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Gottfried
30.08.2009, 16:24
... sollte heute mal darauf achten, ob vor 18 Uhr schon Prognosen und Hochrechnungen zu den verschiedenen Wahlen präsentiert werden. Das ist nämlich verboten. Bei Bedarf kann Strafanzeige gestellt werden. Zur Beweissicherung sei ein Screenshot empfohlen.

;)

Gehirnnutzer
30.08.2009, 16:41
Kannst du das auch belegen? Rechtliche Grundlage, Verweis auf Gesetz oder beruht das mal wieder auf eigenen Rechtsvorstellungen.

Gärtner
30.08.2009, 16:43
... sollte heute mal darauf achten, ob vor 18 Uhr schon Prognosen und Hochrechnungen zu den verschiedenen Wahlen präsentiert werden. Das ist nämlich verboten. Bei Bedarf kann Strafanzeige gestellt werden. Zur Beweissicherung sei ein Screenshot empfohlen.

http://img9.imageshack.us/img9/7188/34221408.jpgenn, dann wird's irgendjemand twittern.

politisch Verfolgter
30.08.2009, 16:50
Wo bleiben die Abmahnungen an die Arbeitsgesetzgeber wegen grund- und bürgerrechtswidriger Übergriffe?
Per Gesetz Fremdvermögens- und FremdkreditErwirtschaftung zu erzwingen, ist wie Raub oder Zwangsarbeit mittels dazu vorgehaltener Waffe.

Gottfried
30.08.2009, 17:55
Kannst du das auch belegen? Rechtliche Grundlage, Verweis auf Gesetz oder beruht das mal wieder auf eigenen Rechtsvorstellungen.

Ach, bist du nicht der arbeitslose Rechtsanwalt (oder sonstiger Bürokratendreck) der hier kostenlose Rechtsberatungen im Forum durchführt? Ich bin dir hier doch schon mal über den Weg gelaufen. Dann klär uns doch mal auf.

Gottfried
30.08.2009, 17:59
Bild.de hat übrigens wieder vor 18 Uhr eine Prognose abgeliefert. So wie schon bei der Europawahl. Hierauf steht laut Bildblog.de eine Geldbuße von bis zu 50.000 €.

http://www.bildblog.de/5236/18-uhr-prognose-immer-frueher/

Cinnamon
30.08.2009, 18:04
Oh ja, 2 Minuten vor Ende der Wahl wird auch jemand noch schnell auf Bild.de gehen um sich die Hochrechnung anzusehen.

Gärtner
30.08.2009, 18:24
http://img9.imageshack.us/img9/7188/34221408.jpgenn, dann wird's irgendjemand twittern.

Hab ich's nicht gesagt? Anderthalb Stunden vor Schließung der Wahllokale:

http://www.spiegel.de/images/image-8701-panoV9-vvlv.jpg

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,645907,00.html

Stanley_Beamish
30.08.2009, 18:32
Diese "Exit Polls" am Tag der Wahl müssen verboten werden. Es reicht, wenn man die Ergebnisse erst nach Auszählung der Stimmen erfährt.

Gehirnnutzer
30.08.2009, 19:16
Ach, bist du nicht der arbeitslose Rechtsanwalt (oder sonstiger Bürokratendreck) der hier kostenlose Rechtsberatungen im Forum durchführt? Ich bin dir hier doch schon mal über den Weg gelaufen. Dann klär uns doch mal auf.

Mein lieber Gotfried, es zeugt von wenig Selbstbewußtsein, wenn man auf kritische Fragen mit Beleidigungen.
Im übrigen wollte ich dir die Chance geben, deine Aussage, die durchaus Wahrheitsgehalt hat, zu berichtigen.

Wie du richtig gesagt hast, ist die Veröffentlichung von Wahlprognosen während der Wahlzeit unzulässig (§ 32 Absatz 2 Bundeswahlgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__32.html), bzw. Entsprechungen in den Landeswahlgesetzen).

Nur wirst du mit einer Strafanzeige nicht weit kommen, denn es ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt ist.

Darin liegt auch das Problem, leider gehört diese Ordnungswidrigkeit nicht zu den Ordnungswidrigkeiten, die bei wiederholten Begehen zur Straftat werden. Hinzukommt, das die 50.000 Euro die Höchstgrenze des Bußgeldes sind, somit ist die maximale Strafe/ Buße bekannt die man auch bei wiederholten begehen zu erwarten kann.

Somit können Informationsanbieter genau kalkulieren, welchen wirtschaftlichen Erfolg sie mit einer Meldung trotz Geldbuße erzielen.
Ein Sender der früher als andere eine Prognose bringen kann, steigert seine Zuschauerzahl und das wirkt sich positiv auf die Preise von Werbeminuten aus.

Was man zwar nicht kalkulieren kann, aber durchaus auch ein Grund ist 50.000 Euro in Kauf zu nehmen, ist die mögliche Wählerbeeinflussung.

Gottfried
30.08.2009, 20:20
Nur wirst du mit einer Strafanzeige nicht weit kommen, denn es ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt ist.


Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Geldbuße oder Geldstrafe. Am Ende kommt so ziemlich das Gleiche bei raus. Ist nicht mein Bier, mir den Kopf darüber zu zerbrechen. Ich habe den Eingangsbeitrag nur spontan hier eingestellt.