haihunter
20.07.2009, 14:37
Nachdem mein Auto das Zeitliche gesegnet hat, wollte mir ein amerikanischer Freund eines seiner Autos zur Verfügung stellen. Da ich mir nicht sicher war, ob ich das auch fahren darf, habe ich versucht, mich kundig zu machen. Viele sagten mir zwar, daß ich dieses Fahrzeug nicht fahren dürfe, auf meine Frage "Warum nicht?" gab's allerdings keine Antwort.
Jetzt habe ich mich mal beim ADAC erkundigt und nach mehrmaligem Hin- und Herverbinden wurde mir gesagt, daß ein Deutscher innerhalb Deutschlands kein Auto mit ausländischem Kennzeichen fahren darf, Ausnahme sind Mietwagen von professionellen Autovermietungen. Ansonsten wäre dies ein Zoll- und Steuervergehen! Vor einigen Jahren war mal ein schweizer Kumpel auf Besuch, der damals ein super Mercedes-Cabrio fuhr und der mich dann auch fragte, ob ich es mal fahren wolle. Was ich natürlich dankend angenommen habe. Er wartete mittlerweile in einem Biergarten, wärhend ich seine Karre mal ein wenig laufen liess. Heute weiss ich: das war illegal!! Man hat offensichtlich Angst in Deutschland, daß man sein Auto im Ausland zulässt und somit die KFZ-Steuer spart. Nun ist das ja okay soweit, aber sollte man nicht auch Ausnahmen zulassen? Es sollte doch möglich sein, daß mir ein amerikanischer oder schweizer Kumpel mal für eine Woche sein Fahrzeug überlässt, weil meines gerade in der Werkstatt ist. Es ist doch einfach nachweisbar, ob ich hier tatsächlich Steuern hinterziehen will oder ob ich lediglich mal für eine sehr begrenzte Zeit auf das Auto eines Kumpels zurückgreife. Vielleicht sollte der deutsche Staat ja auch so langsam mal anfangen seine Bürger nicht alle unter Generalverdacht zu stellen und bei jedem gleich einen Gesetzesbruch annehmen. Im Sinne eines guten Zusammenlebens z.B. mit unseren amerikanischen Freunden hier sollte man dieses Gesetz doch mal entschärfen, denn es gibt viele Situationen, wo ein Deutscher mal das Auto eines Amerikaners fährt! Und das kommt auch tagtäglich vor und, wie gesagt, keiner weiß irgendwas genaues.
Was dieses Gesetz oder diese Vorschrift angeht: keiner, auch nicht der ADAC, konnte mir sagen, wo das genau geregelt ist. Weiß das hier eventuell jemand??
Jetzt habe ich mich mal beim ADAC erkundigt und nach mehrmaligem Hin- und Herverbinden wurde mir gesagt, daß ein Deutscher innerhalb Deutschlands kein Auto mit ausländischem Kennzeichen fahren darf, Ausnahme sind Mietwagen von professionellen Autovermietungen. Ansonsten wäre dies ein Zoll- und Steuervergehen! Vor einigen Jahren war mal ein schweizer Kumpel auf Besuch, der damals ein super Mercedes-Cabrio fuhr und der mich dann auch fragte, ob ich es mal fahren wolle. Was ich natürlich dankend angenommen habe. Er wartete mittlerweile in einem Biergarten, wärhend ich seine Karre mal ein wenig laufen liess. Heute weiss ich: das war illegal!! Man hat offensichtlich Angst in Deutschland, daß man sein Auto im Ausland zulässt und somit die KFZ-Steuer spart. Nun ist das ja okay soweit, aber sollte man nicht auch Ausnahmen zulassen? Es sollte doch möglich sein, daß mir ein amerikanischer oder schweizer Kumpel mal für eine Woche sein Fahrzeug überlässt, weil meines gerade in der Werkstatt ist. Es ist doch einfach nachweisbar, ob ich hier tatsächlich Steuern hinterziehen will oder ob ich lediglich mal für eine sehr begrenzte Zeit auf das Auto eines Kumpels zurückgreife. Vielleicht sollte der deutsche Staat ja auch so langsam mal anfangen seine Bürger nicht alle unter Generalverdacht zu stellen und bei jedem gleich einen Gesetzesbruch annehmen. Im Sinne eines guten Zusammenlebens z.B. mit unseren amerikanischen Freunden hier sollte man dieses Gesetz doch mal entschärfen, denn es gibt viele Situationen, wo ein Deutscher mal das Auto eines Amerikaners fährt! Und das kommt auch tagtäglich vor und, wie gesagt, keiner weiß irgendwas genaues.
Was dieses Gesetz oder diese Vorschrift angeht: keiner, auch nicht der ADAC, konnte mir sagen, wo das genau geregelt ist. Weiß das hier eventuell jemand??