Candymaker
24.09.2009, 20:41
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Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Anti-polnische NPD-Plakate gestoppt
Das Bundesverfassungsgericht hat ausländerfeindliche NPD-Wahlplakate mit der Aufschrift "Polen-Invasion stoppen!" untersagt. Die Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde des NPD-Kreisverbandes Uecker-Randow zurück und bestätigten eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern.
Danach sind die Plakate als volksverhetzender Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Polen zu sehen. Dies sei nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Die NPD hatte mit den Plakaten in Teilen Vorpommerns Stimmung gegen den Zuzug von Polen ins grenznahe Gebiet gemacht.
Die Plakate zeigen drei Krähen, von denen eine nach einem Bündel Geldscheine pickt. Nach den Worten einer Kammer des Ersten Senats gehört es zwar gerade zum politischen Meinungskampf, auch überspitzte und scharfe Kritik zu äußern. Das Plakat verletze aber die Menschenwürde. Es spreche den in Deutschland lebenden Polen ab, gleichwertige Personen zu sein - sie würden als minderwertige Wesen behandelt.
Politiker und Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern hatten am Dienstag gegen die Plakate protestiert und deren Entfernung gefordert.
(Az: 2 BvR 2179 - Beschluss vom 24. September 2009)
http://www.tagesschau.de/inland/npdplakate100.html
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Anti-polnische NPD-Plakate gestoppt
Das Bundesverfassungsgericht hat ausländerfeindliche NPD-Wahlplakate mit der Aufschrift "Polen-Invasion stoppen!" untersagt. Die Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde des NPD-Kreisverbandes Uecker-Randow zurück und bestätigten eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern.
Danach sind die Plakate als volksverhetzender Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Polen zu sehen. Dies sei nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Die NPD hatte mit den Plakaten in Teilen Vorpommerns Stimmung gegen den Zuzug von Polen ins grenznahe Gebiet gemacht.
Die Plakate zeigen drei Krähen, von denen eine nach einem Bündel Geldscheine pickt. Nach den Worten einer Kammer des Ersten Senats gehört es zwar gerade zum politischen Meinungskampf, auch überspitzte und scharfe Kritik zu äußern. Das Plakat verletze aber die Menschenwürde. Es spreche den in Deutschland lebenden Polen ab, gleichwertige Personen zu sein - sie würden als minderwertige Wesen behandelt.
Politiker und Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern hatten am Dienstag gegen die Plakate protestiert und deren Entfernung gefordert.
(Az: 2 BvR 2179 - Beschluss vom 24. September 2009)
http://www.tagesschau.de/inland/npdplakate100.html