PDA

Vollständige Version anzeigen : Schon gewusst?



haihunter
20.07.2009, 14:37
Nachdem mein Auto das Zeitliche gesegnet hat, wollte mir ein amerikanischer Freund eines seiner Autos zur Verfügung stellen. Da ich mir nicht sicher war, ob ich das auch fahren darf, habe ich versucht, mich kundig zu machen. Viele sagten mir zwar, daß ich dieses Fahrzeug nicht fahren dürfe, auf meine Frage "Warum nicht?" gab's allerdings keine Antwort.

Jetzt habe ich mich mal beim ADAC erkundigt und nach mehrmaligem Hin- und Herverbinden wurde mir gesagt, daß ein Deutscher innerhalb Deutschlands kein Auto mit ausländischem Kennzeichen fahren darf, Ausnahme sind Mietwagen von professionellen Autovermietungen. Ansonsten wäre dies ein Zoll- und Steuervergehen! Vor einigen Jahren war mal ein schweizer Kumpel auf Besuch, der damals ein super Mercedes-Cabrio fuhr und der mich dann auch fragte, ob ich es mal fahren wolle. Was ich natürlich dankend angenommen habe. Er wartete mittlerweile in einem Biergarten, wärhend ich seine Karre mal ein wenig laufen liess. Heute weiss ich: das war illegal!! Man hat offensichtlich Angst in Deutschland, daß man sein Auto im Ausland zulässt und somit die KFZ-Steuer spart. Nun ist das ja okay soweit, aber sollte man nicht auch Ausnahmen zulassen? Es sollte doch möglich sein, daß mir ein amerikanischer oder schweizer Kumpel mal für eine Woche sein Fahrzeug überlässt, weil meines gerade in der Werkstatt ist. Es ist doch einfach nachweisbar, ob ich hier tatsächlich Steuern hinterziehen will oder ob ich lediglich mal für eine sehr begrenzte Zeit auf das Auto eines Kumpels zurückgreife. Vielleicht sollte der deutsche Staat ja auch so langsam mal anfangen seine Bürger nicht alle unter Generalverdacht zu stellen und bei jedem gleich einen Gesetzesbruch annehmen. Im Sinne eines guten Zusammenlebens z.B. mit unseren amerikanischen Freunden hier sollte man dieses Gesetz doch mal entschärfen, denn es gibt viele Situationen, wo ein Deutscher mal das Auto eines Amerikaners fährt! Und das kommt auch tagtäglich vor und, wie gesagt, keiner weiß irgendwas genaues.

Was dieses Gesetz oder diese Vorschrift angeht: keiner, auch nicht der ADAC, konnte mir sagen, wo das genau geregelt ist. Weiß das hier eventuell jemand??

Cinnamon
20.07.2009, 14:47
Das Problem reicht ja weiter als nur Steuern und Zölle. Es geht ja auch um die KFZ-Haftpflicht-Versicherung. Ich kann mir vorstellen, dass eine amerikanische Versicherung Probleme macht, wenn ein in den USA zugelassener Wagen in Deutschland in einen Unfall verwickelt ist, ein Deutscher das Ding gefahren ist usw....

haihunter
20.07.2009, 14:55
Das Problem reicht ja weiter als nur Steuern und Zölle. Es geht ja auch um die KFZ-Haftpflicht-Versicherung. Ich kann mir vorstellen, dass eine amerikanische Versicherung Probleme macht, wenn ein in den USA zugelassener Wagen in Deutschland in einen Unfall verwickelt ist, ein Deutscher das Ding gefahren ist usw....

Na ja, das Fahrzeug ist ja nicht in den USA zugelassen, sondern hier in Deutschland auf einem amerikanichen Stützpunkt. Und den Versicherungen sollte es egal sein, wer das Auto fährt, solange die Beiträge gezahlt sind. Darüber hinaus betrifft das ja nicht nur Fahrzeuge mit amerikanischer Zulassung, sondern z.B. auch solche mit schweizer Zulassung. Mit französischen Kennzeichen, das weiß ich jetzt nicht, da Frankreich ein EU-Staat ist, ist das vielleicht anders. Es ist jedenfalls ein ganz verzwicktes Thema, wo niemand richtig Bescheid weiß. Deshalb würde mich ja auch mal das entsprechende Gesetz bzw. der entsprechende Paragraph dazu interessieren.

Misteredd
20.07.2009, 14:59
Ist es wenigstens ein gutes Fahrzeug?

haihunter
20.07.2009, 15:01
Ist es wenigstens ein gutes Fahrzeug?

Nee, ich fahre es jetzt auch nicht, da es recht teuer zu sein scheint, wenn man damit auffällt. Und auf ein Zoll - und Steuervergehen habe ich als Selbständiger auch keinen Bock. Es wäre halt nur ein Notnagel gewesen, bis ich wieder mobil bin.

Weisst Du zufällig, wo, in welchem Gesetz oder Verordnung das geregelt ist?

Misteredd
20.07.2009, 15:21
Nee, ich fahre es jetzt auch nicht, da es recht teuer zu sein scheint, wenn man damit auffällt. Und auf ein Zoll - und Steuervergehen habe ich als Selbständiger auch keinen Bock. Es wäre halt nur ein Notnagel gewesen, bis ich wieder mobil bin.

Weisst Du zufällig, wo, in welchem Gesetz oder Verordnung das geregelt ist?

Nö, bei unserer Steuergesetzgebung stehe ich auch mit einem Fuss im Knast! Da überfragst Du mich!

Halt Dich besser an den ADAC!

haihunter
20.07.2009, 15:39
Nö, bei unserer Steuergesetzgebung stehe ich auch mit einem Fuss im Knast! Da überfragst Du mich!

Halt Dich besser an den ADAC!

Hab ich ja, aber auch die konnte mir nicht sagen, wo das geregelt ist. Na, ich frag mal einen Kumpel, der kennt Leute vom Zoll.

Würfelqualle
20.07.2009, 18:03
Hab einfach nur deutsche Freunde, dann hast du ein Problem weniger.

;)

haihunter
20.07.2009, 18:34
Hab einfach nur deutsche Freunde, dann hast du ein Problem weniger.

;)

Was hast Du gegen Schweizer?

Stanley_Beamish
20.07.2009, 19:04
Weisst Du zufällig, wo, in welchem Gesetz oder Verordnung das geregelt ist?

Hier (http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=0&ID=130)müsstest Du was finden. Und hier (http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/index.html).

haihunter
20.07.2009, 19:16
Hier (http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=0&ID=130)müsstest Du was finden. Und hier (http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/index.html).

Super! Herzlichen Dank, das werde ich mir morgen in Ruhe mal "reinziehen"!

WIENER
20.07.2009, 19:39
In Österreich ist das genauso geregelt, allerdings gibts da eine Ausnahme, die schon Tausende Burgenländer und Wiener ausgenutzt haben. Wenn man einen Wohnsitz im Ausland hat, zb Ungarn, dann kann man in Ungarn einen Wagen kaufen, anmelden versichern und trotzdem so viel in Österreich herumfahren wie man will. Die Ersparnis gegenüber der Österreichischen Anmeldung beträgt rund 75% der Vergleichskosten.

haihunter
21.07.2009, 17:01
In Österreich ist das genauso geregelt, allerdings gibts da eine Ausnahme, die schon Tausende Burgenländer und Wiener ausgenutzt haben. Wenn man einen Wohnsitz im Ausland hat, zb Ungarn, dann kann man in Ungarn einen Wagen kaufen, anmelden versichern und trotzdem so viel in Österreich herumfahren wie man will. Die Ersparnis gegenüber der Österreichischen Anmeldung beträgt rund 75% der Vergleichskosten.

Kommt's da denn nicht drauf an, weiviel Zeit man an seinem Wohnsitz in diesem Land verbringt?

Sydneysider
25.08.2009, 07:46
Gegen Dummheit ist ein Kraut gewachsen ...


Hanf !!!

Strandwanderer
25.08.2009, 07:57
.
Die erste Gesetzesinitiative der CDU im nächsten Bundestag wird eine "Lex-Haihunter" sein, die das Problem aus der Welt schafft.

Der Gesetzestext wird im Bundesgesetzblatt und im Bundesanzeiger selbstverständlich in blauer Schrift abgedruckt werden. :D