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Vollständige Version anzeigen : Jugendstrafrecht = Jugendlicher ?



Alfred
10.08.2009, 14:06
Ein Lesenswerter Artikel, beschreibt er doch gut die Bösartigkeit unserer Herrschenden Gutmenschenbanditen :

Zitat :

Mehr als 20.400 Unterschriften für eine schärfere Anwendung des geltenden Strafrechts hat die "Initiative Yvan Schneider" aus Kernen (Rems-Murr-Kreis) gesammelt. Persönlich wollten Klaudia Cencic, Clemens Koch und Stephan Gutmann die Liste an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries übergeben. Doch nachdem lange Zeit keine Reaktion aus Berlin kam, hakte Clemens Koch telefonisch nach und erfuhr, dass kein Interesse besteht, weder an einer Übergabe der Liste noch an der Forderung der Initiative.

Zum Arikel : klick (http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2155468_0_9223_-mordfall-yvan-kein-gehoer-bei-zypries.html)

Stadtknecht
10.08.2009, 14:10
Warum beauftragt man keinen Rechtsanwalt mit der Übergabe?

Oder läßt von diesem prüfen,l welche Maßnahmen gegen die jenigen zu treffen sind, die die Unterschriftenliste nicht weitergeleitet haben?

Mariko
10.08.2009, 16:06
Diese Forderungen sind in der Sache schlicht unsinnig, das hat nichts mit "Bösartigkeit" "Gutmenschenbanditen" oder ähnlichem Gesülze zu tun...


Der Kommentar direkt unter dem Artikel ist im Wesentlichen zutreffend und deutlich fundierter als der Artikel selbst.

Alfred
10.08.2009, 16:13
Diese Forderungen sind in der Sache schlicht unsinnig, das hat nichts mit "Bösartigkeit" "Gutmenschenbanditen" oder ähnlichem Gesülze zu tun...

Warum sind Forderungen von Opfern/Hinterbliebenen schlecht? Was passt euch Hirntoten/Verwesenden Gutmenschen denn dabei nicht?


Der Kommentar direkt unter dem Artikel ist im Wesentlichen zutreffend und deutlich fundierter als der Artikel selbst.

Der Kommentar ist blosser Gutmenschenmüll.

Mariko
10.08.2009, 16:15
Warum sind Forderungen von Opfern/Hinterbliebenen schlecht? Was passt euch Hirntoten/Verwesenden Gutmenschen denn dabei nicht?



Eine Forderung ist nicht schon deshalb ganz doll, nur weil sie von irgendwelchen Hinterbliebenen oder Geschädigten kommt - es geht bei einer Forderung auch um deren Inhalt;)


Lies Dir einfach mal den Kommentar direkt unter dem Artikel durch - dann bist Du schonmal etwas schlauer...

Mariko
10.08.2009, 16:17
Der Kommentar ist blosser Gutmenschenmüll.



Nö, der Kommentar erklärt ganz gut, warum diese Forderungen unsdinnig sind. Das müsstest Du dann jetzt erstmal widerlegen. Nur zu!

Alfred
10.08.2009, 16:18
Eine Forderung ist nicht schon deshalb ganz doll, nur weil sie von irgendwelchen Hinterbliebenen oder Geschädigten kommt - es geht bei einer Forderung auch um deren Inhalt;)


Lies Dir einfach mal den Kommentar direkt unter dem Artikel durch - dann bist Du schonmal etwas schlauer...

Und was ist am Inhalt der Forderung denn falsch?

Alfred
10.08.2009, 16:19
Nö, der Kommentar erklärt ganz gut, warum diese Forderungen unsdinnig sind. Das müsstest Du dann jetzt erstmal widerlegen. Nur zu!

Quatsch. Ich muss nichts widerlegen. Du willst uns doch erklären warum die Forderung der Opfer/Hinterbliebenen falsch sind.

Mariko
10.08.2009, 16:21
Quatsch. Ich muss nichts widerlegen. Du willst uns doch erklären warum die Forderung der Opfer/Hinterbliebenen falsch sind.



Na, das steht doch schon ziemlioch genau in dem Kommentar! Soll ich das jetzt extra nochmal copy&pasten oder was?

Alfred
10.08.2009, 16:24
Na, das steht doch schon ziemlioch genau in dem Kommentar! Soll ich das jetzt extra nochmal copy&pasten oder was?

Das sind aber einige Kommentare. Du jedenfalls bist ja immer für milde/keine Strafen bei Verbrechern, ich dagegen bin für abschreckende Strafen. So werden wir uns nie einig. Jeder hat sein Meinungsbild.

Mariko
10.08.2009, 16:41
Das sind aber einige Kommentare. Du jedenfalls bist ja immer für milde/keine Strafen bei Verbrechern, ich dagegen bin für abschreckende Strafen. So werden wir uns nie einig. Jeder hat sein Meinungsbild.



Nein, ich bin nicht "für milde Strafen", sondern für eine zivilisierte Behandlung des Täters und gegen irgendein archaisches Steinzeitrechtsempfinden.

Und "abschreckende Strafen" in diesem Sinne gibt es gar nicht, das zeigen alle Untersuchungen zu dem Thema. So gab es in den USA während der Aussetzung der Todesstrafe nicht mehr Verbrechen als vorher oder nachher...

Alfred
10.08.2009, 16:57
Nein, ich bin nicht "für milde Strafen", sondern für eine zivilisierte Behandlung des Täters und gegen irgendein archaisches Steinzeitrechtsempfinden.

Und "abschreckende Strafen" in diesem Sinne gibt es gar nicht, das zeigen alle Untersuchungen zu dem Thema. So gab es in den USA während der Aussetzung der Todesstrafe nicht mehr Verbrechen als vorher oder nachher...

Da muss ich dir widersprechen. Natürlich schrecken harte Strafen ab. In dieser Brd wären sie erst recht erfolgreich. Bisher sind Kriminelle nur Kuscheljustiz und Belohnung gewöhnt, wenn aber tatsächlich mal 5000 Intensivtäter am Galgen enden, ja dann wird sich vieles zum Guten ändern. Aber wie gesagt, dein Meinungsbild trifft hier auf mein Meinungsbild.

jack000
10.08.2009, 17:18
Nein, ich bin nicht "für milde Strafen", sondern für eine zivilisierte Behandlung des Täters und gegen irgendein archaisches Steinzeitrechtsempfinden.

Was ist dein Vorschlag ?


Und "abschreckende Strafen" in diesem Sinne gibt es gar nicht, das zeigen alle Untersuchungen zu dem Thema. So gab es in den USA während der Aussetzung der Todesstrafe nicht mehr Verbrechen als vorher oder nachher...

Natürlich gibt es abschreckende Strafen. Das sieht man z.B. an Diplomaten, die keine Strafzettel bezahlen müssen => Die Quote der Verkehrssünder ist deutlich höher als bei der Otto-Normalbevölkerung.

jack000
10.08.2009, 17:25
"Vielmehr muss das Gericht an jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit eines Heranwachsenden, also 18- bis 21-jährigen Täters, ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem unter 18-jährigen Jugendlichen gleichstand."
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2155468_0_9223_-mordfall-yvan-kein-gehoer-bei-zypries.html

Über die Autistin Zypries will ich mich gar nicht auslassen, nach der Wahl ist sie Geschichte, egal was kommt.

Das Thema soll sein :
Wenn also per Gericht festgestellt wird, das ein Täter in seiner geistlichen Entwicklung "hinterherhinkt", dieser also nicht nach dem Erwachsenenstrafrecht bestraft werden kann, wäre es dann nicht auch logisch ihm alle "Annehmlichkeiten" des Erwachsensein zu entziehen ? (z.B. Möglichkeit zum Führerschein, Wählen, Alkohol, Geldgeschäfte, etc...).

Denkpoli
10.08.2009, 17:26
Wieviel Prozent der "Schockierten" werden sie ( oder anderes etabliertes Pack ) wohl wieder wählen?

Alfred
10.08.2009, 17:27
Thema gibt es schon...Klick (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=81339)

jack000
10.08.2009, 17:29
Thema gibt es schon...Klick (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=81339)

Da hatte ich meinen Beitrag auch her, aber es ist eher eine Weiterführung deines Themas :)

Alfred
10.08.2009, 17:30
Da hatte ich meinen Beitrag auch her, aber es ist eher eine Weiterführung deines Themas :)

Okay...:)

henriof9
10.08.2009, 17:36
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2155468_0_9223_-mordfall-yvan-kein-gehoer-bei-zypries.html

Über die Autistin Zypries will ich mich gar nicht auslassen, nach der Wahl ist sie Geschichte, egal was kommt.

Das Thema soll sein :
Wenn also per Gericht festgestellt wird, das ein Täter in seiner geistlichen Entwicklung "hinterherhinkt", dieser also nicht nach dem Erwachsenenstrafrecht bestraft werden kann, wäre es dann nicht auch logisch ihm alle "Annehmlichkeiten" des Erwachsensein zu entziehen ? (z.B. Möglichkeit zum Führerschein, Wählen, Alkohol, Geldgeschäfte, etc...).

Vor allem würde es sich auch mit der Forderung Einiger wiedersprechen, welche das Wählen mit 16 propagieren.

-jmw-
10.08.2009, 18:11
wäre es dann nicht auch logisch
Ja, wär's.

Denkpoli
10.08.2009, 19:01
Wo bleiben die Gutmenschen?

Ostmark
10.08.2009, 20:00
Dann soll der aber auch in eine betreute Einrichtung, und dementsprechend behandelt werden.

Realist
11.08.2009, 05:24
Nö, der Kommentar erklärt ganz gut, warum diese Forderungen unsdinnig sind. Das müsstest Du dann jetzt erstmal widerlegen. Nur zu!

ich habe den Kommentar mal auf das wesentliche gekürzt:

"es sei denn man will einen anderen Staat."

McDuff
11.08.2009, 05:31
Zypries liegt doch eher das Antidiskriminierungsgesetz (gegen Deutsche) am Herzen. Da ist weder Platz noch Zeit um sich um totgefolterte Angehörige eines Volkes zu kümmern, welches die Politkaste sowieso zum Abschuss freigegeben hat.

Gehirnnutzer
19.03.2010, 17:54
Meine Meinung zum Jugendstrafrecht:

1. Wer zivilrechtlich als Erwachsener gilt, soll auch strafrechtlich als Erwachsener gelten.

2. Die Schuldfähigkeitsgrenze von 14 Jahren ist nicht mehr zeitgemäß. Alleine die Berichte über die Vorgeschichte von jugendlichen Straftätern und klauende KInder beweisen, das auch Kinder unter 14 Jahren das nötige Schuldbewußtsein haben. Entweder senkt man diese Grenze auf z.B. 10 Jahre oder entscheidet nach psychologischer Prüfung bei unter 14 jährigen.

3. Ab einem Alter von 16 Jahren sollte für die Richter die Möglichkeit bestehen, von Fall zu Fall auch Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Aus meiner Sicht wäre dies z.B. bei notorischen Wiederholungstätern angebracht.

4. Das Höchststrafmaß ist von 10 auf 15 Jahren anzuheben.

Mütterchen
19.03.2010, 18:08
Meine Meinung zum Jugendstrafrecht:

1. Wer zivilrechtlich als Erwachsener gilt, soll auch strafrechtlich als Erwachsener gelten.

2. Die Schuldfähigkeitsgrenze von 14 Jahren ist nicht mehr zeitgemäß. Alleine die Berichte über die Vorgeschichte von jugendlichen Straftätern und klauende KInder beweisen, das auch Kinder unter 14 Jahren das nötige Schuldbewußtsein haben. Entweder senkt man diese Grenze auf z.B. 10 Jahre oder entscheidet nach psychologischer Prüfung bei unter 14 jährigen.

3. Ab einem Alter von 16 Jahren sollte für die Richter die Möglichkeit bestehen, von Fall zu Fall auch Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Aus meiner Sicht wäre dies z.B. bei notorischen Wiederholungstätern angebracht.

4. Das Höchststrafmaß ist von 10 auf 15 Jahren anzuheben.

Dem kann ich mich nur anschließen.

heide
25.03.2010, 06:07
Meine Meinung zum Jugendstrafrecht:

1. Wer zivilrechtlich als Erwachsener gilt, soll auch strafrechtlich als Erwachsener gelten.

2. Die Schuldfähigkeitsgrenze von 14 Jahren ist nicht mehr zeitgemäß. Alleine die Berichte über die Vorgeschichte von jugendlichen Straftätern und klauende KInder beweisen, das auch Kinder unter 14 Jahren das nötige Schuldbewußtsein haben. Entweder senkt man diese Grenze auf z.B. 10 Jahre oder entscheidet nach psychologischer Prüfung bei unter 14 jährigen.

3. Ab einem Alter von 16 Jahren sollte für die Richter die Möglichkeit bestehen, von Fall zu Fall auch Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Aus meiner Sicht wäre dies z.B. bei notorischen Wiederholungstätern angebracht.

4. Das Höchststrafmaß ist von 10 auf 15 Jahren anzuheben.

Du bringst es auf den Punkt. Dem ist nichts mehr hinzu zu setzen!

Nationalix
25.03.2010, 06:12
Meine Meinung zum Jugendstrafrecht:

1. Wer zivilrechtlich als Erwachsener gilt, soll auch strafrechtlich als Erwachsener gelten.

2. Die Schuldfähigkeitsgrenze von 14 Jahren ist nicht mehr zeitgemäß. Alleine die Berichte über die Vorgeschichte von jugendlichen Straftätern und klauende KInder beweisen, das auch Kinder unter 14 Jahren das nötige Schuldbewußtsein haben. Entweder senkt man diese Grenze auf z.B. 10 Jahre oder entscheidet nach psychologischer Prüfung bei unter 14 jährigen.

3. Ab einem Alter von 16 Jahren sollte für die Richter die Möglichkeit bestehen, von Fall zu Fall auch Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Aus meiner Sicht wäre dies z.B. bei notorischen Wiederholungstätern angebracht.

4. Das Höchststrafmaß ist von 10 auf 15 Jahren anzuheben.

1. Ja

2. Senkung auf 10 Jahre ja. Psychologische Prüfung nein, denn dann kommen wieder die ganzen Schlechtachter, äh Gutachter, auf den Plan.

3. Ja

4. Ja

Polemi
25.03.2010, 07:09
Meine Meinung zum Jugendstrafrecht:

1. Wer zivilrechtlich als Erwachsener gilt, soll auch strafrechtlich als Erwachsener gelten.

2. Die Schuldfähigkeitsgrenze von 14 Jahren ist nicht mehr zeitgemäß. Alleine die Berichte über die Vorgeschichte von jugendlichen Straftätern und klauende KInder beweisen, das auch Kinder unter 14 Jahren das nötige Schuldbewußtsein haben. Entweder senkt man diese Grenze auf z.B. 10 Jahre oder entscheidet nach psychologischer Prüfung bei unter 14 jährigen.

3. Ab einem Alter von 16 Jahren sollte für die Richter die Möglichkeit bestehen, von Fall zu Fall auch Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Aus meiner Sicht wäre dies z.B. bei notorischen Wiederholungstätern angebracht.

4. Das Höchststrafmaß ist von 10 auf 15 Jahren anzuheben.
1. Ja

2. Nein - ich denke 12 Jahre (vorher würden wir wohl auf jeden Fall eher von Kindern, denn von Jugendlichen reden) ist die Richtschnur, die man zunächst anpeilen sollte.

3. Nein - denn das führt ja auch deinen 1. Punkt ad absurdum bzw. bringt wieder eine kaum nachvollziehbare Beliebigkeit hinein und geht mir auch logisch nicht auf: Warum sollte ein Wiederholungstäter eher als 'erwachsen' gelten, als dieses bei einem zuvor unauffälligem Täter der Fall ist?

4. Nein - denn was soll das bringen? Wohl kaum mehr Abschreckung...

Gehirnnutzer
25.03.2010, 07:35
§ 3 JGG
Verantwortlichkeit

Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Zur Erziehung eines Jugendlichen, der mangels Reife strafrechtlich nicht verantwortlich ist, kann der Richter dieselben Maßnahmen anordnen wie das Familiengericht.

@Polemi666, Nationalix

Wenn ein 10 jähriger, die Polizei mit den Worten anmacht "Ihr könnt mir sowieso nichts" ist derPsyhologe nur zu einer Sache notwendig, zu Überprüfung ob das eine Aussage ist, die ihm eingetrichtert worden ist bzw. die er aus Nachahmungsverhalten wiederholt. Ist das nicht der Fall, weiß der kleine Pimpf genau, das er Unrecht begangen hat. Man braucht keine strafrechtliche Einteilung Jugendlicher ab 14 Jahre.
Sollte es sich herausstellen, das ihm die Antwort eingetrichtert worden ist, ist das Kind zum einen aus solchem Umfeld zu entfernen und zum anderen die dafür verantwortliche Person zu belangen.

bernhard44
25.03.2010, 07:37
@Polemi666, Nationalix

Wenn ein 10 jähriger, die Polizei mit den Worten anmacht "Ihr könnt mir sowieso nichts" ist derPsyhologe nur zu einer Sache notwendig, zu Überprüfung ob das eine Aussage ist, die ihm eingetrichtert worden ist bzw. die er aus Nachahmungsverhalten wiederholt. Ist das nicht der Fall, weiß der kleine Pimpf genau, das er Unrecht begangen hat. Man braucht keine strafrechtliche Einteilung Jugendlicher ab 14 Jahre.
Sollte es sich herausstellen, das ihm die Antwort eingetrichtert worden ist, ist das Kind zum einen aus solchem Umfeld zu entfernen und zum anderen die dafür verantwortliche Person zu belangen.

man sollte viel mehr das alte Motto aufgreifen :"Eltern haften für ihre Kinder"!

http://www.gnade.de/index_l/brisant/011a.jpg

Polemi
25.03.2010, 07:44
@Polemi666, Nationalix

Wenn ein 10 jähriger, die Polizei mit den Worten anmacht "Ihr könnt mir sowieso nichts" ist derPsyhologe nur zu einer Sache notwendig, zu Überprüfung ob das eine Aussage ist, die ihm eingetrichtert worden ist bzw. die er aus Nachahmungsverhalten wiederholt. Ist das nicht der Fall, weiß der kleine Pimpf genau, das er Unrecht begangen hat. Man braucht keine strafrechtliche Einteilung Jugendlicher ab 14 Jahre.
Sollte es sich herausstellen, das ihm die Antwort eingetrichtert worden ist, ist das Kind zum einen aus solchem Umfeld zu entfernen und zum anderen die dafür verantwortliche Person zu belangen.
Naja, da setzt du aber zwei Dinge voraus:
1) Eine sehr hohe Qualität psychologischer Gutachten.
2) Eine charakterliche Stabilität kindlicher/ jugendlicher Entwicklung.

Bei beidem wäre ich mir nicht so sicher.
Zumal ich auch nicht das Gefühl habe, dass die von dir zitierten Aussagen ein häufig anzutreffendes Phänomen wären, dass mit vorsätzlichen Straftaten in Verbindung zu bringen ist...

Polemi
25.03.2010, 07:47
man sollte viel mehr das alte Motto aufgreifen :"Eltern haften für ihre Kinder"!

http://www.gnade.de/index_l/brisant/011a.jpg
Nee, eigentlich nicht - man stelle sich vor, der Vater von dem Winnende-Amokläufer würde für zigfachen Mord belangt - ich halte das für kontraproduktiv.

Werden Erziehungsverfehlungen deutlich, müssen halt (und ja, mir ist bewusst, dass sowas ewig dauert und oftmals halbherzig geschieht) behördliche Maßnahmen greifen - ist dieses nicht der Fall, dann eben nicht.

bernhard44
25.03.2010, 07:52
ich meinte hier natürlich die bis 14 Jährigen! Darüber hinaus sind sie ja eh strafmündig!

Polemi
25.03.2010, 09:36
ich meinte hier natürlich die bis 14 Jährigen! Darüber hinaus sind sie ja eh strafmündig!
Das ist schon klar, ändert aber m.E. nichts daran, dass man Eltern nicht für das Fehlverhalten ihrer Kinder haftbar machen sollte. Gab ja in den USA (in D aber mit Sicherheit auch) schon Fälle, in denen Kinder (auch unter 14) Morde begangen haben - nun kann man doch nicht die Eltern wegen Mordes Anklage für solche Taten.

Wie gesagt, wenn Eltern Erziehungsdefizite nachgewiesen werden können, müssen da die vorgesehenen (vielleicht auch zu verschärfenden - aber das ist ja dann auch wieder keinem Recht) Maßnahmen getroffen werden, alles andere halte ich für kontrproduktiv und nicht 'gerecht'.

GG146
25.03.2010, 10:57
Meine Meinung zum Jugendstrafrecht:

1. Wer zivilrechtlich als Erwachsener gilt, soll auch strafrechtlich als Erwachsener gelten.

2. Die Schuldfähigkeitsgrenze von 14 Jahren ist nicht mehr zeitgemäß. Alleine die Berichte über die Vorgeschichte von jugendlichen Straftätern und klauende KInder beweisen, das auch Kinder unter 14 Jahren das nötige Schuldbewußtsein haben. Entweder senkt man diese Grenze auf z.B. 10 Jahre oder entscheidet nach psychologischer Prüfung bei unter 14 jährigen.

3. Ab einem Alter von 16 Jahren sollte für die Richter die Möglichkeit bestehen, von Fall zu Fall auch Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Aus meiner Sicht wäre dies z.B. bei notorischen Wiederholungstätern angebracht.

4. Das Höchststrafmaß ist von 10 auf 15 Jahren anzuheben.

Das sehe ich genauso. Zu ergänzen ist noch, dass Kinder ab 7 Jahren sich durch rechtswidrige Handlungen zivilrechtlich schadensersatzpflichtig machen können. Durch vorsätzliche rechtswidrige Handlungen ausgelöste Schadensersatzpflichten können sie später auch nicht durch eine Restschuldbefreiung nach der InsO loswerden.

Im Ergebnis wird also unter 14 - jährigen Kindern die erzieherische Wirkung des Jugendstrafrechts vorenthalten, während das Zivilrecht absolut gnadenlos ihre wirtschaftliche Selbstzerstörung schon ab 7 Jahren zulässt. Ich halte das für höchst widersprüchliches Verhalten auf staatlicher Ebene.

GG146
25.03.2010, 11:01
Nee, eigentlich nicht - man stelle sich vor, der Vater von dem Winnende-Amokläufer würde für zigfachen Mord belangt - ich halte das für kontraproduktiv.

Werden Erziehungsverfehlungen deutlich, müssen halt (und ja, mir ist bewusst, dass sowas ewig dauert und oftmals halbherzig geschieht) behördliche Maßnahmen greifen - ist dieses nicht der Fall, dann eben nicht.

Schwere Versäumnisse der Erziehungspflichtigen werden als deren eigenes Fehlverhalten mit Strafe bedroht:


§ 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (http://dejure.org/gesetze/StGB/171.html)

Das ist eines von vielen gesetzlichen Mitteln zur Vermeidung der aktuellen desolaten Situation, die einfach nicht hinreichend ausgeschöpft worden sind.

Polemi
25.03.2010, 16:05
Schwere Versäumnisse der Erziehungspflichtigen werden als deren eigenes Fehlverhalten mit Strafe bedroht:



Das ist eines von vielen gesetzlichen Mitteln zur Vermeidung der aktuellen desolaten Situation, die einfach nicht hinreichend ausgeschöpft worden sind.
Das ist schon klar, aber(!) dies ist keineswegs eine Kausalattribuierung Marke:
Die verfehlte Erziehung hat diese spezielle Tat zu verantworten, deshalb gehört der Erziehungsberechtigte für die Tat bestraft (wie es ja der Grundsatz 'Eltern haften für ihre Kinder' fordern würde)...

GG146
25.03.2010, 19:25
Das ist schon klar, aber(!) dies ist keineswegs eine Kausalattribuierung Marke:
Die verfehlte Erziehung hat diese spezielle Tat zu verantworten, deshalb gehört der Erziehungsberechtigte für die Tat bestraft (wie es ja der Grundsatz 'Eltern haften für ihre Kinder' fordern würde)...

Das habe ich auch nicht behauptet, dieser StGB - § bezieht sich ausschliesslich auf die persönliche Schuld der Eltern an der Fehlentwicklung der Kinder und leitet in keiner Weise die Schuld der Kinder an deren eigenen Straftaten auf die Eltern über.

Der auf vielen Schildern an Baustellen prangende Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" beruht übrigens auf einem kardinalen Rechtsirrtum. Diese Schilder sind juristisch völlig gegenstandslos, ob und wie weit Eltern für ihre Kinder haften, richtet sich ausschliesslich nach gesetzlichen Bestimmungen, ein potentieller Geschädigter kann durch das Aushängen eines solchen Schildes darüber hinaus keine Haftungspflicht begründen.

Polemi
26.03.2010, 09:00
Das habe ich auch nicht behauptet, dieser StGB - § bezieht sich ausschliesslich auf die persönliche Schuld der Eltern an der Fehlentwicklung der Kinder und leitet in keiner Weise die Schuld der Kinder an deren eigenen Straftaten auf die Eltern über.
Und ich habe nicht behauptet, dass du dieses behauptetest - aber das war der Ausgangspunkt der Argumentation.

Tonsetzer
26.03.2010, 09:18
Wir brauchen die volle Härte gegen jugendliche Straftäter.

Insbesondere Straftaten mit Ausübung massiver körperlicher Gewalt sollte eine unmittelbare drakonische Strafe nach sich ziehen. Kein Freischuss, keine Sozialstunden, Erziehungscamp oder -knast und zwar sofort.

Es kann einfach nicht sein dass Menschen von jugendlichen Schlägern teils massiv verletzt werden und ein Leben lang an den Folgen leiden und diese kleinen Drecksäcke gehen lachend und straffrei aus dem Gericht.

Nationalix
26.03.2010, 11:01
@Polemi666, Nationalix

Wenn ein 10 jähriger, die Polizei mit den Worten anmacht "Ihr könnt mir sowieso nichts" ist derPsyhologe nur zu einer Sache notwendig, zu Überprüfung ob das eine Aussage ist, die ihm eingetrichtert worden ist bzw. die er aus Nachahmungsverhalten wiederholt. Ist das nicht der Fall, weiß der kleine Pimpf genau, das er Unrecht begangen hat. Man braucht keine strafrechtliche Einteilung Jugendlicher ab 14 Jahre.
Sollte es sich herausstellen, das ihm die Antwort eingetrichtert worden ist, ist das Kind zum einen aus solchem Umfeld zu entfernen und zum anderen die dafür verantwortliche Person zu belangen.

Diese Psychologen sind doch alle unfähig und haben selber einen Sprung in der Schüssel. Es wurden schon genügend Triebtäter und Mörder aufgrund von Gutachten dieser sogenannten Fachleute freigelassen und wurden wieder rückfällig.

Spalter
26.03.2010, 19:46
Wir brauchen die volle Härte gegen jugendliche Straftäter.

Insbesondere Straftaten mit Ausübung massiver körperlicher Gewalt sollte eine unmittelbare drakonische Strafe nach sich ziehen. Kein Freischuss, keine Sozialstunden, Erziehungscamp oder -knast und zwar sofort.

Es kann einfach nicht sein dass Menschen von jugendlichen Schlägern teils massiv verletzt werden und ein Leben lang an den Folgen leiden und diese kleinen Drecksäcke gehen lachend und straffrei aus dem Gericht.


Falls diese überhaupt je ein Gericht sehen werden, was ich bezweifel!
Das alles wird immer mehr dazu führen, das die Selbstjustiz zunehmen wird.
germane