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Vollständige Version anzeigen : Wunschkind staatlich unerwünscht



GG146
13.08.2009, 15:36
Mal wieder eine deutsche Staatsposse erster Kajüte:

Seit 2002 hatte sich das Paar aus dem Großraum Neubrandenburg vergeblich um Nachwuchs bemüht und schließlich alle Hoffnung auf eine In-vitro-Fertilisation gesetzt. Das ist eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas, nach der das befruchtete Ei später wieder in die Gebärmutter eingepflanzt wird. (http://www.ostsee-zeitung.de/lokal/index_artikel_komplett.phtml?SID=e5b96ecc8a77c8d61 8b654fc98b3100a&param=news&id=2516600)

Die Geburtenquote ist so im Keller, dass von einer "demographischen Katastrophe" schwadroniert wird, und hier erklären sie einfach mal eben ein Wunschkind von Staats wegen für unerwünscht.

Ein Freund von mir will einen Rechtshilfefonds für die Mutter auflegen. Gibt`s hier jemanden, der ein paar Mücken für so etwas übrig hat?

bernhard44
13.08.2009, 15:40
klar wir bezahlen auch lieber die Geschlechtsumwandlung eines Sexualverbrechers zur Frau!
Sie wäre dann eine "Rosa Riesin"! :rolleyes:

Der hat übrigens ein Baby entsorgt, indem er den Kopf an einem Baum zerschmetterte.

GG146
13.08.2009, 15:43
klar wir bezahlen auch lieber die Geschlechtsumwandlung eines Sexualverbrechers zur Frau!
Sie wäre dann eine "Rosa Riesin"! :rolleyes:

Der hat übrigens ein Baby entsorgt, indem er den Kopf an einem Baum zerschmetterte.

Das Entstehen von Leben zu behindern ist unseren Staatsdienern offenkundig wichtiger als Leben zu schützen.

henriof9
13.08.2009, 15:43
klar wir bezahlen auch lieber die Geschlechtsumwandlung eines Sexualverbrechers zur Frau!
Sie wäre dann eine "Rosa Riesin"! :rolleyes:

Der hat übrigens ein Baby entsorgt, indem er den Kopf an einem Baum zerschmetterte.

Nur das es dafür keinen Rechtshilfefond braucht, das bekommt der von gesetzeswegen bezahlt und durch unsere Aller Steuergekder, schließlich ist Vater Staat auch für die psychische Gesundheit eines jeden Knastis verantwortlich. :rolleyes:

GG146
13.08.2009, 18:00
Nur das es dafür keinen Rechtshilfefond braucht, das bekommt der von gesetzeswegen bezahlt und durch unsere Aller Steuergekder, schließlich ist Vater Staat auch für die psychische Gesundheit eines jeden Knastis verantwortlich. :rolleyes:

Vielleicht ist die Klägerin ja auch rechtsschutzversichert und die nächste Instanz ist abgedeckt. Das muss ich morgen erst einmal rauskriegen.

Freddy Krüger
13.08.2009, 18:50
Viele deutsche Frauen sind durch wechselnde Geschlechsparnter (erzeugt HPV) unfruchtbar.

GG146
13.08.2009, 19:04
Viele deutsche Frauen sind durch wechselnde Geschlechsparnter (erzeugt HPV) unfruchtbar.

Das kann nun wirklich nur eine untergeordnete Rolle im Zusammenhang mit der niedrigen Geburtenquote spielen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Humane_Papillomviren

Ausserdem geht es hier um eine Witwe, die ein Kind von ihrem verstorbenen Ehemann möchte. Da ist dieser Kommentar völlig deplatziert.

Klopperhorst
13.08.2009, 19:07
Ich habe mich ja aufs Lesben-Schwängern spezialisiert. Staatlich ist es ja verboten, Lesben künstlich zu befruchten, daher bin ich in diese Marktlücke gestoßen.

---

Strandwanderer
13.08.2009, 19:07
Der Staat muß bei deutschen Paaren unbedingt sparen, um das stete Wachstum der Muselsippen mit Kindergeld zu fördern!
.

Bruddler
13.08.2009, 19:11
Der Staat muß bei deutschen Paaren unbedingt sparen, um das stete Wachstum der Muselsippen mit Kindergeld zu fördern!
.

ist nicht völlig von der Hand zu weisen.... :rolleyes:

Tosca
13.08.2009, 19:16
Ich hörte gestern schon von dem Fall. Das ist ja wohl die Höhe, dass die Frau darum betteln muss, die befruchtete Eizelle zu bekommen. Wäre sie keine Deutsche, gäbe es keine Probleme, weil die Behörden dann nämlich die Hosen voll hätten. Weit sind wir gekommen.

bernhard44
13.08.2009, 19:19
Ich hörte gestern schon von dem Fall. Das ist ja wohl die Höhe, dass die Frau darum betteln muss, die befruchtete Eizelle zu bekommen. Wäre sie keine Deutsche, gäbe es keine Probleme, weil die Behörden dann nämlich die Hosen voll hätten. Weit sind wir gekommen.

ja, vor zwanzig Jahren standen wir vor einem tiefen Abgrund! Heute sind wir einige schritte weiter......:]

GG146
13.08.2009, 19:54
Ich habe mich ja aufs Lesben-Schwängern spezialisiert. Staatlich ist es ja verboten, Lesben künstlich zu befruchten, daher bin ich in diese Marktlücke gestoßen.

---

Das Verbot lässt sich doch kinderleicht umgehen, man (bzw. frau) reist einfach in ein Land, in dem die Invitrofertilisation von nicht verheirateten Personen erlaubt ist.

Hier haben wir es mit dem profanen Problem zu tun, dass die Klinik die eingefrorenen Keimzellen nicht herausgeben kann, ohne der polnischen Klinik, in der die künstliche Befruchtung legal (ist in Polen anders geregelt) vollendet werden soll, dabei zu helfen.

Im Inland geleistete Beihilfe zu einer im Ausland begangenen Tat, die im Inland mit Strafe bedroht ist, am Tatort aber nicht, ist aber im Inland dennoch strafbar:


§ 9 StGB Ort der Tat

(1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.

(2) Die Teilnahme ist sowohl an dem Ort begangen, an dem die Tat begangen ist, als auch an jedem Ort, an dem der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem nach seiner Vorstellung die Tat begangen werden sollte. Hat der Teilnehmer an einer Auslandstat im Inland gehandelt, so gilt für die Teilnahme das deutsche Strafrecht, auch wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist. (http://dejure.org/gesetze/StGB/9.html)

Wegen so einem §§ - Sch......ß darf ein Wunschkind nicht zum Leben kommen und eine beschädigte Familie nicht vollendet werden.

Diese Idioten können von Glück sagen, dass die Rechtsradikalen noch blöder sind als sie, sonst wäre das Prinzip der neuzeitlichen Verfassungsdemokratie auf deutschem Boden längst zum 2. mal gescheitert.

Freddy Krüger
13.08.2009, 22:00
Ausserdem geht es hier um eine Witwe, die ein Kind von ihrem verstorbenen Ehemann möchte. Da ist dieser Kommentar völlig deplatziert.

Dann schreib das doch in deinem Beitrag.

GG146
13.08.2009, 22:05
Dann schreib das doch in deinem Beitrag.

Mein Beitrag enthielt einen link zu einem umfassenden Artikel.

Aldebaran
13.08.2009, 22:22
Das Verbot lässt sich doch kinderleicht umgehen, man (bzw. frau) reist einfach in ein Land, in dem die Invitrofertilisation von nicht verheirateten Personen erlaubt ist.

Hier haben wir es mit dem profanen Problem zu tun, dass die Klinik die eingefrorenen Keimzellen nicht herausgeben kann, ohne der polnischen Klinik, in der die künstliche Befruchtung legal (ist in Polen anders geregelt) vollendet werden soll, dabei zu helfen.

Im Inland geleistete Beihilfe zu einer im Ausland begangenen Tat, die im Inland mit Strafe bedroht ist, am Tatort aber nicht, ist aber im Inland dennoch strafbar:

Wegen so einem §§ - Sch......ß darf ein Wunschkind nicht zum Leben kommen und eine beschädigte Familie nicht vollendet werden.

Diese Idioten können von Glück sagen, dass die Rechtsradikalen noch blöder sind als sie, sonst wäre das Prinzip der neuzeitlichen Verfassungsdemokratie auf deutschem Boden längst zum 2. mal gescheitert.



Es kommt darin auch der immer noch zu große und unheilvolle Einfluss der Kirchen in diesem Lande zum Ausdruck, der sich wegen einer merkwürdigen Geistesverwandtschaft mit den Grünen auf diesem Gebiet besonders stark auswirkt.

Wie bescheuert die Politik in diesem Fall immer noch denkt, sieht man an dem Schritt, den Sachsen gemacht hat. Dort will man jetzt Zuschüsse an potentielle Eltern für die künstliche Befruchtung zahlen, da die Kassen ja nur die Kosten für einen oder zwei (?) Versuche tragen.

Aber: Der Zuschuss wird nur an Verheiratete gezahlt, obwohl in Sachsen mehr als die Hälfte der Kinder unehelich geboren wird!

Die Verbindung von Ehe und Familie wirkt in diesem Land als Geburtenhindernis. Das gilt auch für das Verbot der Leihmutterschaft. Andererseits werden uneheliche Geburten in schlechten sozialen Verhältnissen massiv subventioniert.

GG146
13.08.2009, 22:26
Die Verbindung von Ehe und Familie wirkt in diesem Land als Geburtenhindernis. Das gilt auch für das Verbot der Leihmutterschaft. Andererseits werden uneheliche Geburten in schlechten sozialen Verhältnissen massiv subventioniert.


Das Festhalten von Gesetzgebern an überkommenen Familienbegriffen wirkt sich überall auf der Welt als Geburtenhindernis aus. Deutschland ist nur ein Extremfall.

FranzKonz
13.08.2009, 22:40
Mal wieder eine deutsche Staatsposse erster Kajüte:

Seit 2002 hatte sich das Paar aus dem Großraum Neubrandenburg vergeblich um Nachwuchs bemüht und schließlich alle Hoffnung auf eine In-vitro-Fertilisation gesetzt. Das ist eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas, nach der das befruchtete Ei später wieder in die Gebärmutter eingepflanzt wird. (http://www.ostsee-zeitung.de/lokal/index_artikel_komplett.phtml?SID=e5b96ecc8a77c8d61 8b654fc98b3100a&param=news&id=2516600)

Die Geburtenquote ist so im Keller, dass von einer "demographischen Katastrophe" schwadroniert wird, und hier erklären sie einfach mal eben ein Wunschkind von Staats wegen für unerwünscht.

Ein Freund von mir will einen Rechtshilfefonds für die Mutter auflegen. Gibt`s hier jemanden, der ein paar Mücken für so etwas übrig hat?

Warum zieht die Dame nicht für ein paar Tag nach Polen, meldet dort ihren Wohnsitz an und fordert ihr Eigentum?

Sie ist ja wohl unbestreitbar Eigentümerin ihrer Eizellen, und in der EU herrscht Freizügigkeit.

FranzKonz
13.08.2009, 22:42
Ich hörte gestern schon von dem Fall. Das ist ja wohl die Höhe, dass die Frau darum betteln muss, die befruchtete Eizelle zu bekommen. Wäre sie keine Deutsche, gäbe es keine Probleme, weil die Behörden dann nämlich die Hosen voll hätten. Weit sind wir gekommen.

Du entwickelst allmählich eine massive Paranoia, meine Liebste.

GG146
13.08.2009, 23:12
Warum zieht die Dame nicht für ein paar Tag nach Polen, meldet dort ihren Wohnsitz an und fordert ihr Eigentum?

Sie ist ja wohl unbestreitbar Eigentümerin ihrer Eizellen, und in der EU herrscht Freizügigkeit.

Die deutsche Klinik darf die Eizellen nicht ausliefern, weil das Beihilfe zu einer in Deutschland verbotenen Handlung wäre, auch wenn das in Polen erlaubt ist. Das habe ich gerade erklärt, § 9 StGB.

FranzKonz
13.08.2009, 23:39
Die deutsche Klinik darf die Eizellen nicht ausliefern, weil das Beihilfe zu einer in Deutschland verbotenen Handlung wäre, auch wenn das in Polen erlaubt ist. Das habe ich gerade erklärt, § 9 StGB.

Sie darf sie in Deutschland an eine Deutsche nicht ausliefern. Da könnte ein wenig Phantasie durchaus weiterhelfen.

GG146
14.08.2009, 00:49
Sie darf sie in Deutschland an eine Deutsche nicht ausliefern. Da könnte ein wenig Phantasie durchaus weiterhelfen.

Die Klinik darf zu der in Deutschland verbotenen und in Polen erlaubten Handlung keine Beihilfe leisten, jede Übergabe an irgendeine natürliche oder juristische Person, die die Eizelle nach Stettin verbringen soll, wäre Beihilfe.

McDuff
14.08.2009, 05:34
Hier sollen sich ja nur noch die Murrucker vermehren. Deutsche Gebirten werden im Rahmen des Genozid verhindert.

luis_m
14.08.2009, 05:41
Wenn ich bedenke wieviele Abtreibungen pro Jahr im Mülleimer landen, sind das Peanuts.
Desweiteren sind die Heime voll mit Kindern, die gerne in einem intakten Elternhaus aufwachsen würden.

Tosca
14.08.2009, 10:02
Du entwickelst allmählich eine massive Paranoia, meine Liebste.

Franz mein Schatz, wie meinst du das?

Glaube mir, in Deutschland wird vieles geschehen, aber einem Mohammedaner wird niemals etwas halbwegs machbares verweigert. Man will ja schließlich politisch korrekt sein.

osloer
14.08.2009, 10:12
Mal wieder eine deutsche Staatsposse erster Kajüte:

Seit 2002 hatte sich das Paar aus dem Großraum Neubrandenburg vergeblich um Nachwuchs bemüht und schließlich alle Hoffnung auf eine In-vitro-Fertilisation gesetzt. Das ist eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas, nach der das befruchtete Ei später wieder in die Gebärmutter eingepflanzt wird. (http://www.ostsee-zeitung.de/lokal/index_artikel_komplett.phtml?SID=e5b96ecc8a77c8d61 8b654fc98b3100a&param=news&id=2516600)

Die Geburtenquote ist so im Keller, dass von einer "demographischen Katastrophe" schwadroniert wird, und hier erklären sie einfach mal eben ein Wunschkind von Staats wegen für unerwünscht.

Ein Freund von mir will einen Rechtshilfefonds für die Mutter auflegen. Gibt`s hier jemanden, der ein paar Mücken für so etwas übrig hat?

Es ist erwünscht, dass sich als Ersatz die Fatima mit 9 Kindern hier rein geholt wird und wir ihr Sozialhilfe und Kindergeld zahlen...dafür bekommen wir als Gegenleistung:

EY SCHEISS DEUTSCHER EY !!!!

henriof9
14.08.2009, 10:21
Die Klinik darf zu der in Deutschland verbotenen und in Polen erlaubten Handlung keine Beihilfe leisten, jede Übergabe an irgendeine natürliche oder juristische Person, die die Eizelle nach Stettin verbringen soll, wäre Beihilfe.

Da würde mich jetzt mal interessieren, wo da das Eigentumsrecht bleibt, schließlich sind es ja ihre Eizellen ?

Bestünde nicht auch die Möglichkeit mit Hilfe einer Organisation eine Organklage zu erheben, da es ja z.B. auch um die Soldaten- Frauen ( in diesem Link ) ging, da ist ja öffentliches Interesse gegeben ( als Grund ) ?

GG146
14.08.2009, 11:10
Da würde mich jetzt mal interessieren, wo da das Eigentumsrecht bleibt, schließlich sind es ja ihre Eizellen ?

Bestünde nicht auch die Möglichkeit mit Hilfe einer Organisation eine Organklage zu erheben, da es ja z.B. auch um die Soldaten- Frauen ( in diesem Link ) ging, da ist ja öffentliches Interesse gegeben ( als Grund ) ?

Gute Idee, es gibt bestimmt Organisationen, die an dem Thema interessiert sind, z. B. diese hier:

http://www.dbwv.de/dbwv/interd.nsf/d/starta

Zunächst einmal möchte ich aber überhaupt was auf die Beine stellen, später kann man vielleicht mit einer Organisation zusammenarbeiten bzw. die selbst gesammelten Spenden in einen neuen Rechtshilfefonds einbringen.

Ich habe heute bei der Anwältin der Klägerin angerufen. Sie hat keine Rechtsschutzversicherung und überlegt sich deshalb auch aus finanziellen Gründen, ob sie in Revision gehen will.

Ich kümmere mich jetzt um eine Kontonummer für einen Rechtshilfefonds.





P. S. Eine Organklage können nur Verfassungsorgane oder deren Mitglieder einlegen, deswegen heisst das so.

http://de.wikipedia.org/wiki/Organstreit

Ein einzelner Bürger muss den ordentlichen Rechtsweg bis zu Ende gehen, bevor er eine Verfassungsbeschwerde gegen das letztinstanzliche Urteil einlegen kann, es sei denn, ein Richter auf dem Instanzenweg legt die Sache wegen es verfassungsrechtlichen Problems selbst aus eigener Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vor.

Agano
14.08.2009, 11:21
Mal wieder eine deutsche Staatsposse erster Kajüte:

Seit 2002 hatte sich das Paar aus dem Großraum Neubrandenburg vergeblich um Nachwuchs bemüht und schließlich alle Hoffnung auf eine In-vitro-Fertilisation gesetzt. Das ist eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas, nach der das befruchtete Ei später wieder in die Gebärmutter eingepflanzt wird. (http://www.ostsee-zeitung.de/lokal/index_artikel_komplett.phtml?SID=e5b96ecc8a77c8d61 8b654fc98b3100a&param=news&id=2516600)

Die Geburtenquote ist so im Keller, dass von einer "demographischen Katastrophe" schwadroniert wird, und hier erklären sie einfach mal eben ein Wunschkind von Staats wegen für unerwünscht.

Ein Freund von mir will einen Rechtshilfefonds für die Mutter auflegen. Gibt`s hier jemanden, der ein paar Mücken für so etwas übrig hat?das wirfst mehrere fragen auf:
1. warum schwinden die geburtenrate so dermassen? sind wir etwa intelligent geworden und begreifen wir etwa, dass die überbevölkerung der erde nicht zeitgemäss ist?
2. werden wir deshalb mit ... ausländern vollgestopft, (zielgerichtet, gewollt und hausgemacht) die - religiös bedingt - kinder zuhauf in die welt setzen. soldaten braucht das land?!
3. soll die verkorkste rentenpolitik - diebstahl des staates, die sich an unserer damaligen rentenkasse bereicherten - damit aufgebessert werden?
4. das geistige niveau der deutschen ist zu hoch. nur wer dumm ist, f!ckt auch gut und bekommt auch regelmässig kinder!!!! die geistige elite aber wandert nach amerika - oder zu sonstigen geldgebern - aus!!! der jetzige rest ist noch zu schlau und wird mit der schulreform ... neu gestaffelt. nur dumme sind gut zu handhaben und vögeln gut, bringen kinder!!!!!!!! wählt die CDU, die macht das schon!!!
5. ich überlasse den usern weitere ... gedanken zu diesem thema. ich höre!!!!

richard

GG146
14.08.2009, 11:34
das wirfst mehrere fragen auf:


Ich weiss es nicht, auch Politikern kann man nur vor den Kopf gucken.

Jedenfalls wird in diesem Fall der Kernschutzbereich des Art. 1 GG zu Lasten der Frau verletzt, der Staat hat verdammt noch mal nicht gegen die Entscheidung einer Frau für ein bestimmtes Kind aufzutreten!

FranzKonz
14.08.2009, 11:56
Franz mein Schatz, wie meinst du das?

Glaube mir, in Deutschland wird vieles geschehen, aber einem Mohammedaner wird niemals etwas halbwegs machbares verweigert. Man will ja schließlich politisch korrekt sein.

Ich glaube Dir kein Wort.

Cinnamon
14.08.2009, 12:23
Das Gesetz verbietet eben, den Samen eines toten Mannes zur künstlichen Befruchtung zu nutzen und daher ist es ok, ihr die Eizellen nicht herauszugeben. Die Klinik würde Beihilfe zu einer Straftat leisten.

GG146
14.08.2009, 13:44
Das Gesetz verbietet eben, den Samen eines toten Mannes zur künstlichen Befruchtung zu nutzen und daher ist es ok, ihr die Eizellen nicht herauszugeben. Die Klinik würde Beihilfe zu einer Straftat leisten.

Das Gesetz ist insoweit verfassungswidrig. Jedenfalls wenn es der Frau wirklich verbietet, sich für ein bestimmtes Kind zu entscheiden, die Samen- und Eizelle sind ja im ersten Stadium der Vereinigung eingefroren worden.

So glasklar war die einfachgesetzliche Rechtslage in diesem Verfahren allerdings nicht, diesen konkreten Fall meinte das Embryonenschutzgesetz möglicherweise gar nicht, darum wurde ja bis jetzt gestritten.

Wenn das Gesetz aber wirklich so auszulegen ist, wie es das Gericht getan hat, ist es mit Artikel 1 GG nicht vereinbar. Irgendwo hört`s ja wohl auf mit den Einmischungen des Staates in höchstpersönliche Entscheidungen der Bürger.

Bei dem Abtreibungsverbot kann man verfassungsrechtlich natürlich das Lebensrecht des Kindes über die Freiheitsrechte der Mutter stellen, aber eine Entscheidung gegen ein bestimmtes Kind von Staats wegen vorzuschreiben, schlägt dem Fass den Boden aus.

Cinnamon
14.08.2009, 13:51
Das Gesetz ist insoweit verfassungswidrig. Jedenfalls wenn es der Frau wirklich verbietet, sich für ein bestimmtes Kind zu entscheiden, die Samen- und Eizelle sind ja im ersten Stadium der Vereinigung eingefroren worden.

So glasklar war die einfachgesetzliche Rechtslage in diesem Verfahren allerdings nicht, diesen konkreten Fall meinte das Embryonenschutzgesetz möglicherweise gar nicht, darum wurde ja bis jetzt gestritten.

Wenn das Gesetz aber wirklich so auszulegen ist, wie es das Gericht getan hat, ist es mit Artikel 1 GG nicht vereinbar. Irgendwo hört`s ja wohl auf mit den Einmischungen des Staates in höchstpersönliche Entscheidungen der Bürger.

Bei dem Abtreibungsverbot kann man verfassungsrechtlich natürlich das Lebensrecht des Kindes über die Freiheitsrechte der Mutter stellen, aber eine Entscheidung gegen ein bestimmtes Kind von Staats wegen vorzuschreiben, schlägt dem Fass den Boden aus.

Erstmal darf man sich bei künstlicher Befruchtung gar nicht für ein bestimmtes Kind entscheiden, sondern alle Eizellen müssen für eine Einsetzung in Betracht kommen. Zum Zweiten: Ich vermute mal, dass beim Befruchtungsverbot mit Samen von Verstorbenen auch die Tatsache eine Rolle spielt, dass z. B. die Eltern des Verstorbenen Vaters unterhaltspflichtig werden können für das Kind und dass dies vermieden werden soll.

Tosca
14.08.2009, 14:04
Das Gesetz ist insoweit verfassungswidrig. Jedenfalls wenn es der Frau wirklich verbietet, sich für ein bestimmtes Kind zu entscheiden, die Samen- und Eizelle sind ja im ersten Stadium der Vereinigung eingefroren worden.

So glasklar war die einfachgesetzliche Rechtslage in diesem Verfahren allerdings nicht, diesen konkreten Fall meinte das Embryonenschutzgesetz möglicherweise gar nicht, darum wurde ja bis jetzt gestritten.

Wenn das Gesetz aber wirklich so auszulegen ist, wie es das Gericht getan hat, ist es mit Artikel 1 GG nicht vereinbar. Irgendwo hört`s ja wohl auf mit den Einmischungen des Staates in höchstpersönliche Entscheidungen der Bürger.

Bei dem Abtreibungsverbot kann man verfassungsrechtlich natürlich das Lebensrecht des Kindes über die Freiheitsrechte der Mutter stellen, aber eine Entscheidung gegen ein bestimmtes Kind von Staats wegen vorzuschreiben, schlägt dem Fass den Boden aus.

Vor allem geht es darum, dass es sich in diesem Falle um eine befruchtete Eizelle handelt, nicht um Sperma.

Tosca
14.08.2009, 14:05
Ich glaube Dir kein Wort.

Damit werde ich leben müssen und ich schätze, ich kann es.

GG146
14.08.2009, 14:11
Erstmal darf man sich bei künstlicher Befruchtung gar nicht für ein bestimmtes Kind entscheiden, sondern alle Eizellen müssen für eine Einsetzung in Betracht kommen. Zum Zweiten: Ich vermute mal, dass beim Befruchtungsverbot mit Samen von Verstorbenen auch die Tatsache eine Rolle spielt, dass z. B. die Eltern des Verstorbenen Vaters unterhaltspflichtig werden können für das Kind und dass dies vermieden werden soll.

Das war ja das einfachgesetzliche Rechtsproblem hier, es handelte sich nicht um irgendwelche Samenzellen, die irgendwann einmal irgendeine Eizelle befruchten sollten, sondern eine bestimmte Samenzelle hatte schon die Aussenhaut einer bestimmten Eizelle erreicht, die biologischen Vorraussetzungen eines bestimmten Menschen sind damit komplett. Angesichts des Abtreibungsverbots und seiner verfassungsrechtlichen Begründung ist es geradezu irrwitzig, hier die Tötung gegen den Willen der Mutter erzwingen zu wollen.



Vor allem geht es darum, dass es sich in diesem Falle um eine befruchtete Eizelle handelt, nicht um Sperma.

Leider auch noch nicht ganz, die beiden Zellen werden im Augenblick der Penetration der Aussenhaut der Eizelle durch die Samenzelle eingefroren, die Mediziner definieren das dann noch nicht als Embryo. Was meiner Ansicht nach aus ganz grundsätzlichen Erwägungen falsch ist. Wenn feststeht, welche Samenzelle sich gerade mit welcher Eizelle vereinigt, ist jede Voraussetzung der Schutzwürdigkeit eines Embryos gegeben. Das ist ja am Anfang auch nur ein seelenloser Zellhaufen, der nur auf Grund seiner Chance, zu einem ganz bestimmten Menschen zu werden, Träger von Grundrechten ist.

Landogar
14.08.2009, 16:09
Dann schreib das doch in deinem Beitrag.

Dann lies halt mal die Quelle...:rolleyes:

henriof9
14.08.2009, 16:23
P. S. Eine Organklage können nur Verfassungsorgane oder deren Mitglieder einlegen, deswegen heisst das so.

http://de.wikipedia.org/wiki/Organstreit

Ein einzelner Bürger muss den ordentlichen Rechtsweg bis zu Ende gehen, bevor er eine Verfassungsbeschwerde gegen das letztinstanzliche Urteil einlegen kann, es sei denn, ein Richter auf dem Instanzenweg legt die Sache wegen es verfassungsrechtlichen Problems selbst aus eigener Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vor.

Und wie sieht es aus bei einer Klage vor dem EUGH ?
Schließlich ist 1. Polen Mitglied der EU und 2. geht es trotzdem immer noch um das Eigentumsrecht.

Nach Deiner Beschreibung würde ja die Herausgabe des Eigentums verweigert mit der Vermutung, daß sich die Frau die Eizelle in Polen einsetzten läßt.
Seit wann geht eine bloße Vermutung über das Eigentumsrecht ?
Die Klinik kann ihr doch nicht schon im Vornherein unterstellen, daß sie ein Gesetzesbruch damit begehen will.

GG146
14.08.2009, 16:37
Und wie sieht es aus bei einer Klage vor dem EUGH ?
Schließlich ist 1. Polen Mitglied der EU und 2. geht es trotzdem immer noch um das Eigentumsrecht.

Nach Deiner Beschreibung würde ja die Herausgabe des Eigentums verweigert mit der Vermutung, daß sich die Frau die Eizelle in Polen einsetzten läßt.
Seit wann geht eine bloße Vermutung über das Eigentumsrecht ?
Die Klinik kann ihr doch nicht schon im Vornherein unterstellen, daß sie ein Gesetzesbruch damit begehen will.

Der Prozess läuft gegen die deutsche Klinik, die will die bereits mit der Samenzelle verbundene Eizelle nicht rausrücken, weil sie sonst Beihilfe zu einer Handlung in Polen leisten würde, die in Polen erlaubt und in Deutschland verboten ist. Das ist nach § 9 StGB in Deutschland trotz der anderen Rechtslage in Polen verboten.

Das habe ich auf diesem thread (Seite 2) aber schon einmal genau erklärt:

http://www.politikforen.net/showpost.php?p=3047534&postcount=13

henriof9
14.08.2009, 16:54
Der Prozess läuft gegen die deutsche Klinik, die will die bereits mit der Samenzelle verbundene Eizelle nicht rausrücken, weil sie sonst Beihilfe zu einer Handlung in Polen leisten würde, die in Polen erlaubt und in Deutschland verboten ist. Das ist nach § 9 StGB in Deutschland trotz der anderen Rechtslage in Polen verboten.

Das habe ich auf diesem thread (Seite 2) aber schon einmal genau erklärt:

http://www.politikforen.net/showpost.php?p=3047534&postcount=13

Ja, das habe ich ja begriffen, ich fragte auch nur für den Fall, daß sie den Prozeß verliert.
( hatte ich allerdings nicht dazu geschrieben )
Unabhängig davon, das Eignetumsrecht müßte doch vorgehen- oder anders gefragt, was passiert denn mit den gefrorenen Eizellen ?
Bleiben die für immer und ewig in der Klinik ?

GG146
14.08.2009, 17:04
Ja, das habe ich ja begriffen, ich fragte auch nur für den Fall, daß sie den Prozeß verliert.
( hatte ich allerdings nicht dazu geschrieben )
Unabhängig davon, das Eignetumsrecht müßte doch vorgehen- oder anders gefragt, was passiert denn mit den gefrorenen Eizellen ?
Bleiben die für immer und ewig in der Klinik ?

Gute Frage, ewig können sie ihre Fertilität im Eis nicht behalten. Also bedeutet das Verbot der Fortsetzung des Befruchtungsprozesses die Vernichtung dieses Lebens durch staatliche Verfügung.

Da es sich hier um den Rechtsweg in der ordentlichen deutschen Gerichtsbarkeit handelt, ist das BVerfG eindeutig vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zuständig. Erst wenn eine Beschwerde gegen das letztinztanzliche Urteil der ordentlichen deutschen Gerichte durch das BVerfG auch noch abgewiesen wird, kann die Klägerin zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es ist auch schon mal vorgekommen, dass Strassburg ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts für menschenrechtswidrig erklärt hat.

Die enteigneten Alteigentümer im Osten hatten in Karslruhe und in Strassburg verloren, es gibt aber immer noch welche, die in Genf weitermachen. Da gibt`s nämlich einen global - internationalen Gerichtshof für Menschenrechte.

GG146
14.08.2009, 17:09
Auf dem Forum der Lokalzeitung der Heimatstadt der Klägerin gibt es übrigens auch eine informative Diskussion zu dem Thema, an der ich mich beteiligt habe:

Neubrandenburg Blog (http://neubrandenblog.blog.de/2009/08/12/praezedenzfall-landgericht-weist-klage-witwe-ab-6710962/#comments)

Nationalix
14.08.2009, 21:37
Das Entstehen von Leben zu behindern ist unseren Staatsdienern offenkundig wichtiger als Leben zu schützen.

Was hast Du dann noch einen Grundgesetz-Fan-Avatar? Du scheinst diesen Staat namens BRD ja innigst zu verehren. :rolleyes:

GG146
14.08.2009, 23:23
Was hast Du dann noch einen Grundgesetz-Fan-Avatar? Du scheinst diesen Staat namens BRD ja innigst zu verehren. :rolleyes:

Das Gesetz hat über ausnahmslos allen Menschen zu stehen, der Staat ist die Summe aller Menschen.

Die, die sich den Kernpostulaten der Verfassung nicht unterordnen, sind für mich alle Todfeinde, egal ob sie aktuell ein hohes Staatsamt in Deutschland bekleiden oder gerade als Kaiser von China tätig sind.

Das gilt allerdings auch für Leute ohne aktuelle politische Ämter, nicht zuletzt für selbsternannte Herrenmenschen.

heide
15.08.2009, 05:33
Mal wieder eine deutsche Staatsposse erster Kajüte:

Seit 2002 hatte sich das Paar aus dem Großraum Neubrandenburg vergeblich um Nachwuchs bemüht und schließlich alle Hoffnung auf eine In-vitro-Fertilisation gesetzt. Das ist eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas, nach der das befruchtete Ei später wieder in die Gebärmutter eingepflanzt wird. (http://www.ostsee-zeitung.de/lokal/index_artikel_komplett.phtml?SID=e5b96ecc8a77c8d61 8b654fc98b3100a&param=news&id=2516600)

Die Geburtenquote ist so im Keller, dass von einer "demographischen Katastrophe" schwadroniert wird, und hier erklären sie einfach mal eben ein Wunschkind von Staats wegen für unerwünscht.

Ein Freund von mir will einen Rechtshilfefonds für die Mutter auflegen. Gibt`s hier jemanden, der ein paar Mücken für so etwas übrig hat?
Den Wunsch der Frau kann ich nachvollziehen. Sie wird hoffentlich nicht aufgeben und in die nächste Instanz gehen. Der eingefrorene Samen ist doch "Privateigentum" oder sehe ich das falsch? Darf der Staat über die eingefrorenen Samen überhaupt verfügen?

Alion
15.08.2009, 06:06
Für mich ist die Sache klar.
Die Eizellen gehören der Frau, niemand darf deren Herausgabe verweigern.

Die Gestze der Bundesrepublik gelten im Rechtsraum der Bundesrepublik und nicht in Polen. In meinen Augen verstößt es gegen den europäischen Gedanken, wenn ein Mitgliedsstaat der EU Tätigkeiten vereitelt, die in seinem Land strafbar sind, aber in einem anderen Mitgliedsland straffrei wären.

Findet die Tat im Ausland statt und ist dort nicht strafbar, geht sie die deutsche Justiz nichts an. An Stelle der Frau würde ich meinen Wohnort nach Polen verlegen und dann am europäischen Gerichtshof auf Herausgabe meines Eigentums klagen. Ich glaube nicht, dass der Richter damit durchkommt. Wofür hält sich der Mann, für das Gewissen der Welt?

MfG
Alion

Nationalix
15.08.2009, 09:52
Das Gesetz hat über ausnahmslos allen Menschen zu stehen, der Staat ist die Summe aller Menschen.

Die, die sich den Kernpostulaten der Verfassung nicht unterordnen, sind für mich alle Todfeinde, egal ob sie aktuell ein hohes Staatsamt in Deutschland bekleiden oder gerade als Kaiser von China tätig sind.

Das gilt allerdings auch für Leute ohne aktuelle politische Ämter, nicht zuletzt für selbsternannte Herrenmenschen.



Der Staat im Sinne eines Montesquieu oder John Locke ist ein künstliches Gebilde, das von Menschen geschaffen wurde, um das Zusammenleben in irgendeiner Form zu organisieren und zu reglementieren, wozu auch Gesetze gehören.

Aber diese Gesetze sind nun mal nicht gottgegeben, sondern wurden auch nur von Menschen gemacht. Deshalb wird es auch immer Menschen geben, die diese Gesetze im persönlichen Sinne oder für ihre Gruppe/Partei usw. auslegen und zurechtbiegen wollen. Das gilt für Steuergesetze und Strafgesetze und erst recht für das Grundgesetz.

Das von Dir so verehrte Grundgesetz ist 60 Jahre nach seiner Entstehung nicht mehr dasselbe wie 1949. In meiner aktuellen Sammlung Sartorius (wirst Du doch sicher kennen) sind seit 1949 bereits 54 Änderungen des Grundgesetzes protokolliert, im Durchschnitt fast eine Änderung pro Jahr!

Ich habe diese 54 Änderungen nicht analysiert, aber ich kann mich daran erinnern, dass viele Änderungen der herrschenden politischen Meinung und Strömung geschuldet waren und das GG somit immer wieder Partikularinteressen untergeordnet wurde.

GG146
15.08.2009, 13:20
Den Wunsch der Frau kann ich nachvollziehen. Sie wird hoffentlich nicht aufgeben und in die nächste Instanz gehen. Der eingefrorene Samen ist doch "Privateigentum" oder sehe ich das falsch? Darf der Staat über die eingefrorenen Samen überhaupt verfügen?

Die Frau hat keine Rechtsschutzversicherung (ich habe die Anwältin angerufen und gefragt) und muss die Prozesskosten alleine tragen. Das erschwert natürlich die Entscheidung, den Rechtsweg völlig auszuschöpfen, und ggfs. bis nach Strassburg zu gehen.

Ich habe mich deshalb um einen Rechtshilfefonds gekümmert und hoffe, dass Du auch 10 € übrig hast, wenn ich in der nächsten Woche die Kontonummer eines Treuhänders (RA einer gemeinnützigen Organisation habe.



Für mich ist die Sache klar.
Die Eizellen gehören der Frau, niemand darf deren Herausgabe verweigern.

Die Gestze der Bundesrepublik gelten im Rechtsraum der Bundesrepublik und nicht in Polen. In meinen Augen verstößt es gegen den europäischen Gedanken, wenn ein Mitgliedsstaat der EU Tätigkeiten vereitelt, die in seinem Land strafbar sind, aber in einem anderen Mitgliedsland straffrei wären.

Findet die Tat im Ausland statt und ist dort nicht strafbar, geht sie die deutsche Justiz nichts an. An Stelle der Frau würde ich meinen Wohnort nach Polen verlegen und dann am europäischen Gerichtshof auf Herausgabe meines Eigentums klagen. Ich glaube nicht, dass der Richter damit durchkommt. Wofür hält sich der Mann, für das Gewissen der Welt?

MfG
Alion

Ich fürchte, dass die endgültige rechtliche Klärung am Geld scheitern könnte und bitte ernsthaft jeden an dem Thema Interessierten darum, nächste Woche ein paar Euro zu überweisen.

GG146
15.08.2009, 13:23
Der Staat im Sinne eines Montesquieu oder John Locke ist ein künstliches Gebilde, das von Menschen geschaffen wurde, um das Zusammenleben in irgendeiner Form zu organisieren und zu reglementieren, wozu auch Gesetze gehören.

Aber diese Gesetze sind nun mal nicht gottgegeben, sondern wurden auch nur von Menschen gemacht. Deshalb wird es auch immer Menschen geben, die diese Gesetze im persönlichen Sinne oder für ihre Gruppe/Partei usw. auslegen und zurechtbiegen wollen. Das gilt für Steuergesetze und Strafgesetze und erst recht für das Grundgesetz.

Das von Dir so verehrte Grundgesetz ist 60 Jahre nach seiner Entstehung nicht mehr dasselbe wie 1949. In meiner aktuellen Sammlung Sartorius (wirst Du doch sicher kennen) sind seit 1949 bereits 54 Änderungen des Grundgesetzes protokolliert, im Durchschnitt fast eine Änderung pro Jahr!

Ich habe diese 54 Änderungen nicht analysiert, aber ich kann mich daran erinnern, dass viele Änderungen der herrschenden politischen Meinung und Strömung geschuldet waren und das GG somit immer wieder Partikularinteressen untergeordnet wurde.

Das sehe ich so ähnlich. Die Ideen von Locke, Montesqieu und Kant sind aber trotzdem bislang der einzige für mich denkbare Ansatz, ein Staatswesen zu schaffen, das allen Menschen dient und nicht zulässt, dass ein Mensch einen anderen zu seinem willenlosen Werkzeug bzw. zum Betriebsstoff für die Maschinerie seiner Macht- und Profitoptimierung degradiert.

Deswegen gibt es Grundgesetz Aktiv e. V. überhaupt.

maxikatze
15.08.2009, 20:58
Für mich ist die Sache klar.
Die Eizellen gehören der Frau, niemand darf deren Herausgabe verweigern.

Die Gestze der Bundesrepublik gelten im Rechtsraum der Bundesrepublik und nicht in Polen. In meinen Augen verstößt es gegen den europäischen Gedanken, wenn ein Mitgliedsstaat der EU Tätigkeiten vereitelt, die in seinem Land strafbar sind, aber in einem anderen Mitgliedsland straffrei wären.

Findet die Tat im Ausland statt und ist dort nicht strafbar, geht sie die deutsche Justiz nichts an. An Stelle der Frau würde ich meinen Wohnort nach Polen verlegen und dann am europäischen Gerichtshof auf Herausgabe meines Eigentums klagen. Ich glaube nicht, dass der Richter damit durchkommt. Wofür hält sich der Mann, für das Gewissen der Welt?

MfG
Alion


Dem Richter blieb gar nichts anderes übrig, als diese Entscheidung zu treffen, denn hier ist der Gesetzgeber gefragt. Der muss seine Embryonenschutzgesetze noch einmal überdenken und nachbessern.

GG146
15.08.2009, 21:42
Dem Richter blieb gar nichts anderes übrig, als diese Entscheidung zu treffen, denn hier ist der Gesetzgeber gefragt. Der muss seine Embryonenschutzgesetze noch einmal überdenken und nachbessern.

Das Gericht hätte die begonnene Verschmelzung einer bestimmten Eizelle mit einer bestimmten Samenzelle nicht auf eine Stufe mit der noch anstehenden künstlichen Befruchtung im Reagenzglas stellen müssen.

Ob das Embryonenschutzgesetz diese Fallkonstellation wirklich meint, war durch das Gericht erst festzustellen.

Es hat sich gegen das Lebensrecht des bereits im Programm kompletten Menschen entschieden. Wir haben ein grösseres Problem mit unserer debilen Politiker- und Justizkaste.

GG146
26.08.2009, 14:20
@all

Die Klägerin hat mittlerweile selbst eine HP und ich habe die Kanzlei angerufen und überprüft, dass das kein Trittbrettfahrer ist. Es ist wirklich die HP der Klägerin, da ist eine Kontonummer veröffentlicht:

http://www.kiwu-witwe.de

EinDachs
26.08.2009, 14:24
Mal wieder eine deutsche Staatsposse erster Kajüte:

Seit 2002 hatte sich das Paar aus dem Großraum Neubrandenburg vergeblich um Nachwuchs bemüht und schließlich alle Hoffnung auf eine In-vitro-Fertilisation gesetzt. Das ist eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas, nach der das befruchtete Ei später wieder in die Gebärmutter eingepflanzt wird. (http://www.ostsee-zeitung.de/lokal/index_artikel_komplett.phtml?SID=e5b96ecc8a77c8d61 8b654fc98b3100a&param=news&id=2516600)

Die Geburtenquote ist so im Keller, dass von einer "demographischen Katastrophe" schwadroniert wird, und hier erklären sie einfach mal eben ein Wunschkind von Staats wegen für unerwünscht.

Ein Freund von mir will einen Rechtshilfefonds für die Mutter auflegen. Gibt`s hier jemanden, der ein paar Mücken für so etwas übrig hat?


Tja, das die deutsche Gesetzgebung im Bereich der künstlichen Befruchtung ein paar Eigenwilligkeiten hat, hab ich schon mal vernommen.
Das wirkt jetzt aber wirklich sehr bescheuert.

politisch Verfolgter
26.08.2009, 14:38
Wegen verheerendem Einkommen als DepplIng. bei Siemens UB Med Kernspintomographie wurde mein Nachwuchs gegen meinen Willen abgetrieben.
Später stellte sich per Univ.-Gutachten angebl. eine sog. "Hochbegabung" heraus, weswegen ich in innere Emigration zu gehen hatte, weil das Regime jeglichen Zugang zu KorrelationsKompetenz verweigerte.
Wenn man also als Vater unerwünscht ist, warum dann Anderen Vermögen erwirtschaften und Kredite abtragen helfen?
Wieso sich ein Erwerbsleben lang zugunsten von Vorteilsnehmern relativ immer besitzloser arbeiten?
Um deswegen auf Fam. und Nachwuchs zu verzichten?
Dann also doch bitte besser gar nix mehr tun.

GG146
26.08.2009, 15:55
Wieso sich ein Erwerbsleben lang zugunsten von Vorteilsnehmern relativ immer besitzloser arbeiten?
Um deswegen auf Fam. und Nachwuchs zu verzichten?
Dann also doch bitte besser gar nix mehr tun.

Das ist vllt. gar nicht so doof wie Du Dich immer stellst...

Die Geldmaschine frisst mittlerweile die physische Substanz der nächsten Generation als Betriebsstoff, weil es sonst nichts mehr zu verbrennen gibt.

Es wird Zeit, zu den ursprünglichsten Überlegungen zurückzufinden. Wie heisst es so schön in den "Bremer Stadtmusikanten"?

Etwas besseres als den Tod finden wir überall.

politisch Verfolgter
26.08.2009, 16:38
Veritas2009, "Geldmaschine"?
Das sind sog. "Arbeitnehmer" "zumutbarkeitsrechtlich" per sog. "Arbeitsgesetzgebung".
Wo das Kapital landet, zeigen die Eink./Verm.-VerteilungsKurven, die deswegen laufend unterschlagen werden.
Mir ist schon lange klar, daß das Regime meine Zukunft nicht im Auge hat und damit eben auch nicht die Zukunft potenziellen Nachwuchses.
Vielmehr sollte ich Teil der "Geldmaschine" sein.
Ne, besser nachwuchslos nix tun, zudem keine Unterhaltsanwartschaften generieren, nicht mit Fam. und Ehe betrieblich umverteilungserpressbar sein.

GG146
29.08.2009, 14:26
Ne, besser nachwuchslos nix tun, zudem keine Unterhaltsanwartschaften generieren, nicht mit Fam. und Ehe betrieblich umverteilungserpressbar sein.


Im vorliegenden Fall ist der "Unterhaltserpressbare" bereits verstorben. Vielleicht ist das der Grund, warum das Kind nach Auffassung unseres Gesetzgebers bzw. der Gerichte keine Lebensberechtigung hat.

politisch Verfolgter
29.08.2009, 15:02
Veritas2009, jedes Kind hat später ProfitmaximierungsBerechtigung per Erwerbsphase.
Darauf ist mit goldenen Entwicklungsumgebungen vorzubereiten.
Wer Kindern später Villa&Porsche als Netzwerzweck verweigert, ist ein Verbrecher, vergeht sich am Souverän und an dessen Nachwuchs.
Arbeitsgesetzverbrecher schänden die Zukunft von Kindern, weswegen man sie bitte besser unterläßt.
Bitte niemanden mit "Arbeitnehmer"Shice erniedrigen und endlich mal die Eink./Verm.-Verteilungskurven bringen.

batumi
30.08.2009, 18:43
Dem Richter blieb gar nichts anderes übrig, als diese Entscheidung zu treffen, denn hier ist der Gesetzgeber gefragt. Der muss seine Embryonenschutzgesetze noch einmal überdenken und nachbessern.

Sehe ich genauso. Im übrigen ist es kein "Wunschkind" sondern nach allgemeiner Auffassung ein Klümpchen Zellmischmasch, es sollte vernichtet werden.

Der Wunsch der Frau ist verständlich, das Gesetz eindeutig und der Richter mal nen Mann vom Fach und nicht so eine Forenjule.

Schönen Abend noch.

GG146
26.09.2009, 15:05
Ich hatte das Thema auf insgesamt 6 Foren (auch kleinen!) angelegt, überall ausser bei politik.de (http://forum.politik.de/forum/showthread.php?p=8639451#post8639451) ist es so wie hier einigermaßen gelaufen. Jetzt kommt auch da nach Wochen noch etwas Bewegung herein, ich kopiere einen heutigen Beitrag von mir mit Vollzitat des vorhergehenden hierher:
__________________________________________________ ____


:-< Die arme Frau kann einem Leid tun! Zuerst der Schicksalsschlag mit Ihrem Mann und jetzt das! Da komme ich nicht ganz mit. Die besagten Eizellen sind also das Eigentum der Frau. Daraus folgt für mich, dass sie jederzeit das Recht hat, erneut einen Versuch zu unternehmen Schwanger zu werden. Natürlich ist es schade, dass das Kind seinen Vater nicht kennenlernen wird! Aber so außergewöhnlich ist das heute nun auch nicht mehr. Mich würde mal interessieren, welche geistigen Leuchten sich das wieder haben einfallen lassen!
Man kann hier nur hoffen, dass über den Weg des EU-Rechtes etwas geschieht.

Das ist mal wieder typisch Bundestag! Der weltweit höchsten Instanz in Sachen Moral. Einfach nur erbärmlich. Es wird allerhöchste Zeit, dass diese emotional befangenen und selbstgerechten Besserwisser ausgetauscht werden. Hätte ich die Möglichkeit dazu, ich würde meine ganze Kraft dem Kampf gegen das Adolf Hitler-Syndrom widmen! Darauf läuft doch am Ende alles hinaus bei diesen elenden Heuchlern.

mfg

Krämer

Nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz ist es eine Straftat, künstliche Befruchtungen mit dem Samen von Verstorbenen vorzunehmen. Das ist schon eine verfassungsrechtlich fragwürdige Einmischung des Staates in den höchstpersönlichen Bereich der Bürger, geradezu eine Machtanmaßung im existientiellen Bereich des Selbstbestimmungsrechtes der Menschen.

Dazu kommt noch, dass es sich hier um Samen- und Eizellen im sog. "Vorkernstadium" handelt, in dem Zustand werden sie im Rahmen der Behandlung eingefroren. Der erste Schritt zur Befruchtung hat in solchen Fällen bereits stattgefunden, die Befruchtung würde nach dem Auftauen von selbst vollendet.

Ob das ohnehin schon verfassungsrechtlich fragwürdige Verbot der künstlichen Befruchtung nach dem Tod des Vaters überhaupt auf diesen speziellen Fall anwendbar ist, ist eine gar nicht so ohne weiteres zu beantwortende juristische Frage.

Wir sind hier also nicht nur mit Rechtspolitikern "gesegnet", die die grundgesetzliche Realität in Deutschland in ein schiefes Licht rücken, sondern auch noch mit den dazu passenden Richtern.

Ostmark
27.09.2009, 17:45
Wenn das Adoptionsgesetz erleichtert werden würde, dann hätten viele Frauen mehr Kinder, nur so bekommen die wenigsten Paare welche.

Andererseits kann jeder Vollidiot Kinder kriegen so viel er will, ohne dass auch nur eine Kontrolle statt findet. Verkehrte Welt.

Peg Bundy
27.09.2009, 18:19
Hierbei wird es in erster Linie darum gehen, wer dem Kind den Unterhalt bezahlt. Letztendlich doch wieder der Steuerzahler. Hab ich kein Verständnis für.

Ostmark
27.09.2009, 19:58
Aber ich zahle lieber für ein deutsches Kind, als für hunderttausende arbeitslose Türken.

MarschallŁukasiewicz
27.09.2009, 20:41
Zitat:Auch dürfe keine Verlagerung der Straftat ins Ausland ermöglicht werden, „obwohl in Polen das Implantieren der Eizellen straffrei wäre“, erklärt der Richter.

Die Frau will ein Kind von dem Mann,den sie geliebt hat. Wie kann man nur so
:wand: sein,statt ihr einfach die Eizellen auszuhändigen,damit sie sich diese woanders "straffrei" einsetzen lassen kann?
:vogel:

ABAS
28.09.2009, 11:05
Die Frau ist dem Bericht zufolge seit Juli 2008 Wittwe, da ihr Mann bei einem Motorradunfall zu Tode gekommen ist.

In der langen Zeit von Juli 2008 bis heute kann jede normale Frau zur Ruhe kommen und das schwere Schicksal akzeptieren.

Sie sollte sich einen neuen Mann suchen und sich mit dem neuen Mann den gemeinsamen Kinderwunsch erfüllen. :]

Den mediensensationellen Kampf der Frau mit der Bürokratie und den Gerichten halte ich für nichts weiteres als eine Psycho-Posse zur Trauerbewältigung.

Die Richter haben es anders begründet, werden es aber nach ihrem Gewissen genauso sehen. Es gibt Männer genug.

:D

GG146
29.09.2009, 20:06
Zitat:Auch dürfe keine Verlagerung der Straftat ins Ausland ermöglicht werden, „obwohl in Polen das Implantieren der Eizellen straffrei wäre“, erklärt der Richter.

Die Frau will ein Kind von dem Mann,den sie geliebt hat. Wie kann man nur so
:wand: sein,statt ihr einfach die Eizellen auszuhändigen,damit sie sich diese woanders "straffrei" einsetzen lassen kann?
:vogel:

Zumal der bereits begonnene und durch Einfrieren der Samen- und Eizellen im sog. "Vorkernstadium" unterbrochene Befruchtungsprozess nach dem Auftauen ohne weiteres Zutun von Medizinern vollendet würde.

Die haben mit ihrem §§ - Herumgehampele hier wirklich geschafft, eine quasi - Abtreibung im allerfrühesten Stadium gegen den Willen der Mutter staatlich zu verordnen, weil kein unterhaltspflichtiger Vater mehr vorhanden ist.

Der Oberknaller ist, dass sie das aus einem Gesetz herauslesen, das die Überschrift "Embryonenschutzgesetz" trägt.

maxikatze
30.09.2009, 16:05
Zumal der bereits begonnene und durch Einfrieren der Samen- und Eizellen im sog. "Vorkernstadium" unterbrochene Befruchtungsprozess nach dem Auftauen ohne weiteres Zutun von Medizinern vollendet würde.

Die haben mit ihrem §§ - Herumgehampele hier wirklich geschafft, eine quasi - Abtreibung im allerfrühesten Stadium gegen den Willen der Mutter staatlich zu verordnen, weil kein unterhaltspflichtiger Vater mehr vorhanden ist.
.................



Es liegt hier keine erzwungene Abtreibung vor und betreffende Person ist auch keine Mutter. Auch keine zukünftige, denn das setzt eine Schwangerschaft voraus und die ist nicht gegeben.
Der Richter hat sich bei der Entscheidungsfindung nun mal nicht nach Emotionen zu richten. -
Ich finde es allerdings etwas befremdlich, sich von einem Toten befruchtete Eizellen einsetzen zu lassen, auch wenn das mal ihr Ehepartner war. Würde der Frau sogar raten sich in psychologische Behandlung zu begeben, damit sie den Tod ihres Mannes verarbeiten kann. Das scheint mir ihr eigentliches Problem zu sein.

Peg Bundy
30.09.2009, 16:08
Es liegt hier keine erzwungene Abtreibung vor und betreffende Person ist auch keine Mutter. Auch keine zukünftige, denn das setzt eine Schwangerschaft voraus und die ist nicht gegeben.
Der Richter hat sich bei der Entscheidungsfindung nun mal nicht nach Emotionen zu richten. -
Ich finde es allerdings etwas befremdlich, sich von einem Toten befruchtete Eizellen einsetzen zu lassen, auch wenn das mal ihr Ehepartner war. Würde der Frau sogar raten sich in psychologische Behandlung zu begeben, damit sie den Tod ihres Mannes verarbeiten kann. Das scheint mir ihr eigentliches Problem zu sein.

100%ige Zustimmung !

batumi
30.09.2009, 17:48
Es liegt hier keine erzwungene Abtreibung vor und betreffende Person ist auch keine Mutter. Auch keine zukünftige, denn das setzt eine Schwangerschaft voraus und die ist nicht gegeben.
Der Richter hat sich bei der Entscheidungsfindung nun mal nicht nach Emotionen zu richten. -
Ich finde es allerdings etwas befremdlich, sich von einem Toten befruchtete Eizellen einsetzen zu lassen, auch wenn das mal ihr Ehepartner war. Würde der Frau sogar raten sich in psychologische Behandlung zu begeben, damit sie den Tod ihres Mannes verarbeiten kann. Das scheint mir ihr eigentliches Problem zu sein.

Von mir selbstverständlich auch 100 %ige Zustimmung :)) Alles andere wäre - nicht nur menschlich gesehen, sondern auch juristisch - grober Unfug :]

GG146
30.09.2009, 18:12
Es liegt hier keine erzwungene Abtreibung vor und betreffende Person ist auch keine Mutter. Auch keine zukünftige, denn das setzt eine Schwangerschaft voraus und die ist nicht gegeben.
Der Richter hat sich bei der Entscheidungsfindung nun mal nicht nach Emotionen zu richten. -
Ich finde es allerdings etwas befremdlich, sich von einem Toten befruchtete Eizellen einsetzen zu lassen, auch wenn das mal ihr Ehepartner war. Würde der Frau sogar raten sich in psychologische Behandlung zu begeben, damit sie den Tod ihres Mannes verarbeiten kann. Das scheint mir ihr eigentliches Problem zu sein.


Das Embryonenschutzgesetz schützt das selbe Rechtsgut wie das Abtreibungsverbot, nämlich vom ersten Augenblick der Befruchtung an den Embryo. Nur die schwangere Frau selbst hat bis zur 12. Woche die Möglichkeit, legal abzutreiben, für Abtreibungen gegen den Willen der Mutter beginnt die Strafandrohung mit der Befruchtung:


§ 218 Schwangerschaftsabbruch

(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2.leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft. (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__218.html)

Den § 4 Embryonenschutzgesetz, der u. a. die Befruchtung mit dem Samen eines Toten verbietet, auf die bereits im Vorkernstadium eingeleitete Befruchtung extensiv - also ausdehnend - anzuwenden, ist geradezu eine Verballhornung der gesamten Gesetzessystematik unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Hintergründe.

batumi
30.09.2009, 20:15
Das Embryonenschutzgesetz schützt das selbe Rechtsgut wie das Abtreibungsverbot, nämlich vom ersten Augenblick der Befruchtung an den Embryo. Nur die schwangere Frau selbst hat bis zur 12. Woche die Möglichkeit, legal abzutreiben, für Abtreibungen gegen den Willen der Mutter beginnt die Strafandrohung mit der Befruchtung:

[URL="http://bundesrecht.juris.de/stgb/__218.html"]

Den § 4 Embryonenschutzgesetz, der u. a. die Befruchtung mit dem Samen eines Toten verbietet, auf die bereits im Vorkernstadium eingeleitete Befruchtung extensiv - also ausdehnend - anzuwenden, ist geradezu eine Verballhornung der gesamten Gesetzessystematik unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Hintergründe.

Wer ist denn hier schwanger????? Die Witwe definitiv NICHT :D ich auch nicht, Maxi - soweit mir bekannt - auch nicht . . . bist du schwanger?

"Die Schwangerschaft (medizinisch Gestation oder Gravidität, von lateinisch gravitas, „Schwere“) bezeichnet in der Humanmedizin den Zeitraum, in dem eine befruchtete Eizelle im Körper einer Frau (behördlich: der „werdenden Mutter“) zu einem Kind heranreift." Ich möchte hier besonderes Augenmerk auf den Passus:

eine befruchtete Eizelle im Körper einer Frau

richten. Lol ich lach mich um die Ecke wird ja immer lustiger hier.

Aldebaran
30.09.2009, 20:19
Es liegt hier keine erzwungene Abtreibung vor und betreffende Person ist auch keine Mutter. Auch keine zukünftige, denn das setzt eine Schwangerschaft voraus und die ist nicht gegeben.
Der Richter hat sich bei der Entscheidungsfindung nun mal nicht nach Emotionen zu richten. -
Ich finde es allerdings etwas befremdlich, sich von einem Toten befruchtete Eizellen einsetzen zu lassen, auch wenn das mal ihr Ehepartner war. Würde der Frau sogar raten sich in psychologische Behandlung zu begeben, damit sie den Tod ihres Mannes verarbeiten kann. Das scheint mir ihr eigentliches Problem zu sein.



Wir kennen nicht die Einzelheiten des Falles aber vielleicht gibt es da auch noch Großeltern, die so noch zu einem Enkelkind kommen uind sich um diese kümmern würden. Warum sollte man diese verhindern, während sich andere Frauen z.B. im Urlaub ein de facto vaterloses Kind von einem wildfremden Mann machen lassen?

Ob und wie eine Frau Kinder bekommt, soll ja auf jeden Fall ihre eigene Entscheidung sein. Also möge man doch bitte konsequent sein.

maxikatze
30.09.2009, 20:24
Das Embryonenschutzgesetz schützt das selbe Rechtsgut wie das Abtreibungsverbot, nämlich vom ersten Augenblick der Befruchtung an den Embryo. Nur die schwangere Frau selbst hat bis zur 12. Woche die Möglichkeit, legal abzutreiben, für Abtreibungen gegen den Willen der Mutter beginnt die Strafandrohung mit der Befruchtung:

[URL="http://bundesrecht.juris.de/stgb/__218.html"]

Den § 4 Embryonenschutzgesetz, der u. a. die Befruchtung mit dem Samen eines Toten verbietet, auf die bereits im Vorkernstadium eingeleitete Befruchtung extensiv - also ausdehnend - anzuwenden, ist geradezu eine Verballhornung der gesamten Gesetzessystematik unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Hintergründe.

1. Es gibt hier keine erzwungenen Abtreibungen.
2. Da der §4 des Embryonenschutzes die Befruchtung mit dem Samen eines Toten
verbietet, ist auch klargestellt, dass der nächste Schritt, das Auftauen, damit
sich die Sache weiter entwickelt, verboten ist.

batumi
30.09.2009, 20:28
Ach Maxi, du bist das Licht . . . :))

GG146
30.09.2009, 20:30
Ob und wie eine Frau Kinder bekommt, soll ja auf jeden Fall ihre eigene Entscheidung sein. Also möge man doch bitte konsequent sein.

Eben. Auf der einen Seite das Selbstbestimmungsrecht der Frau so hoch anzusiedeln, dass das Lebensrechts des Embryos bis zur 12. Schwangerschaftswoche dahinter zurückstehen muss und auf der anderen Seite die Vernichtung eines Embryos im Vorkernstadium gegen den Willen der Mutter zu verfügen, weil kein unterhaltspflichtiger Vater mehr zur Verfügung steht, ist maximal inkonsequent und widersprüchlich.

Jedenfalls juristisch und ethisch gesehen, aus einer rein wirtschaftlichen bzw. kalt - pragmatischen Perspektive betrachtet passt das schon zusammen. Sowohl der liberale Ansatz, Müttern freie Hand im Umgang mit unerwünschten Embryonen zu lassen, als auch der total unliberale Ansatz, die Schwangerschaft mit erwünschten, aber vaterlosen Embryonen zu verbieten, sind für die selben fiskalischen Interessen förderlich. Das Risiko, dass der Steuerzahler für alleinstehende Mütter und deren Kinder aufkommen muss, wird minimiert.

Zero
30.09.2009, 20:31
Ich habe mich ja aufs Lesben-Schwängern spezialisiert. Staatlich ist es ja verboten, Lesben künstlich zu befruchten, daher bin ich in diese Marktlücke gestoßen.

---

Und wie machst du es sie zu überzeugen auf die richtige Seite zu wechseln? :)

Aldebaran
30.09.2009, 20:32
1. Es gibt hier keine erzwungenen Abtreibungen.
2. Da der §4 des Embryonenschutzes die Befruchtung mit dem Samen eines Toten
verbietet, ist auch klargestellt, dass der nächste Schritt, das Auftauen, damit
sich die Sache weiter entwickelt, verboten ist.

Das ist gar nicht logisch. Eigentlich würde dies ja sogar das "Todesurteil" für den Embryo bedeuten, was in letzter Konsequenz hieße, dass ein solcher gar nicht schutzwürdig ist.

Diese Verbot steht in keinerlei Zusammenhang mit einer anderen Rechtsnorm. Es ist einfach hinzugefügt worden.

Aldebaran
30.09.2009, 20:37
Eben. Auf der einen Seite das Selbstbestimmungsrecht der Frau so hoch anzusiedeln, dass das Lebensrechts des Embryos bis zur 12. Schwangerschaftswoche dahinter zurückstehen muss und auf der anderen Seite die Vernichtung eines Embryos im Vorkernstadium gegen den Willen der Mutter zu verfügen, weil kein unterhaltspflichtiger Vater mehr zur Verfügung steht, ist maximal inkonsequent und widersprüchlich.

Jedenfalls juristisch und ethisch gesehen, aus einer rein wirtschaftlichen bzw. kalt - pragmatischen Perspektive betrachtet passt das schon zusammen. Sowohl der liberale Ansatz, Müttern freie Hand im Umgang mit unerwünschten Embryonen zu lassen, als auch der total unliberale Ansatz, die Schwangerschaft mit erwünschten, aber vaterlosen Embryonen zu verbieten, sind für die selben fiskalischen Interessen förderlich. Das Risiko, dass der Steuerzahler für alleinstehende Mütter und deren Kinder aufkommen muss, wird minimiert.


Grotesk wird es dann, wenn man bedenkt, in wie vielen Fällen der Vater eines Kindes von der Mutter gar nicht angegeben wird und diese auch nicht dazu gezwungen werden kann - oder sogar wirklich unbekannt ist. Und dann spielt sich der Staat in diesem Fall plötzlich als soziales Gewissen auf.


Immerhin wäre in diesem Fall der Vater ja bekannt und das Kind also erbbrechtigt. Außerdem gibt es da ja auch wohl noch Großeltern.

GG146
30.09.2009, 20:39
1. Es gibt hier keine erzwungenen Abtreibungen.
2. Da der §4 des Embryonenschutzes die Befruchtung mit dem Samen eines Toten
verbietet, ist auch klargestellt, dass der nächste Schritt, das Auftauen, damit
sich die Sache weiter entwickelt, verboten ist.

1. Ich habe nicht geschrieben, dass Abtreibungen erzwungen werden, sondern dass das von Embryonenschutzgesetz und vom Abtreibungs - § geschützte Rechtsgut das selbe ist. Beim Abtreibungsverbot stellt der Staat einen Angriff auf dieses Schutzgut gegen den Willen der Mutter unter besonders schwere Strafe, der § 4 Embryonenschutzgesetz soll aber nach Meinung des Gerichts so einen Angriff von Staats wegen vorschreiben. Das halte ich eben für eine unvertretbare Auslegung dieses §.

2. Das ist überhaupt nicht klargestellt, eine Befruchtung vorzunehmen und eine bereits erfolgte Befruchtung nicht abzubrechen, sind zwei völlig verschiedene Dinge. Darauf hätte das Gericht durchaus auch abstellen können, die in meinem vorherigen Beitrag angesprochenen fiskalischen Gesichtspunkte fliessen aber ziemlich häufig in Gesetzesauslegungen ein.

GG146
30.09.2009, 20:43
Grotesk wird es dann, wenn man bedenkt, in wie vielen Fällen der Vater eines Kindes von der Mutter gar nicht angegeben wird und diese auch nicht dazu gezwungen werden kann - oder sogar wirklich unbekannt ist. Und dann spielt sich der Staat in diesem Fall plötzlich als soziales Gewissen auf.


Immerhin wäre in diesem Fall der Vater ja bekannt und das Kind also erbbrechtigt. Außerdem gibt es da ja auch wohl noch Großeltern.

Da tödlich verunglückte Väter auch die einzigen Nachkommen und Erben ihrer Eltern sein können und heutzutage in Deutschland oft auch sind, würden unsere Rechtstechniker noch reihenweise Familien endgültig auslöschen, wenn diese Rechtsprechung Bestand hätte.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass dieser Wahnsinn beim BVerfG enden wird. Wenn nicht, dann spätestens beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

maxikatze
01.10.2009, 06:27
...........Die haben mit ihrem §§ - Herumgehampele hier wirklich geschafft, eine quasi - Abtreibung im allerfrühesten Stadium gegen den Willen der Mutter staatlich zu verordnen..................
***
Nochmal:
Es gibt keine Abtreibung in diesem konkreten Fall, weil keine Schwangerschaft vorliegt, und erst recht keine staatlich verordnete Abtreibung. Die gibt auch es in keinem anderen Fall.

Wenn der § 4 Embryoschutzgesetz zur Anwendung kommt, wir erinnern uns: Samen von Verstorbenen darf nicht eingepflanzt werden , dann ist sogar das Auftauen in diesem Fall allein schon deshalb strafbar, weil es dann zu einer Zellteilung kommt. Mit dem Zweck, dieses Gebilde anschliessend einzupflanzen.

Das ist kein §§ Herumgehampele, sondern momentan geltendes Recht.

batumi
01.10.2009, 06:44
Maxi lass es einfach, man muss geltendes Recht auch verstehen können. Das ist der Punkt, woran es hier dem einen oder anderen mangelt :)) :D

GG146
01.10.2009, 12:21
...........Die haben mit ihrem §§ - Herumgehampele hier wirklich geschafft, eine quasi - Abtreibung im allerfrühesten Stadium gegen den Willen der Mutter staatlich zu verordnen..................
***
Nochmal:
Es gibt keine Abtreibung in diesem konkreten Fall, weil keine Schwangerschaft vorliegt, und erst recht keine staatlich verordnete Abtreibung. Die gibt auch es in keinem anderen Fall.

Ich habe quasi - Abtreibung geschrieben und das damit begründet, dass der Abtreibungs - § das selbe Rechtsgut schützt wie das Embryonenschutzgesetz.


Wenn der § 4 Embryoschutzgesetz zur Anwendung kommt, wir erinnern uns: Samen von Verstorbenen darf nicht eingepflanzt werden , dann ist sogar das Auftauen in diesem Fall allein schon deshalb strafbar, weil es dann zu einer Zellteilung kommt. Mit dem Zweck, dieses Gebilde anschliessend einzupflanzen.

Das ist kein §§ Herumgehampele, sondern momentan geltendes Recht.

Das ist zunächst einmal die nicht rechtskräftige Interpretation des § 4 Embryonenschutzgesetz durch ein einzelnes Gericht. Wenn sich in den nächsten Instanzen herausstellt, dass die Vorschrift tatsächlich so gelesen werden muss, ist sie m. M. n. verfassungswidrig.

batumi
01.10.2009, 17:46
Gell Maxi, jetzt weißt du es :)) ich schrieb ja schon dieser Thread wird immer lustiger. :rolleyes: Julen gibt es zuhauf :hihi:

Ingeborg
01.10.2009, 17:48
klar wir bezahlen auch lieber die Geschlechtsumwandlung eines Sexualverbrechers zur Frau!
Sie wäre dann eine "Rosa Riesin"! :rolleyes:

Der hat übrigens ein Baby entsorgt, indem er den Kopf an einem Baum zerschmetterte.

JOSCHKA meinte ja: .... dieses Volk muss ausgedünnt werden!

GG146
17.10.2009, 16:03
Zu dem Fall der deutschen KiWu - Witwe kommt jetzt ein französischer Rechtsstreit, der auch über die Instanzen gehen wird. Die Rechtslage ist ähnlich wie in Deutschland, auch wenn der Fall etwas anders gelagert ist. Zu dem Verbot der künstlichen Befruchtung mit dem Samen eines Verstorbenen im französischen Bioethik - Gesetz kommt hier noch der übliche Text der Vereinbarung der künftigen Eltern bzw. des designierten Vaters mit der Samenbank:


Ausschlaggebend für die Richter war zum einen das französische Bioethikgesetz. Es stellt auf das Wohl des Kindes ab, das nicht von vornherein als Halbwaise konzipiert werden dürfe. Das 2004 verabschiedete Regelwerk soll zwar im kommenden Jahr überarbeitet werden, aber an dem Grundsatz, wonach einem Kind nicht von vorneherein der Vater entzogen werden darf, soll nicht gerüttelt werden.

Hinzu kam der Respekt vor dem Willen des Verstorbenen. In dem Wissen, dass die ihm verordnete chemotherapeutische Behandlung die Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann, hatte der krebskranke Telekommunikationsingenieur Dominique Justel im April 2006 bei der Samenbank von Rennes Spermaproben hinterlegt. Samenspender und das "Zentrum für Studien und Konservierung von Eiern und Sperma" (Cecos) hielten damals schriftlich fest: "Von dem Samen darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn der Spender anwesend ist und sein Einverständnis erklärt."

Quelle: Stuttgarter Zeitung (http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2240857_0_9223_-urteil-zu-kuenstlicher-befruchtung-kein-kind-vom-verstorbenen-mann.html)

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich der europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dieser Frage befassen wird, ist nun also recht gross geworden.

batumi
19.10.2009, 18:05
Zu dem Fall der deutschen KiWu - Witwe kommt jetzt ein französischer Rechtsstreit, der auch über die Instanzen gehen wird. Die Rechtslage ist ähnlich wie in Deutschland, auch wenn der Fall etwas anders gelagert ist. Zu dem Verbot der künstlichen Befruchtung mit dem Samen eines Verstorbenen im französischen Bioethik - Gesetz kommt hier noch der übliche Text der Vereinbarung der künftigen Eltern bzw. des designierten Vaters mit der Samenbank:

Quelle: Stuttgarter Zeitung (http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2240857_0_9223_-urteil-zu-kuenstlicher-befruchtung-kein-kind-vom-verstorbenen-mann.html)

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich der europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dieser Frage befassen wird, ist nun also recht gross geworden.

Ja klar . . . zumal eine Forenjule darauf besteht. Man sollte dann auch mal den wichtigen Teil dieses Zeitungsausschnittes zitieren, dies hole ich - weil Alex es verpennt hat - mal nach:

Samenspender und das "Zentrum für Studien und Konservierung von Eiern und Sperma" (Cecos) hielten damals schriftlich fest: "Von dem Samen darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn der Spender anwesend ist und sein Einverständnis erklärt.

Weiterhin heißt es in dem Artikel:

Die Richter haben sich die Auffassung des Institutschefs zu eigen gemacht. Sie verweisen auf den unmissverständlichen Vertragstext und darauf, dass sich der Samenspender "zur Frage der Fortpflanzung im Fall seines Ablebens nie geäußert hat". Die Weigerung der Samenbank, das Sperma mit Hinweis auf das mit dem Spender Vereinbarte und die Vorschriften des Bioethikgesetzes nicht herauszugeben, sei rechtens.

GG146
26.11.2009, 16:46
Der deutsche Ethikrat mal wieder:

http://www.politikforen.net/showthread.php?p=3291014#post3291014


Ethikrat will Babyklappen abschaffen

Der Deutsche Ethikrat hat sich für eine Abschaffung der Babyklappen und der bisherigen Angebote zur anonymen Geburt ausgesprochen. Solche Angebote zur anonymen Kindsabgabe seien besonders deshalb ethisch und rechtlich problematisch, weil sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern verletzten, so der Ethikrat. (http://www.tagesschau.de/inland/babyklappe100.html)

Das sind genau die "Experten", die auch für den Unfug mit dem strafrechtlichen Verbot der Fortsetzung einer bereits eingeleiteten künstlichen Befruchtung im Falle des Todes des Vaters verantwortlich sind.

GG146
19.12.2009, 15:53
Und die nächste Machtdemonstration deutscher Ethikexperten:


Ein Team um den Augenarzt Eberhart Zrenner implantierte einem 45 Jahre alten Patienten aus Finnland einen Mikrochip unter die Netzhaut. "Wir konnten bei Miika zeigen, dass er mit Hilfe der Sehprothese die Grenzen überschritten hatte, jenseits deren er rechtlich nicht mehr als blind gilt", zitierte das Nachrichtenmagazin Zrenner.

(...)

Dem 45 Jahre alte Miika, der sein Augenlicht wegen einer Erbkrankheit verliert, wurde der Chip dem Bericht zufolge einige Wochen nach der Operation wieder entfernt. "Dies war eine Auflage der Ethikkommission der Uni Tübingen: Am Anfang der Experimente lagen noch zu wenig Informationen über die Langzeitverträglichkeit des Implantats vor", (http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2324560_0_6246_-durchbruch-aerzte-implantieren-blinden-chip.html)

Alion
19.12.2009, 16:06
Mal wieder eine deutsche Staatsposse erster Kajüte:

Seit 2002 hatte sich das Paar aus dem Großraum Neubrandenburg vergeblich um Nachwuchs bemüht und schließlich alle Hoffnung auf eine In-vitro-Fertilisation gesetzt. Das ist eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas, nach der das befruchtete Ei später wieder in die Gebärmutter eingepflanzt wird. (http://www.ostsee-zeitung.de/lokal/index_artikel_komplett.phtml?SID=e5b96ecc8a77c8d61 8b654fc98b3100a&param=news&id=2516600)

Die Geburtenquote ist so im Keller, dass von einer "demographischen Katastrophe" schwadroniert wird, und hier erklären sie einfach mal eben ein Wunschkind von Staats wegen für unerwünscht.

Ein Freund von mir will einen Rechtshilfefonds für die Mutter auflegen. Gibt`s hier jemanden, der ein paar Mücken für so etwas übrig hat?


Solche sog. Richter sollte man erst auspeitschen und danach aus dem Land jagen!

Recht im Namen des Volkes sprechen sie wohl eher nicht.


Alion

GG146
19.12.2009, 16:19
Recht im Namen des Volkes sprechen sie wohl eher nicht.


Alion

Der § im Embryonenschutzgesetz ist aber auch sehr interpretierbar. Sowas muss man durch die höchsten Instanzen entscheiden lassen. Leider hat die Klägerin keine Rechtsschutzversicherung. Ich kenne aber Leute, die schon Geld für den Prozess sammeln. Ausserdem habe ich den Link zu dem Zeitungsartikel dem Bundeswehrverband gemailt, sehr viele Soldaten im Auslandseinsatz lassen nämlich auch ihre Samen einfrieren.

Sprecher
19.12.2009, 16:32
Solche sog. Richter sollte man erst auspeitschen und danach aus dem Land jagen!

Recht im Namen des Volkes sprechen sie wohl eher nicht.


Alion

Vermutlich wäre das Kind nicht fremdländische genug geworden.
Der STaat bevorzugt ja solche "Familien":

http://de.metapedia.org/w/images/9/95/Rassenmischung_bundesregierung.png

Excubitor
19.12.2009, 17:29
Zunächst ein paar grundsätzliche Erwägungen:

Das Entstehen von Leben behindern würde ich dann akzeptieren, wenn es ein auf natürlichem Weg entstandenes Leben gewesen wäre. Hier ist es jedoch willkürlich künstlich erzeugt worden...
Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, wenn die Natur uns die Fortpflanzung versagt wird das schon seinen Grund haben...
Ich persönlich bin Gegner der "ich will ein Kind nur weil ich das so will"-oder "weil ich damit gesellschaftlich höheres Ansehen genieße"-Einstellung Vieler. Grundproblem ist dabei häufig, dass gerade in solchen Fällen der Eigennutz der Eltern das Hauptinteresse bildet. An das entstehende Leben und dessen Zukunft geht das Ganze leider zu oft vorbei.
Allgemein sind Kinder in solchen Fällen bei näherem Hinsehen oft einfach nur ein Prestigeobjekt oder fast schon zynisch ein "Spielzeug" für die Eltern, welche sich vorher kaum oder gar keine Gedanken um die Zukunft und das Wohlergehen des Kindes gemacht haben...

Zum vorliegenden Sachverhalt:
Im vorliegenden Fall stehen wir jedoch vor vollendeten Verhältnissen. Ohne auf den Grund der Befruchtung näher einzugehen, ausgegangen von den bestehenden, vollendeten Tatsachen ist das Ganze schon eine extrem herbe Einmischung in persönlichste Belange. "So aus dem Ärmel" sehe ich derzeit keine derartige vom GG gedeckte Eingriffsbefugnis des Staates.

GG146
19.04.2010, 20:26
Heute wurde die Entscheidung in der 2. Instanz auf Anfang Mai vertagt:


In der Berufungsverhandlung sagte der Richter, die Entscheidung sei nach den Vorberatungen noch offen. Zwar sei das Urteil der ersten Instanz gut begründet, jedoch zeichne sich in der Berufung noch keine klare Linie ab. „Das ist eine ungeheuer schwere Entscheidung“, sagte der Richter. Er werde auf alle Fälle Revision zulassen.

Quelle: nordkurier.de (http://www.nordkurier.de/index.php?objekt=nk.homepage&id=654419)

Ich hatte mir schon gedacht, dass höhere Instanzen sich ganz unabhängig von dem verfassungsrechtlichen Hintergrund schon bei der Auslegung des Embryonenschutzgesetzes schwer tun würden...

GG146
01.05.2010, 14:27
Am Tag vor der Urteilsverkündung in der 2 Instanz, also am 06.05., ist die Witwe zu Gast in der Sendung von Kerner. Das hat eine Teilnehmerin der GG-Aktiv - Foren (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4618467#4618467), die mit ihr in mail - Kontakt steht, dazu geschrieben:
___________________________

Die Kinderwunsch-Witwe teilte mir heute Nachmittag per E-Mail mit, dass sie gestern den Dreh für den TV-Beitrag bei dem Magazin „Kerner“ beendet hat, dieser am 06.05.2010 um 22.15 Uhr auf Sat1 ausgestrahlt und sie dazu persönlich in der Sendung zum Studio-Talk anwesend sein wird.

Natürlich hab ich zurest rückgefragt ob ich die E-Mail in den Foren veröffentlichen darf, worauf sie antwortete. "Gerne kannst du den Hinweis auf die Kerner-Sendung in den Foren schreiben. Doch ich bitte Dich, nicht gerade die komplette Mail zu senden, sondern mit deinen Worten darauf aufmerksam machst. Das ist sehr lieb von Dir. Auch ich werde ich meiner Homepage diesen Hinweis setzen."

Dieser bitte kam ich hiermit nach. Der Hinweis befindet sich wie ich eben sah auch bereits auf ihrer Seite http://www.kiwu-witwe.de

Wäre schön wenn ihr euch das alle anseht, um den Fall mal aus der Sicht der Betroffenen geschildert zu bekommen.

Liebe Grüße
Cleo

schastar
01.05.2010, 14:37
Mal wieder eine deutsche Staatsposse erster Kajüte:

Seit 2002 hatte sich das Paar aus dem Großraum Neubrandenburg vergeblich um Nachwuchs bemüht und schließlich alle Hoffnung auf eine In-vitro-Fertilisation gesetzt. Das ist eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas, nach der das befruchtete Ei später wieder in die Gebärmutter eingepflanzt wird. (http://www.ostsee-zeitung.de/lokal/index_artikel_komplett.phtml?SID=e5b96ecc8a77c8d61 8b654fc98b3100a&param=news&id=2516600)

Die Geburtenquote ist so im Keller, dass von einer "demographischen Katastrophe" schwadroniert wird, und hier erklären sie einfach mal eben ein Wunschkind von Staats wegen für unerwünscht.

Ein Freund von mir will einen Rechtshilfefonds für die Mutter auflegen. Gibt`s hier jemanden, der ein paar Mücken für so etwas übrig hat?


Warum sollte man etwas künstlich vermehren was nicht dazu bestimmt ist? ?(

Sathington Willoughby
01.05.2010, 14:44
Mal wieder eine deutsche Staatsposse erster Kajüte:

Seit 2002 hatte sich das Paar aus dem Großraum Neubrandenburg vergeblich um Nachwuchs bemüht und schließlich alle Hoffnung auf eine In-vitro-Fertilisation gesetzt. Das ist eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas, nach der das befruchtete Ei später wieder in die Gebärmutter eingepflanzt wird. (http://www.ostsee-zeitung.de/lokal/index_artikel_komplett.phtml?SID=e5b96ecc8a77c8d61 8b654fc98b3100a&param=news&id=2516600)

Die Geburtenquote ist so im Keller, dass von einer "demographischen Katastrophe" schwadroniert wird, und hier erklären sie einfach mal eben ein Wunschkind von Staats wegen für unerwünscht.

Ein Freund von mir will einen Rechtshilfefonds für die Mutter auflegen. Gibt`s hier jemanden, der ein paar Mücken für so etwas übrig hat?
Es wird gewünscht, das sich solche Paare ein "Wunschkind aus der dritten Welt" holen, je dunkler, umso besser.

GG146
01.05.2010, 14:47
Warum sollte man etwas künstlich vermehren was nicht dazu bestimmt ist? ?(


Ebensogut könnte ich fragen, warum man ein Schweinegeld für den Medizinbetrieb ausgibt, wenn man doch nur Leben erhält, das von der Natur nicht zum Weiterleben bestimmt ist.

GG146
03.05.2010, 11:46
Dieser Welt - Artikel ist in rechtlicher Hinsicht etwas informativer, als die mir bisher bekannten Veröffentlichungen. Das hier war für mich persönlich von Anfang an für meine Meinungsbildung maßgeblich:


Grund des „verfassungsrechtlichen Problems“ sei über den Einzelfall hinaus die Frage, wann genau eine künstliche Befruchtung abgeschlossen ist. Die Juristin meinte, dies sei schon im Moment des Einfrierens vor der Zellteilung geschehen: „Wenn das Spermium in die Eizelle eindringt, ist der Mensch im Ursprung festgelegt“, argumentierte sie.

Quelle: welt.de (http://www.welt.de/vermischtes/article7247147/Witwe-kaempft-weiter-um-Kind-von-totem-Ehemann.html?print=yes#reqdrucken)

Die bereits im Vorkernstadium gegebene Festlegung eines Menschen verbietet m. M. n. die direkte Subsumtion des Sachverhalts unter das Verbot der künstlichen Befruchtung, das sich insofern nur auf noch getrennte Samen- und Eizellen beziehen kann. Schließlich steht dieses Verbot in einem Gesetz, dass sich "Embryonenschutzgesetz" nennt und nicht "Waisenrentenvermeidungsordnung".

Historiker1933
03.05.2010, 11:49
Man will den Einheitsmenschen schafffen und holt sich das ganze Nigger und Islamistengesox ran, die finden auch ihre dummen Schlampen in Deutschland die sich schwängern lassen, aber gehe mal eine Muslimin küssen, da spürst du von den Murats sofort die Dönermesser.

schastar
03.05.2010, 13:16
Ebensogut könnte ich fragen, warum man ein Schweinegeld für den Medizinbetrieb ausgibt, wenn man doch nur Leben erhält, das von der Natur nicht zum Weiterleben bestimmt ist.


Ja, das könntest du und solltest du. Ich frage mich auch immer wieder ob bei jedem Kosten /Nutzen in Relation stehen.
Wir brauchen eine echte Mehr-Klassen-Medizin in welcher z.B. die wirtschaftliche Leistung einer Person bewertet wird.
Indikatoren wären z.B. die Lebensarbeitszeit (Lohnsteuerpflichtige Beschäftigung), Arbeitslosigkeit, die eingezahlten Beträge an die Krankenversicherung, etc.

GG146
04.05.2010, 18:09
Ja, das könntest du und solltest du. Ich frage mich auch immer wieder ob bei jedem Kosten /Nutzen in Relation stehen.
Wir brauchen eine echte Mehr-Klassen-Medizin in welcher z.B. die wirtschaftliche Leistung einer Person bewertet wird.

Da kann ich Dir den CDU - Kandidaten des Wahlkreises empfehlen, in dem ich wohne:

http://www.philipp-missfelder.de/

Der sieht das genauso wie Du. Ich persönlich würde mir aber lieber die Finger abhacken, mit denen ich einen Kugelschreiber halte, als den Herrn zu wählen.

schastar
04.05.2010, 18:16
Da kann ich Dir den CDU - Kandidaten des Wahlkreises empfehlen, in dem ich wohne:

http://www.philipp-missfelder.de/

Der sieht das genauso wie Du. Ich persönlich würde mir aber lieber die Finger abhacken, mit denen ich einen Kugelschreiber halte, als den Herrn zu wählen.

Ich wähle keine der Etablierten. Wenn ich belogen werden will lese ich ein Buch über die Judenverfolgung. :D

Siegfriedphirit
06.05.2010, 19:24
Wunschkinder was soll das? Weg mit dem Volk -das ist die Zukunft der Deutschen. Vieleicht soll Deutschland mal die Heimat für die Superreichen dieser Welt werden. Wir haben ein erträgliches Klima, den Reiz der Jahreszeiten, sind kaum von Naturkatastrophen bedroht, haben eine gute Küche und landschaftliche Reize-das alles könnten die Superreichen dieser Welt uneingeschränkt geniesen, wenn sich die deutsche Bevölkerung weiter dezimiert. Der Rest der Welt ist doch den Superreichen nicht mehr zuzumuten. Unmengen an Menschen ,Luftverschmutzung, Klima zu warm oder zu kalt, Stürme , Erbeben, Dürren, Waldbrände usw. Da ist doch Deutschland ein Paradies! Nur der deutsche Michel stört. Da der sich aber so schlecht vermehrt....gibts Hoffnung. Die Musels reichen dann fürs Dreckwegmachen und Servieren aus. Deutschland wird zum Pardies der dicken Brieftaschen.Selbst der Papst würde dann Rom verlassen, damit seiner Jünger nicht mehr der Lust des Fleisches verfallen können.

GG146
07.05.2010, 15:32
Ich hatte im Beitrag #100 auf diesem thread richtig getippt, das OLG sieht die Zellen als untrennbar miteinander verbunden und das Verbot der künstlichen Befruchtung nach dem Tod des Vaters als nicht mehr einschlägig an:


Die Rostocker Richter argumentierten, dass es strafbar sei, eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tode künstlich zu befruchten. Im Fall der Neubrandenburgerin sei der Samen aber schon vor dem Tod des Ehemannes der Klägerin verwendet und untrennbar von der Eizelle eingeschlossen worden.

Quelle: leverkusener-anzeiger.de (http://www.leverkusener-anzeiger.ksta.de/html/artikel/1272898960096.shtml)

Meinen Glückwunsch an die Klägerin. :)

Die grundsätzliche Frage, ob das Verbot der KB mit dem Samen eines Verstorbenen die Freiheitsrechte hinterbliebener Ehefrauen bzw. den Schutz der Familie verletzt, wird der EuGHMR jetzt vermutlich anhand dieses französischen Falles klären müssen:

http://www.op-online.de/nachrichten/welt/frau-will-kind-ihrem-toten-ehemann-423948.html

GG146
07.05.2010, 18:25
Das Urteil steht schon im Netz:

http://www.mv-justiz.de/dokumente/GVP/7u0679ua.pdf

maxikatze
09.05.2010, 21:10
Ich halte das Urteil zwar für grundlegend falsch, aber Revision einzulegen ergibt keinen Sinn.

Von daher beglückwünsche ich die Kiwu-Witwe zu ihrem Erfolg, sage aber auch, dass ich darauf hoffe, dass der Gesetzgeber klare, unumstößliche Gesetzestexte verfasst, die in Zukunft verbieten, dass bei Todesfall eines Partners eine nicht vollendete kB aufgetaut und zur selbständigen Weiterentwicklung freigegeben wird.

batumi
09.05.2010, 21:22
Ich halte das Urteil zwar für grundlegend falsch, aber Revision einzulegen ergibt keinen Sinn.

Von daher beglückwünsche ich die Kiwu-Witwe zu ihrem Erfolg, sage aber auch, dass ich darauf hoffe, dass der Gesetzgeber klare, unumstößliche Gesetzestexte verfasst, die in Zukunft verbieten, dass bei Todesfall eines Partners eine nicht vollendete kB aufgetaut und zur selbständigen Weiterentwicklung freigegeben wird.

Nun wie du weißt, halte ich dieses Urteil für falsch. Schöner Erfolg für die Frau, ist eben so, man muss es hinnehmen.

Auch ich hoffe, ebenso wie du, dass es mal aufhört mit diesen Kaugummigesetzen, klare Regelung wären besser, Auslegungssache ist immer Auslegungssache. Nun ist man also schon schwanger, wenn man ein paar Zellen tiefgefroren irgendwo gelagert hat.

Ich kann nur hoffen, dass dieses Kind nicht als Lebenskrücke missbraucht wird. Naja, hallo Maxi meine Liebe, ich hoffe du hattest einen wunderschönen Tag heute.

Excubitor
10.05.2010, 15:15
Ich halte das Urteil zwar für grundlegend falsch, aber Revision einzulegen ergibt keinen Sinn.

Von daher beglückwünsche ich die Kiwu-Witwe zu ihrem Erfolg, sage aber auch, dass ich darauf hoffe, dass der Gesetzgeber klare, unumstößliche Gesetzestexte verfasst, die in Zukunft verbieten, dass bei Todesfall eines Partners eine nicht vollendete kB aufgetaut und zur selbständigen Weiterentwicklung freigegeben wird.


Nun wie du weißt, halte ich dieses Urteil für falsch. Schöner Erfolg für die Frau, ist eben so, man muss es hinnehmen.

Auch ich hoffe, ebenso wie du, dass es mal aufhört mit diesen Kaugummigesetzen, klare Regelung wären besser, Auslegungssache ist immer Auslegungssache. Nun ist man also schon schwanger, wenn man ein paar Zellen tiefgefroren irgendwo gelagert hat.

Ich kann nur hoffen, dass dieses Kind nicht als Lebenskrücke missbraucht wird. Naja, hallo Maxi meine Liebe, ich hoffe du hattest einen wunderschönen Tag heute.

Ich schließe mich den Meinungen der beiden Vorverfasserinnen in Teilbereichen an. Meinen Glückwunsch an die Witwe.
Persönlich teile ich die Ansicht des Gerichts, dass eine vollständige Befruchtung im Augenblick der teilungsfähigen Vereinigeng von Ei- und Samenzelle gegeben ist, und damit vollwertiges Leben, das sich selbstständig weiterzuentwickeln in der Lage ist. Die juristische Bewertung, dass somit die Gesetze zum Verbot der künstlichen Befruchtung in einem Fall wie dem vorliegenden nicht mehr greifen, kann man so treffen, wie es die Richter getan haben.
Was meines Erachtens jedoch in weitere, wie auch batumi und maxikatze durchblicken ließen, konkreter zu fassende Gesetze, zu Papier zu bringen und zu verabschieden wäre, ist, dass auf die vorliegende Art beispielsweise für das werdende Leben der Missstand von vornherein feststeht, in der wichtigsten Entwicklungsphase seines Lebens ohne einen Vater quasi in einer "halbwertigen" biologischen Situation ohne männliche Bezugsperson aufwachsen zu müssen, für Mädchen weniger belastend als für Jungen. Das auf diese Art bewusst und gewollt zuzulassen kann dem Gesetzgeber so nicht gestattet werden, da dieser für vollwertge Rahmenbedingungen zu sorgen hat. Es ist ganz etwas anderes, wenn sich eine solche Situation aus dem täglichen Leben ergibt, die so nicht vorhersehbar ist, als wenn der Gesetzgeber derartiges gezielt einsetzbar erlaubt...

GG146
10.05.2010, 15:27
Persönlich teile ich die Ansicht des Gerichts, dass eine vollständige Befruchtung im Augenblick der teilungsfähigen Vereinigeng von Ei- und Samenzelle gegeben ist, und damit vollwertiges Leben, das sich selbstständig weiterzuentwickeln in der Lage ist.

(...)

Das auf diese Art bewusst und gewollt zuzulassen kann dem Gesetzgeber so nicht gestattet werden, da dieser für vollwertge Rahmenbedingungen zu sorgen hat. Es ist ganz etwas anderes, wenn sich eine solche Situation aus dem täglichen Leben ergibt, die so nicht vorhersehbar ist, als wenn der Gesetzgeber derartiges gezielt einsetzbar elaubt...

Du siehst - wie ich auch - die Zellen im Vorkernstadium als quasi - Embryo an und willst trotzdem ein ausdrückliches Verbot der künstlichen Befruchtung mit einem Embryo, dessen Vater verstorben ist?

Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat sich nie dazu durchringen können, die Fristenlösung als rechtmäßig zu bezeichnen. Es ist auf die Formel "rechtswidrig, aber nicht strafbar" ausgewichen, um den Konflikt zwischen dem Lebensrecht ungeborener Kinder und dem Selbstbestimmungsrecht ungewollt schwangerer Frauen igendwie auflösen zu können.

Das Verbot, eine KB mit einem bereits existierenden Embryo durchzuführen, käme einer staatlichen Vernichtungsanordnung gegen menschliches Leben gleich. So ein Verbot hätte vor dem BVerfG nur dann eine Chance, wenn das Gericht im Gegensatz zum OLG Rostock die Zellen im Vorkernstadium nicht als Embryo ansieht.

Sven71
10.05.2010, 16:14
Du siehst - wie ich auch - die Zellen im Vorkernstadium als quasi - Embryo an und willst trotzdem ein ausdrückliches Verbot der künstlichen Befruchtung mit einem Embryo, dessen Vater verstorben ist?

Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat sich nie dazu durchringen können, die Fristenlösung als rechtmäßig zu bezeichnen. Es ist auf die Formel "rechtswidrig, aber nicht strafbar" ausgewichen, um den Konflikt zwischen dem Lebensrecht ungeborener Kinder und dem Selbstbestimmungsrecht ungewollt schwangerer Frauen igendwie auflösen zu können.

Das Verbot, eine KB mit einem bereits existierenden Embryo durchzuführen, käme einer staatlichen Vernichtungsanordnung gegen menschliches Leben gleich. So ein Verbot hätte vor dem BVerfG nur dann eine Chance, wenn das Gericht im Gegensatz zum OLG Rostock die Zellen im Vorkernstadium nicht als Embryo ansieht.

Ist es nicht schlimm? Da muß sich eine Mutter werden wollende Frau mit solchen juristischen Kinkerlitzchen herumschlagen, weil irgendein Sowjet nicht will, daß eine ethisch kaum bedenkliche und technisch mögliche künstliche Befruchtung stattfindet. Es ist eben nicht Freiheit, wenn man für Handlungen, die keinem Dritten schaden, erst um Erlaubnis bitten muß.

Fehlt nur noch der Nachsatz, daß die Witwe ein Ordnungsgeld aufgebrummt bekommt, weil sie vor Gericht nicht Trauer getragen hat, sondern in farbigen Klamotten aufwartete.

GG146
10.05.2010, 16:25
Ist es nicht schlimm? Da muß sich eine Mutter werden wollende Frau mit solchen juristischen Kinkerlitzchen herumschlagen, weil irgendein Sowjet nicht will, daß eine ethisch kaum bedenkliche und technisch mögliche künstliche Befruchtung stattfindet.

Bei diesem "Sowjet" handelt es sich meist um den offiziellen deutschen Ethikrat, der besteht aus lauter hochkarätigen Ethik - Experten. Auf Seite 9 dieses threads habe ich ganz unten zwei aktuelle Beispiele des Einflusses dieses Rats (russisch für "Rat" = "sowjet") veröffentlicht:

http://www.politikforen.net/showthread.php?t=81492&page=9

Excubitor
10.05.2010, 16:45
Du siehst - wie ich auch - die Zellen im Vorkernstadium als quasi - Embryo an und willst trotzdem ein ausdrückliches Verbot der künstlichen Befruchtung mit einem Embryo, dessen Vater verstorben ist?

Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat sich nie dazu durchringen können, die Fristenlösung als rechtmäßig zu bezeichnen. Es ist auf die Formel "rechtswidrig, aber nicht strafbar" ausgewichen, um den Konflikt zwischen dem Lebensrecht ungeborener Kinder und dem Selbstbestimmungsrecht ungewollt schwangerer Frauen igendwie auflösen zu können.

Das Verbot, eine KB mit einem bereits existierenden Embryo durchzuführen, käme einer staatlichen Vernichtungsanordnung gegen menschliches Leben gleich. So ein Verbot hätte vor dem BVerfG nur dann eine Chance, wenn das Gericht im Gegensatz zum OLG Rostock die Zellen im Vorkernstadium nicht als Embryo ansieht.

Das ist eben ein eindringliches Problem, dass reifliche Überlegung umgesetzt in eine klarere, möglichst unmissverständliche und für alle verbindliche Gesetzeslage erfordert.

Sven71
10.05.2010, 16:51
Das ist eben ein eindringliches Problem, dass reifliche Überlegung umgesetzt in eine klarere Gesetzeslage erfordert.

Auf keinen Fall darf man eine solche Entscheidung der Mutter und den beteiligten Ärzten überlassen. Da müssen schon Gesetze her, damit sich ein steuerfinanzierter Fatzke in fremde Angelegenheiten mischen darf. Krankenkassenbeiträge darf die Mutter freilich weiter zahlen, ohne jemals zur Verwendung fragen stellen zu dürfen ... :]

maxikatze
10.05.2010, 18:50
Klar ist jetzt, dass sich Paare vorsorglich Ei-und Samenzellen einfrieren lassen können, die noch viele Jahre nach dem Tod eines Partners befruchtet werden können.
Unklar ist, was geschehen soll, wenn sich das Paar trennt, aber noch halbwegs befruchtete Eizellen existieren und einer der Partner auf Herausgabe der Zelle besteht und der andere Partner unfreiwillig zum Unterhalt verdonnert wird.

- Ein zusätzlicher Aspekt, warum ich gegen Herausgabe der Zellen bin.
Die Zellen hätte man in der Petrischale absterben lassen können. Erstens selektiert auch die Natur und zweitens überlebt die Zelle nur bei Einpflanzung. Aber nicht einmal das ist sicher.

GG146
10.05.2010, 19:45
Unklar ist, was geschehen soll, wenn sich das Paar trennt, aber noch halbwegs befruchtete Eizellen existieren und einer der Partner auf Herausgabe der Zelle besteht und der andere Partner unfreiwillig zum Unterhalt verdonnert wird.

Das betrifft das bisherige Verbot der KB ohne Zustimmung des Partners nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 ESchG, das jetzt im Zusammenhang mit den quasi - Embryonen im Vorkernstadium ebenso fraglich geworden ist wie das Verbot der KB mit Samenzellen Verstorbener nach der Nr. 3 des Absatzes.

Ich schätze, dass in diesem Fall eine vertragliche Regelung vor der Einleitung der KB und dem Einfrieren des Vorkern - Embryos das Gemeinschaftseigentum an den eingefrorenen Zellen festlegen und ein Auftauen der Zellen gegen den Willen eines der Partner zivilrechtlich ausschliessen könnte.

Die Situation ist aber trotzdem nicht angenehm für Samenspender, die ihrer Beziehung nicht 100 %ig sicher sind. Die werden sich das künftig vielleicht 3 x überlegen, ob sie einer KB mit anschließendem Einfrieren von Vorkern - Embryos zustimmen. Weniger "unsichere Kantonisten" wären aber aus der Sicht des Kindeswohls eher ein positiver Aspekt, meine ich.

Excubitor
11.05.2010, 14:39
Klar ist jetzt, dass sich Paare vorsorglich Ei-und Samenzellen einfrieren lassen können, die noch viele Jahre nach dem Tod eines Partners befruchtet werden können.
Unklar ist, was geschehen soll, wenn sich das Paar trennt, aber noch halbwegs befruchtete Eizellen existieren und einer der Partner auf Herausgabe der Zelle besteht und der andere Partner unfreiwillig zum Unterhalt verdonnert wird.

- Ein zusätzlicher Aspekt, warum ich gegen Herausgabe der Zellen bin.
Die Zellen hätte man in der Petrischale absterben lassen können. Erstens selektiert auch die Natur und zweitens überlebt die Zelle nur bei Einpflanzung. Aber nicht einmal das ist sicher.

Die könnten zwar befruchtet werden, dürfen es nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 ESchG aber definitiv nicht. Im vorliegenden Fall hatte eine Befruchtung ja schon stattgefunden und eine Trennung von Ei- und Samenzelle lag im Vorkernstadium schon nicht mehr vor. Eine Befruchtung im Sinne von Zusammenführung beider völlig voneinander getrennter Zellen mit dem Ergebnis des Sich-Selbst-Weiterentwickeln-Könnens ist nach dem Tod des Partners nach wie vor gesetzlich untersagt. Daran hat auch das Urteil nichts ändern können. Es ändert keine Rechtslage. Dafür müsste das Gesetz geändert werden.

GG146
11.05.2010, 15:06
Eine Befruchtung im Sinne von Zusammenführung beider völlig voneinander getrennter Zellen mit dem Ergebnis des Sich-Selbst-Weiterentwickeln-Könnens ist nach dem Tod des Partners nach wie vor gesetzlich untersagt. Daran hat auch das Urteil nichts ändern können. Es ändert keine Rechtslage. Dafür müsste das Gesetz geändert werden.

Richtig, das Urteil betrifft nur bereits untrennbar miteinander verbundene Samen- und Eizellen, Vorkern - Embryos also.

GG146
13.09.2010, 17:57
In manchen Fällen sollten die KB - Patienten vor der ersten Untersuchung nach einer möglichen Sektenzugehörigkeit gefragt werden:

http://img409.imageshack.us/img409/4893/niemalssex1.jpg

GG146
04.10.2010, 15:36
Zu diesem Thema noch nachzutragen:

Mittlerweile gibt es auch ein BGH - Urteil, nach dem es nicht immer gegen das Embryonenschutzgesetz verstösst, wenn man die Keimzellen vor der KB auf Erbkrankheiten untersucht. Leider gilt das nicht für alle Patienten:


Dies ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer generellen Freigabe der Präimplantationsdiagnostik (PID), denn in dem verhandelten Fall ging es um Paare mit einer Veranlagung zu schweren Erbschäden und nur bei diesen dürfen Ärzte künftig im Reagenzglas befruchtete Embryonen auf Schäden untersuchen, um anschließend die gesunden für die weitere Behandlung zu verwenden.

Aus: BGH: Embryonenschutzgesetz verbietet Genuntersuchung an Embryonen nicht | Ethik, PID, Recht | Aktuelles zum Thema Kinderwunsch von www.wunschkinder.net


http://www.wunschkinder.net/aktuell/gesellschaft/recht/bgh-embryonenschutzgesetz-verbietet-genuntersuchung-an-embryonen-nicht-4263/

Felix Krull
04.10.2010, 15:43
Mal wieder eine deutsche Staatsposse erster Kajüte:
-gekürzt-

In der BRD gilt es als "schick" schon fertig gebackene Kinder zu adoptieren.

Schröders nehmen weiteres Kind aus Russland auf (http://www.focus.de/panorama/boulevard/adoption_aid_113800.html)

Für einen Weißen mit blauen Augen muß man aber ordentlich Valuta hinblättern beim Kinderhändler, Negerbabies sollen etwas preisgünstiger sein.

GG146
04.10.2010, 16:04
Für Politiker scheinen Sonderrechte zu gelten. Sonst ist es nämlich sehr schwierig, in dem Alter, in dem Schröder 2004 war, noch legal ein Kind adoptieren zu können.

GG146
17.11.2010, 16:58
Na klasse, der BGH erklärt die PID für zulässig und unsere konservative Ideologen - Betonkopffront bastelt ein gesondertes Verbot, das in Karlsruhe oder spätestens Straßburg totsicher geknickt wird:


Nach der knappen Unterstützung des CDU-Parteitags für die Gegner von Gentests an Embryonen wollen diese im Bundestag Verbündete für ein Verbot suchen: „Jetzt kommt es darauf an, Verbündete für unsere Position auch über die eigene Fraktion hinaus im Bundestag zu finden“

http://www.focus.de/politik/deutschland/parteien-gegner-und-befuerworter-von-pid-suchen-verbuendete_aid_572826.html

Der dritte Leserkommentar stammt übrigens von der hiesigen Teilnehmerin @Hase. ;)


Ein veraltetes Embryonenschutzgesetz. Samenspende erlaubt, die Eizellspende nicht. Selektiere von Eizellen verboten, selektieren bis zum 3ten Monat jedoch erlaubt. Soviel zum GG. Aber Merkel (kinderlos) Schavan (ledig und kinderlos) Kauder (verh u. kinderlos und ein Bischof müssen es ja wissen.

Grenzer
17.11.2010, 17:05
-gekürzt-

In der BRD gilt es als "schick" schon fertig gebackene Kinder zu adoptieren.

Schröders nehmen weiteres Kind aus Russland auf (http://www.focus.de/panorama/boulevard/adoption_aid_113800.html)

Für einen Weißen mit blauen Augen muß man aber ordentlich Valuta hinblättern beim Kinderhändler, Negerbabies sollen etwas preisgünstiger sein.

Das gilt aber nicht in Russland für den großen Freund des russischen Volkes ,-
Gerhard Schröder mit den gefärbten Haaren.

Schließlich hat er,- als er in Deutschland noch kanzlern durfte ,
für die Russen das Gasgeschäft mit Deutschland so richtig angekurbelt ,-
reiner Zufall ,- das er nun selbst im GAZPROM-Vorstand sitzt !

So eiinem uneigennützigem Sowjet... äh ,- EU-Bürger
gibt man als Bonuszahlung schon ganz gern noch ein russisches Kindlein mit....:knie:

Hase
17.11.2010, 17:09
Stimmt, der Kommentar war von mir. War was daran falsch? Ich konnte nicht schreiben das diese "sich warscheinlich bewusst gegen Kinder" entschieden haben. Hatte dort zuwenig Zeichen.

GG146
17.11.2010, 17:13
Stimmt, der Kommentar war von mir. War was daran falsch? Ich konnte nicht schreiben das diese "sich warscheinlich bewusst gegen Kinder" entschieden haben. Hatte dort zuwenig Zeichen.

Der Text ist schon o. k., es geht klar daraus hervor, was Du richtigerweise von diesen Spezialisten für ander Leut`s Angelegen hälst.

Dasselbe wie ich und jeder Mensch, der darüber nachdenkt, was für eine Verlogenheit hinter einem PID - Verbot bei gleichzeitig erlaubten Abtreibungen von erbkranken Feten steckt.

Hase
17.11.2010, 17:48
Der Text ist schon o. k., es geht klar daraus hervor, was Du richtigerweise von diesen Spezialisten für ander Leut`s Angelegen hälst.

Dasselbe wie ich und jeder Mensch, der darüber nachdenkt, was für eine Verlogenheit hinter einem PID - Verbot bei gleichzeitig erlaubten Abtreibungen von erbkranken Feten steckt.

Nicht nur das.
Man blendet dabei auch etwas anderes komplett aus. Wenn ein Paar sich Eizellen entnehmen und befruchten lässt, darf man der Frau höchstens drei Eizellen einsetzen. Die restlichen lassen die Paare meißtens für weitere Versuche einfrieren. Eingefroren werden dürfen nur befruchtete Eizellen.

Ärztevorbehalt
Die Konservierung eines menschlichen Embryos sowie einer menschlichen Eizelle, in die bereits eine menschliche Samenzelle eingedrungen oder künstlich eingebracht worden ist. http://www.gesetze-im-internet.de/eschg/__9.html

Einfrieren, weil die Frau will ja nicht ständig hohe Dosen an Hormonen schlucken und sich ihre Eizellen unter Narkose in der OP entnehmen lassen. Was übrigens das Paar ein Schweinegeld kostet.

Nehmen wir an die Frau hatte 9 Eizellen. 3 werden ihr eingepflanzt, die restlichen 6 eingefroren. Der Versuch klappt. Sie bekommt Zwillinge und der Kinderwunsch hat sich erledigt.

Was passiert den mit den 6 eingefrorenen Eizellen die das Paar nicht mehr benötigt? Eizellspende sind in Deutschland verboten, auch wenn viele dieser Frauen ihre übrigen Eizellen für andere betroffene Frauen kostenlos abgeben würden.

Es passiert folgendes die 6 restlichen MIT SAMEN BEFRUCHTETEN Eizellen werden aufgetaut, entwickeln sich weiter, die Zellen teilen und sich und dann sterben sie ab.

Das man die PID verbietet, weil man dann ja Gengeschädigte befruchteten Eizellen aussortiert und wegwirft ist paradox, wenn man sehr wohl gesunde Eizellen wegwerfen darf.

Sathington Willoughby
17.11.2010, 17:51
Wenn sich das Paar um ein "Wunschkind aus der dritten Welt" bemühen würde, wären die Hindernisse ganz schnell aus dem Weg geräumt.
Es ist oftmals einfacher, einen Afro o.ä. zu importieren als ein deutsches Kind anzunehmen.

Hase
17.11.2010, 18:01
Wenn sich das Paar um ein "Wunschkind aus der dritten Welt" bemühen würde, wären die Hindernisse ganz schnell aus dem Weg geräumt.
Es ist oftmals einfacher, einen Afro o.ä. zu importieren als ein deutsches Kind anzunehmen.

Es geht hier nicht um adoptiern sondern um die künstliche Befruchtung. Du kannst doch ein adoptiertes Kind nicht mit einem "Wunschkind" gleichsetzen. Die Paare gehen erst den Weg der adoption wenn es mit dem eigenen nicht klappt.

Aber da hast du Recht in D ist es schwer eines zu adoptieren.

GG146
19.11.2010, 10:43
Was passiert den mit den 6 eingefrorenen Eizellen die das Paar nicht mehr benötigt? Eizellspende sind in Deutschland verboten, auch wenn viele dieser Frauen ihre übrigen Eizellen für andere betroffene Frauen kostenlos abgeben würden.

Die Diskriminierung von Paaren, die eine Eizellspende benötigen gegenüber denjenigen, die eine Samenspende benötigen, hat der EuGHMR schon für konventionswidrig erklärt, weil ein Verstoss gegen Art. 14 EMRK (http://dejure.org/gesetze/MRK/14.html) vorliege:


Das Urteil hat auch Auswirkungen auf Deutschland, denn im deutschen Embryonenschutzgesetz ist die Eizellspende ebenfalls verboten. Die Bundesregierung sah sich kurz vor der Osterpause aber noch zu keiner Stellungnahme fähig. Der Bundesverband reproduktionstechnischer Zentren begrüßte das Urteil. "In Deutschland bräuchten jährlich rund tausend Paare eine Eizellspende", sagte Geschäftsführerin Monika Uszkoreit.

Quelle: taz.de (http://www.taz.de/1/politik/europa/artikel/1/eizellspende-muss-erlaubt-werden/)

Zur Zeit des Interviews im April 2010 war Frau Uszkoreit allerdings zu optimistisch, wie wir an dem CDU - Parteitagsbeschluss jetzt sehen. Unsere konservativen Ethikexperten werden sich voraussichtlich bis zu einem endgültigen Urteil der zuständigen grossen Kammer des EuGHMR gegen eine vernünftige Lösung sperren.

Hase
19.11.2010, 11:05
Jaja, die Ethikexperten. Das sind doch die, welche die Babyklappen abschaffen wollen und die Ethischer und Moralischer sind als das katholische Polen :hihi:

DJ_rainbow
19.11.2010, 11:08
Konservative Ethikexperten? Das sind doch die, denen die Babyklappe auf den Hinterkopf gedonnert ist.

Hase
19.11.2010, 11:11
Konservative Ethikexperten? Das sind doch die, denen die Babyklappe auf den Hinterkopf gedonnert ist.

Wenn deren Eltern Babyklappen gehabt hätten.... :)):)):))

DJ_rainbow
19.11.2010, 11:13
Wenn deren Eltern Babyklappen gehabt hätten.... :)):)):))

Dann war es halt nicht die Babyklappe. Vielleicht sind sie beim Wickeln vom Tisch gefallen, und das hat dann Teile des Logikzentrums zerstört?

Hase
19.11.2010, 11:18
Dann war es halt nicht die Babyklappe. Vielleicht sind sie beim Wickeln vom Tisch gefallen, und das hat dann Teile des Logikzentrums zerstört?

Ich meinte eher das sie dann drin gelandet wären. :cool2:

DJ_rainbow
19.11.2010, 11:22
Ich meinte eher das sie dann drin gelandet wären. :cool2:

Klar, dann wäre ihnen die Klappe gefährlich geworden. Da es das damals aber noch nicht gab, war es die Schwerkraft.

maxikatze
19.11.2010, 12:00
Merkel ist doch selbst Wissenschaftlerin. Darum wunderte es mich zuerst, dass sie vehement gegen PID auftritt. Aber das war wohl nur eine Gefälligkeit für die ganz Konservativen in ihrer Partei, weil sie sich fast schon von ihrer eigenen Partei in anderen strittigen Punkten nicht mehr vertreten sahen. Das war nur ein Punktesammeln für sie, mehr nicht. Weil vllt ihre nächste Kanzlerkandidatur wackelt?

Nicht mal CDU-Politiker Peter Hinze befürwortet ein striktes PID-Verbot.
Das Verbot scheint mir nur vorläufig zu sein. Denn sind Defekte in Embryonen vorhanden, sind Spätabtreibungen erlaubt aber PID darf es nicht geben???

Diesen Widerspruch können mir die Gegner sicherlich beantworten.

GG146
19.11.2010, 12:17
Aber das war wohl nur eine Gefälligkeit für die ganz Konservativen in ihrer Partei, weil sie sich fast schon von ihrer eigenen Partei in anderen strittigen Punkten nicht mehr vertreten sahen. Das war nur ein Punktesammeln für sie, mehr nicht. Weil vllt ihre nächste Kanzlerkandidatur wackelt?

Das sehe ich auch so. Frau Merkel zieht die konservativen Hardliner auf ihre Seite, um ihre Position in innerparteilichen Angelegenheiten zu festigen und nimmt dafür ein neues Gesetz in Kauf, das todsicher entweder vom BVerfG oder vom EuGHMR kassiert werden wird.

Hase
19.11.2010, 12:19
Merkel ist doch selbst Wissenschaftlerin. Darum wunderte es mich zuerst, dass sie vehement gegen PID auftritt. Aber das war wohl nur eine Gefälligkeit für die ganz Konservativen in ihrer Partei, weil sie sich fast schon von ihrer eigenen Partei in anderen strittigen Punkten nicht mehr vertreten sahen. Das war nur ein Punktesammeln für sie, mehr nicht. Weil vllt ihre nächste Kanzlerkandidatur wackelt?

Nicht mal CDU-Politiker Peter Hinze befürwortet ein striktes PID-Verbot.
Das Verbot scheint mir nur vorläufig zu sein. Denn sind Defekte in Embryonen vorhanden, sind Spätabtreibungen erlaubt aber PID darf es nicht geben???

Diesen Widerspruch können mir die Gegner sicherlich beantworten.

Es sind nicht nur Spätabtreibungen erlaubt, sondern auch das verwerfen von Eizellen welche das Paar nach erfülltem Kinderwunsch nicht mehr benötigt.

Hier ein sehr interessanter Beitrag welchen ich im Mai, also bevor der BGH meinte PID sei teilweise erlaubt, in meinem Forum eingestellt habe.

http://www.comedia-hamburg.de/martina/chrismon_062006_Begegnung.pdf

Hase
19.11.2010, 12:21
Das sehe ich auch so. Frau Merkel zieht die konservativen Hardliner auf ihre Seite, um ihre Position in innerparteilichen Angelegenheiten zu festigen und nimmt dafür ein neues Gesetz in Kauf, das todsicher entweder vom BVerfG oder vom EuGHMR kassiert werden wird.

Seh ich genau so und damit hat sich mein Verdacht noch verfestigt, dass die da oben nicht einmal vor der Gesundheit von anderen Menschen halt machen.

Excubitor
19.11.2010, 14:19
Die Diskriminierung von Paaren, die eine Eizellspende benötigen gegenüber denjenigen, die eine Samenspende benötigen, hat der EuGHMR schon für konventionswidrig erklärt, weil ein Verstoss gegen Art. 14 EMRK (http://dejure.org/gesetze/MRK/14.html) vorliege:


Das Urteil hat auch Auswirkungen auf Deutschland, denn im deutschen Embryonenschutzgesetz ist die Eizellspende ebenfalls verboten. Die Bundesregierung sah sich kurz vor der Osterpause aber noch zu keiner Stellungnahme fähig. Der Bundesverband reproduktionstechnischer Zentren begrüßte das Urteil. "In Deutschland bräuchten jährlich rund tausend Paare eine Eizellspende", sagte Geschäftsführerin Monika Uszkoreit.
---Zitatende--- Quelle: taz.de (http://www.taz.de/1/politik/europa/artikel/1/eizellspende-muss-erlaubt-werden/)

Zur Zeit des Interviews im April 2010 war Frau Uszkoreit allerdings zu optimistisch, wie wir an dem CDU - Parteitagsbeschluss jetzt sehen. Unsere konservativen Ethikexperten werden sich voraussichtlich bis zu einem endgültigen Urteil der zuständigen grossen Kammer des EuGHMR gegen eine vernünftige Lösung sperren.

Hier sollte zunächst einmal geklärt werden wer, warum und wann überhaupt tatächlich eine Eizellenspende benötigt. Das ist bislang gänzlich unbefriedigend. Mit dem Begriff "benötigen" wird meines Erachtens viel zu leichtfertig und selbstverständlich umgegangen (siehe oben das Zitat von Frau Uskoreit). Wir sind schon viel zu nah an einer pervertierten Wunschkind- Bestell-Mentalität angelangt, die in den USA, sogar was Eigenschaften der zukünftigen Kinder betrifft, schon praktische Umsetzung erfährt.
Auf keinen Fall darf das Ganze in eine Möchte-Gern-Wunschveranstaltung abgleiten, in der jeder nach Lust und Laune ein Kind haben kann wann und wie Sie/Er will. Diese absolute Verantwortungslosigkeit dem werdenden Leben gegenüber würde dieser ohnehin schon im sozialen Verfall befindlichen Gesellschaft den "Gadenschuss" versetzen.
Man Gewinnt bei kritisch objektivem Hinterfragen immer mehr den Eindruck, wo immer man den Begriff Wunschind hört oder liest, dass dort die Interessen der Eltern an sozialer Akzeptanz und eigener Wunschbefriedigung im Vordergrund stehen und die Interesse des zukünftigen neuen Menschen dabei kaum Berücksichtigung erfahren...
Das ist meiner Meinung nach würdelos...

GG146
19.11.2010, 15:31
Wir sind schon viel zu nah an einer pervertierten Wunschkind- Bestell-Mentalität angelangt, die in den USA, sogar was Eigenschaften der zukünftigen Kinder betrifft, schon praktische Umsetzung erfährt.
Auf keinen Fall darf das Ganze in eine Möchte-Gern-Wunschveranstaltung abgleiten, in der jeder nach Lust und Laune ein Kind haben kann wann und wie Sie/Er will. Diese absolute Verantwortungslosigkeit dem werdenden Leben gegenüber würde dieser ohnehin schon im sozialen Verfall befindlichen Gesellschaft den "Gadenschuss" versetzen.

Mag sein, aber der Missbrauch liberaler Regelungen ist ein anderes Thema als das hier erörterte. Der EuGHMR hat das Eizellspendeverbot für konventionswidrig erklärt, weil es eine Diskriminierung von Paaren, bei denen die Frau unfruchtbar ist, gegenüber den Paaren darstellt, bei denen der Mann unfruchtbar ist. Samenzellspenden sind schliesslich erlaubt.

Wenn geklärt ist, wie weit das Selbstbestimmungsrecht der Paare mit Kinderwunsch überhaupt eingeschränkt werden darf, kann man sich über Auswüchse und Missbräuche immer noch unterhalten.

Hase
19.11.2010, 15:48
Hier sollte zunächst einmal geklärt werden wer, warum und wann überhaupt tatächlich eine Eizellenspende benötigt. Das ist bislang gänzlich unbefriedigend. Mit dem Begriff "benötigen" wird meines Erachtens viel zu leichtferig und selbstverständlich umgegangen (siehe oben das Zitat von Frau Uskoreit). Wir sind schon viel zu nah an einer pervertierten Wunschkind- Bestell-Mentalität angelangt, die in den USA, sogar was Eigenschaften der zukünftigen Kinder betrifft, schon praktische Umsetzung erfährt.
Auf keinen Fall darf das Ganze in eine Möchte-Gern-Wunschveranstaltung abgleiten, in der jeder nach Lust und Laune ein Kind haben kann wann und wie Sie/Er will. Diese absolute Verantwortungslosigkeit dem werdenden Leben gegenüber würde dieser ohnehin schon im sozialen Verfall befindlichen Gesellschaft den "Gadenschuss" versetzen.
Man Gewinnt bei kritisch objektivem Hinterfragen immer mehr den Eindruck, wo immer man den Begriff Wunschind hört oder liest, dass dort die Interessen der Eltern an sozialer Akzeptanz und eigener Wunschbefriedigung im Vordergrund stehen und die Interesse des zukünftigen neuen Menschen dabei kaum Berücksichtigung erfahren...
Das ist meiner Meinung nach würdelos...

Und meiner Meinung nach ist das was du hier von dir gibst (auch wenn es deine deine Meinung ist) einfach nur Menschenverachtend. Hier geht es um UNFRUCHTBARE Menschen-PAARE (den das müssen sie in Deutschland sein) die sich in ärztliche Behandlung geben. Es ist rotzfrech gegenüber unfruchtbaren die KEIN KIND BEKOMMEN KÖNNEN zu sagen: "Möchte-Gern-Wunschveranstaltung, in der jeder nach Lust und Laune ein Kind haben kann wann und wie Sie/Er will."

Du glaubst doch selbst nicht das diese freiwillig ca. 4.000-6.000 Euro hinlegen und sich so einer Behandlung unterziehen wenn es anders ginge.

Und auch ist es ja wohl undiskutabel das man diesen Menschen sagt, sie seinen Verantwortungslos wegen den Gesellschaftlichen sozialen Problemen.

Wer benötigt wohl eine Eizelle? Wohl die Frau die keine hervorbringt, würde ich sagen. :P

Hase
19.11.2010, 16:02
Mag sein, aber der Missbrauch liberaler Regelungen ist ein anderes Thema als das hier erörterte. Der EuGHMR hat das Eizellspendeverbot für konventionswidrig erklärt, weil es eine Diskriminierung von Paaren, bei denen die Frau unfruchtbar ist, gegenüber den Paaren darstellt, bei denen der Mann unfruchtbar ist. Samenzellspenden sind schliesslich erlaubt.

Wenn geklärt ist, wie weit das Selbstbestimmungsrecht der Paare mit Kinderwunsch überhaupt eingeschränkt werden darf, kann man sich über Auswüchse und Missbräuche immer noch unterhalten.

Seh ich auch so.
Ich finde es einfach nur unmöglich das wir in D die Möglichkeiten hätten den Paaren besser zu helfen und ihnen die medizinischen Möglichkeiten verwehren.

GG146
19.11.2010, 16:04
Seh ich auch so.
Ich finde es einfach nur unmöglich das wir in D die Möglichkeiten hätten den Paaren besser zu helfen und ihnen die medizinischen Möglichkeiten verwehren.

Ebenso unmöglich wie normal in Deutschland. Wer keine Lobby hat, muss das Minimum an Freiheit und Gleichberechtigung in Karlsruhe oder Strassburg einklagen. Für unsere politischen Bonzokraten sind Menschen ohne Macht und Geld nur Dreck.

Excubitor
19.11.2010, 16:31
Und meiner Meinung nach ist das was du hier von dir gibst (auch wenn es deine deine Meinung ist) einfach nur Menschenverachtend. Hier geht es um UNFRUCHTBARE Menschen-PAARE (den das müssen sie in Deutschland sein) die sich in ärztliche Behandlung geben. Es ist rotzfrech gegenüber unfruchtbaren die KEIN KIND BEKOMMEN KÖNNEN zu sagen: "Möchte-Gern-Wunschveranstaltung, in der jeder nach Lust und Laune ein Kind haben kann wann und wie Sie/Er will."
Du glaubst doch selbst nicht das diese freiwillig ca. 4.000-6.000 Euro hinlegen und sich so einer Behandlung unterziehen wenn es anders ginge.
Und auch ist es ja wohl undiskutabel das man diesen Menschen sagt, sie seinen Verantwortungslos wegen den Gesellschaftlichen sozialen Problemen.

Wer benötigt wohl eine Eizelle? Wohl die Frau die keine hervorbringt, würde ich sagen. :P

Du hast anscheinend eine recht merkwürdige Definition von "menschenverachtend". Wie kann der Schutz der Interessen werdenden Lebens menschenverachtend sein? Das ist nahezu unmöglich. Ist Dir eigentlich klar, dass Du mit Deinem Standpunkt möglichen Eltern derart umfangreiche Rechte einräumst, die Verantwortungslosigkeit geradezu fördern, welche in unserer Gesellschaft doch wohl unzweifelhaft schon im Übermaß vorhanden ist? Du solltest noch einmal genau den Eingang meines von Dir kritisierten Beitrags lesen und zu verstehen versuchen. Es darf in gar keinem Fall ausreichen einfach nur unfruchtbar zu sein, um ein Kind nach Wunsch bekommen zu dürfen. Um auf menschliche Einflussnahme hin auf künstlichem und daher unnatürlichem Wege ein Kind bekommen zu dürfen sollten schon Verantwortungskriterien dem zukünftigen Leben gegenüber eine ausreichende Rolle spielen.

Demgegenüber ist es schon wesentlich eher menschenverachtend einen ungezügelten, den Interessen der zukünftigen Lebewesen widersprechenden, auf einseitige Befriedigung der Wunscheltern ausgerichtete Fortpflanzungsmentalität zuzulassen. Ich werde irgendwie den Eindruck nicht los, dass Du den Sinngehalt meines Beitrags nicht wirklich verstanden hast. Mit irgendwelchen Geldbeträgen hat das weder irgendetwas zu tun noch können diese, bzw. deren Höhe als Rechtfertigung für verantwortungsloses Verhalten dienen.
Wem die Natur die Gelegenheit Kinder zu bekommen verwehrt, woran die Menschen aufgrund zahlloser Verfehlungen (Umwelt, Ernährung, Verhalten, etc.) ja nicht ganz unbeteiligt sind, der sollte sich damit abfinden und sich in seine biologisch vorgegebene Position begeben. Wer bitte gibt irgendwem das Recht in diese biologischen Abläufe derart umfangreich hineinzupfuschen?

Was Du schreibst würde nicht sofort, aber irgendwann auf einen Kinder-Katalog-Besestellservice hinauslaufen. Das wäre würdelos und menschenverachtend in vollem Umfang.

GG146
19.11.2010, 17:13
Wem die Natur die Gelegenheit Kinder zu bekommen verwehrt, woran die Menschen aufgrund zahlloser Verfehlungen (Umwelt, Ernährung, Verhalten, etc.) ja nicht ganz unbeteiligt sind, der sollte sich damit abfinden und sich in seine biologisch vorgegebene Position begeben. Wer bitte gibt irgendwem das Recht in diese biologischen Abläufe derart umfangreich hineinzupfuschen?

Unfruchtbarkeit ist von der WHO als Krankheit anerkannt. Wem die Natur aufgrund von Menschen verursachter Krankheit (Krebs wegen Umweltverschmutzung) das Weiterleben versagt, dürfte nach der Logik des zitierten Textes auch keine Chemotherapie von der KK finanziert bekommen. Das wäre ja ein Aufbegehren gegen eine Verfügung der Natur.

Hase
19.11.2010, 17:22
Du hast anscheinend eine recht merkwürdige Definition von "menschenverachtend". Wie kann der Schutz der Interessen werdenden Lebens menschenverachtend sein? Das ist nahezu unmöglich. Ist Dir eigentlich klar, dass Du mit Deinem Standpunkt möglichen Eltern derart umfangreiche Rechte einräumst, die Verantwortungslosigkeit geradezu fördern, welche in unserer Gesellschaft doch wohl unzweifelhaft schon im Übermaß vorhanden ist? Du solltest noch einmal genau den Eingang meines von Dir kritisierten Beitrags lesen und zu verstehen versuchen. Es darf in gar keinem Fall ausreichen einfach nur unfruchtbar zu sein, um ein Kind nach Wunsch bekommen zu dürfen. Um auf menschliche Einflussnahme hin auf künstlichem und daher unnatürlichem Wege ein Kind bekommen zu dürfen sollten schon Verantwortungskriterien dem zukünftigen Leben gegenüber eine ausreichende Rolle spielen.

Demgegenüber ist es schon wesentlich eher menschenverachtend einen ungezügelten, den Interessen der zukünftigen Lebewesen widersprechenden, auf einseitige Befriedigung der Wunscheltern ausgerichtete Fortpflanzungsmentalität zuzulassen. Ich werde irgendwie den Eindruck nicht los, dass Du den Sinngehalt meines Beitrags nicht wirklich verstanden hast. Mit irgendwelchen Geldbeträgen hat das weder irgendetwas zu tun noch können diese, bzw. deren Höhe als Rechtfertigung für verantwortungsloses Verhalten dienen.
Wem die Natur die Gelegenheit Kinder zu bekommen verwehrt, woran die Menschen aufgrund zahlloser Verfehlungen (Umwelt, Ernährung, Verhalten, etc.) ja nicht ganz unbeteiligt sind, der sollte sich damit abfinden und sich in seine biologisch vorgegebene Position begeben. Wer bitte gibt irgendwem das Recht in diese biologischen Abläufe derart umfangreich hineinzupfuschen?

Was Du schreibst würde nicht sofort, aber irgendwann auf einen Kinder-Katalog-Besestellservice hinauslaufen. Das wäre würdelos und menschenverachtend in vollem Umfang.

Ich sehe schon du hast von der künstlichen Befruchtung in Deutschland nicht viel Ahnung. Denn sonst wüsstest du das es diese nur für Paare unter strengen Auflagen gibt und nicht um ein Designerbaby aus dem Katalog.

Find ich aber gut das du das Leben dadurch schützen willst, das es erst gar nicht entsteht. Muss man schützen vor den Eltern :)

Solche Sachen wie "Umwelt Ernährung und Verhalten" solltest du erweitern um Endometriose, Mumps bei Männern im Kindesalter, Operationen an den Eierstöcken wegen einer Zyste, Eileiterentzündung, Unfälle....

Wer einem das Recht gibt in einen biologischen Ablauf einzugreifen? Na ich gebe in dem Moment jemandem das Recht. Denn ich erlaube mir selbst zu entscheiden, ob ich ein Kind bekommen will, wann und wie.

Ist eine Nieren oder Lebertransplation eigentlich auch in die Biologie reinpfuschen? Ich meine nur, immerhin müssten diese betroffene Menschen sich doch dann auch damit abfinden und sich in seine biologisch vorgegebene Position begeben.

Ich finde meine Defination über "menschenverachtend" auch nicht merkwürdig.
Denn einer Kategorie Menschen die Hilfe aufgrund einer Krankheit zu versagen, ihnen noch "eigene Schuld" zu unterstellen, ist für mich menschenverachtend und oben drein noch Diskriminierung.

Aber interessant wie man sich bei Kinderwunschpaaren in die privateste Ecke ihres Lebens einmischen würde und ihnen das Persönlichkeitsrecht abspricht.

Hase
19.11.2010, 17:28
Unfruchtbarkeit ist von der WHO als Krankheit anerkannt. Wem die Natur aufgrund von Menschen verursachter Krankheit (Krebs wegen Umweltverschmutzung) das Weiterleben versagt, dürfte nach der Logik des zitierten Textes auch keine Chemotherapie von der KK finanziert bekommen. Das wäre ja ein Aufbegehren gegen eine Verfügung der Natur.

Sag ich doch.

Der Staat hat es sich mit der Gesundheitsreform 2004 nur einfach gemacht. Er hat die Sterilität die laut WHO eine Krankheit ist (und auch noch dort ist) lediglich aus dem Leistungskatalog gestrichen.

So kann die Krankenkasse jetzt sagen, ist keine Krankheit, aber wir zahlen freiwillig 50% der Kosten.
Man könnte aber auch sagen, sie lassen verheiratete 50% bezahlen und unverheiratete 100% Denn das ist ja auch so eine Sachen, dass eine KRANKENKASSE, ihre Mitglieder bei der selben "Krankheit" nach verheiratet/ledig zuzahlen lässt.

Stell dir mal vor da braucht jemand eine Herz-OP und die wird abgelehnt weil er ja nicht verheiratet ist. Da wäre was los. :cool2:

Excubitor
19.11.2010, 17:44
Unfruchtbarkeit ist von der WHO als Krankheit anerkannt. Wem die Natur aufgrund von Menschen verursachter Krankheit (Krebs wegen Umweltverschmutzung) das Weiterleben versagt, dürfte nach der Logik des zitierten Textes auch keine Chemotherapie von der KK finanziert bekommen. Das wäre ja ein Aufbegehren gegen eine Verfügung der Natur.

Grundsätzlich konsequent und richtig. Den dennoch vorhandenen Unterschied mache ich daran fest, dass es bei jeder Form künstlicher Beeinflussung der Fortpflanzung um wenigstens ein weiteres Lebewesen geht, dessen Rechte und mutmaßlichen Interessen auf jeden Fall und unzweifelhaft zu beachten sind.
Bei einer Krankheit anderer Art geht es demgegenüber ausschließlich um die/den Betroffene/n, ohne dass die Interessen eines weiteren Menschen zu berücksichtigen wären. Hier kann jemand im Rahmen seiner Eigeninteressen gerne die Entscheidung treffen, was mit ihm persönlich geschieht. Über die Interessen eines weiteren Lebewesens darf jedoch in keiner Lebenslage willkürlich ohne sachliche Erwägungen zum Schutz desselben entschieden werden. Auch das ist allgemeine Lebensrealität, keine neuartige Erfindung oder Ansicht eines Einzelnen...

Excubitor
19.11.2010, 17:54
[...]
Solche Sachen wie "Umwelt Ernährung und Verhalten" solltest du erweitern um Endometriose, Mumps bei Männern im Kindesalter, Operationen an den Eierstöcken wegen einer Zyste, Eileiterentzündung, Unfälle....

Wer einem das Recht gibt in einen biologischen Ablauf einzugreifen? Na ich gebe in dem Moment jemandem das Recht. Denn ich erlaube mir selbst zu entscheiden, ob ich ein Kind bekommen will, wann und wie.

Ist eine Nieren oder Lebertransplation eigentlich auch in die Biologie reinpfuschen? Ich meine nur, immerhin müssten diese betroffene Menschen sich doch dann auch damit abfinden und sich in seine biologisch vorgegebene Position begeben.

Ich finde meine Defination über "menschenverachtend" auch nicht merkwürdig.
Denn einer Kategorie Menschen die Hilfe aufgrund einer Krankheit zu versagen, ihnen noch "eigene Schuld" zu unterstellen, ist für mich menschenverachtend und oben drein noch Diskriminierung.

Aber interessant wie man sich bei Kinderwunschpaaren in die privateste Ecke ihres Lebens einmischen würde und ihnen das Persönlichkeitsrecht abspricht.

Ich habe weder irgendwem eigene Schuld unterstellt noch spreche ich irgendwem Persönlichkeitsrechte ab. Von derartigen Unterstellungen muss ich mich daher scharf distanzierten. Wenn jemand Texte inhaltlich nicht korrekt aufnehmen kann gibt ihm das ganz im Allgemeinen sicher nicht das Recht jemandem ersatzweise Unterstellungen zuzuweisen.
Ich weigere mich nur eine von Dir anscheinend verlangte Einseitigkeit zuzulassen, die die Rechte zukünftige Lebens nicht angemessen berücksichtigt. Du scheinst Kinder als Sache zu betrachten über deren Vorhandensein oder nicht man willkürlich nach Lust und Laune enstscheiden können sollte. Das wiederum wäre, sollte es so sein, absolut untragbar.

Hase
19.11.2010, 17:57
Grundsätzlich konsequent und richtig. Den dennoch vorhandenen Unterschied mache ich daran fest, dass es bei jeder Form künstlicher Beeinflussung der Fortpflanzung um wenigstens ein weiteres Lebewesen geht, dessen Rechte und mutmaßlichen Interessen auf jeden Fall und unzweifelhaft zu beachten sind.
Bei einer Krankheit anderer Art geht es demgegenüber ausschließlich um die/den Betroffene/n, ohne dass die Interessen eines weiteren Menschen zu berücksichtigen wären. Hier kann jemand im Rahmen seiner Eigeninteressen gerne die Entscheidung treffen, was mit ihm persönlich geschieht. Über die Interessen eines weiteren Lebewesens darf jedoch in keiner Lebenslage willkürlich ohne sachliche Erwägungen zum Schutz desselben entschieden werden. Auch das ist allgemeine Lebensrealität, keine neuartige Erfindung oder Ansicht eines Einzelnen...

Das heißt also das Kindswohl ist zu achten.

Hase
19.11.2010, 18:03
Ich habe weder irgendwem eigene Schuld unterstellt noch spreche ich irgendwem Persönlichkeitsrechte ab. Von derartigen Unterstellungen muss ich mich daher scharf distanzierten. Wenn jemand Texte inhaltlich nicht korrekt aufnehmen kann gibt ihm das ganz im Allgemeinen sicher nicht das Recht jemandem ersatzweise Unterstellungen zuzuweisen.
Ich weigere mich nur eine von Dir anscheinend verlangte Einseitigkeit zuzulassen, die die Rechte zukünftige Lebens nicht angemessen berücksichtigt. Du scheinst Kinder als Sache zu betrachten über deren Vorhandensein oder nicht man willkürlich nach Lust und Laune enstscheiden können sollte. Das wiederum wäre, sollte es so sein, absolut untragbar.

Dann hab ich das also falsch verstanden das jeder seine Biologie annehmen sollte, die ja was mit Umwelt, Verhalten.... zu tun hat.

Aber um dir deine Frage zu beantworten; "Ich sehe Kinder nicht als Sache an über deren Vorhanden man nach Lust und Laune entscheiden kann." Denn ich kann über deren Vorhanden sein, nicht entscheiden. Da gehören nämlich in der Regel zwei dazu, deren Körper funktioniert. Auch bei einer künstlichen Befruchtung. :]

GG146
19.11.2010, 18:04
Hier kann jemand im Rahmen seiner Eigeninteressen gerne die Entscheidung treffen, was mit ihm persönlich geschieht. Über die Interessen eines weiteren Lebewesens darf jedoch in keiner Lebenslage willkürlich ohne sachliche Erwägungen zum Schutz desselben entschieden werden. Auch das ist allgemeine Lebensrealität, keine neuartige Erfindung oder Ansicht eines Einzelnen...

Von Willkür kann keine Rede sein, Du greifst einem Problem vor, das noch gar nicht besteht, solange ein Paar in gesicherten Verhältnissen, das nur aufgrund medizinischer Probleme gegen seinen Willen kinderlos ist, aber ganz hervorragend für ein Kind sorgen könnte, durch unstimmige Gesetze an der Nutzung der medizinischen Möglichkeiten gehindert wird.

Erst wenn diese Unstimmigkeit beseitigt ist, kann man sich über die Gefahren des Missbrauchs und der gesetzlichen Vorbeugung dagegen unterhalten.

Übrigens hast Du gerade tatsächlich der allgemeinen menschlichen Schuld bzw. Urheberschaft für die medizinischen Probleme Einzelner ein gewisses Gewicht beigemessen. Das halte ich für einen ausgesprochenen fauxpas, das ist unvertretbar.

Hases Reaktion darauf bitte ich zu entschuldigen, sie ist von unserem verlogenen Gesetzesmurks höchstpersönlich betroffen und extrem allergisch gegen diese Art von fauxpas.

Hase
19.11.2010, 18:31
Von Willkür kann keine Rede sein, Du greifst einem Problem vor, das noch gar nicht besteht, solange ein Paar in gesicherten Verhältnissen, das nur aufgrund medizinischer Probleme gegen seinen Willen kinderlos ist, aber ganz hervorragend für ein Kind sorgen könnte, durch unstimmige Gesetze an der Nutzung der medizinischen Möglichkeiten gehindert wird.

Erst wenn diese Unstimmigkeit beseitigt ist, kann man sich über die Gefahren des Missbrauchs und der gesetzlichen Vorbeugung dagegen unterhalten.

Übrigens hast Du gerade tatsächlich der allgemeinen menschlichen Schuld bzw. Urheberschaft für die medizinischen Probleme Einzelner ein gewisses Gewicht beigemessen. Das halte ich für einen ausgesprochenen fauxpas, das ist unvertretbar.

Hases Reaktion darauf bitte ich zu entschuldigen, sie ist von unserem verlogenen Gesetzesmurks höchstpersönlich betroffen und extrem allergisch gegen diese Art von fauxpas.

Du brauchst dich doch für mich nicht entschuldigen. Ich finde die Ansichten der verschiedenen Leute zu dem Thema sehr interessant.

Aber hast schon Recht. Es verwundert mich sehr das einem sterilen Paar, unterstellt wird das sie selbst Schuld seien, das Recht des Lebewesen nicht achten würden, ihre erzieherische Kompetenzen in Frage gestellt wird......
Das alles ist bei einem Paar das ein Kind auf natürlichem Weg zeugt keine Frage.

Excubitor
19.11.2010, 18:43
Von Willkür kann keine Rede sein, Du greifst einem Problem vor, das noch gar nicht besteht, solange ein Paar in gesicherten Verhältnissen, das nur aufgrund medizinischer Probleme gegen seinen Willen kinderlos ist, aber ganz hervorragend für ein Kind sorgen könnte, durch unstimmige Gesetze an der Nutzung der medizinischen Möglichkeiten gehindert wird.

Erst wenn diese Unstimmigkeit beseitigt ist, kann man sich über die Gefahren des Missbrauchs und der gesetzlichen Vorbeugung dagegen unterhalten.

Übrigens hast Du gerade tatsächlich der allgemeinen menschlichen Schuld bzw. Urheberschaft für die medizinischen Probleme Einzelner ein gewisses Gewicht beigemessen. Das halte ich für einen ausgesprochenen fauxpas, das ist unvertretbar.

Hases Reaktion darauf bitte ich zu entschuldigen, sie ist von unserem verlogenen Gesetzesmurks höchstpersönlich betroffen und extrem allergisch gegen diese Art von fauxpas.

In derart bedeutenden Bereichen wie dem vorliegenden kann es nur sachdienlich sein etwas vorauszudenken (kreativ im wörtlichen Sinn), was in dieser Gesellschaft, insbesondere innerhalb der Nomenklatur der Verantwortlichen, leider viel zuwenig praktiziert wird...

Nein, bedauerlicherweise kein fauxpas. Insoweit die von der Allgemeinheit und ihrer Leichtgläubigkeit sowie der Raffgier einiger weniger Spezieller (und vielen anderen ähnlichen Gründen) verursachten Umwelt- und Ernährungsprobleme, durch beispw. teilweise schon lebensgefährliche Nahrungsmittel, neben anderen Gründen auf die Fruchtbarkeit einiger Einzelner negativen Einfluss ausüben, und das tun sie für mich unzweifelhaft, besteht definitiv eine (Teil-)Schuld der genannten Art...
Ein großes Problem dieser Gesellschaft besteht eben genau darin, dass man danach trachtet sich genau von derart Verantwortung weitestgehend freizusprechen. Es sind prinzipiell immer die anderen Schuld.
Fakt ist jedoch: Jeder ist für das verantwortlich, was er tut, und für das, was er nicht tut...
Auch an dem was man zulässt trägt man Verantwortung...

Excubitor
19.11.2010, 18:54
Du brauchst dich doch für mich nicht entschuldigen. Ich finde die Ansichten der verschiedenen Leute zu dem Thema sehr interessant.

Aber hast schon Recht. Es verwundert mich sehr das einem sterilen Paar, unterstellt wird das sie selbst Schuld seien, das Recht des Lebewesen nicht achten würden, ihre erzieherische Kompetenzen in Frage gestellt wird......
Das alles ist bei einem Paar das ein Kind auf natürlichem Weg zeugt keine Frage.

An welcher Stelle wird irgendeinem Paar in dieser Weise irgendetwas unterstellt. Das ist, was mich betrifft, freie Erfindung, und damit eine Unterstellung, sollte ich gemeint sein.

GG146
19.11.2010, 18:55
Fakt ist jedoch: Jeder ist für das verantwortlich, was er tut, und für das, was er nicht tut...
Auch an dem was man zulässt trägt man Verantwortung...

Tut mir leid, das ist kein akzeptables Argument dafür, Therapien mit Erfolgsaussicht zu verweigern. Ein Arzt, der mit diesem Argument die Behandlung eines Patienten verweigert und so dessen Tod verantwortet, würde als Unterlassungstäter im Knast landen.

Ebensogut könnte man Verletzte nach einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall im Strassengraben verrecken lassen.

Hase
19.11.2010, 18:58
An welcher Stelle wird irgendeinem Paar in dieser Weise irgendetwas unterstellt. Das ist, was mich betrifft, freie Erfindung, und damit eine Unterstellung, sollte ich gemeint sein.

Les mal dein letztes Post, an was du die Unfruchtbarkeit fest machst. Das ist eine Schuldzuweisung an die Menschen die an Sterilität leiden.

Aber ich meinte damit nicht speziell dich, ich schreib schon in verschiedenen Foren seit über einem Jahr immer mal wieder über das Thema. Und da kam schon ganz abendteuerliches rüber.

Hase
19.11.2010, 19:05
Nachtrag: Die Gesetzesgrundlagen des Embryonenschutzgesetz sind der absolute murks. 20 Jahre alt ist das Ding.

Im Familienrecht hab ich selbst schon in den letzten 10 Jahren jetzt erst wieder die dritte Änderung mitbekommen.

Dieses Jahr wurden schon drei Bereiche in Deutschland bezüglich der KB gekippt worde von den Gerichten. Aber offensichtlich interessiert es keinen dass die betroffenen Paaren dies immer noch nicht dürfen, weil bei uns keine Änderung erfolgte.

maxikatze
20.11.2010, 00:14
.......................Über die Interessen eines weiteren Lebewesens darf jedoch in keiner Lebenslage willkürlich ohne sachliche Erwägungen zum Schutz desselben entschieden werden. Auch das ist allgemeine Lebensrealität, keine neuartige Erfindung oder Ansicht eines Einzelnen...[/COLOR]

Schon richtig und nachvollziehbar was du sagst.
Nur geht es hier ua um Gendefekte und wenn von vornherein diese Zellen vor dem Einpflanzen aussortiert werden, ist das noch das kleinere Übel als wenn sich im späteren Stadium der Schwangerschaft herausstellt, dass der Embryo geschädigt ist und sich das Paar deswegen zu einem Schwangerschaftsabbruch entschließen würde.






Les mal dein letztes Post, an was du die Unfruchtbarkeit fest machst. Das ist eine Schuldzuweisung an die Menschen die an Sterilität leiden.

Kennst du die Gründe für eine Unfruchtbarkeit?

GG146
20.11.2010, 00:24
Kennst du die Gründe für eine Unfruchtbarkeit?



Die muss sie nicht kennen, um einer Schuldzuweisung als Begründung für die Verweigerung der Behandlung einer Krankheit zu widersprechen.

Es ist völlig egal, wie "schuldig" Menschen an ihren gesundheitlichen Problemen sind, ihnen wegen ihrer "Schuld" medizinische Hilfe zu verweigern, ist absolut indiskutabel.

Hase
20.11.2010, 00:26
Schon richtig und nachvollziehbar was du sagst.
Nur geht es hier ua um Gendefekte und wenn von vornherein diese Zellen vor dem Einpflanzen aussortiert werden, ist das noch das kleinere Übel als wenn sich im späteren Stadium der Schwangerschaft herausstellt, dass der Embryo geschädigt ist und sich das Paar deswegen zu einem Schwangerschaftsabbruch entschließen würde.

Kennst du die Gründe für eine Unfruchtbarkeit?

Bei uns ja, weshalb?

maxikatze
20.11.2010, 07:18
Bei uns ja, weshalb?

Ich habe nicht nach euren Gründen gefragt, sondern ganz allgemein.

maxikatze
20.11.2010, 07:39
Es ist völlig egal, wie "schuldig" Menschen an ihren gesundheitlichen Problemen sind, ihnen wegen ihrer "Schuld" medizinische Hilfe zu verweigern, ist absolut indiskutabel.

Ich mache den Menschen keinen Vorwurf. Medizinische Hilfe wollte ich auch nicht verweigern, da hast du etwas falsch verstanden. Warum, weiß ich auch nicht. Denn ich brachte doch zum Ausdruck, dass das Aussortieren im Zellstadium akzeptabel ist, im Gegensatz zu Spätabtreibungen. Finde ich jedenfalls.

GG146
20.11.2010, 11:44
Ich mache den Menschen keinen Vorwurf. Medizinische Hilfe wollte ich auch nicht verweigern, da hast du etwas falsch verstanden. Warum, weiß ich auch nicht. Denn ich brachte doch zum Ausdruck, dass das Aussortieren im Zellstadium akzeptabel ist, im Gegensatz zu Spätabtreibungen. Finde ich jedenfalls.

Ich wollte auch nicht behaupten, dass Du diesen Vorwurf erhoben hättest. Er steht nur auf diesem thread und Du hattest die Frage nach den medizinischen Ursachen auf ein Zitat bezogen, in dem es um den Schuldvorwurf geht.

Das habe ich zum Anlass genommen, noch einmal meine Position dazu zusammenzufassen, eine Kritik an Deinem Beitrag bzw. Deiner Frage sollte das keineswegs sein. Mag sein, dass das bedauerlicherweise so rüberkam...

Hase
20.11.2010, 12:59
Ich habe nicht nach euren Gründen gefragt, sondern ganz allgemein.

Ich hatte doch schon eine Seite voher einige Gründe aufgeführt.

Also da wären z.B was unfruchtbar machen kann bzw. einschränkt. Eine Endometriose, Eileiterentzündung (also verklebte Eileiter) Operationen an den Eileiter aufgrund von Zysten, Gebärmuttersenkung, Hormonstörrungen usw. Und dann gibt es bei Mann ebenfalls Hormonstörrungen, Mumps im Kindesalter welche zu Unfruchtbarkeit führen kann, falsche Arbeitsbedingungen (trifft auf beide Geschlechter zu)

Nebenher falsche Lebensweise, sprich zuviel Stress, Alkohol und Zigarrettenkonsum. Was andersrum als Verhütungsmittel jedoch nicht geeignet ist. Sonst würde man ja die Zigarette davor rauchen und nicht danach. ;)

Und dann gibt es noch Umwelteinflüsse wie z.B zuviel Östrogen im Trinkwasser. Was bei Männern die Spermienzahl reduziert. Giftige Farbstoffe in Bekleidung....

Da gibt es also sehr viele Ursachen. Es ist nunmal alles ein sehr umfangreicher Prozess, da müssen die Hormone zu den bestimmten Zeitpunkten ausgeschüttet werden, die Spermien zur Eizelle gelangen, auch eindringen können und die Hormone nach dem einnisten in die Gebärmutter auch stimmen.

Excubitor
20.11.2010, 16:25
Tut mir leid, das ist kein akzeptables Argument dafür, Therapien mit Erfolgsaussicht zu verweigern. Ein Arzt, der mit diesem Argument die Behandlung eines Patienten verweigert und so dessen Tod verantwortet, würde als Unterlassungstäter im Knast landen.
Ebensogut könnte man Verletzte nach einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall im Strassengraben verrecken lassen.

Das ist jetzt allerdings kaum noch nachvollziehbar. Du bist doch sonst in der Lage sauber zu differenzieren; und genau das ist hier in feinsten Graden erforderlich. Man kann nicht alles, was sich irgendwie entfernt ähnelt in eine Schublade stecken, wie übrigens auch in anderen Lebensbereichen nicht. Solche Pauschalierungen sind nicht akzeptabel. Man muss die Dinge schon auseinander halten und ihrem präzisen Kontext zuordnen.
Im übrigen komme ich gar nicht auf die Idee, jemandem grundsätzliche eine lebenserhaltende Therapie zu verweigern.

Excubitor
20.11.2010, 16:31
Les mal dein letztes Post, an was du die Unfruchtbarkeit fest machst. Das ist eine Schuldzuweisung an die Menschen die an Sterilität leiden.
Aber ich meinte damit nicht speziell dich, ich schreib schon in verschiedenen Foren seit über einem Jahr immer mal wieder über das Thema. Und da kam schon ganz abendteuerliches rüber.

Ich weise niemandem speziell die Schuld an ihrer/seiner persönlichen Sterilität zu, bestenfalls einen allgemeinen Anteil am allgemeinen Desaster seit Jahren um sich greifender Sterilität, aus dem sich niemand seiner Verantwortung entheben kann, was aber immer wieder versucht wird.
Ihr seid zwar kurz davor, aber so ganz habt ihr meine statements anscheinend immer noch nicht verstanden, was kein Vorwurf, sondern eine sachliche feststellung sein soll. Ich überlege wie ich das noch verständlicher formulieren kann.

Excubitor
20.11.2010, 16:33
Les mal dein letztes Post, an was du die Unfruchtbarkeit fest machst. Das ist eine Schuldzuweisung an die Menschen die an Sterilität leiden.
Aber ich meinte damit nicht speziell dich, ich schreib schon in verschiedenen Foren seit über einem Jahr immer mal wieder über das Thema. Und da kam schon ganz abendteuerliches rüber.

Ich weise niemandem speziell die Schuld an ihrer/seiner persönlichen Sterilität zu, es sei denn persönliches Fehlverhalten mit derartigen Konsequenzen wäre nachweisbar, bestenfalls einen allgemeinen Anteil am allgemeinen Desaster seit Jahren um sich greifender Sterilität, aus dem sich niemand seiner Verantwortung entheben kann, was aber immer wieder versucht wird.
Ihr seid zwar kurz davor, aber so ganz habt ihr meine statements anscheinend immer noch nicht verstanden, was kein Vorwurf, sondern eine sachliche feststellung sein soll. Ich überlege wie ich das noch verständlicher formulieren kann.

GG146
20.11.2010, 16:35
Das ist jetzt allerdings kaum noch nachvollziehbar. Du bist doch sonst in der Lage sauber zu differenzieren; und genau das ist hier in feinsten Graden erforderlich. Man kann nicht alles, was sich irgendwie entfernt ähnelt in eine Schublade stecken, wie übrigens auch in anderen Lebensbereichen nicht. Solche Pauschalierungen sind nicht akzeptabel. Man muss die Dinge schon auseinander halten und ihrem präzisen Kontext zuordnen.

Wie auch immer, die WHO hat Unfruchtbarkeit als Krankheit definiert und ich bin eben grundsätzlich nicht damit einverstanden, medizinisch mögliche Behandlungen von der Frage der Verursachung abhängig zu machen.

Excubitor
20.11.2010, 16:39
Wie auch immer, die WHO hat Unfruchtbarkeit als Krankheit definiert und ich bin eben grundsätzlich nicht damit einverstanden, medizinisch mögliche Behandlungen von der Frage der Verursachung abhängig zu machen.

Und hier deutet sich ein Kernproblem an. Wenn man etwas als Krankheit definiert, ohne dass die damit verbundenen weitreichenden Folgen ausreichend geklärt worden sind, ist unzweifelhaft etwas im argen...

Du glaubst doch nicht, dass ich, selbst bei Ausübung meiner Tätigkeit, nur weil die WHO die ICD-10 herausgegeben hat, mit allem einverstanden sein muss, was da drin steht... Die US-Amerikaner haben betreffend psychischer Störungen vor Jahren kurzerhand ein eigenes Regelungswerk (DSM-IV) aufgelegt... Nur so gibt es Fortentwicklung, nämlich mit gesundem Kritikbewusstsein, sachlich, möglichst wertfrei und zielführend...

Excubitor
20.11.2010, 16:41
Wie auch immer, die WHO hat Unfruchtbarkeit als Krankheit definiert und ich bin eben grundsätzlich nicht damit einverstanden, medizinisch mögliche Behandlungen von der Frage der Verursachung abhängig zu machen.

Ich hoffe nach dieser Definition stehst Du nicht auf dem Standpunkt, dass man alles machen muss, nur weil man es technisch oder wie auch immer kann...

GG146
20.11.2010, 16:56
Ich hoffe nach dieser Definition stehst Du nicht auf dem Standpunkt, dass man alles machen muss, nur weil man es technisch oder wie auch immer kann...

Jedenfalls alles, was der Würde, Freiheit und Gesundheit der Patienten dient und keine gleich- oder höherrangigen Rechtsgüter verletzt. Insofern würde ich "Baby - Design" mit gentechnischen Mitteln nicht erlauben.

Hase
20.11.2010, 17:09
Ich weise niemandem speziell die Schuld an ihrer/seiner persönlichen Sterilität zu, es sei denn persönliches Fehlverhalten mit derartigen Konsequenzen wäre nachweisbar, bestenfalls einen allgemeinen Anteil am allgemeinen Desaster seit Jahren um sich greifender Sterilität, aus dem sich niemand seiner Verantwortung entheben kann, was aber immer wieder versucht wird.
Ihr seid zwar kurz davor, aber so ganz habt ihr meine statements anscheinend immer noch nicht verstanden, was kein Vorwurf, sondern eine sachliche feststellung sein soll. Ich überlege wie ich das noch verständlicher formulieren kann.

Ich versteh schon. Es gibt natürlich auch in den Kiwu-Kliniken Frauen die einfach zuviel Masse haben. Die müssen dann abnehmen, da man ja alles tun muss um die Erfolgsaussichten der KB zu steigern. Es gibt aber auch Frauen die noch mehr Masse haben und kein Problem hatten schwanger zu werden.

Mich ärgert es einfach nur das Paare für die Vorraussetzungen einer KB soviele Dinge erfüllen müssen. Teilweise die Leute noch einen Elternführerschein und Gehaltsmitteilungen fordern würden. Es aber keinen Interessiert, wenn sich Dumpfbacken vermehren, da auch keiner nach dem Kindswohl fragt, geschweige den ob das egoistisch ist und ob diese die Welt überbevölkern.

Das alles müssen diejenigen sich anhören bei denen es nicht "natürlich" klappt. Die sollen sich rechtfertigen über das "weshalb" wie wenn diese andere Gründe hätten als andere Paare.

Ich weiß da nunmal von was ich rede. Ich habe eine Tochter "natürlich" gezeugt und bin jetzt in der Kinderwunschklinik selbst Patientin. :]

Hase
20.11.2010, 17:17
Und hier deutet sich ein Kernproblem an. Wenn man etwas als Krankheit definiert, ohne dass die damit verbundenen weitreichenden Folgen ausreichend geklärt worden sind, ist unzweifelhaft etwas im argen...

Du glaubst doch nicht, dass ich, selbst bei Ausübung meiner Tätigkeit, nur weil die WHO die ICD-10 herausgegeben hat, mit allem einverstanden sein muss, was da drin steht... Die US-Amerikaner haben betreffend psychischer Störungen vor Jahren kurzerhand ein eigenes Regelungswerk (DSM-IV) aufgelegt... Nur so gibt es Fortentwicklung, nämlich mit gesundem Kritikbewusstsein, sachlich, möglichst wertfrei und zielführend...


Bei uns wird aber nach der WHO gelistet und Deutschland zahlt auch nicht wenig an die WHO für die Weiterentwicklung. Nimmt sich aber dann bestimmten Gruppen gegenüber raus, Behandlungen nicht durchzuführen.

Ein Bsp. Legasthenie und Dyskalkulie. Bei uns keine Krankheit. Dafür ist die Schule wegen der Schulpflicht zuständig.

Hase
20.11.2010, 17:23
Jedenfalls alles, was der Würde, Freiheit und Gesundheit der Patienten dient und keine gleich- oder höherrangigen Rechtsgüter verletzt. Insofern würde ich "Baby - Design" mit gentechnischen Mitteln nicht erlauben.

Das würde ich auch nicht erlauben.

Die Paare in Deutschland möchten jedoch sich selbst fortpflanzen. Viele verzichten auch drauf weil sie z.B einen Samenspender bräuchten.

Bei mir würde das auch nicht in Frage kommen. Ich möchte ein Baby von MEINEM Mann. Vielleicht wäre meine Einstellung aber auch eine andere, wenn ich kinderlos wäre. Denn Kinderlos zu sein kann ich mir auch nicht vorstellen.

Das sind Dinge die das Paar ausmachen muss.

GG146
20.11.2010, 17:37
Bei mir würde das auch nicht in Frage kommen.

Auch nicht, wenn Du einen superintelligenten Typ als Samenspender kennen würdest? :cool2:

Excubitor
20.11.2010, 17:41
Jedenfalls alles, was der Würde, Freiheit und Gesundheit der Patienten dient und keine gleich- oder höherrangigen Rechtsgüter verletzt. Insofern würde ich "Baby - Design" mit gentechnischen Mitteln nicht erlauben.

Und schon sind wir uns fast wieder einig...

Hase
20.11.2010, 17:42
Auch nicht, wenn Du einen superintelligenten Typ als Samenspender kennen würdest? :cool2:

Der Samenspender wird nach Ehemann (Schulbildung, Haarfarbe, Augenfarbe, Größe...) ausgesucht. Also wäre der Samenspender superintelligent :D

Excubitor
20.11.2010, 17:51
Bei uns wird aber nach der WHO gelistet und Deutschland zahlt auch nicht wenig an die WHO für die Weiterentwicklung. Nimmt sich aber dann bestimmten Gruppen gegenüber raus, Behandlungen nicht durchzuführen.

Ein Bsp. Legasthenie und Dyskalkulie. Bei uns keine Krankheit. Dafür ist die Schule wegen der Schulpflicht zuständig.

Das ist so pauschal nicht richtig, da man auch hier nach der DSM diagnostizieren kann, was durchaus im klinischen Bereich auch getan wird, und das nicht nur in Bereichen die von der ICD-10 nicht ausreichend umschrieben wurden, wie beispielsweise die "narzisstische Persönlichkeitsstörung" und andere psychische Störungsbilder...
Auch Dein Beispiel mit Legasthenie und Dyskalkulie ist leider falsch, siehst du hier:

"F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung
Das Hauptmerkmal ist eine umschriebene und bedeutsame Beeinträchtigung in der Entwicklung der Lesefertigkeiten, die nicht allein durch das Entwicklungsalter, Visusprobleme oder unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Leseverständnis, die Fähigkeit, gelesene Worte wieder zu erkennen, vorzulesen und Leistungen, für welche Lesefähigkeit nötig ist, können sämtlich betroffen sein. Bei umschriebenen Lesestörungen sind Rechtschreibstörungen häufig und persistieren oft bis in die Adoleszenz, auch wenn einige Fortschritte im Lesen gemacht werden. Umschriebenen Entwicklungsstörungen des Lesens gehen Entwicklungsstörungen des Sprechens oder der Sprache voraus. Während der Schulzeit sind begleitende Störungen im emotionalen und Verhaltensbereich häufig.
Entwicklungsdyslexie
Umschriebene Lesestörung
"Leserückstand"

Exkl.: Alexie o.n.A. ( R48.0 )
Dyslexie o.n.A. ( R48.0 )
Leseverzögerung infolge emotionaler Störung ( F93.- )

Hierunter fällt auch das Krankheitsbild der Legasthenie.

F81.2 Rechenstörung
Diese Störung besteht in einer umschriebenen Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten, wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie oder Differential- und Integralrechnung benötigt werden.
Entwicklungsbedingtes Gerstmann-Syndrom
Entwicklungsstörung des Rechnens
Entwicklungs-Akalkulie

Exkl.: Akalkulie o.n.A. ( R48.8 )
Kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten ( F81.3 )
Rechenschwierigkeiten, hauptsächlich durch inadäquaten Unterricht ( Z55.8 )"

Quelle:
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlamtl2006/fr-icd.htm

Alle Angaben entsprechen der offiziellen Diagnoseklassifikation, wie sie für Deutschland gültig ist.

Hase
20.11.2010, 17:55
Das hatte ich nicht gemeint. Die Diagnose wird sehr wohl so erstellt. Aber die Therapie ist keine Kassenleistung. Die Schule MUSS nicht einmal ein psychologisches Gutachten darüber berücksichtigen und Hilfen einleiten.

Excubitor
20.11.2010, 18:07
Das hatte ich nicht gemeint. Die Diagnose wird sehr wohl so erstellt. Aber die Therapie ist keine Kassenleistung. Die Schule MUSS nicht einmal ein psychologisches Gutachten darüber berücksichtigen und Hilfen einleiten.

Ich verstehe nun, wie Du das gemeint hattest, aber Deine Sätze, "Legasthenie und Dyskalkulie. Bei uns keine Krankheit. Dafür ist die Schule wegen der Schulpflicht zuständig", insbesondere die ersten beiden, klingen nicht nur ganz anders, sondern bedeuten sprachlich auch etwas anderes, was kein persönlicher Vorwurf sein soll...

Ich wünsche ein schönes Wochenende.

Hase
20.11.2010, 18:16
Ich verstehe nun, wie Du das gemeint hattest, aber Deine Sätze, "Legasthenie und Dyskalkulie. Bei uns keine Krankheit. Dafür ist die Schule wegen der Schulpflicht zuständig", insbesondere die ersten beiden, klingen nicht nur ganz anders, sondern bedeuten sprachlich auch etwas anderes, was kein persönlicher Vorwurf sein soll...
Ich wünsche dennoch ein schönes Wochenende.

Dann habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Ich meinte das die betroffenen Kinder keine Therapie von Seiten der Kasse bekommen, sondern die Förderung Aufgabe der Schule ist. Es ist die Aufgabe der Schule es festzustellen.....

Viele sind dazu aber gar nicht in der Lage, weil sie keine Ärzte sind und manch ein Lehrer akzeptiert nichteinmal ein Gutachten eines Arzt. Von daher kann man das hier http://www.lehrerfreund.de/in/schule/1s/legasthenie-erlass/ in die Tonne treten.

Excubitor
20.11.2010, 18:25
Dann habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Ich meinte das die betroffenen Kinder keine Therapie von Seiten der Kasse bekommen, sondern die Förderung Aufgabe der Schule ist. Es ist die Aufgabe der Schule es festzustellen.....

Viele sind dazu aber gar nicht in der Lage, weil sie keine Ärzte sind und manch ein Lehrer akzeptiert nicht einmal ein Gutachten eines Arzt. Von daher kann man das hier http://www.lehrerfreund.de/in/schule/1s/legasthenie-erlass/ in die Tonne treten.

Und nun sind auch wir einer Meinung. Die Überheblichkeit so manches Pädagogen sollte ein solcher lieber darauf verwenden, seine pädagogischen Fähigkeiten in akzeptable Bereiche zu lenken und dort zu halten, als sich über die Fachkenntnisse anderer zu erheben, die er sehr wahrscheinlich nicht haben kann...

Die pädagogischen Fähigkeiten deutscher Pädagogen im allgemeinen bieten nun nicht gerade überwiegend Anlass zu Jubelstürmen..., aber das ist ein anderes Thema.

GG146
20.11.2010, 18:39
Die pädagogischen Fähigkeiten deutscher Pädagogen im allgemeinen bieten nun nicht gerade überwiegend Anlass zu Jubelstürmen..., aber das ist ein anderes Thema.

Ich habe schon von Anwälten, Steuerberatern und Handwerksmeistern gehört, die wahrheitswidrig behauptet haben, zu ausgebucht für neue Mandanten / Aufträge zu sein, sobald sie mitgekriegt hatten, dass der neue Kunde Lehrer war.

Die hatten einfach keine Lust mehr, sich von diesen unverbesserlichen Oberklugsch.... ihren eigenen Beruf erklären zu lassen.

Hase
20.11.2010, 18:40
Und nun sind auch wir einer Meinung. Die Überheblichkeit so manches Pädagogen sollte ein solcher lieber darauf verwenden, seine pädagogischen Fähigkeiten in akzeptable Bereiche zu lenken und dort zu halten, als sich über die Fachkenntnisse anderer zu erheben, die er gar nicht haben kann...

Die pädagogischen Fähigkeiten deutscher Pädagogen im allgemeinen bieten nun nicht gerade überwiegend Anlass zu Jubelstürmen..., aber das ist ein anderes Thema.

100% deiner Meinung!
Ich hab es 4 Jahre lang erlebt. Keine Hilfe von Schule, Schulamt und Oberschulamt. Als meine schon beim Psychologen saß, weil sie ein psychisches Wrack war (da sehr wohl auf Krankenkassenleistung) war die Schule trotz Klassenwiederholung nicht bereit zu helfen. Da sie mittlerweile eine seelische Behinderung hatte (nennt man so) ging ich sogar auf's Jugendamt stellte da einen Antrag. Keine Chance. 2 Jahre lang hab ich gegen das Jugendamt gekämpft sie sogar verklagt.

Als ich die Mitteilung bekam das meine Tochter wieder nach den Ferien zu ihrer vorherigen Lehrerin kommen sollte, war ich innerhalb 4 Wochen umgezogen. Das ist jetzt drei Jahre her. Meine Tochter gehts heute SUPER. Sie hat jetzt auch einen "richtigen" Lehrer.

Hase
20.11.2010, 18:41
Ich habe schon von Anwälten, Steuerberatern und Handwerksmeister gehört, die wahrheitswidrig behauptet haben, zu ausgebucht für neue Mandanten / Aufträge zu sein, sobald sie mitgekriegt hatten, dass der neue Kunde Lehrer war.

Die hatten einfach keine Lust mehr, sich von diesen unverbesserlichen Oberklugsch.... ihren eigenen Beruf erklären zu lassen.

:)):)):)) Kann ich verstehen!

Excubitor
20.11.2010, 18:57
100% deiner Meinung!
Ich hab es 4 Jahre lang erlebt. Keine Hilfe von Schule, Schulamt und Oberschulamt. Als meine schon beim Psychologen saß, weil sie ein psychisches Wrack war (da sehr wohl auf Krankenkassenleistung) war die Schule trotz Klassenwiederholung nicht bereit zu helfen. Da sie mittlerweile eine seelische Behinderung hatte (nennt man so) ging ich sogar auf's Jugendamt stellte da einen Antrag. Keine Chance. 2 Jahre lang hab ich gegen das Jugendamt gekämpft sie sogar verklagt.

Als ich die Mitteilung bekam das meine Tochter wieder nach den Ferien zu ihrer vorherigen Lehrerin kommen sollte, war ich innerhalb 4 Wochen umgezogen. Das ist jetzt drei Jahre her. Meine Tochter gehts heute SUPER. Sie hat jetzt auch einen "richtigen" Lehrer.

Das kann ich nachvollziehen. Erst kürzlich berichtete mir eine Bekannte einen ähnlichen Sachverhalt mit ihrer Tochter, welche möglicherweise durch "Pädagogen-Mobbing" der Ex-Klassenlehrerin in arge Bedrängnis auch gesundheitlicher Art gelangte. Das Ganze gipfelte in ähnliche Auseinandersetzungen mit dem Schulamt und anderen wenig hilfsbereiten Stellen... Den letzten Sachstand dazu habe ich derzeit leider nicht.

Freut mich, dass es Deiner Tochter wieder gut geht. Ein "Opfer des Systems" weniger...

Excubitor
20.11.2010, 18:58
Ich habe schon von Anwälten, Steuerberatern und Handwerksmeister gehört, die wahrheitswidrig behauptet haben, zu ausgebucht für neue Mandanten / Aufträge zu sein, sobald sie mitgekriegt hatten, dass der neue Kunde Lehrer war.

Die hatten einfach keine Lust mehr, sich von diesen unverbesserlichen Oberklugsch.... ihren eigenen Beruf erklären zu lassen.

Yes, we can... :D

Hase
26.11.2010, 16:25
Yes, we can... :D

:)):)):))

frundsberg
27.11.2010, 21:17
Mal wieder eine deutsche Staatsposse erster Kajüte:

Seit 2002 hatte sich das Paar aus dem Großraum Neubrandenburg vergeblich um Nachwuchs bemüht und schließlich alle Hoffnung auf eine In-vitro-Fertilisation gesetzt. Das ist eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas, nach der das befruchtete Ei später wieder in die Gebärmutter eingepflanzt wird. (http://www.ostsee-zeitung.de/lokal/index_artikel_komplett.phtml?SID=e5b96ecc8a77c8d61 8b654fc98b3100a&param=news&id=2516600)

Die Geburtenquote ist so im Keller, dass von einer "demographischen Katastrophe" schwadroniert wird, und hier erklären sie einfach mal eben ein Wunschkind von Staats wegen für unerwünscht.

Ein Freund von mir will einen Rechtshilfefonds für die Mutter auflegen. Gibt`s hier jemanden, der ein paar Mücken für so etwas übrig hat?

-------------------

Das Kind ist staatlich unerwünscht, weil eine deutschstämmige Deutsche den Samen ihres deutschstämmigen Ehemannes verwenden will.

Würde dies der Samen eines Kameruners oder Tamilen sein, hätte die BRD keine Bedenken!

Hase
31.12.2010, 20:27
Hier in der TAZ gab es einen Artikel über die momentane PID-Diskusion. http://taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/das-lohnende-kind/

Meine Meinung als Befürworterin der PID wurde dort nicht veröffentlicht. Ich hatte einer Gegnerin der PID folgendes geschrieben:

@ Petra Schmidt
ich empfinde es eher als unmenschlich wenn man einer Frau einen Kranken Zellaufen (den das ist es zu dem Moment) einpflanzt und billigend in Kauf genommen wird, dass diese eine Fehlgeburt erleidet oder das Kind bereits in jungen Jahren verstirbt, oder ein dauerhafter Pflegefall sein wird.

Solange Frauen gesunde Kinder abtreiben dürfen, sollte man Kinderwunschpaaren nicht die Möglichkeit auf ein gesundes Kind nehmen. Zumal auch diese betroffenen Frauen abtreiben dürfen nach einer Fruchtwasseruntersuchung.

Ich empfinde es als unglaublich Menschenverachtend was man diesen betroffenen Frauen körperlich und psychisch abverlangt, mal von der Finanzierung der künstlichen Befruchtung (KB)zu schweigen. Sehen sie es so, wenn jemand etwas bezahlt, erwarten wir doch ALLE auch die bestmöglichste Leistung dafür, oder?
Bei einer IVF welche das Paar gut 4.500 Euro kostet, kann man dann ja wohl erwarten das einem keine krankhafte Zellhaufen eingesetzt werden, sondern die zur Verfügung stehenden gesunden. Zumal es auch hier so ist, dass die nicht mehr benötigte und befruchtete Eizellen (welche für weitere Versuche eingefroren werden) nach erfolgter Schwangerschaft, wenn das Paar diese nicht mehr benötigt, einfach verworfen, also vernichtet werden. Diese werden aufgetaut, teilen sich weiter und gehen dann ein, da sie nicht eingepflanzt werden. Da könnten also durchaus gesunde Zellhaufen dabei sein. Und ja, die Entscheidung diese zu vernichten gewährt man alleine den Paaren.

Das Verbot der PID ist für mich lediglich ein "was ich nicht weiß macht mich nicht heiss."

Was glauben sie, was hier los wäre, wenn man Schwangeren die Vorsorgeuntersuchungen verweigern würde, mit dem Argument, ist doch egal was dabei rauskommt. Oder wie sich die Organspende darstellen würde, wenn man nicht vorab schaut, ob Patient und Spender überhaupt zueinanderpassen, sondern "auf gut Glück" transplantiert.

Es werden bei der PID nicht Kinder nach Gütekriterien auszusortieren. Nichteinmal Babys, sondern Zellhaufen. Zellhaufen die entstanden, weil ein Arzt die vorliegenden Eizellen mit einem Spermium zueinanderbrachte, welche im Körper der Frau eventuell gar nicht zueinander gefunden hätten. Die PID, ist also letztendlich eine Kontrolle, ob der Arzt ein glückliches Händchen hatte bei seiner Arbeit.

Lediglich mein Nachtrag, (steht dort auch so) nämlich eine "off topic" über Frau von der Leyen als damalige Familienpolitikerin sowie eine Rüge an die Autorin wegen der schlecht gewählten Überschrift des Artikels wurde veröffentlicht. Siehe hier 29.12.2010 um 15:33 Uhr von Claudi. http://taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/kommentarseite/1/das-lohnende-kind/kommentare/1/1/

Hatte es noch 3x versucht und meine PRO Meinung eingesendet. Nichts, keine Veröffentlichung! Dann schrieb ich statt unter Claudi unter dem Namen Claudia Kunzmann (mein vorehelicher Name) und gab eine Gegnermeinung ab. Und siehe da es wurde umgehend mein Post Ich bin gegen die PID, man sollte nicht über wertes und unwertes Leben entscheiden und Gott spielen veröffentlicht. :))

Sind die peinlich! :P

GG146
31.12.2010, 20:39
Meine Güte, eine schwarz - grüne Front gegen die PID und jedwede Staats- und Rechtsvernunft...

Diese Art von Allianz könnte Zukunft haben, allerdings eine finstere Zukunft. Lauter Herrenmenschen der moralischen Art, wirklich ekelhaft.

Excubitor
01.01.2011, 16:07
Meine Güte, eine schwarz - grüne Front gegen die PID und jedwede Staats- und Rechtsvernunft...

Diese Art von Allianz könnte Zukunft haben, allerdings eine finstere Zukunft. Lauter Herrenmenschen der moralischen Art, wirklich ekelhaft.

Nein, ich glaube diese Allianz wird keine Zukunft haben. Schwarz geht derzeit nicht, Grün geht aufgrund deren anscheinend allzuhäufiger Doppelzüngigkeit aber sowas von gar nicht , ähnlich wie rot, rotrot und gelb...
Die derzeitige politische Klasse gehört allesamt ausgetauscht, wenn das ginge. Realistisch betrachtet ist das leider nur ein allzu schöner Traum. Denn selbst bei totaler Auswechslung aller derzeitigen "Volksvertreter" hätten wir in spätestens zwei bis drei jahren wieder den absolut gleichen Mist, da viel zu viel im menschlich desatrös schwächlichen Charakter begründet liegt...

PID könnte in Teilbereichen durchaus sinnvoll sein, doch steht zu erwarten, dass ohne sachlich präzise rechtliche Abgrenzung dieses Verfahrens, dasselbe früher oder später, wie viele positive Errungenschaften zuvor zum eklatanten Nachteil der Mehrheit und überwiegend nur einem finanziellen Vorteil einiger Weniger verwendet wird, indem man irgendwann doch bei der "Wunschkindauslese" landet, wie sie zum Teil in den Staaten schon praktiziert wird. Nur unter extrem eingegrenzten, restriktiven Voraussetzungen würde ich das Ganze zulassen, wobei mir auch ein "ich oder wir wollen einfach ein Kind haben" nicht reicht, sondern die Zukunft dieses neuen Lebens erkenn- und überprüfbar sozial und wirtschaftlich abgesichert sein sollte.

GG146
01.01.2011, 16:39
@Excubitor

Die USA sind das andere Extrem, kommerzielles "baby - design" wäre in Deutschland undenkbar und wird auch von niemandem ernsthaft verlangt.

Es geht hier nur um Erbkrankheiten, die sogar in Deutschland legale Spätabtreibungen ermöglichen, wenn sie nach einer Fruchtwasseruntersuchung entdeckt werden. Gerade erst befruchtete Zellhaufen darf man aber aus "ethischen" Gründen nicht untersuchen. Für mich ist das einfach ein unauflösbarer Widerspruch und ein Extrembeispiel für das, was ich - wie auch in meinem vorherigen Beitrag auf diesem thread - als "Herrenmenschentum der moralischen Art" bezeichne. Eine verlogenere Art von Bigotterie ist wirklich nicht mehr darstellbar.

Hase
01.01.2011, 16:57
Hier habe ich bei der TAZ schonmal eine Meinung abgegeben. Der Artikel lautete
"Europäische Gerichtshof entscheidet- Eizellspende muss erlaubt werden"

http://www.taz.de/1/politik/europa/artikel/1/eizellspende-muss-erlaubt-werden/

19.11.2010, 11:57 | Claudi: "Meine Güte. Jeder der gegen eine Eizellspende in D ist, verurteil diese Frauen zur Kinderlosigkeit!!! Schon mal auf die Idde gekommen, dass es sehr viele betroffen Frauen gibt, wo der Mann nicht kann, wo IHR "der gesunden Frau" dann trotzdem Eizellen entnommen werden müssen.
Was passiert den mit den übrigen Eizellen wenn das Paar diese nicht mehr benötigt? RICHTIG sie fliegen in den Müll, den gespendet werden dürfen sie ja nicht nachdem die SELBST BETROFFENE sich auf 50% Eigenkosten diese entnehmen ließ.

Bezüglich der PID schrieb ich hier (2 Tage vorher) auf den Artikel des Focus "Gegner und Befürworter von PID suchen Verbündete"

http://www.focus.de/politik/deutschland/parteien-gegner-und-befuerworter-von-pid-suchen-verbuendete_aid_572826.html

17.11.10, 17:18 Claudi:"Ein veraltetes Embryonenschutzgesetz. Samenspende erlaubt, die Eizellspende nicht. Selektiere von Eizellen verboten, selektieren bis zum 3ten Monat jedoch erlaubt. Soviel zum GG. Aber Merkel (kinderlos) Schavan (ledig und kinderlos) Kauder (verh u. kinderlos und ein Bischof müssen es ja wissen."

Zum Thema PID sind beim Focus bis heute nur Pro-Meinungen und bei der TAZ nur Contra-Meinungen veröffentlicht. Zufall?

Hase
01.01.2011, 17:01
PID könnte in Teilbereichen durchaus sinnvoll sein, doch steht zu erwarten, dass ohne sachlich präzise rechtliche Abgrenzung dieses Verfahrens, dasselbe früher oder später, wie viele positive Errungenschaften zuvor zum eklatanten Nachteil der Mehrheit und überwiegend nur einem finanziellen Vorteil einiger Weniger verwendet wird, indem man irgendwann doch bei der "Wunschkindauslese" landet, wie sie zum Teil in den Staaten schon praktiziert wird. Nur unter extrem eingegrenzten, restriktiven Voraussetzungen würde ich das Ganze zulassen, wobei mir auch ein "ich oder wir wollen einfach ein Kind haben" nicht reicht, sondern die Zukunft dieses neuen Lebens erkenn- und überprüfbar sozial und wirtschaftlich abgesichert sein sollte.

Schon alleine bei der künstliche Befruchtung ohne PID gibt es eine Auslese. Viele Kinderwunschpaare können sich ein KB, sprich die 50% Selbstbeteiligung nämlich nicht leisten. :(

maxikatze
01.01.2011, 17:01
Sind die peinlich!

Peinlich ist gar kein Ausdruck.
Ich habe kürzlich einen Artikel von Kardinal Meisner in der BILD gelesen......Ich kann mir vorstellen, dass du seinen Standpunkt kennst.;)

Merken die Gegner der PID wirklich nicht, dass sie sich in Widersprüche verwickeln, wenn sie PID verbieten wollen aber Spätabtreibungen bei Gendefekten zulassen?

Aber welche Krankheiten und Defekte sollten eine PID rechtfertigen? Eure Meinung dazu interessiert mich.

GG146
01.01.2011, 17:20
Aber welche Krankheiten und Defekte sollten eine PID rechtfertigen? Eure Meinung dazu interessiert mich.

Ich bin kein Mediziner, aber es gibt eben einige schwere Krankheiten, die genetisch vererbt werden. Als Beispiel nenne ich nur einmal das Down - Syndrom ("Mongoloismus). Zumindest diejenigen schweren Erbkrankheiten, die eine legale Spätabtreibung ermöglichen, müssten zwingend bei einer PID diagnostiziert werden dürfen. An der Stelle ist die pseudomoralische Bedenkenträgerei einfach nur abgrundtief verlogen.

Hase
01.01.2011, 17:25
Peinlich ist gar kein Ausdruck.
Ich habe kürzlich einen Artikel von Kardinal Meisner in der BILD gelesen......Ich kann mir vorstellen, dass du seinen Standpunkt kennst.;)

Merken die Gegner der PID wirklich nicht, dass sie sich in Widersprüche verwickeln, wenn sie PID verbieten wollen aber Spätabtreibungen bei Gendefekten zulassen?

Aber welche Krankheiten und Defekte sollten eine PID rechtfertigen? Eure Meinung dazu interessiert mich.

Oh ja ich hab von dem Kardinal gelesen. http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Ruecktritt-von-Kardinal-Meisner-gefordert_aid_947275.html

Nein, sie merken offensichtlich nicht das sie sich widersprechen :)


Um über die verschieden Krankheiten (Gendefekte) sprechen zu können, hab ich leider zuwenig Infos. Aber ich denke das ist auch eine Sache der werdenden Eltern. Ich selbst kann den Menschen doch nicht sagen was in Ordnung ist und was nicht. Ist doch nicht mein Kind. Ich meine ich kümmer mich doch nicht um dieses.

Hase
01.01.2011, 17:38
Ich bin kein Mediziner, aber es gibt eben einige schwere Krankheiten, die genetisch vererbt werden. Als Beispiel nenne ich nur einmal das Down - Syndrom ("Mongoloismus). Zumindest diejenigen schweren Erbkrankheiten, die eine legale Spätabtreibung ermöglichen, müssten zwingend bei einer PID diagnostiziert werden dürfen. An der Stelle ist die pseudomoralische Bedenkenträgerei einfach nur abgrundtief verlogen.

Mongoloismus, war auch das einzige das mir eingefallen wäre. Ich denke aber auch das man zuersteinmal das zulassen sollte was eine Abtreibung auch begründen würde.

Es gibt Eltern die auch ein Krankes Kind bekommen würden, es gibt Eltern die so ein Kind nicht haben möchten. Was soll man dazu sagen?

Ich schrieb bei der TAZ ja bereits "Frau von der Leyen trat am 4. März 2003 ihren Posten als Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit an und fiel hauptsächlich dadurch auf, dass sie gegen starke Proteste von Sozialverbänden und der Bevölkerung das Landesblindengeld abgeschafft hatte. Da ging dann natürlich unter das 2004 bei der Gesundheitsreform für eine künstliche Befruchtung die bisher bestehen Ansprüche für Versicherte, gekürzt wurden und die Krankenkassen nur noch 50% Behandlungskosten übernehmen und obendrein das Entbindungsgeld künftig entfällt, weil dieses als versicherungsfremde Leistung eingestuft wurde.

Aber am 1. Januar 2007 hat sie ja das Elterngeld eingeführt und das Erziehungsgeld abgeschafft. Um es nun als Arbeitsministerin den H4 Empfängern nicht mehr angedeihen zu lassen.

Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Kosten für Bildung und Teilhabe von Kindern aus Familien von Hartz-IV-Empfängern nicht angemessen berücksichtigt werden und die Berechnung aller Leistungen generell nachvollziehbar erfolgen müsse, sprach sich von der Leyen im August 2010 für eine „Bildungskarte“ für Hartz-IV-Empfänger aus und plant diese im Jahr 2011 einzuführen.

Sie hat es mit-geschafft das es 50% weniger KB und damit dort 50% weniger Kinder geboren wurden. Hat aber gleichzeitig das Elterngeld, also viel Geld ausgegeben das Kinder geboren werden. Nur das diese "Kinderbekomm-Prämie" wohl von den falschen Eltern in Anspruch genommen wurde, da man es genau diesen jetzt wieder wegnimmt. Aber eine Bildungskarte für die Kinder tut es ja offensichtlich.

Man könnte ihnen aber auch sichtbar einen Stempel aufdrücken. Eine gelbe Armbinde mit drei Punkten darauf, wäre doch was." ;)

Ist das Sinn und Zweck der Sache? Kranke Kinder bekommen zu müssen, denen man später dann Hilfen wegstreicht? Ständig neue Gesetzte und Regelungen rauszubringen mit denen man die Menschen dann stehen lässt?

Hier meine Meinung (wie oben) nachzulesen http://taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/kommentarseite/1/das-lohnende-kind/kommentare/1/1/

maxikatze
01.01.2011, 17:45
Ich bin kein Mediziner, aber es gibt eben einige schwere Krankheiten, die genetisch vererbt werden. Als Beispiel nenne ich nur einmal das Down - Syndrom ("Mongoloismus). Zumindest diejenigen schweren Erbkrankheiten, die eine legale Spätabtreibung ermöglichen, müssten zwingend bei einer PID diagnostiziert werden dürfen. An der Stelle ist die pseudomoralische Bedenkenträgerei einfach nur abgrundtief verlogen.


Sicherlich. PID ist besser als eine Spätabtreibung.

Trotzdem müsste es da einen "Katalog" oder wie immer man das auch nennen mag, geben. Es könnte mMn festgelegt werden, bei welchen Krankheiten aussortiert werden darf.
Sollte ein angeborener Herzfehler aussortiert werden?
Wie gesagt, es ist sehr schwierig eine Entscheidung zu treffen.

maxikatze
01.01.2011, 17:50
Kardinal Meisner vergleicht Embryonentests mit biblischem Kindermord

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,736904,00.html

:rolleyes:

Hase
01.01.2011, 17:55
Sicherlich. PID ist besser als eine Spätabtreibung.

Trotzdem müsste es da einen "Katalog" oder wie immer man das auch nennen mag, geben. Es könnte mMn festgelegt werden, bei welchen Krankheiten aussortiert werden darf.
Sollte ein angeborener Herzfehler aussortiert werden?
Wie gesagt, es ist sehr schwierig eine Entscheidung zu treffen.


Sagen wir mal so. Bei einer künstlichen Befruchtung liegen ja meist mehrere Eizellen vor die befruchtet werden. Wenn also 6-9 Eizellen vorliegen, wäre es dann logisch wenn man eine nimmt welche auf den angeborenen Herzfehler hinweist, während man die anderen "eventuell gesunden" verwirft?

GG146
01.01.2011, 17:58
Ist das Sinn und Zweck der Sache? Kranke Kinder bekommen zu müssen, denen man später dann Hilfen wegstreicht? Ständig neue Gesetzte und Regelungen rauszubringen mit denen man die Menschen dann stehen lässt?

Hier meine Meinung (wie oben) nachzulesen http://taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/kommentarseite/1/das-lohnende-kind/kommentare/1/1/

Die Bevormundung der Bürger in ihren ureigenen privaten und intimen Angelegenheiten bis hin zu Fragen von Leben und Tod ist offenbar sinnstiftend für das Selbstverständnis deutscher Staatsmächtiger und politischer Selbstzweck.

Für eine fürsorgliche Art von Bevormundung haben sie keine Kohle mehr, weil die ja auf die großen Haufen der Milliardäre geschaufelt werden muss, also nimmt die Bevormundung sukzessive die Züge einer dummdreisten Einmischung in die Familien- und Lebensplanung des einzelnen Bürgers an.


Sicherlich. PID ist besser als eine Spätabtreibung.

Trotzdem müsste es da einen "Katalog" oder wie immer man das auch nennen mag, geben. Es könnte mMn festgelegt werden, bei welchen Krankheiten aussortiert werden darf.
Sollte ein angeborener Herzfehler aussortiert werden?
Wie gesagt, es ist sehr schwierig eine Entscheidung zu treffen.

Wie gesagt, was einzelne Krankheiten betrifft, bin ich überfragt. Ich bin aber ziemlich sicher, dass die Fachleute im Zusammenhang mit eugenisch indizierten Abtreibungen feste Maßstäbe entwickelt haben, welche Krankheit so etwas rechtfertigt und welche nicht.

Hase
01.01.2011, 18:03
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,736904,00.html

:rolleyes:

Aus dem ArtikelLaut biblischer Überlieferung ließ Herodes alle Jungen aus Bethlehem im Alter von bis zu zwei Jahren töten, weil er den neugeborenen Jesus als Gefahr für seine eigene Macht betrachtete.

Aha, die Untersuchung von Zellhaufen durch eine PID, um werdende Eltern gesunde Kinder zu ermöglichen, wird gleichgesetzt mit dem Massentöten von Jungs um Herodes Macht zu ermöglichen.

Wer ein guter Mensch sein will, muss natürlich ein schwerst behindertes Kind nehmen, weil das am meisten auf Hilfe angewiesen ist.
Offensichtlich wird gerne das Unglück begrüßt, weil es eine gewisse Fügsamkeit des Betroffenen zur Folge hat. Die Verbindung ist mehr psychologisch als logisch, aber doch stark genug um eine Kirche zu unterhalten. Ich sehe nur das die Vorteile von Erbkrankheiten zu groß sind für die Kirchen, um sie der PID zu opfern.

Das nennt man wie bei Herodes Machterhalt! ;):D

Hase
01.01.2011, 18:07
Die Bevormundung der Bürger in ihren ureigenen privaten und intimen Angelegenheiten bis hin zu Fragen von Leben und Tod ist offenbar sinnstiftend für das Selbstverständnis deutscher Staatsmächtiger und politischer Selbstzweck.

Für eine fürsorgliche Art von Bevormundung haben sie keine Kohle mehr, weil die ja auf die großen Haufen der Milliardäre geschaufelt werden muss, also nimmt die Bevormundung sukzessive die Züge einer dummdreisten Einmischung in die Familien- und Lebensplanung des einzelnen Bürgers an.

So sieht es aus! Also auch hier passt meine Ansicht "Offensichtlich wird gerne das Unglück begrüßt, weil es eine gewisse Fügsamkeit des Betroffenen zur Folge hat. Auch hier bedeute es Machterhalt"

Ricarda
01.01.2011, 18:16
Der Kardinal hat von Berufs wegen einen Tunnelblick. Wenn der nicht unterscheiden kann zwischen dem Nichteinpflanzen eines Embryos, der noch nach der 3-Monats-Frist abgetrieben werden könnte, und einem organisierten Mord an Kindern durch Herodes - ein Akt, der meines Wissens historisch nicht belegt ist -, dann dürfte das dafür sprechen, dass allzu intensive Beschäftigung mit Religion der geistigen Beweglichkeit eher hinderlich ist.

Es gibt ja wohl noch einen sehr wesentlichen Unterschied zwischen Designerbabies und der Vermeidung einer Schwangerschaft, die in ein paar Monaten abgebrochen würde. Differenzieren sollte man da also schon.

Hase
01.01.2011, 19:21
Der Kardinal hat von Berufs wegen einen Tunnelblick. Wenn der nicht unterscheiden kann zwischen dem Nichteinpflanzen eines Embryos, der noch nach der 3-Monats-Frist abgetrieben werden könnte, und einem organisierten Mord an Kindern durch Herodes - ein Akt, der meines Wissens historisch nicht belegt ist -, dann dürfte das dafür sprechen, dass allzu intensive Beschäftigung mit Religion der geistigen Beweglichkeit eher hinderlich ist.

Es gibt ja wohl noch einen sehr wesentlichen Unterschied zwischen Designerbabies und der Vermeidung einer Schwangerschaft, die in ein paar Monaten abgebrochen würde. Differenzieren sollte man da also schon.

Hallo Ricarda,
ja da sollte man schon differenzieren können. Ich persönlich habe von einem Kardinal aber nichts anderes erwartet. Ein Mann der sich freiwillig gegen die Ehe, Sex und das Zeugen von Kindern ausgesprochen hat, sollte das auch so beibehalten und sich zu solch einem Thema nicht äußern. Ich denke der hätte ein wichtigeres Thema (in seiner Kirche) zu verfolgen ;)

Schau dir mal die bekannten PID-Gegner an. Merkel (kinderlos) Schavan (ledig und kinderlos) Kauder (verh. u. kinderlos und der Rottenburger Bischof Fürst.
Alles kinderlose die Kinderwunschpaaren aber Vorschriften machen wollen. :cool2:

maxikatze
02.01.2011, 11:30
Schau dir mal die bekannten PID-Gegner an. Merkel (kinderlos) Schavan (ledig und kinderlos) Kauder (verh. u. kinderlos und der Rottenburger Bischof Fürst.
Alles kinderlose die Kinderwunschpaaren aber Vorschriften machen wollen.


Ehrlich gesagt, nehme ich der Merkel ihr PID-Dagegen nicht so ganz ab. Denn Merkel ist Wissenschaftlerin. Ich schätze eher, dass sie aus Machterhalt den Zuspruch aus der konservativen Ecke dringend braucht und deshalb diese Meinung vertritt.

GG146
02.01.2011, 16:40
Immerhin hat die Redaktion einen kritischen Text zur Beitragsselektion der taz des realization - Users "It`s not me" (http://germany.forumo.de/politik/wunschkind-staatlich-unerwunscht-t460-200.html) (dort: "Piedro") noch freigeschaltet, so sieht das Bild dort nicht mehr ganz so finster nach gezielter Manipulation aus:

http://taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/kommentarseite/1/das-lohnende-kind/kommentare/1/1/

Hase
03.01.2011, 12:25
Ehrlich gesagt, nehme ich der Merkel ihr PID-Dagegen nicht so ganz ab. Denn Merkel ist Wissenschaftlerin. Ich schätze eher, dass sie aus Machterhalt den Zuspruch aus der konservativen Ecke dringend braucht und deshalb diese Meinung vertritt.

Dann sind wir da ja derselben Ansicht. Wählerstimmen. :]

Hase
03.01.2011, 12:26
Immerhin hat die Redaktion einen kritischen Text zur Beitragsselektion der taz des realization - Users "It`s not me" (http://germany.forumo.de/politik/wunschkind-staatlich-unerwunscht-t460-200.html) (dort: "Piedro") noch freigeschaltet, so sieht das Bild dort nicht mehr ganz so finster nach gezielter Manipulation aus:

http://taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/kommentarseite/1/das-lohnende-kind/kommentare/1/1/

Hab ich eben auch gesehen. Komisch was plötzlich geht. :cool2:

GG146
03.01.2011, 14:59
Hab ich eben auch gesehen. Komisch was plötzlich geht. :cool2:

Mittlerweile veröffentlichen sie sogar pro - PID - Meinungen und scharfe Kritik an ihrer Freischaltpraxis. Vermutlich trifft zu, was Ricarda da geschrieben hat. Die haben bestimmt mitbekommen, dass auf einigen Internetforen ihre selektive Freischaltpraxis besprochen und nicht freigeschaltete Beiträge veröffentlicht wurden.

Hase
05.01.2011, 01:32
Mittlerweile veröffentlichen sie sogar pro - PID - Meinungen und scharfe Kritik an ihrer Freischaltpraxis. Vermutlich trifft zu, was Ricarda da geschrieben hat. Die haben bestimmt mitbekommen, dass auf einigen Internetforen ihre selektive Freischaltpraxis besprochen und nicht freigeschaltete Beiträge veröffentlicht wurden.

Glaub ich auch.
Beim 4ten mal wurde meine Meinung nun plötzlich veröffentlicht.

Traurig das dies erst dann passierte, nachdem ich in mehreren Foren publik gemacht habe.

Ich Danke hiermit allen Usern der verschiedenen Foren für ihre Posts an die Taz, die selbst die Meinungsunterdrückung merkten weil ihre Post nicht veröffentlicht wurden und nicht nachgegeben haben. WIR haben es geschafft!!! :)

Excubitor
05.01.2011, 14:38
Glaub ich auch.
Beim 4ten mal wurde meine Meinung nun plötzlich veröffentlicht.

Traurig das dies erst dann passierte, nachdem ich in mehreren Foren publik gemacht habe.

Ich Danke hiermit allen Usern der verschiedenen Foren für ihre Posts an die Taz, die selbst die Meinungsunterdrückung merkten weil ihre Post nicht veröffentlicht wurden und nicht nachgegeben haben. WIR haben es geschafft!!! :)

Genau so siehts aus. Es ist anscheinend der momentan einzig probate Weg in diesem Land überhaupt noch zu etwas Sinnvollem zu kommen, nämlich möglichst breitflächig eine starke Öffentlichkeit gegen die Misstände jedweder Art zu erzeugen und mit mächtig Druck zu Ergebnissen gelangen...

Brotzeit
05.01.2011, 15:37
Mal wieder eine deutsche Staatsposse erster Kajüte:

Seit 2002 hatte sich das Paar aus dem Großraum Neubrandenburg vergeblich um Nachwuchs bemüht und schließlich alle Hoffnung auf eine In-vitro-Fertilisation gesetzt. Das ist eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas, nach der das befruchtete Ei später wieder in die Gebärmutter eingepflanzt wird. (http://www.ostsee-zeitung.de/lokal/index_artikel_komplett.phtml?SID=e5b96ecc8a77c8d61 8b654fc98b3100a&param=news&id=2516600)

Die Geburtenquote ist so im Keller, dass von einer "demographischen Katastrophe" schwadroniert wird, und hier erklären sie einfach mal eben ein Wunschkind von Staats wegen für unerwünscht.

Ein Freund von mir will einen Rechtshilfefonds für die Mutter auflegen. Gibt`s hier jemanden, der ein paar Mücken für so etwas übrig hat?

Ab wann gibt´s dann die Wunschmehrlingsschwangerschaft auf Kosten der Allgemeinheit und Rezept ?

Hase
22.01.2011, 18:33
Ab wann gibt´s dann die Wunschmehrlingsschwangerschaft auf Kosten der Allgemeinheit und Rezept ?

Niemals!
Denn die künstliche Befruchtung aufgrund von Krankheit für Paare gibt es auch nicht auf Kosten der Allgemeinheit.

Hase
22.01.2011, 18:38
Genau so siehts aus. Es ist anscheinend der momentan einzig probate Weg in diesem Land überhaupt noch zu etwas Sinnvollem zu kommen, nämlich möglichst breitflächig eine starke Öffentlichkeit gegen die Misstände jedweder Art zu erzeugen und mit mächtig Druck zu Ergebnissen gelangen...

Ja leider! X(
Leider finden sich aber nicht oft Menschen die da mitziehen. Alleine kann man da nicht viel bewegen. Aber in dem Fall, haben ein paar sich der Sache angenommen und dann ging es. Als Einzelkämpfer kommt man nicht weit.

Ich hab mich wirklich wahnsinnig gefreut das ein paar User aus den Foren darauf eingegangen sind und sich die Zeit nahmen der Taz auch mal zu schreiben.

GG146
15.04.2011, 12:40
Der Bundestag ist "tief gespalten" und die FDP tritt für eine Volksbefragung zur PID ein:


Präimplantationsdiagnostik. In der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt: "In einer Gewissens- und Grundsatzfrage wie der Präimplantationsdiagnostik sollten die Bürger mitbestimmen dürfen." Er schlug vor, "das Volk zu befragen, ob Gentests an künstlich erzeugten Embryonen grundsätzlich erlaubt oder verboten werden sollen". Das Ergebnis wäre rechtlich nicht bindend, würde aber ein wichtiger Wegweiser für das Parlament sein, das bei der Präimplantationsdiagnostik tief gespalten sei.

http://www.boulevard-baden.de/ueberregionales/politik/2011/04/15/fdp-fur-volksabstimmung-uber-praimplantationsdiagnostik-350862

Das passt mal wieder zu unserer "Demokratur", in heiklen Fragen kann die Meinung des Volkes als Legitimationsquelle genutzt werden, aber Mitbestimmung in eigenen Angelegenheiten des Volkssouveräns kommt nicht in Frage.

Die aktuelle Bundestagsdebatte als Tondatei:

http://www.tagesschau.de/multimedia/politikimradio/audio67396.html

Das Argument der Behindertenfunktionäre "Hätte es die PID vor meiner Geburt schon gegeben, wäre ich nicht auf der Welt" ist total Banane. Mit dem Argument kann jeder gesunde Mensch über 50 ein Verbot der Antibabypille verlangen.

Ich habe mal ein Interview mit einem Gehörlosen - Funktionär gelesen, der sich gegen Cochlea - Implantate ausgesprochen hat, weil die Gehörlosen so ja ihre sozialen Kontakte verlieren, wenn sie wieder hören können. Seitdem habe ich von diesen Spinnern die Nase voll.

AnastasiaNatalja
15.04.2011, 12:58
Ich finde es eine bodenlose Frechheit, das manche Politiker meinen anderen Menschen gesunde Kinder verbieten zu können !
Aber dann wegen der Demographie rumjammern... dumm, dümmer,Politiker !

:wand:

Alfred
15.04.2011, 13:00
Das Entstehen von Leben zu behindern ist unseren Staatsdienern offenkundig wichtiger als Leben zu schützen.

Kommt auf die Hautfarbe an....Nicht Weiß -> Erwünscht. Weiß -> Nicht Erwünscht.

Rockatansky
15.04.2011, 13:03
Kommt auf die Hautfarbe an....Nicht Weiß -> Erwünscht. Weiß -> Nicht Erwünscht.
Weiß höchstens erwünscht, wenn = mindestens mit Trisomie 21 ausgezeichnet. :=

Tantalit
15.04.2011, 13:06
Ich habe mich ja aufs Lesben-Schwängern spezialisiert. Staatlich ist es ja verboten, Lesben künstlich zu befruchten, daher bin ich in diese Marktlücke gestoßen.

---

Ich nehme an auch mit deinem Bankkonto.

GG146
15.04.2011, 13:12
Ich finde es eine bodenlose Frechheit, das manche Politiker meinen anderen Menschen gesunde Kinder verbieten zu können !
Aber dann wegen der Demographie rumjammern... dumm, dümmer,Politiker !

:wand:


Das ist mit ordinärer Dummheit nicht zu erklären. Spätabtreibungen sind schließlich erlaubt, wenn bei einer Fruchtwasseruntersuchung eine der Erbkrankheiten festgestellt wird, die man nicht per PID ausschließen dürfen soll.

Das ist keine Dummheit mehr, das ist der helle Irrsinn.

ortensia blu
15.04.2011, 13:58
Der Mann starb 2008. Drei Jahre sind inzwischen vergangen, eine Zeit, die die Frau hoffentlich richtig genutzt hat, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen, anstatt Kraft, Geld und Energie für einen sinnlosen Rechtsstreit zu verplempern.

Hätte man ihr die künstliche Befruchtung mit dem Samen ihres verstorbenen Ehemannes erlaubt und sie wäre auf Kosten der Solidargemeinschaft Mutter geworden, hätte sie das Heer der alleinerziehenden Mütter vergrößert und läge wieder der Solidargemeinschaft auf der Tasche.

Weder Abtreibungen noch künstliche Befruchtungen sollten von den Krankenkassen bezahlt werden.

Nur in Ausnahmefällen sollten die Krankenkassen die Kosten für eine Abtreibung übernehmen: z.B. wenn die Mutter vergewaltigt wurde, oder wenn sie ein körperlich oder geistig schwer behindertes Kind zur Welt bringen kann.

GG146
15.04.2011, 14:03
Nur in Ausnahmefällen sollten die Krankenkassen die Kosten für eine Abtreibung übernehmen: z.B. wenn die Mutter vergewaltigt wurde, oder wenn sie ein körperlich oder geistig schwer behindertes Kind zur Welt bringen kann.

Aktuell geht es im Bundestag um einen Vorstoß unserer deutschen Monumentalexperten in Sachen "Ethik", die Menschenwürde kleiner Häufchen von Keimzellen vor Untersuchungen zu schützen, die genau diese legalen Spätabtreibungen überflüssig machen würden. Die ticken einfach nicht sauber.

Excubitor
15.04.2011, 15:40
Aktuell geht es im Bundestag um einen Vorstoß unserer deutschen Monumentalexperten in Sachen "Ethik", die Menschenwürde kleiner Häufchen von Keimzellen vor Untersuchungen zu schützen, die genau diese legalen Spätabtreibungen überflüssig machen würden. Die ticken einfach nicht sauber.

Deine Grundhaltung ist schon nachvollziehbar. Doch bei Erlaubnis der PID (Präimplantationsdiagnostik) müsste auf jeden Fall gleichzeitig eine Regelung geschaffen werden, die jegliche Form einer Wunschkindanbahnung nach Maß, also eine Erschaffung von "Katalog-Wunschkindern" von vornherein ausschließt. Nur so ließe sich eine absehbare Entwicklung wie in den USA verhindern, die bereits jetzt etwas an Aldous Huxleys "Schöne Neue Welt" erinnert, auf die solch oberflächlich betrachtet harmlosen "Ethik-Vorstöße" später hinauslaufen könnten.

GG146
15.04.2011, 15:51
Doch bei Erlaubnis der PID (Präimplantationsdiagnostik) müsste auf jeden Fall gleichzeitig eine Regelung geschaffen werden, die jegliche Form einer Wunschkindanbahnung nach Maß, also eine Erschaffung von "Katalog-Wunschkindern" von vornherein ausschließt.

Natürlich, hier und jetzt geht es geht nur um die Vermeidung von Erbkrankheiten per PID, bei deren Diagnose durch eine Fruchtwasseruntersuchung sogar Spätabtreibungen legal wären.

Schizophrene Gesetze sind für Staaten und ganze Staatssysteme wie das Prinzip der verfassungsdemokratischen Republik ein gefährlicher Unwert an sich. Man kann nicht beliebigen Gesetzesunfug auf allen Ebenen treiben, ohne zu riskieren, irgendwann wieder zu einer Demokratie ohne Demokraten zu werden. Die deutsche Geschichte beinhaltet mit dem Untergang der Weimarer Republik einen grelleren Warnhinweis auf die Gefährlichkeit von Heuchelei und Verantwortungslosigkeit der Eliten in demokratischen Systemen als die Geschichte jedes anderen Landes.

Schlumpfine
15.04.2011, 16:57
Mal wieder eine deutsche Staatsposse erster Kajüte:

Seit 2002 hatte sich das Paar aus dem Großraum Neubrandenburg vergeblich um Nachwuchs bemüht und schließlich alle Hoffnung auf eine In-vitro-Fertilisation gesetzt. Das ist eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas, nach der das befruchtete Ei später wieder in die Gebärmutter eingepflanzt wird. (http://www.ostsee-zeitung.de/lokal/index_artikel_komplett.phtml?SID=e5b96ecc8a77c8d61 8b654fc98b3100a&param=news&id=2516600)

Die Geburtenquote ist so im Keller, dass von einer "demographischen Katastrophe" schwadroniert wird, und hier erklären sie einfach mal eben ein Wunschkind von Staats wegen für unerwünscht.

Ein Freund von mir will einen Rechtshilfefonds für die Mutter auflegen. Gibt`s hier jemanden, der ein paar Mücken für so etwas übrig hat?

Kinder sind erwünscht, allerdings nicht von deutschen sondern von Moslems und Afrikanern - deswegen gibt es ja auch die Zuchtprämie, je mehr Kinder - je mehr Geld - ich würde sowas sofort abschaffen für Ausländer und bei deutschen bis zu dem 5. Kind die Kindergeldzahlung begrenzen.