Felix Krull
23.09.2009, 10:00
Gruppe prügelt 21-Jährigen spitalreif
21.09.09
Bewusstlos lag er am Boden, doch sie prügelten immer weiter auf ihn ein: Ein 21-Jähriger ist von einer Gruppe Männer am Bahnhof Sissach spitalreif geprügelt worden. Die Täter hatten ihm offenbar aufgelauert, nachdem er bereits in Basel eine Auseinandersetzung hatte.
Das Opfer war am frühen Samstagmorgen gegen 03.15 Uhr mit zwei Kollegen im Alter von 20 und 22 Jahren mit dem Zug von Basel her kommend in Sissach eingetroffen, als es von der Gruppe unmittelbar angegriffen wurde, wie die Baselbieter Kantonspolizei am Montag mitteilte. Der 21-Jährige sei mit einem Schlagstock niedergeschlagen worden. Obwohl er bewusstlos am Boden gelegen sei, hätten ihn die Täter weiter mit Faust- und Fusstritten traktiert. «Dass jemand bewusstlos geschlagen wird und danach weiter auf ihn eingeschlagen wird, ist eine bedenkliche Entwicklung», sagt Meinrad Stöckli, Sprecher der Polizei Basel-Landschaft gegenüber 20 Minuten Online.
Die zwei Begleiter des Opfers hätten schlichten wollen, seien aber ebenfalls angegriffen worden und hätten diverse Blessuren erlitten. Zivilcourage zeigte zudem ein Unbeteiligter, der die zehn Schläger von ihren Attacken auf das Opfer abbringen wollte. Auch er wurde jedoch zum Opfer der Gruppe und erlitt ebenfalls diverse Blessuren. In der Folge habe die Gruppe die Flucht ergriffen. [...]
Gemäss bisherigen Erkenntnissen der Polizei und mehreren Zeugenaussagen handelte es sich bei den Tätern um rund zehn Personen türkischer und albanischer Nationalität, die am Bahnhof Sissach auf das spätere Opfer gewartet hatten. Weitere Abklärungen sind auch hier im Gang.
Die Polizei sei zwar rasch vor Ort gewesen, die umgehend eingeleitete Fahndung nach den Tätern sei jedoch zunächst erfolglos geblieben. Der 21-Jährige habe durch die Sanität ins Spital eingeliefert werden müssen. Es konnte bisher noch nicht befragt werden.
Gruppe prügelt 21-Jährigen spitalreif (http://www.20min.ch/news/basel/story/26408359)
Weshalb wurde die vermeintliche türkische und albanische Nationalität der Schläger erwähnt? Verstößt das nicht gegen ihre Persönlichkeitsrechte und schürt den Rassismus?
Pranger-Initiative der SVP verstösst gegen Bundesrecht
23.09.2009
Die SVP Solothurn wollte per Volksinitiative erreichen, dass in Polizeimeldungen die Nationalität von Tätern genannt wird. Das verletze die Persönlichkeitsrechte, so ein Staatsrechtler. Und nicht nur das.
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hält die sogenannte «Pranger-Initiative» für ungültig, weil sie gegen Bundesrecht verstosse. Sie stützt sich bei ihrer Empfehlung an den Kantonsrat, das Volksbegehren der SVP für ungültig zu erklären, auf ein Gutachten von Thomas Fleiner. Der emeritierte Professor für Staats- und Verwaltungsrecht macht gleich mehrere Verstösse gegen Bundesrecht aus. Die SVP verlangt, dass in Meldungen von Polizei und Justizbehörden die Nationalität oder die Herkunftsregion von Tätern und Tatverdächtigen konsequent genannt werden.
Zum einen sieht Fleiner das in der Bundesverfassung verankerte Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre verletzt. «Die Information über die Nationalität oder die Herkunftsregion eines Tatverdächtigen, dessen Schuld noch nicht durch ein letztinstanzliches Gericht bestätigt ist, ist ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit, der Menschenwürde und des Datenschutzes», schreibt Fleiner im 45 Seiten umfassenden Gutachten.
Verstösst gegen Verbot der Diskriminierung
Zum anderen verletzt die SVP-Volksinitiative laut Fleiner das ebenfalls in der Bundesverfassung enthaltene Verbot der indirekten Diskrimierung. Durch die Nennung der Nationalität würden indirekt auch Personen diskriminiert, die zwar aus diesen Ländern stammten, solche Taten aber ebenso klar missbilligten wie die schweizerische Bevölkerung.
Damit nicht genug: Das Begehren der Volksinitiative verletze auch die neue schweizerische Strafprozessordnung, die wohl 2011 in Kraft tritt, so Fleiner. Dort ist festgehalten, dass bei der Orientierung der Öffentlichkeit der Grundsatz der Unschuldsvermutung und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu beachten seien. Dies einzuhalten, sei nicht möglich, wenn man die Volksinitiative so umsetze. [...]
Pranger-Initiative der SVP verstösst gegen Bundesrecht (http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/PrangerInitiative-der-SVP-verstoesst-gegen-Bundesrecht/story/27254058)
In Ozeanien wiegt "Diskriminierung" eben schwerer, als in die Bewußtlosigkeit geprügelt zu werden. Schön.
21.09.09
Bewusstlos lag er am Boden, doch sie prügelten immer weiter auf ihn ein: Ein 21-Jähriger ist von einer Gruppe Männer am Bahnhof Sissach spitalreif geprügelt worden. Die Täter hatten ihm offenbar aufgelauert, nachdem er bereits in Basel eine Auseinandersetzung hatte.
Das Opfer war am frühen Samstagmorgen gegen 03.15 Uhr mit zwei Kollegen im Alter von 20 und 22 Jahren mit dem Zug von Basel her kommend in Sissach eingetroffen, als es von der Gruppe unmittelbar angegriffen wurde, wie die Baselbieter Kantonspolizei am Montag mitteilte. Der 21-Jährige sei mit einem Schlagstock niedergeschlagen worden. Obwohl er bewusstlos am Boden gelegen sei, hätten ihn die Täter weiter mit Faust- und Fusstritten traktiert. «Dass jemand bewusstlos geschlagen wird und danach weiter auf ihn eingeschlagen wird, ist eine bedenkliche Entwicklung», sagt Meinrad Stöckli, Sprecher der Polizei Basel-Landschaft gegenüber 20 Minuten Online.
Die zwei Begleiter des Opfers hätten schlichten wollen, seien aber ebenfalls angegriffen worden und hätten diverse Blessuren erlitten. Zivilcourage zeigte zudem ein Unbeteiligter, der die zehn Schläger von ihren Attacken auf das Opfer abbringen wollte. Auch er wurde jedoch zum Opfer der Gruppe und erlitt ebenfalls diverse Blessuren. In der Folge habe die Gruppe die Flucht ergriffen. [...]
Gemäss bisherigen Erkenntnissen der Polizei und mehreren Zeugenaussagen handelte es sich bei den Tätern um rund zehn Personen türkischer und albanischer Nationalität, die am Bahnhof Sissach auf das spätere Opfer gewartet hatten. Weitere Abklärungen sind auch hier im Gang.
Die Polizei sei zwar rasch vor Ort gewesen, die umgehend eingeleitete Fahndung nach den Tätern sei jedoch zunächst erfolglos geblieben. Der 21-Jährige habe durch die Sanität ins Spital eingeliefert werden müssen. Es konnte bisher noch nicht befragt werden.
Gruppe prügelt 21-Jährigen spitalreif (http://www.20min.ch/news/basel/story/26408359)
Weshalb wurde die vermeintliche türkische und albanische Nationalität der Schläger erwähnt? Verstößt das nicht gegen ihre Persönlichkeitsrechte und schürt den Rassismus?
Pranger-Initiative der SVP verstösst gegen Bundesrecht
23.09.2009
Die SVP Solothurn wollte per Volksinitiative erreichen, dass in Polizeimeldungen die Nationalität von Tätern genannt wird. Das verletze die Persönlichkeitsrechte, so ein Staatsrechtler. Und nicht nur das.
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hält die sogenannte «Pranger-Initiative» für ungültig, weil sie gegen Bundesrecht verstosse. Sie stützt sich bei ihrer Empfehlung an den Kantonsrat, das Volksbegehren der SVP für ungültig zu erklären, auf ein Gutachten von Thomas Fleiner. Der emeritierte Professor für Staats- und Verwaltungsrecht macht gleich mehrere Verstösse gegen Bundesrecht aus. Die SVP verlangt, dass in Meldungen von Polizei und Justizbehörden die Nationalität oder die Herkunftsregion von Tätern und Tatverdächtigen konsequent genannt werden.
Zum einen sieht Fleiner das in der Bundesverfassung verankerte Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre verletzt. «Die Information über die Nationalität oder die Herkunftsregion eines Tatverdächtigen, dessen Schuld noch nicht durch ein letztinstanzliches Gericht bestätigt ist, ist ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit, der Menschenwürde und des Datenschutzes», schreibt Fleiner im 45 Seiten umfassenden Gutachten.
Verstösst gegen Verbot der Diskriminierung
Zum anderen verletzt die SVP-Volksinitiative laut Fleiner das ebenfalls in der Bundesverfassung enthaltene Verbot der indirekten Diskrimierung. Durch die Nennung der Nationalität würden indirekt auch Personen diskriminiert, die zwar aus diesen Ländern stammten, solche Taten aber ebenso klar missbilligten wie die schweizerische Bevölkerung.
Damit nicht genug: Das Begehren der Volksinitiative verletze auch die neue schweizerische Strafprozessordnung, die wohl 2011 in Kraft tritt, so Fleiner. Dort ist festgehalten, dass bei der Orientierung der Öffentlichkeit der Grundsatz der Unschuldsvermutung und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu beachten seien. Dies einzuhalten, sei nicht möglich, wenn man die Volksinitiative so umsetze. [...]
Pranger-Initiative der SVP verstösst gegen Bundesrecht (http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/PrangerInitiative-der-SVP-verstoesst-gegen-Bundesrecht/story/27254058)
In Ozeanien wiegt "Diskriminierung" eben schwerer, als in die Bewußtlosigkeit geprügelt zu werden. Schön.