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Vollständige Version anzeigen : Reform des Strafrechtes dringend erforderlich-Todesstrafe ?



Tanzwut
29.08.2009, 16:07
Vorweg, ich bin ein strikter GEGNER der todesstrafe, weil ein justizirrtum/justizmord niemals ausgeschlossen werden kann.

Daher ist das wirklich einzige fundierte argument dafür-Rückfallquote NULL prozent-
für mich kein grund diese einzuführen.

ABER

es ist ebenso unerträglich, wenn heute in österreich oder deutschland die derzeitige gesetzeslage es möglich macht, dass ein rechtskräftig verurteilter heimtückischer mörder nach verbüssung von einer 15-16 jährigen haftstrafe entlassen wird.

ebenso unverständlich, die äusserst milden strafen für totschläger, vergewaltiger und pädophile.

vor allem stimmt die relation zu anderen straftaten nicht.

es ist in keinster weise nachvollziehbar, dass ein honsik, ein germar rudolf, ein
h.mahler zum teil längeren gefängnisstrafen ausgesetzt werden, als so mancher zuvor genannte.

d.h. das strafrecht bedarf einer reform, wo zu lebenslang verurteilte mörder, kinderschänder TATSÄCHLICH/PRAKTISCH lebenslang hinter gittern leben müssen, ohne jegliche chance auf eine vorzeitige entlassung.

bei erstem liegt zwar die rückfallquote, die staatlicherseits VERSCHWIEGEN wird-keine quellen verfügbar--
ein schelm, der böses dabei denkt-bei ca. "nur" 2% aber OPFERSCHUTZ geht vor TÄTERSCHUTZ, d.h. genauso wie ich nicht in kauf nehmen möchte, dass eventuell ein unschuldiger zum tode verurteilt wird, genaosowenig möchte ich, dass 2 von hundert entlassenen mördern ein neues opfer bedingt.

bei pädophile, vergewaltiger ist die rückfallquote um etliches höher, da psychologen/ psychiater (die in der regel für eine entlassung bei derartigen fällen verantwortlich sind)
keine exakte wissenschaft vertreten, daher oft irren.

Überhaupt werden in relation gesehen eigentumsdelikte gegenüber körperlichen gewalttaten viel zu hoch bestraft.

Daher plädiere ich für eine radikale Änderung der Strafgesetze.

politisch Verfolgter
29.08.2009, 16:22
Jeder gehört hinter Gitter, der einen für die Bewirtschaftung des Vermögens und der Kredite Anderer zuständig erklärt.
Fremdeigentum verpflichtet, es nicht anzutasten. Das ist rechtsräumlich zu garantieren.
Es darf zudem keine Todesstrafe geben, weil kein Mensch "legal" umgebracht werden kann - außer in Notwehr.
Das kriminellste Eigentumsdelikt ist die Arbeitsgesetzgebung: sie bezweckt Zwangsarbeit, Enteignung, Lehnswesen und Berufsverbot.

Tanzwut
29.08.2009, 17:56
Jeder gehört hinter Gitter, der einen für die Bewirtschaftung des Vermögens und der Kredite Anderer zuständig erklärt.
Fremdeigentum verpflichtet, es nicht anzutasten. Das ist rechtsräumlich zu garantieren.
Es darf zudem keine Todesstrafe geben, weil kein Mensch "legal" umgebracht werden kann - außer in Notwehr.
Das kriminellste Eigentumsdelikt ist die Arbeitsgesetzgebung: sie bezweckt Zwangsarbeit, Enteignung, Lehnswesen und Berufsverbot.


keineswegs bestreite ich, dass eigentumsdelikte in derartigem umfang strikt und streng bestraft gehören, da rennste bei mir offene türen ein-

JEDOCH, jedoch ist es PERVERS gleich hohe oder sogar NIEDRIGERE gefängnisstrafen bei körperlichen gewalttaten wie totschlag, kindesmissbrauch oder vergewaltigung zu verhängen !!
DARUM gehts.

bzgl. der todesstrafe-gilt dies auch für heimtückische mörder a la frodl ??

und selbst tierquäler die aus lust und laune katzen anzünden und sie jämmerlich verbrennen lassen, um EIN beispiel zu nennen würden bei mir länger einsitzen als jeder der geld veruntreut oder unterschlagen hat.

rechtsvonlinks
29.08.2009, 18:55
vor allem stimmt die relation zu anderen straftaten nicht.

Dieser Aussage kann ich voll und ganz zustimmen.