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Vollständige Version anzeigen : Hochrangige Juristen fordern ... !



Buella
10.08.2009, 12:07
Hochrangige Juristen fordern Einschränkungen des Bundesverfassungsgerichts (http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,641250,00.html)

Künftig soll der Gesetzgeber das Bundesverfassungsgericht darauf verpflichten, Verfahren zu europarechtlichen Fragen zuerst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorzulegen; das fordern 30 Juristen, vor allem hochrangige Hochschullehrer und Richter. Hintergrund für die von ihnen verfasste Denkschrift ist das Urteil des Verfassungsgerichts zum EU-Vertrag von Lissabon. Dem entnehmen die Unterzeichner, dass das Verfassungsgericht bereits in Kürze "auf einen Justizkonflikt mit dem EuGH zusteuert". Die Folgen einer solchen Konfrontation wären aus Sicht der Juristengruppe "außerordentlich fatal": Denn die EU-Kommission müsste in diesem Fall ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten - und das dann zu erwartende Urteil des EuGH wäre "mit einschneidenden Finanzsanktionen" verbunden. Die Zahlungen hätte Deutschland sogar "dauerhaft zu entrichten", da der Gesetzgeber an der Entscheidung des Verfassungsgerichts nichts ändern könne. Der drohende Justizkonflikt ließe sich deshalb nur entschärfen, indem das Verfassungsgericht gesetzlich dazu verpflichtet wird, die Verfahren vor der eigenen Entscheidung beim EuGH vorzulegen. Unterzeichnet wurde die Denkschrift unter anderen von den beiden Bevollmächtigten des deutschen Bundestags im Lissabon- Verfahren, den Juraprofessoren Ingolf Pernice und Franz Mayer.

Ich finde es auch unerträglich, daß dieses BVG die edlen Absichten und Ziele der EU nicht kritiklos abgesegnet hat! Also (im Endeffekt) weg damit!

;)

Alfred
10.08.2009, 12:20
Sowas musste ja passieren. Nun wäre es vernünftig alle jene " Juristen " die diese Forderung unterstützen augenblicklich aus dem Staatsdienst zu entlassen, sämtliche Ansprüche und Renten zu streichen und ihnen die Bürgerechte auf ewig zu entziehen.

Maximilian
10.08.2009, 12:37
Sowas musste ja passieren. Nun wäre es vernünftig alle jene " Juristen " die diese Forderung unterstützen augenblicklich aus dem Staatsdienst zu entlassen, sämtliche Ansprüche und Renten zu streichen und ihnen die Bürgerechte auf ewig zu entziehen.


23,5% des Bundestages bestehen aus Juristen und Rechtsanwaltsgehilfen, über 20% aus Lehrern, Pädagogen, Sozialwissenschaftlern und Seelsorgern...

http://www.bundestag.de/mdb/statistik/berufe.html

:D

Pescatore
10.08.2009, 12:39
Wie sieht es eigentlich mit der demokratischen Legitimation des EU-Gerichtshofs aus? In einem EU-Superstaat, in dem nicht einmal die einzige tatsächlich von den Bürgern gewählte Institution etwas zu sagen hat?

Strandwanderer
10.08.2009, 12:48
Ich wußte gar nicht, daß es ein bisher unbekanntes Verfassungsorgan gibt:

nämlich sogen. "hochrangige Juristen", die das Recht haben, derart einschneidende Forderungen zu stellen.
.

Alfred
10.08.2009, 13:32
23,5% des Bundestages bestehen aus Juristen und Rechtsanwaltsgehilfen, über 20% aus Lehrern, Pädagogen, Sozialwissenschaftlern und Seelsorgern...

http://www.bundestag.de/mdb/statistik/berufe.html

:D

Und das Ergebniss ist dann Scheisse.

Pikes
10.08.2009, 13:53
Ich wußte gar nicht, daß es ein bisher unbekanntes Verfassungsorgan gibt:

nämlich sogen. "hochrangige Juristen", die das Recht haben, derart einschneidende Forderungen zu stellen.
.

Und der Rest besteht aus Deutschland feindlichen Ausländern...

Buella
10.08.2009, 14:10
Und der Rest besteht aus Deutschland feindlichen Ausländern...

Verstehe ich jetzt nicht!

Pikes
10.08.2009, 14:18
Verstehe ich jetzt nicht!

Macht nichts :)

-jmw-
10.08.2009, 18:44
Eine solche Forderung ist erstmal völlig rechtmässig.
Ob ihre Umsetzung eine Aushöhlung des BVerfG und damit eine indirekte Verminderung der Möglichkeit der BRD zum Souveränitätserhalt darstellt, wird, ha! - letztlich das BVerfG zu entscheiden haben.

politisch Verfolgter
10.08.2009, 18:46
Wären sie hochrangig, müssten sie die Entfernung der Arbeitsgesetzgebung fordern, also gegen Zwangsarbeit, Enteignung, Lehnswesen und Berufsverbot auftreten.

Bruddler
10.08.2009, 18:51
Sowas musste ja passieren. Nun wäre es vernünftig alle jene " Juristen " die diese Forderung unterstützen augenblicklich aus dem Staatsdienst zu entlassen, sämtliche Ansprüche und Renten zu streichen und ihnen die Bürgerechte auf ewig zu entziehen.

Wem gegenüber fühlen sich diese deutschen "Juristen" vorrangig verpflichtet, unserem Land oder der EU ? :rolleyes:

politisch Verfolgter
10.08.2009, 19:01
Jeder Gesetzgeber ist den Grund- und Bürgerrechten verpflichtet.
Dabei gehts nicht um Gefühl, sondern ums umfassende rechtsräumliche Ausgestalten.
Die EU ist ein fragwürdiges Gebilde, so lange ihre Rechtsräume gegen Grund- und Bürgerrechte verstoßen.

Alion
10.08.2009, 19:05
Ich finde es auch unerträglich, daß dieses BVG die edlen Absichten und Ziele der EU nicht kritiklos abgesegnet hat! Also (im Endeffekt) weg damit!

;)

Ja ich denke das ist deren Intension! Eigentlich ist dieser Verrsuch als Hochverrat zu werten und die Initiatoren gehören danach behandelt.
Ich würde sie aufhängen, da sie offensichtlich die Abschaffung der Verfassung betreiben. Leider sieht das Gesetz mildere Strafen vor!


Zitat:
Hochverrat gegen den Bund.(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Quelle:http://dejure.org/gesetze/StGB/81.html

Hier wird damit gedroht den Staat in die Pleite zu treiben, was nichts anderes ist!

So ein Gesindel ist in diesem Land als Richter tätig, da wundert einen nichts mehr!


Alion

politisch Verfolgter
10.08.2009, 19:09
Dazu auch das:
---
§ 129 StGB "Bildung krimineller Vereinigungen":
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,...
---
Wobei die Bundesverfassungsrichter Mitglieder und Zöglinge der politischen Feudalsekten sind.

D.h. also, politische Vereinigungen, die grundrechtswidrige Gesetze verankern, begehen damit keine Straftaten, so das BVG darin keine Straftaten sieht.
Die Arbeitsgesetzgebung ist grundrechtswidrig.

-jmw-
10.08.2009, 19:11
mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

Und die siehst Du worin genau?

Nationalix
10.08.2009, 19:20
Ich wußte gar nicht, daß es ein bisher unbekanntes Verfassungsorgan gibt:

nämlich sogen. "hochrangige Juristen", die das Recht haben, derart einschneidende Forderungen zu stellen.
.

Es gibt noch viele andere inoffizielle Verfassungsorgane: diverse Zentralräte, Gewerkschaften, GEZ, GEMA, Der Spiegel, Die Zeit usw. usw.

Von denen braucht doch nur einer sein Maul aufzureißen und schon gibt es ein neues Gesetz.

Bruddler
10.08.2009, 19:22
Es gibt noch viele andere inoffizielle Verfassungsorgane: diverse Zentralräte, Gewerkschaften, GEZ, GEMA, Der Spiegel, Die Zeit usw. usw.

Von denen braucht doch nur einer sein Maul aufzureißen und schon gibt es ein neues Gesetz.

Diverse Kirchenverbände nicht vergessen ! ;)

Mariko
10.08.2009, 19:32
Ja ich denke das ist deren Intension! Eigentlich ist dieser Verrsuch als Hochverrat zu werten und die Initiatoren gehören danach behandelt.
Ich würde sie aufhängen, da sie offensichtlich die Abschaffung der Verfassung betreiben. Leider sieht das Gesetz mildere Strafen vor!


Zitat:
Hochverrat gegen den Bund.(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Quelle:http://dejure.org/gesetze/StGB/81.html

Hier wird damit gedroht den Staat in die Pleite zu treiben, was nichts anderes ist!

So ein Gesindel ist in diesem Land als Richter tätig, da wundert einen nichts mehr!


Alion



Ach komm, bitte hör mit dieser "Laiensubsumtion" auf, bevor ich noch vor Lachen kollabiere:hihi::))

In einem demokratischen Rechtsstaat ist es völlig legitim, (juristische) Probleme zu diskutieren - egal, welche Ansicht man vertritt.

Pandulf
10.08.2009, 19:42
Nach dem Urteil des BVerfG, das die staatliche Souveränität der BRD gegenüber der EU massiv gestärkt hatte, haben etliche Leitkommentatoren direkt oder indirekt zu einem "Kampf gegen Karlsruhe" aufgerufen. Das hier dürfte einer ihrer ersten Schläge gegen das Grundgesetz und das darin verbürgte Recht der Deutschen auf Selbstbestimmung sein. Und wie wir die Internationalisten kennen werden sie keinen Verrat, keinen Betrug und keine Lüge scheuen um am Ende auch díe im Grundgesetz verbürgte Res Publica im Namen eines Universalismus zu zerstören, der in seiner Umsetzung nur zu Chaos und Zivilisationsverlust führt, was man schon heute überall in Europa beobachten kann.

Bruddler
10.08.2009, 19:49
Nach dem Urteil des BVerfG, das die staatliche Souveränität der BRD gegenüber der EU massiv gestärkt hatte, haben etliche Leitkommentatoren direkt oder indirekt zu einem "Kampf gegen Karlsruhe" aufgerufen. Das hier dürfte einer ihrer ersten Schläge gegen das Grundgesetz und das darin verbürgte Recht der Deutschen auf Selbstbestimmung sein. Und wie wir die Internationalisten kennen werden sie keinen Verrat, keinen Betrug und keine Lüge scheuen um am Ende auch díe im Grundgesetz verbürgte Res Publica im Namen eines Universalismus zu zerstören, der in seiner Umsetzung nur zu Chaos und Zivilisationsverlust führt, was man schon heute überall in Europa beobachten kann.

:old: Ha, es wäre doch gelacht, wenn sie unser Land nicht endlich kaputtkriegen würden !

Frank3
10.08.2009, 20:16
:old: Ha, es wäre doch gelacht, wenn sie unser Land nicht endlich kaputtkriegen würden !

ES ist LÄNGST kaputt aber KEINER WILL es zugeben und wer NICHT VERSTEHT.

Wer nicht verstehen lernt , das dieser Staat in allen seinen Teilen , Gesetzgebung , ausführende Organe und Rechtsprechung durch und durch kriminell und verlogen ist , hat noch einen weiten Weg vor sich , die BRD zu begreifen und wird eine WELT NIE verstehen .
Bergreif erstmal : NIRGENDS wird dir von ALLEIN die Wahrheit gesagt sondern du MUSST sie IMMER erst selber suchen wenn „ SIE „ dir „ IHRE „ DERZEITIGE Wahrheit aufdrücken .
http://www.youtube.com/watch?v=BtInXIHfxeM&eurl=http%3A%2F%2Falles-schallundrauch.blogspot.com%2F2009%2F07%2Fvortrag-von-prof-dr-karl.html&feature=player_embedded

Wir werden von MACHTerhalt und Korruption zusammengehalten , haben aber NIEMAND der STAATSGEDANKEN trägt sondern IMMER EIGENINTERESSEN .
http://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Die-Nebeneinkuenfte-der-Politiker-article405174.html- Politiker-article405174.html
Unabhängig oder Geldverdienen ?
GEGEN ? FÜR ?
Tierhafter EGOISMUS !

Demokratie und Liberalismus sind so ziemlich das Letzte was MANN dem Westen attestieren kann .
Die beiden Begriffe sind doch nur die Lügen-Etikettenfür eine kriminelle und völlig skrupellose Geldherrschaft .
Was wir im Moment haben ist eine reinrassige Diktatur .
Mann könnte sie vielleicht als Geldfaschismus bezeichnen da das Geld regiert und hat MACHT über jeden .
Beim Tanz um das Goldene Kalb hüpft jeder für sich allein .
WIR haben mehr Geld was GELD verdienen will als Realwirtschaft erwirtschaftet und so haben wir mit ALLEM Privatisieren diesem GELD gedient und NUN ?
Der Automat, der uns die schwere Arbeit abnimmt , viel effektiver ist , keinen Urlaub macht und nie krank wird , zahlt aber nichts in die Sozialkassen ein , leistet aber dennoch Arbeit , an der die Fabrik verdient . Am Ende zahlen dann nur noch zwei Arbeiter für einen Rentner , was natürlich hinten und vorne nicht reicht aber das GELD welches NUR Geldverdienen will wurde BEDIENT und wenn es sein muss über 1 Euro Zwangsarbeiter die schaffen aber keine Kaufkraft dafür bekommen aber mit HOFFNUNG abgespeist werden .
GEHT ES WIRKLICH NUR UM EINE WAHL ODER wer hat die MACHT und MACHT die Gesetze ?
Die "Mehrheit" ist der Urnenpöbel und wird BEWUSST BELOGEN .
GOTT

Topas
10.08.2009, 20:20
Sind diese beiden „Super-Juristen“ in einer Partei? Wenn ja, in welcher?

klartext
10.08.2009, 20:25
Es gibt im GG eine sog. Ewigkeitsgarantie für bestimmte Bürgerrechte, über deren Einhaltung das Bundigericht wacht. Diese Garantie kann weder durch EU-Recht noch durch eine Regierung ausgehebelt werden. Genau darum geht es.

Frank3
10.08.2009, 20:31
Es gibt im GG eine sog. Ewigkeitsgarantie für bestimmte Bürgerrechte, über deren Einhaltung das Bundigericht wacht. Diese Garantie kann weder durch EU-Recht noch durch eine Regierung ausgehebelt werden. Genau darum geht es.
DU bist doch doo...
LEIDER gibt es Ewigkeitsgarantie NICHT . Schon 50 ÄNDERUNGEN wurden OHNE Volkentscheide gemacht , nur mit der MEHRHEIT im Bundestag .

GOTT

meckerle
10.08.2009, 20:34
23,5% des Bundestages bestehen aus Juristen und Rechtsanwaltsgehilfen, über 20% aus Lehrern, Pädagogen, Sozialwissenschaftlern und Seelsorgern...

http://www.bundestag.de/mdb/statistik/berufe.html

:D
........ und der Rest ( bis auf Wenige) hat überhaupt keinen Beruf! :D

meckerle
10.08.2009, 20:37
Wem gegenüber fühlen sich diese deutschen "Juristen" vorrangig verpflichtet, unserem Land oder der EU ? :rolleyes:
Unserem Land? Ist das nicht etwas vermessen?

meckerle
10.08.2009, 20:43
Ach komm, bitte hör mit dieser "Laiensubsumtion" auf, bevor ich noch vor Lachen kollabiere:hihi::))

In einem demokratischen Rechtsstaat ist es völlig legitim, (juristische) Probleme zu diskutieren - egal, welche Ansicht man vertritt.
Du bist unser Bester! http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/b020.gif

BRDDR_geschaedigter
10.08.2009, 20:44
In was für einem Land sind wir mittlerweile, in dem es zum guten Ton gehört gegen unsere Verfassung zu hetzen und Verfassungswächter zu diskreditieren?

Frank3
10.08.2009, 20:44
Unserem Land? Ist das nicht etwas vermessen?

ABER sollte es NICHT erstmal unseres werden bevor wir es der EU übergeben oder WIRD SICH DIESES VOLK NIE SCHULDIG MACHEN DÜRFEN . (?)
JA DIESES VOLK IST NOCH AN NICHTS SCHULD sondern ihre VERBRECHER ELITEN , die aber schon IMMER DER MACHT DES GELDES dienten , sind SCHULT .

GOTT

meckerle
10.08.2009, 20:47
:old: Ha, es wäre doch gelacht, wenn sie unser Land nicht endlich kaputtkriegen würden !
Noch kaputter ist ja fast nicht möglich! X(

meckerle
10.08.2009, 20:51
Es gibt im GG eine sog. Ewigkeitsgarantie für bestimmte Bürgerrechte, über deren Einhaltung das Bundigericht wacht. Diese Garantie kann weder durch EU-Recht noch durch eine Regierung ausgehebelt werden. Genau darum geht es.
Sorry, aber: du bist ein Träumer!

meckerle
10.08.2009, 20:59
ABER sollte es NICHT erstmal unseres werden bevor wir es der EU übergeben oder WIRD SICH DIESES VOLK NIE SCHULDIG MACHEN DÜRFEN . (?)
JA DIESES VOLK IST NOCH AN NICHTS SCHULD sondern ihre VERBRECHER ELITEN , die aber schon IMMER DER MACHT DES GELDES dienten , sind SCHULT .

GOTT
Du verkennst die Situation!
Deutschland ist 1. das Land der deutschen Bürgerinnen und Bürger. Erst 2. ist Deutschland Europamitglied.

Mit welcher Begründung sollte sich das deutsche Volk Schuldig machen, oder gemacht haben? Wenn die "Eliten" sich schuldig machen, dann muss man sie dafür zur Rechenschaft ziehen.

Frank3
10.08.2009, 21:17
Du verkennst die Situation!
Deutschland ist 1. das Land der deutschen Bürgerinnen und Bürger. Erst 2. ist Deutschland Europamitglied.

Mit welcher Begründung sollte sich das deutsche Volk Schuldig machen, oder gemacht haben? Wenn die "Eliten" sich schuldig machen, dann muss man sie dafür zur Rechenschaft ziehen.

Schöne WUNSCHVORSTELLUNG !!!!
MIT welchen NICHT VERBRECHERN willste das RECHT durchsetzen , wo doch die VERBRECHER ELITEN das RECHT geschrieben , zu ihrem GUNSTEN , haben ? Wenn ich sie dafür zur Rechenschaft ziehen will . . . Terrorist .

MENSCH sind wir im ARSCH , die verstanden haben die MORAL des G.G. und das GELD zur MORAL zwingen wollen !! Ach ja , bin ALLEIN .

GOTT

ACH hab vergessen : EIN VOLK KANN SICH NUR mit einem VOLKSENTSCHEID schuldig machen .

Mariko
10.08.2009, 21:39
DU bist doch doo...
LEIDER gibt es Ewigkeitsgarantie NICHT . Schon 50 ÄNDERUNGEN wurden OHNE Volkentscheide gemacht , nur mit der MEHRHEIT im Bundestag .

GOTT


Die Ewigkeitsgarantie gilt ja nicht für jeden Artikel...

CarlCarlsen
10.08.2009, 22:06
Die Leute können erstmal fordern, was sie wollen. Was die Umsetzung abelangt, ist das ganze natürlich schon um einiges schwieriger:

(1) "Verfahren zu europarechtlichen Fragen zuerst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorzulegen"

Aus diesem Satz lässt sich leider nicht entnehmen, worauf sich die Forderung konkret bezof, aber Entscheidungen in "europarechtlichen Fragen" fällt das BVerfG grundsätzlich ohnehin nicht, wenn wir von einigen Ausnahmen mal absehen. Das darf es schlicht nicht. (Dazu bei Interesse und auf Nachfrage mehr). Sofern es um Entscheidungen zu zustimmungspflichtigen, völkerrechtlichen Veträgen (wie dem Lissabon-Vertrag) geht, erscheint mir eine Vorlagepflicht beim EuGH aus dreierlei Gründen unsinnig. Erstens hätte das BVerfG, anders als der BGH etwa, ncihts mehr zu entscheiden, wenn eine Antwort auf die Vorlage kommt. Zweitens prüft der EuGH nciht die Zustimmungsgesetze zu den Verträgen, das darf er nämlich wiederrum nicht. Drittens, und das hängt eng mit dem zweiten Punkt zusammen, täte sich der EuGH schwer einen Prüfungsmaßstab zu finden. Am Grundgesetz prüfte er nämlich verständlicherweise nicht.

(2) "auf einen Justizkonflikt mit dem EuGH zusteuert". Die Folgen einer solchen Konfrontation wären aus Sicht der Juristengruppe "außerordentlich fatal": Denn die EU-Kommission müsste in diesem Fall ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten - und das dann zu erwartende Urteil des EuGH wäre "mit einschneidenden Finanzsanktionen" verbunden."

Das ist eine interessante Sichtweise für einen Juristen, der sich eigentlich Recht und Gesetz verpflchtet fühlen sollte. Das liest sich so, als wollten sie uns sagen, daß sie sich zwar durchaus der Tatsache bewusst seien, daß die Vorgaben des Grundgesetzes andere sind, aber dafür sorgen möchten, daß das BVerfG dies trotzdem nicht feststellen kann.
Auch hier gilt: Aus einem Urteil wie dem zum L.-Vetrag kann kein Vetragsverletzungsverfahren folgen, denn solange das Gesetz zur Zustimmung nicht approbiert ist, entfaltet der Vertrag auch keine Wirkung. Eine Deutungsmöglichkeit wäre allerdings, daß man verhindern möchte, daß das BVerfG seine (nciht vorhandene) Prüfungskompetenz verkennt und daraus dieser " Justizkonflikt" entsteht,was allerdings eher unwahrscheinlich klingt. Dazu und auch zum letzten Punkt gilt folgendes:

(3) "indem das Verfassungsgericht gesetzlich dazu verpflichtet wird, die Verfahren vor der eigenen Entscheidung beim EuGH vorzulegen."

Es ist wohl kaum anzunehmen, daß das BVerfG eine Art Letztentscheidungskompetenz, seine Position als Ersatzspieler, so schnell aus der Hand geben wird. Sollte ein entsprechendes Gesetz also dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt werden, ist es äußerst unwahrscheinlich, daß dieses es akzeptierte. Unerträglich ist sowieso diese Kapitulation vor politischen Notwndigkeiten. Entweder man hat eine Verfassung und hält sich auch daran oder man lässt es gleich bleiben. Es gibt leider auch in der Judikatur des BVerfG einige Beispiele dafür, auch wenn diese an sich nachzuvollziehen sind, logisch, nciht juristisch


Ach komm, bitte hör mit dieser "Laiensubsumtion" auf, bevor ich noch vor Lachen kollabiere:hihi::))


Anstelle sich dem Spott hinzugeben, stünde es Ihnen gut zu Gesicht, zur Sache Stellung zu nehmen, Herr Kollege. :]

Paul Felz
10.08.2009, 22:09
Die Leute können erstmal fordern, was sie wollen. Was die Umsetzung abelangt, ist das ganze natürlich schon um einiges schwieriger:

[... wegen der Länge ...]

Anstelle sich dem Spott hinzugeben, stünde es Ihnen gut zu Gesicht, zur Sache Stellung zu nehmen, Herr Kollege. :]

Danke, wieder was gelernt. Bin aber kein Jurist.

CarlCarlsen
10.08.2009, 22:14
Bitte sehr. Der Kollege ist Mariko. ;)

Paul Felz
10.08.2009, 22:16
Bitte sehr. Der Kollege ist Mariko. ;)

Ja, das war mir klar. Wollte damit nur klären, daß ich beruflich nicht - zumindest nicht direkt - damit befaßt bin. Aber eben immer interessiert.

Ich habe 20 Jahre gebraucht, um mit Juristen als Techniker kommunizieren zu können. Denk mal alleine an den Begriff "Mangel".

Mariko
10.08.2009, 22:48
Anstelle sich dem Spott hinzugeben, stünde es Ihnen gut zu Gesicht, zur Sache Stellung zu nehmen, Herr Kollege. :]


Das mag sein, jedoch habe ich die Erfahrung gemacht, dass detailierte juristische Erörterungen hierzuforums nun nicht gerade "auf fruchtbaren Boden fallen"...

Allerdings kann ich sagen, dass ich in der Sache Deinen Gedanken relativ nahe stehe...

Paul Felz
10.08.2009, 23:03
Das mag sein, jedoch habe ich die Erfahrung gemacht, dass detailierte juristische Erörterungen hierzuforums nun nicht gerade "auf fruchtbaren Boden fallen"...

Allerdings kann ich sagen, dass ich in der Sache Deinen Gedanken relativ nahe stehe...

Das ist nur logisch. Was aber Jura - im Gegensatz zu der ständigen Behauptung - eben nicht ist. Sie beruft sich auf menschengemachte Gesetze, und sieht diese als gottgegeben an. Das ist der erste Fehler.

Der zweite Fehler ist kein wirklicher Fehler: Jura geht am Rechtsempfinden wohlerzogener Menschen vorbei.

Frank3
10.08.2009, 23:33
Das ist nur logisch. Was aber Jura - im Gegensatz zu der ständigen Behauptung - eben nicht ist. Sie beruft sich auf menschengemachte Gesetze, und sieht diese als gottgegeben an. Das ist der erste Fehler.

Der zweite Fehler ist kein wirklicher Fehler: Jura geht am Rechtsempfinden wohlerzogener Menschen vorbei.

Quatsch . Recht geht an GERECHT vorbei und wer Geld hat geht weiter oder sogar über GRENZEN .

Gott

ErhardWittek
11.08.2009, 00:22
Ich finde es auch unerträglich, daß dieses BVG die edlen Absichten und Ziele der EU nicht kritiklos abgesegnet hat! Also (im Endeffekt) weg damit!

;)


.....
und das dann zu erwartende Urteil des EuGH wäre "mit einschneidenden Finanzsanktionen" verbunden. Die Zahlungen hätte Deutschland sogar "dauerhaft zu entrichten", ....
Damit sollten wir uns gar nicht mehr drohen lassen. Denn dieser Zustand besteht doch eh schon und soll auch für alle Zeiten bestehen bleiben.

Es ist doch völlig gleichgültig, an wen wir zu zahlen haben. Schlimmer als es bereits ist, kann es kaum noch kommen. Wir bluten finanziell aus und das ist auch so gewollt.

Wer immer kann, sollte auswandern. Dem Rest sei empfohlen, sich bei den Muselterroristen Unterricht im Selbstmordattentatshandwerk erteilen zu lassen, um in Kürze unseren Feinden nichts als eine Trümmerwüste zu hinterlassen und unter den eigenen Verrätern ein Blutbad anzurichten, das sich sehen lassen kann.

Paul Felz
11.08.2009, 00:42
Damit sollten wir uns gar nicht mehr drohen lassen. Denn dieser Zustand besteht doch eh schon und soll auch für alle Zeiten bestehen bleiben.

Es ist doch völlig gleichgültig, an wen wir zu zahlen haben. Schlimmer als es bereits ist, kann es kaum noch kommen. Wir bluten finanziell aus und das ist auch so gewollt.

Wer immer kann, sollte auswandern. Dem Rest sei empfohlen, sich bei den Muselterroristen Unterricht im Selbstmordattentatshandwerk erteilen zu lassen, um in Kürze unseren Feinden nichts als eine Trümmerwüste zu hinterlassen und unter den eigenen Verrätern ein Blutbad anzurichten, das sich sehen lassen kann.

Kein Bange, bin dabei ;)

ErhardWittek
11.08.2009, 00:55
Kein Bange, bin dabei ;)
Beim Auswandern oder Planieren der Infrastruktur?

Paul Felz
11.08.2009, 00:56
Beim Auswandern oder Planieren der Infrastruktur?

Ich versuche, beides zu verbinden. Im Moment nutze ich hier nur noch aus. Tut mir ja Leid für die Ehrlichen, aber die sind die Minderheit.

ErhardWittek
11.08.2009, 01:17
Ich versuche, beides zu verbinden. Im Moment nutze ich hier nur noch aus. Tut mir ja Leid für die Ehrlichen, aber die sind die Minderheit.
Das Vernünftigste wäre derzeit tatsächlich, das BRD-Kunstgebilde ersatzlos aufzulösen. Denn dann hätten die bisherigen Ausbeuter das Nachsehen.

Ich glaube nicht, daß eine Merkel oder ein Fischer, oder wie die Verräter alle heißen, noch in benachbarten Feindstaaten mit Handkuß und großem Bahnhof empfangen würden, wenn sie ohne ihre üblichen Sühne- und Reue-Schecks angekrochen kämen.

Naturelife
11.08.2009, 01:58
Wie sieht es eigentlich mit der demokratischen Legitimation des EU-Gerichtshofs aus? In einem EU-Superstaat, in dem nicht einmal die einzige tatsächlich von den Bürgern gewählte Institution etwas zu sagen hat?

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Hoffentlich merken die Bürger endlich mal dass das was uns als Demokratie vorgegaukelt wird in Wahrheit gar keine Demokratie ist, sondern nur Scheinheilig.

Leila
11.08.2009, 02:53
Was sind „hochrangige Juristen“? Solche, die ein Dreieck besser als niederrangige ausrechnen können?

Commodus
11.08.2009, 05:04
*...*

Ich hätte als Laie eine Frage:

Ist das BVG eine feste und per GG unantastbare Institution oder könnten die Abgeordneten (per zwo/drittel-mehrheit) an den entsprechenden Stellen des GG basteln und das BVG antasten?

McDuff
11.08.2009, 05:29
Verfassungsfeinde wie diese Juristen gehören vor Gericht. Aber sie geben ja nur das wieder, was ihnen verfassungsfeindliche Politiker vorkauen. Deutschland steht am Rande einer neuen Diktatur!

Nationalix
11.08.2009, 07:19
Es gibt im GG eine sog. Ewigkeitsgarantie für bestimmte Bürgerrechte, über deren Einhaltung das Bundigericht wacht. Diese Garantie kann weder durch EU-Recht noch durch eine Regierung ausgehebelt werden. Genau darum geht es.

Du meinst sicher Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes. Dieser schützt die Grundrechte der Artikel 1 bis 20. So weit so gut.

Der Artikel 79 Absatz 3 gehört selbst allerdings zum veränderbaren Teil des Grundgesetzes. Und dieser kann mit 2/3-Mehrheit geändert oder aufgehoben werden.

Also zuerst Art. 79 Abs. 2 aufheben, danach die Grundrechte. :D

henriof9
11.08.2009, 07:23
Ich wußte gar nicht, daß es ein bisher unbekanntes Verfassungsorgan gibt:

nämlich sogen. "hochrangige Juristen", die das Recht haben, derart einschneidende Forderungen zu stellen.
.

Ach weißt Du, fordern kann man immer so einiges, man muß nur warten bis irgendein Dummbeutel auf diese Forderung eingeht. :D
Du kennst Doch sicher den Spruch : Jeden Tag steht ein Doofer auf.

GSch
11.08.2009, 07:39
Ich hätte als Laie eine Frage:

Ist das BVG eine feste und per GG unantastbare Institution oder könnten die Abgeordneten (per zwo/drittel-mehrheit) an den entsprechenden Stellen des GG basteln und das BVG antasten?

Die Artikel über das BVerfG gehören nicht wie die Menschenrechte zu denen, die in ihrem Gehalt unantastbar sind. Die kann man schon ändern. Aber die Umdefinition eines Verfassungsorgans wäre ein sehr tief gehender Eingriff in die Substanz des GG. Gerade das BVerfG hat sich ausgezeichnet als Schiedsrichter bewährt (eine ganze Reihe anderer Staaten hat das Modell übernommen). Ich glaube, eine entsprechende Initiative würde scheitern.

Man könnte natürlich Deutschland als souveränen Staat auflösen und in einen EU-Bundesstaat integrieren. Das kann man befürworten oder auch nicht. Jedenfalls hat das Gericht ja gesagt, dass das ein Fall für den Artikel 146 GG wäre. Vermutlich ist das der einzige Weg, die Kompetezen des BVerfG wirklich nachhaltig zu beschneiden.

Don
11.08.2009, 07:39
Eine solche Forderung ist erstmal völlig rechtmässig.
.

Nein. Eine solche Forderung stellt in meinen Augen eine aktive Handlung gegen das GG dar und ich überlege ernsthaft, ob ich beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen die Akteure stelle wegen aktiver, öffentlich bekräftigter Bestrebungen die FDGO zu beseitigen.

Commodus
11.08.2009, 07:43
Du meinst sicher Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes. Dieser schützt die Grundrechte der Artikel 1 bis 20. So weit so gut.

Absatz 3 besagt:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Sind Artikel 2 bis 19 veränderbar oder nicht?

bernhard44
11.08.2009, 08:01
Ach komm, bitte hör mit dieser "Laiensubsumtion" auf, bevor ich noch vor Lachen kollabiere:hihi::))

In einem demokratischen Rechtsstaat ist es völlig legitim, (juristische) Probleme zu diskutieren - egal, welche Ansicht man vertritt.

klar, sehen wir ja an der Diskussion über die Todesstrafe!

-jmw-
11.08.2009, 08:07
Nein. Eine solche Forderung stellt in meinen Augen eine aktive Handlung gegen das GG dar und ich überlege ernsthaft, ob ich beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen die Akteure stelle wegen aktiver, öffentlich bekräftigter Bestrebungen die FDGO zu beseitigen.
Mach das.
Und sach bitte, ob die Dir dann sagen, was ich oben schrieb. :)

-jmw-
11.08.2009, 08:11
Du meinst sicher Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes. Dieser schützt die Grundrechte der Artikel 1 bis 20. So weit so gut.

Der Artikel 79 Absatz 3 gehört selbst allerdings zum veränderbaren Teil des Grundgesetzes. Und dieser kann mit 2/3-Mehrheit geändert oder aufgehoben werden.

Also zuerst Art. 79 Abs. 2 aufheben, danach die Grundrechte. :D
Nee, kann er nicht.
Das läuft unter "Normlogik", dass er geschützt sein muss, um seine Schutzfunktion zu erfüllen.

-jmw-
11.08.2009, 08:24
Ich hätte als Laie eine Frage:

Ist das BVG eine feste und per GG unantastbare Institution oder könnten die Abgeordneten (per zwo/drittel-mehrheit) an den entsprechenden Stellen des GG basteln und das BVG antasten?
Könnten sie vermutlich, ja.
Es müsste aber dabein sichergestellt sein, dass es weiterhin eine Institution gibt, die verfassungswidriges Verhalten feststellen kann.

-jmw-
11.08.2009, 08:25
Absatz 3 besagt:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Sind Artikel 2 bis 19 veränderbar oder nicht?
Sie sind veränderbar in einem gewissen Rahmn, der durch 19.II GG gegeben wird:
"In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

politisch Verfolgter
11.08.2009, 09:24
Es geht doch um einen Rechtsraum, der den Nutzen des gesamten Souveräns bezweckt.
Damit ist man per Erwerbsphase Subjekt, also Zweck und somit Gegenstand seiner Wertschöpfung.
Darin hat sich der Staat als grundlegender Vertragsgegenstand des Rechtsraums selbst zu erbringen.
Dazu muß die Arbeitsgesetzgebung weg.
Es ist Grundrecht, Vermögen und Kredite Anderer nicht anzutasten. Fremdeigentum berechtigt und verflichtet dazu, die Finger davon zu lassen.

Nationalix
11.08.2009, 11:35
Absatz 3 besagt:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Sind Artikel 2 bis 19 veränderbar oder nicht?

Du hast recht, das habe ich wohl überlesen. Und ich glaube, dass die Artikel 2 bis 19 schön öfter mal geändert wurden.

Das GG ist sowieso nur eine Farce.

CarlCarlsen
11.08.2009, 16:08
Ich hätte als Laie eine Frage:

Ist das BVG eine feste und per GG unantastbare Institution oder könnten die Abgeordneten (per zwo/drittel-mehrheit) an den entsprechenden Stellen des GG basteln und das BVG antasten?


Also einer zwei-Drittel Mehrheit bedürfte es auf jeden Fall, das schreibst Du ja schon, da die Verfahren des BVerfG und damit dieses selber Verfassungsrang haben. Erforderlich wäre demnach eine Verfassungsänderung, die am Maßstab der Ewigkeitsklausel gemessen würde. Sie wäre also nur zulässig, wenn sie den obersten Prinzipien .des GG gerecht würde. Art 79 III i.V.m Art. 1, bzw. Art 20 GG:


Art. 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Eine Verletzung der Menschwürde drängt sich unmittelbar nicht auf, doch man könnte sich auf den Standpunkt stellen, daß ein auf "ewig" garantiertes Grundrecht auch eine Institution bedinge, die es schützt, sprich das BVerfG, da es andernfalls leerliefe

Art. 20 GG:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Auch unter diesen Artikel, der namentlich Demokratieprinzip, Bundesstaatsprinzip, Sozialstaatsprinzip, Gewaltenteilung und das Rechtsstaatsprinzip enthält, lässt sich eine Garantie nicht direkt fassen, denn die Garantie einer Judikative garantiert natürlich nicht zwangsläufig einen bestimmten Gerichtszweig. Am besten ließe sich wohl hier auch mit einer Art übergeordnetem Prinzip arugumentieren, daß all diese Garantien einer Kontrollinstanz bedürfen. Das BVerfG war jedoch in solchen Sachen schon immer sehr erfinderisch. Die ließen sich schon etwas einfallen, um ihre eigene Abschaffung zu verhindern.


Nee, kann er nicht.
Das läuft unter "Normlogik", dass er geschützt sein muss, um seine Schutzfunktion zu erfüllen.

Richtig. Anders wäre eine Ewigkeitsgarantie auch nicht möglich.


Sie sind veränderbar in einem gewissen Rahmn, der durch 19.II GG gegeben wird:
"In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

Das wiederrum ist so nicht richtig. Die Artikel 2-19 fallen nicht unter die Ewigkeitsklausel. Art. 19 II bezieht sich nur auf den Fall einer impliziten Einschränkung von Grundrechten durch ein einfaches (!) Gesetz. Wie gesagt, ist Artikel 19 selbst auch nicht geschützt und könnte durch eine Verfassungreform geändert werden.

bernhard44
11.08.2009, 16:13
zählt alles nichts mehr, wenn erstmal der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt! Dann ist das GG nur noch Makulatur.

D-Moll
11.08.2009, 16:14
Und der Rest besteht aus Deutschland feindlichen Ausländern...

Und Deutschlandverräter Gutmenschen und Mitläufern.

Und ein ganz kleiner Teil, wie wir Rechten , sind Widerstandskämpfer und wahre Deutschland -Nationalisten.

Alion
11.08.2009, 18:57
Ach komm, bitte hör mit dieser "Laiensubsumtion" auf, bevor ich noch vor Lachen kollabiere:hihi::))

In einem demokratischen Rechtsstaat ist es völlig legitim, (juristische) Probleme zu diskutieren - egal, welche Ansicht man vertritt.


Wenn Du als angeblich angehender Jurist darüber noch lachen kannst, hast Du von unserem Rechtsstaat nichts verstanden und scheinbar nur Gesetze auswendig gelernt, ohne deren Sinn und Gehalt verstanden zu haben. Ein weiteres Armutszeugnis für die Ausbildung unserer Juristen.

Es ist wohl keine juristische Diskussion, wenn man wichtige Verfassungsorgane abschaffen will, die eben diese Verfassung zu schützen haben und vor allem die Macht des Staates gegenüber dem Bürger begrenzen.

Vor dem Hintergrund, dass dieses Gericht regelmäßig Entscheidungen trifft die bestimmten Kreisen nicht passen, ist dieser Versuch als Staatsstreich zu werten und somit dem klassischen Hochverrat gleichzusetzen. Sein Ziel ist es nämlich unzweifelhaft das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen oder in wichtigen Teilen auszuhöhlen.

Der Vorwurf man würde sich in Kollision zu EU-Recht befinden trifft hier nicht zu, da dieses EU-Recht weder demokratisch legitimiert ist, noch irgendeiner demokratischen Kontrolle unterliegt. Somit steht der Aufbau der EU in 100%igem Gegensatz zu unserer Verfassung.

Die EU-Regierung vertreten durch die europäische Kommission gibt sich nicht einmal die Mühe, sich einen demokratischen Anschein zu geben und hebelt demokratische Rechte der Bürger wie das Initiativrecht einfach aus.

Im Prinzip betreibt sie somit eine Abschaffung der Demokratie und legt die Legislative unter die alleinige Kontrolle von Bürokraten.


Alion

Frank3
11.08.2009, 19:08
Wenn Du als angeblich angehender Jurist darüber noch lachen kannst, hast Du von unserem Rechtsstaat nichts verstanden und scheinbar nur Gesetze auswendig gelernt, ohne deren Sinn und Gehalt verstanden zu haben. Ein weiteres Armutszeugnis für die Ausbildung unserer Juristen.

Es ist wohl keine juristische Diskussion, wenn man wichtige Verfassungsorgane abschaffen will, die eben diese Verfassung zu schützen haben und vor allem die Macht des Staates gegenüber dem Bürger begrenzen.

Vor dem Hintergrund, dass dieses Gericht regelmäßig Entscheidungen trifft die bestimmten Kreisen nicht passen, ist dieser Versuch als Staatsstreich zu werten und somit dem klassischen Hochverrat gleichzusetzen. Sein Ziel ist es nämlich unzweifelhaft das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen oder in wichtigen Teilen auszuhöhlen.

Der Vorwurf man würde sich in Kollision zu EU-Recht befinden trifft hier nicht zu, da dieses EU-Recht weder demokratisch legitimiert ist, noch irgendeiner demokratischen Kontrolle unterliegt. Somit steht der Aufbau der EU in 100%igem Gegensatz zu unserer Verfassung.

Die EU-Regierung vertreten durch die europäische Kommission gibt sich nicht einmal die Mühe, sich einen demokratischen Anschein zu geben und hebelt demokratische Rechte der Bürger wie das Initiativrecht einfach aus.

Im Prinzip betreibt sie somit eine Abschaffung der Demokratie und legt die Legislative unter die alleinige Kontrolle von Bürokraten.


Alion

Da ist leider SOVIEL WAHR .

Gott

meckerle
11.08.2009, 19:26
Zitat CarlCarlsen
Art. 20 GG:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
(2) Welche Abstimmungen, ausser den Wahlen haben die Deutschen BürgerInnen?
(3) Selten so gelacht!
(4) Rasen betreten ist in D verboten und Demos müssen angemeldet und evtl. genehmigt werden, oder auch nicht!

CarlCarlsen
11.08.2009, 19:30
(2) Welche Abstimmungen, ausser den Wahlen haben die Deutschen BürgerInnen?
(3) Selten so gelacht!
(4) Rasen betreten ist in D verboten und Demos müssen angemeldet und evtl. genehmigt werden, oder auch nicht!

Entschuldige bitte, aber ich habe den Artikel nur zitiert, um die obige Problemstellung etwas zu betrachten. Ich hab ihn weder geschrieben noch obliegt mir seine Einhaltung.

-jmw-
11.08.2009, 19:30
(2) Länderneugliederungen.

Mariko
11.08.2009, 22:45
Wenn Du als angeblich angehender Jurist darüber noch lachen kannst, hast Du von unserem Rechtsstaat nichts verstanden und scheinbar nur Gesetze auswendig gelernt, ohne deren Sinn und Gehalt verstanden zu haben. Ein weiteres Armutszeugnis für die Ausbildung unserer Juristen.

Es ist wohl keine juristische Diskussion, wenn man wichtige Verfassungsorgane abschaffen will, die eben diese Verfassung zu schützen haben und vor allem die Macht des Staates gegenüber dem Bürger begrenzen.

Vor dem Hintergrund, dass dieses Gericht regelmäßig Entscheidungen trifft die bestimmten Kreisen nicht passen, ist dieser Versuch als Staatsstreich zu werten und somit dem klassischen Hochverrat gleichzusetzen. Sein Ziel ist es nämlich unzweifelhaft das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen oder in wichtigen Teilen auszuhöhlen.

EU-Recht weder demokratisch legitimiert ist, noch irgendeiner demokratischen Kontrolle unterliegt. Somit steht der Aufbau der EU in 100%igem Gegensatz zu unserer Verfassung.


Die EU-Regierung vertreten durch die europäische Kommission gibt sich nicht einmal die Mühe, sich einen dDer Vorwurf man würde sich in Kollision zu EU-Recht befinden trifft hier nicht zu, da dieses emokratischen Anschein zu geben und hebelt demokratische Rechte der Bürger wie das Initiativrecht einfach aus.

Im Prinzip betreibt sie somit eine Abschaffung der Demokratie und legt die Legislative unter die alleinige Kontrolle von Bürokraten.


Alion


Niemand will hier "wichtige Verfassungsorgane" abschaffen. Den ganzen Klimbim von wegen Hochverrat und Co. lass ich mal ganz außen vor; dass davon nichts vorliegt, kann Dir jeder Erstsemester erklären.

Ich teile ja selbst nicht (jedenfalls in der daraus resultuierenden Konsequenz) die Meinung dieser 30 Personen. Trotzdem sind das völlig legitime Überlegungen in einer komplexen juristischen Thematik.

Aber das interessiert Dich nicht, Du reitest nur auf der "EU gaaanz gaaanz böse"-Schiene... so kann man nicht diskutieren.

Pandulf
12.08.2009, 21:23
Nach Recht und Gesetz können diese "hochrangigen Juristen" und die Eurokraten hinter ihnen unsere Verfassung nicht unilateral aushebeln. Das Grundgesetz verbürgt als Souverän das Deutsche Volk. Dieses wählt zwar Vertreter ins Parlament, aber die Vertretungsmacht geht nicht soweit, dass die Vertreter den Souverän auflösen können, was der Plan der Eurokraten war. Das kann nämlich nur der Souverän selbst duch Art. 146 GG. Wenn das Deutsche Volk in einer Volksabstimmung beschliesst, dass eine EU-Verfassung nunmehr das GG ablöst und diese den Standards der Ewigkeitsgarantie entspricht, dann wäre die EU GG-konform Bundesstaat geworden. Nur die Eurokraten wollen eben nicht, dass ihr Traum von "Europa" von einer Volksabstimmung der Deutschen abhängt. Darum geht der Konflikt. Als nächstes werden sie versuchen, die Besetzung des BVerfG mit Ihresgleichen auszutauschen. Aber auch damit kommen sie nicht durch, da die Deutschen hoffnungslos rechtsstaatstreu sind. Der Traum vom EU-Staat als Kern eines Weltstaates schwindet dahin. Nicht nur hier, sondern überall in Europa geht die Entwicklung in die andere Richtung.

Gawen
12.08.2009, 22:33
Niemand will hier "wichtige Verfassungsorgane" abschaffen. Den ganzen Klimbim von wegen Hochverrat und Co. lass ich mal ganz außen vor; dass davon nichts vorliegt, kann Dir jeder Erstsemester erklären.

Ich teile ja selbst nicht (jedenfalls in der daraus resultuierenden Konsequenz) die Meinung dieser 30 Personen. Trotzdem sind das völlig legitime Überlegungen in einer komplexen juristischen Thematik.

Aber das interessiert Dich nicht, Du reitest nur auf der "EU gaaanz gaaanz böse"-Schiene... so kann man nicht diskutieren.

Die ganze Debatte ist doch Quatsch. :D

„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ... Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: ..., die Unabhängigkeit der Gerichte...“

– BVerfGE 2, 1, 12


Es ist also, für Juristen eigentlich offensichtlich, völlig unmöglich die Unabhängigkeit des BVerfG in europa-relevanten Fragen zugunsten des EUGH zu beschneiden, ohne die FDGO zu verletzen...

Es zu versuchen hätte im Falle von staatlicher Gewaltanwendung bei Protesten gegen eine solche Verletzung der FDGO gewisse juristische Konsequenzen. ;)

Alion
13.08.2009, 11:05
Niemand will hier "wichtige Verfassungsorgane" abschaffen. Den ganzen Klimbim von wegen Hochverrat und Co. lass ich mal ganz außen vor; dass davon nichts vorliegt, kann Dir jeder Erstsemester erklären.

Ich teile ja selbst nicht (jedenfalls in der daraus resultuierenden Konsequenz) die Meinung dieser 30 Personen. Trotzdem sind das völlig legitime Überlegungen in einer komplexen juristischen Thematik.

Aber das interessiert Dich nicht, Du reitest nur auf der "EU gaaanz gaaanz böse"-Schiene... so kann man nicht diskutieren.

Richtig so kann man nicht diskutieren, denn dann muß man die "Überlegungen" jedes anderen Verfassungsfeindes auch tolerieren.

Für mich eigentlich kein Problem, da ich ein Verfechter der Meinungsfreiheit bin. Nur mu´ß dieses Recht dann auch für alle gelten.

Allerdings sollte man von Staatswegen mal mit dem Rosinenpicken aufhören, entweder Meinungsfreiheit über alles, oder eben nur eingeschränkt mit Tabuzonen.

Eine verfassungsfeindliche Haltung wird nicht allein dadurch tolerierbarer, dass sie nicht von der al Qaida geäußert wird, sondern von sog. Spitzen-Juristen.

Für mich ist die Verfassung dieses Landes ein hohes Gut und das einzige, was sich in diesem Land zu verteidigen lohnt. Wer sie antasten will, den betrachte ich als meinen Feind, gleich aus welcher politischen Strömung diese Absicht entspringt.


Alion