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Vollständige Version anzeigen : Holocaustleugnung schlimmer als Kindermord?



Sprecher
02.10.2009, 14:17
Horst Mahler sitzt wegen Holocaustleugnung 13 Jahre im Gefängnis.
Der Kindermörder von Leipzig kommt mit 9 jahren davon. Gerechte Justiz?

Nationaler
02.10.2009, 14:18
Für die BRD ja schon.

Brutus
02.10.2009, 14:20
Horst Mahler sitzt wegen Holocaustleugnung 13 Jahre im Gefängnis. Der Kindermörder von Leipzig kommt mit 9 jahren davon. Gerechte Justiz?

Jeder Staat bestraft am härtesten, was seinen Bestand am meisten gefährdet. Noch Fragen?

derRevisor
02.10.2009, 14:21
Ein Gedankenverbrechen wiegt deutlich schwerer wie ein "Kapitalverbechen".

Bei einem Mord stirbt für gewöhnlich nur ein normaler Mensch. Ein Gedankenverbechen dagegen kann das System töten und bedroht damit direkt die Systemelite und ihre Legitimationsgrundlage.

Die Reaktion des (korrupten)Systems ist absolut nachvollziehbar. Gedankenverbechen könne sich wie ein hoch ansteckender Virus verhalten. Das ist bei gewöhnlichem Mord eher unwahrscheinlich.

Brutus
02.10.2009, 14:28
Horst Mahler sitzt wegen Holocaustleugnung 13 Jahre im Gefängnis. Der Kindermörder von Leipzig kommt mit 9 jahren davon. Gerechte Justiz?

Stichst Du als Türke einen Deutschen ab, daß er drei Tage im Koma liegt, kannst Du als freier Mann grinsend und feixend den Gerichtssaal verlassen. Der niedergestochene Deutsche darf sich auf seine Klage hin vom Richter sagen lassen, *was wollen Sie denn, Sie leben ja noch!*

klartext
02.10.2009, 14:50
Horst Mahler sitzt wegen Holocaustleugnung 13 Jahre im Gefängnis.
Der Kindermörder von Leipzig kommt mit 9 jahren davon. Gerechte Justiz?

Mahler wurde nicht wegen einer Hololeugung zu 13 Jahren verurteilt. Solche dummen Parolen kannst du NPD-Wählern erzählen.
Ihr habt aus eurer Wahlniederlage absolut nichts gelernt und macht so weiter wie bisher. So wird das nie etwas mit euch.

Bellerophon
02.10.2009, 14:53
Mahler wurde nicht wegen einer Hololeugung zu 13 Jahren verurteilt. Solche dummen Parolen kannst du NPD-Wählern erzählen.
Ihr habt aus eurer Wahlniederlage absolut nichts gelernt und macht so weiter wie bisher. So wird das nie etwas mit euch.

Ich denke, jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau, die auch nur noch eine halbe Latte am Zaun hat, versteht schon was abgeht.

rechtsvonlinks
02.10.2009, 14:57
Horst Mahler sitzt wegen Holocaustleugnung 13 Jahre im Gefängnis.
Der Kindermörder von Leipzig kommt mit 9 jahren davon. Gerechte Justiz?

Die 9 Jahre für den Kindermörder sind zu wenig!

Ruepel
02.10.2009, 15:09
Holocaust,was war das nochmal?

Stinkstiefel
02.10.2009, 15:11
Der perverse Kindsmörder hätte min. 30 Jahre Zwangsarbeit in der Kanalisation verdient!

Rotbart
02.10.2009, 15:15
Der perverse Kindsmörder hätte min. 30 Jahre Zwangsarbeit in der Kanalisation verdient!

Und zwar ohne Schutzkleidung!:D

Sprecher
03.10.2009, 08:36
Mahler wurde nicht wegen einer Hololeugung zu 13 Jahren verurteilt. .

Natürlich weswegen sonst? Lüg dir nur weiter in die Tasche, BRDling.
Hier die Urteile gegen Mahler:

"Der Rechtsextremist und frühere NPD-Anwalt Horst Mahler ist vom Landgericht München am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht folgte mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Mahler hatte im November 2007 Selbstanzeige erstattet wegen der Verbreitung des vom Verfassungsschutz verbotenen Buches des Holocaust-Leugners Germar Rudolf "Vorlesungen über den Holocaust".

In dem Buch wird unter anderem der systematische Massenmord an Juden während der NS-Herrschaft in Deutschland geleugnet. Darüber hinaus verteilte Mahler laut Staatsanwaltschaft CD-ROMs mit einer Rede, in der er selbst den Holocaust als die "folgenreichste Lüge der Weltgeschichte" bezeichnet"

http://www.sueddeutsche.de/politik/970/459610/text/

"Der Rechtsextremist Horst Mahler ist am Mittwoch vom Landgericht Potsdam wegen Volksverhetzung in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Laut Anklage hatte der 73-jährige frühere NPD-Anwalt zwischen September 2001 und Oktober 2004 in mehreren Schriften den Holocaust geleugnet."


http://www.tagesspiegel.de/berlin/Horst-Mahler;art270,2749371

ultimacanaria
03.10.2009, 09:03
Solche Tatbestände miteinander zu vergleichen hat nur einen Sinn, nämlich auf populistische Weise angebliche oder tatsächliche Misstände in der Justiz herauszuarbeiten. Rein rechtlich ist diese Argumentation aber wertlos.

Meiner Meinung nach ist die Strafe für den Kindermörder eindeutig zu niedrig, hier sollte ein Richter immer das Höchstmaß ausschöpfen, was das Strafgesetzbuch hergibt.

Bei Horst Mahler ist das schon nicht mehr so einfach, ich würde sagen, dass er mit einem Vorstrafenregister von hier bis Bagdad sicher strenger behandelt wird als jemand anders, der irgendwann mal "Heil" gesagt hat. Dazu kommt auch, dass er sich selbst als Opfer stilisiert und das Gericht als Bühne für seine Insezenierungen missbraucht. Trotzdem finde ich, dass sein Strafmaß zu hoch ist.

kotzfisch
03.10.2009, 09:08
#13: freilassen.
Sollen die Spinner wie Mahler doch ihre Meinung frei kundtun.Eine echte Demokratie müßte dies problemlos aushalten können.So schafft man falsche Märtyrer.

Also weg mit §130 StGB.

Cinnamon
03.10.2009, 09:15
Die Höchststrafe für Holocaustleugnung sind 5 Jahre. Horst Mahler kann mithin also nicht 12 Jahre bekommen haben.

Brutus
03.10.2009, 09:18
Die Höchststrafe für Holocaustleugnung sind 5 Jahre. Horst Mahler kann mithin also nicht 12 Jahre bekommen haben.

Die kriminelle BRD-Justiz hat etwas gemacht, was es, wenn überhaupt, vielleicht bei Adolf Hitler und Josef Freisler gegeben hat:

Sie hat Horst Mahler für ein und dasselbe Delikt, Holocaust-Leugnung, mehrfach verurteilt. So in etwa: Zweieinhalb mal fünf Jahre für Volksverhetzung macht über'n Daumen 12,5 Jahre Bau.

Yamamoto
03.10.2009, 09:34
Selber schuld. Wenn er einfach immer weiter macht, dann fängt er sich eben auch immer wieder eine ein.

henriof9
03.10.2009, 09:38
Jeder Staat bestraft am härtesten, was seinen Bestand am meisten gefährdet. Noch Fragen?

Ja.

Müßten dann Kindermörder nicht härter bestraft werden, schließlich ist der Bestand ja mehr gefährdet wenn es keine Nachwuchsgeneration mehr gäbe, weil diese gemeuchelt wird. :D

Quo vadis
03.10.2009, 09:38
Die 9 Jahre für den Kindermörder sind zu wenig!

Es waren 9 1/2 Jahre und mal ehrlich, jeder hat den Kindertypen gesehen und da kann man noch relativ "froh" sein, dass er so gut wie die Maximalstrafe nach Jugendstrafrecht aufgebrummt bekommen hat, statt wegen Schuldunfähigkeit gar nichts.

Was HC betrifft und Handhabung im Vergleich zu Kapitalverbrechen gegen Leib und Leben stimme ich Brutus, Sprecher usw. zu.

Ausonius
03.10.2009, 09:38
Horst Mahler sitzt wegen Holocaustleugnung 13 Jahre im Gefängnis.
Der Kindermörder von Leipzig kommt mit 9 jahren davon. Gerechte Justiz?

Horst Mahler war mehrfach vorbestraft. Er hat als Terrorist gegen den deutschen Staat gekämpft, war an einem Banküberfall mit tödlichem Ausgang beteiligt (auch wenn er nicht die Todesschüsse abgab). Er bekam schon mal 14 Jahre Haft, damals zeigte der Stadt Gnade und ließ ihn nach neun Jahren frei. Mahler hat sich geistig kaum von den RAF-Zeiten entfernt, wenn sein neues Schlachtfeld auch der Gerichtssaal ist. Er hat sich jedes einzelne Jahr redlich verdient.

harlekina
03.10.2009, 09:41
Wegen Meinungsäußerung, wenn sie auch noch so bescheuert ist, in den Bau zu müssen wirft ein zweifelhaftes Licht auf unser Land;

aber Michelles Mörder wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.
Ich persönlich bin der Meinung, dass es eine Verurteilung unter solchen Voraussetzungen bei Taten wie Mord nicht geben sollte.

Ausonius
03.10.2009, 09:43
Ein Gedankenverbrechen wiegt deutlich schwerer wie ein "Kapitalverbechen".

Bei einem Mord stirbt für gewöhnlich nur ein normaler Mensch. Ein Gedankenverbechen dagegen kann das System töten und bedroht damit direkt die Systemelite und ihre Legitimationsgrundlage.

Die Reaktion des (korrupten)Systems ist absolut nachvollziehbar. Gedankenverbechen könne sich wie ein hoch ansteckender Virus verhalten. Das ist bei gewöhnlichem Mord eher unwahrscheinlich.

Interessant, welche Sympathien ihr für einen Ex-Terroristen habt, der heute noch - ohne nennenswerte Unterstützerschar - davon träumt, einen bewaffneten Volksaufstand zu starten.

ultimacanaria
03.10.2009, 09:43
Horst Mahler war mehrfach vorbestraft. Er hat als Terrorist gegen den deutschen Staat gekämpft, war an einem Banküberfall mit tödlichem Ausgang beteiligt (auch wenn er nicht die Todesschüsse abgab). Er bekam schon mal 14 Jahre Haft, damals zeigte der Stadt Gnade und ließ ihn nach neun Jahren frei. Mahler hat sich geistig kaum von den RAF-Zeiten entfernt, wenn sein neues Schlachtfeld auch der Gerichtssaal ist. Er hat sich jedes einzelne Jahr redlich verdient.

Das sehe ich auch so. Im Prinzip ist das wie in einem Internetforum. Wer einmal mit Bierschaum vor dem Mund gegen andere Teilnehmer pöbelt, bekommt einen Tag Sperre zum Ausnüchtern. Wer das aber ständig tut, wird beim dritten oder vierten Mal infinit gesperrt.

Cinnamon
03.10.2009, 09:44
Die kriminelle BRD-Justiz hat etwas gemacht, was es, wenn überhaupt, vielleicht bei Adolf Hitler und Josef Freisler gegeben hat:

Sie hat Horst Mahler für ein und dasselbe Delikt, Holocaust-Leugnung, mehrfach verurteilt. So in etwa: Zweieinhalb mal fünf Jahre für Volksverhetzung macht über'n Daumen 12,5 Jahre Bau.

Juristisch gesehen waren das verschiedenen Delikte. Ansonsten wäre nach dieser Logik es auch verboten, einen Mörder zu bestrafen, der schon mal wegen eines anderen Mordes verurteilt wurde.

Cinnamon
03.10.2009, 09:45
Wegen Meinungsäußerung, wenn sie auch noch so bescheuert ist, in den Bau zu müssen wirft ein zweifelhaftes Licht auf unser Land;

aber Michelles Mörder wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.
Ich persönlich bin der Meinung, dass es eine Verurteilung unter solchen Voraussetzungen bei Taten wie Mord nicht geben sollte.

Er hätte klar nach Erwachsenenrecht verurteilt gehört, ja.

ultimacanaria
03.10.2009, 09:46
War da bei Mahler nicht auch noch ein Verfahren wegen Beleidigung eines Journalisten namens Friedmann?

Quo vadis
03.10.2009, 09:48
Solche Tatbestände miteinander zu vergleichen hat nur einen Sinn, nämlich auf populistische Weise angebliche oder tatsächliche Misstände in der Justiz herauszuarbeiten. Rein rechtlich ist diese Argumentation aber wertlos.

Meiner Meinung nach ist die Strafe für den Kindermörder eindeutig zu niedrig, hier sollte ein Richter immer das Höchstmaß ausschöpfen, was das Strafgesetzbuch hergibt.

Bei Horst Mahler ist das schon nicht mehr so einfach, ich würde sagen, dass er mit einem Vorstrafenregister von hier bis Bagdad sicher strenger behandelt wird als jemand anders, der irgendwann mal "Heil" gesagt hat. Dazu kommt auch, dass er sich selbst als Opfer stilisiert und das Gericht als Bühne für seine Insezenierungen missbraucht. Trotzdem finde ich, dass sein Strafmaß zu hoch ist.

Ich lese manchmal so Sachen wie "unsere Demokratie muß auch dies aushalten", "muß auch abwägige Meinungen aushalten etc."Schön, dass es zwar immer mal wieder betont, aber staatlicherseits stets anders gehandhabt wird.Zumindest gegenüber nationaler Seite.
Ansonsten läßt sich Staat & Justiz von so ziemlich jedem dahergelaufenen Kameltreiber und Antifantenpyromanen wie ein Tanzbär durch die Manege treiben--da ist der politische Wille sich wie ein billiger Masofreier mit Krokodilnippleclips zu verhalten ganz tief drinne im System.

Quo vadis
03.10.2009, 09:52
Interessant, welche Sympathien ihr für einen Ex-Terroristen habt, der heute noch - ohne nennenswerte Unterstützerschar - davon träumt, einen bewaffneten Volksaufstand zu starten.

Ach komm doch, würde Mahler noch die "richtigen", also die mit dem roten Stern verteidigen, wie es Ströbele und Schily, Trittin teilweise bis in die Jetztzeit noch tun, wärst du doch der größte Mahler Fan schlechthin.

ultimacanaria
03.10.2009, 09:55
Ach komm doch, würde Mahler noch die "richtigen", also die mit dem roten Stern verteidigen, wie es Ströbele und Schily, Trittin teilweise bis in die Jetztzeit noch tun, wärst du doch der größte Mahler Fan schlechthin.

Willkommen im Horst Mahler Club für ideologische Flexibilität e. V.

Gehirnnutzer
03.10.2009, 09:57
Horst Mahler sitzt wegen Holocaustleugnung 13 Jahre im Gefängnis.
Der Kindermörder von Leipzig kommt mit 9 jahren davon. Gerechte Justiz?

Wie ich schon in dem anderen Thread geschrieben habe, funktioniert dein Vergleich nicht.
Die 13 Jahre sind eine Summe von Einzelstrafen aus verschiedenen Verfahren und so was gibt es unabhängig von der Art der verurteilten Straftaten.
Zu dem ist Mahler nach Strafrecht verurteilt worden und nicht nach Jugendstrafrecht.

Die Behauptung das Kindesmord schwächer bestraft wird als Holocaustleugnung ist falsch.

Sprecher, du hast das Recht, Kritik am Holocaustparagraphen zu üben, jedoch nicht mit falschen Vergleichen.

Hier mal ein richtiger Vergleich auf der Basis des Jugenstrafrechts.

1. Kleine Info über das Strafmaß im Jugenstrafrecht


§ 18 Dauer der Jugendstrafe
(1) Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre. Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht.
(2) Die Jugendstrafe ist so zu bemessen, daß die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist.

2. Die Jugendstrafe ist aber das letzte Mittel das ein Jugenrichter verwendet, zuerst werden Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel verhängt.

3. Gerade im Falle des Verstoßes gegen § 130 wird bei Jugendlichen auf Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel gesetzt.
Sozialstunden in KZ-Gedenkstätten, Jugendcamp in Israel etc. Eine Jugendstrafe wird sehr sehr selten verhängt und übersteigt selten 1 Jahr.

4. Selbst im Falle von Mahler würde unter Juendstrafrecht keine Gesamtsumme an Einzelstrafen zusammenkommen die 5 Jahre Freiheitsentzug übersteigt, als due Maximalstrafe, die einzelnd nach Erwachsenenstrafrecht für die Verstoß nach § 130 StGB vorgesehen ist.

Commodus
03.10.2009, 10:00
War da bei Mahler nicht auch noch ein Verfahren wegen Beleidigung eines Journalisten namens Friedmann?

Wandelnde Scheisse kann man nicht beleidigen.

Quo vadis
03.10.2009, 10:02
Das sehe ich auch so. Im Prinzip ist das wie in einem Internetforum. Wer einmal mit Bierschaum vor dem Mund gegen andere Teilnehmer pöbelt, bekommt einen Tag Sperre zum Ausnüchtern. Wer das aber ständig tut, wird beim dritten oder vierten Mal infinit gesperrt.

Sehr witzig.Ich könnte dir eine Liste von notorischen, persönlichen Beleidigern aufzählen die der Meinung sind eine politische Meinung rechts oder links der politischen Ansichten eines Herrn Guttenberg, Polenz, Klaeden, Lammert, Seehofer und des Bundeshosenanzuges höchstpersönlich, berechtigen automatisch zum Griff in die unterste Schublade.Und die milden bis nicht-Sanktionen diesbezüglich bestätigen diese Leute.

ultimacanaria
03.10.2009, 10:02
Wandelnde Scheisse kann man nicht beleidigen.

Ach Scheiße. Irgendwie habt ihr ja alle ein bißchen recht, aber das rettet
Mahler gerade auch nicht.

ultimacanaria
03.10.2009, 10:06
Sehr witzig.Ich könnte dir eine Liste von notorischen, persönlichen Beleidigern aufzählen die der Meinung sind eine politische Meinung rechts oder links der politischen Ansichten eines Herrn Guttenberg, Polenz, Klaeden, Lammert, Seehofer und des Bundeshosenanzuges höchstpersönlich, berechtigen automatisch zum Griff in die unterste Schublade.Und die milden bis nicht-Sanktionen diesbezüglich bestätigen diese Leute.

Da geht die Analogie zum Internetforum noch weiter: Wer mehr Renommee hat, darf sich mehr erlauben. Ist auch scheiße, aber leider die Wahrheit.

Quo vadis
03.10.2009, 10:06
Willkommen im Horst Mahler Club für ideologische Flexibilität e. V.

Kannst du das bitte etwas näher erläutern?

TNT
03.10.2009, 10:11
Horst Mahler sitzt wegen Holocaustleugnung 13 Jahre im Gefängnis.
Der Kindermörder von Leipzig kommt mit 9 jahren davon. Gerechte Justiz?

Wie lange Mahler sitzt, sitzen muß interessiert mich wenig bis garnicht.
Das ein Kindermörder schon nach 9Jahren bzw. bei "guter Führung" nach 2/3 seiner Strafe wieder auf freien Fuß ist läßt mich an der deutsche Rechtsprechung zweifeln!

Quo vadis
03.10.2009, 10:13
Da geht die Analogie zum Internetforum noch weiter: Wer mehr Renommee hat, darf sich mehr erlauben. Ist auch scheiße, aber leider die Wahrheit.

Mit Renomee hat das nichts zu tun.Renommee hatten auch Krascher und Bulli u.v.a., aber eben "falsche Ansichten".Brutus hat auch extrem hohes Renommee aber ich habe große Befürchtungen die FL wird irgendwann vor dem Druck bestimmter Klientel einknicken.

ultimacanaria
03.10.2009, 10:15
Kannst du das bitte etwas näher erläutern?

Das war auf den vorangehenden Edit bezogen und auf die Flexibilität Mahlers, vom linken an den rechen Rand zu wechseln sowie auf Mitläufer auf beiden Seiten, die immer Hurra schreien, wenn nur die "richtige" Etikette dranklebt (vorsicht Ironie).

Agano
03.10.2009, 10:18
Wandelnde Scheisse kann man nicht beleidigen.ich mag solche ausdrucksweisen zwar nicht, aber wo du recht hast, hast du recht! richard

Klopperhorst
03.10.2009, 10:18
Jede Gesellschaft braucht ihre Tabuwörter. Bei den alten Germanen war es das romanische Ursprungswort für Bär, welcher daher Brauner (Bär) genannt wurde.

Heute ist das Tabuwort für Massenmord an Juden der Holocaust, aber im umgekehrten Sinne, nicht um diesen Mord abzuschwächen, sondern in als eine besondere Singualität der Menschheitsgeschichte darzustellen.

Daher ist auch die Leugnung des Völkermordes in Ruanda oder Armenien nicht strafbar, und es gibt kein Tabuwort für diese Normalitäten der Geschichte.

---

ultimacanaria
03.10.2009, 10:20
aber ich habe große Befürchtungen die FL wird irgendwann vor dem Druck bestimmter Klientel einknicken.

Ich glaube nicht, dass das geschehen wird.

Quo vadis
03.10.2009, 10:25
Das war auf den vorangehenden Edit bezogen und auf die Flexibilität Mahlers, vom linken an den rechen Rand zu wechseln sowie auf Mitläufer auf beiden Seiten, die immer Hurra schreien, wenn nur die "richtige" Etikette dranklebt (vorsicht Ironie).

Wenn sich jemand im staatlichen Meinungsgestrüpp des 130-er´s verheddert ist es völlig egal ob er rechts, links oder in der Mitte steht.Das gilt aktuell übrigens auch für einen Thilo Sarrazin.Solange über diesen Paragrafen völlig unsanktioniert und unbetroffen Gewalt und Tätlichkeiten gegen native Deutsche, Nationale, Christen usw. zelebriert werden kann, ist und bleibt er was er ist--ein reiner Gesinnungsparagraf, ein Instrument der political correctness.

ultimacanaria
03.10.2009, 10:32
Wenn sich jemand im staatlichen Meinungsgestrüpp des 130-er´s verheddert ist es völlig egal ob er rechts, links oder in der Mitte steht.Das gilt aktuell übrigens auch für einen Thilo Sarrazin.Solange über diesen Paragrafen völlig unsanktioniert und unbetroffen Gewalt und Tätlichkeiten gegen native Deutsche, Nationale, Christen usw. zelebriert werden kann, ist und bleibt er was er ist--ein reiner Gesinnungsparagraf, ein Instrument der political correctness.

Ich glaube nicht, dass der Paragraph vom Grundgedanken her so gewollt war, aber nach der heute vorherrschenden Rechtsmeinung wird er wohl so angewendet. Die Idee war irgendwann mal der Schutz des öffentlichen Friedens.

ultimacanaria
03.10.2009, 10:35
Horst Mahler hat angekündigt, die Rechtmäßigkeit des § 130 verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Ich glaube nicht, dass er damit durchkommt. Angreifbar ist nur die zur Zeit vorherrschende Interpretation und Anwendung.

Ausonius
03.10.2009, 10:36
Ach komm doch, würde Mahler noch die "richtigen", also die mit dem roten Stern verteidigen, wie es Ströbele und Schily, Trittin teilweise bis in die Jetztzeit noch tun, wärst du doch der größte Mahler Fan schlechthin.

Quatsch, ich war schon immer gegen die RAF und habe sie auch hier nie verteidigt. Ströbele hat sich später von dieser Zeit distanziert, Schily war trotz seiner Anwaltschaft nicht eng mit den Terroristen verbandelt und bekam von denen meines Wissens sein mandat entzogen. Erstaunlicher ist es, wie Rechtsextreme ganz salopp Mahlers Vergangenheit unterschlagen. Oder eigentlich nicht, die Affinität zur Gewalt ist in diesen Kreisen ja auch recht hoch.

bernhard44
03.10.2009, 10:46
Quatsch, ich war schon immer gegen die RAF und habe sie auch hier nie verteidigt. Ströbele hat sich später von dieser Zeit distanziert, Schily war trotz seiner Anwaltschaft nicht eng mit den Terroristen verbandelt und bekam von denen meines Wissens sein mandat entzogen. Erstaunlicher ist es, wie Rechtsextreme ganz salopp Mahlers Vergangenheit unterschlagen. Oder eigentlich nicht, die Affinität zur Gewalt ist in diesen Kreisen ja auch recht hoch.

vergallopierst du dich nicht etwas mit der Zuweisung der Gewaltanwendung?

http://ef-magazin.de/2009/09/22/1498-linke-gewalt-wie-lange-wird-noch-weggesehen

http://www.morgenpost.de/berlin/article1182683/Autonome-Gruppe-bedroht-Berliner-Staatsanwalt.html

http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/maenner-unter-sich/

Quo vadis
03.10.2009, 11:00
Ich glaube nicht, dass der Paragraph vom Grundgedanken her so gewollt war, aber nach der heute vorherrschenden Rechtsmeinung wird er wohl so angewendet. Die Idee war irgendwann mal der Schutz des öffentlichen Friedens.

Der öffentliche Frieden war bereits vorher durch diverse Gesetze aus StGB usw. flächig abgedeckt.Der Paragraf wird genauso angewendet wie er gedacht war--als Meinungskontrollinstrument, wobei die "richtige" Meinung die der political correctness ist und die "falsche" Meinung das davon abweichende.
Das Gleiche gilt für europäisch lancierte Sachen wie das "Antidiskriminierungsgesetz".

haihunter
03.10.2009, 11:04
Horst Mahler sitzt wegen Holocaustleugnung 13 Jahre im Gefängnis.
Der Kindermörder von Leipzig kommt mit 9 jahren davon. Gerechte Justiz?

Horst Mahler hockt zurecht im Knast und wird dort hoffentlich verschimmeln. Die 9 Jahre für den kndermörder dagegen sind tatsächlich skandlös! wie kann man so jemanden nur jemals wieder auf freien Fuss setzen wollen??? Wäre das meine Tochter, ich wüßte, was bei der Freilassung dieses Schweines zu tun wäre.

Ausonius
03.10.2009, 11:05
vergallopierst du dich nicht etwas mit der Zuweisung der Gewaltanwendung?

http://ef-magazin.de/2009/09/22/1498-linke-gewalt-wie-lange-wird-noch-weggesehen

http://www.morgenpost.de/berlin/article1182683/Autonome-Gruppe-bedroht-Berliner-Staatsanwalt.html

http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/maenner-unter-sich/

Nein, wieso?`Dass es linke Gewalttäter gibt, heißt ja nicht, dass es das nicht von Rechts auch gibt. Nur: Innerhalb der Linken wurde diese Debatte offen ausgetragen seit den 1970ern und es gibt viele Linke wie mich, die sich eindeutig von der Gewalt distanzieren.
Das ist in NPD und rechts davon eher nicht der Fall - zeigt sich ja schon daran, dass im Bundesvorstand der NPD auch Leute sitzen, die wegen Gewaltverbrechen z.T. mehrfach verurteilt worden sind.

Quo vadis
03.10.2009, 11:06
Quatsch, ich war schon immer gegen die RAF und habe sie auch hier nie verteidigt.

Deine Empörung bei der Entlassungswelle um Mohnhaupt, Vieth und Klar ist jedem hier noch lebhaft im Gedächtnis.:whateva:

Ausonius
03.10.2009, 11:09
Deine Empörung bei der Entlassungswelle um Mohnhaupt, Vieth und Klar ist jedem hier noch lebhaft im Gedächtnis.:whateva:

Ja, dann such dir doch die Beiträge raus, die ich damals geschrieben habe. Sinngemäß war ich nur für eine Haftverkürzung, wenn Mohnhaupt und Klar bei den vielen noch offenen und strittigen Fragen der Jahre 1975-1982 auspacken. Ich fand es auch in Ordnung, dass Klar sein Gnadengesuch nicht gewährt bekommen hat.

Bei nur noch vier einsitzenden RAF-Terroristen Stand ca. 2006 lässt sich auch schwer von einer Entlassungswelle sprechen. Inge Viett ist im übrigen schon seit Jahren wieder draußen.

Ausonius
03.10.2009, 11:11
Die 9 Jahre für den kndermörder dagegen sind tatsächlich skandlös! wie kann man so jemanden nur jemals wieder auf freien Fuss setzen wollen??? Wäre das meine Tochter, ich wüßte, was bei der Freilassung dieses Schweines zu tun wäre.

Na ja - nach Absitzen der Haftstrafe kommt der Mann sicherlich in Sicherheitsverwahrung.

Quo vadis
03.10.2009, 11:12
Nein, wieso?`Dass es linke Gewalttäter gibt, heißt ja nicht, dass es das nicht von Rechts auch gibt. Nur: Innerhalb der Linken wurde diese Debatte offen ausgetragen seit den 1970ern und es gibt viele Linke wie mich, die sich eindeutig von der Gewalt distanzieren.
Das ist in NPD und rechts davon eher nicht der Fall - zeigt sich ja schon daran, dass im Bundesvorstand der NPD auch Leute sitzen, die wegen Gewaltverbrechen z.T. mehrfach verurteilt worden sind.

Die Sprache auf der Straße durch Links ist eine ganz andere, sie wurde nach 2000 übrigens immer exzessiver und extremer und die Justiz hat nicht drauf reagiert.Reagiert hat sie auf Selbstverteidigung in Mügeln und gegen z.b. gegen ein mutmaßlich geplantes Sprengstoffattentat auf eine Synagoge in München, wo nix passiert ist und der "Attentäter" fast 2 Jahrzehnte Haft bekommen hat.

Ostpreußin
03.10.2009, 11:43
Ja.

Müßten dann Kindermörder nicht härter bestraft werden, schließlich ist der Bestand ja mehr gefährdet wenn es keine Nachwuchsgeneration mehr gäbe, weil diese gemeuchelt wird. :D


Solange es sich nur um deutsche Kinder handelt, nicht. Denn an folgenden DEUTSCHEN Generationen hat der Staat scheinbar kein Interesse.

Ostpreußin
03.10.2009, 11:50
Na ja - nach Absitzen der Haftstrafe kommt der Mann sicherlich in Sicherheitsverwahrung.



Sicher! :))

Ajax
03.10.2009, 12:55
Jede Gesellschaft braucht ihre Tabuwörter. Bei den alten Germanen war es das romanische Ursprungswort für Bär, welcher daher Brauner (Bär) genannt wurde.



Das lateinische Wort für Bär ist ursus. Das kann also nicht stimmen. Es würde mich auch sehr wundern, wenn die Germanen kein eigenes Wort für Bär, ein immerhin in den Wäldern Germaniens beheimatetes Tier, gehabt hätten. In Berserker steckt es ja mit drin.

Sprecher
03.10.2009, 13:00
Die kriminelle BRD-Justiz hat etwas gemacht, was es, wenn überhaupt, vielleicht bei Adolf Hitler und Josef Freisler gegeben hat:

Sie hat Horst Mahler für ein und dasselbe Delikt, Holocaust-Leugnung, mehrfach verurteilt. So in etwa: Zweieinhalb mal fünf Jahre für Volksverhetzung macht über'n Daumen 12,5 Jahre Bau.

Da besonders Tolle an der HC-Gesetzgebung ist daß eine Verteidigung praktisch nicht möglich ist. Verteidigende Anwälte die Beweisanträge stellen riskieren nämlich selbst in den Knast zu wandern. Praktisch, oder?

Sprecher
03.10.2009, 13:01
Interessant, welche Sympathien ihr für einen Ex-Terroristen habt, der heute noch - ohne nennenswerte Unterstützerschar - davon träumt, einen bewaffneten Volksaufstand zu starten.

Ich habe keine Sympathien für Mahler bloß weil ich seine Einkerkerung für Unrecht halte.

Ausonius
03.10.2009, 13:01
Die Sprache auf der Straße durch Links ist eine ganz andere, sie wurde nach 2000 übrigens immer exzessiver und extremer und die Justiz hat nicht drauf reagiert.Reagiert hat sie auf Selbstverteidigung in Mügeln und gegen z.b. gegen ein mutmaßlich geplantes Sprengstoffattentat auf eine Synagoge in München, wo nix passiert ist und der "Attentäter" fast 2 Jahrzehnte Haft bekommen hat.

Mir ist natürlich klar, dass es dir lieber gewesen wäre, der Sprengstoff wäre hochgegangen.

Demos etc. waren meines Erachtens in den 1980er Jahren wesentlich heftiger.

Sprecher
03.10.2009, 13:04
Erstaunlicher ist es, wie Rechtsextreme ganz salopp Mahlers Vergangenheit unterschlagen. Oder eigentlich nicht, die Affinität zur Gewalt ist in diesen Kreisen ja auch recht hoch.

Viel erstaunlicher finde ich daß Mahler als RAF-Terrorist nie zu einer annähernd so hohen Haftstrafe verurteilt wurde wie jetzt für seine Meinungsverbrechen.

Ostpreußin
03.10.2009, 13:08
Viel erstaunlicher finde ich daß Mahler als RAF-Terrorist nie zu einer annähernd so hohen Haftstrafe verurteilt wurde wie jetzt für seine Meinungsverbrechen.


Was lernen wir daraus?

Lieber die Klappe halten und gleich Brandsätze werfen!

Ausonius
03.10.2009, 13:10
Viel erstaunlicher finde ich daß Mahler als RAF-Terrorist nie zu einer annähernd so hohen Haftstrafe verurteilt wurde wie jetzt für seine Meinungsverbrechen.

??? Der hat damals 14 Jahre bekommen. Im Vergleich zu anderen RAF-Terroristen ist dabei noch zu berücksichtigen, dass er relativ bald ausgepackt hat. Sonst wäre es sicherlich mehr gewesen.

Quo vadis
03.10.2009, 13:16
Mir ist natürlich klar, dass es dir lieber gewesen wäre, der Sprengstoff wäre hochgegangen.


Mir wäre es lieber gewesen du hättest dir deinen Restverstand nicht weggekifft.Ich habe auf diesen Fall lediglich im Zusammenhang mit deiner Aussage angespielt Linke wären heutzutage die reinsten Waldorfschüler.Ich habe deine Aussage ad absurdum geführt und sogar auf einen stetigen Gewaltanstieg dieser Seite seit 2000 hingewiesen und dass die Justiz diesbezüglich wegschaut bzw. sich blind stellt, anders eben als bei dem mutmaßlichen Sprengstofffall in München.

Also beim nächsten mal wenn du mir Billigung einer (mutmaßlichen) Straftat unterstellen willst, leg vorher die Tüte oder Schishapfeiffe beiseite, OK?

Reginald
03.10.2009, 13:17
Natürlich weswegen sonst? Lüg dir nur weiter in die Tasche, BRDling.
Hier die Urteile gegen Mahler:

"Der Rechtsextremist und frühere NPD-Anwalt Horst Mahler ist vom Landgericht München am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht folgte mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Mahler hatte im November 2007 Selbstanzeige erstattet wegen der Verbreitung des vom Verfassungsschutz verbotenen Buches des Holocaust-Leugners Germar Rudolf "Vorlesungen über den Holocaust".

In dem Buch wird unter anderem der systematische Massenmord an Juden während der NS-Herrschaft in Deutschland geleugnet. Darüber hinaus verteilte Mahler laut Staatsanwaltschaft CD-ROMs mit einer Rede, in der er selbst den Holocaust als die "folgenreichste Lüge der Weltgeschichte" bezeichnet"

http://www.sueddeutsche.de/politik/970/459610/text/

"Der Rechtsextremist Horst Mahler ist am Mittwoch vom Landgericht Potsdam wegen Volksverhetzung in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Laut Anklage hatte der 73-jährige frühere NPD-Anwalt zwischen September 2001 und Oktober 2004 in mehreren Schriften den Holocaust geleugnet."


http://www.tagesspiegel.de/berlin/Horst-Mahler;art270,2749371

na was isset nu?13, 9, 6 oder 5 1/2 Jahre?

Ostpreußin
03.10.2009, 13:20
Mir wäre es lieber gewesen du hättest dir deinen Restverstand nicht weggekifft.Ich habe auf diesen Fall lediglich im Zusammenhang mit deiner Aussage angespielt Linke wären heutzutage die reinsten Waldorfschüler.Ich habe deine Aussage ad absurdum geführt und sogar auf einen stetigen Gewaltanstieg dieser Seite seit 2000 hingewiesen und dass die Justiz diesbezüglich wegschaut bzw. sich blind stellt, anders eben als bei dem mutmaßlichen Sprengstofffall in München.

Also beim nächsten mal wenn du mir Billigung einer (mutmaßlichen) Straftat unterstellen willst, leg vorher die Tüte oder Schishapfeiffe beiseite, OK?


Leider kann ich dir nicht noch einen Grünen geben!


:lol: :klatsch: :rofl:

Reginald
03.10.2009, 13:23
Wandelnde Scheisse kann man nicht beleidigen.


Beifall.

D-Moll
03.10.2009, 13:23
Was lernen wir daraus?

Lieber die Klappe halten und gleich Brandsätze werfen!

Eine Revolution wird es leider hier nie geben, wie das Wahlergebnis bestätigt.

Widerständler können also nur noch wie die IRA oder RAF vergleichbar in den Untergrund gehen und dann auf Leben und Tod agieren, wo Meinungs Delikte schlimmer als Morde bestraft werden.

So sieht es inzwischen im Diktaturstaat Absurstistan und auch meist vielen anderen westlichen EU Staaten aus.

umananda
03.10.2009, 13:26
Es ist ein völlig normaler juristischer Vorgang. Er ist wegen Volksverhetzung zu sechs Jahren verurteilt worden. Das ist in jedem Staat ein eklatanter Rechtsbruch und wird dementsprechend geahndet. Mehr ist nicht passiert ... und außerdem hat dieser Suppenkasperl genau das bekommen, worum der gebettelt hat. Wer interessiert sich schon dafür, ob ein starrsinniger Greis endlich sein kümmerliches Dasein als "Märtyrer" für ein paar Figuren, die für das ewig Gestrige stehen, krönen darf. :shrug:

Gedanken- und Kinderschänder sollte man weg sperren ...

Servus umananda

Ostpreußin
03.10.2009, 13:31
Eine Revolution wird es leider hier nie geben, wie das Wahlergebnis bestätigt.

Widerständler können also nur noch wie die IRA oder RAF vergleichbar in den Untergrund gehen und dann auf Leben und Tod agieren, wo Meinaungsdelikte schlimmer als Morde bestraft werden.

So sieht es inzwischen im Diktaturstaat Absurstistan und auch meist vielen anderen westlichen EU Staaten aus.


Ich denke, das Wahlergebnis bestätigt nur, daß die Vorstellung, wir hätten eine Wahl, eine Illusion ist!

Ostpreußin
03.10.2009, 13:33
Es ist ein völlig normaler juristischer Vorgag. Er ist wegen Volksverhetzung zu sechs Jahren verurteilt worden. Das ist in jedem Staat ein eklatanter Rechtsbruch und wird dementsprechend geahndet. Mehr ist nicht passiert ... und außerdem hat dieser Suppenkasperl genau das bekommen, worum der gebettelt hat. Wer interessiert sich schon dafür, ob ein starrsinniger Greis endlich sein kümmerliches Dasein als "Märtyrer" für ein paar Figuren, die für das ewig Gestrige stehen, krönen darf. :shrug:

Gedanken- und Kinderschänder sollte man weg sperren ...

Servus umananda



Ja, diese Person fehlte noch in diesem Strang...

umananda
03.10.2009, 13:34
Eine Revolution wird es leider hier nie geben, wie das Wahlergebnis bestätigt.

Widerständler können also nur noch wie die IRA oder RAF vergleichbar in den Untergrund gehen und dann auf Leben und Tod agieren, wo Meinungs Delikte schlimmer als Morde bestraft werden.

So sieht es inzwischen im Diktaturstaat Absurstistan und auch meist vielen anderen westlichen EU Staaten aus.

Sollte das nun ein öffentlicher Aufruf zur Gewalt darstellen?

Servus umananda

Ostpreußin
03.10.2009, 13:36
Sollte das nun ein öffentlicher Aufruf zur Gewalt darstellen?

Servus umananda




Das hättest Du wohl gerne!

Meines Erachtens fallen Deine Beiträge unter die Rubrik Volksverhetzung!

Klopperhorst
03.10.2009, 13:40
Das lateinische Wort für Bär ist ursus. ...

Eben, ein Tabuwort, wie der Völkermord an Juden. Daher Holocaust, weil man sich nicht die Zunge dreckig machen will, klingt besser.

Wenn man aber leugnen würde, dass Juden abgeschlachtet wurden, wie alle anderen Völker auch, dann könnte es nicht strafbar sein. Weil strafbar kann nur etwas sein, was nicht offensichtlich als Unsinn erkannt wird, sondern eine Gefahr für irgendetwas darstellt.

Die Gefahr ist die Demontage des Tabuwortes und des damit verbundenen Mythos.

---

carpe diem
03.10.2009, 14:10
Die 9 Jahre für den Kindermörder sind zu wenig!

Lebenslang und am Tattag immer verschärfte Haft.
Das Kind hatte ihm nichts getan, es konnte sich nicht wehren.
Es war hilflos ausgeliefert.
Da kommen doch einige Delikte zusammen.
Man kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.

Falls dieses Urteil hält, muß man sich die Frage stellen, von wem Gerichte und Staatsanwälte in Deutschland unterwandert sind.
Möglicherweise erpresst werden.?

Cash!
03.10.2009, 14:26
Lebenslang und am Tattag immer verschärfte Haft.
Das Kind hatte ihm nichts getan, es konnte sich nicht wehren.
Es war hilflos ausgeliefert.
Da kommen doch einige Delikte zusammen.
Man kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.

Falls dieses Urteil hält, muß ,am sich die Frage stellen, von wem Gerichte und Staatsanwälte in Deutschland unterwandert sind.
Möglicherweise erpresst werden.?

Er wurde nach Jugtendstrafrecht verurteielt. Da sind 10 Jahre die absolute Höchststrafe, mehr geht da nicht.

Wenn er nun 9 1/2 Jahre bekommt ist das fast die Höchtsstrafe!

Alion
03.10.2009, 14:30
Horst Mahler sitzt wegen Holocaustleugnung 13 Jahre im Gefängnis.
Der Kindermörder von Leipzig kommt mit 9 jahren davon. Gerechte Justiz?

Nein, Absurdistan!

Sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter sollten wegen Beihilfe verurteilt werden, wenn das Schwein rückfällig wird und das wird er, wenn er in spätestens sechs Jahren wieder draußen ist.

Schade das die Anstrengungen der vielen Polizisten hier wieder so mit Füssen getreten werden, die erhebliche Anstrengungen in Kauf nahmen, um das Schwein zu erwischen. Der Leiter der Ermittlungskommision hatte sogar seine Pensionierung verschieben lassen weil er den Typ unbedingt kriegen wollte. Guter Mann!


Alion

Stinkstiefel
03.10.2009, 14:39
[...]Mahler hat sich geistig kaum von den RAF-Zeiten entfernt[...]

Das sagt nun ausgerechnet ein Ströbele-Jubler.

(Dazu muß ich sagen, daß ich alles andere als ein Mahler-Sympathisant bin...)

Gehirnnutzer
03.10.2009, 15:10
Nein, Absurdistan!

Sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter sollten wegen Beihilfe verurteilt werden, wenn das Schwein rückfällig wird und das wird er, wenn er in spätestens sechs Jahren wieder draußen ist.

Schade das die Anstrengungen der vielen Polizisten hier wieder so mit Füssen getreten werden, die erhebliche Anstrengungen in Kauf nahmen, um das Schwein zu erwischen. Der Leiter der Ermittlungskommision hatte sogar seine Pensionierung verschieben lassen weil er den Typ unbedingt kriegen wollte. Guter Mann!

Alion

Du bist selten dämlich, denn du übst Kritik ohne nachzudenken.
Wie ich und Cash aufgeführt haben, ist der Typ nach Jugenstrafrecht verurteilt worden und die maximale Strafe, die dort verhängt werden kann ist 10 Jahre.

Und wenn du dich wirklich mal informieren würdest, ist allein schon dadurch das der Richter die Schwere der Schuld betonte und das auftreten des Täters schon fast zu 100% sicher, das nachträglich Sicherheitsverwahrung angeordnet wird.

So und nun merk dir folgendes

1. Kein Richter kann eine höhere Strafe anordnen als die vom Gesetz vorgesehene Höchststrafe.

2. Sicherheitsverwahrung ist keine Strafe sondern eine Maßregel zur Sicherung der Allgemeintheit.

3. Vergleich von Haftzeiten sollte man dann machen, wenn die Haftzeiten in beiden Fällen aus einem Strafverfahren und einer Straftat stammen und zu dem nach gleichen Strafrecht verurteilt wurde.

Der Vergleich mit Horst Mahler hinkt, das die 13 Jahre Haft die Summe von Strafen aus verschiedenen Verfahren sind und zu dem Erwachsenenstrafrecht ist.

Mariko
03.10.2009, 15:22
Also, ich pladiere ja auch dafür, nicht quasi regelmäßig und automatisch 18-21jährige noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Das wird manchmal ungerechtfertigt getan (vor allem, wie man den Eindruck hat, bei zigfach vorbestraften Gewaltkriminellen mit Migrationshintergrund). Es sollte wirklich in jedem Einzelfall genau abgewogen werden, welches Strafrecht zum Einsatz kommt.

Aber in diesem Fall kann man sich da wohl kaum beschweren. Bei diesem Täter ist die Unreife und psychische Reifeverzögerung so offensichtlich wie nur selten. Dieser Fall ist ein Paradebeispiel für die Anwendung vopn Jugendstrafrecht in der Gruppe von 18-21.

Sprecher
03.10.2009, 15:28
Er wurde nach Jugtendstrafrecht verurteielt. Da sind 10 Jahre die absolute Höchststrafe, mehr geht da nicht.

Wenn er nun 9 1/2 Jahre bekommt ist das fast die Höchtsstrafe!

Da er 18 war hätte man ihn aber nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen können.

Sprecher
03.10.2009, 15:29
na was isset nu?13, 9, 6 oder 5 1/2 Jahre?

In Summe sind es 13 Jahre. Hättest du auch leicht rausfinden können wenn du richtig gelesen hättest.

D-Moll
03.10.2009, 15:36
Sollte das nun ein öffentlicher Aufruf zur Gewalt darstellen?

Servus umananda

Nein, das wäre verboten.

Nur eine Schlußfolgerungsfestellung.

Und der Kindermörder verdient gerechterweise die Todesstrafe , während Mahler Freispruch verdiente.

harlekina
03.10.2009, 16:10
Also, ich pladiere ja auch dafür, nicht quasi regelmäßig und automatisch 18-21jährige noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Das wird manchmal ungerechtfertigt getan (vor allem, wie man den Eindruck hat, bei zigfach vorbestraften Gewaltkriminellen mit Migrationshintergrund). Es sollte wirklich in jedem Einzelfall genau abgewogen werden, welches Strafrecht zum Einsatz kommt.

Aber in diesem Fall kann man sich da wohl kaum beschweren. Bei diesem Täter ist die Unreife und psychische Reifeverzögerung so offensichtlich wie nur selten. Dieser Fall ist ein Paradebeispiel für die Anwendung vopn Jugendstrafrecht in der Gruppe von 18-21.

Das ist aber trotz allem für die Eltern, die komplett aus der Bahn geworfen wurden und immer noch nicht ihre Ruhe gefunden haben, ein schwacher Trost.

Lichtblau
03.10.2009, 16:11
Horst Mahler sitzt wegen Holocaustleugnung 13 Jahre im Gefängnis.


Die Rechten beim Realität zurechtbiegen.

Der Österreicher
03.10.2009, 16:34
Horst Mahler sitzt wegen Holocaustleugnung 13 Jahre im Gefängnis.
Der Kindermörder von Leipzig kommt mit 9 jahren davon. Gerechte Justiz?

Nein. Mahler beweist nur das er dumm ist. Dummheit sollte nicht bestraft werden. Auch wenn sie so himmelschreind widerwertig ist wie die Nazidummheit. Kindermörder gehören in die Todeszelle oder in lebenslang in ein 4m² Zimmer gesperrt.

ultimacanaria
03.10.2009, 16:57
Nein. Mahler beweist nur das er dumm ist. Dummheit sollte nicht bestraft werden. Auch wenn sie so himmelschreind widerwertig ist wie die Nazidummheit. Kindermörder gehören in die Todeszelle oder in lebenslang in ein 4m² Zimmer gesperrt.

Wer als Kinderschänder im Knast sitzt, wagt sich kaum aus seiner Zelle. Wenn die Wachen nicht genau aufpassen, dann sorgen die schweren Jungs schon für Gerechtigkeit, wenn du verstehst, was ich meine.

Gehirnnutzer
03.10.2009, 16:59
Da er 18 war hätte man ihn aber nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen können.

§ 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.
(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.

Quelle (http://bundesrecht.juris.de/jgg/__1.html)

klartext
03.10.2009, 17:18
In Summe sind es 13 Jahre. Hättest du auch leicht rausfinden können wenn du richtig gelesen hättest.

Mahler ist sein Leben lang ein notorischer Rechtsbrecher gewesen. Unbelehrbare werden letztlich als Rückfalltäter härter bestraft.
Der Mann sitzt dort richtig, wegen Starrsinn und Dummheit.

Gehirnnutzer
03.10.2009, 17:21
Also, ich pladiere ja auch dafür, nicht quasi regelmäßig und automatisch 18-21jährige noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Das wird manchmal ungerechtfertigt getan (vor allem, wie man den Eindruck hat, bei zigfach vorbestraften Gewaltkriminellen mit Migrationshintergrund). Es sollte wirklich in jedem Einzelfall genau abgewogen werden, welches Strafrecht zum Einsatz kommt.

Aber in diesem Fall kann man sich da wohl kaum beschweren. Bei diesem Täter ist die Unreife und psychische Reifeverzögerung so offensichtlich wie nur selten. Dieser Fall ist ein Paradebeispiel für die Anwendung vopn Jugendstrafrecht in der Gruppe von 18-21.

Mariko, die Diskussion hier hat nur einen Fehler, das ist der Vergleich der Haftstrafe von Horst Mahler, die eine Summe aus meheren Vergehen und meheren Verfahren nach Erwachsenstrafrecht ist, mit dem Urteil über Michelles-Mörder und der einzelnen
Strafe aus einem einzelnen Verfahren nach Jugendstrafrecht.

Es ist durchaus berechtigt über den § 130 StGB zu diskutieren, es ist auch berechtigt über das Strafmaß in dem Michelle-Prozeß zu diskutieren. Jedoch das eine für die Argumentation zum anderen zu benutzen ist eine Beleidigung der Opfer.

Natürlich ist auf erste Sicht auch das Urteil über 9 einhalb Jahre eine Beleidigung für das Opfer, jedoch muss hier nich Kritik am Richter geübt werden, sondern am System. Ein wenig Ausgleich schafft der Umstand, das die nachträgliche Anordnung von Sicherheitsverwahrung so gut wie sicher in diesem Fall ist.

Zum Thema Jugendrecht ist zu sagen hier sind Änderungen notwendig. Wer zivilrechtlich als Erwachsen gilt, muss auch strafrechtlich als solcher gelten.
Auch über eine Anwendung von Erwachsenenstrafrecht ab dem 16. Lebensjahr in bestimmten Fällen sollte nachgedacht werden.
Es ist ein grundsätzliches Problem des gesamten deutschen Strafrechtes, das man mit der Ausgangsprämisse vorgeht, man könnte jeden resozialisieren.

Der Österreicher
03.10.2009, 17:42
Wer als Kinderschänder im Knast sitzt, wagt sich kaum aus seiner Zelle. Wenn die Wachen nicht genau aufpassen, dann sorgen die schweren Jungs schon für Gerechtigkeit, wenn du verstehst, was ich meine.

Ein Freund erzählte mir mal, als er im Knast saß, haben sie einem Kinderschänder einen Besen in den Arsch geschoben. :]

Fiel
03.10.2009, 18:59
Mahler ist sein Leben lang ein notorischer Rechtsbrecher gewesen. Unbelehrbare werden letztlich als Rückfalltäter härter bestraft.
Der Mann sitzt dort richtig, wegen Starrsinn und Dummheit.

Wenn er danach ginge, dann müßtest du in der Nachbarzelle sitzen und das nicht nur 13 Jahre lang.

Warschau
03.10.2009, 19:44
Was lernen wir daraus?

Lieber die Klappe halten und gleich Brandsätze werfen!

…du traust dich aber was, gelle:D

Ostpreußin
03.10.2009, 19:51
…du traust dich aber was, gelle:D


Das war eine Schlußfolgerung. :vogel:

Mariko
03.10.2009, 20:20
Es ist ein grundsätzliches Problem des gesamten deutschen Strafrechtes, das man mit der Ausgangsprämisse vorgeht, man könnte jeden resozialisieren.



Naja, man kann sicher nicht jeden resozialisieren (diese Ansicht vertritt auch niemand), aber eben doch einen Großteil. Es ist gesellschaftlich eindeutig der bessere Ansatz, Täter von vornherein auf eine (mögliche) Perspektive nach ihrer Haft zu vorbereiten, als sie einfach nur einzusperren und zu "verwahren"...

Aldebaran
03.10.2009, 21:20
Die Höchststrafe für Holocaustleugnung sind 5 Jahre. Horst Mahler kann mithin also nicht 12 Jahre bekommen haben.

Für eine Holocaustleugnung.

Aldebaran
03.10.2009, 21:22
Die kriminelle BRD-Justiz hat etwas gemacht, was es, wenn überhaupt, vielleicht bei Adolf Hitler und Josef Freisler gegeben hat:

Sie hat Horst Mahler für ein und dasselbe Delikt, Holocaust-Leugnung, mehrfach verurteilt. So in etwa: Zweieinhalb mal fünf Jahre für Volksverhetzung macht über'n Daumen 12,5 Jahre Bau.


Ganz absurd ist das nicht. Ein Exhibitionist wird ja auch nicht einmal für seine Neigung, sondren ggf. mehrmals für seine Taten bestraft.

Trotzdem hinterlässt das einen schlechten Geschmack und natürlich gehört der 130-er gestrichen.

Gehirnnutzer
03.10.2009, 22:36
Naja, man kann sicher nicht jeden resozialisieren (diese Ansicht vertritt auch niemand), aber eben doch einen Großteil. Es ist gesellschaftlich eindeutig der bessere Ansatz, Täter von vornherein auf eine (mögliche) Perspektive nach ihrer Haft zu vorbereiten, als sie einfach nur einzusperren und zu "verwahren"...

Jetzt missverstehst du etwas Mariko.

Die Sicherheitsverwahrung hat nichts mit Strafe zu tun, sie ist eine Maßregel zur Sicherung der Allgemeinheit.
Meine Aussage zum Jugendrecht betraf das Jugendrecht im allgemeinen und nicht in diesem spezifischen Fall.

Für die Sicherheitsverwahrung selber spielt der Unterschied zwischen Jugenstrafrecht und allgemeinen Strafrecht keine Rolle, außer das der Richter in einem normalen Strafverfahren auch die Anordnung und die Anordnung unter Vorbehalt im Urteil verwenden könnte.

Die Anordnung der Sicherheitsverwahrung erfolgt auch bei lebenslangen Haftstrafen.

Reginald
03.10.2009, 23:33
In Summe sind es 13 Jahre. Hättest du auch leicht rausfinden können wenn du richtig gelesen hättest.

nee, es wurden verschiedene Jahre von verschiedenen Schreiblingen hier angefuehrt.
Ergo es war unklar viele Jahre es waren zu denen er verknackert wurde.

umananda
03.10.2009, 23:38
Nein, das wäre verboten.

Nur eine Schlußfolgerungsfestellung.

Und der Kindermörder verdient gerechterweise die Todesstrafe , während Mahler Freispruch verdiente.

Und wenn es nicht verboten wäre, dann würdest du einen derartigen Aufruf zur Gewalt wohl offen formulieren? Verstehe ich dich also richtig, dass du im Prinzip "Gewalt" als legitimes Instrument innerhalb einer Demokratie betrachtest?

Ich frage deshalb, weil diese Aussage zu einem Kasperl wie Mahler gefallen ist, der ja bekanntlich die Gewalt innerhalb einer Demokratie als legitimes Instrument zu RAF-Zeiten offen vertrat.

Servus umananda

ErhardWittek
04.10.2009, 00:46
Ein Freund erzählte mir mal, als er im Knast saß, haben sie einem Kinderschänder einen Besen in den Arsch geschoben. :]
Das finde ich ganz in Ordnung.

Das Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn" gefällt mir überhaupt außerordentlich gut. Wir sollten es wieder zur absoluten Leitlinie unseres Rechtssystems erheben.

Die gutmenschlichen Urteile zuungunsten der Opfer haben es nicht im mindesten vermocht, die Täter auf "den rechten Weg" zurückzuführen. Die Klügeren unter uns wußten das schon immer. Jetzt wird es endlich Zeit, die gute, unparteiische Guillotine sprechen zu lassen. Warum sollen die braven und grundehrlichen Steuerzahler auch noch lebenslang für diesen stinkenden Dreck aufkommen, die sich nach ihrer Entlassung sofort das nächste Kind abgreifen, weil sie ohnehin nichts anderes im hohlen Schädel haben? Da ist es doch besser, der Delinquent wird gleich nach einem ordentlichen Gerichtsurteil sauber hingerichtet.

Ausonius
04.10.2009, 01:01
Das finde ich ganz in Ordnung.

Das Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn" gefällt mir überhaupt außerordentlich gut. Wir sollten es wieder zur absoluten Leitlinie unseres Rechtssystems erheben.


Und dann mit Volldampf zurück ins Hochmittelalter, super! Mit diesem Rechtsverständnis dürfte dir eigentlich auch die Scharia zusagen...

Alion
04.10.2009, 03:07
Du bist selten dämlich, denn du übst Kritik ohne nachzudenken.
Wie ich und Cash aufgeführt haben, ist der Typ nach Jugenstrafrecht verurteilt worden und die maximale Strafe, die dort verhängt werden kann ist 10 Jahre.

Und wenn du dich wirklich mal informieren würdest, ist allein schon dadurch das der Richter die Schwere der Schuld betonte und das auftreten des Täters schon fast zu 100% sicher, das nachträglich Sicherheitsverwahrung angeordnet wird.

So und nun merk dir folgendes

1. Kein Richter kann eine höhere Strafe anordnen als die vom Gesetz vorgesehene Höchststrafe.

2. Sicherheitsverwahrung ist keine Strafe sondern eine Maßregel zur Sicherung der Allgemeintheit.

3. Vergleich von Haftzeiten sollte man dann machen, wenn die Haftzeiten in beiden Fällen aus einem Strafverfahren und einer Straftat stammen und zu dem nach gleichen Strafrecht verurteilt wurde.

Der Vergleich mit Horst Mahler hinkt, das die 13 Jahre Haft die Summe von Strafen aus verschiedenen Verfahren sind und zu dem Erwachsenenstrafrecht ist.

Das Problem ist:
1. Jeder Depp wir heute nach Jugendstrafrecht verurteilt.
2. Wozu dient das Erwachsenenstrafrecht wenn die Gruppe mit den meisten Straftaten sowieso nie damit in Kontakt kommt, nämlich junge erwachsene.
3. Ich weiß was Sicherheitsverwahrung ist, aber sie wurde in diesem Fall nicht verhängt.
4. Es sollte sich ein roter Faden durch die Gesetzgebung ziehen der dafür sorgt, dass die Bevölkerung die Anwendung des Rechts als Gerecht empfindet.
5. es kann nicht sein, dass man für in meinen Augen minderschwere Delikte wie die Leugnung des Holocaust länger in den Knast geht als für Mord.
6. Die Höchststrafen für Mord sind in beiden Fällen zu niedrig nach Erwachsenenrecht und Jugendstrafrecht.
7. Entweder ist er geistig zurückgeblieben, dann ist er in eine Klapsae zu verbringen und sicher zu verwahren, oder man locht ihn ein. Dann aber bitte richtig. Hier hat es noch nicht einmal zur vollen Jugend-Höchststrafe gereicht.
Ja für mich zählt da jeder Tag und ein halbes Jahr mehr wäre das mindeste gewesen. Wer so tötet wie dieser Schwachkopf macht das eh wieder, also hätte ich mir die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht und anschließende Sicherheitsverwahrung gewünscht.
7. Arbeite mal an Deinem asozialen Tonfall. Man muß ja nicht gleich erkennen welcher sozialen Schicht Du entstammst.

Alion

schastar
04.10.2009, 05:04
Holocaust,was war das nochmal?

Das war auch ein Völkermord, zwar nicht der erste oder der letzte, auch nicht der größte, aber der mit den höchsten Entschädigungsleistungen die auch noch heute fließen. Ohne ihn müssten sich eine Menge Menschen ihr Geld mit richtiger Arbeit verdienen und hätten keine Lebensaufgabe.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Rocko
04.10.2009, 08:06
Es ist doch sowieso blanker Hohn!
Wenn ich jetzt auf die Straße gehe und sage Stalins Todeslager hat es nie gegeben werde ich nicht mal angeklagt!

Gehirnnutzer
04.10.2009, 09:47
Das Problem ist:
1. Jeder Depp wir heute nach Jugendstrafrecht verurteilt.
2. Wozu dient das Erwachsenenstrafrecht wenn die Gruppe mit den meisten Straftaten sowieso nie damit in Kontakt kommt, nämlich junge erwachsene.
3. Ich weiß was Sicherheitsverwahrung ist, aber sie wurde in diesem Fall nicht verhängt.
4. Es sollte sich ein roter Faden durch die Gesetzgebung ziehen der dafür sorgt, dass die Bevölkerung die Anwendung des Rechts als Gerecht empfindet.
5. es kann nicht sein, dass man für in meinen Augen minderschwere Delikte wie die Leugnung des Holocaust länger in den Knast geht als für Mord.
6. Die Höchststrafen für Mord sind in beiden Fällen zu niedrig nach Erwachsenenrecht und Jugendstrafrecht.
7. Entweder ist er geistig zurückgeblieben, dann ist er in eine Klapsae zu verbringen und sicher zu verwahren, oder man locht ihn ein. Dann aber bitte richtig. Hier hat es noch nicht einmal zur vollen Jugend-Höchststrafe gereicht.
Ja für mich zählt da jeder Tag und ein halbes Jahr mehr wäre das mindeste gewesen. Wer so tötet wie dieser Schwachkopf macht das eh wieder, also hätte ich mir die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht und anschließende Sicherheitsverwahrung gewünscht.
7. Arbeite mal an Deinem asozialen Tonfall. Man muß ja nicht gleich erkennen welcher sozialen Schicht Du entstammst.

Alion

1, 2. Das es Änderungen für die Anwendung des Jugenstrafrechts geben muss, habe ich hier im Forum öfters angedeutet. zivilrechtlich Erwachsener = strafrechtlich Erwachsener.

3. Du scheinst eben nicht zu wissen was Sicherheitverwahrung ist, sonst wüsstest du das es in diesem Fall nicht möglich ist die Sicherheitsverwahrung im Urteil anzuordnen, sondern nur die nachträgliche Anordnung der Sicherheitsverwahrung.

4. Es ist nicht die Anwendung des Rechts im gesamten, sondern der Umstand das die Strafbemessung innerhalb eines Verfahrens für den Bürger kaum nachvollziehbar ist. Ich sagte schon in anderen Threads, das hier eine bessere Aufklärung und die Einbeziehung des Bürgers bei der Strafbemessung notwendig ist.

5. Mein lieber Alion, der in diesem Thread aufgeführte Vergleich mit Horst Mahler ist unzulässig und eine Verhöhnung von Michelle.
Die 13 Jahre von Mahler sind keine Einzelstrafe, sondern die Summe von Strafen aus verschiedenen Verfahren.
Es wurde eben nicht wie behauptet ein Delikt härter bestraft als Mord, denn solche Summen, können bei Dieben, Betrügern etc. auch zustandekommen bei Verurteilungen in meheren Verfahren.
Ich spreche euch nicht das Recht ab, Kritik am § 130 StGB zu üben, jedoch ist und bleibt der gemacht Vergleich unzulässig und ein Missbrauch.

6. Lebenslang im Erwachsenenstrafrecht bedeutet nicht nur 15 Jahre, sondern mindestens 15 Jahre. Die Strafaussetzung bei lebenslanger Haft ist eine eigene Diskussion. Ich plädiere hier aber dafür, das mindestens eine unterschidliche Vergabe des Mindeshaftdauer im voraus eingeführ wird, nach dem Motto 15 bis lebenslänglich, 25 bis lebenslänglich, 30, 40 etc. pp.

7. Beschäftige dich mal mit dem Asperger-Syndrom und dem Umstand, das in unserem Strafrecht Strafen tatbezogen verhängt werden und nur deren Bemessung teilweise täterbezogen ist.

8. Es ist asozial mit falschen Vergleichen Themen zusammenzubringen und somit ein Opfer eines Kapitalverbrechens zu verhöhnen.

Sprecher
04.10.2009, 10:16
Immerhin schon 9 Leute aus diesem Forum sind der Meinung daß die Ermordung eines Kindes nicht so schlimm ist wie die Äußerung einer nicht genehmen Meinung. Sehr bezeichnend.

Sprecher
04.10.2009, 10:18
Und dann mit Volldampf zurück ins Hochmittelalter, super! Mit diesem Rechtsverständnis dürfte dir eigentlich auch die Scharia zusagen...

Ja wenns um Kindermörder geht bist du voll der liberale Täterversteher. Aber Greise wie Mahler wegen Meinungsäußerung bis zu ihrem Lebensende einzuknasten findest du richtig X(

Sprecher
04.10.2009, 10:20
Der Mann sitzt dort richtig, wegen Starrsinn und Dummheit.

Wenn Starrsinn und Dummheit strafbar wären säße 90% der Bevölkerung im Knast.

ultimacanaria
04.10.2009, 10:34
Diese Umfrage ist ohnehin wertlos, da hier von vornherein eine nicht vorhandene Analogie konstruiert wird. Eine solche Übertragung von gesetzlich vorgeschriebenen Regeln gibt es in der Rechtswissenschaft nur zwischen rechtsähnlichen Tatbeständen. Außerdem wird hier von zwei umstrittenen Einzelfällen manipulativ auf einen allgemeinen Zustand des Rechtssystems geschlossen. Von daher ist es verwunderlich, dass hier überhaupt jemand abgestimmt hat.

Ausonius
04.10.2009, 10:40
Ja wenns um Kindermörder geht bist du voll der liberale Täterversteher. Aber Greise wie Mahler wegen Meinungsäußerung bis zu ihrem Lebensende einzuknasten findest du richtig X(

Nein, ich bin gegen Witteks' Auge um Auge-Mentalität. Nach diesem System wäre Mahler vielleicht auch hingerichtet worden.
Ich bin der Meinung des Gehirnnutzers, dass der Kindermörder nach der Strafe Sicherheitsverwahrung bekommt und das ist in Ordnung so. Und Mahler - er wollte es nun mal so!

Alion
04.10.2009, 13:08
1, 2. Das es Änderungen für die Anwendung des Jugenstrafrechts geben muss, habe ich hier im Forum öfters angedeutet. zivilrechtlich Erwachsener = strafrechtlich Erwachsener.

Da hast Du absolut Recht.



3. Du scheinst eben nicht zu wissen was Sicherheitverwahrung ist, sonst wüsstest du das es in diesem Fall nicht möglich ist die Sicherheitsverwahrung im Urteil anzuordnen, sondern nur die nachträgliche Anordnung der Sicherheitsverwahrung.

Wenn man so ein Tier nicht gleich im Urteil mit Sicherheitsverwahrung bedenken kann ist der Sinn dieser Maßnahme ad absurdum geführt.



4. Es ist nicht die Anwendung des Rechts im gesamten, sondern der Umstand das die Strafbemessung innerhalb eines Verfahrens für den Bürger kaum nachvollziehbar ist. Ich sagte schon in anderen Threads, das hier eine bessere Aufklärung und die Einbeziehung des Bürgers bei der Strafbemessung notwendig ist.

Zustimmung!




5. Mein lieber Alion, der in diesem Thread aufgeführte Vergleich mit Horst Mahler ist unzulässig und eine Verhöhnung von Michelle.
Die 13 Jahre von Mahler sind keine Einzelstrafe, sondern die Summe von Strafen aus verschiedenen Verfahren.
Es wurde eben nicht wie behauptet ein Delikt härter bestraft als Mord, denn solche Summen, können bei Dieben, Betrügern etc. auch zustandekommen bei Verurteilungen in meheren Verfahren.
Ich spreche euch nicht das Recht ab, Kritik am § 130 StGB zu üben, jedoch ist und bleibt der gemacht Vergleich unzulässig und ein Missbrauch.

Ich möchte eines klarstellen ich mag diesen Schwachkopf Mahler nicht und gehöre keineswegs zu seinen Unterstützern.
Er hat die Raf mitbegründet und ist in meinen Augen ein Idiot.

Aber....und jetzt kommt mein aber eine Demokratie muß auch Idioten aushalten. Mahler bekam eine Einzelstrafe von 6 Jahren, das entspricht etwa der Haftdauer, die dieses widerliche Tier absitzen wird, der das kleine Mädchen auf so abscheuliche Art und Weise umbrachte. Hier kann ich unsere Justiz nur noch aus ganzem Herzen verachten. Hier geht den Juristen jeder Bezug zur Lebenswirklichkeit der Menschen verloren.




6. Lebenslang im Erwachsenenstrafrecht bedeutet nicht nur 15 Jahre, sondern mindestens 15 Jahre. Die Strafaussetzung bei lebenslanger Haft ist eine eigene Diskussion. Ich plädiere hier aber dafür, das mindestens eine unterschidliche Vergabe des Mindeshaftdauer im voraus eingeführ wird, nach dem Motto 15 bis lebenslänglich, 25 bis lebenslänglich, 30, 40 etc. pp.

Auch hier volle Zustimmung. Lebenslänglich sollte auch lebenslänglich sein. Es kann nicht sein, dass man tickende Zeitbomben wieder auf freien Fuß setzt, nur weil man diese Tiere nicht länger einsperren kann.




7. Beschäftige dich mal mit dem Asperger-Syndrom und dem Umstand, das in unserem Strafrecht Strafen tatbezogen verhängt werden und nur deren Bemessung teilweise täterbezogen ist.

Beides müßte im Urteil Beachtung finden und es sollte bei jedem Urteil möglich sein sowohl die Höchststrafe als auch die Mindeststrafe der Vita des Täters anzupassen.

Ich bin nicht dafür einen einmaligen Vorfall gleich hart zu ahnden, wie den selben Vorfall wenn ein gewohnheitskrimineller ihn ausführt. So käme man endlich auch den sogenannten Intensivtätern wirksam bei.

Bisher bekommen die sogar noch eine Art Malus, da man die Einzeltaten nicht einzeln verstreckt, sondern zu einer Gesamtstrafe zusammenfaßt.

Statt hier mit einem deutlichen Aufschlag beim Strafmaß zu reagieren, wird der Täter hier meist mit Abzügen beim Gesamtstrafmaß belohnt.
Das empfindet wohl die Masse der Bürger als ungerecht und falsch.




8. Es ist asozial mit falschen Vergleichen Themen zusammenzubringen und somit ein Opfer eines Kapitalverbrechens zu verhöhnen.


Ich finde den Vergleich auch nicht gerade gelungen und doch legt er den Finger auf die Wunden des Systems.

Es war sicher nicht meine Absicht das arme Mädchen zu verhöhnen oder zu instrumentalisieren. Wenn ihr Tod aber nicht umsonst gewesen sein soll, muß die Justiz daraus lernen. Tiere die solche Taten begehen, müssen bis zu ihrem Tod sicher verwart werden. Es ist eine Verhöhnung der Opfer, wenn diese Täter nochmal die Gelegenheit bekommen eine solche Tat zu wiederholen.

Mit Dir kann man doch ganz normal diskutieren, ich gratuliere zu diesem sachlichen Beitrag.


Alion

Gehirnnutzer
04.10.2009, 14:06
Wenn man so ein Tier nicht gleich im Urteil mit Sicherheitsverwahrung bedenken kann ist der Sinn dieser Maßnahme ad absurdum geführt.

Nun Alion, hier Frage ich mich, wie so hier die Maßnahme ad absurdum geführt wird. Ich habe hier (http://www.politikforen.net/showpost.php?p=3156669&postcount=25)ja zur Sicherheitsverwahrung Ausführungen gemacht.
Sicherheitsverwahrung ist unabhängig von der Art ihrer Verhängung immer von der Dauer unbestimmt. In regelmäßigen Abständen muss die Überprüfung, ob die Gründe für die Anordnung der Sicherheitsverwahrung noch bestehen, erfolgen.
Und ob die Gründe am Ende der Strafe noch bestehen bzw. solche Gründe bestehen, wird auf jeden Fall überprüft, unabhängig von der Art der Anordung der Sicherheitsverwahrung. Es gibt also nur formale Unterschiede, das Ergebnis ist das gleiche.



Ich möchte eines klarstellen ich mag diesen Schwachkopf Mahler nicht und gehöre keineswegs zu seinen Unterstützern.
Er hat die Raf mitbegründet und ist in meinen Augen ein Idiot.

Aber....und jetzt kommt mein aber eine Demokratie muß auch Idioten aushalten. Mahler bekam eine Einzelstrafe von 6 Jahren, das entspricht etwa der Haftdauer, die dieses widerliche Tier absitzen wird, der das kleine Mädchen auf so abscheuliche Art und Weise umbrachte. Hier kann ich unsere Justiz nur noch aus ganzem Herzen verachten. Hier geht den Juristen jeder Bezug zur Lebenswirklichkeit der Menschen verloren.

Die Holocaustleugnung ist ein Thema für sich und sollte auch für sich diskutiert werden. Mich stört es, das zum einen der Vergleich, wie schon gesagt, rein formal und technisch unzulässig ist und das man den Fall Michelle für die HC-Diskussion missbraucht.
Meine Meinung zum § 130 StGB habe ich in zum Thema passenden Threads geäußert.

Wir haben hier ein Problem, das aus Unwissenheit herührt, wobei Unwissenheit hier nicht als Vorwurf gemeint.
Es geht darum, das Strafen, die aus mehreren Strafverfahren auf Grund von meheren Straftaten ander behandelt werden, als wenn in einem einzelnen Strafverfahren mehrere Straftaten behandelt werden.

Settembrini
04.10.2009, 14:14
Diese Umfrage ist ohnehin wertlos, da hier von vornherein eine nicht vorhandene Analogie konstruiert wird. Eine solche Übertragung von gesetzlich vorgeschriebenen Regeln gibt es in der Rechtswissenschaft nur zwischen rechtsähnlichen Tatbeständen. Außerdem wird hier von zwei umstrittenen Einzelfällen manipulativ auf einen allgemeinen Zustand des Rechtssystems geschlossen. Von daher ist es verwunderlich, dass hier überhaupt jemand abgestimmt hat.

:top:

Habe trotzdem abgestimmt, naemlich fuer die noch am ehesten in Frage kommende Option "mir egal/keine Meinung".

derRevisor
04.10.2009, 18:35
Interessant, welche Sympathien ihr für einen Ex-Terroristen habt, der heute noch - ohne nennenswerte Unterstützerschar - davon träumt, einen bewaffneten Volksaufstand zu starten.

Ich habe keine Symphatien für Horst Mahler. Er ist mir vollkommen egal. Nicht egal sind mir Zensur und Unterdrückung der freien Meinungsäußerung. Das ist ähnlich wie bei der Todesstrafe. Einmal eingeführt, wird dieser Präzendenzdall dann dazu benutzt, die Anwendung auch auf andere Bereiche zu übertragen.

Wenn der mündige Bürger hier nicht seine Stimme erhebt und ruft "Wehret den Anfängen", wann soll er es denn dann tun? Wenn die Systempropaganda einen dazu auffordert "Lichterketten zu bilden" oder "Gesicht zu zeigen"?

Senator74
04.10.2009, 19:03
Was ist schlimmer,...
Solche Vergleichsaufforderungen sind nicht wirklich zielführend,zumal hier zwar Scheußlichkeiten gegenübergestellt werden,aber es sich dennoch um 2 ganz verschiedene Paar Schuhe handelt,...

Ruepel
04.10.2009, 19:19
Es ist doch sowieso blanker Hohn!
Wenn ich jetzt auf die Straße gehe und sage Stalins Todeslager hat es nie gegeben werde ich nicht mal angeklagt!

Seit wann sind Schlachhäuser Todeslager?

D-Moll
04.10.2009, 19:28
Und wenn es nicht verboten wäre, dann würdest du einen derartigen Aufruf zur Gewalt wohl offen formulieren? Verstehe ich dich also richtig, dass du im Prinzip "Gewalt" als legitimes Instrument innerhalb einer Demokratie betrachtest?

Ich frage deshalb, weil diese Aussage zu einem Kasperl wie Mahler gefallen ist, der ja bekanntlich die Gewalt innerhalb einer Demokratie als legitimes Instrument zu RAF-Zeiten offen vertrat.

Servus umananda
Demokratie hin , Demokratie her.
Gewalt kann immer nur das legitime alllersletzte Mitttel sein, wenn alle anderen Mittel nichts brachten.

Ich frage dich deshalb. War der Mordanschlag von Staufenberg auf A. H. gerechtfertigt?
Ich glaube Staufenberg war von seiner Richtigkeit überzeugt.
Also komm mir nicht mit völiger Gewaltlosikeit der Pazifistenspinner.

Alfred Tetzlaff
04.10.2009, 19:42
Ist Holocaustleugnung schlimmer als Kindesmord?
Ja unsere Justiz ist gerecht.
Die BRD-Justiz ist skandalös
Mir egal, keine Meinung

Eine dämlichere Fragestellung habe ich noch nicht gelesen!

Gruß
Alfred

rechtsvonlinks
04.10.2009, 20:34
Hier geht den Juristen jeder Bezug zur Lebenswirklichkeit der Menschen verloren.

Top! :top:

Dieser Eindruck hat sich im Laufe der Jahre auch bei mir verfestigt.

umananda
05.10.2009, 00:36
Demokratie hin , Demokratie her.
Gewalt kann immer nur das legitime alllersletzte Mitttel sein, wenn alle anderen Mittel nichts brachten.

Ich frage dich deshalb. War der Mordanschlag von Staufenberg auf A. H. gerechtfertigt?
Ich glaube Staufenberg war von seiner Richtigkeit überzeugt.
Also komm mir nicht mit völiger Gewaltlosikeit der Pazifistenspinner.

Unsinn. Ein Attentat auf einen sogenannten Führer, der den Völkermord durchführen ließ, ist mit der aktuellen deutschen Demokratie nicht einmal ansatzweise gleichzusetzen. Das sind dumme Hassgesänge, die nichts, aber auch gar nichts mit Widerstand zu tun haben.

Gewalt ist immer dann ein legitimes Mittel, wenn man einer mörderischen Diktatur gegenübersteht. Gewalt ist nicht nur das "allerletzte" Mittel, sondern es kann in solchen Fällen auch präventiv eingesetzt werden. Also vorbeugend.

Der Hitler-Attentäter Georg Johann Elser zum Beispiel, der am 8. November 1939 einen Sprengkörper im Münchner Bürgerbräukeller explodieren ließ, um Adolf Hitler zu töten, hat völlig legitim gehandelt .... aber das hat weder etwas mit diesem ehemaligen armseligen RAF-Aktivisten und Neonazi Mahler zu tun ...

Schon diese beide Namen miteinander in Verbindung bringen zu wollen, ist im Grunde eine Schande ... dafür möchte ich mich bei Georg Johann Elser entschuldigen.

Servus umananda

blues
05.10.2009, 00:59
Demokratie hin , Demokratie her.
Gewalt kann immer nur das legitime alllersletzte Mitttel sein, wenn alle anderen Mittel nichts brachten.

Ich frage dich deshalb. War der Mordanschlag von Staufenberg auf A. H. gerechtfertigt?
Ich glaube Staufenberg war von seiner Richtigkeit überzeugt.
Also komm mir nicht mit völiger Gewaltlosikeit der Pazifistenspinner.

Aber ja, war Stauffenbergs Anschlag gerechtfertigt - gibts daran einen Zweifel ? - inwiefern hat Mahler etwas mit Stauffenberg zu tun ?

Fiel
05.10.2009, 01:19
Aber ja, war Stauffenbergs Anschlag gerechtfertigt - gibts daran einen Zweifel ? -

Willst du auch unsere Kanzlerin wegbomben - siehst du das auch als gerechtfertigt an?

blues
05.10.2009, 01:24
Willst du auch unsere Kanzlerin wegbomben - siehst du das auch als gerechtfertigt an?

Warum sollte ich das tun ?

Die Kanzlerin, ist eine Demokratin - und hat mit den Mördern des dritten Reiches nichts, aber auch gar nichts zu tun.

Sprecher
05.10.2009, 10:35
Diese Umfrage ist ohnehin wertlos, da hier von vornherein eine nicht vorhandene Analogie konstruiert wird. Eine solche Übertragung von gesetzlich vorgeschriebenen Regeln gibt es in der Rechtswissenschaft nur zwischen rechtsähnlichen Tatbeständen. Außerdem wird hier von zwei umstrittenen Einzelfällen manipulativ auf einen allgemeinen Zustand des Rechtssystems geschlossen. Von daher ist es verwunderlich, dass hier überhaupt jemand abgestimmt hat.

Jaja "man kann nicht vergleichen". Die typische Juristenausrede um Skandalurteile zu rechtfertigen.

McDuff
05.10.2009, 10:59
In einem totalitären Staat zählen halt Dogmen mehr als Menschenleben, vor allem wenn es sich bei den Opfern um Angehörige der bei der Junta unbeliebten und sowieso zum Aussterben bestimmten Urbevölkerung handelt.

umananda
05.10.2009, 12:02
Warum sollte ich das tun ?

Die Kanzlerin, ist eine Demokratin - und hat mit den Mördern des dritten Reiches nichts, aber auch gar nichts zu tun.

Der User "Fiel" hat mit den laufenden Diskussionen nie etwas am Hut. Er liest nicht einmal die Beiträge, geschweige kümmert er sich um das vorgegebene Thema. Sollte dir eigentlich schon auffallen sein. Da leidet jemand an Schlaflosigkeit.

Servus umananda

Buella
05.10.2009, 15:37
Ich denke, jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau, die auch nur noch eine halbe Latte am Zaun hat, versteht schon was abgeht.

Das dürften dann nicht mehr all zu viele sein?

:D

PSI
05.10.2009, 16:02
Horst Mahler sitzt wegen Holocaustleugnung 13 Jahre im Gefängnis.
Der Kindermörder von Leipzig kommt mit 9 jahren davon. Gerechte Justiz?

Was für Vergleiche! Das kann auch nur NPDlern kommen!

Rotbart
05.10.2009, 17:10
Was für Vergleiche! Das kann auch nur NPDlern kommen!

Was für eine Grammatik! Das kann auch nur Linksextremen kommen!

:rolleyes:

Alion
06.10.2009, 11:40
Nun Alion, hier Frage ich mich, wie so hier die Maßnahme ad absurdum geführt wird. Ich habe hier (http://www.politikforen.net/showpost.php?p=3156669&postcount=25)ja zur Sicherheitsverwahrung Ausführungen gemacht.Sicherheitsverwahrung ist unabhängig von der Art ihrer Verhängung immer von der Dauer unbestimmt. In regelmäßigen Abständen muss die Überprüfung, ob die Gründe für die Anordnung der Sicherheitsverwahrung noch bestehen, erfolgen.
Und ob die Gründe am Ende der Strafe noch bestehen bzw. solche Gründe bestehen, wird auf jeden Fall überprüft, unabhängig von der Art der Anordung der Sicherheitsverwahrung. Es gibt also nur formale Unterschiede, das Ergebnis ist das gleiche.

Die Holocaustleugnung ist ein Thema für sich und sollte auch für sich diskutiert werden. Mich stört es, das zum einen der Vergleich, wie schon gesagt, rein formal und technisch unzulässig ist und das man den Fall Michelle für die HC-Diskussion missbraucht.
Meine Meinung zum § 130 StGB habe ich in zum Thema passenden Threads geäußert.

Wir haben hier ein Problem, das aus Unwissenheit herührt, wobei Unwissenheit hier nicht als Vorwurf gemeint.
Es geht darum, das Strafen, die aus mehreren Strafverfahren auf Grund von meheren Straftaten ander behandelt werden, als wenn in einem einzelnen Strafverfahren mehrere Straftaten behandelt werden.

Sinn der Sicherheitsverwahrung soll es sein die Gesellschaft vor Straftätern zu schützen, die keine Reue zeigen bzw. von denen mit hoher Wahrscheinlichkeit gleiche Verbrechen wieder zu erwarten sind.

Im vorliegenden Fall hat der Täter besonders grausam sein Verbrechen verübt, trotzdem reichte es nicht einmal für die Höchststrafe.........???

Begründet wurde das damit, dass er nur nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, da er geistig zurückgeblieben sei.

Wenn dieser äußerst gewalttätige Verbrecher, der seine Tat unter Anwendung äußerster Gewalt verübt hat also wirklich geistig zurückgeblieben ist, wird sich das im Gefängnis sicher nicht ändern.

Dann gehört meines Erachtens die Sicherheitsverwahrung sofort mit in das Urteil geschrieben.

Bei unserer Justiz kommt es nämlich öfter schonmal zu Pannen, dass es schlicht verschlampt wird rechtzeitig daraufhin zu prüfen, ob Sicherheitsverwahrung anzuordnen ist.

Wie sagte meine Oma immer, vorne gerührt brennt hinten nicht an!

Den "Mengenrabatt" in unserem Strafrecht finde ich unerträglich. Außerdem ist er mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit meines Erachtens unvereinbar und fördert langfristig die Selbstjustiz.

In vorliegendem Beispiel hätte der Täter wegen Freiheitsberaubung, schwerer Körperveletzung und Mord belangt werden müssen. Ohne "Mengenrabatt" wäre er demnach auch für einige Jahre mehr vom Markt gewesen.


Alion

Margrit
07.10.2009, 22:44
Horst Mahler sitzt wegen Holocaustleugnung 13 Jahre im Gefängnis.
Der Kindermörder von Leipzig kommt mit 9 jahren davon. Gerechte Justiz?



ja, für deutschen Linken/Linksradikalen schon. Und wir haben nur noch linke Parteien, das sit das Problem.

Manfred_g
07.10.2009, 23:39
Ein Gedankenverbrechen wiegt deutlich schwerer wie ein "Kapitalverbechen".

Bei einem Mord stirbt für gewöhnlich nur ein normaler Mensch. Ein Gedankenverbechen dagegen kann das System töten und bedroht damit direkt die Systemelite und ihre Legitimationsgrundlage.

Die Reaktion des (korrupten)Systems ist absolut nachvollziehbar. Gedankenverbechen könne sich wie ein hoch ansteckender Virus verhalten. Das ist bei gewöhnlichem Mord eher unwahrscheinlich.

Deiner Analyse stimme ich generell zu, aber trifft sie auch für Deutschland ins Schwarze? Ich kann mir nicht so recht vorstellen, daß unsere "Systemelite" so tiefgründig denkt. :)

derRevisor
08.10.2009, 00:09
Deiner Analyse stimme ich generell zu, aber trifft sie auch für Deutschland ins Schwarze? Ich kann mir nicht so recht vorstellen, daß unsere "Systemelite" so tiefgründig denkt. :)

Dazu sollte man erst eimal sehen, welche Art von Gedankenverbrachen die Holocausleugnung in Deutschland darstellt.

Der Holocaust ist einer DER zentralen moralischen Legitimation unseres politischen Systems und der weichen Polster in den Parlamenten. Nun scheint es mir so, dass diese Thematik total ins Religöse übersteigert wurde und bestimmte historische Ereignisse weder interpretiert und schon gar nicht hinterfragt werden dürfen. Ein guter Teil dieser extremen Reaktion (Einschränkungen der Meinungsfreiheit kann man nur als extrem bezeichnen), scheint mir deshalb irrationaler Ursprünge zu sein, was bei Religionen ja auch öfter der Fall ist. Das finde ich vergleichbar mit der Ketzerei, wobei ich nicht finde das Holocaustleugner als Ketzer zu betrachten wären, sondern eher als das was sie sind: Spinner.


Weiterhin sehe ich moralische Legitimationsgrundlagen als die besten aller Begründungen zum Machtanspruch. Sie wirkt langfristig und überzeugt ohne Gewalt. Sie bewirkt sogar, dass die Menschen den Machtanspruch befürworten und wünschen. Solch einen Joker wird wohl niemand freiwillig aufgeben.

Gehirnnutzer
08.10.2009, 00:31
Sinn der Sicherheitsverwahrung soll es sein die Gesellschaft vor Straftätern zu schützen, die keine Reue zeigen bzw. von denen mit hoher Wahrscheinlichkeit gleiche Verbrechen wieder zu erwarten sind.

Im vorliegenden Fall hat der Täter besonders grausam sein Verbrechen verübt, trotzdem reichte es nicht einmal für die Höchststrafe.........???

Begründet wurde das damit, dass er nur nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, da er geistig zurückgeblieben sei.

Wenn dieser äußerst gewalttätige Verbrecher, der seine Tat unter Anwendung äußerster Gewalt verübt hat also wirklich geistig zurückgeblieben ist, wird sich das im Gefängnis sicher nicht ändern.

Dann gehört meines Erachtens die Sicherheitsverwahrung sofort mit in das Urteil geschrieben.

Bei unserer Justiz kommt es nämlich öfter schonmal zu Pannen, dass es schlicht verschlampt wird rechtzeitig daraufhin zu prüfen, ob Sicherheitsverwahrung anzuordnen ist.

Wie sagte meine Oma immer, vorne gerührt brennt hinten nicht an!

Den "Mengenrabatt" in unserem Strafrecht finde ich unerträglich. Außerdem ist er mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit meines Erachtens unvereinbar und fördert langfristig die Selbstjustiz.

In vorliegendem Beispiel hätte der Täter wegen Freiheitsberaubung, schwerer Körperveletzung und Mord belangt werden müssen. Ohne "Mengenrabatt" wäre er demnach auch für einige Jahre mehr vom Markt gewesen.


Alion


Alion ich trenne das ganze mal in zwei Teile, einen zur Behandlung von mehreren Straftaten und den zweiten zur Sicherheitsverwahrung.

Werden mehrere Straftaten in einem Strafverfahren behandelt so gibt es zwei Varianten,

- Tatmehrheit (vereinfacht dargestellt)
Tatmehrheit liegt immer vor wenn in einem Strafverfahren mehrere Straftaten gleichzeitig abgeurteilt werden. Alle Straftaten lmüssen vor dem Verfahren liegen.
Für jede Straftat wird eine Strafe ermittel und aus allen Strafen wird eine Gesamtstrafe gebildet.

- Tateinheit
Tateinheit liegt immer dann vor, wenn eine Handlung mehrere Strafgesetze verletzt, also aus einer einzigen Handlung mehrere Straftaten herrühren.
Hier wird eine Strafe verhängt auf Basis der Straftat mit der höchsten Strafandrohung.

Auf Mahler trifft dies nicht zu, bei ihn ist die Sachlage anders, aber nicht aufgrund der Holocaustleugnung, andere Straftaten werden genauso behandelt.

Strafverfahren sind von unterschiedlicher Dauer und bis ein Urteil Rechtskraft erlangt, kann es auf Grund von Berufung oder Revision auch dauern.
Gibt es keine Gründe für U-Haft oder sonstige Haftgründe, bewegt sich der angeklagte bzw. verurteilte Straftäter während dieser Zeit auf freien Fuss.

Begeht er während dieser Zeit Straftaten, so werden sie in einem neuen Verfahren berücksichtigt und hat eine eigenständige Strafe zur Folge, die zur der Strafe aus dem vorangegangenen Verfahren hinzukommt.
Auch aus Straftaten, die während der Haft begangen werden, resultiert ein neues
Verfahren, des Strafe dann zu der ursprünglichen Strafe hinzukommt.

Eine weitere Möglichkeit das sich Strafen summieren sind Straftaten und daraus resultierende Verfahren an verschiedenen Orten.
Nehmen wir mal an Herr X begeht in Kiel einen Einbruch, weswegen die Staatsanwaltschaft Kiel gegen ihn ermittelt und ein Verfahren einleitet. Zusätzlich hat er in Bremen schwere Körperverletzung begangen und die Staatsanwaltschaft Bremen leitet deswegen eine Verfahren ein. In Kiel muss er sich wegen Einbruch verantworten und in Bremen wegen Körperverletzung. Die aus beiden Verfahren resultierenden Strafen summieren sich.
Weitere Möglichkeit sind das Zusammenkommen von Steuerstraftat und allgemeiner Straftat, beides wird getrennt behandelt und bringt jedes für sich eine Strafe.

Müssen wir jetzt die einzelnen Verfahren bei Mahler noch aufzählen. Fakt ist einfach, das Mahler nicht aufgrund der HC-Leugnung anders beahndelt wird. Ein Dieb etc. pp. kann auf gleiche Weise auch auf 13 Jahre und mehr kommen.


Sicherungsverwahrung

Alion, du hattest dich beschwert, warum der Richter nur nachträgliche Sicherungsverwahrung anordnen kann und zu gleich die Argumentation gebracht, das das auf Grund von Nachlässigkeiten schiefgehen kann.
Nun bis 2008 konnten Jugendrichter Sicherungsverwahrung in gleicherweise anordnen wie es das Allgemeine Strafgesetzbuch vorsieht, es gab also die drei von mir aufgezeigten Möglichkeiten. Die gesetzliche Bestimmung dazu war § 7 JGG (http://dejure.org/gesetze/JGG/7.html), der bis zu dem Zeitpunkt nur aus dem Absatz 1 bestand.

Dummerweise machten sie davon in verschiedenen Fällen mehr Gebrauch, als normale Richter in Strafverfahren gegen Erwachsene und verhängten Sicherungsverwahrung auch da, wo ein Erwachsener keine Sicherungsverwahrung bekam.
Das führte zu vielen Revisionsverfahren mit Entscheidungen des BGHs, z.b. diese hier (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/02/4-192-02.php3).

Um der Revisionsflut her zu werden sah sich der Gesetzgeber gezwungen den § 7 JGG zu ändern. (http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1212.pdf).

Liba
08.10.2009, 08:13
Gab es einen "Holocaust"?

Ich weiß es nicht. Ich war nicht dabei.

Wer garantiert mir, dass Berichte über einen solchen Vogang nicht erfunden wurden?

Gibt es einen Gott?

Ich weiß es nicht. Mir ist er noch nicht begegnet.

"Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß." will heißen: Mir ist es egal, ob es einen Holocaust gab.

Gawen
08.10.2009, 08:37
Müssen wir jetzt die einzelnen Verfahren bei Mahler noch aufzählen. Fakt ist einfach, das Mahler nicht aufgrund der HC-Leugnung anders beahndelt wird. Ein Dieb etc. pp. kann auf gleiche Weise auch auf 13 Jahre und mehr kommen.

Bring mal ein reales Beispiel aus der NJW (o.a.Q.), in dem ein Minderheitenangehöriger wegen Diebstahl o.ä. Kleindelikten jemals letztinstanzlich mehr als 10 Jahre bekommen hätte... ;)

These, ohne es zu wissen: Einen solchen Fall gibt es in der neuen Republik seit der Wiedervereinigung nicht.

Gawen
08.10.2009, 08:40
Deiner Analyse stimme ich generell zu, aber trifft sie auch für Deutschland ins Schwarze? Ich kann mir nicht so recht vorstellen, daß unsere "Systemelite" so tiefgründig denkt. :)

Unsere "Systemelite" denkt sicher nicht so tiefgründig, aber die, bei denen sie denken lassen schon... :D

Alion
08.10.2009, 11:56
Alion ich trenne das ganze mal in zwei Teile, einen zur Behandlung von mehreren Straftaten und den zweiten zur Sicherheitsverwahrung.

Werden mehrere Straftaten in einem Strafverfahren behandelt so gibt es zwei Varianten,

- Tatmehrheit (vereinfacht dargestellt)
Tatmehrheit liegt immer vor wenn in einem Strafverfahren mehrere Straftaten gleichzeitig abgeurteilt werden. Alle Straftaten lmüssen vor dem Verfahren liegen.
Für jede Straftat wird eine Strafe ermittel und aus allen Strafen wird eine Gesamtstrafe gebildet.

- Tateinheit
Tateinheit liegt immer dann vor, wenn eine Handlung mehrere Strafgesetze verletzt, also aus einer einzigen Handlung mehrere Straftaten herrühren.
Hier wird eine Strafe verhängt auf Basis der Straftat mit der höchsten Strafandrohung.

Auf Mahler trifft dies nicht zu, bei ihn ist die Sachlage anders, aber nicht aufgrund der Holocaustleugnung, andere Straftaten werden genauso behandelt.

Strafverfahren sind von unterschiedlicher Dauer und bis ein Urteil Rechtskraft erlangt, kann es auf Grund von Berufung oder Revision auch dauern.
Gibt es keine Gründe für U-Haft oder sonstige Haftgründe, bewegt sich der angeklagte bzw. verurteilte Straftäter während dieser Zeit auf freien Fuss.

Begeht er während dieser Zeit Straftaten, so werden sie in einem neuen Verfahren berücksichtigt und hat eine eigenständige Strafe zur Folge, die zur der Strafe aus dem vorangegangenen Verfahren hinzukommt.
Auch aus Straftaten, die während der Haft begangen werden, resultiert ein neues
Verfahren, des Strafe dann zu der ursprünglichen Strafe hinzukommt.

Eine weitere Möglichkeit das sich Strafen summieren sind Straftaten und daraus resultierende Verfahren an verschiedenen Orten.
Nehmen wir mal an Herr X begeht in Kiel einen Einbruch, weswegen die Staatsanwaltschaft Kiel gegen ihn ermittelt und ein Verfahren einleitet. Zusätzlich hat er in Bremen schwere Körperverletzung begangen und die Staatsanwaltschaft Bremen leitet deswegen eine Verfahren ein. In Kiel muss er sich wegen Einbruch verantworten und in Bremen wegen Körperverletzung. Die aus beiden Verfahren resultierenden Strafen summieren sich.
Weitere Möglichkeit sind das Zusammenkommen von Steuerstraftat und allgemeiner Straftat, beides wird getrennt behandelt und bringt jedes für sich eine Strafe.

Müssen wir jetzt die einzelnen Verfahren bei Mahler noch aufzählen. Fakt ist einfach, das Mahler nicht aufgrund der HC-Leugnung anders beahndelt wird. Ein Dieb etc. pp. kann auf gleiche Weise auch auf 13 Jahre und mehr kommen.


Sicherungsverwahrung

Alion, du hattest dich beschwert, warum der Richter nur nachträgliche Sicherungsverwahrung anordnen kann und zu gleich die Argumentation gebracht, das das auf Grund von Nachlässigkeiten schiefgehen kann.
Nun bis 2008 konnten Jugendrichter Sicherungsverwahrung in gleicherweise anordnen wie es das Allgemeine Strafgesetzbuch vorsieht, es gab also die drei von mir aufgezeigten Möglichkeiten. Die gesetzliche Bestimmung dazu war § 7 JGG (http://dejure.org/gesetze/JGG/7.html), der bis zu dem Zeitpunkt nur aus dem Absatz 1 bestand.

Dummerweise machten sie davon in verschiedenen Fällen mehr Gebrauch, als normale Richter in Strafverfahren gegen Erwachsene und verhängten Sicherungsverwahrung auch da, wo ein Erwachsener keine Sicherungsverwahrung bekam.Das führte zu vielen Revisionsverfahren mit Entscheidungen des BGHs, z.b. diese hier (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/02/4-192-02.php3).

Um der Revisionsflut her zu werden sah sich der Gesetzgeber gezwungen den § 7 JGG zu ändern. (http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1212.pdf).

Du hast das jetzt alles sehr nett erklärt, was mich an diesem Staat erschreckt ist die Tatsache, dass man einfach ein Gesetz ändert um den Richtern die Möglichkeit zu nehmen gefährlich Irre einzusperren, nur weil man gar nicht genug Einrichtungen besitzt, um diese Irren wegzuschließen.

Man sollte sich einmal vor Augen führen, was man alles ausgefressen haben muß, um als Jugendlicher eine Jugendstrafe von mehr als drei Jahren abzusitzen. Demgegenüber steht für ein Bagatellvergehen wie §130 eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren. Die Justiz verkommt immer mehr zum Mittäter....

Von einer Verhältnismäßigkeit kann man hier kaum noch sprechen. Außerdem warte ich immer noch darauf, dass dieser Paragraph auch endlich auf Haßprediger und ausländisches Gesindel Anwendung findet. Justitia trägt ihre Augenbinde offensichtlich vollkommen zu Recht. Sie ist nämlich blind!

Am besten man greift gleich zur Selbstjustiz und beseitigt den Genabfall selbst.


Alion

Gehirnnutzer
08.10.2009, 12:53
Du hast das jetzt alles sehr nett erklärt, was mich an diesem Staat erschreckt ist die Tatsache, dass man einfach ein Gesetz ändert um den Richtern die Möglichkeit zu nehmen gefährlich Irre einzusperren, nur weil man gar nicht genug Einrichtungen besitzt, um diese Irren wegzuschließen.

Jetzt hast du mich falsch verstanden, das Gesetz wurde nicht geändert weil keine Einrichtungen vorhanden sind, sondern weil Jugendrichter im Übermaß falsch davon Gebrauch gemacht haben. Sie haben Sicherungsverwahrung verhängt, wo im Erwachsenenstrafrecht anders geurteilt wurde.


Von einer Verhältnismäßigkeit kann man hier kaum noch sprechen. Außerdem warte ich immer noch darauf, dass dieser Paragraph auch endlich auf Haßprediger und ausländisches Gesindel Anwendung findet. Justitia trägt ihre Augenbinde offensichtlich vollkommen zu Recht. Sie ist nämlich blind!
Am besten man greift gleich zur Selbstjustiz und beseitigt den Genabfall selbst.

Alion

Alion, Volksverhetzung ist nicht gleich Volksverhetzung. HC-Leugnung fällt unter die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB (http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871BJNE028206377.html) und die enthalten sachlich gesehen einen recht konkreten Tatbestand, der relativ einfach zu beweisen ist.
Hassprediger fallen unter die Absätze 1 und 2 des § 130 StGB. Hier ist es schwieriger die Erfüllung des Tatbestandes juristisch zu beweisen, da er nicht so konkretisiert ist. Ermittlungverfahren dauern in diesem Fällen länger und somit dauert es auch länger bis Anklage erhoben wird.

Jedoch gibt aus auch Verfahren nach den Absätzen 1 und 2, jedoch wird über sie seltener berichtet.

http://europenews.dk/de/node/24560

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/702/419466/text/

http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/muenster/nachrichten/1113802_Steht_Hassprediger_vor_der_Ausweisung.html

http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2005/160.php

Alion
08.10.2009, 13:04
Jetzt hast du mich falsch verstanden, das Gesetz wurde nicht geändert weil keine Einrichtungen vorhanden sind, sondern weil Jugendrichter im Übermaß falsch davon Gebrauch gemacht haben. Sie haben Sicherungsverwahrung verhängt, wo im Erwachsenenstrafrecht anders geurteilt wurde.



Alion, Volksverhetzung ist nicht gleich Volksverhetzung. HC-Leugnung fällt unter die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB (http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871BJNE028206377.html) und die enthalten sachlich gesehen einen recht konkreten Tatbestand, der relativ einfach zu beweisen ist.
Hassprediger fallen unter die Absätze 1 und 2 des § 130 StGB. Hier ist es schwieriger die Erfüllung des Tatbestandes juristisch zu beweisen, da er nicht so konkretisiert ist. Ermittlungverfahren dauern in diesem Fällen länger und somit dauert es auch länger bis Anklage erhoben wird.

Jedoch gibt aus auch Verfahren nach den Absätzen 1 und 2, jedoch wird über sie seltener berichtet.

http://europenews.dk/de/node/24560

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/702/419466/text/

http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/muenster/nachrichten/1113802_Steht_Hassprediger_vor_der_Ausweisung.html

http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2005/160.php


Wie sehen die Urteile gegen die Hassprediger aus, sofern man sie ügberhaupt einmal belangt? 18 Monate auf Bewährung!!!

Sei mir nicht böse aber das ist kein Urteil sondern ein schlechter Witz!

Die deutsche Justiz ist nicht einmal in der Lage Mörder und Top-Terroristen auszuweisen....ein Trauerspiel!


Alion

Bellerophon
08.10.2009, 14:55
Das dürften dann nicht mehr all zu viele sein?

:D

Gut, der politische Sachverstand der meisten Deutschen reicht halt eben leider grad mal so weit, wie ne Frau pissen kann…

Gawen
08.10.2009, 17:19
Gehirnnutzer, ich warte noch auf Deine Antwort... ;)



Müssen wir jetzt die einzelnen Verfahren bei Mahler noch aufzählen. Fakt ist einfach, das Mahler nicht aufgrund der HC-Leugnung anders beahndelt wird. Ein Dieb etc. pp. kann auf gleiche Weise auch auf 13 Jahre und mehr kommen.Bring mal ein reales Beispiel aus der NJW (o.a.Q.), in dem ein Minderheitenangehöriger wegen Diebstahl o.ä. Kleindelikten jemals letztinstanzlich mehr als 10 Jahre bekommen hätte... ;)

These, ohne es zu wissen: Einen solchen Fall gibt es in der neuen Republik seit der Wiedervereinigung nicht.

Esreicht!
08.10.2009, 19:58
Immerhin schon 9 Leute aus diesem Forum sind der Meinung daß die Ermordung eines Kindes nicht so schlimm ist wie die Äußerung einer nicht genehmen Meinung. Sehr bezeichnend.

Und die hätten seinerzeit auch seine Urteile beklatscht:X(

http://www.google.com/images?q=tbn:Ax9W5tYJ7aJvUM::www.holocaustresearch project.org/revolt/images/Freisler.jpg

Deshalb hier zur UN Menschenrechtscharta


PRÄAMBEL
...

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt...
Artikel 19


Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

http://www.un.org/Depts/german/grunddok/ar217a3.html

Für unsere selbsternannten "Demokraten" ist offenbar das "höchste Streben des Menschen" jedem Zeitgeist zu frönen mangels Fähigkeit zur Selbstreflexion:kotz:

kd

klartext
08.10.2009, 21:44
Und die hätten seinerzeit auch seine Urteile beklatscht:X(

http://www.google.com/images?q=tbn:Ax9W5tYJ7aJvUM::www.holocaustresearch project.org/revolt/images/Freisler.jpg

Deshalb hier zur UN Menschenrechtscharta



Für unsere selbsternannten "Demokraten" ist offenbar das "höchste Streben des Menschen" jedem Zeitgeist zu frönen mangels Fähigkeit zur Selbstreflexion:kotz:

kd

Ihr Rechtsaussen scheint keine andere Sorgen zu haben. Du meinst also, Demokratie ist, wenn man den Holo leugnen darf ? Und was kommt dann ? Hakenkreuzfahnen zu Führers Geburtstag ?
Dein unsinniger Vergleich mit Freisler zeigt mir, dass der 130 notwendig ist, der sozialen Hygene wegen.

Freikorps
08.10.2009, 21:49
Holocaust,was war das nochmal?

Bei Raumschiff Enterprise gab´s ein Holodeck, auf dem sich die Mannschaft in der Freizeit vergnügte!

Ajax
08.10.2009, 22:13
Ihr Rechtsaussen scheint keine andere Sorgen zu haben. Du meinst also, Demokratie ist, wenn man den Holo leugnen darf ? Und was kommt dann ? Hakenkreuzfahnen zu Führers Geburtstag ?
Dein unsinniger Vergleich mit Freisler zeigt mir, dass der 130 notwendig ist, der sozialen Hygene wegen.

Wieso leugnen? Wie kommst du immer auf den Mist? Es geht um freie Forschung. Wenn man in Treblinka nicht graben darf, in Auschwitz keine Untersuchungen der Gaskammerüberreste vornehmen darf, die Zahl der Ermordeten trotz offensichtlich drückender Faktenlage nicht anzweifeln darf, nur damit das derzeitige Geschichtsbild aufrecht erhalten wird, dann hat das nichts mit freier Meinungsäußerung und freier Forschung zu tun.

Andere demokratische Staaten haben damit keinerlei Problem. Aber im Land der Gummiparagraphen wird man schnell für solche Selbstverständlichkeiten ins Gefängnis gesperrt.

The_Darwinist
09.10.2009, 00:24
Wieso leugnen? Wie kommst du immer auf den Mist? Es geht um freie Forschung. Wenn man in Treblinka nicht graben darf, in Auschwitz keine Untersuchungen der Gaskammerüberreste vornehmen darf, die Zahl der Ermordeten trotz offensichtlich drückender Faktenlage nicht anzweifeln darf, nur damit das derzeitige Geschichtsbild aufrecht erhalten wird, dann hat das nichts mit freier Meinungsäußerung und freier Forschung zu tun.

Andere demokratische Staaten haben damit keinerlei Problem. Aber im Land der Gummiparagraphen wird man schnell für solche Selbstverständlichkeiten ins Gefängnis gesperrt.
Gott, wen juckt denn das noch!
Heute interessieren Leute aktuelle Themen!
dar ich meine ungewollte Brut irgendwo im Acker versenken?

Von mir aus gern!
Alles unter sechs Jahren ist kein würdiges Leben! Homo sapens beinhaltet auch ein gewissen Mindestaspruch, darunter ist es ein Zellhaufen! spwie nicht lebenswert!
Darüberi ist es einer Auslese würdig! Verliert es dabei, egal! Dann war es falsch programiert!
Sonst ist da nix! Religion und Glaube sind blöde Ausflüchte!
Alles andere ist Kappes!

Gehirnnutzer
09.10.2009, 01:52
Gehirnnutzer, ich warte noch auf Deine Antwort... ;)

1. Mein lieber Gawen, Geduld ist eine Tugend, die du nicht kennst.

2. Die Existenz der Anschlußvollstreckung (der Fachausdruck für die Art Strafvollzug, die du nachfragst) bezweifelst du nicht wirklich, sie passt dir nur nicht in die Agumentation dieses Threads, weil sie den Vergleich aufhebt.

Ich hoffe, das ich dich nicht überfordere, wenn ich die Existenz von Anschlußvollstreckungen an Hand von Gerichtsurteilen, die sich damit beschäftigen belege.

http://vrpmuse2006.makrolog.de/idrsptest2009/ShowDocument?key=DRSPENTSCHEIDUNGEN_IMUSE0806_0000 026_0006943&Doctype=e&url=x&urlquery=&anzeigeformat=Volltext

http://www.burhoff.de/rspr/texte/a_00005.htm

http://vrpmuse2006.makrolog.de/ramicro_dasd/ShowDocument?key=DRSPENTSCHEIDUNGEN_IMUSE0806_0000 002_0005315&Doctype=e&url=x&urlquery=%20&anzeigeformat=Volltext

http://www.eisenberg-koenig.de/entscheidung.php?rek=KG:_Keine_Therapie_wenn_weite re_Strafe_zu_vollstrecken&id=126

http://www.burhoff.de/Rspr/texte/l_00053.htm

Gawen
09.10.2009, 05:42
http://vrpmuse2006.makrolog.de/idrsptest2009/ShowDocument?key=DRSPENTSCHEIDUNGEN_IMUSE0806_0000 026_0006943&Doctype=e&url=x&urlquery=&anzeigeformat=Volltext

http://www.burhoff.de/rspr/texte/a_00005.htm

http://vrpmuse2006.makrolog.de/ramicro_dasd/ShowDocument?key=DRSPENTSCHEIDUNGEN_IMUSE0806_0000 002_0005315&Doctype=e&url=x&urlquery=%20&anzeigeformat=Volltext

http://www.eisenberg-koenig.de/entscheidung.php?rek=KG:_Keine_Therapie_wenn_weite re_Strafe_zu_vollstrecken&id=126

http://www.burhoff.de/Rspr/texte/l_00053.htm

Wo ist da ein Fall mit einer Gesamtstrafe von über 10 Jahren???



Müssen wir jetzt die einzelnen Verfahren bei Mahler noch aufzählen. Fakt ist einfach, das Mahler nicht aufgrund der HC-Leugnung anders beahndelt wird. Ein Dieb etc. pp. kann auf gleiche Weise auch auf 13 Jahre und mehr kommen.Bring mal ein reales Beispiel aus der NJW (o.a.Q.), in dem ein Minderheitenangehöriger wegen Diebstahl o.ä. Kleindelikten jemals letztinstanzlich mehr als 10 Jahre bekommen hätte... ;)

These, ohne es zu wissen: Einen solchen Fall gibt es in der neuen Republik seit der Wiedervereinigung nicht.

Commodus
09.10.2009, 05:59
Ihr Rechtsaussen scheint keine andere Sorgen zu haben. Du meinst also, Demokratie ist, wenn man den Holo leugnen darf ?

Nein! Demokratie ist freie Meinung (auch die unbequemen) und freie Forschungsarbeiten:


Wieso leugnen? Wie kommst du immer auf den Mist? Es geht um freie Forschung. Wenn man in Treblinka nicht graben darf, in Auschwitz keine Untersuchungen der Gaskammerüberreste vornehmen darf, die Zahl der Ermordeten trotz offensichtlich drückender Faktenlage nicht anzweifeln darf, nur damit das derzeitige Geschichtsbild aufrecht erhalten wird, dann hat das nichts mit freier Meinungsäußerung und freier Forschung zu tun.

Richtig! Es darf nicht sein, daß man Revisionismus zwar gänzlich erlaubt, jedoch "nur" nicht bei dem einem Thema! Über alles darf nachgeforscht und neue Erkenntnisse gewonnen werden (Natur- und auch Gechichtswissenschaften). Was ja auch richtig ist, sonst wäre eine weitere Entwicklung kaum denkbar.


Andere demokratische Staaten haben damit keinerlei Problem. Aber im Land der Gummiparagraphen wird man schnell für solche Selbstverständlichkeiten ins Gefängnis gesperrt.

Andere demokratische Staaten hängen ja auch nicht am existentiellen Tropf einer Lüge.

Daher ist eine Einkerkerung für misliebige Meinungsäusserungen ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte. Der deutsche §130 muß international geächtet werden. Horst Mahler und Andere reihen sich stellvertretend als Opfer für diese barbarische und abartige Meinungsinquisition ein.

Alphateilchen
09.10.2009, 07:43
Horst Mahler sitzt wegen Holocaustleugnung 13 Jahre im Gefängnis.
Der Kindermörder von Leipzig kommt mit 9 jahren davon. Gerechte Justiz?

Jugendstrafrecht? Ansonst ist ja wohl klar, daß Kindesmißbrauch höher bestraft wird. Man kann halt nicht Birnen mit Äpfeln vergleichen. Allerdings dürften bei Mahler mehrere Straftaten sich aufsummieren, evtl. ist die Strafe als Wiederholungstat bewertet worden.

Voortrekker
09.10.2009, 12:16
Jugendstrafrecht? Ansonst ist ja wohl klar, daß Kindesmißbrauch höher bestraft wird. Man kann halt nicht Birnen mit Äpfeln vergleichen. Allerdings dürften bei Mahler mehrere Straftaten sich aufsummieren, evtl. ist die Strafe als Wiederholungstat bewertet worden.

In Deutschland summieren sich keine Straftaten. Das gibt es nur in Amerika.

Es ist eine Schande, dass jemand, der seine Meinung vertritt länger weggesperrt wird als jemand der ein wehrloses Kind vergewaltigt und diesem sein ganzes Leben zerstört.

Diese Schande heißt BRD!

Buella
10.10.2009, 10:46
Gut, der politische Sachverstand der meisten Deutschen reicht halt eben leider grad mal so weit, wie ne Frau pissen kann…

Uiuiui!
Du sprichst klartext!

Wirklich? Noch so weit?

:))

Marine Corps
10.10.2009, 14:35
Ein Gedankenverbrechen wiegt deutlich schwerer wie ein "Kapitalverbechen".

Bei einem Mord stirbt für gewöhnlich nur ein normaler Mensch. Ein Gedankenverbechen dagegen kann das System töten und bedroht damit direkt die Systemelite und ihre Legitimationsgrundlage.

Die Reaktion des (korrupten)Systems ist absolut nachvollziehbar. Gedankenverbechen könne sich wie ein hoch ansteckender Virus verhalten. Das ist bei gewöhnlichem Mord eher unwahrscheinlich.

DAS ist es auf den Punkt gebracht !!!
Heftig aber bitter-wahr.

Das Individuum sieht es natürlich anders, aber der Staat muss es SO sehen.

Gawen
10.10.2009, 15:19
Ein Gedankenverbrechen wiegt deutlich schwerer wie ein "Kapitalverbechen".

Bei einem Mord stirbt für gewöhnlich nur ein normaler Mensch. Ein Gedankenverbechen dagegen kann das System töten und bedroht damit direkt die Systemelite und ihre Legitimationsgrundlage.

Die Reaktion des (korrupten)Systems ist absolut nachvollziehbar. Gedankenverbechen könne sich wie ein hoch ansteckender Virus verhalten. Das ist bei gewöhnlichem Mord eher unwahrscheinlich.
DAS ist es auf den Punkt gebracht !!!
Heftig aber bitter-wahr.

Das Individuum sieht es natürlich anders, aber der Staat muss es SO sehen.

Korrekt, der Revisor hat absolut recht. Jene "Eliten" fürchten die Macht der veröffentlichten Meinung wie der Teufel das Weihwasser.


"Mit dem Fall Polanski kann man aber auch nüchterner umgehen, argumentativer. Nun zeigt sich aber, dass selbst Philosophen, bzw. Intellektuelle von Format, wie etwa Alain Finkielkraut, die sich auf das Argumentieren verstehen sollten, wenn es um Sex geht, die Schärfe ihres Verstandes verlieren. Finkielkraut, der in seinem neuesten Buch "Un coeur intelligent" demonstriert, wie viel Reichtum an zeitgemäßer Erkenntnis die genaue, unortodoxe Lektüre von Klassikern zutage fördern kann, macht es sich sehr einfach mit der Verteidigung Polanskis, an die er die Verteidigung Mitterands anknüpft und die er mit einem "Klowände-Angriff" auf das Internet abschließt.

Das Mädchen sei zum Zeitpunkt der Tat, die Polanski vorgeworfen wird, kein "kleines Mädchen", "kein Kind" gewesen, sondern eine Heranwachsende, die in der Vogue Hommes nackt posiert habe. Da das Magazin kein Magazin für Pädophile sei und das damals dreizehnjährige Mädchen kein Kind mehr, sei auch Polanski kein Pädophiler. Das ist eine hübsch knallige Argumentionskette aber mit einer Beweisführung, die häßliche Parallelen zu Argumenten von Fundamentalisten hat. Nun könnte man Finkielkraut, der ein ausgewiesener Polemiker ist, hier zugute halten, dass er, wenn auch unglücklich, damit auf eine diffamierende, böse Polemik reagiert, jene, die Polanski als Pädophilen kennzeichnen will.

Elitarismus und Auseinandersetzung mit der veröffentlichten Meinung

Finkielkraut sieht Frankreich seit Beginn der Affäre Polanski als Beute eines "Verfolgungsfurors". Auch Mitterand ist Opfer eines "totalitären Prozesses", in dem man einen Text in einen neuen Kontext stellt, Zitate herausnimmt und verkürzt und vom Autor verlangt sich zu rechtfertigen. Doch Finkielkraut begnügt sich nicht mit der zutreffenden, auf den Fall bezogenen Analyse. Für ihn sind die Fälle Polanski und Mitterand Teile eines größeren Zusammenhangs, der auf dem Planeten Internet herrscht:

Der ganze Planet Internet ist zu einem enormen Lynch-Mob" geworden. [...] Der Verfolgungsfuror ist eine fortwährende Versuchung heutzutage, die von der Direktheit des Internet verschlimmert wird."

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31277/1.html

Biskra
10.10.2009, 15:37
Horst Mahler sitzt wegen Holocaustleugnung 13 Jahre im Gefängnis.
Der Kindermörder von Leipzig kommt mit 9 jahren davon. Gerechte Justiz?

Nun, wenn der Kindermörder noch mal mordet, bekommt er auch noch Zuschlag. Manch einer ist echt zu blöd.

Gawen
10.10.2009, 15:49
Nun, wenn der Kindermörder noch mal mordet, bekommt er auch noch Zuschlag. Manch einer ist echt zu blöd.

Wir sind uns aber schon darüber einig, daß eine idiotische Meinungsäußerung weniger aggressiv ist, als ein körperlicher Angriff, da man Meinungsäußerungen auch ignorieren kann, den körperlichen Angriff aber nicht... Oder? ;)

Biskra
10.10.2009, 16:07
Wir sind uns aber schon darüber einig, daß eine idiotische Meinungsäußerung weniger aggressiv ist, als ein körperlicher Angriff, da man Meinungsäußerungen auch ignorieren kann, den körperlichen Angriff aber nicht... Oder? ;)

Da sind wir uns durchaus einig.

fatalist
10.10.2009, 16:45
Wir haben ganz eindeutig eine (noch nicht abgeschlossene) Entwicklung zu beobachten, die im Namen der falschen Toleranz und der political correctness unsere Freiheit drastisch einschränkt.

Ganz triviale Beispiele: Es gibt keine Raucher mehr in den Flugzeugen, es gibt keinen Wein mehr beim Presseclub am Sonntagmorgen, nur noch Helmut Schmidt pafft seine Menthol-Marlboros, es gibt keine deftigen Ausdrücke mehr im Parlament etc pp.

Wem vorgenannte Beispiele allzu lächerlich erscheinen, den verweise ich auf die Reaktion, besser mediale Hinrichtung, von Sarazzin, dessen Aussagen alles aber nicht falsch waren.
"Sowas sagt man nicht", selbst wenn es wahr ist.

Die beiden grossen, staatstragenden historischen Prämissen darf man gar nicht infrage stellen, denn das würde den Frieden in Europa nachhaltig gefährden:
Die Alleinschuld Deutschlands an beiden Weltkriegen und den Holocaust.

Wie sonst als mit diesen beiden Prämissen, und zwar ständig eingehämmert, könnte man die Deutschen davon abhalten, Wiedergutmachung zu verlangen für Bombenterror auf Zivilisten, 15 Millionen Vertriebene, 1/3 Verlust des Reichsgebiets?
Von "ewiger Verpflichtung gegenüber Israel" ganz zu schweigen.

DESHALB wird mit der HC-Leugnung eine Meinung bestraft.

Das nennt man dann Demokratie ;)

Brutus
10.10.2009, 16:59
Wir haben ganz eindeutig eine (noch nicht abgeschlossene) Entwicklung zu beobachten, die im Namen der falschen Toleranz und der political correctness unsere Freiheit drastisch einschränkt. (...)DESHALB wird mit der HC-Leugnung eine Meinung bestraft. Das nennt man dann Demokratie ;)

Demokratie ist, wenn der Staatsanwalt für einen Witz ein Jahr Gefängnis fordert!

So geschehen in Frankreich bei der Gerichtsverhandlung gegen Dieudonné, angeklagt, weil er an Robert Faurisson den Preis *Unfrequentierbarkeit und Schamlosigkeit* verliehen hat.

Hier das Video, in dem Dieudonné Stellung nimmt. Absolut sehenswert, mit deutschen Untertiteln.

http://www.youtube.com/watch?v=VRS6A3CMumo&feature=player_embedded

Gawen
10.10.2009, 17:35
Demokratie ist, wenn der Staatsanwalt für einen Witz ein Jahr Gefängnis fordert!

So geschehen in Frankreich bei der Gerichtsverhandlung gegen Dieudonné, angeklagt, weil er an Robert Faurisson den Preis *Unfrequentierbarkeit und Schamlosigkeit* verliehen hat.

Hier das Video, in dem Dieudonné Stellung nimmt. Absolut sehenswert, mit deutschen Untertiteln.

http://www.youtube.com/watch?v=VRS6A3CMumo&feature=player_embedded

Manche Minderheit ist halt wertvoller, als die andere... ;)

http://video.google.com/videoplay?docid=3944820194748804439#

http://video.google.com/videoplay?docid=2872876182911146809#


Der Grund:
http://video.google.com/videoplay?docid=7375892382602773363#

derRevisor
10.10.2009, 19:04
Da schedint es ja noch krasser abzugehen wie hier. Bis jetzt war ich der Meinung, das in Frankreich die Meinungsfreiheit deutlich höher gschätzt sei als hierzulande.

Gawen
10.10.2009, 19:10
Da schedint es ja noch krasser abzugehen wie hier. Bis jetzt war ich der Meinung, das in Frankreich die Meinungsfreiheit deutlich höher gschätzt sei als hierzulande.

Ganz EU Europa ist eine Soros-Kolonie... ;)

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/1/1273/1.html

fatalist
11.10.2009, 09:43
Da schedint es ja noch krasser abzugehen wie hier. Bis jetzt war ich der Meinung, das in Frankreich die Meinungsfreiheit deutlich höher gschätzt sei als hierzulande.

Free Speech gibts noch in GB, aber ja nichts gegen Musels sagen, das ist Rassismus :))

Hayaser
11.10.2009, 09:48
Stichst Du als Türke einen Deutschen ab, daß er drei Tage im Koma liegt, kannst Du als freier Mann grinsend und feixend den Gerichtssaal verlassen. Der niedergestochene Deutsche darf sich auf seine Klage hin vom Richter sagen lassen, *was wollen Sie denn, Sie leben ja noch!*

Sage ich doch die ganze Zeit diese Situation in Deutschland ist große "SCHEISSE"

Deutschland ist mit Abstand das türkenfreundlichste Land in ganz Europa!

Deutsche kuschen vor Türken und dem Islam!

Noch Fragen Kienzle ...?

East_Clintwood
11.10.2009, 11:39
Ich bin kein großer Freund der NPD,aber über die Parole "Todesstrafe für Kinderschänder" -bzw. Mörder sollte man mal nachdenken.Horst Mahler ist für mich nichts weiter als ein eindimensionaler Spinner,der niemals ernstgenommen werden wird,aber die 9 Jahre sind ein Witz.Der Knabe gehört aufgeknüpft oder lebenslang ins Arbeitslager.Ne schöne Alternative von der ich derletzt gehört habe:lebenslang täglich in den A#### ge#####.

Voortrekker
11.10.2009, 13:42
Ich bin kein großer Freund der NPD,aber über die Parole "Todesstrafe für Kinderschänder" -bzw. Mörder sollte man mal nachdenken.Horst Mahler ist für mich nichts weiter als ein eindimensionaler Spinner,der niemals ernstgenommen werden wird,aber die 9 Jahre sind ein Witz.Der Knabe gehört aufgeknüpft oder lebenslang ins Arbeitslager.Ne schöne Alternative von der ich derletzt gehört habe:lebenslang täglich in den A#### ge#####.

Danke für deine Meinung zur freien Meinungsäußerung :rolleyes:

Marine Corps
12.10.2009, 00:20
Korrekt, der Revisor hat absolut recht. Jene "Eliten" fürchten die Macht der veröffentlichten Meinung wie der Teufel das Weihwasser.


"Mit dem Fall Polanski kann man aber auch nüchterner umgehen, argumentativer. Nun zeigt sich aber, dass selbst Philosophen, bzw. Intellektuelle von Format, wie etwa Alain Finkielkraut, die sich auf das Argumentieren verstehen sollten, wenn es um Sex geht, die Schärfe ihres Verstandes verlieren. Finkielkraut, der in seinem neuesten Buch "Un coeur intelligent" demonstriert, wie viel Reichtum an zeitgemäßer Erkenntnis die genaue, unortodoxe Lektüre von Klassikern zutage fördern kann, macht es sich sehr einfach mit der Verteidigung Polanskis, an die er die Verteidigung Mitterands anknüpft und die er mit einem "Klowände-Angriff" auf das Internet abschließt.

Das Mädchen sei zum Zeitpunkt der Tat, die Polanski vorgeworfen wird, kein "kleines Mädchen", "kein Kind" gewesen, sondern eine Heranwachsende, die in der Vogue Hommes nackt posiert habe. Da das Magazin kein Magazin für Pädophile sei und das damals dreizehnjährige Mädchen kein Kind mehr, sei auch Polanski kein Pädophiler. Das ist eine hübsch knallige Argumentionskette aber mit einer Beweisführung, die häßliche Parallelen zu Argumenten von Fundamentalisten hat. Nun könnte man Finkielkraut, der ein ausgewiesener Polemiker ist, hier zugute halten, dass er, wenn auch unglücklich, damit auf eine diffamierende, böse Polemik reagiert, jene, die Polanski als Pädophilen kennzeichnen will.

Elitarismus und Auseinandersetzung mit der veröffentlichten Meinung

Finkielkraut sieht Frankreich seit Beginn der Affäre Polanski als Beute eines "Verfolgungsfurors". Auch Mitterand ist Opfer eines "totalitären Prozesses", in dem man einen Text in einen neuen Kontext stellt, Zitate herausnimmt und verkürzt und vom Autor verlangt sich zu rechtfertigen. Doch Finkielkraut begnügt sich nicht mit der zutreffenden, auf den Fall bezogenen Analyse. Für ihn sind die Fälle Polanski und Mitterand Teile eines größeren Zusammenhangs, der auf dem Planeten Internet herrscht:

Der ganze Planet Internet ist zu einem enormen Lynch-Mob" geworden. [...] Der Verfolgungsfuror ist eine fortwährende Versuchung heutzutage, die von der Direktheit des Internet verschlimmert wird."

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31277/1.html

WARUM so viel Gerede um des Kaisers Bart und die Argumentationskünste eines Herrn Finkielkraut ???

Polanski ist Jude und Finkielkraut ist Jude und beide sind prominent und bei den Juden gilt das absolute Solidaritätsgebot.

Schon mal angesehen, WER da so alles vollmundig und "hoch-argumentativ" für Polanski Partei ergreift und große Krokodilstränen über seine "grauenhafte Inhaftierung" in einem Schweizer Gefängnis lamentiert ????????????????????????

Einfach mal recherchieren. Augen und Ohren öffnen und schon wird die Welt wieder ein bisschen übersichtlicher.

Nur nicht falsch verstehen: Die Juden sind im Gegensatz zu den Deutschen eben eine echte Nation mit eigener Religion, die wie Pech und Schwefel zusammenhält.
Schon beim Zwangnutten-Ficker und Kokser Paolo Pinkel (auch als Michel Friedman bekannt) sorgten sie dafür, dass der bald wieder im deutschen Fernsehen den Ober-Moralisten geben konnte und wieder auf allen Kanälen höhnt und seine Bewertungen verteilt.

Ich bewundere die Juden. Sie haben echt Chuzpe und verteidigen auch noch richtige Dreckschweine in ihren Reihen. Und die saublöden Gojim merken es noch nicht mal und staunen wie das dumme Vieh eben.

Gawen
12.10.2009, 00:26
WARUM so viel Gerede um des Kaisers Bart und die Argumentationskünste eines Herrn Finkielkraut ???

Polanski ist Jude und Finkielkraut ist Jude und beide sind prominent und bei den Juden gilt das absolute Solidaritätsgebot.

Tststs, wo doch gerade ein gewisser Madoff bewiesen haben soll, daß dem nicht so sei... :D

Lenkt halt ab von der Frage, in welcher Kriegskasse die restlichen Billionen versickert sind.

Marine Corps
12.10.2009, 00:32
Manche Minderheit ist halt wertvoller, als die andere... ;)

http://video.google.com/videoplay?docid=3944820194748804439#

http://video.google.com/videoplay?docid=2872876182911146809#


Der Grund:
http://video.google.com/videoplay?docid=7375892382602773363#

DAS ist ja wohl der fette Oberhammer! Ganz knallhart und völlig schmerzfrei!

Marine Corps
12.10.2009, 00:38
Tststs, wo doch gerade ein gewisser Madoff bewiesen haben soll, daß dem nicht so sei... :D

Bernie hatte einfach ein bisschen zuviel Appetit und zuviel Spaß am Leben!
Da musste er halt mal ein paar etwas unfreiwillige Spenden einsammeln.
Das geht mir auch ständig so.

Die hätten es ja auch mit warmen Händen und freiwillig geben können! Aber nein, diese reichen Säcke sind ja immer unglaublich geizig und knauserig.

Und sicher wird unser Bernie die 52 Milliarden nicht ganz alleine verfressen und vehurt haben! ;):)):]



Lenkt halt ab von der Frage, in welcher Kriegskasse die restlichen Billionen versickert sind.

Nun, im Rahmen des Projektes ONE WORLD fallen schon einige Spesen und Ausgaben an, die finanziert sein wollen.
Und da die dummen Gojim, Dummbatze, Hungerleider,... weltweit einfach nicht mal ihre Brieftaschen aufklappen wollten und spenden für die große Sache musste man sie eben einfach mal etwas breit aufgestellter zur Kasse bitten!:P:hihi:

Zaungast
12.10.2009, 00:56
Die BRD-Justiz ist skandalös. Wie anders kann erklärt werden, dass man geschändete Kinder ungestraft missbrauchen darf, um gegen Juden Stimmung zu machen?

Gawen
12.10.2009, 00:58
Nun, im Rahmen des Projektes ONE WORLD fallen schon einige Spesen und Ausgaben an, die finanziert sein wollen.

Die Frage ist welche Spesen wo für was anfallen...

Adressen an mich! ;)

Marine Corps
12.10.2009, 01:14
Die Frage ist welche Spesen wo für was anfallen...

Adressen an mich! ;)

DU willst doch bloß mit abkassieren!

Also der Wallstreet-Boy Obama hat da schon mal ne Rechnung hingeschickt über 1 Billion US-$ wegen diversen Kriegen und Aufstandsbekämpfungen in aller Welt.

Die Gesamtheit der US-Streitkräfte beträgt an die 3 Millionen mit allen Teilstreitkräften und paramilitärischen Einheiten.
2 Millionen davon sind fast ständig im Ausland stationiert. Das kostet mal scheißviel Geld!!!

Nicht jeder Journalist und nicht jeder Satrap ist einfach so bereit mitzutun im großen Spiel. Da muss manchmal mit durchschnittenen Bremsleitungen, mal mit einer Überdosis K.O.-Tropfen, mal mit einer AIDS-Spritze... nachgeholfen werden und manchmal reicht eben auch ein dicker Umschlag.
Und das kommt ja nicht vom Himmel herunter!!!

:]:))

Marine Corps
12.10.2009, 01:17
Die BRD-Justiz ist skandalös. Wie anders kann erklärt werden, dass man geschändete Kinder ungestraft missbrauchen darf, um gegen Juden Stimmung zu machen?

DU mal erklären machen, was sagen wollen! Oder geistig anders begabt ?
Dann ville, ville Verständnis. Du ganze richtig sehe Verhältnis in Irrsistan.

Alle Deutsche genetisch bedingt Judenhasser und Judenmörder. Sagen uns schon große Professor von Amerika Goldhagen.

Wir alle so schlecht und so böse. Jetzt weinen gehen über Schlechtigkeit. :heulsuse:


Wenn doch verstehen Deutsch ganz gut:
Kurz und knapp bündig:

Es ist ein reiner Irrsinn, dass man in der BRD für die Äußerung einer Meinung- und sei sie noch so abwegig und falsch- schärfer bestraft wird wie für eine reale brutale Tötungstat an einem Kind!

DAS ist schon alles.

fatalist
24.10.2009, 13:25
Wenn Herr Broder den Straftatbestand der HC-Leugnung abschaffen will, wenn er denn erst ZdJ-Vorsitzender sein wird, dann kann er ja auch den Herrn Zimmermann aus dem Knast holen.

Der hat gerade mal 9 Monate ohne Bewährung wegen Selbstanzeige gemäß §130 bekommen. Wegen "Nicht glauben" oder auch "Zweifeln" am HC.

Klick (http://logr.org/fnnuernberg/2009/10/23/9-monate-haft-ohne-bewahrung-fur-dirk-zimmermann/)

sehr "nette" Kommentare auch bei altermedia :rolleyes:

Neutraler
24.10.2009, 16:05
Mal abgesehen von solchen Dingen ist die BRD-Propaganda auch in Sachen Ausländerkriminalität, Jugendkriminalität und Höchststrafen ein Witz.

ArtAllm
24.10.2009, 22:23
Danke für deine Meinung zur freien Meinungsäußerung :rolleyes:

Ja, "Meinungsfreiheit" gab es sogar in der DDR.

Jeder hatte dort uneingeschränkte Freiheit....... das SED-Regime zu loben und den Kapitalismus zu verteufeln!


:D

ArtAllm
24.10.2009, 22:35
WARUM so viel Gerede um des Kaisers Bart und die Argumentationskünste eines Herrn Finkielkraut ???

Polanski ist Jude und Finkielkraut ist Jude und beide sind prominent und bei den Juden gilt das absolute Solidaritätsgebot.

Schon mal angesehen, WER da so alles vollmundig und "hoch-argumentativ" für Polanski Partei ergreift und große Krokodilstränen über seine "grauenhafte Inhaftierung" in einem Schweizer Gefängnis lamentiert ????????????????????????

...

Ich bewundere die Juden. Sie haben echt Chuzpe und verteidigen auch noch richtige Dreckschweine in ihren Reihen. Und die saublöden Gojim merken es noch nicht mal und staunen wie das dumme Vieh eben.

Nun, blinde Solidarität mit allen "Artgenossen" gibt es bei den Juden nicht.

Norman Finkelstein ist auch ein Jude, aber er wird von manchen einflussreichen Juden dämonisiert und ausgegrenzt.

Komischerweise wurde auch Spinoza verflucht und aus der jüdischen Gemeinde vertrieben, aber heute sind die Juden auf Spinoza sehr stolz.

Ob die Juden auf Polanski in 100 Jahren stolz sein werden, das ist eine große Frage.....

umananda
25.10.2009, 00:27
Norman Finkelstein ist auch ein Jude, aber er wird von manchen einflussreichen Juden dämonisiert und ausgegrenzt.



Er wird weder als "dämonisch" betrachtet noch sonst etwas ... er ist einfach nur jemand, der das eigene Nest beschmutzt ... diese Spezies hat jedes Volk vorzuweisen ... auch Österreich und Deutschland. Nur Antisemiten räumen diesem Pseudo-Historiker einen hohen Stellenwert ein. Ich persönlich habe von Politikwissenschaftler noch nie viel gehalten ...

Servus umananda

carpe diem
25.10.2009, 01:17
Meinereiner denkt nie an den Holocaust, einzige Ausnahme , wenn ich in Foren davon lese.
Darum leugne ich auch nichts!

schastar
25.10.2009, 05:20
Horst Mahler sitzt wegen Holocaustleugnung 13 Jahre im Gefängnis.
Der Kindermörder von Leipzig kommt mit 9 jahren davon. Gerechte Justiz?


Betrachtet man die möglichen finanziellen Auswirkungen, ja. Und als erwachsener und politisch wenigstens ein bisschen gebildeter Mensch sollte man wissen dass bei Politik und Justiz das Geld mehr wiegt als ein Menschen.
So kann z.B. jemand locker mal 5-10 Vorstrafen wegen Körperverletzung ansammeln bis er einsitzt, nicht aber wegen Steuerhinterziehung.

schastar
25.10.2009, 05:24
Meinereiner denkt nie an den Holocaust, einzige Ausnahme , wenn ich in Foren davon lese.
Darum leugne ich auch nichts!

Im Fernsehen werden die Geschichten bis zum Abwinken breit getreten. Da hocke einfach zu viel in der Redaktion die einfach nicht loslassen können.
Normalerweise sollten sie wissen dass das Thema schon längst an Unterhaltungswert verloren hat.

Alfred
25.10.2009, 10:10
Holocaust,was war das nochmal?

Leicht Verdienstes Geld.

ArtAllm
25.10.2009, 10:38
Er wird weder als "dämonisch" betrachtet noch sonst etwas ... er ist einfach nur jemand, der das eigene Nest beschmutzt ...


Er ist doch ein Amerikaner und sein "Nest" heißt USA, nicht war?

BTW, wieso werden die amerikanischen, deutschen oder französischen Nestbeschmutzer von der "Israel Lobby" unterstützt?

Marine Corps
25.10.2009, 12:39
Nun, blinde Solidarität mit allen "Artgenossen" gibt es bei den Juden nicht.


Habe ich auch nirgends behauptet, aber Juden halten als Volk zusammen wie Pech und Schwefel.
Ein Jude würde IMMER einen Juden bevorzugen, wenn zwei Bewerber gleich gut sind und der eine davon Jude ist.
SO überlebt man als Volk 5000 Jahre.
Die Deutschen, diese Spacken, haben gerade 1000 Jahre geschafft und nun treten sie schon ab, da sie sich selbst nicht leiden können und immer Probleme mit ihrer Identität hatten und niemals solidarisch untereinander sind.


Norman Finkelstein ist auch ein Jude, aber er wird von manchen einflussreichen Juden dämonisiert und ausgegrenzt.

Der ist ja auch ein Böser, der ihnen die eigene Suppe versalzt!


Komischerweise wurde auch Spinoza verflucht und aus der jüdischen Gemeinde vertrieben, aber heute sind die Juden auf Spinoza sehr stolz.

Times are changing. Panta rei.

Marine Corps
25.10.2009, 12:41
Betrachtet man die möglichen finanziellen Auswirkungen, ja. Und als erwachsener und politisch wenigstens ein bisschen gebildeter Mensch sollte man wissen dass bei Politik und Justiz das Geld mehr wiegt als ein Menschen.
So kann z.B. jemand locker mal 5-10 Vorstrafen wegen Körperverletzung ansammeln bis er einsitzt, nicht aber wegen Steuerhinterziehung.

Daher hat ja auch die Steuerfahndung Befugnisse, die nicht mal der Polizeiliche Staatsschutz hat!!!

Es geht um Eigentum und nicht um körperliche Unversehrtheit.

umananda
25.10.2009, 12:50
Er ist doch ein Amerikaner und sein "Nest" heißt USA, nicht war?

BTW, wieso werden die amerikanischen, deutschen oder französischen Nestbeschmutzer von der "Israel Lobby" unterstützt?

Der Nestbeschmutzer ist letztendlich eine Angelegenheit der übrigen Nestbewohner. Die einzige legitime Verschmutzung ist und bleibt die Nestbeschmutzung ... du aber betreibst augenscheinlich mit Begeisterung eine Schmutzkampagne, die sich ausschließlich auf fremde Nester fixiert. Das wiederum zeigt mir deine einfache Struktur ...

Servus umananda

ArtAllm
25.10.2009, 13:30
Habe ich auch nirgends behauptet, aber Juden halten als Volk zusammen wie Pech und Schwefel.
Ein Jude würde IMMER einen Juden bevorzugen, wenn zwei Bewerber gleich gut sind und der eine davon Jude ist.
SO überlebt man als Volk 5000 Jahre.



So überlebt man als religiöse Gruppe 5000 Jahre, von einem Volk kann keine Rede sein.



Die Deutschen, diese Spacken, haben gerade 1000 Jahre geschafft und nun treten sie schon ab, da sie sich selbst nicht leiden können und immer Probleme mit ihrer Identität hatten und niemals solidarisch untereinander sind.


Nun, es gibt halt keine deutsche Religion.

In Russland haben sich die Deutschen von den Russen abgeschottet und ihre Identität bis 1917 bewahrt, da die Russen Orthodoxe Christen waren und keine Mischehen mit den "Ketzern" (Katholiken oder Lutheraner) zuließen.

In den USA gab es diese Abgrenzung nicht mehr, deshalb gab es dort auch kein Abschotten von den Engländern.

Das Judentum ist eine Religion, und zu den Dogmen des Judentum gehört der Glauben daran, dass ihre religiöse Gemeinde ein auserwähltes Volk ist.

In Wirklichkeit gibt es bei den Juden keine kulturelle, linguistische oder anthropologische Homogenität, und ohne diese Homogenität kann man auch von keinem Volk reden.

Es gibt schwarze, weiße und schlitzäugige Juden.

Wenn Deutsche so aussehen würden, wie diese Juden aus Indien oder Äthiopien, würden Sie sie als Deutsche akzeptieren und sie in Deutschland einbürgern:

http://www.youtube.com/watch?v=fHvUcfB_B0c
http://www.youtube.com/watch?v=k9UVn_T8pi8&NR=1
http://www.youtube.com/watch?v=iFc521mtWzg&feature=related

Man kann natürlich daran glauben, dass diese Inder, Chinesen, Russen oder Afrikaner von den Hebräern abstammen, aber nur wen man ein religiöser Fanatiker ist.

Die Juden sind nur dann miteinander solidarisch, wenn sie unter nicht-Juden leben.

In Israel, wo die Juden unter sich sind, sieht es ganz anders aus.

In Israel gibt es regelrechten Rassismus, weiße Juden aus Russland hassen schwarze Juden.

Die Enkelkinder mancher Holocaust-Überlebenden mutieren in Israel zu "Nazis" und verprügeln dort farbige Juden.

Die menschliche Psyche ist ein Rätsel, und die israelische Propagandamaschinerie ist in dieser Hinsicht ziemlich hilflos:


http://www.youtube.com/watch?v=ezXm9jkukBo

ArtAllm
25.10.2009, 13:37
Zitat von ArtAllm:
"Er ist doch ein Amerikaner und sein "Nest" heißt USA, nicht war?

BTW, wieso werden die amerikanischen, deutschen oder französischen Nestbeschmutzer von der "Israel Lobby" unterstützt?"

-------------
Der Nestbeschmutzer ist letztendlich eine Angelegenheit der übrigen Nestbewohner. Die einzige legitime Verschmutzung ist und bleibt die Nestbeschmutzung ... du aber betreibst augenscheinlich mit Begeisterung eine Schmutzkampagne, die sich ausschließlich auf fremde Nester fixiert. Das wiederum zeigt mir deine einfache Struktur ...

Servus umananda

Keine Antwort ist auch eine Antwort!

;)

Leo Navis
25.10.2009, 13:40
Sinnvoll wäre, beide Strafbestände sowie sämtliche anderen Straftaten auch nicht mehr zu bestrafen sondern mit positiver Konditionierung auf den, der der gesellschaftlichen Norm widersprochen hat, einzuwirken.

Letzlich kann doch keiner was dafür, was er macht.

schastar
25.10.2009, 16:25
Daher hat ja auch die Steuerfahndung Befugnisse, die nicht mal der Polizeiliche Staatsschutz hat!!!

Es geht um Eigentum und nicht um körperliche Unversehrtheit.

Was ja aus Sicht des Staates richtig ist, sicheren Steuereinnahmen doch die Bereicherung von Beamten und Politikern auf Kosten des arbeitenden Volkes.

Brutus
25.10.2009, 16:30
Was ja aus Sicht des Staates richtig ist, sicheren Steuereinnahmen doch die Bereicherung von Beamten und Politikern auf Kosten des arbeitenden Volkes.

Der Staat, insbesondere die BRD, lebt nur vom und durch das Geld, das er seinen Untertanen abpreßt. Ohne Tribute kein Staat!

Sobald keine Steuern mehr beigetrieben werden können, ist es mit der BRD zuende. Wahrscheinlich wird dieser Pseudostaat an genau der selben Sache verrecken, aus der er seine Existenz bezieht, am Geld.

schastar
25.10.2009, 19:50
Der Staat, insbesondere die BRD, lebt nur vom und durch das Geld, das er seinen Untertanen abpreßt. Ohne Tribute kein Staat!

Sobald keine Steuern mehr beigetrieben werden können, ist es mit der BRD zuende. Wahrscheinlich wird dieser Pseudostaat an genau der selben Sache verrecken, aus der er seine Existenz bezieht, am Geld.



Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. :]

Marine Corps
26.10.2009, 01:50
Was ja aus Sicht des Staates richtig ist, sicheren Steuereinnahmen doch die Bereicherung von Beamten und Politikern auf Kosten des arbeitenden Volkes.

Dass der Staat seine Einnahmen sichert und von daher eine gewaltige Drohkulisse aufbaut zur Sicherung ebendessen ist verständlich.
Dass er gleichzeitig sinnlose Fresser alimentiert, ist nicht verständlich und das er den Steuern zahlenden Bürgern nicht Privilegien einräumt und ihre körperliche Unversehrtheit absolut schützt für das entrichtete Schutzgeld ist ebenfalls nicht verständlich bzw. noch weit unter dem Niveau jeder Mafiaorganisation.

schastar
26.10.2009, 06:53
Dass der Staat seine Einnahmen sichert und von daher eine gewaltige Drohkulisse aufbaut zur Sicherung ebendessen ist verständlich.
Dass er gleichzeitig sinnlose Fresser alimentiert, ist nicht verständlich und das er den Steuern zahlenden Bürgern nicht Privilegien einräumt und ihre körperliche Unversehrtheit absolut schützt für das entrichtete Schutzgeld ist ebenfalls nicht verständlich bzw. noch weit unter dem Niveau jeder Mafiaorganisation.

Man sollte nicht vergessen daß es selbst unter Verbrechern so etwas wie Ehre gibt. Hier reden wir aber von Politikern und deren Handlangern.

Marine Corps
26.10.2009, 09:57
Man sollte nicht vergessen daß es selbst unter Verbrechern so etwas wie Ehre gibt. Hier reden wir aber von Politikern und deren Handlangern.

Das habe ich in der Hitze des Gefechts leider vergessen! Sorry!
Dumm von mir. Hätte ich dran denken sollen, dass man da an das reine Nichts appellieren würde.