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Vollständige Version anzeigen : Über die Sachbeschädigung hinaus geht aber keine Gefahr aus !



henriof9
28.07.2009, 08:07
Reifenstecher vom Savignyplatz wieder frei

Der Reifenstecher, der vor allem in der Gegend um den Savignyplatz jahrelang sein Unwesen trieb, ist Anfang Juli aus Psychiatrie entlassen worden. Seitdem werden in der Gegend wieder Autos beschädigt.

Seit der Freilassung des Mannes sind laut Polizei in diesem Bereich wieder fünf Autos beschädigt worden, „der Mann könnte dabei wieder als Täter in Frage kommen“. Der 57-jährige hatte in den vergangenen Jahren mehrere hundert Autoreifen zerstochen. Seit März war er für drei Monate in einer Psychiatrischen Klinik untergebracht worden, weil er zuvor wegen exhibitionistischer Handlungen festgenommen worden war. Durch eine richterliche Anordnung wurde er wieder freigelassen.

Nach Aussagen der Staatsanwaltschaft durfte er nicht länger festgehalten werden. „Dafür müssten aufgrund seines psychischen Zustands weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sein und dadurch eine erhebliche Gefahr von ihm ausgehen“, sagte eine Sprecherin am Montag.
Laut höchstrichterlichem Urteil reichten dafür leichtere Straftaten, wie in diesem Fall Sachbeschädigung, selbst wenn sie in Serie begangen werden, nicht aus.

Über die Sachbeschädigung hinaus ginge von ihm laut einem vor der Freilassung erstellten Gutachten keine Gefahr aus, so die Sprecherin.

Bei der Polizei hieß es, man könne nur „abwarten und Tee trinken und schauen, ob wieder etwas passiert“.


Nein keine Glosse, hier (http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Reifenstecher-Savignyplatz-Charlottenburg;art126,2858257) zu lesen

Toll, abwarten und Tee trinken ! :rolleyes:

Paul Felz
28.07.2009, 08:11
Nein keine Glosse, hier (http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Reifenstecher-Savignyplatz-Charlottenburg;art126,2858257) zu lesen

Toll, abwarten und Tee trinken ! :rolleyes:

Soweit mir bekannt, ist das noch nicht einmal versichert. Nach meiner Rechtsauffassung müßte der Richter alle Reifen, inkl. Aufwand, aus eigener Tasche bezahlen.

Wo ist Ronald Schill, wenn man ihn mal braucht?

Beißer
28.07.2009, 09:15
In solchen Fällen bleibt dem betroffenen Bürger nichts anderes übrig, als zur Selbsthilfe zu greifen. Der Täter ist ja jetzt bekannt.

Paul Felz
28.07.2009, 09:19
In solchen Fällen bleibt dem betroffenen Bürger nichts anderes übrig, als zur Selbsthilfe zu greifen. Der Täter ist ja jetzt bekannt.

Wobei der betroffene Bürger dann ganz schnell eingeknastet wird.

Beißer
28.07.2009, 09:28
Er kann dem Täter ja in Notwehr die Arme brechen und die Handgelenke zertrümmern. Jedenfalls kann der auch dann keine Reifen mehr zerstechen.

Paul Felz
28.07.2009, 09:30
Er kann dem Täter ja in Notwehr die Arme brechen und die Handgelenke zertrümmern. Jedenfalls kann der auch dann keine Reifen mehr zerstechen.

Ungefähr so: "Tja, Herr Wachtelmeister, als ich die Tür aufriß, habe ich nicht gesehen, daß da einer an meinem Reifen hockte. Tut mir ja Leid wegen des Schädelbruches, aber wer bezahlt meine Tür?"

So etwa?

L0k3
28.07.2009, 09:33
Wo ist Ronald Schill, wenn man ihn mal braucht?

Sich die Birne wegkoksen und mit Brasilianirinnen rumvögeln.

-jmw-
28.07.2009, 09:49
Ich weiss garnicht, wo das Problem liegen soll.
Wurden denn die entsprechenden Gesetze in dieser Legislaturperiode verabschiedet?
Wenn nicht, warum haben die Leute denn nicht bei der letzten Wahl so gewählt, dass sie geändert werden?

Beißer
28.07.2009, 09:54
Ungefähr so: "Tja, Herr Wachtelmeister, als ich die Tür aufriß, habe ich nicht gesehen, daß da einer an meinem Reifen hockte. Tut mir ja Leid wegen des Schädelbruches, aber wer bezahlt meine Tür?"

So etwa?

Oder man sucht ihn (wegen der nötigen Zeugenaussagen in Begleitung einiger ebenfalls Betroffener) auf, um ihn freundlich zu bitten, mit dem Unfug aufzuhören. Dann flippt er aus, und man muß sich wehren.

Paul Felz
28.07.2009, 09:57
Oder man sucht ihn (wegen der nötigen Zeugenaussagen in Begleitung einiger ebenfalls Betroffener) auf, um ihn freundlich zu bitten, mit dem Unfug aufzuhören. Dann flippt er aus, und man muß sich wehren.

OK, wann und wo treffen wir uns? :D

Paul Felz
28.07.2009, 09:57
Ich weiss garnicht, wo das Problem liegen soll.
Wurden denn die entsprechenden Gesetze in dieser Legislaturperiode verabschiedet?
Wenn nicht, warum haben die Leute denn nicht bei der letzten Wahl so gewählt, dass sie geändert werden?

Es liegt nicht an den Gesetzen, sondern an der Rechtsprechung.

-jmw-
28.07.2009, 10:01
Ändert nüscht.
Tatsache ist, die Mehrheit will's nicht haben, aber auch nicht ändern.
Und das ist dann Pech für die Mehrheit.

Paul Felz
28.07.2009, 10:05
Ändert nüscht.
Tatsache ist, die Mehrheit will's nicht haben, aber auch nicht ändern.
Und das ist dann Pech für die Mehrheit.

Und deswegen: Piratenpartei.

Egal, was sich ändert. Hauptsache, es ändert sich überhaupt was.

-jmw-
28.07.2009, 10:09
Egal, was sich ändert. Hauptsache, es ändert sich überhaupt was.
:top:

Cinnamon
28.07.2009, 10:14
Soso, zerstochene Autoreifen sind also nicht gefährlich :rolleyes:. Kostet ja nur das Geld der Autobesitzer, Hauptsache man steckt ernsthaft Kranke nicht mehr in die Klapse.

henriof9
28.07.2009, 10:21
Ändert nüscht.
Tatsache ist, die Mehrheit will's nicht haben, aber auch nicht ändern.
Und das ist dann Pech für die Mehrheit.

Tatsache ist, das auch mit dem Kreuz an anderer Stelle sich die Rechtsprechung nicht ändert, nur demzufolge ändert sich nüscht.

Stadtknecht
28.07.2009, 10:28
Ungefähr so: "Tja, Herr Wachtelmeister, als ich die Tür aufriß, habe ich nicht gesehen, daß da einer an meinem Reifen hockte. Tut mir ja Leid wegen des Schädelbruches, aber wer bezahlt meine Tür?"

So etwa?

Der Mann stach auf meinen Reifen ein als ich gerade beim Salatschneiden war.
Ich ging auf die Straße und hatte das Salatmesser noch in der Hand.

Als der Reifenstecher mich sah, griff er mich sofort mit seinem Stichwerkzeug an und versuchte mir in den Hals- / Brustbereich zu stechen.

Reflexartig riß ich meine Arme zum Schutz hoch.

Daß ich dabei die Halsschlagader des des Mannes durchtrennt habe, tut mir sehr leid.

lupus_maximus
28.07.2009, 10:30
Tatsache ist, das auch mit dem Kreuz an anderer Stelle sich die Rechtsprechung nicht ändert, nur demzufolge ändert sich nüscht.
Was aber ist, wenn er bei seinen Aktionen von Unbekannten zusammengeknüppelt oder totgeschlagen wird?
Ist dann der Richter schuld der ihn freigelassen hat?

Stadtknecht
28.07.2009, 10:31
Zitat:

"Über die Sachbeschädigung hinaus ginge von ihm laut einem vor der Freilassung erstellten Gutachten keine Gefahr aus, so die Sprecherin.

Bei der Polizei hieß es, man könne nur „abwarten und Tee trinken und schauen, ob wieder etwas passiert“."

Was ist, wenn der Mann einen Reifen nur ansticht, so daß dieser auf der Autobahn platzt?

Dann haben wir einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315 c StGB.

Was die Polizei angeht, die können wirklich nichts machen.

lupus_maximus
28.07.2009, 10:33
Der Mann stach auf meinen Reifen ein als ich gerade beim Salatschneiden war.
Ich ging auf die Straße und hatte das Salatmesser noch in der Hand.

Als der Reifenstecher mich sah, griff er mich sofort mit seinem Stichwerkzeug an und versuchte mir in den Hals- / Brustbereich zu stechen.

Reflexartig riß ich meine Arme zum Schutz hoch.

Daß ich dabei die Halsschlagader des des Mannes durchtrennt habe, tut mir sehr leid.
Ja, dies ist zwar schlimm, kann aber im Eifer des Gefechts vorkommen.
Wir werden ihm dann ein ehrendes Andenken als Gesetzesbrecher bewahren!
Friede seiner Asche!
Heute bin ich aber wieder besonders human.

henriof9
28.07.2009, 10:35
Was aber ist, wenn er bei seinen Aktionen von Unbekannten zusammengeknüppelt oder totgeschlagen wird?
Ist dann der Richter schuld der ihn freigelassen hat?

Gute Frage, in D sicherlich nicht und auch nicht der Gutachter, der ihm ja keine Gefährlichkeit attestierte.
Da er psychisch krank ist, ist also selbstverständlich dann der Unbekannte Schuld, schon deswegen weil der Täter ein Psycho ist.
Da beißt sich die Katz in den Schwanz.

Paul Felz
28.07.2009, 10:42
Der Mann stach auf meinen Reifen ein als ich gerade beim Salatschneiden war.
Ich ging auf die Straße und hatte das Salatmesser noch in der Hand.

Als der Reifenstecher mich sah, griff er mich sofort mit seinem Stichwerkzeug an und versuchte mir in den Hals- / Brustbereich zu stechen.

Reflexartig riß ich meine Arme zum Schutz hoch.

Daß ich dabei die Halsschlagader des des Mannes durchtrennt habe, tut mir sehr leid.

Ja, den nehmen wir ;)

Skaramanga
28.07.2009, 10:51
In Südafrika gibt es eine interessante Art, alte oder kaputte Reifen wiederzuverwenden. Googelt mal nach "necklacing". :cool:

henriof9
28.07.2009, 10:54
In Südafrika gibt es eine interessante Art, alte oder kaputte Reifen wiederzuverwenden. Googelt mal nach "necklacing". :cool:

Hab mal gegoogelt.



Necklacing (von engl.: necklace = Halskette) bezeichnet eine Form von Lynchjustiz. Den Opfern wird ein mit Benzin getränkter Autoreifen um Hals und Arme gehängt und angezündet

Ist ja irgendwie passend.:D , aber irgendwie unterscheiden wir uns dann doch von den Süfafrikanern.

Paul Felz
28.07.2009, 11:03
Hab mal gegoogelt.



Ist ja irgendwie passend.:D , aber irgendwie unterscheiden wir uns dann doch von den Süfafrikanern.

Von Südafrika lernen, heißt gewinnen lernen :D

Naja, OK. Jetzt nicht mehr. Aber gewissen Traditionen bin ich gerne bereit hier als kulturelle Bereicherung einfließen zu lassen ;)

Stadtknecht
28.07.2009, 11:11
Abscheulich!

Paul Felz
28.07.2009, 11:11
Abscheulich!

Ja, finde ich auch. Das Reifen zerstechen meine ich.

Stadtknecht
28.07.2009, 22:20
Ja, finde ich auch. Das Reifen zerstechen meine ich.

Nein, das Necklacing.

Anständig verprügeln sollte eigentlich reichen.

WIENER
28.07.2009, 22:25
Er kann dem Täter ja in Notwehr die Arme brechen und die Handgelenke zertrümmern. Jedenfalls kann der auch dann keine Reifen mehr zerstechen.

Wäre "in die Beine stechen" nicht die passendere und angemessenere Strafe?

elas
28.07.2009, 22:27
Sich die Birne wegkoksen und mit Brasilianirinnen rumvögeln.

Da ist er in guter Gesellschaft zusammen mit deutschen Managern und SPD-Gewerkschaftsbossen.

Nationalix
28.07.2009, 22:31
Der Mann stach auf meinen Reifen ein als ich gerade beim Salatschneiden war.
Ich ging auf die Straße und hatte das Salatmesser noch in der Hand.

Als der Reifenstecher mich sah, griff er mich sofort mit seinem Stichwerkzeug an und versuchte mir in den Hals- / Brustbereich zu stechen.

Reflexartig riß ich meine Arme zum Schutz hoch.

Daß ich dabei die Halsschlagader des des Mannes durchtrennt habe, tut mir sehr leid.

Salatmesser, Salatmesser, also nein sowas aber auch.

Dafür nimmt man doch LEBKUCHENMESSER. :))

Stadtknecht
28.07.2009, 22:58
Salatmesser, Salatmesser, also nein sowas aber auch.

Dafür nimmt man doch LEBKUCHENMESSER. :))

Dazu fehlt es an der Schlangetätowierung oder der blühenden Phantasie des Bestochenen. :hihi:

Alfred
28.07.2009, 23:23
Nein keine Glosse, hier (http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Reifenstecher-Savignyplatz-Charlottenburg;art126,2858257) zu lesen

Toll, abwarten und Tee trinken ! :rolleyes:

Meine Meinung über die Beschissenen Richter kennt hier jeder. Die ändere ich auch nicht mehr.

Stadtknecht
28.07.2009, 23:34
Meine Meinung über die Beschissenen Richter kennt hier jeder. Die ändere ich auch nicht mehr.

Die Richter müssen sich auch an die Gesetze halten.

Obwohl diese auch viel Spielraum innehaben.

Alfred
28.07.2009, 23:54
Die Richter müssen sich auch an die Gesetze halten.

Obwohl diese auch viel Spielraum innehaben.

Nein, das hat mit Spielraum nichts mehr zu tun. Das ist Kriminell. In Zehntausenden Fällen haben die Richter Opfer verhöhnt, haben schlimmste Verbrecher auf freien Fuss gesetzt. Nein, die Brd Justiz ist ein Saustall geworden.

Stadtknecht
29.07.2009, 00:14
Nein, das hat mit Spielraum nichts mehr zu tun. Das ist Kriminell. In Zehntausenden Fällen haben die Richter Opfer verhöhnt, haben schlimmste Verbrecher auf freien Fuss gesetzt. Nein, die Brd Justiz ist ein Saustall geworden.

Ich war schon oft als Zeuge vor Gericht, aber das Opfer verhöhnt wurden, habe ich noch nie erlebt.

McDuff
29.07.2009, 05:54
Typisch für die Kuscheljustiz, bloß keinen bestrafen, vor allem wenns kein Deutscher ist. Da werden die Opfer wohl mittels des 11. Gebotes (Du sollst dich nicht erwischen lassen) dem Recht selbst Geltung verschaffen müssen.

Paul Felz
29.07.2009, 08:30
Ich war schon oft als Zeuge vor Gericht, aber das Opfer verhöhnt wurden, habe ich noch nie erlebt.

Nicht unbedingt direkt, obwohl auch das vorkommt. Aber spätestens durch das Urteil. Wenn es überhaupt zu einem Urteil kommt.

Und ich bin selten bei Strafsachen an Gerichten.

Beißer
29.07.2009, 09:25
Wäre "in die Beine stechen" nicht die passendere und angemessenere Strafe?

Für Strafen ist der Staat zuständig. Es geht nur um das Verhindern weiterer Greueltaten!

Cinnamon
29.07.2009, 09:31
Nein, das hat mit Spielraum nichts mehr zu tun. Das ist Kriminell. In Zehntausenden Fällen haben die Richter Opfer verhöhnt, haben schlimmste Verbrecher auf freien Fuss gesetzt. Nein, die Brd Justiz ist ein Saustall geworden.

Oftmals haben die Richter keine andere Option. Gerade im Jugendstrafrecht.

Paul Felz
29.07.2009, 09:35
Oftmals haben die Richter keine andere Option. Gerade im Jugendstrafrecht.

Die haben sie sehr wohl. Sie können Glauben schenken oder auch nicht. Die seltensten Urteile kommen rational zu Stande.

Cinnamon
29.07.2009, 09:43
Die haben sie sehr wohl. Sie können Glauben schenken oder auch nicht. Die seltensten Urteile kommen rational zu Stande.

Glauben heißt bekanntlich nichts wissen. In sehr vielen Fällen kommt es z. B. zum Freispruch, weil die Aussage des Opfers zwar glaubwürdig sein mag, aber eben keine Beweise vorliegen. Außer in Vergewaltigungsprozessen, wo es meist nur um die Glaubwürdigkeit des Opfers geht. Ich halte das für verwerflich. Entweder es gibt Beweise oder es gibt sie nicht. Aussage gegen Aussage ist kein Beweis.

Paul Felz
29.07.2009, 09:55
Glauben heißt bekanntlich nichts wissen. In sehr vielen Fällen kommt es z. B. zum Freispruch, weil die Aussage des Opfers zwar glaubwürdig sein mag, aber eben keine Beweise vorliegen. Außer in Vergewaltigungsprozessen, wo es meist nur um die Glaubwürdigkeit des Opfers geht. Ich halte das für verwerflich. Entweder es gibt Beweise oder es gibt sie nicht. Aussage gegen Aussage ist kein Beweis.

Nur in der Theorie. Ich selbst bin mal in 1. Instanz aufgrund einer einzigen Aussage eines einzigen Zeugen verurteilt worden. Trotz meines Nachweises, daß ich es gar nicht gewesen sein kann.

Erst in der 2. Instanz wurde mir "geglaubt". Oder besser meinen Beweisen. Man kann schlecht einen Unfall produzieren, wenn man zu der Zeit bewußtlos im Krankenhaus liegt und das Auto nachweislich wegen TÜV in der Werkstatt steht.

Stadtknecht
30.07.2009, 07:28
Nicht unbedingt direkt, obwohl auch das vorkommt. Aber spätestens durch das Urteil. Wenn es überhaupt zu einem Urteil kommt.

Und ich bin selten bei Strafsachen an Gerichten.

Ich auch eher bei OWis.

Stadtknecht
30.07.2009, 07:35
Nur in der Theorie. Ich selbst bin mal in 1. Instanz aufgrund einer einzigen Aussage eines einzigen Zeugen verurteilt worden. Trotz meines Nachweises, daß ich es gar nicht gewesen sein kann.

Erst in der 2. Instanz wurde mir "geglaubt". Oder besser meinen Beweisen. Man kann schlecht einen Unfall produzieren, wenn man zu der Zeit bewußtlos im Krankenhaus liegt und das Auto nachweislich wegen TÜV in der Werkstatt steht.

Dann verstehe ich nicht, warum das nicht in erster Instanz bewiesen wurde.

Paul Felz
30.07.2009, 07:37
Dann verstehe ich nicht, warum das nicht in erster Instanz bewiesen wurde.

Schrieb ich doch: der Richter glaubte den Zeugen. Die Beweise interessierten den nicht. Selbstherrlichkeit vor Gottes Gnaden.

Bevor Du fragst: ja, ich habe ein Verfahren gegen ihn eingeleitet. Dreimal darfst raten, was bei rausgekommen ist.