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Nachrichten
22.07.2003, 14:32
Karlsruhe: Auslieferung in Folterländer erlaubt

Deutschland darf mutmaßliche Straftäter in Länder ausliefern, in denen die Polizei Verdächtige häufig foltert. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Die Auslieferung eines Ausländers sei nur dann unzulässig, wenn in dem Staat systematisch und massenhaft Menschenrechte verletzt werden oder für den Betroffenen eine "konkrete" Foltergefahr besteht. Gegen die Stimmen von zwei Richtern wies der Zweite Senat die Beschwerde eines mutmaßlichen Betrügers gegen seine Auslieferung an Indien ab.

Nach einem Bericht des Auswärtigen Amtes sei in Indien Folter zwar eine "häufig von der Polizei angewandte Vernehmungsmethode", erklärte das Gericht. Laut Amnesty International seien Misshandlungen sogar an der Tagesordnung. Folter sei jedoch in Indien gesetzlich verboten. Sie werde vom Staat nicht zielgerichtet gefördert, sondern im Gegenteil verstärkt geahndet.

Zudem habe Deutschland mit Indien vor zwei Jahren einen Auslieferungsvertrag geschlossen. So sei gerade im Verhältnis zu Deutschland davon auszugehen, dass in indischen Strafverfahren menschenrechtliche Mindeststandards eingehalten würden, argumentierte das Gericht.

Deutsches Verfassungsrecht verbiete die Überstellung zwar bei unerträglich harten, grausamen oder unmenschlichen Strafen. Andererseits gebiete das Grundgesetz, "fremde Rechtsordnungen und -anschauungen zu achten, auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen".

Die beiden überstimmten Richter, Bertold Sommer und Gertrude Lübbe-Wolff, wandten ein, das Auswärtige Amt selbst bezeichne die Haftbedingungen in Indien als desolat. Bis zu 50 Gefangene müssten sich eine Großraumzelle teilen sowie ohne Betten und Decken schlafen. Das Oberlandesgericht München hätte diesen Informationen wie auch den Folterberichten nachgehen müssen.


dpa

kettnhnd
22.07.2003, 14:56
Original von Nachrichten
Karlsruhe: Auslieferung in Folterländer erlaubt

...und Gertrude Lübbe-Wolff, wandten ein, das Auswärtige Amt selbst bezeichne die Haftbedingungen in Indien als desolat. Bis zu 50 Gefangene müssten sich eine Großraumzelle teilen sowie ohne Betten und Decken schlafen. ...
dpa


gertrude lübbe-wolff, den namen muss man sich auf der zunge zergehen lassen. was veranlasst die gute frau zu einer dermassen hirnrissigen argumenation? wegen "desolater" haftbedingungen und weil "sich bis zu 50 gefangene eine großraumzelle teilen" dürfte nicht abgeschoben werden. so viel dummheit schreit ja zum himmel. sowas ist richterin am bundesverfassungsgericht !!
will sie denn warten, bis indien jedem gefangenen einen fernseher bieten kann ?? oder wie hat sich diese spät-68er ideologin das wohl vorgestellt ? am besten man quartiert gleich mal ein paar von den kakerlaken bei ihr zu hause ein !



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kettnhnd
22.07.2003, 15:07
da isse ja die tolle frau :

http://www.jura.uni-bielefeld.de/Lehrstuehle/Luebbe-Wolff/index.html

na ja, mich wundert nix mehr ! :D

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Siran
22.07.2003, 22:01
Wäre dann damit nicht auch die Abschiebung des Kalifs von Köln möglich? Oder was war da der Hinderungsgrund?

Brehn
23.07.2003, 02:03
Nach dem Schock von dem Kalifen jetzt also endlich wieder eine gute Nachricht in der Auslaenderpolitik. Weiter so!

@LuebbeWolf: Diese Argumentation hinkt. Total.

Falkenau
24.07.2003, 03:17
Eine erfreuliche Nachricht. Ich kann allen Ausländern nur folgenden Tipp geben: Führt euch gescheit auf, dann werdet ihr auch nicht in eure Folterländer abgeschoben.... Wobei: Führt euch am besten alle auf, dann werdet ihr in eure Folterländer abgeschoben! :D

aphaean
25.07.2003, 11:02
Interessant an der ganzen Situation, ist das die infrage kommende Person bereits in ihrem Heimatland straffällig geworden ist. In anderen Worten, er handelte gesetzeswidrig, obwohl ihm die Folgen dieser Taten (wie von unserer Verfassungsrichterin so rührend geschildert) bewußt gewesen sein müssen. Würde die Bundesrepublik nicht ausliefern, degenerierte sie zum Mekka aller Kleinkrimineller aus Ländern der dritten Welt (die alle ähnliche Haftbedingungen vorzuweisen haben), die einfach ihrer Strafe entgehen möchten. 8o

Siran
25.07.2003, 11:05
Man kann es natürlich auch machen wie der Kaplan von Köln. In Deutschland eine Organisation aufbauen, die einen Sturz der Regierung in der Türkei anstrebt und damit Hochverrat begehen. Damit hatte man nach momentaner Rechtslage ein Bleiberecht, denn Hochverrat wurde mit dem Tode bestraft.

kettnhnd
25.07.2003, 11:14
und wenn wir schon bei dem thema sind...

...ist es auch "lustig" zu beobachten, das politisch verfolgte deutsche im ausland KEIN asyl erhalten

-->z.b. ernst zündel !

hier klicken (http://www.idgr.de/news/2003/n030502.html)

warum also den ausländern weiterhin asyl gewähren ?? insbesondere straftäter gehören sofort abgeschoben. ohne ausnahme !


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aphaean
25.07.2003, 12:06
Ich möchte die Tatsache, ob Ernst Zündel straffällig geworden ist oder nicht, vorläufig ignorieren.

Die Frage, die sich aber nun in den Frontallappen meines Hirnes drängt ist: wo weist die Bundesrepublik merkmale eines totalitären Staates, ohne unabhängiges Rechtssystem auf? Seit wann droht einer inhaftierten Person Folter und Mord?

Der Vergleich hinkt!

Ansonsten schliesse ich mich der Aussage beschränkt an: verurteilte Ausländer haben ihr Gastrecht verwirkt. Wieso wir das dann auf alle Ausländer übertragen müssen (im Sinne von: "warum also den ausländern weiterhin asyl gewähren ??") ist mir dennoch schleierhaft.

kettnhnd
25.07.2003, 12:24
also primär ist es erstmal unwichtig, ob jemand in seinem herkunftsland gefoltert wird oder mit der todesstrafe rechnen muss.

prinzipiell hat ja ein terrorist, der aus politischen gründen bombenanschläge verübt, bei uns das recht auf asyl.
das dieser person dann in seinem herkunftsland entsprechendes droht, entspricht eben oft der rechtsauffassung in diesen ländern. nicht vergleichbar mit denen unseres landes.
trotzdem sollen wir diese person erstmal aufnehmen ?
und erst abschieben wenn er denn mal straffällig wird. wenn überhaupt...

um das ganze auf einen nenner zu bringen:
unser asylrecht gehört schleunigst geändert. die änderungen in der vergangenheit dienten zur beruhigung der wähler, weil die ja schon zu massen zu rechten parteien liefen. änderten aber im grunde nichts an der tatsache, das das asylrecht in der brd missbraucht wird !

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kettnhnd
25.07.2003, 12:28
...und was ernst zündel betrifft.

hier ging es mir darum, den moralischen anspruch unseres asylrechtes zu demontieren.
es wird ja immer damit begründet "ich wäre ja auch froh, in einem anderen land asyl zu bekommen...bla bla bla schwall schwall...".
dem ist aber nicht so. politisch verfolgte deutsche, die es ja zweifellos gibt, bekommen im ausland kein asyl !
ausnahme:
syrien ;)

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aphaean
25.07.2003, 13:08
Weil die Bundesrepublik weiterhin ein rechtsstaatlich geprägtes Gerichtsverfahren garantiert. Sollten sich die sog. "politisch Verfolgten" tatsächlich als Gefahr für die Prinzipien der Verfassung herausstellen, dann muß ihre Familie auch nicht für die Kosten der Kugel aufkommen, die sie hinrichtet. Noch verschwinden diese Personen unter nebulösen Umständen, um dann in einem unmakiertem Grab verscharrt zu werden. Meines Wissens sind unsere Haftanstalten auch nicht mit mittelalterlichen Folterkammern zu vergleichen und unsere Richter nicht Schergen der jeweiligen Regierungspartei.

kettnhnd
25.07.2003, 13:27
Original von aphaean
...Meines Wissens sind unsere Haftanstalten auch nicht mit mittelalterlichen Folterkammern zu vergleichen und unsere Richter nicht Schergen der jeweiligen Regierungspartei.

klar ! bei uns werden die gefangenen im gefängnis-tv mit "gute zeiten, schlechte zeiten" gequält ! :D;)

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aphaean
25.07.2003, 16:35
Obwohl der reinste Zynismus "Big Brother" Staffel Nummer 12343,3 wäre. Die einen wollen in die Sardinenbüchse - die anderen wollen wieder raus. Aber ich glaube, das ist den Genfer Konventionen zuwider.

ciao
anna

AndyH
05.08.2003, 22:26
Indien ist ein Demokratie und auch in Köln hat man gefangene totgetreten. Verdächtige in Entführungsfall wurde mit Folter gedroht.
Also ist Deutschland ein Folterland.
Von Folterland zu Folterland auszuliefern macht kein Unterschied, oder ?

Alphadeutscher
10.09.2003, 23:49
Wenn wir nicht endlich in der Lage sind, Typen wie Mehmet oder Kaplan ohne große Bürokratie auszuweisen, dann wird es nicht mehr lange dauern bis wir selbst zu einem Folterland werden.

Wer unser Gastrecht missbraucht, der muss gehen (und seine Sippe gleich mit).