PDA

Vollständige Version anzeigen : Lohnsenkung und Aufhebung des Kündigungsschutzes zur Krisenbekämpfung.



Agano
19.08.2009, 09:01
Lohnsenkung und Aufhebung des Kündigungsschutzes zur Krisenbekämpfung.

Europa baut vor und steuert auf moderne sklaven zu. Vorreiter spanien machts vor und letztendlich hat die europäische wirtschaft das heft hier in europa in der hand und regiert. die politiker und die bürger sind nur noch marionetten und sklaven.

So ein europa hab ich mir …. immer gewünscht!!!!!!!!!!!!!! Oder wie?

So, was tut das europäische volk gegen diese schmierigen massnahmen der wirtschaft? und auch gegen die massnahmen des europäischen parlamentes, alle regierungen.... zu ersetzen (erst mal inoffiziell)?!

AUSSITZEN, oder wie? Na, denn man tau!!! richard

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30943/1.html


Ralf Streck 18.08.2009

Die spanischen Arbeitgeber fordern nun all das, was sie bisher nicht umsetzen konnten, und werden zum Vorreiter in Europa

Doch die Arbeitgeber nutzen sie nun zum Generalangriff auf verbliebene Rechte, statt nach eigenen Verantwortlichkeiten zu suchen. Sie setzen dabei auf Konfrontation, fordern eine Lohnsenkung, die Aufhebung des Kündigungsschutzes und geringere Abfindungen.

lupus_maximus
19.08.2009, 09:04
Lohnsenkung und Aufhebung des Kündigungsschutzes zur Krisenbekämpfung.

Europa baut vor und steuert auf moderne sklaven zu. Vorreiter spanien machts vor und letztendlich hat die europäische wirtschaft das heft hier in europa in der hand und regiert. die politiker und die bürger sind nur noch marioneten und sklaven.

So ein europa hab ich mir …. immer gewünscht!!!!!!!!!!!!!! Oder wie?

So, was tut das europäische volk gegen diese schmierigen massnahmen der wirtschaft? AUSSITZEN, oder wie? Na, denn man tau!!! richard

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30943/1.html


Ralf Streck 18.08.2009

Die spanischen Arbeitgeber fordern nun all das, was sie bisher nicht umsetzen konnten, und werden zum Vorreiter in Europa

Doch die Arbeitgeber nutzen sie nun zum Generalangriff auf verbliebene Rechte, statt nach eigenen Verantwortlichkeiten zu suchen. Sie setzen dabei auf Konfrontation, fordern eine Lohnsenkung, die Aufhebung des Kündigungsschutzes und geringere Abfindungen.
Ich bin sogar für keine Abfindungen!

Für was soll ich denn einem Entlassenem eine Abfindung zahlen, ich bin als Unternehmer doch nicht das Sozialamt?

arnd
19.08.2009, 10:08
Ich bin sogar für keine Abfindungen!

Für was soll ich denn einem Entlassenem eine Abfindung zahlen, ich bin als Unternehmer doch nicht das Sozialamt?

Ein Unternehmen zahlt Abfindungen um einen Vertrag mit einem Beschäftigten vorzeitig kündigen zu können. Das gilt für den Hilfsarbeiter ,wie für den Topmanager.

henriof9
19.08.2009, 10:18
Lohnsenkung und Aufhebung des Kündigungsschutzes zur Krisenbekämpfung.

Die spanischen Arbeitgeber fordern nun all das, was sie bisher nicht umsetzen konnten, und werden zum Vorreiter in Europa

Doch die Arbeitgeber nutzen sie nun zum Generalangriff auf verbliebene Rechte, statt nach eigenen Verantwortlichkeiten zu suchen. Sie setzen dabei auf Konfrontation, fordern eine Lohnsenkung, die Aufhebung des Kündigungsschutzes und geringere Abfindungen.

Nun, Eingeweihte wissen allerdings, daß es in Spanien usus ist den Mitarbeitern einen großen Teil des Lohnes schwarz zu bezahlen.
Insofern schmerzt ein Lohnsenkung nicht ganz so heftig.
Spanien steckt durch den Zusammenbruch des Immobiklienmarktes in einer eklatanten Arbeitsmarktkrise und diese verlorenen Arbeitsplätze lassen sich nur schwer kompensieren.
Nicht umsonst hat die spanische Regierungen Programme entwickelt um die ungelernten Migranten wieder zur Heimreise zu bewegen.

lupus_maximus
19.08.2009, 11:09
Ein Unternehmen zahlt Abfindungen um einen Vertrag mit einem Beschäftigten vorzeitig kündigen zu können. Das gilt für den Hilfsarbeiter ,wie für den Topmanager.
Kann ich auch eine Abfindung als Unternehmer vom Arbeitnehmer bekommen, wenn der AN einfach nicht mehr erscheint?
Wenn nicht, gilt dies auch im umgekehrten Fall!

arnd
19.08.2009, 11:10
Kann ich auch eine Abfindung als Unternehmer vom Arbeitnehmer bekommen, wenn der AN einfach nicht mehr erscheint?
Wenn nicht, gilt dies auch im umgekehrten Fall!

Auch der Angestellte hat sich an den Vertrag zu halten.

Koslowski
19.08.2009, 11:10
Kann ich auch eine Abfindung als Unternehmer vom Arbeitnehmer bekommen, wenn der AN einfach nicht mehr erscheint?


Ja, kannst du.

lupus_maximus
19.08.2009, 11:12
Ja, kannst du.
Davon habe ich aber noch nichts gehört!

arnd
19.08.2009, 11:14
Davon habe ich aber noch nichts gehört!

Auch wenn der "Große Wolf" es noch nicht vernommen hat ,dies ist trotzdem wahr.

Koslowski
19.08.2009, 11:14
Davon habe ich aber noch nichts gehört!

Jetzt schon.

lupus_maximus
19.08.2009, 11:17
Auch wenn der "Große Wolf" es noch nicht vernommen hat ,dies ist trotzdem wahr.
Ich glaube es trotzdem nicht!
Im unternehmerfeindlichen und arbeitnehmerfreundlichen Irrwahnien kann ich mir dies wirklich nicht vorstellen, dies kann nur eine Ente sein!

arnd
19.08.2009, 11:18
Ich glaube es trotzdem nicht!
Im unternehmerfeindlichen und arbeitnehmerfreundlichen Irrwahnien kann ich mir dies wirklich nicht vorstellen, dies kann nur eine Ente sein!

Frag doch mal einen Anwalt.

lupus_maximus
19.08.2009, 11:33
Frag doch mal einen Anwalt.
Nicht nötig, ich setze einfach meinen Willen durch!
Mehr brauche ich ja nicht.
Schließlich ist man als Unternehmer soetwas ähnliches wie Gott und damit unangreifbar. Mein Wille ist einfach Gesetz!
Es wird langsam Zeit, daß dies die Linken komplett einsehen, sonst müssen sie zum Schluß noch die Steuern auf die SH erhöhen, um den komplette Ausfall der Unternehmer "gegenfinanzieren" zu können!

Agano
19.08.2009, 11:42
Ich bin sogar für keine Abfindungen!

Für was soll ich denn einem Entlassenem eine Abfindung zahlen, ich bin als Unternehmer doch nicht das Sozialamt?du bist als unternehmer doch nicht das sozialamt?! wie treffend gesagt!!!

aber was bist du denn? erst einmal stelle ich fest, dass du alles andere bist, nur kein unternehmer. was hättest du als unternehmer für eine verpflichtung? mit dem geringstmöglichsten einsatz den grössten reibach machen, richtig? oder wie?

dir wären verpflichtungen deiner arbeitnehmer gegenüber doch egal, womit du genau in das bild passt, dass dieses europa und deren wirtschaftsverbrecher aufzubauen gedenken. du bist doch nicht das sozialamt?! also wenn ich sowas lese!!!! was gehen mich die belangen meiner *sklaven* an, die sollen arbeiten und das maul halten!!!! das passt doch!!! := - leider gibt es hier kein KOTZSMILEY!!!!!

ich denke mal, solche leute wie du sollten sich bei der europäischen wirtschaft melden und sich daraus ergebend selbstständig machen, ihr habt richtig chancen, aus all euren mitarbeitern moderne sklaven zu machen, insofern ...., ja , insofern die sich das gefallen lassen!!!! germane

richard

Agano
19.08.2009, 11:51
Nun, Eingeweihte wissen allerdings, daß es in Spanien usus ist den Mitarbeitern einen großen Teil des Lohnes schwarz zu bezahlen.
Insofern schmerzt ein Lohnsenkung nicht ganz so heftig.
Spanien steckt durch den Zusammenbruch des Immobiklienmarktes in einer eklatanten Arbeitsmarktkrise und diese verlorenen Arbeitsplätze lassen sich nur schwer kompensieren.
Nicht umsonst hat die spanische Regierungen Programme entwickelt um die ungelernten Migranten wieder zur Heimreise zu bewegen.das fällt unter korruption und hat mit dem allumfassenden umstand, der dann vielleicht irgendwann im gesamten europäischen raum zu gelten hat, nichts zu tun. das ist lediglich ein verbrechen, steuerhinterziehung und sonstwas.

das wir insgesamt - selbst hier in europa - immer noch preisdumping haben, ist jedem klar. das verzerrt ja auch den wettbewerb unter den europäern, was eigentlich widersinnig ist und worüber sich die konkurrenz in übersee besonders freuen, weil sich die europäer selbst zerfleischen und sie letztendlich davon profitieren. je uneiniger sich das dumme europa ist, um so besser für die intrigante weltwirtschaft, falls dir das noch nicht aufgefallen sein sollte.

wir sind so leicht zu manipulieren, dass es schon gen himmel schreit. dazu kommt, dass IN ALLEN EUROPÄISCHEN regierungen korruptes pack an den schlüsselpositionen sitzt und selbst im europäischen parlament wohl ausschliesslich korruptes pack vertreten ist, dass darauf bedacht ist, dieser globalisierung zu dienen, anstatt zu begreifen, dass man die einzelnen, kleinen regionen stärken muss, um eine stabile wirtschaft zu erhalten, sowie den sozialen frieden in diesen regionen zu wahren.

eines tages werden sie darauf kommen. richard

henriof9
19.08.2009, 11:58
Auch der Angestellte hat sich an den Vertrag zu halten.


Ja, kannst du.

Nein, da hat Lupus recht.
Als Arbeitgeber kann er keine Abfindung verlangen und auch nicht vertraglich vereinbaren.
Schließlich gibt es Kündigungsfristen an welche sich der AN halten sollte.
Vertraglich geregelte Abfindungen werden ja in erster Linie dafür vereinbart, daß ein AG einen AN ohne Kündigungsschutzklage ect. einfacher loswerden kann.
Der Arbeitgeber kann sich aber nicht per Abfindung davor schützen, daß der AN seinen Job kündigt und er, der AG, sich deswegen um einen neuen AN bemühen muß.

Was anderes ist es, wenn der AG Fortbildungs- oder Meisterkurse bezahlt. Da kann es Vereinbarungen geben das diese zurückgezahlt werden müssen wenn der AN unter einen festgelegten Frist das Arbeitsverhältnis auflöst. Das ist dann aber keine Abfindung sondern lerdiglich die Rückerstattung der Kosten, da der AG ja nun nichts davon hat.

Koslowski
19.08.2009, 12:06
Nein, da hat Lupus recht.
Als Arbeitgeber kann er keine Abfindung verlangen und auch nicht vertraglich vereinbaren.
Schließlich gibt es Kündigungsfristen an welche sich der AN halten sollte.
Vertraglich geregelte Abfindungen werden ja in erster Linie dafür vereinbart, daß ein AG einen AN ohne Kündigungsschutzklage ect. einfacher loswerden kann.
Der Arbeitgeber kann sich aber nicht per Abfindung davor schützen, daß der AN seinen Job kündigt und er, der AG, sich deswegen um einen neuen AN bemühen muß.

Was anderes ist es, wenn der AG Fortbildungs- oder Meisterkurse bezahlt. Da kann es Vereinbarungen geben das diese zurückgezahlt werden müssen wenn der AN unter einen festgelegten Frist das Arbeitsverhältnis auflöst. Das ist dann aber keine Abfindung sondern lerdiglich die Rückerstattung der Kosten, da der AG ja nun nichts davon hat.

Quatsch. Wenn ich nicht fristgemäß kündige bzw. einfach nicht mehr zur Arbeit erscheine, muß ich sehr wohl eine Vertrgasstrafe zahlen. Weiter kann der Arbeitgeber auch Schadensersatzansprüche gegen mich erheben.

henriof9
19.08.2009, 14:20
Quatsch. Wenn ich nicht fristgemäß kündige bzw. einfach nicht mehr zur Arbeit erscheine, muß ich sehr wohl eine Vertrgasstrafe zahlen. Weiter kann der Arbeitgeber auch Schadensersatzansprüche gegen mich erheben.

Sorry, aber das ist ja nun absoluter Blödsinn, zeig mir den Arbeitsvertrag, wo so etwas drin steht.
Wenn ein AN nicht mehr arbeiten will, dann erscheint er nicht, Punkt.
Dann hat der AG lediglich die Möglichkeit Dich zu entlassen, was er auch tun sollte, mehr nicht.
Und die noch größere Arschkarte hat der AG gezogen, wenn der AN auf Grund dieser Kündigung 3 Tage später noch einen " Gelben " schickt, dann hat er auch noch den Nachteil, daß er entweder die Kündigung zurücknimmt oder aber es darauf ankommen läßt und mit dem AN vorm Arbeitsgericht landet.
Habe ich alles schon erlebt.
Und Schadenersatzansprüche entstehen höchstens dann, wenn ein AN absichtlich einen groben Fehler macht, welcher zu einem Schaden geführt hat, und da gilt nichteinmal Fahrlässigkeit und selbst den groben Fehler muß man erstmal beweisen, funktioniert höchstens bei Alkoholeinfluß.

Koslowski
19.08.2009, 14:53
Sorry, aber das ist ja nun absoluter Blödsinn, zeig mir den Arbeitsvertrag, wo so etwas drin steht.
In meinem, in dem meiner Mutter und in dem meiner Tante. Mehr Leute kann ich bei Interesse noch befragen.


Wenn ein AN nicht mehr arbeiten will, dann erscheint er nicht, Punkt.
Dann hat der AG lediglich die Möglichkeit Dich zu entlassen, was er auch tun sollte, mehr nicht.
Falsch. Man muß fristgerecht kündigen und innerhalb dieser Frist arbeiten oder Urlaub nehmen. Bleibt man einfach fern, wird eine Vertragsstarfe fällig, in der Regel zwei oder drei Bruttogehälter


Und die noch größere Arschkarte hat der AG gezogen, wenn der AN auf Grund dieser Kündigung 3 Tage später noch einen " Gelben " schickt, dann hat er auch noch den Nachteil, daß er entweder die Kündigung zurücknimmt oder aber es darauf ankommen läßt und mit dem AN vorm Arbeitsgericht landet.
Habe ich alles schon erlebt.
Gelbe Scheine sind Arztsache. Wenn dir da etwas nicht passt, mußt an den Arzt ran.


Und Schadenersatzansprüche entstehen höchstens dann, wenn ein AN absichtlich einen groben Fehler macht, welcher zu einem Schaden geführt hat, und da gilt nichteinmal Fahrlässigkeit und selbst den groben Fehler muß man erstmal beweisen, funktioniert höchstens bei Alkoholeinfluß.

Auch falsch. Wenn durch das ungerechtfertigte Fernbleiben des Arbeitnehmers Schaden entsteht, muß er dafür zumindest teilweise haften.

WIENER
19.08.2009, 15:11
In meinem, in dem meiner Mutter und in dem meiner Tante. Mehr Leute kann ich bei Interesse noch befragen.

Falsch. Man muß fristgerecht kündigen und innerhalb dieser Frist arbeiten oder Urlaub nehmen. Bleibt man einfach fern, wird eine Vertragsstarfe fällig, in der Regel zwei oder drei Bruttogehälter

Gelbe Scheine sind Arztsache. Wenn dir da etwas nicht passt, mußt an den Arzt ran.


Auch falsch. Wenn durch das ungerechtfertigte Fernbleiben des Arbeitnehmers Schaden entsteht, muß er dafür zumindest teilweise haften.


Auch eventuelle Ausbildungskosten kann der AG in Rechnung stellen, wenn der AN vorzeitig kündigt.

klartext
19.08.2009, 15:45
du bist als unternehmer doch nicht das sozialamt?! wie treffend gesagt!!!

aber was bist du denn? erst einmal stelle ich fest, dass du alles andere bist, nur kein unternehmer. was hättest du als unternehmer für eine verpflichtung? mit dem geringstmöglichsten einsatz den grössten reibach machen, richtig? oder wie?

dir wären verpflichtungen deiner arbeitnehmer gegenüber doch egal, womit du genau in das bild passt, dass dieses europa und deren wirtschaftsverbrecher aufzubauen gedenken. du bist doch nicht das sozialamt?! also wenn ich sowas lese!!!! was gehen mich die belangen meiner *sklaven* an, die sollen arbeiten und das maul halten!!!! das passt doch!!! := - leider gibt es hier kein KOTZSMILEY!!!!!

ich denke mal, solche leute wie du sollten sich bei der europäischen wirtschaft melden und sich daraus ergebend selbstständig machen, ihr habt richtig chancen, aus all euren mitarbeitern moderne sklaven zu machen, insofern ...., ja , insofern die sich das gefallen lassen!!!! germane

richard

Was laberst du nur wieder für einen Unsinn.
Als Arbeitgeber bin ich nur verpflichtet, den vereinbbarten Lohn zu bezahlen und mich an dei Arbeitsgesetze zu halten. Was hat das mit Sklaventum zu tun ? Ich meine nichts.
Du verwechselst einen AG mit eine Hebamme. Aber es steht dir frei, eine eigene Firma zu eröffnen, wenn dir das nicht passt.

henriof9
19.08.2009, 15:54
In meinem, in dem meiner Mutter und in dem meiner Tante. Mehr Leute kann ich bei Interesse noch befragen.

Falsch. Man muß fristgerecht kündigen und innerhalb dieser Frist arbeiten oder Urlaub nehmen. Bleibt man einfach fern, wird eine Vertragsstarfe fällig, in der Regel zwei oder drei Bruttogehälter

Gelbe Scheine sind Arztsache. Wenn dir da etwas nicht passt, mußt an den Arzt ran.

Auch falsch. Wenn durch das ungerechtfertigte Fernbleiben des Arbeitnehmers Schaden entsteht, muß er dafür zumindest teilweise haften.

Stimmt zwar, ich hatte mich bei meinen Ausführungen auch nur auf die tatsächlichen Handlungsweisen bezogen denn Papier ist geduldig und Recht spricht der Richter.

Lies mal hier (http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_01.html)

und daraus :


Nachdem die Pflicht des Arbeitnehmers, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Vergütungspflicht des Arbeitgebers steht, ist der Arbeitgeber zunächst natürlich nicht verpflichtet, für eine nicht geleistete Arbeit eine Vergütung zu zahlen. In den Fällen der Schlechtleistung behält der Arbeitnehmer in der Regel seinen Vergütungsanspruch. Ein Recht des Arbeitgebers in diesen Fällen den Lohn zu mindern, ist nur in seltenen Fällen denkbar.
Schadensersatzansprüche können jedoch nur durchgesetzt werden, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) war und der eingetretene Schaden auf die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers zurückgeführt werden kann.
Die Darlegungs- und Beweislast obliegt im allgemeinen dem Arbeitgeber. Allerdings können zu seinen Gunsten Beweiserleichterungen greifen.


Es mag bei Führungspostitionen oder einzelnen Spezialisten u.U. durchaus vorteilhaft sein, wenn ein AG seinen Anspruch durchsetzt, mit der Beweisführung ist dies dann allerdings schon sehr schwer.

Im Normalfall ist nicht nur der Aufwand zum Ergebnis viel zu hoch, auch der Ärger welcher damit verbunden ist neben der geringen Erfolgsaussicht führt in den meisten Klein- und mittelständischen Unternehmen dazu, daß solche Fälle so gehändelt werden, wie ich es zuvor beschrieben hatte.
Da keine Lohnverpflichtung gegeben ist, wenn der AN einfach nicht kommt braucht der AN diesen auch nicht zurück zufordern.
Wie auch sollte ein Malereibetrieb, ein Reinigungsunternehmen oder eine KFZ- Werkstatt beweisen, daß ausgerechnet durch das Nichterscheinen eines einzelnen Arbeitnehmers ein Schaden eingetreten ist ?
Jeder Richter würde feststellen, daß es ja wohl nicht nur einen einzigen AN im Unternehmen gibt und somit es am Organisatioinstalent des Unternehmers mangelt, wenn er dies nicht ausgleichen kann.
Ein AN, welcher ein besseres Angebot bei einer anderen Firma bekommen hat wird nur in den seltensten Fällen wirklich fair und regulär handeln, häufig aber kommt er nicht mehr, läßt sich kündigen, schickt den Gelben, bekommt dafür LFZ und kassiert zusätzlich ( je nach Kündigungsfrist ) noch den ausgezahlten Urlaub.
Würde er nämlich fristgemäß kündigen müßte er in dieser Zeit seinen Urlaub nehmen, sofern der reicht und ansonsten bis Fristende arbeiten, könnte also im neuen Unternehmen nicht sofort anfangen.

Einfach ausgedrückt, da unterscheiden sich wiedereinmal Theroie ( Recht und Gesetz ) und Praxis.

Und erkläre mir jetzt bitte nicht, daß sich ein AN noch um Fairnis und Recht kümmert, wenn er den Job nicht mehr machen will. :D

Lichtblau
19.08.2009, 16:16
So, was tut das europäische volk gegen diese schmierigen massnahmen der wirtschaft?

Die Wirtschaft fordert das bestimmt nicht aus Lust und Laune.
Die Wirtschaft steht im weltweitem Preiskampf.

Agano
19.08.2009, 17:05
Die Wirtschaft fordert das bestimmt nicht aus Lust und Laune.
Die Wirtschaft steht im weltweitem Preiskampf.

meint sie. wie wäre es, wenn man mal die kirche im dorf lässt. was interessiert der internationale markt, wenn mein eigner markt dadurch zerschossen wird und zwar so, dass das ganze land pleite geht? richard

Agano
19.08.2009, 17:12
Was laberst du nur wieder für einen Unsinn.
Als Arbeitgeber bin ich nur verpflichtet, den vereinbbarten Lohn zu bezahlen und mich an dei Arbeitsgesetze zu halten. Was hat das mit Sklaventum zu tun ? Ich meine nichts.
Du verwechselst einen AG mit eine Hebamme. Aber es steht dir frei, eine eigene Firma zu eröffnen, wenn dir das nicht passt.

also, wir diskutieren und labern nicht. unter diesen gesichtspunkt diskuitere ich ungerne mit dir!

was moderne sklaven sind, weisst du, oder? was anständig angestellte sind, auch. wenn anständig angestellte ihr gehalt bekommen und die gesetzgebungen eingehalten werden, kann ja auch keiner etwas dagegen sagen, oder?

also, mien jung, worüber reden wir? na?

als beispiel ist hier spanien genannt, die offensichtlich eine art vorreiterrolle übernehmen und alles mögliche abzuschaffen gedenken, woran sich nachher - wenn es klappen sollte und die bürger der eu es mal wieder zulassen - das europäische parlament (oder alle eu-lander) womöglich ein beispiel nimmt und den vorgang als standart erklärt. das ist der weg zu modernen sklaven. alles klar soweit? fein.

darunter war ein link, den du durchlesen solltest. danke. richard

henriof9
19.08.2009, 17:20
das fällt unter korruption und hat mit dem allumfassenden umstand, der dann vielleicht irgendwann im gesamten europäischen raum zu gelten hat, nichts zu tun. das ist lediglich ein verbrechen, steuerhinterziehung und sonstwas.

Und das sogar mit dem Wissen der Politik, weil eben Spanien ( arbeits- und tarifrechtlich ) nicht in der Lage ist mit einem Schlag hohe Löhne zu zahlen.
Entspricht der Devise : Leben und leben lassen
Hat, wie ich schon schrieb, bis zum Immoblienzusammenbruch auch wunderbar funktioniert und nicht mit Korruption ect. zu tun.


das wir insgesamt - selbst hier in europa - immer noch preisdumping haben, ist jedem klar. das verzerrt ja auch den wettbewerb unter den europäern, was eigentlich widersinnig ist und worüber sich die konkurrenz in übersee besonders freuen, weil sich die europäer selbst zerfleischen und sie letztendlich davon profitieren. je uneiniger sich das dumme europa ist, um so besser für die intrigante weltwirtschaft, falls dir das noch nicht aufgefallen sein sollte.

wir sind so leicht zu manipulieren, dass es schon gen himmel schreit. dazu kommt, dass IN ALLEN EUROPÄISCHEN regierungen korruptes pack an den schlüsselpositionen sitzt und selbst im europäischen parlament wohl ausschliesslich korruptes pack vertreten ist, dass darauf bedacht ist, dieser globalisierung zu dienen, anstatt zu begreifen, dass man die einzelnen, kleinen regionen stärken muss, um eine stabile wirtschaft zu erhalten, sowie den sozialen frieden in diesen regionen zu wahren.

eines tages werden sie darauf kommen. richard

Ja wie stellst Du Dir das denn vor ?
Sollen die " reichen " Länder mit dem Lohnniveau runter gehen auf das Niveau der " ärmeren " Länder ?
Oder sollen etwas die " ärmeren " Länder ihr Lohnniveau mit einem Schlag anheben auf das Niveau der " reichen " Länder ?
Das hat nichts mit Weltwirtschaft zu tun, wenn denn mit der EU und der Vereinheitlichung innerhalb dieser. Das geht nicht von Heut auf Morgen.

Denkpoli
19.08.2009, 19:03
Ein AN, welcher ein besseres Angebot bei einer anderen Firma bekommen hat wird nur in den seltensten Fällen wirklich fair und regulär handeln, häufig aber kommt er nicht mehr, läßt sich kündigen, schickt den Gelben, bekommt dafür LFZ und kassiert zusätzlich ( je nach Kündigungsfrist ) noch den ausgezahlten Urlaub.
Würde er nämlich fristgemäß kündigen müßte er in dieser Zeit seinen Urlaub nehmen, sofern der reicht und ansonsten bis Fristende arbeiten, könnte also im neuen Unternehmen nicht sofort anfangen.

Jemand, der krank macht, und derweil bei einem neuen AG anfängt ( was er ohne Zustimmung des AG im Normalfall ohnehin nicht darf ) serviert den Beweis für eine garantiert erfolgreiche Klage des alten AG auf dem Silbertablett.

Agano
19.08.2009, 20:17
Und das sogar mit dem Wissen der Politik, weil eben Spanien ( arbeits- und tarifrechtlich ) nicht in der Lage ist mit einem Schlag hohe Löhne zu zahlen.
Entspricht der Devise : Leben und leben lassen
Hat, wie ich schon schrieb, bis zum Immoblienzusammenbruch auch wunderbar funktioniert und nicht mit Korruption ect. zu tun.das das system komplett im gesamten europa überarbeitet werden müsste, dürfte ja nichts neues sein. durch den desolaten zustand in europa sind wir doch zum spielball der grossen wirtschaft geworden, die uns regelrecht gegeneinander ausspielen, und das mit freude, denn wer so dumm ist, seinen marlkt so öffnet, wie es europa tut, der muss sich nicht wundern, wenn sowas passiert.

was tun? europa vor den übrigen märkten und ihren einflüssen abschotten und zudem in europa einen gleichpassigen markt schaffen, damit dumpinglöhne und wanderungen von billigarbeitskräfte - auch hier in europa - unterbunden werden. wir müssen alle auf einem gleichen level arbeiten, damit die einzelnen regieonen stark bleiben und der soziale frieden gewahrt bleibt. da geht überhuapt kein weg dran vorbei. wir dürfen nicht zum spielball widerwärtiger wirtschaftsverbrecher und börsen werden, so einfach ist das.

länder, die mit uns handeln wollen, müssen sich anpassen. wer glaubt, ware, die von modernen sklaven billigst hergestellt wurden, auch billig hier verkaufen zu können - und damit unseren markt zerstört - der wird sich darüber im klaren sein müssen, dass seine ware durch einfuhrzoll auf das hiesige niveau plus 5% zuschlag hier zu veräussern ist. nicht mehr und nicht weniger. unser markt ist damit abgesichert, die leute behalten ihre arbeitsplätze, der soziale frieden ist gewahrt. fertig.

an dieser massreglung führt früher oder später kein weg dran vorbei. auch der verkauf von firmen muss gestoppt werden, damit unsere arbeitskräfte erhalten bleiben. geht eine firma pleite, wandert diese firma automatisch in den staatlichen besitz, bis eine lösung gefunden wurde, diese firma einem deutschen, oder auch europäischen unternehmen übergeben zu können, insofern hier eine stabilität vorliegt. fertig.



Ja wie stellst Du Dir das denn vor ?
Sollen die " reichen " Länder mit dem Lohnniveau runter gehen auf das Niveau der " ärmeren " Länder ?
Oder sollen etwas die " ärmeren " Länder ihr Lohnniveau mit einem Schlag anheben auf das Niveau der " reichen " Länder ?
Das hat nichts mit Weltwirtschaft zu tun, wenn denn mit der EU und der Vereinheitlichung innerhalb dieser. Das geht nicht von Heut auf Morgen.

ich weiss nicht, wohin du denkst. dir müsste aber auffallen, dass so das system - diese globalisierung - alles zerstört. folgedessen muss dagegen alles unternommen werden, dieses system so zu gestalten, dass es stabil in europa bleibt. auch hier geht kein weg daran vorbei. alle anders lautenden oder -formulierten ideen sind meines erachtens zu verwerfen.

es geht im einzelnen um die einzelnen regionen in den einzelnen eu-ländern. die leute müssen arbeit und eine zukunftsperspektive haben, sie müssen ihre familien ernähren können und zufrieden sein dürfen und nicht zum spielball widerwärtiger und verbrecherischer börsenheinis werden können. dafür MUSS (MÜSSTE) unsere regierung gerade stehen dafür, was sie nicht tut, weswegen sie am 27. sept. weggefegt werden MUSS! tut wir das nicht, geben wir unsere müdigkeit an der wahlurne ein für alle male ab. fertig bin ich damit. richard

Bruddler
19.08.2009, 20:21
Kann ich auch eine Abfindung als Unternehmer vom Arbeitnehmer bekommen, wenn der AN einfach nicht mehr erscheint?
Wenn nicht, gilt dies auch im umgekehrten Fall!

In bestimmten Fällen könntest Du gegen den AN vor dem Arbeitsgericht klagen ! :]

henriof9
20.08.2009, 06:53
Jemand, der krank macht, und derweil bei einem neuen AG anfängt ( was er ohne Zustimmung des AG im Normalfall ohnehin nicht darf ) serviert den Beweis für eine garantiert erfolgreiche Klage des alten AG auf dem Silbertablett.

Wenn er das nicht an die große Glocke hängt, erfährt es ja der alte AG überhaupt nicht. Der muß ja dem " Gelben " vertrauen.
Und u.U. kommt es sogar darauf an was für einen neuen Job er angenommen hat.
Ich hatte mal den Fall, AN kam nicht mehr, nach der Kündigung von mir kam der Gelbe. Als ich durch Zufall erfuhr, daß der AN schon woanders arbeitet habe ich selbstverständlich die Zahlung sofort eingestellt.
Und was machte das Arbeitsgericht daraus ? Es folgte dem AN, daß dieser angeblich dort zu einer völlig andere Tätigkeit eingesetzt wurde und dies auch nur zunächst als " Beobachter " um sich einzufinden. Dies hätte seiner Genesungs nicht geschadet oder verhindert.

Das ich des Gerichtes verwiesen wurde weil ich dem Richter sagte, er solle mal das Fenster öffnen und die Gerechtigkeit hereinlasssen, war dabei das geringere Übel.

Koslowski
20.08.2009, 08:06
Wenn er das nicht an die große Glocke hängt, erfährt es ja der alte AG überhaupt nicht. Der muß ja dem " Gelben " vertrauen.

Das geht vielleicht in Berlin. Würde ich so eine Nummer hier abziehen, wüßte der alte AG das spätestens nach zwei Tagen.

Schwarzer Rabe
20.08.2009, 09:28
Kann ich auch eine Abfindung als Unternehmer vom Arbeitnehmer bekommen, wenn der AN einfach nicht mehr erscheint?
Wenn nicht, gilt dies auch im umgekehrten Fall!

In der Praxis wird dies nicht passieren!