Felix Krull
13.08.2009, 05:13
Gericht befreit Kurden aus Abschiebehaft
Hannover. Das Landgericht Hannover hat jetzt in das Drama eines 30-jährigen kurdischen Flüchtlings aus Syrien eingegriffen, den die Ausländerbehörde des Landkreises Emsland mit allen Mitteln ausweisen wollte, obwohl mehrere Ärzte dem Mann bescheinigten, dass er nicht reisefähig sei.
Zuletzt war der Kurde in der Justizvollzugsanstalt Hannover in Abschiebehaft gelandet, wo er in einen Hungerstreik trat, um ja nicht nach Syrien ausgewiesen zu werden. „Es wird festgestellt, dass die Inhaftierung des Betroffenen in Abschiebehaft seit dem 28. Juli 2009 rechtswidrig war“, stellte das Landgericht fest. „Das ist ein Armutszeugnis für die deutschen Behörden“, sagt Anwalt Peter Fahlbusch – „und ein beschämendes Beispiel dafür, wie sorglos mit dem Instrument der Abschiebehaft umgegangen wird.“ Der Flüchtlingsrat verfolgt seit Wochen den Fall und beklagt die „Brachialgewalt“, mit der die Behörden das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen umsetzen wollen. Der politisch aktive Kurde war 2001 in die Bundesrepublik gekommen, ohne einen Pass. Mitte 2002 wurde sein Asylantrag abgelehnt. Die Tatsache, dass der Fotograf mehrmals gefälschte Dokumente zu seiner syrischen Identität vorlegte, wurde ihm als böswillige Täuschung „angerechnet“. Seinen späteren Beteuerungen, dass die arabischen Behörden seinen wahren kurdischen Namen umgeändert hätten, er sich zudem gefürchtet habe, mit dem offiziell arabischen Namen erkannt und wieder nach Syrien gebracht zu werden, glaubten ihm die Ausländerbehörden nicht, obwohl er ausführlich von Folterungen durch die syrische Polizei und „Vergewaltigungen“ durch arabische Gefängniswärter berichtete. Mehrere Fachärzte, darunter auch zwei Amtsärzte der Justizvollzugsanstalt Hannover, haben dem Kurden, der in seinen 20 Tagen in der JVA Hannover morgens nur noch etwas Milch zu sich nahm, bescheinigt, dass er durch die Erlebnisse in Syrien stark traumatisiert sei. Sie betonten, dass der abgemagerte Mann (der einstmals 88 Kilo schwere Kurde wog nur noch 59 Kilogramm), der eine Magenschleimhautentzündung und ein Zwölffingerdarmgeschwürsleiden habe, selbstmordgefährdet sei. Der Abschiebehäftling sei weder transport- noch haftfähig, meinten die Ärzte. Daraufhin schaltete der Landkreis Emsland einen Gegengutachter ein, der nach einer kurzen Visite einen Mann „in deutlich reduziertem Allgemeinzustand“ vorfand und ihm vorwarf, durch den Hungerstreik selbst seinen schlechten Zustand herbeigeführt zu haben. Man möge den Mann in ein Justizvollzugskrankenhaus verlegen, dort etwas „aufpäppeln“ lassen – was in bis zu sechs Wochen möglich sei – und dann wieder nach Syrien schicken, schrieb der Gegengutachter. Doch zehn Tage passierte erst einmal nichts, weil das Gefängniskrankenhaus voll war. Erst nachdem Anwalt Fahlbusch vergangenen Sonnabend einen weiteren Arzt als Gutachter zu dem lebensmüden Kurden geschickt hatte, wurde dieser in ein Justizvollzugskrankenhaus verlegt – genau zu dem Zeitpunkt, an dem das Landgericht aufgrund einer Beschwerde des Anwalts die Freilassung verfügte. Die Richter folgten den verständnisvollen Ausführungen des Gefängnisarztes, der das Verhalten des Kurden über einen längeren Zeitraum verfolgen konnte, Befremdet zeigten sie sich über den Gegengutachter, der „sich in wertender Weise“ zu nicht medizinischen Fragen geäußert habe. Als „exemplarischen Fall“ bezeichnet Kai Weber vom Flüchtlingsrat den Leidensweg des Kurden, während das Innenministerium von einem „ganz normalen“ Vorgang spricht. „Der Mann bleibt ausreisepflichtig. Wir warten, bis er wieder fit ist.“
13.08.2009 / HAZ Seite 6 Ressort: NIED
Ein weiteres Beispiel dafür, daß in Deutschland Abschiebungen de facto nicht mehr möglich sind. Die syrischen Gefängnisse sind sicher voller Dissidenten, Terroristen und Verbrecher, die alle "verfolgt" werden, und dringend Asyl im Gutmenschenland benötigen. Allerdings wurde der "Syrer" in der Tat schlecht beraten, er hätte bei seiner Ankunft sofort heiraten & Kinder herstellen müssen.
Wer kommt eigentlich für die ganzen Kosten auf, die dieser "Syrer" verursacht?
Hannover. Das Landgericht Hannover hat jetzt in das Drama eines 30-jährigen kurdischen Flüchtlings aus Syrien eingegriffen, den die Ausländerbehörde des Landkreises Emsland mit allen Mitteln ausweisen wollte, obwohl mehrere Ärzte dem Mann bescheinigten, dass er nicht reisefähig sei.
Zuletzt war der Kurde in der Justizvollzugsanstalt Hannover in Abschiebehaft gelandet, wo er in einen Hungerstreik trat, um ja nicht nach Syrien ausgewiesen zu werden. „Es wird festgestellt, dass die Inhaftierung des Betroffenen in Abschiebehaft seit dem 28. Juli 2009 rechtswidrig war“, stellte das Landgericht fest. „Das ist ein Armutszeugnis für die deutschen Behörden“, sagt Anwalt Peter Fahlbusch – „und ein beschämendes Beispiel dafür, wie sorglos mit dem Instrument der Abschiebehaft umgegangen wird.“ Der Flüchtlingsrat verfolgt seit Wochen den Fall und beklagt die „Brachialgewalt“, mit der die Behörden das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen umsetzen wollen. Der politisch aktive Kurde war 2001 in die Bundesrepublik gekommen, ohne einen Pass. Mitte 2002 wurde sein Asylantrag abgelehnt. Die Tatsache, dass der Fotograf mehrmals gefälschte Dokumente zu seiner syrischen Identität vorlegte, wurde ihm als böswillige Täuschung „angerechnet“. Seinen späteren Beteuerungen, dass die arabischen Behörden seinen wahren kurdischen Namen umgeändert hätten, er sich zudem gefürchtet habe, mit dem offiziell arabischen Namen erkannt und wieder nach Syrien gebracht zu werden, glaubten ihm die Ausländerbehörden nicht, obwohl er ausführlich von Folterungen durch die syrische Polizei und „Vergewaltigungen“ durch arabische Gefängniswärter berichtete. Mehrere Fachärzte, darunter auch zwei Amtsärzte der Justizvollzugsanstalt Hannover, haben dem Kurden, der in seinen 20 Tagen in der JVA Hannover morgens nur noch etwas Milch zu sich nahm, bescheinigt, dass er durch die Erlebnisse in Syrien stark traumatisiert sei. Sie betonten, dass der abgemagerte Mann (der einstmals 88 Kilo schwere Kurde wog nur noch 59 Kilogramm), der eine Magenschleimhautentzündung und ein Zwölffingerdarmgeschwürsleiden habe, selbstmordgefährdet sei. Der Abschiebehäftling sei weder transport- noch haftfähig, meinten die Ärzte. Daraufhin schaltete der Landkreis Emsland einen Gegengutachter ein, der nach einer kurzen Visite einen Mann „in deutlich reduziertem Allgemeinzustand“ vorfand und ihm vorwarf, durch den Hungerstreik selbst seinen schlechten Zustand herbeigeführt zu haben. Man möge den Mann in ein Justizvollzugskrankenhaus verlegen, dort etwas „aufpäppeln“ lassen – was in bis zu sechs Wochen möglich sei – und dann wieder nach Syrien schicken, schrieb der Gegengutachter. Doch zehn Tage passierte erst einmal nichts, weil das Gefängniskrankenhaus voll war. Erst nachdem Anwalt Fahlbusch vergangenen Sonnabend einen weiteren Arzt als Gutachter zu dem lebensmüden Kurden geschickt hatte, wurde dieser in ein Justizvollzugskrankenhaus verlegt – genau zu dem Zeitpunkt, an dem das Landgericht aufgrund einer Beschwerde des Anwalts die Freilassung verfügte. Die Richter folgten den verständnisvollen Ausführungen des Gefängnisarztes, der das Verhalten des Kurden über einen längeren Zeitraum verfolgen konnte, Befremdet zeigten sie sich über den Gegengutachter, der „sich in wertender Weise“ zu nicht medizinischen Fragen geäußert habe. Als „exemplarischen Fall“ bezeichnet Kai Weber vom Flüchtlingsrat den Leidensweg des Kurden, während das Innenministerium von einem „ganz normalen“ Vorgang spricht. „Der Mann bleibt ausreisepflichtig. Wir warten, bis er wieder fit ist.“
13.08.2009 / HAZ Seite 6 Ressort: NIED
Ein weiteres Beispiel dafür, daß in Deutschland Abschiebungen de facto nicht mehr möglich sind. Die syrischen Gefängnisse sind sicher voller Dissidenten, Terroristen und Verbrecher, die alle "verfolgt" werden, und dringend Asyl im Gutmenschenland benötigen. Allerdings wurde der "Syrer" in der Tat schlecht beraten, er hätte bei seiner Ankunft sofort heiraten & Kinder herstellen müssen.
Wer kommt eigentlich für die ganzen Kosten auf, die dieser "Syrer" verursacht?