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29.09.2009, 19:26
Quelle WELT-ONLINE
Berlin (dpa) - Erstmals hat ein deutsches Verwaltungsgericht einem muslimischen Schüler erlaubt, in der Schule zu beten. Ein 16-jähriger Schüler aus Berlin darf laut einem am Dienstag verkündeten Urteil künftig einmal täglich in einer Unterrichtspause beten.
Damit gab das Berliner Verwaltungsgericht der Klage des Gymnasiasten gegen den Berliner Senat statt. Auch Muslimen stehe das Grundrecht auf Religionsfreiheit zu, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Wegener. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung zugelassen. Wegener sagte, der Fall sei ein «großes Kaliber». Er kenne nichts Vergleichbares. Es ist das erste Mal, dass bundesweit ein solcher Fall vor Gericht kam. (Urteil VG 3 A 984.07)
http://newsticker.welt.de/index.php?channel=wir&module=dpa&id=19815014
Jetzt dauert es nicht mehr lange, bis in jeder deutschen Schule Gebetsräume eingerichtet, und Gebetsteppiche bereitgestellt werden müssen.
Berlin (dpa) - Erstmals hat ein deutsches Verwaltungsgericht einem muslimischen Schüler erlaubt, in der Schule zu beten. Ein 16-jähriger Schüler aus Berlin darf laut einem am Dienstag verkündeten Urteil künftig einmal täglich in einer Unterrichtspause beten.
Damit gab das Berliner Verwaltungsgericht der Klage des Gymnasiasten gegen den Berliner Senat statt. Auch Muslimen stehe das Grundrecht auf Religionsfreiheit zu, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Wegener. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung zugelassen. Wegener sagte, der Fall sei ein «großes Kaliber». Er kenne nichts Vergleichbares. Es ist das erste Mal, dass bundesweit ein solcher Fall vor Gericht kam. (Urteil VG 3 A 984.07)
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Jetzt dauert es nicht mehr lange, bis in jeder deutschen Schule Gebetsräume eingerichtet, und Gebetsteppiche bereitgestellt werden müssen.