Vollständige Version anzeigen : Wenn im Oktober die Iren zustimmen, ist die Abschaffung der Todesstrafe beseitigt
Registrierter
24.08.2009, 04:44
Professor Schachtschneider:
"Wenn im Oktober die Iren dem Vertrag von Lissabon zustimmen, ist die Abschaffung der Todesstrafe beseitigt."
http://www.mmnews.de/index.php/200908233621/MM-News/EU-Todesstrafe-Hinrichtung-bei-Aufstand.html
Black Jack
24.08.2009, 07:55
Es juckt keinen, wie man an den "engagierten" Schlagzeilen der Massenmedien sieht. Und dem Bürger geht es wie dem berühmten Frosch im Kochtopf. Er lässt sich langsam aber sicher alles gefallen. Schlimmer noch. Im Fall der Aufhebung von Todesstrafe freut er sich, dass das die Richtigen trifft, die Chaoten und die "Kultrbereicherer". Dabei begeht er einen folgenschweren Fehler. Gesetze, die von Verbrecher erlassen werden, werden niemals mit der Absicht erlassen auf Verbrechen abzusehen, sondern Verbrechen zu begehen. Sie zielen immer auf die Rechtschaffen ab. Denn diese stehen der Clique immer im Weg.
Cinnamon
24.08.2009, 08:34
Das ist gelinde gesagt Unsinn. Die Abschaffung der Todesstrafe bleibt auch bei der EU-Verfassung bestehen.
Der Österreicher
24.08.2009, 17:59
Sollten die Staaten der EU im Falle von Unruhen und Aufständen tatsächlich die Todesstrafe verhängen, dann wird das sich nicht das Ende von Aufständen bedeuten, sondern nur deren Anfang. Am Ende werden dan jene Bürokraten gelyncht, die so was zuließen.
borisbaran
24.08.2009, 18:18
Ist das nicht die 124710297te EU-erlaubt-Todesstrafe-Thread:zzz::leier: Irgendwann reichts mal mit dem Qautsch oder?
BRDDR_geschaedigter
24.08.2009, 18:36
Ich hab mir mal das Geschreibsl im Lissabon Vertrag über die Todesstrafe durchgelesen. Das ist so schwammig definiert, da kann man irgendwie alles ableiten. ->> Weg mit dem Scheiß
Erik der Rote
24.08.2009, 19:07
Das ist gelinde gesagt Unsinn. Die Abschaffung der Todesstrafe bleibt auch bei der EU-Verfassung bestehen.
Lissabon heisst nur das alles möglich wird ohne jegliche Kontrollen das heisst Lissabon Vertrag
Der Österreicher
24.08.2009, 19:11
Ist das nicht die 124710297te EU-erlaubt-Todesstrafe-Thread:zzz::leier: Irgendwann reichts mal mit dem Qautsch oder?
Scheinbar. Es wird, von gewissen Leuten, so ziemlich alles hergenommen um die Paneuropäische Idee zu diskreditieren (um die eigentliche EU, welche natürlich starke Demokratiedefizite hat, geht es gar nicht), um ihre dummen Nationalismen zu rechtfertigen. Es geht nur um säen von Hass, nicht um eine wirkliche Diskussion des Lissabon-Vertrages.
Registrierter
25.08.2009, 01:09
Das ist gelinde gesagt Unsinn. Die Abschaffung der Todesstrafe bleibt auch bei der EU-Verfassung bestehen.
Lesen bildet übrigens:
Frage: Herr Professor Schachtschneider, laut ihrer Klageschrift gegen den EU-Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht der Vertrag die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen. Das klingt ungeheuerlich. Worauf gründet sich ihre Argumentation?
Karl Albrecht Schachtschneider: Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen „Erläuterungen“ und deren „Negativdefinitionen“ zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen.
Frage: Aber wird in der Charta die Todesstrafe nicht explizit verboten?
Schachtschneider:Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten „Erläuterungen“, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.
...
Frage: Aber ist es nun eindeutig, dass das Töten von Menschen erlaubt ist, wenn der Vertrag in Kraft tritt?
Schachtschneider: Ja, die Grundrechtekarte wurde 2001 in Nizza deklariert. Aber da nicht alle Länder einverstanden waren, war sie bisher nicht völkerrechtlich verbindlich. Wenn der Vertrag in Kraft tritt, wird auch die Grundrechte-Charta verbindlich.
Frage: Aber die entsprechende Passage steht ja nur in den Erläuterungen…
Schachtschneider: Diese sind nach Art. 52 Abs. 3 und 7 der Grundrechtecharta verbindlich. Sie können die entsprechende Erklärung der Erläuterung im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Außerdem: Wozu sollte man das reinschreiben, wenn man es nicht haben will?
http://www.mmnews.de/index.php/200908233621/MM-News/EU-Todesstrafe-Hinrichtung-bei-Aufstand.html
Professor Schachtschneider ist Staatsrechtler. Seinem Urteil vertraue ich mehr als irgendwelchen selbsternannten Möchtegern-Foren-Fuzzis.
Geronimo
25.08.2009, 01:13
Ist das nicht die 124710297te EU-erlaubt-Todesstrafe-Thread:zzz::leier: Irgendwann reichts mal mit dem Qautsch oder?
Du, als russischer Kontingent-Jude hast hier überhaupt nichts zu sagen! Du solltest nach Israel geprügelt werden um da deinen Wehrdienst abzuleisten. Das jemand wie du hier das Maul auf machen darf ist gelinde gesagt ein Verbrechen.
Die eurokratischen Tyrannen lassen sich nur das Niederschießen von Volksaufständen legalisieren. Damit sie nicht so dastehen wie die Chinesen mit ihrem Platz des Himmlischen Friedens. Wenn hier die Panzer über regimekritische Demonstranten rollen, dann nur mit scheindemokratischem Segen.
Nationalix
25.08.2009, 06:25
Mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages wird unter dem Deckmantel der Demokratie in Wirklichkeit ein kryptofaschistisches Regime installiert und legitimiert. Dagegen werden Länder wie Myanmar, Nordkorea oder Iran ein Hort der Demokratie und Menschenrechte sein.
Cinnamon
25.08.2009, 07:18
Lesen bildet übrigens:
Professor Schachtschneider ist Staatsrechtler. Seinem Urteil vertraue ich mehr als irgendwelchen selbsternannten Möchtegern-Foren-Fuzzis.
Lesen bildet tatsächlich:
http://infofrosch.info/t/to/todesstrafe.html#Europ%C3%A4ische%20Menschenrechts konvention
Das 6. und das 13. Fakultativprotokoll legen unzweifelhaft die Abschaffung der Todesstrafe fest. Ich traue Gesetzen mehr als einem Staatsrechtler, der als Verschwörungstheoretiker eingestuft wird:
http://esowatch.com/index.php?title=Karl_Albrecht_Schachtschneider
Registrierter
25.08.2009, 11:42
Lesen bildet tatsächlich:
http://infofrosch.info/t/to/todesstrafe.html#Europ%C3%A4ische%20Menschenrechts konvention
Das 6. und das 13. Fakultativprotokoll legen unzweifelhaft die Abschaffung der Todesstrafe fest. Ich traue Gesetzen mehr als einem Staatsrechtler, der als Verschwörungstheoretiker eingestuft wird:
http://esowatch.com/index.php?title=Karl_Albrecht_Schachtschneider
Du wolltest sagen, dass Du alles als Verschwörungstheorie abstempelst, was Deinen engen Geist überfordert.
Anstatt zu argumentieren, dogmatisierst Du.
Cinnamon
25.08.2009, 11:46
Du wolltest sagen, dass Du alles als Verschwörungstheorie abstempelst, was Deinen engen Geist überfordert.
Anstatt zu argumentieren, dogmatisierst Du.
Wenn Gesetze die Todesstrafe unzweifelhaft abschaffen, dann kann man sie nicht durch Hintertürchen wieder einführen.
politisch Verfolgter
25.08.2009, 13:10
Längst haben wir eine MenschheitsVerfassung:
die Grund- und Bürgerrechte.
Sie werden mit verbrecherischen Gesetzen verweigert.
Körperliche Unversehrtheit ist ebenso als widrigenfalls sanktioniert zu garantieren, wie es die Verpflichtung und Berechtigung zu geben hat, Eigentum und Kredite Anderer nicht anzutasten.
Registrierter
25.08.2009, 18:57
Wenn Gesetze die Todesstrafe unzweifelhaft abschaffen, dann kann man sie nicht durch Hintertürchen wieder einführen.
Dann lies einfach dies:
Artikel 1 – Abschaffung der Todesstrafe
Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Artikel 2 – Verbot des Abweichens
Von diesem Protokoll darf nicht nach Artikel 15 der Konvention abgewichen werden.
Artikel 3 – Verbot von Vorbehalten
Vorbehalte nach Artikel 57 der Konvention zu diesem Protokoll sind nicht zulässig.”
Na, hier wird doch alles klar formuliert was das BürgerInnenherz begehrt ! Die Todesstrafe ist abgeschafft, Ausnahmen sind nicht möglich und Vorbehalte sind unzulässig – also abgeschafft !!! – Wirklich abgeschafft ? Aber nicht doch… !!! (oder glauben Sie wirklich an die Rechtschaffenheit der PolitikerInnen ?) Dann muss ich Ihnen Ihren Glauben leider gleich wieder nehmen, denn im Artikel 4 des 13. Protokolls zur EMRK* heisst es dann:
“Artikel 4 – Räumlicher Geltungsbereich
1. Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde einzelne oder mehrere Hoheitsgebiete bezeichnen, auf die dieses Protokoll Anwendung findet.
2. Jeder Staat kann jederzeit danach durch eine an den Generalsekretär des Europarats gerichtete Erklärung die Anwendung dieses Protokolls auf jedes weitere in der Erklärung bezeichnete Hoheitsgebiet erstrecken. Das Protokoll tritt für dieses Hoheitsgebiet am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Eingang der Erklärung beim Generalsekretär folgt.
3. Jede nach den Absätzen 1 und 2 abgegebene Erklärung kann in Bezug auf jedes darin bezeichnete Hoheitsgebiet durch eine an den Generalsekretär gerichtete Notifikation zurückgenommen oder geändert werden. Die Rücknahme oder Änderung wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär folgt.”
Im Klartext bedeutet das (so wie in Artikel 4.3 eindeutig formuliert ist), dass dieses Zusatzprotokoll Nr. 13 zur EMRK* jederzeit zurückgenommen oder geändert werden kann. Nämlich dann, wenn es die betreffende Regierung als erforderlich erachtet. Zwar wird hier eine Übergangszeit von 3 Monaten festgelegt, die aber bei einer “Notstandsverordnung” der Regierung wohl kaum Anwendung finden wird, da es ja in betreffendem Fall um die unmittelbare Abwendung einer Gefahr gehen würde – da hat man dann natürlich keine 3 Monate Zeit und wird dies im Zweifelsfall auch genau so begründen. Der Vorteil dieses Zusatzprotokolls (so wie jedes anderen Zusatzprotokolls auch) liegt darin, dass kein Mitgliedsstaat aus der Europäischen Union austreten muss, sondern lediglich nur den Inhalt eines einzelnen Zusatzprotokolls revidieren kann.
[...]
http://www.radio-utopie.de/2008/02/24/eu-vertrag-todesstrafe-in-europa-nun-doch-abgeschafft-schoen-waers/
Cinnamon
25.08.2009, 19:01
Es ist ratifiziert und somit Gesetz. Außerdem stehen noch Art. 1, Art. 2 und Art. 102 GG gegen die Todesstrafe.
borisbaran
25.08.2009, 21:46
Es ist ratifiziert und somit Gesetz. Außerdem stehen noch Art. 1, Art. 2 und Art. 102 GG gegen die Todesstrafe.
Nö, nur Art. 102.
Die eurokratischen Tyrannen lassen sich nur das Niederschießen von Volksaufständen legalisieren. Damit sie nicht so dastehen wie die Chinesen mit ihrem Platz des Himmlischen Friedens. Wenn hier die Panzer über regimekritische Demonstranten rollen, dann nur mit scheindemokratischem Segen.
Selbstverständlich wird man nur auf das eigene Volk schießen. Sollten die Muselmanen beleidigt durch die Straßen toben, wird man "deeskalierend" einen interkulturellen Dialog anstreben.
Selbstverständlich wird man nur auf das eigene Volk schießen. Sollten die Muselmanen beleidigt durch die Straßen toben, wird man "deeskalierend" einen interkulturellen Dialog anstreben.
Sicher, so wird Eurabien dank Ausrottung und Vertreibung der Ureinwohner mittels importierter Totschläger und gekaufter Politverbrecher Realität.
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