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Vollständige Version anzeigen : Sozialstaatsgebot im Grundgesetz stärker konkretisieren



Rutt
23.07.2009, 09:19
:]
Die Linke möchte das Grundgesetz ändern, um dem Sozialstaatsgebot größere Geltung einzuräumen. In einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (16/13791) wollen die Abgeordneten vor allem Artikel 3 des Grundgesetzes (”Gleichheit vor dem Gesetz”) ändern. So soll ein neuer Artikel 3a Platz finden. In ihm soll nach dem Willen der Linksfraktion stehen: “Im Mittelpunkt des Arbeits- und Wirtschaftsleben steht das Wohl der Menschen.” Und weiter heißt es: “Jeder Mensch hat das Recht auf frei gewählte oder angenommene Arbeit.” In Artikel 3b soll festgeschrieben werden: “Jeder Mensch hat das Recht auf eine bedarfsorientierte soziale Sicherung.” Weiter ist in Artikel 3c zu lesen: “Jeder Mensch hat das Recht auf eine menschenwürdige Wohnung und das Recht auf Versorgung mit Wasser und Energie.” Und in Artikel 3d soll nach dem Willen der Linksfraktion zu lesen sein: “Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Gesundheit und auf Inanspruchnahme der Leistungen der gesundheitlichen Infrastruktur.”

Die Abgeordneten begründen ihre Forderung damit, dass soziale Grundrechte eine unabdingbare Voraussetzung für ein würdiges Leben in einer sozial gerechten Gesellschaft seien. Der Schutz der Menschenwürde und das elementare, unabänderliche Sozialstaatsprinzip legten die Sozialpflichtigkeit des Staates fest. Er sei verpflichtet, sich für soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit zu engagieren. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hätten 1948/49 auf die konkrete Regelung einzelner sozialer Grundrechte verzichtetet. Das Grundgesetz sollte als Provisorium lediglich für eine Übergangszeit gelten. Nach Ansicht der Linksfraktion hat die bislang nicht erfolgte verfassungsrechtliche Konkretisierung des Sozialstaatsgebots zu Unsicherheiten geführt. So sei unklar, welche sozialen Grundrechte Anerkennung fänden, wie weit sie als Leistungsrecht auszugestalten seien und wie sie durchgesetzt werden sollten. Die unzureichende Inhaltsbestimmung des Sozialstaatsgebots mindere seine verfassungsrechtliche Durchsetzungskraft. Sozialabbau und die Umverteilung gesellschaftlichen Reichtums zu Ungunsten sozial Schwacher haben nach Auffassung der Linksfraktion das Sozialstaatsgebot nicht behindern können.
Quelle: Deutscher Bundestag

Dem kann ich nur zustimmen so wie jetzt gehts nicht weiter.
Dann würde diesen Lobbyärschen endlich ihre Pfründe genommen.
Besonders den Lügenmäulern der CDU/CSU/FDP (Gekaufte Volkszertreter).
Ich empfehle das Buch "Die gekaufte Republik!)

mfg
rutt

-jmw-
23.07.2009, 09:55
Einerseits vielleicht nicht unvernünftig, andererseits engt es natürlich den Spielraum von Regierungen und damit letztendlich auch Wählern ein.

Hmm...

henriof9
23.07.2009, 10:01
:]
Die Linke möchte das Grundgesetz ändern, um dem Sozialstaatsgebot größere Geltung einzuräumen. In einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (16/13791) wollen die Abgeordneten vor allem Artikel 3 des Grundgesetzes (”Gleichheit vor dem Gesetz”) ändern. So soll ein neuer Artikel 3a Platz finden. In ihm soll nach dem Willen der Linksfraktion stehen: “Im Mittelpunkt des Arbeits- und Wirtschaftsleben steht das Wohl der Menschen.” Und weiter heißt es: “Jeder Mensch hat das Recht auf frei gewählte oder angenommene Arbeit.” In Artikel 3b soll festgeschrieben werden: “Jeder Mensch hat das Recht auf eine bedarfsorientierte soziale Sicherung.” Weiter ist in Artikel 3c zu lesen: “Jeder Mensch hat das Recht auf eine menschenwürdige Wohnung und das Recht auf Versorgung mit Wasser und Energie.” Und in Artikel 3d soll nach dem Willen der Linksfraktion zu lesen sein: “Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Gesundheit und auf Inanspruchnahme der Leistungen der gesundheitlichen Infrastruktur.”

Warum sollte man einen Artikel extra für etwas einfügen, was vom Grund her schon so existiert ?
Schon heute kann jder Mensch seine Arbeit frei wählen und annehmen, oder es eben bleiben lassen.
Und den 3b und c bedarf es genauso wenig, da damit die Freiwilligkeit des States aufgehoben wird und die staatsbürgerlichen Pflichten verwässert werden.

Kurzum, wäre es einfacher zu schreiben, Jeder Mensch hat das Recht darauf für´s Nichtstun von der Allgemeinheit allimentiert zu werden.
Aber verklauseliert hört´s sich ja besser an. :rolleyes:


Die Abgeordneten begründen ihre Forderung damit, dass soziale Grundrechte eine unabdingbare Voraussetzung für ein würdiges Leben in einer sozial gerechten Gesellschaft seien. Der Schutz der Menschenwürde und das elementare, unabänderliche Sozialstaatsprinzip legten die Sozialpflichtigkeit des Staates fest. Er sei verpflichtet, sich für soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit zu engagieren. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hätten 1948/49 auf die konkrete Regelung einzelner sozialer Grundrechte verzichtetet. Das Grundgesetz sollte als Provisorium lediglich für eine Übergangszeit gelten. Nach Ansicht der Linksfraktion hat die bislang nicht erfolgte verfassungsrechtliche Konkretisierung des Sozialstaatsgebots zu Unsicherheiten geführt. So sei unklar, welche sozialen Grundrechte Anerkennung fänden, wie weit sie als Leistungsrecht auszugestalten seien und wie sie durchgesetzt werden sollten. Die unzureichende Inhaltsbestimmung des Sozialstaatsgebots mindere seine verfassungsrechtliche Durchsetzungskraft. Sozialabbau und die Umverteilung gesellschaftlichen Reichtums zu Ungunsten sozial Schwacher haben nach Auffassung der Linksfraktion das Sozialstaatsgebot nicht behindern können.
Quelle: Deutscher Bundestag

Dem kann ich nur zustimmen so wie jetzt gehts nicht weiter.
Dann würde diesen Lobbyärschen endlich ihre Pfründe genommen.
Besonders den Lügenmäulern der CDU/CSU/FDP (Gekaufte Volkszertreter).
Ich empfehle das Buch "Die gekaufte Republik!)

mfg
rutt

Davon ausgehend, daß ein Sozialstaat eine Verpflichtung ggü. den Bürgern hat, tut er dies ja.
Es ist ihm aber unbenommen wie, in welcher Form und in welcher Höhe er dies garantiert.
Dies könnte man nicht im Grundgesetz auf Heller und Pfennig festlegen, da dann bei jeglichen Veränderungen der wirtschaftlichen Lage des Landes jedesmal dieses Gesetz angepaßt bzw. verändert werden müßte.
Desweiteren halte ich es nicht für zielführend Rechte zu zementieren, welche man evtl. nicht gewährleisten kann, bedeutet es dies nämlich dann, über kurz oder lang, daß das Staatsgebilde in der momentanen Form irgendwann aufgegeben werden muß hin zu Planwirtschaft, Preisdiktaten ect. nur um dem gesetzl. Verankertem dann gerecht zu werden.

Hombre
23.07.2009, 10:11
Verfassungsfeinde trachten immer nach Änderung des GG. Da macht die rechtsradikale Splitterpartei "Die Linke" keine Ausnahme.

Rutt
23.07.2009, 10:22
Verfassungsfeinde trachten immer nach Änderung des GG. Da macht die rechtsradikale Splitterpartei "Die Linke" keine Ausnahme.


Verfassungsfeinde sind bestimmt nicht die Linken!
Schäuble und seine tolle verfassungsTREUE CDU/FDP ! (Die das Grundgesetz mit Füssen treten)!

Es darf keinen Zwang zu Annahme von Arbeit mit HUNGERLÖHNEN geben.
Lobbyärsche darf man nicht subventionieren. (Hundt,Henkel,Hüther,Sinn Verbrecher)!
Sie schaden uns allen früher oder später!

mfg
rutt

-jmw-
23.07.2009, 10:38
Kurzum, wäre es einfacher zu schreiben, Jeder Mensch hat das Recht darauf für´s Nichtstun von der Allgemeinheit allimentiert zu werden.
Aber verklauseliert hört´s sich ja besser an. :rolleyes:
Eben.
Zwar ist es so, dass irgendwo dieses Recht existiert, aber zu deutlich sagen will man's dann doch nicht.


Desweiteren halte ich es nicht für zielführend Rechte zu zementieren, welche man evtl. nicht gewährleisten kann, bedeutet es dies nämlich dann, über kurz oder lang, daß das Staatsgebilde in der momentanen Form irgendwann aufgegeben werden muß hin zu Planwirtschaft, Preisdiktaten ect. nur um dem gesetzl. Verankertem dann gerecht zu werden.
Preisdiktate und Planwirtschaft verstossen aber weniger gegen das GG als eine Vernachlässigung des Sozialstaatsgebotes, nicht?

henriof9
23.07.2009, 11:02
Eben.
Zwar ist es so, dass irgendwo dieses Recht existiert, aber zu deutlich sagen will man's dann doch nicht.

Preisdiktate und Planwirtschaft verstossen aber weniger gegen das GG als eine Vernachlässigung des Sozialstaatsgebotes, nicht?

Wir haben ja einen Sozialstaat, insofern wird nicht dagegen verstoßen, bei Preisdiktaten und Planwirtschaft sehe ich viel eher einen Verstoß gegen das GG, weshalb ich ja auch geschrieben hatte, daß es über kurz oder lang dann zu einem Komplettumbau des Staates führen würde, schon um dann dem GG gerecht zu werden.
Und von Vernachlässigung des Sozialstaatsgebotes kann eben nur dann die Rede sein, wenn man es im GG festzementiert, so aber hat es auch mit Machbarkeit und Durchführungsfähigkeit zu tun und um dieses zu gewährleisten müßte an anderen Stellschrauben gedreht werden, diese Freiheit läßt uns das GG so wie es derzeitig ist noch zu.

luis_m
23.07.2009, 11:19
Wer soll denn die Visionen der Kommunisten finanzieren, selbst sind sie wohl kaum dazu in der Lage!


Die Abgeordneten begründen ihre Forderung ...

Die Herren Stalinisten und Stasispitzel fordern, hat von denen schon mal irgendeiner gearbeitet, wohl kaum. Ein Haufen aus Soziologen, Dauerstudenten, Wehrdienstverweigerern, Unrasierten und Wasserscheuen, das sind die Abgeordneten, die Visionäre, die die Hängematten für sich und das arbeitsscheue Gesindel knüpfen.

Hombre
23.07.2009, 11:46
Verfassungsfeinde sind bestimmt nicht die Linken!

Sondern?

Täuschen mich meine Augen, oder hast du nicht selbst geschrieben, dass die verfassungsfeindlichen rechtsradikalen Linken gerade die Änderung des GG in ihre faschistische Agenda aufgenommen haben.

-jmw-
23.07.2009, 13:00
Die Herren Stalinisten und Stasispitzel fordern, hat von denen schon mal irgendeiner gearbeitet, wohl kaum. Ein Haufen aus Soziologen, Dauerstudenten, Wehrdienstverweigerern, Unrasierten und Wasserscheuen, das sind die Abgeordneten, die Visionäre, die die Hängematten für sich und das arbeitsscheue Gesindel knüpfen.
Wenn's Dir nicht passt, kannste ja auswandern! :]