PDA

Vollständige Version anzeigen : CDU & FDP in Hessen arbeitet an einer besseren; neueren Stasi....



PSI
17.08.2009, 08:31
http://www.daten-speicherung.de/
http://www.daten-speicherung.de/index.php/fdp-will-hessische-polizei-aufruesten/




Mit einem am 30.06.2009 eingereichten Gesetzentwurf planen FDP und CDU in Hessen, die Eingriffsrechte der Polizei weiter auszudehnen.

1. Wiedereinführung des verfassungswidrigen Kfz-Massenabgleichs

Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2008 die von der hessischen CDU eingeführte Ermächtigung zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten verworfen hat und die damalige rot-grüne Koalition auf das ineffiziente Instrument verzichten wollte, haben sich FDP und CDU nun entschieden, erneut den Straßenverkehr rastern zu lassen. In das hessische Gesetz soll die baden-württembergische Ermächtigung, gegen die in Kürze Verfassungsbeschwerde eingereicht werden wird, wortgleich übernommen werden.

Hessen will mit der ineffizienten Maßnahme des Kfz-Massenabgleichs Straftaten verfolgen, wofür die Länder schon nicht zuständig sind. Geplant ist auch nicht etwa nur eine gezielte Suche aus besonderem Anlass, sondern eine daherhaftes und praktisch landesweites Stochern im Nebel in der Hoffnung auf Zufallstreffer. Die geplante Ermächtigung ist daher sowohl verfassungswidrig als auch ineffizient.

Siehe auch: Weitere Beiträge zum Thema Kfz-Kennzeichenscanning

2. Heimlicher Einbau von Wanzen und Kameras

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei erlauben, Wohnungen heimlich in Abwesenheit des Inhabers zu betreten, um Wanzen und Videokameras einzubauen. Nicht einmal das maßlose schwarz-rote BKA-Gesetz aus dem vergangenen Jahr erlaubt dies.

3. Nutzung anlasslos gespeicherter Verbindungs- und Standortdaten

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei erlauben, auf anlasslos und flächendeckend gespeicherte Telekommunikationsdaten („Vorratsdaten“) präventiv zuzugreifen. Dabei ist die sogenannte „Vorratsdatenspeicherung“ verfassungswidrig und zurzeit Gegenstand der größten Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik.

4. Unterbrechung des Mobilfunks

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei künftig erlauben, die Handynutzung technisch zu blockieren. Dies kann dazu führen, dass sämtliche Mobiltelefone im Umfeld eines Blockiergeräts lahmgelegt werden – auch für Notrufe.

5. Bundestrojaner für Skype-Nutzer

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei künftig erlauben, Spionageprogramme in Privatcomputer einzuschleusen, um Internettelefonate, E-Mails, Chats und Messager wie ICQ abzuhören.

6. Datenauslieferung an das Ausland

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei erlauben, Informationen über Personen in Deutschland an Behörden im europäischen Ausland weiterzugeben. Bisher war eine Auslieferung von Informationen an das Ausland nur „zur Abwehr einer erheblichen Gefahr“ zulässig und ausgeschlossen, wenn im Ausland „gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes verstoßen“ würde oder „schutzwürdige Belange der betroffenen Person beeinträchtigt“ würden. Gestrichen werden soll auch die Auflage, wonach das Ausland die ausgelieferten Informationen bislang nur zu dem Zweck nutzen darf, zu dem sie ausgeliefert werden.

7. Körperliche Zwangsuntersuchung und -behandlung

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei erlauben, künftig auch ungefährdete Personen zwangsweise an ihrem Körper untersuchen und behandeln zu lassen. Beispielsweise sollen Personen, die Polizeibeamte verletzt haben, auf eine HIV-Infektion untersucht werden.

8. Mehr Videoüberwachung

FDP und CDU in Hessen wollen die erwiesenermaßen unwirksame Videoüberwachung öffentlicher Plätze auch dann bis zu zwei Jahre lang fortsetzen, wenn sich herausstellt, dass der überwachte Bereich keinen Kriminalitätsschwerpunkt mehr darstellt.

9. Vorsorgliche Erleichterung der Strafverfolgung

Obwohl die Länder dafür nicht zuständig sind, wollen FDP und CDU in Hessen die Polizei auch ohne jede Gefahr beauftragen, eine etwaige künftige, noch nicht abzusehende Verfolgung möglicher Straftaten zu erleichtern. Belegt wird dies mit dem martialischen Begriff der „vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten“.

10. Schwacher Schutz von Intimitäten

FDP und CDU wollen die Fehler des schwarz-roten BKA-Gesetzes, über welches eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ansteht, wiederholen und uns nur unzureichend vor einem Eindringen der Polizei in unsere Privatsphäre („Kernbereich privater Lebensgestaltung“) schützen.

Das Lauschen und Ausspähen soll der hessischen Polizei nur verboten werden, wenn als Ergebnis nichts als Intimitäten zu erwarten sind. Könnte hingegen beispielsweise während eines Geschlechtsverkehrs auch etwas relevantes gestöhnt werden, soll sich ein Richter die Aufzeichnung anhören.

Die FDP, deren Abgeordnete zu einem nicht geringen Teil Rechtsanwälte sind, hat zwar darauf bestanden, dass Rechtsanwälte und Journalisten künftig zuverlässig vor Ausforschung geschützt werden. Nicht mehr gereicht hat der Wille aber für einen zuverlässigen Schutz von Ärzten, Psychotherapeuten, Apothekern, Notaren, Steuerberatern, Schwangerschaftsberatern und Drogenberatungen vor Überwachung. Dadurch müssen auch die Patienten und Mandanten dieser Berufe mit einem Bekanntwerden ihrer Nöte rechnen.

11. Beibehaltung der untauglichen Rasterfahndung

Die FDP will die von der CDU unmäßig ausgeweitete Rasterfahndung beibehalten und lediglich auf Situationen einer „konkreten Gefahr“ beschränken. Nicht wieder hergestellt werden soll dagegen die Voraussetzung einer „gegenwärtigen“ – also akuten – Gefahr und das Erfordernis einer richterlichen Anordnung. Beides hatte die CDU gestrichen, nachdem die hessischen Gerichte die – später auch tatsächlich ohne Erfolg gebliebene – Rasterfahndung nach „Schläfern“ untersagt hatten.

Es ist bis heute kein einziger Fall bekannt, in dem eine präventive Rasterfahndung zur Abwendung einer Gefahr geführt hätte. Demgegenüber binden Rasterfahndungen erhebliche Ressourcen und behindern die gezielte Polizeiarbeit. Lehren daraus wollen die schwarz-gelben Abgeordneten in Hessen nicht ziehen.

Fazit

Wer bei der letzten hessischen Landtagswahl gehofft hat, die FDP in Hessen werde nicht nur den freiheitsrechtlichen Amoklauf der CDU stoppen, sondern eine Wende der Innenpolitik weg von Symbolgesetzen hin zu Wirksamkeit und Freiheit durchsetzen, den enttäuscht der vorliegende Gesetzentwurf. Anders als der vielversprechende rot-grüne Koalitionsvertrag scheint die hessische FDP einer abgeschwächten Schäuble-Doktrin zu folgen, wonach die Machtbefugnisse des Staates so weit auszudehnen sind, wie es unsere Verfassung gerade noch zulässt. Da der jetzige Gesetzentwurf selbst diese Grenzen in vielen Punkten sprengt, müssen sich Hessens Politiker auf eine weitere Aufhebung ihres Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht einrichten.



* FDP: Neuordnung des Polizeirechts (23.06.2009)
* Junge Liberale: Wechselbad der Gefühle beim Polizeigesetz (25.06.2009)
* Grüne: Polizeigesetz – FDP macht Einschränkung von Grundrechten zum
zentralen Debattenpunkt (09.07.2009)
* Die Linke: DIE LINKE lehnt Verschärfung des Polizeirechts entschieden ab
– Bürgerrechte schützen! (09.07.2009)
* SPD: Schwarz-Gelber Gesetzentwurf unzureichend (09.07.2009)
* Der Gesetzentwurf im Volltext



Wenn DIE LINKE; die SED ist, was sind dann die FDP und die CDU?:rolleyes:

FranzKonz
17.08.2009, 08:40
http://www.daten-speicherung.de/
http://www.daten-speicherung.de/index.php/fdp-will-hessische-polizei-aufruesten/



Wenn DIE LINKE die SED ist, was sind dann die FDP und die CDU?:rolleyes:

Könnte es sein, daß die Schwarzen statt Stasi lieber Gestapo hätten?



http://blog.funny-kaizoku.de/uploads/bilder/piraten.jpg

Commodus
17.08.2009, 09:03
Könnte es sein, daß die Schwarzen statt Stasi lieber Gestapo hätten?

Wenn das so ist, dann gute Nacht. Vielleicht sollten wir uns alle das "richtige" Parteibuch verschaffen ... sicher ist sicher ??

X(

McDuff
17.08.2009, 10:51
Wollen kann man viel, aber zum Glück gibt es noch ein Verfassungsgericht.
Die Sache mit den Störsendern für Mobiltelefone kann allerdings einem Großeinsatz zum Ergolg verhelfen.

PSI
17.08.2009, 11:04
Wollen kann man viel, aber zum Glück gibt es noch ein Verfassungsgericht.
Die Sache mit den Störsendern für Mobiltelefone kann allerdings einem Großeinsatz zum Ergolg verhelfen.

Es macht trotzdem klar welch Geistes Kind die (hessische) CDU und FDP sind.

Stadtknecht
17.08.2009, 11:17
Was nützt es die Polizei mit allerlei rechtlich fraglichen und wenig erfolg versprechenden Möglichkeiten auszustatten, wenn vor Gericht so ziemlich jeder Täter eine lächerliche Strafe bekommt.

Frank3
17.08.2009, 14:55
Was nützt es die Polizei mit allerlei rechtlich fraglichen und wenig erfolg versprechenden Möglichkeiten auszustatten, wenn vor Gericht so ziemlich jeder Täter eine lächerliche Strafe bekommt.

Da kann das MILITÄR im INNERN will besser gleich STRAFEN , auf BEFEHL , wenn MANN in der Truppe die RICHTIGEN richtig eingeteilt hat .

Gott

PSI
17.08.2009, 16:36
Da kann das MILITÄR im INNERN will besser gleich STRAFEN , auf BEFEHL , wenn MANN in der Truppe die RICHTIGEN richtig eingeteilt hat .

Gott

Gibs ne' guten Film zum Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand_(Film)


US-General William Devereaux lässt einen Islamistenanführer entführen. Kurz danach kommt es in New York City zu einer Busentführung, die Terroristen fordern die Freilassung des Anführers. Der Bus wird trotz der Vermittlungsbemühungen des FBI-Agenten Anthony Hubbard vor laufenden Kameras in die Luft gesprengt. Dieser trifft am Tatort eine geheimnisvolle Frau. Sie trägt den Namen Sharon Bridger, gibt sich zunächst jedoch als Elise Kraft aus, und entpuppt sich als CIA-Agentin; sie offenbart, dass sie die Terroristen einst ausbildete, als diese für die Interessen der USA nützlich waren. Jetzt will sie helfen, die Extremisten unschädlich zu machen.

Eine weitere Terrorzelle sprengt ein Theatergebäude. Dem FBI gelingt es, eine Wohnung zu erstürmen, die als Versteck der Terroristen dient. Später wird durch eine Autobombe das Hochhaus zerstört, in dem das New Yorker FBI sein Hauptquartier hat, es gibt ca. 600 Todesopfer.

Über New York wird daraufhin der Ausnahmezustand verhängt, Einheiten der US Army unter dem Kommando von William Devereaux marschieren ein. Es kommt zu Rasterfahndungen, bei denen zahlreiche Muslime verhaftet werden. Den Verdächtigen Tariq Husseini lässt Devereaux trotz Hubbards Protest zu Tode foltern, massenhaft werden arabisch-stämmige Bürger ohne Verhandlung in Sammellager gesperrt.

Samir Nazhde, ein Liebhaber von Bridger, der ihr als V-Mann dienen sollte, entpuppt sich als die letzte Terrorzelle. Er erschießt Bridger, wird aber von Hubbard getötet, bevor er eine Bombe inmitten einer Demonstration zünden kann, die für die Rechte der muslimischen Bevölkerung organisiert wurde.

Hubbard und die anderen Agenten des FBI verhaften Devereaux wegen Folter und Mordes an Tariq Husseini. Der Ausnahmezustand wird aufgehoben, das Militär abgezogen und alle internierten Bürger freigelassen.

Frank3
17.08.2009, 16:53
Gibs ne' guten Film zum Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand_(Film)


http://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand_(Film)

Gott

Der Österreicher
17.08.2009, 18:35
Die FDP biedert sich zu sehr an die CDU an. Und verrät total ihre Grundsätze als Bürgerrechtspartei. Wie kann ein echter Liberaler sowas mittragen?

Gläserner Staat statt gläserner Bürger!*

*übrigens ein Slogan der Piratenpartei.

romeo1
17.08.2009, 19:08
Ich bin sprachlos und wütend über diese Überwachungswut. Vor allem der FDP hätte ich dies nicht zugetraut. Wir marschieren stramm auf einen Überwachungsstaat zu, der in seinem Umfang sich straff der Stasi oder Gestapo annähert.

Volkov
17.08.2009, 19:18
PSI, zeig das auch in deinem Wahlkreis rum. Das ist verdammt wichtig !
Das ist eiN Testlauf zur Einführung Nordkoreanischer Verhältnisse in D auf diesem Gebiet.
Mögen wir Nordkorea PSI ? NEIN !

Landogar
17.08.2009, 22:30
Das ganze Pack wegen versuchten Hochverrates am deutschen Volk anklagen!

Stadtknecht
17.08.2009, 22:40
Da kann das MILITÄR im INNERN will besser gleich STRAFEN , auf BEFEHL , wenn MANN in der Truppe die RICHTIGEN richtig eingeteilt hat .

Gott

Äh, geht es Dir gut?

ErhardWittek
18.08.2009, 00:16
Ich bin sprachlos und wütend über diese Überwachungswut. Vor allem der FDP hätte ich dies nicht zugetraut. Wir marschieren stramm auf einen Überwachungsstaat zu, der in seinem Umfang sich straff der Stasi oder Gestapo annähert.
Union und FDP tanzen nach der Pfeife ihrer Herrchen von Übersee. Wir sollten uns von der Illusion verabschieden, daß es sich hier um Parteien handelt, die deutsche Interessen vertreten.

Auch die übrigen Etablierten dienen den Interessen der Besatzer.

Der Kampf gegen Rechts wurde nicht umsonst losgetreten. Damit werden die gefügigen Marionetten an der Macht gehalten, wobei es den Amis egal ist, ob ihnen die Union, die SPD, die FDP, die Grünen oder die SED in den Arsch kriechen. Die Hauptsache ist, die Vasallen lassen wie gehabt ihr eigenes Volk bluten und für alle Zeiten im Staub kriechen und halten ansonsten das Maul.

Misteredd
18.08.2009, 07:22
So, dann nehmen wir uns doch auch mal diesen verlinkten Gesetzentwurf vor, den wir neben dem Aufsatz auch einmal lesen sollte und der auch ein paar ungefilterte Gedanken verdient hat (Original kursiv zitiert, wichtiges fett markiert, mein Senf dazu blau). Das bestehende Gesetz gibt es hier:

http://www.google.de/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=1&url=http%3A%2F%2Fwww.sanitaeter.com%2Fdownloads%2F recht%2FHSOG.pdf&ei=y0WKSq6uLc6M_gbjqNlO&rct=j&q=Hessische+Gesetz+%C3%BCber+die+%C3%B6ffentliche+ Sicherheit+und+Ordnung&usg=AFQjCNFNDTL24KRUmqLoxZw0Y1grJ6VSHg

zu den KfZ Kennzeichen:

§ 14a
Automatische Kennzeichenlesesysteme
(1) Die Polizeibehörden können zur Abwehr einer Gefahr oder zur
vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten bei Kontrollen nach § 18
durch den Einsatz technischer Mittel automatisch Bilder von Fahrzeugen
aufzeichnen und deren Kennzeichen erfassen. Die Bildaufzeichnung
nach Satz 1 kann auch erfolgen, wenn die Insassen der
Fahrzeuge unvermeidbar betroffen werden. Datenerhebungen nach
Satz 1 und 2 dürfen
1. nicht flächendeckend,
2. in den Fällen des § 18 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 nicht dauerhaft und
3. in den Fällen des § 18 Abs. 2 Nr. 5 und 6 nicht längerfristig
durchgeführt werden. Der Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 ist
in geeigneter Weise für Kontrollzwecke zu dokumentieren.
(2) Die ermittelten Kennzeichen können automatisch mit dem Fahndungsbestand
der Sachfahndungsdateien des beim Bundeskriminalamt
nach den Vorschriften des Bundeskriminalamtgesetzes vom 7. Juli
1997 (BGBl. I S. 1650), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juni
2009 (BGBl. I S. 1226), und des beim Hessischen Landeskriminalamt
nach den Vorschriften dieses Gesetzes geführten polizeilichen Informationssystems
abgeglichen werden. Die Sachfahndungsdateien des
polizeilichen Informationssystems umfassen auch die nach den Vorschriften
des Schengener Durchführungsübereinkommens zulässigen
Ausschreibungen von Fahrzeugkennzeichen im Schengener Informationssystem.
Der Abgleich nach Satz 1 beschränkt sich auf Kennzeichen
von Fahrzeugen, die
1. nach den §§ 163e und 463a der Strafprozessordnung, Artikel 99
des Schengener Durchführungsübereinkommens, § 17 Abs. 3 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes oder § 17,
2. aufgrund einer erheblichen Gefahr zur Abwehr einer Gefahr,
3. aufgrund des Verdachts einer Straftat für Zwecke der Strafverfolgung
oder
4. aus Gründen der Strafvollstreckung
ausgeschrieben sind. Der Abgleich darf nur mit vollständigen Kennzeichen
des Fahndungsbestands erfolgen. Bewegungsbilder dürfen
nicht erstellt werden.
(3) Die nach Abs. 1 Satz 1 erhobenen Daten sind, sofern die erfassten
Kennzeichen nicht im Fahndungsbestand enthalten sind, sofort automatisiert
zu löschen. Die Datenerhebung und der Datenabgleich im
Falle des Satzes 1 dürfen nicht protokolliert werden.
(4) Ist das ermittelte Kennzeichen im Fahndungsbestand enthalten
(Trefferfall), können das Kennzeichen, die Bildaufzeichnung des Fahrzeugs
sowie Angaben zu Ort, Fahrtrichtung, Datum und Uhrzeit gespeichert
werden. Das Fahrzeug und die Insassen können im Trefferfall
angehalten werden. Weitere Maßnahmen dürfen erst nach Überprüfung
des Trefferfalls anhand des aktuellen Fahndungsbestands erfolgen. Die
nach Satz 1 gespeicherten sowie durch weitere Maßnahmen erlangten
personenbezogenen Daten können weiterverarbeitet werden, soweit
dies erforderlich ist
1. zu dem Zweck, für den das Kennzeichen in den Fahndungsbestand
aufgenommen wurde,
2. zur Verfolgung von Straftaten oder
3. zur Abwehr einer Gefahr."

Das als eine allgemeine Rasterfahndung darzustellen ist schon dreist. § 18 schränkt die Anwendung sehr stark ein. Solche Kontrollen sind nur bei besonders schwersten Delikten erlaubt. Im Grunde genommen erleichtert dieser Scanner den wenigen Polizisten nur die Arbeit, das KFZ Kennzeichen selbst in den Fahndungsrechner einzugeben, wenn sie so eine Kontrolle oder Sicherung durchführen.

Ich denke das diese Massnahme gerade bei organisierter Kriminalität oder den Beziehungstaten die Arbeit der Polizisten sehr erleichtert. Der Scanner liest am Kontrollpunkt das Kennzeichen, gleicht das automatisch ab und piebt, damit der Polizist eingreifen kann. Die Anwendung ist auf höchste Gefahren beschränkt.

Misteredd
18.08.2009, 07:33
Heimlicher Einbau von Wanzen und Kameras:

Da steht der Richtervorbehalt davor. Manche Straftaten oder kriminelle Organisationen sind nicht anders zu bekommen bzw zu verhindern. Was soll daran schlimm sein?

Die erworbenen Daten müssen binnen eines Tages !!! dem Ermittlungsrichter zur Entscheidung vorgelegt werden. Falls der nicht zustimmend entscheidet, werden sie sifort gelöscht.

Nutzung anlasslos gespeicherter Verbindungs- und Standortdaten

Diese Bestimmung ist eine logische Folge der Vorratsdatenspeicherung. Was nutzt die, wenn man sie nicht ausnutzen darf? Die Verfassungsbeschwerde ist anhängig und wird diese Sache entscheiden. Diese Daten sind aber nicht nur belastend, sondern auch entlastend. So gerne man sie als StA verwendet, so gerne kann man das auch als Strafverteidiger tun.

Unterbrechung des Mobilfunks


Das ist unerlässlich, um bei Zugruffaktionen die Gefahr zu verringern. So unterbindet man bei der Drogenfahndung die Sicherungskette der Dealer und kann sie alle bekommen. Bei einem Banküberfall ist das auch praktisch. Diese Unterbrechung wird übrigens schon seit Jahren bei den juristischen Staatsprüfungen praktiziert!

PSI
18.08.2009, 08:09
@ Misteredd

Klar; versuchs schönzureden....:rolleyes:

klartext
18.08.2009, 09:04
@ Misteredd

Klar; versuchs schönzureden....:rolleyes:

Du bist ein typischer linker Dummschwätzer und verbreitest Lügen und Propoaganda wie ehemals die alte SED. Ihr Linken habt euch nicht geändert.
Einfach bei der Wahrheit bleiben.

berty
18.08.2009, 09:52
Na ja, halt wieder mal eine Folge der Föderalismusreform I. Überall in den von der Union regierten Ländern stehen neue Polizei- und Versammlungsgesetze an. Manchmal werden sie beworben als notwendige Instrumente im Kampf gegen Rechtsextremismus wie in BW. Manchmal wurden sie oder Bestimmungen daraus bereits vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Eigentlich Blödsinn diese Flut. Man gewinnt immer mehr den Eindruck, dass diese Flut nur dazu dient, den Richtern und Anwälten die Arbeitsplätze zu sichern und der Bevölkerung die Demokratie auszutreiben.

PSI
18.08.2009, 11:23
Du bist ein typischer linker Dummschwätzer und verbreitest Lügen und Propoaganda wie ehemals die alte SED. Ihr Linken habt euch nicht geändert.
Einfach bei der Wahrheit bleiben.

Klar! Ich habe das ganze nätürlich nur erfunden!:rolleyes:

Rumburak
18.08.2009, 12:04
Ich bin sprachlos und wütend über diese Überwachungswut. Vor allem der FDP hätte ich dies nicht zugetraut. Wir marschieren stramm auf einen Überwachungsstaat zu, der in seinem Umfang sich straff der Stasi oder Gestapo annähert.

Warum annähert? Stasi und Gestapo haben von solchen technischen Möglichkeiten nur träumen dürfen.

Volkov
18.08.2009, 13:54
Klar! Ich habe das ganze nätürlich nur erfunden!:rolleyes:

Vor allem weil unabhängige Leute das herausfanden. Natürlich komen die Klartexts und Borisbanals und reden sowas. Hast damit nicht gerechnet ?

glaubensfreie Welt
18.08.2009, 15:29
Wann wird den Leuten endlich klar daß die CDU eine Verbrecherorganisation ist. Von der FDP bin ich tief endtäucht. Sie standen immer für eine offene Gesellschafft, dachte ich. So kann man sich irren. Ob Westerwelle sich im klaren ist das er damit seine eigene Existenz aufgibt? Denn Homosexuelle werden doch sicher verschärft verfolgt werden.

PSI
18.08.2009, 17:32
Vor allem weil unabhängige Leute das herausfanden. Natürlich komen die Klartexts und Borisbanals und reden sowas. Hast damit nicht gerechnet ?

Doch, aber ich finde es immer wieder faszinierend wie die Leute offenbar wissendlich offensichtlichen Schwachsinn reden.

Ich frage mich, ob solche Leute merken, wenn sie Mist reden und das nur tun um ihre Linie weiter zu fahren, oder ob sie das echt glauben.:))

Wolf
18.08.2009, 19:16
Wie wäre es mit der Piratenpartei?

Schon wieder ein Einzeiler...

Volkov
18.08.2009, 19:18
Doch, aber ich finde es immer wieder faszinierend wie die Leute offenbar wissendlich offensichtlichen Schwachsinn reden.

Ich frage mich, ob solche Leute merken, wenn sie Mist reden und das nur tun um ihre Linie weiter zu fahren, oder ob sie das echt glauben.:))

Ja, ich auch.
Ich glaube ne Mixtur aus beidem.