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Vollständige Version anzeigen : Unerwünschte e-Petition zum Wahlrecht



maxikatze
07.08.2009, 16:59
Folgenden Text an den Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages habe ich zur Veröffentlichung vorgelegt:

Der Deutsche Bundestag möge beschliessen.........
dass die Reihenfolge der Kandidaten auf Wahllisten nach der Zahl der gleichzeitig abgegebenen Erststimmen geordnet wird und somit von den Bürgern bestimmt wird, die eine Partei wählen und nicht von den Parteivorständen. Damit wird gewährleistet, dass, wer viele Erststimmen hat, zumindest über die Liste ins Parlament einzieht.


Begründung:
Damit die Damen und Herren des hohen Hauses sich in der Politik bewegen und die Interessen der Bürger durchsetzen und Lobbyismus weitgehend ausgeschlossen werden kann. Da es in jedem Wahlkreis eine Liste gibt, bestimmt somit nur das Volk, wer ins Parlament zieht. Die Abgeordneten, die bei sich zu Hause,den höchsten Prozentsatz erreicht haben, werden entsandt.
Die Unabhängigkeit des Abgeordneten nach Artikel 38 soll so geschützt werden.

Am 15.07. 09 erhielt ich folgende Antwort :Zitat:

Sehr geehrte Frau Heymann,
für Ihr Schreiben danke ich Ihnen.
Von einer Veröffentlichung Ihrer Eingabe wird abgesehen.

Zur Aufstellung der Kandidatenlisten hat sich das Bundesministerium des Innern (BMI) aufgrund einer ähnlichen Eingabe geäussert. Eine Kopie der Stellungnahme füge ich zu Ihrer Kenntnis bei.

Die Ausführungen sind nach Auffassung des Ausschussdienstes des Petitionsausschusses nicht zu beanstanden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag
A.Gründler
* * *
Hier die Begründung :

Der Petent regt an,das Wahlrecht zu ändern, weil die Spitzenkandidaten einer Partei häufig auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie ihren Wahlkreis nicht gewonnen haben, da sie über Landeslisten der Parteien abgesichert sind. Dies entspräche nicht dem Wählerwillen.

Dem Begehr des Petenten kann nicht abgeholfen werden, denn ein gesetzliches Verbot, Wahlkreisbewerber zugleich auch auf der Landesliste aufzustellen, wäre verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.

Den Parteien ist in Artikel 21 Abs.1 Satz 1 Grundgesetz die verfassungsrechtliche Aufgabe zugewiesen, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Diese Aufgabe nehmen sie auch durch die Aufstellung von Wahlbewerbern wahr. ( § 1 Abs.2 Parteiengesetz - ParteiG )

Parteien werden in Artikel 21 Abs.1 GG durch verschiedene Garantien verfassungsrechtlich abgesichert ; dazu zählt auch die Parteienfreiheit gem. Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG. Diese besagt, dass der demokratische Prozess der Willensbildung frei von staatlicher Gängelung sein muss, damit Parteien ihren Funktionen gerecht werden und zur Legitimation der Staatsgewalt beitragen können. Ein Aspekt der Parteienfreiheit, also die Freiheit, Parteiangelegenheiten durch eigene Organe frei von ungerechtfertigtem staatlichem Einfluss selbst zu bestimmen. ( Morlok in Dreier, GG-Kommentar, Band II 2006, Art. 21, Rn 59 )

Diese Organisationsfreiheit wird verfassungsrechtlich durch Art. 21 Abs.1 Satz 3 GG begrenzt, der besagt, dass die innere Ordnung der Parteien demokratischen Grundsätzen entsprechen muss. In Konkretisierung dessen wird die Aufstellung von Wahlbewerbern durch § 17 ParteiG in Verbindung mit §§ 21 Abs.1 Satz 1 bzw 27 Abs.5 Bundeswahlgesetz (BWG) geregelt. Die genannten Normen legen fest, dass die Parteien durch Mitgliederversammlungen bzw Vertreterversammlungen über die Aufstellung der Wahlkreis- und Landeslistenbewerber entschieden. Sie gewährleisten damit, dass das Demokratieprinzip auf den innerparteilichen Vorgang der Bewerberaufstellung erstreckt wird.

Eine weitergehende gesetzliche Regelung, die bestimmt, dass ein Wahlkreisbewerber nicht zugleich auf einer Landesliste kandidieren darf, existiert nicht. Sie wäre auch im Hinblick auf die Organisationsfreiheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG nicht zu rechtfertigen. Es gibt keinen legitimen Zweck, der es erfordern würde, einem Wahlkreisbewerber zu verbieten, zugleich auch auf der Landesliste zu kandidieren, da weder personelle Überschneidungen noch andere , für eine Wahl negative Auswirkungen zu befürchten sind. Dahingehende gesetzliche Regelungen würden demzufolge in ungerechtfertigter Weise die Organisationsfreiheit der Parteien einschränken und wären verfassungswidrig.

Eine Begrenzung der Kandidatur eines Wahlbewerbers entweder auf einen Wahlkreis oder auf eine Landesliste würde auch in die Freiheit des einzelnen Wahlbewerbers eingreifen, dessen innerparteiliche Betätigung ebenfallls über Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG geschützt ist. Sie wäre ebenfalls nicht zu rechtfertigen, da es - wie dargestellt - bereits an einem legitimen Regelungszweck mangelt.

Im Übrigen ist festzuhalten, dass auch die Listenbewerber "gewählt" sind. Denn gem. § 4 BWG stehen jedem Wähler 2 Stimmen zur Verfügung : Eine, mit der der Direktkandidat eines Wahlkreises gewählt wird (Erststimme) und eine zweite, mit der über die Landeslistenbewerber einer Partei abgestimmt wird. (Zweitstimme) Die gewählten Listenbewerber sind genauso demokratisch legitimiert wie die gewählten Direktkandidaten.

Im Auftrag
bgl.
von Knobloch

maxikatze
07.08.2009, 17:04
Der Deutsche Bundestag sieht keine Veranlassung das Wahlrecht dahingehend zu ändern, dass in Zukunft deren sichere Listenplätze entfallen. Es steht also grösstenteils schon vorher fest, wer in den Bundestag einzieht.

derRevisor
07.08.2009, 17:06
Da wären die ja auch schön blöd.

GG146
07.08.2009, 17:10
Die schwachsinnige Begründung des Petitionsausschusses für die Ablehnung habe ich auf dem Querdenkerforum schon eingehend gewürdigt:


Ganz abgesehen davon, dass es überhaupt nicht darum ging, Kandidaten vorzuschreiben, ob sie ausser als Direktkandidat auch auf einer Liste kandidieren dürfen - insoweit verfehlt die Antwort das Thema - ist wirklich bemerkenswert, dass kein "legitimer Zweck" für eine derartige Änderung des Wahlrechts gesehen wird. Es geht schliesslich um Artikel 20 Abs. 2 GG und Artikel 38 GG, Demokratieprinzip und Unabhängigkeit von Abgeordneten. Beides wird - wie gesagt - dadurch beschädigt, dass nicht die Wähler, sondern die Vorstände von Parteien bestimmen, wer gute und wer schlechte Chancen hat, ins Parlament einzuziehen.

Von den Sachwaltern dieses Demokratieverständnisses ist ohne einen durch neue demokratisch fortschrittliche Parteien und ein entsprechend geändertes Wählerverhalten erzeugten Druck ganz sicher nichts zu erwarten, was einer weiteren Zerrüttung des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips Einhalt gebieten könnte. (http://www.querdenkerforum.de/forum/showthread.php?tid=1761&pid=3918#pid3918)

Strandwanderer
07.08.2009, 17:16
Eine weitere Vereinfachung des Wahlverfahrens wäre das bloße "Falten" des vorgegebenen Wahlzettels, auf dem sämtliche Bewerber einer Einheitsliste bereits vorgegeben sind.

"Falten gehen" - So praktiziert in der einstigen DDR.



Geheime Anweisung des Politbüros der SED zur Gültigkeit der Stimmzettel bei den Kommunalwahlen. 15. Juni 1957.
"Für die Auszählung der Stimmzettel soll folgende Instruktion mündlich an die Wahlvorsteher gegeben werden:

Die Abstimmung über den Wahlvorschlag der Nationalen Front geschieht durch Einwerfen des amtlichen Stimmzettels in die Wahlurne. Weist der Stimmzettel weder Veränderungen noch Zusätze auf, so ist damit der Stimmzettel gültig und zugleich eine Entscheidung für den Wahlvorschlag der Nationalen Front.
Der Stimmzettel ist gültig und gilt als für den Wahlvorschlag der Nationalen Front abgegeben, wenn folgende Änderungen vorgenommen wurden: (a) wenn Kandidaten und Nachfolgekandidaten auf dem Stimmzettel gestrichen sind (farbliche Hervorhebung durch die Redaktion der DDR im WWW); (b) wenn auf dem Stimmzettel Zustimmungserklärungen für die Kandidaten und Nachfolgekandidaten enthalten sind, wie ja, einverstanden, Frieden u.ä.
. . .

Quelle: Instruktion für die Wahlvorsteher, Anlage Nr. 3 zum Protokoll Nr. 25/57 des Politbüros vom 15. Juni 1957.. In: Judt, Matthias (Hrsg.), DDR-Geschichte in Dokumenten. Beschlüsse, Berichte, interne Materialien und Alltagszeugnisse, Ch. Links Verlag, Berlin, 1. Auflage, November 1997.

http://www.ddr-im-www.de/Publikationen/Wahlbetrug0589.htm

GG146
07.08.2009, 17:17
Da wären die ja auch schön blöd.

Der Stern hat sich mittlerweile der Auffassung von Maxikatze angeschlossen :cool2:


Die Zeit ist reif für eine durchgreifende Demokratisierung. Träumen wir mal. Die Parteien öffnen sich Urwahlen ihres Spitzenpersonals und aller ihrer Kandidaten. Horst Köhler beruft eine verfassungsgebende Versammlung ein, um zu besprechen, was am Grundgesetz zu ändern wäre: Volksentscheide, Direktwahl des Bundespräsidenten, Wahlrechtsreform mit Zugriff der Bürger auf die Rangfolge der Kandidaten auf Parteilisten. Und anderes, Länderfusionen zum Beispiel. Am Ende: Volksabstimmung über die neue Verfassung. Das wird wohl ein Traum bleiben. Eines aber muss durchgekämpft werden: die Rückgabe der Herrschaft ans Volk. (http://www.stern.de/politik/deutschland/zwischenruf/:Zwischenruf-Das-Volk/707783.html)


Tatsächlich wären wir alle schön blöd, wenn wir weiter tatenlos bei der Zersetzung des Demokratieprinzips durch eine pflichtvergessene Berufspolitikerklasse zusehen.

Es wird höchste Zeit für die Wahl alternativer demokratischer Parteien, auch wenn das jetzt noch Kleinparteien sind.

Rikimer
07.08.2009, 17:27
Den Parteien ist in Artikel 21 Abs.1 Satz 1 Grundgesetz die verfassungsrechtliche Aufgabe zugewiesen, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Diese Aufgabe nehmen sie auch durch die Aufstellung von Wahlbewerbern wahr. ( § 1 Abs.2 Parteiengesetz - ParteiG )

Jaja,

damit kann man wahrscheinlich in Zukunft auch den Schlagstockeinsatz gegen Kritiker des schleichend langsam sich hin zu einer Diktatur entwickelnden Systems begründen. Denn mit Freiheit und Demokratie hat das ganze, insbesondere seit der Enteignung des deutschen Volkes durch die Eu und deren Elite, immer weniger zu tun.

MfG

Rikimer

politisch Verfolgter
07.08.2009, 17:38
Fremdeigentum und Fremdkredite verpflichten und berechtigen, sie nicht anzutasten.
Wer das nicht will, hat in der Politik nix verloren, ist vielmehr ein Krimineller, der Diebstahl und Zwangsarbeit will.

maxikatze
07.08.2009, 17:57
" Das nicht die Bürger, sondern die Parteien die Abgeordneten bestimmen, ist
die Perversion unseres Wahlsystems. "


(Hans Herbert v.Arnim)


:protest:

politisch Verfolgter
07.08.2009, 18:09
Kein Gesetz darf sog. "Arbeitnehmer" deklarieren.
Derartige gesetzlich verankerte Zuweisung ist ein Verbrechen gegen die Grundrechte.
Der Sozialstaat ist eingeführt, das dennoch zu garantieren.
Er ist samt ÖD um mind. 90 % zu reduzieren.
Niemand darf wählbar sein, der sog. "Arbeitnehmer" deklariert.

FranzKonz
07.08.2009, 18:18
Der Deutsche Bundestag sieht keine Veranlassung das Wahlrecht dahingehend zu ändern, dass in Zukunft deren sichere Listenplätze entfallen. Es steht also grösstenteils schon vorher fest, wer in den Bundestag einzieht.

Wenn die Parteien ihrem grundgesetzlichen Auftrag nachkämen, "bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken", würde ich der Antwort des Petitionsausschusses zustimmen. In den letzten Jahren sorgen die Parteien jedoch nur noch für Unwillen beim Volk und für die Versorgung ihrer Mitglieder mit Pöstchen. Daher sehe ich eine Änderung als sinnvoll, aber nicht realistisch an. Immerhin forderst Du von den Versorgten ihre Versorgungssicherheit dem Bürger zu überlassen.

Also wählt die Piraten, wenn wir zusammenhalten sollten wir zumindest einen Reißnagel auf den Kanzlersessel zuwege bringen.

politisch Verfolgter
07.08.2009, 18:31
Niemand ist wählbar, der "Arbeitnehmer" deklariert.
Wählbar ist nur, wer Unantastbarkeit von Fremdeigentum und Fremdkrediten garantiert.

maxikatze
07.08.2009, 18:42
Wenn die Parteien ihrem grundgesetzlichen Auftrag nachkämen, "bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken", würde ich der Antwort des Petitionsausschusses zustimmen. In den letzten Jahren sorgen die Parteien jedoch nur noch für Unwillen beim Volk und für die Versorgung ihrer Mitglieder mit Pöstchen. Daher sehe ich eine Änderung als sinnvoll, aber nicht realistisch an. Immerhin forderst Du von den Versorgten ihre Versorgungssicherheit dem Bürger zu überlassen.

Also wählt die Piraten, wenn wir zusammenhalten sollten wir zumindest einen Reißnagel auf den Kanzlersessel zuwege bringen.

Es ist nur leider so, dass auch unter den Kleinparteien Profilierungssucht und Kompetenzgerangel besteht. Bei meinem Versuch, Kontakt mit der Piratenpartei aufzunehmen, musste ich erfahren, dass an einem Gedankenaustausch - mehr sollte es wirklich nicht sein - kein Interesse besteht und dass sie allem Anschein nach , lieber ihr eigenes Süppchen kochen. Zumindest erkläre ich mir damit ihre Nichtantwort.
Zahllose Gruppierungen und Kleinparteien richten kaum etwas aus. Ein vorläufiges Bündnis dieser , würde schon eher etwas bewirken.

GG146
07.08.2009, 19:10
Es ist nur leider so, dass auch unter den Kleinparteien Profilierungssucht und Kompetenzgerangel besteht. Bei meinem Versuch, Kontakt mit der Piratenpartei aufzunehmen, musste ich erfahren, dass an einem Gedankenaustausch - mehr sollte es wirklich nicht sein - kein Interesse besteht und dass sie allem Anschein nach , lieber ihr eigenes Süppchen kochen. Zumindest erkläre ich mir damit ihre Nichtantwort.

Das ist wirklich traurig, aber im Falle der Piraten erkläre ich mir die Nichtantwort eher mit einer sehr starken Fixierung auf innere Angelegenheiten, die der ungeheuren Ereignisdichte der letzten Monate geschuldet ist. Profilierungssucht, Kompetenzgerangel und sonstige Erscheinungen von Eigennutz der agierenden Personen gibt es sicher bei allen Parteien, aber das ist m. M. n. bei den Piraten eher unterdurchschnittlich ausgeprägt.

FranzKonz
07.08.2009, 19:13
Es ist nur leider so, dass auch unter den Kleinparteien Profilierungssucht und Kompetenzgerangel besteht. Bei meinem Versuch, Kontakt mit der Piratenpartei aufzunehmen, musste ich erfahren, dass an einem Gedankenaustausch - mehr sollte es wirklich nicht sein - kein Interesse besteht und dass sie allem Anschein nach , lieber ihr eigenes Süppchen kochen. Zumindest erkläre ich mir damit ihre Nichtantwort.
Zahllose Gruppierungen und Kleinparteien richten kaum etwas aus. Ein vorläufiges Bündnis dieser , würde schon eher etwas bewirken.

Ich vermute mal, daß die Piraten noch Organisationsprobleme haben. Vermutlich fühlte sich niemand zuständig oder befugt, Deine Anfrage zu beantworten. Das macht aber nichts, denn es geht noch lange nicht darum, Regierungsverantwortung zu übernehmen, sondern einfach nur darum, ein Reißnagel auf dem Kanzlersessel zu sein.

Also macht nicht lang rum, macht im September Eure Kreuzchen bei den Piraten und gut ist.

maxikatze
07.08.2009, 19:29
Ich vermute mal, daß die Piraten noch Organisationsprobleme haben. Vermutlich fühlte sich niemand zuständig oder befugt, Deine Anfrage zu beantworten. Das macht aber nichts, denn es geht noch lange nicht darum, Regierungsverantwortung zu übernehmen, sondern einfach nur darum, ein Reißnagel auf dem Kanzlersessel zu sein.

Also macht nicht lang rum, macht im September Eure Kreuzchen bei den Piraten und gut ist.



FranzKonz, mein Schreiben ging direkt an den Bundesvorsitzenden. Ich habe mich nur gefragt, ist die Nichtbeachtung Arroganz oder ging die Mail, weil eine von vllt zahllosen, unter ?

GG146
07.08.2009, 19:48
Ich vermute mal, daß die Piraten noch Organisationsprobleme haben. Vermutlich fühlte sich niemand zuständig oder befugt, Deine Anfrage zu beantworten. Das macht aber nichts, denn es geht noch lange nicht darum, Regierungsverantwortung zu übernehmen, sondern einfach nur darum, ein Reißnagel auf dem Kanzlersessel zu sein.

Also macht nicht lang rum, macht im September Eure Kreuzchen bei den Piraten und gut ist.

Macht nicht lang rum ist gut....

Die schwachen Auftritte früherer Parteineugründungen (teilweise nach tollem Start, wie Statt- und Schillpartei) haben ein Vorurteil in der Bevölkerung erzeugt - geradezu ein Stigma - dass neue Parteien aus Eigenbrödtlern und Sektierern bestünden.

Diesem Stigma soll das GG-Aktiv - Projekt einer ständigen Kommunikationslinie zwischen demokratisch fortschrittlichen Kleinparteien entgegenwirken, das ist keine Spielerei.

Wenn ich das auf einem Forum erkläre, muss ich mir anhören*, dass der Parteivorstand noch nicht einmal auf dem eigenen Bundesforum mitlesen würde. Das finde ich schon ziemlich snobbistisch.

* aloa5, PP - Mitgründer (http://forum.politik.de/forum/showpost.php?p=8578850&postcount=164)

maxikatze
07.08.2009, 20:14
http://www.wahlrecht.de/news/2009/09.htm





:protest:

GG146
07.08.2009, 20:25
http://www.wahlrecht.de/news/2009/09.htm





:protest:

so so, der Bundestag hat mal wieder eine andere Meinung als das Grundgesetz:



Bundestag lehnt verfassungsgemäßes Wahlrecht zur Bundestagswahl 2009 ab

Das ist eben die Konsequenz einer im kleinen Kreis beschlossenen Verfassung, ein vom ganzen Volk beschlossenes übergeordnetes Recht würden sie nicht so leicht in den Dreck ziehen können.

Yamamoto
08.08.2009, 00:18
Eine Wahl nach wissentlich gegen die VErfassung verstoßenden Gesetzen abzuhalten zeugt eh nciht gerade von einem großen Respekt gegenüber ebendieser Verfassung. Respekt den Grundgesetztreuen innerhalb der "Volksparteien", Schande über den Rest. So ist es, wenn Politiker ihre Pfründe bedroht sehen.

Don
08.08.2009, 07:09
Die schwachsinnige Begründung des Petitionsausschusses für die Ablehnung habe ich auf dem Querdenkerforum schon eingehend gewürdigt:

Du hast völlig recht, die Antwort geht gezilt am Thema vorbei. Schlimmer noch, sie insinuiert in den ersten Absätzen einen in der Petition überhaupt nicht aufscheinenden Verfassungsverstoß und bezieht die weitergehende Begründung ausschließlich darauf.

Im Übrigen enthält die Petition den eigentlich offensichtlichen Königsweg, auf den ich überraschenderweise nicht gestoßen bin bei der Darlegung meiner Ansichten über die Direktwahl von Abgeordneten.

1. Die direkt gewählten Kandidaten kommen sowieso in den BT.
2. Die andern Stimmen sind nicht verloren, sondern gehen an andere Kandidaten derseben oder anderer Parteien mit dem größten Zuspruch.
3. Auch Kleinparteien werden nicht benachteiligt, auch sie bekommen entsprechend ihrem Stimmenanteil die Kandidaten mit dem größten Zuspruch durch.

GG146
08.08.2009, 10:14
1. Die direkt gewählten Kandidaten kommen sowieso in den BT.
2. Die andern Stimmen sind nicht verloren, sondern gehen an andere Kandidaten derseben oder anderer Parteien mit dem größten Zuspruch.
3. Auch Kleinparteien werden nicht benachteiligt, auch sie bekommen entsprechend ihrem Stimmenanteil die Kandidaten mit dem größten Zuspruch durch.

4. Der Vorzug des reinen Mehrheitswahlrechts, dass die Abgeordneten vom Wähler mandatiert sind und nicht von ihren Parteioberen, wird ohne den Nachteil dieses Systems erreicht. Es gibt immer noch eine Liste - nunmehr mit demokratisch legitimierter Reihenfolge der Kandidaten - , die verhindert (wie unter 2. beschrieben), dass die Mehrzahl der in einer nach Mehrheitswahlrecht durchgeführten Wahl abgegebenen Stimmen unter den Tisch fällt.

Es gibt einige namhafte Leute in Deutschland, die sich in der jüngeren Vergangenheit für das reine Mehrheitswahlrecht ausgesprochen haben (z. B. Ernst Benda). Das ist zwar grundsätzlich demokratisch nicht zu beanstanden - in England funktioniert das ja sehr gut - aber die Deutschen sind an das modifizierte Verhältniswahlrecht gewöhnt, der Wegfall der meisten abgegebenen Stimmen würde hier als undemokratisch empfunden.

GG146
08.08.2009, 12:30
Respekt den Grundgesetztreuen innerhalb der "Volksparteien", Schande über den Rest. So ist es, wenn Politiker ihre Pfründe bedroht sehen.

Wirklich grossen Respekt vor den "Grundgesetztreuen" in den etablierten Parteien kann ich nicht empfinden, wenn sie Parlamentssitze und Ämter trotz akutem Machtmissbrauch ihrer Kollegen behalten. Sie machen vielleicht nicht unmittelbar bei irgendwelchen Sauereien mit, aber bleiben Teil des Systems, das sie üppig alimentiert.

Alion
08.08.2009, 15:24
Die politische Landschaft dieses Landes verkommt doch immer mehr.

Für politische Vertreter gleich welcher Partei gehört Verfassungsbruch doch mittlerweile schon zum guten Ton.

Sie werden ihre Quittung bald erhalten! Demokratisch legitimiert ist keiner dieser Speichellecker.


Alion

GG146
08.08.2009, 15:28
Sie werden ihre Quittung bald erhalten! Demokratisch legitimiert ist keiner dieser Speichellecker.


Alion

Hoffentlich kriegen sie bald eine Quittung (die muss ja nicht unbedingt braungefärbt sein).

Leider liegt nach den aktuellen Umfragen schwarz / gelb vorne.

Penthesilea
08.08.2009, 22:55
Von einer Veröffentlichung Ihrer Eingabe wird abgesehen.
......................
Dem Begehr des Petenten kann nicht abgeholfen werden, denn ein gesetzliches Verbot, Wahlkreisbewerber zugleich auch auf der Landesliste aufzustellen, wäre verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.
Dank für Deine Bemühungen, maxikatze. Ich habe diese Art des Kampfes schon lange aufgegeben und unterstütze nun lieber eine angeblich verfassungsfeindliche Partei.

Der wichtigste, weil deutlichste Satz der Antwort an Dich ist mMn der erste von mir zitierte Satz. Keine Veröffentlichung, über diese Dinge soll auf keinen Fall öffentlich diskutiert werden.

Und der letzte Satz meines Zitates ist ein Witz. Denn man könnte die Wahlkreisbewerber ja auch auf hinteren Listenplätzen aufstellen. Aber es geht ja darum, dass der „Souverän“ unliebsame Politiker nie wieder abwählen kann. Und das ist dann „verfassungsrechtlich zu rechtfertigen.“

BRD = Bananenrepublik Deutschland!

GG146
09.08.2009, 17:33
Denn man könnte die Wahlkreisbewerber ja auch auf hinteren Listenplätzen aufstellen. Aber es geht ja darum, dass der „Souverän“ unliebsame Politiker nie wieder abwählen kann. Und das ist dann „verfassungsrechtlich zu rechtfertigen.“

BRD = Bananenrepublik Deutschland!

Im Zusammenhang mit der Nichtzulassung einiger Kleinparteien und des eingeschränkten Rechtsweges haben sich jetzt erstmal OSZE - Beobachter zu den Wahlen in Deutschland angemeldet:


"Wir schicken in diesem Jahr zum ersten Mal ein Expertenteam zur Beobachtung einer Bundestagswahl nach Deutschland", sagte der Sprecher des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte, Jens-Hagen Eschenbächer, der "Financial Times Deutschland". "Da die Nichtzulassung mehrerer Parteien in Deutschland ein Thema ist, werden sich unsere Wahlbeobachter das genau ansehen." (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,641353,00.html)

Es ist wirklich nichts mehr undenkbar in diesem Land.

Penthesilea
09.08.2009, 23:39
Im Zusammenhang mit der Nichtzulassung einiger Kleinparteien und des eingeschränkten Rechtsweges haben sich jetzt erstmal OSZE - Beobachter zu den Wahlen in Deutschland angemeldet:
...................
Es ist wirklich nichts mehr undenkbar in diesem Land.
Stimmt.
Ich fürchte nur, die Beobachter werden, so sie sich nicht sehr gründlich auf ihre Mission vorbereiten, kaum Negatives zu sehen bekommen. Denn auch bei uns gilt und wird praktiziert, was Walter Ulbricht 1945 mal sagte(Gedächtniszitat):
„Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alle Fäden in der Hand haben.“ Und das wird schon klappen.

Ausonius
10.08.2009, 00:12
Ich bin nicht so ganz einverstanden mit dem hier vorgeschlagenen Verfahren. Ich sähe es für am idealsten an, wenn der Wähler auch auf Bundes- und Landesebene kumulieren und panaschieren könnte. So hätte er die Möglichkeit, einzelne Fachpolitiker parteiübergreifend mit seiner Stimme zu unterstützen, andere für ihr Verhalten durch Nichtwahl auf der Liste abzustrafen. Was es auf Stadt- und Kreisebene bereits gibt, wäre eigentlich viel besser geeignet für den Bund, weil doch die meisten Leute Bundespolitiker eher kennen als die regionalen Kräfte vor Ort.

McDuff
10.08.2009, 05:32
Was denen nicht passt und auf Interesse stoßen könnte, wird immer abgelehnt. Pseudodemokratie halt.

GG146
10.08.2009, 17:23
Ich bin nicht so ganz einverstanden mit dem hier vorgeschlagenen Verfahren. Ich sähe es für am idealsten an, wenn der Wähler auch auf Bundes- und Landesebene kumulieren und panaschieren könnte. So hätte er die Möglichkeit, einzelne Fachpolitiker parteiübergreifend mit seiner Stimme zu unterstützen, andere für ihr Verhalten durch Nichtwahl auf der Liste abzustrafen. Was es auf Stadt- und Kreisebene bereits gibt, wäre eigentlich viel besser geeignet für den Bund, weil doch die meisten Leute Bundespolitiker eher kennen als die regionalen Kräfte vor Ort.

Es ging doch bei der Petition um die Grundsatzfrage, ob Abgeordnete ihr Mandat bzw. ihre politische Legitimation vom Wähler oder von ihren Parteioberen bekommen. Solange eine Handvoll Spitzenparteibuchkarrieristen allein entscheidet, welcher Parteifreund eine Chance auf einen lukrativen Sitz in einem Parlament bekommt, brauchen wir uns über die Details des Wahlrechts gar nicht erst zu unterhalten.

So können die Abgeordneten unmöglich dem Bild des unabhängigen Abgeordneten nach unserem Grundesetz entsprechen (Artikel 38). Das sind einfach nur überbezahlte Regierungsangestellte.

GG146
10.08.2009, 18:19
Übrigens, dass die bundesdeutsche Demokratie zur "Demokratur" verkommen konnte und der Volkssouverän sich hat entmündigen lassen, ohne durch alternative Wahlentscheidungen und / oder ggfs. die Gründung neuer Parteien etwas für den Erhalt bzw. die Rückgewinnung seiner Souveränitätsrechte zu tun, erinnert mich an die Akzeptanz, die die NS - Diktatur bei der deutschen Mehrheitsbevölkerung erreichen konnte:


Das Buch besteht aus vier Teilen. Im ersten Teil, Stimmungspolitiker in Aktion, beschreibt Aly als Ausgangspunkt seiner Arbeit die „noch immer unbeantwortete Frage: Wie konnte das geschehen?“, oder präziser: „Wie konnte ein im Nachhinein so offenkundig betrügerisches, größenwahnsinniges und verbrecherisches Unternehmen wie der Nationalsozialismus ein derart hohes, den Heutigen kaum erklärbares Maß an innenpolitischer Integration erreichen?“[2] Zur Beantwortung der Frage charakterisiert Aly das nationalsozialistische Regime als jederzeit mehrheitsfähige „Gefälligkeitsdiktatur“[3]: die Staatsführung habe äußerst sensibel auf allgemeine Zufriedenheit geachtet und sich Zuspruch oder wenigstens Gleichgültigkeit „erkauft“. (http://de.wikipedia.org/wiki/Hitlers_Volksstaat)

Die meisten Vergleiche der heutigen mit der NS - Zeit hinken, aber an die Käuflichkeit auch der Mehrheit muss man auf jeden Fall erinnern.

heide
12.08.2009, 04:54
Der Deutsche Bundestag sieht keine Veranlassung das Wahlrecht dahingehend zu ändern, dass in Zukunft deren sichere Listenplätze entfallen. Es steht also grösstenteils schon vorher fest, wer in den Bundestag einzieht.

Warum dann noch der große Aufwand für die Wahlen? Demokratie ist nur noch ein Wort!

GG146
12.08.2009, 15:55
Warum dann noch der große Aufwand für die Wahlen?

Die Wahlen sind heutzutage nur für den schönen Schein politischer Legitimität. X(

maxikatze
15.08.2009, 20:30
Die Wahlen sind heutzutage nur für den schönen Schein politischer Legitimität. X(



Wir brauchen wir wieder einen Neuanfang. Warum sollte nicht noch einmal eine Wende gelingen ?
Dass Wahlen nur Schein sind, stimmt nicht. Es liegt alles nur an uns und unser Wahlverhalten.

Cinnamon
15.08.2009, 20:34
Warum nicht ein verbesserte Verhältniswahlrecht wie in Bayern? Da wird die Listenreihenfolge der Kandidaten vom Wähler verändert, weil man auch bei der Zweitstimme einen Kandidaten ankreuzt. Wenn die Leute den Wahlkreiskandidaten nicht wollen, kommt er auch über die Liste nicht rein.

GG146
16.10.2009, 08:45
Schau mal einer an, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat die selben Vorstellungen zum Wahlrecht wie maxikatze:


Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hält zudem eine Änderung des Wahlrechts für denkbar. „Man könnte den Einfluss der Wähler stärken, beispielsweise durch die Möglichkeit, innerhalb der Landeslisten mehrere Stimmen für einen Kandidaten abzugeben oder die Reihenfolge der Kandidaten zu verändern“, betonte Papier.

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2007/pz_070204.html

maxikatze
16.10.2009, 18:38
http://www.bundestag.de/presse/press...pz_070204.html ....darin heisst es u.a. :

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, regt eine Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre an. Im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 5. Februar) sagte Papier: „Man könnte durchaus auf Bundesebene über die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre nachdenken. Damit könnte auf jeden Fall wieder mehr Ruhe in das politische Geschäft gebracht werden.“
***
Man könnte sich auch dazu durchringen, endlich Volksabstimmungen zuzulassen. Erst dann würde ich akzeptieren, dass eine Legislatur nicht mehr 4 sondern 5 Jahre beträgt. Ansonsten betrachte ich die Verlängerung als einen weiteren Schritt zur Entmündigung.

Don
16.10.2009, 18:48
Warum nicht ein verbesserte Verhältniswahlrecht wie in Bayern? Da wird die Listenreihenfolge der Kandidaten vom Wähler verändert, weil man auch bei der Zweitstimme einen Kandidaten ankreuzt. Wenn die Leute den Wahlkreiskandidaten nicht wollen, kommt er auch über die Liste nicht rein.

Verständliches Recht ist einfach und ungerecht. Bei DSDS gewinnen auch nicht 5 Kandidaten, sondern einer, um mal ein dem gemeinen Wahlvolk verständliches Beispiel zu bringen.

Es gibt einen sehr vernünftigen Vorschlag eines Mehrheitswahlrechts, der ausschließlich Direktkandidaten in die Parlamente schickt. Natürlich scheiden Zwergenparteien da aus, aber was bitte ist daran so schlimm? Die USA leben seit einem Vierteljahrtausend hervorragend damit.
Ich sah mir den gottverdammten Wahlzetel bei der letzten BTW an und war schon wieder am Verzweifeln in welchem Irrenhaus ich lebe.
Es ist nicht gerecht jedem Vollidioten das Recht einzuräumen zu einer Wahl anzutreten. Es ist nur Scheiße.

Was aber weg muß sind die Parteilisten. Eine Wahl bei der sich 80 oder 90% der Sitze auch personell NICHT verändern, gar nicht verändern können, ist keine.

GG146
16.10.2009, 18:56
http://www.bundestag.de/presse/press...pz_070204.html ....darin heisst es u.a. :

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, regt eine Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre an. Im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 5. Februar) sagte Papier: „Man könnte durchaus auf Bundesebene über die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre nachdenken. Damit könnte auf jeden Fall wieder mehr Ruhe in das politische Geschäft gebracht werden.“
***
Man könnte sich auch dazu durchringen, endlich Volksabstimmungen zuzulassen. Erst dann würde ich akzeptieren, dass eine Legislatur nicht mehr 4 sondern 5 Jahre beträgt. Ansonsten betrachte ich die Verlängerung als einen weiteren Schritt zur Entmündigung.

Das, was er zu den Landeslisten gesagt hat, entspricht aber inhaltlich Deiner Petition.

maxikatze
16.10.2009, 19:12
Das, was er zu den Landeslisten gesagt hat, entspricht aber inhaltlich Deiner Petition.

Ja, bleibt zu hoffen, dass lt BVG das Wahlgesetz bis 2011 geändert wird.

GG146
16.10.2009, 19:15
Ja, bleibt zu hoffen, dass lt BVG das Wahlgesetz bis 2011 geändert wird.

Nicht alles, was Verfassungsrichter für richtig halten und öffentlich sagen, ist auch einklagbar. Es gibt auch keinen anhängigen Verfassungsrechtsstreit die Listenwahl betreffend.

Jedenfalls hatte der Bundestagspetitionsausschuss in seiner Antwort an Dich etwas als verfassungswidrig bezeichnet, was der Präsident des BVerfG jetzt als wünschenswert dargestellt hat. :))

Damit meine ich diese Formulierung des Petitionsausschusses in Deiner thread - Einleitung:


Dem Begehr des Petenten kann nicht abgeholfen werden, denn ein gesetzliches Verbot, Wahlkreisbewerber zugleich auch auf der Landesliste aufzustellen, wäre verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.

Ein solches Verbot hatte die Petition ja gar nicht angestrebt, das was sie angestrebt hatte, hält nun auch Herr Papier für richtig.

GG146
06.01.2010, 15:06
Die zweite von einem GG-Aktivierer eingereichte Petition haben sie jetzt in die Zeichnung gegeben:

Versicherungspflicht für die Abgeordneten in der gesetzlichen Krankenversicherung (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8764 )

Aber da geht es auch nicht um wirkliche Machtfragen bzw. den Schutz der Volkssouveränität und des Demokratieprinzips wie bei der Petition zum Wahlrecht, sondern nur um Geld. Darüber kann man unter den gegebenen Machtverhältnissen immer trefflich streiten - oder jedenfalls so tun, als ob.

GG146
29.01.2010, 16:52
Noch eine m. M. n. wichtige Petition, diesmal zur Verkürzung der Wohlverhaltensphase bei der sog. (etwas unpassende Bezeichnung, weil das für insolvente Unternehmer auch gilt und noch wichtiger ist) Verbraucherinsolvenz:

Bundestag > Petitionen (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8167 )

Diese Petiton habe ich sofort gezeichnet und einen Beitrag auf dem dazugehörigen thread des Bundestagsforums geschrieben. Ich bitte alle Leser, die Petition zu zeichnen und den Link weiterzuverbreiten.

Mein Beitrag auf dem BT - Forum:


Ich habe die Petition gezeichnet, hätte sie selbst aber etwas anders formuliert. Ich würde zwischen solchen Schuldnern, die völlig unverschuldet wirtschaftlich ruiniert wurden - insbesondere Unternehmer - und solchen die fahrlässig über ihre Verhältnisse konsumiert haben, differenzieren.

Es ist wirtschaftswissenschaftlich erwiesen, dass Zweitgründer die mit Abstand erfolgreichste Gruppe von Unternehmensgründern sind. Anfängerfehler macht nämlich niemand zweimal.

Diese Menschen viele Jahre lang an einem Neustart zu hindern, bedeutet eine ungeheure volkswirtschaftliche Verschwendung. Den Amerikanern ist das Eigentumsrecht normalerweise heilig und eine Forderung ist auch ein Eigentumsrecht. Aber diese Dummheit begehen sie nicht, wer dort das erste mal im Leben pleite geht, kann viel früher wieder starten als hier bei uns.

GG146
13.04.2010, 14:22
Nachtrag zu dem Thema:

Die Grünen haben seit jeher ganz offen Parteispenden von ihren Abgeordneten eingefordert und keinen Zweifel daran gelassen, dass bei Weigerung der Listenplatz futsch ist:


SPIEGEL ONLINE: Aber wer freiwillig nicht zahlt, könnte unfreiwillig auf den Listenplätzen nach hinten rutschen oder nicht wieder aufgestellt werden.

Strehl: Es gibt viele Gründe, warum man auf Listen nach hinten rutscht.

SPIEGEL ONLINE: In Westfalen zahlte der Abgeordnete Roland Appel seine Spenden nicht. Er wurde nicht mehr aufgestellt. Zufall?

Strehl: Die Grünen halten viel von der zeitlichen Beschränkung von Macht und der Rotation. Appel war seit zehn Jahren im Landtag. Das war der relevante Grund, auch wenn ich mir vorstellen kann, dass einige sauer sind, wenn jemand nicht spendet.

Quelle: spiegel.de (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,58849,00.html)

Man kann natürlich geteilter Meinung darüber sein, ob den grünen Abgeordneten angesichts des Selbstverständnisses der Partei hier wirklich Unrecht geschehen ist, aber dass die Unabhängigkeit der Abgeordneten - also das Verfassungspostulat es Artikels 38 GG - durch die Entscheidungshoheit der Parteibosse über die Rangfolge der Listenplätze ad absurdum geführt wird, ist durch diese profane Geldgeschichte eindrucksvoll belegt.

Wenn es um wichtige politische Themen und echte Gewissenfragen geht, läuft das selbstverständlich auch nicht anders.

bernhard44
13.04.2010, 14:40
zum Thema: Bessere Wahlbeteiligung: Endlich eine gültige Stimme für die Unzufriedenen!

http://www.wiedenroth-karikatur.de/KariAblage1004/PK100407_Stimmzettel_Wahl_Keine_Liste.jpg
mit freundlicher Genehmigung von: http://www.wiedenroth-karikatur.de

tommy3333
13.04.2010, 17:26
Der Stern hat sich mittlerweile der Auffassung von Maxikatze angeschlossen :cool2:

[Zitat]

Tatsächlich wären wir alle schön blöd, wenn wir weiter tatenlos bei der Zersetzung des Demokratieprinzips durch eine pflichtvergessene Berufspolitikerklasse zusehen.

Es wird höchste Zeit für die Wahl alternativer demokratischer Parteien, auch wenn das jetzt noch Kleinparteien sind.

Auch der Stern hat es inzwischen wohl begriffen. Wer den Sumpf austrocknen will, sollte es nicht den Fröschen überlassen. Unseren Parteisoldaten Apparatschiks werden genauso wenig freiwillig den Weg für eine direkte Demokratie und Volksentscheide frei machen wollen.

Das zeigt sich allein schon darin, dass sie sich hinter die fadenscheinige Ausrede verstecken müssen, "die Parteien" seien "zur pol. Willensbildung verpflichtet". Dass durch eine Änderung des Wahlrechts im Sinne der Petion an den prozentualen Stimmanteilen der Parteien sich nichts ändern würde, kehren diese Berufsfunktionäre geflissentlich unter dem Teppich. Wie müssen die das Volk für blöd halten (bzw. verkaufen)?

GG146
13.04.2010, 18:55
Dass durch eine Änderung des Wahlrechts im Sinne der Petion an den prozentualen Stimmanteilen der Parteien sich nichts ändern würde, kehren diese Berufsfunktionäre geflissentlich unter dem Teppich. Wie müssen die das Volk für blöd halten (bzw. verkaufen)?

Leider gibt es kein stimmiges und für eine grosse Zahl von Menschen wirklich überzeugendes alternatives demokratisch fortschrittliches Wahlangebot von Menschen, die sich glaubhaft von diesem Berufsfunktionärstum distanzieren.

So bleibt den Wählern nur, immer wieder erneut das kleinere Übel zu wählen und zum Dank dafür für doof gehalten zu werden.

heide
15.04.2010, 07:52
Der Deutsche Bundestag sieht keine Veranlassung das Wahlrecht dahingehend zu ändern, dass in Zukunft deren sichere Listenplätze entfallen. Es steht also grösstenteils schon vorher fest, wer in den Bundestag einzieht.

So ist es. Keine Chance, eine neue Partei an die Spitze zu wählen. Aber immerhin nennt unsere Regierung sich demokratisch. Ich habe immer wieder den Eindruck, dass die Damen und Herren das Wort nicht einmal fehlerfrei buchstabieren können.
Alles Lug und Betrug.

heide
15.04.2010, 07:56
Wenn die Parteien ihrem grundgesetzlichen Auftrag nachkämen, "bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken", würde ich der Antwort des Petitionsausschusses zustimmen. In den letzten Jahren sorgen die Parteien jedoch nur noch für Unwillen beim Volk und für die Versorgung ihrer Mitglieder mit Pöstchen. Daher sehe ich eine Änderung als sinnvoll, aber nicht realistisch an. Immerhin forderst Du von den Versorgten ihre Versorgungssicherheit dem Bürger zu überlassen.

Also wählt die Piraten, wenn wir zusammenhalten sollten wir zumindest einen Reißnagel auf den Kanzlersessel zuwege bringen.

Es lebe die verfilzte "Demokratie"!

FranzKonz
15.04.2010, 08:19
... So bleibt den Wählern nur, immer wieder erneut das kleinere Übel zu wählen. ...

Dieser Spruch geht mir tierisch auf den Sack. Es ist überhaupt nicht nötig, irgendein Übel zu wählen. Wählt Piraten, wählt, wenn es denn unbedingt sein muß, irgendeinen rechten oder linken Verein, aber wählt keinen etablierten Funktionärshaufen mehr.

GG146
15.04.2010, 14:33
Dieser Spruch geht mir tierisch auf den Sack. Es ist überhaupt nicht nötig, irgendein Übel zu wählen. Wählt Piraten, wählt, wenn es denn unbedingt sein muß, irgendeinen rechten oder linken Verein, aber wählt keinen etablierten Funktionärshaufen mehr.

Ich kenne mittlerweile mehrere Leute, die als ehemalige typische Wechselwähler zwischen den alten etablierten Parteien oder sogar als langjährige CDU - Wähler (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4618095#4618095) ernsthaft überlegen, die Linkspartei zu wählen. Nur aus dem einen Grund, dass auf diese Weise mehr Druck auf das Establishment erzeugt werden kann als durch die klassische Wahl des kleinsten Übels oder die Wahl einer Kleinpartei.

GG146
30.05.2010, 16:45
Und die nächste Ablehnung einer auf die Behebung demokratischer Defizite in diesem unseren Lande abzielende Petition, diesmal von Dj_rainbow entworfen und eingereicht:


Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Petitionsrecht derart umzugestalten, dass aus dem Bittrecht des Souveräns ein förmlicher Prüfauftrag an das Parlament wird.

Hierzu ist es notwendig, dass alle Petitionen grundsätzlich zuerst im Internet (idealerweise bei einer unabhängigen Institution) veröffentlicht und zur Mitzeichnung freigegeben werden; Ausnahmen müssen explizit und abschließend gesetzlich geregelt werden.

Die Grenze von derzeit 50.000 notwendigen Mitzeichnungen, ab der eine Behandlung im Parlament notwendig ist, muss dringend abgesenkt werden.

Auch ist es notwendig, dass sämtliche Rechte des Petitionsausschusses und des Parlaments in Pflichten gegenüber dem Souverän umgewandelt werden; ebenso muss eine umfassende Transparenz- und Offenlegungspflicht des Petitionsausschusses und des Parlaments gesetzlich verankert werden.

Begründung:
Das heutige Petitionsrecht stammt seinem Wesen nach aus dem Feudalismus – Petitionen waren bekanntlich damals Bitten unfreier und rechtloser Untertanen an den Landesherrn, bestimmte Sachverhalte zu prüfen und abzustellen. Den Untertanen erwuchs daraus kein Anspruch auf Handeln oder Unterlassen des Souveräns, die Erfüllung der Petitionen war ein reiner Gnadenakt des Landesherrn.

Der Feudalismus ist mittlerweile durch die Demokratie überwunden, außer im Petitionsrecht: Zwar wurden teilweise Begriffe ausgetauscht, aber immer noch hat der Souverän im Petitionsverfahren keinerlei Rechte und Ansprüche dahingehend, dass – und wie - sich die Volksvertreter mit den Anliegen der Bürger auseinandersetzen müssen, um Abhilfe zu schaffen.

Mit dem Petitionsrecht heutiger Prägung als geradezu unwürdigem Gebettel des Souveräns um Beachtung durch sein parlamentarisches Dienstpersonal (vgl. Art. 20 Abs. 1 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“) führt sich die repräsentative Demokratie selbst ad absurdum; Politik- und Politikerverdrossenheit sind angesichts der Tatsache, dass die Belange, Interessen und Wünsche des Souveräns immer noch nach Gutsherrenart hin und wieder zur Kenntnis genommen, meist aber ignoriert oder ausgesessen werden, die zwangsläufige Folge.

Die angestrebte Reform des derzeitigen Petitionsrechts hin zu einem ersten zaghaften Anfang in direkter Demokratie könnte die derzeitige Legitimationskrise der parlamentarischen Demokratie (siehe die ständig sinkenden Wahlbeteiligungen) zumindest lindern; zu einer breiten Akzeptanz gehören freilich noch viele weitere Schritte in diese Richtung.

Quelle: Grundgesetz Aktivierer > Unterstützerunterschriften > E-Petition zum Petitionsrecht (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4618906)

Begründung der Ablehnung:


Sehr geehrter Herr X,

im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags, Frau Kersten Steinke, MdB, danke ich Ihnen für Ihre E-Mail.

Nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Ausführungen entsprechend der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen können diese nicht auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht werden, da Sie offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausgehen.

Für den Petitionsausschuss steht außer Zweifel, dass sowohl Artikel 17 Grundgesetz (GG) selbst, als auch der das Petitionsrecht ergänzende Artikel 45c GG sowie die darauf aufbauenden Regelungen des Gesetzes über die Befugnisse des Petitionsausschusses und schließlich die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Petitionsrecht einschließlich der vom Petitionsausschuss selbst beschlossenen Verfahrensgrundsätze sicherstellen, dass die Petentinnen und Petenten nicht – wie von Ihnen unterstellt – als rechtlose Bittsteller dastehen.

Der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger darauf, dass die Volksvertretung die Petition entgegennimmt, sachlich prüft und den Petenten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt, ist verfassungsrechtlich in Artikel 17 GG garantiert und wird in jedem Fall gewährt.

Um Ihrer Forderung, das Petitionsrecht von einem Bitt- und Beschwerderecht zu einem förmlichen Prüfauftrag umzugestalten, nachzukommen, wäre eine Änderung des Artikels 17 GG nötig. Dazu bedarf es jedoch der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Dies kann zurzeit nicht in Aussicht gestellt werden.

Bei der parlamentarischen Prüfung einer Petition kommt es nicht – wie von Ihnen vermutet – auf die Zahl der Unterstützer an.

Vor Annahme einer Petition als öffentliche Petition und deren Einstellung ins Internet prüft der Ausschussdienst, ob die Voraussetzungen für eine öffentliche Petition erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen, welche Bestandteil der Verfahrensgrundsätze ist.

Der Petent hat keine Nachteile zu befürchten, wenn seine Petition als öffentliche Petition abgelehnt wurde. Bei einer Ablehnung der Veröffentlichung wird die Petition als Einzelpetition weiterhin entsprechend den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen bearbeitet. Somit wird gewährleistet, dass alle Petitionen gleich behandelt und parlamentarisch geprüft werden.

Gemäß Ziffer 1 der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme einer Petition als öffentliche Petition. Diese Richtlinie ist kein Bundesgesetz, sondern wurde gemäß §110 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom Ausschuss beschlossen und kann somit nicht Gegenstand einer Petition sein. Es kann auch nicht in Aussicht gestellt werden, dass die Richtlinie im Sinne Ihrer Forderung – alle eingereichten Petitionen zu veröffentlichen – in absehbarer Zeit geändert wird.

Zu Ihren Ausführungen über die Mitglieder des Deutschen Bundestages teile ich Ihnen mit, dass Abgeordnete nach Artikel 38 des Grundgesetzes nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Insofern sind sie nicht als „parlamentarisches Dienstpersonal“ zu sehen.

Sie regen in Ihrem Schreiben einen Anfang direkter Demokratie an. Laut Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ist die Staatsgewalt auf die Legitimation durch den Volkswillen zurückführbar. Der Parlamentarische Rat als verfassungsgebendes Organ hat dieses Prinzip in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG dahingehend konkretisiert, dass die Staatsgewalt vom Volk „in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“ wird und sich somit für eine mittelbare Demokratie entschieden. Das Volk wird also ausschließlich durch die von ihm gewählten Vertreter repräsentiert.

Die von Ihnen vorgeschlagene Änderung würde dem Gedanken der repräsentativen Demokratie zuwiderlaufen und daher eine Änderung des Artikels 20 Grundgesetz erfordern.
Änderungen der in Artikel 20 GG festgelegten Grundsätze sind jedoch aufgrund der Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie des Artikels 79 Absatz 3 GG unzulässig. Nach dieser sind bestimmte Verfassungsprinzipien auf ewig einer Verfassungsänderung entzogen. Dort heißt es wie folgt: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Zu Ihrer weiteren Information füge ich die Stichwortbroschüre „Petitionen – Von der Bitte zum Bürgerrecht“ hinzu. In dieser wird kurz und verständlich alles rund ums Thema „Petitionen“ erklärt.

Alternativ können Sie diese Broschüre und noch weitere Informationen zum Petitionswesen auf unserer Homepage www.bundestag.de unter dem Pfad Der Bundestag – Ausschüsse – Petitionen downloaden.

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

XY

GG146
30.05.2010, 16:47
Der Oberknaller ist dieser Teil der "Begründung" der Ablehnung:


Die von Ihnen vorgeschlagene Änderung würde dem Gedanken der repräsentativen Demokratie zuwiderlaufen und daher eine Änderung des Artikels 20 Grundgesetz erfordern. Änderungen der in Artikel 20 GG festgelegten Grundsätze sind jedoch aufgrund der Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie des Artikels 79 Absatz 3 GG unzulässig. Nach dieser sind bestimmte Verfassungsprinzipien auf ewig einer Verfassungsänderung entzogen. Dort heißt es wie folgt: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Direktdemokratische Elemente auf Bundesebene sollen also nach dem der Ewigkeitsgarantie unterliegenden Artikel 20 GG ausgeschlossen sein. Das toppt wirklich die Absurdität der Begründung der Ablehnung von maxikatzes Wahlrechts - Petition. Das hier ist der Text von Artikel 20 GG:


Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Die Staatsgewalt wird nach Artikel 20 Abs. 2 GG vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Der Bann von Volksabstimmungen auf Bundesebene ist also keineswegs durch Artikel 20 in Verbindung mit Artikel 79 Abs. 3 GG auf ewig festgeschrieben. Im Gegenteil, seit 1990 ist die 1949 aufgeschobene diesbezügliche politische Grundentscheidung überfällig. Diese Überfälligkeit bewirkt wegen Artikel 146 GG in Verbindung mit der Präambel alter Fassung eine demokratische und staatsrechtliche Legitimitätslücke des Grundgesetzes insgesamt. Näheres dazu auf diesem thread:

Grundgesetz Aktivierer > Diskussion des Verfassungsentwurfes > Artikel 146 (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4600382&page=3)

Nach dieser absurden Begründung der Zurückweisung der Petition frage ich mich wirklich, ob die Teilnehmer des BT - Petitionsforums da nur als kostenlose Statisten für politische Scharaden benutzt werden. Ernstgenommen werden sie dort offenbar nicht.

Gehirnnutzer
03.06.2010, 01:13
2 Dinge:

1. Es liegt allein schon in dem Wort Petition (lateinisch Ersuchen) begründet, das daraus keine Handlungspflicht entsteht. Einem Ersuchen, einer Bitte muss man nicht entsprechen. Es ist zwar ein Prüfpflicht vorhanden, aber mehr auch nicht.
Es bleibt also ganz einfach so, wer meint er könne mit einer Petition etwas erreichen, hat sich

a) nicht vollständig mit dem Petitionsrecht des Bundestages beschäftigt

b) naiv.

2. Zur Kritik am Wahlrecht sei gesagt, es liegt hier ausgehend von den Grundlagen ein Denkfehler vor. So wie hier argumentiert wird, ist es einfach die Aussage, das hier der Wähler vor der Wahl bestimmen will, welche Kandidaten ihm zur Wahl gestellt wird.
Der Umstand, das die Listen zum Wahlzeitpunkt feststehen, ist im Sinne des Wahlrechts ausreichend, als Bestimmung welche Kandidaten im Falle der Wahl ins Parlament einziehen.
Wenn man wirklich mehr Klarheit fordert hat sie folgender Massen auszusehen:

1. Auf die Liste gehören nur die Kandidaten, die nicht für ein Direktmandat antreteten.

2. Der Kanzler/Regierungschef kann nur aus dem Personenkreis stammen der per Direktmandat ins Parlament eingezogen ist.

Noch mal zum Petitionsrecht, damit ist nichts zu erreichen.

Es ist verrückt, das sich keiner mit der bestehenden Möglichkeit, entsprechende Änderungen insbesondere GG-Änderungen wirklich zu erreichen, auseinandersetzt.

Niemand denkt darüber nach, das Gesetzesinitiativen auch vom Bundesrat ausgehen können, also der Ländervertretung.
Aus Länderebene gibt es die Volksabstimmung, das heißt man muss mit diesem Mittel die Länder entsprechend beeinflussen.

Wenn überall in den verschiedenen Bundesländern entsprechende Initiativen sich bemühen über die Volksabstimmung auf Länderebene den Bundesrat zu "beeinflussen", dann setzt es auch ein Signal an die Bundesebene.
Es ist ein schwieriger Weg, sicherlich auch ein langwieriger Weg, aber ein gangbarer Weg.

GG146
03.06.2010, 09:50
Es ist zwar ein Prüfpflicht vorhanden, aber mehr auch nicht.
Es bleibt also ganz einfach so, wer meint er könne mit einer Petition etwas erreichen, hat sich

a) nicht vollständig mit dem Petitionsrecht des Bundestages beschäftigt

b) naiv.

DJ hat sich doch ausdrücklich darauf bezogen, dass Petitionen im klassischen Sinne eines neuzeitlichen Volkssouveräns unwürdig seien, weil es dem Personal eines Souveräns nicht zusteht, seine Bitten zurückzuweisen. Er will also gar keine Petitionen mehr, sondern einen modernen Ersatz dafür.


2. Zur Kritik am Wahlrecht sei gesagt, es liegt hier ausgehend von den Grundlagen ein Denkfehler vor. So wie hier argumentiert wird, ist es einfach die Aussage, das hier der Wähler vor der Wahl bestimmen will, welche Kandidaten ihm zur Wahl gestellt wird.


Der Wähler soll die Rangfolge der Kandidaten auf der Liste zumindest entscheidend beeinflussen können. Der Sinn dieser politischen Forderung ist, dass die Abgeordneten ihr Mandat künftig vom Wähler und nicht von ihren Parteibossen bekommen sollen. Diese Änderung des Wahlrechts würde also das heute schwer beschädigte Verfassungspostulat des Art. 38 GG "reanimieren".

Übrigens hatte ich hier auf diesem thread schon darauf hingewiesen, dass der ehemalige Präsident des BVerfG Papier sich zu diesem Thema in ähnlicher Weise geäussert hat wie die Petentin:


Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hält zudem eine Änderung des Wahlrechts für denkbar. „Man könnte den Einfluss der Wähler stärken, beispielsweise durch die Möglichkeit, innerhalb der Landeslisten mehrere Stimmen für einen Kandidaten abzugeben oder die Reihenfolge der Kandidaten zu verändern“, betonte Papier.

http://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2007/pz_070204.html

Um so absurder ist die Begründung der Ablehnung der Petition.

Gehirnnutzer
03.06.2010, 10:31
DJ hat sich doch ausdrücklich darauf bezogen, dass Petitionen im klassischen Sinne eines neuzeitlichen Volkssouveräns unwürdig seien, weil es dem Personal eines Souveräns nicht zusteht, seine Bitten zurückzuweisen. Er will also gar keine Petitionen mehr, sondern einen modernen Ersatz dafür.

GG146, es gibt keinen Ersatz für Petition, denn Petitionen sind von der Natur her nur Bitten. Bitten kann man entsprechen oder nicht.
Um wirklich etwas zu bewirken, müssen entweder Volksabstimmungen auf Bundesebene her, oder man muss den Weg gehen den ich beschrieben habe.


Der Wähler soll die Rangfolge der Kandidaten auf der Liste zumindest entscheidend beeinflussen können. Der Sinn dieser politischen Forderung ist, dass die Abgeordneten ihr Mandat künftig vom Wähler und nicht von ihren Parteibossen bekommen sollen. Diese Änderung des Wahlrechts würde also das heute schwer beschädigte Verfassungspostulat des Art. 38 GG "reanimieren".

Ich stimme mit dir darin nicht überein, jedoch führe ich deinen Gedanken mal weiter. Das was du forderst würde die eigentliche Wahl verkomplizieren und für weniger interessierte Bürger unüberschaubar machen.

Was du dir vorstellst, lässt sich nur folgender Massen sinnvoll und dem Ziel entsprechend durchführen:

1. Wer für ein Direktmandat antritt, hat auf der Liste nichts mehr zu suchen. Übrigens etwas, was grundsätzlich gelten sollte. So bemühen sich Politiker mehr um den Bürger.

2. Die Listenzusammenstellung wird von jeder Partei durch Vorwahlen ermittelt.

Ansonsten lässt sich das Verhältniswahlrecht in der Form wie es bei uns praktiziert wird nicht mehr für jeden Wähler einfach und verständlich durchführen.

GG146
03.06.2010, 10:37
Ansonsten lässt sich das Verhältniswahlrecht in der Form wie es bei uns praktiziert wird nicht mehr für jeden Wähler einfach und verständlich durchführen.


Ich sehe die Komplikation nicht. Wer ein Direktmandat nur knapp verfehlt hat, hat einen Anspruch auf einen privilegierten Listenplatz bei seiner Partei vor denen, die ihn weit verfehlt haben oder gar nicht direkt kandidiert haben. Das wäre m. E. eine viel bessere Synthese aus Verhältniswahlrecht und Mehrheitswahlrecht als das heutige System, in dem praktisch die Parteibosse zum Hohne des Art. 38 GG ihr parlamentarisches Dienstpersonal ernennen.

Gehirnnutzer
03.06.2010, 10:55
Ich sehe die Komplikation nicht. Wer ein Direktmandat nur knapp verfehlt hat, hat einen Anspruch auf einen privilegierten Listenplatz bei seiner Partei vor denen, die ihn weit verfehlt haben oder gar nicht direkt kandidiert haben. Das wäre m. E. eine viel bessere Synthese aus Verhältniswahlrecht und Mehrheitswahlrecht als das heutige, in dem praktisch die Parteibosse zum Hohne des Art. 38 GG ihr parlamentarisches Dienstpersonal ernennen.

Es ist aber kein Hohne, denn der Wähler entscheidet über feststehende Wahlvorschläge, die Liste steht zum Zeitpunkt der Wahl fest, die einzige Änderung die sie erfährt, ist die durch die Direktmandate.

Im Übrigen ist die Beeinflussung der Listenzusammenstellung per Stimme solange unsinnig, solange nicht festeht, wieviele über die Liste ins Parlament einziehen.

Kleines Beispiel, eine Partei erhält über die Erstimmen 5 Mandate, die Zweitstimmen bestimmen die Gesamtzahl der Mandate, in diesem Fall auch 5. Die Stimmen für spezielle Kandidaten auf der Liste haben nichts erreicht.
Extrem wird der Fall in den Fällen wo Erststimme und Zweistimme verschiedenen Parteien vom Wähler zugeordnet werden.

GG146
03.06.2010, 11:07
Extrem wird der Fall in den Fällen wo Erststimme und Zweistimme verschiedenen Parteien vom Wähler zugeordnet werden.

Warum? Dieser eine Wähler hat dann eben einem künftigen Abgeordneten ein Direktmandat und einem anderen ein Listenmandat erteilt. Dass die beiden Abgeordneten unterschiedlichen Parteien angehören, ist im Vergleich zur verfassungsrechtlichen Gravität der Unabhängikeit der Abgeordneten ein weit nachrangiges Problemchen. Die Parteien bzw. die Seilschaften der Spitzenparteibuchkarrieristen haben ohnehin schon ein verfassungswidriges Ausmaß an faktischer Macht in diesem Staat. Diese paar Leute entscheiden wirklich alles, wer eine Chance auf ein Parlamentsmandat hat, wer Bundespräsident und wer Verfassungsrichter wird. Das ganze System ist eine Fehlkonstruktion, die Karikatur einer neuzeitlichen Verfassungsdemokratie.

Gehirnnutzer
03.06.2010, 11:21
Warum? Dieser eine Wähler hat dann eben einem künftigen Abgeordneten ein Direktmandat und einem anderen ein Listenmandat erteilt. Dass die beiden Abgeordneten unterschiedlichen Parteien angehören, ist im Vergleich zur verfassungsrechtlichen Gravität der Unabhängikeit der Abgeordneten ein weit nachrangiges Problemchen. Die Parteien bzw. die Seilschaften der Spitzenparteibuchkarrieristen haben ohnehin schon ein verfassungswidriges Ausmaß an faktischer Macht in diesem Staat. Diese paar Leute entscheiden wirklich alles, wer eine Chance auf ein Parlamentsmandat hat, wer Bundespräsident und wer Verfassungsrichter wird. Das ganze System ist eine Fehlkonstruktion, die Karikatur einer neuzeitlichen Verfassungsdemokratie.

Was du erreichen möchstest erreichst du so nicht, um etwas zu bestimmen musst du die tatsächliche Wahlmöglichkeit haben und die hast du auch nicht, wenn du per Stimme die Listenposition, bzw. wer von der Liste einzieht hast, denn es ist immer noch die Partei, die bestimmt wer überhaupt auf die Liste kommt.
Du verlagerst nur das Problem, jedoch löst du es nicht.
Wenn es also einen Politiker gibt, der nicht parteikonform handelt, dann wird er das nächste mal nicht mehr auf der Liste sein, unabhängig von den Stimmen.

GG146
03.06.2010, 11:35
Du verlagerst nur das Problem, jedoch löst du es nicht. Wenn es also einen Politiker gibt, der nicht parteikonform handelt, dann wird er das nächste mal nicht mehr auf der Liste sein, unabhängig von den Stimmen.

Die Parteispitze darf natürlich nicht verhindern können, dass ein Ortsverband eine in der regionalen Bevölkerung besonders angesehene Person als Direktkandidat aufstellt, die dann durch den Wähler auch gegen den Willen der Parteibosse einen Rechtsanspruch auf einen vorderen Listenplatz bekommen kann.

maxikatze
03.06.2010, 12:09
Die Parteispitze darf natürlich nicht verhindern können, dass ein Ortsverband eine in der regionalen Bevölkerung besonders angesehene Person als Direktkandidat aufstellt, die dann durch den Wähler auch gegen den Willen der Parteibosse einen Rechtsanspruch auf einen vorderen Listenplatz bekommen kann.

Du sagst es!
Es ist inakzeptabel, dass bei einer BT-Wahl vorher feststeht, wer - dank der Listenplätze - in den Bundestag einzieht.
Das BVG erwartet, dass bis Jahresende ein neues Wahlrecht verabschiedet wird.

GG146
03.06.2010, 12:19
Du sagst es!
Es ist inakzeptabel, dass bei einer BT-Wahl vorher feststeht, wer - dank der Listenplätze - in den Bundestag einzieht.
Das BVG erwartet, dass bis Jahresende ein neues Wahlrecht verabschiedet wird.

Leider betrifft das Urteil nur das Problem der Überhangmandate und nicht die für das Demokratieprinzip und die Unabhängigkeit der Abgeordneten so wichtige Frage der Mandatserteilung:

http://www.tagesschau.de/inland/verfassungsgericht10.html

GG146
13.06.2010, 16:41
Diese neue Petition habe ich gerade gezeichnet:

Verbot von Probeabstimmungen und Fraktionszwang (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?topic=4738.0)

Der Text der Petition:


Verbot von Probeabstimmungen und des Fraktionszwangs:

Probeabstimmungen sowie impliziter wie expliziter Fraktionszwang gehören umgehend abgeschafft! Der GG-Artikel 38, Absatz (1) – „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ – muss im parlamentarischen Betrieb Gültigkeit erlangen.

Erfreulicherweise erkennen die Teilnehmer des Bundestagsforums die grosse Bedeutung dieses Themas für das Demokratieprinzip. Seit dem Tag der Veröffentlichung am vergangenen Donnerstag haben bereits über 500 Leute die Petition gezeichnet.

Der Artikel 38 GG - Unabhängigkeit des Abgeordneten - wird durch die heutige parlamentarische Praxis geradezu ad absurdum geführt. Es wird höchste Zeit, dass die mündigen Bürger solchen grundsätzlichen Demokratiefragen ein verstärktes Augenmerk widmen.

Quelle: Grundgesetz Aktivierer > Unterstützerunterschriften > E-Petition gegen Fraktionszwang (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4619402)