PDA

Vollständige Version anzeigen : der volksverhetzungsparagraph muss ersatzlos gestrichen werden



Sterntaler
01.10.2009, 16:29
er dient lediglich dazu unliebsame Meinungen und Diskussion abzublocken, dieser Maulkorberlassungsparagraph ist eher im NS Regimes , oder einzig und wahren Deutschen "Demokratischen" Republik anzusiedeln. :))


98 % der Deutschen können eh nicht eingesperrt werden.

Sterntaler
01.10.2009, 16:31
aktueller Anlass:

Quelle (http://www.welt.de/politik/deutschland/article4699361/Sarrazin-steht-im-Verdacht-der-Volksverhetzung.html)


ie Berliner Staatanwaltschaft ermittelt gegen den Bundesbank-Vorstand Thilo Sarrazin. Er wird der Volksverhetzung verdächtigt. Anlass sind Äußerungen des früheren Berliner Finanzsenators über in Berlin lebende Ausländer. Etwa „20 Prozent" von ihnen würden „ökonomisch nicht gebraucht". Sarrazin bedauert seine Worte.

Sterntaler
01.10.2009, 16:35
Kommen die Volksverhetzer vor den Volksgerichtshof?

Ajax
01.10.2009, 16:38
Die Wahrheit ist die größte Gefahr für dieses Land. Deswegen wird sie mit aller Macht unterdrückt.

Commodus
01.10.2009, 16:40
Kommen die Volksverhetzer vor den Volksgerichtshof?

Den gibt es nicht. Aber ein Paradebeispiel des "freien Westens". Man darf seine Meinung garnicht äussern, es sei denn diese ist politisch genehmigt. Es ist wie in der ehemaligen DDR ... da musste man auch aufpassen was man sagt.

Bellerophon
01.10.2009, 16:40
Tja, Archipel Deutschland

Auch wenn es nichts zur Sache tut, Herr Korn hätte das bestimmt sagen dürfen...:=

Sterntaler
01.10.2009, 16:40
ganz genau. so wie in jedem vorm Untergang bedrohtem Regimes.

Sterntaler
01.10.2009, 16:41
Den gibt es nicht. Aber ein Paradebeispiel des "freien Westens". Man darf seine Meinung garnicht äussern, es sei denn diese ist politisch genehmigt. Es ist wie in der ehemaligen DDR ... da musste man auch aufpassen was man sagt.

was noch nicht ist, kann ja noch kommen. (Volksgerichtshof) :rolleyes:

Brutus
01.10.2009, 16:44
Die Wahrheit ist die größte Gefahr für dieses Land. Deswegen wird sie mit aller Macht unterdrückt.

Ein Grüner geht leider nicht.
Erst wenn uns die Politiker und Bonzen so entgegengrinsen :gap:, wird es vielleicht mal besser.

Commodus
01.10.2009, 16:49
Die Wahrheit ist die größte Gefahr für dieses Land. Deswegen wird sie mit aller Macht unterdrückt.

Oha! Und ob! Die Wahrheit ist sogar existentiell gefährlich für die BRD.

ultimacanaria
01.10.2009, 16:49
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Hier hat das Gericht also einen gewaltigen Interpretationsspielraum, wenn es die vorgebliche Böswilligkeit einer Meinungsäußerung zu bewerten gilt.

Bellerophon
01.10.2009, 16:55
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Hier hat das Gericht also einen gewaltigen Interpretationsspielraum, wenn es die vorgebliche Böswilligkeit einer Meinungsäußerung zu bewerten gilt.

Das sind so die Vorteile von Gummiparagraphen.

Dazu noch unabhängige Richter - also vom Gesetz unabhängige, politische Richter.

Hätte er einfach mal behauptet, das 30% der bio-deutsche Jugendlichen gemeingefährliche Rechtsextremisten wären, die bekämpft gehören, ausgemerzt, wie die PEST, - wären ihm die Lorbeeren und Talkshows sicher gewiss gewesen.

Aber so, böse Volksverhexung.

marc
01.10.2009, 17:05
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Hier hat das Gericht also einen gewaltigen Interpretationsspielraum, wenn es die vorgebliche Böswilligkeit einer Meinungsäußerung zu bewerten gilt.

Wollte ich gerade erwähnen. Das größte Problem besteht darin, dass dieser Teil viel zu unscharf formuliert ist. "Einen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen." Oh Män!

Das 130 komplett und ersatzlos gestrichen werden muss, finde ich hingegen nicht. Also der öffentliche Aufruf zur Gewalt gegen Teile der Bevölkerung sollte definitiv strafbar bleiben. Streichen würde ich nur 130/3, wobei die "Billigung" wieder anders zu beurteilen wäre als die "Leugnung" - aber dafür gibt es ja auch 130/4.

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost

ultimacanaria
01.10.2009, 17:11
Der Grundgedanke ist ja vorgeblich der Schutz des öffentlichen Friedens. Sofern vor einer "Aufhetzung zu Straftaten" gewarnt wird, ist es ja in Ordnung. Wenn aber beispielsweise ein Politiker, der in einer Debatte historische Tatsachen überspitzt formuliert, mit einer Anzeige wegen Volksverhetzung zu rechnen hat, dann ist das nach meiner Meinung bereits eine Form der Meinungsdiktatur, denn Debatten leben nun mal auch von der Provokation. Jede Diskussion über unbequeme Themen wie "Ausländerkriminalität" wird dadurch im Keim erstickt.

ultimacanaria
01.10.2009, 17:18
Aber so, böse Volksverhexung.

Der war gut! :))

Sterntaler
01.10.2009, 17:38
Terror- und Mordandrohungen durch mit BRD Papieren ausgestatteten Ausländern führt nicht zur Anklage wegen Volksverhetzung. Darüber kann man sich darüber streiten wer zum Volk gehört und wer nicht, die Urdeutschen gehören offensichtlich jedenfalls nicht dazu.

Bellerophon
01.10.2009, 17:39
Den Kommis und GutmenschenInnen im SPON-Forum geht erstmal einer ab, jetzt wo die Demokratie sich gegen den bösen Sarrazin wehrt.



Und sie schämen sich wieder alle so inbrünstig, und sind so ehrlich betroffen, und bedauern Deutschland .... *schnief*

Das denen die scheiss Platte nie langweilig wird...

Marathon
01.10.2009, 17:39
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Das große Problem dabei ist die Interpretation durch die Richter, die die Deutschen nicht als Teil der Bevölkerung ansehen. Das hatte bereits schon mehrmals zur Folge, dass Türken straffrei Deutsche beschimpfen dürfen, während Deutsche für das selbe Vergehen bestraft werden.



Die Polizei prüfte bereits, ob sie im Fall dieses Deutschen-Hasses wegen Volksverhetzung zu ermitteln hat. Das wurde laut „Berliner Zeitung“ verworfen, weil viele Täter selbst formal Deutsche seien und ihre eigene Gruppe beschimpften. Zum Anderen liege Volksverhetzung nach §130 StGB nur vor, wenn zum Hass gegen „Teile der Bevölkerung“ aufgerufen werde. Deutsche seien aber kein Teil.

http://www.bz-berlin.de/archiv/warum-ist-deutschen-hass-keine-volksverhetzung-article329731.html



"Scheiß Deutsche": Justizministerium lehnt Gesetzesänderung ab

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M5f7537725df.0.html



Volksverhetzung war das nicht: Der Fall dreier Türken vor dem Berliner Jugendgericht, die jungen Frauen mit "Vergasung" gedroht haben
[...]
Eine Verurteilung wegen Volksverhetzung nach Paragraph 130 sei nicht möglich, sagt die Richterin bedauernd. Verhetzt werden könnten nur, so die geltende Rechtsprechung, "Teile der Bevölkerung", die sich "von der übrigen Bevölkerung", der Mehrheit, unterschieden. Deutsche sind kein abgrenzbarer Teil.

http://www.faz.net/print/Feuilleton/UPDATE-172

Die völlig verzogenen Richter verstehen den Gesetzestext absichtlich falsch, nämlich so, dass "Teil" immer eine Minderheit sein muss, was weder logisch noch mathematisch richtig ist.

Nationalix
01.10.2009, 17:43
"Volksverhetzung" ist kein richtiger Straftatbestand, sondern lediglich eine erfundene Konstruktion, um Systemkritiker unter Strafandrohung zum Schweigen zu bringen. Jeder, der die Wahrheit ausspricht bzw. politisch konträre Meinungen vertritt, wird gnadenlos verfolgt und eingesperrt.

Die BRD ist mittlerweile auf dem Freiheitsniveau von Ländern wie Nordkorea und Myanmar angekommen.

ultimacanaria
01.10.2009, 18:48
Das große Problem dabei ist die Interpretation durch die Richter, die die Deutschen nicht als Teil der Bevölkerung ansehen. Das hatte bereits schon mehrmals zur Folge, dass Türken straffrei Deutsche beschimpfen dürfen, während Deutsche für das selbe Vergehen bestraft werden.

Die völlig verzogenen Richter verstehen den Gesetzestext absichtlich falsch, nämlich so, dass "Teil" immer eine Minderheit sein muss, was weder logisch noch mathematisch richtig ist.

Du hast vollkommen Recht, die vorherrschende Rechtsmeinung ist geradezu grotesk. Hier ein Zitat aus Tatjana Hörnle: Grob anstössiges Verhalten: strafrechtlicher Schutz von Moral, Gefühlen und Tabus. In: Band 46 von Juristische Abhandlungen, Klostermann Verlag, 2005:

"Das Anliegen, ein tolerantes Zusammenleben als objektiven Zustand zu schützen, hat zwar einen berechtigten Kern, nämlich soweit Teile der Bevölkerung in individuellen Rechten wie Menschenwürde oder Ehre verletzt werden. Es würde aber zu weit führen, auch dem nicht angegriffenen Teil der Bevölkerung ein eigenes Recht auf eine tolerante Umgebung einzuräumen. Dadurch würde zwar durchaus die Lebensqualität geschützt, aber nicht jede Bedrohung von Lebensqualität rechtfertigt den Einsatz des Strafrechts."

Die Lebensqualität der Mehrheit der Bevölkerung ist also nicht schützenswert, und das Recht auf Toleranz steht nur den Minderheiten zu. Hat man da noch Worte?

Alion
01.10.2009, 18:57
er dient lediglich dazu unliebsame Meinungen und Diskussion abzublocken, dieser Maulkorberlassungsparagraph ist eher im NS Regimes , oder einzig und wahren Deutschen "Demokratischen" Republik anzusiedeln. :))


98 % der Deutschen können eh nicht eingesperrt werden.

Zitat:
Die Berliner Staatanwaltschaft ermittelt gegen den Bundesbank-Vorstand Thilo Sarrazin. Er wird der Volksverhetzung verdächtigt. Anlass sind Äußerungen des früheren Berliner Finanzsenators über in Berlin lebende Ausländer. Etwa „20 Prozent" von ihnen würden „ökonomisch nicht gebraucht". Sarrazin bedauert seine Worte.

Du hast vollkommen Recht, so ein Gesetz ist in einer Demokratie überflüssig und verstößt gegen den Grundsatz der Meinungsfreiheit.

Ich finde Sarrazins Schätzung übrigens viel zu niedrig angesetzt. Ich bin der Meinung das mind. 70% ökonomisch nicht gebraucht werden.

Nun dürfen sie gerne auch gegen mich ermitteln!


Alion

Erik der Rote
01.10.2009, 21:40
der Volksverhetzungsparagraph darf nicht gestrichen werden er ist eine Säule unserer neuen heiligen Religion die so einzigartig und unvergleichlich so singulär so erhaben ist

von der jeder Deutsche nur still raunt und die ihn moralisch erschadern lassen
vor der sich all unsere Instutionen tief verneigen !

Ohne diesen Paragraphen wäre sie wie die alten Religionen der relativistischen Zersetzungsarbeit ausgesetzt das darf nicht zugelassen werden

borisbaran
01.10.2009, 21:52
Na, hindert euch der § 130 StGB am Hetzen und Lügen?http://i301.photobucket.com/albums/nn67/ninitipp/smilys/103.pnghttp://i29.photobucket.com/albums/c285/Sanford_Button/Smilies/heuldoch.gif

steffel
01.10.2009, 21:57
Na, hindert euch der § 130 StGB am Hetzen und Lügen?http://i301.photobucket.com/albums/nn67/ninitipp/smilys/103.pnghttp://i29.photobucket.com/albums/c285/Sanford_Button/Smilies/heuldoch.gif

Pass mal auf Bürschchen, dass dir mal nicht der Arsch auf Grundeis geht!
Deine jüdisch-russischen Vorfahren haben da sicherlich Erfahrung gehabt, wie man Kritiker mundtot macht; nur ist euer Experiment Kommunismus kläglich gescheitert!

borisbaran
01.10.2009, 22:05
Pass mal auf Bürschchen, dass dir mal nicht der Arsch auf Grundeis geht!
Deine jüdisch-russischen Vorfahren haben da sicherlich Erfahrung gehabt, wie man Kritiker mundtot macht; nur ist euer Experiment Kommunismus kläglich gescheitert!

Was habe ich mit Kommunismus zu tun, du §$%&# *~+@µ¼²[?

politisch Verfolgter
01.10.2009, 22:47
... das hat vielmehr mit dem ArbeitsgesetzDreck zu erfolgen.

Sterntaler
02.10.2009, 05:21
@russischen ImportJuden: von diesem freimaurerischen Witz-/ Volksverdummungsparagraphen läßt sich keiner abhalten Volksaufklärung zu betreiben.

Der Paragraph ist wie der Geschichte mit den Kaisers neuen Kleider ,lol.

Alion
02.10.2009, 05:52
Na, hindert euch der § 130 StGB am Hetzen und Lügen?http://i301.photobucket.com/albums/nn67/ninitipp/smilys/103.pnghttp://i29.photobucket.com/albums/c285/Sanford_Button/Smilies/heuldoch.gif

Mal ehrlich gefragt, findet der Paragraph hier überhaupt Anwendung?

Ich sehe Sarrazins Worte nicht als Volksverhetzung. Sie beschreiben eine Tatsache. Gut zwei Drittel der Ausländer gehen hier keiner Arbeit nach, also sind sie ökonomisch für Deutschland überflüssig.


Alion

borisbaran
02.10.2009, 14:19
@russischen ImportJuden: von diesem freimaurerischen Witz-/ Volksverdummungsparagraphen läßt sich keiner abhalten Volksaufklärung zu betreiben[...]
Freimauerer?? Was hat den dieser esoterisch-aufkläererische Altherrenverein mit dem § 130 StGB zu tun? Sitzt der Aluhut etwa nciht mehr richtig auf den hohlen Kopf? Muss erst diese Dame kommen (lechz) und dir helfen?
http://i660.photobucket.com/albums/uu330/cthulhu19887/foil%20hat/partyinsac001.jpg

Mal ehrlich gefragt, findet der Paragraph hier überhaupt Anwendung?

Ich sehe Sarrazins Worte nicht als Volksverhetzung. Sie beschreiben eine Tatsache. Gut zwei Drittel der Ausländer gehen hier keiner Arbeit nach, also sind sie ökonomisch für Deutschland überflüssig.


Alion
Ich habe nicht den Falll mit Sarazin gemeint.

D-Moll
02.10.2009, 14:30
"Volksverhetzung" ist kein richtiger Straftatbestand, sondern lediglich eine erfundene Konstruktion, um Systemkritiker unter Strafandrohung zum Schweigen zu bringen. Jeder, der die Wahrheit ausspricht bzw. politisch konträre Meinungen vertritt, wird gnadenlos verfolgt und eingesperrt.

Die BRD ist mittlerweile auf dem Freiheitsniveau von Ländern wie Nordkorea und Myanmar angekommen.

Richtig . Und Volksverhetzung und Antidiskriminierung Paragraphen existieren doch auch noch ja nicht all zu lange.
Weiß noch vor Jahren als noch Kohl am Ball war, wollte die CDU diesen Paragraphen anfänglich nicht zustimmen.

Aber Jene haben es dann wohl doch durchsetzen können

Xenes
02.10.2009, 16:22
Kommen die Volksverhetzer vor den Volksgerichtshof?

Mit dem Begriff "Volksverhetzung" wurden im Hitlerreich Regimegegner verfolgt,
die anderer Meinung waren als der Diktator und in Konzentrationslager verschleppt.


Heute fängt die Jagd auf Andersdenkende in Deutschland wieder an.

Brutus
02.10.2009, 16:38
Mit dem Begriff "Volksverhetzung" wurden im Hitlerreich Regimegegner verfolgt, die anderer Meinung waren als der Diktator und in Konzentrationslager verschleppt. Heute fängt die Jagd auf Andersdenkende in Deutschland wieder an.

:top: und einen Grünen!

Humer
02.10.2009, 19:30
Wenn ich mir ganz, ganz sicher sein könnte, dass diejenigen, die hier gegen die Strafbarkeit von Volksverhetzung argumentieren, das ernst und ehrlich meinen, dann wäre ich auch für die Abschaffung dieser Gesetze. Ich habe leider meine Zweifel.
Wie wäre es denn, wenn wir eine streng national orientierte Regierung hätten. Dürfte dann die linke Opposition, falls nicht schon in den Lagern entsorgt, frei zur Ablösung des Regimes aufrufen ??

Nationalix
02.10.2009, 19:39
Wenn ich mir ganz, ganz sicher sein könnte, dass diejenigen, die hier gegen die Strafbarkeit von Volksverhetzung argumentieren, das ernst und ehrlich meinen, dann wäre ich auch für die Abschaffung dieser Gesetze. Ich habe leider meine Zweifel.
Wie wäre es denn, wenn wir eine streng national orientierte Regierung hätten. Dürfte dann die linke Opposition, falls nicht schon in den Lagern entsorgt, frei zur Ablösung des Regimes aufrufen ??

Wie ich schon geschrieben habe, ist "Volksverhetzung" ein künstlicher Straftatbestand, um Kritiker mundtot zu machen. Es wird dabei niemand körperlich oder finanziell geschädigt. Es können sich höchstens einige Leute "angepisst" fühlen.

Die Forderung zur Ablösung eines Regimes - was Du meinst - fällt nicht unter Volksverhetzung.

borisbaran
05.10.2009, 20:30
Mit dem Begriff "Volksverhetzung" wurden im Hitlerreich Regimegegner verfolgt,[...]

Dieses Gesetz gabs nicht im Nazismus, da war Volksverhetzung Staatspolitik, du Bildungslücke.