind keine "insider".
FAKTUM aber ist, dass nach geltendem österreichischen recht JEDER als unschuldig zu bezeichnen ist, der noch nicht RECHTSKRÄFTIG verurteilt wurde.
( unschuldsvermutung)
alles andere wäre eine unzulässige VORVERURTEILUNG, derzeitige "faktenlage" hin oder her.
dies gilt auch für polizisten.

Sophisticated
08.10.2009, 09:38
Wieder eine sehr komische Ansicht!

Wenn sich einer illegal in meinem Haus aufhält und er steht plötzlich mit dem Rücken zu mir, ist er nicht mehr illegal in meinem Haus und ich darf in dann nicht mehr erschießen?
Mir ist natürlich klar, bei Schußwaffengebrauch in einem Haus vom Hauseigentümer, für linke Hausbesetzer tödliche Folgen hätte.

Achte doch bitte darauf, wessen Beiträge ich zitiere - dann ersparst Du uns beiden so peinliche Beiträge wie den in diesem Beitrag von mir zitierten.

Gruß,
Soph.

lupus_maximus
08.10.2009, 09:42
Achte doch bitte darauf, wessen Beiträge ich zitiere - dann ersparst Du uns beiden so peinliche Beiträge wie den in diesem Beitrag von mir zitierten.

Gruß,
Soph.
Was ist denn an meiner Ansicht peinlich und seit wann kann man nicht auf andere Beiträge antworten?

Lobo
08.10.2009, 09:44
a) und im nichtjuridischen sinne, hier wird doch gerade von "moral" gesprochen.


Ich halte nichts von Moral, die ist völlig beliebig. Gesetze ändern sich nicht so leicht. ;)
Man könnte jedoch sagen, daß es nicht sonderlich klug ist vor einem Exekutivbeamten (mit vllt. schon gezogener Schußwaffe) davon zu laufen. Auch ein Knieschuß ist ja nicht gerade angenehm für den Kriminellen.



b) wir sind lediglich auf die pressemitteilungen angewiesen, wir sind keine "insider".
FAKTUM aber ist, dass nach geltendem österreichischen recht JEDER als unschuldig zu bezeichnen ist, der noch nicht RECHTSKRÄFTIG verurteilt wurde.
alles andere wäre ein VORVERURTEILUNG.
dies gilt auch für polizisten.

Ich als Privatus pflege meine Meinung zu gewissen Ereignisen zu sagen. Dem Polizisten steht es frei, mich deswegen zu verklagen. Aber wie gesagt ich bin gegenüber einer Wende in diesem Fall offen, nur momentan schauts auch nicht wirklich danach aus.

Tanzwut
08.10.2009, 09:46
Stellungnahme eines Polizeibeamten:

Das Problem besteht darin, dass man derartige Szenarien zwar trainieren, jedoch schwere Fehler unmöglich ausschließen kann. Gerade derartige Situationen werden häufig durchgespielt. Mit Farbpatronen und Einsatztrainern als Gegenüber, Videoanalyse, zusätzliche Problemstellungen wie funktionsuntüchtige Waffen usw. usf. Vorbei sind die Zeiten, dass Polizisten im Jahr 20 Schuss auf eine unbewegliche Zielscheibe abgaben und damit außendienstfähig waren.

Mir gefällt die Notwehrsituation insoweit nicht, da ich die Rechtfertigung, der Schütze wäre unmittelbar vor der Schussabgabe durch ein "Geräusch" abgelenkt gewesen, hätte kurz den Kopf weggedreht und dann geschossen, für gelinde gesagt idiotisch halte. Wenn ich eine Notwehrhandlung setze, also in der Regel reflexartig mit der Waffe hochfahre und schiesse, "lenkt mich kein Geräusch mehr ab". Da ich mich ja in dieser Situation einer gegenwärtigen lebensbedrohlichen Gefährdung gegenübersehe. Eher würde ich durch einen seitlich oder von hinten angreifenden Täter überrascht werden, den also gar nicht bemerken. Dieser "Tunnelblick" ist aus mehreren Untersuchungen mit betroffenen Beamten bereits bekannt, bei Beamten die mit Schusswaffen bedroht wurden hat sich sogar herausgestellt, dass sie die Täter nicht einmal beschreiben konnten, da ihr Blick auf die Mündung der auf sie gerichteten Waffe fixiert war, ein Rundherum gar nicht mehr oder nur mehr verschwommen wahrgenommen wurde.

So weit, so schlecht.

Man wird also auch unter Einbezug dieser Fehlleistung abwarten müssen, ob die beiden ursprünglich auf die Beamten zugelaufen sind. Jetzt einmal unabhängig davon, ob sie flüchten oder angreifen wollten. Waren sie tatsächlich mit Schraubenzieher und Gartenharke "bewaffnet" ist das nicht nur saublöd, sondern untermauert auch die Wahrnehmung der Beamten, sie hätten sich einem Angriff gegenüber gesehen. Was aber auch ursächlich für die Schussabgabe war. Ein Stehenbleiben und Hochheben der Hände hätte zweifelsohne nicht dieses Ergebnis zur Folge gehabt. Einbrechen ist ja schön und gut, aber wenn man erwischt wird auch noch auf bewaffnete Polizisten loszulaufen eben das Saublödeste was man machen kann.

Man kann also von einem beiderseitigen Fehlverhalten ausgehen, das diesen tragischen Ausgang genommen hat.

Ich gehe von einer Verurteilung mit fahrlässigen Handeln aus. Das wird auch den Kern der Sache treffen. Außer natürlich, es ergeben sich bei Vorliegen des kompletten Gutachtens neue Sachverhalte. Das wird allerdings erst das Gerichtsverfahren zeigen. Was aber auch inkludiert, dass die Beamten absolut rechtsmässig wieder Dienst versehen, da der Amtsverlust nur mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verbunden ist.

Was mich am meisten an der Angelegenheit stört, ist das Verhalten einzelner Politiker, die pauschal von schießwütiger Polizei sprechen und sofort den/die Schuldige(n) in Form der Innenministerin finden. Rücktrittsforderung eh klar. Ein widerliches Verhalten oder besser gesagt leichenfledderisches Politkleingeld lukrieren, das auf den Charakter der Betreffenden schließen lässt.

Lobo
08.10.2009, 09:49
Interessante Stellungnahme. Wo hastn die her?

Sophisticated
08.10.2009, 09:52
[...]
Einbrechen ist ja schön und gut, aber wenn man erwischt wird auch noch auf bewaffnete Polizisten loszulaufen eben das Saublödeste was man machen kann.
[...]


Immer diese Schwerverbrecher, die so bedrohlich rückwärts auf Polizisten zulaufen. Natürlich, da hätte ich auch geschossen.

Gruß,
Soph.

Tanzwut
08.10.2009, 09:53
Ich halte nichts von Moral, die ist völlig beliebig. Gesetze ändern sich nicht so leicht. ;)
Man könnte jedoch sagen, daß es nicht sonderlich klug ist vor einem Exekutivbeamten (mit vllt. schon gezogener Schußwaffe) davon zu laufen. Auch ein Knieschuß ist ja nicht gerade angenehm für den Kriminellen.
Ich als Privatus pflege meine Meinung zu gewissen Ereignisen zu sagen. Dem Polizisten steht es frei, mich deswegen zu verklagen. Aber wie gesagt ich bin gegenüber einer Wende in diesem Fall offen, nur momentan schauts auch nicht wirklich danach aus.
ok, abwarten und tee trinken.:)

Lobo
08.10.2009, 09:53
Immer dieser Schwerverbrecher, die so bedrohlich rückwärts auf Polizisten zulaufen. Natürlich, da hätte ich auch geschossen.

Gruß,
Soph.

Also bitte, er hätte stolpern können und dem Polzisten auf die Schuhe treten können. ;)

Sophisticated
08.10.2009, 09:54
Also bitte, er hätte stolpern können und dem Polzisten auf die Schuhe treten können. ;)

Eindeutig Notwehr.

Gruß,
Soph.

Tanzwut
08.10.2009, 09:56
Interessante Stellungnahme. Wo hastn die her?

pn abgeschickt

Tanzwut
08.10.2009, 09:58
Immer diese Schwerverbrecher, die so bedrohlich rückwärts auf Polizisten zulaufen. Natürlich, da hätte ich auch geschossen.

Gruß,
Soph.

genau, dabei wollte der heilige mit seinem schraubenzieher nur die fingernägel des bösen bullen reinigen.

Tanzwut
08.10.2009, 10:00
Eindeutig Notwehr.

Gruß,
Soph.

mord, so wie er juridisch definiert ist, ich bitte dich.

Lobo
08.10.2009, 10:03
genau, dabei wollte der heilige mit seinem schraubenzieher nur die fingernägel des bösen bullen reinigen.

und mit der Gartenharke wollten sie die Frisur der Bullentante zurechtrücken. :))

Tanzwut
08.10.2009, 10:04
So welches Gebot ist jetzt "wichtiger"?
[ ] Du sollst nicht stehlen.
[ ] Du sollst nicht töten.

soferne es völlig ausgeschlossen ist, dass der einbrecher/dieb das opfer nicht in lebensgefahr bringen könnte bzw. dessen körperliche unversehrtheit garantiert ist, zweites.
wird aber sehr schwer sein, dies gänzlich ausschliessen zu können.

Sophisticated
08.10.2009, 10:05
genau, dabei wollte der heilige mit seinem schraubenzieher nur die fingernägel des bösen bullen reinigen.

Ach was - das war kühle Berechnung des Erschossenen: Er dachte, wenn ein Polizist einen wildgewordenen, rückwärtslaufenden und schraubenzieherschwingenden Vierzehnjährigen sehen würde, könnte er vor Lachen nicht mehr schießen. Gottseidank hat der Polizist so geistesgegenwärtig gehandelt, und dem Kriminellen aus Notwehr in den Rücken geschossen.

Gruß,
Soph.

Lobo
08.10.2009, 10:06
soferne es völlig ausgeschlossen ist, dass der dieb das opfer nicht in lebensgefahr bringen könnte bzw. dessen körperliche unversehrtheit garantiert ist, zweites.

Man sieht, so wirklich einfach ist die Thematik gar nicht.

Tanzwut
08.10.2009, 10:10
Ach was - das war kühle Berechnung des Erschossenen: Er dachte, wenn ein Polizist einen wildgewordenen, rückwärtslaufenden und schraubenzieherschwingenden Vierzehnjährigen sehen würde, könnte er vor Lachen nicht mehr schießen. Gottseidank hat der Polizist so geistesgegenwärtig gehandelt, und dem Kriminellen aus Notwehr in den Rücken geschossen.

Gruß,
Soph.

genau, auf grund der statur und der unmaskiertheit des opfers bei grellem licht konnte der bulle sofort das alter einschätzen.

Tanzwut
08.10.2009, 10:12
Man sieht, so wirklich einfach ist die Thematik gar nicht.

eine gratwanderung, da gebe ich Dir recht.

Sophisticated
08.10.2009, 10:16
genau. auf grund der statur und der unmaskiertheit des opfers bei grellem licht konnte der bulle sofort das alter einschätzen.

Ja, da hat sich der Vierzehnjährige in der Berechnung seines humoristischen Werts auf enorme 1,5 Meter Entfernung reichlich verschätzt.

Gruß,
Soph.

Tanzwut
08.10.2009, 10:18
Ja, da hat sich der Vierzehnjährige in der Berechnung seines humoristischen Werts auf enorme 1,5 Meter Entfernung reichlich verschätzt.
Gruß,
Soph.
du hast den schatten in deiner berechnung vergessen, es war ja heller als hell.

Tanzwut
08.10.2009, 10:20
Man sieht, so wirklich einfach ist die Thematik gar nicht.
hast Du die zweite pn erhalten ?

Sophisticated
08.10.2009, 10:21
du hast den schatten in deiner berechnung vergessen, es war ja heller als hell.

Natürlich hatte der Vierzehnjährige einen enormen Schatten. Wer sonst käme auf die Idee eine solch agressive, rückwärtsgewandte Pose einem Polizisten gegenüber einzunehmen? Wobei er im Nachhinein ja froh sein kann, dass der Polizist nur eine Pistole und kein wirklich schweres Gerät - zum Beispiel einen Schraubenzieher - dabei hatte.

Gruß,
Soph.

Tanzwut
08.10.2009, 10:25
@ Sophisticated

Natürlich hatte der Vierzehnjährige einen enormen Schatten.
nicht nur das, nicht nur das.
unter anderem ging ihm dabei das licht aus.

Justas
08.10.2009, 11:13
Wenn sich einer illegal in meinem Haus aufhält und er steht plötzlich mit dem Rücken zu mir, ist er nicht mehr illegal in meinem Haus und ich darf in dann nicht mehr erschießen?Nein, darfst du nicht.


Mir ist natürlich klar, bei Schußwaffengebrauch in einem Haus vom Hauseigentümer, für linke Hausbesetzer tödliche Folgen hätte.Du darfst in deinem Haus auch nicht auf eine Zielscheibe schiessen, wenn dies von den Behörden nicht abgesegnet ist.

Justas
08.10.2009, 11:14
FAKTUM aber ist, dass nach geltendem österreichischen recht JEDER als unschuldig zu bezeichnen ist, der noch nicht RECHTSKRÄFTIG verurteilt wurde.Wolltest du nicht vor kurzem beim Erschossenen eine gewisse Mitschuld sehen?

Alfred
08.10.2009, 14:26
Ich nannte auch noch 2 weitere Möglichkeiten, ich kenne den Polizisten nicht.

Ich finde man sollte den Dieb so Bestrafen wie man es zu Zeiten der Krieger, die du ja magst, getan hätte. Also Vierteilen, Hände abhacken oder gar Kochen in Öl.
Hier kennen wir die Gründe des Polizisten nicht genau. Wir wissen nur das die Täter Polizei bekannt waren. Ich hoffe das Verfahren wird eingestellt, bzw der Polizist wird nicht Verurteilt. Immerhin ist Österreich wieder etwas sicherer geworden dank der beiden umsichtig reagierenden Beamten. Und das sollte man begrüßen dürfen.

Alfred
08.10.2009, 14:29
Natürlich hatte der Vierzehnjährige einen enormen Schatten. Wer sonst käme auf die Idee eine solch agressive, rückwärtsgewandte Pose einem Polizisten gegenüber einzunehmen? Wobei er im Nachhinein ja froh sein kann, dass der Polizist nur eine Pistole und kein wirklich schweres Gerät - zum Beispiel einen Schraubenzieher - dabei hatte.

Gruß,
Soph.

Oder was wäre wenn der Täter nen Messer dabei hat? Oder, wie in Bad Segeberg vor Jahren, als ein Täter einem Polizisten einen Schraubendreher ins Auge stach?
Das Verständniss für Kriminelle in diesem Strang ist für mich nicht erklärbar.

Lobo
08.10.2009, 14:34
Ich finde man sollte den Dieb so Bestrafen wie man es zu Zeiten der Krieger, die du ja magst, getan hätte. Also Vierteilen, Hände abhacken oder gar Kochen in Öl.
Hier kennen wir die Gründe des Polizisten nicht genau. Wir wissen nur das die Täter Polizei bekannt waren. Ich hoffe das Verfahren wird eingestellt, bzw der Polizist wird nicht Verurteilt. Immerhin ist Österreich wieder etwas sicherer geworden dank der beiden umsichtig reagierenden Beamten. Und das sollte man begrüßen dürfen.

Was ich mag/verehre und was rechtsstaatliche Realität ist, sind halt 2 paar Schuhe Alfred und da ich nunmal Teil dieser Realität bin muss ich mich auch mit ihr auseinandersetzen und mich dementsprechend verhalten ansonsten würd ich wohl sehr schnell aus dem Knast posten.

Agano
08.10.2009, 14:38
mord, so wie er juridisch definiert ist, ich bitte dich.natürlich mord! und vor allem stellt man sich mit der teilnahme an diesem prozess hier auf die seite der ungerechtigkeit und des verbrechens, und somit auf die gleiche, widerliche stufe des verbrechers selbst, so weh es auch tut!!!! auch wenn es vielen so nicht passt und die emotionen hoch schlagen.

ich weiss ja selbst nicht, was ich tun würde, würde ich mit einer solchen situation konfrontiert werden. richard

lupus_maximus
08.10.2009, 14:50
Nein, darfst du nicht.

Du darfst in deinem Haus auch nicht auf eine Zielscheibe schiessen, wenn dies von den Behörden nicht abgesegnet ist.
Da bin ich mir garnicht so sicher, ob ich da überhaupt jemanden fragen werde!

Sophisticated
08.10.2009, 15:25
Oder was wäre wenn der Täter nen Messer dabei hat? Oder, wie in Bad Segeberg vor Jahren, als ein Täter einem Polizisten einen Schraubendreher ins Auge stach?
Das Verständniss für Kriminelle in diesem Strang ist für mich nicht erklärbar.

Ich habe für sowas auch kein Verständnis. Ich habe auch gehört, dass ein gezielter Stich ins Auge insbesondere dann zu befürchten ist, wenn einem der Übeltätet den Rücken zudreht.

Gruß,
Soph.

Justas
08.10.2009, 15:50
Da bin ich mir garnicht so sicher, ob ich da überhaupt jemanden fragen werde!Für eine Gesetzesübertretung brauchst du auch keinen zu fragen.

lupus_maximus
08.10.2009, 16:04
Für eine Gesetzesübertretung brauchst du auch keinen zu fragen.
Wenn es für so einen Quatsch, wie Zieleinrichtung im eigenen Haus, extra ein Gesetz gibt, kann man nur noch feststellen: Die Bürokratie in diesem Land hat sie nicht mehr alle!

Justas
08.10.2009, 16:08
Wenn es für so einen Quatsch, wie Zieleinrichtung im eigenen Haus, extra ein Gesetz gibt, kann man nur noch feststellen: Die Bürokratie in diesem Land hat sie nicht mehr alle!Um eine Zielscheibe aufzuhängen brauchst du keine Bewilligung. Der Waffengebrauch ist allerdings klar geregelt.

Sprecher
08.10.2009, 16:43
Ins Knie schießen .

Willst du ihn zum Krüppel machen?

Ruepel
08.10.2009, 19:19
Also, von "Neger" war nun wirklich nicht die Rede!

Scheiße,du hast mich durchschaut,aber sags nicht weiter!

Tanzwut
08.10.2009, 19:34
Bevor die Staatsanwaltschaft nicht Klage erhebt, und eine rechtskräftige Verurteilung stattgefunden hat, gilt für mich noch immer die Unschuldsvermutung.
Der Polizist hat seinen Job getan, er hat vielleicht falsch reagiert, aber er hat zu unserem Schutz gehandelt, unter Einsatz seines Lebens.
In letzter Zeit, ist es möglich geworden, dass Verbrecher gleich mal ein paar Polizisten auf einmal krankenhausreif verprügeln können, und da schreit niemand gegen diese Verbrecher.
Ich versteh schon, ein gewisses Klientel in unserer Gesellschaft braucht eine Anarchie, auf das gehts doch wohl aus oder?
Hier gehts nicht mehr darum, dass jugendliche Verbrecher immer mehr werden, sondern nur mehr um politisches Hick Hack .

dieser aussage einer besorgten mutter und großmutter kann ich mich nur vollinhaltlich anschliessen. :)

Justas
08.10.2009, 19:54
Bevor die Staatsanwaltschaft nicht Klage erhebt, und eine rechtskräftige Verurteilung stattgefunden hat, gilt für mich noch immer die Unschuldsvermutung.Das gilt übrigens auch für den Erschossenen.

Tanzwut
08.10.2009, 20:16
Das gilt übrigens auch für den Erschossenen.

...der wird wohl kaum mehr ein rechtskräftiges urteil erhalten können :rolleyes:
und dass er in flagranti bei einer kriminellen tat erwischt wurde, ist wohl UNSTRITTIG !

lupus_maximus
08.10.2009, 20:17
Das gilt übrigens auch für den Erschossenen.
Die Unschuldsvermutung kann nicht für einen gelten, der nachweislich bei einem Einbruch ertappt wurde. Da kann es nur noch um die Höhe der Strafe gehen, nicht darum, daß er die Tat nicht begangen hat.

Justas
08.10.2009, 20:54
...der wird wohl kaum mehr ein rechtskräftiges urteil erhalten können :rolleyes:
und dass er in flagranti bei einer kriminellen tat erwischt wurde, ist wohl UNSTRITTIG !Unstrittig ist, dass er von jemandem erschossen worden. Das ist eine Tatsache, die jeder Arzt hätte feststellen können. Also ein Totschlag als das Mindeste. :))

Justas
08.10.2009, 21:00
Die Unschuldsvermutung kann nicht für einen gelten, der nachweislich bei einem Einbruch ertappt wurde.
Du hast es nicht kapiert, dass die Unschuldsvermutung solange gilt, bis einer rechtkräftig verurteilt wurde.
Da kann es nur noch um die Höhe der Strafe gehen, nicht darum, daß er die Tat nicht begangen hat.Und zwar so, dass einer theoretisch mit einer bedingten Strafe udn quicklebendig davon kommt. Als 14jähriger wohl bemerkt.

Dem Toten wird ausserdem angelastet, einen Polizisten am Leib und Leben massiv bedroht zu haben.

cougar
08.10.2009, 21:10
pfeif drauf diese ratte ist hin ,na und berufsrisiko als krimineller.in ein paar jahren hätte er vielleicht einen getötet was wäre dann gewesen? die andere ratte ist eingessesen wegen vergewaltigung eines kindes, schade dass der leider noch lebt.wären zwei scheißfiguren weniger gewesen, so ist es leider nur einer und den anderen dürfen die steuerzahler erhalten, samt seiner unnötigen packelrasse.

Justas
08.10.2009, 21:15
pfeif drauf diese ratte ist hin ,na und berufsrisiko als krimineller.Berufsrisiko eines Polizisten heutezutage.

cougar
08.10.2009, 21:19
soll sich ein polizist von so einem kriminellen schwein verletzen lassen?besser die kriminelle krätze ist hin als ein polizist verletzt.
aber das wird ein bekloppter typ wie du nie verstehen.

Justas
08.10.2009, 21:28
soll sich ein polizist von so einem kriminellen schwein verletzen lassen?nein

besser die kriminelle krätze ist hin als ein polizist verletzt.ja

aber das wird ein bekloppter typ wie du nie verstehen.Hast du einen Hauptschulabschluss, Assi?

Tanzwut
08.10.2009, 21:38
@ Justas

dass die Unschuldsvermutung solange gilt, bis einer rechtkräftig verurteilt wurde.
wie willst du einen post mortem RECHTSKRÄFTIG verurteilen ?
und-- nur EINES ist bisher ABSOLUT unstrittig, der getötete wurde bei einer kriminellen handlung in flagranti erwischt-alles andere sind VERMUTUNGEN !

Tanzwut
08.10.2009, 21:44
Unstrittig ist, dass er von jemandem erschossen worden. Das ist eine Tatsache, die jeder Arzt hätte feststellen können. Also ein Totschlag als das Mindeste. :))

nonsens, NOCH ist nicht erwiesen, dass der polizist nicht aus NOTWEHR gehandelt hat.

so und nun sag mal an, wie du einem toten den prozess machen willst und ihn möglicherweise rechtskräftig verurteilen mächtest-ich harre deiner antwort:rolleyes:

lupus_maximus
08.10.2009, 21:45
nein
ja
Hast du einen Hauptschulabschluss, Assi?
Bis 68 hatten Volksschüler ein höheres Bildungsniveau als heutige Gymnasiasten. Assis habe wir erst seit dem Auftauchen der 68er.

Tanzwut
08.10.2009, 21:47
Wolltest du nicht vor kurzem beim Erschossenen eine gewisse Mitschuld sehen?
sicher, die hat er auf alle fälle ZUMINDEST.

Tanzwut
08.10.2009, 21:52
Ich habe für sowas auch kein Verständnis. Ich habe auch gehört, dass ein gezielter Stich ins Auge insbesondere dann zu befürchten ist, wenn einem der Übeltätet den Rücken zudreht.

Gruß,
Soph.

schön, dass du offensichtlich dabei warst und genau beobachten konntest, dass der kriminelle nicht ZUVOR den polizisten attackierte.

Justas
08.10.2009, 21:52
@ Justas
wie willst du einen post mortem RECHTSKRÄFTIG verurteilen ?
Das geht rein rechtlich nicht. Drum in dubio proseco. :))


und-- nur EINES ist bisher ABSOLUT unstrittig, der getötete wurde bei einer kriminellen handlung in flagranti erwischt-alles andere sind VERMUTUNGEN !Bei einer strafbaren Handlung. Merkst du den Unterschied?

Justas
08.10.2009, 21:55
nonsens, NOCH ist nicht erwiesen, dass der polizist nicht aus NOTWEHR gehandelt hat.Das Problem ist nur, solange die Notwehr nicht bewiesen ist, gilt der Verdacht auf Totschlag. Nur Verdacht aber.


so und nun sag mal an, wie du einem toten den prozess machen willst und ihn möglicherweise rechtskräftig verurteilen mächtest-ich harre deiner antwort :rolleyes: Unmöglich. Darum wird sich das Gericht den Polizisten vorknüpfen. Armes Schwein.

Justas
08.10.2009, 21:56
Bis 68 hatten Volksschüler ein höheres Bildungsniveau als heutige Gymnasiasten. Assis habe wir erst seit dem Auftauchen der 68er.Ich stimme dir zu. Mach schon mal eine Flasche Sekt auf. :D

Tanzwut
08.10.2009, 21:56
Das geht rein rechtlich nicht. Drum in dubio proseco. :))

Bei einer strafbaren Handlung. Merkst du den Unterschied?


Waren sie tatsächlich mit Schraubenzieher und Gartenharke "bewaffnet" ist das nicht nur saublöd, sondern untermauert auch die Wahrnehmung der Beamten, sie hätten sich einem Angriff gegenüber gesehen.

bist du jahrzehntelanger polizeibeamter in österreich ??
diese aussage stammt von einem.

#83

bis auf die TATSACHE dass der jugendliche eine kriminelle tat beging, für die er zweifellos RECHTSKRÄFTIG verurteilt worden wäre, ist NOCH NICHTS bewiesen.
was dir dabei unklar sein sollte ist mir schleierhaft.

Lobo
08.10.2009, 22:03
Willst du ihn zum Krüppel machen?

Mir geht der Kriminelle am Arsch vorbei.

Tanzwut
08.10.2009, 22:13
Das Problem ist nur, solange die Notwehr nicht bewiesen ist, gilt der Verdacht auf Totschlag. Nur Verdacht aber.

Unmöglich. Darum wird sich das Gericht den Polizisten vorknüpfen. Armes Schwein.

(begründeter) "verdacht" kann vieles sein, solange der polizist nicht rechtskräftig verurteilt wurde, hat er als unschuldig zu gelten.

da wir gerade dabei sind und du juridisch so beschlagen bist, kleine frage an dich.

AB WANN GILT EIN RECHTSKRÄFTIGES URTEIL ????

in österreich, wohlgemerkt !

P.S.

ok, darfst bis morgen guggeln, guats nächtle.

Justas
08.10.2009, 22:26
(begründeter) "verdacht" kann vieles sein, solange der polizist nicht rechtskräftig verurteilt wurde, hat er als unschuldig zu gelten.

da wir gerade dabei sind und du juridisch so beschlagen bist, kleine frage an dich.

AB WANN GILT EIN RECHTSKRÄFTIGES URTEIL ????

in österreich, wohlgemerkt !Ich schätze, es ist dann, wenn der Verteidiger auf das Rekurrieren gegen das Urteil verzichtet.

borisbaran
09.10.2009, 00:02
http://kurier.at/

berufsrisiko eines kriminellen.
hätte er keinen einbruch unternommen, wäre er noch am leben.
hätte er keinen fluchtversuch unternommen, wäre er noch am leben.
aber der aufschrei der gutmenschenmafia schallt durch ganz österreich.
von "der war ja noch ein kind und hat bloss "dummheiten" gemacht bis zu transparente schwingende hirnederln auf denen der "natürlich" NICHT volksverhetzende und diffamierende satz prangt:
"ALLE BULLEN SIND SCHWEINE" reicht die palette dieser narren.

Im Waffengebrauchsgesetz 1969 ist verankert, dass der Gebrauch einer Waffe gegen Menschen nicht nur im "Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung
eines Menschen" gerechtfertigt ist. Der Paragraf 7, Absatz 3, rechtfertigt den lebensgefährdenden Waffengebrauch zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung der Flucht.

Im genauen Wortlaut heißt das: "Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen Menschen ist nur zulässig: zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist ..."

WAS genau willst du uns jetzt mitteilen. Jeder weiß hier, was der sog. "finale Rettungsschuss" ist und dass er absolut gerechtfertigt ist.

Lobo
09.10.2009, 07:12
WAS genau willst du uns jetzt mitteilen. Jeder weiß hier, was der sog. "finale Rettungsschuss" ist und dass er absolut gerechtfertigt ist.

Was du weißt, demonstrierst du eindrucksvoll, zu meinem persönlichem Gaudium, mit jedem Beitrag, welcher aus deinen jugendlichen Fingern schlüpft.

Sophisticated
09.10.2009, 07:22
(begründeter) "verdacht" kann vieles sein, solange der polizist nicht rechtskräftig verurteilt wurde, hat er als unschuldig zu gelten.
[...]

Und wo genau steht gesetzlich nun geschrieben, dass man als Privatperson seine Zweifel an Notwehr nicht äußern darf, wenn jemandem aus 1,5 Metern in den Rücken geschossen wurde? Ich kann mich nicht erinnern, dass die Unschuldsvermutung bedeutet, dass jeder einen Beschuldigten bis zu einem Urteil für unschuldig zu halten hat.

Gruß,
Soph.

Lobo
09.10.2009, 07:46
Und wo genau steht gesetzlich nun geschrieben, dass man als Privatperson seine Zweifel an Notwehr nicht äußern darf, wenn jemandem aus 1,5 Metern in den Rücken geschossen wurde? Ich kann mich nicht erinnern, dass die Unschuldsvermutung bedeutet, dass jeder einen Beschuldigten bis zu einem Urteil für unschuldig zu halten hat.

Gruß,
Soph.

Es gilt für die Justiz, Medien, etc. als Privatus kannst du auch behaupten der Polizist hätte auf den Leichnam uriniert solange du dies nicht öffentlich tust. ;)

Stadtknecht
09.10.2009, 13:45
http://kurier.at/

berufsrisiko eines kriminellen.
hätte er keinen einbruch unternommen, wäre er noch am leben.
hätte er keinen fluchtversuch unternommen, wäre er noch am leben.
aber der aufschrei der gutmenschenmafia schallt durch ganz österreich.
von "der war ja noch ein kind und hat bloss "dummheiten" gemacht bis zu transparente schwingende hirnederln auf denen der "natürlich" NICHT volksverhetzende und diffamierende satz prangt:
"ALLE BULLEN SIND SCHWEINE" reicht die palette dieser narren.

Im Waffengebrauchsgesetz 1969 ist verankert, dass der Gebrauch einer Waffe gegen Menschen nicht nur im "Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung
eines Menschen" gerechtfertigt ist. Der Paragraf 7, Absatz 3, rechtfertigt den lebensgefährdenden Waffengebrauch zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung der Flucht.

Im genauen Wortlaut heißt das: "Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen Menschen ist nur zulässig: zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist ..."

Somit ist die Sache rechtlich wasserdicht.

Tanzwut
09.10.2009, 13:49
Ich schätze, es ist dann, wenn der Verteidiger auf das Rekurrieren gegen das Urteil verzichtet.


"der" war gut, umgeher !
kleiner tipp:

FORMAL rechtskräftig
MATERIELL rechtskräftig

Tanzwut
09.10.2009, 13:53
WAS genau willst du uns jetzt mitteilen. Jeder weiß hier, was der sog. "finale Rettungsschuss" ist und dass er absolut gerechtfertigt ist.

??

probleme bei der textinterpretation des kurier-journalisten ?

Tanzwut
09.10.2009, 13:56
Und wo genau steht gesetzlich nun geschrieben, dass man als Privatperson seine Zweifel an Notwehr nicht äußern darf, wenn jemandem aus 1,5 Metern in den Rücken geschossen wurde? Ich kann mich nicht erinnern, dass die Unschuldsvermutung bedeutet, dass jeder einen Beschuldigten bis zu einem Urteil für unschuldig zu halten hat.

Gruß,
Soph.


ja, man "darf" FAST alles anzweifeln und sich öffentlich äussern.
auch vorverurteilen darfst du, habe ich nie bestritten :)

P.S.
im juridischen sinne aber ist das alles für die sprichwörtliche katz.

Tanzwut
09.10.2009, 13:59
Es gilt für die Justiz, Medien, etc. als Privatus kannst du auch behaupten der Polizist hätte auf den Leichnam uriniert solange du dies nicht öffentlich tust. ;)

auch korrekt.

P.S.

im scheinbar dunkeln ist gut munkeln.

Skaramanga
09.10.2009, 18:30
Kurze Entfernung gibt gute Treffer. :top:

Sophisticated
09.10.2009, 22:02
Es gilt für die Justiz, Medien, etc. als Privatus kannst du auch behaupten der Polizist hätte auf den Leichnam uriniert solange du dies nicht öffentlich tust. ;)

Solange er das aus Notwehr gemacht hat, ist das ja auch ok.

Gruß,
Soph.

Ruepel
10.10.2009, 21:53
Bevor die Staatsanwaltschaft nicht Klage erhebt, und eine rechtskräftige Verurteilung stattgefunden hat, gilt für mich noch immer die Unschuldsvermutung.
Der Polizist hat seinen Job getan, er hat vielleicht falsch reagiert, aber er hat zu unserem Schutz gehandelt, unter Einsatz seines Lebens.
In letzter Zeit, ist es möglich geworden, dass Verbrecher gleich mal ein paar Polizisten auf einmal krankenhausreif verprügeln können, und da schreit niemand gegen diese Verbrecher.
Ich versteh schon, ein gewisses Klientel in unserer Gesellschaft braucht eine Anarchie, auf das gehts doch wohl aus oder?
Hier gehts nicht mehr darum, dass jugendliche Verbrecher immer mehr werden, sondern nur mehr um politisches Hick Hack .

dieser aussage einer besorgten mutter und großmutter kann ich mich nur vollinhaltlich anschliessen. :)

Haste aber noch mal Glück gehabt,das es nich dein Sohn war,der beim eierklauen
erwischt wurde.
Wie wäre dein Kommentar dann ausgefallen?

Tanzwut
11.10.2009, 09:57
Haste aber noch mal Glück gehabt,das es nich dein Sohn war,der beim eierklauen
erwischt wurde.
Wie wäre dein Kommentar dann ausgefallen?

rein hypothetische frage, ich habe keinen.

a) VERMUTLICH hätte ich mir dann eine MITSCHULD geben müssen, erziehungstechnisch gesehen.
b) dürfte ich trotzdem dem beamten keinen vorwurf machen, es sei denn er hat vorsätzlich "meinen" jungen töten wollen.

P.S.

und wenn der polizist dein sohn wäre ???

Sophisticated
11.10.2009, 19:50
rein hypothetische frage, ich habe keinen.

a) VERMUTLICH hätte ich mir dann eine MITSCHULD geben müssen, erziehungstechnisch gesehen.
b) dürfte ich trotzdem dem beamten keinen vorwurf machen, es sei denn er hat vorsätzlich "meinen" jungen töten wollen.
[...]


Ja, wenn meinem Sohn von einem Polizisten aus 1,5 Metern in den Rücken geschossen würde, wäre mein erster Gedanke wohl auch, dass dieser ja nur seinen Job, und ganz bestimmt alles richtig gemacht hat. Mir tun Deine hypothetischen Kinder schon ein bisschen leid.

Gruß,
Soph.

Tanzwut
12.10.2009, 03:49
@ Sophisticated

Mir tun Deine hypothetischen Kinder schon ein bisschen leid.
mir deine real vorhandenen. :)
über den exakten ablauf kannst du genauso viel wissen wie ( hier ) auch alle anderen völlig unbeteiligten.
nämlich nichts.
diesen wird eventuell, falls es überhaupt so weit kommen sollte ein unabhängiges gericht materiell rechtskräftig festzustellen haben, bis dahin gilt die unschuldsvermutung für den polizeibeamten.
dass der kriminelle BEVOR er sich umdrehte und zu fliehen versuchte den polizisten attackiert haben könnte, dieser daher in notwehr gehandelt hat, kommt dir wohl nicht in den sinn.
wieso denn auch, hast du doch BEREITS die dir genehme version gefunden die in dein weltbild passt.
da "vergisst" du doch glatt daraif , dass andere szenarien ebenso realistisch wären und brichst mal gleich vorbeugend den stab über den, dessen hilfe du aber selbst gegebenenfalls in einer notsituation sehr gerne in anspruch nehmen möchtest.

gruss
T.

Aresetyr
13.10.2009, 09:04
Neue Zweifel am gerechtfertigten Waffengebrauch im Fall des von der Polizei in einem Kremser Supermarkt erschossenen mutmaßlichen Einbrechers: Die schriftlichen Gutachten des Gerichtsmediziners Christian Reiter und des Schießsachverständigen Ingo Wieser, die der Austria Presse Agentur inzwischen vorliegen, legen nahe, dass der tödliche Schuss zu einem Zeitpunkt fiel, als eine - wenn überhaupt je gegebene - Gefahr für die Beamten längst gebannt war.


Anhand der in der Vorwoche der Staatsanwaltschaft Korneuburg vorgelegten Sachverständigen-Expertisen lässt sich der wahrscheinliche Ablauf dessen rekonstruieren, was sich in der Nacht auf...Weiterlesen & Quelle (http://www.krone.at/krone/S32/object_id__157018/hxcms/index.html)

Also ich finde es höchst brisant wie aus dem Ableben eines Verbrechers eine Staatsaffäre gemacht wird. Er war minderjährig, okay, hat ihn das davon abgehalten in den Supermarkt einzusteigen? Wieso waren die Jugendlichen um diese Uhrzeit noch außer Haus? Die ersten die ich zur Rechenschaft ziehen würde, wären die Eltern, aber über die hört man natürlich nichts, um Gottes Willen, die arme Frau... vielleicht kriegt sie ne Talkshow, wäre nicht das erste Opfer :rolleyes:

Am interessantesten finde ich allerdings diese Rekonstruktionen und die "fachmännischen" Aussagen von Nicht-Betroffenen Personen. Also wenn ich in der Nacht zwei Einbrechern gegenüberstehe wüsste ich nicht ob ich nicht genauso handeln würde. Wofür ist die Waffe denn da, wenn nicht um davon Gebrauch zu machen?

Es ist dunkel, ist der Typ dahinten ein 30jähriger oder ein 14jähriger?

Zielt ihr mal in diesen "ausreichenden Lichtverhältnissen" und schaun wir mal wo die Kugel stecken bleibt. Adrenalin und Noradrenalin puschen euren Körper in ungeahnte Höhen, eine Gefahrensituation, ein Schuß und vorbei ists.

Ich finde man kann den Polizisten keinen Vorwurf machen, wenn man nicht selbst dabei und unbeteiligt war. Sie taten immerhin ihre Pflicht zum Wohle des Volkes.

Bei Vielen möchte ich ja gerne ein ehrliche Antwort ob der Tatbestand nicht ganz anders ausgelegt werden würde, wären sie direkt betroffen.

Die Kommentare find ich teilweise sehr gut, aber gut, ich bin ja nicht Mainstream, streng mein Köpfchen ja noch selber an anstatt den Meinungsmachern nachzuplappern was denn nun Wahr und Richtig sei.

Senator74
13.10.2009, 12:02
Wenn hier fragwürdige Umstände zu Tage treten,gehört das untersucht und geklärt...nur wenn der Polizist eine Fehlhandlung gesetzt hat,ist das kein Grund,dass die Gauner zu jubeln anfangen....

Tanzwut
13.10.2009, 14:01
Wenn hier fragwürdige Umstände zu Tage treten,gehört das untersucht und geklärt...nur wenn der Polizist eine Fehlhandlung gesetzt hat,ist das kein Grund,dass die Gauner zu jubeln anfangen....

sehe ich ähnlich, möglichst transparente und lückenlose aufklärung die möglicherweise zu einem materiell rechtskräftigen urteil führen kann.

die sich aber ZUM JETZIGEN ZEITPUNKT schon erdreisten den polizisten SCHULDIG zu sprechen sind wohl meist auch diejenigen welche sich ganz gerne auf die polizei berufen, wenn sie in eine notlage geraten.

ich nenne ein solch erbärmliches verhalten- CHARAKTERLOS !

Tanzwut
13.10.2009, 14:54
@ Justas

Also ein Totschlag als das Mindeste. :))
sie waren also bei diesem vorfall dabei und können bezeugen, dass es keine notwehr (notwehrüberschreitung) war :rolleyes:
bitte sich doch schleunigst bei den österreichischen behörden zu melden !

Tanzwut
14.10.2009, 00:23
Weiterlesen & Quelle (http://www.krone.at/krone/S32/object_id__157018/hxcms/index.html)

Also ich finde es höchst brisant wie aus dem Ableben eines Verbrechers eine Staatsaffäre gemacht wird. Er war minderjährig, okay, hat ihn das davon abgehalten in den Supermarkt einzusteigen? Wieso waren die Jugendlichen um diese Uhrzeit noch außer Haus? Die ersten die ich zur Rechenschaft ziehen würde, wären die Eltern, aber über die hört man natürlich nichts, um Gottes Willen, die arme Frau... vielleicht kriegt sie ne Talkshow, wäre nicht das erste Opfer :rolleyes:

Am interessantesten finde ich allerdings diese Rekonstruktionen und die "fachmännischen" Aussagen von Nicht-Betroffenen Personen. Also wenn ich in der Nacht zwei Einbrechern gegenüberstehe wüsste ich nicht ob ich nicht genauso handeln würde. Wofür ist die Waffe denn da, wenn nicht um davon Gebrauch zu machen?

Es ist dunkel, ist der Typ dahinten ein 30jähriger oder ein 14jähriger?

Zielt ihr mal in diesen "ausreichenden Lichtverhältnissen" und schaun wir mal wo die Kugel stecken bleibt. Adrenalin und Noradrenalin puschen euren Körper in ungeahnte Höhen, eine Gefahrensituation, ein Schuß und vorbei ists.

Ich finde man kann den Polizisten keinen Vorwurf machen, wenn man nicht selbst dabei und unbeteiligt war. Sie taten immerhin ihre Pflicht zum Wohle des Volkes.

Bei Vielen möchte ich ja gerne ein ehrliche Antwort ob der Tatbestand nicht ganz anders ausgelegt werden würde, wären sie direkt betroffen.

Die Kommentare find ich teilweise sehr gut, aber gut, ich bin ja nicht Mainstream, streng mein Köpfchen ja noch selber an anstatt den Meinungsmachern nachzuplappern was denn nun Wahr und Richtig sei.

Die Polizistin wiederum hatte bei der Tatortrekonstruktion wenige Wochen danach eigentlich behauptet, ihr wären zwei Männer gegenüber gestanden, die sie "vermutlich mit einem Messer oder einer Hacke" bedroht hätten, wie aus den Akten hervorgeht. In Wahrheit hatte Florian P. eine Gartenharke und sein Freund einen Schraubenschlüssel eingesteckt, und die beiden dürften unmittelbar an Flucht und nicht an Konfrontation gedacht haben: Zuerst gab der Polizist den Ausführungen des Schießsachverständigen zufolge einen Warnschuss über dem Kopf ab, der in einer Höhe von 1,98 Meter eine Tür zum Verkaufsraum durchschlug und anschließend durch eine Glasscheibe an der Außenseite des Supermarkts ging.

http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/2157702/fall-krems-gutachten-belasten-polizeibeamten-massiv.story

FALLS man den berichten glauben schenken darf, so frage ich mich doch, warum nach einem bereits abgefeuerten warnschuss der täter flüchten wollte und nicht stehenblieb.

NATÜRLICH gibt es da einige erklärungen für dieses falsche verhalten, JEDOCH sollte eigentlich klar sein, dass jede davon einen neuerlichen schusswaffengebrauch zur folge haben wird, bzw. haben kann.

P.S.

aha, also "konfrontation" nennt man dies politisch korrekt.
wenn ich MÖGLICHERWEISE einen polizisten mit einem schraubenzieher unter umständen lebensbedrohend attackiere habe ich ihn doch nur damit "konfrontieren" wollen.

Tanzwut
14.10.2009, 00:41
Im Zuge einer Trauerkundgebung für den in Krems durch die Polizei erschossenen 14-Jährigen (SN berichtete) kam es erneut zu einer Gewalttat.

Der Bruder des Getöteten rastete im Zuge eines Gesprächs plötzlich aus und schlug mit der Faust über 30 mal auf einen Fotografen ein. Der Geschädigte erlitt schwere Verletzungen im Gesicht, darunter einen Jochbeinbruch, und muss eventuell operiert werden.

Der 19-jährige Schläger wurde angezeigt.


http://www.shortnews.de/start.cfm?id=780825

http://noe.orf.at/stories/381213/


"Habe freundlich mit ihm geredet"
„Ich habe eigentlich recht freundlich mit ihm geredet, mit Mitgefühl natürlich, und war dann ganz baff, dass er so reagiert, einfach so direkt mit der Faust“, erzählte Philpp Thaller geschockt.

Bruder des Toten schlug Fotografen nieder
Bestätigt wurde unterdessen, dass der Bruder des Getöteten in einen Fall von Körperverletzung involviert ist. Er soll am Donnerstag einen Fotografen niedergeschlagen haben. Dieser musste daraufhin ins Landesklinikum Krems eingeliefert werden. Der Beschuldigte ist vorerst noch nicht einvernommen worden. Die Befragung werde "wegen der derzeitigen Situation erst später durchgeführt", hatte es am Freitag geheißen. "Ich habe eigentlich recht freundlich mit ihm geredet, mit Mitgefühl natürlich, und war dann ganz baff, dass er so reagiert, einfach so direkt mit der Faust", berichtete der verletzte Fotograf dem ORF. Das Opfer erlitt schwere Gesichtsverletzungen, darunter einen Jochbeinbruch.

Der mutmaßliche Täter, der Bruder des durch einen Polizeischuss getöteten 14-Jährigen, wurde auf freiem Fuß angezeigt. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

ein mutmasslich völlig unschuldiges opfer wurde von einem mutmasslichen schläger schwer verletzt, mutmasslich kommt dieser aus einem desolaten elternhaus, wie sein bruder auch.

SCHEISS KIEBERER, ERMODET ZUM SCHUTZE DES KAPITALS, BULLENSCHWEINE

recht umtriebig der mutmassliche schläger und vorbestrafte bruder.

http://www.krone.at/krone/S25/object_id__156707/hxcms/index.html

wenn "demonstranten" eine GESAMTE gruppe von menschen egal welche, bei einer genehmigten demonstration mit SCHEISS.-SCHWEINE..............bezeichnen würden, nennt man dies gelinde gesagt VOLKSVERHETZUNG ( welch schwammiger begriff ) und die demonstration fände ein schnelles ende und die "demonstranten" könnten sich vor gericht ein stelldichein geben.

ABER es wird in diesem "freien" staat mit zweierlei maß gemessen, was nicht nur derartiges betrifft.

Geronimo
14.10.2009, 01:19
Die Gesetzeslage in Deutschland ist da offensichtlich wesentlich deutlicher. "Notwehr" oder "Nothilfe" ist hier bei uns freizügiger definiert. Und das ist gut so. Ich darf mich z.B. auch mit Waffengewalt, ja mit Waffen die ich gar nicht besitzen dürfte, selbst gegen einen einfachen Dieb wehren. Ist so. Muss man mal sagen. Beispiel: ich erwische einen Einbrecher in meinem Haus und habe eine Katana an der Wand. Raus das Ding und Rübe ab bei dem Typen....die Juristen hätten da echt Probleme was gegen mich zu konstruieren.

"Misteredd" kennt sich da als Anwalt und Schütze allerdings noch besser aus. Fragt den mal. Aber wie gesagt...trifft nur auf Deutschland zu.

Tanzwut
14.10.2009, 05:48
Die Gesetzeslage in Deutschland ist da offensichtlich wesentlich deutlicher. "Notwehr" oder "Nothilfe" ist hier bei uns freizügiger definiert. Und das ist gut so. Ich darf mich z.B. auch mit Waffengewalt, ja mit Waffen die ich gar nicht besitzen dürfte, selbst gegen einen einfachen Dieb wehren. Ist so. Muss man mal sagen. Beispiel: ich erwische einen Einbrecher in meinem Haus und habe eine Katana an der Wand. Raus das Ding und Rübe ab bei dem Typen....die Juristen hätten da echt Probleme was gegen mich zu konstruieren.

"Misteredd" kennt sich da als Anwalt und Schütze allerdings noch besser aus. Fragt den mal. Aber wie gesagt...trifft nur auf Deutschland zu.

danke für den tipp.

bei uns muss sie "angemessen" sein.
gummi-von da bis ummi-paragraph.

Notwehr: Was ist erlaubt, was nicht?

Gegen einen körperlichen Angriff darf sich jeder wehren. "Notwehr ist immer dann zulässig, wenn ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender rechtswidriger Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut abgewehrt wird", erklärt Rechtsanwalt Clemens Binder-Krieglstein, Experte für Strafrecht.

Unter einem notwehrfähigen Rechtsgut versteht das Gesetz Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und auch das Vermögen. Grundsätzlich darf man sogar seinen Radiergummi verteidigen – es gibt nämlich bei Wertgegenständen keine Bagatellgrenze. Daher kommt es nicht auf den Wert der Streitsache an.

Wer hingegen beschimpft und in seiner Ehre verletzt wird, darf sich laut Binder-Krieglstein dagegen nicht körperlich zur Wehr setzen.

Der Rechtsanwalt mahnt jedenfalls zur Vorsicht, denn in Notwehr und damit rechtmäßig handelt nur, wer sich angemessen verteidigt. Eine sogenannte Notwehrüberschreitung ist strafbar. "Wer sich mit Körperkraft erfolgreich verteidigen kann, darf nicht ohne weiteres eine Waffe verwenden", erklärt Binder-Krieglstein.

Als Voraussetzung gilt in jedem Fall, dass der Angriff rechtswidrig ist. Gegen eine Festnahme durch die Polizei dürfe man sich beispielsweise nicht wehren. Ebenso kann man sich nicht auf Notwehr berufen, wenn man die Konfrontation selbst provoziert hat.

Ein Recht auf Notwehr hat man immer nur zum Zeitpunkt des Angriffs – wenn etwa eine Waffe auf einen gerichtet ist. "Man muss natürlich nicht warten, bis der andere abdrückt", sagt Binder-Krieglstein. Ist der Angriff bereits abgeschlossen, liegt jedenfalls keine Notwehr mehr vor. Daher darf man den Angreifer, wenn dieser von der Tat bereits abgelassen hat, nicht mehr attackieren. Einen mit Beute flüchtenden Einbrecher darf man jedoch mit angemessenen Mittel zur Aufgabe der Beute nötigen und ihm bei entsprechendem Wert sogar nachschießen. Man darf den Täter auch im Rahmen des Selbsthilferechts so lange festhalten, bis die Polizei kommt.


http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=4446&Alias=WZO&cob=393179&Page14494=3

Lobo
14.10.2009, 09:03
Gestern in ZIB24 wurden weitere Einzelheiten des Gutachtens veröffentlicht, demzufolge waren die Einbrecher von Anfang an auf der Flucht, der Polizist gab seinen Schuß bei guten Lichtverhältnisen auf nicht einmal 2m Entfernung ab. Mittlerweile steht jetzt auch der Vorwurf des Vorsatzes im Raum.

Tanzwut
14.10.2009, 12:19
Gestern in ZIB24 wurden weitere Einzelheiten des Gutachtens veröffentlicht, demzufolge waren die Einbrecher von Anfang an auf der Flucht, der Polizist gab seinen Schuß bei guten Lichtverhältnisen auf nicht einmal 2m Entfernung ab. Mittlerweile steht jetzt auch der Vorwurf des Vorsatzes im Raum.

ja, es scheint immer "enger" für den polizisten zu werden, jedoch

a) stehe ich den (fast) gleichgeschaltenen massenmedien generell misstrauisch gegenüber
( beispiel von gestern im orf -der anwalt der gegenseite wurde brav zitiert wie er über die sache denkt, kein wort des verteidigers des polizisten war aber zu hören wie er die derzeitige lage sieht-wo bleibt da die ausgewogenheit der berichterstattung des staatsrundfunkes ? )
b) abwarten ob es zu einer anklage kommt
c) abwarten ob es dann zu einem materiell rechtskräftigen urteil kommt.

erst dann kann man von "schuld" sprechen, alles andere sind mehr oder weniger fundierte vermutungen.

P.S.

völlig abgesehen davon frage ich mich immer noch, weshalb der täter trotzdem ein warnschuss abgegeben wurde-lt. bericht zumindest-nicht stehenblieb und sich festnehmen liess.
was immer in dazu trieb dies nicht zu tun, so kann doch wohl festgestellt werden, dass er MITVERANTWORTLICH für das nachfolgende geschehen ist.
( lassen wir einmal den einbruch an sich aussen vor )

Tanzwut
14.10.2009, 18:50
gerade wurde auf orf 2 durchgegeben, dass die polizei vermutet, dass der kriminelle einer VERBRECHERBANDE angehörte, zwei davon offensichtlich involvierte wurden bereits verhaftet.

der anwalt des polizeibeamten sparch von einer vorliegenden NOTWEHRSITUATION,
endlich hat sich der orf bemüssigt gefühlt auch dessen meinung einzuholen und zu veröffentlicihen.

FAKT ist, genaues weiss man nicht, alles spekulativ.
bis auf die völlig unbestreitbare tatsache, dass ein krimineller auf frischer tat erschossen wurde.

carpe diem
14.10.2009, 18:57
Und es war eine serbische Verbrecherbande, wenn ich mich nicht verhört habe.

Tanzwut
14.10.2009, 19:25
Und es war eine serbische Verbrecherbande, wenn ich mich nicht verhört habe.

ein serbe (bandenanführer ? ) soll ZUMINDEST dabei gewesen sein, richtig carpe diem !

cougar
14.10.2009, 19:51
mein gott was soll das geheule um diese krätze, gott sei dank ist er hin und kann keine straftaten mehr begehen.das andere gfrast lügt doch nur um sich herauszureden.eine frechheit gegen die polizisten vorzugehen, die taten nur ihre pflicht, das so ein gfrast jetz wurmfutter ist ist eigentlich egal.so kann er seine kriminelle tätigkrit nicht mehr steigern.

Lobo
15.10.2009, 09:27
gerade wurde auf orf 2 durchgegeben, dass die polizei vermutet, dass der kriminelle einer VERBRECHERBANDE angehörte, zwei davon offensichtlich involvierte wurden bereits verhaftet.

der anwalt des polizeibeamten sparch von einer vorliegenden NOTWEHRSITUATION,
endlich hat sich der orf bemüssigt gefühlt auch dessen meinung einzuholen und zu veröffentlicihen.

FAKT ist, genaues weiss man nicht, alles spekulativ.
bis auf die völlig unbestreitbare tatsache, dass ein krimineller auf frischer tat erschossen wurde.

Meines Wissens nach lag es nicht am ORF, sondern am Anwalt selbst, der wollte sich anfänglich nicht äußern.

Tanzwut
15.10.2009, 09:35
Meines Wissens nach lag es nicht am ORF, sondern am Anwalt selbst, der wollte sich anfänglich nicht äußern.

wenn er das nicht wollte, hat der orf natürlich in diesem fall richtig gehandelt.

gebranntes kind scheut das feuer, trifft bei mir auf den staatsrundfunk zu, wo nachweislich z.B. "gebrieft" wurde-prammer lässt grüssen. ;)

Lobo
15.10.2009, 14:52
mein gott was soll das geheule um diese krätze, gott sei dank ist er hin und kann keine straftaten mehr begehen.das andere gfrast lügt doch nur um sich herauszureden.eine frechheit gegen die polizisten vorzugehen, die taten nur ihre pflicht, das so ein gfrast jetz wurmfutter ist ist eigentlich egal.so kann er seine kriminelle tätigkrit nicht mehr steigern.

Du unterstützt folglich gesetzeswidriges Verhalten der Exektuvie, solange es "die Richtigen" erwischt?

Lobo
15.10.2009, 14:54
wenn er das nicht wollte, hat der orf natürlich in diesem fall richtig gehandelt.

gebranntes kind scheut das feuer, trifft bei mir auf den staatsrundfunk zu, wo nachweislich z.B. "gebrieft" wurde-prammer lässt grüssen. ;)

Ich bin selber bei den Medien tätig und würds warscheinlich mitbekommen wenn es anders wäre. ;)

lupus_maximus
15.10.2009, 14:57
Du unterstützt folglich gesetzeswidriges Verhalten der Exektuvie, solange es "die Richtigen" erwischt?
Was ist denn daran gesetzwidrig wenn es einen Einbrecher erwischt?
Es muß niemand Einbrecher werden!

Lobo
15.10.2009, 14:59
Was ist denn daran gesetzwidrig wenn es einen Einbrecher erwischt?
Es muß niemand Einbrecher werden!

Sofern der Todesschuß nicht gerechtfertigt war (was laut der derzeitigen Faktenlange warscheinlich ist), handelt es sich um eine gesetzeswidrige Handlung des Polizisten.

Tosca
15.10.2009, 15:01
Du unterstützt folglich gesetzeswidriges Verhalten der Exektuvie, solange es "die Richtigen" erwischt?

Wer sind "die Richtigen"? Ich für meinen Teil glaube nicht, dass ein Polizist einen Einbrecher eiskalt ermordet.

lupus_maximus
15.10.2009, 15:03
Sofern der Todesschuß nicht gerechtfertigt war (was laut der derzeitigen Faktenlange warscheinlich ist), handelt es sich um eine gesetzeswidrige Handlung des Polizisten.
Der Einzige der moralwidrig und gesetzwidrig gehandelt hat, war der Einbrecher.
Wenn die wissen das sie gefährlich leben, werden sie den "Beruf" Einbrecher aufgeben.

Lobo
15.10.2009, 15:05
Wer sind "die Richtigen"? Ich für meinen Teil glaube nicht, dass ein Polizist einen Einbrecher eiskalt ermordet.

Von gesetzeswidrige Handeln bis zum eiskaltem Mord ist es ein weiter Weg, wenn man sich die derzeitige Faktenlage ansieht wird wohl am Ende ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung rauskommen (sofern sich an den Fakten nichts mehr ändert), eine vorsätzliche Tötung wirds hoffentlich nicht gewesen sein und wäre auch schwer nachweisbar.

Lobo
15.10.2009, 15:08
Der Einzige der moralwidrig und gesetzwidrig gehandelt hat, war der Einbrecher.
Wenn die wissen das sie gefährlich leben, werden sie den "Beruf" Einbrecher aufgeben.

Du willst wohl nicht kapieren, daß deine Vorstellungen von Moral und Recht mit dem geltendem Recht wenig gemein haben.

Tosca
15.10.2009, 15:11
Der Einzige der moralwidrig und gesetzwidrig gehandelt hat, war der Einbrecher.
Wenn die wissen das sie gefährlich leben, werden sie den "Beruf" Einbrecher aufgeben.

"Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um". Ich habe kein Mitleid, das überlasse ich den Gutmenschen. Wenn wir mal so weit sind, dass Polizisten warten müssen, bis sie erschossen werden, dann können sie sich nie wehren.

lupus_maximus
15.10.2009, 15:11
Von gesetzeswidrige Handeln bis zum eiskaltem Mord ist es ein weiter Weg, wenn man sich die derzeitige Faktenlage ansieht wird wohl am Ende ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung rauskommen (sofern sich an den Fakten nichts mehr ändert), eine vorsätzliche Tötung wirds hoffentlich nicht gewesen sein und wäre auch schwer nachweisbar.
Fahrlässige Tötung bei einem Einbrecher ist eine konstruierter juristischer Fall. Es kommt niemand in Gefahr getötet zu werden, wenn er nicht ausgerechnet ein Einbrecher ist.

Lobo
15.10.2009, 15:16
"Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um". Ich habe kein Mitleid, das überlasse ich den Gutmenschen. Wenn wir mal so weit sind, dass Polizisten warten müssen, bis sie erschossen werden, dann können sie sich nie wehren.

Ich habe kein Mitleid mit den Tätern, aber ich erwarte von jedem Staatsbürger, daß er sich an geltendes Recht hält und sofern er dies nicht tut, die Konsequenzen seines Handelns trägt.

lupus_maximus
15.10.2009, 15:17
Du willst wohl nicht kapieren, daß deine Vorstellungen von Moral und Recht mit dem geltendem Recht wenig gemein haben.
Vor dem Auftreten der 68er Spinner war meine Auffassung von Moral und Gesetz gesetzeskonform. Wenn sich dies inzwischen nicht mehr mit den jetzigen Gesetzesblödsinn deckt, muß man eigentlich korrekterweise die Gesetze wieder an das normale Empfinden der Menschheit anpassen und die 68er als der Weisheit dümmstes Ergebnis betrachten.

Lobo
15.10.2009, 15:17
Fahrlässige Tötung bei einem Einbrecher ist eine konstruierter juristischer Fall. Es kommt niemand in Gefahr getötet zu werden, wenn er nicht ausgerechnet ein Einbrecher ist.

Nein ist es nicht, es entspricht geltendem Recht in Österreich. Ob das jetzt mir, dir oder dem Polizisten gefällt, ist ein völlig anderes Thema.

Lobo
15.10.2009, 15:22
Vor dem Auftreten der 68er Spinner war meine Auffassung von Moral und Gesetz gesetzeskonform. Wenn sich dies inzwischen nicht mehr mit den jetzigen Gesetzesblödsinn deckt, muß man eigentlich korrekterweise die Gesetze wieder an das normale Empfinden der Menschheit anpassen und die 68er als der Weisheit dümmstes Ergebnis betrachten.

Tja und was ist wenn die Polizei irrtümlich denkt, daß ich einen gestohlenen Wage fahre und mich erschießt weil ich eine falsche Bewegung mache?

lupus_maximus
15.10.2009, 15:27
Nein ist es nicht, es entspricht geltendem Recht in Österreich. Ob das jetzt mir, dir oder dem Polizisten gefällt, ist ein völlig anderes Thema.
Geltendes Recht kann man ändern, moralische Einstellungen, die eigentlich besser zutreffen, nicht!

Jeder Mensch mit einem gesunden Verstand, hält Einbrechen für eine verwerfliche Tätigkeit, den Einbrecher ins Jenseits zu befördern aber nicht für unmoralisch. Nur bei Linken, die sowieso Mein und Dein nicht richtig unterscheiden können, stehen die gesetzlichen Ansichten auf dem Kopf!

Lobo
15.10.2009, 15:30
Geltendes Recht kann man ändern, moralische Einstellungen, die eigentlich besser zutreffen, nicht!

Moralische Einstellungen sind oft unterschiedlich und deswegen gibt es Gesetze. Die man natürlich ändern kann, aber solange sind wie sie sind hat man sich daran zu halten oder man kommt mit den Folgen klar. Vor dem Gesetz sollen angeblich alle gleich sein, ergo auch die Polizei.



Jeder Mensch mit einem gesunden Verstand, hält Einbrechen für eine verwerfliche Tätigkeit, den Einbrecher ins Jenseits zu befördern aber nicht für unmoralisch. Nur bei Linken, die sowieso Mein und Dein nicht richtig unterscheiden können, stehen die gesetzlichen Ansichten auf dem Kopf!

Ich habe hier an keiner Stelle Partei für die Einbrecher ergriffen. Was faselst du von Linken? Ich bin mit Sicherheit keiner.

Tanzwut
15.10.2009, 15:43
Ich bin selber bei den Medien tätig und würds warscheinlich mitbekommen wenn es anders wäre. ;)

hoffentlich nicht bei dem besonders "objektiven" orf, der ja nur seinen "kultur"auftrag erfüllt. ;)

Lobo
15.10.2009, 15:47
hoffentlich nicht bei dem besonders "objektiven" orf, der ja nur seinen "kultur"auftrag erfüllt. ;)

Odin bewahre, zum Glück bin ich bei einem Printmedium.

Tanzwut
15.10.2009, 15:47
Ich habe kein Mitleid mit den Tätern, aber ich erwarte von jedem Staatsbürger, daß er sich an geltendes Recht hält und sofern er dies nicht tut, die Konsequenzen seines Handelns trägt.

dem schliesse ich mich an, womit aber trotzdem die frage offen bleibt ob auch nicht diesbezgl. eine strafgesetzesänderung nötig wäre, so wie IN VIELEN BEREICHEN !!??


P.S.

allerdings wo es um pol. MEINUNGSFREIHEIT geht, darf und kann es kein "geltendes" recht geben

Lobo
15.10.2009, 15:54
dem schliesse ich mich an, womit aber trotzdem die frage offen bleibt ob auch nicht diesbezgl. eine strafgesetzesänderung nötig wäre, so wie IN VIELEN BEREICHEN !!??


Schusswaffengebrauch ist halt auch ein heikles Thema, denn wie garantiert man, daß die Exekutive ein freieres Recht nicht mißbrauchen würde. Wie gesagt solange es "eh die Richtigen" erwischt, sieht keiner ein Problem, was eine relativ kurzsichtige Denkweise darstellt.



allerdings wo es um pol. MEINUNGSFREIHEIT geht, darf und kann es kein "geltendes" recht geben

Auch da gibts geltendes Recht, welches ich allerdings nicht gutheiße und einer Änderung offen gegenüber stehe.

lupus_maximus
15.10.2009, 16:07
Moralische Einstellungen sind oft unterschiedlich und deswegen gibt es Gesetze. Die man natürlich ändern kann, aber solange sind wie sie sind hat man sich daran zu halten oder man kommt mit den Folgen klar. Vor dem Gesetz sollen angeblich alle gleich sein, ergo auch die Polizei.



Ich habe hier an keiner Stelle Partei für die Einbrecher ergriffen. Was faselst du von Linken? Ich bin mit Sicherheit keiner.
Da bin ich aber anderer Ansicht!
Was du von dir gibst ist absolut links!
Das Verhältnis der Linken zu Recht und Gesetz ist auch bekannt.

Lobo
15.10.2009, 16:10
Da bin ich aber anderer Ansicht!
Was du von dir gibst ist absolut links!
Das Verhältnis der Linken zu Recht und Gesetz ist auch bekannt.

Du redest wirres Zeug.

lupus_maximus
15.10.2009, 16:11
Tja und was ist wenn die Polizei irrtümlich denkt, daß ich einen gestohlenen Wage fahre und mich erschießt weil ich eine falsche Bewegung mache?
Bei mir hat die Polizei noch nie vermutet daß ich im falschen Auto sitze!
Kommt dies in Ösiland öfteres vor daß man im falschen Auto sitzt?

lupus_maximus
15.10.2009, 16:14
Du redest wirres Zeug.
Auch diese Antwort ist eigentlich linkskompatibel.

Lobo
15.10.2009, 16:16
Auch diese Antwort ist eigentlich linkskompatibel.

Eventuel solltest du deine Beiträge auch mal mit Argumenten verzieren, was genau ist an meinen Darstellungen der Realität "links"?

lupus_maximus
15.10.2009, 16:35
Eventuel solltest du deine Beiträge auch mal mit Argumenten verzieren, was genau ist an meinen Darstellungen der Realität "links"?
Ganz einfach: Deine Ansichten!
Ich halte sie nach meiner Ansicht nicht für realistisch, sondern für ideologisch gefärbt! Dafür spricht auch das du selbst zugegeben hast, für ein Printmedium zu arbeiten!
Die sind sogut wie fast alle, links eingestellt!

Lobo
15.10.2009, 16:48
Ganz einfach: Deine Ansichten!
Ich halte sie nach meiner Ansicht nicht für realistisch, sondern für ideologisch gefärbt! Dafür spricht auch das du selbst zugegeben hast, für ein Printmedium zu arbeiten!
Die sind sogut wie fast alle, links eingestellt!

Also weil ich bei einem Printmedium tätig bin und meine Beschreibung von rechtstaatlicher Realität, ohne selbige zu werten, machen mich zu einem Linken?

Du solltest vllt. mal bemerken, daß die Welt nicht Schwarz/Weiß ist.

Paul Felz
15.10.2009, 16:49
Also weil ich bei einem Printmedium tätig bin und meine Beschreibung von rechtstaatlicher Realität, ohne selbige zu werten, machen mich zu einem Linken?

Du solltest vllt. mal bemerken, daß die Welt nicht Schwarz/Weiß ist.

Wieso? Habt ihr im Ösiland jetzt Grautöne eingeführt?

Lobo
15.10.2009, 16:50
Wieso? Habt ihr im Ösiland jetzt Grautöne eingeführt?

Ja, die schimpfen sich Vernunft und kritisches Denken. Wahrlich liderliche Eigenschaften!

Senator74
16.10.2009, 09:21
Was im Fall Einbruch in den Supermarkt in Krems/NÖ noch alles zutage tritt,...man darf gespannt sein!

Für das Verhalten der beiden Exekutivorgane habe ich jedes Verständnis!!

Lobo
16.10.2009, 09:35
Für das Verhalten der beiden Exekutivorgane habe ich jedes Verständnis!!

Weil.............?

Senator74
16.10.2009, 09:52
es nicht sein kann,dass eine kriminelle Aktivität amtsbekannter Jugendlicher (Aufsichtspflicht der Eltern!!!) jedwedes Verständnis findet,aber die Exekutive "am Pranger" steht und womöglich Strav-+Disziplinarverfahren zu gewärtigen hat...
mfG Senator74

Lobo
16.10.2009, 09:54
es nicht sein kann,dass eine kriminelle Aktivität amtsbekannter Jugendlicher (Aufsichtspflicht der Eltern!!!) jedwedes Verständnis findet,aber die Exekutive "am Pranger" steht und womöglich Strav-+Disziplinarverfahren zu gewärtigen hat...
mfG Senator74

Also gesetzeswidriges Verhalten von Jugendlichen legitimiert gesetzeswidriges Verhalten der Exekutive. Interessante Auffassung von Recht.

Alfred
16.10.2009, 10:06
Also gesetzeswidriges Verhalten von Jugendlichen legitimiert gesetzeswidriges Verhalten der Exekutive. Interessante Auffassung von Recht.

Nun, da die Polizei nicht Gesetzeswidrig gehandelt hat ist das Thema ja vom Tisch. Die Welt ist etwas sicherer geworden dank des beherzten Einsatzes der Polizei. Ich denke das auch auch in deinem Namen spreche Lobo wenn ich sage :

Danke Polizei.

Lobo
16.10.2009, 10:09
Nun, da die Polizei nicht Gesetzeswidrig gehandelt hat ist das Thema ja vom Tisch. Die Welt ist etwas sicherer geworden dank des beherzten Einsatzes der Polizei. Ich denke das auch auch in deinem Namen spreche Lobo wenn ich sage :

Danke Polizei.

Alfred, ob die Polizei gesetzeswidrig gehandelt hat, wird zur Zeit geklärt, wobei die Faktenlage klar für einen Fehlverhalten des Polizisten spricht.

Alfred
16.10.2009, 10:18
Alfred, ob die Polizei gesetzeswidrig gehandelt hat, wird zur Zeit geklärt, wobei die Faktenlage klar für einen Fehlverhalten des Polizisten spricht.

Ich denke das Fehlverhalten liegt eher am Intensivtäter und an den Gutemnschen in Österreich die Kriminalität ja begünstigen. Die Polizisten selbst sind Helden.

Lobo
16.10.2009, 10:22
Ich denke das Fehlverhalten liegt eher am Intensivtäter und an den Gutemnschen in Österreich die Kriminalität ja begünstigen. Die Polizisten selbst sind Helden.

Wenn ein Polizist gegen geltendes Recht verstösst und dabei ein Staatsbürger ums Leben kommt, ist er kein Held. Was mit der Tatsache, daß es sich um Kriminelle handelte nichts zu tun hat. Es gibt hier schließlich nicht zum Spaß Gesetze.

Paul Felz
16.10.2009, 10:24
Wenn ein Polizist gegen geltendes Recht verstösst und dabei ein Staatsbürger ums Leben kommt, ist er kein Held. Was mit der Tatsache, daß es sich um Kriminelle handelte nichts zu tun hat. Es gibt hier schließlich nicht zum Spaß Gesetze.

Dann ist es an der Zeit, die Gesetze zu ändern.

Alfred
16.10.2009, 10:25
Wenn ein Polizist gegen geltendes Recht verstösst und dabei ein Staatsbürger ums Leben kommt, ist er kein Held. Was mit der Tatsache, daß es sich um Kriminelle handelte nichts zu tun hat. Es gibt hier schließlich nicht zum Spaß Gesetze.

Also ich denke das der " Staatsbürger " gegen geltendes Recht verstossen hat.
Und das viele Gesetze das Papier nicht mehr Wert sind auf dem Sie gedruckt sind dürfte auch in Österreich der Fall sein. Allein das es Intensivtäter gibt ist doch die Kapitulation des Staates vor den Gutmenschen. Das man nun diese Fehler, also des Täters und der Gutmenschen, den beiden Polizeihelden anlastet ist für mich ein unerhörter Skandal. Wie tief ist man in Österreich gesunken? Wollt ihr denn wirklich Brd Verhältnisse?

Paul Felz
16.10.2009, 10:31
Also ich denke das der " Staatsbürger " gegen geltendes Recht verstossen hat.
Und das viele Gesetze das Papier nicht mehr Wert sind auf dem Sie gedruckt sind dürfte auch in Österreich der Fall sein. Allein das es Intensivtäter gibt ist doch die Kapitulation des Staates vor den Gutmenschen. Das man nun diese Fehler, also des Täters und der Gutmenschen, den beiden Polizeihelden anlastet ist für mich ein unerhörter Skandal. Wie tief ist man in Österreich gesunken? Wollt ihr denn wirklich Brd Verhältnisse?

Mal von einer anderen Seite betrachtet: was hatten die Einbrecher denn zu befürchten? Was genau hielt sie eben NICHT von dem Einbruch ab?
Die Möglichkeit, erschossen zu werden, dürfte einen Großteil davon abhalten. Als Exempel dient es allemale. Bei einer Verurteilung der Polizisten ist aber das Gegenteil erreicht. Quasi ein Freibrief für Einrecher.

Formal hat Lobo aber völlig Recht.

Alfred
16.10.2009, 10:35
Mal von einer anderen Seite betrachtet: was hatten die Einbrecher denn zu befürchten? Was genau hielt sie eben NICHT von dem Einbruch ab?
Die Möglichkeit, erschossen zu werden, dürfte einen Großteil davon abhalten. Als Exempel dient es allemale. Bei einer Verurteilung der Polizisten ist aber das Gegenteil erreicht. Quasi ein Freibrief für Einrecher.

Formal hat Lobo aber völlig Recht.

Dieses " Formal " sorgte bisher für 10000de Opfer. Auch Menschen wie Lobo sollten umdenken wenn es um die Sicherheit des Landes geht. Anstatt die Polizei so scharf zu Kritisieren sollte er sie Loben. Immerhin sind die Beamten auf der Straße die einzigen die helfen wenn es Ärger gibt. Die Intensivtäter und der andere Menschenmüll der hilft nicht.

Lobo
16.10.2009, 10:39
Dann ist es an der Zeit, die Gesetze zu ändern.

Muss ich mich eigentlich andauernd wiederholen?

Lobo
16.10.2009, 10:46
Dieses " Formal " sorgte bisher für 10000de Opfer. Auch Menschen wie Lobo sollten umdenken wenn es um die Sicherheit des Landes geht. Anstatt die Polizei so scharf zu Kritisieren sollte er sie Loben. Immerhin sind die Beamten auf der Straße die einzigen die helfen wenn es Ärger gibt. Die Intensivtäter und der andere Menschenmüll der hilft nicht.

Ich stehe einer Gesetzesänderung offen gegenüber, aber bis diese kommt hat sich jeder an geltendes Recht zu halten. Du unterstützt mit deiner Geisteshaltung polizeiliche Willkür.

Alfred
16.10.2009, 10:48
Ich stehe einer Gesetzesänderung offen gegenüber, aber bis diese kommt hat sich jeder an geltendes Recht zu halten. Du unterstützt mit deiner Geisteshaltung polizeiliche Willkür.

Nein, ich unterstütze alle Massnahmen um eine Bevölkerung vor Kriminellem Menschenmüll zu Schützen. Während mir bei dir der Verdacht kommt das deine Sorgern eher den Tätern gelten. Das finde ich schade. Die Opfer, in diesem Fall die beiden Polizisten, benötigen unseren Zuspruch. Nicht Kriminelle die niemanden das Recht auf Körperliche Unversehrtheit und eigenens Eigentum gönnen.

Paul Felz
16.10.2009, 10:51
Muss ich mich eigentlich andauernd wiederholen?

Nicht für mich, aber ich weiß nicht, ob Alfred das schon gelesen hat.

Lobo
16.10.2009, 10:52
Nein, ich unterstütze alle Massnahmen um eine Bevölkerung vor Kriminellem Menschenmüll zu Schützen. Während mir bei dir der Verdacht kommt das deine Sorgern eher den Tätern gelten. Das finde ich schade. Die Opfer, in diesem Fall die beiden Polizisten, benötigen unseren Zuspruch. Nicht Kriminelle die niemanden das Recht auf Körperliche Unversehrtheit und eigenens Eigentum gönnen.

Die Täter gehen mir am Arsch vorbei, von mir aus könnte man alle 2 erschießen, auf ihre Leichen urinieren und um sie rumtanzen, sofern dies dem Gesetz entspricht.

Es geht schlicht darum, daß wenn wir ein Rechtsstaat sein wollen, sich jeder an die Regeln zu halten hat und wenn er dies nicht tut mit den dafür vorgesehenen Konsequenzen zu rechnen hat.

Ein Einbrecher muss damit rechnen ins Gefängnis zu kommen oder auch erschoßen zu werden, ein Polizist der seine Waffe wider geltendes Recht einsetzt muss ebenso mit einer Strafverfolgung rechnen.

Senator74
16.10.2009, 10:57
Also gesetzeswidriges Verhalten von Jugendlichen legitimiert gesetzeswidriges Verhalten der Exekutive. Interessante Auffassung von Recht.

Das Verhalten der beiden Polizisten ist gesetzeskonform,schlimmstenfalls "grenzwertig"...aber die nervliche Anspannung sollte man nicht außer Acht lassen...
mfG Senator74

lupus_maximus
16.10.2009, 10:58
Die Täter gehen mir am Arsch vorbei, von mir aus könnte man alle 2 erschießen, auf ihre Leichen urinieren und um sie rumtanzen, sofern dies dem Gesetz entspricht.

Es geht schlicht darum, daß wenn wir ein Rechtsstaat sein wollen, sich jeder an die Regeln zu halten hat und wenn er dies nicht tut mit den dafür vorgesehenen Konsequenzen zu rechnen hat.

Ein Einbrecher muss damit rechnen ins Gefängnis zu kommen oder auch erschoßen zu werden, ein Polizist der seine Waffe wider geltendes Recht einsetzt muss ebenso mit einer Strafverfolgung rechnen.
Hmm, du gehst noch von einem Rechtsstaat aus?

Soweit mir aber bekannt ist haben wir alles Mögliche, nur keinen Rechtsstaat!

Senator74
16.10.2009, 10:58
Die Täter gehen mir am Arsch vorbei, von mir aus könnte man alle 2 erschießen, auf ihre Leichen urinieren und um sie rumtanzen, sofern dies dem Gesetz entspricht.

Es geht schlicht darum, daß wenn wir ein Rechtsstaat sein wollen, sich jeder an die Regeln zu halten hat und wenn er dies nicht tut mit den dafür vorgesehenen Konsequenzen zu rechnen hat.

Ein Einbrecher muss damit rechnen ins Gefängnis zu kommen oder auch erschoßen zu werden, ein Polizist der seine Waffe wider geltendes Recht einsetzt muss ebenso mit einer Strafverfolgung rechnen.

Er hat nicht gesetzwidrig gehandelt!!

Alfred
16.10.2009, 11:02
Er hat nicht gesetzwidrig gehandelt!!

So sehe ich das auch. Allein das Meinungsbild der Gutmenschen, immerhin wurde ein Junges aufstrebendes Gutmenschenidol deaktiviert, macht aus einem völlig normalen Vorgang ein Verbrechen.

Lobo
16.10.2009, 11:04
Er hat nicht gesetzwidrig gehandelt!!

Nur weil du dich wiederholst wird deine Aussage nicht wahrer.
Er wird aller Warscheinlichkeit nach der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden, wenn es für ihn schlecht läuft vllt. sogar der vorsätzlichen. (Sofern sich an der derzeitigen Faktenlage nichts ändert.)

lupus_maximus
16.10.2009, 11:04
Er hat nicht gesetzwidrig gehandelt!!
Ich hätte sogar eine Maschinenpistole eingesetzt, damit ich auch alle erwische!
Die hätten sich niemals mehr an fremden Eigentum vergriffen!

Lobo
16.10.2009, 11:04
So sehe ich das auch. Allein das Meinungsbild der Gutmenschen, immerhin wurde ein Junges aufstrebendes Gutmenschenidol deaktiviert, macht aus einem völlig normalen Vorgang ein Verbrechen.

Wie du es siehst ist völlig irrelevant.

Lobo
16.10.2009, 11:06
Hmm, du gehst noch von einem Rechtsstaat aus?

Soweit mir aber bekannt ist haben wir alles Mögliche, nur keinen Rechtsstaat!

Was ihr in Deutschland habt ist mir schnurz.

Alfred
16.10.2009, 11:09
Wie du es siehst ist völlig irrelevant.

Leider Nein, meine Meinung entspricht auch der Mehrheit in Österreich.

Lobo
16.10.2009, 11:13
Leider Nein, meine Meinung entspricht auch der Mehrheit in Österreich.

Es gab zu diesem Thema keine Volksbefragung, ergo kannst du das gar nicht beurteilen.

Und selbst wen dem so wäre oder ist, muss man zuerst die Gesetze ändern und kann nicht nach gutdünken irgendetwas tun oder gutheißen. Ansonsten könnte man sich Gesetze nämlich ganz sparen.

Es ist auch völlig gleichgültig ob man die Gesetze in dieser Hinsicht befürwortet oder nicht, man hat sich an sie zu halten oder man trägt die Konsequenz der Zuwiderhandlung.

Paul Felz
16.10.2009, 11:16
Es gab zu diesem Thema keine Volksbefragung, ergo kannst du das gar nicht beurteilen.

Und selbst wen dem so wäre oder ist, muss man zuerst die Gesetze ändern und kann nicht nach gutdünken irgendetwas tun oder gutheißen. Ansonsten könnte man sich Gesetze nämlich ganz sparen.

Es ist auch völlig gleichgültig ob man die Gesetze in dieser Hinsicht befürwortet oder nicht, man hat sich an sie zu halten oder man trägt die Konsequenz der Zuwiderhandlung.

Letzteres haben die Erschossenen unwiderruflich getan

lupus_maximus
16.10.2009, 11:23
Letzteres haben die Erschossenen unwiderruflich getan
Langsam habe ich den Eindruck, daß da Gesetzesbrecher für die Verschonung von Kriminellen agieren!

Wie in Deutschland, wo der ersatzdeutsche Kriminelle geschont werden muß vor den Folgen seiner Tat!

Lobo
16.10.2009, 11:26
Langsam habe ich den Eindruck, daß da Gesetzesbrecher für die Verschonung von Kriminellen agieren!

Wie in Deutschland, wo der ersatzdeutsche Kriminelle geschont werden muß vor den Folgen seiner Tat!

Mit zunehmender Länge einer CPF-Diskussion nähert sich die Wahrscheinlichkeit für einen Vergleich mit Moslems oder Migranten dem Wert Eins an.

cougar
16.10.2009, 18:23
ma immer wieder das geraunze wegen dieser frucht. zum glück ist er kalt und kann keine schwerere straftaten mehr begehen. den polizisten gehört eine beförderung, sonst nichts.aber leider zählen hierzulande nicht die polizisten die ihren dienst ordenlich versehen, sondern die scheißverbrecher um die sicher kein schwein weint.